Eine Insolvenz (lateinisch insolventia, zu solvere ‚zahlen‘) bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Die Insolvenz ist gekennzeichnet durch akute Zahlungsunfähigkeit („Illiquidität“ oder mangelnde Liquidität) oder drohende Zahlungsunfähigkeit, die aus Überschuldung abgeleitet werden kann. Die Zahlungsunfähigkeit kann faktisch festgestellt werden, wohingegen die Überschuldung als Ergebnis ökonomischer Einschätzungen (ggf. unter Einhaltung buchhalterischer Vorschriften) nicht immer eindeutig ist.
Die Art und Durchführung einer Insolvenz ist in den einzelnen Staaten unterschiedlich geregelt. Auch das Ziel des Insolvenzverfahrens ist von Rechtsordnung zu Rechtsordnung unterschiedlich; während das vornehmliche Ziel in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Befriedigung der bzw. die gerechte Verteilung der Verluste auf die Gläubiger ist, ist Ziel in Frankreich der Erhalt von Arbeitsplätzen und in den USA, dem Schuldner einen fresh start zu ermöglichen. Vom Insolvenzrecht ausgenommen sind insolvenzunfähige Schuldner.
Pleite bezeichnet umgangssprachlich die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer Person oder eines Unternehmens, besonders in den festen Wendungen „Pleite machen“ (hier als Substantiv), „pleite gehen“ und „pleite sein“ (hier jeweils adjektivisch), in einem allgemeineren Sinne bisweilen auch so viel wie „Misserfolg, Niederlage, Reinfall“.
Von der Pleite abgeleitet ist der Pleitegeier als sprichwörtliches Sinnbild für den Konkurs sowie die spöttische Bezeichnung Pleitier für einen insolventen Geschäftsmann.
Unter Bankrott (ital. banca rotta, „zerschlagener Tisch“) versteht man die Insolvenz und insbesondere die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners (umgangssprachliche auch Konkurs oder Pleite). In Deutschland wird mit diesem Begriff strafrechtlich eine Insolvenzstraftat bezeichnet.
Die verschiedenen Einzelwissenschaften, die sich mit Geld als Erkenntnisobjekt befassen, haben klassische Definitionen hervorgebracht. Dazu gehören die Volkswirtschaftslehre, Soziologie und die Rechtswissenschaft. Volkswirtschaftlich ist für Friedrich Bendixen Geld eine „Anweisung auf das Sozialprodukt“, die einzelne Geldeinheit stellt einen „hypothetischen Inhaberanteil am staatlichen Sozialprodukt, einen ideellen Anspruch auf das Potential wirtschaftlicher Befriedigungsmöglichkeiten, dar“. Damit fasste er Geld als Legitimation zum Empfang von Gegenleistungen aufgrund von vorangegangenen Vorleistungen auf. Günter Schmölders sah im Geld ein „dokumentiertes Wertversprechen allgemeiner Geltung“.Rechtlich ist Geld das vom Staat vorgeschriebene gesetzliche Zahlungsmittel mit vorgegebenen Denominationen, ein „Geschöpf der Rechtsordnung“.
Bargeld ist Geld in körperlicher Form als Banknoten und Münzen, das im Zahlungsverkehr als gesetzliches Zahlungsmittel für die Bezahlung von Gütern oder Dienstleistungen oder für sonstige Transaktionen (beispielsweise Schenkungen) dient.
Geldtheorie ist eine Disziplin der Volkswirtschaftslehre, in der Wesen und Funktionen, Wert sowie Wirkungen des Geldes untersucht werden. Teilgebiete der Geldtheorie sind unter anderem die Theorie der Geldnachfrage, die Theorie des Geldangebotes (siehe Geldschöpfung), die Erklärung des geldpolitischen Transmissionsmechanismus, die Inflationstheorie, die Zinstheorie und die Theorie der Geldpolitik.
Als Geld bezeichnet man alles, was als Zahlungsmittel in einer Volkswirtschaft akzeptiert wird. Heutzutage dienen vor allem Banknoten und Münzen (Bargeld) und Guthaben auf Bankkonten (Buchgeld) als Zahlungsmittel. Banknoten und Münzen werden beim täglichen Einkauf insbesondere für kleinere Beträge verwendet. Guthaben auf Bankkonten können durch Überweisung, Lastschrift, Scheck oder mittels Kreditkarte übertragen werden; dies wird als bargeldloser Zahlungsverkehr bezeichnet.