Willkür

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Jurist sein in Zeiten der Zersetzung des Rechts (RA Wilfried Schmitz im Interview zum Soldatenprozess)

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Impfquote unbekannt – in der Corona-Politik herrscht die reine Willkür

Die jüngsten Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz haben das Ziel ausgegeben, die Impfquote zu steigern und dafür abermals weitreichend in die Grundrechte einzugreifen. 80 Prozent der Erwachsenen sollen so zur Impfung „animiert“ werden. Nun musste das RKI jedoch einräumen, dass es gar keine belastbaren Daten zur Impfquote hat. Womöglich könnten sogar heute schon mehr als 80 Prozent der Erwachsenen geimpft sein, womit die ohnehin fragwürdige „Begründung“ für die angekündigten Maßnahmen, die sich vor allem gegen Ungeimpfte richten, passé wäre. Nach den falschen Daten zur Intensivbettenbelegung und der willkürlichen Ausrichtung der Maßnahmen an den Inzidenzen ist dies ein weiterer skandalöser Fall, bei dem die Regierung auf Basis falscher oder fragwürdiger Daten in die Grundrechte eingreift und Kollateralschäden billigend in Kauf nimmt. Es herrscht die reine Willkür.

Von Jens Berger.

Selbstgerechte Grausamkeit

In vielen Fällen sind Strafen ein größeres Verbrechen als die Taten, die bestraft werden sollen.

Ein Standpunkt von Roland Rottenfußer.

Sie sind der blinde Fleck in vielen vermeintlich zivilisierten Gesellschaften: grausame und übertriebene Strafen. Übermäßiges Strafen ist das vielleicht größte Verbrechen der Menschheit — und jenes, das am wenigsten angeprangert oder sanktioniert wird. Seine Opfer dürfen kaum auf Mitgefühl und Hilfe von unbescholtenen Bürgern hoffen, denn „sie haben es ja verdient“. Gerade in Deutschland wird die Obrigkeit nicht müde, immer neue Straftatbestände zu ersinnen und das Strafmaß in regelmäßigen Abständen zu erhöhen.

Corona hat einen neuen Boom der Sanktionsdrohungen ausgelöst. In jedem Land dürfen Menschen Gewalt an Wehrlosen ausagieren, sie berauben, psychisch foltern und ihnen andere Formen jeglichen Übels zufügen — dies geschieht mit staatlicher Billigung und seitens der Täter fast immer mit reinem Gewissen. Strafen sind das Disziplinierungsinstrument Nummer 1 in allen Gesellschaften. Obwohl längst offenkundig ist, dass Gefängnisse die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllen, dass sie im Gegenteil neue Übel, neue Delinquenz hervorbringen, fordern seine Unterstützer „mehr desgleichen“. Der Strafenwahn hat mittlerweile jedes Maß verloren, nicht jedoch sein Ziel. Dieses laute immer: Unterwerfung unter den Willen der Regelmacher.

Die Eno sind eigentlich ein freundliches, heiteres Volk, das auf seinem Planeten ein wahres Paradies geschaffen hat. Zwischen gut gepflegten Rasenflächen bunte Blumenbeete. Alles wirkt sauber und aufgeräumt — allseitig herrschen Harmonie und Frieden. Auch als Besucher aus einer anderen Welt kann man sich bei den hübschen und netten Eno wohlfühlen. Der Sternenflotten-Fähnrich Wesley Crusher jedenfalls war überaus angetan von seinen Gastgebern — bis ihm ein kleines Missgeschick passierte.

Er stolperte über eine Absperrung und krachte in ein verglastes Treibhaus mit Blumen. Die Augen seiner einheimischen Begleiter weiteten sich vor Entsetzen, etwas Furchtbares musste passiert sein. Zwei Ordnungskräfte, „Mediatoren“ genannt, eilten im Laufschritt herbei:

Mädchen: Er kann die Regel nicht kennen, er ist ein Besucher.
Mediator: Es tut mir sehr leid, aber das hier ist zurzeit die Bestrafungszone.
Junge: Das konnte er doch nicht wissen.
Mediator: Das schützt ihn nicht. Er muss bestraft werden.
Riker: Es kommt nicht wieder vor, wir entschuldigen uns.
Mediator: Es tut mir sehr leid, aber das Gesetz wird nicht geändert. (…) Bist du bereit, die Strafe zu empfangen?
Riker: Was ist die Strafe für dieses Vergehen?
Mediator: Der Tod natürlich. Erschweren Sie die Sache nicht unnötig!

Das Gesetz der Eno

„Das Gesetz der Eno“ ist eine außergewöhnliche, philosophische Episode aus „Star Trek — The Next Generation“…

Ausgeschlossen aus der schönen neuen Welt

Jens Berger

NachDenkSeiten-Podcast

Wer sich Google, Apple und Co. ausliefert, könnte schon morgen in einem kafkaesken Albtraum aufwachen. Google, Microsoft, Apple und Co. machen uns das Leben leichter – es ist ja auch verführerisch, sich auf die meist kostenlosen Dienste der IT-Monopolisten einzulassen, mit denen sie ihre Nutzer immer tiefer in ihr Ökosystem ziehen. Familienbilder, gekaufte Software, Filme und Musik liegen in der Cloud, selbst in moderner Hardware, wie Computer, Smartphones oder Medienplayer, sind die Ökosysteme dieser Unternehmen fest integriert. Das ist bequem für den Nutzer. Doch was passiert, wenn man aus welchen Gründen auch immer von den Herren der modernen Vernetzung aus dieser schönen neuen Welt ausgeschlossen wird? Das geht nämlich schneller, als einem lieb ist. Man muss nur – auch unwissentlich – gegen die intransparenten „Nutzungsbedingungen“ verstoßen. Und schon ist die digitale Existenz vernichtet und auch die Folgen für die reale Existenz können vernichtend sein. Als Nutzer sind wir dem hilflos komplett ausgeliefert. Das Beste wäre es wohl, dem Lockruf zu widerstehen und so viel digitale Selbstbestimmung wie möglich zu bewahren.

Drohgebärden gegen verantwortungsbewusste Ärzte, die sich unverantwortlichen Maßnahmen (mRNA-Impfungen und Maskentragungspflicht) verweigern – Juristische Aspekte von RA Schmitz

Drohgebärden gegen verantwortungsbewusste Ärzte, die sich unverantwortlichen Maßnahmen (mRNA-Impfungen und Maskentragungspflicht) verweigern - Juristische Aspekte von RA Schmitz

(zu diesem Thema vorerst nur einige flüchtige Gedankenpunkte, die noch näher auszuformulieren wären:)

Woweit Ärzte jetzt unter Druck gesetzt werden, weil sie Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben, besteht meines Erachtens jedenfalls kein Grund zur Sorge, sofern sich die Ärzte in ihren Attesten lediglich generell aus medizinischen Gründen gegen die Maskentragungspflicht ausgesprochen haben:

Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgend jemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht:

  1. Es gibt gar keine Pandemie, nicht mal ein „neues“ Virus (siehe jüngst erbrachten Nachweis von SARS Cov-2 im Abwasser von Barcelona aus März 2019 – siehe ntv),
  2. Masken bringen ohnehin nichts (siehe auch Buch von Prof. Bhakdi, der das Kapitel über die Maskenpflicht mit den Worten einleitet: „Wie dumm kann man eigentlich sein…“, usw. – es gibt dutzende gute Einwände),
  3. Masken schädigen  den Träger, stellen nach Meinung vieler Experten stets eine Gesundheitsgefahr für ihn dar,
  4. juristische Argumente zu Notwehr und Notstand (jeder hat das Recht, eine rechtswidrige Einwirkung auf seinen Körper und seine Gesundheit abzuwehren).

Ggf. macht sich ein Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er sich weigert, ein solches Attest gegen die Maskentragungspflicht zu erteilen.

Gleiches gilt für das Geschwafel von Söder & Co, Ärzten mit dem Entzug der Approbation zu drohen falls sie sich weigern, irgendwelche Impfstoffe zu verabreichen.

Denn es gibt sehr gute Gegenargumente gegen jede Form von Impfung, noch sehr viel bessere gegen DNA und RNA-Impfstoffe.

Solche Impfstoffe dürften weder mit der ärztlichen Heilkunst noch mit der Gewissensfreiheit vereinbar sein.

Und ich glaube nicht, dass ein Strafrichter so oberflächlich über die Frage von Unrecht und Recht, Schuld und Unschuld urteilen wird wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Klagen und Normenkontrollanträgen gegen verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen umgeht.

Ich stelle mir sogar die Frage, ob ein Arzt überhaupt aus haftungsrechtlichen Gründen eine Impfung vornehmen darf, von der er nicht überzeugt ist.

Da könnte jeder Arzt ja mal seine Berufshaftpflichtversicherung fragen was die davon hält. So gesehen könnten Ärzte somit nicht nur  aus grundgesetzlichen und berufsrechtlichen, sondern auch haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet sein eine (Zwangs-)Impfung zu verweigern.

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

Jugendamt soll „zu jeder Tages- und Nachtzeit unangemeldet“ Zugang zu Wohnungen der Bürger haben – Offener Brief eines Rechtsanwalts gegen das Geschäftsmodell Kinderklau

24 foto familie pixabay

An

 

(die Angabe der nachfolgenden Empfänger ist nur als Anregung gemeint)

 

die Abgeordnete / den Abgeordneten des Deutschen Bundestags Frau/Herrn…

 

die …. Fraktion im Deutschen Bundestag

 

das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend…

 

…. (weitere Empfänger)….

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Sorge habe ich zur Kenntnis genommen, dass im Bundesland Niedersachen schon Überlegungen formuliert worden sind, alle Eltern unter Generalverdacht zu stellen und ihnen allen – angeblich im Namen des Kindeswohls – unangekündigte Besuche durch Jugendämter zuzumuten, siehe:

https://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/1858434/fall-luegde-jederzeit-besuch-vom-jugendamt

Es ist geradezu bezeichnend und geradezu perfide, wenn dieser Vorschlag ausgerechnet von Pflegeeltern, dem Ehepaaar Tolksdorf, vorgebracht wird, die letztlich zu den wirtschaftlichen Nutznießern von Kindesentziehungen gehören (wenngleich damit nicht alle Pflegeeltern auf ein solche Motivation reduziert werden sollen) und wegen ihrer Pflegekinder faktisch unter ständiger Kontrolle eines Jugendamts stehen müssen.

Heißt es in dem vorgennannten Link doch (Zitat): „Wir haben ein kleines Pflegekind. Wie schön wäre es, wenn es mal an der Tür klingeln würde und das Jugendamt stünde vor der Tür?“, fragte Sprecherin Ina Tolksdorf am Donnerstag bei einer Experten-Anhörung im Niedersächsischen Landtag. Das Ehepaar Tolksdorf lebt in Hameln und hat Pflegekinder.“

Wer spricht da also in Wahrheit? Das Ehepaar Tolksdorf? Das Jugendamt? Die Träger von Kinder- und Jugendheimen, die gerne mehr Kinder in ihren Heimen hätten?

Es ist also geradezu entlarvend, wenn ein solcher Vorschlag im Rahmen ener „Experten-Anhörung“ ausgerechnet von Pflegeeltern vorgetragen wird, die allem Anschein nach – ob nun bewusst oder unbewusst – bloß als Bausprechpuppe mächtiger Lobby-Interessen agieren.

Das nachfolgend erwähnte Buch von Elsa Utz und Ole Anders empfiehlt potentiellen Pflegeeltern übrigens, sich aus den dort ausführlich dargestellten Gründen besser nicht mehr als Pflegeeltern zur Verfügung zu stellen.

Wer jedenfalls mit solchen Überlegungen im Sinne von „Alle Eltern sollten jederzeit mit einem Besuch des Jugendamts rechnen …. und wer nicht kooperiert und auf einem Durchsuchungsbefehl besteht oder ähnlich altmodische Vorstellungen von geschützter Privatsphäre etc. hat, der ist erst Recht verdächtig ….“ herumjongliert, der sollte wissen, dass die Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren zu einem Milliardengeschäft pervertiert worden ist, siehe u.a.:

https://www.nachrichtenspiegel.de/2019/08/16/wer-bei-epstein-hinschaut-sollte-vor-seiner-eigenen-haustuer-nicht-wegschauen/

Von daher hoffe ich, dass (auch) Sie solchen Bestrebungen entgegentreten und – nicht nur aus diesem Anlass – für eine umgehende Reform der gesamten Jugendfürsorge eintreten.

Gerade angesichts der regelmäßig vollkommen unzureichenden Ausbildung und fachlichen Eignung von Jugendamtsmitarbeitern, Fragen der Kindeswohlgefährdung (und viele andere Fragen auch) angemessen beurteilen zu können, wäre es fatal, wenn jetzt alle Eltern unter Generalverdacht gestellt werden und davon letztlich ausgerechnet noch (ausschließlich) die Milliarden-Helfer-Industrie der (nichtstaatlichen) Träger von Kinder- und Jugendheimen und ein ganzes Heer von Gutachtern, Verfahrenspflegern und Anwälten wirtschaftlich profitieren würde.

 

Es wäre angesichts der dringend reformbedürftigen Strukturen in der Jugendfürsorge zuverlässig zu erwarten, dass dann auch vollkommen intakte Familien zerstört würden, eben weil in der Praxis letztlich bloß subjektive Eindrücke von Jugendamtsmitarbeitern den Ausschlag geben würden, ob ein Kindeswohl gefährdet ist oder nicht, nicht wissenschaftlich solide festgestellte und bewertete Sachverhalte.

Durch ungerechtfertigte Fremdunterbringungen sind schon unzählige Eltern und Kinder schwerst traumatisiert worden, und diese Entwicklung darf jetzt nicht auch noch durch die Totalüberwachung aller Eltern weiter forciert werden.

Die in unzähligen Web-Beiträgen behandelte Problematik „Willkür von  Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten“ und das Milliardengeschäft der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen muss m.E. umgehend auf höchster politischer Ebene umfassend aufgearbeitet werden. 

Jugendämter unterliegen allem Anschein nach keiner effektiven Kontrolle, viele Jugendamtsmitarbeiter sind für ihre Aufgaben nicht fachlich (und zuweilen wohl nicht einmal menschlich) qualifiziert, viele Gutachter halten wissenschaftliche Mindeststandards nicht ein, viele Richter treffen nicht mehr nachvollziehbare Entscheidungen usw. usw.

Zur Aufklärung der gesamten Problematik müsste m.E. ein Untersuchungsausschuss installiert werden, der alle relevanten Aspekte der Willkür bei der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen und alle Formen des Missbrauchs von Kindern (sexueller Missbrauch, gerade auch in diesem Zusammenhang und sonstige Formen des Missbrauchs von Kindern, gerade auch durch staatliche Willkür.) umfassend – und vor allem: überregional – aufarbeitet. 

Alle, die sich die im Web hierzu auffindbaren Quellen ansehen und sich angesprochen fühlen, werden unschwer erkennen, dass es offensichtlich bereits zehntausende (!) betroffene Familien und Kinder gibt, die in diesem Kontext über Geschäftemacherei, Willkür und totale Rechtsunsicherheit klagen und durch ihre Erfahrungen schwer traumatisiert worden sind.

Sehr empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang z.B. das Buch  „Verlorene Kinder oder „Warum das Prinzip Pflegekind durch unser praktiziertes Rechtssystem zur Kindeswohlverletzung wird!“ und die Folgen von „Inobhutnahmen“ von Elsa Utz und Ole Anders und

Wilhelm Körner/Georg Hörmann (Hrsg.): Staatliche Kindeswohlgefährdung?, 1. Auflage 2019.

Diese Problematik ist somit – schon lange – nicht mehr im Einzelfall juristisch aufzuarbeiten, schon gar nicht durch eine Gruppe von Anwälten oder Gutachtern. Diese Aufarbeitung ist die Pflicht und Aufgabe des Staates (vgl. Art. 6 GG).

Wenn Sie in einem bundesweit veröffentlichen Aufruf alle Betroffenen darum bitten würden, Ihnen ihre Erfahrungen mit der Inkompetenz oder auch Willkür von Jugendämtern, Gutachtern, Verfahrensbeiständen, Kinderheimen etc. zu schildern, dann würden sich absehbar zehntausende Betroffene melden.

Und genau das sollte auch geschehen, damit diese Erfahrungen endlich einmal zur Kenntnis genommen und systematisch und umfasend aufgearbeitet werden können. Dann könnten auch endlich Konsequenzen gezogen  und dringend nötige Reformen auf den Weg gebracht werden.

Für das Wohl der Kinder und Familien gibt es m.E. dazu keine Alternative mehr.

 

In diesem Sinne verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Wilfried Schmitz

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt
Kontaktdaten unter: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de

Foto: pixabay/CC0

Stecker gezogen-Hartz IV Empfänger haben kein Recht auf freie Meinungsäußerung

Beim lesen der Überschrift werden sich einige sagen, wissen wir doch schon lange, dass ist doch nichts neues.

Doch es gibt Meldungen, welche doch einer breite Öffentlichkeit mitgeteilt werden sollten. Um so wichtiger ist dies, wenn die Staatsmacht, in Uniform, zum Einsatz kommt und das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung untersagt, ,mit seltsamer Begründung.

In Köln zum Beispiel. In Köln findet seit 2004 (!!!!!) die Montagsdemonstration statt, unter dem Motto „Gegen Hartz IV-Gesetzgebung, Sozialabbau und Missstände aller Art. Und zu einer Demo gehört eben auch das Reden gesprochen werden, was nun aber nach sieben Jahren Montagsdemonstration nicht mehr möglich zu sein scheint. Auf den Montagsdemonstrationen, konnten die Teilnehmer, aber auch Passanten, sich öffentlich äußern, so auch am 09. Januar 2012, was der Staatsmacht nicht mehr gefiel und kurzer Hand, der Verbindungsstecker vom Mikrofon gezogen wurde.

Damit nicht genug, die Anmelderin der Demo, soll nun eine Anzeige bekommen, weil sie nicht selbst den Stecker gezogen hat. Ungeachtet dessen, fand am 16. Januar 2012 die nächste Demo statt. Wieder wurde von der Polizei der Stecker gezogen, mit dem Verweis auf das Landesimmissionsschutzgesetz, was für eine Begründung, nach sieben Jahren Montagsdemonstration.

Sagen wir wie es ist, hier sollen die Streiter für Soziale Gerechtigkeit schlicht weg mundtot gemacht werden. Man stelle sich vor, die Polizei zieht den Stecker bei einer Demo von Presse und Medien. Was für ein Geschrei, was für ein Skandal, wochenlang wäre dies das Top Thema in der Öffentlichkeit. Die Freiheit zur freien Meinungsäußerung ist eben nicht für alle Bürgerinnen und Bürger, verbrieftes Grundrecht. Man kann nur hoffen, dass die Veranstalter sich nicht einschüchtern lassen und weiter MUTIG auf die Straße gehen.

Kassieren mit der Flinte oder wie der Fiskus plündert

Als erstes berichten wir aus dem Innenleben des Staates, über das, was der steuerzahlende Bürger nach Ansicht der Steuereintreiber eigentlich nicht wissen soll. Uns sind Informationen zugespielt worden, darüber wie Finanzämter in Zukunft mit Steuerzahlern umgehen wollen, wie Betriebsprüfungen ablaufen sollen. Es sind interne Protokollnotizen über eine Konferenz hoher Finanzbeamter, Dokumente, spannend wie ein Krimi, allerdings keine Fiktion, sondern deutsche Realität…

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben !

Den gesamten Text kann der geneigte Leser hier (klick)  einsehen und, wenn er ihn Verstanden hat, kann Sie/Er hier (klick) mit seiner Unterschrift seine/ihre Unterstützung bekunden.

Wir leben in einer Zeit weltweit aufflammender Revolutionen. Selbst in Deutschland ist die Lage inzwischen so angespannt, dass man befürchten muss, auch hier eine Revolte auszulösen, nur weil man sich wieder entschieden auf den Boden der grundgesetzlich garantierten Menschenrechte stellt; nur weil man auf die natürlichste Weise ein Recht wieder in Anspruch nimmt, welches einem selbst dann gehören würde, wenn es nicht im Grundgesetz verankert wäre.

Man kann eine solche Inanspruchnahme der Menschenrechte deshalb scheuen. Sie aber zu unterlassen bedeutet, dass sich die Unrechtsverhältnisse immer weiter etablieren.
Ich möchte deshalb folgende praktische Konsequenzen ziehen:

Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf „Erwerbsarbeit“ lehne ich in jeder Weise ab.

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.

Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
– unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
– und unabhängig davon, ob sie einen „Erwerb“ ermöglicht oder nicht!

Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von abermillionen Menschen macht – und fordere deshalb dazu auf:

– alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII

– und den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.

Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann.

Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. Es wird darum gehen, ob der Mensch in Deutschland ein bedingungsloses Existenzrecht hat, oder ob er sich ein menschenwürdiges Leben erst verdienen und dafür Zwangsgehorsam, Zwangsarbeit oder unwürdige Niedrigstlohnarbeiten leisten muss. Weiter wird es darum gehen, ob der Staat bestimmen darf, was Sinn im Leben eines einzelnen Bürgers macht, oder ob das Urteil darüber nicht jedem Einzelnen selbst zu überlassen ist, weil anders das Selbstbestimmungsrecht nicht gewährleistet werden kann.

Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten!

Sehr geehrte Angeschriebene – ich ahne, wie groß die Fragen und wie hoch die Hürden für ein Umdenken und Umsteuern auf sozialem Felde sind. So möchte ich den Brief nicht enden, ohne Ihnen die volle Mitwirkung meinerseits als auch diejenige einer großen Anzahl von mit mir verbundenen Freunden und Experten (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Unternehmer, Manager, Banker, Staatsbeamte, Philosophen, Politiker, Kleriker, Künstler, Gewerkschaftler, Betroffener in Hartz IV usw.) zuzusichern. Denn dass Lösungsansätze, die da sind, auch aufgegriffen werden können, darauf kommt es vor allen Dingen an.

Die Würde des Menschen ist unantastbar !

oder

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Das Maß ist Voll – Fangt an Euch zu wehren

Die Verschärfung von Sanktionen gegenüber von Hartz IV Empfängern seid der Neuorganisation im SGB II, kann nicht länger hingenommen werden.

Den Mitarbeitern von den zuständigen Behörden werden Mittel in die Hand gegeben, welche eine Bestrafung ohne Urteil gegenüber Hartz IV Empfängern ermöglichen. Unbegründete Unterstellungen man habe gegen die „Mitwirkungspflicht“ verstoßen führen nicht selten zu Sanktionen. Indirekt wird den Betroffenen unterstellt, er habe Sozialbetrug begangen, was eine Straftat im Sinne des Gesetzes ist.
Hierzu ein Beispiel:
Vermehrt wird Hartz IV Empfängern unterstellt, Vermögen, Einkommen verschwiegen zu haben, ohne einen tragfähigen Beweis vorweisen zu können. Fakt ist, dass nicht der Betroffene/Beschuldigte nachweisen muss, dass die Vorwürfe nicht zutreffen, sondern die Behörde muss Belege hierfür vorlegen. Es ist das RECHT eines jeden Beschuldigen, sich zu den Vorwürfen nicht einmal zu äußern, weder mündlich noch schriftlich.
Dieses Recht wird jedoch willkürlich als Schuldeingeständnis durch die Sachbearbeiter gewertet.
Der Betroffene sollte aber die Behörde auffordern, ihre Vorwürfe, unter Vorlage entsprechender Beweismittel nachzuweisen. Beschuldigte sollten hierzu Akteneinsicht beantragen und zwar der vorhandenen Stammakte und darüber hinaus aller elektronischen gespeicherten Daten über sich. Die Behörde hat der Akteneinsicht Folge zu leisten.
Sollte nun der Sachbearbeiter und die Behörde keinen Beweis vorlegen können, welche die Vorwürfe rechtskräftig bestätigen, sollte der Betroffene die Möglichkeit prüfen und dies auch zum Ausdruck bringen, mit einer Strafanzeige gegen den Sachbearbeiter oder gegen die Behörde vorzugehen. Denn wenn die Behörde keinen Beweis erbringen kann, ist eine Anzeige wegen Vortäuschung einer Straftat in Betracht zu ziehen. Ebenfalls käme eine Anzeige wegen Missbrauch im Amt in Frage.
Man sollte sich nicht mehr mit der Ausrede eines Verwaltungsfehler zufrieden geben. Meine Erfahrung in dieser Frage hat gezeigt, dass die Ankündigung einer Anzeige wie beschrieben, Sachbearbeiter und Behörden in der Beurteilung eines Sachverhaltes und die sich daraus ergebenen Vorwürfen und Vorgehensweisen, gegenüber Betroffenen sich relativieren.
Sollten wir nun feststellen, dass Behörden und deren Mitarbeiter in Zukunft ohne nachvollziehbaren Beweismittel „Sanktionen“ verstärkt zur Anwendung bringen, werden wir konsequent dagegen vorgehen, unter zu Hilfenahme einer breiten Öffentlichkeit.

WEHRT EUCH – NEHMT EUER RECHT WAR !

Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht

Von Rechtsbeugung und Kopfgeldjägern

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so ein Grundsatz deutscher Rechtsprechung.

Dieser Grundsatz sollte eigentlich für ALLE gelten, ob im privaten Bereich, aber auch gerade für Behörden und staatlichen Einrichtungen und deren Mitarbeiter im besonderen. Soweit die Theorie, in der Praxis wird dieser Grundsatz mit Füßen getreten und das unter den Augen der „unabhängigen Justiz“. Besonders deutlich zeigt sich die „Rechtsbeugung von Mitarbeitern von Sozialbehörden“.
Um es deutlicher zu sagen, was sich nach Einführung von Hartz 4 in den zuständigen Behörden abspielt, hat mit Rechtsstaatlichkeit nicht mehr viel zu tun, mit fatalen Folgen für Betroffene Hartz 4 Empfänger und eben nicht für Behördenmitarbeiter.
Auch wenn das Hartz 4 Gesetz an sich kritisiert werden muss, ist der Eindruck entstanden, dass jeder es auslegen kann, wie er will. Behördenmitarbeiter stören Urteile, weder von Sozialgerichten bis hin zum BSG nicht, diese in der Folge ihres weiteren Tun und Handels zu beachten.
Jeder Empfänger von Sozialleistungen, welcher in „Unwissenheit der Rechtslage“ einen Fehler begeht, wird als Betrüger hingestellt und gnadenlos gejagt. Für Behördenmitarbeiter jedoch wird eben diese „Unwissenheit der Rechtslage“ toleriert, ohne das dies je Konsequenzen für den Einzelnen hätte. Oft wird dies mit einer „Überlastung“ der Entscheidungsträger begründet.Und außerdem sei statistisch gesehen, die Fehlerquote, gemessen an den Gesamtentscheidungen, eh als gering anzusehen. So ist das im deutschen Rechtsstaat,Behördenmitarbeiter sind nicht unfehlbar, Leistungsempfänger sind Betrüger.
Doch so einfach sind „Fehlentscheidungen“ von Behördenmitarbeitern mit „Überlastung“ nicht zu begründen, weil eben Urteile zuständiger Gerichte eindeutig sind, man muss diese eben nur einhalten. So ist die Spitzeltätigkeit der ARGEN und anderer Sozialbehörden, gegenüber Leistungsberechtigten untersagt und dies nicht nur von Gerichten,sondern eben auch von vorgesetzten Dienststellen mittels Dienstanweisung. Und dennoch, wird in Kenntnis der Sachlage weiter diese Praxis angewendet.
Auch was Leistungsberechtigten laut Gesetz zusteht,ist eindeutig geregelt,auch wenn dies ein menschenwürdiges Leben nicht sicherstellt. Und als wäre dies nicht bekannt, werden zustehende Leistungen abgelehnt und somit vorenthalten. Das System ist immer das Gleiche.
Ein Antrag auf Leistungen wird gestellt, von der zuständigen Behörde teilweise genehmigt und oft rechtswidrig abgelehnt. Dabei wird darauf spekuliert,dass Betroffene ihre Rechte nicht kennen, keine Rechtsmittel einlegen und somit sich ihrem Schicksal ergeben. Eigentlich sind aber Behördenmitarbeiter vom Gesetz her verpflichtet dem Leistungsberechtigten zustehende Leistungen, in welcher Form auch immer, sicherzustellen.
Behördenmitarbeiter sind verpflichtet den Leistungsberechtigten zu beraten und all umfänglich Hilfe und Unterstützung zu geben.Doch die Mehrzahl der Betroffenen haben dies in der Praxis noch nie erlebt. Die Unterstützung der Behördenmitarbeiter beschränkt sich nicht selten gegenüber den Betroffenen im Fordern unsinniger Maßnahmen und einholen von Unterlagen,welche keine Bedeutung für die Berechnung von Leistungen haben.
Das perverse daran ist, dass eben JEDER Sachbearbeiter entscheiden kann, wie es ihm in den Kram passt, ohne sich für sein eventuelles Fehlverhalten je verantworten zu müssen. Es kann nicht ausgeschlossen werden,dass das Ansehen eines Behördenmitarbeiters daran gemessen wird, wie viel er zustehende Leistungen nicht genehmigt hat und somit „verdienstvoll seinen Beitrag zum sozialen Sparpaket“ beigetragen hat, was natürlich „rein spekulativ zu sehen ist“.
Denn wenn es so wie hier beschrieben zutreffen würde, wäre dies mit hoher Wahrscheinlichkeit eine organisierte Straftat.
Bisher sprechen höchsten Regierungskreise lediglich von entschuldbaren unbeabsichtigten Verwaltungsfehlern, keinesfalls von organisierten Betrug. Ich nenne solche Handlungsweisen von Behördenmitarbeitern als „BEWUSSTE DUMMSTELLUNG“!
Eigentlich könnte man sehr schnell und genau prüfen was die Ursachen sind.
Es müsste sich eben nur die Staatsanwaltschaft die Mühe machen, in Sozialbehörden zu ermitteln, was da so läuft. Wieso nehmen eigentlich Sozialrichter hin, dass ihre Urteile weiterhin missachtet werden? Ist es nicht Aufgabe der Justiz, der Tatsache nachzugehen, wenn hunderttausende Bescheide falsch erstellt werden. Und das jedes Jahr!
Es macht letztlich keinen Unterschied, ob ein Leistungsbezieher den Staat betrügt, oder der Staat und seine zuständigen Behörden den Leistungsberechtigten.
BETRUG BLEIBT VOR DEM GESETZ BETRUG, EGAL WER IHN BEGEHT.
Es macht schon einen nicht unerheblichen Unterschied, welche gesellschaftlichen Schicht man angehört oder auf welcher Seite man am Schreibtisch von Behörden sitzt.

Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht

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