Donnerstag, 20.6.2013. Eifel. Sind Lügen von Regierung und Verwaltung eigentlich noch berichtenswert? Ich meine: geht überhaupt noch irgend jemand davon aus, dass die von uns gewählten, angestellten und rundum versorgten Volksvertreter und Verwaltungsfunktionäre uns überhaupt noch jemals die Wahrheit sagen – oder gehen wir nicht lieber alle schon sicherheitshalber davon aus, dass uns nur noch faustdicke Lügen serviert werden?
Nehmen wir ein Beispiel aus dem heutigen Spiegel:
Zu spät, zu wenig: Die Pläne für eine Bankenunion sind schon gescheitert, bevor sie überhaupt beschlossen wurden. Denn Europas Problembanken fehlen nicht 60 Milliarden, sondern mindestens eine Billion Euro.
Eine Billion Euro – das sind eintausend Milliarden. Zusätzlich zu allen Schulden, die sowieso schon aufgelaufen sind. Unglaubliche Summen.
Das wären 125oo Euro für jeden Bundesbürger – zusätzlich zu den 25000 Euro, die von den Regierungen in den letzten Jahren schon aufgehäuft wurden.
Manche können diese Rechnung locker bezahlen – andere nicht.
Hartz-IV-Bezieher müssen dafür 2,7 Jahre lang ihren kompletten Regelsatz abliefern. Das fällt nicht leicht – aber jeder muss angesichts dieser Forderungen seinen Beitrag leisten, ob er will oder nicht.
Dabei hilft die Bundesagentur für Arbeit, die ganz frech ihrem Arbeitgeber ins Gesicht lügt, siehe Nachrichtenspiegel:
Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen noch gibt es „tausende von Selbstmorden“ unter Kunden der Grundsicherung.
Gut – was die Selbstmorde angeht: die genaue Zahl ist in er Tat unbekannt. Fälle, die wir berichtet haben, haben sich vor Beginn der Antragstellung selbst entsorgt, um sich die Entwürdigung durch ihre Angestellten zu ersparen.
Was aber die Zielvorgaben angeht – na, da blicke ich doch mal zurück in das Jahr 2007. Franz Müntefering selbst erzählt uns was zu einer Veranstaltung, die es damals gab:
Der Kongress am 1./2. Oktober 2007 bietet Gelegenheit, knapp drei Jahre nach der Einführung der Grundsicherung für Arbeit eine erste Bilanz zur Leistungsfähigkeit der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu ziehen. Er soll die Chance geben, die Entwicklung seitdem zu diskutieren
Auch Frank Weise hat ein Grußwort verfasst:
Bringen Sie Ihre Erfahrungen ein und helfen Sie mit, dass wir voneinander lernen und gemeinsam das SGB II zielorientiert weiterentwickeln.
Natürlich kamen viele Teilnehmer. Natürlich gab es viele Gespräche in 40 Foren – und natürlich haben die Teilnehmer alle etwas mitgebracht, um ihre Arbeit darzustellen und darüber zu diskutieren.
Zum Beispiel das Jobcenter Friesland/Agentur für Arbeit Wilhelmshaven.
Neben ausführlichen Darstellungen des ursprünglich wohl von Unternehmensberatern für viel Geld entwickelten „Controlling“ finden sich dort spannende Erläuterungen:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit – Zielindikator LfU:
Der Zielindikator „Leistungen für Unterkunft und Heizung“ ist definiert als die Summe der
passiven Leistungen, die der kommunale Träger für Leistungen nach dem SGB II zur
Sicherung des angemessenen Wohnraums einschließlich der Wohnungsbeschaffungsund Umzugskosten im Berichtszeitraum zu erbringen hat.
Verringerung der Hilfebedürftigkeit – Zielindikator „ Nicht von Regelleistung erfasste
Leistungen“
Der Zielindikator „Nicht von Regelleistung umfasste Leistungen“ ist definiert als die Summe der
passiven Leistungen, die der kommunale Träger für Leistungsbezieher nach dem SGB II im
Rahmen § 23 Abs. 3 Nr. 1 – 3 SGB II im Berichtszeitraum erbringt.
Das Ziel gilt als erreicht, wenn sich die Summe für diese Leistungen gegenüber dem im Jahr
2006 erreichten Ergebnis um mindestens 4,0% verringert.
Verbesserung der Eingliederung in Erwerbsfähigkeit – Zielindikator „Leistungen nach §
16 Abs. 2 Nr 1 – 4 SGB II
Der Zielindikator „Leistungen nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 – 4 SGB II“ ist definiert als Leistungen, die
der Kommunale Träger für die Eingliederung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger in das
Erwerbsleben erbringt.
Das Ziel gilt als erreicht, wenn sich die Summe für diese Leistungen gegenüber dem im Jahr2006 erreichten Ergebnis um mindestens 4,0% verringert.
Die haben sich echt viel vorgenommen, oder?
Wie sie das erreichen wollen? Nun – auf so einem Kongress ist das kein Geheimnis. Man prahlt ja stolz mit seinen Ideen, Erfindungen und Leistungen, die helfen, die eigene Karriere voranzutreiben.
So finden wir im Maßnahmenkatalog des Jobcenters Friesland – neben vielen anderen tollen Maßnahmen wie Mitarbeiterfortbildung oder Verbesserung der telefonischen Erreichbarkeit auch jenen Satz, den die BA für nicht existent hält:
Es gibt auch eine weitere Zielvorgabe:
Leistungen für Unterkunft:
Die Leistungen für Unterkunft (LfU) sollen das Jahresergebnis 2006 in Höhe von
23.650.000,00 € nicht übersteigen.
Einmalige Leistungen:
Die Ausgaben für „Einmalige Leistungen“ sollen das Jahresergebnis in Höhe von
300.000,00 € nicht übersteigen.
Was heißt das praktisch?
Wer spät im Jahr kommt, kriegt nichts. Da kann auch der Mitarbeiter nichts mehr dran machen, denn er hat seine eigenen Zielvereinbarungen. So sind alle fein aus dem Schneider – moralisch gesehen – weil ja jeder nur seine Pflicht tut.
Wir hatten das schon mal.
Aber – bei den Summen, die wir jetzt für Sozialbankhilfe ausgeben müssen, ist das Vorgehen alternativlos.
Irgendwo muss das Geld halt herkommen.
Auch durch Sanktionen.
Das dies auch heute noch der Fall ist (die Idee einer vorgegebenen Sanktionsquote also auf fruchtbaren Boden stieß) belegen diverse Zeugenaussagen rund um den Fall Hannemann.