Völkerrecht

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Die Hölle von Donezk – Thomas Röper

13 Tote Zivilisten an einem Tag, wie reagiert Russland?

Der Beschuss der ukrainischen Armee hat alleine am 19. September mindestens 13 Zivilisten das Leben gekostet. Auch das Gefängnis von Jelenovka wurde wieder beschossen. Wann und wie Russland reagiert.

von19. September 2022 21:11 Uhr

Der Beschuss von Donezk ist mittlerweile so heftig, wie noch nie. Meine Freunde vor Ort, die nach acht Jahren ukrainischen Beschusses eine Menge gewöhnt sind, sprechen von einer nie dagewesenen Intensität des Beschusses und bezeichnen es als „Hölle“. Bereits am Samstag, dem 17. September, lag das Stadtzentrum von Donezk unter heftigem Beschuss, wobei Verwaltungsgebäude, ein Theater und andere zivile Ziele beschädigt wurden. Es gab auch Tote und Verletzte.

Der Beschuss von Donezk
Am 19. September war der Beschuss so heftig, dass die genaue Zahl der Toten und Verletzten erst am nächsten Morgen endgültig gemeldet werden kann, wie ich auf Anfrage erfahren habe. Derzeit ist von mindestens 13 Toten und acht Verletzten die Rede, die alleine dem Beschuss eines einzigen Stadtteils zu Opfer gefallen sind. Es wurden Wohnhäuser und Verkaufsstände beschossen. Hier finden Sie Bilder davon, wobei die teilweise in Stücke gerissenen Leichen notdürftig unkenntlich gemacht wurden. Mir liegen die unverfälschten Originale vor, die in geschlossenen Donezker Telegram-Kanälen einsehbar sind. Ich zeige die Originale aus verständlichen Gründen jedoch nicht, kann aber garantieren, dass die Fotos authentisch sind.

Hier weiterlesen…

Impfpflicht: Versuchte Verwirklichung schwerer Straftatbestände und juristische Unhaltbarkeit (RA Schmitz)

Impfpflicht: Versuchte Verwirklichung schwerer Straftatbestände und juristische Unhaltbarkeit (RA Schmitz)

Warum aus jur. Gründen eine allgemeine/generelle „Impf“-Pflicht nicht möglich ist, vor allem dann, wenn diese „Impfung“ in Wahrheit eine Art „Gentherapie“ ist 

Eine solche „Impf“-Pflicht wäre evident verfassungswidrig und nichtig und somit für niemanden verpflichtend.

Die Durchsetzung solcher genetischen Eingriffe im Wege eines „Impfzwangs“ begründet den dringenden Tatverdacht der Verwirklichung gleich mehrerer Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB), insbesondere des Völkermordes.

Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung ist strafbar, ganz gleich, ob diese Nötigung durch Gesetz / Verordnung / Betriebsanweisung etc. erfolgt.

Beschäftigte der Gesundheits- und Pflegeberufe, für die eine Impfpflicht bereits beschlossen wurde, können die nachfolgenden Argumente und Quellen für ihre juristische Verteidigung verwenden, insbesondere um

sich vor Arbeitsgerichten gegen eine Kündigung zu wehren (die wegen Ablehnung einer solchen „Impfung“ ausgesprochen wurde),

sich vor Sozialgerichten wegen der Verhängung einer Sperrfrist zu wehren (die auf Grund einer Kündigung wegen Ablehnung dieser „Impfung“ verhängt wurde),

um damit ihre Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 20 a IfSG zur Wehr zu begründen (wissend, dass das BVerfG im Hinblick auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der gesamten sog. Anti-Corona-Politik als Kontrollinstanz komplett versagt hat !)

I.

Grundgesetzliche Grenzen:

Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG.

Gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sich die Rechtsprechung des BVerfGs offenbar nicht mehr an das GG und die Leitidee einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt.

Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs (als es sich noch an das GG gebunden fühlte) gerade davor, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (vgl. u.a. BVerfGE 88, 203, 251 f.).

Es würde einen Menschen aber zu einem solchen Objekt – hier unverantwortlichen – staatlichen Handelns zu machen, wenn ihm durch eine „Impfpflicht“ ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität aufgezwungen wird, und das besonders dann, wenn die hohen Risiken der neuartigen genetischen „Impf“-Stoffe, die in Wahrheit keine Impfstoffe sind (dazu nachfolgend mehr), von allem Anfang an, schon vor der (extrem verkürzten und ohne Langzeitstudien etc. erfolgten) Zulassung, bekannt sein mussten und auch bekannt waren und zudem seit der Zulassung durch zahlreiche Fälle schwerer und schwerster Nebenwirkungen bis hin zum Tod bestätigt worden sind.

Quellen hierzu u.a. (bewusst starke Einschränkung, da es hierzu dutzende gute Quellen gibt):

1.

Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.

In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.

Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1.223 Todesfälle zu verzeichnen waren.

2.

Zur Impftotenbilanz (Stand 17.7.2021):

www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz

Sehr erhellend sind hierzu auch Hochrechnungen unter Berücksichtigung des gemeinhin bekannten „Underreporting“, siehe hierzu u.a. Beate Bahner, wie vor, Seite 180 ff.

3.

Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:

https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/

4.

Zu den strafrechtlichen Aspekten dieser Covid-19-„Impf“-Kampagne siehe u.a.:

www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoert-staatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html

Sachbuch „Corona-Impfung“ der Rechtsanwältin Beate Bahner, siehe dort u.a. S. 370 ff.

Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen.

 Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.

 II.

 Europarechtliche Grenzen:

 Auch nach Art. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt (Zitat):

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“

Nach Art. 3 dieser Charta gilt zudem (Zitat):

„Recht auf Unversehrtheit

(1)  Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

(2)  Im Rahmen der  Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

  1. a)  die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
  2. b)  das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
  3. c)  das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
  4. d)  das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.“

Abs. 2 lit. a) ist selbsterklärend.

Vor Gericht könnten konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, dass diese Corona-Impfung in Wahrheit „eugenischen Praktiken“ dient, eben weil es konkrete Hinweise dafür gibt, dass Menschen nach diesen genetischen Eingriffen unfruchtbar bzw. zeugungsunfähig werden (siehe hierzu u.a. Beate Bahner, Corona-Impfung, Seite 143, 144, 175, 259 f. mit weiteren Nachweisen).

Die somit durch diese genetischen Eingriffe aufgenötigten Folgen sind mit dem Recht nach Art. 9 dieser Charta, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, evident nicht nur nicht vereinbar. Sie greifen dieses Recht systematisch an.

Und werden die Körper der Menschen durch solche „gentechnischen Experimente“ hier nicht auch i.S. von Abs. 2 lit. d) zur Erzielung von Gewinnen der Pharmaindustrie „verwendet“, auch wenn dies im Rahmen einer „genetischen Agenda“, die der Reduktion der Weltbevölkerung dienen mag, für die Vorteilnehmer ggf. nur eine nachrangige „Nebenfolge“ ist, eine geradezu teuflische Art von „Win-Win-Situation“ sozusagen?

In dem Antrag einiger Bundestagsabgeordneter vom 24.3.2021 – Drucksache 19/27851 – wird die Resolution 236 der Parlamentarischen Versammlung vom 27.1.2021 wie folgt zutreffend zusammengefasst:

„1.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PVER) beschloss in ihrer hybriden Sitzung vom 27. Januar 2021, die Resolution 236 “Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations“. Der Europarat ist der Zusammenschluss von 48 europäischen Staaten. Die Versammlung hat zwar keine legislativen oder exekutiven Befugnisse, jedoch sind seit seiner Gründung die Entschließungen des Europarats eine Richtschnur demokratischen Handelns in den Mitgliedstaaten und Beginn von staatlichen Gesetzesinitiativen.

2.

Die Resolution beschreibt die ethischen, rechtlichen und praktischen Probleme der Turbo-Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes. So wird bereits unter Nummer 3 deutlich erklärt, dass: „[…] auch rasch eingesetzte, sichere und effektive Impfstoffe kein sofortiges Allheilmittel [sind].“ (Resolution 2361 (2021)).

3.

Auch die mögliche Diskriminierung von nichtgeimpften bzw. impfunwilligen Menschen wird thematisiert:

„7.3. im Hinblick auf die Gewährleistung einer hohen Akzeptanz der Impfstoffe

7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder an- derweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;“ (ebd.)

„7.3.2. dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden;“ (ebd.).“

Quelle:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf

Wer die Resolutionen des Europarats für unverbindliches Geschwätz hält, der nehme weiter zur Kenntnis:

III.

Völkerrechtliche Grenzen:

Art. 25 GG stellt klar: 

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ 

Hier ist der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) besonders zu beachten, siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte !

Vollständiger Text des Paktes ist hier abrufbar:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Für den Fall drohender bzw. realisierter Impfpflicht dürfte Art. 7 einschlägig
einschlägig sein:

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Artikel 7 Satz 2 des IPbpR verbietet also, dass Irgendjemand, der seinen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten innehat, ohne seine freiwillige Zustimmung einem medizinischen oder wissenschaftlichen Versuch unterworfen wird. Hierdurch wird eine Impfpflicht bereits im Ansatz untersagt.

IV.

Diese genetischen Impfungen sind keine „Impfung“, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz!

Siehe hierzu u.a.:

1.

https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie

2.

https://www.basel-express.ch/redaktion/gesellschaft/3083-das-ist-keine-impfung-sondern-eine-prophylaktische-gen-therapie

3.

Untersetzt wird der experimentelle Charakter der Gen-Injektionen durch die eigenen Angaben der Fa. BioNTech in ihrem englischsprachigen Geschäftsbericht vom September 2020:

Dort heißt es auf Seite 68 im zweiten Absatz:

„Es ist möglich, dass keiner unserer Produktkandidaten oder Produktkandidaten, die wir in Zukunft entwickeln möchten, jemals eine behördliche Genehmigung erhalten wird. Wir verfügen nur über begrenzte Erfahrung in der Einreichung und Unterstützung der Anträge, die zur Erlangung von Marktzulassungen erforderlich sind, und müssen uns möglicherweise auf Vertragsforschungsorganisationen von Drittanbietern oder CROs, Regulierungsberater oder Mitarbeiter verlassen, um uns bei diesem Prozess zu unterstützen. Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keinen Präzedenzfall für eine mRNA-basierte Immuntherapie wie den Typ, den wir entwickeln und der von der FDA, der Europäischen Kommission oder einer anderen Aufsichtsbehörde in anderen Teilen der Welt zum Verkauf zugelassen wird. Obwohl wir davon ausgehen, dass BLAs für unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten in den USA und in der Europäischen Union eingereicht werden, wurden mRNA-Therapien als gentherapeutische Arzneimittel eingestuft. In anderen Ländern werden unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten möglicherweise als neue Arzneimittel betrachtet, keine Biologika oder gentherapeutischen Arzneimittel und erfordern unterschiedliche Marketinganwendungen.“

Originaltext: „… it is possible that none of our product candidates, or any product candidates we may seek to develop in the future, will ever obtain regulatory approval. We have limited experience in filing and supporting the applications necessary to gain marketing approvals and may need to rely on third-party contract research organizations, or CROs, regulatory consultants or collaborators to assist us in this process. To our knowledge, there is no current precedent for an mRNA-based immunotherapy such as the type we are developing being approved for sale by the FDA, European Commission or any other regulatory agency elsewhere in the world. Although we expect to submit BLAs for our mRNA-based product candidates in the United States, and in the European Union, mRNA therapies have been classified as gene therapy medicinal products, other jurisdictions may consider our mRNA-based product candidates to be new drugs, not biologics or gene therapy medicinal products, and require different marketing applications. Securing regulatory approval requires the submission of extensive preclinical and clinical data and supporting information to the various regulatory authorities for each therapeutic indication to establish the product candidate’s safety and efficacy. Securing regulatory approval also requires the submission of information about the product manufacturing process to, and inspection of manufacturing facilities by, the relevant regulatory authority. Any product candidates we develop may not be effective, may be only moderately effective, or may prove to have undesirable or unintended side effects, toxicities or other characteristics that may preclude our obtaining marketing approval or prevent or limit commercial use.“

Weiter heißt es auf Seite 69, zweiter Absatz, des Berichtes:

„Es wurde keine mRNA-Immuntherapie zugelassen und wird möglicherweise auch nie zugelassen werden. Die Entwicklung von mRNA-Medikamenten birgt aufgrund des neuartigen und beispiellosen Charakters dieser neuen Kategorie von Therapeutika erhebliche klinische Entwicklungs- und regulatorische Risiken. Als potenzielle neue Kategorie von Therapeutika wurden unseres Wissens bisher keine mRNA-Immuntherapien von der FDA, EMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen. Die erfolgreiche Entdeckung und Entwicklung mRNA-basierter (und anderer) Immuntherapien durch uns oder unsere Mitarbeiter ist höchst ungewiss und hängt von zahlreichen Faktoren ab, von denen viele außerhalb unserer oder ihrer Kontrolle liegen. Bis heute gab es noch nie ein kommerzialisiertes mRNA-basiertes Produkt. Unsere Produktkandidaten, die in den frühen Phasen der Entwicklung vielversprechend erscheinen, können aus vielen Gründen nicht vorankommen, Verzögerungen in der Klinik oder in der Klinik erfahren oder den Markt nicht erreichen: …“

Originaltext: „No mRNA immunotherapy has been approved, and none may ever be approved. mRNA drug development has substantial clinical development and regulatory risks due to the novel and unprecedented nature of this new category of therapeutics. As a potential new category of therapeutics, to our knowledge, no mRNA immunotherapies have been approved to date by the FDA, EMA or other regulatory agency. Successful discovery and development of mRNA-based (and other) immunotherapies by either us or our collaborators is highly uncertain and depends on numerous factors, many of which are beyond our or their control. To date, there has never been a commercialized mRNA-based product. Our product candidates that appear promising in the early phases of development may fail to advance, experience delays in the clinic or clinical holds, or fail to reach the market for many reasons, including: …“

Quelle:

https://investors.biontech.de/node/8746/html#N1_CORPORATE_INFORMATION

Soweit behauptet wird, diese „Impfung“ wäre kein gentechnischer Eingriff in den Körper, dann liest sich das hier aber anders.

Im Kontext der obigen Ausführungen von BioNTech im Geschäftsbericht unter Betrachtung von Art. 7 Abs. 2 IPbpR ist also eine Subsumtion dahingehend vorzunehmen, dass die Einwohner des Vertragsstaates Bundesrepublik Deutschland (gilt auch für Österreich und die Schweiz) in jedem Falle eine freiwillige Einwilligung zur Injektion von mRNA-Gentechnik geben müssen und im Umkehrschluss eine Impfpflicht – und in der möglichen Eskalation ein Impfzwang – gegen den IPbpR und damit gegen geltendes Völkerrecht verstoßen.

In der Systematik des  IPbpR sieht man in weiteren Artikeln, dass Ausnahmen von verbrieften Menschenrechten in bestimmten Fällen zulässig sind, z.B. in Art. 21 IPbPR.

Bei dem Verbot und Gebot in Art. 7 IPbPR gibt es aber keine derartigen Ausnahmetatbestände.

Diese Regelung kann daher nicht außer Kraft gesetzt werden.

4.

Fazit:

Eine Gentherapie ist gerade keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“.

Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen rumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.

Juristen werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie diese bewusste Irreführung der Menschen durch den Gesetzgeber selbst (völker-)strafrechtlich zu werten ist.

Es ist evident, dass diese als „Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie der Menschen gegen den Nürnberger Kodex verstößt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterschlagung der höchst besorgniserregenden Berichte aus aller Welt über die Folgen dieser Massen-„Impfungen“.

V.

Diese genetische „Therapie“ schützt bekanntlich nicht vor einer Infektion vor SARS-Cov-2 und schützt auch nicht davor, das Virus weitergeben zu können.

Diese Tatsache wird durch zahlreiche wissenschaftliche Quellen bestätigt. Das dürfte auch längst allgemein bekannt sein, jedenfalls denen, die noch nicht durch die Dauerpanikmache bei ARD und ZDF und anderen Altmedien total verblödet sind.

Vielmehr besteht Grund zu der Annahme, dass gerade die Geimpften eine Gefahr für die Gesundheit der Ungeimpften darstellen.

Siehe dazu u.a. Beate Bahner, wie vor, S. 230 ff. mit weiterführenden Quellen.

VI.

Diese „Impfstoffe“ sind zudem bekanntlich nur „bedingt“ zugelassen.

Dies wurde zuletzt u.a. in der 81. Sitzung des Corona-Ausschusses erörtert, die immer noch auf der Plattform Odysee abrufbar ist.

Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt.

Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig. Kein Jurist würde das ernsthaft bestreiten.

Dem Probanden bzw. „menschlichen Versuchstier“ steht es frei, an einer derart unverantwortlichen „Studie“ teilzunehmen. Er kann eine solche Studie auch jederzeit abzubrechen.

VII.

Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen, oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- u. Freiheitsrechte.

Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik.

Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.

Wer das anders sieht, der sollte sich einmal selbst fragen, wie er sich die Anmaßung erlauben kann, über das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmen zu können. Hält er sich etwa für Gott? Hat er Rechte am Leben und am Körper seiner Mitmenschen?

Wer jede Aufklärung und Information ablehnt und bereit ist, mit seinem Leben grundlos russisches Roulette zu spielen, weil er gar nicht mehr weiß, was ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Leben eigentlich ist, der mag dies tun. Aber er muss seine Mitmenschen in Ruhe lassen. Die müssen ihn schließlich auch behandeln und beerdigen, wenn er irgendwann in die Statistik der Impfopfer eingehen sollte.

VIII.

Es gibt in vielen Bereichen des Berufslebens auch noch spezifische Einwendungsmöglichkeiten, z.B. nach § 17 a des Soldatengesetzes:

  • 17a des Soldatengesetz (SG) schreibt den Soldaten die Pflicht zur Gesunderhaltung vor.

Dort heißt es u.a.:

(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

1.

der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder

2.

der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

(3) …

(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.

Ein Soldat würde m.E. also zumindest grob fahrlässig i.S. des § 17 a Abs. 1 SG handeln, wenn er seine Gesundheit und sogar sein Leben mit einer experimentellen Gentherapie gefährden würde, die ausweislich amtlicher Melderegister (wie z.B. der EMA) schon unzählige schwere Nebenwirkungen erfasst hat.

Zudem sind die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG nicht erfüllt, da diese Gentherapie nachweislich gerade nicht (!) geeignet ist, „zur Verhütung oder Bekämpfung“ übertragbarer Krankheiten beizutragen.

Aus den o.g. Gründen ist eine solche „ärztliche Maßnahme“ in Gestalt einer Gentherapie zudem auch eindeutig „unzumutbar“, i.S. des § 17 a Abs. 4 SG, da sie mit erheblichen Gefahren für Leben und (!) Gesundheit verbunden ist.

IX.

Ohne angemessene Aufklärung muss sich ohnehin kein Mensch „impfen“ bzw. gentechnisch „modifizieren“ lassen, das ergibt sich nicht nur aus dem Nürnberger Kodex, sondern auch aus dem nationalen Recht (vgl. u.a. § 630 e BGB, siehe hierzu auch Beate Bahner, ebenda, S. 36 ff., u.a. mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH).

Eine „Impfpflicht“ ist somit selbst dann irrelevant, wenn der Gesetzgeber sich erdreisten würde, eine derart unverantwortliche Gentherapie so anzuordnen.

Eine solche Anmaßung könnte er sich nur solange erlauben, wie er die Menschen über die wahre Natur dieser „Impfungen“ und über ihre – längst feststehenden – extrem hohen Risiken im Unklaren lassen würde.

Aber keine Lüge kann auf Dauer bestehen. Und wehe denen, wenn der Tag kommt, dass die Mehrheit der Menschen aus ihrem massenmedial inszenierten Dauerschock-Dauergehirnwäsche-Tiefschlaf-Zustand erwacht.

Soweit in aller Kürze und Eile einige wesentliche Argumente zusammengefasst, da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte.

 

X.

Um es ganz deutlich zu sagen:

 Wer trotz Kenntnis dieser Daten und Fakten

 eine Zulassung eines solchen „Impfstoffs“ beantragt oder gewährt hat oder

 sogar eine „Impfpflicht“ mit diesen genetischen Impfstoffen (durch Gesetz oder anderweitig) angeordnet hat

 oder sich an der Durchsetzung dieser „Impfpflicht“ in irgendeiner Form beteiligt hat,

 oder eine solche Impfpflicht für „verfassungsgemäß“ deklariert hat,

 hat m.E. gleich – sei es nun, je nach Tatbeitrag – als Anstifter, Mittäter oder Gehilfe – mehrere Tatbestände des Völkerstrafrechts verwirklicht.

 Es besteht insbesondere der dringende Tatverdacht des Völkermordes i.S. des § 6 VStGB:

 Meines Erachtens dürften die Tatbestände nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4 VStGB eindeutig erfüllt sein.

 Und es besteht m.E. weiter der dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit:

 Die Tatbestände nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Nr. 6 Var. 4 („der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt“), Nr. 8, 9 und 10 VStGB dürften ebenfalls eindeutig verwirklicht sein.

An die „Verletzung der Aufsichtspflicht“ nach § 14 VStGB und das „Unterlassen der Meldung einer Straftat“ wird ebenfalls ausdrücklich erinnert.

Staatsanwälte und Richter, die trotz konkreter, belastbarer Anhaltspunkte jetzt immer noch die Aufnahme der Ermittlungen oder die Vornahme von Ermittlungsmaßnahmen, die unter Richtervorbehalt stehen, verweigern, machen sich m.E. nicht nur wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung schuldig, sondern begründen m.E. den Tatverdacht Mittäter und Gehilfen eines Völkermordes zu sein. Denn offenbar bleiben sie untätig, um der Durchsetzung dieser teuflischen Agenda bloß nicht im Weg zu stehen.

 

13.12.2021

Wilfried Schmitz,
Rechtsanwalt

Unabhängiges Organ der Rechtspflege,
Als Mensch und Anwalt der Würde des Menschen, der Wahrheit, der freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem Schutz des Lebens verpflichtet.

Foto: Justitia/Pixabay/CC0

Afghanistan, Schrottplatz der Großmächte

Ein Kommentar von Willy Wimmer.

Jetzt soll es auf einmal schnell gehen. Bei Präsident Trump und seinen Abzugsplänen aus Afghanistan wollte es in Berlin niemand so recht glauben, das mit dem Abzug. Jetzt ist es unumstößlich, wenn man sich ansieht, wie zügig der neue Präsident Joe Biden die vertraglichen Vereinbarungen seines Vorgängers mit den Paschtunen/Taliban über Afghanistan umzusetzen gedenkt. Damit kommt auf Berlin unausweichlich die Frage zu, was Deutschland der Einsatz der Bundeswehr neben toten deutschen Soldaten und mehr als 10 Milliarden Euro, die in Afghanistan in den Sand gesetzt worden sind, überhaupt gebracht haben soll.

CORONA SCHUTZVERORDNUNG VERSTÖSST MASSIV GEGEN DAS VÖLKERRECHT

Kennen Sie die UN-Res. 53/144? Dann sollten Sie das Video in voller Länge betrachten.

Das Recht steht auf unserer Seite, wir müssen es nur einfordern. Halten Sie sämtlichen Rechtsbeugeakrobaten Ihre Rechte vor und fordern diese ein, je mehr wir werden, desto weniger können es weiter negieren und ihr satanisches Spiel weitertreiben. Lasst uns gemeinsam wieder in die Selbstverantwortung kommen, um unsere Freiheiten wieder zurückzuerobern. Möge die schöpferische Kraft und die Gerechtigkeit auf unserer Seite sein. Wir leben eigentlich in einem Paradies auf diesem wunderbaren Planeten. Es ist genug für alle da, wir haben nur ein Umverteilungsproblem. Stellen wir das Gleichgewicht wieder her, denn nur wir selbst können es richten, im Einklang mit den schöpferischen Naturgesetzen, in Nächstenliebe zu unseren Artgefährten und in Mäßigung.

Peter Freiherr von Liechtenstein

Die kaukasische Zwickmühle

Ein Standpunkt von Rüdiger Rauls.

Bisher hat der Wertewesten im Konflikt um Bergkarabach keine eindeutige Position für einen der beiden Kontrahenten bezogen. Eigene Interessen und vorgebliche Werteorientierung machen die Entscheidung schwierig.

Vorgeschichte

„Durch einen von Moskau vermittelten Waffenstillstand“ (1) endete 1994 der Krieg zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Region Bergkarabach. Am Ende dieses Krieges kontrollierte die „armenische Seite Karabach und sieben umliegende Bezirke Aserbaidschans (…), aus denen die aserbaidschanische Bevölkerung vertrieben wurde“ (2).

Seitdem befinden sich fast 20 Prozent des international anerkannten Territoriums von Aserbaidschan völkerrechtswidrig unter armenischer Kontrolle. Diese widerrechtlich besetzten Gebiete hatten sich eigenmächtig zur unabhängigen Republik Karabach erklärt, wobei diese aber nicht einmal von Armenien anerkannt ist.

Der Krieg und das Völkerstrafrecht

Sean Henschel

Viele Menschen echauffieren sich bis heute noch über die Passivität der deutschen Justiz im Hinblick auf den Umgang mit dem 43. Präsidenten der Vereinigten Staaten George Walker Bush, Sohn von George Herbert Walker Bush, ebenfalls Präsident der Vereinigten Staaten und zusätzlich CIA-Direktor. Der Dritte Golfkrieg im Jahre 2003 wurde von der amerikanischen und britischen Regierung in der internationalen Öffentlichkeit als Präventiv-Krieg verkauft, mit dem Ziel, den Irakern Frieden, Sicherheit und Demokratie zu bringen.

In der Realität war das Handeln der „Koalition der Willigen“ nichts anderes als ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg mit dem Ziel, imperiale Interessen erbarmungslos durchzusetzen. Die involvierten Staaten scheuten vor keiner Lüge zurück. Der damalige US-Außenminister Colin Powell log vor dem UN-Sicherheitsrat über die Existenz von Massenvernichtungswaffen und versuchte sich anschließend zu rechtfertigen, indem er auf den damaligen CIA-Direktor George Tenet verwies.

US-Air-Base Ramstein: Drohnenkrieg im Namen der Terrorismusbekämpfung

Shaun Henschell {oder so ähnlich}

Der illegale Krieg gegen Libyen 2011

Dr. Daniele Ganser

Im Jahr 2011 bombardierte die NATO den nordafrikanischen Staat Libyen, um das dortige Staatsoberhaupt Muammar al-Gaddafi zu stürzen. Offiziell war von der Befreiung des libyschen Volkes die Rede. Gaddafi sei ein skrupelloser Diktator, der sein Volk brutal unterdrücke. Um diesem Schrecken ein Ende zu bereiten, sei die internationale Gemeinschaft geradezu dazu verpflichtet, zu intervenieren.

Aufwachen mit Daniele Ganser in 14 Minuten

Am 8. September 2017 sprach der Schweizer Historiker Dr. Daniele Ganser in der Erlöserkirche in Kaiserslautern im Rahmen der Demonstration „Stopp Air Base Ramstein“. In diesem Zusammenschnitt der Rede von 14 Minuten erklärt der Historiker die Grundzüge des US-Imperialismus.

Strafanzeige gegen Dr. Angela Dorothea Merkel und ihre „verlässlichen Freunde“ bzw. globalpolitischen Pyromanen

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(versendet am 10.05.2019)

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe                                                                                                                                                                                                                                            

                                                                                      Selfkant, den 10.5.2019

Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der deutschen Völker gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich wegen der rechtswidrigen Öffnung der deutschen Grenzen seit 2015 und wegen aller sonstigen Tatbeiträge, die in der Folgezeit der Aufrechterhaltung der dadurch gedient haben,

                       Strafanzeige

gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel

sowie gegen

alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes, die sich an der Umsetzung / Ausführung dieser Anordnungen der Bundeskanzlerin Dr. A. D. Merkel mitgewirkt haben

wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände,

insbesondere wegen des Tatverdachts

des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB

Begründung zum Strafantrag:

Es ist von besonderem historischen Interesse, dass endlich aufgearbeitet wird, was eigentlich die wahren Hintergründe für die „Einreisegestattungen“ ab Ende August/Anfang September 2015 waren, durch die eine regelrechte Völkerwanderung nach Deutschland und in andere EU-Länder ausgelöst worden ist.

Waren die massenhaften „Einreisegestattung“ ab Ende August/Anfang September 2018 wirklich ein Akt der „Humanität“, oder wurden mit der vorübergehenden Suspendierung jedes wirksamen Grenzschutzes in Wahrheit Ziele verfolgt, die auf eine Verwirklichung des § 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB schließen lassen?

Ich stelle klar, dass ich keiner Partei angehöre und eine Zuordnung zu irgendwelchen Parteifarben auch nachdrücklich ablehne.

Mein Mitgefühl gehört allen Menschen, die durch Kriegswirren und die dadurch ausgelöste Not zum Verlassen ihrer Heimat bestimmt worden sind, wobei dieses Mitgefühl sich natürlich nicht auf die Terroristen und Kriminellen erstreckt, die ihren Flüchtlingsstatus bloß für kriminelle Machenschaften und/oder zur Flucht vor Strafverfolgung in einem Drittstaat benutzen wollen.

Ich möchte schlicht einen Beitrag dazu leisten, die Menschen in diesem Land dafür zu sensibilisieren, in welchem Kontext die großen Flüchtlingswellen, die seit Jahren über Europa und insbesondere auch über Deutschland hereinbrechen, offensichtlich zu würdigen sind.

Dieses Recht ergibt sich aus dem Umstand, dass ich in diesem Land geboren bin und Deutscher bin, sowie aus meiner Überzeugung, dass die Auslösung dieser Flüchtlingsströme letztlich nur eine bestimmte Form der modernen Kriegsführung darstellt, die bloß der Verwirklichung geopolitischer Ziele dient und den Frieden in Europa, dem Nahen Osten und letztlich auch in der ganzen Welt nachhaltig gefährdet.

Wenn es Interessengruppen gibt, die aus politischem Kalkül heraus die Ursachen für diese Flüchtlingswellen geschaffen haben, dann ist es höchste Zeit, diese Gruppen zu demaskieren und vor Gericht zu stellen.

Ich möchte einleitend in Erinnerung rufen, dass § 6 VStGB folgenden Wortlaut hat (Zitat):

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1.

ein Mitglied der Gruppe tötet,

2.

einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3.

die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4.

Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5.

ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

 

In dem Gutachten

„Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem“

von Professor Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio

Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. vom 8.1.2016,

für jedermann kostenlos abrufbar unter dem Link

http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2016/01/Gutachten_Bay_DiFabio_formatiert.pdf

wurde die bereits u.a. festgestellt (Zitat):

  1. „Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 GG). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen. Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde die Institution demokratischer Selbstbestimmung und letztlich auch das völkerrechtliche System sprengen, dessen Fähigkeit, den Frieden zu sichern, von territorial abgrenzbaren und handlungsfähigen Staaten abhängt.“ (ebenda, Seite 118)

sowie (Zitat):

XII.    Sollte die Migrationskrise nicht mit wirksamen europäischen Maßnahmen                   rechtsgestaltender oder gerichtlicher Art (Vertragsverletzungsverfahren)          bewältigt werden, muss der Bund zur Wahrung der verfassungsstaatlichen     Ordnung und zum Schutz des föderalen Gefüges zumindest einstweilen die gesetzmäßige Sicherung der Bundesgrenze gewährleisten, weil die      Kontrolle über Elemente der Staat- lichkeit im Sinne des    Identitätsvorbehalts der Rechtspre-chung des BVerfG integrationsfest ist.“          (ebenda, Seite 120 f.)

Die „Ausarbeitung“

„Einreiseverweigerung und Einreisegestattung nach § 18 Asylgesetz“

des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags,

für jedermann kostenlos unter dem Link:

https://www.bundestag.de/resource/blob/514854/0bdb98e0e61680672e965faad3498e93/wd-3-109-17-pdf-data.pdf

abrufbar,

macht ebenfalls deutlich, dass „unklar“ ist, auf welche Rechtsgrundlage die Bundesregierung die „Einreisegestattungen“ ab Ende August/Anfang September 2015 überhaupt gestützt hat.

Diese Gutachten gehen aber, wenn man diese Massenmigration in angemessener Weise in einen historischen Kontext stellt, m.E. aber vollkommen über die eigentliche Dimension und Problematik dieser Entwicklung vorbei und sind deshalb für die Begründung dieser Strafanzeige und die Würdigung der nachfolgend dargelegten Zusammenhänge also letztlich gar nicht relevant.

Auf welche Sachverhalte stützen sich also die hier erhobenen Vorwürfe?

An dieser Stelle kann ich mich dankbarerweise auf die wertvollen Vorarbeiten der Autorin Monika Donner in ihrem Buch „Krieg, Terror, Weltherrschaft – Warum Deutschland sterben soll“, Band 1, ab Seite 42 beziehen.

In diesem Buch ist die wahre Vorgeschichte des 1. Weltkriegs, ohne deren Kenntnis die aktuelle – gerade auch völkerrechtliche – Situation Deutschlands nicht zu verstehen ist, bereits so hervorragend aufgearbeitet worden, dass dem im Grunde nichts mehr hinzuzufügen ist.

Dort heißt es (Zitat):

„US-Globalisierung und Völkermord

Nüchternes Machtdenken steckt hinter dem seit 9/11 im Nahen/Mittleren Osten vor allem an Irakern verbrochene Genozid (Völkermord). Nüchternes Machtdenken prägt auch die Analysen des US-Strategen, Rumsfeld- und Pentagon-Beraters Thomas Barnett. Als 2004 sein Buch mit dem bezeichnenden Titel The Pentagons New Map (Die neue Landkarte des Pentagon) in den USA erschien, wurde man in Europa noch für verrückt erklärt, wenn man das Wort »Globalisierung« in Verbindung mit den USA in den Mund nahm. Dabei schrieb Barnett damals schon ganz pragmatisch, dass es sich bei der Globalisierung selbstverständlich um eine US-Amerikanisierung handelt. Die Interessen der USA sind global, weil die Globalisierung nun einmal global sein muss: »Our interests are global because globalization must be global.«37 Die leicht zu merkende Formel lautet:

Globalisierung = US-Amerikanisierung

Mit seiner Wahlkampfrede vom 13. Oktober 2016 im South Florida Fair Expo Center ließ der 45. US-Präsident Donald Trump die Welt aufhorchen, als er erklärte, dass das »total korrupte« Establishment in Washington weder im Interesse der USA noch im Interesse der Welt, sondern nur aus reinem Selbstzweck existiert: »Das Washingtoner Establishment sowie die Finanz- und Medienkonzerne, die sie finanzieren, existieren nur aus einem Grund: sich zu schützen und zu bereichern.« Diese korrupte scheindemokratische Schattenregierung habe die USA ausbluten lassen. Wikileaks- Dokumenten zufolge »trifft sich Hillary Clinton im Geheimen mit internationalen Banken, um die Zerstörung der US-Souveränität zu planen – mit dem Ziel, diese globalen Finanzmächte, ihre besonderen Interessenfreunde und ihre Geldgeber, zu bereichern.« Schließlich appellierte Trump an sein Publikum: Das ist eine Verschwörung gegen euch, das amerikanische Volk, und wir dürfen das nicht geschehen oder weitergehen lassen.« Trumps Zusammenfassung der globalen US-Amerikanisierung könnte kaum klarer sein:

Die zentrale Basis der politischen Weltmacht ist hier in Amerika, und es ist unser korruptes politisches Establishment, das die größte Macht hinter den Bemühungen der radikalen Globalisierung und der Entrechtungsarbeit wider die arbeitende Bevölkerung ist. Ihre finanziellen Ressourcen sind praktisch unbegrenzt, ihre politischen Ressourcen sind unbegrenzt, ihre Medienressourcen sind unerreicht und vor allem die Tiefe ihrer Unmoral ist absolut unbegrenzt.38

Was vielleicht manch einer Donald Trump als Wahlkampfgefasel auslegt, beruht in Wahrheit auf wissenschaftlich ermittelten Fakten. Zwei US-amerikanische Professoren der Princeton Universität, Martin Gilens und Benjamin L. Page, stellen gleich am Anfang ihrer politikwissenschaftlichen Studie über die USA aus dem Jahr 2014 ernüchternd fest: »Wirtschaftliche Eliten und organisierte Gruppen, die geschäftliche Interessen vertreten, haben erheblichen unabhängigen Einfluss auf die Regierungspolitik der Vereinigten Staaten, während durchschnittliche Bürger und massenbasierte Interessengruppen wenig oder keinen unabhängigen Einfluss haben.« Die eher vorsichtig formulierten Schlussworte der Professoren lauten: »Aber wir glauben, dass, wenn die Politikgestaltung von mächtigen Wirtschaftsorganisationen und einer kleinen Anzahl von wohlhabenden Amerikanern dominiert wird, Amerikas Ansprüche auf eine demokratische Gesellschaft ernsthaft bedroht sind.«39 BBC-News spricht die Wahrheit noch klarer aus: »Die USA sind eine Oligarchie, keine Demokratie. Die USA werden von einer reichen und mächtigen Elite dominiert.«40 Und das Resümee des investigativen US-Historikers Eric Zuesse über die Princeton-Studie lautet: »Der klare Befund ist, dass die USA ein oligarchisches und völlig undemokratisches Land sind. Amerikanische Demokratie ist pure Heuchelei, egal wie sehr von den Oligarchen, die das Land führen (und die die Nachrichtenmedien der Nation kontrollieren), das Gegenteil behauptet wird.«41 Um einiges konkreter als »Oligarchie« ist der Begriff »Danistakratie«, der sich vom lateinischen Wort für Wucher (Danista) ableitet. Das globale Finanz-, Wirtschafts- und Machtsystem wuchert gleich mehrfach: wuchern- des Streben nach immer mehr Macht, Geld und materiellen Gütern, Zinswucher, innerlicher Wucher der machtlosen Bevölkerung und so weiter.42

Weil das Volk so gut wie gar nichts mitzureden hat, haben wenige Superreiche Handlungsfreiheit für globalistische Umtriebe wie Destabilisierungen und Kriege. Zur von Donald Trump angesprochenen radikalen, zutiefst unmoralischen US- amerikanischen Globalisierung zählt gemäß den Plänen des US-Geostrategen und Pentagon-Beraters Thomas Barnett unter anderem der Einsatz der sogenannten Populationsbombe: Zwecks Züchtung einer hellbraunen Mischrasse43 soll Europa Jahr für Jahr mit 1,5 Millionen Migranten aus Nahost und Afrika geflutet werden. Die kalkulierten Folgen für Europa: »2050 wäre ein Viertel seiner Bevölkerung ausländisch-geboren.«44 Seit Beginn der durch US-amerikanische Kriege und Destabilisierungen ausgelösten Massenmigration strömten von Juli 2015 bis Juli 2016 rund 1,5 Millionen Migranten aus Nahost und Afrika zu uns nach Europa.45 Das erste Jahressoll wurde also erfüllt. Weitere 20 Millionen sind laut EU-Kommissar Johannes Hahn in der Warteschleife.46 In seinem Buch mit dem ebenfalls bemerkenswerten Titel Blueprint for Action (Blaupause für den Krieg) stellt Thomas Barnett unmissverständlich klar, wie mit jenen »irrationalen Leuten« zu verfahren ist, die sich gegen die von der US-Seite aufgezwungene »Mischung der Rassen, ›Bastardisierung der Kulturen‹ und die Kapitulation ethnischer Identitäten« zur Wehr setzen. Thomas Barnetts Empfehlung lautet kurz und bündig: Kill them.47

Ermordet soll also werden, wer von seinem natürlichen Recht Gebrauch macht, sich aktiv gegen eugenisch-rassistische Bestrebungen und die Auslöschung seiner Rasse, Kultur und Nation aufzulehnen. Anders formuliert: Wer sich zu sehr für den Erhalt all dessen einsetzt, was sein bisheriges soziales Umfeld, ja seine von vielen Generationen erarbeiteten und verteidigten Lebensgrundlagen ausmacht, soll aus Sicht der Globalisierungsclique getötet werden. Da Deutschland das Hauptziel der Populationsbombe respektive der inszenierten Massenmigration ist, sind wir Zeitzeugen, dass an den Deutschen der wahrscheinlich abscheulichste Rassismus des 21. Jahrhunderts verbrochen wird: ein schleichender Genozid. Die Grundlage dieses Völkermords ist offenbar der in den 1940er Jahren veröffentlichte eugenisch-rassistische Plan des US-amerikanischen Harvard-Anthropologen Doktor Earnest Hooton. Er schlägt unter anderem ausdrücklich vor,

den deutschen Bestand zu verdünnen, den Nazi-Stamm zu verderben und den nationalen Rahmen mit einem Prozess des Herauszüchtens zu zerstören.

Exakt so wurde es in einem Artikel der New York Times vom 11. Oktober 1944 abgedruckt (siehe Abb. 3). Hootons Schlussworte lauten: »Die einzigen guten Deutschen sind die schnellen und die toten. Die schnellen haben Deutschland verlassen.« Nach Ansicht des US-amerikanischen Rassisten Hooton befinden sich also gute Deutsche entweder außerhalb von Deutschland oder sie sind bereits tot. Jedenfalls

Abb. 3: Hooton-Artikel in The New York Times vom 11. 10. 1944

sollen die in Deutschland verbliebenen Deutschen aus ihrem eigenen Land herausgezüchtet werden. Wer ein Volk wegzüchten möchte, plant einen (schleichenden) Völkermord.

Das internationale Übereinkommen vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords definiert das Verbrechen des Völkermords als eine »Handlung, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören.« Diese Handlung muss lediglich einer von fünf Kriterien entsprechen. An dieser Stelle sei nur eines genannt: »vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedin- gungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen.«48 Völkermord ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Das bedeutet, dass die Vernichtung nicht tatsächlich eintreten muss. Es kommt lediglich auf die Völkermordabsicht an.49 Die abstrakte Eignung kann direkt oder indirekt sein. Das Delikt unterliegt keiner Verjährung.

Folgende Fakten liegen vor: Doktor Hooton schlug vor, die Deutschen aus ihrem eigenen Land herauszuzüchten. Thomas Barnett empfiehlt die Massenmigration dunkelhäutiger Menschen nach Europa zwecks Züchtung einer hellbraunen Mischrasse. Das Vorherrschen einer hellbraunen Mischrasse würde zweifelsfrei mit der sukzessiven Auslöschung der hellen Rasse einhergehen. Besagte Massenmigration zur Schaffung einer hellbraunen Mischrasse wurde bekanntlich von den USA durch Destabilisierungen und Kriege ausgelöst. Sie war vorhersehbar und findet aufgrund der Einladung seitens der deutschen Kanzlerin Angela Merkel vorwiegend nach Deutschland statt. Dadurch werden der Gruppe der Deutschen Lebensbedingungen auferlegt, die geeignet sind, mittels rapide zunehmender Überfremdung die körperliche Zerstörung des deutschen Volks in der gegenwärtigen Form zumindest teilweise herbeizuführen. Anscheinend wird also Hootons Outbreeding-Plan mindestens partiell in die Realität umgesetzt und an den Deutschen ein schleichender Genozid verbrochen. War sich die deutsche Kanzlerin Angela Merkel dessen bewusst, als sie Mitte 2015 Millionen Fremde nach Deutschland einlud und auf geöffneten Grenzen beharrte? Diese Frage hätte ein Strafgericht zu beantworten. Schließlich ist neben Versuch, Anordnung, Aufforderung, Anstiftung und Beihilfe auch jeder sonstige Beitrag strafbar.50 Mehr dazu im Kapitel über die inszenierte Massenmigration.

Zusammenfassung

Jener militärisch-industrielle Komplex der USA, vor dem US-Präsident Eisenhower ausdrücklich und öffentlich warnte, ist ein wesentlicher Faktor der Schattenregierung, treibt die US-Globalisierung voran und führt weltweit jene Kriege, die sein Nachfolger JFK mit allen Mitteln unterbinden wollte. Und jene monolithische und rücksichtslose Verschwörung, vor der JFK die Weltöffentlichkeit warnte, ist für seinen Tod verantwortlich. Folglich ist John F. Kennedy der ultimative, weil unwiderlegbare und personifizierte Beweis für sowohl die Existenz besagter Verschwörung als auch die undemokratischen und völkerrechtswidrigen Aktivitäten der Globalisierungsclique.

Erstens deckte JFK die Verschwörung auf, indem er sie ausdrücklich als solche öffentlich ansprach. Zweitens versuchte er erfolgreich, sie zu entmachten und Frieden zu stiften. Drittens wurde JFK genau deshalb ermordet. Viertens tarnten die staatlichen Verschwörer ihren Putsch durch Propagierung der skurrilen Einzeltäterthese. Fünftens wurden auf Empfehlung der CIA Kritiker der erwiesenermaßen falschen Theorie als Verschwörungstheoretiker denunziert. Sechstens setzte und setzt die verschworene Globalisierungsclique weltweit Krieg und Terror fort, hat den Iraker Holocaust zu verantworten und begünstigt plangemäß den schleichenden Völkermord an den Deutschen. Siebtens werden auf Betreiben der Globalisierungsclique bis heute Kritiker der US-Globalisierung als verrückte Verschwörungstheoretiker stigmatisiert, obwohl die US-Globalisierung offensichtlich ist und US-Strategen wie Thomas Barnett ganz offen zugeben, dass es sich um eine solche handelt. Und achtens droht den Rebellen wider die Zerstörung ihrer Kultur die Ermordung.

Alldem zufolge liegt zweifellos eine Verschwörungspraxis vor, die von der Globalisierungsclique betrieben wird. Kriege, Terror, Ausbeutung, politische Morde, Meinungsdiktatur, Völkermord und Morddrohungen gegen aktive Gegner der US-Globalisierung sprechen deutlich dafür, dass es sich bei den Mitgliedern der Globalisierungsclique und ihren bewussten Handlangern um waschechte Psychopathen handelt, das heißt um Geisteskranke im klinisch-psychologischen Sinne.“ (Zitat Ende)

Im Übrigen kann ich nur noch wiederholen, was ich bereits in anderem Zusammenhang geäußert habe:

Eine kleine mächtige Clique kann – wie die aktuellen Entwicklungen wieder einmal zeigen (siehe u.a. Beteiligung der Bundeswehr am Syrienkrieg) – durchaus am Willen des Volkes vorbei in einen Krieg ziehen, wenn sie nur alle wichtigen Schlüsselpositionen in Politik, Verwaltung und Militär besetzen kann. Wenn diese Personen dann auch noch – wie die Beschuldigte Dr. Merkel – in transatlantischen Netzwerken eingebunden sind, die die nationale Politik der EU-Länger bloß auf angloamerikanische Interessen ausrichten sollen, dann besteht (zumindest) die „Gefahr“, dass ein Volk komplett von der Mitgestaltung seines Schicksals abgeschnitten und in militärische Abenteuer verstrickt wird, an denen kein Mensch in Deutschland beteiligt sein will.

Die Deutschen sind nach meiner Erfahrung und felsenfesten Überzeugung zutiefst hilfsbereit, aber keine Regierung hat das Recht, über die Köpfe der Menschen hinweg zu entscheiden, ob der Grenzschutz vorübergehend vollständig aufgehoben wird.

Mehrere terroristische Anschläge und andere schwere Verbrechen hätten ggf. verhindert werden können, wenn es die Bundesregierung nicht über Monate hinweg zugelassen hätte, dass Menschen ohne jeden Identitätsnachweis – und ohne jede Einreisekontrolle – ins Landesinnere gelangen können.

Gibt es auf der ganzen Welt auch nur eine Nation, die eine solche „Grenzöffnung für alle und ohne Kontrolle“ auch nur in Erwägung ziehen würde? Vor allem dann, wenn diese Flüchtlingsströme auch aus Ländern wie Syrien kommen, in denen terroristische Banden wüten, die aus ca. 80 Staaten zusammenkauft worden sind, über Jahre hinweg an schwersten Verbrechen beteiligt waren?

Welche Familie würde denn bei sich im Haus jeden Menschen aufnehmen, über dessen Vergangenheit sie nichts weiß?

Und welches Motiv hätte z.B. ein redlicher Syrer, seinen Pass wegzuschmeißen? Ich betone auch hier:

Das Völkerrecht und der Frieden in der Welt können wohl nur dadurch gerettet werden, dass auf der gesamten eurasischen Festplatte eine Friedensallianz entsteht und die europäischen Staaten dann nicht mehr gegeneinander und gegen ihren russischen Nachbarn ausgespielt werden können. Solche Allianzen sind in den letzten 120 Jahren immer wieder vereitelt worden, mit fatalen Konsequenzen für den Weltfrieden.

Es gibt mittlerweile mehrere Bücher zu der Frage, ob der 1. Weltkrieg nur dazu diente, das Deutsche Reich zu zerschlagen und auf der eurasischen Festplatte eine Friedensallianz zu verhindern, siehe – neben dem o.g. Werk von Monika Donner – u.a. die Bücher von Docherty/Macgregor: „Verborgene Geschichte – wie eine geheime Elite die Menschheit in den 1. Weltkrieg stürzte“ sowie „Der Krieg der nicht enden durfte“.

Die Lektüre dieser Bücher wird nachdrücklich empfohlen. Die Schlussfolgerungen zu den Ursachen des 1. Weltkrieges decken sich voll und ganz mit den Erkenntnissen von Monika Donner.

Und ist bezeichnend, dass wichtige Fragen zu den Ursachen und zum Verlauf beider Weltkriege – bis heute – nie von der etablierten Geschichtswissenschaft angemessen aufgearbeitet worden sind, obschon das amerikanische Think-Tank-Mitglied George Friedman längst öffentlich bekannt hat, dass es – bis heute – seit mehr als 100 Jahren zu den Hauptinteressen der angloamerikanischen Außenpolitik gehört, auf der eurasischen Festplatte keine Friedensallianz zuzulassen, siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=lBYcuJb6Qb0

Ist diese grausame Agenda also die Agenda, der sich die hier Beschuldigten bedingungslos und ungeachtet aller Konsequenzen für den Weltfrieden angeschlossen haben? Es darf jedenfalls bezweifelt werden, dass die Auslösung von regelrechten Völkerwanderungen durch eindeutig völkerrechtswidrig inszenierte Kriege und Krisen in Ländern wie Afghanistan, Irak, Syrien und Libyen den inneren und äußeren Frieden in Asien, Europa und Afrika wirklich fördern kann.

Politiker, die einer Agenda folgen, die solche Entwicklungen gezielt fördert,  haben jedes Recht verwirkt, die Menschen in diesem Land zu vertreten, und solcher Lug und Trug an den Menschen, der ihre Sicherheit und auch ihre Lebensgrundlage massiv gefährdet, muss auch strafrechtliche – und nicht nur politische – Konsequenzen haben.

Die europäischen Brüdervölker dürfen sich nie mehr von Drittstaaten gegeneinander aufhetzen lassen, schon gar nicht von Nationen, deren Regierungen in den letzten Jahrzehnten wiederholt massiv das Völkerrecht verletzt haben.

Der beste Schutz für den Frieden aller Völker in Europa und in der Welt sind sicherlich nicht immer bessere Mittel der Zerstörung wie neue Raketen, unverantwortliche Manöver direkt an der russischen Grenze oder mutwillig ausgelöste Völkerwanderungen wie die hier beschriebenen.

Für alle künftigen Generationen kann nur eine ewige Friedensallianz auf der eurasischen Festplatte, die jegliche Aggression von geistigen Brandstiftern von innerhalb und außerhalb der eurasischen Festplatte von vornherein unmöglich macht, der beste Garant für einen stabilen Frieden sein.

Und solche Bemühungen werden von den hier Beschuldigten aus Gründen, die untersucht werden müssten, regelrecht torpediert, auch wenn sich durch solche haltlosen Beschuldigungen dadurch mittel- und langfristig die schwersten Gefahren realisieren können.

Gute Beziehungen zu allen Ländern auf der eurasischen Festplatte, insbesondere zur Russischen Föderation, sind  eine unverzichtbare Voraussetzung, um den Frieden in Europa und der Welt dauerhaft zu sichern, und wer das nicht erfassen kann, der hat in der deutschen Politik nichts verloren.

Kein Mensch, dem das Recht – in der Erkenntnis seiner wahren Bedeutung und Funktion für das friedliche Zusammenleben der Völker – heilig ist, kann Politiker als „Volksvertreter“ dulden, die offensichtlich nicht das Recht und damit nicht mehr die natürlichen Interessen der Menschen in diesem Land, sondern offensichtlich bloß eine andere Agenda vertreten, die nicht zu ihrem Wahlauftrag gehört und nicht schon gar nicht durch ihrem Amtseid gedeckt ist.

Abermals zur Erinnerung:

In Art. 79 Abs. 3 GG heißt es (Zitat):

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche …. die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

Der Inhalt der Artikel 1 und 20 GG soll also „unabänderlich“ sein. Damit ist unschwer festzustellen, dass diese Artikel gleichsam „Verfassungsgrundsätze“ bzw. die Grundpfeiler der gesamten verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sein sollen.

Art. 1 Abs. 2 GG bestimmt (Zitat):

„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“

Wenn sich selbst die hier Beschuldigten nicht mehr für diese Artikel des Grundgesetzes interessieren, dann darf sich niemand wundern, dass sich im Volk der Eindruck verfestigt, das Grundgesetz für solche Politiker offenbar nur noch den Rang unverbindlicher „AGBs“ haben und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nur noch der Erfüllungsgehilfe fremdbestimmter Interessen ist, insbesondere der NATO und des US-Government ist.

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

„ Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.

Es ist beabsichtigt diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.

Hochachtungsvoll

 

Wilfried Schmitz

Rechtsanwalt


Bild: Pixabay / Checkmate / CC0

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Antwort des Generalbundesanwalts (24.05.2019)

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Stellungnahme zum Schreiben des Generalbundesanwalts von RA Schmitz (28.05.2019)

Erosion des Rechtsstaats und achselzuckende Preisgabe des Weltfriedens (ein Armutszeugnis)

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In einer jüngsten Mitteilung des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags will der Ausschussdienst die Veröffentlichung der Petition zum sofortigen Ende aller – völkerrechtlich illegalen – Bundeswehreinsätze in Afghanistan nicht zulassen. Hierzu eine aktuelle Replik:

Ihre Pet-Nr. 3-19-05-056-010386, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Einsatz der Bundeswehr im Ausland); Ihr Schreiben vom 30.8.2018, hier eingegangen am 8.9.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

da der Gegenstand der Petition gegen die Bundeswehreinsätze in Afghanistan so ernst ist, wäre ich nie auf die Idee gekommen, in diesem Kontext einmal – wenn auch nur flüchtig – erheitert werden zu können.

Weil alle wissenschaftlichen Beweise dafür sprechen, dass die Ereignisse zu 9/11 von bis heute unbekannten Mitgliedern der US-amerikanischen Militär- und Geheimdienstkreise inszeniert wurden, um damit alle schon längst vorher geplanten militärischen Aggressionen gegen bestimmte Zielstaaten endlich in die Tat umsetzen zu können, muss es jeden redlichen Zeitgenossen beschämen, wenn sich die bundesdeutsche Politik in Afghanistan auch noch an diesen Völkerrechtsbrüchen beteiligt.

Was dort in Afghanistan so alles „in Namen des Völkerrechts“ geschehen kann, hat die Welt durch die Zahl der Opfer der sog. „Kunduz-Affäre“ des Oberst Klein erfahren.

Dass die Bundesrepublik dem aggressiven Treiben der „Supermacht“ USA aus eigener Kraft nichts entgegen setzen kann, ist das Eine. Dass sich Mitglieder des Bundestags aber auch noch aktiv an solchen Völkerrechtsbrüchen beteiligen, ist etwas ganz Anderes. Solche Völkerrechtsbrüche sind weder vom GG noch vom Völkerrecht gedeckt, schon gar nicht dann, wenn sie schlicht auf einer großen Lüge basieren.

Aber siehe da: Auch wenn Menschlichkeit und Anstand, Völker- und Verfassungsrecht allem Anschein nach bei vielen Abgeordneten zuweilen keine mehr Hemmungen mehr auslösen, so möchte man sich dort aber doch auf keinen Fall über die hochheiligen „Richtlinien für die Behandlung von öffentlichen Petitionen“ hinwegsetzen.

Ihre Bezugnahme auf Nr. 3 lit. h) Ihrer vorgenannten Richtlinien ist schlicht absurd und geradezu lächerlich. Das Interview mit dem US-amerikanischen Völkerrechtler Boyle ist auf  Spiegel-Online veröffentlicht und für jedermann zugänglich. Und Sie wollen ernsthaft behaupten, dass es in die Persönlichkeitsrechte von Boyle eingreifen soll, wenn sein Name nicht geschwärzt wird?

Ich kann Herrn Dr. Daniele Ganser ja mal gerne fragen, ob er es als „Eingriff“ in sein „Persönlichkeitsrecht“ empfindet, wenn ich ihn namentlich nenne, weil ich sein – wichtiges – Buch über die illegalen Kriege der NATO nicht unerwähnt lassen möchte. Wenn ich Sie richtig verstehe, dann hätte ich besser – anonymisiert – von einem „Schweizer Friedensforscher“ gesprochen, der da irgend so ein Buch über die Kriege der NATO geschrieben hat.

Die in der Petition vorhandenen Links zu Webseiten könnten Sie – was gegenüber der Nichtveröffentlichung der Petition ein milderes Mittel wäre – auch getrost streichen, da alleine schon das Buch „Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7“ von David Ray Griffin genügend wissenschaftlich fundierte Beweise hält, um das offizielle Narrativ zu den Hintergründen und Abläufen am 11.9.2001 nachdrücklich zu widerlegen.

Der Inhalt der Petition wird durch Sie so schockierendes in Bezug nehmen von Youtube-Videos in keiner Hinsicht geschwächt.

Diese konkrete Richtlinie ist aber auch gerade deshalb schlicht ein Witz, weil ich im Umgang mit Behörden und insbesondere auch mit Gerichten noch nie erlebt habe, dass die Bezugnahme auf einen Weblink auch nur gerügt worden ist. Wir leben in modernen Zeiten, und es gibt keinen einzigen nachvollziehbaren Grund, eine Petition schon deshalb zu sperren, weil es beweiskräftige Darstellungen z.B. in einem Youtube-Video gibt, die mehr aussagen als deren Beschreibung. Auch wenn man Bilder manipulieren kann, so sagen offensichtlich nicht manipulierte Bilder oft mehr aus als ganze Bücher.

Und dann monieren Sie – offensichtlich von dem Ziel geleitet, den Text dieser Petition auf keinen Umständen veröffentlichen und zur öffentlichen Diskussion stellen zu müssen – auch noch, dass die an Sie übermittelte Liste mit den Namen der Unterstützer keine „eigenhändige“ Unterschrift enthält?

Werden so alle Petitionen von Ihnen geblockt, bei denen über OpenPetition um Unterstützung geworben wurde?

In Ihren vorgenannten Richtlinien heißt es unter Ziff. 1 eindeutig (Zitat):

„1. Öffentliche Petitionen können von jedermann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen unter Verwendung des hierfür vorgesehenen elektronischen Formulars an den Petitionsausschuss eingereicht werden….“.

Von einer eigenhändigen Unterschrift ist dort nirgendwo die Rede.

Und selbst wenn für jeden einzelnen Unterstützer eine eigenhändige Unterschrift gefordert würde, so hätte ich dieses Erfordernis schon durch meine eigene Unterschrift auf der Petitionsschrift erfüllt, die Ihnen auf dem Postwege übermittelt worden ist.

Ich habe alle Unterstützer meiner Petition bereits per Mail darum gebeten, Ihnen zu schreiben und zu bestätigen, dass sie meine Petition unterstützen. Bei dieser Gelegenheit kann dann ja auch jeder seine Stellungnahme dazu abgeben, was er davon hält, wie Sie mit einer Petition zu einer so wichtigen gesellschaftspolitischen Frage umgehen.

Bei den Betreibern des Portals von OpenPetition habe ich heute angefragt, ob sie jemals mit einem solchem Vorhalt konfrontiert worden sind.

Aber die in Ihrer Antwort vom 30.8.2018 implizit zum Ausdruck kommende absurde Paradoxie ist von solcher Qualität, dass ich – obwohl die Bundeswehreinsätze in Afghanistan nun wirklich kein Spaß sind – kurz herzhaft lachen musste.

Verfassungsrecht- und Völkerrecht, Menschlichkeit und Respekt vor dem Leben und Friedenswunsch der Menschen anderer Völker interessieren die Politiker, die für die Bundeswehreinsätze in Afghanistan gestimmt haben, allem Anschein nach nicht mehr.

Aber ein Weblink in einer Petition, und dann auch noch die namentliche Nennung eines Völkerrechtlers wie Boyle oder von Buchautoren wie Dr. Daniele Ganser oder von David Ray Griffin, solche (angeblichen) Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte von Buchautoren und Juristen, das geht dem Bundestag dann doch zu weit.

Wenn Sie die Beteiligung an völkerrechtswidrigen Kriegen und alle damit verbundenen „möglichen“ Eingriffe in Leben und Gesundheit von Menschen rechtfertigen, aber zugleich den angeblichen Eingriff in „Persönlichkeitsrechte“ eines Petenten kritisieren, dann kann ich über solche Doppelstandards nur noch staunen.

Für mich entsprechen solche Doppelstandards dem sarkastischen Humor von Rechtsnihilisten, die sich selbst offenbar alles generös verzeihen können, aber die Kritik an ihrem Verhalten selbst mit den lächerlichsten Formalien und Vorhaltungen abblocken möchten.

Ein guter Freund sagte mir, dass ich mir den Aufwand für solche Petitionen doch sparen könne. Angesichts der längst vorhandenen politischen Realitäten könne doch kein Mensch mehr noch irgendein Unrecht aufhalten oder verhindern. Das Einzige, was der Mensch in diesen Zeiten noch tun könne, wäre, dass er als Mensch auf dem Pfad der Rechtschaffenheit bleibt. Wie Recht mein Freund doch hat.

Ein Dialog macht überhaupt nur Sinn, wenn der Andere überhaupt ein Interesse an einem Dialog hat. Wenn das Interesse des Anderen offensichtlich nur noch darin besteht, ein in keiner Hinsicht vom Volk demokratisch legitimiertes „Programm“ durchzuziehen, (auch) in diesem Kontext alle unbequemen Wahrheiten auszublenden und jede berechtigte Kritik mit pauschalen Verweisen auf längst widerlegte (Teil-)Unwahrheiten und unhaltbare juristische Interpretationen des Völkerrechts abzublocken, dann ist jedes Bemühen um Dialog pure Zeitverschwendung.

Dann kann der Mensch offenbar nur noch darauf hoffen, dass es eine höhere Gerechtigkeit gibt, der sich letztlich kein Mensch entziehen kann. Das ist keine Resignation an der Welt, sondern ein absolutes Vertrauen in eine Gerechtigkeit, die die Zukunft für alle Menschen bereit hält.

Ich fasse noch einmal ganz grundsätzlich zusammen:

Wenn der Bundestag solche Bundeswehreinsätze wie die damals in Serbien oder nachfolgend in Afghanistan und Syrien beschlossen hat, dann hat er zu seiner Rechtfertigung stets in wesentlicher Hinsicht auch Sachverhalte bemüht, die sich schließlich als falsch, oder zutreffender: eindeutige Lüge, herausgestellt haben.

Der Angriff auf Serbien in 1999 „begann mit einer Lüge“, was im Jahre 2001 sogar noch über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vermittelt werden konnte, Die Doku über den NATO-Einsatz in Jugoslawien mit dem Titel „Es begann mit einer Lüge“, die jedermann auf Youtube abrufen kann, wird sicherlich auch jedem Bundestagsabgeordneten bekannt sein.

Eine solche Aufklärungsarbeit durch ein Format des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erscheint unter den aktuellen Verhältnissen schon undenkbar.

Der Einsatz der Bundeswehr in Syrien basiert auf der Lüge, dass man militärisch in einem fremden Land intervenieren kann, das in keiner Weise für die Entstehung und Ausbreitung des IS verantwortlich war und ist und in jeder Hinsicht von Anfang an fest entschlossen und – spätestens seit der Unterstützung durch die russische Föderation – auch in der Lage war, den IS zu bekämpfen und zu besiegen.

Im Web finden sich unzählige Quellen dazu, welche Mächte bzw. Staaten ganz offensichtlich ein Interesse an der Unterstützung des IS gehaben haben und auch – zumindest teilweise nachweislich – eine solche Unterstützung in allen denkbaren Formen (durch Geld, Waffenlieferungen, Rückzugsräume, Ausbilder etc.) geleistet haben. Wenn das schon jeder Bürger problemlos recherchieren kann, dann erst Recht eine so gigantische Behörde wie der BND, der über ein weitaus besseres Netzwerk verfügten dürfte als jede Nachrichtenagentur (bloß unterstellt, es gäbe eine Nachrichtenagenturen, die unabhängig von Nachrichtendiensten agieren können).

Und wie verhält es sich nun mit dem Bundeswehreinsatz in Afghanistan?

Der Angriff auf Afghanistan basiert auf der offensichtlich gewordenen Lüge, dass die für die Anschläge von 9/11 verantwortlichen Terroristen von Afghanistan aus operiert haben sollen und die Regierung dieses Landes diesen Terroristen in ihrem Land einen „sicheren Hafen“ bereit gestellt haben soll.

Schon der Inhalt des Buchs von David Ray Griffin „Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7: Warum der offizielle Abschlussbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist“ reicht – wie gesagt – vollkommen aus, um den definitiven, wissenschaftlich fundierten Beweis dafür zu erbringen, dass die drei Türme, die am 11.9.2001 zerstört wurden, nur auf Grund einer kontrollierten Sprengung auf diese Art und Weise, insbesondere in dieser Geschwindigkeit (des zumindest phasenweise „freien Falls“), vollständig in sich zusammengestürzt sein können. Vor 9/11 ist noch nie ein Hochhaus, das in Stahlskelettbauweise errichtet worden ist, auf Grund eines bloß lokalen Feuers bzw. einer bloß partiellen Zerstörung vollständig in sich zusammengestürzt. Am 11.9.2001 war das aber gleich bei drei Hochhäusern der Fall, wobei WTC 7 nicht einmal von einem Flugzeug getroffen worden ist.

Wer die mit zwingender wissenschaftlicher Logik dargelegten Erkenntnisse, die von tausenden Architekten und Ingenieuren mitgetragen werden, bestreitet, ist m.E. entweder ein Dummkopf, weil er sich nicht informiert hat, oder ein Lügner, eben weil er sich informiert hat und es in Wahrheit besser weiß.

Der Bundesregierung müsste somit auf Grund seines Auslandsnachrichtendienstes noch sehr viel besser informiert sein als jeder Bürger dieses Landes, der auf Grund seiner täglichen Pflichten zudem nur begrenzte Zeit aufbringen kann, um sich der Verschaffung von Hintergrundinformationen über Ereignisse in aller Welt zu widmen.

Und wollen Sie den Menschen in diesem Land erzählen, dass Mitglieder des Bundestages keinen Zugang zu den Analysen des BND und auch keinen Zugang zum Internet haben und somit weit weniger wissen als jeder Bürger, der sich im Internet ab und zu mal auf die Suche nach Hintergrundinformationen begibt?

Ihre Reaktion lässt jedenfalls nicht erkennen, dass sie sich wirklich ernsthaft – und das heißt im Detail – mit meiner Kritik an den Beschlüssen des Deutschen Bundestags zum Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan auseinandersetzen möchten.

Ich bin jedenfalls gespannt, was Ihre „inhaltliche Prüfung“ meiner Petition ergeben wird.

Juristisch und „politisch“ wird – so mein Eindruck – offenbar nichts mehr aufgearbeitet, wenn sich politische Eliten – auf Grund welcher Interessen auch immer – über das Recht und sogar das Verfassungs- und Völkerrecht mit Sachverhaltsverzerrungen und Wortklaubereien hinwegsetzen und sich hinter willkürlichen „Auslegungen“ des Völker- und Verfassungsrechtsrechts verstecken, die allem Anschein nach nur noch der juristischen Scheinrechtfertigung längst beschlossener Pläne dienen.

Von daher bestehe ich weiterhin darauf, dass Sie sich angemessen mit der Petition befassen und diese Petition – und diesen Nachtrag – auch auf den dafür vorgesehenen Foren des Bundestags veröffentlichen.

Aber wie auch immer sie sich entscheiden werden:

Sie stehen in der Verantwortung, Ihre Entscheidungen sind für Ihre eigen Zukunft mindestens so bedeutsam wie sie es für die Menschen sind, die unter den Folgen Ihrer Entscheidungen – und Ihrer Unterlassungen – in aller Welt zu leiden haben.

Ich selbst möchte mich fortan an die Empfehlung des bereits oben erwähnten guten Freundes halten, der mir geraten hat, mein Leben künftig nur noch Dingen zu widmen, die ich beeinflussen kann. Was ich nicht beeinflussen kann, das möchte ich fortan höheren – und damit meine ich göttlichen: – Mächten überlassen.

Aber ich hoffe, dass kein Mensch mehr irgendeine „Auszeichnung“ oder sonstige „Ehrung“ von einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages annehmen wird, der für die hier kritisierten Entscheidungen mitverantwortlich ist.

Solange solche Zustände herrschen, werde ich mich an keiner Bundestagswahl mehr beteiligen.

 

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz

Rechtsanwalt


Bild: Pixabay/CC0

 

Antwort an den Deutschen Bundestag: Rechtsnihilistischer Business as usual?

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(Stellungnahme zur Ablehnung der Petition gegen die völkerrechtswidrige Entsendung der Bundeswehr nach Syrien)

Ihre Pet-Nr. 1-19-14-580-005239, Sicherheits- und Verteidigungspolitik (Entsendung der Bundeswehr nach Syrien); Ihr Schreiben vom 16.8.2018, hier eingegangen am 28.6.2018

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

warum soll man zu Ihrer „Bewertung“ in Ihrem o.g. Schreiben vom 16.8.2018 überhaupt noch eine Stellungnahme abgeben?

Ein guter Freund sagte mir, dass ich mir den Aufwand für solche Petitionen doch sparen könne. Angesichts der längst vorhandenen politischen Realitäten könne doch kein Mensch mehr noch irgendein Unrecht aufhalten oder verhindern. Das Einzige, was der Mensch in diesen Zeiten noch tun könne, wäre, dass er als Mensch auf dem Pfad der Rechtschaffenheit bleibt.

Mein Freund hat offenbar Recht.

Ein Dialog macht überhaupt nur Sinn, wenn der Andere überhaupt ein Interesse an einem Dialog hat. Wenn das Interesse des Anderen offensichtlich nur noch darin besteht, ein in keiner Hinsicht vom Volk demokratisch legitimiertes „Programm“ – hier: Sturz des sog. „Assad-Regimes“ – durchzuziehen, (auch) in diesem Kontext alle unbequemen Wahrheiten auszublenden und jede berechtigte Kritik mit pauschalen Verweisen auf längst widerlegte (Teil-)Unwahrheiten und unhaltbare juristische Interpretationen des Völkerrechts abzublocken, dann ist jedes Bemühen um Dialog pure Zeitverschwendung.

Dann kann der Mensch offenbar nur noch darauf hoffen, dass es eine höhere Gerechtigkeit gibt, der sich letztlich kein Mensch entziehen kann.

Wenn der Bundestag solche Bundeswehreinsätze wie die damals in Serbien oder nachfolgend in Afghanistan und Syrien beschlossen hat, dann hat er zu seiner Rechtfertigung stets in wesentlicher Hinsicht auch Sachverhalte bemüht, die sich schließlich als falsch, oder zutreffender: eindeutige Lüge, herausgestellt haben.

Der Angriff auf Serbien in 1999 „begann mit einer Lüge“, was im Jahre 2001 sogar noch über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vermittelt werden konnte, Die Doku über den NATO-Einsatz in Jugoslawien mit dem Titel „Es begann mit einer Lüge“, die jedermann auf Youtube abrufen kann, wird sicherlich auch jedem Bundestagsabgeordneten bekannt sein.

Eine solche Aufklärungsarbeit durch ein Format des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erscheint unter den aktuellen Verhältnissen schon undenkbar.

Der Angriff auf Afghanistan basiert auf der offensichtlich gewordenen Lüge, dass die für die Anschläge von 9/11 verantwortlichen Terroristen von Afghanistan aus operiert haben sollen und die Regierung dieses Landes diesen Terroristen in ihrem Land einen „sicheren Hafen“ bereit gestellt haben soll.

Schon der Inhalt des Buchs von David Ray Griffin „Der mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7: Warum der offizielle Abschlußbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist“ reicht vollkommen aus, um den definitiven, wissenschaftlich fundierten Beweis dafür zu erbringen, dass die drei Türme, die am 11.9.2001 zerstört wurden, nur auf Grund einer kontrollierten Sprengung auf diese Art und Weise, insbesondere in dieser Geschwindigkeit, vollständig in sich zusammengestürzt sein können. Vor 9/11 ist noch nie ein Hochhaus, das in Stahlskelettbauweise errichtet worden ist, vollständig in sich zusammengestürzt. Am 11.9.2001 war das aber gleich bei drei Hochhäusern der Fall, wobei WTC 7 nicht einmal von einem Flugzeug getroffen worden war. Wer die mit zwingender wissenschaftlicher Logik dargelegten Erkenntnisse, die von tausenden Architekten und Ingenieuren mitgetragen werden, bestreitet, ist m.E. entweder ein Dummkopf, weil er sich nicht informiert hat, oder ein Lügner, eben weil er sich informiert hat und es in Wahrheit besser weiß.

Und wie verhält es sich nun mit dem Bundeswehreinsatz in Syrien?

Auch dieser Einsatz basiert auf der Lüge, dass man militärisch in einem fremden Land intervenieren kann, das in keiner Weise für die Entstehung und Ausbreitung des IS verantwortlich war und ist und in jeder Hinsicht von Anfang an fest entschlossen und – spätestens seit der Unterstützung durch die russische Föderation – auch in der Lage war, den IS zu bekämpfen und zu besiegen.

Im Web finden sich unzählige Quellen dazu, welche Mächte bzw. Staaten ganz offensichtlich ein Interesse an der Unterstützung des IS gehaben haben und auch – zumindest teilweise nachweislich – eine solche Unterstützung in allen denkbaren Formen (durch Geld, Waffenlieferungen, Rückzugsräume, Ausbilder etc.) geleistet haben. Wenn das schon jeder Bürger problemlos recherchieren kann, dann erst Recht eine so gigantische Behörde wie der BND, der über ein weitaus besseres Netzwerk verfügten dürfte als jede Nachrichtenagentur (bloß unterstellt, es gäbe Nachrichtenagenturen, die unabhängig von Nachrichtendiensten agieren können).

Der Bundesregierung müsste somit auf Grund seines Auslandsnachrichtendienstes noch sehr viel besser informiert sein als jeder Bürger dieses Landes, der auf Grund seiner täglichen Pflichten zudem nur begrenzte Zeit aufbringen kann, um sich der Verschaffung von Hintergrundinformationen über Ereignisse in aller Welt zu widmen.

Und wollen Sie den Menschen in diesem Land erzählen, dass Mitglieder des Bundestages keinen Zugang zu den Analysen des BND und auch keinen Zugang zum Internet haben und somit weit weniger wissen als jeder Bürger, der sich im Internet ab und zu mal auf die Suche nach Hintergrundinformationen begibt?

Ihre „Bewertung“ lässt jedenfalls nicht erkennen, dass Sie sich wirklich ernsthaft – und das heißt im Detail – mit meiner Kritik an den Beschlüssen des Deutschen Bundestags zum Einsatz der Bundeswehr in Syrien auseinandersetzen möchten.

Würde ich auf Ihre „Bewertung“ bloß weitere juristische Gegenargumente bemühen wollen, dann könnte ich mich u.a. auch auf Norman Paechs Analyse zur Rechtfertigung des (ersten) Syrien-Bundeswehreinsatzes beziehen, die online unter:

http://www.norman-paech.de/app/download/5803526858/Syrien+Tornadoeinsatz+LINKE+Dez+2015.pdf

abrufbar ist. Diesen Text übermittle ich aber auch noch einmal anliegend.

Hier kommt Norman Paech ebenfalls zu dem Fazit: „Die von der Bundesregierung in Anspruch genommene rechtliche Begründung für die Entsendung deutscher Streitkräfte nach Syrien ist unhaltbar.“

Aber um einen solchen juristischen Schlagabtausch geht es mir überhaupt nicht.

Der Austausch von juristischen Argumenten macht keinen Sinn, solange der Adressat meiner Eingaben – warum auch immer – erkennbar von unzutreffenden Sachverhaltsbehauptungen ausgehen möchte, die sich vielleicht in eine politische Agenda einpassen lassen, die aber meilenweit von der Realität entfernt sind, jedenfalls von der Realität, die sich sogar über das Web recht mühelos rekonstruieren lässt.

Denn ganz gleich, was der Bundestag erklärt und mit welchen juristischen Winkelzügen er glaubt sich rechtfertigen können: Es gibt bei näherer Würdigung aller Fakten und der Rechtslage – eindeutig – keine völkerrechtliche Legitimation für diese Bundeswehreinsätze, denn eine solche kann nur in der Zustimmung der syrischen Regierung oder in einem UN-Mandat bestehen, das zu solchen militärischen Einsätzen berechtigt. Beides gab und gibt es eindeutig nicht.

Und jeder Versuch einer Rechtfertigung solcher Interventionen wird schon vorab dadurch pervertiert, wenn man bedenkt, dass der gesamte IS das Produkt einer gezielten, von mehreren – auch westlichen – Staaten getragenen Kampagne ist, die insbesondere auch dem „Regime-Change“ in Syrien diente.

Syrisches Staatsgebiet wird militärischen Operationen ausgesetzt, weil dort Terroristen wirken, die andere Staaten aufgebaut haben, um die syrische Regierung zu stürzen. Eine Unterstützung der syrischen Regierung ist ja nicht möglich, weil Präsident Assad – so das Narrativ der westlichen Medien –  einfach nur böse ist.

Und solche Praktiken werden vom Völkerrecht gedeckt, sollen dem Geist des Völkerrechts entsprechen?

Welche Perversion, solche Aggressionen auch noch unter Berufung auf das Völkerrecht zu legitimieren!

Und so haben wir die befremdliche Situation, dass die Menschen in diesem Land die Gesetze des Bundestags achten sollen, der Bundestag sich aber selbst – mit großer Mehrheit – ganz offen über Völkerrecht und Völkerstrafrecht hinwegsetzt.

Da versteht sich von selbst, dass gerade der Bundestag nicht daran interessiert ist, die Frage der eigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit seiner Mitglieder aufarbeiten zu lassen, die zu dieser Mehrheit gehören, die für die Einsätze der Bundeswehr in Syrien gestimmt haben. Besser hätten diese Mitglieder dafür gestimmt, die Unterstützer des IS zu ermitteln und öffentlich bekannt zu machen und die syrische Regierung im Kampf gegen diesen IS zu unterstützen.

Niemand darf sich auf das Argument berufen, dass er sich gegen Terrorismus – durch militärische Intervention im Ausland – ja nur (zu Gunsten anderer Staaten wie Frankreich) verteidigen wolle, wenn er selbst für die Entstehung und Entwicklung dieses Terrors zumindest mitverantwortlich ist.

So ist es ja m.E. auch bezeichnend, dass ausgerechnet die Bundesregierung einigen Mitgliedern der Weißhelme kürzlich auch noch den roten Teppich eines Bleiberechts in Deutschland ausgerollt hat, nachdem sie zuvor bereits einige Millionen aus Bundesgeldern für die „Arbeit“ der Weißhelme gespendet hatte.

Angesichts solcher – nachweislich geflossener – Fördermittel muss die Legende von den edlen Weißhelmen jetzt offensichtlich unter allen Umständen aufrecht erhalten werden. Nicht, dass sonst noch einer auf die Idee kommt, dass Millionen an Steuergeldern für die Arbeit von Terroristen(-Helfern) ausgegeben worden sind.

Jeder, der sich über das wahre Wirken dieser Weißhelme informiert hat, der weiß, wie deren Wirken in Syrien offensichtlich nur gewürdigt werden kann und aus welchen Kreisen sich diese Weißhelme wohl hauptsächlich rekrutiert haben.

Sie müssen nur einmal die Begriffe „Weißhelme“ und „Terrorist“ googeln, da finden Sie umfangreiches Quellenmaterial zu dem wahren Charakter dieser White Helmets. Diese Technik der Recherche wird sicherlich auch Ihnen bekannt sein.

Diese Quellen legen – um es einmal sehr zurückhaltend zu formulieren – die „Vermutung“ nahe, dass die White Helmets nur eine Propaganda-Abteilung des IS waren und sind, die im Wesentlichen nur die Aufgabe hatte, dem Westen solche „Nachrichten“ zu liefern, die der (weiteren) Diffamierung der syrischen Regierung dienlich sein können. Natürlich finden sich bei einer solchen Recherche auch lauter beschämende Quellen dazu, wie bundesdeutsche Politiker und Pressesprecher sich zu dieser Gruppierung positioniert haben.

Ein paar Beispiele? Wie wäre es mit den folgenden Links:

blauerbote.com/2018/07/26/die-evakuierung-der-weisshelme/

https://deutsch.rt.com/der-nahe-osten/61328-facebook-analyse-zahlreiche-syrische-weisshelme-sympathisieren-terrorgruppen/

https://russia-insider.com/en/65-white-helmet-facebook-profiles-show-they-are-pro-isis-pro-al-qaeda/ri21694

https://www.youtube.com/watch?v=3vNwe7yKbwo&t=108s

https://deutsch.rt.com/international/59548-einmal-mehr-weisshelme-und-ihre-naehe-zu-dschihadisten/?utm_source=spotim&utm_medium=spotim_recirculation&spotim_referrer=recirculation&spot_im_comment_id=sp_68A3SUfn_59548_c_wddDxwhttps://deutsch.rt.com/newsticker/69375-usa-stellen-finanzierung-weisshelme-ein/

https://deutsch.rt.com/inland/68493-merkel-sprecher-nach-vermeintlichem-giftgasangriff/

https://deutsch.rt.com/international/50898-weisshelme-aussern-sich-zu-jungsten/

http://blauerbote.com/2017/02/20/white-helmets-oder-ein-oscar-fuer-al-qaida/

Was jeder Bürger kann, das kann sicherlich auch ein Mitglied es Petitionsausschusses des Bundestages leisten.

Oder wollen Sie behaupten, dass Sie sich nur die Programme der öffentlichen-rechtlichen Sender ansehen? Dann wären Sie in der Tat sehr schlecht informiert. Aber ich denke, dass die Gewohnheiten der Volksvertreter wenigstens in dem Punkt mit der Gewohnheit der meisten Bürgerinnen und Bürger in diesem Land übereinstimmen: Informationen sucht man sich gerne im Web.

Als Jurist habe ich immer geglaubt, dass es schwer strafbar ist, wenn man einen Terroristen finanziell unterstützen würde. Jetzt erfahre ich, dass Millionen für „Weißhelme“ ausgegeben worden sind, die – so würde es ein Staatsanwalt wohl formulieren – im dringenden Tatverdacht stehen, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung zu sein.

Von daher würde mich interessieren, warum die White Helmes aus der Sicht des Bundestages trotz aller gegenteiligen Quellen keine Terroristen sein sollen und wer alles dafür verantwortlich ist, dass die White Helmets auch aus Bundesmitteln finanziell unterstützt worden sind.

Der Rechtsnihilismus hat m.E. längst apokalyptische Ausmaße erreicht. Das geschriebene (Völker-)Recht schützt – ganz offensichtlich – in Wahrheit niemanden mehr, wenn der Text von Resolutionen des UN-Sicherheitsrats auf Grund diplomatischer Finessen so schwammig formuliert wird, das damit – zumindest dem Anschein nach – auch militärische Operationen gerechtfertigt werden können sollen, die in Wahrheit ausdrücklich zu keiner Zeit gebilligt worden sind.

Oder wollen Sie der Welt erzählen, dass die Russische Föderation als ständiges Mitglied im UN-Sicherheitsrat solchen militärischen Operationen in Syrien zugestimmt hätte, damit man sich dort bei militärischen Operationen gegen den IS in die Quere kommt?

Und so ist aktuell wohl der Lauf der Dinge: Opfer (des Terrorismus) werden mit dem Bruch des Völkerrechts zusätzlich rechtlos gestellt und denunziert, Täter (Terroristen) nicht nur finanziert und geschützt, sondern der Öffentlichkeit auch noch als „Helfer“ oder „Rebellen“ „verkauft“.

Na, wenn das die „Neue Weltordnung“ ist, dann hoffe ich, dass das Jüngste Gericht nicht mehr lange auf sich warten lässt.

Juristisch und „politisch“ wird hierzulande offenbar nichts mehr aufgearbeitet, wenn sich politische Eliten – auf Grund welcher Interessen auch immer – über das Recht und sogar das Verfassungs- und Völkerrecht mit Sachverhaltsverzerrungen und Wortklaubereien hinwegsetzen und sich hinter willkürlichen „Auslegungen“ des Völker- und Verfassungsrechtsrechts verstecken, die allem Anschein nach nur noch der juristischen Scheinrechtfertigung längst beschlossener Pläne dienen.

Von daher bestehe ich weiterhin darauf, dass Sie sich angemessen mit der Petition befassen und diese Petition – und diesen Nachtrag – auch auf den dafür vorgesehenen Foren des Bundestags veröffentlichen.

Aber wie auch immer sie sich entscheiden werden:

Sie stehen in der Verantwortung, Ihre Entscheidungen sind für Ihre eigene Zukunft mindestens so bedeutsam wie sie es für die Menschen sind, die unter den Folgen Ihrer Entscheidungen – und Ihrer Unterlassungen – in aller Welt zu leiden haben.

Ich habe den Unterstützern dieser Petition angeraten, sich selbst an Ihren Ausschuss zu wenden, eben damit jeder seine eigenen Argumente vortragen kann.

Denn ich selbst möchte mich fortan an die Empfehlung des bereits oben erwähnten guten Freundes halten, der mir geraten hat, mein Leben künftig nur noch Dingen zu widmen, die ich beeinflussen kann.

Was ich nicht beeinflussen kann, das möchte ich fortan höheren – und damit meine ich: göttlichen – Mächten überlassen.

Aber ich hoffe, dass kein Mensch mehr irgendeine „Auszeichnung“ oder sonstige „Ehrung“ von einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages annehmen wird, der für die hier kritisierten Entscheidungen mitverantwortlich ist. Mit einem solchen Abgeordneten würde ich nicht einmal mehr ein persönliches Gespräch führen wollen.

Solange solche Zustände herrschen, werde ich mich an keiner Bundestagswahl mehr beteiligen.

 

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz

Rechtsanwalt

Foto: Pixabay / CC0

 


siehe auch:

Text der Strafanzeige wegen der Entsendung der Budeswehr u.a.:

24-2-18-Anzeige

Fünf vor Zwölf – Petition zum Verbot völkerrechtswidriger Bundeswehreinsätze in Afghanistan

110 fünfvorzwölf_petition


Foto: parkwaechter/nachrichtenspiegel/cc by

Inmitten der Frühlingsgefühle des Wonnemonats Mai und der Vorfreude auf die kommende Fußball-WM realisieren wohl die wenigsten, in welcher Lage wir uns gerade befinden. Nicht nur Ex-Außenminister Sigmar Gabriel sieht uns „am Abgrund“ (Quelle: nzz), auch der ehemalige Bundeswehr-General und Vorsitzende des NATO-Militärausschusses Harald Kujat warnt, dass wir gerade wie Schlafwandler in einen fatalen Krieg hineintorkeln:

>> Wir stehen an der Schwelle zu einem heißen Krieg. (…) Das Ganze erinnere an die Lage vor dem Ersten Weltkrieg, „wo die Mächte auch wie Schlafwandler in einen Krieg hineingeschlittert“ seien, deren Folgen und vernichtende Kraft sie nicht einschätzen konnten. (…) In der aktuellen Situation gehe es allein darum, Eskalation zu verhindern. Stattdessen sehe er eine Bundeskanzlerin, „die den Konflikt verbal anheizt und sich nicht darum bemüht, für Zurückhaltung und Mäßigung zu sorgen und nicht dazu beiträgt, das Vertrauen in die Großmächte wieder aufzubauen“, bedauerte Kujat. <<  (Quelle: presseportal.de)

Auch der Jurist Wolfgang Bittner spricht in diesem Zusammenhang von einer „Politik der Lüge, Ablenkung und Gewalt“ und warnt, dass bei Fortsetzung einer solchen Politik schon demnächst die Lichter ausgehen könnten. In seinem Essay „Inquisition, Kriegshetze und Dekadenz“ macht er allerdings eine beunruhigende Beobachtung: Je näher eine Eskalation der halsbrecherischen NATO-Politik heranrückt, umso mehr werde der Fokus auf Belanglosigkeiten und „Tralala“ gelenkt und versiege der zivilgesellschaftliche Widerstand:

 „Es ist unglaublich! Unfassbar! Zu registrieren ist eine fortschreitende zielgerichtete Entwicklung der Verrohung, Verdummung und Gewaltanwendung unter der Dominanz der USA. Viele nehmen das als selbstverständlich hin oder wenden sich ab ins Private. Die Jugend kennt nichts anderes, aber die Älteren wissen, dass es in den siebziger und achtziger Jahren in Deutschland und zahlreichen anderen Staaten besser war, demokratischer, friedlicher, menschenfreundlicher. Jetzt stehen Raketen, Panzer, Kampflugzeuge und zigtausend Soldaten einsatzbereit an den Grenzen zu Russland.

Wer gegen diese Aggressionspolitik und die damit einhergehenden Hetze aufsteht, wird als Antiamerikaner, Russenfreund, Antisemit oder Verschwörungstheoretiker diffamiert. Aber den weitaus überwiegenden Teil der Bevölkerung interessiert das nicht. Der Fokus wird auf Belanglosigkeiten gelenkt, Politiker beschäftigen sich mit Ämtergeschacher und Albernheiten. Tralala geht weiter. Wie lange noch? Wahrscheinlich bis irgendwann in absehbarer Zeit das Licht ausgeht. Wenn sich nicht grundlegend etwas ändert.“

Jemand, der nicht warten möchte, bis tatsächlich die Lichter ausgehen und der sich nicht in sein Privatleben zurückzieht, ist Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, der in jüngster Zeit bereits mehrere Strafanzeigen gegen die Merkel-Regierung und die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten eingebracht hat, um der willfährig-besinnungslosen Konfrontationspolitik unserer Volksvertreter einen Riegel vorzuschieben.

Wer sein Anliegen unterstützen möchte, kann eine heute gestartete Petition unterzeichnen, in der RA Schmitz einen umgehenden Stopp völkerrechtswidriger Bundeswehreinsätze fordert:

–> zur Petition auf OpenPetition


Petitionstext:

Bundeswehreinsätze in Afghanistan müssen sofort beendet werden

Petition zur Beendigung der Bundewehreinsätze in Afghanistan

Der Bundestag möge beschließen:

  1. Die Bundeswehreinsätze in Afghanistan werden sofort beendet,
  2. Alle bisherigen Bundeswehreinsätze in Afghanistan werden für illegal erklärt.
  3. Die deutsche Bundesregierung wird sich auf Grund der immer noch bestehenden Zweifel an der offiziellen Darstellung der US-amerikanischen Regierung zu Vorgeschichte und Tat des 11.9.2001 jedenfalls bis zu einer umfassenden, objektiven und transparenten Aufarbeitung zu Vorgeschichte und Tat des 11.9.2001 jede politische und militärische Gefolgschaft an allen militärischen Interventionen verweigern, die von der US-amerikanischen Regierung mit der Tat des 11.9.2001 gerechtfertigt worden sind

Begründung:

Gerade auch US-amerikanische Juristen halten die militärischen Interventionen in Afghanistan nach den Ereignissen von 9/11 für eindeutig illegal. Der US-amerikanische Völkerrechtsexperte Boyle äußerte sich wie folgt:

www.spiegel.de/politik/ausland/us-voelkerrechtler-dieser-krieg-ist-illegal-a-164785.html

Auch der deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg, hat die völkerrechtliche Legitimation von Bundeswehreinsätzen in Afghanistan eindeutig verneint:

www.ag-friedensforschung.de/themen/Voelkerrecht/gutachten.html

In Büchern wie „Die CIA und der 11. September“ von Andreas von Bülow sowie „Illegale Kriege – wie die NATO-Länder die UNO sabotieren – Eine Chronik von Kuba bis Syrien“ von Dr. Daniele Ganser sind im Hinblick auf die „offizielle“ bzw. US-amerikanische Version zu 9/11 so viele krasse Unstimmigkeiten und Widersprüche, aber auch regelrechte Vertuschungsversuche bei der Aufarbeitung der damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse aufgedeckt worden, dass ich mich nur folgender Aussage von Andreas von Bülow anschließen kann (Zitat):

„Es wäre vermessen, die Vorgeschichte und Tat des 11.9. in allen Einzelheiten ohne Hilfe aus den Riesenapparaten des FBI, der CIA, der NSA oder des Mossad aufklären zu wollen. Doch die Zweifel an der offiziellen Version reichen aus, um der amerikanischen Regierung bei ihrer Darstellung des Geschehens und der daraus abgeleiteten politischen und militärischen Strategie eines „Weltkriegs“ schlicht die Gefolgschaft zu verweigern. Diese Strategie gefährdet das Überleben von Demokratie, Rechtsstaat und globalem Frieden.“(Andreas von Bülow, ebenda, S. 10).

Folglich muss der Bundeswehreinsatz in Afghanistan, der sich aus dieser schon kritiklosen Gefolgschaft von deutscher Bundesregierung und deutschem Bundestag gegenüber der US-Regierung nach dem 11.9.2001 ergeben hat, sofort beendet werden, solange nicht einmal geklärt ist, ob die USA am 11.9.2001 wirklich angegriffen worden sind und selbst nach den Regeln der NATO überhaupt ein sog. „Bündnisfall“ vorlag.

Niemand, der auf Grund konkreter Anhaltspunkte und begründeter Zweifel öffentlich für die Suche nach der Wahrheit eintritt, darf öffentlich an den Pranger gestellt werden, schon gar nicht dann, wenn diese Wahrheit den Frieden in der Welt fördern kann.

Nur dann, wenn überall in Europa wieder eine offene, sachliche und vorurteilsfreie Diskussion über die Hintergründe und Ablaufe der Ereignisse von 9/11 möglich ist, besteht die Aussicht, dass sich alle Völker den militärischen Interventionen verweigern, die mit dem „war on terror“ in der Zeit nach 9/11 gerechtfertigt worden sind.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Selfkant, 22.05.2018 (Petition aktiv bis 21.08.2018)

Putin, die Ukraine, die Propaganda und die Huffington Post

eifelphilosoph_200

eifelphilosoph_200Donnerstag, 23.10.2014. Eifel. Heute morgen bekam ich Post. Ein alter Freund schickte mir einen Artikel aus der Huffington Post, einem Magazin, das als das meist verlinkte deutsche Politikmagazin gilt. Mir persönlich gefällt dieses Blatt nicht sonderlich. Sicher, ich schätze die Leistung der Herausgeberin, die erste Online-Zeitung auf die Beine gestellt zu haben – nur steht da für mich nichts interessantes drin. Ok, ein Tatoo-Model das ihre Brüste im Takt von Mozart bewegt (siehe Huffingtonpost) ist sicherlich pulitzerpreisverdächtig, ebenso das Video über die Frau mit den drei Brüsten (gleicher Link, weiter unten) oder das aufregende, vom Focus übernommene (und dort als Fake entlarvte) Video, wie ein Mann sich seinen Penis in der U-Bahn einklemmt. Was wären wir ohne die „Sechs Tips, wie sich Mamas nackt endlich wohlfühlen“ oder die „Sechs Schritte, wie Sie Liebeskummer überwinden können“?

Nein, ich wähle nicht zufällig aus. Schauen Sie sich doch mal die meist gelesenen Artikel des heutigen Tages an: „11 Markenlogos mit versteckten Botschaften“ (ich konnte um 6.53 Uhr nur eins lesen, die Weiterleitung funktionierte nicht), „Die erfolgreichsten Kinderstars damals und heute“ oder die „54 genialsten Werbekampagnen, die Sie heute sehen werden“ – mal ganz abgesehen von den „Acht Kohlehydraten, die Sie heute essen sollten“, dem Botoxbericht über Rene Zellweger oder um einen vermuteten Botoxunfall eines gewissen „Christian Ulmen“.  Die „peinlichsten Logopannen“ komplettieren die sieben meistgelesensten Artikel – und ich weiß. warum ich eigentlich nie auf dieser Seite lande, verstehe aber auch, wieso hier die Handschrift von Hubert Burda erkennbar ist: jenem Mann, der den deutschen Blätterwald mit Formaten wie „Super“, „Superillu“, „SuperTV“ und „Focus“ enorm bereichert hat – wobei mir einfällt, dass ich auch den Focus außerordentlich selten zitieren kann … weil da kaum was drinsteht – außer Werbung.

Ja – vor einem Jahr startete die Huffington Post Deutschland und wurde prompt vom Spiegel als „unionsnah“ abgestempelt (siehe Spiegel). Einer von ihnen hat jetzt was geschrieben, was mich persönlich angreift. Ich würde gerne dazu Stellung beziehen, doch das scheint nur schwer möglich: die Huffington Post hat einen etwas strengen Umgang mit veröffentlichten Texten – auch wenn man selbst der Autor ist, darf man das, was veröffentlicht wurde, kaum selbst nutzen (siehe Deutscher Journalistenverband):

Auch deutlich wird, dass die HuffPo die Nichtbezahlung nicht daran hindert, ihre Autoren genau wie zahlende Medienauftraggeber mit Knebelverträgen weitgehend rechtlos zu stellen.

„Soweit nicht ausdrücklich genehmigt dürfen Sie keinen Teil unserer Webseite und keinen ihrer Inhalte kopieren, reproduzieren, verbreiten, veröffentlichen, in eine Datenbank eingeben, anzeigen, ausführen, ändern, Derivate davon erstellen, übermitteln oder in irgendeiner Art und Weise nutzen (…)“

Aber was man darf. die Haftung für Artikel, die die Huffington Post veröffentlicht, komplett selbst zu übernehmen. Dafür verzichtet man dann auch völlig auf Bezahlung – cooles Konzept für hemmungslose Selbstausbeuter.

Nun – was für Autoren gilt, muss nicht für Leser gelten: erst recht nicht für Leser, die einfach mal auf die Schrift antworten wollen – eine Schrift, die an sich ein übles Stück Propaganda darstellt.

Es fängt schon mit der Überschrift an: „An alle Trottel, die Putins Nationalismus unterstützen„.

Doof, wer jetzt noch weiterliest: man erklärt sich selbst zum Trottel, in dem man sich angesprochen fühlt. Würde ich gar nicht lesen – wenn es mir nicht empfohlen worden wäre. Genau genommen unterstellt dieser Überschrift, es gäbe in Deutschland Menschen, die in Massen auf den Straßen für Putins Nationalismus demonstrieren, Putin-Transparente hochhalten und Russlandfahnen schwenken.

Die gibt es gar nicht – außer in der Phantasie gewissen HP-Autoren. Egal – man kann sie aber ja gleich mal niedermachen, denn sie „verstopfen“ Foren, verbreiten „Schmutz“, würgen Diskussionen ab und verbreiten via „Twitter“ „hanebüchenen Unsinn“, ja, sie „bashen“ sogar „öffentlich-rechtliche Medien“.

Ja, das ist Qualitätsjournalismus vom Feinsten.  Gut, es wird zugestanden, dass die öffentlich-rechtlichen Medien große Fehler gemacht haben, aber sie haben sich ja entschuldigt – da ist doch alles gut, oder?

Nur wenn man in der Fantasiewelt unterbezahlter CDU-Blogger lebt und durch seine haltlosen Unterstellungen beweist, dass man auch schlichtweg kein Benehmen hat – oder auch nur ein Mindestmaß an politischer Bildung: öffentlich-rechtliche Medien, die gezielt Lügen verbreiten, handeln auf der Grundlage von zwangsweise eingetriebenen Beitragsgeldern extrem unverantwortlich – erst recht dann, wenn die so dargebotene Falschinformationen dazu geeignet sind, den Frieden zwischen den Völkern zu gefährden. Das ist kein kleines Versehen mehr – entsprechend gab es auch eine Rüge des Programmbeirates der ARD (siehe Handelsblatt) … wohl auch nur Schmutz, bashing und hanebüchener Unsinn.

Doch noch mehr fällt der HuffPo ein: ein Krieg, der seit Februar von Medien, Wirtschaft und Politik vorbereitet werden soll – das ist der Schmutz der entgegen den Verlautbarungen regierungsnaher Kreise im Internet verbreitet werden soll. Wer sind diese Trottel, die hier von Krieg reden? Spiegelleser wissen mehr (siehe Spiegel):

In der Ukraine-Krise warnt ein Kreis erfahrener Sicherheitspolitiker vor einer versehentlichen Eskalation zwischen Russland und dem Westen. Das Londoner European Leadership Network, ein Netzwerk prominenter Sicherheitspolitiker, forderte am Donnerstag, die Kommunikation und gegenseitige Transparenz auf beiden Seiten zu verbessern. Andernfalls steige das Risiko ungewollter Zusammenstöße.

Sehen Sie, wie mächtig Putin ist? Er hat sogar ein Netzwerk prominenter westlicher Sicherheitspolitiker unterwandert, die ganz gezielt mit ihrem hanebüchenen Unsinn seinen Nationalismus unterstützen! Merkt denn keiner, wie groß die Gefahr ist? Wie gefährlich diese Trottel sind?

Nun – einer hat es gemerkt – und produziert fortwährend weitere Unterstellungen gegenüber einer gar nicht existenten Zielgruppe: den deutschen Putin-Nationalisten.

Sie würden die Ukraine nicht wertschätzen, sie als „Vorgarten“ oder „Hinterhof“ Russlands bezeichnen. Diese Forenverstopfer und Diskussionsabwürger schämen sich für nichts, ja, sie betreiben in der Schweiz sogar ein eigenes Propagandamedium, sogar das größte Medium in der Deutschschweiz mit 2100 Mitarbeitern – und die berichten Ungeheuerliches, verbreiten ihren hahnebüchenen Schmutz in aller Öffentlichkeit (siehe SRF):

Kuba, Argentinien und Brasilien: Das sind die Stationen, die Russlands Staatschef Wladimir Putin in den nächsten Tagen besucht. Mit dieser mehrtägigen Reise will Moskau die wirtschaftliche Zusammenarbeit ausbauen. Aber nicht nur das.

Putin habe aber auch strategische Interessen: «Lateinamerika gilt als der Hinterhof der USA.» Er wolle dort Fuss fassen, da die USA auch in seinem Hinterhof agierten, erklärt die Journalistin mit Blick auf den Ukraine-Konflikt.

Diese schweizer Trottel haben doch in der Tat einfach mal ganz Süd- und Mittelamerika als „Hinterhof der USA“ bezeichnet – siehe Überschrift: „Putin lobbyiert im Hinterhof der USA“. Und die verstopfen mit dieser Botschaft nicht nur Foren, sondern die ganze Schweiz. Kein Wunder also, dass man im Rückschluss der Ansicht ist, dass auch Putin einen Hinterhof haben darf. Muss man nicht toll finden – aber wird von den USA schon seit der Monroe-Doktrin von 1823 auch so praktiziert. Warum sollten also nicht andere auch auf die Idee kommen, einen Hinterhof haben zu dürfen?

Natürlich fährt die Huffington Post auch schwere Geschütze auf … die üblichen in diesem Zusammenhang. Durch das Zitat eines polnischen Politikers werden alle Kritiker des westlichen Engagements in der Ukraine (belege auch gerne, dass es das gab: mit Beiststandsversprechungen der deutschen Bundeskanzlerin, Aktivitäten der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung, dem Geheimeinsatz deutscher Soldaten in der Ukraine, dem Einsatz von CIA, FBI und Academi-Söldnern) in die Nähe des Nationalsozialismus gerückt. Jenes Zitat stammt aus einem Interview der Welt, der Politiker ist der „Top-Diplomat“ Janusz Reiter, ehemaliger Botschafter Polens in Deuschland und den USA, der in der Tat denkwürdige Sprüche hinterlassen hat (siehe Welt):

Selbstverständlich kehren in der neuen weltpolitischen Lage auch manche alten Dilemmata und Versuchungen zurück, die im Kalten Krieg für überwunden und überholt gehalten wurden. Das heißt, wir bekommen wieder die Freiheit, alte und sicherlich auch neue Dummheiten zu machen.

Neue alte Dummheiten?

Nun, ich mache es mir wahrscheinlich etwas zu einfach, aber wenn ich diese Losung höre, „Nie wieder Krieg!“, dann geht mir das auf die Nerven. Oder die Warnungen vor einer Militarisierung der Politik.

Die Militarisierung der Politik? Krieg als Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln – völlig ok?

Kein Wunder, dass deutsche Friedensdemonstranten so ins Visier der Huffington-Blogger geraten. Wer nicht zustimmt, dass Putin eine Wiedergeburt Hitlers ist, der ist eben ein schmutziger, bashender, Foren verstopfender Trottel: Politik auf „Drei-Brüste-Niveau“.

Selbstverständlich darf der Hinweis nicht fehlen, dass Putin das Völkerrecht gebrochen hat. Was schrieb die Süddeutsche im März 2014 dazu?

Konkret in Bezug auf die Krim sollten sich Kiew und der Westen stattdessen die Frage stellen, ob ihre Politik während und nach dem Sturz der Regierung richtig war. Ob es nicht vernünftig gewesen wäre, anders mit dem Wunsch vieler Bewohner der Halbinsel, sich Russland anzuschließen, umzugehen, als ihn einfach für illegitim zu erklären. So wenig wir ihn auch nachvollziehen können.

Kein Problem damit, dass „der Westen“ mit der Putsch-Regierung in der Ukraine über das Schicksal der Krim bestimmt? Selbst in der damals geführten russlandkritischen Debatte kann man kritische Töne erkennen (siehe Handelsblatt):

Der Hamburger Völkerrechtler Markus Kotzur argumentiert ähnlich, gibt allerdings auch zu bedenken, dass der Schutz von Staatsbürgern eine „vieldiskutierte Rechtfertigung einer Intervention und von westlichen Staaten ebenfalls schon oft gebrauchte Argumentation“ sei, auf die sich Russland durchaus stützen könne. Allerdings stelle sich die Frage, so Kotzur, ob in der Ukraine tatsächlich so viele russische Staatsbürger so extrem gefährdet seien, dass eine militärische Intervention notwendig werden könnte.

Nun – wir können die Frage doch einfach mal beantworten. Immerhin hat die FAZ ein Telefonat der vom „Westen“ hoch geschätzten Julia Timoschenko mit dem Abgeordneten Nefor Schufritsch konserviert (siehe FAZ):

Schufritsch sorgt sich im weiteren Verlauf des Gesprächs vor einem Militärkonflikt, „Gott bewahre“, sagt er und kündigt an, notfalls zu den Waffen zu greifen. Darauf antwortet Timoschenko, man müsse „die verdammten Russen“ erschießen, zusammen mit ihren „Anführern“.

Später fragt Schufritsch, was nun mit den acht Millionen Russen geschehe, die auf dem Territorium der Ukraine lebten. Man solle sie mit „Nuklearwaffen“ erledigen, antwortet Timoschenko. Weiterhin kündigte sie an, sich international gegen Russland einsetzen zu wollen, „damit – verdammt – von Russland nicht einmal ein verbranntes Feld übrig bleibt“.

Kann es sein, dass der ehemalige polnische Botschafte diese „Dummheiten“ meinte?

Bleiben wir bei der Huffington Post, die alle „Putin-Schwärmer“ für Menschen hält, die „mächtig besoffen“ von ihrer eigenen Aufklärung sind. Es wird zwar eingestanden, dass es hinsichtlich der Medien oder der Wirtschaft schon vielleicht den einen oder anderen echten Kritikpunkt gibt, aber das zentrale Problem, dass den Weltfrieden gefährdet, ist: der „Hass“ der Putin-Schwärmer.

Wen oder was sie hassen, bleibt unerwähnt, ob sie überhaupt hassen oder nicht nur nüchtern kritisieren bleibt unbewiesen – im Umgang mit (eingebildeten) Trotteln ist jede Unterstellung recht.

Darf ich mal einen jener Trottel zitieren? Helfen, seinen Hass, seinen Schmutz, seinen hanebüchenen Unsinn zu verbreiten? In einem nato-bashenden Pressorgan mit dem Namen „Süddeutsche Zeitung“, das – zweifellos – ebenfalls unter Putins Regie steht? Hier schreibt der ehemalige von seiner Aufklärung besoffene Ehrhard Eppler, ebenfalls Putin-Schwärmer, ehemaliger Minister der Bundesrepublik Deutschland und ehemaliges Mitglied der – hanebüchenen – SPD-Programmkommission (siehe Süddeutsche Zeitung):

Auf dem Gebiet der verschwindenden DDR sollten keine Stützpunkte und Einrichtungen des westlichen Verteidigungspakts entstehen. Der deutsche Bundeskanzler Kohl versprach dies. Als dann später Polen und die Tschechische Republik der Nato beitraten, hatten diese Zugeständnisse keinen Sinn mehr.

Die Ostgrenze Polens wurde die Ostgrenze der Nato. Wer das noch im Kopf hat, wundert sich nicht über das, was wir jetzt erleben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemals ein russischer Präsident, ganz gleich, wie er heißt, geduldig zusehen würde, wie eine eindeutig antirussische Regierung die Ukraine in Richtung Nato zu führen versucht, zumal wenn diese Regierung nicht gewählt ist.

Immerhin war der Kern der Ukraine seit mehr als 300 Jahren Teil des russischen Zarenreiches. Und die Nato würde diesmal nicht, wie 1990, um 200, sondern um weitere knapp tausend Kilometer nach Osten vorstoßen, ins Herz Russlands. Die Nato ist ein Militärbündnis. Solange es Militärbündnisse gibt, zumal wenn sie unter Führung einer Weltmacht stehen, sind sie auch Einflusszonen.

Da bricht ein Militärbündnis unter Führung der USA, die in ihrer jüngeren  Geschichte bewiesen hat, dass sie das Völkerrecht nicht weniger weit dehnt als es angeblich die russsische Regierung bezüglich der Krim macht (schon vergessen? Einfach mal googeln: Vietnam, Grenada, Panama, Irak) seine Versprechen und rückt einfach mal 1000 km näher an die russische Grenze heran, erweitert seine „Einflusszone“ …. eine Zone, auf die selbstverständlich nur die Nato bzw. die USA und keine anderen Staaten ein Anrecht haben.

Gleiches Recht für alle?

Eine Parole besoffener Trottel, die wirklich und wahrhaftig die Absicht haben, nie wieder Krieg zu führen: was für ein hanebüchener Schmutz hasserfüllter Forenverstopfer und Diskussionsabwürger.

Warum nur fällt mir zu diesem Artikel nur eins ein: „Wer es sagt, der ist es auch“?

Alter Kinderspruch.

Und heißt es nicht: Kindermund tut Wahrheit kund?

Oder: „Wes´ Brot ich ess´, dess´ Lied ich sing?“

Obama und seine Weltherrschaftsarmada: weltweiter Terror im Anflug

Donnerstag, 5.April 2012. Eifel. Während ich hier sitze und schreibe, muss ich sehr vorsichtig sein. Es kann sein, das ich diesen Artikel nicht überlebe - oder in Folge des Artikel ermordet werden. Das geht heutzutage ganz schnell, ist auch schon tausenden von Menschen passiert, eine vielleicht sogar noch größere Anzahl von anderen Unschuldigen wurde dabei nebenbei eleminiert - so wie Tariq Aziz: 

Im Oktober 2011 war der 18-jährige Tariq Aziz gemeinsam mit seinem 12-jährigen Cousin Waheed Khan im pakistanischen Nordwaziristan unterwegs. Ihr Auto wurde von einer US-Drohne beschossen. Wie immer in solchen Fällen machte ihr Tod sie zu Schuldigen. Bei den Amerikanern gilt die Überzeugung: Wenn wir sie getötet haben, müssen es Terroristen gewesen sein. Waren sie aber nicht. Tariq wollte gerade eine Stelle bei der Menschenrechtsgruppe Reprieve antreten und Bilder von Orten sammeln, die Ziel von Drohnen-Angriffen waren. Wurde ein Fehler gemacht? Möglicherweise. Möglicherweise wurde Tariq aber auch gezielt getötet. Wenn man über solche Macht verfügt, ohne vom US-Kongress oder den US-Medien zur Rechenschaft gezogen zu werden – warum sollte man sie dann nicht nutzen?

Donnerstag, 5.April 2012. Eifel. Während ich hier sitze und schreibe, muss ich sehr vorsichtig sein. Es kann sein, das ich diesen Artikel nicht überlebe – oder in Folge des Artikel ermordet werden. Das geht heutzutage ganz schnell, ist auch schon tausenden von Menschen passiert, eine vielleicht sogar noch größere Anzahl von anderen Unschuldigen wurde dabei nebenbei eleminiert – so wie Tariq Aziz:

Im Oktober 2011 war der 18-jährige Tariq Aziz gemeinsam mit seinem 12-jährigen Cousin Waheed Khan im pakistanischen Nordwaziristan unterwegs. Ihr Auto wurde von einer US-Drohne beschossen. Wie immer in solchen Fällen machte ihr Tod sie zu Schuldigen. Bei den Amerikanern gilt die Überzeugung: Wenn wir sie getötet haben, müssen es Terroristen gewesen sein. Waren sie aber nicht. Tariq wollte gerade eine Stelle bei der Menschenrechtsgruppe Reprieve antreten und Bilder von Orten sammeln, die Ziel von Drohnen-Angriffen waren. Wurde ein Fehler gemacht? Möglicherweise. Möglicherweise wurde Tariq aber auch gezielt getötet. Wenn man über solche Macht verfügt, ohne vom US-Kongress oder den US-Medien zur Rechenschaft gezogen zu werden – warum sollte man sie dann nicht nutzen?

Ungeheuerlich, oder? Da fahren zwei Jugendliche los, wollen einer Menschenrechtsgruppe beitreten um Material über die lange Zeit geleugneten Drohnenangriffe der USA zu sammeln und werden flugs von einer Drohne erledigt. Das muss man sich dreimal durch den Kopf gehen lassen, um die Ungeheuerlichkeit des Vorfalls in allen Dimensionen zu begreifen. Vielleicht war es nur ein Zufall, weil das Opfer den gleichen Namen hatte wie ein zum Tode verurteilter irakischer Aussenminister.  Der wurde aber im Irak von Irakern verurteilt – und das gäbe den USA, auch wenn sie die Eroberer des Irak sind – nicht das Recht, deren Urteile in einem fremden Land auszuführen. Immerhin gibt es ja so etwas wie Menschenrechte.

Oder es war ein „Versehen“.  Mord aus Blödheit.  Vielleicht wollte aber auch ein gerade von seinem Liebesleben frustrierte Drohnenlenker einfach mal seinen Unmut kundtun – sind ja eh´ alles nur islamistische Untermenschen. Wie man es dreht und wendet: es war ein Mord. Nicht der einzige, siehe Wienerzeitung:

Pakistan sieht das allerdings anders. Dort sind die Drohnenangriffe, für deren Durchführung der US-Geheimdienst CIA verantwortlich zeichnet, wegen der großen Opfer in der Zivilbevölkerung äußerst umstritten. Gegen die Einschätzung Obamas sprechen auch die Zahlen des Londoner Büros für investigativen Journalismus. Die rund 300 Angriffe, die seit dem Jahr 2004 geflogen wurden, forderten demnach knapp 2500 Tote – mindestens 400 davon waren Zivilisten (Stand Anfang November 2011). 

Wenn man den Angriff auf Tariq Aziz als Mord bezeichnen darf, dann ist wohl der Verantwortliche dafür ein Massenmörder – oder ein Kriegsverbrecher. Jedenfalls müßte man ernsthaft überlegen, ob man den verantwortlichen US-Präsidenten ernsthaft so nennen darf. Allerdings: Pakistan – das sollte man nicht vergessen – ist nicht Kriegsgegner der USA sondern vielmehr ihr Verbündeter im Kampf gegen den Terror. Das schützt die Ausbeutungselite des Landes vor einem ähnlichen Schicksal wie Tariq Aziz oder die 175 Kinder, die dem Drohnenterror zum Opfer gefallen sind und Obama vor dem Vorwurf, ein Kriegsverbrecher zu sein, der kleine Kinder tötet.

Gibt ja gar keinen Krieg dort.

Man fliegt nur in ein fremdes Land, bringt dort Zivilisten um, die man für böse hält. Kommt einem das bekannt vor? Das war das Handlungsmuster der angeblichen Verursacher der neuen Weltherrschaftskampagne der USA: der Taliban um Osama bin Laden, ausgeführt am 11.9.2001 am World Trade Center. Auch jenseits aller Verschwörungstheorien stehen die USA hiermit eindeutig auf der Seite der Bösen – jedenfalls nach ihre eigenen Definitionen.

Wie üblich in kriminellen Kreisen hat man hier aber eine besondere Haltung zum Thema „Recht“ oder „Gut und Böse“:

Nach der Ankündigung des US Justizministers Eric Holder, Terror-Verdächtige auch ohne Gerichtsurteil und Schuldnachweis im Stile der Mafia im Ausland ermorden zu wollen, regt sich der Protest zahlreicher Menschenrechtsgruppen in vielen Ländern.

Diese Ankündigung des US Justizministers und der US Regierung sorgt für weltweites Entsetzen und es signalisiert nach dem Patriot Act das endgültige Aus für rechtsstaatliche Prinzipien in den USA. So dürfen Terror-Verdächtige inzwischen im Ausland und auch in den USA ohne Schuldnachweis verhaftet und gefoltert werden. Die Tötung bildet eine Steigerung dieser Praxis unter Bruch fundamentaler Menschenrechte wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

In der Praxis findet diese Töten in Form des Einsatzes von lautlosen Killerdrohnen allerdings bereits statt.

Nun – das „weltweite Entsetzen“ hielt sich in Grenzen … man gewöhnt sich daran, das die Drohnen morden: in Afghanistan, in Pakistan, in Lybien, in Somalia und Jemen, sogar über Syrien sind die Killer jetzt im Einsatz – ein Ende der militärischen Expansion ist nicht in Sicht, wie der zuletzt zitierte Artikel weiter ausführt:

Drohnen sind die Waffe der Wahl für Präsident Obama. Die unbemannten Flugkörper werden eingesetzt wie und wo es ihm gefällt. Weder werden Regierungen, noch der eigene Kongress gefragt. Sogar auf Menschen mit amerikanischem Pass wird geschossen.

In immer mehr Ländern – und sicher meist ohne Erlaubnis der jeweiligen Regierungen – lassen der Geheimdienst CIA und die Streitkräfte ihre ferngesteuerten Flugroboter Raketen auf Terroristen feuern oder Erkundungen machen.

Diese Entwicklung steht nun nicht in der Verantwortung des Kriegsfürsten Bush, sondern hängt ganz direkt mit dem Friedensnobelpreisträger  Obama zusammen:

Was unter George W. Bush als Versuch im Anti-Terror-Kampf begann, hat sich unter seinem Nachfolger zur wichtigsten Waffe gegen Al-Kaida entwickelt. In seiner dreijährigen Amtszeit gab es allein in Pakistan rund 200 Angriffe mit fast 2000 Toten, unter ihnen viele Unschuldige, ermittelte die Stiftung New Amerika Foundation. In acht Jahren Bush hatte es gerade einmal 44 Attacken mit 400 Toten gegeben.

Dafür bekommt man dann den Friedensnobelpreis. Verrückt, oder?

Im September 2011 berichtete der Hintergrund:

Friedensnobelpreisträger Obama hatte im vergangenen Jahr angekündigt, keine Soldaten nach Somalia und Jemen senden zu wollen.

Fünf Monate später berichtet der NDR laut Ag.Friedensratschlag:

„Im vergangenen Jahr haben sie ihr Militär hier verstärkt, Die USA haben Drohnen aus anderen Regionen hierher verlegt und eine Basis in Äthiopien eingerichtet. Auch Dschibuti wird verstärkt als Stützpunkt genutzt. Die Drohnen-Einsätze in Somalia haben stark zugenommen.“ 

Auch von den Seychellen starten die unbemannten Flugzeuge. Operationen unter strengster Geheimhaltung. Nur manchmal wird dann doch etwas bekannt – so wie Mitte vergangenen Jahres, als die USA mit einer bewaffneten Drohne versuchten, zwei ranghohe Mitglieder von Al Shabaab auszuschalten. Oder wenn mal wieder eine unbewaffnete Drohne abstürzt. Nach Augenzeugenberichten passierte das erst vor wenigen Tagen. Ein Aufklärungsflieger krachte in ein somalisches Flüchtlingslager in der Nähe von Mogadischu. Soldaten der Afrikanischen Union sollen die Drohne mitgenommen haben   

Nun gut: man kann Obama eigentlich nicht als Kriegsverbrecher bezeichnen, weil er 175 Kinder ermordet hat. Jeden anderen würde man so nennen dürfen – aber Obama hat ja keinen Krieg erklärt, befindet sich in keinem Krieg und kann somit keine Kriegsverbrechen begehen  – was die Kinder aber auch nicht wieder lebendig macht.

Ein wenig möchte ich den Angeklagten aber selber zu Wort kommen lassen. Die Taz zitiert aus seiner Rede an die Nation, Artikel vom 25.1.2012:

„Helden“ rahmen die Rede zur Lage der Nation ein. Barack Obama beginnt mit einer gesprochenen Hommage an die „American heroes“ in Uniform, die er im Dezember bei ihrer Rückkehr aus dem Irakkrieg auf dem Militärflughafen Andrews Air Base bei Washington begrüßt hat. Sie hätten die USA „sicherer“ und „respektierter rund um die Welt“ gemacht, sagt der Präsident.

Der Krieg gegen den Irak war ein echter Krieg – und eine ernsthafte Verletzung des Völkerrechtes mit vielleicht einer Million toter Iraker.  In seinem Verlauf gab es denkwürdige Beobachtungen in der politischen Kultur der USA:

In den USA selbst wurden dabei die von der Regierung veröffentlichten Kriegsgründe von den amerikanischen Massenmedien weitgehend übernommen und kaum anders lautende Begründungen veröffentlicht. Die New York Times schrieb am 18. Juli 2004, dass die gesamte amerikanische Presse gegenüber den Kriegsbegründungen der US-Regierung nicht skeptisch genug gewesen sei.

Musiker, die sich kritisch zum Krieg äußerten, wurden von einigen amerikanischen Radiostationen nicht mehr gespielt. 

Die US-amerikanischen Massenmedien erreichten durch ständige Wiederholung von nachgewiesenermaßen falschen Behauptungen, den Irak als Bedrohung für das US-amerikanische Volk erscheinen zu lassen und in der US-amerikanischen Bevölkerung ein Klima der Angst (Massenhysterie) zu erzeugen, so dass schließlich eine überwältigende Mehrheit der US-Bürger einen Angriffskrieg gegen den Irak befürwortete.

Beobachtungen, die Demokraten aus aller Welt erschrecken, die eher an NS-Regime denken lassen als an Staaten, die sich der Erklärung der allgemeinen Menschenrechte verpflichtet fühlen.

Was hält nun der des Massenmordes verdächtige Obama davon?

Alles in Ordnung, liebe Nation, unsere Helden haben die USA sicherer gemacht – und ihr wieder den Respekt verschafft, den wir für unsere Geschäfte brauchen.

Das war bislang noch nicht als Kriegsgrund angeführt worden – Respekt. Man könnte es auch die Etablierung eines weltweiten Terrorregimes nennen, Terror ist lateinisch und heißt „schrecken“. Genau diesen Schrecken wollten ja angeblich das feindliche Terrornetzwerk al Kaida am 11.9.2001 in New York verbreiten.

Wer aber ganz öffentlich durch eine Armada von Robotern weltweit Terror verbreitet und auch noch stolz auf den „Respekt“ ist, den diese Aktionen erzeugen, sind die USA.

Dieser Terror hat inzwischen Weltkriegsniveau erreicht, wie ein Bericht von 3sat vermuten läßt -hier auf You Tube gefunden:

 

Die USA als größte Luftmacht der Welt nennen 3500 Kampfflugzeuge ihr Eigen – aber inzwischen schon 7000 Drohnen. Planungen für den Ausbau der Armada laufen jetzt schon bis ins Jahr 2037. Die Begründung, das diese bald vollautomatisierten Killer hauptsächlich Daten sammeln, ist absurd: 24 Jahre würde es dauern, allein das bislang eingesammelte Videomaterial von Afghanistan anzuschauen.

Was man sich auch vor Augen halten sollte: bei einer Geschwindigkeit von 650 km/h könnten diese schwerfälligen Dinger von Weltkrieg 2-Jagdmaschinen bequem abgeschossen werden: man baut sie also nicht für echte Kriege. Die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert den wahren Zweck:

Allerdings zeigt sich aktuell, dass sich zentrale Elemente der RMA und der Gedanke einer über Informationstechniken (IT) vernetzten Kriegsführung inzwischen vom zwischenstaatlichen Szenario emanzipiert haben. Sie werden auch für die Aufstandsbekämpfung (counter insurgency) oder die Terroristenjagd als zentrale Erfolgsrezepte angesehen. Mit dem rasant ansteigenden Einsatz zunehmend auch bewaffneter Drohnen (unmanned combat aerial vehicles, UCAV) auf den Schlachtfeldern des Irak, Afghanistans und zunehmend auch Pakistans kommen nämlich Systeme zum Einsatz, welche die Grundgedanken der Revolution in Military Affairs in ganz besonderer Weise in sich vereinen und als idealtypische Waffen des militärischen Transformationsgedankens zählen können.

Aufstandsbekämpfung und Terroristenjagd. Terroristen wie jene, die Daten über Drohnenkriege sammeln.  Und Aufstände wie … ja welche eigentlich? Wie kann man Aufstände mit Raketen bekämpfen? Welche Aspekte der „Revolution in Military Affairs“ wurden denn hier noch nicht umfänglich berücksichtigt?

Nun – das steht ja deutlich in dem Text.

Man hat sich inzwischen vom zwischenstaatlichen Szenario emanzipiert. Heißt auf Deutsch: Krieg gegen die eigenen aufständische Bevölkerung ist in Planung. Geübt wird in Somalia, Pakistan, Afghanistan – so wie im spanischen Bürgerkrieg all jene Waffen ausprobiert wurden, die den Verlauf des Zweiten Weltkrieges prägten. Man kennt das Spiel schon.

Nun, wir dürfen Obama auch nicht als Massenmörder bezeichnen, weil er selber ja keine Massen ermordet hat. Das machen ja die Drohnen.

Aber ich denke: Terrorist dürfte man ihn nennen, ein Terrorist, dessen Drohnenflotte völkerrechtswidrig weltweit Morde ausführt – auch an eigenen Bürgern.

Der militärische Transformationsgedanke hat sich halt emanzipiert vom zwischenstaatlichen Szenario.

Deshalb fliegen auch bald Drohnen über Deutschland und dem Rest von Europa – manche nur so groß wie ein Insekt.

2037 können dann riesige Drohnenflotten – vollautomatisch jeden töten, der ihnen nicht passt: der Krieg der Menschheit gegen die Maschinen hat begonnen, Terminator lässt grüßen.

Ist es jetzt verständlich, warum ich mir bei diesem Artikel um meine körperliche Unversehrtheit Sorge mache?

Wie leicht könnte nun ein Computer mich als Terrorist einstufen und einer Stealth-Drohne den Befehl geben, mich auszulöschen? Oder einer kleinen Insekten-Kamikazebombe?

Gut, das wir noch nicht 2037 haben.

Aber schon jetzt können wir sehen, wohin die Reise gehen soll: Wolken von Terrordrohnen könnten schon bald den Himmel verdunkeln, um die „USA sicherer zu machen“ und „ihr Respekt zu verschaffen“.

Die ersten Schritte zu diesem Horrorszenario werden gerade eingeleitet.

Wer so einen Horror wohl plant, finanziert und steuert?

Jemand, der nicht unbedingt an der Perfektion nicht-letaler Waffen oder gar an weltweitem Frieden interessiert ist.

 

 

Weltuntergang 2012, Zivilisationsuntergang 2011, der Eurountergang irgendwo dazwischen und die Börse am Nachmittag

Weltuntergang 2012, Zivilisationsuntergang 2011, der Eurountergang irgendwo dazwischen und die Börse am Nachmittag

Die „Welt“ klärt uns heute darüber auf, warum Verschwörungstheorien wichtig sind für unser Leben … und während sie uns aufklären, warum der Kampf gegen die Technologieunterdrückenden Alienechsen und die Legenden, die sich um ihn ranken, so wichtig sind, informieren sie uns nebenbei auch über Aspekte von Verschwörungstheorien, die nicht von der Hand zu weisen sind – sie sind Alibis für Verlierer:

Konspirationstheorien ermöglichen den Verlierern der Geschichte, ihr Gesicht zu wahren. Es sind nämlich vor allem klassische Loser, die dafür anfällig sind: die Südstaatler, nachdem die Yankees sie in die Knie gezwungen hatten; die Deutschen und Deutschösterreicher nach dem Ersten Weltkrieg; die Serben nach dem Vertrag von Dayton; die Araber im 20.Jahrhundert.

Nun – es wäre leicht, Verschwörungstheorien zu widerlegen. Nehmen wir zum Beispiel den Mythos vom Ende der Welt am 22.12.2012. Angeblich – so will es die Legende – endet dort der Mayakalender, weil auch die Zeit selber sich ändert … bzw. die „Qualität“ der Zeit. Mir nahestendende Menschen glauben daran – mit allen schlimmen Folgen, die Weltuntergangsprophezeiungen immer haben, inklusive Lethargie im Alltag, Ignoranz gegenläufiger Fakten oder mangelnder Zukunftsplanung – weshalb mir daran gelegen wäre, diese Legende zu widerlegen, obwohl sie hinsichtlich der Spekulationen über den Charakter von „Zeit“ einige für den Philosophen interessante Aspekte enthält.

Was tut aber die Welt? Sie marschiert mit Volldampf Richtung Maya-Prophezeiung: die Transformation der Erde durch Naturkatatrophen ist im vollen Gange, der Prozess der Reinigung läuft, aktuell kommt New York in die Waschstraße – wieder ein Jahrhundertereignis, wie das Beben in Fushima, das Beben in Virginia oder viele andere Beben, die es nicht bis in die Nachrichten geschafft haben – siehe verlinkten Artikel. Die Versicherungswirtschaft wird sich nicht gerade freuen über dieses Jahr.

Es wäre schön, wenn die Welt es unterlassen würde, die Verschwörungslegenden permanent mit Tatsachen zu unterfüttern – ich denke, sie würden schnell wieder dorthin verschwinden, wo sie zuhause sind: in den bunten und unterhaltsamen Gefilden der urbanen Mythen, die uns in Form von Filmen und Romanen viele kostbare Stunden der Unterhaltung, Entspannung und geistigen Anregung schenken.

Doch was tut die Welt?

Sehen wir uns nur das Zitat in der gleichnamigen Zeitung an – das die Yankees den US-Bürgerkrieg gewonnen haben, ist bekannt. Die Deutschen haben aber nicht nur den ersten Weltkrieg verloren, sondern auch den Zweiten … falls nicht die Geschichte eine wundersame Wendung zum „Vierten Reich“ nimmt und im Mai ´45 nur ein taktischer Rückzug vorgenommen wurde.

Welchen Krieg haben aber die „Araber“ verloren? Gab es einen Krieg der „Araber“ gegen … wen eigentlich? Wer ist eigentlich das Land „Araber“?

Offensichtlich hat der Autor Informationen, die ich nicht habe.  Das wird wieder Verschwörungstheorien befördern und seinen Artikel dem Verdacht aussetzen, eine Auftragsarbeit zu sein, die die Wahrheit hinter der Wirklichkeit verschleiern soll.

Andere Magazine sind da deutlicher, siehe Spiegel:

Der „Daily Telegraph“ berichtet jedoch, dass seine Quellen im Verteidigungsministerium erstmals bestätigt hätten, dass die SAS-Einheit seit mehreren Wochen auf libyschem Boden operiere und eine Schlüsselrolle in der Koordination des Sturms auf Tripolis gespielt habe.

Das ist nichts weiter als die deutliche Botschaft, das man uns über Monate hinweg belogen hat.

Großbritanniens Verteidigungsminister Liam Fox bestätigte am Donnerstag, dassdie Nato den Rebellen bei der Jagd nach Gaddafi hilft. Das Militärbündnis „stellt dem Nationalen Übergangsrat Geheimdienstinformation und Aufklärungserkenntnisse zur Verfügung, damit Gaddafi und andere Überbleibsel seines Regimes aufgespürt werden“, sagte Fox dem Fernsehsender Sky News.

Was immer man auch von Gaddafi halten mag – so gehen wir noch nicht mal mit Massenmördern wie Breivik um. Aber … mit Arabern:

Die von den Aufständischen gebildete Übergangsregierung versprach außerdem jedem aus dem näheren Umfeld des Diktators, der ihn tötet oder ausliefert, Straffreiheit.

Ein starkes Stück. Menschenrechte, Völkerrechte, bürgerliche Zivilgerichtsbarkeit – alle Errungenschaften der Zivilisation werden unter dem Kommando des SAS bei den Arabern in Grund und Boden gestampft … allerdings muss man sich in der freien Schweiz umschauen, um „fündig“ zu werden:

Videos über mit Messern geköpfte Soldaten Gaddafis machen die Runde.Tote Gaddafi Soldaten werden auf die Strassen geworfen, geschändet und angezündet. Die Rebellen verschleppen Gaddafi-Treue an unbekannte Orte und sollen dort Exekutionen durchführen und die Opfer anschliessend in Massengräbern verscharrren. Insgesamt soll eine Liste von 8000 Personen, die zu Anhängern Gaddafis gehören,  „abgearbeitet“ werden.

Auch wenn man versucht, die Greueltaten dem sterbenden Gaddafiregime in die Schuhe zu schieben, so findet man doch den gleichen Horror in der deutschen Presse erwähnt:

In Tripolis ist der Krieg vorbei, doch die Gewalt geht weiter. Es häufen sich Berichte über Massenexekutionen und Folterungen mit Hunderten von Opfern.

Darf noch mal erwähnt werden, worum es in diesem Konflikt eigentlich ging? Weiß das noch jemand? Um die Errichtung einer Flugverbotszone. Stattdessen wurde ein Exempel statuiert:

Als Vorwand für künftige Militärinterventionen reichen dann schon Spekulationen über Verbrechen, zu denen ein missliebiger Staatschef fähig sein könnte. So heißt es bei Ross, dass Gaddafi „zu äußerster Brutalität, zum Massaker am eigenen Volk bereit war“. Mit der Suggestion, dass der libysche Politiker eben solche bereits beginge, war die Flugverbotszone zum Schutz der libyschen Bevölkerung von den Vereinten Nationen beschlossen worden. Dass es nicht darum ging, sondern um den völkerrechtswidrigen gewaltsamen Sturz eines unbequemen Machthabers durch die überlegene militärische Feuerkraft von alliierten Fremdmächten, stellte sich bald heraus. Spekulationen über Massaker des Gaddafiregimes konnten nicht bestätigt werden. Das war im Fortgang des militärischen Konflikts dann auch nicht mehr nötig.

Diese „Massaker“ des Gaddafi-Regimes erinnern an die „Massenvernichtungswaffen“ des Saddam Hussein – oder an die aus den Brutkästen gerissenen Babys in Kuweit – alles Lüge.  Der Terror im Irak kam … mit der US-Armee – siehe Abu Ghuraib.

Man kann den Weltuntergangspropheten kaum widersprechen: die alte, uns bekannte Welt ändert sich, sie gerät aus den Fugen. Aus dieser Perspektive ist es nicht verwunderlich, das das Anlegerverhalten den Börsenprofis Rätsel aufgibt: die Menschen merken einfach, das ihre Welt aus den Fugen gerät. Börse hat halt viel mit Psyche zu tun: Optimismus hinsichtlich der Zukunft, Rechtssicherheit hinsichtlich des gesellschaftlichen Ordnungsrahmens, Zuverlässigkeit der politischen Maßstäbe sind da einige wichtige Faktoren, die die Psyche braucht, um sich auf das Abenteuer Börse einzulassen.

Was aber bekommt die Börse serviert?

Eine Rekordnaturkatastrophe jagt die nächste, ohne das man weiß, warum es sich gerade jetzt so ballt … gerade jetzt, wo doch der Emmerich uns so schön und mit medialer Breitenwirkung vor dem Jahr 2012 gewarnt hat. Die Nato zeigt, das sie sich von dem guten alten Verteidigungsbündnis gegen die Bolschewikenhorden zu einem agressiven Staatsvertilger entwickelt hat – mit enormen Bedarf an finanziellen Mitteln, die sogar die Wirtschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in die Knie zwingen.  Was da bei zukünftigen Vernichtungskriegen gegen die „Araber“ noch alles vom SAS „orchestriert“ wird, lässt Übels ahnen, während 50 Millionen Amerikaner von Lebensmittelknappheit bedroht sind. In der EU mehren sich die Anzeichen dafür, das die Griechenlandkrise nochmal schlimmer ist als gedacht (das ist sie inzwischen fast jeden Monat, man meint, die Experten setzen die rosa Brille kaum noch ab), es mehren sich die Hinweise, das die Eurokrise selbst mit 780 Milliarden Euro Staatsgeldern nicht in den Griff zu kriegen ist, zumal auch innerhalb Europas manche Politiker gezielt die Pleite Griechenlands anstreben und Strategien zur Geldrettung bei anstehender Europleite offen und öffentlich diskutiert werden.

Was macht also der Anleger am Nachmittag? Er liest morgens, das die EU per Majestätserlass die Kosten für Mieter explodieren lassen wird, weiß, das das SAS jeden Widerstand gegen die Erlasse der EU im Keim ersticken wird (und dabei gekleidet ist wie normale Bürger) und das der Euro ein Bankenprojekt ist, um die finanziellen sämtlicher europäischer Bürger auf die Konten der Privatbanken zu transferieren … eine Transferunion der besonderen Art.

Und am Nachmittag verkauft er dann seine Aktien.

Eigentlich beneidenswert und sehr verständlich, das diejenigen, die schon gar keine Aktien mehr haben, voller Erwartung auf das Jahr 2012 starren:

die Verlierer brauchen solche Mythen, die helfen, die Wirklichkeit zu ertragen.

Die Verlierer aber … sind wir alle, die „alternativlos“ zur Kasse gebeten werden, bis auch bei uns Obdachlosigkeit und Nahrungsmittelknappheit zum Alltag gehören.

Wundert es da, das all jene, die wirklich gar nichts mehr haben, sich der Hoffnung zuwenden, das das „Schicksal“, „Gott“, „Gaia“ oder die „Ufos“ dem alternativlosen Weg in die Barbarei ein Ende bereiten?

Andere realistische Alternativen haben wir ihnen doch gar nicht gelassen – das ist halt der Preis, den wir für unsere Alternativlosigkeit zahlen.


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