Verfolgungsbetreuung

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Offener Brief an die Dresdner Morgenpost

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich lese die Dresdner Morgenpost seit dem Erscheinen und bin doch zum größten Teil zufrieden gewesen, wenn ich immer sagen würde, wäre das wohl übertrieben.

Aber am 22.11.12 habe ich mich richtig geärgert. Mein Ärger bezieht sich auf den Artikel über das angebliche „Pilotprojekt für junge Arbeitslose: In acht Wochen zum Job (Work First)“.

Ich stimme den kritischen Kommentar von Andreas Weller zu, nicht aber den von ihn verfassten Beitrag. Als Leser der Morgenpost erwarte ich, dass ein Journalist, nicht einfach, über ein, nach Ansicht des Jobcenters „neu erfundenes Pilotprojekt“ berichtet, ohne es zu hinterfragen.  Was hier als „neue Chance“ für junge Arbeitslose vom Jobcenter Dresden gefeiert wird, ist lange gängige Praxis in anderen Bundesländern und nicht um umstritten.

„ In Nordrhein-Westfalen testete das dortige Arbeitsministerium im Rahmen eines Projekts in ausgewählten Jobcentern des Landes und in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit den „Work First“-Ansatz für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II. Mit „Work First“ wird die Zielsetzung aller Maßnahmen betont, die Leistungsberechtigten möglichst schnell wieder in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Das Konzept stammt aus den USA und wurde in erster Linie auch in den Niederlanden praktiziert. Aktivierungsmaßnahmen werden bislang üblicherweise im Auftrag der Jobcenter an Träger vergeben. Ausgewählte Jobcenter, so zum Beispiel in Herne, Bochum, Düsseldorf und Paderborn, führten die Aktivierungsmaßnahmen aber in eigener Regie durch.

Beispielhaft soll in dem bis Ende 2012 laufenden und vom Europäischen Sozialfond (ESF) kofinanzierten Projekt erprobt werden, ob die Integration in den ersten Arbeitsmarkt unter Verzicht auf die Maßnahmeträger  erfolgreich verlaufen kann und ob dieser Ansatz auf andere Jobcenter übertragbar ist“. Selbst wenn man den Jobcenter Dresden unterstellt, junge Arbeitslose eine Ausbildung zu ermöglichen und in Arbeit zu bringen, gehört eben zur Wahrheit auch, dass der „Work First Ansatz“ auch auf die Streichung der Gelder für die Wiedereingliederung von Arbeitslosen zurück zu führen ist, mit dem Ergebnis oder Ziel, dass mittelfristig  teuren Beschäftigungsträgern verschwinden und diese Aufgaben auf Jobcenter, kostengünstiger übertragbar ist. Sie übernehmen die Tätigkeit der Träger einfach selbst, aus Kostengründen so zu sagen.  Um das Konzept „Work First“ umzusetzen geht es eben, mit eigenen Personal,  Kürzungen bei den Eingliederungstiteln auszugleichen und mit eigenen, zusätzliches Personal kostenneutral gestalten zu können. Intensivbetreuung mit Work First Ansatz“, wie vom Jobcenter Dresden verkündet, könnte auch,  eine unter „Androhung von sozialen Kürzungen auferlegte Arbeit bedeuten“, aber „neue Chance“ verkauft sich in den Medien eben besser.

„Work First“, oder „neue Chance“ ist der  „Versuch oder ein vorgegebener Zwang“, eine „zunehmendes dezentrales organisieren von Arbeitseinsätzen, ohne teure Trägerlandschaft“. Soweit zu  „Work First“, oder „neue Chance“.

Was mich aber richtig auf die Palme bringt, ist folgendes Zitat vom Chef des Jobcenter Dresden Chef Herrn Pratzka.

Zitat: „In drei Gruppen werden von fünf Vermittlern jeweils 15 Teilnehmer geschult…..dort werden Stärken und Schwächen besprochen, wie man sich bewirbt und RICHTIG VERKAUFT“.

Herrn Pratzka möchte ich sagen, in der Menschheitsgeschichte wurde Sklaven verkauft, der Osten verkaufte politische Andersdenkende an den Westen, dass alles war schlimm, aber das nun junge Menschen lernen sollen sich selbst zu verkaufen, finde ich skandalös. Wenn das mit, „neue Chance“ gemeint war, wäre das nicht zu hinterfragen. Nun sehr geehrte Damen und Herren von der Dresdner Morgenpost, ich werde auch weiterhin die Zeitung lesen, hoffe aber das ich mich nicht mehr so aufregen muss.

Un Ihre Preiserhöhung auf 0,60 Cent gönne ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

EINFACH NUR NOCH LÄCHERLICH !

Tut mir Leid, liebe Leser, wenn ich, zum wer weiß zum wiederholten male, über das sogenannte Bildungspaket (Armutspaket ) schreibe. Nicht wenige Experten haben ja bereits bei Ankündigung des zu erwartenden Bildungspaket dessen Nutzen in Frage gestellt. Ich gebe zu, dass ich diese Meinung nicht von Anfang hatte, zumindest wollte ich unserer politischen Elite eine Gelegenheit geben, mal was nützliches für „arme Kinder und Familien“ auf die Beine zu stellen. Ja, ich kann das Gelächter der Leser regelrecht spüren, beim schreiben des Beitrages. Um aber die Heiterkeit beim Leser noch etwas nachhaltiger zu gestalten, habe ich mich eben dazu entschlossen diesen Beitrag zu schreiben. Wie verzweifelt muss die Bundes Nanny sein, wenn sie mit ansehen muss, wie ihr Bildungspaket, einen Unternehmen gleicht, welches Insolvenzantrag gestellt hat und diesen Schrott keiner haben will. Da sind Ideen gefragt, scheitern ist nicht vorgesehen. Bei so viel Bemühungen, eine soziale Lachnummer, an den Mann, Frau und Kind zu bringen, kann aber auch dazu führen, dass man mal die Übersicht verliert. Nach dem Motto, „ALLES MUSS RAUS“ verschickte das Jobcenter Dresden, einer Familie einen positiven Bescheid und bewilligte für ihre zwei Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket. Dumm nur, dass die Familie aber überhaupt keinen Anspruch auf die bewilligten Leistungen hat. Peinlich wird es aber dann, wenn die zu Unrecht bewilligten Leistung nur für den Zeitraum der Sommerferien zustehen. Selbst wenn Leistungen für diesen Zeitraum der Familie zustehen würden, könnten diese gar nicht genutzt werden, weil die „armen Kinder“ gar kein, zum Beispiel Schulessen, einnehmen, weil ja Ferien sind. Doch dieser Bescheid hat noch ein Nachspiel, oder besser gesagt, auf die Eltern kommt Arbeit zu. Wer nun glaubt, man könne den erstellten Bescheid einfach mal so ignorieren, der irrt hier, denn gegen diesen Bescheid muss nun Widerspruch eingereicht werden, weil ja nicht zustehende Leistungen nach dem SGB nicht einfach mal so genutzt, oder nicht genutzt werden dürfen. Wenn man denn dies tun würde, läuft man Gefahr eine Anzeige wegen Sozialbetrug am Hals zu haben. Also nicht nach dem Motto, GESEHEN, GELESEN, GELACHT UND HABGEHAKT und ab in den Papierkorb mit den Bescheid. Und sollte hier Leser sein, welche sich fragen, wie man einen Widerspruch, in solch einen Fall, formulieren könnte, darf gerne folgenden Text übernehmen.

Sehr geehrte Damen und Herren !

Gegen Ihren Bescheid vom……legen wir Widerspruch ein und beantrage die Aufhebung des Selbigen für unsere Kinder…………..! Begründung: Leider können wir Ihr großzügiges Angebot nicht annehmen, da wir gar nicht Leistungsberechtigt sind und auch keine Leistungen von Ihrer Behörde zur Sicherung unseren Lebensunterhalt beziehen. Die durch Sie rechtswidrig bewilligten Leistungen und der durch uns möglichen Inanspruchnahme erfüllt den Tatbestand des Sozialbetruges. Letztlich ist aber die in Inanspruchnahme gewährter Leistungen, wie Bezuschussung der Mittagsverpflegung auch praktisch nicht durchführbar, da der Bewilligungszeitraum sich in den derzeitigen Schulferien befindet und somit unsere Kinder an der Mittagsverpflegung gar nicht teilnehmen, weil Mutti kocht. Wir können Ihnen versichern, dass Ihre Sorge um unsere Kinder und deren Wohl bei uns nicht zutreffend ist, was im übrigen auch für ALLE, von einigen Medien und Politiker pauschal diskriminierten Eltern und deren Kindern gilt, welche Anspruch auf Leistungen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Nachtrag: Bis zum 24. Juni 2011 wurden in Dresden 15848 Anträge auf Leistung zum Bildungspaket gestellt. Bis Ende Juni 2011 waren 13000 Anträge noch nicht bearbeitet !!!!!!

Gar nicht lustig, oder ?

Frank Ullrich

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