Verantwortungsbewusstsein

This tag is associated with 1 posts

Drohgebärden gegen verantwortungsbewusste Ärzte, die sich unverantwortlichen Maßnahmen (mRNA-Impfungen und Maskentragungspflicht) verweigern – Juristische Aspekte von RA Schmitz

Drohgebärden gegen verantwortungsbewusste Ärzte, die sich unverantwortlichen Maßnahmen (mRNA-Impfungen und Maskentragungspflicht) verweigern - Juristische Aspekte von RA Schmitz

(zu diesem Thema vorerst nur einige flüchtige Gedankenpunkte, die noch näher auszuformulieren wären:)

Woweit Ärzte jetzt unter Druck gesetzt werden, weil sie Atteste gegen die Maskenpflicht ausgestellt haben, besteht meines Erachtens jedenfalls kein Grund zur Sorge, sofern sich die Ärzte in ihren Attesten lediglich generell aus medizinischen Gründen gegen die Maskentragungspflicht ausgesprochen haben:

Das sind die 4 Hauptstränge einer Verteidigung, falls irgend jemand den Ärzten Probleme wegen solcher Atteste macht:

  1. Es gibt gar keine Pandemie, nicht mal ein „neues“ Virus (siehe jüngst erbrachten Nachweis von SARS Cov-2 im Abwasser von Barcelona aus März 2019 – siehe ntv),
  2. Masken bringen ohnehin nichts (siehe auch Buch von Prof. Bhakdi, der das Kapitel über die Maskenpflicht mit den Worten einleitet: „Wie dumm kann man eigentlich sein…“, usw. – es gibt dutzende gute Einwände),
  3. Masken schädigen  den Träger, stellen nach Meinung vieler Experten stets eine Gesundheitsgefahr für ihn dar,
  4. juristische Argumente zu Notwehr und Notstand (jeder hat das Recht, eine rechtswidrige Einwirkung auf seinen Körper und seine Gesundheit abzuwehren).

Ggf. macht sich ein Arzt sogar wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar, wenn er sich weigert, ein solches Attest gegen die Maskentragungspflicht zu erteilen.

Gleiches gilt für das Geschwafel von Söder & Co, Ärzten mit dem Entzug der Approbation zu drohen falls sie sich weigern, irgendwelche Impfstoffe zu verabreichen.

Denn es gibt sehr gute Gegenargumente gegen jede Form von Impfung, noch sehr viel bessere gegen DNA und RNA-Impfstoffe.

Solche Impfstoffe dürften weder mit der ärztlichen Heilkunst noch mit der Gewissensfreiheit vereinbar sein.

Und ich glaube nicht, dass ein Strafrichter so oberflächlich über die Frage von Unrecht und Recht, Schuld und Unschuld urteilen wird wie die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Klagen und Normenkontrollanträgen gegen verfassungswidrige Grundrechtseinschränkungen umgeht.

Ich stelle mir sogar die Frage, ob ein Arzt überhaupt aus haftungsrechtlichen Gründen eine Impfung vornehmen darf, von der er nicht überzeugt ist.

Da könnte jeder Arzt ja mal seine Berufshaftpflichtversicherung fragen was die davon hält. So gesehen könnten Ärzte somit nicht nur  aus grundgesetzlichen und berufsrechtlichen, sondern auch haftungsrechtlichen Gründen verpflichtet sein eine (Zwangs-)Impfung zu verweigern.

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

Die letzten 100 Artikel