ver.di oder die Vasallen der Armutindustrie so oder so ähnlich könnte man sagen. Der Bundesvorstand dieser Gewerkschafts-Organisation hält den Gesetzentwurf der Regierung für einen Kahlschlag in der Arbeitsförderung.
Der ganze Nonsens-Artikel kann hier weiter gelesen werden.
Diese Armutindustrie macht mittlerweile einen Jahresumsatz von 16 Milliarden € im Vergleich hierzu Europas größte Fernsehanstalt die RTL-Group macht einen Jahresumsatz von 6,6 Milliarden. Ich würde der RTL-Group raten in die Armutindustrie zu investieren denn die Jobcenter mit ihren im höchsten Maße qualifizierten Casemanger sorgen hundertprozentig für Nachschub. Denn ist der Sozialschmarotzer nicht willig wird der Eckregelsatz um 30 % gekürzt.
Mittlerweile werden dreistellige Milliardenbeträge ausgegeben, angefangen von der Bundesagentur für Arbeit bis hin zur Subvention für die 1.- Euro Jobs, damit ja kein fauler Arbeitsloser entkommt. In der Tat werden dort keine Kosten und Mühen gescheut. Der Bundesvorstand (ver.di) möchte diese Strukturen des fordern und fördern beibehalten, wie bescheuert muss man eigentlich sein?
Ich habe hier drei Beispiele die sich dieser Bundesvorstand mal ansehen sollte, vielleicht kommen sie dann einmal zu der Einsicht dass diese Fördermaßnahmen nicht den Arbeitslosen dienen, sondern ein paar wenige Schmarotzer die sich diese Milliarden abgreifen.
Armutindustrie
Über die deutsche Armutsindustrie in Zeiten von Hartz IV
Arbeitslose spielen Kaufmannsladen
Thomas Kallay Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich der Eckregelsätze hat es in einem Kommentar auf den Punkt gebracht, den ich meinen Lesern auch nicht vorenthalten möchte.
Guten Tag,
als jemand, der den Zirkus mit der sogenannten “Aus- und Weiterbildung” der Arbeitsverwaltung über bald zwei Jahrzehnte zur Genüge miterlebt hat, kann ich zunächst einmal sagen, daß ich persönlich als Langzeiterwerbsloser, aber auch als ehrenamtlicher Erwerbslosensozialarbeiter mit immerhin 12 Jahren “Berufserfahrung” es sehr begrüße, daß keine Steuermittel mehr verschwendet werden sollen für die, seit Jahrzehnten zu 99% völlig unsinnigen, weil inhaltlich zur effektiven und nachweislich erfolgreichen Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt völlig untauglichen “Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen” der BA und der Jobcenter.
Sicherlich jault da jetzt ver.di auf, denn in ver.di sind, was viele Leute nicht wissen, viele Mitarbeiter sogenannter, nur zu oft auch gewerkschaftseigener “Bildungsträger” Mitglied – man heult also dicke Krokodilstränen bei ver.di.
Eine DGB-Gewerkschaft übrigens, die sich 2004 nicht gegen Hartz-IV gestemmt hat, wie die meisten anderen DGB-Gewerkschaften auch nicht. Der ver.di-Vorsitzende Bsirske ist ein Grüner, die DGB-Gewerkschaften an sich sind ansonsten alle SPD-durchseucht, und SPD und Grüne waren es, die auf Geheiß der Unternehmer und der Rechten und auf Befehl von Gas-Gerd, Weißhaar-Frank, Platte-Olaf, Rotschal-Franz und Taxi-Joschka Hartz-IV eingeführt hatten in 2005, wofür die Rechten und die Reichen ja auch dankbar waren, wie man an Gas-Gerds und Taxi-Joschkas Karrieren sieht…
Wer das nicht glaubt mit der Untauglichkeit der “Aus- und Weiterbildung” der Arbeitsverwaltung, der möge doch einfach mal zu einem Jobcenter oder einer Agentur für Arbeit gehen und darum bitten, daß beide Stellen Erfolgsquoten für durchgeführte “Aus- und Weiterbildung” vorlegen, also Erfolgsquoten dahingehend, wieviele vor allem auch Langzeiterwerbslose dank einer solchen “Aus- und Weiterbildungsmaßnahme” in einen existenzgesichert bezahlten langfristigen Arbeitsplatz vermittelt wurden – rückwirkend seit 2000 bis heute…
Die Behörden können solche Erfolgsquoten nämlich NICHT vorlegen.
Nicht etwa, weil es sie nicht gäbe, weil man vielleicht nie Erfassung betrieben hätte.
Man hat erfasst.
Behördentypisch gründlichst. Denn in Statistiken sind sie echt gut.
Aber die Quoten der “Aus- und Weiterbildung” der Arbeitsverwaltung, also BA und Jobcenter, waren und sind aufgrund üblicherweise miserabelster “Qualität” der Maßnahmeninhalte und der “Bildungsträger” selbst so unterirdischst schlecht, daß man zwar von Quoten reden kann, aber das Wort “Erfolg” dabei tunlichst meidet.
Das ist übrigens seit Jahrzehnten so, also für Insider nichts Neues.
Ursache:
Wie soll ein Verwaltungsmensch der BA oder eines Jobcenters, der außer Verwaltung ja nichts anderes kennt, überhaupt in der Lage sein, inhaltlich taugliche (und damit teure) von inhaltlich untauglichen (und damit billigen) “Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen” zu unterscheiden? Denn die Behörden haben stets immer nur die billigsten Maßnahmenangebote angenommen…Wie soll so ein Verwaltungsmensch bei BA oder Jobcenter, der außer Verwaltung nix anderes gelernt hat, überhaupt prüfen können, ob die Bildungsträger seriös sind, daß sie qualifizierte Dozenten und adäquates, qualifiziertes Ausbildungsmaterial bieten, und vor allem Schulungsräume, die diese Bezeichnung verdienen? Ich kenne nämlich Maßnahmen, in denen Konkurs-reife “Bildungsträger” mit echten Nicht-Dozenten und übelster “Ausbildungs-Literatur” ihre Maßnahmen z.B. in abbruchreifen Kneipen durchgezogen haben – und das findet so bis heute statt. Weil billig. Es gibt Ausnahmen, lobenswerte Ausnahmen sogar, aber das sind Ausnahmen von der Regel.
Wie soll so ein Verwaltungsmensch bei BA oder Jobcenter, der außer Verwaltung nix anderes gelernt hat, überhaupt prüfen können, ob die Maßnahme X für den Beruf Y inhaltlich zur effektiven Wissensvermittlung und dadurch erfolgreichen Arbeitsvermittlung geeignet ist? Wenn nämlich Teilnehmer an solchen Maßnahmen, die nichts taugen, Ärger machen, wird nicht etwa die meise Maßnahme beseitigt und sofort anständiger Ersatz geschaffen, keineswegs. Vielmehr werden die sich beschwerenden Maßnahmeteilnehmer in trauter Zusammenarbeit zwischen Behörde und Bildungsträger gemobbt und schikaniert, daß jedem anständigen menschen Hören und Sehen vergeht.
Aus all diesen Gründen gibts über die Arbeitsverwaltung keine taugliche berufliche Weiterbildung – das alles geht nicht, ging noch nie, wird auch nie gehen, weil die Verwaltungsleute bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcenter eben Verwaltungsleute sind, und mehr nicht.
Viele Unwissende in Bevölkerung und Medien glauben ja immer noch, daß in den Agenturen und den Jobcentern qualifiziertes Personal säße, das effektiv etwas tun kann gegen die, aufgrund verfehlter Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik der letzten fünf Jahrzehnte verursachte heute unermßlich hohe Arbeitslosigkeit.
Das aber können die Behörden-Mitarbeiter, die nur eine Verwaltungsausbildung genossen haben, und deren Tellerand ihres Wissen sich dann allein darauf beschränkt, nunmal nicht ändern, weshalb die Arbeitsverwaltung mit BA, ARGEn und Jobcentern größtenteils ebenso sinnlos ist, wie ihre sinnlosen “Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen”, die sie seit Jahrzehnten finanzieren.
Und weil das so ist, macht es keinen Sinn, aus Steuermitteln der Weiterbildungsmafia weiterhin Geld in den Rachen zu werfen. Mögen diese Firmen in Frieden pleite gehen, das ist gut so – ausgenommen sind hiervon die wenigen, sehr wenigen wirklich guten Bildungsträger, die aber leider nur selten Aufträge der Arbeitsverwaltung bekommen, weil sie aufgrund hoher inhaltlicher Qualität, guter Fachliteratur, hervoragender Dozenten und wirklich geeigneten Ausbildungstechnik und -lokalitäten eben zu teuer sind.
Zum Thema “Existenzgründungszuschuß” ist ähnliche berechtigte Kritik angebracht. Sachkundiger Grundsatz ist bei dem Schritt in die berufliche Selbständigkeit immer schon gewesen, daß man genug eigenes Geld haben muß, um für die Gründungsphase, also die ersten 5-6 Jahre, sich selbst und die Familie ernähren und die neugegründete Firma am Laufen halten kann, ohne in finanzielle Not zu geraten.
Daß man zudem das nötige kaufmännische Wissen UND das nötige fachliche KnowHow haben muß, versteht sich von selbst.
Jene Betroffene, die sich aber auf Anraten der Agenturen für Arbeit und Jobcenter selbständig machen, scheitern zu 95% alle wieder, weil sie die vorgenannten Voraussetzung trotz “Gründerseminiare” und ähnlichem Unfug einfach nicht erbringen können.
Denn wer arbeitslos ist und staatliche Sozialleistungen bezieht, hat zumeist keine hohen Ersparnisse, um die bei Gründungen übliche Durststrecke von 5-6 Jahren durchzustehen. Zumeist machen auch die Familie nicht mit, wenn es heisst, man muß die Woche 80 und mehr Stunden arbeiten, und das über Jahre hinweg ohne Urlaub, um den Betrieb am Laufen zu halten.
Der beste Beweis für die Richtigkeit dieser vorgenannten Sachverhalte sind die Mitarbeiter in Agenturen für Arbeit, in Jobcentern, bei den Industrie- und Handelskammer, den Handwerkskammer usw. usw. – also all jene, die immer rufen, man möge sich als als Arbeitsloser selbständig machen.
Wenn das nämlich so problemlos möglich wäre, dieses Selbständig machen, so würden all diese Angestellten in vorgenannten Einrichtungen längst selbst ein Unternehmen gegründet haben. Die Tatsache, daß sie alle weiterhin an ihren Anstellungen kleben, zeigt deutlich, daß sie wissen, daß sie als Angestellte ein wesentlich einfacheres und sorgenfreieres Leben haben, als als Gründer – mal von der Verschuldung ganz abgesehen.
Also auch hier begrüsse ich es, daß keine Gelder und Maßnahmen zur “Existenzgründung” mehr vergeben werden, und die Arbeitslosen nicht mehr in die Selbständigkeit gedrängt werden, denn nahezu alle Betroffenen scheitern damit und haben dann mehr Schulden als zuvor, und sind wieder Sozialleistungsbezieher.
Jede ernsthafte Sozialberatungstelle, jede ernsthafte Schuldnerberatungsstelle kann das bestätigen.
28. Mai 2011
Thomas Kallay,
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
37269 Eschwege
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch gleich noch auf das Erwerbslosenforum das Thomas Kallay ehrenamtlich betreibt aufmerksam machen. Hier finden Betroffene Rat. Es ist eines der wenigen Foren in denen man kompetente Antwort erhält.
Nicht so das Sozialhilfe 24.de von dem dringend abzuraten ist, hier ein paar Auszüge:
Warnung vor Sozialhilfe 24.de
Das Menschenbild der Moderatoren im Sozialhilfe 24.de
Ich lasse dem unermüdlichen Vorkämpfer Thomas Kallay selbst das Wort:
Eine gute Nachricht zum richtigen Zeitpunkt, Thomas Kallay hat nochmals tief durchgeatmet und Kräfte gesammelt, und sich nun letztendlich doch entschlossen den Kampf gegen diese KZ-ähnliche Aufbewahrungsanstalt genannt Hartz IV weiter zuführen.
Thomas Kallay’s Beschwerde ist beim EuGHMR eingereicht
Heute (05.08.10) habe ich meine selbstverfasste Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Az.: 1 BvL 1/09 vom 09. Februar 2010 beim EuGHMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) offiziell eingereicht.
Die Frist, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 beim EuGHMR am 10. August 2010 abgelaufen wäre, ist somit eingehalten.
An den EuGH, den Europäischen Gerichtshof, werde ich mich in Bälde wenden, weil hier keinerlei Fristen einzuhalten waren und sind. Diese Schritte wurden nicht nur wegen den Rechtsfehlern im Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 notwendig, sondern auch wegen den nun aktuell ersichtlichen Bestrebungen der Merkel-CDU/FDP-Regierung, die für die Hartz-IV-Bezieher positiven Punkte im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes eiskalt mit Füssen treten zu wollen.
Welch ein krankes Hirn kommt denn auf die Idee, zu behaupten, dass es für Hartz-IV-Familien im Gegensatz zu Alleinstehenden keine Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene und Kinder in Geld, sondern allenfalls nur Gutscheinen geben könne, weil Hartz-IV beziehende Eltern angeblich nicht mit Geld umgehen könnten?
Wer denkt sich so etwas Krankes bloß aus?
Diese verlogene, unwahre, niedrigst-schäbige neuerliche Hartz-IV-Volksverhetzung, die auf Veranlassung der Merkel-Regierung derzeit durch die Medien tobt, erinnert an üble Zeiten in Deutschland!!!
Deshalb müssen Hartz-IV und seine Umsetzer überall und ständig weiter bekämpft werden – also auch vor den Europäischen Gerichten.
Quelle: Zuschrift an Sozialticker von Thomas Kallay, (Eschwege) – Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht und nun Beschwerdeführer vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Urteil Az.: 1 BvL 1/09 des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder vom 09. Februar 2010 (Quelle)
In diesem Zusammenhang sei nochmal an den Spendenaufruf erinnert, um die Klage zum Erfolg zu führen.
…bitte weiterverbreiten, denn Thomas Kallay kämpft nicht nur für ALG II-Berechtigte:
Hartz-IV betrifft nicht nur Erwerbslose.
Keineswegs.
Denn Hartz-IV ist auch ein Riesenschwindel, mit dem den Arbeitnehmern in Deutschland die Löhne und Gehälter immer weiter nach unten gedrückt werden sollen.
Und durchaus soweit, bis sie ebenfalls in der Niedriglohnsklaverei gelandet sind.
Damit aber nicht genug.
Denn was passiert, wenn, dank Hartz-IV, die Löhne und Gehälter in Deutschland immer weiter sinken?
Genau. Die Renten sinken.
Und deshalb betrifft Hartz-IV nicht nur Erwerbslose, sondern uns alle, nämlich Erwerbslose, Arbeitnehmer und Rentner.
Hartz-IV ist in Folge dieser Lohndrückerei von oben also eben auch eine große Gaunerei zu Lasten der Rentner. (Quelle)
Unbeschadet der Erfolgsaussicht ist es sehr wichtig, daß die Klage durchgezogen wird. Sie hat eine große symbolische Ausstrahlung und ein Scheitern wegen Finanzmangels hätte umgekehrt eine negative politische Ausstrahlung. Der Vorbemerkung schliesse ich mich an.
Von Thomas Kallay | Erwerbslosen-Initiative ARCA Soziales Netzwerk e. V.
Guten Tag,
hier schreibt Ihnen/Euch der “Haupt-Kläger” gegen Hartz-IV vor dem Bundesverfassungsgericht, Thomas Kallay aus Eschwege.
Nachdem ich in den letzten Monaten sehr oft gefragt wurde, ob es denn für die weitere Hartz-IV-Verfahrenssache vor allem auch hinsichtlich des EuGH / EuGHMR ein Spendenkonto gäbe, kann ich nun mitteilen, daß dieses Spendenkonto jetzt eingerichtet ist.
Meine Familie und ich bitten höflichst um viele Spenden, damit wir im Interesse aller Betroffenen weitermachen können im juristischen Kampf gegen Hartz-IV.
Herzlichsten Dank vorab an alle Spender.
Bitte verbreitet diesen Spendenaufruf weiter. Dieser Spendenaufruf darf vollständig überall im Internet und andersorts veröffentlicht werden.
Treuhänderisch verwaltet wird das Spendenkonto von Frau Rechtsanwältin Heike Neck aus Friedland in Niedersachsen.
Kontoinhaber: Rechtsanwältin Heike Neck
Kontonummer: 0030079642
Bankleitzahl: 26062433
Bank: Volksbank DransfeldAls Verwendungszweck bitte auf der Überweisung angeben:
“Spende Verfahrenskosten Hartz-IV Klagen Fam. Kallay”Der Spendenaufruf ist auch hier veröffentlicht:
http://www.chefduzen.de/index.php/topic,21339.0.htmlIch werde dort auf chefduzen.de regelmäßig unter der neuen Rubrik Spendenkonto darüber berichten, was an Geld eingegangen ist.
Das Geld soll und wird verwendet werden, um bis zum 08. August 2010 über einen Fachanwalt für Europarecht eine Klage einzureichen vor dem EuGH und/oder EuGHMR gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 im Verfahren Az.: 1 BvL 1/09 mindestens dahingehend, zu prüfen, ob die Bundesregierung gemäß dem Grundgesetz und anderer, europäischer Gesetze und Verträge hinsichtlich der Falschbemessung der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder den Leistungsbeziehern gegenüber zum Schadenersatz (Nachzahlung) zu verpflichten war und ist.
Somit muß auch geprüft werden, ob das Bundesverfassungsgericht verpflichtet war, zu prüfen, ob die Höhe der derzeitigen Regelsätze für Erwachsene und Kinder ausreichend war und ist für ein menschenwürdiges und die Familie schützendes Existenzminimum in Deutschland, und, wie hoch die Regelsätze dazu hätten sein müssen.
Ferner soll überprüft werden, ob die Anrechnung des Kindergeldes auf die Regelsätze der Kinder zulässig war und ist.
Weiteres bleibt vorbehalten.
Ein Fachanwalt wird derzeit noch gesucht.
Das gespendete Geld geht dann direkt von RAein Neck an den Fachanwalt.
Meine Familie und ich oder Dritte kommen damit nicht in Berührung.
Die Sache betreiben meine Familie und ich nicht mehr nur wegen uns weiter, sondern auch, weil die Sache Millionen anderer, von Hartz-IV betroffene Menschen in Deutschland betrifft.
Sollte nicht genug Geld für die Verfahrenskosten zusammen kommen, was derzeit ja nicht absehbar ist, werden die Spenden abzüglich der Kosten für die jeweilige Überweisung an die Spender, die nicht anonym überweisen, zurück überwiesen.
Eschwege, den 20. April 2010,
Thomas Kallay und Familie
Kläger gegen Hartz-IV
vor dem Bundesverfassungsgerichtc/o
Erwerbslosen-Initiative
ARCA Soziales Netzwerk e.V.
– gegründet 1998 –
An den Anlagen 8a
37269 Eschwege
Tel.: 05651-754706Fax: 03212-1041462
eMail: thomas.kallay11@11gmx.net
eMail: thomas Kallay11@11chefduzen.de{Bitte beim E-Mail-Schreiben die Einsen entfernen; »Spamschutz« [bs]}