Straftatbestand

This tag is associated with 2 posts

Strafanzeige gegen alle Mitglieder der Regierung sowie Prof. Drosten wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, Hochverrat, fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung u.a. durch Lockdown-Politik und aktuelle Impfkampagne

56 Paragraphen Bibliothek bookcase-335849_1280

Pixabay/CC0

(Vorlage zur freien Verwendung)

Felix Mustermann
Musterstr. 8
22222 Musterstadt

An den
Generalbundesanwalt beim BGH
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe

Zustellung per Fax: 0721 / 81 91 8590

oder

per Einschreiben mit Rückschein

 

Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel u.a. wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich wegen der rechtswidrigen Anti-Corona-Lockdown-Politik und der aktuellen Impfkampagne der Regierungen von Bund und Ländern

                       Strafanzeige

gegen

Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn,

gegen Prof. Dr. Christian Drosten von der Charité in Berlin

gegen Prof. Dr. Lothar H. Wieler vom Robert Koch-Institut

sowie gegen

alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern, die auf Grund ihrer Mitwirkung an vorbereitenden Koordinierungsmaßnahmen und den Erlass von „Corona-Bekämpfungs-Verordnungen“ für den Lockdown verantwortlich sind, der angeblich der Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus dienen soll,

sowie gegen

alle Mitarbeiter des RKI, die durch unwissenschaftliche Behauptungen für diese Lockdown-Politik mitverantwortlich sind,

sowie gegen

alle Richter aller Gerichte der Länder und des Bundes, insbesondere auch des BVerfGs, die durch die Zurückweisung von Normenkontrollanträgen und Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Regelungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnungen der Länder und darauf gestützter behördlicher Maßnahmen, für die Aufrechterhaltung des Lockdowns mitverantwortlich sind

wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen

insbesondere wegen des Tatverdachts

des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,

des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,

des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB

der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB

der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,

der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,

der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB

des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,

der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,

Hochverrat gegen den Bund gem. § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB und gegen ein Land gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB

 

jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

 

Zunächst sei – auszugsweise – der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

  1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2.
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3.
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

….
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1.
einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

5.
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
….
8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.

Diese Strafanzeige entspricht meiner gem. § 138 StGB strafbewehrten Pflichte, bei bestimmten Straftatbeständen wie Hochverrat, Mord, Völkermord etc. Anzeige zu erstatten, eben zu einer Zeit, wo die Ausführung oder der Erfolg (zumindest) noch teilweise abgewendet werden kann.

Bei Unterlassen dieser Strafanzeige würde ich mich ja strafbar machen, und das möchte ich auf keinen Fall, auch wenn die vorgenannten schweren Delikte – soweit erkennbar – bislang noch nicht zu Ermittlungen zu zuständigen Strafverfolgungsbehörden geführt haben, während Sachverhalte wie das Nichttragen einer Maske in einem Penny-Markt und das Spielen von Kindern im Schnee von einigen unserer Streiter für Recht und Ordnung mit äußerstem Nachdruck verfolgt werden.

Für die hier Beschuldigten besteht – jedenfalls nach dem Gesetz – die strengste Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was – entgegen der Ansicht einiger Strafverfolgungsbehörden – m.E. eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.

Aber solche Überlegungen können freilich dahinstehen, wenn zahlreiche konkrete Anhaltspunkte dafürsprechen, dass die hier angezeigten Delikte wissentlich und willentlich verwirklicht worden sind.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

 

Begründung zum Strafantrag:

  1. A) Zu den Folgen des Lockdowns

 I.

Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe, sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020) bekannt. Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle „KM4-Analyse des Krisenmanagements“ des BMI-Mitarbeiters Kohn zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben sich m.E. kriminell verhalten, weil sie dadurch mit der Gesundheit und dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker gespielt haben.

 Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte Experten schon seit Monaten deutlich hörbar „Stopp, die Ampel steht auf rot!“ schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.

Alle Amtsträger, die sich an dem Corona-Hype beteiligt haben, obschon – seit Monaten (!) – eine relativ kurze Recherche im Web vollkommen ausgereicht hätte, um sich über die zahlreichen substantiellen Einwendungen gegen den Corona-Hype zu informieren, haben jedes Recht verwirkt, weiterhin ein öffentliches Amt zu bekleiden und sollten ihre Ämter sofort niederlegen.

Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.

Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird – was allgemein bekannt sein muss – im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“. Es ist erstaunlich, dass die staatlichen Stellen eine solche Zensur – trotz des Zensurverbots in Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG – (zumindest) tatenlos hinnehmen.

Aber wer kann trotz dieser massiven Zensur durch IT-Firmen sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und Besuchsverbote beschließt?

Schon am 20.4.2020 hat das Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte Experten zitiert, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:

https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona

Wer hätte diese Experten – gerade in verantwortlicher Position – noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere zwangsgebührenfinanzierten „Qualitätsmedien“ „versäumt“ haben, darüber zu unterrichten?

Die vorgenannte Liste war im Übrigen schon im Mai 2020 auf mehr als 250 Experten angewachsen, was eindeutig belegt, dass der Protest von anerkannten Wissenschaftlern so schnell zugenommen hat, dass der Versuch, ihre Namen und grundlegenden Aussagen zusammenzufassen, zunehmend zu einer Herausforderung wurde, siehe:

https://www.rubikon.news/artikel/weltweiter-widerstand

Einen guten Einstieg, der zugleich die unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz „Fehldeutung VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise“ von Dr. Stefan Lanka, den Sie unter dem Link

https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf

kostenlos abrufen können. Dieser Aufsatz von Dr. Lanka wurde ebenfalls schon in der ersten Jahreshälfte 2020 veröffentlicht, hätte also die hier Beschuldigten dazu veranlassen müssen, die Tauglichkeit des PCR-Tests zu hinterfragen.

Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweisen.

Gleiches gilt für die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung mit dem Titel „Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter“ von Ende Mai 2020 (!), die nach dem Willen des Verlags zur maximalen (kostenlosen) Verbreitung bestimmt und kostenlos abrufbar ist, siehe:

https://seimutig.tv/produkt/pdf-corona-hysterie-ohne-beweise-die-who-als-wiederholungstaeter-kostenfrei/

Was – bezogen auf Ende Dezember 2020 – den Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde (VB) eines Richters am Landgericht Berlin von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link

https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/

kostenlos herunterladen kann.

In dieser VB heißt es ab Seite 84 (Zitat):

„Entgegen den mantraartigen Wiederholungen der Politiker und den Verantwortlichen des Robert Koch- Instituts erweist sich der PCR-Test bei genauerer Betrachtung auf Grund neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen als erschreckend schwach in seiner Aussagekraft in Bezug auf die Infektiosität einer Person und das Epidemiegeschehen insgesamt. Die Aussagekraft ist so gering, dass sie bereits zweifeln lässt, ob dieser Test in seiner gegenwärtigen Durchführung „DIE“ Grundlage all der Maßnahmen sein kann und darf. Jedenfalls ist dieser Umstand bei der Frage der Angemessenheit der Maßnahmen zu berücksichtigen, was zur Folge hat, dass die einschränkenden Maßnahmen zumindest in ihrem Umfang und in diversen Ausprägungen nicht zu rechtfertigen sind. Im Einzelnen: Ein internationales Team aus 22 renommierten Wissenschaftlern hat in dem kürzlich veröffentlichten „Corman-Drosten Review Report“46 den vom Virologen Christian Drosten (mit)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen und sind zu einem vernichtenden Urteil gekommen: Der Test sei unbrauchbar und für Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Infektion ungeeignet. Im Original heißt es in der Zusammenfassung: „the SARS-CoV-2 PCR test is useless“ sowie „the test unsuitable as a specific diagnostic tool to identify the SARS-CoV- 2 virus and make inferences about the presence of an infection“.

Ansgar Neuhoff fasste am 2. Dezember 2020 die Publikation wie folgt zusammen:47 „[…]

Die weltweite Verwendung dieses Tests beruht auf einer Veröffentlichung von Victor Corman, Christian Drosten und anderen Autoren mit dem Titel „Detection of 1919 novel coronavirus (2019- nCoV) by real-time RT-PCR“ in der Zeitschrift Eurosurveillance am 23.01.2020. Die Veröffentlichung wird daher auch Corman/Drosten-Papier genannt. Darin stellen die Autoren einen diagnostischen Arbeitsablauf und ein realTime-qPCR-Protokoll für den labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV- 2 vor.

Die Wissenschaftler, die das Corman/Drosten-Papier geprüft haben, kommen zu folgender Bewertung: „Weder der präsentierte Test noch das Manuskript selbst erfüllen die Anforderungen für eine akzeptable wissenschaftliche Publikation.“ [im Original: „Neither the presented test nor the manuscript itself fulfils the requirements for an acceptable scientific publication.“]

Nach eigenen Angaben haben die Wissenschaftler eine Punkt-für-Punkt-Überprüfung des Corman/Drosten-Papiers durchgeführt und dabei alle Komponenten des vorgestellten Testdesigns überprüft, die RT-qPCR-Protokollempfehlungen bewertet wurden und die Parameter mit der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema verglichen.

Im Ergebnis fordern die Wissenschaftler die Zeitschrift Eurosurveillance auf, die Corman/Drosten- Veröffentlichung aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und technischer Fehler zurückzuziehen.Vorwurf: fehlerhaftes Testdesign, fehlende Standardisierung und mangelnde Validierung

Die Wissenschaftler kritisieren insbesondere folgende Punkte:

  • −  ein vages und fehlerhaftes Testdesign,
  • −  ein unzureichendes Primerdesign (z.B. ungenaue Basenzusammensetzung, fehlerhafter GC-Gehalt),
  • −  eine zu hohe Anbindungstemperatur (wodurch auch andere Gensequenzen als die von SARS- CoV-2 erfasst werden können),
  • −  ein problematisches und ungenügendes RT-qPCR-Protokoll,
  • −  eine fehlende Standardisierung,
  • −  keine Erläuterung, was ein positives oder negatives Testergebnis definiert,
  • −  das Weglassen eines Ct-Werts,
  • −  die unterbliebene Validierung auf molekularer Ebene,
  • −  das Fehlen einer Positivkontrolle zur Bewertung der Spezifität,
  • −  das Fehlen einer Negativkontrolle zum Ausschluss anderer Coronaviren.“ (Zitat Ende)

Es gibt zahlreiche weitere Quellen, die die absolute Untauglichkeit dieses PCR-Tests belegen.

So hat auch Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich hat in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link

https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt

im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 alle aktuell verfügbaren, wissenschaftlich verifizierten Quellen zusammengefasst, die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.

Darauf sei zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

Zudem sei daran erinnert, dass nach den Feststellungen von Dr. Lanka bislang noch niemand auch nur ein einziges Virus nachweisen können, siehe u.a. dessen Beitrag „Fehldeutung Virus II“, erschienen im Magazin WISSENSCHAFTPLUS, Ausgabe 02/2020, kostenlos abrufbar unter:

https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf

Der Sachbuchautor Hans U.P. Tolzin hat schon am 22.3.2020 100.000 € ausgelobt für einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des SARS-CoV-2-Virus. Soweit bekannt, hat bis heute noch niemand gewagt, diesen Betrag durch einen entsprechenden Nachweis einzufordern, siehe u.a.:

https://www.impfkritik.de/front_content.php?idcat=2&idart=3349&lang=1&client=1&cmode=form&creplyto=0

Ich möchte auch daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):

„Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion.“

Quelle: o.g. Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52

Zudem findet sich in dem Offenen Brief von Prof. Dr. Dr. med. Enrico Edinger vom 20.10.2020, abrufbar unter:

Prof. Dr. Dr. med. Enrico Edinger in einem offenen Brief an alle Leser: Inzidenzen, Neuinfektionen, zweite Welle … Was der PCR-Test wirklich ist und kann

folgender bemerkenswerter Ausschnitt aus einem Interview mit Prof. Drosten aus dem Jahre 2014 (!), in dem er folgende Aussagen zur Eignung des PCR-Tests zur Diagnose einer Infektion gemacht hat (Zitat):

Dr. Drosten: Als in Dschidda Ende März diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
WirtschaftsWoche: Klingt modern und zeitgemäß.
Dr. Drosten: Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“

Und so ein Test, der sogar nach den eigenen Aussagen von Prof. Drosten so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist m.E. schlicht wissenschaftlicher Betrug!

Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):

„Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv.“

Quelle: unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/

Ich Übrigen steht der Richter, der die vorgenannte VB verfasst hat, mit seinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber den zahlreichen äußerst eingriffsintensiven vermeintlichen Anti-Corona-Maßnahmen keinesfalls alleine.

Er weiß sich vielmehr in bester Gesellschaft zahlreicher Juristen und Experten, die sich kritisch mit den offiziellen Narrativen zum Pandemiegeschehen befasst haben.

Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auch auf den Inhalt des Schreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, unter im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/12/15.12.20-Abmahnung-von-RA-Dr.-Fuellmich-an-Prof.-Drosten-wegen-dessen-fünf-grundlegender-Falschaussagen.pdf

Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik auf falsche Annahmen beruht oder sogar auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert.

Ähnliche grundsätzliche Bedenken hat nach dem AG Dortmund (Urteil vom 2.11.2020 zu der Owi-Sache zu AZ. 733 OWI-127 Js 75/20-64/20) nunmehr auch das AG Weimar in seinem Urteil vom 11.1.2021 zu AZ. 6 OWI-523 Js 202518/20 zum Ausdruck gebracht, siehe hierzu u.a.:

https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed

https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet

Mittlerweile hat sich auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ gegründet, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt, siehe:

https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de

Es darf also zuverlässig davon ausgegangen werden, dass die o.g. Judikate des AG Dortmund und des AG Weimar keine Ausnahmen bleiben werden, sondern lediglich den Anfang einer grundsätzlichen Wende in der bundesdeutschen Rechtsprechung zur Berechtigung der diversen Anti-Corona-Maßnahmen markieren.

Eine solche Kehrtwende ist von den Verfassungsgerichten einiger Länder schon längst vollzogen worden, siehe u.a.:

https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Schulen.php

https://amerika21.de/2021/01/246706/ecuador-ausgangssperre-verfassungswidrig

Aktuell müssen wir aber offenbar noch akzeptieren, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit von Ländern wie Ecuador ein höheres Niveau hat als der Großteil der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit.

Auch sollten sich jedermann einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter

https://www.kla.tv/17877

ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde, damit es einmal erfassen kann, auf was für Personen die vermeintliche Anti-Corona-Politik eigentlich gestützt wird.

Es gab auch schon Monate zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:

https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge

Das alles mögen die Vertreter der bundesdeutschen Justiz doch endlich einmal reflektieren, bevor sie sich dazu verleiten lassen, weiterhin auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder dieses „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten zu vertrauen.

Allem Anschein nach wollten und wollen die hier Beschuldigten alle Menschen also schlicht für dumm verkaufen, indem sie immer noch Schrottblech als Edelmetall verkaufen will, indem sie diesen PCR-Test Immer noch als „Goldstandard“ verkaufen wollen.

Ein solches für „dumm-verkaufen“ der Menschen ist im Kontext mit Machenschaften der Pharma-Industrie im Übrigen auch nichts Neues.

Es wird dringend empfohlen, sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht zu nehmen, denn dann kann man spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter belogen und betrogen worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.

So manche Seuchensau, die schon durchs globale Dorf getrieben worden ist, ist in der Vergangenheit nicht erst auf der Zielgeraden, sondern schon kurz nach dem Startschuss tot zusammengebrochen. Und darin besteht der einzige Unterschied zum aktuellen Sars-CoV-2-Pandemie-Theater: Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen gelernt so wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben.

Die Beschuldigten wird absehbar nicht versäumen zu betonen, dass es doch nur ein absoluter Zufall war, dass das aktuelle Pandemiegeschehen ganz offiziell schon Oktober 2019 generalstabsmäßig durchgespielt worden ist.

Einige alternative Medien wie Rubikon glauben da nicht an Zufälle, wie u.a. nachfolgender Artikel betont:

https://www.rubikon.news/artikel/das-event-201

Im Hinblick auf die Machenschaften der Pharmaindustrie ist auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche eine wahre Fundgrube, wo einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) angemessen gewürdigt werden.

Angesichts solcher Machenschaften, wie sie Peter C. Gotzsche und viele mehr aufgedeckt haben, sollte sich freilich niemand mehr wundern, warum einige dieser Pharmariesen jetzt die ganze Welt mit eiligst produzierten Corona-Impfstoffen „retten“ wollen. Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst, und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.

Bereits die einleitenden Ausführungen in Naomi Kleins Buch „Die Schock-Strategie“, die unter dem Link

http://archiv.labournet.de/diskussion/wipo/allg/schock.pdf

kostenlos abrufbar sind, sind geeignet, ein wenig Licht in das Dunkel dieser Strategien zu bringen. Auch diese Lektüre wird empfohlen.

Es dürfte auch höchste Zeit sein, endlich einmal die dunklen Kapitel aus der Biographie der beiden „Koryphäen“ aufzuschlagen, die dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut den Namen gegeben haben.

Über Paul Ehrlich finden wir auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts folgende Information:

https://www.pei.de/DE/institut/geschichte-paul-ehrlich-institut/geschichte-paul-ehrlich-institut-node.html

Und das Robert Koch Institut (RKI) bietet folgende Informationen zu seiner Geschichte an:

https://www.rki.de/DE/Content/Institut/Geschichte/geschichte_node.html;jsessionid=7D9FC636B6342455AFBF173D668E9BFA.internet072

Diese Darstellungen sind leider etwas lückenhaft, denn es wäre höchst aufschlussreich zu erkennen, was das eigentlich für Personen waren, die durch solche Institutsnamen bis heute in höchsten Ehren gehalten werden.

In diesem Buch „Virus Wahn“ finden sich ausgesprochen erhellende Informationen über die folgenschweren Schwindeleien und Betrügereien von Robert Koch (dort Seite 50 ff.), Louis Pasteur (dort Seite 43, 47 ff.) oder auch den Nobelpreisträger Daniel Carleton Gajdusek (siehe Seite 82 f.).

Wem diese Informationen noch nicht zur Ernüchterung reichen, der kann zur Vertiefung auch auf Quellen wie das eBook „Leuchten der Wissenschaft“: Oftmals Betrüger, bisweilen Mörder – Am Beispiel von Robert Koch, Paul Ehrlich und Emil von Behring“ von Richard A. Huthmacher zurückgreifen.

Ein jeder Frage sich: Was hat es zu bedeuten, dass solche Lügner und Betrüger zu den größten Wegbereitern der modernen Mikrobiologie gehören, die immer und überall mörderische Viren ausgemacht haben, denen man nur mit riesigen Summen an steuergeldfinanzierten Forschungsprojekten und ganzen Bergen an Pillen und Spritzen der Pharmaindustrie beikommen kann.

Da hilft es den Beschuldigten auch nicht, wenn sie sich mit ihrem angeblich blinden Glauben an die „zentralen“ Institutionen und „anerkannte“ Wissenschaftler verteidigen werden.

Alleine schon die erwiesenen Betrügereien von seinerzeit weltweit „anerkannten“ Wissenschaftlern wie Louis Pasteur und Robert Koch haben doch wohl aller Welt deutlich gemacht, welcher Schaden aus einem solchen blinden Glauben an künstlich aufgeblasene „Wissenschaftler“, die offensichtlich aus rein kommerziellen Interessen einem bestimmten Dogma (= eine Krankheit hat eine Ursache und dafür gibt es eine Wunderpille) den Weg bereiten sollten und nur zu diesem Zwecke hoch dekoriert wurden, erwachsen kann.

Es heißt: „Errare humanum est sed diabolicum preservare … Irren ist menschlich, doch einen Fehler zu bewahren, das ist diabolisch“.

In diesem Sinne kann man die beharrliche Weigerung der Beschuldigten, sich mit den unzähligen kritischen Beiträgen gegenüber dieser verhängnisvollen Lockdownpolitik zu befassen, wahrlich nur noch als diabolisch bezeichnen.

Jüngste Äußerungen der Beschuldigten Merkel lassen jedenfalls darauf schließen, dass der gesamte Lockdown nicht auf wissenschaftlich belastbaren Daten, sondern schlicht auf politischen Erwägungen beruht, siehe:

https://www.watergate.tv/who-beendet-pandemie-merkel-macht-weiter/

Zudem möchte ich in diesem Kontext noch auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:

https://www.ink.ag

hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:

youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo

youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo

In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.

Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.

Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wissenschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.

Es könnten noch zahlreiche weitere einführende und einzelne Aspekte des ganzen wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefende Quellen benannt werden, und jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl  noch weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht besonders aufschlussreich sind.

Jeder Anzeigeerstatter, der aus den gleichen Gründen Strafanzeige erstatten und zu diesem Zweck diese Anzeige als Vorlage verwenden möchte, mag meine Quellen in seiner eigenen Anzeige um die von ihm favorisierten Quellen ergänzen.

Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit des Lockdowns infolge der angeblichen „Corona-Pandemie“ letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test beruht.

Wer also angesichts obiger Quellen und Erkenntnisse immer noch vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und strafwürdigen Politik.

Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr für möglich gehalten hätte:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Ich habe auch Screenshots von der Webseite des BMI erstellt.

Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):

„4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation

4 a. Worst case verdeutlichen!

Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.

Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

1)  Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.

2)  „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.

3)  Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.

Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929

Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem ein- leuchten.“(Zitat Ende)

Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten sind.

Naomi Kleins o.g. Buch „Die Schock-Strategie“ hat somit schon vor Jahren die menschenverachtenden Methoden beschrieben, zu denen sich die Politik in diesem Land mittlerweile schon offen bekennt? Warum auch nicht, wenn die Staatsanwaltschaften schlafen und sich von der Politik gängeln lassen?

Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende Unterstellung, dass es im Volk „viele“ empathielose Psychopathen geben könnte, die „unbewusst“ und „uneingestanden“ denken könnten:

so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen“,

wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde“,

mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher“

ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.

Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.

Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.

Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:

https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/aktuelles/

abrufbar. Dort heißt es u.a. (Zitat):

!100.000 Sterbefälle in Folge der Regierungsmaßnahmen drohen

Das Bundesinnenministerium schreibt zu COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2, Stand: 7. Mai 2020; Zitat:

„Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben
.“

Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen ersten Überblick über die strafrechtlich zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten Corona-Lockdowns zu verschaffen.

Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren“ vom 11.5.2020 verweisen.

Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns waren den hier Beschuldigten somit bestens bekannt, nicht nur auf Grund dieses internen BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den diversen Folgen dieses Lockdowns.

Eine Auswahl dieser Veröffentlichungen liefere ich nachfolgend.

Ich erlaube mir an dieser Stelle noch folgende Anmerkung: Es sollte längst allgemein bekannt sein, Warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige „amtliche“ Quelle zitiert werden können.

Wenn eine „Gesundheitsbehörde“ wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.

Außerhalb der „Mainstream“-Presse werden jedenfalls teilweise schwerste Vorwürfe gegen Bill Gates und die Aktivitäten seiner Stiftung, der Bill & Melinda Gates, erhoben.

Aufschlussreiche Artikel wie „Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung“ des Online-Magazins „multipolar“, siehe

https://multipolar-magazin.de/artikel/der-impfaktivismus-der-gates-stiftung

sind schon seit vielen Monaten im Web zu finden.

Die Politik interessiert das alles freilich nicht, da sie einen Bill Gates bekanntlich bei jeder Gelegenheit hofiert und ihm auch viele Sendeminuten in einer bundesdeutschen Nachrichtensendung einräumt, damit er seine Agenda darlegen kann.

Das ganze Ausmaß negativer gesundheitlicher und auch gesellschaftlicher Folgen der ganzen Lockdown-Politik ist mittlerweile nicht nur absehbar, sondern im Hinblick auf die letzten Monate schon Statistik.

Die hochqualifizierte Einschätzung der o.g. zahlreichen namhaften Experten hätte von den Beschuldigten nicht ignoriert werden dürfen, wenn die Folgen eines Lockdowns – und die hier angegriffenen Regelungen eingeschlossen – so schwerwiegend sind, dass dadurch – unbestreitbar – Leib, Leben und Gesundheit unzähliger Menschen in diesem Lande gefährdet werden.

Es gibt eben wissenschaftlich arbeitende Experten und solche – wie Prof. Drosten und die verantwortlichen Mitarbeiter des RKI – die nachweislich wiederholt vollkommen unwissenschaftlich agiert haben, nicht nur durch die Entwicklung und Verwendung eines nachweislich vollkommen untauglichen PCR-Tests (dazu nachfolgend noch mehr).

Geradezu bezeichnend war auch das – allgemein bekannt gewordene – Bemühen des RKI, die Obduktion von – angeblich – an COVID-19 Verstorbenen zu verhindern.

Das dürfte ein bislang einmaliger Vorgang sein und dürfte nur so zu erklären sein, dass hier unliebsame Wahrheiten unterdrückt werden sollten.

Besonders schwerwiegend ist freilich, dass das RKI jeden Austausch mit kritischen Experten von außerhalb des RKI faktisch ablehnt, jede Kritik ignoriert, was mit dem Leitbild eines ehrbaren Wissenschaftlers unvereinbar ist, vor allem dann, wenn dem RKI vom Bundesgesetzgeber eine so zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung zuerkannt worden ist.

Eine solche Ignoranz verstößt eklatant gegen das gesetzliche Pflichtenprogramm nach § 1 Abs. 2 S. 1 IfSG, wo es heißt (Zitat):

„Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden….“

Hätten sich das RKI und die Politik – wie es staatlicher Schutzpflicht und dem Pflichtenprogramm des IfSG entspricht – mit den zahlreichen kritischen Expertenmeinungen angemessen auseinandergesetzt, dann wäre –  früher oder später – ein heilsamer Moment der Erkenntnis möglich gewesen.

Aber das scheint ja – bis auf den heutigen Tag – gerade nicht erwünscht zu sein.

Das Volk soll offenbar unter allen Umständen, ganz gleich was die Folgen sind, seiner Menschen- und Grundrechte beraubt und geimpft werden, und im Schatten des Lockdowns sollte offenbar der Ausbau des 5G-Netzes so schnell wie möglich vorangetrieben werden, damit wir alle schon bald dauerhaft in einer Welt der „neuen Normalität“, einer NWO, leben „dürfen.

Es ist ja auch höchst bemerkenswert, dass Begriffe wie „Neue Normalität“ schon in der Konferenz „Event 201“ verwendet worden sind, in der die Entwicklungen der Anti-Corona-Politik, so wie wir sie in diesem Jahr erlebt haben, im Grunde schon im Detail vorweggenommen worden sind, siehe YouTube-Video

 „Event 201: Corona-Pandemie vom Reissbrett – was bisher übersehen wurde“, abrufbar unter:

youtube.com/watch?v=zv9J0fKlhA0&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=14&t=10s

(Im Falle der Löschung auf YouTube sicherlich noch auf dem Telegram-Kanal der ExpressZeitung abrufbar)

Auch dieser Umstand erhärtet den Verdacht, dass mit dem Corona-Lockdown im Grunde nur eine generalstabsmäßige geplante Unternehmung, eine Art „industrieller Revolution 4.0“, umgesetzt wird, die weltweit nicht nur der Transformation aller Geselschaften, sondern auch des Menschen dienen soll.

Während der Mittelstand von den Folgen des Lockdowns überall existenziell betroffen, haben die Reichsten der Reichen wirtschaftlich ungemein von dieser inszenierten Fake-Pandemie profitiert. Auch das dürfte längst allgemein bekannt sein.

Damit wir durch die Erwähnung solcher Krisen-Gewinnler aber nicht vom eigentlichen Thema abgelenkt werden, sei an dieser Stelle vorab aus dem – demnächst erscheinenden – Buch „Corona Diktatur“ von Monika-Donner zitiert:

„Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein.  Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen.“

Geht es also darum? Der Lockdown sollte vom forcierten 5G-Ausbau ablenken, wobei die Schäden und Gefahren durch die 5G-EMF-Belastung wiederum vom eigentlich Ziel dieses 5G-Ausbaus ablenken können: Die totale Kontrollierbarkeit aller Menschen auf diesem Planeten?

Die Motive werden aufzuklären sein. Die Opfer, die dieser unsägliche Lockdown gefordert hat, verdienen eine Antwort.

 

II.

Damit kommen wir zu einigen der Folgen des Lockdowns, die die hier Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen haben, und ich belasse es nachfolgend bewusst bei Fundstellen, die schon bis Mitte Juni 2020 auffindbar waren.

Die hier Beschuldigten wussten also schon zu dieser Zeit, was sie mit ihrer „Anti-Corona-Politik“ anrichten.

  • Gesundheit (Quarantäne + Kriminalität im häuslichen Bereich)

DE

Prognose Psychiater Dr. Hans-Joachim Maaz im Artikel vom 17.04.2020

https://www.freiewelt.net/interview/familiaere-quarantaene-ist-hoher-risikofaktor-fuer-traumatisierungen-der-kinder-10080988

„Wir müssen auch bedenken, dass die emotionale Abreaktion in der Schule, bei der Arbeit und in sozialen Kontakten als Ventile der Erregung zurzeit wegfallen und sich damit mit besonderer Wucht im häuslichen Arrest entladen.“

(Zitat bei 2. Frage)

Diese Prognose hat sich leider bestätigt – Zahlen und Daten:

über eine Studie der TU München:

https://taz.de/Studie-zu-Auswirkungen-der-Coronakrise/!5690324/

10 % der Kinder in Corona-Quarantäne geschlagen, 7 % der Frauen erlebten Gewalt

 

hier Studie TU München:

https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/36053/

3 % der Frauen Opfer körperlicher Gewalt, 3,6 % Opfer von Vergewaltigung, in 6,5 % aller Haushalte Kinder gewalttätig bestraft

 

Corona-Initiative Deutscher Mittelstand / CIDM.online – Erhöhung Anzahl bestimmter Gewaltdelikte gegenüber Kindern, Jugendlichen, Frauen in 2020 – Folien 16, 17, 18:

https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present?slide=id.g878b968058_70_0

(Stand: 31.05.2020)

 

Kollateralschäden Kinder/Jugendliche/Frauen:

https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g878b968058_70_22

Kindesmissbrauch:

https://www.n-tv.de/panorama/Corona-Krise-beguenstigt-Kindesmissbrauch-article21858474.html

 

Saarbrücker Zeitung: Kindesmißhandlungen in Coronakrise:

https://archive.is/YlxPb

 

  • Übersterblichkeit durch Lockdown

DE

Dr. Wolfgang Wodarg

www.wodarg.com

Abbildung „wöchentliche Sterbefallzahlen in DE“: Beginn der Übersterblichkeit mit dem Lockdown

(momentan 6. Beitrag auf „Corona-Panik beenden!“)

 

Ökonom Prof. Raffelhüschen zu reduzierter Lebenserwartung der Deutschen

https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/oekonom-wirtschaftskrise-verringert-lebenserwartung-der-deutschen-43716.html

 

  • Weiteres zum Thema Gesundheit im Lockdown

DE

Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde / dgppn

https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/soziale-isolation.html

„Zwischenmenschliche Begegnungen stabilisieren die Gesundheit.“

(2. Absatz)

 

https://www.zeit.de/2020/18/kliniken-coronavirus-intensivbetten-patienten-behandlung-notaufnahme/komplettansicht

Zahl der Erstdiagnosen schwerer Krankheiten stark zurückgegangen:

Uniklinik Mainz 15 % weniger Herzinfarkte, in einer Hamburger Klinik 50 % weniger Herzinfarkte

(3. Zwischenüberschrift, aktualisiert 12.06.2020)

 

weltweit

 

verlorene Lebensjahre USA:

https://thehill.com/opinion/healthcare/499394-the-covid-19-shutdown-will-cost-americans-millions-of-years-of-life

„The lost economic output in the U.S. alone is estimated to be 5 percent of GDP, or $1.1 trillion for every month of the economic shutdown. This lost income results in lost lives as the stresses of unemployment and providing basic needs increase the incidence of suicide, alcohol or drug abuse, and stress-induced illnesses.“

 

Studie zu verschobenen Operationen weltweit:

https://bjssjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1002/bjs.11746

  1. 28 Mio. Operationen werden ausfallen oder verschoben

 

USA – Meiden von Krankenhäusern trotz schwerwiegender Erkrankungen:

https://www.nytimes.com/2020/04/06/well/live/coronavirus-doctors-hospitals-emergency-care-heart-attack-stroke.html

„…almost half of the respondents reported that they are seeing a 40 percent to 60 percent reduction in admissions for heart attacks; about 20 percent reported more than a 60 percent reduction.“

(6. Absatz)

 

Großbritannien – 2. und 3. Welle von „nicht-Corona“ Toten wird erwartet:

https://www.telegraph.co.uk/global-health/science-and-disease/two-new-waves-deaths-break-nhs-new-analysis-warns/

(Artikel vom 25.04.2020)

 

  • Wirkung von Quarantäne im Allgemeinen

The Lancet: allgemein zur Wirkung von Quarantäne (mit vielen weiterführenden Quellen)

https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2820%2930460-8

key messages: u. a. Information is key; people who are quarantined need to understand the situation; Effective and rapid communication is essential; Public health officials should emphasise the altruistic choice of self-isolating

 

World economic forum

https://www.weforum.org/agenda/2020/04/this-is-the-psychological-side-of-the-covid-19-pandemic-that-were-ignoring/

„…people who are quarantined are very likely to develop a wide range of symptoms of psychological stress and disorder, including low mood, insomnia, stress, anxiety, anger, irritability, emotional exhaustion, depression and post-traumatic stress symptoms.“

 

  • Suizide

Charité-Rechtsmediziner – Corona-Suizide:

https://www.focus.de/gesundheit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-soziale-pandemie-erleben_id_11988295.html

(Artikel vom 18.5.2020)

 https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g89f3508c3a_16_0

Quelle: cidm.online

 

Tichys Einblick: Suizide in Berlin (gleiche Daten wie auf cidm.online) – https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/suizide-in-berlin-steigen-im-ersten-quartal-drastisch/

 

Interview mit Charité Rechtsmediziner Michael Tsokos:

https://www.focus.de/gesundheit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-soziale-pandemie-erleben_id_11988295.html

 

nochmal Michael Tsokos, bei Epoch Times: Suizide im Angesicht von Corona:

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/suizid-im-angesicht-von-corona-mir-reicht-es-corona-staat-ohne-mich-a3240316.html

 

Nochmal ein Bericht ohne Quellen – Watergate TV: Zahl der Suizide durch Coronakrise steigt: https://www.watergate.tv/zahl-der-suizide-durch-corona-krise-steigt/

 

Studie zu steigender Selbstmordrate in Zeiten einer Rezession (am Beispiel Griechenland in den Jahren 1983-2012)

https://bmjopen.bmj.com/content/bmjopen/5/1/e005619.full.pdf

 

Krankenhaus in Californien – so viele Suizid-Versuche in 4 Wochen, wie ansonsten in 1 Jahr

https://abc7news.com/suicide-covid-19-coronavirus-rates-during-pandemic-death-by/6201962/

 

  • Wirtschaft

DE

BIP -2,2 % 1. Quartal 2020

https://service.destatis.de/DE/vgr_dashboard/bip_vj.html

deutsche Exporte -31,1 % gegenüber April 2019

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_206_51.html

diverse Statistiken zu wirtschaftlichen Auswirkungen

https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Corona/Wirtschaft/kontextinformationen-wirtschaft.html#krediteonlinetransaktionen

https://www.welt.de/wirtschaft/article209687955/Corona-Massnahmen-brachten-mehr-als-17-Millionen-Deutsche-in-Not.html

 

international

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/corona-britische-wirtschaftsleistung-um-20-prozent-geschrumpft-16811617.html

(aktualisiert 12.06.2020)

https://www.welt.de/wirtschaft/article209467639/Heftiges-Minus-Wie-Grosse-Frost-Rezession-Briten-erwarten-staerksten-Einbruch-seit-300-Jahren.html

 

  • Arbeitslosigkeit

DE

https://www.arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt-2020

Arbeitslosenquote steigt auf 6,1 %; gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht

international

USA Arbeitslosenquote auf Rekordniveau (sinkt momentan leicht)

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/193941/umfrage/monatliche-arbeitslosenquote-in-den-usa-saisonbereinigt/

 

https://www.theguardian.com/world/2020/apr/29/half-of-worlds-workers-at-immediate-risk-of-losing-livelihood-due-to-coronavirus

 

  • Ernährung – Versorgungssicherheit

DE

Die Hälfte aller Tafeln in Deutschland schließt

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tafeln-corona-lebensmittel-1.4864489

(Artikel vom 2.04.2020)

 

weltweit

UN

https://de.euronews.com/2020/04/22/un-warnen-welt-droht-wegen-corona-eine-hunger-pandemie-von-biblischen-ausma-en

(Artikel vom 22.04.2020)

 

  • Gesundheit (Quarantäne + Kindesmissbrauch im Netz)

International

Europol-Bericht zu sprunghaftem Anstieg von Kindesmissbrauch im Netz!!!

https://www.europol.europa.eu/publications-documents/exploiting-isolation-offenders-and-victims-of-online-child-sexual-abuse-during-covid-19-pandemic

Von rund einer Million Hinweisen ist europaweit die Rede. Sehr erschreckende Grafiken insbesondere auf S. 6-10 des Berichts.

 

  • Weiteres zum Thema Gesundheit im Lockdown

DE

https://www.traunsteiner-tagblatt.de/region/landkreis-traunstein/traunstein_artikel,-die-grosse-watschn-kommt-erst-noch-kinderarzt-ueber-probleme-der-isolation-_arid,574981.html

(Artikel vom 20.6.2020)

 

  • soziale Isolation

DE

Telefonseelsorge:

https://www.katholisch.de/artikel/25095-corona-krise-deutlich-mehr-anrufe-bei-der-telefonseelsorge

„Viele Beratungsstellen berichten derzeit von bis zu 50 Prozent mehr Anrufen als an normalen Tagen.“

 

Kompetenznetz Public Health COVID-19:

https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/2020_05_18_fact_sheet_soziale-isolation-als-mortalita__tsrisiko_1.pdf

„Dieses Papier befasst sich auf der Grundlage eines Rapid Reviews mit dem Mortalitätsrisiko älterer Menschen in sozialer Isolation unter ‚normalen‘ Alltagsbedingungen oder in selbst wahrgenommener Einsamkeit; diesbezügliche Studienergebnisse mit spezifischem Bezug auf die Corona-Pandemie gibt es noch nicht.“

https://www.public-health-covid19.de/images/2020/Ergebnisse/200529_Fact_Sheet_Herzkreislaufrisiken_und_Erkrankungen_Soziale_Isolation-2.pdf

„Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche („Rapid Review“) zum Einfluss von Einsamkeit und sozialer Isolation auf das Auftreten von kardiovaskulären Risikofaktoren und Erkrankungen.“

  

  • Finanzen

DE

Postbank/Smava-Studie:

https://www.welt.de/wirtschaft/article209687955/Corona-Massnahmen-brachten-mehr-als-17-Millionen-Deutsche-in-Not.html

17 Mio. Deutsche in finanzieller Not; für 6,8 % der 30-39-jährigen Existenzbedrohung; jede dritte Familie Vermögenseinbußen etc.

(Artikel vom 16.6.2020)

Hier tagesaktueller Smava-Corona-Lagebericht zu finden:

https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/

 

  • Arbeitslosigkeit – Kurzarbeit

DE

Kurzarbeit:

https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/

11,72 Mio von März – 27.5.2020 (während großer Rezession 2008/09 „nur“ 3,3 Mio.)

 

  • Versorgungssicherheit – Gesundheit

DE

Tafeln

https://deutsch.rt.com/gesellschaft/103622-massive-corona-kollateralschaden-existenznot-isolation/

„Wir haben in den letzten Wochen eine neue Form der Not erlebt: Es kommen vermehrt jüngere Menschen, die bis vor kurzem überhaupt nicht auf die Tafeln angewiesen waren und nun vor Erleichterung weinen, weil sie etwas zu essen bekommen und ihre Kühlschränke wieder füllen können.“

Hoffentlich gibt es alsbald auch Studien zu den gesundheitlichen Schäden, die während des Lockdowns durch diese abstruse Maskentragungspflicht kausal verursacht worden sind.

Alarmierende Studien und Berichte zu den schädlichen Folgen des Maskentragens gibt es genügend, siehe u.a.:

https://www.aerzteklaerenauf.de/masken/index.php

Sommer 2019 hätten die Menschen jeden schallend ausgelacht, der wegen der letzten, längst abgeklungenen Wintergrippewelle die Notwendigkeit verkündet hätte, dass wir doch besser alle mit einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den öffentlichen Raum geistern sollten.

Diese und weitere Folgen waren – wenn natürlich auch nicht konkret, so doch jedenfalls im Grundsätzlichen – absehbar, wenn man das Wirtschafts- und Kulturleben über Monate hinweg letztlich ohne jeden rechtfertigenden Grund gegen die Wand fährt. Dies gilt umso mehr, als die o.g. Analyse des BMI-Gutachters Kohn allgemein bekannt geworden ist. Die Verantwortlichen haben sie also zumindest billigend in Kauf genommen, und da der Infektionsschutz nur vorgeschoben war, geschah dies aus niederen Motiven, deren genaue Erhellung Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist.

Angesichts der Vielgestaltigkeit der Folgen des Lockdowns wird es einer Staatsanwaltschaft kaum Mühe bereiten, die jeweiligen (Tat-)Folgen des Lockdowns unter die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände zu subsumieren.

Man hat das Lebensglück, die Gesundheit, das Leben und die wirtschaftliche Existenzgrundlage unzähliger Menschen in diesem Lande zerstört, oft mit irreversiblen Folgen.

Doch egal, zu welcher Haltung sich eine Behörde auch durchringen mag, ob sie sich politischen Druck beugen wird oder nicht:

Das gegenwärtige Manipulationsgeschehen wird trotz seiner zunächst überwältigend erscheinenden Dimension – Geschichtsbücher der Zukunft werden diese wohl als größte Irrationalität des Jahrhunderts und als gespenstische Pandemie der Lüge verzeichnen –  zur Folge haben, dass sich eine Vielzahl an Menschen wieder zu einer selbstbestimmten Position mit Würde und Rückgrat aufrichten wird. Gerade in Angesicht des aktuell erlebten Versuchs von Entmündigung, irrationaler Bevormundung und existenzieller Bedrohung werden sich im Menschen Qualitäten entwickeln, die man von institutioneller und medialer Seite zu unterdrücken versuchte.

Viele Menschen reifen gerade zu einem eigenständigen Urteilsvermögen gegenüber medialen, politischen und „wissenschaftlichen“ Autoritäten heran, die sie bislang nicht hinterfragt haben. Jedem Einzelnen ist es in dieser Auseinandersetzung freigestellt, auf welche Seite der Geschichte er sich stellen möchte. In der Wahl ist der Mensch bekanntlich vollkommen frei. Im Tragen der Folgewirkungen seiner Wahl dann eben ganz und gar nicht mehr.

Denn das darf nicht vergessen werden:

In diesem Land leben aktuell ca. 83 Millionen Menschen.

Für diese Politiken und mediale Fehlberichterstattung sind letztlich nur ein paar tausend Menschen verantwortlich.

Alle Macht geht vom Volke aus, das ist die Wahrheit, die Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zwar ausgesprochen wird, im politischen Alltag aber nicht berücksichtigt wird.

Wenn die Menschen in diesem Lande sich wieder an diese Wahrheit erinnern können und auch daran, dass 83 Millionen ein wenig mehr ist als z.B. 10 oder 20 Tausend, dann kann es schnell gehen mit den notwendigen Impulsen für grundlegende Veränderungen.

 

  1. B) Zum Thema „Impfungen“ gegen das SARS-CoV2-Virus

 

Die Menschen in diesem Lande brauchen keine „Impfpflichten“, der man mit diesem Lockdown den Weg bereitet hat.

Denn wir haben es ja seit Juni 2020 schwarz auf weiß:

„Die Corona-Pandemie endet, wenn ein IMPFSTOFF für die Bevölkerung zur Verfügung steht.“

Das lässt sich dem Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket vom 03.06.2020, dort auf Seite 14, Punkt 53 – entnehmen, herunterzuladen direkt vom Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums.:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8

Eine – hier ohnehin nicht gegebene – „Pandemie“ endet normalerweise aus medizinischer Perspektive dann, wenn sich keine nennenswerte Anzahl an Ansteckungen mehr ergibt.

Nach dem Willen der Bundesregierung soll die „Pandemie“ aber erst mit Verfügbarkeit eines Impfstoffs enden.

Wird hier nicht in Wahrheit das ganze Volk erpresst? Die Aussage ist doch so eindeutig wie sie nur sein kann: Freiheit gibt es nur noch im Tausch gegen eine Impfung??

Wann hat es das in der Menschheitsgeschichte schon einmal gegeben?

Besonders verwerflich ist in diesem Kontext, das schon seit Juni 2020 bekannt ist, welche „Mittel“ als „Impfstoffe“ gegen das SARS-CoV2-Virus eingesetzt werden würden.

 Unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19-Impfstoffen enthalten — nach Auskunft der WHO vom 2. Juni 2020 (1) — vier Kandidaten rekombinante RNA und ein Kandidat DNA-Plasmide. Dabei werden unterschiedliche Technologien angegeben, wie das rekombinante genetische Material in die menschlichen Zellen eingebracht werden soll.“

 https://www.rubikon.news/artikel/die-pandemie-industrie

 Dort in Fußnote 1 mit Verweis auf:

https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines

Weiter heißt es in diesem Rubikon Artikel (Zitat):

„Rekombinante RNA, welche in die menschlichen Zellen eingebracht wird, verändert dort die genetischen Prozesse und ist sehr wohl auch als genetische Modifizierung der Zelle beziehungsweise des Organismus einzuordnen, denn genetische Modifizierung beschränkt sich eben nicht auf eine direkte Veränderungen der DNA. Menschen werden durch diese „Impfungen“ also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat (2).

Das ist geschehen, um Widerstände seitens Menschenrechts-Aktivisten zu vermeiden, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren dazu führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen, beispielsweise bei genetisch bedingten Erkrankungen, bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als „Gentherapie“ und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen, zum Beispiel Zolgensma (3).

Weiterhin besteht bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, dass diese auch die Keimzellen einbeziehen könnten.

Eine Keimbahnveränderung, also vererbbare genetische Modifikationen, sind menschenrechtlich bisher tabu. 

Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung (4) der neuen genetischen „Impfstoffe“ müssen sich deshalb auch zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten. Bei den durch Panikmache uns aufgedrängten „Gen-Impfungen“ hat außerdem eine Lobby rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplanten Massenimpfungen mit rekombinanten Erbinformationen — schon zur Verbesserung der Akzeptanz — nicht als „Gentherapie“ (5) bezeichnet werden, obwohl sie es natürlich sind.“

Im Übrigen vermeide ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Quellenangaben des vorgenannten Rubikon-Artikels.

Es war somit schon seit Monaten zu befürchten, dass es im Rahmen der aktuellen Impfkampagne zum größten Feldversuch aller Zeiten kommen würde,mal abgesehen vom Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes, das ebenfalls einem Experiment an Mensch und Natur von vergleichbarer Tragweite entsprechen dürfte, siehe hierzu ganz aktuell:

Der „Mobilfunk-Drosten“ nun endlich rechtsgültig verurteilt

www.nachrichtenspiegel.de/2021/01/30/prof-alexander-lerchl-der-mobilfunk-drosten-nun-endlich-rechtskraeftig-verurteilt/

Aber das nur am Rande. Bei so viel Völkermord-Tatverdacht weiß man ja schon gar nicht mehr wo man anfangen soll. Es wäre halt gut gewesen, wenn Sie zur rechten Zeit gegen die hier Beschuldigten vorgegangen wären. So gesehen müssen Sie fortan mit dem Wissen weiterleben, dass Ihr Schweigen und Ihre Untätigkeit Vieles von dem, was ich hier vortrage, erst möglich gemacht hat.

Aber zurück zu Thema:

Der Nürnberger Kodex, siehe

https://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Kodex

fasst im Grunde nur grundsätzliche ethische Maßstäbe zusammen, deren Verletzung uns in das Völkerstrafrecht führt und insbesondere unter die einleitend genannten Normen des VStGB subsumiert werden kann.

Wie können Sie als Ermittlungsbehörde einem solchen Treiben tatenlos zusehen??

Gerade Sie hätten sich doch die Frage stellen müssen:

Ist die Verabreichung des von Ihnen gegen das SARS-CoV2-Virus entwickelten Mittels unter Berücksichtigung der bereits bekannten Daten über Nebenwirkungen und Folgeschäden mit den Vorgaben des Nürnberger Kodex vereinbar?

Ist Ihre Informationspolitik unter Berücksichtigung dieser Datenlage mit dem Nürnberger Kodex vereinbar?

Es gibt täglich neue alarmierende Meldungen aus aller Welt zu den Nebenwirkungen dieser Impfstoffe. Alleine hiermit könnte man problemlos hunderte Seiten füllen.

 

Sehen sich bitte nur mal die folgenden impfkritischen Fundstellen an:

youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s

https://t.me/AnwaelteFuerRechtUndFreiheit/3047

https://t.me/Dr_Heinrich_Fiechtner/1501

Und hier die Information eines aktuellen Flyers über „Die Neue Corona-Impfung“, abrufbar unter:

https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/A4_Impfflyer_Hockertz.pdf

Dort heißt es (Zitat):

„Die neue Corona-Impfung

Prof. Dr. Hockertz erklärt viele, teils ernüchternde Hintergründe und Fakten zum kommenden Impfstoff, den die Bundesregierung bereits ab 15.12.2020 zum Einsatz bringen will. Wir haben das gesamte Interview (https://youtu.be/RJue8CKkD8M) aus der Sendung PUNKT.Preradovic transkribiert und hier einige Kernaussagen zusammengefasst:

Prof. Dr. Hockertz:

studierte Biologie in Hannover (Diplom 1985 . Promotion 1988). Danach habilitierte er sich an der Universität Hamburg für die Fächer Toxikologie und Pharmakologie. Von 1986 bis 2001 forschte er in der Fraunhofer-Gesellschaft Hannover, außerdem war er Mitglied der Fraunhofer-Arbeitsgruppe für Toxikologie und Umweltmedizin in Hamburg. Von 2000 bis 2001 war

er Privatdozent für Toxikologie und Pharmakologie an der Universität Hamburg und von 2001 bis 2004 Professor (C3) für Molekulare Immuntoxikologie. Von 2000 bis 2004 arbeitete er beim Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie des Universitätskrankenhauses Eppendorf. In den Jahren 2003 und 2004 war Stefan Hockertz Direktor dieses Instituts.

  • „Wenn wir von einer Rate von etwa 5% Impfschäden ausgehen, dann sind das (bei 83Mio Einwohnern) 4 Millionen Menschen, die einen Schaden erleiden werden!“
  • „Bei einem schlecht entwickelten Impfstoff (wie dem aktuellen Corona-mRNA- Impfstoff) müssen wir damit rechnen, dass sogar 0,1 Prozent der Impflinge versterben werden. Das sind 80.000 Menschen! Eine Stadt wie Bamberg oder Konstanz, die komplett ausgelöscht wird, weil nicht „state of the art“ entwickelt wird.“
  • „Ich habe Herrn Sahin, den Geschäftsführer der BioNTech, vor kurzem selbst angeschrieben und ihn gebeten, mir die toxikologischen Daten zur Verfügung zu stellen, auf deren Basis hier Menschenexperimente gemacht werden. Und ich habe bis heute nicht mal eine Antwort erhalten“.
  • „Ich muss davon ausgehen, dass gar keine Toxikologie gemacht worden ist.“
  • „Ich befürchte eine massenhafte vorsätzliche Körperverletzung, wenn dieser Impfstoff nicht mit einer ordnungsgemäßen Zulassung über einen Zeitraum von etwa acht Jahren entwickelt wird.“
  • „Ich habe auch das Paul-Ehrlich-Institut (…) mehrfach angeschrieben und immer wieder danach gefragt: „Wo sind die Datensätze?“ Und da wurde mir immer ausweichend geantwortet: „Die liegen uns nicht vor.“
  • „In einer derart verkürzten Art und Weise einen Impfstoff zu entwickeln, setzt die Menschen unerhörten Gefahren aus.“
  • „Ich lehne diese Impfung gegen Corona ab, weil sie weder sicherheits- technisch, toxikologisch noch klinisch vernünftig untersucht worden ist und weil die Gefahr für Leib und Leben ungeheuer groß ist und in der Risikobewertung viel größer, als wenn ich an Corona erkranken würde!“

Wie funktioniert die mRNA Impfung?

Herr Prof. Hockertz erklärt dazu:

  • „Normale Impfstoffe bestehen aus abgeschwächten oder abgetöteten Erregern, die selber keine Infektion hervorrufen können, aber dem Immunsystem die Möglichkeit geben, davon zu lernen und in uns einen Schutz gegen eine Infektion aufbauen können.“
  • „Bei der mRNA-Impfung handelt sich um ein völlig neues Prinzip. Dieses Impfprinzip ist noch nie für den Menschen zugelassen worden.“
  • „Dabei wird genetisches Material (Messenger- Ribonukleinsäure – mRNA) in menschliche Zellen eingebracht, um dort abgelesen zu werden. Es soll ein Spike-Protein abgelesen werden, das ausschließlich das Corona-Virus produziert. Das soll dann auf der Oberfläche der Zellen dargestellt werden, damit unserem Immunsystem „vorgegaukelt“ wird, hier handele es sich um eine Corona- Infektion, damit es davon lernen kann. Das ist das gedankliche Prinzip, was hinter dieser mRNA-Impfung steht.“
  • „Wir verändern nicht die DNA, aber wir verändern die Protein- Biosynthese. Wir bringen körpereigene Zellen dazu, ein corona- typisches Protein zu produzieren. Dies ist ein Eingriff in eine Regulation des Organismus unserer Zellen, was man sehr gut beobachten muss.“
  • „Ein unabhängiges Unternehmen hat in einem Experiment 20 Frettchen mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona behandelt, und 20 hat man nicht behandelt. Dann wurden alle Tiere künstlich infiziert (das sogenannte Challenge-Experiment). Die 20 Frettchen, die keinen Impfstoff erhalten hatten, erkrankten mit der typischen Corona-Pathologie. Die 20 Frettchen, die geimpft worden waren, sind sofort verstorben! Das heißt, es ist hochgefährlich, hier unwissend herumzuspielen mit einem Corona-Virus, das zweifellos in der Lage ist, eine paradoxe Immunreaktion in Gang zu bringen.“
  • „Wenn wir Menschen impfen, müssen diese ja in der Regel gesund sein. Wir verabreichen gesunden Menschen einen Schadstoff, damit das Immunsystem sozusagen gegen diesen Schädling lernen kann. Wir müssen also ganz, ganz sorgfältig und vorsichtig mit diesem System umgehen, damit ja das Immunsystem nicht überreagiert.“
  • „Bei der Schweinegrippe (H1N1) hatte damals der
    entsprechende Impfstoff bei Kindern eine unheilbare Krankheit hervorgerufen, nämlich Narkolepsie, und das in nicht unerheblicher Größenordnung, so dass von dieser Impfung wieder Abstand genommen wurde.“
  • „Prof. Bhakdi hat in seinem Buch sehr gut beschrieben, wie unser Körper dieses Virus eigentlich bekämpft, und zwar gar nicht über Antikörper, sondern über zytotoxische T-Zellen, über sogenannte Killer-T-Zellen, die ich mit einer Impfung gar nicht erreiche. Das heißt, ich habe hier ein immunologisches Geschehen, das eigentlich eine Impfung ausschließt.“ https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/09/Sollte-man-sich-impfen-lassen_-gegen-CORONA.pdf“ (Zitat Ende)

Solche Expertenmeinungen und alarmierenden Berichte aus Deutschland und aus aller Welt können auch Ihnen unmöglich entgangen sein.

Warum haben Sie die aktuelle Impfkampagne also nicht schon längst zum Anlass genommen die Ermittlungen aufzunehmen.

Diese Frage stellt sich unabhängig davon, ob Impfungen – so wie es Köhnlein/Engelbrecht in dem o.g. Buch „Virus-Wahn“ darlegen – überhaupt irgendeinen Nutzen haben, der die mit ihnen verbundenen Risiken rechtfertigen könnte.

Mir selbst sind im Kontext mit den aktuell eingesetzten „Impfstoffen“ (bloß unterstellt, dass diese Bezeichnung angemessen ist) u.a. folgende Fragen gekommen:

1.

Ist es korrekt, dass eine bedingte Markzulassung des COVID-19 mRNA-Impfstoffes nicht erfolgte, sondern nur die vorübergehende Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zugelassen wurde (Notfallzulassung)?

2.

Ist es zutreffend, dass Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe neben Spike-Proteinen unter anderem auch Syncytin-homologe Proteine enthalten, die bei Säugetieren, wie dem Menschen, wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung der Placenta – und damit für die Fruchtbarkeit – darstellen?

3.

Enthalten Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe Polyethylenglykol (PEG)?  Falls ja, in welcher Konzentration?

4.

Werden in der Packungsbeilage der „Impfstoff“-Hersteller vollständig und abschließend alle Inhaltsstoffe des COVID-19 mRNA-Impfstoffes genannt, also auch die Inhaltsstoffe, die nicht deklarationspflichtig sind?

Falls nicht, so wäre aufzuklären, welche der Inhaltsstoffe, die nicht in der Packungsbeilage genannt werden, dem Impfstoff gleichwohl zugesetzt worden sind.

In diesem Kontext wäre auch zu erhellen, ob mit dem „Impfvorgang“ – ggf. auch über die Spritze oder die Nadel – auch Nanobots verabreicht worden sind. Falls dies der Fall wäre, müsste aufgeklärt werden, welche Funktion diese Nanobots zu erfüllen haben.

5.

Kam bei der Entwicklung des Covid 19-Impfstoffs und der ihm zugrundeliegenden mRNA-Technologie eine Zelllinie zum Einsatz, die aus der Niere abgetriebener Kindesr gewonnen wurde.

6.

Muss der SARS-CoV2-Impfstoff bei minus 70 Grad oder vergleichbaren Tiefsttemperaturen gelagert werde? Wenn ja: Warum?

7.

Nach meiner Information wird mit einer mRNA-Impfung die genetische Information (der Bauplan) für bestimmte Teile (Proteine) des Virus gespritzt. Im Körper erfolgt sodann die Herstellung (Synthese) von Virus-Proteinen, gegen die der Mensch Antikörper zum Schutz vor der Krankheit bilden soll.

Aus diesem Sachverhalt ergeben sich für mich folgende Fragen, die ich nachfolgend unter Ziff. 9 noch ergänzen werde:

Wann hört der Körper auf, die Virus Proteine herzustellen? Oder ist hierüber nichts bekannt? Wird der Körper also ggf. dauerhaft Virus-Proteine herstellen?

8.

In diesem Kontext bitte ich insbesondere auch darum, den Verdacht der Immunologin und Molekularbiologin Prof. Dolores Cahill Stellung aufzuklären, wonach COVID-19 Geimpfte Monate nach der mRNA-Impfung sterben werden.

Prof. Chahill erklärt in dem Video

vimeo.com/496720078

anhand der Studie “Immunisierung mit SARS-Coronavirus-Impfstoffen führt nach Injektion mit wildem SARS-Virus zu schwerer Immunerkrankung der Lungen“, warum mRNA-Impfstoffe mit extremen Risiken verbunden seien.

Wenn die Geimpften einige Monate nach der Impfung mit wilden Coronaviren in Kontakt kämen, dann würde ihr Immunsystem in vielen Fälle mit einem tödlichen Zytokinsturm reagieren, eben weil die Impfstoff-mRNA die Körperzellen gentechnisch so modifiziere, dass sie das Spike-Protein des Coronavirus produzieren würden. Wenn dann später ein neues Coronavirus das Immunsystem aktiviere erkenne das Immunsystem die selbst produzierten Spike-Proteine als Gefahr und starte einen Großangriff gegen die eigenen Körperzellen. Als Folge würden die Geimpften einen septischen Schock mit multiplem Organversagen erleiden, was in der Regel mit dem Tod ende.

Sind diese Bedenken von Prof. Cahill unbegründet? Wenn ja, warum?

9.

Meine abschließenden Fragen ergeben sich aus Aussagen der französischen Genetikerin Dr. med. Alexandra Henrion-Caude, ehem. Direktorin des nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung, Inserm, die in dem o.g. Video äußert, dass die Öffentlichkeit vor der Impfung über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren aufgeklärt werden müsse.

Sie verweist auf die Schlussfolgerungen aus der Studie “Informierte Einwilligung der Teilnehmer an der COVID-19 Impfstoff-Studie zum Risiko einer Verschlimmerung der klinischen Erkrankung” und deren klinische Implikationen: Das spezifische und signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) hätte den Versuchspersonen offengelegt werden müssen – sowohl jenen, die sich derzeit in Impfstoff-Studien befinden, wie auch jenen, die für die Studien rekrutiert werden.

Ebenso müssten die zukünftigen Patienten nach der Zulassung des Impfstoffs aufgeklärt werden. Diese Offenlegung müsse an prominenter Stelle und unabhängig erfolgen, um den Standard der medizinischen Ethik für das Verständnis und eine informierte Einwilligung der Patienten zu erfüllen.

Ihrer Ansicht nach würden mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern machten sie zu einer tödlichen Gefahr! Es gelte also zu klären, ob sich hinter dem Begriff “Impfstoff” ein biologisches Waffensystem verberge. In jedem Fall würden die Impfstoff-Hersteller, die WHO und ihre Ableger in den nationalen Behörden versuchen, die Nebenwirkungen (aus militärischer Sicht: Hauptwirkungen) der mRNA-Impfung auf ein mutiertes Virus abzuschieben.

Von daher wäre aufzuklären,

a)

wann und in welcher Form die Impfstoffhersteller die Öffentlichkeit – an prominenter Stelle – vor (!) der Impfung bzw. vor dem Beginn der Impfkampagne über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren informiert haben,

b)

ob es zutrifft, dass mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern sie vielmehr zu einer tödlichen Gefahr machen können,

c)

ob es Überlegungen gibt, für die Nebenwirkungen von mRNA-Impfungen ggf. Virus-Mutationen verantwortlich zu machen,

d)

ob gegenüber den Versuchspersonen das signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) offengelegt worden ist, also sowohl gegenüber jenen, die sich in Impfstoff-Studien befanden als auch gegenüber jenen, die sich derzeit noch in Impfstoff-Studien befinden und aktuell für diese Studien rekrutiert werden.

10.

Darf Ihr Impfstoff gegen das SARS-CoV2-Virus unter Berücksichtigung der CDC- und FDA-Standards überhaupt als „Impfstoff“ bezeichnet werden?

Nach diesen Standards darf man nur dann von einem Impfstoff sprechen, wenn dieser bei der Person, die ihn erhält, eine Immunität erzeugt und zudem eine weitere Übertragung (des Virus) verhindert, siehe hierzu u.a.:

https://t.me/deutschlandstehtauf/160

Wenn die aktuell eingesetzten Mittel aber keine Impfstoffe sind, was sind sie dann? Mit anderen Worten: Wie wirken diese Mittel im Körper des Menschen und welche Bezeichnung wäre angesichts dieser Wirkung angemessen?

11.

Haben sich die Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter der „Impfstoff“-Hersteller auch selbst mit Ihrem „Impfstoff“ impfen lassen? Wenn nicht: warum nicht?

12.

Nach täglich aktualisierten Listen von weltweit gemeldeten Impfschäden besteht Grund zu der Annahme, dass die gegen das SARS-CoV2 verabreichten „Impfstoffe“ bzw. Mittel bereits in vielen Fällen mit schweren und schwersten Folgeschäden verbunden waren, insbesondere auch zu einem Ableben der Geimpften geführt haben.

Von daher ist aufzuklären, ob die gegen das SARS-CoV2-Virus eingesetzten „Impfstoff“ kausal für die Entstehung von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Ableben des Geimpften verantwortlich waren.

In diesem Kontext ist aufzuklären: Wie wurden diese Nebenwirkungen und Folgeschäden von den Herstellerfirmen und von staatlichen Stellen statistisch erfasst?

Wo sind Ihre Statistiken veröffentlicht worden bzw. abrufbar?“

Nach welchen Kriterien wurde Impfschäden in diese Statistiken aufgenommen oder auch nicht aufgenommen?

Sind diese Kriterien sachgerecht oder willkürlich?

 

Wie auch immer die Auskunft der verantwortlichen Politiker, Impfstoffhersteller und Bundesbehörden ausfallen wird, wir halten fest:

Es steht keinem Menschen auf Erden zu, auf diese Art und Weise – mit solchen Mitteln – in den Schöpfungsplan und die Genetik von Menschen einzugreifen.

Wer – wie Bill Gates – durch seine öffentlichen Erklärungen den Eindruck erweckt, als hätte er ein erstes Eigentumsrecht an dem Körper aller Menschen dieser Erde, so dass er auch einseitig bestimmen könne, wann alle Menschen dieser Erde wieder eine „Normalität“ (nach seinen verquerten Vorstellungen freilich) erleben dürfen, offenbart damit eine größenwahnsinnige und geradezu satanische Anmaßung.

Gott hat die Schöpfung gemacht, nicht dieser anmaßende Vollpfosten mit Namen Bill Gates, der bekanntlich viele Jahre lang nicht einmal sein eigenes Betriebssystem vor Viren(-Programmen) schützen konnte.

Wer hat ihn legitimiert für die Menschheit zu sprechen oder der Menschheit sogar seinen Willen aufzuzwingen. Dr. Seltsam aus Kubricks Film „Dr. Seltsam oder wie ich lernte die Bombe zu lieben“ scheint seine reale Entsprechung gefunden zu haben.

Die ganze Teufelei dieser unsäglichen Impfkampagne wird auch dadurch unter Beweis gestellt , dass von allem Anfang – erklärtermaßen – ein Spiel mit der Angst der Menschen betrieben wurden ist (siehe o.g. offizielles BMI-Papier, das ganz offen von „gewünschter Schockwirkung“ spricht), um solchen Impfstoffen eine gesellschaftliche Akzeptanz vermitteln zu können.

Man könnte einfach noch den Text im Umfange von ganzen Bibliotheken in die Begründung dieser Anzeige einbauen, so viel Unrecht und Elend ist durch die hier beschuldigten Personen über die Menschen in diesem Lande gebracht worden.

Aber letztlich muss jeder Versuch scheitern die ganze Dimension dieser hybriden Kriegsführung gegen die Menschen in diesem Lande angemessen in Worte zu fasse.

 

C)

Auf der Homepage des Generalbundesanwalts

https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Generalbundesanwalt/Unsere_Zustaendigkeit/Strafverfolgung/strafverfolgung-node.html

wird die Öffentlichkeit darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.

Ohne ersparen Sie den Menschen und mir bitte die schon so oft bemühte Rede, Ihre Behörde wäre – entgegen den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben und Ihrer eigenen Selbstdarstellung – für solche schwersten Straftaten nicht zuständig.

Es ist beabsichtigt diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige. 

Wenn sich der Generalbundesanwalt – entgegen der eindeutigen Rechtslage – nicht für zuständig halten sollte, so wird um eine nachvollziehbare Begründung darum gebeten, warum er sich nicht für zuständig hält.  

Zudem wird in diesem Falle um Abgabe an die aus seiner Sicht zuständige Behörde und entsprechende Abgabenachricht geben. 

Wenn Ihre Behörde die Ermittlungen verweigert, dann könnten die Menschen zu dem Schluss kommen, dass Sie die Verantwortlichen in Schutz nehmen möchten, auch um den Preis einer Strafvereitelung im Amt, und damit letztlich zu den Hauptverantwortlichen der Folgen der Lockdown-Politik gezählt werden müssen.

 

Abschließend noch eine Bitte:

Bevor Sie wegen Ihrer bisherigen Untätigkeit und damit wegen Ihres eklatanten Versagens und Ihrer Mitverantwortung für alle Folgen des Lockdowns zurücktreten, Herr Dr. Frank, sollten Sie sich noch selbst wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände anzeigen. 

Sie sollten Ihr Amt unverzüglich an einen Juristen übergeben, der das Recht höher stellt als die Gefolgschaft gegenüber einer Politiker-Kaste und einer Agenda, die an Menschenverachtung wohl kaum noch zu übertreffen ist. 

Vor der Strafverfolgung der Justiz werden Sie sich ggf. noch schützen können, aber Gott werden Sie nicht vorbeikommen, Herr Dr. Frank. Seinem Urteil werden Sie nicht entgehen.  

Aus dieser Gewissheit schöpfe ich meinen Trost: dieser ganze Lockdown-Wahnsinn, der einer satanischen Agenda zu entsprechen scheint, wird nicht das letzte Wort sein.  

Um es mit den Worten von Shakespeares aus der Komödie „Maß für Maß“ zu sagen:

 

„Doch der Mensch, der stolze Mensch,

gekleidet in ein wenig kurze Amtsgewalt,

verkennt, was ihm am nächsten ist

(seine Seele), und wie ein wütender Affe,

spielt er solch irre Faxen vor dem hohen Himmel,

dass die Engel weinen, die mit unserer Milz

sich alle sterblich lachen würden.“

 

In diesem Sinne: Tun und Unterlassen Sie, was Sie tun müssen.

Der liebe Gott wird es – so glaube ich – sicherlich genauso handhaben, ob Sie nun daran glauben oder nicht, wird IHN wohl kaum interessieren.

 

Hochachtungsvoll

 

Unterschrift

 

Und immer wieder hetzt die Bild-Zeitung

Das ist eine ganz perfide Politik, die da betrieben wird. Selbstverständlich gibt es Hartz-IV-Empfänger, die sich diesem Arbeitsmarkt entziehen. Die Frage ist nur – wie viel? Und rechtfertigt das ein Rundumschlag, diesen Menschen, 52 Grundsatzartikel vorzuenthalten – und sie gar mit Hunger, Obdachlosigkeit und Kälte zu bedrohen?
1970 zum Beispiel hatten wir knapp 350.000 Arbeitslose – waren das etwa alle Drückeberger. Heute sind wir – offiziell gerechnet bei 4,5 Millionen. Unterstellt man, dass die Arbeitslosenquote aus dem Jahr 1970 nur aus Totalverweigerer besteht, so kann sich die Zahl heute kaum erhöht haben – es sei denn, es hat sich ein von der „Bundesagentur für Arbeit“ gezüchtetes Arbeitsverweigerungsvirus epidemieartig ausgebreitet – um damit ihre Daseinsberechtigung auszubauen.
Mit 350.000 Totalverweigerer kann eine Gesellschaft sehr gut leben, mit einem Staat hingegen der mittels der Sanktionspeitsche Bürgerrechte aushebelt, eine Armutsindustrie sowie Unternehmen im 2-stelligen Milliardenbereich subventioniert – eben nicht. Da möchte ich noch nicht einmal auf das mörderische Treiben der BIS, Zentralbank, Weltbank, IWF, multinationale Konzerne usw. hinweisen. Solche Schlagzeilen gehören unter einen Straftatbestand gestellt – denn hier werden aus Opfer Täter gemacht, die geschützt gehören – und nicht auf eine widerwärtige Art und Weise durch den Dreck gezogen.

BILD hetzt erneut gegen Hartz IV EmpfängerAufruf zum Boykott Otto-Brenner-Stiftung und Günther Wallraff zeigen die perfiden Bild-Methoden auf!

Die letzten 100 Artikel