Sozialbetrug

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Herr Schulz „Die Agenda 2010 ist kein Sündenfall Sondern ein Verbrechen“

Herr Schulz „Die Agenda 2010 ist kein Sündenfall Sondern ein Verbrechen“

Völlig irrwitzige Vorschläge zur Finanzkrise

Nun, so wird es uns jedenfalls von unserer geliebten Bundesregierung verkauft. Urteilen Sie selbst:

 

Ein Interview mit Oskar Lafontaine bei N-TV (klick):

„Die Finanzmärkte spielen mit den Regierungen Katz und Maus. So bleiben wir in dem widersinnigen System stecken, dass die Staaten Geld drucken, das die EZB dann den Geschäftsbanken zu einem Zinssatz von 0,75 Prozent gibt. Die Banken geben dann den Staaten Kredite zu einem Zinssatz von sieben Prozent weiter. Das ist doch verrückt!“

Und seine Liebste, bewegt und in Farbe, über die Hilfen für die Gläubiger Griechenlands:

Wenn ein Unternehmen immer neue Schulden macht, um damit eine Zahlungsfähigkeit vorzutäuschen, die es längst nicht mehr gibt, dann nennt man das im realen Leben Konkursverschleppung. Und wer einen Konkurs verschleppt, der macht sich strafbar. Jeder weiß, dass Griechenland zahlungsunfähig ist und den riesigen Schuldenberg aus eigener Kraft unmöglich mehr bedienen kann.

Zum Schluß noch eine nicht ganz unwichtige Frage, die ich hier gefunden habe:

Wieso spricht keiner der Schauspieler in der Berliner Muppetsshow die 51 Billionen Kubikmeter Erdgas an – neben den übrigen Bodenschätzen Griechenlands, auf denen Griechenland sitzt? Das sind – bei einem Preis von nur 10 Cent/Kubikmeter – 5100 Milliarden Euro. Der Marktpreis beträgt derzeit 80 Cent/Kubikmeter. Die Antwort kann nur sein: Sie dürfen es nicht. Auch Wagenknecht nicht, deren Rede sonst sehr gut ist. Am Ende spricht sie von Marionetten im Reichstag und von Fassadendemokratie.

Späte DGB-Erkenntnis: Hartz IV ist verfasssungswidrig! – hoffentlich nicht nur im Wahlkampf!

„Das können wir nur begrüßen, dass der DGB sich endlich mit deutlicherer Lautstärke der Kritik von Prof.Dr.jur. Johannes Münder an der Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelleistungen erinnert und sich damit seinem Ruf nach Karlsruhe anschließt, der bereits Inhalt unserer Musterklage gegen den Regelsatz vom 28. April gewesen ist,“ (siehe hier) stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. „Immerhin hat Münder diese Verfassungsbedenken bereits während des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragen. Und das Dokument war seit mehr als einem halben Jahr auf der Internetseite des DGB zu finden.“

Spät aber nicht zu spät kündigt – nach Ansicht der Hartz4-Plattform – Annelie Buntenbach nun endlich für den DGB die Absicht an, in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde vorlegen zu wollen.

Dabei appelliert die Hartz4-Plattform insbesondere an den DGB, sich hinsichtlich seiner ergänzenden Kritik am Bildungspaket nicht nur auf juristische Experten zu stützen, sondern für die Kinder Diejenigen zu Rate zu ziehen, die sich seit Jahrzehnten der Interessen der Kinder annehmen und am besten wissen, was Kinder und ihre Eltern tatsächlich brauchen. „Das ist in erster Linie das ihnen durch den Gesetzgeber abgesprochene Vertrauen, das den Geist von Westerwelle und Missfelder spiegelt. Denn nicht staatliche Verwaltungen sondern alleine die Familien wissen, was Kinder brauchen,“ so Brigitte Vallenthin. Dabei weist die Arbeitslosen-Initiative insbesondere auf  die Stellungnahmen zur Hartz IV-Gesetzgebung durch den Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und den Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) hin, die Inhalt des von der Hartz IV-Plattform unterstützten, am 18. August eingereichten, Eilverfahrens gegen Kinderregelsatz und Bildungspaket sind. Die weisen nach, dass die gesamten Leistungen für Kinder vom Gesetzgeber überhaupt nicht ermittelt und berechnet, sondern abermals „ins Blaue“ geschätzt wurden. Folglich seien die gesamten Kinder-Regelleistungen – Regelsatz und Bildungspaket – auf den Prüfstand zu stellt und jedem Kind eine antrags- und diskriminierungsfreie Barleistung zu Verfügung zu stellen. (siehe hier und hier).

Wir können nur hoffen, dass es sich bei dieser plötzlichen Erkenntnis des DGB nicht nur um Wahlkampf-Trommeln gen Berlin handelt – sondern dass Annelie Buntenbach dieses Mal ernst macht mit ihren Ankündigungen für einen Rechtsweg nach Karlsruhe, die wir wir aus der Berliner Gewerkschaftszentrale ja nicht zum ersten mal hören,“ wünscht sich Brigitte Vallenthin.

Wiesbaden, 05. September 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Fon/Fax0611-1721221
Mobil 01525-3520721
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WENN POLITIKER DIE REALTÄT NICHT KENNEN

Es ist der Politiker Eigenheit, Dinge darzustellen (ob bewusst oder in Unkenntnis von Tatsachen), die fern ab jeder Realität sind.

Da kann einen schon mal der Kraken platzen. Um so verständlicher ist es, wenn man von den der Realität selbst betroffen ist. Und so ist es dann nicht verwunderlich wenn ein gewisses Bedürfnis besteht, die Politiker auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen, mit einen Schuss Ironie und Spott. Aber lest selbst.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister für Soziales !

in einer Radiosendung bei Radio Sachsen im Monat August, haben Sie unter anderem zu Fragen der Bearbeitungsdauer von Anträgen von Leistungen für Bildung und Teilhabe sich dahingehend geäußert, dass die Bearbeitungsdauer von Anträgen „einige Wochen dauern“ könne. Dies können wir nicht bestätigen und möchten energisch widersprechen.
Am 18.04.2011 stellten wir den Antrag auf Nachzahlung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für den Zeitraum 01.01.2011 bis 30.04.2011. Bis heute wurde unser Antrag nicht bearbeitet, FÜNF MONATE NACH ANTRAGSTELLUNG ! Bis heute haben wir kein rechtsfähigen Bescheid erhalten und schon gar keine Reaktion des Jobcenters .

Es ist beschämend, wenn Politiker sich in den Medien zu einen Sachverhalt äußern, die Realität aber eine andere Sprache spricht. Ob Sie Ihre Aussage zu Bearbeitungszeiten bei Anträgen für Bildung und Teilhabe auf eigene Kenntnisse stützen, oder Sie sich auf Vorlagen und Berichte der Geschäftsführung des Jobcenters berufen, macht die Wirklichkeit auch nicht besser. Auffällig ist, dass Mitarbeiter des Jobcenters nur dann schnell AKTIV werden, wenn es darum geht einen Leistungsempfänger Fehlverhalten vorzuwerfen und zu beschuldigen. Auch bei Rückforderungen von gezahlten Leistungen sind Mitarbeiter des Jobcenters schnell bei der Sache und handeln sofort. Es wäre angebracht, dass Sie als verantwortlicher Sozialbürgermeister , die Mitarbeiter des Jobcenters darauf aufmerksam machen, dass es neben der Mitwirkungspflicht von Leistungsempfänger, auch eine Hinwirkungspflicht von Mitarbeiter des Jobcenters gibt, das heißt, dass Leistungen dann zu erbringen sind, wenn ein Bedarf besteht.
All zu gern und oft, wird darauf verwiesen, dass Leistungsbezieher aus Mittel der Steuerzahler bezahlt werden und man dafür Anstrengungen von den Leistungsbeziehern erwarten kann. Sie könnten als verantwortlicher Sozialbürgermeister aber auch die Mitarbeiter des Jobcenters darauf hinweisen , dass dies auch für  Jobcenter Mitarbeiter zutrifft. Die Einführung einer Art „Leistungsvereinbarung“ für Mitarbeiter im Jobcenter, könnte sich optimierend auf die Aufgabenerfüllung auswirken. Vorbild könnte die wie bereits in der Praxis angewendete „Eingliederungsvereinbarung für Leistungsbezieher“ dienen, einschließlich, der stufenweise Kürzung von Gehältern, bei nicht Erfüllung von Dienstpflichten. Abschließend möchten wir Sie über folgendes in Kenntnis setzen. Sollten wir bis 30.09.2011 kein rechtsfähigen Bescheid zu unseren Antrag vom 18.04.2011 erhalten haben, werden wir das zuständige Sozialgericht bemühen müssen. Über eine Stellungnahme wären wir dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Bildungspaket-Eilklage: 8 Wochen nach Antrag erste Reaktion vom Jobcenter

Presseerklärung:

… und trotz Erklärung der Rechtswidrigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit – Androhung vollständiger Streichung von Leistungen

Acht Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Grundrecht auf „Teilhabe“ als „unverfügbar“ und mit „Garantie“ zugesichert hat, ist dies auch für die Antragstellerin in dem am 17. August bei einem Sozialgericht eingereichten Eilverfahren immer noch nicht in Sicht. Denn erst mal pocht jetzt – 8 Wochen nach Antragstellung – die Behörde auf die so genannte „Mitwirkungspflicht“. Die lautet: 4 Zusatzanträge, 4 Teilnahme-Bestätigungen von Schule und anderen, zahlreiche Zahlungsnachweise, Dokumentation von Zeugnissen, Schulnoten und „blauem Brief“, 4 Anbieter-Konto-Angaben, Vertrag mit dem Mittagessen-Anbieter, Freistellung von Datenschutz gegenüber Jobcenter, Jugendamt, Kita, Schule, Sportverein, Musik- und Nachhilfelehrer sowie eine Selbstauskunft des Nachhilfelehrers. Bis zur Abgabe plant die Behörde schon mal einen weiteren Monat ein – Bearbeitungszeit nicht mitgerechnet. Das Jobcenter scheint wenig zu interessieren, dass bis dahin bereits ¾ des Jahres der Kinder-Grundrechts-Garantie verstrichen sind.

„Un-verfügbares Kinder-Grundrecht heißt für die zur Umsetzung des sog. Bildungspakets verpflichteten Jobcenter offensichtlich nicht verfügbar,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin empört fest. „Anders lassen sich die unüberwindbaren Hürden, die die Verwaltungen davor auftürmen, nicht erklären. Hier wird nicht – im Sinne des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09.02.2010 – ein Grundrecht verwirklicht. Hier wird ein Grundrecht systematisch verweigert“.

 In den Bildungspaket-Antrag einer Alleinerziehenden ist erst in dem Moment Bewegung gekommen, als der von der Hartz4-Plattform unterstützte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht eingegangen war. Eine Woche später nämlich erhielt die Antragstellerin vom Jobcenter eine „Aufforderung zur Mitwirkung“. Die hat es allerdings in sich.

 Für zwei Tagesausflüge im zurückliegenden Schuljahr solle

  1. die Schulleitung eine Bestätigung ausstellen,

  2. mitteilen, mit welchem Datum die Eltern darüber informiert worden waren,

  3. den Namen des Klassenlehrers, der Klassenlehrerin benennen,

  4. eine telefonische Kontaktmöglichkeit angeben und

  5. eine Bankverbindung der Schule mitteilen, auf die die Leistung überwiesen werden solle.

  6. Außerdem solle Nachweis für selbst bereits geleistete Zahlungen erbracht werden.

Für mehrtägige Klassenfahrten

ist derselbe Anforderungskatalog zu belegen – zusätzlich noch mit Dokumentation der Einzelpositionen für die Gesamtkosten, und zwar:

„1. Verpflegung,

2. Hin- und Rückfahrt,

3. Besichtigungen und kulturelle Veranstaltungen,

4. Taschengeld.“

Für Nachhilfe

will das Bildungspaket offensichtlich nicht im pädagogisch sinnvollen Moment unterstützen – dann nämlich, wenn Anschub-Hilfen bereits bei noch guten Leistungen vorbeugend und motivierend sinnvoll sind. Der Voraussetzungs-Katalog setzt hier erst in dem Moment ein, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen und die Motivation er Schülerinnen und Schüler bereits im Keller ist.

Ein Lernförderungs-Bedarf könnte sich danach begründen, wenn „zwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schuljahr im selben Fach mit den Noten „mangelhaft“ oder eine Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“ vorliege,

  1. „eine Benachrichtigung der Schule über eine Versetzungsgefährdung (so genannter „blauer Brief“)“ zugestellt worden sei,

  2. sich ein „Hinweis auf dem Halbjahreszeugnis über eine Versetzungsgefährdung“ befände,

  3. „Krankheit bedingte Nicht-Teilnahme am Unterricht für eine Dauer von sechs Wochen oder mehr“ nachgewiesen werde oder

  4. im „besonderen Einzelfall (z.B. Vorbereitung für die Nachprüfung)“ notwendig sei, gegenüber dem Jobcenter „näher begründet“ werden müsse.

Wenn Kinder bereits Lernförderung erhalten hätten, könne ein Folge-Antrag gestellt werden

  1. „nur wenn die Höchstförderung von 35 Stunden noch nicht erreicht wurde“.

  2. Dafür „benötigt“ die Jobcenter-Verwaltung „die letzten drei Zeugnisse“ sowie

  3. „eine Bescheinigung der Einrichtung bzw. Person, wodurch die Durchführung der Lernförderung sowie die regelmäßiger Teilnahme daran bestätigt wird.“

Bei der Schule müsse beantragt werden, zu bescheinigen,

  1. „dass die Lernförderung zusätzlich erforderlich ist, weil sie von der Schule“ nicht „gewährleistet werden kann,“

  2. solle die Schule bescheinigen, ob „ein Antrag auf Hilfen zur Erziehung (…) gestellt“ wurde,

  3. einen „Vorschlag“ für die Lernförderung machen sowie

  4. „bestätigen, dass die Lernförderung geeignet ist, um die (…) wesentlichen Lernziele (wie Versetzung in die nächste Klassenstufe, Erreichen des Schulabschlusses) zu erreichen“.

    In dem Zusammenhang stellt sich auch bereits die juristische Frage, wer im Nachhinein für die Kosten haftet, wenn dieses sog. Lernziel nicht, bzw. nicht im ersten Anlauf erreicht wird und – wie bereits geschehen – Sozialgerichte in dem Falle die Rückerstattung der Kosten von den Eltern fordern.

  5. Dann folgt die Aufforderung zu mehrere Freigaben des Datenschutzes

– für die Schule gegenüber dem Jobcenter, verbunden mit der Einwilligung, „dass die Schule auf Verlangen die entsprechenden personenbezogenen Daten (Zeugnisse, Klassenarbeiten, sonstige Leistungsnachweise) zur Verfügung stellt.“

– Für das Jugendamt gegenüber dem Jobcenter, das ggf. „Auf Verlangen Angaben bestätigen“ solle.

– Und dem angeforderten Einverständnis, „eine Kopie des Bewilligungsbescheides an den Anbieter der Lernförderung zu senden“ ohne das der unterzeichnende Antragsteller weiß, welche personenbezogenen und zu schützenden Sozialdaten dieser Bescheid enthält.

– Obendrein der Warnhinweis, dass auch das Finanzamt kontrollieren könne und zwar mit der geforderten Bestätigung, man „habe den Anbieter der Lernförderung auf etwaige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten hingewiesen.“

Und es kommen noch weitere Hürden mit dem „Zusatzfragebogen Lernförderung“ hinzu:

  1. „Name“ und „Anschrift“ des Nachhilfelehrers seien anzugeben und wenn der

  2. nicht „von der Schule empfohlen“ worden sei, so müssten „selbst gesuchte Kräfte der Stadt (…) die erforderlichen Daten im Rahmen einer Selbstauskunft übermitteln.“

Abschließend zum Thema „Lernförderung“ erfolgt der „freundliche“ Hinweis:

„Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass trotz Anforderung der Zahlungsbelege noch keine Entscheidung über eine mögliche Bewilligung getroffen wurde.“

Für die Mittagsverpflegung wird abermals St. Bürokratius heftig bemüht:

  1. ist die „regelmäßige“ Teilnahme „am gemeinschaftlichen Mittagessen“ zu bestätigen.

  1. werden „die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anbieter des Mittagessens“ sowie

  2. die „Kostennachweise“ verlangt und

  3. obendrein wieder die Unterschrift unter mehrere Freigaben von Datenschutz:

    – gegenüber der „Schule“,

    – dem „Träger“ – von dem wohl kein Unterzeichner weiß, wer das ist und wem er seine geschützten Daten zukommen lassen soll sowie

    – dem „Caterer“ – mit Sicherheit ein Unternehmen, das an keinerlei Schweigepflicht gebunden ist.

  4. Wird schließlich verlangt, man solle nachweisen, ob man am NRW-Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilnimmt. Auch dieses enthält bereits eine noch ungeniertere Datenschutz-Freistellung – nämlich die, „dass ich mit der Offenlegung der Bedürftigkeit an den Träger der Mittagsverpflegung einverstanden bin.“

Für die Schüler-Monatskarte sei

  1. ein „Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheid (…) bezüglich der Schülerbeförderungskosten“ bei einer sog. „Bildungsholding (ehemals Schulamt)“ einzuholen.
  2. Wo der in eine Monatskarte umgewandelt werden kann, verrät das Schreiben des Jobcenters allerdings nicht.

Für Sportverein, Musikunterricht und Freizeit sollen jeweils

  1. ein „Nachweis über die Kosten“,
  2. ein „Nachweis, dass die Kosten bereits durch Sie gezahlt wurden“ sowie
  3. die „Bankverbindung des Leistungsanbieters“ vorgelegt werden – verbunden mit dem „freundlichen“ Hinweis: „Ich mache Sie bereits jetzt darauf aufmerksam, dass im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben lediglich ein monatlicher Betrag in Höhe von max. 10 Euro gewährt werden kann. Es ist daher nicht möglich, beispielsweise 10 Euro für einen Sportverein und parallel dazu 10 Euro für Musikunterricht zu gewähren.“

Der gesammelte Diskriminierungs-Katalog endet mit:

„Bitte beachten Sie: Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die geforderten Unterlagen nicht eingereicht, können die Leistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen.“

Es ist ein Skandal, findet die Hartz4-Plattform, wie hier mit Existenzverlust gedroht wird, um Datenschutz-Aufhebungen und diskriminierende Nachweise einzutreiben. Denn dieser Satzbaustein aus der Amtspost entspricht exakt dem bereits Anfang August im Zusammenhang mit dem Jobcenter Berlin von der Bundesagentur für Arbeit als „rechtswidrig“ zurückgewiesenen. „Für uns als Bürgerinitiative stellt sich die Frage: Kann das Kinder-Grundrecht auf Bildung und Teilhabe als Bestandteil ihres „menschenwürdigen Existenzminimums“ – so wie es das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 09.02.2010 festgeschrieben hat – mit dem vermeintlichen Anspruch einer sog. Mitwirkung aus dem Sozialgesetzbuch „versagt werden? Die Antwort kann nur lauten: NEIN!“ stellt Brigitte Vallenthin fest.

Wiesbaden, 30. August 2011

Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!

info@hartz4-plattform.de

www.hartz4-plattform.de

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben !

Den gesamten Text kann der geneigte Leser hier (klick)  einsehen und, wenn er ihn Verstanden hat, kann Sie/Er hier (klick) mit seiner Unterschrift seine/ihre Unterstützung bekunden.

Wir leben in einer Zeit weltweit aufflammender Revolutionen. Selbst in Deutschland ist die Lage inzwischen so angespannt, dass man befürchten muss, auch hier eine Revolte auszulösen, nur weil man sich wieder entschieden auf den Boden der grundgesetzlich garantierten Menschenrechte stellt; nur weil man auf die natürlichste Weise ein Recht wieder in Anspruch nimmt, welches einem selbst dann gehören würde, wenn es nicht im Grundgesetz verankert wäre.

Man kann eine solche Inanspruchnahme der Menschenrechte deshalb scheuen. Sie aber zu unterlassen bedeutet, dass sich die Unrechtsverhältnisse immer weiter etablieren.
Ich möchte deshalb folgende praktische Konsequenzen ziehen:

Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf „Erwerbsarbeit“ lehne ich in jeder Weise ab.

Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.

Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
– unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
– und unabhängig davon, ob sie einen „Erwerb“ ermöglicht oder nicht!

Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt!

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von abermillionen Menschen macht – und fordere deshalb dazu auf:

– alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII

– und den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.

Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann.

Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. Es wird darum gehen, ob der Mensch in Deutschland ein bedingungsloses Existenzrecht hat, oder ob er sich ein menschenwürdiges Leben erst verdienen und dafür Zwangsgehorsam, Zwangsarbeit oder unwürdige Niedrigstlohnarbeiten leisten muss. Weiter wird es darum gehen, ob der Staat bestimmen darf, was Sinn im Leben eines einzelnen Bürgers macht, oder ob das Urteil darüber nicht jedem Einzelnen selbst zu überlassen ist, weil anders das Selbstbestimmungsrecht nicht gewährleistet werden kann.

Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten!

Sehr geehrte Angeschriebene – ich ahne, wie groß die Fragen und wie hoch die Hürden für ein Umdenken und Umsteuern auf sozialem Felde sind. So möchte ich den Brief nicht enden, ohne Ihnen die volle Mitwirkung meinerseits als auch diejenige einer großen Anzahl von mit mir verbundenen Freunden und Experten (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Unternehmer, Manager, Banker, Staatsbeamte, Philosophen, Politiker, Kleriker, Künstler, Gewerkschaftler, Betroffener in Hartz IV usw.) zuzusichern. Denn dass Lösungsansätze, die da sind, auch aufgegriffen werden können, darauf kommt es vor allen Dingen an.

Die Würde des Menschen ist unantastbar !

oder

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Eiliges Echo vom Sozialgericht auf Eilklage gegen Bildungspaket

Presseerklärung:

Forderung: 500 € Kindergrundsicherung und Begründung für Verfassungswidrigkeit der Kinderregelleistungen

„Bei der am Wochenende eingereichten Eilklage gegen das Hartz4-Bildungspaket würdigt das Sozialgericht ganz offensichtlich die Ernsthaftigkeit des Anliegens,“ ist Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin überzeugt. Denn bereits wenige Stunden nach Abgabe des Original-Schriftsatzes samt Anlagen ging bei der Klägerin Eingangsbestätigung mit Vorab-Fax ein. „Grund genug zu der Hoffnung, dass das Gericht sich – im Sinne millionenfach betroffener Familien und ihrer Kinder – ebenso engagiert der inhaltlichen Begründung des Rechtsschutzantrages annimmt. Immerhin geht es um nicht weniger als das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ für Kinder. Auf dessen Erfüllung müssen Kinder und Jugendliche nun bereits seit 8 Monaten vergeblich warten – und das obwohl eine „unverfügbarer“ Leistungsverpflichtung für staatliche Organe mindestens seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09. Februar 2010 besteht,“ erinnert Vallenthin.

In der von der Hartz4-Plattform unterstützten Eilklage wurde Ruhen des Verfahrens beantragt, um dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Grundsatzfrage zur Überprüfung vorzulegen, ob die neue gesetzliche Festlegung und Ausführungsregelung der Kinderbedarfe mit der Verfassung vereinbar ist und die Vorgaben seines Urteils in Sachen Hartz IV erfüllt.
Zur Begründung stützt sich die Eilklage vor allem auf die – bereits vor Verabschiedung des neuen Hartz IV-Gesetzes am 06.10.2010 dem Gesetzgeber vorgelegte – Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie nahezu gleich lautend des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), die eine Regelleistung in Form einer Kinder-Grundsicherung von mindestens 500 €, basierend auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes für notwendig halten. Diese müsse, so die Empfehlung des VAMV an den Gesetzgeber, diskriminierungsfrei und antragslos sowie ausnahmslos jedem Kind als Barleistung gewährt werden und solle grundsätzlich nicht in Form von Sachleistungen und Gutscheinen erfolgen. Über die Hartz IV-Regelbedarfe hinaus streben VAMV und DKSB an, dass diese Leistung unabhängig vom Einkommen der Eltern in Form eines Kinder-Grundeinkommens jedem Kind in Deutschland zustehen müssten.

Das sozialgerichtliche Eilverfahren weist vor allem auf die folgende verfassungswidrige Missachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils hin:

1. Der Kinderregelsatz wurde nicht gemäß Urteils-Vorgaben, „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren (…) bemessen. “ (BVerfG-Urteil, 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Leitsatz 3)
Denn, so verfügt das Urteil aus Karlsruhe weiter:
Schätzungen „ins Blaue hinein“ laufen (…) einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.
Damit geprüft werden kann, ob die vom Gesetzgeber getroffenen Wertungen und Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen, trifft den Normgeber die Obliegenheit, sie nachvollziehbar zu begründen; das ist vor allem zu fordern, wenn er von seiner selbst gewählten Methode abweicht. “ (BverfG-Urteil …., Rn 171)

2. Diese Abweichung treffe ganz besonders zu für die Abtrennung des Anteils Bildung und Teilhabe aus dem durch den Regelsatz festzulegenden gesamten „menschenwürdigen Existenzminimum“ im Sinne des Urteils sowie der Errichtung zusätzlicher Hürden durch ergänzende Antragsverfahren.
Denn das BVerfG habe unmissverständlich angeordnet:
„Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BverfG-Urteil …., Rn 137)

Die Eilklage rügt ebenfalls, dass – selbst bei den aktuell unzureichenden Bildungspaketleistungen – mangels Verfügbarkeit der Antragsformulare im zuständigen Jobcenter und über eine nahezu unerreichbare Internetsuche vor die Antragstellung fast unüberwindlichen Hürden aufgebaut seien. Darüber hinaus, sei es unzumutbar, dass die Antragstellerin selbst 7 Wochen nach Antragstellung noch nicht einmal Antwort geschweige denn irgendeine Leistung von der Behörde erhalten habe.

Die Antragstellerin dokumentiert dem Gericht ebenfalls in allen Einzelpositionen, dass sie – ohne hohe Ansprüche zu stellen – für Schule, Lernhilfe, Schwimmverein, Gitarrenunterricht und Fahrtkosten vom elterlichen Regelsatz und ihrem bescheidenen Hinzuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung in diesem Jahr bereits 1.507, 70 € auf die Kinder-Bedarfe umschichten musste. Weitere mindestens 960,80 € sind noch offen, die sie sich vom Munde wird absparen müssen, damit ihr Kind nicht auf sein Gundrecht für ein „Mindestmaß an Teilhabe“ verzichten muss, das ihm der Gesetzgeber und die ausführenden Verwaltungen verweigern. Und – gestützt auf die Verfassungsgrundsätze Diskriminierungsverbot und Gleichheitsgebot – werde sie auch nicht bereit sein, bei Dritten wie Schule, Verein, Musiklehrer oder anderen ihren Hartz IV-Bezug offenbarende Nachweisdokumente einzuholen.

„Über die Voraussetzung einer irreversiblen Notlage, wie sie das Sozialgerichtsgesetz für Eilentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz fordert, dürfte hier angesichts des bereits 2005 vom Bundesverfassungsgericht angemahnten „Gegenwärtigkeitsprinzips“ bei Sozialleistungen wohl nicht der geringste Zweifel bestehen,“ glaubt die Sprecherin der Hartz4-Plattform.

In dem Urteil heißt es nämlich:

Wenn „während des Hauptsacheverfahrens (…) jedoch das Existenzminimum nicht gedeckt“ ist, so kann „diese möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung (…) nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden. Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht.“

„Angesichts derart erdrückender Beweise für begründete Zweifel an der Verfassungskonformität der aktuellen Gesetzeslage bezüglich Kinderregelsatz und Bildungspaket können wir uns nur schwer vorstellen, dass das Sozialgericht diese Frage nicht schnellstmöglich auf den Weg nach Karlsruhe bringt – je rascher, desto besser. Umso eher haben wenigstens die Kinder in Hartz IV-Familien endlich Aussicht auf die ihnen vom BVerfG „garantierte“ Chance, am Leben in dieser Gesellschaft auch tatsächlich „teilhaben“ zu können“, hofft Brigitte Vallenthin.

Wiesbaden, 22. August 2011

Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
www.hartz4-plattform.de

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Oops, das hätte ich ja beinahe vergessen:

„Und dann drücke uns mal ordentlich die Daumen: wir haben Freitag die erste mündliche Verhandlung in Sachen Sanktionen-nach-Karlsruhe.
Viele ReingauSommerSonnenGrüße
Brigitte“

Nicht nur ich drücke die Daumen, unsere Leser auch. Oder?

Endstation Psychiatrie

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 200.000 Menschen in die Psychiatrie eingewiesen – doppelt so viele wie noch vor 15 Jahren.

Doch manchmal ist es auch der letzte Zufluchtsort für Menschen, welche den Druck, der auf sie ausgeübt wird einfach nicht mehr standhalten. Unbekannt ist die Zahl Derer, die den Druck von ARGEN oder JOBCENTER nicht mehr standhalten können, ja regelrecht in den „Wahnsinn“ getrieben werden, selbst dann, wenn man sie jahrelang versuchte zu unterstützen.

Ja, so eine Erfahrung habe ich machen müssen und ich fühle mich einfach nur schlecht dabei. Da ist die Frau, gerade mal 40 Jahre alt, die mit ihren Kindern allein lebt, fleißig, ordentlich und immer rastlos. Seid Jahren hat sie keinen festen Job gefunden, obwohl sie alles dafür getan hat. Am Ende blieben nur noch Minijobs, zuerst EINER, dann ZWEI und zum Schluss DREI, für einen HUNGERLOHN.
Drei Minijobs haben nicht ausgereicht um davon leben zu können, wenn man von LEBEN überhaupt sprechen kann. Nein das war und ist kein Leben, eine Hetzjagd um die Existenz beschreibt es besser. Klaglos hat sie es hingenommen.

Und sie hätte es auch weiter hingenommen dieses „Hundeleben“ wäre da nicht das JOBCENTER. Regelrecht bombardiert hat man die Frau mit Schreiben, in der man sie aufforderte sich doch gefälligst mehr anzustrengen, um ihre Hilfebedürftigkeit zu beenden, schließlich könne man ja noch einen weiteren Minijob annehmen und die Bewerbungsbemühungen könnte man doch noch erweitern. Gerade mal, ein paar Euro hat sie aufstockend erhalten, zuletzt waren 35,00 EURO. Natürlich viel zu viel, für diese Menschenschänder des JOBCENTERS. Protestschreiben, Beschwerden hatte nur aufschiebende Wirkung, nach kurzer Zeit fing alles von vorne an.

Auch als auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde eine andere Sachbearbeiterin eingeteilt wurde, wurde weiter Druck gemacht, gnadenlos. Und so kam es, wie es kommen musste, es wurde zu viel, nicht das Geld, dafür die Sorgen, die Angst, wie man über die Runden kommt. Als nun an jenen Tag wieder eine Einladung von den JOBCENTER kam, versagten die Nerven. Pure Angst, Panik machte sich breit, sie war nicht mehr in der Lage der Einladung nachzukommen. Und wie zu erwarten war, wurden ihr Sanktionen angedroht, eigentlich lächerlich bei 35,00 EURO von der Armutsbehörde.

Die Frau ging zum Arzt und der erkannte den Ernst der Lage und riet ihr zu einen stationären Aufenthalt in einer Psychiatrie. Aus heutiger Sicht war es ein richtiger Rat, wer weiß, wie es sonst geendet hätte. Vier Wochen hat die Frau sich behandeln lassen und ist nun wieder zu Hause. Heute nun hat sie mich besucht, weil sie wieder Post vom JOBCENTER bekommen hat, mit unsinnigen rechtswidrigen Forderungen. Aber die Frau will sich wehren, sich nicht mehr klein machen lassen. Eines wurde aber auch klar. Mit Unterstützung von Hilfesuchenden beim ausfüllen von Unterlagen oder ähnliches ist es nicht getan. Vielmehr werden einen die Grenzen von Unterstützungsmaßnahmen bewusst.

UN-Armuts-Rüge wegen sozialer Missstände in Deutschland: Kritik macht nicht satt – jetzt ist Karlsruhe gefordert

Hartz4-Plattform fragt:

„Blüht“ das neue „Wirtschaftswunder“ auf dem Rücken sozialer Not?

„Da die offensichtlich unbelehrbare Bundessozialministerin von der Leyen die „tief besorgte“, wiederholte Kritik des neuesten Staatenberichts der Vereinten Nationen an Deutschlands sozialen Missständen wieder einmal nur „nicht nachvollziehbar“ findet, wird es endlich höchste Zeit, dass ihr das Bundesverfassungsgericht noch einmal nachdrücklicher klar macht, welche Verantwortung sie hier endlich übernehmen muss,“ empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin über die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber Millionen Lebensschicksalen. „Wir hatten schon geahnt, dass die Ministerin selbst dem Bundesverfassungsgerichtsurteil in Sachen Hartz IV vom 9. Februar 2010 wenig Respekt zollen würde. Deshalb haben wir bereits unmittelbar nach der Verabschiedung des nur mit der Note 6 zu beurteilenden neuen Hartz IV-Gesetzes begonnen die brennendsten Einzel-Probleme für den Rechtsweg nach Karlsruhe vorzubereiten. Die von unserer Bürgerinitiative unterstützten Sozialgerichts-Klagen in drei Bundesländern betreffen die Höhe des Regelsatzes, die Sanktionen sowie das so genannte Bildungspaket – und zwar alle mit dem Antrag zur Vorlage und Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht.“

Die Regelsatz-Klage hat im vorgeschalteten Eilverfahren zu einem erschütternden Ergebnis geführt: Das Sozialgericht meinte, fast 12 % Unterschreitung des „menschenwürdigen Existenzminimums“ könne keine Notlage und damit Eilbedürftigkeit begründen. Die Klage basierte auf den verfassungsrechtlichen Bedenken von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin, der von einer Mindest-Regelsatzhöhe von 412 € ausgeht. Für eine Chance auf eine zuvor ermittelte Regelsatzhöhe um 600 € sieht die Hartz4-Plattform inzwischen ebenso wenig Aussicht in Karlsruhe wie auch für die Anfechtung der EVS zugunsten einer Warenkorb-Methode. Denn dadurch dass der ehemalige Kläger beim Bundesverfassungsgericht die Weiterführung seiner Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zurück genommen hat, dürfte eine solche rechtliche Prüfung gleichzeitig gekippt sein. „Die Annahme, dass die Verfassungsrichter ihr eigenes Urteil vom 9. Februar 2010 dahingehend korrigieren würden, dürfte im Reich der Illusionen angesiedelt sein,“ resümiert Brigitte Vallenthin enttäuscht.

Der aktuelle Ablehnungsbeschluss des Sozialgerichts Hannover kommt zu dem Ergebnis:

 

  • „Höhere Leistungen könnten dem Antragsteller (…) allenfalls aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der die aktuelle Rechtslage für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt würde, zustehen.
  • Eine solche Entscheidung liegt aber nicht vor.
  • Das Gericht sieht sich auch nicht veranlasst, den Rechtsstreit auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG einzuholen.“

 

Das Verfahren befindet sich inzwischen in der Hauptsache-Klage der ersten Instanz beim Sozialgericht.

Die Sanktions-Klage gegen den § 31 SGB II – alter und neuer Fassung – wurde ebenfalls als Eilklage beim Sozialgericht eingereicht. Hier liegt nach Ansicht der Hartz4-Plattform zweifelsfrei eine Notlage vor – und zwar im Sinne des vom Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 verkündeten Grundrechts auf unanfechtbares „menschenwürdiges Existenzminimum“. Denn im Urteil der Verfassungsrichter heißt es:

 

  • „Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (…) sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
  • Dieses Grundrecht (…) hat (…) neben dem absolut wirkenden Anspruch (…) auf Achtung der Würde jedes Einzelnen eigenständige Bedeutung . Es ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden (…).“

 

Der verfassungsrechtlich Anspruch an die Festlegungen „unerlässlich“ und „unverfügbar“ sowie das „Muss“ an eine „Einlösung“ schließen nach Einschätzung der Hartz4-Plattform einen Eingriff in dieses Grundrecht durch die Hartz IV-Verwaltung zweifelsfrei aus. „Wir können uns nicht vorstellen, dass die Verfassungsrichter für den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen-31 eine Ausnahme des verfassungsrechtlichen „Anspruchs“ bestätigen würden,“ so Brigitte Vallenthin.

 

Die Klage gegen das Bildungspaket erklärt sich schon fast alleine durch sein öffentliches Scheitern. Die Hartz4-Plattform empfindet es als Skandal, dass das neue Hartz IV-Gesetz nicht nur gegen die Vorgaben der Verfassungsrichter zur transparenten Ermittlung der Kinderregelsätze verstößt, sondern obendrein ihren individuellen Anspruch auf Bildung und Teilhabe vom Regelsatz abtrennt und auf Kosten der Steuerzahler zu einem stigmatisierenden, bürokratischen Monster aufbläht. „Es wundert deshalb nicht, dass diesen datenschutz- und verfassungsfeindlichen Hürdenlauf aus vielen guten Gründen nur Wenige auf sich nehmen können,“ stellt Brigitte Vallenthin fest.

 

Die Eilklage zum so genannten Bildungspaket wird in Kürze eingereicht.

 

„Bei der UN-Menschenwürde-Kritik an Deutschland geht es nicht um „wissenschaftliche Fakten“ – mit deren Fehlen sich Ministerin von der Leyen rauszureden versucht -, es geht um reales, individuelles, täglich gelebtes Leiden in Deutschland,“ fasst die Hartz4-Plattform Sprecherin zusammen. „Ich schäme mich für eine Bundesregierung, die andernorts Menschenrechte einfordert aber gleichzeitig die am weltweiten Maßstab der Menschenwürde gemessenen und mit Besorgnis wiederholt geäußerten Missstände im eigenen Lande lapidar mit „nicht nachvollziehbar“ beiseite schiebt. Und ich bin enttäuscht von Richtern, die den Wert von 48 € mehr im Monat offenbar nur am Maßstab ihres eigenen Einkommens als „Peanuts“ messen. Wir erwarten, dass sich die Richter in Sachen Sanktionen und Bildungspaket bereits im Eilverfahren eher dem Maßstab des Bundesverfassungsgerichts sowie des weltweiten Maßstabs der Menschenwürde der Vereinten Nationen verpflichtet fühlen,“ hofft Brigitte Vallenthin.

 

 

Wiesbaden, 07. Juli 2011

 

Brigitte Vallenthin
Presse
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Wenn die Kinderseele zum „Amtsfall“ wird !

Am 04. Januar 2011 (!!!!!) kam die kleine Joel zur Welt, ihr Leben dauerte nur wenige Sekunden. Ihre Mutter erstickte den Säugling unmittelbar nach der Geburt und wurde hierfür zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Wie nun die Dresdner MOPO berichtet, ist Joel noch immer nicht beerdigt, ihr Leichnam liegt bis heute in der Chemnitzer Rechtsmedizin. Als Grund hierfür werden „fehlerhafte ausgefüllte Unterlagen zur Geburt, durch die Mutter“ als Begründung durch die zuständigen Ämter angegeben. WOCHEN, nachdem die Mutter ihr Kind umbrachte, musste sie ihren Kind erst einen Namen geben, eine zwingend notwendige VORSCHRIFT deutscher Bürokratie. Im weiteren, fehlten die Angaben über die Vaterschaft. Darüber konnte die Mutter aber keine Angaben machen, da sie von Anfang an beteuerte, dass sie selbst nicht wisse, wer als Vater in Frage kommt. Und so lange die Unterlagen nicht gemäß deutscher Bürokratie ausgestellt worden sind, findet die Kinderseele keine Ruhe, denn wer OFFIZIELL NICHT GEBOREN WORDE, kann OFFIZIELL NICHT GESTORBEN SEIN. Somit kann auch keine SOZIALBEERDIGUNG geplant werden. Willkommen in Deutschland-Bürokratie macht es möglich. Aber vielleicht ist das gar nicht der wirkliche Grund, wenn man die Presseberichte in diesen Fall zu Ende liest. Denn noch unklar ist, wer die KOSTEN für die Beerdigung trägt. Dies war auch Grund dafür, dass ein Mitarbeiter des Landratsamtes den Prozess verfolgte, in der Hoffnung die VATERSCHAFT klären zu können. Ob der Mitarbeiter des Landratsamtes, auch Anteil am Schicksal der kleinen Joel genommen hat? Wer weiß das schon. Wenn nicht, dann wäre das nachvollziehbar, weil er ja eine andere Aufgabe zu erfüllen hatte, nämlich die Klärung der Kostenfrage für eine Sozialbeerdigung. Ich schäme mich hier von einer Sozialbeerdigung zu schreiben. Der verantwortliche Bürgermeister Thomas Weikert (Linke) geht nun  eben von  einer Sozialbeerdigung aus. Was für eine makabere Behördenposse, wenn eine Babyleiche zum Verwaltungsakt wird.

Ich kann nur hoffen dass die kleine Kinderseele bald ihren Seelenfrieden finden wird!

Frank Ullrich

Brief an U. der Leyen zum Bildungspaket

Liebe Leser, hier ein Brief von Barbara Diesel von der Dresdner Sozialwacht, welche zeigt was von den sogennanten Bildungspaket zu halten ist.

An

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin Dresden den 18.Juni 2011

Sehr geehrte Frau Sozialministerin Ursula von der Leyen !

Wie Sie angekündigt haben wollen Sie ein neues Spitzentreffen mit Vertretern von Ländervertreter und kommunale Spitzenverbände einberufen, um über die Verbesserungen bei der Umsetzung des „Bildungspaketes“ zu beraten. Ich sage Ihnen jetzt bereits voraus, dass dies nichts nützen wird. Auch wir haben einen Antrag auf Leistungen gestellt unter anderen auch, für Nachzahlungen von Leistungen Rückwirkend ab 01.01.2011 bis 30.04.2011. Nach langen warten  haben wir, wie nicht anders zu erwarten, ein Schreiben erhalten mit ZEHN SEITEN mit der Aufforderung zur Mitwirkungspflicht.
Acht verschiedene Nachweise benötigen die Damen und Herren von uns um den Antrag zu bearbeiten. Für jede beantragte Leistung eine Bescheinigung von Schulen, bis hin einer Entscheidung des Schulverwaltungsamtes zur Übernahme von Schulbeförderungskosten gem. Satzung der Landeshauptstadt Dresden. Rechnungen ,Quittungen, Kontoauszüge, Kopien von Fahrscheinen und so weiter und sofort. Bis man ALLE geforderten Unterlagen zusammen getragen hat, wenn man diese denn auch bekommt und die unkomplizierte schnelle Arbeitsweise der  Behördenmitarbeiter mit eingerechnet, dürfte zum Beispiel die Nachhilfe für Kinder keinen Sinn mehr machen, da das Schuljahr beendet und der Schüler sitzengeblieben. Auch wir machen uns keine große Hoffnung, dass unseren Antrag stattgegeben wird, da wir davon ausgehen , dass wir die Beamten und Mitarbeitern der Behörden und deren Nachweisverlangen nicht befriedigen können. Bei uns ist der Eindruck entstanden, dass die Kommunen das  „Bildungspaket“ dazu nutzen, um bereits beschlossene und bewilligte Sozialausgaben wieder zu streichen um somit bei den Sozialausgaben zu sparen. Was übrig bleibt vom „Bildungspaket“ ist eine von Ihnen organisierte politische beschlossene Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Behördenmitarbeiter.
Sollte unser Antrag abgewiesen werden haben wir uns bereits heute entschlossen nicht in Widerspruch zu gehen, weil wir des betteln der zugestandenen Almosen leid sind.
Die Stadt Dresden und das verantwortliche Jobcenter jedenfalls, macht aus dem „Bildungspaket“ ein BÜROKRATIE MONSTER und somit zu einer FARCE. Wir werden das nicht mitmachen und spenden die uns zustehende Leistungen aus dem „Bildungspaket“ den armen Kindern und deren Familien in Griechenland.

Mit freundlichen Grüßen
Barbara Diesel

Die neueste Gemeinheit der Ursula von der Leyen

Werkbank

 

„Bisher zahlte der Bund die Rentenversicherungsbeiträge für die Menschen die in Behindertenwerkstätten betreut wurden. Der Betrag belief sich auf rund 155 Millionen Euro im Jahr. Diesen Betrag will die Menschenhasserin von der Leyen nun einsparen. Künftig sollen die Arbeitslosen- und Rentenversicherung als Träger der Rehabilitation anstelle des Bundes die Rentenbeiträge der Behinderten in Werkstätten übernehmen. Doch damit nicht genug. Um noch mehr Geld für die Ackermänner und sonstigen Bankster zu bekommen, soll diese Regelung für die letzten drei Jahre rückwirkend gelten, womit sie den solidarischen Versicherungen nicht nur jährlich 155 Millionen Euro stiehlt sondern auch noch mal eben 500 Millionen Euro so nebenbei einsackt.“

 

Bei Duckhome weiterlesen…

BILDUNGSPAKET: eine gute und eine schlechte Idee

von Christine Haderthauer

Reißleine ziehen Ministerin von der Leyen!
Und nicht zusätzlich zu 3 Millionen für Werbung weiteres Steuergeld sinnlos vergeuden „Recht hat sie die bayerische Sozialministerin, Christine Haderthauer,“ freut sich sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, „wenn sie fordert: man solle das Bildungspaket „bar auszahlen“ – und zwar an alle Kinder zusammen mit der monatlichen Leistung. Dass sie dann aber selber wieder in politisches Denken „von gestern“ zurück fällt – was sie zu Recht bei der Bundessozialministerin rügt – und auch noch über den Kindern die Sanktions-Keule schwingt, lässt leider den Verdacht populistischer Halbherzigkeit aufkommen“, so Vallenthin.
Dabei trifft die bayerische Sozialministerin mit Ihrem Vorschlag – in einem Interview mit welt.de im Anschluss an Ursula von der Leyens alles andere als Runden Tisch – genau ins Schwarze und exakt die Forderung der Arbeitslosen-Bürgerinitiative. Die Hartz4-Plattform hat bereits seit Beginn der Diskussion um Bildung und Teilhabe von Kindern die direkte Auszahlung an alle Kinder durch einen im Sinne des Bundesverfassungsgerichts ausreichend hohen Regelsatz gefordert. Deshalb ist Christine Haderthauer uneingeschränkt zuzustimmen, wenn sie im Welt-Interview betont:
„Beim Schulbedarf hat Frau von der Leyen ja selber festgestellt, dass das Bargeld zweckentsprechend verwendet wird, deshalb wird dieser Betrag von 100 € bar an die Eltern gezahlt. Warum dann nicht auch die Teilhabepauschale von 10 € im Monat bar auszahlen?“
Die Bayerische Sozialministerin bemerkt richtig:
„Die Kinder haben einen vom Verfassungsgericht bestätigten Anspruch darauf.“
Und ebenfalls unterstützenswert ist Haderthauers Bürokratie- und Werbungskosten einsparender sowie individuelle Chancen fördernder Hinweis:
Auch „falls“ die Kinder „nicht Fußball spielen“, „auch dann sollte es die zehn Euro geben“, um sie gegebenenfalls für ganz persönliche Bildungswünsche auszugeben. “Teilhabe ist doch mehr als ein Vereinsbeitrag“, so die Ministerin.
Stattdessen baut von der Leyen ein Bürokratie-Monster auf, das alleine schon mindestens 1/3 des vorgesehenen Geldes auffrisst und dabei die Kinder noch nicht einmal erreicht. Wenn die Antragszahlen laut spiegel-online-Umfrage gerade mal 2 % erreichen – selbst mit persönlichem Anschreiben in Haderthauers Heimatstadt Ingolstadt noch nicht einmal 4 % -, dann sollte Ursula von der Leyen nach Einschätzung der Hartz4-Plattform spätestens jetzt die Reißleine ziehen und nicht noch weiteres gutes Geld der Steuerzahler ihrer aussichtslos schlechten Sacher hinterher werfen.
Die Hartz4-Plattform empfiehlt Ministerin von der Leyen, sich nicht an einem in Wahrheit alles andere als „Runden Tisch“ mit handverlesenen Vertretern lediglich von Ländern und Kommunen falschen Applaus zu holen und entgegen anderer Tatsachen zu verkünden:
„Ich bin froh über die Einigkeit am Runden Tisch, dass Anschreiben ein kluger Weg (…) sind.“
Die Bürgerinitiative ist empört über den Missbrauch des guten Namens „Runder Tisch“. Denn an dem durften nur wenige handverlesene Länderminister Platz nehmen – noch nicht einmal sonst willkommene Vertreter von Kirchen und Wohlfahrtsverbänden. Wer aber vor allem wieder einmal fehlte, das waren diejenigen, die wirklich etwas zur Sache hätten beitragen können – nämlich die Arbeitslosen-Initiativen. Die hätten der Ministerin rasch die Augen öffnen und erklären können, woran ihr Bildungs-Murks bisher gescheitert ist und auch weiterhin scheitern wird.
Dass mit dem zwar nur einseitigen, aber hoffnungslos unübersichtlichen Antrag die folgenden Leistungen zu beantragen sind, erschließt sich nur dem, der sein Leben lang nichts anderes getan hat, als Verwaltungsformulare auszufüllen, kritisiert die Hartz4-Plattform:

Mittagessen: bei Nachweis 26 € im Monat.
Kultur, Sport, Freizeit: mit Beleg 10 € im Monat.
Tagesausflüge: gegen Teilnahmebescheinigung die vollen Kosten.
Nachhilfe: nur wenn der Lehrer sie für „angemessen“ hält und gegen Nachweis.
Monatskarte: voll erstattet, nur wenn die „erforderlich“ ist und die „nächstgelegene Schule“ besucht wird; bei zusätzlich privater Nutzung nur Zuschuss.
Schulbedarf: 100 € ohne Antrag mit Monatsleistungen; 1. August 70 €, 1. Februar 30 €.

„Oder sollte es den Antragstellern auch gar nicht leicht gemacht werden, weil in allem Handeln der Bundesregierung immer wieder die menschenverachtende Geisteshaltung beispielsweise eines Berliner CDU-Abgeordneten Frank Steffel durchscheint?“ fragt Brigitte Vallenthin. „Der steht nämlich u.a. Philipp Missfelder und Guido Westerwelle in nichts nach, wenn er erklärt:
„Bildungsgutscheine (…) lassen sich eben nicht verrauchen und versaufen.“
Da bleibt nur der dringende Rat an Christine Haderthauer: Lassen sie sich ihre gute Idee nicht kaputt machen und folgen sie nicht solchen Betrugs-Unterstellungen Ihrer politischen Freunde des so genannten bürgerlichen Lagers! Schmeißen Sie ihre zweite, schlechte Idee zum Bildungspaket eiligst auf den Müll! Sanktionsdrohungen auch noch gegen Kinder mit einer so genannten „Bildungs- und Teilhabevereinbarung“ haben mit Menschenwürde nicht das geringste zu tun!“
Übrigens: rückwirkende Anträge zum 1. Januar sollen nach Beschluss des Runden Tisches jetzt bis zum 30. Juni gestellt werden können. In einer Presseerklärung aus dem von-der-Leyen- Ministerium heißt es dazu:
„Dafür leitet das Bundessozialministerium jetzt die erforderlichen gesetzgeberischen Schritte ein.“
Da stellt sich für die Hartz4-Plattform allerdings die Frage: Was hat der bei der Karlsruher Hartz IVVerhandlung ständig zitierte „lernende Gesetzgeber“ eigentlich dazu gelernt, wenn er – kaum ist des Bundespräsidenten Tinte darunter getrocknet – das 14 Monate lang diskutierte, verspätet verabschiedete Gesetz bereits nach vier Wochen schon wieder ändern muss?

Pressemitteilung
Wiesbaden, 26. April 2011

Brigitte Vallenthin
Hartz4-Plattform
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Anne Will hat recht: das so genannte „Bildungspaket“ ist eine Mogelpackung

Von der Leyens neues Gesetz raubt Kindern gleich mehrfach ihre Rechte

„Manchmal haben die Wochenend-Fernseh-Plappereien durchaus mehr als nur ein Körnchen – am vergangenen Sonntag sogar einen überzeugend dicken Sandberg an Wahrheit, den Anne Will Ursula von der Leyen aus gutem Grund vor die Tür des Sozialministeriums gekippt hat,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. „Eine „Mogelpackung“ scheint nach Einschätzung der ARD-Moderatorin das so genannte „Bildungspaket“ im neuen Hartz IV-Gesetz zu sein. Und sie überzeugte auch gleich mit schlagenden Beweisen – beispielsweise einem Stresstest für die tatsächlichen Kosten der Teilhabe in einem Fußballverein. Es ist ein Skandal: dieses heuchlerische Bildungspaket ist gleich ein mehrfacher Betrug an den Rechten armer Kinder sowie auch ihrer Eltern,“ so Brigitte Vallenthin.

Nach Ansicht der Hartz4-Plattform geht es bei diesem vergifteten PR-Coup – „Bildungspaket“ genannt – in Wahrheit doch nur darum, den Kindern nicht den Regelsatz zu erhöhen. Und die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass ihr angeblicher Geldsegen – eher wohl ein weiteres Aufbläh-Programm für staatliche Verwaltungen – den größten Teil der Kinder wohl gar nicht erreichen wird.

– Das Bildungspaket erfüllt nicht mal einen Bruchteil dessen, was es verspricht. Nur ein Beispiel: der Fußballverein. Die Anne Will-Redaktion hat mal den Kicker-Stresstest gemacht: In Ursula von der Leyens Mogelpackung fehlen vollständig die um mindestens 400% das Bildungspäckchen übersteigenden Kosten für Sportkleidung, -Schuhe und sonstige über den Vereinsbeitrag hinaus gehenden finanziellen Aufwendungen. Dem überzeugenden Video in der Sendung ist nichts hinzu zu fügen
(http://daserste.ndr.de/annewill/media/annewill2829.html)
– außer, dass es das bei allen anderen Bildungswünschen von Hartz IV-Eltern für ihre Kinder genauso aussieht. Da hilft auch wenig, dass Julia Klöckner, rheinlandpfälzische CDU-Hoffnung, eine Musikschule kennt, bei der man Instrumente ausleihen kann, und noch weniger, dass Sterne-Koch Tim Raue dieses Regierungs-Schönreden noch mit der inhaltslosen Worthülse toppt: „Wir haben jetzt dieses tolle Bildungspaket.“

– Das Bildungspaket widerspricht der Pflicht zur „transparenten Berechnung“ des Regelsatzes, wie es die Verfassungsrichter forderten – und zwar desjenigen für Kinder. Kinder mit einer so genannte „Teilhabe“-Mogelpackung mal eben aus einer transparenten Berechnung auszugliedern, ist folglich nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2011 verfassungswidrig.

– Das Bildungspaket widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.
Auch hier waren die Verfassungsrichter eindeutig indem sie ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ postulierten, das sich auf “jeden Hilfebedürftigen“ bezieht. Nachteil für die Betroffenen: eine grundgesetzlich verbürgte Gleichbehandlung aller Kinder wird mit der Vorbedingung zur Antragstellung und Antragsgewährung, mit dem guten Wille von Lehrern, mit lückenhaftem Angebot und mit Mut der Eltern verbunden, auch noch um dieses Grundrecht für ihrer Kinder beim Amt zu betteln. Von wegen „Rechtsanspruch“ – wie die neue Hoffnung der CDU, Julia Klöckner es bei Anne Will formulierte:
wo es in der Schule kein Mittagessen gibt, da muss weiter Kohldampf geschoben werden.

Das Bildungspaket widerspricht dem Prinzip der freien, individuellen Entscheidung und entmündigt Eltern, die nicht mal mehr frei im Sinne ihrer Kinder entscheiden können, ob und wo bzw. bei wem sie Sport treiben, Musik-, Mal- oder Tanzunterricht oder Nachhilfeunterricht nehmen wollen. Man muss gar nicht die Erinnerungen an „Kraft durch Freude“ oder „Freie deutsche Jugend“ bemühen, um zu spüren, dass da etwas extrem Ungutes unterwegs ist – wenn obendrein auch der Sachbearbeiter entscheiden wird, wie weit man zur Schule und zurück laufen könnte und keine kostenlose Buskarte braucht.

– Das Bildungspaket widerspricht dem Sozialdatenschutz, weil es Eltern und Kinder verpflichtet, ihre Lebenssituation in Vereinen und anderen Organisationen sowie Bildungseinrichtungen offenbaren zu müssen. Und dass – wie aus den Ämtern zu hören ist – „der Ansturm nicht groß“ sei – ist doch der beste Beweis dafür, dass vielfach öffentlich geschmähte Hartz IV-Berechtigte sich aus Scham gar nicht trauen, diesen so genannten „Rechtsanspruch“ zu beantragen.

„Das alles bedeutet aber auch, dass wir uns von der Links-Partei – die doch die Belange dieser Menschen im Auge haben will – wünschten, sie würde nicht, wie Bodo Ramelow bei Anne Will, in das Loblied der Hartz IV-Parteien für’s Bildungspaket einstimmt,“ resümiert Brigitte Vallenthin enttäuscht, „sondern unser Engagement für die Abschaffung dieses Unsinns-Pakets und für die verfassungskonforme Ermittlung und Berechnung eines auch die „gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe“ einschließenden ausreichenden Kinder-Regelsatzes unterstützt.“

Wiesbaden, 12. April 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen.

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Die Renten verarsche

Hans-Peter arbeitet seit seiner frühesten Jugend bei der Bahn, gern würde er wie viele seiner früheren Kollegen in den Vorruhestand gehen, doch das kann er sich nicht leisten nach seinem vorläufigen Rentenbescheid bekäme er nur eine Rente von 653,37 € und das nach 48 Arbeitsjahren.

Seine ehemaligen Kollegen, die früher in Rente gegangen sind bekommen vielmehr als er. Zum Beispiel Joachim, er ging als erster in Rente, schon 1994, seine heutigen Bezüge 1417 € im Monat. Sein Kollege Horst ist einige Jahre später ausgeschieden, im Jahre 2003, seine Rente ist schon etwas geringer 915 €. Und dies ist keine Ausnahme…

Grilleau.blog

Die Tricks zur Berechnung des Existenzminimums

Erstmal:
wie Blöd muß man eigentlich sein, um die Chance, der ganzen Opposition den Wind aus den Segeln zu nehmen und nebenbei sowohl den Linken als auch der SPD mindestens 10% Wählerstimmen abzunehmen, verstreichen zu lassen.

Hier hätte sich die Regierung mit einer Erhöhung von Hartz4 auf 450 bis 500 Euro locker über die nächsten Wahlen retten können. Aber nein, lieber die Arbeitslosen mit einer 5 Euro Erhöhung verhöhnen und schlechte Bilanztricks anwenden, damit ja nicht genug Geld beim Pöbel ankommt. Na ja, wahrscheinlich sind alle Entscheider schon so lange im Bundestag, daß sie nach der Wahl genügend Pensionsansprüche gesammelt haben, um ohne Not die versprochenen Vorstandsposten zu besetzen. Beispiele gibts ja leider genug.

Wenn man sich dann noch das Lügengebilde anschaut, daß Frau von der Laien (ja ja, ich weiß wie man sie richtig schreibt) in Ihrer Rede vom 29.10.2010 ausgespuckt hat, fragt man sich ernsthaft, wie solche Menschen Abends noch in den Spiegel sehen können bzw. wieso der Spiegel nicht einfach vor Scham zerspringt.

Nachzulesen hier – mit einem netten Schlußwort.

Die Linke hat das Ganze mal nachrechnen lassen und ist zu dem Ergebnis gekommen, daß die Bundesregierung diejenigen, die es am nötigsten hätten, um ungefähr 145.– Euro betrügt – im Monat. Und damit nicht nur diejenigen, die viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung (Versicherung!) eingezahlt haben und aus verschiedensten Gründen nun keine Arbeit mehr finden oder nicht mehr arbeiten können, auch alle steuerzahlenden Mitbürger, da der Steuerfreibetrag mit steigendem Existenzminimum ebenfalls steigen würde.

Na ja, hauptsache es ist genug Geld da um die Aussenstände der deutschen Banken (bzw. der Deutschen Bank) in Irland abzusichern.

Die Berechnungen im Auftrage der Linken kann man übrigens auch hier lesen:
Alternative Berechnungen Hartz-IV
(pdf)

Der Sozialbetrug „Bürgerarbeit“!

Ein paar Fakten über die Bürgerarbeit sollte an dieser Stelle schon einmal zur Diskussion gestellt werden dürfen, Frau von der Layen will  36.000 Menschen zur Bürgerarbeit verpflichten, ein Ablehnen dieser Bürgerarbeit soll es laut Ursula von der Layen nicht geben, wer die Bürgerarbeit verweigert, dem soll der Hartz IV Regelsatz auf Null gekürzt werden

Mit der Bürgerarbeit sollen also 36.000 sozialversicherungspflichtige Jobs geschaffen werden. Die Vergütung beträgt in der Regel zwischen 657 und 900 Euro brutto. Das bedeutet, von dem Betrag werden noch einmal Steuern, Renten- und Krankenkassenbeiträge abgezogen. Von dem Rest muss dann Miete, Heizung, Strom und der Lebensunterhalt beglichen werden, also es kann gar weniger werden, als zuvor. Und nun muss man auch wissen, dass der Heizkostenzuschuss nicht mehr gewährt wird, da man ja in einem sozialversicherungspflichtigen Job integriert ist, und nur Hartz IV Empfänger die kompletten Heizkosten erstattet werden.
Das bedeutet in letzter Konsequenz das mit diesen Bruttobetrag auch die kompletten Heizkosten finanziert werden müssen.

Den Job kann man auch nicht so einfach kündigen, was im übrigen die heutigen Arbeitnehmer  selbst  mit ordentlichen Tarifverträgen auch nicht mehr ohne weiteres können, denn sie bekommen eine Sperre von drei Monaten verhängt, in denen sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.

Aber nun kommen wir zum wesentlichen, zum Kostenfaktor Bürgerarbeit.

Das dreijährige Projekt “ Bürgerarbeit“ wird mit insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro gut zur Hälfte vom deutschen Staat (690 Millionen Euro) und zum anderen Teil vom Europäischen Sozialfonds finanziert.

Nun wollen wir doch mal rechnen: 36.000 Menschen werden von diesen 1,3 Milliarden Euro drei Jahre lang finanziert. 12.735 Euro pro “Bürgerarbeiter”. Macht im Monat 1061 Euro. Wovon der “Bürgerarbeiter” laut von der Leyen aber nur 900 Euro (Brutto) erhält,
die Differenz von immerhin 161 Euro pro Mann und Monat versickern  in unsaubere  Kanäle, dies sind immerhin 197 Millionen Euro.

Doch nun kommt der eigentliche Clou, denn diese 36.000 Arbeitslose werden die ganze Zeit so oder so aus dem üblichen dafür vorgesehenen Sozialbudget finanziert, und daran ändert sich nichts, die Gelder fließen weiterhin an die entsprechenden Stellen.

Denn der Bundeshaushalt hat den Zuschuss für die Bürgerarbeit als Mehrbelastung deklariert, wie kann es denn eine Mehrbelastung sein, doch nur wenn doppelt gezahlt wird?!

Na dämmert es einigen langsam?

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