RA Wilfried Schmitz, Mitglied der RA-Kammer Köln
An das
Bundesverwaltungsgericht
1. Wehrdienstsenat
04107 Leipzig
AZ: 37/2022 und 58/2022 Selfkant, den 25.10.2022
In den Wehrbeschwerdeverfahren
des …
und des …
muss nicht nur für die Begründung der Anhörungsrüge, sondern auch für die Öffentlichkeit und die Nachwelt unbedingt noch festgehalten werden, wie gefährlich die Covid-19-Injektionen sind, denen die Richter des 1. Wehrdienstsenats am 7.7.2022 ihren richterlichen Segen gegeben haben, und dies, obschon die Sachverständige Prof. Dr. Ulrike Kämmerer im Rahmen ihres Vortrags am 2. Verhandlungstag am 7.6.2022 auch ausdrücklich auf die Biowaffen-Qualität der Covid-19-Injektionen auf Basis der modRNA-Technologie hingewiesen hat.
Zur Erinnerung: Wir sprechen hier von modRNA, da diese RNA künstlich hergestellt wird.
Frau Prof. Dr. Kämmerer fasst ihre diesbezüglichen Ausführungen vor Gericht am 7.6.2022, mit denen sie die absolute Unvertretbarkeit und Unverantwortlichkeit dieser Covid-19-„Impf“-Pflicht begründet hat, wie folgt zusammen (Zitat):
„Auf der Seite https://www.stopgof.com/ wird detailliert beschrieben, wie die Variante des SARS-CoV-2 im Labor im Rahmen der sog. Gain-of-Function-Forschung zusammengesetzt worden ist. Der Betreiber der Seite hat inzwischen zusammen mit anderen Wissenschaftlern eine Publikation eingereicht, in der fachlich aufwendig und detailliert nachgewiesen wird, dass das SARS-CoV-2 Virus zu nahezu 100% aus einem Biolabor stammen muss, abrufbar unter dem Link:
https://www.biorxiv.org/content/10.1101/2022.10.18.512756v1.full.pdf
Ferner existieren u.a. folgende Indizien aus der Fachliteratur:
In einer 2018 aus dem Labor von Christian Drosten (Er ist Letztautor und damit der Verantwortliche) publizierten Arbeit (Muth et al; SciRep. 2018; 8: 15177) wird beschrieben, wie im SARS-1 Stamm Frankfurt 1 durch gezielte Manipulation („engineering“) verschiedene Varianten des Virus hergestellt wurden. Er weiß also genau wie solche
Viren im Labor bearbeitet und „scharf“ gemacht werden.
Diese „gebastelten Viren“ wurden dann auf ihre Infektiosität für humane Atemwegszellkulturen untersucht und die „Rangordnung“ der Fähigkeiten in diesen menschlichen Zellen zu replizieren ermittelt. So könnte u.a. diese Arbeit auch dazu beigetragen haben, eine für den Menschen gefährlichere Variante zu definieren.
Hinsichtlich des Spike-Proteins von SARS-CoV-2 ist festzuhalten, dass die Geninformation, die mittels modRNA (Pfizer/Biontech oder Moderna) bzw. DNA (AstraZeneke bzw. Janssen) per Spritze in riesiger Kopienzahl in den Körper appliziert wird, die Bildung eines Proteins veranlasst, welches auf Aminosäureebene (und in räumlicher Proteinstruktur) exakt der Sequenz des Ursprungs-Spike Proteins der Variante Wuhan-1 entspricht.
Dieses Wuhan-1 Spikeprotein enthält mehrere Stellen, welche keinerlei Zweifel über einen Ursprung in einer Gain-of-Funktion-Laborvariante zulassen. Detailliert sind diese offensichtlichen Stellen u.a. beschrieben worden in den Publikationen von Frau Segreto (Segreto R,Bioessays. 2021 Mar; 43(3): 2000240; Bioessays. 2021 Jul; 43(7): 2100015 ; Environ Chem Lett. 2021; 19(4): 2743–2757) und auch auf der Internetseite stopgof.com
Explizit wurden bisher folgende künstlichen und das Spike toxischer für den Menschen machenden Eigenschaften entdeckt und beschrieben:
1. Die sogenannte „Codon-usage“, also die Basen in der Nukleinsäure, welche für die Aminosäuren codieren, sind künstlich (vermutlich durch Zellkultur oder Passage in humanisierten Mäusemodellen) an menschliche Erbinformation angepasst, damit ein besonders effektives Herstellen des Proteins in den Zellen ermöglicht wird.
2. Neben den ungewöhnlich, ganz offensichtlich zur verbesserten Bindung an den menschlichen ACE2-Rezeptor optimierten Rezeptorbindedomänen verfügt das Wuhan-1 Spike (und damit auch die „Impf“-Spikes über eine Rezeptorbindestelle für Neuropilin-1) und damit, ansonsten nicht in Coronaviren vorkommend, eine Anbindemöglichkeit an Nervenzellen, was die gesteigerte Neurotoxizität (Geschmacksverlust, Lähmungen, Fatique, Neuropathien) der Original-Viren, aber vor allem der „Impfstoffe“ erklären kann.
3. Zweifelsfrei und allgemein anerkannt ist die „Furin-Spaltstelle“ als auffälligstes Merkmal des Virus-Spikes, welches ausschließlich in der Wuhan-Variante (und bisher keinen anderen humanpathogenen SARS-Viren) beobachtet wurde. Diese Spaltstelle wurde bereits in einer der ersten Publikationen (Wölfel et al, Nature. 2020 May;581(7809):465-469. ) als Auffälligkeit beschrieben. Diese Furin-Spaltstelle ermöglicht zum einen, dass sich ein Fragment des Spike-Proteins ablösen und frei im Körper zirkulieren kann (dieses Spike-Fragment enthält die meisten toxischen Infos), und zum anderen
wird durch die Spaltung des Spike-Proteins an dieser Stelle ermöglicht, das betroffene Zellen miteinander fusioniert werden, was deren Zellintegrität nachhaltig stört und so z.B. zu massiven Fehlfunktionen der Gefäßwände und Lungengewebe führen kann.
Durch Sequenz-Analysen wurden ferner folgende ungewöhnliche (und nur durch Laboroptimierung erklärbare) Eigenschaften des Spike-Proteins gefunden
1. Die wichtigsten Andockstellen (Rezeptorbindedomänen) von HIV (Pradhan P, doi: https://doi.org/10.1101/2020.01.30.927871)
2. Eine Aminosäuresequenz, welche dem Neurotoxin von Giftnattern (Königskobra) entspricht (Segretto; Environ Chem Lett. 2021; 19(4): 2743–2757)
3. Eine Heparin-Bindestelle, welche es dem Spike-Protein ermöglicht
nicht nur weitere Zellen als Wirtszellen für das Virus zu erschließen, sondern vor allem massive negative Auswirkung auf die Blutgerinnung bedingt (Segretto; Environ Chem Lett. 2021; 19(4): 2743–2757)
4. Eine Region des Spike-Proteins ist so gestaltet, dass sie der wichtigsten Region von Prionen (Alzheimer, BSE, Scrapie) entspricht und von den Entdeckern für sehr schnell verlaufende akute Sterbefälle aufgrund er Jakob-Kreutzfeld-Erkrankung verantwortlich gemacht werden (Moret-Chalim C; DOI:10.13140/RG.2.2.14427.03366 )
5. Ein sogenanntes „Superantigen-Motiv“, welches ausschließlich in SARS-CoV-2 Spike vorkommt und für den „Zytokin-Sturm“ auslösend sein könnte, der in manchen sehr schweren Verläufen der Virusinfektion aber auch infolge der „Impfung“ beobachtet wurde.
In Zusammenschau der bisher publizierten Informationen kann man festhalten,
dass offensichtlich das Spike-Protein des SARS-CoV-2 Virus auf maximale Schadwirkung im Menschen angepasst ist – und aufgrund der eindeutigen Muster kann diese nur im Rahmen von Laborarbeiten geschehen sein.
Somit entspricht das Spike-Protein aus der Wuhan-1 Variante eindeutig einem „Gain-of Function“ Produkt, welches 1:1 mit den „Impfungen“ in die Menschen transportiert wird und damit als Biowaffe eingestuft werden muss.“ (Zitat Ende)
Beweis für den gesamten vorstehenden Vortrag:
Sachverständiges Zeugnis von Frau Prof. Dr. rer. hum. biol. Ulrike Kämmerer, zu laden über die Frauenklinik und Poliklinik des Uniklinikums Würzburg (Kontaktdaten liegen dem Gericht bereits vor)
Quellen hierzu:
Als Anlage 1:
Kopie der Publikation “Superantigenic character of an insert unique to SARS-CoV-2 spike supported by skewed TCR repertoire in patients with hyperinflammation” (Übersetzt: Superantigener Charakter eines einzigartigen Inserts inSARS-CoV-2-Spike unterstützt durch verzerrtes TCR-Repertoire bei Patienten mit Hyperinflammation) von Mary Hongying Cheng et al.
Als Anlage 2
Kopie der Publikation “Attenuation of replication by a 29 nucleotide deletion in SARS- coronavirus acquired during the early stages of human-to-human transmission” (Übersetzt: Abschwächung der Replikation durch eine 29-Nukleotid-Deletion im SARS-Coronavirus, die in den frühen Stadien der Übertragung von Mensch zu Mensch erworben wurde) von Doreen Muth et al. „& Christian Drosten“ .
Als Anlage 3:
Kopie der Publikation „Should we discount the laboratory origin of Covid-19?” (Übersetzt: Sollten wir den Ursprung von Covid-19 im Labor ausschließen?“ von Segreto et al.
Als Anlage 4:
Kopie der Publikation „Uncanny similarity of unique inserts in the 2019-nCoV spike protein to HIV-1 gp120 and Gag“ (Übersetzt: “Unheimliche Ähnlichkeit der einzigartigen Inserts im 2019-nCoV-Spike-Protein mit HIV-1 gp120 und Gag“)
Die Sachverständige Prof. Dr. Kämmerer hat im Rahmen ihres Vortrags am 7.6.2022 schon besonders darauf hingewiesen, dass Oberstarzt Prof. Dr. Roman Wölfel, seit Oktober 2019 Leiter des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr, auf Grund seiner besonderen Qualifikation und seiner o.g. Arbeit aus dem Jahre 2020 sowie seiner weiteren Fachpublikationen diese Zusammenhänge ebenfalls erkannt haben muss.
Ferner hat sie erwähnt, dass exakt dieses von Prof. Wölfel geleitete Institut für Mikrobiologie die Aufgabe hat, biologische Gefahren (Biokampfstoffe) frühzeitig zu identifizieren, um Gefahren für die Soldaten und die Bevölkerung abzuwehren.
So heißt es auf der Webseite des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr u.a.:
„Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr ist eine Ressortforschungseinrichtung der Bundeswehr für den Schutz vor biologischen Kampfstoffen und anderen gefährlichen Infektionskrankheiten. Es befasst sich wissenschaftlich mit einer Vielzahl von Bakterien, Viren und Biogiften, die auch potenziell als Kampfstoffe missbraucht werden könnten. Dabei handelt es sich um in der Natur selten vorkommende Erreger oder Toxine, die in der Regel schwere, zum Teil tödliche, leicht von Mensch zu Mensch übertragbare und schwierig zu behandelnde Erkrankungen auslösen können. Diese schnell und zweifelsfrei diagnostizieren zu können, ist eines der Forschungsziele am Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr.
Das Institut verfügt dazu sowohl über weltweit schnell-verlegbare Laborfähigkeiten, als auch über eine nach internationalen Standards akkreditierte Diagnostikabteilung. Die in München aufgebauten Testverfahren und Laborfähigkeiten bieten eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten auch in der Diagnostik natürlicher Infektionen und Ausbrüche. So diagnostizierte das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr im Januar 2020 die ersten Fälle von COVID-19 bei Menschen in Deutschland, isolierte das SARS-Coronavirus-2 und entschlüsselte dessen Erbgut…“ (Zitat Ende)
Quelle:
https://www.instmikrobiobw.de
Gerade angesichts seiner frühzeitigen Beteiligung an der Diagnostik, Isolierung und Entschlüsselung des SARS-CoV-2-Virus, seiner besonderen Fachkenntnisse und seiner Fachaufgaben ist es ein unfassbarer Vorgang, dass Oberstarzt Prof. Dr. Roman Wölfel der Covid-19-Injektionen-Duldungspflicht nicht mit äußerstem Nachdruck widersprochen hat.
Schmitz
Rechtsanwalt
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