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Eiskalte Lüge mit mörderischen Folgen – Stellungnahme des beschwerdeführenden Anwalts im Soldaten-Impf-Prozess

Eiskalte Lüge mit mörderischen Folgen - Stellungnahme des beschwerdeführenden Anwalts im Soldaten-Impf-Prozess

 


An das
Bundesverwaltungsgericht
Geschäftsstelle 1. Wehrdienstsenat
04107 Leipzig

Zustellung über das beA (maßgebende Fassung)

Selfkant, den 8.9.2022

In den Wehrbeschwerdeverfahren

des Herrn ….

  1. BVerwG …

sind mir mit der Mitteilung des Gerichts vom 6.9.2022 lediglich die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter Dr. Langer, Dr. Eppelt und Dr. Häußler zugegangen.

Der diesseitige Befangenheitsantrag vom 5.8.2022 bezog sich aber auch auf die beiden Beisitzer Oberst i.G. Mielke und Oberstleutnant i.G. Suchordt, so dass deren Stellungnahmen noch entgegengesehen wird.

 Oder sollen uns deren Stellungnahmen vorenthalten werden? Wenn ja: Mit welcher – gesetzeskonformen – Begründung?

Die Inhalte nunmehr erhaltenen dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter vom 15.8.2022 und 25.8.2022 (Dr. Langer), 30.8.2022 (Dr. Eppelt) und 1.9.2022 (Dr. Häußler) kann auf die Soldaten, die sich von diesem 1. Wehrdienstsenat ein faires Verfahren und rechtliches Gehör erhofft haben, nur wie ein Spottgesang wirken, wenn es dort – etwa in der Äußerung von Dr. Langer vom 15.8.2022 u.a. heißt:

„Selbstverständlich wurden bei diesen Entscheidungen der gesamte schriftsätzliche und mündliche Vortrag der Beteiligten und nicht zuletzt die Ergebnisse der umfangreichen Beweisaufnahme…berücksichtigt und bedacht.“

Mit solchen Sprüchen beleidigt man förmlich die Intelligenz der Soldaten und macht sich nicht einmal die Mühe, das auch nur verbergen zu wollen.

Wie bereits dargelegt können die hier abgelehnten Richter unmöglich über „alle relevanten Sach- und Rechtsfragen beraten“ haben, wie Dr. Häußler in seiner Äußerung mitteilt, denn dann hätten sie der Sach- und Rechtslage gemäß anders entscheiden müssen und den Beschwerden stattgegeben.

Die schriftliche Entscheidungsbegründung wird nicht verdecken können, dass die Entscheidung der hier abgelehnten Richter vom 7.7.2022 ein einziger Justizskandal ist, durch den die Interessen und Rechte der Soldaten und Soldatinnen regelrecht verraten und verkauft worden sind.

Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben die hier abgelehnten Richter allenfalls „berücksichtigt und bedacht“, was den Interessen der Bundesregierung entspricht.

Man habe sich an der Rechtsprechung des BVerfGs orientiert?

Das BVerfG wird von keinem kritischen Juristen mehr ernst genommen, seitdem Prof. Dr. Harbarth dort Präsident ist. Schon 2020 war vollkommen klar, wohin die Reise mit diesem Präsidenten des BVerfGs gehen wird. Hier nur ein Beispiel von unzähligen:

„Von 880 Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht eingingen und die sich gegen die mutmaßlich grundgesetzwidrigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung richteten, gaben die Karlsruher Verfassungsrichter genau 3 — in Worten: drei! — Anträgen statt.“

Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/in-bedenklicher-verfassung

Wie wäre es mit dem Film „Die Akte Harbarth“? Siehe: https://www.kla.tv/Akte/21609

Das Video sei empfohlen. Die Quelle muss man nicht mögen, aber dadurch wird der Inhalt des Films nicht widerlegt. Mangelhaft an dieser kleinen Zusammenstellung ist allenfalls, was dort nicht alles behandelt wird.

An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätten sich die hier abgelehnten Richter jedenfalls nicht orientieren dürfen.

Zum einen wegen der auch dort zwingend zu beachten rechtlichen Einwendungen, die sich aus dem Grundgesetz, dem Europa- und Völkerrecht und insbesondere auch aus dem Nürnberger Kodex ergeben und die auch das BVerfG hätte beachten müssen. Menschen mit einer solchen Nachweispflicht faktisch zur Teilnahme an einem gigantischen Experiment mit hochgefährlichen Covid-19-Injektionen zu nötigen, das ist himmelschreiendes Unrecht und nicht nur ein Beleg für den Verfall jeder Rechtskultur, sondern für den Verlust jeder Empathie und Menschlichkeit.

Hierzu haben wir umfassend vorgetragen, auch durch Verweis auf gleichlautende Beurteilungen durch das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta).

Zum anderen schon wegen der Tatsache, dass das BVerfG bekanntlich überhaupt keine Beweisaufnahme durchgeführt und somit keinen einzigen Sachverständigen zu den Sachfragen angehört hat, von deren Beurteilung Leben und Gesundheit so vieler Menschen abhängen. Schon das alleine beweist m.E. eindeutig, dass dieses BVerfG von vornherein überhaupt nicht an einer Aufarbeitung aller wichtigen Beweisfragen interessiert war. Da wurde über Wohl und Wehe von Millionen Menschen einfach „nach Aktenlage“ entschieden.

Damit wurde die Nötigung aller, die in den in § 20 a Abs. 1 IfSG genannten Einrichtungen tätig sind, auch noch mit dem Anschein von Legalität versehen. Und daran soll man sich als Richter, der auf das Grundgesetz einen Eid geleistet hat, orientieren? Tatsächlich? Warum „orientieren“ sich Bundesrichter nicht einfach wieder an den Grundrechten und am Grundgesetz?

Wenn man sich als Richter an geradezu rechtsnihilistischen Entscheidungen orientiert, die fundamentale Grundrechte faktisch außer Kraft setzten, dann dürfte totale Orientierungslosigkeit die Folge sein. Eine solche Orientierungslosigkeit war in diesen Wehrbeschwerdeverfahren aber zu vermeiden, da hier Leben und Gesundheit aller Soldaten auf dem Spiel steht. Die hier abgelehnten Richter hätten lediglich den Vortrag der Beschwerdeführer zur Kenntnis nehmen müssen, und dann hätte sich die Frage, ob man sich an diesem BVerfG „orientieren“ darf, von selbst beantwortet.

Die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter sind aus der Sicht des Beschwerdeführers jedenfalls nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit auszuräumen. Ganz im Gegenteil: Wie zum Spott der Soldaten und Beschwerdeführer betonen alle Berufsrichter auch noch gleichermaßen, dass man den Vortrag und Antragsteller sowie das Ergebnis der Beweisaufnahme doch berücksichtigt haben. Auch wenn die mündliche Beschlussbegründung und die Pressemitteilung hierzu – gem. der Äußerung von Dr. Häußler – „nur de(n) wesentlichen Gedankengang der Entscheidung“ vermitteln können, so lässt doch gerade dieser „wesentliche Gedankengang“ zweifellos erkennen, dass die hier abgelehnten Richter bei der abschließenden Entscheidung des Senats gar keine Fakten und Argumente mehr „berücksichtigt“ haben können, die die unbestreitbare (!) hohe Gefährlichkeit der Covid-19-Injektionen belegen.

Haben diese Covid-19-Injektionen sogar – wie die Sachverständige Prof. Dr. Kämmerer ausführte – sogar Biowaffenqualität? Muss man sowas von Amts wegen aufklären? Diese Richter hat das nicht interessiert. Alles total egal, das Experiment muss weitergehen.

Aus den bereits von Prof. Dr. Schwab, dem Kollegen Tobias Ulbrich und mir dargestellten Gründen haben die hier abgelehnten Richter somit zentrale Erkenntnisse des Vortrags und der Beweisaufnahme und vor allem die eindeutige Rechtslage vollständig ignoriert, so dass der Beschluss vom 7.7.2022 mehr als nur überraschend war und vor allem in jeder Hinsicht unvertretbar war.

Der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter bestand in Wahrheit darin, die wahre Sach- und Rechtslage in entscheidungserheblicher Hinsicht total zu ignorieren und der Presse und damit der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass die Daten des PEI „valide“ und die Covid-19-Injektionen nicht mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit der Soldaten verbunden sind.

Das zu behaupten ist schlicht eine Lüge. Diese Behauptung zur Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu machen ist Rechtsbeugung.

Es ist bezeichnend, dass die hier abgelehnten Richter auf die diesbezüglichen konkreten Vorhaltungen in den Begründungen zur diesseitigen Anhörungsrüge nicht mit einem Wort konkret eingehen. Das bekräftigt die Besorgnis der Befangenheit abermals nachdrücklich.

Auf die Begründungen zu der Anhörungsrüge und den Befangenheitsantrag wird zur Vermeidung von Wiederholungen abermals verwiesen.

Ich fasse noch einmal kurz zusammen, was hier insbesondere zu „berücksichtigen“ war und ist:

Die Richter des 2. Wehrdienstsenats haben den Rechtsstandpunkt der hier abgelehnten Richter in ihrem Beschluss vom 18.8.2022 in einem weiteren parallelen Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 46.11 und 1 W-VR 15.22 unter Randnummer 21 so wiedergegeben wie er auch von uns – dem Beschwerdeführer und seinen Bevollmächtigten – erfasst worden ist.

Denn in diesem Beschluss vom 18.8.2022 wird die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats bzgl. seiner Entscheidung vom 7.7.2022 unter RN 21 dahingehend zusammengefasst, dass sich dieser Senat „an seiner Einschätzung …nicht im Sinne einer auch zukünftige Verfahren präjudizierenden Grundsatzentscheidung gebunden“ sehe. Denn er betone ja zugleich, „eine Daueranordnung wie sie in Gestalt der Verpflichtung zur COVID-19-Impfung vorliege, könne bei veränderten Umständen unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft sein.“ Auf der Grundlage eines „aktuellen Erkenntnisstandes“ könne dann „eine erneute Würdigung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen“ erfolgen.

Ich weiß nicht, wie es den Soldaten da draußen geht, wenn sie das lesen müssen, aber bei dem letzten Satz musste ich herzhaft lachen. Wirklich toll, was da alles nur passieren könnte, wenn solche Richter irgendwann nochmal – wieder von der Rechtslage des § 17 a SG losgelöst (?) – das „Ermessen“ und „die Verhältnismäßigkeit“ würdigen, vor allem, wenn sogar der „aktuelle Erkenntnisstand“ noch nicht ausgereicht hat, um die Voraussetzungen des (kein Ermessen vorsehenden) § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu bejahen.

Es mag ja so sein, dass Sätze wie „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei…“ (1 Kor 13, 1 ff.) den Menschen auch in finsteren Zeiten am Leben erhalten können. Nach der Veranstaltung vom 7.7.2022 wird aber kein Soldat mehr auf die Idee kommen, eine solche Botschaft ausgerechnet auf diese Richter des 1. Wehrdienstsenats zu beziehen.

Und es ist wirklich höchst bedauerlich, dass Dr. Häußler auch den Vorsitz im 2. Wehrdienstsenat innehat und auf diese Weise mit den Richter des Senats verbunden ist, die jetzt auch über seine Befangenheit zu befinden haben.

Auch wir können die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats zu seiner Entscheidung in den Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 in der Tat nur so verstehen, dass die hier abgelehnten Richter des 1. Wehrdienstsenats den Beschwerdeführern und der Öffentlichkeit damit sagen wollen, dass ein Richter das gesamte geschriebene Recht (einschl. Völker- und Europarecht und Grundgesetz) und damit auch das zwingende Recht mit der Erwägung suspendieren kann, das er sich selbst das „Ermessen“ dazu einräumt.

Mit anderen Worten: Der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats in den Verfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 an die Öffentlichkeit war wohl die, dass Richter auch dort, wo den Behörden – so wie in § 17 a Abs. 4 Satz 2 SG – in der Norm kein Ermessen eingeräumt worden ist, jetzt mit irgendwelchen, vom Inhalt der jeweiligen Norm total gelösten abstrakten Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit zwingendes Recht dadurch suspendieren können, indem sie einfach dort ein Ermessen in eine Norm hineinlesen, wo überhaupt kein Ermessen steht.

Das war der deutschen Rechtspflege bis dahin nicht bekannt, dass Richter quasi kraft „richterlicher Rechtsfortbildung“ mit der offenbar neu geschaffenen Rechtsfigur des „Prinzips des unbegrenzten Ermessens“ auch gleich einen Geltungsvorrang von Akten der Judikate gegenüber Akten der Gesetzgebung in Anspruch nehmen können.

Immerhin sind Richter doch gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG eigentlich an die Grundrechte und an Recht und Gesetz gebunden. Denn darauf basierte im Kern die unfassbare Willkür des 1. Wehrdienstsenats in der Entscheidung vom 7.7.2022, der „wesentliche Gedankengang“ sozusagen.

Ist das also die neue Form der Gewaltenteilung und die jetzt maßgebliche Richtlinie richterlicher Rechtsfindung, auch bei Bundesrichtern? So in dem Sinne „Wir räumen uns überall Ermessen ein, auch wo das Gesetz keins vorsieht, und was das Gesetz auch beinhalten mag: Verhältnismäßig ist, was die (veränderten) Umstände, so wie wir sie wahrnehmen, uns vorgeben.“?

Wir alle wären im 1. Jura-Semester durch jede Grundrechtsklausur gefallen, wenn der vorgegebene Klausursachverhalt die erhebliche Gefahr der Covid-19-Injektionen für Leib oder Leben der Soldaten unstreitig gestellt hätte und der zwingende Inhalt von § 17 a Abs. 4 S. 2 SG (der kein Ermessen vorsieht !!!!) von uns dann in der Lösung mit der (sinngemäßen) Erwägung ausgehebelt worden wäre:

„Zum Glück ist aber alles eine Frage des Ermessens, also auch die Frage, ob wir zwingendes Recht ohne Ermessen überhaupt berücksichtigen und anwenden. Und da alles Ermessen ist, können wir uns stets fragen, ob es – aus unserer (richterlichen) Sicht oder der Sicht unserer Regierung, deren Wohlgefallen uns so wichtig ist – unter den gegebenen (politischen?) Umständen wirklich verhältnismäßig sein kann, Leben und Gesundheit der Soldaten gem. der zwingenden Norm des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu schützen. Mag der Gesetzgeber – u.a. auch – in § 17 a Abs. 4 S. 2 SG schon entschieden haben, was für den Soldaten zumutbar und damit noch verhältnismäßig ist. Wir sind die Rechtsprechung und können mit Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit Wertungen treffen, die § 17 a Abs. 4 S. 2 SG suspendieren. Das sollte schon im Jurastudium verstanden werden. Und wenn ein Ministerium ohne Verordnungskompetenz und bloß mit Verwaltungsvorschriften gänzlich neue und experimentelle Gentechnologien bei den Soldaten erproben möchte, dann ist das nach richterlichem Ermessen…verhältnismäßig, ganz gleich, was die Folgen sind. Wenn der Vorgesetzte befiehlt, dann hat der Soldat zu folgen.“

Es sei nochmals in Erinnerung gerufen, dass § 17 Abs. 4 S. 2 SG folgenden eindeutigen Wortlaut hat: „Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“ Begriffe, die für die Rechtsfolgenseite ein Ermessen vorsehen (wie „kann“) findet man dort also def. nicht.

Wieso wird hier dennoch pauschal und in Bezug auf § 17 a Abs. 4 SG von „Ermessen“ gesprochen?? Auf die schriftliche Begründung dazu sind wir alle wirklich sehr gespannt. Diese Entscheidungsbegründung dürfte absehbar das Prädikat „historisch“ bekommen.

Wie kann man angesichts des Vortrags der Beschwerdeführer in den vorgenannten Verfahren, der eindeutigen Faktenlage – insbesondere zur „Impf“-Todesstatistik der Covid-19-Injektionen – und der geradezu erschreckenden Erkenntnisse aus der Befragung der Vertreter von RKI und PEI dementieren, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen und sehr konkreten Gefahren für Leben und (!) Gesundheit aller Soldaten verbunden sind?

Wo räumt § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG ein Ermessen ein?

Wo räumt § 17 a Abs. 1 SG ein Ermessen ein?

Wieso lässt die Verletzung des Zitiergebots in § 17 a SG hinsichtlich des Rechts auf Leben Raum für ein „Ermessen“?

Wo räumen die aufgezeigten Schranken, die sich aus den benannten Grundrechten, Europa- und Völkerrecht und dem Nürnberger Kodex ergeben, ein Ermessen ein?? Der Nürnberger Kodex ist unabhängig von § 17 a SG zu prüfen.

Wann wurden die Soldaten korrekt aufgeklärt?

Wie wirkt sich die Nötigung der Soldaten auf die Wirksamkeit von deren „Einwilligung“ in diese Injektionen aus?

Kann und darf der Beschwerdegegner ohne Verordnungskompetenz und mit innerdienstlichen Regelungen, die letztlich nur die Rechtsqualität von Verwaltungsvorschriften haben, sich selbst ein Ermessen einräumen, das § 17 a SG zu einer Art für den Beschwerdegegner „insgesamt im Ermessen stehenden“ Norm macht?

Fragen über Fragen, deren Beantwortung die hier abgelehnten Richter in einer schriftlichen Begründung absehbar verweigern und ausblenden müssen, damit die Öffentlichkeit über die wahre Rechtslage hinweggetäuscht werden kann, so in dem Sinne: „Worüber wir nicht reden, das gibt es nicht.“

Aber vielleicht kommt ja – irgendwann – ein Einsehen der Justiz, wenn erst einmal auch die noch ungeimpften Soldaten „geimpft“ oder aus dem Dienst ausgeschieden sind. Auch wenn diese Injektionen – wie längst allgemein bekannt ist – keinen Nutzen haben, nichts verhindern und auch nichts abmildern: Das gentechnische Experiment muss offenbar erst einmal weitergehen, bis die „Umstände“ – welche auch immer das sein mögen – sich halt „verändert“ haben.

In den Vorständen der Pharmariesen kann der Champagner erst einmal weiter in Strömen fließen. Die Umsätze sind erst einmal gesichert. So scheint es jedenfalls.

Ist das also die Botschaft der Wehrdienstsenate, dass vom Inhalt der jeweiligen Normen losgelöste abstrakte Betrachtungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit letztlich jede (Schutz-)Norm jeder Rechtsebene vollständig aufheben kann?

Wenn das so ist? Wozu haben wir denn dann überhaupt noch ein geschriebenes Recht in Gestalt von § 17 a SG?

Dazu haben sich die hier abgelehnten Richter in ihrer dienstlichen Erklärung nicht ansatzweise positioniert, obschon dies von ihnen gefordert worden ist.

Schon angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG hätten die hier abgelehnten Richter ihre Prüfung frühzeitig beenden und den Beschwerden der Beschwerdeführer in diesen und allen vergleichbaren Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Impfpflicht der Soldaten stattgeben können und auch stattgeben müssen.

Dass mit diesen Covid-19-Injektionen eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist, dementiert nun wirklich niemand mehr, sogar das BVerfG nicht.

In diesem Kontext sei noch einmal besonders auf die Beweislastverteilung nach § 84 AMG hingewiesen, wo es heißt:

„(2) 1Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist.“

Die Bundeswehr hätte also beweisen müssen, dass alle Soldaten, die im zeitlichen Zusammenhang mit den aufgenötigten Covid-19-Injektionen (schwer) erkrankt oder verstorben sind, nicht infolge dieser Injektionen zu Schaden gekommen sind.

Hat sie nicht, kann sie auch nicht.

Nochmals: Zu diesen erheblichen Gefahren wurde von den Beschwerdeführern mehr als nur hinreichend, unwiderlegt und faktisch auch unwiderlegbar vorgetragen.

Diese Covid-19-Injektionen haben sogar ausweislich der Statistiken des PEI zu einer Vielzahl von Todesfällen und sehr schweren Erkrankungen geführt.

Der Beschwerdegegner hat diese erheblichen Gefahren im Verfahren schließlich selbst durch seine eigenen Daten bestätigen müssen. Die Daten waren eindeutig: Totale Explosion der Erkrankungen bei der Bundeswehr seit Beginn der Covid-19-Injektionen Duldungspflicht in November 2021.

Das BVerwG hätte diesem Wahnsinn ein Ende setzen können. Hat es aber nicht. Es gab dieser Covid-19-„Impf“-Agenda seinen Segen und ist damit letztlich mitverantwortlich für alles, was seit dem 7.7.2022 durch diese Covid-19-Injektionen an Leid über die Menschen gebracht worden ist.

Hätte die Welt erfahren, dass diese Covid-19-Injektionen so gefährlich sind, dass sie keinem Soldaten – und auch sonst keinem Soldaten – zugemutet werden können, dann wäre der Wahnsinn vorbei gewesen. Das Hoch der Aktien der Pharmariesen und die Karriere aller Befürworter dieser „Impf“-Kampagne freilich auch. Es hätte vorbei sein können. Hätte.

Und so geht das Leiden und das Sterben weiter. Es wird sogar immer schlimmer, da die EMA jetzt sogar neue „Impfstoffe“ ungeprüft zulässt.

So heißt es in einem Beitrag von ScienceFiles vom 5.9.2022 u.a.:

Verraten und verkauft: 4.240.325 Meldungen von Nebenwirkungen nach COVID-19 “Impfung” und EMA lässt dennoch neuen “Impfstoff” UNGEPRÜFT zu

Wir kommen uns langsam wie eine Schallplatte vor, die in der selben Rille hängen geblieben ist.

Woche um Woche berichten wir unglaublich hohe Zahlen von Nebenwirkungen, die nach einer COVID-19 Gentherapie / Impfung gemeldet werden, und gemeldet werden maximal 10% bis 20% der Nebenwirkungen, die tatsächlich anfallen, und Woche um Woche tun die Verantwortlichen im Polit-Zirkus und ihre willfährigen Helfer in den Zulassungsbehörden, die für die Überwachung der SICHERHEIT der Impfstoffe zuständig sind so, als gäbe es diese immense Anzahl an gemeldeten Nebenwirkungen nicht.

Seit dem Beginn des Impf-Experiments ist die Datenbank der WHO auf 4.240.325 Meldungen angeschwollen, die eine Nebenwirkung zum Gegenstand haben, die sich nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie eingestellt hat. Obschon die Anzahl der “Impfungen”, die derzeit durchgeführt werden, deutlich nachgelassen hat, steigt die Anzahl der Nebenwirkungen, die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie gemeldet werden, munter weiter. Seit unserer letzten Berichterstattung vor 14 Tagen sind 58.064 Meldungen in der Datenbank der WHO hinzugekommen. 58.064 Menschen, die nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie ein Leiden, oft genug eine schwere Erkrankung entwickelt haben und deren Schicksal weiterhin von den Verantwortlichen VOLLSTÄNDIG ignoriert wird. Sie sind eben Kollateralschäden auf dem Weg zum großen Impftriumph, von dem man immer mehr den Eindruck gewinnt, dass er sich ausschließlich in Profit bei den Herstellern der angeblichen Impfstoffe niederschlägt. Und ganz so, als wollte man bei der European Medicine Agency (EMA) oder der US-amerikanischen FDA oder der britischen MHRA Insult zu Injury hinzufügen, wurden in den letzten Tagen die “neuen” Gentherapien von Moderna und Pfizer/Biontech, die an eine Variante von Omikron angepasst sind, die es mittlerweile kaum mehr gibt, von den Zulassungsbehörden durchgewunken. Ganz so, als gäbe es die vielen Nebenwirkungen, die vielen Menschen, die nach der weitgehend nutzlosen COVID-19 Impfung / Gentherapie gesundheitliche Schäden berichten, nicht…“

Quelle:

https://sciencefiles.org/2022/09/05/verraten-und-verkauft-4-240-325-meldungen-von-nebenwirkungen-nach-covid-19-impfung-und-ema-laesst-dennoch-neuen-impfstoff-ungeprueft-zu/

In einem weiteren Beitrag auf achgut.com vom 29.8.2022 findet sich ein weiterer aufschlussreicher Artikel, der sich mit dem Thema „Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland“ befasst. Dort heißt es:

„Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland

Von Andreas Zimmermann.

Eine Mitte August veröffentlichte Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Der Inhalt ist absolut beunruhigend.

Am 10. August haben der Pädagoge Prof. Dr. Christof Kuhbandner (Uni Regensburg) und der Mathematiker Prof. Dr. Matthias Reitzner (Uni Osnabrück) eine Untersuchung zur Übersterblichkeit in Deutschland 2020–22 vorgelegt.

Die Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Die Autoren betonen, dass die Diagnose „Tod durch COVID“ für 2020/21 wegen zahlreicher Fehldiagnosen nicht brauchbar ist und man für die Jahre 2021 und 2022 ebenfalls ein allgemeines Maß benötigt; wir werden später sehen, warum. Dieses Maß ist die allgemeine Sterblichkeit, für die es in Deutschland erstklassige Daten gibt. Auf diese greifen die Autoren zurück.

Anders als viele bisher veröffentlichte Studien zur Übersterblichkeit nutzen die Autoren aktuarielle Verfahren, die für diese Fragestellung die besten verfügbaren Methoden bieten und auch von den Mathematikern (Aktuaren) der Lebens- und Krankenversicherungen eingesetzt und vom Regulator (BAFIN) akzeptiert werden. Insbesondere nutzen die Autoren historische Trends, aktuarielle Sterbetafeln, Parameter- und Modellierungssensibilität sowie Konfidenzintervalle. Sie betrachten die verschiedenen Altersgruppen, unabhängige Variablen als Faktoren sowie die Entwicklung der Totgeburten.

Die Ergebnisse sind erstaunlich. Während es im „Pandemiejahr“ 2020 (an dessen Ende längst Herdenimmunität bestand) keine nennenswerte Übersterblichkeit gab, kam es 2021 zu einer massiven Übersterblichkeit der jungen Altersgruppen unter 70 von mindestens 3 bis 10 Prozent über dem zu erwartenden Niveau.

Bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit

Unter dem Gesichtspunkt des Einflusses der Modellierungs- und Parametrisierungsannahmen zeigen die Autoren, dass die Auswahl der Referenzsterbetafeln und die Verwendung des Langlebigkeitstrends in der Analyse für 2020 einen entscheidenden Effekt auf die Frage nach dem Vorhandensein einer Übersterblichkeit hat. Für 2021 ist der Effekt geringer, es ergibt sich bei fast allen Referenzsterbetafeln eine deutliche Übersterblichkeit. Während die Differenz der Anzahl der Toten 2020 zu der statistisch zu erwartenden Anzahl nur 0,28 Standardabweichungen entsprach, entsprach sie für 2021 mehr als 2 Standardabweichungen. Das ist ein gewaltiger Wert, beim Intelligenzquotienten sind das beispielsweise 30 IQ Punkte (wer einen IQ von 130 hat, befindet sich 2 Standardabweichungen vom Mittelwert 100 und gehört bereits zu den 2 Prozent Intelligentesten).

Die Autoren weisen bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit nach, die erst wieder 2022 nachließ. Dieser Anstieg ist auch bei den Totgeburten zu sehen. Bei den 60- bis 79-Jährigen gab es schon ab Anfang 2021 eine starke Übersterblichkeit, die bis heute mit gewissen Schwankungen anhält. Dies ist die Altersgruppe mit der massivsten Durchimpfungs- und Boosterquote.

Die Autoren sagen deutlich, dass es 2020 keine nennenswerte Übersterblichkeit gab. Die extrem deutliche Übersterblichkeit ab April 2021 (bei den Ü60 ab Januar), die sich je nach Referenzsterbetafel und Annahmen zum Langlebigkeitstrend für 2021 auf 25 bis 45 Tausend aufsummiert, erklären die Autoren nicht.

Was die Autoren nicht schreiben

Die Übersterblichkeit lässt sich jedenfalls durch COVID nicht erklären. Erstens dürfte im Januar 2021 bereits die Herdenimmunität erreicht worden sein, zweitens ist die Infection Fatality Rate des Erregers SARS-CoV-2 viel zu gering, um eine Übersterblichkeit junger Menschen in dem beobachteten Ausmaß zu erklären – bei den unter 60-Jährigen ist die IFR unter 1 zu 5.000 und fällt dann mit sinkendem Alter weiter ab; junge Menschen zeigen keine Sterblichkeit durch das Virus.

Als einziger Faktor, der das Phänomen erklären kann, kommt meines Erachtens die Impfkampagne infrage. Die Autoren lassen diese Frage offen. Wir müssen aber davon ausgehen, dass die modRNA- und cDNA-basierten Impfstoffe bei jedem 1.000. bis 2.000. Impfling innerhalb des ersten Jahres nach der „vollständigen Impfung“ (zwei Dosen) zum Tod führen. Nach den sehr gut durchdachten Schätzungen der Autoren hatten wir im Jahr 2021 25 bis 45 Tausend mehr Tote als erwartet. Bei etwa 50 Millionen Menschen, die mindestens zwei Impfdosen bekommen haben, müssen wir also mit 25 bis 50 Tausend Impftoten rechnen. Die Zahlen stimmen gut überein und beziehen auch die durch Impfung getöteten Neugeborenen mit ein, nicht aber die durch die Impfstoffe induzierten Aborte. Es ist extrem plausibel, dass die Impfkampagne die Übersterblichkeit erklärt.

Zu den nichttödlichen, aber invalidisierenden Impfnebenwirkungen kann die Studie nicht herangezogen werden, da sie nur Sterbezahlen betrachtet. Es ist aber laut der inzwischen gestoppten Nebenwirkungsstudie der Charité davon auszugehen, dass dieser Personengruppe mindestens 350 bis 500 Tausend Menschen angehören.(Hervorhebungen im Text durch Fettdruck und Unterstreichungen wurden durch Unterzeichner hinzugefügt)“

Beweis: Sachverständiges Zeugnis von Prof. Dr. Christof Kuhbandner, wie vor

Es gibt viele vergleichbare Veröffentlichungen zu signifikant erhöhten Sterbefallzahlen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Covid-19-„Impf“-Kampagne, siehe:

In einem Beitrag auf corona-blog.net vom 28.6.2022 – also aus der Zeit von vor dem 7.7.2022 – heißt es u.a.:

„Ab Sommer 2021 sehen wir erheblich und signifikant erhöhte Sterbefallzahlen (15% bzw. 20% bei einer Prognose-Standardabweichung von 4% in den Sommermonaten) verglichen mit der Extrapolation des früher stabilen, regelmäßigen und daher sehr gut zu extrapolierenden Verlaufs der Sterbefallzahlen der Indikator-Personengruppe (Bundesland Bayern, 65 bis 75 Jahre). Das zeitliche Zusammentreffen mit den Corona-„Impf“-Kampagnen deutet auf einen ursächlichen Zusammenhang hin. Wer anzweifelt, daß die sogenannten „Impfungen“ (eigentlich sind es Gen-Therapien) ursächlich für die auffällig erhöhten Sterbefallzahlen sind, möge andere Mechanismen dafür finden und nennen, und diese unten in dem frei zugänglichen Kommentarbereich mitteilen.“

Quelle:

https://corona-blog.net/2022/06/28/dramatische-zunahme-der-sterbefaelle-seit-beginn-der-sogenannten-corona-impfungen-in-der-indikator-personengruppe/

So verheerend sind also in Wahrheit die Folgen der massenhaften Covid-19-Injektionen.  Es ist in diesem Land sogar zu einer signifikanten Übersterblichkeit gekommen, die nicht anders erklärt werden kann.

Lesenswert auch die folgende Grundsatzbemerkung in der vorgenannten Quelle:

„Echte, freie und jahrhundertelang erfolgreiche Wissenschaft lebt vom ständigen Hinterfragen und Anzweifeln, von Fakten und vom offenen Diskurs. Sogenannte „Faktenchecker“, das geplante Wahrheitsministerium Orwell‘scher Art und im vorauseilendem Gehorsam die Zensur in „sozialen“ Medien und selbst in Zeitschriften mit bisher einigermaßen gutem Ruf…sind das komplette Gegenteil davon und ein Rückfall ins Mittelalter mit der Dogmen-Unkultur, in der sich damals herrschenden Tyrannen anmaßten festlegen, was „gut“ und „richtig“ zu sein hatte.“

Den hier abgelehnten Richter wurde das Hinterfragen und Anzweifeln sehr leicht gemacht. Der Vortrag der Beschwerdeführer und ihrer Experten und die Befragung der Vertreter von RKI und PEI haben alle Quellen, Fakten und Erkenntnisse geliefert, die sie sich für eine felsenfeste und im Grunde auch unwiderlegbare Begründung zur Stattgabe der Beschwerden der Beschwerdeführer nur hätten wünschen können.

Aber dennoch sollen die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG, so der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter, nicht erfüllt sein.

Die Menschen sterben weltweit wie die Fliegen an diesen Injektionen, noch viel mehr Menschen werden schwer krank, verfallen in Siechtum, dürften für ihr Leben gezeichnet sein. Aber all das bedeutet aus Sicht dieser abgelehnten Richter natürlich noch lange nicht, dass das man solche Fakten zu Gunsten der Richter „berücksichtigen“ muss.

Wenn die hier abgelehnten Richter also nicht einmal mitbekommen haben, dass diese Covid-19-Injektionen hochgefährlich sind, dann müssen sie – wenn sie den diesseitigen Vortrag und die Beweisaufnahme nicht bewusst ignoriert haben – erhebliche Teile von Vortrag und Beweisaufnahme schlicht verschlafen haben. Rechtliches Gehör wird so nicht gewährt, ein faires Verfahren so unmöglich gemacht.

Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben diese Richter am Ende, als es darauf ankam, am 7.7.2022, in Wahrheit wohl nur eines „berücksichtigt“: das politische Interesse, das seit März 2020 offenbar nur noch Ausdruck der Interessen der Pharmaindustrie und ihrer Anteilseigner ist.

Also haben sich die hier abgelehnten Richter für den 7.7.2022 eine mündliche Begründung zusammengebastelt, die so sich so anhörte, als wäre sie nur für die Bundesregierung und die unkritisch-regierungstreue Mainstream-Presse bestimmt, die sich der Agenda dieser Regierung verschrieben hat. Nachdem seit März 2022 selbst die öffentlich-rechtlichen Medien zunehmend über Impfschäden berichtet haben, war es offenbar höchste Zeit, die regierungshörige Presse und damit die Öffentlichkeit „zu beruhigen“.

Das kam zu spät. Bekanntlich steht der Bundesgesundheitsminister unter starkem Druck, weil er die Öffentlichkeit mit Aussagen wie die, diese Covid-19-Injektionen seien „nebenwirkungsfrei“, offensichtlich belogen hat. Gerade er musste es besser wissen.

Stellvertretend für viele vergleichbare Quellen sei nur auf diese verwiesen:

https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/deutschland/coronavirus-impfung-doch-nicht-nebenwirkungsfrei_25588664

https://www.berliner-zeitung.de/news/schwere-nebenwirkungen-gesundheitsministerium-veroeffentlicht-falsche-zahlen-paul-ehrlich-institut-corona-impfung-biontech-karl-lauterbach-li.248896

Aussagen wie „Die Daten des PEI sind valide“ können, da sie die Beweisaufnahme auf den Kopf gestellt haben, nur den Zweck erfüllt haben, von der Presse so verbreitet zu werden, damit sie Aktienkurse bloß nicht ins Wanken kommen.

Langfristig wird den Geschäftsführern von BioNTech nicht helfen. Die juristische Aufarbeitung wird kommen. Wenn nicht in diesem Verfahren, dann eben in einem anderen. Zur Not – diese persönliche Bemerkung gestatte ich mir – eben durch Gott selbst. Auf dessen Beistand müssen die Soldaten wohl eher hoffen als auf diesen 1. Wehrdienstsenat.  Mögen die Soldaten ihre Gesundheit bis dahin erhalten und dann erleben, ob die Verteidigung „Ich scholze jetzt. Ich kann mich nicht erinnern.“ noch hilft. Der Trost des Glaubens besteht ja auch darin, dass niemand an Gott vorbeikommt, auch kein Amtsinhaber, der sich so verhält, als würde er was anderes glauben.

Im Interesse des Lebens und der Gesundheit der Soldaten wäre schon das bzw. die weitere Aufarbeitung dieser Tatsache, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind, Grund genug, um das Verfahren wieder zu eröffnen und die Beweisaufnahme fortzusetzen.

Wir sollten dann auch alle „impf“-geschädigten Soldaten anhören, die wir bereits benannt haben. Spätestens dann sollte deutlich werden: Schon ein verpfuschtes Leben ist ein Opfer zu viel. Ein Menschenleben zählt mehr als Umsätze der Pharmaindustrie.

Freilich müssen wir dann mit anderen, unbefangenen Richtern weitermachen.

Eine solche Handhabung wäre hier zwingend, wenn sich die Gerichte ihrer Pflicht, sich schützend vor das Leben zu stellen, noch bewusst sind.

Meine Stellungnahme schließt nicht aus, dass die anderen Bevollmächtigten innerhalb der gesetzten Frist ebenfalls noch eine Stellungnahme zu den dienstlichen Äußerungen abgeben werden.

 

Schmitz

Rechtsanwalt

 

+++

Nachtrag vom 09.September 2022:

In den Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn …

wäre es bei Stattgabe der Anhörungsrüge auch dringend geboten, Dr. Ole Wichmann vom RKI noch einmal ergänzend zur Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen, insbesondere zur Wirksamkeit des BioNTech-Pfizer „Impf“-Stoffs Comirnaty anzuhören.

Es spricht alles dafür, dass Dr. Ole Wichmann im Rahmen seiner Anhörung vor Gericht schlicht die Unwahrheit gesagt hat, als er dort – wie ein Mitarbeiter der PR-Abteilung von BioNTech-Pfizer – das Hohelied auf die angeblich ach so hohe Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen sang.

Auf dieser unzutreffenden Behauptung bzw. falschen Annahme basiert die hier angegriffene Entscheidung vom 7.7.2022 ganz maßgeblich.

Wird der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats hierzu doch in der Pressemitteilung wie folgt auf den Punkt gebracht:

„Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Rn. 157 ff., 173 f.).

Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigen-anhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.).

Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen…“ (Zitat Ende, Unterstreichungen durch Unterzeichner hinzugefügt)

Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2022/44

Auf der Seite corona-blog.net wurde am 15.8.2022 der „Assessment-Report“ zur Risiko-Nutzenbewertung des BioNTech-Pfizer Impfstoffs Comirnaty veröffentlicht, siehe:

https://corona-blog.net/2022/08/15/ema-unterlagen-zu-biontech-aus-2020-offenbaren-keine-zuverlaessige-schlussfolgerung-ueber-die-wirksamkeit-des-impfstoffs/

Am Ende dieses Beitrags findet sich ein Button, mit dem man den vollständigen (teilweise geschwärzten) Report herunterladen kann.

In diesem Assessment-Report heißt es im Abschnitt 3.3 auf Seite 157 u.a. (über

„Ihm fiel Abschnitt 3.3 auf Seite 157 auf, den wir hier kurz in Übersetzung zitieren wollen:

3.3. Unsicherheiten und Einschränkungen in Bezug auf positive Auswirkungen

Auf der Grundlage der verfügbaren begrenzten Daten kann 7 Tage nach der zweiten Dosis keine zuverlässige Schlussfolgerung über die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere COVID-19 gezogen werden. Die geschätzte Wirksamkeit gegen schwere COVID-19-Ereignisse, die mindestens 7 Tage nach der zweiten Dosis auftraten, betrug 66,4 %, mit einem großen und negativen unteren Grenzwert (95% CI: -124,8 %; 96,3 %).

Zum Stichtag der Analyse trat nur eine begrenzte Anzahl von Ereignissen auf (1 bzw. 4 Fälle in der Impfstoff- bzw. Placebogruppe). Die posteriore Wahrscheinlichkeit für die tatsächliche Wirksamkeit des Impfstoffs ≥ 30 % (74,29 %) erfüllte nicht das vordefinierte Erfolgskriterium. Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“ (Zitat Ende)

Quelle:

https://corona-blog.net/2022/08/15/ema-unterlagen-zu-biontech-aus-2020-offenbaren-keine-zuverlaessige-schlussfolgerung-ueber-die-wirksamkeit-des-impfstoffs/

Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor

Ich hebe nochmals den Satz hervor:

„Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“

Dem Vertreter des RKI Dr. Ole Wichmann muss dieser „Assessment-Report“ schon bei seiner Anhörung am 2. Verhandlungstag bekannt gewesen sein.

Unter dem vorgenannten Link findet sich auch folgender Leserkommentar, dem in Grunde nichts hinzuzufügen ist:

„Da die untere Grenze des 95% Konfidenzintervall mit -124.8% stark negativ ist, könnte man auch behaupten, die Impfung erhöht das Risiko schwerer Verläufe. Mit den Daten ließe sich diese Hypothese jedenfalls nicht widerlegen. Dennoch haben die Behörden zu Beginn der Zulassung genau dies behauptet, dass der Impfstoff vor schweren Verläufen schützt, und sie tun dies immer noch. Das steht auch so in den Informationsblättern zur Einwilligung in die Impfung. Ich frage mich, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage darf dies behauptet werden? Aus dem Assessment Report geht dies jedenfalls nicht hervor und eine eigene Risiko-Nutzenbewertung auf Basis einer Placebo kontrollierten, randomisierten Studie hat keine nationale Behörde durchgeführt, da bin ich mir sicher. Deswegen wurde ja an die EMA verwiesen, weil die deutschen Aufsichtsbehörden keine eigene Risiko-Nutzenbewertung durchgeführt haben.

Damit zeigt für mich wieder einmal, dass Staat und die Pharmakonzerne zusammenarbeiten, die Menschen getäuscht und sich über Gesetze zum Schutz der Bevölkerung hinweggesetzt haben. Was ist dann eigentlich mit den Einwilligungserklärungen, sind die noch rechtlich wirksam? Und wer haftet bei schweren Impfschäden, wenn die Einwilligung aufgrund falscher Versprechungen erteilt wurde?

Die Politik bereitet in Deutschland gerade die nächste Welle der Impfungen vor, denn jeder, dessen vierte Impfung mehr als drei Monate her ist, muss sich dann wieder testen lassen oder Maske tragen. Das Hauptargument hierbei ist der Schutz vor schweren Verläufen, nachdem für jedermann offensichtlich ist, dass selbst viermal Geimpfte nicht vor einer Infektion geschützt sind. Unser Gesundheitsminister Lauterbach ist hierfür der beste Beweis. Doch für diesen behaupteten Schutz vor schweren Verläufen gibt es meines Erachtens keine wissenschaftliche Basis, d.h. keine kontrollierten und randomisierten Studien, die dies belegen! Auch dieses Argument entpuppt sich zunehmend als das, was es in Wirklichkeit ist, als reine Propaganda!“

Quelle und Beweis: wie vor

Wir hatten in den verbundenen Wehrbeschwerdeverfahren bereits vorgetragen, dass die Daten aus der Zulassungsstudie von Pfizer gerade nicht die Wirksamkeit von Comirnaty belegen.

Zudem hatten wir bereits vorgetragen, dass Comirnaty gar nicht mehr die unbedingte Zulassung erhalten kann, da die „Kontrollgruppen“ aufgelöst hat.

Auch daran wird in dem vorgenannten Beitrag auf corona-blog.net noch einmal erinnert (Zitat):

„Übrigens ist uns beim Durchblättern des assessment reports noch ein weiteres, „amüsantes“ Detail aufgefallen. Ziemlich am Ende, auf S. 165 findet man eine Tabelle, mit Verpflichtungen, die BioNTech-Pfizer noch zu erfüllen hat (mit Fälligkeitsdatum):

Weil das so relevant ist, nochmal hier in Übersetzung:

Um die Wirksamkeit und Ungefährlichkeit von Comirnaty zu bestätigen, sollte der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die randomisierte, placebokontrollierte und beobachterblinde Studie C4591001 vorlegen.

Ironischerweise wurden die „Kontrollgruppen“ (also die Placebogruppen, unter anderem aus Studie C4591001) im Rahmen des „Vaccine Transition Programs“ bereits durchgeimpft (wir haben darüber berichtet). Im März 2021 fand man auf der BioNTech-Website noch folgende Grafik dazu:

Quelle: Website BioNTech-Pfizer

Wir fragen uns, wann diese Information bei der EMA ankommt. Auch im neuesten Update der EMA Website (Stand 07.01.2022) findet man noch folgende Tabelle:

Wir übersetzen nochmal einen Teil auf Deutsch:

Ein Ungleichgewicht zwischen der Impfstoff- und der Kontrollgruppe bei der Häufigkeit der COVID- 19-Erkrankung, insbesondere bei schwerer COVID- 19-Erkrankung, kann auf das Auftreten einer Impfstoff-assoziierten verstärkten Erkrankung hinweisen. Die Überwachung ist für 2 Jahre nach der 2. Dosis geplant.

Dieses Ungleichgewicht lässt sich schlicht nicht mehr feststellen, da die Kontrollgruppe faktisch nicht mehr existiert.“ (Zitat Ende)

Quelle und Beweis: wie vor

Wir hatten vorgetragen, dass BioNTech auf Grund der Auflösung der Kontrollgruppe die Auflagen für eine unbedingte Zulassung gar nicht mehr erfüllen kann und die Voraussetzungen für eine bedingte Zulassung deshalb schon zu diesem Zeitpunkt entfallen waren.

Aber die hier abgelehnten Richter fabulieren am 7.7.2022 – ohne jede Prüfung und Prüfungskompetenz und Vorlage an den EuGH – pauschal von der Rechtmäßigkeit der EMA-Zulassung.

Auch hatten wir vorgetragen, dass sich den – korrekt interpretierten – Daten aus der Pfizer-Zulassungsstudie in den USA in Wahrheit bloß entnehmen lässt, dass Comirnaty über keine nennenswerte Wirksamkeit verfügt.

Ganz im Gegenteil !!!!

Eine neue Studie (peer reviewed) von Prof. Dr. Peter Doshi et al., siehe:

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X22010283

hat sogar aufgezeigt, dass die Pfizer-Studie ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe im Vergleich zur Placebo-Basislinie.

In einer Analyse hierzu auf tkp.at vom 2.9.2022 heißt es:

„Nun ist eine neue Studie von Peter Doshi et al erschienen mit dem Titel „Serious adverse events of special interest following mRNA COVID-19 vaccination in randomized trials in adults“ (Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse nach mRNA COVID-19-Impfung in randomisierten Studien bei Erwachsenen).

Untersucht werden Nebenwirkungen nach der im Jahr 2020, vor der Einführung des COVID-19-Impfstoffs, durch die Brighton Collaboration erstellten und von der Weltgesundheitsorganisation unterstützten Prioritätenliste potenzieller unerwünschter Ereignisse, die für COVID-19-Impfstoffe relevant sind. Damit wurdenschwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse bewertet, die in mRNA-COVID-19-Impfstoffstudien beobachtet wurden.

Es handelt sich also um eine Sekundäranalyse von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, die in den placebokontrollierten, randomisierten klinischen Phase-III-Studien der mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna bei Erwachsenen gemeldet wurden, wobei sich die Analyse auf die unerwünschten Ereignisse von besonderem Interesse der Brighton Collaboration konzentrierte.

Die mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna verursachten ein zusätzliches Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von 10,1 bzw. 15,1 pro 10.000 Geimpfte im Vergleich zur Placebo-Basislinie. Insgesamt wiesen die mRNA Präparate also ein zusätzliches Risiko 12,5 pro 10.000 Geimpfte auf. 

Die Pfizer-Studie wies ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe auf, die Moderna-Studie ein um 6 % höheres Risiko.“ (Zitat Ende)

Quelle:

Studie: Erhebliche schwere Nebenwirkungen in den mRNA C19-Impfstudien

So sieht die Wahrheit gem. dieser Studie von Doshi et al. also aus: durch Injektionen wie Comirnaty wird die Gefahr schwerer Verläufe nicht reduziert, sondern ganz erheblich gesteigert.

Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor

Das muss im Falle der Wiedereröffnung der Hauptsache aufgeklärt werden.

 

Schmitz

Rechtsanwalt


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

In Zeiten von Corona: Geld, Angst und Zensur

15.000 Bundeswehrsoldaten sollen schon bald in Deutschland zum Einsatz kommen. Können solche gravierenden Entscheidungen wegen Corona ohne das Parlament verabschiedet werden? Wo ist die Opposition, die die Regierung kontrollieren und kritisieren sollte? Dr. Alexander Neu, Mitglied des Bundestages für die Fraktion DIE LINKE, im Gespräch über den Bundeswehreinsatz im Inneren und den Corona-Gesetzen.
Das Infektionsschutzgesetz hebelt aktuell essenzielle Grundrechte aus. Dazu gehört die Versammlungsfreiheit. Einer Gruppe von Aktivisten geht das zu weit. Sie fordern: „Nicht Ohne Uns“. Die erste Demonstration, die sich in der rechtlichen Grauzone bewegte, fand am vergangenen Samstag auf dem Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin statt. Nicolas Riedl hat die Veranstaltung filmisch festgehalten und später auf YouTube hochgeladen. Das Video wurde allerdings kurzerhand gelöscht. Aron Morhoff über den Widerstand in Zeiten von Corona.
Italien hält seit Wochen als abschreckendes Beispiel für die ganze Welt her – dabei wird die Zählung der Infizierten und Toten immer mehr kritisiert. Der italienische Arzt Prof. Dr. Matteo Bassetti sorgte schon zu Beginn der Corona-Krise mit einem Video für große Aufmerksamkeit. Er bezeichnete Covid-19 als Grippe und war auch sonst nicht alarmiert. Das Video verschwand kurzerhand von YouTube. Wie denkt der Arzt heute über die Krise? Marcus Robbin hat mit ihm gesprochen.
Kulturschaffende trifft die Krise mit am härtesten. Der Bund hat reagiert und ein Hunderte Milliarden schweres Rettungspaket umgesetzt. Der Sänger Semion Bazavlouk hat von diesem bereits profitiert. Doch reicht das Geld für alle Antragsteller? Darüber sprach Margarita Bityutski mit Prof. Dr. Matthias Fifka.
Welches Mittel hilft konkret gegen Covid-19-Notfälle? Chloroquin, ein seit Jahrzehnten eingesetztes Medikament gegen Malaria, gilt als vielversprechend. In den USA, Frankreich oder Italien wird es eingesetzt. Noch wirksamer sind in der Regel allerdings Medikamenten-Cocktails, bei denen mehrere antivirale Wirkstoffe zum Einsatz kommen. Ein Bericht von Nina Sang.

Nachrichten vom Mittwoch

pastor-410

Schlagzeile:

 

Gibts eigentlich noch irgendjemanden mit einem IQ oberhalb einer Gießkanne, der den Verlautbarungen des US-Militärs Glauben schenkt?

Eine Untersuchungskommission des Kabuler Parlaments legte am Sonntag ihre Ergebnisse und Schlußfolgerungen vor. Danach waren 15 bis 20 US-amerikanische Soldaten an dem Massaker in der südafghanischen Provinz Kandahar beteiligt, dem am 11. März unter anderem neun Kinder und drei Frauen zum Opfer gefallen waren. Um die Spuren des Verbrechens zu verwischen, hatten die Täter die Leichen in Brand gesteckt.

Komisch, in Frankreich geht das, warum nicht in Deutschland? Und gentechnisch verändertes Futter soll sogar der Grund für die explodierenden Schweinefarmen sein:

Inmitten von Massenprotesten in den USA gegen Monsanto Mitte März hat Frankreich vorläufig ein Moratorium für das Anpflanzen von dem genetisch veränderten Mais MON810 erlassen.
„Angesichts der bevorstehenden Aussaat“, sagte Landwirtschaftsminister Bruno Le Maire zusammen mit Francois Fillon, Minister für Ökologie und nachhaltige Entwicklung, am Freitag auf einer Presse-Konferenz, dass die Behörde „eine vorbeugende Masnahme ergriffen habe und das zeitweilige Verbot für den Anbau von MON810 auf dem nationalen Territorium erlassen habe, zum Schutz der Umwelt.“
Alle früheren Pflanzungen von MON810 (mit dem Handelsnamen YieldGard werden am 20. März illegal

PPP? Fürn A****:

Zwölf Jahre lang hat man uns mit Versprechungen zu PPP überschüttet. Länder und Gemeinden haben wie im Rausch in hunderten von PPP-Projekten das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verprasst. Heute, im Jahr 2012, ist das Erwachen böse. PPP sei schneller, effizienter, nachhaltiger – nichts davon hat sich bewahrheitet. Es gibt exorbitante Baukostensteigerungen wie bei der Hamburger Elbphilharmonie. Laufende Kosten stellen sich als weit überhöht heraus wie bei den 90 Schulen im Landkreis Offenbach. Schon nach einem Jahr bröckeln Straßenbeläge wie bei der A1 zwischen Hamburg und Bremen. Wir dokumentieren für die vergangenen 12 Jahre pro Jahr exemplarisch ein PPP-Projekt. Einige davon waren Pilotprojekte, andere „Leuchttürme, dritte erhielten den „PPP-Innovationspreis“. Die Erfahrungen mit diesen „herausragenden PPP-projekten stehen für die das Scheitern des Prinzips PPP, aber sie belegen auch konkret wie dieses Scheitern aussieht und wie es das Gemeinwohl schädigt.

 Und ausgerechnet einem UFO-Blogger fällt auf, daß ABC7 versehentlich ein Wahlergebnis vor der Wahl veröffentlicht hat. Was für Amateure:

In latest development on election fraud, ABC7 News accidentally published today election results even prior to election. And while we were taking the screenshots ABC7 News removed the page from their website but we were able to take single screenshot.

Schweine essende Kreuzritter:

Wie wenn die Spannungen zwischen der Bevölkerung und den fremden Besatzern in Afghanistan nicht schon hochgenung sind, nach Koranverbrennung, der Urinierung auf Leichen und dem neuesten Abschlachten von 16 Frauen und Kindern, tragen die ISAF-Soldaten dazu noch sehr provokante Sprüche auf ihren Uniformen. So sind sogenannte „Infidel“ Abzeichen und Zubehör beliebt unter manchen Soldaten, wo die Sprüche sogar in lokaler Sprache abgefasst sind. Es ist ihnen scheinbar egal, wie sie von den Afghanen betrachtet werden, auch wenn es völlig beleidigend ist.

 

Benjamin Fulford über japanische Innenpolitik:

In den letzten Jahren wurde Japan von einer kleinen Klique um Hiroaki Fushimi kontrolliert, einem entfernten kaiserlichen Verwandten, der den Thron an sich reissen wollte, um so das japanische Finanzsystem übernehmen zu können. Laut Aussagen einiger kaiserlicher Familienmitglieder arrangierte Fushimi im Zuge dieses Plans den Mord an Katsuhiko Oku, dem Verlobten der Prinzessin Masako, um sie zur Heirat mit dem Kronprinzen zu zwingen, um eines seiner eigenen Kinder als Kind von Masako und damit als Thronerben ausgeben zu können. Oku, der in der Nordamerika -Abteilung 2 im japanischen Auswärtigen Amt arbeitete, wurde in den Irak geschickt und dort umgebracht. Fushimi sei ein Agent von George Bush senior und hat die Bushs mit gefälschten Finanzdokumenten versorgt, sagen die Familienmitglieder. Weiterhin sei Kaiser Akihito eine machtlose Marionette, die von der Klique manipuliert worden sei, unter der sich auch der Prinz Hitachi befinde. Fushimi weigerte sich, die Angaben zu bestätigen oder zu dementieren, als er über sein Sekretär kontaktiert wurde.

Und wieder was für Lehrer oder solche, die es wirklich werden wollen, nicht nur als Berufsbezeichnung:

Es liegt etwas in der Luft über den Höhen und Niederungen der deutschen Bildungslandschaft. An vielen Orten beginnen Lehrer ihre Schulen umzubauen. Mehr und mehr Eltern wollen nicht länger auf bessere Zeiten warten. Manche von ihnen gründen Schulen. Auch Schüler mischen sich ein. Ungewöhnliche Bündnisse mit Kirchen oder Unternehmen werden geschlossen. Fast alle diese Umgründungen, Neugründungen und die vielen kleinen Schritte von Erneuerungen haben verwandte pädagogische Ideen und gehen doch eigene Wege. Sie setzen auf das Lernen in Projekten, weil darin das Wissen zusammengeführt, Erfahrungen gemacht und die Initiative zum Handeln zurück gewonnen werden. Sie setzen auf Freiarbeit, die manchmal auch Lernbüro genannt wird. Dort wird durchaus diszipliniert gelernt und viel geübt, aber nicht im Gleichschritt. Sie setzen auf altersgemischte Gruppen, weil die Verschiedenheit der Kinder ein anregenderes und wirksameres Lernmilieu hervor bringt. Diese Schulen verabschieden sich von den Monokulturen der Belehrung. Der Umschwung betrifft nicht nur Schulen. Institutionelle Grenzen werden umdefiniert, zum Beispiel mit neuartigen Bildungshäusern für die 3- bis 10jährigen. Die starre Trennung zwischen Spiel und Lernen weicht auf. Viele Kindergärten und Krippen verstehen ihre Arbeit nicht mehr nur als Betreuung. Gerade diese Einrichtungen am Rande der öffentlichen Aufmerksamkeit bilden sich in erstaunlicher Weise als erstes selbst.

Und Hier gibt es noch mehr Nachrichten (klick). Ein Auszug:

NRW-Neuwahlen zugunsten einer stabilen Sozialabbau-Regierung
Was in den meisten Medien als Folge eines „Fauxpas“ oder einer „Panne“ bezeichnet wurde, war in Wirklichkeit eine bewusste Aktion der rot/grünen Minderheitsregierung. Mithilfe von Neuwahlen soll eine stabile Regierung entstehen, die in der Lage ist, radikale Kürzungen durchzusetzen. Die Schuldenbremse, einst von CDU/CSU und SPD 2009 ins Grundgesetz geschrieben, verpflichtet die Bundesländer dazu, bis 2020 keine neuen Schulden mehr aufzunehmen. Zurzeit hat NRW noch ein Haushaltsdefizit von knapp vier Milliarden Euro. Selbst wenn die Konjunktur wider Erwarten stabil bliebe, müssten jedes Jahr weitere 450 Millionen Euro „eingespart“ werden.

Die Spitzenkandidatin der GRÜNEN, Sylvia Löhrmann, kündigte gegenüber der Tageszeitung DIE WELT bereits tiefere Einschnitte in den Haushalt an. Die SPD sei dabei die verlässlichste Partnerin. „Wir überlegen gemeinsam, wo man bei der Haushaltskonsolidierung durch differenzierte Einsparvorschläge nachsteuern muss.“ Bei den Neuwahlen mit einer echten Mehrheit ausgestattet, würde die bisherige Minderheitsregierung umso radikaler gegen die sozialen Rechte der Bevölkerung vorgehen.

Es soll also kein CDU/SPD/FDP/GRÜNE-Wähler später sagen, dass er davon nichts gewusst hat.

Ach ja, das Zitat des Tages stammt vom FDP-Bezirksvorsitzenden Robert Orth: „Wer braucht Piraten? Piraten sind Verbrecher! Es könne gar nicht genug Gefängnis-Ausbrecher in NRW geben, damit die Piraten es tatsächlich in den Düsseldorfer Landtag schaffen könnten.“

 

Bewegte Bilder:

Der Deutschland-Clan

Keine UFOs, aber nah dran (Englisch):

FNORD

Nachrichten am Mittwoch

Viel zu kurz aber mit einem Ufo:

Transformationsteams. Wow, was die sich alles ausdenken. Hab ich erstmal für Satire gehalten.

Mit der Entsendung sogenannter Transformationsteams nach Ägypten und Tunesien sucht Berlin seinen ökonomischen Einfluss in Nordafrika auszubauen. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler hat unlängst angekündigt, pensionierte deutsche Beamte würden die beiden im Umbruch befindlichen Staaten künftig beim „Aufbau einer Wirtschaftsverwaltung“ unterstützen. Angesichts anhaltender sozialer Proteste und Streiks treibt in Nordafrika operierende deutsche Firmen die Sorge um, die Region könne sich zu einem unsicheren Ort für ihre Niedriglohn-Investitionen entwickeln. Der jüngste Vorstoß der Bundesregierung soll diese Befürchtungen zerstreuen. Er fügt sich nahtlos ein in außenpolitische Initiativen Berlins zur Stärkung der deutschen Position in Nordafrika, die bereits unmittelbar nach dem Beginn des „Arabischen Frühlings“ 2011 ihren Anfang nahmen.

Nicht nur Gier nach Öl und Volksvermögen, auch die Unlust, einen Kredit zurückzuzahlen:

Bei dem um seine Wiederwahl ins französische Präsidentenamt besorgten petit Napoléon in Paris, klopft die Vergangenheit an die Pforten des Élysée-Palastes. Draußen vor der Tür steht nicht Saif al-Islam, Sohn des vom Nato-Mob ermordeten libyschen Präsidenten Muammar Gaddafi, denn der sitzt, für was auch immer, im Kerker. Aber das was Saif al-Islam schon vor einem Jahr in einem Interview mit Euronews forderte. Im Interview verlangte er von „diesem Clown, dass er dem libyschen Volk das Geld zurückgibt, das er zur Finanzierung seiner Wahlkampagne bekommen hat.“

Ein Kommentar zur Rentenerhöhung:

Deshalb müssen sich die Rentner jetzt von früh bis abends auch anhören, wie dankbar sie denn sein müssen, weil sie eine Wahnsinnsrentenerhöhung ab Juli bekämen – unterhalb der Inflationsrate. Wahnsinn. Wie dankbar kann man denn dafür sein? Hab ich nicht kürzlich gesagt, dass erzwungene Dankbarkeit Hass gebiert?

Oh, der ist noch besser:

Frau Merkel,
stellen Sie sich einmal vor, nur mal für einen einzigen Moment, Sie hätten Kinder. Nur mal so angenommen. Ich weiß jetzt nicht, ob Sie sich das überhaupt vorstellen können. Aber sei’s drum.

Ein Versuch, die Bin Laden Klamotte doch noch echt aussehen zu lassen:

Ein Ex-General hat in Pakistan die Umstände von Osama bin Ladens Tod auf eigene Faust näher untersucht. Er kommt zum Schluss, dass die älteste seiner drei Frauen in Abbottabad den Anführer al-Qaidas verraten hat – aus Eifersucht.

Das wird Bayer ärgern:

Die Indische Regierung hat erstmals von ihrem Sonderrecht Gebrauch gemacht, lebensrettende Medikamente ohne Rücksicht auf Patentschutz nachbauen zu lassen. Es geht um ein Krebs-Medikament von Bayer namens Nexavar.

Und wem soll man jetzt glauben?

Am Sonntag um 11:07 Ostküstenzeit war auf Reuters ein Artikel zu lesen, der extrem von dem abweicht, was wir später vom Mainstream zu hören bekamen. In dem Artikel war nicht nur von einem Täter die Rede, sondern von mehreren Soldaten die sturzbetrunken auf Frauen und Kinder schossen und anschließend die Leichen verbrannten. Der Artikel stammt vom Reuters-Journalisten Ahmed Nahdem direkt aus Afghanistan und beruhte auf mehreren Zeugenaussagen, welche die afghanischen Behörden aufgenommen hatten.

Ohne Finanz/Eurokrise gehts nicht:

Die Europäische Zentralbank unter Mario Draghi überschwemmt die Märkte mit Geld, um die Euro-Zone vor dem Zerfall zu bewahren. Der Erfolg der Operation ist ungewiss, aber ihr Hauptprofiteur steht bereits fest: Europas maroder Bankensektor.
Mario Draghi bekommt dieser Tage viel Lob, besonders von Vertretern der Finanzindustrie. An der Wall Street feiern sie den Zentralbankchef als “Retter Europas”. Großinvestor George Soros preist ihn als den Mann, der “die Kreditklemme beseitigt hat”. Und der Bundesverband deutscher Banken sieht den Geldpolitiker auf gutem Weg, “die Staatsschuldenkrise einzudämmen”.

Bewegte Bilder:

Und schon wieder 40 Milliarden? Zur Erinnerung:

Und zum Abschluss ein Ufo in der Sonne:

FNORD

Papa ist im Krieg – offener Brief an die ARD – Update

Sehr geehrte Fr. Dr. Knobel-Ulrich,
sehr geehrte Programmdirektion der ARD,

vorhin habe ich den Beitrag „Papa ist im Krieg“ angesehen und möchte Ihnen kurz meine Gedanken dazu mitteilen. Mein Fazit nehme ich vorweg: es handelt sich bei diesem als Dokumentation etikettierten Machwerk um nichts anderes als billige Kriegspropaganda.

Eine Homestory über Soldaten der Bundeswehr im Afghanistaneinsatz und deren Familien ist ein ganz klar subjektiver, eingeengter und vor allem emotional aufgeladener Blickwinkel, den der Zuschauer nachvollziehen, ja, nachfühlen soll. Mit einer sachlichen Dokumentation des Themas hat diese Story also schon konzeptuell nichts zu tun.

Die Interviews mit den Familien / Hinterbliebenen sind größtenteils oberflächlich oder belanglos (es wird z.B. erzählt, dass Nudeln mit Tomatensoße nach Afghanistan geschickt wurden). Allerdings finden sich immer wieder propagandistische Elemente, die dem empathisch, nicht intellektuell, involvierten Zuschauer als untergejubelt werden: ein Soldat erzählt, wie gut es die Familie in Deutschland doch hat, Hinterbliebene dürfen erzählen, wie ehrenhaft es doch war, dass der Getötete „seine Kameraden nicht im Stich gelassen hat“ etc. etc. Überzeugend sollen diese Sichtweisen dadurch wirken, dass sie von direkt Betroffenen geäußert werden. Auch die unsägliche Behauptung, die Freiheit Deutschlands werde am Hindukusch verteidigt, ist wort-wörtlich im Beitrag enthalten. Zudem gibt es hinreichend Szenen, die vor Pathos nur so triefen: die Heimkehr zur schwangeren Frau (wo impliziert wird, dass dem ehrenhaften Deutschen das Vaterland vor Frau und Kind gehe), die Ehrung der „Gefallenen“ durch den ehem. Verteidiungsminister und mutmaßlichen Betrüger zu Guttenberg, die Videokonferenz von Familien mit ihren Angehörigen im Einsatz…

Alles in allem erinnert „Papa ist im Krieg“ an eine dem Zeitgeist angepasste „Deutsche Wochenschau“, deren Zielgruppe eine Bevölkerung ist, die salopp gesagt keinen Bock auf diesen Krieg hat. Denn es ist auch auffällig, was in diesem ganzen Film nicht vorkommt: ein einziges Zitat, in dem jemand den Schmerz, die Sinnlosigkeit, dieses Krieges anspricht. Nach seinen toten Kameraden befragt meint ein Heimkehrer nur, er wolle darüber jetzt nicht sprechen; diese Szene suggeriert dem Zuschauer, das Schweigen bezüglich der genannten Themen zu brechen sei den Soldaten gegenüber aufdringlich und daher unangebracht. Goebbels wäre stolz gewesen.

Ein weiteres Indiz, wes Geistes Kind dieser Beitrag ist, findet sich im Ankünder der ARD (http://programm.ard.de/TV/daserste/papa-ist-im-krieg/eid_281066330856074), wo Deutschland gleich zweimal als „Heimatfront“ bezeichnet wird. Zwar ist der Begriff durch Gänsefüßchen markiert, doch auch dies kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Zuschauer als Teil dieser Front begreifen soll — denn eine andere Bezeichnung für Deutschland findet sich dort schlicht nicht. Aus dem zugehörigen Wikipedia-Artikel zitiert: „Der Begriff [Heimatfront] wurde […] propagandistisch genutzt, um dem deutschen Volk zu suggerieren, dass die Kooperation auch von Zivilisten für den Kriegserfolg entscheidend wäre, und um die Anstrengungen der Bevölkerung als militärisch bedeutsam darzustellen. Dadurch ist das Wort Heimatfront negativ belegt, und wird außerhalb des Zusammenhangs mit dem Zweiten Weltkrieg normalerweise nicht verwendet.“ Danke an die ARD also für diesen Dammbruch und die offene Erklärung, als was ihr euer Publikum offenbar betrachtet.

An die ARD: Sollte euch das Wohl der deutschen Soldaten tatsächlich so stark am Herzen liegen wie ihr vorgebt, dann klärt über die Hintergründe des Krieges auf, erklärt, warum Deutschland nicht von der Maas bis an die Memel und schon gar nicht bis an den Hindukusch reicht; macht klar, dass die deutschen Staatsbürger in Uniform, die für die Landesverteidigung einstehen, nicht in einem sinnlosen imperialen Krieg wie Bauern auf dem Schachbrett verheizt werden sollen! Zudem fordere ich Sie auf zu erklären, wie diese Quatsch-Sendung dem öffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht wird und woher der hanebüchene Ankünder stammt, über den ich mich jetzt noch ärgere.

An die Autorin: Da Sie
1) schon verschiedentlich negativ aufgefallen sind (ich verweise auf folgende offenen Briefe:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1534
und
http://das-kleine-nachtbuechlein.blog.de/2008/05/25/offener-brief-an-frau-dr-rita-knobel-ulr-4221915)

2) als freie Journalistin, wie ich Ihrer Homepage entnehme, für Beiträge angemietet werden können

3) bei der Produktion weitläufigen Zugang zu Bundeswehr-Zugehörigen und -Anlagen hatten und somit eine Unterstützung durch die Truppe Operative Information der Bundeswehr vermutet werden kann

fordere ich Sie hiermit auf, zu erklären, ob es sich bei „Papa ist im Krieg“ um eine Auftragsarbeit handelt und ob Andere als Sie Einfluss auf Inhalt und Konzept der Sendung genommen haben.

Hochachtungsvoll

Klingelhella

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Update:

Hier der Beitrag. Zum Jubeln oder zum Ärgern.

Der Name desjenigen, der ihn dort eingestellt hat – „Soldatenglück“ – spricht Bände. Glück ist also wenn man Menschen erschießen darf?
Ich würde nicht mit meiner Restfamilie auf die Rückkehr eines ausgebildeten Mörders warten sondern ganz schnell das Weite suchen und hoffen, daß er mich nicht findet.

Und natürlich ist er auch auf der Bundeswehr-Internetseite zu finden…

Soldaten

Sodaten

Sodaten

© Jotha

Wikileaks meint es nicht gut mit uns.

soldiers

Kriegführende Mächte leben grundsätzlich immer in einem Dilemma. Spätestens Vietnam brachte die Erkenntnis, dass wahrhaftige Bilder echten Tötens in Kriegen meist bei denen nicht so gut ankommen, die die zukünftigen Toten aus ihren Familien stellen müssen.

Die, die körperlich und/oder geistig schwer beschädigt oder sogar zerstört aus Kriegen heimkehren, haben diese Bilder alle mit eigenen Augen gesehen. Viele, wir wissen dies von Bundeswehrsoldaten, leiden an diesen Bildern bis an ihr Lebensende.

Deshalb werden uns Bilder vorenthalten – und nicht nur die fotografischen bzw. filmischen, sondern auch die in Worte gefassten zeigt man uns nicht. Das Sterben soll unsichtbar werden, selbst an den Zahlen wird so lange „gearbeitet“, bis sie weniger furchtbar klingen.

Oft wird uns die Wahrheit zusammen mit den Bildern vorenthalten, weil viele, viel zu viele der Geschichten hinter dem Sterben einfach zu entsetzlich sind und uns nahetreten; viel näher, als es eine abstrakte Zahl jemals vermag. Wer mag vom Gefühl her schon unterscheiden, ob ich von „10.000“ Toten spreche oder von „12.000“. Fass- und fühlbar wird das Entsetzen erst, wenn ich jedem der Toten ein Gesicht und eine Geschichte gebe.

(Quelle: Qantara.de)

Stets bemühen sich die, die einen Krieg führen, gewisse Geschehnisse vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Nichts anderes heißt es, ein Dokument als „streng geheim“ zu klassifizieren. Denn auch der moderne Krieg und sogar der, für den es gute, humanitäre Gründe geben mag, ist ein Krieg. Und das bedeutet, Menschen zu töten, die man als Feinde identifiziert hat. Menschen zu töten, setzt voraus sie zu entmenschlichen und dieser Vorgang entmenschlicht auch die Täter.

Menschen, die ja alle Töchter und Söhne und allzu oft auch Väter und Mütter sind, muss das genommen werden, was sie zu Menschen macht: ihre menschliche Empfindung, ihr Mitgefühl. Und den Opfern muss alles genommen werden, was sie zu Menschen macht, denn sonst hätten sie nie zu Opfern gemacht werden können. Man nimmt ihnen ihr Gesicht. Man nimmt ihnen die Vater-, die Mutter-, die Tochter- und die Sohnesschaft. Man nimmt ihnen ihre Geschichte.

In unserer intellektuell immer weiter absinkenden, völlig desinteressierten und zunehmend ungebildeten Gesellschaft sind uns die Geschichten hinter den Kriegen, in denen unsere Soldaten ebenso sterben und töten wie die „gegnerischen“ Kämpfer, ist der Schrecken des Krieges unbeliebt. Er wird verdrängt, vergessen und mit Konsum ersäuft; wir stehen fassungslos und menschlich unfähig vor dem Leid der Familien, die durch die Rücksendung ihres Soldaten in Plastikfolie plötzlich aufwachen und lernen mussten, was Krieg eigentlich wirklich ist.

Sie sollen weggehen, die Betroffenen, die Leidenden, die Angeschossenen und die Toten und wir wollen sie nicht sehen, die bizarr verrenkten und zerrissenen, „gegnerischen“ Kämpfer. Uns interessiert ihre Geschichte und ihre Existenz nicht, weil wir sie nicht ertragen wollen – obschon wir es könnten und natürlich auch müssten.
Wir sehen weg.
Wir vergessen.
Wir WOLLEN vergessen.

„Wikileaks entreißt die schmutzige Wahrheit des Krieges dem bewussten Vergessen. Ich sage Vergessen, denn man kann nur vergessen, was man bereits weiß. Wir wissen natürlich alle, was Krieg bedeutet, aber wir wollen es nicht wahrnehmen, wenn wir die täglichen Agentur-Meldungen über zivile Opfer der Nato-Truppen und Selbstmordanschläge auf Moscheen oder ISAF-Konvois lesen. Auf jeden Fall nicht die dahinter liegenden Geschichten.“

Wir kennen sie alle, diese Geschichten und wir wissen, dass es noch sehr viel mehr davon gibt, geben muss, als wir kennen. Weil wir häufig rechtzeitig genug abwinken, wegsehen, nachschütten und trinken, feiern und ganz bewusst in Bewusstlosigkeit versinken mit psychologischen Turboschnaps: „ICH kann doch GAR NICHTS dafür!“
Aber natürlich können wir alle etwas dafür, niemand ist schuldlos daran.

„Die Geschichte von der Hochzeitsfeier in Nangarhar, die bombardiert wird und eine ganze Familie auslöscht, die Geschichte von dem Soldaten, der in Urusgan ein Bein verliert, schwer traumatisiert nach Hause zurückkehrt und bis heute auf Anerkennung wartet.

Die Geschichte von der Frauenbeauftragten in Kandahar, die vor ihrer Haustür niedergeschossen wird, die Geschichte des Gouverneurs von Ghazni, den einen Bombe zerreißt als er in einer Moschee für einen Verstorbenen betet und die Geschichte des Taxifahrers, der an einer Straßensperre in Kabul festgenommen, ins Militärgefängnis von Bagram gesteckt wird und erst Jahre später unschuldig aber von der Folter zerbrochen entlassen wird.“

Nein nein nein nein ….. das WOLLEN wir nicht!
Und deshalb frequentiert auch kaum jemand die neuerliche Dokumentenfülle von Wikileaks.

All die Gesichter dieser Toten, sie stören uns in unseren endlosen Tagträumen, beim Shoppen und beim Urlauben. Wir mögen sie nicht. Die, die töten und sterben sollen, die mögen dies in unserem Namen aber unsichtbar tun; springt etwas für uns dabei heraus, so sollen sie es auch weiterhin tun, unseren Segen haben sie.
Aber nein nein nein – frage uns niemals jemand nach unserer Verantwortung für die vielen tausend Geschichten, die nie ein Happy End haben werden oder können. Die in unwürdigen Schlammlöchern enden, in dreckigen Schützengräben und die uns schmerzzerrissene Angehörige zeigen, die vor ihren zerbombten Häusern und Angehörigen um Hilfe und Erklärung weinen.

Die wollen wir alle nicht.

© 2010 Echsenwut.

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