Snaktionen

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Die Antwort von Frau Hannemann zum BA-Presseinfo Nr. 35 vom 14. Juni 2013

Die Lügen und Unterstellungen der BA für Arbeit haben eine Antwort gefunden. Hier:


Gegendarstellung – Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 14. Juni 2013, BA-Presseinfo Nr. 35: Inge Hannemann gefährdet tausende Mitarbeiter der Jobcenter

Hiermit nehme ich Stellung zur BA-Presseinfo Nr. 35 vom 14. Juni 2013

Behauptung: Mitarbeiter werden durch die Äußerungen Inge Hannemann beleidigt, herabgewürdigt und in Gefahr gebracht.

Bei allen Interviews, sei es Print, Radio oder TV oder auch auf meinem Blog „altonabloggt“ hat Frau Hannemann sich klar und deutlich dazu geäußert, dass ihr sehr viele empathische, menschliche Kollegen persönlich bekannt seien und sie deren Arbeit unterstütze und schätze. Dabei habe sie alle Funktionen innerhalb der Jobcenter berücksichtigt. Zum Teil habe sie auch erwähnt, dass es ganze Jobcenter in Deutschland gäbe, die menschlich agieren und insbesondere diese herausgestellt.

Somit kann nicht einerseits von einer Herabwürdigung, Beleidung oder gar Gefahr gesprochen werden.

Behauptung: Weder gibt es eine Anweisung oder eine Zielvorgabe, über Sanktionen Geld einzusparen.

Mir liegen entsprechende schriftliche Unterlagen von Jobcenter-Mitarbeiter vor, die diese Behauptungen verstärken und bestätigen. Neben diesen Unterlagen bestätigen diese Aussagen auch ehemalige Jobcenter Mitarbeiter, welches insbesondere in der Sendung von Stern TV vom 12. Juni 2013 zum Ausdruck kommt. Die Identität dieser Mitarbeiter konnten durch entsprechende Nachweise, wie dem Arbeitsvertrag gesichtet und bestätigt werden.

Behauptung: „Tausende von Selbstmorden“

In keinem Medium hat Frau Hannemann jemals von „Tausenden Selbstmorden“ gesprochen. Im Vorspann „Stern TV“ vom 12. Juni 2013 hat Frau Hannemann wortwörtlich gesagt: „Ich weiß um die vielen Suizide durch Hartz IV (…).

Im Interview vom 14. Juni 2013 bei RTL Punkt 6; Punkt 9 hat Frau Hannemann folgendes wiedergegeben:

Frage Moderator Punkt 6: „Sie sprechen sogar ganz konkret von Toten, Geschädigten und Geschändeten Hartz IV-Beziehern. Gibt es diese Fälle wirklich?“

„Ja, die Fälle gibt es mehr als genug.“ „Es gibt Menschen, die halten den Druck nicht mehr aus, die haben so viele Schikanen erlebt, auch so viel Willkür, dass sie wirklich gesagt haben, ich scheide lieber aus dem Leben aus.“

Frage Moderatorin Punkt 9: „Sie haben ein Schreiben an die Agentur für Arbeit geschrieben. Tote, Geschädigte und geschändete Hartz IV (…) Ist das jetzt wirklich ein echter Fall von dem sie sprechen?“

Frau Hannemann erwiderte wortwörtlich: „Ja, es gibt tausende Fälle solcher. Betreue gerade eine junge Dame, die seit drei Jahren versucht ihren Hauptschulabschluss zu machen. Der wird ihr verwehrt. Mit der Begründung sie habe ein Kind und sei zu dumm. (…)

Diese Aussage von Frau Hannemann bezieht sich somit auf die Gesamtfragestellung der Moderatorin Punkt 9.

Behauptung: Frau Hannemann missbraucht ihre angeblichen Insider-Ansichten, um sich in der Öffentlichkeit als einsame Kämpferin für Entrechtete darzustellen und behauptete dabei auch noch, für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen.

Die Insider-Ansichten von Frau Hannemann sind nicht als angeblich zu bezeichnen, da Frau Hannemann seit vielen Jahren in einem Jobcenter als Arbeitsvermittlerin tätig ist. Auch hat Frau Hannemann sich selbst nie als einsame Kämpferin offiziell bezeichnet. Frau Hannemann spricht seit Beginn von einem großen Unterstützerkreis, der aus Parteien, Gewerkschaften, unterschiedlichste Initiativen aus dem arbeitsmarktpolitischen Bereich, Wissenschaftlern und Einzelpersonen besteht. Dieses zeigen u.a. die unterschiedlichsten offenen Solidaritätsbekundungen durch Parteien, Gewerkschaften und Verbänden. Entsprechende Solidaritätsbekundungen und Unterstützerschreiben von bundesweiten Jobcenter-Mitarbeiter, hochrangigen Unterstützer aus Politik und Wissenschaft liegen ebenso vor.

Frau Hannemann hat in keiner Aussage behauptet für die Mehrheit der Jobcenter-Mitarbeiter zu sprechen, sondern die Solidaritätsbekundungen ihrer Kollegen erwähnt.

Behauptung: (…) die von ihrem Arbeitgeber (der Freien und Hansestadt Hamburg) „kaltgestellt“ werden soll.

Frau Hannemann hat ihren Arbeitgeber, die Freie Hansestadt Hamburg nicht in Verbindung mit der Aussage „kaltgestellt“ erwähnt. Im Interview bei RTL Punkt 6 äußerte sie sich dahingehend, dass sie bewusst mundtot gemacht werden soll und ihr Anwalt von „kaltgestellt“ im Interview spricht. Eine Institution hat Frau Hannemann nicht erwähnt.

Es ist auch für die Bundesagentur für Arbeit zu konstatieren, dass Frau Hannemann vom Recht zur freien Meinungsäußerungen Gebrauch im Sinne des Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG Gebrauch macht. Dabei besteht der Grundrechtsschutz unabhängig davon, ob eine Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist, und ob sie von anderen für nützlich oder schädlich, wertvoll oder wertlose gehalten wird (BVerfG, 16. Oktober 1998 – 1 BvR 1685/92 – AP BGB § 611 Abmahnung Nr. 24 = EzA BGB (…).

Der Begriff „Hartz IV-Rebellin“ stammt nicht von Frau Hannemann selbst. Dieser wurde durch die Medien wiedergegeben und erfunden.

Frau Hannemann hat sich während ihrer Beschäftigung im Jobcenter an Recht und Gesetz gehalten. Die laufende Freistellung bezieht sich im ganzen Umfang auf ihre Äußerungen im Blog: altonabloggt. Die Jobcenter haben ihre überdurchschnittlichen Leistungen in den Beurteilungen anerkannt und bestätigt. Ihr persönliches Engagement für eine Veränderung der Gesetzgebung ist davon unabhängig und ein anzuerkennendes Recht als Staatsbürgerin.

Hamburg, 14. Juni 2013

Inge Hannemann

Jessenstraße 10

22767 Hamburg

 

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