Hurra, wir bekommen ein „Sondervermögen“ – und zwar in Höhe von 100 Milliarden Euro. Klingt gut, aber von wegen! Ein „Vermögen“ ist das allenfalls für reiche Finanzanleger, die dem Staat ihr Geld leihen – und dafür schon bald wieder höhere Zinsen kassieren dürften. Für den Staat und für uns alle handelt es sich dagegen um Mega-Sonderschulden, für die wir in Zukunft über Steuern reichlich blechen müssen. Und was bekommen wir dafür? Nicht etwa mehr Pflegekräfte in Krankenhäusern und Seniorenheimen, auch nicht bessere Renten oder mehr Kindergeld und auch keinen einzigen Lehrer zusätzlich – nein: Wir bekommen Atombomber, bewaffnete Drohnen, schwere Transporthubschrauber, Panzer und anderes tödliches Gerät, mit denen wir die Kriege der Zukunft führen können. Mein Video der Woche über das Märchen von der kaputtgesparten Bundeswehr, warum Hochrüstung die Kriegsgefahr erhört und warum es dringend mehr Protest und Widerstand braucht gegen diese qualitativ größte und damit gefährlichste nukleare Aufrüstung seit dem Nato-Doppelbeschluss der 80er Jahre:
Video-Ausschnitt: NDR: „DAS!“ vom 22.04.2022: Klaus von Dohnanyi: https://bit.ly/3Q8kiWu
Quellen: Stern: „Scholz – Einigung über Sondervermögen ein ,großer Schritt für unser Land’“: https://bit.ly/3x56MKh
DIE LINKE: „Themenseite: Frieden“: https://bit.ly/3GPByeL
BMF: „Entdecken Sie den Bundeshaushalt interaktiv“: https://bit.ly/3x0EUas
Dt. Bundestag: „Verteidigungsetat wächst auf mehr als 50 Milliarden Euro“: https://bit.ly/3telxJU
BMF: Haushaltsgesetze 2005-2011: https://bit.ly/3x3scaX
Greenpeace: „It’s not the money, stupid! – Die Hauptprobleme im Beschaffungswesen der Bundeswehr“: https://bit.ly/3m98G7S
Handelsblatt: „Verteidigungsministerin – Nur 150 Schützenpanzer Puma einsatzbereit“: https://bit.ly/3x21QWE
Tagesschau: „Rüstungskontrolle – Neustart für New START – und weiter?“: https://bit.ly/3m9hpqE
Monitor: „Aufrüstung im Westen: Abschreckung um jeden Preis?“: https://youtu.be/3szmMTIgGQo
Guardian: „UK backs Lithuania’s plan to lift Russian blockade of Ukraine grain“: https://bit.ly/3NOL1Fl
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Es sind schlechte Zeiten für ordoliberale Dogmatiker: Immer mehr Politiker und Ökonomen stellen die Schuldenbremse öffentlich infrage. Einige arbeiten bereits an ambitionierten Konzepten, damit der Staat mehr Schulden aufnehmen kann, ohne die Verfassung zu ändern. Denn dafür gibt es im Bundestag keine Mehrheit.
Dennoch: Nicht nur in Deutschland verabschiedet man sich allmählich von der schuldenfeindlichen Denkweise. Kürzlich schlugen Ökonomen des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) vor, die Schuldenobergrenze der Euro-Länder anzuheben. Statt 60 Prozent Staatsverschuldung im Verhältnis zum BIP sollen nun 100 Prozent erlaubt sein. Doch auch wenn das eine Verbesserung darstellt, bleibt die Willkür dieser Werte bestehen.
In der neuen Folge von „Wohlstand für Alle“ sprechen Ole Nymoen und Wolfgang M. Schmitt über Sinn und Unsinn der sparsamen Politik.
Literatur: ESM: „EU fiscal rules: reform considerations“, online verfügbar unter: https://www.esm.europa.eu/sites/defau…. Lars Feld/Marcel Fratzscher: „Wie wir die Zukunft finanzieren können“, online verfügbar unter: https://www.zeit.de/2021/42/finanzpol…. Christian Schubert: „Wie das Maastricht-Kriterium im Louvre entstand“, online verfügbar unter: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaf…. Stefan Kaiser: „Excel-Panne stellt Europas Sparpolitik in Frage“, online verfügbar unter: https://www.spiegel.de/wirtschaft/pan….
Auch wenn Er von der bösen AFD kommt, wo Er Recht hat…
Immer mehr hysterische Corona-Behauptungen als Märchen und Mythen entlarvt – Boehringer Klartext (147)
Lügen, Mythen, Märchen: Corona-Skeptiker hatten RECHT
– FDP sagt Aktuelle Stunde im Bundestag zur Schuldenbremse ab
– Mindestens zehn Corona-Mythen nun offiziell widerlegt
– PCR-Test ist zu unspezifisch u. nicht für polit. Maßn. geeignet
– Zu hohe CT- bzw. Replik.werte machen PCR-Test unbrauchbar
– Intensivbettenüberlastung war herbeigeredet und -gerechnet
– Schweigen der Ärzte u. Krankenh. wurde mit Steuergeld erkauft
– Lockdowns hatten keinen pos. Effekt aufs Infektionsgeschehen
– Alternative Corona-Behandlungsmethoden
– Corona führte nicht zu Übersterblichkeit ggü langj. Schnitt
– Impfung hat kaum einen Effekt auf den Rückgang der Fallzahlen
– Corona-Finanzmittel vorsätzlich sachfremd verwendet
– WHO-Wahrheit zur Kinderimpfung zensiert
– Vorsätzlich in Pandemie
Vor wenigen Wochen versetzte Kanzleramtschef Helge Braun viele Konservative und Liberale in Panik: In einem Gastbeitrag im „Handelsblatt“ dachte er laut über die Zukunft der Schuldenbremse nach und plädierte für eine Modifikation, da auch in den nächsten Jahren der deutsche Staat viel Geld brauchen wird, um die Folgen der aktuellen Krise abzufedern. Braun sprach sich für eine Änderung der Verfassung aus.
Wenngleich Braun damit keineswegs grundsätzlich vom Konzept der Schuldbremse abrückte, genügte dieser eine Artikel bereits, um konservative und liberale Politiker und Ökonomen auf den Plan treten zu lassen, die in dramatischen Äußerungen schilderten, wie nahe Deutschland dem Untergang stünde, wenn man sich tatsächlich von der Schuldenbremse trennen würde. Von einem „Markenkern“ war dabei die Rede, wenngleich diese Marke relativ neu ist: Erst im Jahr 2009 beschloss eine Zweidrittel-Mehrheit im #Bundestag, die Schuldenbremse in die Verfassung zu schreiben. Man reagierte damit auch auf die #Finanzkrise von 2008, wenngleich die Pläne für eine solche Bremse bis ins Jahr 2005 zurückgehen. Die Linken und die Grünen stimmten gegen die Einführung, doch die #GroKo ließ sich nicht beirren und schadete damit der Demokratie und jeder progressiven Politik nachhaltig. Es wird durch die benötigte Zweidrittel-Mehrheit sehr schwer sein, diesen verantwortungslosen Schritt wieder umzukehren.
In der neuen Folge von „Wohlstand für Alle“ gehen Ole Nymoen und Wolfgang M. Schmitt auch auf die ideologische Implikation dieses konservativen Konstrukts ein.
Die bevorstehenden Landtagswahlen rufen erneut jene Kleingeister auf den Plan, für die es nur eine politische Aufgabe zu geben scheint. Sparen und Schulden bremsen. Die Verbindlichkeiten der öffentlichen Haushalte sind hoch und die Rezepte dagegen dünn. In Nordrhein-Westfalen hat gerade ein Verfassungsgericht den Nachtragshaushalt der rot-grünen Landesregierung mit dem schönen wie treffenden Titel, „Nachtragshaushalt für 2010 – Landesregierung zieht Schlussbilanz für Schwarz-Gelb“, auf Grundlage falscher Annahmen über die wirtschaftliche Entwicklung gekippt. Die Richter sahen die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts nicht ausreichend durch die Landesregierung begründet und unterstellten sogar eine verbesserte Wirtschaftslage.
Auf die im Jahr 2010 unerwartet deutlich verbesserte Wirtschaftslage habe die Landesregierung lediglich die Ergebnisse der November-Steuerschätzung umgesetzt und die deutlich positiver als erwartet verlaufende wirtschaftliche Entwicklung in der Begründung erwähnt, weitere Ausführungen zum Fortbestehen einer Störungslage jedoch unterlassen. Damit beruhe ihre Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Lage weiterhin auf Daten, die seit Monaten überholt seien, obwohl bei Vorlage der Ergänzung zum Gesetzentwurf aktuelle Daten bekannt gewesen seien.
Quelle: VGH NRW
Die Landesregierung habe es unterlassen, zum Fortbestehen einer Störungslage Stellung zu beziehen. Da reibt man sich verwundert die Augen und möchte wissen, ob die Richter ihre eigene Sehstörung übersehen und nicht erkannt haben, dass sie das Budgetrecht des Parlaments mit dererlei Rechtssprechung aushebeln. Denn ein einfacher Blick in die Finanzplanung hätte genügt, um zu begreifen, warum die Landesregierung gezwungen war, eine höhere Neuverschuldung in Kauf zu nehmen.
Allein 1,3 Mrd. Euro muss die Landesregierung zusätzlich bereithalten, um eine Zweckgesellschaft der krisengeschüttelten WestLB abzusichern, für deren Schrottpapiere die Vorgängerregierung unter Rüttgers eine Bürgschaft ausgestellt hatte.
Für die dort gelagerten Risikopapiere mit einem Einkaufswert von 23 Milliarden muss das Land als Mehrheitseigentümer der Landesbank mit bis zu 5 Milliarden bürgen. Auch diese Vorsorge ist eine Altlast der Vorgängerregierung und resultiert aus den Fehlern des früheren Ministerpräsidenten Rüttgers.
Quelle: NachDenkSeiten
Nun kann man, wirtschaftliche Lage hin oder her, nicht an der Tatsache vorbei, dass die Folgekosten der Finanzkrise als Sondervermögen getarnt in erheblichen Maße die Ausgabenseite der öffentlichen Haushalte belasten. Laut Meldung des statistischen Bundesamts vom 21. Februar 2011 hat sich der Schuldenstand aller Etats im abgelaufenen Jahr um 18 Prozent auf fast 2 Billionen Euro erhöht. Davon entfallen allein 232,2 Milliarden Euro, also über 76 Prozent der Neuverschuldung, auf die Rettung von Banken. Wortwörtlich ist zu lesen:
Wesentlich zum Anstieg beigetragen haben die im Jahr 2010 neu gegründeten (beziehungsweise in Geschäftsbetrieb gegangenen) „Bad Banks“. Die Übertragung von Risikopapieren der Hypo Real Estate in die FMS Wertmanagement sowie die Stützungsmaßnahmen der Ersten Abwicklungsanstalt für die WestLB erhöhten den Schuldenstand zum Jahresende um 232,2 Milliarden Euro.
Die Stützung der WestLB wird also explizit genannt und herangezogen, um eine Schieflage der öffentlichen Finanzen zu beschreiben. Wie kommen also die Richter in Münster dazu, die Störung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts anzuzweifeln? Mehr Störung geht ja schon fast nicht.
Schlimm genug, dass für die Verluste der Banken der Steuerzahler aufkommen muss, nun wird aber auch noch so getan, als könne man die entstandenen Defizite durch verstärkte Sparanstrengungen an anderer Stelle kompensieren. Wir haben ja Aufschwung. Prost. Ein übles Spiel. Die brutalen Haushaltssanierer stehen schon bereit und wettern gegen eine angebliche Politik des Schuldenmachens und schimpfen über unsolide Finanzpolitik. Dabei waren gerade sie es, die mit ihren Bankenrettungsschirmen dafür gesorgt haben, dass die Verschuldung deutlich zulegte.
Aber das ist natürlich kein Problem. Schließlich gehören von der Pleite bedrohte Finanzinstitute wie Naturkatastrophen zu jenen schlimmen Ereignissen, die laut grundgesetzlich verankerter Schuldenbremse eine Erhöhung der Staatsschulden über das vorgeschriebene Maß hinaus erlauben.
Im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, können diese Kreditobergrenzen auf Grund eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages überschritten werden.
Quelle: Art. 115 Grundgesetz