Vorwort:
Der Nachrichtenspiegel „beschränkt“ sich nicht nur mit der Veröffentlichung zu gesellschaftlichen und politischen Problemen und Ereignissen. Der Nachrichtenspiegel unterstützt auch Menschen welche den „Armutsbehörden“ ausgesetzt sind und um ihre Rechte kämpfen. Diese Menschen werden unterstützt, von Mitarbeitern des Nachrichtenspiegels, welche diskret arbeiten.
Heute will ich über ein Fall berichten, mit der Botschaft an alle Betroffenen, welche von der Willkür der „Armutsbehörden“ ausgesetzt sind. Sucht Hilfe – Wehrt Euch!
(Zum Schutz der Person, werden pers. Daten, Datum und Ortsangaben nicht benannt)
Der Sachverhalt:
Eine „Kundin“( ich gebrauche mal die korrekte amtliche Bezeichnung) beantragte im Juli 2013, fristgerecht einen Weiterbewilligungsantrag für Berufsausbildungsbeihilfe bei der zuständigen Agentur für Arbeit, füllte die hierfür notwendigen Unterlagen aus, gab die Unterlagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich ab und ließ sich die Abgabe der vollständigen Unterlagen durch das Amt bestätigen. Nun blieb der Frau nichts anderes übrig als warten, warten und warten, auf Post von der Agentur für Arbeit, was ja den Einen oder der Anderen bekannt sein dürfte. Und dann, war es so weit, schon im September 2013 lag das so sehnsüchtige Schreiben der Agentur für Arbeit im Briefkasten, in der Hoffnung eines pos. Bescheides.
Doch aus der Hoffnung wurde schnell Enttäuschung. Die Agentur für Arbeit forderte „fehlende Unterlagen“ an, um den Weiterbewilligungsantrag bearbeiten zu können, was aber eigentlich nicht sein konnte. Nun ja, es war Handeln angesagt, denn es erfolgte keine Zahlungen mehr. Also, noch einmal ausgefüllt, Unterlagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich abgegeben und sich den Empfang der abgegebenen Unterlagen bestätigen lassen. Nun kann aber nun nichts mehr schief gehen, sollte man meinen. Und es blieb nichts anderes übrig als warten, warten und warten…….!
Im Oktober, endlich Post vom Amt und wieder wurde aus Hoffnung eine Enttäuschung, denn die Agentur für Arbeit forderte die gleichen Unterlagen an, welche die „Kundin“ bereits im September abgegeben hatte und der Empfang durch die Behörde bestätigt wurde. Schnelles Handeln war gefragt, denn die zustehenden Zahlungen blieben weiter aus. Also, zum DRITTEN mal, noch einmal ausgefüllt, Unterlagen bei der zuständigen Agentur für Arbeit persönlich abgegeben und sich den Empfang der abgegebenen Unterlagen bestätigen lassen. Jetzt dürfte nun wirklich nichts mehr schief gehen, dachte sich die „Kundin“. Und was bleibt, warten und warten und warten, aber vergeblich keine Post vom Amt, keine Weiterbewilligung, kein Geld mehr.
Nun ist es November 2013, letzte Hoffnung anrufen und klären. So auch geschehen. Aber was die „Kundin“ da zu hören bekam war ein Schock, eine Katastrophe. Da behauptet doch tatsächlich die zuständige Sachbearbeiterin, die DREI mal persönlichen und durch das Amt bestätigten Unterlagen „lägen nicht vor“ und somit habe die „Kundin“ mit den Konsequenzen zu rechnen, denn sie hätte ja gegen ihre Mitwirkungspflicht verstoßen, unglaublich oder? Am nächsten Tag hatte die“ Kundin“ dann einen Versagungsbescheid im Briefkasten!
Wir können hier bestätigen, die Unterlagen gesichtet haben, in Kopie uns vorliegen und der dargestellte Sachverhalt zutrifft. Wir haben dann natürlich sofort die „Kundin“ bei der Erstellung eines Widerspruchs geholfen, mit Fristsetzung zur Bearbeitung.
Weiterhin haben wir uns veranlasst gesehen eine Anfrage, an den zuständigen Bürgermeister für Soziales zu stellen, mit der Bitte um Prüfung und Klärung.
Wir forderten eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister XXXXXXX!
Uns liegen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass eine Kundin allen Aufforderungen der Agentur für Arbeit XXXXXXX nachgekommen ist und trotzdem zu 100% Sanktioniert wurde.
Ein schwer nachvollziehbarer (skandalöser)Vorgang. Daraus ergebenen sich einige Fragen und wir bitten Sie zeitnah, um eine Stellungnahme, weil die betreffende Kundin und ihre Kinder in ihrer Existenz bedroht sind.
Wie kann es sein, dass abgegebene Unterlagen, deren Eingang/Übergabe, durch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit XXXXXXXX bestätigt wurden, nicht in die Unterlagen zugeführt und eingearbeitet worden sind?
Weiter stellt sich die Frage nach dem Verbleib der abgegebenen Unterlagen, in wessen Besitz befinden sich die Unterlagen und sind die Daten der abgegebenen Unterlagen unberechtigten Personen zur Kenntnis gekommen?
Wie ist es zu erklären, dass die zuständige Sachbearbeiterin nicht tätig wird, bei bekannt werden des Sachverhaltes, und eine 100% Sanktion veranlasst?
Wir haben wie schon ausgeführt, die Empfangsbestätigungen, erstellt durch die Agentur für Arbeit XX der übergebenen Unterlagen durch die Kundin vorliegen. Wie erklären Sie sich das Vorgehen und Verhalten der Zuständigen Sachbearbeiterin und der Agentur für Arbeit XXXXX?
Die Antwort, des zuständigen Bürgermeister kam zeitnah, der Inhalt überrascht aber nicht.
Hier die Antwort:
Sehr geehrte Frau XXXXXX,
„danke für Ihre Nachricht. Herr XXXXXX hat mich gebeten, Ihnen weiterzuhelfen.
Wir haben Ihre Anfrage zuständigkeitshalber an die örtliche Dienststelle
der Bundesagentur für Arbeit abgegeben………“
MfG
Wir übersetze das mal, oder soll heißen: „Wir wollen den Sachverhalt nicht prüfen und schieben die Verantwortung von OBEN nach UNTEN ab“.
Natürlich hat uns die örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit auch geschrieben, nachfolgend der Text:
„Sehr geehrte Frau XXXXXXX,
wir haben Ihr Schreiben an den Bürgermeister XXXX zur Klärung erhalten.
Leider ist uns dies ohne Angabe der Kundennummer (alternativ von Name, Vorname und Geburtsdatum) nicht möglich.
Bitte teilen Sie uns diese noch mit, damit wir den Sachverhalt nachgehen können.
Gern kann sich die betroffene Kundin auch direkt bei uns melden.
Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen nur der betroffenen Kundin direkt antworten können…….“
Mit freundlichen Grüßen
Das wiederum hat uns veranlasst, folgende Stellungnahme an das Büro des Bürgermeisters für Soziales zu übermitteln.
Sehr geehrter Herr H
Viel Dank für Ihre Nachricht.
Wie Sie uns mitgeteilt haben, haben Sie unsere Anfrage an die zuständige örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit abgegeben. Es entsteht bei uns der Eindruck, dass die Verantwortung, von „oben nach unten“ weitergegeben wurde und sich die Anfrage für Herrn XXXX erledigt hat. Unsere bisherige Erfahrung ist, dass derjenige eine Anfrage beantwortet, an dem die Anfrage gestellt wurde. Herrn XXXX und Ihre Vorgehensweise ist ein bemerkenswerter Vorgang, im Umgang mit Anfragen und entspricht nicht den Darstellungen von Behörden und verantwortlichen Kommunalpolitikern im Umgang mit Bürgeranfragen, wie oft in den Medien dargestellt.
Uns war klar, dass die Weiterleitung unserer Anfrage, an die zuständige örtliche Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit, zu keinen Erfolg führen wird. Das geht aus einer Nachricht (vom…..) von genannter Dienststelle hervor.
Zitat: „Bitte beachten Sie, dass wir aus Datenschutzgründen nur der betroffenen Kundin direkt antworten können“.
Hierzu folgendes.
Die Kundin hat den zuständigen Mitarbeitern den Sachverhalt mehrfach zur Kenntnis gegeben, schriftlich, unter Beifügung entsprechender Nachweise. Bis heute hat die Agentur für Arbeit XX hierzu keine Stellungnahme gegenüber der Kundin abgegeben, somit ist die Aussage, „man könne nur gegenüber der Kundin eine Stellungnahme abgeben nicht wirklich ernst“ zu nehmen.
Uns gegenüber will die Agentur für Arbeit XXX, aus Datenschutzgründen, keine Stellungnahme abgeben, erwartet aber gleichzeitig von uns die Nennung unserer Quelle (Kundennummer – alternativ von Name, Vorname und Geburtsdatum). Darüber können wir uns nur wundern und sind verärgert. Wir würden uns strafbar machen wenn wir auf diesen „plumpen Trick“ hereinfallen würden und Sie können sicher sein, dass wir keine Quelle preisgeben werden, egal welche Daten wir besitzen, dass aus guten Grund.
Herrn XXXXX und Ihre Vorgehensweise in dieser Sache ist inakzeptabel.
Für uns ist der Vorgang und wie er sich nach unserer Anfrage entwickelt hat, zwischen Kundin und Agentur für Arbeit XXXX, nicht erledigt. Die Kundin hat der Agentur für Arbeit XXX eine Frist gesetzt um tätig zu werden und den erlassenen Versagungsbescheid zu verwerfen. Im weiterem verlangt die Kundin zu Recht, eine Stellungnahme über den Verbleib, nachweislich übergebener Unterlagen. Die Kundin ist gespannt auf die Stellungnahme und Begründung, wir auch.
Mit freundlichen Grüßen
Bemerkung:
Nach den bisherigen dargestellten Sachverhalt und Aktivitäten scheint etwas Bewegung in die Sache gekommen zu sein, vielleicht auf unseren Verweis, auf mögliche strafrechtlichen Tatbestände.
„Kommt das Amt trotz Antrag/Mahnung seiner Leistungspflicht nicht nach, oder verweigert sogar rechtswidrig die Antragsbearbeitung und/oder Zahlung, kann Strafanzeige und -antrag wegen § 263 StGB Betruges (wegen rechtswidriger Verweigerung zustehender Leistungen), wegen § 223 StGB Körperverletzung und § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gefährlicher Körperverletzung (Schädigung der Gesundheit mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung durch Verweigerung lebensnotwendiger Leistungen) erstattet werden. Gegen den/die Sachbearbeiter(!!!!!!) direkt kommen Strafanzeige und -antrag wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 340 StGB Körperverletzung im Amt in Betracht“.
ENDE TEIL EINS!
Wie es weiter geht erfahrt Ihr, wenn uns weitere Erkenntnisse und Unterlagen vorliegen!
Es ist der Politiker Eigenheit, Dinge darzustellen (ob bewusst oder in Unkenntnis von Tatsachen), die fern ab jeder Realität sind.
Da kann einen schon mal der Kraken platzen. Um so verständlicher ist es, wenn man von den der Realität selbst betroffen ist. Und so ist es dann nicht verwunderlich wenn ein gewisses Bedürfnis besteht, die Politiker auf den Boden der Tatsachen zurückzuholen, mit einen Schuss Ironie und Spott. Aber lest selbst.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister für Soziales !
in einer Radiosendung bei Radio Sachsen im Monat August, haben Sie unter anderem zu Fragen der Bearbeitungsdauer von Anträgen von Leistungen für Bildung und Teilhabe sich dahingehend geäußert, dass die Bearbeitungsdauer von Anträgen „einige Wochen dauern“ könne. Dies können wir nicht bestätigen und möchten energisch widersprechen.
Am 18.04.2011 stellten wir den Antrag auf Nachzahlung von Leistungen für Bildung und Teilhabe für den Zeitraum 01.01.2011 bis 30.04.2011. Bis heute wurde unser Antrag nicht bearbeitet, FÜNF MONATE NACH ANTRAGSTELLUNG ! Bis heute haben wir kein rechtsfähigen Bescheid erhalten und schon gar keine Reaktion des Jobcenters .
Es ist beschämend, wenn Politiker sich in den Medien zu einen Sachverhalt äußern, die Realität aber eine andere Sprache spricht. Ob Sie Ihre Aussage zu Bearbeitungszeiten bei Anträgen für Bildung und Teilhabe auf eigene Kenntnisse stützen, oder Sie sich auf Vorlagen und Berichte der Geschäftsführung des Jobcenters berufen, macht die Wirklichkeit auch nicht besser. Auffällig ist, dass Mitarbeiter des Jobcenters nur dann schnell AKTIV werden, wenn es darum geht einen Leistungsempfänger Fehlverhalten vorzuwerfen und zu beschuldigen. Auch bei Rückforderungen von gezahlten Leistungen sind Mitarbeiter des Jobcenters schnell bei der Sache und handeln sofort. Es wäre angebracht, dass Sie als verantwortlicher Sozialbürgermeister , die Mitarbeiter des Jobcenters darauf aufmerksam machen, dass es neben der Mitwirkungspflicht von Leistungsempfänger, auch eine Hinwirkungspflicht von Mitarbeiter des Jobcenters gibt, das heißt, dass Leistungen dann zu erbringen sind, wenn ein Bedarf besteht.
All zu gern und oft, wird darauf verwiesen, dass Leistungsbezieher aus Mittel der Steuerzahler bezahlt werden und man dafür Anstrengungen von den Leistungsbeziehern erwarten kann. Sie könnten als verantwortlicher Sozialbürgermeister aber auch die Mitarbeiter des Jobcenters darauf hinweisen , dass dies auch für Jobcenter Mitarbeiter zutrifft. Die Einführung einer Art „Leistungsvereinbarung“ für Mitarbeiter im Jobcenter, könnte sich optimierend auf die Aufgabenerfüllung auswirken. Vorbild könnte die wie bereits in der Praxis angewendete „Eingliederungsvereinbarung für Leistungsbezieher“ dienen, einschließlich, der stufenweise Kürzung von Gehältern, bei nicht Erfüllung von Dienstpflichten. Abschließend möchten wir Sie über folgendes in Kenntnis setzen. Sollten wir bis 30.09.2011 kein rechtsfähigen Bescheid zu unseren Antrag vom 18.04.2011 erhalten haben, werden wir das zuständige Sozialgericht bemühen müssen. Über eine Stellungnahme wären wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Cafe „A Rebours“
Am Wendländer Schilde 5 – 18055 Rostock
Robert Rutkowski
Sehr geehrte Frau [Name von der Redaktion entfernt],
in Ihrem Schreiben vom 17.März diesen Jahres bitten Sie um Ausfüllung einer Nebenverdienstbescheinigung für Herrn [Name ebenfalls entfernt].
Herr […] bekleidet einen so genannten 100Euro Job und ist dafür seit dem von Ihnen genannten Zeitpunkt aushilfsweise 5 Stunden die Woche tätig.
Ein Arbeitsvertrag und eine ausgefüllte Nebenverdienstbescheinigung lag Ihrer Behörde unaufgefordert und zeitnah, vor und zu Beginn des Arbeitsverhältnisses vor.
Als ich, aus für mich nicht nachvollziehbaren Gründen, ein zweites Mal, mit ähnlichem Schreiben, darum gebeten wurde, diese Unterlagen auszufüllen und einzureichen, tat ich dies, obwohl ich mich fragte, was bei Ihnen in der Behörde eigentlich los sei.
Das Frage ich mich jetzt umso mehr und bin eigentlich nicht bereit, erneut ein Formular vorzulegen, welches mehrfach bei Ihnen in der Behörde abhanden kam, zumal dieses Problem auch grundsätzlich zu bestehen scheint: Herr […] ist nicht der einzige Mitarbeiter der mehrfach zur wiederholten Vorlage der gleichen Unterlagen aufgefordert wird.
Ihre Hinweise auf Paragraphen und Pflichten sind in diesem Zusammenhang mehr als unangemessen; Die Schreiben mit Sanktionsandrohungen, die von Ihnen zeitgleich an die Mitarbeiter persönlich versendet werden, sind hier eine bodenlose Frechheit. Sie würden offenbar Kinder der Familie in Sippenhaftung nehmen, weil bei Ihnen im Hause Dokumente nicht richtig archiviert werden.
Meine Erziehung verbietet mir, Ihre Behörde und diesen Mangel an Ordnung als das zu bezeichnen, was es ist.
Dass hinter diesem Chaos eventuell System steckt, mag man sich nicht vorstellen, obwohl mir Schlimmes schwant, zumal ich nicht begreifen kann, wie irgendjemand permanent angeblich doch so wichtige Unterlagen verbummelt. Sollte dem doch so sein, lege ich der Belegschaft nahe, entsprechende Kurse zu Buchführung, Systematik und Büroordnung in der von Ihnen protegierten Umschulungsindustrie zu belegen.
Mit jetzt beginnender Saison muss Herr […] wohl mit einer Ausweitung des Arbeitsverhältnisses rechnen.
Ich hoffe sehr und gehe bis auf Widerruf davon aus, dass Ihnen die im zweiten Satz enthaltene Information genügt,
und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Robert Rutkowski
http://cafe-arebours.de
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Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. Außer, daß es natürlich im Sinne des Jobcenters ist, daß Herr […] seinen Nebenjob ausdehnt und dadurch die Leistung des Jobcenters senkt, egal auf welchem Wege das Jobcenter dies erreicht. Und daher wird die „Schlamperei“ wohl nicht so schnell aufhören.