Sanktionsparagraph 31

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Regel im Hartz IV-vollzug

Sie verpflichten sich innerhalb des Zeit-und ortsnahen Bereichs aufzuhalten. Bei einer unangemeldeten oder unerlaubten Ortsabwesenheit willigen Sie ein, dass wir ihr  Existenzminimum mit dem Sanktionsparagraph  31 des SGB II entziehen können.

Sie verpflichten sich  an alle Eingliederungsmaßnahmen- Schulungsmaßnahmen die ihr Fallmanager für Sie ausgearbeitet und für richtig erachtet, teilzunehmen. Bei einer Zuwiderhandlung verpflichten Sie sich, dass wir Ihnen das Existenzminimum mit dem Sanktionsparagraph 31 des SGB II entziehen können.

Sie verpflichten sich der Arbeitsgemeinschaft  bei einer eingetretenen Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtlichen Dauer am Tag der Erkrankung bzw. am darauf folgenden Werktag anzuzeigen. Sollte sich die Erkrankung überschneiden mit einer Eingliederungsmaßnahme- Schulungsmaßnahmen- Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, können Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur anerkannt werden wenn vom selben Arzt eine, Schulunfähigkeitsbescheinigung, Transportunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Bei einer Zuwiderhandlung verpflichten Sie sich, dass wir Ihnen das Existenzminimum mit dem Sanktionsparagraph 31 des SGB II entziehen können.

Sie verpflichten sich, an allen medizinischen und psychologischen Untersuchungen teilzunehmen um festzustellen ob geeignete Weiterbildungsmaßnahmen für Sie in Betracht kommen.  Bei einer Zuwiderhandlung verpflichten Sie sich, dass wir Ihnen das Existenzminimum mit dem Sanktionsparagraph 31 des SGB II entziehen können.

Sie verpflichten sich jede Arbeit anzunehmen auch Leiharbeit/Zeitarbeit die ihnen ihr Fallmanager unterbreitet .Bei einer Zuwiderhandlung verpflichten Sie sich, dass wir Ihnen das Existenzminimum mit dem Sanktionsparagraph 31 des SGB II entziehen können.

Sie verpflichten sich monatlich mindestens 7 Bewertungsbemühungen um sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse und legen hierüber im Anschluss bei ihrer Fallmanager den Nachweis vor. Bei einer Zuwiderhandlung verpflichten Sie sich, dass wir Ihnen das Existenzminimum mit dem Sanktionsparagraph 31 des SGB II entziehen können.

Sie verpflichten sich sämtlichen geldwerten Vorteil, wie zum Beispiel: Gewinne aus Glücksspielen, Geldgeschenke, Geschenke in Sachwerten wie Winterkleidung, Schuhe ihrem Fallmanager mitzuteilen. Diese geldwerten Vorteile werden mit ihrem Eckregelsatz verrechnet. Bei einer Zuwiderhandlung verpflichten Sie sich, dass wir Ihnen das Existenzminimum mit dem Sanktionsparagraph 31 des SGB II entziehen können.

Sie verpflichten sich alle Einladungen ihres Jobcenters pünktlich Folge zu leisten. Bei einer Zuwiderhandlung verpflichten Sie sich, dass wir Ihnen das Existenzminimum mit dem Sanktionsparagraph 31 des SGB II entziehen können.

Sie verpflichten sich, diese Vereinbarung zu unterschreiben, bei Zuwiderhandlung folgt ein Verwaltungsakt, der für Sie bindend ist.
Bei einer Zuwiderhandlung des ergänzenden Verwaltungsaktes, kommt es zwangsläufig zu dem Einsatz des Sanktionsparagraph 31 des SGB II. Ihre Verpflichtung entfällt.

Die Äpfel Frage!

Kann man von einem Baum, an dem 10 Äpfel hängen , 70 Äpfel pflücken?

Jeder, der  sich für Sanktionen gegen Arbeitslose ausspricht, muss diese Frage auch mit einem entschiedenen JA! beantworten. Denn: Auf jede freie Stelle kommen 7 Arbeitslose. Und da kann man auf die Arbeitslosen einprügeln, wie man will, es bleiben immer 6 von 7 weiterhin arbeitslos. Da können sich die Arbeitslosen noch so sehr anstrengen und noch so sehr mit Sanktionen „motiviert“ werden . Da es nicht genügend Arbeitsplätze gibt, bleiben immer 6 von 7 auf der Strecke!

Jemand, der glaubt, von einem Baum 70 Äpfel pflücken zu können, an dem aber nur 10 Äpfel hängen, sollte seine Rechenkünste verbessern, bevor er sich über die (Un)Finanzierbarkeit eines bedingungslosen Grundeinkommens Gedanken macht. Dieser Seitenhieb ist an alle gerichtet, die Sanktonen befürworten und ein BGE für nicht finanzierbar halten.

Zurück zum Thema: Wenn also immer 6 von 7 auf der Strecke bleiben, egal, mit welchen Sanktionen gearbeitet wird, dann gibt es nur 3 Möglichkeiten:

a) ein Systemwechsel, damit die Anzahl der Arbeitsplätze wieder steigt, da sich beim jetzigen System die Zahl der Arbeitsplätze durch Globalisierungsdruck, Zwang zur Produktivitätserhöhung (Menschen durch Maschinen ersetzen) & Co. ja ständig verringert.

b) bedingungsloses Grundeinkommen

c) solange auf die Arbeitslosen einprügeln, bis 6 von 7 zu Tode geprügelt worden sind.

Und jetzt sollte sich jeder mal fragen,

– warum die Selbstmordrate unter Arbeitslosen sehr viel höher ist als beim Rest der Bevölkerung und daran die Saktionen nach § 31 SGB II einen gehörigen Anteil haben (neben den Hartz-IV-Hetzkampagnen durch die Medien)

– warum viel mehr Arbeitslose durch Hartz-IV obdachlos werden als durch die alte Sozialhilfe

– warum Lebensmittel für 12 Milliarden Menschen produziert werden und dennoch jeden Tag (!) 25 000 Menschen, darunter 12 000 Kinder eines qualvollen Hungertodes sterben.

Das lässt nur den einen Schluss zu:

Kommunismus war Massenmord. Raubtier-Kapitalismus ist Massenmord

Die Abschaffung der Sanktionen ist ein Schritt unter vielen, um dem Raubtier-Kapitalismus die Zähne zu ziehen. Man kann natürlich auch der Meinung sein, was kümmert es mich, wenn Millionen von Menschen qualvoll verhungern, solange mein Teller voll ist und mit vollem Magen und unter Realitätsverlust leidend fordern, wer etwas essen will, der soll arbeiten gehen…

aufgelesen bei Petition Deutscher Bundestag

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