BSG, Urteil – B 4 AS 67/12 R
Durch eine Sanktion ausfallender Mietanteil eines in Bedarfsgemeinschaft lebenden SGB-II-Beziehers erhöht Bedarf der Mitbewohner
Werden einem SGB-II-Empfänger als Sanktion die Leistungen für Unterkunfts- und Heizaufwendungen entzogen, so erhöht dies den Bedarf der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden übrigen Hilfeempfänger. In Höhe des sanktionsbedingt weggefallenen Mietkostenanteils sind diesen dann weitere Leistungen zur Verfügung zu stellen, denn § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II sieht keine nur anteilige Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung bei der Nutzung einer Wohnung durch mehrere Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft vor. Dass die Sanktion dadurch teilweise ins Leere läuft, ändert laut Bundessozialgericht hieran nichts.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&Datum=2013&nr=12955&pos=1&anz=14
Hallo liebe Community,
ich schildere erstmal die Situation:
Ich wurde für den Zeitraum von Juni- September vollständig sanktioniert ( Regelleistungen + KdU). Diese Sanktion trat ein, weil ich meine Eigenbemühungen nicht vollständig nachweisen konnte ( 5 Bewerbungen pro Monat). Zwar hatte ich 7 Bewerbungen nachgewiesen leider waren 3 davon aus Vermittlunsgvorschlägen des JB hervorgegangen. Dies scheint nicht als Eigenbemühung zu zählen und entzog sich leider meines Wissens. Eine vorrangegangene Pflichtverletztung lag nicht länger als 12 Monate zurück (Mai 2011). Daher war eine 100% Sanktion scheinbar „rechtens“. Zudem habe ich eine Vorstellungstermin nicht wahrgenommen (Grund für den 4ten Monat Sanktion).
Ok. Augen zu und durch. Glücklicherweise konnte ich Anfnag Juni in ein Beschäftigungsverhältnis bei einer Leiharbeitsfirma eintreten. In deren Arbeitsvertrag wurde ich Verpflichtet, sollt kein Auftrag vorliegen, innerhalb von 2h am Tag erreichbar zu sein. Im Zeitraum 4. – 11 Juli war kein Arbeitsauftrag für mich vorhanden. Am 11. Juli erreichte mich die fristgerehcte Kündigung mit dem Grund: unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz. Auf meine Nachfrage hin wurde mir mitgeteilt, das ich angeblich am 9. + 10. Juli telefonisch nicht erreichbar war obwohl ein Arbeitsauftrag für mich vorhanden war. Dies trifft aber nicht zu ( Ich war von 6- 22Uhr für meinen damaligen Arbeitgeber ereichbar). Auch eine angebliche Abmahung hat mich weder mündlich noch schriftlich erreicht.
Nun habe ich am 12. September ALG 2 beantragt. 5 Tage später ereichte mich ein Schreiben des JB in dem ich über eine bevorstehende Sanktion von Okt. – Dez. informiert wurde. Der Grund wurde mit §159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III angegeben. Im Anhang fand ich ich eine Anhörung zur Ersatzpflicht (§34 SDB II). Eine Anhörung zum Eintritt einer bevorstehenden Sanktion fehlt nach §24 SGB X.
Da ich im Zeitraum Juni – August durch zu geringe Verdienste (fehlende Arbeitsaufträge) nicht in der Lage war meine Miete vollständig zu zahlen sind erhebliche Mietschulden entstanden. Ein Schreiben meines Vermieters in dem er mir die Kündigung androht habe ich bereits erhalten.
Sollte die angekündigte Sanktion von Okt. – Dez. greifen werde ich über kurz oder lang obdachlos sein.
Ich denke meine Notlage ist verständlich und bitte dringend um Rat.
Ich bedanke mich im Vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dante
Quelle aber ich bitte darum dieses Forum zu meiden … sieh hierzu : Sozialhilfe 24.de und sein Menschenbild und Warnung vor Sozialhilfe 24.de
fingerspitzengefühl… heute wollen wir mal was über fingerspitzengefühl schreiben. fingerspitzengefühl ist etwas, das der autor dieser zeilen nicht hat. ich… gehe lieber mal direkt durch die hecke anstatt die tür zu nehmen. was für ein glück, das ich mit diesem fehlenden fingerspitzengefühl nicht alleine dastehe, denn es fehlt offenbar auch manchen ARGE-mitarbeiterInnen und unserer hochgeschätzten bundesregierung.
wenn ich lesen muss, das einer schwangeren als „sanktion“ wegen ungehorsams gegenüber der allmächtigen ARGE, im konkreten falle das nicht abgeben einer krankmeldung – (klick) – für drei monate die miete, die krankenversicherung und das geld zum lebensunterhalt gestrichen wird, dann frage ich mich, in was für einem land ich lebe.
dann kann ich zu dem schluss kommen, das wir wieder angekommen sind bei dem themenkomplex „vernichtung durch arbeit“ das… hatten wir schon mal und deshalb heißt es irgendwann wahrscheinlich „vernichtung durch umschulung“. so in der zeit von 1933 bis 1945 wurde in deutschland ja auch geschult und gearbeitet. es wurde sogar damit experimentiert, wie man leichen mit dem eigenem körperfett verbrennen kann. wäre vielleicht mal eine aufgreifenswerte anregung für unsere grünen. nachzulesen hier (klick)
das mag manchem überspitzt erscheinen, wenn ich aber in einem brief des erwerbslosen forums deutschland an frau von der leyen lesen muss, das in 5600 fällen – (klick) – erst nach intervention von beratungsstellen schwangeren, hartz 4 berechtigten, frauen die gesetzlich geregelte unterstützung zuteil wurde, dann muss ich mich ernsthaft fragen… quo vadis germania!? wohin soll die reise gehen? wollen wir hiervon:
Urteil des Ersten Senats vom 25. Februar 1975
BVerfGE 39, 1 – Schwangerschaftsabbruch I
(…) I. 1. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützt auch das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbständiges Rechtsgut.
a) Die ausdrückliche Aufnahme des an sich selbstverständlichen Rechts auf Leben in das Grundgesetz – anders als etwa in der Weimarer Verfassung – erklärt sich hauptsächlich als Reaktion auf die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, auf „Endlösung“ und „Liquidierung“, die vom nationalsozialistischen Regime als staatliche Maßnahmen durchgeführt wurden. (…) ein Bekenntnis zum grundsätzlichen Wert des Menschenlebens und zu einer Staatsauffassung, die sich in betonten Gegensatz zu den Anschauungen eines politischen Regimes stellt, dem das einzelne Leben wenig bedeutete und das deshalb mit dem angemaßten Recht über Leben und Tod des Bürgers schrankenlosen Mißbrauch trieb“ (BVerfGE 18, 112 (117)).
nichts mehr wissen? von dem sich im mutterleib entwickelnden leben als selbständigem rechtsgut? gilt das für eine bundesregierung im jahre 6 nach merkel nicht mehr? wird schwangerschaftsabbruch bei hartzIV berechtigten frauen jetzt einfach durch „sanktionierung“ mit lebensmittelgutscheinen im wert von 135.- euro und einem platz im bahnhofsasyl oder unter der nächsten eisenbahnbrücke vorangetrieben?
eine ministerin wie frau von der leyen, die sich ja bereits einige male zu reproduzieren meinen musste und früher wahrscheinlich bereits das mutterkreuz am bande mit eichenlaub verliehen bekommen hätte, sollte sich schlicht und einfach in grund und boden schämen, das so etwas unter ihrer „führung“ geschieht.
aber – vielleicht ist ja genau das gewollt. asis dieses landes, vermehrt euch nicht mehr. damit eure prekariatsblagen unseren eliteschößlingen in zukunft nicht mehr die rohstoffe streitig machen. denn die werden ja immer knapper. und soviele 1.- euro sklaven… braucht diese bunte replik ja nicht mehr, wenn erst mal der geburtenrückgangs-holocaust wirkung zeigt und die spitze der einkommenspyramide sich auf einige wenige tausend beschränkt. da tut es dann doch auch eine million (oder weniger) nachkömmlinge des ehemaligen mittelstandes, um die reichen aus der oberstadt zu bedienen.
schöne neue welt, die wir da alle fünf jahre wählen dürfen. es läuft halt einfach immer auf das gleiche hinaus. so wie in ägypten. oder in tunesien. nur das dort die demokratur 30 jahre lang wesentlich ehrlicher gelebt wurde.bei uns wird das ganze immer noch durch das deckmäntelchen sich ändernder regierungsmehrheiten zu kaschieren versucht. auch wenn immer die gleiche scheiße herauskommt – die gesichter wechseln.
vielleicht erlebe ich noch, was so in 24 jahren in deutschland passiert. vielleicht nicht. auf jeden fall könnte ich mir vorstellen, das wir dann hier auch ägyptische verhältnisse haben. oder tunesische. und was das bedeutet… erlebe ich gerade live.
in diesem sinne –
wütender gruß vom
proll-mitglied