Erstmal ein dickes Dankeschön an Report aus Mainz für die Recherchearbeiten, was immer wieder unter den Tisch fällt, ist die Tatsache, dass wenn sich ein Hartz IV-Bezieher weigert an solch einer Integrationsmaßnahme teilzunehmen , ihm der Eckregelsatz von 356 € um ganze 30 % gestrichen wird. Sollte es zu weiteren Verstößen gegen Auflagen der Arbeitsgemeinschaft kommen, sieht der Sanktionsparagraph 31 des SGB II weitere drakonische Strafen vor.
Es nützt auch kein Widerspruch gegen diese Sanktionen einzulegen, denn diese müssen erst einmal hingenommen werden, die Sanktionen greifen sofort und ohne aufschiebende Wirkung.