Rechtsbeugung

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Skandalurteil des Jahres: zwei Jahre Haft gegen Familienrichter – TE Wecker am 26 08 2023

Realsatire

 

Heute:

++ Das Skandalurteil des Jahres: Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat in dieser Woche das Landgericht Erfurt den Weimarer Familienrichter Christian Dettmar verurteilt. Der fühlte sich auch in der Coronazeit für das Kindeswohl zuständig und ordnete in seinem Urteil vom April 2021 an, dass die Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken mehr tragen mussten. Er argumentierte mit dem Kindeswohl, das in diesem Fall eben von einer staatlich angeordneten Maßnahme gefährdet war. Das war eine kleine Sensation im April 2021. Doch mit seinem Beschluss habe der angeklagte Richter ein Zeichen gegen die staatlichen Koronaregeln setzen wollen, so jetzt die Staatsanwältin am Erfurter Landgericht. Dies sei Rechtsbeugung. Richter Dettmar habe dem Rechtsstaat geschadet. Er habe sich bewusst und schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt. Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Chris Moser über die juristische Bedeutung. ++

 

 

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Eiskalte Lüge mit mörderischen Folgen – Stellungnahme des beschwerdeführenden Anwalts im Soldaten-Impf-Prozess

Eiskalte Lüge mit mörderischen Folgen - Stellungnahme des beschwerdeführenden Anwalts im Soldaten-Impf-Prozess

 


An das
Bundesverwaltungsgericht
Geschäftsstelle 1. Wehrdienstsenat
04107 Leipzig

Zustellung über das beA (maßgebende Fassung)

Selfkant, den 8.9.2022

In den Wehrbeschwerdeverfahren

des Herrn ….

  1. BVerwG …

sind mir mit der Mitteilung des Gerichts vom 6.9.2022 lediglich die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter Dr. Langer, Dr. Eppelt und Dr. Häußler zugegangen.

Der diesseitige Befangenheitsantrag vom 5.8.2022 bezog sich aber auch auf die beiden Beisitzer Oberst i.G. Mielke und Oberstleutnant i.G. Suchordt, so dass deren Stellungnahmen noch entgegengesehen wird.

 Oder sollen uns deren Stellungnahmen vorenthalten werden? Wenn ja: Mit welcher – gesetzeskonformen – Begründung?

Die Inhalte nunmehr erhaltenen dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter vom 15.8.2022 und 25.8.2022 (Dr. Langer), 30.8.2022 (Dr. Eppelt) und 1.9.2022 (Dr. Häußler) kann auf die Soldaten, die sich von diesem 1. Wehrdienstsenat ein faires Verfahren und rechtliches Gehör erhofft haben, nur wie ein Spottgesang wirken, wenn es dort – etwa in der Äußerung von Dr. Langer vom 15.8.2022 u.a. heißt:

„Selbstverständlich wurden bei diesen Entscheidungen der gesamte schriftsätzliche und mündliche Vortrag der Beteiligten und nicht zuletzt die Ergebnisse der umfangreichen Beweisaufnahme…berücksichtigt und bedacht.“

Mit solchen Sprüchen beleidigt man förmlich die Intelligenz der Soldaten und macht sich nicht einmal die Mühe, das auch nur verbergen zu wollen.

Wie bereits dargelegt können die hier abgelehnten Richter unmöglich über „alle relevanten Sach- und Rechtsfragen beraten“ haben, wie Dr. Häußler in seiner Äußerung mitteilt, denn dann hätten sie der Sach- und Rechtslage gemäß anders entscheiden müssen und den Beschwerden stattgegeben.

Die schriftliche Entscheidungsbegründung wird nicht verdecken können, dass die Entscheidung der hier abgelehnten Richter vom 7.7.2022 ein einziger Justizskandal ist, durch den die Interessen und Rechte der Soldaten und Soldatinnen regelrecht verraten und verkauft worden sind.

Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben die hier abgelehnten Richter allenfalls „berücksichtigt und bedacht“, was den Interessen der Bundesregierung entspricht.

Man habe sich an der Rechtsprechung des BVerfGs orientiert?

Das BVerfG wird von keinem kritischen Juristen mehr ernst genommen, seitdem Prof. Dr. Harbarth dort Präsident ist. Schon 2020 war vollkommen klar, wohin die Reise mit diesem Präsidenten des BVerfGs gehen wird. Hier nur ein Beispiel von unzähligen:

„Von 880 Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht eingingen und die sich gegen die mutmaßlich grundgesetzwidrigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung richteten, gaben die Karlsruher Verfassungsrichter genau 3 — in Worten: drei! — Anträgen statt.“

Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/in-bedenklicher-verfassung

Wie wäre es mit dem Film „Die Akte Harbarth“? Siehe: https://www.kla.tv/Akte/21609

Das Video sei empfohlen. Die Quelle muss man nicht mögen, aber dadurch wird der Inhalt des Films nicht widerlegt. Mangelhaft an dieser kleinen Zusammenstellung ist allenfalls, was dort nicht alles behandelt wird.

An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätten sich die hier abgelehnten Richter jedenfalls nicht orientieren dürfen.

Zum einen wegen der auch dort zwingend zu beachten rechtlichen Einwendungen, die sich aus dem Grundgesetz, dem Europa- und Völkerrecht und insbesondere auch aus dem Nürnberger Kodex ergeben und die auch das BVerfG hätte beachten müssen. Menschen mit einer solchen Nachweispflicht faktisch zur Teilnahme an einem gigantischen Experiment mit hochgefährlichen Covid-19-Injektionen zu nötigen, das ist himmelschreiendes Unrecht und nicht nur ein Beleg für den Verfall jeder Rechtskultur, sondern für den Verlust jeder Empathie und Menschlichkeit.

Hierzu haben wir umfassend vorgetragen, auch durch Verweis auf gleichlautende Beurteilungen durch das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta).

Zum anderen schon wegen der Tatsache, dass das BVerfG bekanntlich überhaupt keine Beweisaufnahme durchgeführt und somit keinen einzigen Sachverständigen zu den Sachfragen angehört hat, von deren Beurteilung Leben und Gesundheit so vieler Menschen abhängen. Schon das alleine beweist m.E. eindeutig, dass dieses BVerfG von vornherein überhaupt nicht an einer Aufarbeitung aller wichtigen Beweisfragen interessiert war. Da wurde über Wohl und Wehe von Millionen Menschen einfach „nach Aktenlage“ entschieden.

Damit wurde die Nötigung aller, die in den in § 20 a Abs. 1 IfSG genannten Einrichtungen tätig sind, auch noch mit dem Anschein von Legalität versehen. Und daran soll man sich als Richter, der auf das Grundgesetz einen Eid geleistet hat, orientieren? Tatsächlich? Warum „orientieren“ sich Bundesrichter nicht einfach wieder an den Grundrechten und am Grundgesetz?

Wenn man sich als Richter an geradezu rechtsnihilistischen Entscheidungen orientiert, die fundamentale Grundrechte faktisch außer Kraft setzten, dann dürfte totale Orientierungslosigkeit die Folge sein. Eine solche Orientierungslosigkeit war in diesen Wehrbeschwerdeverfahren aber zu vermeiden, da hier Leben und Gesundheit aller Soldaten auf dem Spiel steht. Die hier abgelehnten Richter hätten lediglich den Vortrag der Beschwerdeführer zur Kenntnis nehmen müssen, und dann hätte sich die Frage, ob man sich an diesem BVerfG „orientieren“ darf, von selbst beantwortet.

Die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter sind aus der Sicht des Beschwerdeführers jedenfalls nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit auszuräumen. Ganz im Gegenteil: Wie zum Spott der Soldaten und Beschwerdeführer betonen alle Berufsrichter auch noch gleichermaßen, dass man den Vortrag und Antragsteller sowie das Ergebnis der Beweisaufnahme doch berücksichtigt haben. Auch wenn die mündliche Beschlussbegründung und die Pressemitteilung hierzu – gem. der Äußerung von Dr. Häußler – „nur de(n) wesentlichen Gedankengang der Entscheidung“ vermitteln können, so lässt doch gerade dieser „wesentliche Gedankengang“ zweifellos erkennen, dass die hier abgelehnten Richter bei der abschließenden Entscheidung des Senats gar keine Fakten und Argumente mehr „berücksichtigt“ haben können, die die unbestreitbare (!) hohe Gefährlichkeit der Covid-19-Injektionen belegen.

Haben diese Covid-19-Injektionen sogar – wie die Sachverständige Prof. Dr. Kämmerer ausführte – sogar Biowaffenqualität? Muss man sowas von Amts wegen aufklären? Diese Richter hat das nicht interessiert. Alles total egal, das Experiment muss weitergehen.

Aus den bereits von Prof. Dr. Schwab, dem Kollegen Tobias Ulbrich und mir dargestellten Gründen haben die hier abgelehnten Richter somit zentrale Erkenntnisse des Vortrags und der Beweisaufnahme und vor allem die eindeutige Rechtslage vollständig ignoriert, so dass der Beschluss vom 7.7.2022 mehr als nur überraschend war und vor allem in jeder Hinsicht unvertretbar war.

Der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter bestand in Wahrheit darin, die wahre Sach- und Rechtslage in entscheidungserheblicher Hinsicht total zu ignorieren und der Presse und damit der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass die Daten des PEI „valide“ und die Covid-19-Injektionen nicht mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit der Soldaten verbunden sind.

Das zu behaupten ist schlicht eine Lüge. Diese Behauptung zur Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu machen ist Rechtsbeugung.

Es ist bezeichnend, dass die hier abgelehnten Richter auf die diesbezüglichen konkreten Vorhaltungen in den Begründungen zur diesseitigen Anhörungsrüge nicht mit einem Wort konkret eingehen. Das bekräftigt die Besorgnis der Befangenheit abermals nachdrücklich.

Auf die Begründungen zu der Anhörungsrüge und den Befangenheitsantrag wird zur Vermeidung von Wiederholungen abermals verwiesen.

Ich fasse noch einmal kurz zusammen, was hier insbesondere zu „berücksichtigen“ war und ist:

Die Richter des 2. Wehrdienstsenats haben den Rechtsstandpunkt der hier abgelehnten Richter in ihrem Beschluss vom 18.8.2022 in einem weiteren parallelen Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 46.11 und 1 W-VR 15.22 unter Randnummer 21 so wiedergegeben wie er auch von uns – dem Beschwerdeführer und seinen Bevollmächtigten – erfasst worden ist.

Denn in diesem Beschluss vom 18.8.2022 wird die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats bzgl. seiner Entscheidung vom 7.7.2022 unter RN 21 dahingehend zusammengefasst, dass sich dieser Senat „an seiner Einschätzung …nicht im Sinne einer auch zukünftige Verfahren präjudizierenden Grundsatzentscheidung gebunden“ sehe. Denn er betone ja zugleich, „eine Daueranordnung wie sie in Gestalt der Verpflichtung zur COVID-19-Impfung vorliege, könne bei veränderten Umständen unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft sein.“ Auf der Grundlage eines „aktuellen Erkenntnisstandes“ könne dann „eine erneute Würdigung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen“ erfolgen.

Ich weiß nicht, wie es den Soldaten da draußen geht, wenn sie das lesen müssen, aber bei dem letzten Satz musste ich herzhaft lachen. Wirklich toll, was da alles nur passieren könnte, wenn solche Richter irgendwann nochmal – wieder von der Rechtslage des § 17 a SG losgelöst (?) – das „Ermessen“ und „die Verhältnismäßigkeit“ würdigen, vor allem, wenn sogar der „aktuelle Erkenntnisstand“ noch nicht ausgereicht hat, um die Voraussetzungen des (kein Ermessen vorsehenden) § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu bejahen.

Es mag ja so sein, dass Sätze wie „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei…“ (1 Kor 13, 1 ff.) den Menschen auch in finsteren Zeiten am Leben erhalten können. Nach der Veranstaltung vom 7.7.2022 wird aber kein Soldat mehr auf die Idee kommen, eine solche Botschaft ausgerechnet auf diese Richter des 1. Wehrdienstsenats zu beziehen.

Und es ist wirklich höchst bedauerlich, dass Dr. Häußler auch den Vorsitz im 2. Wehrdienstsenat innehat und auf diese Weise mit den Richter des Senats verbunden ist, die jetzt auch über seine Befangenheit zu befinden haben.

Auch wir können die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats zu seiner Entscheidung in den Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 in der Tat nur so verstehen, dass die hier abgelehnten Richter des 1. Wehrdienstsenats den Beschwerdeführern und der Öffentlichkeit damit sagen wollen, dass ein Richter das gesamte geschriebene Recht (einschl. Völker- und Europarecht und Grundgesetz) und damit auch das zwingende Recht mit der Erwägung suspendieren kann, das er sich selbst das „Ermessen“ dazu einräumt.

Mit anderen Worten: Der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats in den Verfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 an die Öffentlichkeit war wohl die, dass Richter auch dort, wo den Behörden – so wie in § 17 a Abs. 4 Satz 2 SG – in der Norm kein Ermessen eingeräumt worden ist, jetzt mit irgendwelchen, vom Inhalt der jeweiligen Norm total gelösten abstrakten Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit zwingendes Recht dadurch suspendieren können, indem sie einfach dort ein Ermessen in eine Norm hineinlesen, wo überhaupt kein Ermessen steht.

Das war der deutschen Rechtspflege bis dahin nicht bekannt, dass Richter quasi kraft „richterlicher Rechtsfortbildung“ mit der offenbar neu geschaffenen Rechtsfigur des „Prinzips des unbegrenzten Ermessens“ auch gleich einen Geltungsvorrang von Akten der Judikate gegenüber Akten der Gesetzgebung in Anspruch nehmen können.

Immerhin sind Richter doch gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG eigentlich an die Grundrechte und an Recht und Gesetz gebunden. Denn darauf basierte im Kern die unfassbare Willkür des 1. Wehrdienstsenats in der Entscheidung vom 7.7.2022, der „wesentliche Gedankengang“ sozusagen.

Ist das also die neue Form der Gewaltenteilung und die jetzt maßgebliche Richtlinie richterlicher Rechtsfindung, auch bei Bundesrichtern? So in dem Sinne „Wir räumen uns überall Ermessen ein, auch wo das Gesetz keins vorsieht, und was das Gesetz auch beinhalten mag: Verhältnismäßig ist, was die (veränderten) Umstände, so wie wir sie wahrnehmen, uns vorgeben.“?

Wir alle wären im 1. Jura-Semester durch jede Grundrechtsklausur gefallen, wenn der vorgegebene Klausursachverhalt die erhebliche Gefahr der Covid-19-Injektionen für Leib oder Leben der Soldaten unstreitig gestellt hätte und der zwingende Inhalt von § 17 a Abs. 4 S. 2 SG (der kein Ermessen vorsieht !!!!) von uns dann in der Lösung mit der (sinngemäßen) Erwägung ausgehebelt worden wäre:

„Zum Glück ist aber alles eine Frage des Ermessens, also auch die Frage, ob wir zwingendes Recht ohne Ermessen überhaupt berücksichtigen und anwenden. Und da alles Ermessen ist, können wir uns stets fragen, ob es – aus unserer (richterlichen) Sicht oder der Sicht unserer Regierung, deren Wohlgefallen uns so wichtig ist – unter den gegebenen (politischen?) Umständen wirklich verhältnismäßig sein kann, Leben und Gesundheit der Soldaten gem. der zwingenden Norm des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu schützen. Mag der Gesetzgeber – u.a. auch – in § 17 a Abs. 4 S. 2 SG schon entschieden haben, was für den Soldaten zumutbar und damit noch verhältnismäßig ist. Wir sind die Rechtsprechung und können mit Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit Wertungen treffen, die § 17 a Abs. 4 S. 2 SG suspendieren. Das sollte schon im Jurastudium verstanden werden. Und wenn ein Ministerium ohne Verordnungskompetenz und bloß mit Verwaltungsvorschriften gänzlich neue und experimentelle Gentechnologien bei den Soldaten erproben möchte, dann ist das nach richterlichem Ermessen…verhältnismäßig, ganz gleich, was die Folgen sind. Wenn der Vorgesetzte befiehlt, dann hat der Soldat zu folgen.“

Es sei nochmals in Erinnerung gerufen, dass § 17 Abs. 4 S. 2 SG folgenden eindeutigen Wortlaut hat: „Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“ Begriffe, die für die Rechtsfolgenseite ein Ermessen vorsehen (wie „kann“) findet man dort also def. nicht.

Wieso wird hier dennoch pauschal und in Bezug auf § 17 a Abs. 4 SG von „Ermessen“ gesprochen?? Auf die schriftliche Begründung dazu sind wir alle wirklich sehr gespannt. Diese Entscheidungsbegründung dürfte absehbar das Prädikat „historisch“ bekommen.

Wie kann man angesichts des Vortrags der Beschwerdeführer in den vorgenannten Verfahren, der eindeutigen Faktenlage – insbesondere zur „Impf“-Todesstatistik der Covid-19-Injektionen – und der geradezu erschreckenden Erkenntnisse aus der Befragung der Vertreter von RKI und PEI dementieren, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen und sehr konkreten Gefahren für Leben und (!) Gesundheit aller Soldaten verbunden sind?

Wo räumt § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG ein Ermessen ein?

Wo räumt § 17 a Abs. 1 SG ein Ermessen ein?

Wieso lässt die Verletzung des Zitiergebots in § 17 a SG hinsichtlich des Rechts auf Leben Raum für ein „Ermessen“?

Wo räumen die aufgezeigten Schranken, die sich aus den benannten Grundrechten, Europa- und Völkerrecht und dem Nürnberger Kodex ergeben, ein Ermessen ein?? Der Nürnberger Kodex ist unabhängig von § 17 a SG zu prüfen.

Wann wurden die Soldaten korrekt aufgeklärt?

Wie wirkt sich die Nötigung der Soldaten auf die Wirksamkeit von deren „Einwilligung“ in diese Injektionen aus?

Kann und darf der Beschwerdegegner ohne Verordnungskompetenz und mit innerdienstlichen Regelungen, die letztlich nur die Rechtsqualität von Verwaltungsvorschriften haben, sich selbst ein Ermessen einräumen, das § 17 a SG zu einer Art für den Beschwerdegegner „insgesamt im Ermessen stehenden“ Norm macht?

Fragen über Fragen, deren Beantwortung die hier abgelehnten Richter in einer schriftlichen Begründung absehbar verweigern und ausblenden müssen, damit die Öffentlichkeit über die wahre Rechtslage hinweggetäuscht werden kann, so in dem Sinne: „Worüber wir nicht reden, das gibt es nicht.“

Aber vielleicht kommt ja – irgendwann – ein Einsehen der Justiz, wenn erst einmal auch die noch ungeimpften Soldaten „geimpft“ oder aus dem Dienst ausgeschieden sind. Auch wenn diese Injektionen – wie längst allgemein bekannt ist – keinen Nutzen haben, nichts verhindern und auch nichts abmildern: Das gentechnische Experiment muss offenbar erst einmal weitergehen, bis die „Umstände“ – welche auch immer das sein mögen – sich halt „verändert“ haben.

In den Vorständen der Pharmariesen kann der Champagner erst einmal weiter in Strömen fließen. Die Umsätze sind erst einmal gesichert. So scheint es jedenfalls.

Ist das also die Botschaft der Wehrdienstsenate, dass vom Inhalt der jeweiligen Normen losgelöste abstrakte Betrachtungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit letztlich jede (Schutz-)Norm jeder Rechtsebene vollständig aufheben kann?

Wenn das so ist? Wozu haben wir denn dann überhaupt noch ein geschriebenes Recht in Gestalt von § 17 a SG?

Dazu haben sich die hier abgelehnten Richter in ihrer dienstlichen Erklärung nicht ansatzweise positioniert, obschon dies von ihnen gefordert worden ist.

Schon angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG hätten die hier abgelehnten Richter ihre Prüfung frühzeitig beenden und den Beschwerden der Beschwerdeführer in diesen und allen vergleichbaren Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Impfpflicht der Soldaten stattgeben können und auch stattgeben müssen.

Dass mit diesen Covid-19-Injektionen eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist, dementiert nun wirklich niemand mehr, sogar das BVerfG nicht.

In diesem Kontext sei noch einmal besonders auf die Beweislastverteilung nach § 84 AMG hingewiesen, wo es heißt:

„(2) 1Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist.“

Die Bundeswehr hätte also beweisen müssen, dass alle Soldaten, die im zeitlichen Zusammenhang mit den aufgenötigten Covid-19-Injektionen (schwer) erkrankt oder verstorben sind, nicht infolge dieser Injektionen zu Schaden gekommen sind.

Hat sie nicht, kann sie auch nicht.

Nochmals: Zu diesen erheblichen Gefahren wurde von den Beschwerdeführern mehr als nur hinreichend, unwiderlegt und faktisch auch unwiderlegbar vorgetragen.

Diese Covid-19-Injektionen haben sogar ausweislich der Statistiken des PEI zu einer Vielzahl von Todesfällen und sehr schweren Erkrankungen geführt.

Der Beschwerdegegner hat diese erheblichen Gefahren im Verfahren schließlich selbst durch seine eigenen Daten bestätigen müssen. Die Daten waren eindeutig: Totale Explosion der Erkrankungen bei der Bundeswehr seit Beginn der Covid-19-Injektionen Duldungspflicht in November 2021.

Das BVerwG hätte diesem Wahnsinn ein Ende setzen können. Hat es aber nicht. Es gab dieser Covid-19-„Impf“-Agenda seinen Segen und ist damit letztlich mitverantwortlich für alles, was seit dem 7.7.2022 durch diese Covid-19-Injektionen an Leid über die Menschen gebracht worden ist.

Hätte die Welt erfahren, dass diese Covid-19-Injektionen so gefährlich sind, dass sie keinem Soldaten – und auch sonst keinem Soldaten – zugemutet werden können, dann wäre der Wahnsinn vorbei gewesen. Das Hoch der Aktien der Pharmariesen und die Karriere aller Befürworter dieser „Impf“-Kampagne freilich auch. Es hätte vorbei sein können. Hätte.

Und so geht das Leiden und das Sterben weiter. Es wird sogar immer schlimmer, da die EMA jetzt sogar neue „Impfstoffe“ ungeprüft zulässt.

So heißt es in einem Beitrag von ScienceFiles vom 5.9.2022 u.a.:

Verraten und verkauft: 4.240.325 Meldungen von Nebenwirkungen nach COVID-19 “Impfung” und EMA lässt dennoch neuen “Impfstoff” UNGEPRÜFT zu

Wir kommen uns langsam wie eine Schallplatte vor, die in der selben Rille hängen geblieben ist.

Woche um Woche berichten wir unglaublich hohe Zahlen von Nebenwirkungen, die nach einer COVID-19 Gentherapie / Impfung gemeldet werden, und gemeldet werden maximal 10% bis 20% der Nebenwirkungen, die tatsächlich anfallen, und Woche um Woche tun die Verantwortlichen im Polit-Zirkus und ihre willfährigen Helfer in den Zulassungsbehörden, die für die Überwachung der SICHERHEIT der Impfstoffe zuständig sind so, als gäbe es diese immense Anzahl an gemeldeten Nebenwirkungen nicht.

Seit dem Beginn des Impf-Experiments ist die Datenbank der WHO auf 4.240.325 Meldungen angeschwollen, die eine Nebenwirkung zum Gegenstand haben, die sich nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie eingestellt hat. Obschon die Anzahl der “Impfungen”, die derzeit durchgeführt werden, deutlich nachgelassen hat, steigt die Anzahl der Nebenwirkungen, die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie gemeldet werden, munter weiter. Seit unserer letzten Berichterstattung vor 14 Tagen sind 58.064 Meldungen in der Datenbank der WHO hinzugekommen. 58.064 Menschen, die nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie ein Leiden, oft genug eine schwere Erkrankung entwickelt haben und deren Schicksal weiterhin von den Verantwortlichen VOLLSTÄNDIG ignoriert wird. Sie sind eben Kollateralschäden auf dem Weg zum großen Impftriumph, von dem man immer mehr den Eindruck gewinnt, dass er sich ausschließlich in Profit bei den Herstellern der angeblichen Impfstoffe niederschlägt. Und ganz so, als wollte man bei der European Medicine Agency (EMA) oder der US-amerikanischen FDA oder der britischen MHRA Insult zu Injury hinzufügen, wurden in den letzten Tagen die “neuen” Gentherapien von Moderna und Pfizer/Biontech, die an eine Variante von Omikron angepasst sind, die es mittlerweile kaum mehr gibt, von den Zulassungsbehörden durchgewunken. Ganz so, als gäbe es die vielen Nebenwirkungen, die vielen Menschen, die nach der weitgehend nutzlosen COVID-19 Impfung / Gentherapie gesundheitliche Schäden berichten, nicht…“

Quelle:

https://sciencefiles.org/2022/09/05/verraten-und-verkauft-4-240-325-meldungen-von-nebenwirkungen-nach-covid-19-impfung-und-ema-laesst-dennoch-neuen-impfstoff-ungeprueft-zu/

In einem weiteren Beitrag auf achgut.com vom 29.8.2022 findet sich ein weiterer aufschlussreicher Artikel, der sich mit dem Thema „Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland“ befasst. Dort heißt es:

„Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland

Von Andreas Zimmermann.

Eine Mitte August veröffentlichte Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Der Inhalt ist absolut beunruhigend.

Am 10. August haben der Pädagoge Prof. Dr. Christof Kuhbandner (Uni Regensburg) und der Mathematiker Prof. Dr. Matthias Reitzner (Uni Osnabrück) eine Untersuchung zur Übersterblichkeit in Deutschland 2020–22 vorgelegt.

Die Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Die Autoren betonen, dass die Diagnose „Tod durch COVID“ für 2020/21 wegen zahlreicher Fehldiagnosen nicht brauchbar ist und man für die Jahre 2021 und 2022 ebenfalls ein allgemeines Maß benötigt; wir werden später sehen, warum. Dieses Maß ist die allgemeine Sterblichkeit, für die es in Deutschland erstklassige Daten gibt. Auf diese greifen die Autoren zurück.

Anders als viele bisher veröffentlichte Studien zur Übersterblichkeit nutzen die Autoren aktuarielle Verfahren, die für diese Fragestellung die besten verfügbaren Methoden bieten und auch von den Mathematikern (Aktuaren) der Lebens- und Krankenversicherungen eingesetzt und vom Regulator (BAFIN) akzeptiert werden. Insbesondere nutzen die Autoren historische Trends, aktuarielle Sterbetafeln, Parameter- und Modellierungssensibilität sowie Konfidenzintervalle. Sie betrachten die verschiedenen Altersgruppen, unabhängige Variablen als Faktoren sowie die Entwicklung der Totgeburten.

Die Ergebnisse sind erstaunlich. Während es im „Pandemiejahr“ 2020 (an dessen Ende längst Herdenimmunität bestand) keine nennenswerte Übersterblichkeit gab, kam es 2021 zu einer massiven Übersterblichkeit der jungen Altersgruppen unter 70 von mindestens 3 bis 10 Prozent über dem zu erwartenden Niveau.

Bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit

Unter dem Gesichtspunkt des Einflusses der Modellierungs- und Parametrisierungsannahmen zeigen die Autoren, dass die Auswahl der Referenzsterbetafeln und die Verwendung des Langlebigkeitstrends in der Analyse für 2020 einen entscheidenden Effekt auf die Frage nach dem Vorhandensein einer Übersterblichkeit hat. Für 2021 ist der Effekt geringer, es ergibt sich bei fast allen Referenzsterbetafeln eine deutliche Übersterblichkeit. Während die Differenz der Anzahl der Toten 2020 zu der statistisch zu erwartenden Anzahl nur 0,28 Standardabweichungen entsprach, entsprach sie für 2021 mehr als 2 Standardabweichungen. Das ist ein gewaltiger Wert, beim Intelligenzquotienten sind das beispielsweise 30 IQ Punkte (wer einen IQ von 130 hat, befindet sich 2 Standardabweichungen vom Mittelwert 100 und gehört bereits zu den 2 Prozent Intelligentesten).

Die Autoren weisen bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit nach, die erst wieder 2022 nachließ. Dieser Anstieg ist auch bei den Totgeburten zu sehen. Bei den 60- bis 79-Jährigen gab es schon ab Anfang 2021 eine starke Übersterblichkeit, die bis heute mit gewissen Schwankungen anhält. Dies ist die Altersgruppe mit der massivsten Durchimpfungs- und Boosterquote.

Die Autoren sagen deutlich, dass es 2020 keine nennenswerte Übersterblichkeit gab. Die extrem deutliche Übersterblichkeit ab April 2021 (bei den Ü60 ab Januar), die sich je nach Referenzsterbetafel und Annahmen zum Langlebigkeitstrend für 2021 auf 25 bis 45 Tausend aufsummiert, erklären die Autoren nicht.

Was die Autoren nicht schreiben

Die Übersterblichkeit lässt sich jedenfalls durch COVID nicht erklären. Erstens dürfte im Januar 2021 bereits die Herdenimmunität erreicht worden sein, zweitens ist die Infection Fatality Rate des Erregers SARS-CoV-2 viel zu gering, um eine Übersterblichkeit junger Menschen in dem beobachteten Ausmaß zu erklären – bei den unter 60-Jährigen ist die IFR unter 1 zu 5.000 und fällt dann mit sinkendem Alter weiter ab; junge Menschen zeigen keine Sterblichkeit durch das Virus.

Als einziger Faktor, der das Phänomen erklären kann, kommt meines Erachtens die Impfkampagne infrage. Die Autoren lassen diese Frage offen. Wir müssen aber davon ausgehen, dass die modRNA- und cDNA-basierten Impfstoffe bei jedem 1.000. bis 2.000. Impfling innerhalb des ersten Jahres nach der „vollständigen Impfung“ (zwei Dosen) zum Tod führen. Nach den sehr gut durchdachten Schätzungen der Autoren hatten wir im Jahr 2021 25 bis 45 Tausend mehr Tote als erwartet. Bei etwa 50 Millionen Menschen, die mindestens zwei Impfdosen bekommen haben, müssen wir also mit 25 bis 50 Tausend Impftoten rechnen. Die Zahlen stimmen gut überein und beziehen auch die durch Impfung getöteten Neugeborenen mit ein, nicht aber die durch die Impfstoffe induzierten Aborte. Es ist extrem plausibel, dass die Impfkampagne die Übersterblichkeit erklärt.

Zu den nichttödlichen, aber invalidisierenden Impfnebenwirkungen kann die Studie nicht herangezogen werden, da sie nur Sterbezahlen betrachtet. Es ist aber laut der inzwischen gestoppten Nebenwirkungsstudie der Charité davon auszugehen, dass dieser Personengruppe mindestens 350 bis 500 Tausend Menschen angehören.(Hervorhebungen im Text durch Fettdruck und Unterstreichungen wurden durch Unterzeichner hinzugefügt)“

Beweis: Sachverständiges Zeugnis von Prof. Dr. Christof Kuhbandner, wie vor

Es gibt viele vergleichbare Veröffentlichungen zu signifikant erhöhten Sterbefallzahlen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Covid-19-„Impf“-Kampagne, siehe:

In einem Beitrag auf corona-blog.net vom 28.6.2022 – also aus der Zeit von vor dem 7.7.2022 – heißt es u.a.:

„Ab Sommer 2021 sehen wir erheblich und signifikant erhöhte Sterbefallzahlen (15% bzw. 20% bei einer Prognose-Standardabweichung von 4% in den Sommermonaten) verglichen mit der Extrapolation des früher stabilen, regelmäßigen und daher sehr gut zu extrapolierenden Verlaufs der Sterbefallzahlen der Indikator-Personengruppe (Bundesland Bayern, 65 bis 75 Jahre). Das zeitliche Zusammentreffen mit den Corona-„Impf“-Kampagnen deutet auf einen ursächlichen Zusammenhang hin. Wer anzweifelt, daß die sogenannten „Impfungen“ (eigentlich sind es Gen-Therapien) ursächlich für die auffällig erhöhten Sterbefallzahlen sind, möge andere Mechanismen dafür finden und nennen, und diese unten in dem frei zugänglichen Kommentarbereich mitteilen.“

Quelle:

https://corona-blog.net/2022/06/28/dramatische-zunahme-der-sterbefaelle-seit-beginn-der-sogenannten-corona-impfungen-in-der-indikator-personengruppe/

So verheerend sind also in Wahrheit die Folgen der massenhaften Covid-19-Injektionen.  Es ist in diesem Land sogar zu einer signifikanten Übersterblichkeit gekommen, die nicht anders erklärt werden kann.

Lesenswert auch die folgende Grundsatzbemerkung in der vorgenannten Quelle:

„Echte, freie und jahrhundertelang erfolgreiche Wissenschaft lebt vom ständigen Hinterfragen und Anzweifeln, von Fakten und vom offenen Diskurs. Sogenannte „Faktenchecker“, das geplante Wahrheitsministerium Orwell‘scher Art und im vorauseilendem Gehorsam die Zensur in „sozialen“ Medien und selbst in Zeitschriften mit bisher einigermaßen gutem Ruf…sind das komplette Gegenteil davon und ein Rückfall ins Mittelalter mit der Dogmen-Unkultur, in der sich damals herrschenden Tyrannen anmaßten festlegen, was „gut“ und „richtig“ zu sein hatte.“

Den hier abgelehnten Richter wurde das Hinterfragen und Anzweifeln sehr leicht gemacht. Der Vortrag der Beschwerdeführer und ihrer Experten und die Befragung der Vertreter von RKI und PEI haben alle Quellen, Fakten und Erkenntnisse geliefert, die sie sich für eine felsenfeste und im Grunde auch unwiderlegbare Begründung zur Stattgabe der Beschwerden der Beschwerdeführer nur hätten wünschen können.

Aber dennoch sollen die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG, so der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter, nicht erfüllt sein.

Die Menschen sterben weltweit wie die Fliegen an diesen Injektionen, noch viel mehr Menschen werden schwer krank, verfallen in Siechtum, dürften für ihr Leben gezeichnet sein. Aber all das bedeutet aus Sicht dieser abgelehnten Richter natürlich noch lange nicht, dass das man solche Fakten zu Gunsten der Richter „berücksichtigen“ muss.

Wenn die hier abgelehnten Richter also nicht einmal mitbekommen haben, dass diese Covid-19-Injektionen hochgefährlich sind, dann müssen sie – wenn sie den diesseitigen Vortrag und die Beweisaufnahme nicht bewusst ignoriert haben – erhebliche Teile von Vortrag und Beweisaufnahme schlicht verschlafen haben. Rechtliches Gehör wird so nicht gewährt, ein faires Verfahren so unmöglich gemacht.

Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben diese Richter am Ende, als es darauf ankam, am 7.7.2022, in Wahrheit wohl nur eines „berücksichtigt“: das politische Interesse, das seit März 2020 offenbar nur noch Ausdruck der Interessen der Pharmaindustrie und ihrer Anteilseigner ist.

Also haben sich die hier abgelehnten Richter für den 7.7.2022 eine mündliche Begründung zusammengebastelt, die so sich so anhörte, als wäre sie nur für die Bundesregierung und die unkritisch-regierungstreue Mainstream-Presse bestimmt, die sich der Agenda dieser Regierung verschrieben hat. Nachdem seit März 2022 selbst die öffentlich-rechtlichen Medien zunehmend über Impfschäden berichtet haben, war es offenbar höchste Zeit, die regierungshörige Presse und damit die Öffentlichkeit „zu beruhigen“.

Das kam zu spät. Bekanntlich steht der Bundesgesundheitsminister unter starkem Druck, weil er die Öffentlichkeit mit Aussagen wie die, diese Covid-19-Injektionen seien „nebenwirkungsfrei“, offensichtlich belogen hat. Gerade er musste es besser wissen.

Stellvertretend für viele vergleichbare Quellen sei nur auf diese verwiesen:

https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/deutschland/coronavirus-impfung-doch-nicht-nebenwirkungsfrei_25588664

https://www.berliner-zeitung.de/news/schwere-nebenwirkungen-gesundheitsministerium-veroeffentlicht-falsche-zahlen-paul-ehrlich-institut-corona-impfung-biontech-karl-lauterbach-li.248896

Aussagen wie „Die Daten des PEI sind valide“ können, da sie die Beweisaufnahme auf den Kopf gestellt haben, nur den Zweck erfüllt haben, von der Presse so verbreitet zu werden, damit sie Aktienkurse bloß nicht ins Wanken kommen.

Langfristig wird den Geschäftsführern von BioNTech nicht helfen. Die juristische Aufarbeitung wird kommen. Wenn nicht in diesem Verfahren, dann eben in einem anderen. Zur Not – diese persönliche Bemerkung gestatte ich mir – eben durch Gott selbst. Auf dessen Beistand müssen die Soldaten wohl eher hoffen als auf diesen 1. Wehrdienstsenat.  Mögen die Soldaten ihre Gesundheit bis dahin erhalten und dann erleben, ob die Verteidigung „Ich scholze jetzt. Ich kann mich nicht erinnern.“ noch hilft. Der Trost des Glaubens besteht ja auch darin, dass niemand an Gott vorbeikommt, auch kein Amtsinhaber, der sich so verhält, als würde er was anderes glauben.

Im Interesse des Lebens und der Gesundheit der Soldaten wäre schon das bzw. die weitere Aufarbeitung dieser Tatsache, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind, Grund genug, um das Verfahren wieder zu eröffnen und die Beweisaufnahme fortzusetzen.

Wir sollten dann auch alle „impf“-geschädigten Soldaten anhören, die wir bereits benannt haben. Spätestens dann sollte deutlich werden: Schon ein verpfuschtes Leben ist ein Opfer zu viel. Ein Menschenleben zählt mehr als Umsätze der Pharmaindustrie.

Freilich müssen wir dann mit anderen, unbefangenen Richtern weitermachen.

Eine solche Handhabung wäre hier zwingend, wenn sich die Gerichte ihrer Pflicht, sich schützend vor das Leben zu stellen, noch bewusst sind.

Meine Stellungnahme schließt nicht aus, dass die anderen Bevollmächtigten innerhalb der gesetzten Frist ebenfalls noch eine Stellungnahme zu den dienstlichen Äußerungen abgeben werden.

 

Schmitz

Rechtsanwalt

 

+++

Nachtrag vom 09.September 2022:

In den Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn …

wäre es bei Stattgabe der Anhörungsrüge auch dringend geboten, Dr. Ole Wichmann vom RKI noch einmal ergänzend zur Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen, insbesondere zur Wirksamkeit des BioNTech-Pfizer „Impf“-Stoffs Comirnaty anzuhören.

Es spricht alles dafür, dass Dr. Ole Wichmann im Rahmen seiner Anhörung vor Gericht schlicht die Unwahrheit gesagt hat, als er dort – wie ein Mitarbeiter der PR-Abteilung von BioNTech-Pfizer – das Hohelied auf die angeblich ach so hohe Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen sang.

Auf dieser unzutreffenden Behauptung bzw. falschen Annahme basiert die hier angegriffene Entscheidung vom 7.7.2022 ganz maßgeblich.

Wird der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats hierzu doch in der Pressemitteilung wie folgt auf den Punkt gebracht:

„Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Rn. 157 ff., 173 f.).

Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigen-anhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.).

Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen…“ (Zitat Ende, Unterstreichungen durch Unterzeichner hinzugefügt)

Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2022/44

Auf der Seite corona-blog.net wurde am 15.8.2022 der „Assessment-Report“ zur Risiko-Nutzenbewertung des BioNTech-Pfizer Impfstoffs Comirnaty veröffentlicht, siehe:

https://corona-blog.net/2022/08/15/ema-unterlagen-zu-biontech-aus-2020-offenbaren-keine-zuverlaessige-schlussfolgerung-ueber-die-wirksamkeit-des-impfstoffs/

Am Ende dieses Beitrags findet sich ein Button, mit dem man den vollständigen (teilweise geschwärzten) Report herunterladen kann.

In diesem Assessment-Report heißt es im Abschnitt 3.3 auf Seite 157 u.a. (über

„Ihm fiel Abschnitt 3.3 auf Seite 157 auf, den wir hier kurz in Übersetzung zitieren wollen:

3.3. Unsicherheiten und Einschränkungen in Bezug auf positive Auswirkungen

Auf der Grundlage der verfügbaren begrenzten Daten kann 7 Tage nach der zweiten Dosis keine zuverlässige Schlussfolgerung über die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere COVID-19 gezogen werden. Die geschätzte Wirksamkeit gegen schwere COVID-19-Ereignisse, die mindestens 7 Tage nach der zweiten Dosis auftraten, betrug 66,4 %, mit einem großen und negativen unteren Grenzwert (95% CI: -124,8 %; 96,3 %).

Zum Stichtag der Analyse trat nur eine begrenzte Anzahl von Ereignissen auf (1 bzw. 4 Fälle in der Impfstoff- bzw. Placebogruppe). Die posteriore Wahrscheinlichkeit für die tatsächliche Wirksamkeit des Impfstoffs ≥ 30 % (74,29 %) erfüllte nicht das vordefinierte Erfolgskriterium. Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“ (Zitat Ende)

Quelle:

https://corona-blog.net/2022/08/15/ema-unterlagen-zu-biontech-aus-2020-offenbaren-keine-zuverlaessige-schlussfolgerung-ueber-die-wirksamkeit-des-impfstoffs/

Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor

Ich hebe nochmals den Satz hervor:

„Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“

Dem Vertreter des RKI Dr. Ole Wichmann muss dieser „Assessment-Report“ schon bei seiner Anhörung am 2. Verhandlungstag bekannt gewesen sein.

Unter dem vorgenannten Link findet sich auch folgender Leserkommentar, dem in Grunde nichts hinzuzufügen ist:

„Da die untere Grenze des 95% Konfidenzintervall mit -124.8% stark negativ ist, könnte man auch behaupten, die Impfung erhöht das Risiko schwerer Verläufe. Mit den Daten ließe sich diese Hypothese jedenfalls nicht widerlegen. Dennoch haben die Behörden zu Beginn der Zulassung genau dies behauptet, dass der Impfstoff vor schweren Verläufen schützt, und sie tun dies immer noch. Das steht auch so in den Informationsblättern zur Einwilligung in die Impfung. Ich frage mich, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage darf dies behauptet werden? Aus dem Assessment Report geht dies jedenfalls nicht hervor und eine eigene Risiko-Nutzenbewertung auf Basis einer Placebo kontrollierten, randomisierten Studie hat keine nationale Behörde durchgeführt, da bin ich mir sicher. Deswegen wurde ja an die EMA verwiesen, weil die deutschen Aufsichtsbehörden keine eigene Risiko-Nutzenbewertung durchgeführt haben.

Damit zeigt für mich wieder einmal, dass Staat und die Pharmakonzerne zusammenarbeiten, die Menschen getäuscht und sich über Gesetze zum Schutz der Bevölkerung hinweggesetzt haben. Was ist dann eigentlich mit den Einwilligungserklärungen, sind die noch rechtlich wirksam? Und wer haftet bei schweren Impfschäden, wenn die Einwilligung aufgrund falscher Versprechungen erteilt wurde?

Die Politik bereitet in Deutschland gerade die nächste Welle der Impfungen vor, denn jeder, dessen vierte Impfung mehr als drei Monate her ist, muss sich dann wieder testen lassen oder Maske tragen. Das Hauptargument hierbei ist der Schutz vor schweren Verläufen, nachdem für jedermann offensichtlich ist, dass selbst viermal Geimpfte nicht vor einer Infektion geschützt sind. Unser Gesundheitsminister Lauterbach ist hierfür der beste Beweis. Doch für diesen behaupteten Schutz vor schweren Verläufen gibt es meines Erachtens keine wissenschaftliche Basis, d.h. keine kontrollierten und randomisierten Studien, die dies belegen! Auch dieses Argument entpuppt sich zunehmend als das, was es in Wirklichkeit ist, als reine Propaganda!“

Quelle und Beweis: wie vor

Wir hatten in den verbundenen Wehrbeschwerdeverfahren bereits vorgetragen, dass die Daten aus der Zulassungsstudie von Pfizer gerade nicht die Wirksamkeit von Comirnaty belegen.

Zudem hatten wir bereits vorgetragen, dass Comirnaty gar nicht mehr die unbedingte Zulassung erhalten kann, da die „Kontrollgruppen“ aufgelöst hat.

Auch daran wird in dem vorgenannten Beitrag auf corona-blog.net noch einmal erinnert (Zitat):

„Übrigens ist uns beim Durchblättern des assessment reports noch ein weiteres, „amüsantes“ Detail aufgefallen. Ziemlich am Ende, auf S. 165 findet man eine Tabelle, mit Verpflichtungen, die BioNTech-Pfizer noch zu erfüllen hat (mit Fälligkeitsdatum):

Weil das so relevant ist, nochmal hier in Übersetzung:

Um die Wirksamkeit und Ungefährlichkeit von Comirnaty zu bestätigen, sollte der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die randomisierte, placebokontrollierte und beobachterblinde Studie C4591001 vorlegen.

Ironischerweise wurden die „Kontrollgruppen“ (also die Placebogruppen, unter anderem aus Studie C4591001) im Rahmen des „Vaccine Transition Programs“ bereits durchgeimpft (wir haben darüber berichtet). Im März 2021 fand man auf der BioNTech-Website noch folgende Grafik dazu:

Quelle: Website BioNTech-Pfizer

Wir fragen uns, wann diese Information bei der EMA ankommt. Auch im neuesten Update der EMA Website (Stand 07.01.2022) findet man noch folgende Tabelle:

Wir übersetzen nochmal einen Teil auf Deutsch:

Ein Ungleichgewicht zwischen der Impfstoff- und der Kontrollgruppe bei der Häufigkeit der COVID- 19-Erkrankung, insbesondere bei schwerer COVID- 19-Erkrankung, kann auf das Auftreten einer Impfstoff-assoziierten verstärkten Erkrankung hinweisen. Die Überwachung ist für 2 Jahre nach der 2. Dosis geplant.

Dieses Ungleichgewicht lässt sich schlicht nicht mehr feststellen, da die Kontrollgruppe faktisch nicht mehr existiert.“ (Zitat Ende)

Quelle und Beweis: wie vor

Wir hatten vorgetragen, dass BioNTech auf Grund der Auflösung der Kontrollgruppe die Auflagen für eine unbedingte Zulassung gar nicht mehr erfüllen kann und die Voraussetzungen für eine bedingte Zulassung deshalb schon zu diesem Zeitpunkt entfallen waren.

Aber die hier abgelehnten Richter fabulieren am 7.7.2022 – ohne jede Prüfung und Prüfungskompetenz und Vorlage an den EuGH – pauschal von der Rechtmäßigkeit der EMA-Zulassung.

Auch hatten wir vorgetragen, dass sich den – korrekt interpretierten – Daten aus der Pfizer-Zulassungsstudie in den USA in Wahrheit bloß entnehmen lässt, dass Comirnaty über keine nennenswerte Wirksamkeit verfügt.

Ganz im Gegenteil !!!!

Eine neue Studie (peer reviewed) von Prof. Dr. Peter Doshi et al., siehe:

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X22010283

hat sogar aufgezeigt, dass die Pfizer-Studie ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe im Vergleich zur Placebo-Basislinie.

In einer Analyse hierzu auf tkp.at vom 2.9.2022 heißt es:

„Nun ist eine neue Studie von Peter Doshi et al erschienen mit dem Titel „Serious adverse events of special interest following mRNA COVID-19 vaccination in randomized trials in adults“ (Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse nach mRNA COVID-19-Impfung in randomisierten Studien bei Erwachsenen).

Untersucht werden Nebenwirkungen nach der im Jahr 2020, vor der Einführung des COVID-19-Impfstoffs, durch die Brighton Collaboration erstellten und von der Weltgesundheitsorganisation unterstützten Prioritätenliste potenzieller unerwünschter Ereignisse, die für COVID-19-Impfstoffe relevant sind. Damit wurdenschwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse bewertet, die in mRNA-COVID-19-Impfstoffstudien beobachtet wurden.

Es handelt sich also um eine Sekundäranalyse von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, die in den placebokontrollierten, randomisierten klinischen Phase-III-Studien der mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna bei Erwachsenen gemeldet wurden, wobei sich die Analyse auf die unerwünschten Ereignisse von besonderem Interesse der Brighton Collaboration konzentrierte.

Die mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna verursachten ein zusätzliches Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von 10,1 bzw. 15,1 pro 10.000 Geimpfte im Vergleich zur Placebo-Basislinie. Insgesamt wiesen die mRNA Präparate also ein zusätzliches Risiko 12,5 pro 10.000 Geimpfte auf. 

Die Pfizer-Studie wies ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe auf, die Moderna-Studie ein um 6 % höheres Risiko.“ (Zitat Ende)

Quelle:

Studie: Erhebliche schwere Nebenwirkungen in den mRNA C19-Impfstudien

So sieht die Wahrheit gem. dieser Studie von Doshi et al. also aus: durch Injektionen wie Comirnaty wird die Gefahr schwerer Verläufe nicht reduziert, sondern ganz erheblich gesteigert.

Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor

Das muss im Falle der Wiedereröffnung der Hauptsache aufgeklärt werden.

 

Schmitz

Rechtsanwalt


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

Bankrotterklärung der marktkonformen Impfrepublik Täuschland (Bericht von C.J. Hopkins)

319 CJHopkins_Brandenburg Twitter

(Artikel von C.J. Hopkins vom 20.06.2022 / CC BY 4.0, übersetzt mit Deepl Trans, Erstveröffentlichung unter dem Titel „The Federal Republic of New Normal Germany bei Consent Factory)

Die Regierung des Neuen Normalen Deutschlands erwägt also, jeden zu zwingen, von Oktober bis Ostern in der Öffentlichkeit dauerhaft medizinisch aussehende Masken zu tragen. Im Ernst: Die fanatischen Faschisten der Neuen Normalität, die derzeit die Regierung in Deutschland stellen – vor allem SPD und Grüne – diskutieren über eine Überarbeitung des “Infektionsschutzgesetzes”, um sich selbst die Befugnis zu erteilen, das Land weiterhin per Dekret zu regieren, so wie sie es seit Herbst 2020 tun, und so einen “permanenten Ausnahmezustand” einzuführen, der die deutsche Verfassung auf unbestimmte Zeit außer Kraft setzt.

Nur zu, lesen Sie diesen Absatz noch einmal. Machen Sie eine Pause von dem Gemetzel in der nicht-nazistischen Ukraine, den Schauprozessen im US-Kongress, der Affenpockenmanie, dem Plötzlichen-Erwachsenen-Tod-Syndrom, dem Plötzlichen-Rinder-Tod-Syndrom, den familienfreundlichen Drag-Queens, den nicht-“impfstoff”-bedingten Gesichtslähmungen und dem Sturz von Biden vom Fahrrad und denken Sie darüber nach, was dies möglicherweise bedeutet: Das dominierende Land der Europäischen Union verzichtet auf jeden Anschein von Demokratie und verwandelt sich in einen faschistischen Biosicherheitspolizeistaat.

OK, lassen Sie mich versuchen, genauer zu sein, da ich nicht wegen “Verbreitung von Desinformation” oder “Delegitimierung des Staates” verhaftet werden möchte. Deutschland schafft nicht den Anschein von Demokratie ab. Nein, das deutsche Grundgesetz bleibt in Kraft. Es ist nur so, dass das überarbeitete Infektionsschutzgesetz – wie das “Ermächtigungsgesetz von 1933”, das der Nazi-Regierung die Befugnis gab, unter dem Deckmantel der “Behebung der Not des Volkes” jede beliebige Verordnung zu erlassen – der neuen deutschen Regierung die Befugnis geben wird, weiterhin die Verfassung zu ersetzen und jede beliebige Verordnung unter dem Deckmantel des “Schutzes der Volksgesundheit” zu erlassen … zum Beispiel die deutschen Massen zu zwingen, ihre Konformität mit der neuen offiziellen Ideologie zu zeigen, indem sie sechs oder sieben Monate im Jahr medizinisch aussehende Masken im Gesicht tragen.

Zusätzlich zu einer ritualisierten Massendemonstration geistlos faschistischer ideologischer Konformität (ein Standardmerkmal aller totalitären Systeme) wird dieses jährliche Masken-Mandat von Oktober bis Ostern durch die Simulation der neuen paranoiden “Realität”, in der die Menschheit ständig von tödlichen Viren und anderen “Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit” angegriffen wird, die New-Normal-Ideologie zementieren. Wenn sie hier in Deutschland nicht bekämpft und gestoppt wird, wird sie sich auf andere europäische Länder, Kanada, Australien und die New Normal US-Staaten ausbreiten. Wenn Sie glauben, dass das, was in Deutschland passiert, keine Rolle spielt, weil Sie in Florida, Schweden oder Großbritannien leben, haben Sie in letzter Zeit nicht aufgepasst. Die Einführung der Neuen Normalität ist ein globales Projekt … ein mehrphasiges, vielschichtiges Projekt. Deutschland ist nur die derzeitige “Spitze des Eisbergs”.

Traurigerweise wird die Mehrheit der deutschen Massen gedankenlos mit den Absätzen klicken und Befehle befolgen, wie sie es seit dem Frühjahr 2020 tun. Im Moment genießen sie alle eine “Sommerpause”, aber im Oktober werden sie ihre Masken aufsetzen, mit der Ausgrenzung und Verfolgung der “Ungeimpften” beginnen und sich auch sonst wieder wie Faschisten verhalten. Ich zögere, dies dem deutschen Charakter anzulasten, weil wir in den letzten zwei Jahren überall auf der Welt dasselbe hirnlos faschistische Verhalten beobachten konnten, aber ich muss zugeben, dass die Art und Weise, wie die Deutschen es tun, etwas besonders Beängstigendes hat.

In der Zwischenzeit arbeitet das deutsche FBI (der Bundesverfassungsschutz, oder BfV) hart daran, die neue Gleichschaltung durchzusetzen. Einem Bericht in der “Welt” zufolge überwacht das BfV nicht nur Menschen, die Begriffe wie “Corona-Diktatur” (und vermutlich eine lange Liste anderer “falsch verstandener” Wörter) verwenden, sondern auch “Personen und Gruppen, die Verschwörungstheorien verbreiten oder den demokratischen Charakter des Staates in Frage stellen”. Politiker drängen darauf, dass das BfV “die Klassifizierung politischer Straftaten verschärft, insbesondere im Hinblick auf die Corona-Leugner”.

Ja, das stimmt, das offizielle Covid-19-Narrativ öffentlich in Frage zu stellen oder gegen die offizielle New-Normal-Ideologie zu protestieren, ist ein politisches Verbrechen hier in im Neuen-Normal-Deutschland. Das ist es schon seit Mai 2021, als der Bundesverfassungsschutz eine neue offizielle Kategorie des inländischen Extremismus einführte … “Antidemokratische oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates”. Ich habe damals in einer meiner Kolumnen darüber berichtet (“The Criminalization of Dissent”), ebenso wie einige Unternehmensmedien, z. B. die New York Times (“German Intelligence Puts Coronavirus Deniers Under Surveillance”), aber aus irgendeinem Grund hat die Geschichte nicht viel Anklang gefunden.

“Delegitimierung des Staates” … lassen Sie diese Formulierung einen Moment auf sich wirken. Es bedeutet, dass jeder, den die Behörden des Neuen Normal als “Delegitimierer des Staates” betrachten, verhaftet und als “politischer Krimineller” angeklagt werden kann. Mir war nicht ganz klar, was mit “delegitimieren” gemeint ist, also habe ich das Wort nachgeschlagen, und die Definition, die ich fand, lautete “die Legitimität, das Ansehen oder die Autorität” von etwas oder jemandem zu vermindern oder zu zerstören, was … ich weiß nicht, ein wenig zu weit gefasst klingt und einer willkürlichen Interpretation unterliegt.

Wenn ich zum Beispiel hier in dieser Kolumne behaupten würde, dass die deutsche Regierung keinerlei legitime Gründe hatte, die gesamte Bevölkerung einzusperren, alle zu zwingen, medizinisch aussehende Masken zu tragen, und “die Ungeimpften” zu verteufeln und auszugrenzen, dann würde mich das vielleicht zu einem “politischen Verbrecher” machen. Ebenso könnte ich ein “politischer Verbrecher” sein, wenn ich Karl Lauterbach, den Gesundheitsminister des Neuen Normalen Deutschland, als fanatischen Faschisten und soziopathischen Lügner bezeichne. Oder wenn ich darauf hinweisen würde, wie die deutschen Staatsmedien die deutsche Öffentlichkeit seit über zwei Jahren wie das sprichwörtliche Goebbels’sche Tasteninstrument getäuscht und Gaslighting betrieben haben, könnte mich das zu einem “politischen Verbrecher” machen. Oder wenn ich verrückt genug wäre, ein Buch mit Essays zu veröffentlichen, die in den letzten zwei Jahren geschrieben wurden und den Aufstieg des New Normal Reichs dokumentieren, einschließlich Essays über das New Normal Deutschland, dann könnte mich das auch zu einem “politischen Verbrecher” machen.

Natürlich bin ich ein wenig beunruhigt, da ich in einem ehemaligen Nazi-Land lebe, in dem ich wegen meiner Aktivitäten als Autor und politischer Satiriker als “politischer Verbrecher” eingestuft werden könnte … was natürlich der Sinn dieser neuen Klassifizierung ist. Sie soll Dissidenten wie mich zum Schweigen bringen. Oder … OK, sie ist nicht für mich gedacht. Sie ist für deutsche Dissidenten wie mich gedacht. Ich bin Amerikaner, kein deutscher Staatsbürger. Daher sind die Chancen, dass ein schwer bewaffnetes “Spezialkommando” in den frühen Morgenstunden meine Wohnung stürmt und mich wegen erfundener Waffen verhaftet – wie sie es kürzlich mit Dr. Paul Brandenburg, einem entschiedenen Gegner des Neuen Normalen Reiches, getan haben – wahrscheinlich (hoffentlich) ziemlich gering.

Auf jeden Fall würde ich das nie tun, d.h. versuchen, das Ansehen oder die Autorität der Bundesrepublik Deutschland zu schmälern oder sie in irgendeiner Weise mit Nazi-Deutschland oder einem anderen totalitären System zu vergleichen oder sie als einen entstehenden Biosicherheitspolizeistaat zu beschreiben, in dem die Rechtsstaatlichkeit durch die willkürlichen Erlasse faschistischer Fanatiker ersetzt wurde, denn das würde nur Ärger bedeuten. Denn wenn wir etwas aus der Geschichte gelernt haben, dann, dass es in Zeiten wie diesen am klügsten ist, den Mund zu halten und Befehle zu befolgen, und wenn man einen Zug kommen hört … nun ja, einfach in die andere Richtung zu schauen.

CJ Hopkins
20. Juni 2022

(Titelbild: E-Gruppe Berlin, Tweets: C.J. Hopkins)

 

 

20:IV Live mit Ralf Ludwig – Corona aus Sicht eines Juristen

Die Rechtsprechung hätte die Pandemie beenden können.
Warum Richter deshalb auf die Anklagebank gehören.

SCA (Ad-hoc) – Sechs Hausdurchsuchungen gleichzeitig wegen Sensationsurteil

Im Ad-hoc vom Abend des 29.06.2021 berichtet Viviane Fischer von 6 Hausdurchsuchungen,
die von der Staatsanwaltschaft Erfurt (Datum der Anordnung 22.06.2021 – StPO § 105 (1):
Ist das dann noch Gefahr im Verzug?) am heutigen Tag (29.06.2021) im Zusammenhang mit
dem „Sensationsbeschluss“ des AG Weimar nach FamFG [1] veranlasst wurden. Sie fasst zu
Beginn auch kurz die bisherigen Maßnahmen zusammen, die sich seit dem Beschluss, u.a.
gegen den Familienrichter Christian Dettmar, ergeben haben.

Zu Wort kommen das Ehepaar Uli und Almut Masuth, die Biologin und Bundestagskandidatin
von dieBasis, Prof. Ulrike Kämmerer, sowie die Landesvorsitzende von dieBasis in
Sachsen-Anhalt, Alkje Fontes.

Prof. Dr. Martin Schwab noch mit rechtlichen Aspekten zu den Durchsuchungen, und
zu den begangenen „Straftaten“, die derartige Maßnahmen überhaupt rechtfertigen
könnten. Außerdem geht er noch auf den Sonderbericht des Landesverfassungsschutzes
NRW (180 Seiten) vom 22.06.2021 ein, bei dem es u.a. um die „Corona-Leugner-Szene“
und auch um die Definition eines „Corona-Leugners“ geht (ab 00:33:38).

Während in diesem Ad-hoc noch von 6 Hausdurchsuchungen die Rede ist, spricht
der Artikel auf 2020 News [2] in seiner Überschrift bereits von mindestens
8 Fällen und ist dahingehend möglicherweise detaillierter als dieses Ad-hoc:

„[…] Wie 2020News erfahren hat, sind heute die Wohnungen und/oder Büroräume
von Richter Christian Dettmar, Richter Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand
der Kinder, der Mutter der fraglichen Kinder, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Prof.
Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Uli Masuth durchsucht
worden und deren Handys, Computer, sowie diverse Unterlagen beschlagnahmt
worden. […]“

Wer beugt hier das Recht?

Ein Standpunkt von Uwe Kranz.

Eine Hammerreaktion: Christian Dettmers Privatwohnung, sein Auto und seine Amtsräume im Amtsgericht Weimar wurden von mehreren Polizeibeamten und der Staatsanwaltschaft am Montag, dem 26.04.2021 durchsucht, sein Computer und andere Datenträger wurden sichergestellt. Es bestand kein Verdacht des Besitzes oder Handels mit Drogen oder von Abbildungen des sexuellen Kindesmissbrauchs, sondern, sehr subtil, der angeblichen „Rechtsbeugung“. Er ist auch nicht ein Irgendwer, er ist ein angesehener Richter am Familiengericht Weimar und hat damit eine Schlüsselposition in unserer Gesellschaft inne: Er wacht über das Kindeswohl.

Und er wurde weltweit berühmt ob seines wahrhaftigen und standhaften Urteils (Aktenzeichen: 9 F 148/21), im Kinderschutzverfahren gemäß Paragraph 1666, Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Verfahren untersagte er am 08.04.2021 zwei Schulen, Maskenpflicht, Mindestabstände und Schnelltests vorzuschreiben, weil diese nachweislich das Kindeswohl gefährdeten. Und er verfügte, dass diese einstweilige Anordnung nicht nur für die zwei Kinder der Kläger selbst gelte, sondern für alle Schülerinnen und Schüler an deren beiden Schulen.

Das Kindeswohl

„Im Grundgesetz ist das Kindeswohl zu Recht als hoher Wert definiert. Aber die ganze Wahrheit ist: Es steht eben nicht allein, sondern auf gleicher Ebene mit elterlicher Sorge, Religionsfreiheit und Freiheit der Religionsausübung. Das sind Rechtsgüter desselben verfassungsrechtlichen Ranges. Kindeswohl ist auch körperliche Unversehrtheit.“

So hat es vor vielen Jahren der SPD-Abgeordnete Steinmeier in einer Rede im Bundestag einmal gesagt. Und als Bundespräsident bekräftigte er das am 01.06.2020, dem deutschen Kindertag:

„Nicht nur in Corona-Zeiten: Der Kindertag soll uns daran erinnern, was wir Kindern schuldig sind, was uns Kinder wert sind.“

Nix sind sie ihnen Wert, unsere Kinder!

Seit Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) in 1989 müssten Kinder als eigenständige Persönlichkeiten behandelt werden, mit eigenen Rechten, mit eigener Würde und eigenen Bedarfen. Im Zentrum der UN-Konvention (Art. 3 KRK) steht eine Vielzahl von verbindlichen Schutz-, Fürsorge- und Beteiligungsrechten, steht die absolut vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls. Die deutsche Politik hinkt hinterher:

Erst 1992 ratifizierte Deutschland die UN-Konvention und kam auch der Forderung nach, dieses Recht formal in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Es dauerte aber immer noch bis zum 06.07.2000, bis auch in Deutschland Kinder ein Anrecht auf eine gewaltfreie Erziehung erhielten…

20:IV Live mit Ralf Ludwig, heute mit Dirk Sattelmaier

Zu Gast ist heute Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier von den Anwälten für Aufklärung

Merkels Corona-Mathe und Zweiklassengesellschaft – Kartoffelmus (Folge 13)

Gönnen Sie sich die dreizehnte Folge von „Kartoffelmus“! Jeden Sonntagabend hält Margo Zvereva Sie auf dem Laufenden mit einem frischen Überblick über relevante Ereignisse der Woche. Auf Youtube, unserer Webseite oder in unseren Social-Media-Kanälen: Lehnen Sie sich abends mit uns entspannt zurück. Wir servieren nur das Nötigste und Leckerste. Vertraut und sättigend, wie die Kartoffeln – nur auf frische Art und Weise wiedergegeben. „Kartoffelmus“ eben.

00:00:44​ Spannende Corona-Zahlen mit #Spahn​ und #Merkel​
00:01:48​ Verlorene Debatte um #allesdichtmachen​?
00:02:46​ Ein Jahr nach „Falschnachrichten und Verschwörungstheorien“
00:04:05​ Wer zahlt fürs Klima?
00:04:50​ Rechtsbeugung und „Delegitimierung des Staates“

Wenn Wirtschafts-Technokraten Quantensprünge bei Impfungen und bei der Industrie erzwingen wollen, dann werden Recht Menschheit und Natur gebeugt! Ein Grund sich aufzurichten

Wenn wir Baumschäden, Schäden an Insekten und Menschen verursacht durch Mobilfunk, als Grüne Revolution bezeichnen, dann sprechen wir vom Great Reset, von der 5.Industriellen Revolution, wo Mensch und Technik eins werden sollen. Doch wollen wir das? Wollen wir nicht, dass Technik uns dient, damit wir besser unsere Aufgaben verrichten können? Wir wollen Freiheit!? Wenn wir das wollen, so wären andere Wege sicher sinnvoller. Wir sind in der Lage unsere Ideen zu Idealen werden zu lassen und damit ganz konkret die Verhältnisse zu ändern

 

httpv://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=PjukhAkr8Ws

Schaden für die Seele

Craig Murray

Um Julian Assange ist es in den sogenannten Leitmedien in den vergangenen Monaten still geworden, nein, vielmehr still geblieben. Denn seitdem er mitten in London im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh sitzt und seitdem seine Auslieferung an die USA geprüft wird, bekommt man zumindest hierzulande kaum mehr als Kurzberichte zu lesen. Da kann seine Verlobte und Mutter seiner zwei kleinen Söhne an die Öffentlichkeit gehen, da können Ärzte aus der ganzen Welt alarmierte Offene Briefe schreiben, weil sie Sorge haben, Assange könnte in seiner Isolationshaft sterben, da können dutzende NGOs von der britischen Regierung seine sofortige Freilassung fordern – es wird weiterhin eisern geschwiegen. Es geht ja nur um den Fall des Mannes, der mehr oder weniger alleine die abscheulichsten Kriegsverbrechen und schmutzigsten Geheimnisse der einzig verbliebenen Großmacht ans Licht gebracht hat. Craig Murray dagegen steht seit vielen Jahren an Julian Assanges Seite. Er hat ausführlich und akkurat von den Anhörungen in London berichtet und unterzieht in seinem aktuellen Artikel die erweiterte Anklage gegen Assange einer kritischen Analyse.

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