Politversagen

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Wer sich diese Schuld auflädt, wird sie nicht tragen können (Strafanzeige gegen alle Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wegen Desinformation)

Wer sich diese Schuld auflädt, wird sie nicht tragen können (Strafanzeige gegen alle Intendanten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wegen Desinformation)

(anwaltliche Vorlage zur freien Verwendung; Grafik: E-Gruppe Berlin)

Felix Mustermann                                                                                          22.1.2022
Musterstraße 1
11111 Musterstadt

An die

(für den Sitz Ihrer Landesrundfunkanstalt zuständige Staatsanwaltschaft, z.B.:)

Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50926 Köln

Zustellung per Fax: 0221 / 477-4050

oder

Per Einschreiben mit Rückschein
(nicht: per Mail)

 

Einreichung einer Strafanzeige gegen den Intendanten des WDR u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit erstatte ich

               Strafanzeige

wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände, insbesondere wegen des Tatverdachts der (Mit-)Täterschaft und der Beihilfe zu Straftaten nach dem StGB, VStGB und AMG

sowie

wegen des Geschehenlassens solcher Straftaten gem. § 357 Abs. 1 und Abs. 2 StGB

gegen

alle Intendanten und alle sonstigen verantwortlichen Mitarbeiter des Westdeutschen Rundfunks (WDR) sowie auch aller anderen deutschen öffentlichen rechtlichem Rundfunk- und Fernsehanstalten,

sowie gegen alle Verwaltungs- und Rundfunkräte sowohl des WDR als auch aller anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten,

Begründung:

A)

Einleitende Anmerkungen:

Warum wird diese Strafanzeige gestellt?

Sie wird gestellt, um katastrophalen Entwicklungen zu widersprechen und öffentlich ein Zeichen zu setzen, damit die Stunde der „tiefen (geistigen) Mitternacht“ der Menschen hoffentlich endlich bald vorübergeht und die Menschen in diesem Land kollektiv aufwachen, eben auch die, die von Politik, Pharmaindustrie und Medien gestreuten Narrativen aufgesessen sind.

Damit niemand glaubt, diese Anzeige würde Fragen betreffen, die für niemanden von Relevanz sind, möchte ich gleich einleitend fragen:

Kennen Sie schon die „Impftoten-Bilanz“ mit 18.928 Todesfällen in der EU – Stand 17.7.2021?

In dem gleichlautenden Artikel des Online-Magazins Rubikon vom 24.7.2021 heißt es u.a.:

„EudraVigilance, die Datenbank der Europäischen Union für Verdachtsmeldungen von Arzneimittelreaktionen, die auch für die Registrierung von Impf-
Nebenwirkungen zuständig ist, meldet
Stand 17. Juli 2021 die fast
unglaubliche Anzahl von 18.928 Todesfällen und 1.823.219 Verletzungen in der Europäischen Union nach COVID-19-‚Impfungen‘
(1 bis 6). Da üblicherweise nur ein kleiner Teil der Anzahl von Impfschäden gemeldet wird und der Halbsatz ‚steht nicht im Zusammenhang mit der Impfung‘ im Falle von Schäden nach einer ‚Corona-Impfung‘ mittlerweile Standard ist, muss man sogar von einer erheblich größeren Zahl von Todesfällen und Verletzungen ausgehen. Bei den Piloten von British Airways lag der ‚Todesfaktor‘ bei etwa 1:1000 (7) …“.

Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz

Haben Sie aus den öffentlich-rechtlichen Medien von diesen Zahlen erfahren?

Wenn nicht: Ist es nicht offensichtlich, dass die Bekanntgabe solcher Daten auf die Entscheidung aller Ungeimpften, ob sie sich impfen lassen sollen oder nicht, nicht einen großen Einfluss gehabt hätte?

Wir leben offensichtlich in apokalyptischen Zeiten, in der die Verhältnisse vollkommen auf den Kopf gestellt worden sind und auch schlimmstes, himmelschreiendes Unrecht, das unendliches Leid über Menschen im In- und Ausland bringt, von Vertretern der sog. Leitmedien, gerade auch der sog. öffentlich-rechtlichen Anstalten, aber auch von Vertretern der bundesdeutschen Politik – stets im feinen Anzug und oft mit einem so smarten Lächeln – als „alternativlose“ Politik oder was auch immer sonst dargestellt worden ist.

Damit sind die Fundamente, auf denen nicht nur ein „Rechtsstaat aufgebaut sein muss, nicht nur beschädigt, sondern geradezu in die Luft gesprengt worden, eben weil die Justiz dieses offenkundige Unrecht nicht aufgearbeitet hat.

So, wie ein unschuldig Verurteilter die Angelegenheit aller anständigen Menschen sein muss, so muss die öffentliche Beschuldigung aller Repräsentanten öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, die auf Grund ihrer Zuständigkeit und Funktion für diese Entwicklungen mitverantwortlich sind, gleichwohl aber noch nicht beschuldigt, angeklagt und verurteilt worden sind, ebenfalls eine Angelegenheit aller anständigen Menschen sein, die noch den Mut den öffentlichen Widerspruch haben.

Auch wenn nicht alles strafbar sein mag, was jedem redlichen Bürger als strafwürdig erscheinen muss, so muss gerade vor dem Hintergrund der Tragweite und der Folgen des nun schon seit Jahren inszenierten Corona-Panik-Orchesters öffentlich-rechtlicher Medienvertreter sehr genau geprüft werden, ob die Mitwirkung an dieser Propaganda – auch durch das Verschweigen der Leben und Gesundheit aller Menschen äußerst gefährlichen „Corona-Schutzimpfungen“ – nicht doch von den Tatbeständen des StGB oder auch des VStGB erfasst und unter Strafe gestellt wird.

Wenn das Strafrecht gerade in diesem Kontext einfach „nicht angewendet“ und damit faktisch suspendiert wird, dann werden die Menschen in diesem Land zu der Überzeugung gekommen müssen, dass die Justiz nur noch ein System zur Gewährleistung der Herrschaft namentlich wahrscheinlich nicht einmal bekannter „Eliten“ ist, die für ihre Taten keine Strafe mehr fürchten müssen, und das die andere Kehrseite dieser Medaille und die wahre Funktion des „geschriebenen Recht“ nur noch darin besteht, alle Menschen, die gegen krasse Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft aufbegehren, mit Mitteln des „Rechts“ klein halten und notfalls gesellschaftlich zerstören zu können.

In einer solcherart kafkaesk anmutenden Realität wäre das geschriebene Recht für das Volk nur noch solange gültig, solange sich niemand darauf beruft, während es gegen „Repräsentanten“ der elitären Interessengruppen ganz einfach nicht angewendet wird.

Und wenn das geschriebene Recht so konstruiert ist, dass sogar die, die ihr öffentliches Amt missbrauchen und unendliches Leid und vielfachen Tod in die Welt bringen und vertuschen, einfach straffrei gestellt werden, damit die dahinter stehende Agenda endlich durchgesetzt werden kann und geplante Raubzüge unter Dach und Fach gebracht worden sind, dann werden Gesetzgebung und Rechtsstaat pervertiert und ihrer friedensichernden Funktion beraubt.

Nach Ansicht vieler Menschen, die sich gerade nicht nur aus dem Angebot öffentlich-rechtlicher Sender informieren, ist die gesamte politische Ordnung nur noch Ausdruck einer „Fassadendemokratie, deren Fortbestand existenziell davon ab, dass dem Volk jeden Tag aufs Neue die höchstpersönliche Sicht der Regierung und ihrer grauen Eminenzen als die „objektive und neutrale“ Wahrheit verkauft werden kann.

Ohne diese Dauerberieselung durch Sendeformate mit vorgegebenen Ansichten und Meinungen, denen sich das Volk, am Abend von der täglichen Arbeit ermattet und erholungsbedürftig, oft schon aus Gründen der Bequemlichkeit gerne anschließen möchte, kann ein Volk wohl kaum so nachhaltig getäuscht und ruhig gehalten werden.

Die aktuellen politischen Realitäten nötigen jeden redlichen Bürger in diesem Land dazu endlich öffentlich seine Stimme zu erheben.

Aus diesen Gründen wurde diese Strafanzeige formuliert.

B)

Man stelle sich vor, es findet hierzulande wieder ein Völkermord statt….und (auch) alle Medien schweigen…

 Sie werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sehr konkrete Anhaltspunkte / Verdachtsmoment dafür gibt, dass die sog. Anti-Corona-„Impf“-Kampagne, die seit Ende 2020 in vielen Ländern der Welt – auch in Deutschland – gestartet worden ist, die völkerstrafrechtlichen Tatbestände des Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit verkörpert.

Hierzu verweise ich zunächst auf folgende Erkenntnisquellen:

1.

das Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg vom 27.12.2021 zur Strafbarkeit des Herstellers BioNTech u.a. nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer/BioNTech,

im Volltext abrufbar u.a. unter

https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20zur%20Strafbarkeit%20der%20Impfung%20nach%2095%20AMG.pdf

2.

Eine sehr gute Zusammenfassung zu allen relevanten rechtlichen Aspekten der „Impfung“ mit genetischen „Impf“-Stoffen bietet das Buch „Corona Impfung“ der Rechtsanwältin Bester Bahner.

Die strafrechtlichen Ausführungen zu diesen genetischen „Impf“-Stoffen finden sich dort u.a. auf S. 370 ff.

Die eBook-Version dieses Buchs „Corona Impfung“ ist auf mehreren Portalen kostenlos (!) zugänglich. 

Die Rechtsanwältin Beate Bahner hebt in diesem Buch zu Recht besonders hervor dass gerade die „Impfung“ von Kindern mit diesen gentechnischen Corona-„Impf“-Stoffen durch nichts indiziert und zu rechtfertigen ist und nur als Verbrechen bezeichnet werden kann.

3.

die Strafanzeige des Rechtsanwalts Tobias Schmid von März 2021, die – soweit bekannt – bei allen (!) Staatsanwaltschaften in Deutschland eingereicht worden ist, siehe hierzu u.a.:

www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoertstaatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html

4.

Beschwerde an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen diverser Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit der Corona-Virus-„Impf“-Kampagne:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2022/01/Beschwerde-an-den-Internat.-Strafgerichtshof-wegen-Verstößen-gegen-den-Nürnberger-Kodex-und-Völkerrechtsverbrechen-durch-die-Corona-Virus-22Impfstoffe22.pdf

Englische Originalfassung dieser Beschwerde ist am Ende des folgenden Artikels verlinkt:

https://telegra.ph/Whistleblower-Aktivisten-reichen-Klage-beim-Internationalen-Strafgerichtshof-ein-und-werfen-Big-Pharma-Gates-Fauci-und-britische-12-18

Es sollte leicht feststellbar sein, dass die Situation, wie sie in der obigen Beschwerde dargestellt wird, sehr gut mit der Situation in Deutschland verglichen werden kann.

5.

Dr. Mike Yeadon in der 86. Sitzung des Corona-Ausschusses zu den katastrophalen Nebenwirkungen der genetischen „Impf“-Stoffe (sehr sehenswert) – aus seiner Sicht geht es darum, den Menschen mit diesen „Impf“-Stoffen Schaden zuzufügen:

https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Mike-Sitzung-86-de:6

Dr. Mike Yeadon berichtet in diesem Interview auch davon, dass er die Öffentlichkeit auch über Mainstreammedien warnen wollte, seine diesbezüglichen Bemühungen aber abgeblockt wurden. Er legt schlüssig dar, dass diese ganze „Corona-Schutz-Impfkampagne“ sofort beendet worden wäre, wenn die Medien auch nur ein einziges Mal die Öffentlichkeit angemessen über alle gefährlichen Aspekte dieser neuen gentechnischen „Impf“-Stoffe aufgeklärt hätten.

6.

Auch der folgende Artikel hätte die Beschuldigten zu der Erkenntnis veranlassen müssen, dass es zu der kompromisslosen Ablehnung dieser genetischen Corona-„Schutz“-„Impfung“ keine Alternativ gibt:

Geheime Pfizer-Dokumente: 1223 Todesfälle und 158’000 unerwünschte Ereignisse in 90 Tagen nach der Notfallzulassung.

Quelle:

https://corona-transition.org/geheime-pfizer-dokumente-1223-todesfalle-und-158-000-unerwunschte-ereignisse-in

Noch einmal: Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel

Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports

enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.

In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskuläre Probleme, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.

Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1 223 Todesfälle zu verzeichnen waren.

Die Daten umfassten nur „schwerwiegende“ unerwünschte Wirkungen. Alle Nebenwirkungen, die als „nicht schwerwiegend“ eingestuft wurden, sollten innerhalb von 90 Tagen in einem separaten Bericht verarbeitet werden. Die in diesem Dokument enthaltenen Daten wurden ebenfalls auf freiwilliger Basis erhoben, wie aus dem Abschnitt über die Methodik hervorgeht.

Dennoch kommt das Papier zu dem Schluss, dass der Impfstoff nach der „Überprüfung der verfügbaren Daten“ als sicher und marktreif eingestuft wurde. Kurz darauf genehmigte die FDA die Verwendung im Notfall.

Weitere Dokumente werden in den kommenden Wochen freigegeben. Public Health und Medical Professionals for Transparency haben einen weiteren Antrag eingereicht, der die FDA zwingen soll, die Freigabe der angeforderten Dokumente zu beschleunigen.

Quelle:

https://nationalfile.com/pfizer-documents-reveal-1200-vaccine-deaths-90-day-trial-period/

7.

Äußerst schockierende Daten auch zu der Frage, wie sich diese genetischen „Impfungen“ auf die Schwangerschaft auswirken: 

https://nationalfile.com/pfizer-documents-reveal-1200-vaccine-deaths-90-day-trial-period/

8.

Prof. Dr. Martin Schwab von der Uni Bielefeld stellt hierzu in seinem „Musterschreiben Impfung im Gesundheitswesen“ fest: „Mittlerweile sind die hoch gefährlichen und teilweise tödlichen Impfnebenwirkungen in mehr als 1.000 wissenschaftlichen Studien beschrieben (siehe die Auflistung in Anlage 1) – und täglich kommen neue Studien dazu.“

Quelle:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2022/01/Musterschreiben-Impfung-unter-Druck-zugestimmt_inkl-Anlagen.pdf

(Anmerkung: an dieser mit viel Fleiß ausgearbeiteten Vorlage des Herrn Prof. Dr. Schwab ist lediglich zu beanstanden, dass ein Mensch gerade nicht aus Angst um seinen Arbeitsplatz seine Bereitschaft zu einem derart lebensgefährlichen Experiment mit seinem Gesundheit und seinem Leben bereit erklären sollte, auch nicht aus „taktischen“ Gründen im Rahmen einer Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber).

9.

Die strafrechtliche Relevanz des beharrlichen Schweigens der Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender im Hinblick auf die erheblichen Gefahren der sog. Corona-„Schutzimpfung“ hat Friedemann-Willemer bereits in seinem Beitrag vom 3.1.2022, abrufbar unter:

https://apolut.net/die-strafrechtliche-relevanz-der-corona-schutzimpfung-von-friedemann-willemer/

zutreffend gewürdigt.

Ein redlicher Staatsanwalt, der sich mit den Fakten auseinandersetzt, wird zu keinem anderen Ergebnis kommen können.

 

C)

Lediglich der Vollständigkeit halber möchte ich noch etwas zu den mutmaßlichen Gründen des systematischen Versagens der öffentlich-rechtlichen Sender ausführen.

Offene Briefe wie dieser von Januar 2022 (auch an Medienvertreter)

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2022/01/Offener-Brief-zum-Thema-Extremismus-der-politischen-Mitte-Corona-Politik-und-allgemeine-Impfpflicht-1.pdf

mögen einen Beitrag zur Aufklärung leisten, werden aber von den Verantwortlichen in den Medien und ihren Lenkern mit Sicherheit auch weiterhin ignoriert werden.

Auch Experten wie Prof. Sucharit Bhakdi, Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Stefan
Hockertz warnen die Öffentlichkeit schon seit Frühjahr 2020 und damit seit fast zwei Jahren in unzähligen Beiträgen, insbesondere YouTube-Videos, Interviews, Artikeln und auch Sachbüchern vor den Gefahren von DNA-, mRNA- und Vektor-Impfstoffen.

Nach der Einschätzung von diesen und anderen namhaften Experten handelt sich bei den Corona-„Schutz“-„Impfungen“ aber in Wahrheit gar nicht um „Impfungen“, sondern um eine „prophylaktische Gen-Therapien“ mit vollkommen unbekannten Langzeitfolgen, siehe u.a. Prof. Hockertz in seinem Interview mit der „Basel-Express“, abrufbar unter:

https://www.basel-express.ch/redaktion/gesellschaft/3083-das-ist-keine-impfung-sondern-eine-prophylaktische-gen-therapie

Ebenso vernichtend fällt das Urteil von Prof. Bhakdi aus, siehe:

https://teutoburgswaelder.wordpress.com/2021/05/08/bhakdi-impfung-ist-instrument-zum-systematischen-massenmord/

https://verbotenesarchiv.wordpress.com/2021/04/21/sucharit-bhakdi-erklart-die-mechanismen-des-genozids/

Prof. Hockertz wird in dem Flyer „Die neue Corona-Impfung“, abrufbar
unter:

https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/A4_Impfflyer_Hockertz.pdf

u.a. wie folgt zitiert:

„Die neue Corona-Impfung

Prof. Dr. Hockertz erklärt viele, teils ernüchternde Hintergründe und Fakten zum kommenden Impfstoff, den die Bundesregierung bereits ab 15.12.2020 zum Einsatz bringen will. Wir haben das gesamte Interview aus der Sendung PUNKT.Preradovic transkribiert und hier einige Kernaussagen zusammengefasst:

  • „Wenn wir von einer Rate von etwa 5% Impfschäden ausgehen, dann sind das (bei 83Mio Einwohnern) 4 Millionen Menschen, die einen Schaden erleiden werden!“
  • „Bei einem schlecht entwickelten Impfstoff (wie dem aktuellen Corona-mRNA-Impfstoff) müssen wir damit rechnen, dass sogar 0,1 Prozent der Impflinge versterben werden. Das sind 80.000 Menschen. Eine Stadt wie Bamberg oder Konstanz, die komplett ausgelöscht wird, weil nicht ‚state of the art‘ entwickelt wird.“
  • „Ich habe Herrn Sahin, den Geschäftsführer der BioNTech, vor kurzem selbst angeschrieben und ihn gebeten, mir die toxikologischen Daten zur Verfügung zu stellen, auf deren Basis hier Menschenexperimente gemacht werden. Und ich habe bis heute nicht mal eine Antwort erhalten.“
  • „Ich muss davon ausgehen, dass gar keine Toxikologie gemacht worden ist.“
  • „Ich befürchte eine massenhafte vorsätzliche Körperverletzung, wenn dieser Impfstoff nicht mit einer ordnungsgemäßen Zulassung über einen Zeitraum von etwa acht Jahren entwickelt wird.“
  • „Ich habe auch das Paul-Ehrlich-Institut (…) mehrfach angeschrieben und immer wieder danach gefragt: „Wo sind die
    Datensätze?“
    Und da wurde mir immer ausweichend geantwortet: „Die liegen uns nicht vor.“
  • „In einer derart verkürzten Art und Weise einen Impfstoff zu entwickeln, setzt die Menschen unerhörten Gefahren aus.“
  • „Ich lehne diese Impfung gegen Corona ab, weil sie weder sicherheitstechnisch, toxikologisch noch klinisch vernünftig untersucht worden ist und weil die Gefahr für Leib und Leben ungeheuer groß ist und in der Risikobewertung viel größer, als wenn ich an Corona erkranken würde!“

Wie funktioniert die mRNA-Impfung?

Herr Prof. Hockertz erklärt dazu:

  • „Normale Impfstoffe bestehen aus abgeschwächten oder abgetöteten Erregern, die selber keine Infektion hervorrufen können, aber dem Immunsystem die Möglichkeit geben, davon zu lernen und in uns einen Schutz gegen eine Infektion aufbauen können.“
  • „Bei der mRNA-Impfung handelt sich um ein völlig neues Prinzip. Dieses Impfprinzip ist noch nie für den Menschen zugelassen worden.“
  • „Dabei wird genetisches Material (Messenger-Ribonukleinsäure – mRNA) in menschliche Zellen eingebracht, um dort abgelesen zu werden. Es soll ein Spike-Protein abgelesen werden, das ausschließlich das Corona-Virus produziert. Das soll dann auf der Oberfläche der Zellen dargestellt werden, damit unserem Immunsystem „vorgegaukelt“ wird, hier handele es sich um eine Corona-Infektion, damit es davon lernen kann. Das ist das
    gedankliche Prinzip, was hinter dieser mRNA-Impfung steht.“
  • „Wir verändern nicht die DNA, aber wir verändern die Protein-Biosynthese. Wir bringen körpereigene Zellen dazu, ein corona-typisches Protein zu produzieren. Dies ist ein Eingriff in eine
    Regulation des Organismus unserer Zellen, was man sehr gut beobachten muss.“
  • „Ein unabhängiges Unternehmen hat in einem Experiment
    20 Frettchen mit einem mRNA-Impfstoff gegen Corona behandelt, und 20 hat man nicht behandelt. Dann wurden alle Tiere künstlich infiziert (das sogenannte Challenge-Experiment). Die 20 Frettchen, die keinen Impfstoff erhalten hatten, erkrankten mit der typischen Corona-Pathologie.
    Die 20 Frettchen, die geimpft worden waren, sind sofort verstorben! Das heißt, es ist hochgefährlich, hier unwissend herumzuspielen mit einem Corona-Virus, das zweifellos in der Lage ist, eine paradoxe
    Immunreaktion in Gang zu bringen.“
  • „Wenn wir Menschen impfen, müssen diese ja in der Regel
    gesund sein. Wir verabreichen gesunden Menschen einen Schadstoff, damit das Immunsystem sozusagen gegen diesen Schädling lernen kann. Wir müssen also ganz, ganz sorgfältig und vorsichtig mit diesem System umgehen, damit ja das
    Immunsystem nicht überreagiert.“
  • „Bei der Schweinegrippe (H1N1) hatte damals der entsprechende Impfstoff bei Kindern eine unheilbare Krankheit hervorgerufen, nämlich Narkolepsie, und das in nicht unerheblicher Größenordnung, so dass von dieser Impfung wieder Abstand
    genommen wurde.“
  • „Prof. Bhakdi hat in seinem Buch sehr gut beschrieben, wie
    unser Körper dieses Virus eigentlich bekämpft, und zwar gar nicht über Antikörper, sondern über zytotoxische T-Zellen, über sogenannte Killer-T-Zellen, die ich mit einer Impfung gar nicht erreiche. Das heißt, ich habe hier ein immunologisches Geschehen, das eigentlich eine Impfung ausschließt.“
    https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/09/Sollte-man-sich-impfen-lassen_-gegen-CORONA.pdf (Zitat Ende)

Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Hockertz vom 30.9.2020 ist unter dem Link:

https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/Interview-mit-Prof.-Hockertz-Final.pdf

Die hier Beschuldigten sind durch das Verschweigen solcher Fakten für die katastrophalen Folgen in jeder Hinsicht unverantwortliche „Impf“-Kampagne mitverantwortlich.

Und noch viel schlimmer:

Die öffentlich-rechtlichen Sender machen auch noch bei jeder Gelegenheit Werbung für diese Impfkampagne, obschon dies eindeutig gegen das Heilmittelbewerbegesetz verstoßen dürfte.

Dafür reicht schon die Lektüre des Gesetzes, so dass dieser Punkt hier nicht weiter ausgearbeitet werden muss.

Solche Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz durch die öffentliche Werbung für die Corona-Impfungen sind im Übrigen (u.a. auch) von der Kollegin Beate Bahner in ihrem Buch „Corona-Impfung“ (dort ab Seite 373) ausdrücklich bestätigt.

Auf fehlende Kenntnis können sich die Beschuldigten also nicht berufen. Die hier genannten Quellen waren ihnen auch zugänglich, dennoch haben sie diese Impfkampagne sogar öffentlich unterstützt.

Zu diesen jedermann zugänglich Quellen zählt auch eine ganze Reihe sehr informativer Sachbücher, die die offiziellen Narrative dieser „Corona-Pandemie“ einer gründlichen Überprüfung unterzogen haben:

Hier eine kleine Auswahl:

1.

Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein et al.

Schon die ersten 130 Seiten dieses Buchs sollten vollkommen ausreichen, um jeden Menschen endgültig für den Rest seines Lebens von jeder Erscheinungsform des Virus-Wahns zu therapieren.

2.

Weitere gute „Argumente gegen die Herrschaft der Angst“ hat Dr. Wolfgang Wodarg in seinem Buch „Falsche Pandemien“ geliefert.

Es ist auch offensichtlich, dass Dr. Wodarg von denen persönlich angegriffen wird, die ihn in der Sache nicht widerlegen können.

3.

Wer sich neben dem weit verbreiteten Virus-Wahn ggf. auch noch endgültig von dem Wahn befreien möchte, dass die Pharmaindustrie doch nur an der Gesundheit aller Menschen interessiert ist und das Gesundheitswesen frei von jeder Korruption ist, der sollte das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität“ von Peter C. Gotzsche lesen.

4.

Das Buch „Die Schock-Strategie – Der Aufstieg des Katastrophen-Kapitalismus“ von Naomi Klein sollte schon für jedes Schulkind (das nicht mit der weißen Folter der Masken- und Testpflicht-Pandemie gequält wird) Pflichtlektüre sein.

Es gibt – alleine in diesem „Corona-Komplex“ – so viele Beispiele für die öffentlich-rechtliche Falschberichterstattung, dass man damit Bibliotheken füllen könnte, so dass eine Auswahl wirklich schwerfällt, selbst dann, wenn man sich auf einen konkreten Sachkomplex wie die grob verzerrende und bloß Panik schürende „Berichterstattung“ über die vermeintliche „Corona-Pandemie“ fokussiert.

So kann auch den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender beispielsweise nicht entgangen sein, dass es keine verfassungsgemäße und damit wirksame Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Maskenpflicht und von Sicherheitsabständen gab und gibt, einer Maskenpflicht freilich, unter der besonders die Schulkinder gelitten haben.

Hierbei sei an das Urteil des AG Weimar vom 11.1.2021 zu AZ. 6 Owi – 523 Js 202518/20 erinnert, wonach die aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen nur noch als verfassungswidrig und krasse politische Fehlentscheidung gewertet werden können, siehe:

https://openjur.de/u/2316798.html

Noch umfangreicher ausgearbeitet ist das (freisprechende) Urteil des Amtsgerichts Weimar in der OWi-Sache zu AZ. 6 Owi 583 Js 200030/21 vom 15.3.2021.

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2021/05/AG_Weimar_6_OWi_583_Js_200030-21_JURE210007322.pdf

Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext auch der Beschluss des Familiengerichts Weimar vom 8.4.2020, das in einem Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB ergangen ist, in dem u.a. bestimmt wurde, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schülern vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, eine Teilnahme an Schnelltests und die Abstandsgebote anzuordnen.

„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Richter führt aus: “Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“) … Der Richter stellt fest: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”

Ein vollständiger Ausdruck des vorgenannten Beschlusses des Familiengerichts Weimar vom 8.4.2021 muss Ihnen sicherlich nicht übermittelt werden. Er ist u.a. unter folgendem Link im Volltext für jeden abrufbar:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2021/04/Beschluss-des-Familiengerichts-Weimar-vom-8.4.2021-9-F-14821-im-Volltext-.pdf

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird der gesamte Inhalt der vorgenannten richterlichen Entscheidungen mit allen Beweisergebnissen vollumfänglich in Bezug genommen und zum Vortrag dieser Anzeige erhoben.

Auf Grund der Dichte der Beweisführung und der unbestreitbaren hohen Qualifikation der Gutachter, die das Familiengericht Weimar zu Rate gezogen hat, dürften weitere Ausführungen oder gar eine weitere Beweisaufnahme zu den hier entscheidungserheblichen Beweisfragen gar nicht mehr geboten sein.

Gleiches gilt für die Entscheidung des Familiengerichts Weilheim vom 13.4.2021 zu AZ. 2 F 192/21, die im Hinblick auf die Maskenpflicht in einer Realschule eine vergleichbare Anordnung getroffen hat wie das AG Weimar.

Auch diese Entscheidung wird als bekannt vorausgesetzt und muss hier nicht mehr übermittelt werden.

Was den Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ schon von Ende Dezember 2020 angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde (VB) des Richters Pieter Schleiter vom Landgericht Berlin von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link

https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/

kostenlos herunterladen kann.

Diese VB muss jeder zur Kenntnis nehmen, der sich mit der Frage der Verfassungswidrigkeit der Coronaschutzverordnungen der Länder und der (fehlenden) Rechtfertigung der diversen Anti-Corona-Maßnahmen befassen muss. Diese Ausführungen dürfen nicht ignoriert werden.

Nach den Darlegungen dieser VB waren und sind insbesondere das Durchregieren des Bundes über Rechtsverordnungen der Länder im Rahmen der Beschlüsse in den Ministerpräsidenten-Konferenzen, die faktische Selbstentmachtung der Parlamente (Verletzung des Parlamentsvorbehalts) und die weitreichende Ermächtigung eines Gesundheitsministers zur Änderung von Vorschriften des Gesundheitsrechts eindeutig verfassungswidrig.

Die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser VB, die mit ihren grundsätzlichen Ausführungen problemlos auf die Rechtslage in allen Bundesländern übertragen werden kann, wird hiermit vollumfänglich in Bezug genommen-

In dieser VB sind u.a. – was nachfolgend noch vertieft werden wird – ab Seite 84 die von namhaften Wissenschaftlern festgestellten zehn (!) groben Mängel / Fehler dieses PCR-Tests zusammengefasst worden.

Auch diese Tatsache ist von äußerster Relevanz und kann den Redakteuren in den öffentlich-rechtlichen unmöglich entgangen sein

Dieser Umstand sei in diesem Kontext besonders hervorgehoben, da niemand bestreiten wird, dass es ohne wissenschaftlich fundierte Basis – hier die Fallzahlen, die von allem Anfang an die Grundlage zur Beurteilung des Pandemiegeschehens bildeten – letztlich auch keine Basis für epidemiologische Einschätzungen geben kann.

Die offizielle Rechtfertigung dieser ganzen Anti-Corona-Maßnahmen wäre sofort in sich zusammengebrochen, wenn die Medien die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt hätten, dass diese PCR-Tests nachweislich untauglich sind, ein bestimmtes Virus und eine Infektion und eine Infektiosität nachzuweisen.

Über solche Zusammenhänge hat auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ aufgeklärt, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt und bestritten hat, siehe:

https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de

Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auf den Inhalt des Schreibens von Rechtsanwalt Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, welches im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/12/15.12.20-Abmahnung-von-RA-Dr.-Fuellmich-an-Prof.-Drosten-wegen-dessen-fünf-grundlegender-Falschaussagen.pdf

Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist und immer noch gestützt wird, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Das gilt evident nicht nur für Prof. Drosten, sondern für jeden, der hier verantwortlich zeichnet.

Es ist insbesondere auch nachweislich schlicht falsch pauschal zu behaupten, dass „im Falle einer solchen Infektion“ „den Betroffenen“ schwere Krankheitsverläufe drohen, die auch zum Tode führen.

Das weiß man nicht erst seit der Heinsberg Studie von Prof. Streeck besser.

„Mit der Gesamtzahl aller Infizierter kann die Infektionssterblichkeit (IFR)
bestimmt werden. Sie liegt für SARS-CoV-2 für den Ausbruch in der Gemeinde Gangelt bei 0,37 Prozent …“

Quelle: https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020

Wesentlich umfassender und differenzierter ist die Metastudie des höchst
renommierten Stanford-Professors John Ioannidis, die die Infektionssterblichkeit (IFR) von vielen Faktoren abhängig macht und – schon in der ursprünglichen Fassung – noch einmal deutlich geringer ansetzt, eben bei ca. 0,20 %. Bei Personen unter 70 Jahren liegt die IFR noch einmal deutlich geringer.

Original-Text der Studie:

https://corona-ausschuss.de/wp-content/uploads/2020/10/BLT.20.265892.pdf

Über diese Metastudie ist von allen Medien berichtet worden, zumal sie auch von der WHO veröffentlicht worden ist, so dass sie jedem bekannt sein muss, siehe u.a.:

https://www.merkur.de/welt/who-corona-studie-tote-uebersterblichkeit-infektion-pandemie-zr-90073439.html

Prof Ioannidis hat die IFR mittlerweile auf den Wert von 0,15 % korrigiert, siehe:

tkp.at/2021/03/29/neue-ioannidis-studie-infektionssterblichkeit-weltweit-etwa-015-prozent/

Weiter hat der Verein Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. am 13.10.2020 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, in der es u.a. heißt:

„Mit großer Zuverlässigkeit kann bereits gesagt werden, dass die Todesfälle in erster Linie ältere und vor allem hochbetagte Menschen betreffen. In Deutschland gab es nur 3 Todesfälle unter dem 20. Lebensjahr. Der Altersmedian der COVID-Verstorbenen liegt bei 82 Jahren und 85% der Verstorbenen waren 70 Jahre oder älter [9]. Kinder scheinen insgesamt weniger empfänglich für eine SARS-CoV-2-Infektion zu sein. In Deutschland waren nur 3,4% der positiv Getesteten unter 10 Jahre alt, und nur 6,4% zwischen 10 und 19 Jahren [9]. Möglicherweise werden Kinder aber auch seltener getestet. Daher sind diese Zahlen des RKI mit Vorsicht zu interpretieren, da sie nicht einer repräsentativen Stichprobentestung entstammen, sondern lediglich die unsystematisch durchgeführten Massentestungen widerspiegeln. Neben dem Alter stellen auch Begleiterkrankungen wesentliche Risikofaktoren dar. In
einer kürzlich publizierten Metaanalyse zeigten sich kardiovaskuläre Vorerkrankungen, Hypertonie, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz und Krebs als unabhängige Risikofaktoren für die COVID-19-Letalität [13] …“

Eine weitere Übersicht zur Corona-IFR findet sich auf der Homepage von Swiss Policy Research, und dieser Übersicht kann entnommen werden:

swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/

Im Hinblick auf die Datenerhebung in Deutschland ist zu beachten, dass die Daten – ungeachtet der ohnehin gegebenen Untauglichkeit des PCR-Tests – zudem noch dadurch erheblich verzerrt und verfälscht werden, dass hierzulande bekanntlich jeder als „Corona-Toter“ erfasst wird, der „mit“ dem SARS-CoV-2-Virus stirbt. Ob er „an“ diesem Virus gestorben ist, das interessiert das RKI nach den Aussagen des RKI-Chefs Wieler nicht, der wörtlich äußerte:

„Bei uns gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde.“

Quelle (mit weiteren Nachweisen):

https://www.rubikon.news/artikel/befehlsverweigerung

Ebenso nachweislich falsch ist die immer noch verbreitete Behauptung, dass das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen nach dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Verminderung des Infektionsrisikos geeignet sei.

Es ist also evident, dass gerade auch diese absurde Maskenpflicht offensichtlich nur der Fortsetzung der Inszenierung eines „Pandemie-Theaters“ diente.

In dem Buch „Virus-Wahn“ wird die Maskenpflicht folgerichtig als „Gipfel der Absurdität“ bezeichnet (ebenda, Seiten 445 – 450 mit zahlreichen Quellen und Studien), was die diesseitige Aussage bestätigt, die aus den hierzu bereits vorgetragenen Quellen abgeleitet wurde.

„So hat etwa das renommierte unabhängige US-Institut National Bureau of Economic Research (NBER) in seiner Metaanalyse mit Daten von 24 Ländern und 25 US-Bundesstaaten im August 2020 aufgezeigt, dass die verordneten Maßnahmen wie Maskentragen das Infektionsgeschehen nicht relevant beeinflussen.“ (ebenda, S. 445 m.w.N.)

Auch eine Studie von Ines Kappstein kommt zu der eindeutigen Erkenntnis:

„Die Empfehlung für MNB im öffentlichen Raum hat

  1. keine wissenschaftliche Grundlage und ist
  2. sogar potenziell kontraproduktiv.

Angesichts der niedrigen Inzidenz von COVID-19 (Juli 2020) und somit auch angesichts der Tatsache, dass eine Überlastung des Medizinsystems und insbesondere der Intensivbehandlungskapazität nicht zu erwarten ist (und im Übrigen auch in den Wochen zuvor nicht gegeben war), ist eine so einschneidende Maßnahme wie die generelle Maskenpflicht für die bei weitem überwiegende Mehrheit aller Bürger im öffentlichen Raum nicht zu begründen und entspricht auch nicht den Empfehlungen der WHO.“

Diese Studie ist im Volltext abrufbar unter:

https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a-1174-6591

Dass „nichtpharmazeutische Maßnahmen“ wie diese Lockdowns – zu deren Maßnahmen auch diese unsägliche Maskenpflicht gehört – im Hinblick auf die damit angeblich beabsichtigte Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus letztlich keine Wirkung haben, das kann man ebenfalls längst einschlägigen Studien entnehmen, siehe u.a.:

Analyse von Prof. Dr. Werner Müller, abrufbar unter:

https://www.prof-mueller.net/corona/analyse/

Studie von Isaac Ben-Israel, die leider nur in englischer Fassung vorliegt:

https://www.timesofisrael.com/the-end-of-exponential-growth-the-decline-in-the-spread-of-coronavirus/

Diese Studie kommt zu dem Schluss:

„Our analysis shows that this is a constant pattern across countries. Surprisingly, this pattern is common to countries that have taken a severe lockdown, including the paralysis of the economy, as well as to countries that implemented a far more lenient policy and have continued in ordinary life.“

Übersetzung: „Unsere Analyse zeigt, dass dies ein konstantes Muster in allen Ländern ist. Überraschenderweise ist dieses Muster sowohl in Ländern zu finden, die eine strenge Abriegelung, einschließlich der Lähmung der Wirtschaft, vorgenommen haben, als auch in Ländern, die eine weitaus mildere Politik betrieben und ihr normales Leben fortgesetzt haben.“

Es müsste auch längst allgemein bekannt sein, dass von symptomlosen bzw. gesunden Kindern faktisch ohnehin keine Ansteckungsgefahr ausgeht.

So hat eine große Studie aus Wuhan schon in 2020 den Nachweis geliefert, dass symptomlos „Infizierte“ – also Menschen ohne irgendwelche Krankheitssymptome, und das heißt: gesunde Menschen, die bloß mit einem untauglichen PCR-Test „positiv“ getestet und deshalb irreführend als „infiziert“ bezeichnet wurden und werden – bei der Übertragung von COVID-19 „kaum eine Rolle spielen“:

„Nach Ende eines strengen Lockdowns vom 23. Januar bis zum 08. April wurde in Wuhan zwischen dem 14. Mai und 01. Juni ein stadtweites SARS-CoV-2-Nukleinsäure-Screening-Programm eingeleitet. Dabei gelangten die Forschenden zu einer besonders spannenden Erkenntnis: Asymptomatisch Infizierte scheinen bei der Übertragung von COVID-19 kaum eine Rolle zu spielen. Die Screening-Ergebnisse wurden im Fachjournal „nature communications“ veröffentlicht.“

Quelle u.a.:

 https://www.esanum.de/today/posts/covid-19-asymptomatisch-infizierte-uebertragen-corona-selten

Auch das sollte eigentlich längst allgemein bekannt sein.

Von daher kann man es nur noch als höchst willkürlich bezeichnen, wenn auch gesunde Menschen (wie meine Mandantin), die für niemanden eine Gefahr darstellen, vollkommen grundlos dazu genötigt wurden und werden, eine nachweislich nutzlose Maske zu tragen, was sich auch schon daraus ergibt, dass nicht einmal FFP2-Masken vor Viren schützen.

Zudem sollte niemand mehr vollkommen unkritisch die Verlautbarungen des RKI wiederholen, schon deshalb nicht, weil Mitarbeiter des RKI – darunter auch sein Chef Prof. Dr. Wieler – allem Anschein nach in zahlreiche Interessenskonflikte verwickelt sind.

Auch die folgenden Beiträge, Videos und Anmerkungen zum „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten und zum RKI-Chef Prof. Dr. Lothar H. Wieler sind absolut lesens- und sehenswert:

https://www.kla.tv/17877

https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge

https://www.kla.tv/18351

20.3.2021_Die Akte WielerVerflechtungenUnd_klaTV-18351

Wer also pauschal und den Fakten zuwider behaupten würde, es gäbe keine Gründe, die Aussagen des RKI in Frage zu stellen, wäre bestenfalls extrem schlecht informiert.

Es gibt diese Gründe – wie oben gezeigt – sehr wohl, und diese Gründe müssen auch zur Kenntnis genommen werden.

Und nochmals: Die Fallzahlen – und damit auch die darauf basierenden Empfehlungen – waren und sind absolut unergiebig und wertlos, da sie allesamt auf untauglichen PCR-Tests basieren.

Die Empfehlungen des RKI sind gerade auch angesichts der Tatsache, dass sie die Auswirkungen ihrer Empfehlungen einfach komplett ignorieren, absolut
unverantwortlich.

Müssen wir denn zu den katastrophalen menschlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Lockdown-Politik – lange vor Beginn der so gefährlichen „Corona-Schutz-Impfungen“ – hier noch weiter vortragen?

Die Analyse des BMI-Mitarbeiters Kohn hat diese Folgen schon im Mai 2020 deutlich gemacht, siehe:

http://schlussjetzt.org/BMI-Corona-Papier.pdf

Im Web sind unzählige Berichte von Lockdown-Opfern abrufbar, u.a. über das Portal „Kollateral News“, siehe:

https://kollateral.news

Es gibt unzählige weitere Quellen und mittlerweile auch Studien zu den verhängnisvollen und nicht zu rechtfertigenden Folgen des Lockdowns, allerdings in englischer Sprache, so dass diese hier nicht in Bezug genommen werden sollen.

Es wird auch immer wieder behauptet, dass die überbordenden Warnungen und Aufforderungen von Bund und Ländern im Zuge der Corona-Krise ggf. „umstritten“ waren.

Mit solchen Formulierungen wird letztlich nur davon abgelenkt, dass die kritischen Experten, die von den Mainstream-Medien einfach ignoriert oder auch diskreditiert worden sind, die offiziellen Narrative schon sehr frühzeitig im Hinblick auf alle zentralen Behauptungen des Pandemie-Theaters eindeutig widerlegt haben.

Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen (siehe Schweine- und Vogel-Grippe) offenbar gelernt, so, wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben lernt.

Oder soll es nur ein absoluter Zufall gewesen sein, dass das aktuelle Pandemiegeschehen – wie Paul Schreyer in seinem o.g. Buch nachgewiesen hat – schon seit vielen Jahren in großen Konferenzen durchgespielt worden ist?

Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.

Es sei abermals betont, dass der Einsatz von „Schockstrategien“, wie sie gerade bei der Berichterstattung über Kriege praktiziert wird, nichts „Neues“ ist.

Dieses Phänomen ist u.a. – wie bereits oben erwähnt – von der Sachbuchautorin Naomi Klein in deren Buch „die Schock-Strategie“ vertieft aufgearbeitet worden.

Alles nur „Verschwörungstheorie“?

Experten mögen irgendwann der Frage nachgehen, ob die verfassungswidrige Verfassungswirklichkeit, die wir im Zuge dieser vermeintlichen „Corona-Krise“ nicht nur in diesem Land beobachten müssen, u.a. nur noch mit den Erkenntnissen des Konformitätsexperiments von Asch, des Milgram-Experiments und des Stockholm-Syndroms erklärt werden kann.

Was auch immer die angemessene Erklärung für den gegenwärtigen Verfall der Rechtskultur und die so resignativ wirkende Passivität der meisten Menschen sein mag:

Auf unseriöse und in Wahrheit gar nicht unabhängige Quellen wie die selbsternannten „Faktenchecker“, die von Mainstreammedien– auch von den öffentlich-rechtlichen Medien – so gerne in Bezug genommen werden, sollte und darf sich jedenfalls niemand mehr berufen.

Denn niemand würde diese Faktenchecker noch zitieren, wenn er die beiden Artikel „Faktencheck bei den Faktencheckern“ gelesen hätte, die unter folgendem Link abrufbar sind:

https://www.achgut.com/artikel/faktencheck_bei_den_faktencheckern_folge_1

Es sollte auch berücksichtigt werden, wie diese „Faktenchecker“ weltweit organisiert und vernetzt sind, siehe:

www.anti-spiegel.ru/2022/eine-meldung-und-ihre-geschichte-faktenchecker-fordern-von-youtube-strengere-zensurmassnahmen/

Der Inhalt dieser Artikel spricht für sich und bedarf keines weiteren Kommentars.

 

Für jeden kritischen Zeitgenossen ist schon seit langer Zeit im Grunde tagtäglich eine massive Verletzung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags beobachten.

Formulierungen des BVerfGs wie die nachfolgende lassen vielmehr nur den Schluss zu, dass sich das BVerfG – jedenfalls in den letzten Jahren vor der Verkündung seines Urteils vom 18.7.2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags – nicht einmal ansatzweise kritisch mit der „Berichterstattung“ und dem tatsächlichen Zustand der öffentlich-rechtlichen Medien auseinandergesetzt haben kann (Zitat):

„In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.“

Es ist schlicht eine Leugnung und grobe Verzerrung der Realität, die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien pauschal als „authentisch“ und „sorgfältig recherchiert“ zu bezeichnen, so dass sie eine „Orientierungshilfe“ geben könne.

Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt.

Hier wird keine Orientierungshilfe gegeben, sondern den Rundfunknutzern durch ständige Manipulation förmlich vorgegeben, was sie als wahr / gut / gerecht / verabscheuungswürdig etc. akzeptieren und was sie tun oder unterlassen sollen.

Das VG München hat in seinem Urteil vom 11.9.2017 – M 26 K 17.3045 zutreffend ausgeführt (Zitat):

„Die Rechtfertigung der Rundfunkfinanzierung wäre nämlich nur dann in Frage gestellt, wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nur im Einzelfall, sondern generell den öffentlich-rechtlichen Auftrag (§ 11 RStV) verfehlen würden und ein strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben wäre (vgl. VG Hamburg, U.v. 21.10.2010 – 3 K 2796/09 – juris)…“

Genau das ist vor dem Hintergrund der hier aufgezeigten Entwicklungen undementierbar festzustellen: Ein totales bzw. strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Wer dieser Frage ernsthaft nachgeht, der kann sich dann auch selbst die Frage beantworten, warum viele Beitragspflichtige die Beitragszahlung verweigern, denn:

Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Recht der Menschen, die Wahrheit zu erfahren und sich Gehör zu verschaffen, und der Freiheit selbst. Aber im Medienzeitalter ist Unwissenheit Trumpf und das Verschweigen der Wahrheit an der Tagesordnung.“ (aus: John Pilger, Verdeckte Ziele, S. 13)

 

D)

Noch ein paar Anmerkungen zur angeblichen „Meinungsvielfalt“ in den öffentlich-rechtlichen Medien angesichts des Einflusses transatlantischer und sonstiger Netzwerke:

Die oben angeführten Beispiele beweisen eindrucksvoll, dass die Sendetätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – besonders im Nachrichtenwesen – „gerade“ von dem Willen zur Verbreitung einer Vielfalt an Teil- und Unwahrheiten und hinsichtlich der Benennung der wahren Ursachen vieler bedeutsamer Ereignisse und Entwicklungen von äußerster „Unfreiheit“, ein paar unbequeme Wahrheiten aussprechen zu dürfen, „geprägt“ ist.

Angesichts derartiger Desinformation selbst in Bereichen von allergrößter gesellschaftlicher Relevanz ist es evident, dass es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ebenfalls) gerade keine (Meinungs-)„Vielfalt“, gibt. Zur Erreichung gewisser Ziele scheinen offenbar alle rhetorischen und propagandistischen Tricks erlaubt zu sein.

Offenbar muss man nur – wie dies Naomi Klein schon vor mehr als 10 Jahren in ihrem Buch „Die Schock-Strategie“ sehr eindrucksvoll dargelegt hat – ein ganzes Volk nur mit massenmedialer Dauerbeeinflussung in Schockstarre versetzen und dadurch die Kritikfähigkeit des größten Teils der Bevölkerung weitestgehend suspendieren, und schon kann man jede für den Wohlstand und das Glück eines Volkes noch so verhängnisvolle „Reformpolitik“ oder eben auch  „Impf“-Kampagne, die in den von Naomi Klein genannten Beispielen stets ausschließlich dem wirtschaftlichen Vorteil sehr wohlhabender Kreise diente, einfach gegen den Willen eines Volkes durchsetzen.

Wer glaubt, dass man ein solches Katastrophen-Pandemie-Theater doch nicht weltweit inszenieren könne, der offenbart damit nur sein Nichtwissen über gewisse Strukturen und Netzwerke, die nachweislich allergrößten Einfluss auf die sog. Leit- bzw. Mainstream-Medien ausüben können.

Zum Einstieg in eine differenzierte Würdigung von „Mainstream-Medien“ sei u.a. folgende Studie von Swiss Policy Research empfohlen, deren Lektüre nur wenige Minuten beansprucht:

https://swprs.org/wp-content/uploads/2018/07/die-propaganda-matrix-spr-hdv.pdf

Wer das dann noch vertiefen möchte, der kann auf ein reichliches Angebot an medienkritischer Literatur zurückgreifen, so z.B. auch auf die Dissertation von Uwe Krüger, die dem Einfluss von elitären Netzwerken auf die Leitmedien und Alpha-Journalisten nachgespürt ist, siehe den kostenlos zugänglichen Auszug des Verlags hierzu unter:

https://www.halem-verlag.de/wp-content/uploads/2013/09/9783869624594_le.pdf

Dass transatlantische Netzwerke heimlich die Demokratie unterwandern, ist aber auch Gegenstand von zahlreichen Sachbüchern wie „Die Macher hinter den Kulissen“ von Hermann Ploppa.

Wenn Politiker in ihrer Funktion als „Rundfunkräte“ versagen, dann wohl auch deshalb, weil viele Spitzenpolitiker – wie u.a. auch Ernst Wolff August 2021 öffentlich bekannt gemacht hat – über diverse Nachwuchsrekrutierungsprogramme sehr eng mit dem World Economic Forum (WEF) vernetzt worden sind, siehe YouTube-Video „Internationale Solidarität – Ernst Wolff im Gespräch mit dem Corona Ausschuss“, abrufbar unter:

youtube.com/watch?v=3a9KKpd1t90

Für Ernst Wolff – und sicherlich nicht nur für diesen – werden die Personen durch diese Vernetzung, durch die sie erklärtermaßen auf die ihnen zugedachte Rolle als „Global Leader“ und „Global Shaper“ vorbereitet werden, endgültig zu „Marionetten“ der Kreise, die (auch) über das WEF organisiert sind.

In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, welche Konsequenzen es ganz offensichtlich für Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Sender hat, wenn sie – ob nun zu 9/11 oder zu den Folgen von Uranmunition – öffentlich Wahrheiten aussprechen, die nicht in eine übergeordnete politische Agenda zu passen scheinen. Dokumentarfilmer wie Frieder Wagner – wegen ihrer Dokus über Uranmunition (Siehe YouTube-Video: „Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra – die Folgen von Uranmunition“) bekommen dann einfach keine Aufträge mehr und fliegen somit faktisch raus.

Was hat denn eine solche Personalpolitik, die Kritiker mundtot macht und transatlantisch vernetzte und „systemhörige“ „Journalisten“ in wichtige Schlüsselpositionen hebt, mit „Demokratie“ und „Meinungsvielfalt“ zu tun?

Eine solche Personalpolitik beweist eindrucksvoll das genaue Gegenteil und erinnert an eine staatliche Zensurpolitik im Sinne eines Staatsmodells DDR 2.0.

Der Medienexperte Prof. Michael Meyen, der in der DDR aufgewachsen ist, hat in seinem Interview in der 64. Ausgabe des Corona-Ausschusses (ab ca. Minute 17:54) vom 6.8.2021 den Zustand der öffentlich-rechtlichen Medien beschrieben und dabei sogar (ab ca. Minute 21) sehr schlüssig darlegen können, warum man als Journalist sogar in der DDR nicht mit solchen existenzvernichtenden Konsequenzen (Zitat: „Fallhöhe war gering“) rechnen musste, wenn man an der Regierung Kritik geübt hat, siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=8dLLAwf1Teo&t=1185s

In so einem von Angst beherrschten System können letztlich nur Opportunisten und Duckmäuser Karriere machen, die Redlichen und Mutigen müssen schweigen, oder sie fliegen raus.

Auch die o.g. 190-seitige VB offenbarte bereits – über die verfassungsrechtlichen Einwendungen hinaus – solche Interessenkonflikte, die investigative Journalisten hätten aufgreifen müssen.

So werden in dieser VB ab Seite 87, vorletzter Absatz, auch die Interessenkonflikte einiger RKI-Mitarbeiter thematisiert.

Dort heißt es: „Die Co-Autorin des Corman/Drosten-Papiers, Marion
Koopmanns, ist WHO-Beraterin. Genauso wie Andreas Nitzsche, der früher bei TIB-Molbiol tätig war, jetzt beim RKI in leitender Funktion. Ebenfalls beim RKI ist Heinz Ellerbrok in leitender Funktion tätig, er ist zugleich Gesellschafter der von Olfert Landt geleiteten GenExpress GmbH. Die drei und die bereits erwähnte Co-Autorin Chantal Reusken haben zusammen in der Zeitschrift
Eurosurveillance veröffentlicht (…). Und nicht zu vergessen Lothar Wieler, der Präsident des RKI; er sitzt (im) European Advisory Committee on Health Research der WHO. (…)“

Und schon Monate zuvor gab es sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe u.a. Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:

https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge

Entgegen der Ansicht einiger Verwaltungsgerichte, die die Realität noch nicht hinreichend erfasst und gewürdigt haben, hängt die „Unabhängigkeit der
Rundfunkanstalten und die Vielfalt ihrer Programme“ eben evident nicht nur von der „Finanzierung“ bzw. vom Aufkommen der Beitragszahler ab.

Genauso gut oder schlecht könnte man behaupten, dass Geld einen Menschen anständig macht und noch mehr Geld noch anständiger.

Die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten hängt maßgeblich davon ab, wer dort mit welchem persönlichen Hintergrund Karriere macht und die wichtigsten Schlüsselpositionen (insbesondere: Intendant, Chefredakteur von Nachrichten-sendungen, Nachrichtensprecher) besetzen darf.

Wenn alle in höchster Position aus dem gleichen transatlantischen Club kommen, dann ist es mit der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwangsläufig dahin.

Fakt ist:

Kein Gericht hat sich bislang auch nur ansatzweise mit der Frage befasst, in welchem Umfange und in welcher Regelmäßigkeit die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Programmauftrag tatsächlich verletz(t)en und ob diese Verletzungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht aus der Sicht eines Menschen, der sich seinem Gewissen und seinen religiösen Überzeugungen verpflichtet fühlt, im Kontext mit der Zahlung eines Rundfunkbeitrags überhaupt noch zumutbar bzw. zu rechtfertigen sind.

In so ziemlich allen Urteilen aus allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, wenn sie sich zum tatsächlichen Zustand der Medien äußern sollen, regelmäßig zu lesen: „Insoweit ist obergerichtlich geklärt, dass selbst einzelne Verstöße gegen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht die Rechtmäßigkeit der Erhebung des Rundfunkbeitrags berühren …“.

Einzelne Verstöße???

Wird diese falsche Behauptung wie ein Mantra wiederholt, weil es sich nicht vorstellen kann, was in diesem Land eigentlich nicht (mehr) vorstellbar sein dürfte?

Angesichts der Berichterstattungen in den öffentlich-rechtlichen Medien in den letzten 6 – 7 Jahren ist die Behauptung, dass es doch bloß „einzelne Verstöße“ gebe, endgültig zur Farce geworden.

Die Macher des Portals „Die Propagandaschau“ haben ihre fünfjährige Arbeit wie folgt zusammengefasst:

„5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda“ in der Zeit von September 2013 bis August 2018“, wobei sich der Kläger von ggf. beleidigenden Aussagen in dem nachfolgenden Zitat distanziert, auch wenn er die in diesem Zitat zum Ausdruck kommende scharfe Kritik für gerechtfertigt hält (Zitat):

„5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda sind genug. Ende des Monats wird die Arbeit an diesem Blog eingestellt. Die mehr als 1,7 Millionen Worte in den mehr als 3.000 veröffentlichten Beiträgen würden rund 17 Bücher füllen, wenn man übliche 100.000 Worte für ein Buch zugrunde legt. Auch wenn darunter viele Reblogs und Auszüge aus verlinkten Artikeln in anderen Medien sind, kann sich der eine oder andere vielleicht annähernd ausmalen, wie viel Arbeit hier investiert wurde.

Darunter ist das Schreiben und Layouten der Artikel, Produzieren ungezählter Videos und Grafiken, Verfassen von Tweets und die Administration dreier Blogs (Propagandaschau, Propagandamelder und Propagandaticker) nur ein Teil der täglichen Arbeit gewesen, denn die Hauptarbeit bestand selbstverständlich in Recherche, Sichtung, Studium, Aus- und Bewertung sowie Archivierung einer Unmenge von Quellen und Informationen.

Regelmäßige Leser wissen, dass wir in den mit Zwangsgebühren
finanzierten Staatssendern täglich, systematisch und in allen substanziellen Fragen der Innen- und Außenpolitik belogen und manipuliert werden.
Wer das noch bezweifelt oder in Abrede stellt, ist entweder ein vollkommen ahnungsloser Dummkopf oder Teil dieses verbrecherischen Systems, das in den vergangenen Jahren unvorstellbares Leid, Krieg, Terror, Vertreibung, Massenflucht, Ausbeutung, sowie soziale und politische Spaltung und den beginnenden Zerfall der EU bewirkt hat.

Es gehört zur Wahrheit, die Verantwortlichen als das zu bezeichnen, was sie sind: Verbrecher, Abschaum, Massenmörder an der Wahrheit und Massenmörder an Millionen Menschen. Da gibt es nichts zu beschönigen, nichts zu rechtfertigen und nichts zu relativieren. Wer, wissend um die deutsche und europäische Geschichte, erneut ein ganzes Volk je nach Bedarf belügt, sediert, desinformiert, spaltet, zu Krieg und Hass aufstachelt, der ist moralisch noch tiefer als die eigenen Großväter zu verorten, denn die hatten keine Chance, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch weitgehend neue Macht der Massenmedien und der Propaganda auch nur annähernd zu durchschauen, geschweige denn, sich gegen ein totalitäres und mörderisches System zur Wehr zu setzen, das diese Macht noch vergleichsweise stümperhaft zur Waffe machte.

Die servilen Täter von heute, die Gniffkes, Klebers, Miosgas, Sievers, Buhrows, Slomkas, Atais, Lielischkies und wie sie alle heißen, kennen aber die Geschichte und sie wissen um die Macht der Medien. Sie töten die Wahrheit vorsätzlich und ohne jeden Skrupel – für einen tausendfachen Judaslohn, den selbst Judas nicht hätte annehmen wollen. Sie haben nicht einen, sie haben Millionen Menschen in der vorwiegend islamischen Welt und Zehntausende Menschen in der Ukraine auf dem nicht vorhandenen Gewissen. Die Banalität des Bösen lächelt freundlich in öffentlich-rechtliche Kameras und lässt hinter einem Vorhang aus Lügen al-Kaida die Drecksarbeit machen.

Was kann man jenen empfehlen, die tatsächlich immer noch glauben, sie würden in ARD und ZDF wahrheitsgemäß, objektiv, unparteilich und umfassend informiert, so wie die Rundfunkstaatsverträge es verlangen? Ganz ehrlich? Diesen Zeitgenossen ist nicht zu helfen. Sie leben in Dummheit und sie werden eines Tages dumm sterben. Die Chance, dass sie nicht „nur“ mediale, sondern auch physische Opfer von Propaganda werden, war nie größer als heute und sie steigt täglich.

Der Krieg der neoliberalen Imperialisten gegen eine Meinungsfreiheit, die als renitenter Widerspruch aufzutreten wagt, eskaliert nicht nur in Deutschland mit Zensur und Verfolgung, sondern auch immer schärfer in den USA, wo wordpress.com zuhause ist. Es ist deshalb abzusehen, dass Bestrebungen, diesem Blog den Stecker zu ziehen, in nicht allzu ferner Zukunft erfolgreich sein werden. Wer später noch mal all die Desinformation und Propaganda der letzten 5 Jahre über den Maidan, Ukrainekrieg, Syrien, Jemen etc. nachlesen will, sollte sich beizeiten unser Offline-Paket herunterladen.“ (Zitat Ende, Fettdruck wurde durch Unterzeichner hinzugefügt)

Quelle:

https://propagandaschau.wordpress.com

 Wer allein nur das Archiv der Propagandaschau durchstöbert, der wird erkennen müssen, dass das obige Resümee zu 5 Jahren Propaganda-Dokumentation leider nicht übertrieben ist, sondern voll und ganz den realen degenerierten Zustand der Medien beschreibt.

D)

Jede Strafverfolgungsbehörde kann sich nunmehr selbst die Frage beantworten:

Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals angemessen über solche Erkenntnisse berichtet, die für alle Menschen in diesem Lande von allergrößtem Interesse sind?

Achtsamkeit bedeutet, dass man sich rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst und dann situationsangemessen reagiert, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt.

Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben, es sei denn, sie wollen sich aus Bequemlichkeit und Feigheit freiwillig selbst in die Reihen der Zufallstheoretiker und Verschwörungsleugner einordnen.

Die Zeiten für eine solche Ignoranz sind längst vorbei. Die Fakten liegen auf dem Tisch.

Die Verantwortlichen in den öffentlich-rechtlichen Sendern können sich zu ihrer Verteidigung nicht, jedenfalls nicht mehr glaubhaft auf ihre Unwissenheit berufen.

Anfang Oktober 2021 hat der ARD-Mitarbeiter Ole Skambraks diese Situation in einem offenen Brief, der unter

https://multipolar-magazin.de/artikel/ich-kann-nicht-mehr

veröffentlicht worden ist, nachdrücklich bestätigt, und in diesem offenen Brief gleich einleitend ausgeführt (Zitat):

„Ich kann nicht mehr schweigen. Ich kann nicht mehr wortlos hinnehmen, was seit nunmehr anderthalb Jahren bei meinem Arbeitgeber, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk passiert. In den Statuten und Medienstaatsverträgen sind Dinge wie „Ausgewogenheit“, „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ und „Diversität“ in der Berichterstattung verankert. Praktiziert wird das genaue Gegenteil. Einen wahrhaftigen Diskurs und Austausch, in dem sich alle Teile der Gesellschaft wiederfinden, gibt es nicht…“

Es ist somit längst überfällig, dass dem „System“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Propaganda endlich einmal die strafrechtlichen Grenzen des totalen Versagens aufzeigt werden.

Denn gerade die einseitige und verzerrende „Berichterstattung“ der öffentlich-rechtlichen Medien über Ursprung, Verlauf und Folgen der „Corona-Pandemie“ und die verhängnisvollen Folgen der genetischen „Impf“-Stoffe hat höchst eindrucksvoll bewiesen, dass diese Medien in für die Gesellschaft äußerst wichtigen Fragen überhaupt keinen öffentlichen Diskurs mehr zulassen, mit fatalen Folgen für die Gesundheit und das Lebensglück von Millionen Menschen.

Wenn durch Mitwirkung bei der P(l)andemie-Schockstrategie sogar schwerste Völkerrechtsverbrechen verwirklicht werden, dann kann sich jeder die Frage beantworten, was in der Realität denn noch von der Rundfunkfreiheit übrig ist und ob eine solche Form der Desinformation und Propaganda  gerade unter verfassungsrechtlichen Aspekten bzw. unter Berücksichtigung kollidierender Verfassungsgrundsätze und der Grundrechte (insbesondere der Gewissensfreiheit und der Menschenwürde) auch noch mit einer „Finanzierungsgarantie“ versehen werden darf.

 

Hochachtungsvoll

Felix Mustermann

Strafanzeige gegen die Geschäftsführer der Fa. BioNTech sowie alle Behördenvertreter, die trotz konkreter Hinweise zu fatalen Folgewirkungen der mRNA-Impfung Ermittlungen unterlassen oder verhindert haben

egruppe Pharmageddon

Felix Mustermann                                                                                                        4.1.2022
Musterstr. 8
22222 Musterstadt

An die
(jeweils örtlich zuständige)
Staatsanwaltschaft Musterstadt
….Str. 30
…. Ort

Zustellung per Fax: ….

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(nicht: per Mail)

 

Strafanzeige gegen

die Geschäftsführer der Fa. BioNTech,

den Landrat…./ Oberbürgermeister…,

den Leiter des Gesundheitsamtes…,

alle anderen beteiligten Politiker, Behördenvertreter, Ärzte, Arbeitgeber, Eltern und sonstigen Personen in Ihrem Zuständigkeitsbereich,

die an der Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs von Pfizer / Biontech beteiligt waren,

alle Staatsanwälte, die in diesem Kontext trotz konkreter Verdachtsmomente und Hinweise Ermittlungen unterlassen oder gar verhindert haben,

 

wegen 

aller nach dem AMG, dem StGB und dem VStGB in Betracht kommenden Straftaten und Beteiligungsformen.

In diesem Kontext besteht insbesondere der dringende Tatverdacht des Völkermordes i.S. der Tatbestände nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4 VStGB und der dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Nr. 6 Var. 4 („der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt“), Nr. 8, 9 und 10 VStGB sowie der „Verletzung der Aufsichtspflicht“ nach § 14 VStGB und des „Unterlassens der Meldung einer Straftat“ nach § 15 VStGB.

 

Begründung:

A)

Zur Begründung meiner Strafanzeige verweise ich vollumfänglich

1.

auf das Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg vom 27.12.2021 zur Strafbarkeit des Herstellers BioNTech u.a. nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer/BioNTech,

im Volltext abrufbar u.a. unter

https://beatebahner.de/lib.medien/Rechtsgutachten%20zur%20Strafbarkeit%20der%20Impfung%20nach%2095%20AMG.pdf

2.

auf die strafrechtlichen Ausführungen der Rechtsanwältin Beate Bahner zu diesen genetischen „Impf“-Stoffen in ihrem Sachbuch „Corona-Impfung“ der Rechtsanwältin Beate Bahner, siehe dort u.a. S. 370 ff.

3.

Auf die Strafanzeige des Rechtsanwalts Tobias Schmid von März 2021, die – soweit bekannt – bei allen (!) Staatsanwaltschaften in Deutschland eingereicht worden ist, siehe hierzu u.a.:

www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoertstaatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html

 

B)

Schon vor dem Hintergrund der in dem vorgenannten Quellen dargelegten Fakten und Erkenntnisse ist eindeutig festzustellen:

Die Durchsetzung solcher genetischen Eingriffe im Wege eines direkten oder indirekten „Impfzwangs“ begründet den dringenden Tatverdacht der Verwirklichung gleich mehrerer Straftatbestände, darunter auch des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB), insbesondere des Völkermordes.

Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung ist strafbar, ganz gleich, ob diese Nötigung durch Gesetz / Verordnung / Betriebsanweisung etc. erfolgt.

In diesem Kontext ist ausdrücklich hervorzuheben:

I. 

Grundgesetzliche Grenzen:

Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG.

Gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sich die Rechtsprechung des BVerfGs offenbar nicht mehr an das GG und die Leitidee einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt.

Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs (als es sich noch an das GG gebunden fühlte) gerade davor, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (vgl. u.a. BVerfGE 88, 203, 251 f.).

Es würde einen Menschen aber zu einem solchen Objekt – hier unverantwortlichen – staatlichen Handelns zu machen, wenn ihm durch eine „Impfpflicht“ ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität aufgezwungen wird, und das besonders dann, wenn die hohen Risiken der neuartigen genetischen „Impf“-Stoffe, die in Wahrheit keine Impfstoffe sind (dazu nachfolgend mehr), von allem Anfang an, schon vor der (extrem verkürzten und ohne Langzeitstudien etc. erfolgten) Zulassung, bekannt sein mussten und auch bekannt waren und zudem seit der Zulassung durch zahlreiche Fälle schwerer und schwerster Nebenwirkungen bis hin zum Tod bestätigt worden sind.

Quellen hierzu u.a. (bewusst starke Einschränkung, da es hierzu dutzende gute Quellen gibt):

Zudem verletzt es jeden gläubigen Menschen in seiner Glaubensfreiheit gem. Art. 4 Abs. 1 GG, wenn er auch noch an seinem eigenen Körper einen Eingriff in die Schöpfung Gottes gestatten soll. Es steht keinem (Un-)Menschen zu, an der Schöpfung Gottes mit Gentechnik herumzupfuschen.

Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.

In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.

Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1.223 Todesfälle zu verzeichnen waren.

Quelle: https://phmpt.org/wp-content/uploads/2021/11/5.3.6-postmarketing-experience.pdf

Zur Impftotenbilanz (Stand 17.7.2021):

www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz

Sehr erhellend sind hierzu auch Hochrechnungen unter Berücksichtigung des gemeinhin bekannten „Underreporting“, siehe hierzu u.a. Beate Bahner, wie vor, Seite 180 ff.

Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:

https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/

Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen. 

 Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.

 

II.

Europarechtliche Grenzen:

 Auch nach Art. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt  (Zitat):

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“

Nach Art. 3 dieser Charta gilt zudem (Zitat):

„Recht auf Unversehrtheit

  • Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
  • Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
  1. die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
  2. das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
  3. das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
  4. das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.“

Abs. 2 lit. a) ist selbsterklärend.

Vor Gericht könnten konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, dass diese CoronaImpfung in Wahrheit „eugenischen Praktiken“ dient, eben weil es konkrete Hinweise dafür gibt, dass Menschen nach diesen genetischen Eingriffen unfruchtbar bzw. zeugungsunfähig werden (siehe hierzu u.a. Beate Bahner, Corona-Impfung, Seite 143, 144, 175, 259 f. mit weiteren Nachweisen).

Die somit durch diese genetischen Eingriffe aufgenötigten Folgen sind mit dem Recht nach Art. 9 dieser Charta, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, evident nicht nur nicht vereinbar. Sie greifen dieses Recht systematisch an.

Und werden die Körper der Menschen durch solche „gentechnischen Experimente“ hier nicht auch i.S. von Abs. 2 lit. d) zur Erzielung von Gewinnen der Pharmaindustrie „verwendet“, auch wenn dies im Rahmen einer „genetischen Agenda“, die der Reduktion der Weltbevölkerung dienen mag, für die Vorteilnehmer ggf. nur eine nachrangige „Nebenfolge“ ist, eine geradezu teuflische Art von „Win-Win-Situation“ sozusagen?

In dem Antrag einiger Bundestagsabgeordneter vom 24.3.2021 – Drucksache 19/27851 – wird die Resolution 236 der Parlamentarischen Versammlung vom 27.1.2021 wie folgt zutreffend zusammengefasst:

„1.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PVER) beschloss in ihrer hybriden Sitzung vom 27. Januar 2021, die Resolution 236 “Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations“. Der Europarat ist der Zusammenschluss von 48 europäischen Staaten. Die Versammlung hat zwar keine legislativen oder exekutiven Befugnisse, jedoch sind seit seiner Gründung die Entschließungen des Europarats eine Richtschnur demokratischen Handelns in den Mitgliedstaaten und Beginn von staatlichen

Gesetzesinitiativen.

Die Resolution beschreibt die ethischen, rechtlichen und praktischen Probleme der Turbo-Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes. So wird bereits unter Nummer 3 deutlich erklärt, dass: „[…] auch rasch eingesetzte, sichere und effektive Impfstoffe kein sofortiges Allheilmittel [sind].“ (Resolution 2361 (2021)).

Auch die mögliche Diskriminierung von nichtgeimpften bzw. impfunwilligen Menschen wird thematisiert: 

„7.3. im Hinblick auf die Gewährleistung einer hohen Akzeptanz der Impfstoffe

7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;“ (ebd.) 

„7.3.2. dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden;“ (ebd.).“

Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf

Wer die Resolutionen des Europarats für unverbindliches Geschwätz hält, der nehme weiter zur Kenntnis:

III. 

Völkerrechtliche Grenzen:

Art. 25 GG stellt klar:

„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes“.

Hier ist der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) besonders zu beachten, siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte !

Vollständiger Text des Paktes ist hier abrufbar:

https://www.institut-fuer-

menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pa kt.pdf

Für den Fall drohender bzw. realisierter Impfpflicht dürfte Art. 7 einschlägig sein:

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Artikel 7 Satz 2 des IPbpR verbietet also, dass Irgendjemand, der seinen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten innehat, ohne seine freiwillige Zustimmung einem medizinischen oder wissenschaftlichen Versuch unterworfen wird. Hierdurch wird eine Impfpflicht bereits im Ansatz untersagt.

 

IV.

Diese genetischen „Impfungen“ sind keine „Impfung“, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz! 

Siehe hierzu u.a.:

https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie

https://www.basel-express.ch/redaktion/gesellschaft/3083-das-ist-keine-impfung-sonderneine-prophylaktische-gen-therapie

Untersetzt wird der experimentelle Charakter der Gen-Injektionen durch die eigenen Angaben der Fa. BioNTech in ihrem englischsprachigen Bericht an die SECURITIES AND EXCHANGE COMMISSION in den USA vom November 2020:

Dort heißt es auf Seite 68 im zweiten Absatz:

“Es ist möglich, dass keiner unserer Produktkandidaten oder Produktkandidaten, die wir in Zukunft entwickeln möchten, jemals eine behördliche Zulassung erhalten wird. Wir haben nur begrenzte Erfahrung mit der Einreichung und Unterstützung von Anträgen, die für die Erlangung von Marktzulassungen erforderlich sind, und müssen uns möglicherweise auf externe Auftragsforschungsinstitute oder CROs, behördliche Berater oder Mitarbeiter verlassen, die uns bei diesem Prozess unterstützen. Unseres Wissens gibt es derzeit keinen Präzedenzfall dafür, dass eine mRNA-basierte Immuntherapie, wie sie von uns entwickelt wird, von der FDA, der Europäischen Kommission oder einer anderen Regulierungsbehörde weltweit zum Verkauf zugelassen wird. Obwohl wir davon ausgehen, BLAs für unsere mRNA-basierten Produktkandidaten in den USA und in der Europäischen Union vorzulegen, wurden mRNA-Therapien als Arzneimittel für die Gentherapie eingestuft, andere Jurisdiktionen können unsere mRNA-basierten Produktkandidaten jedoch als neue Medikamente betrachten, nicht als Biologika oder Gentherapie-Arzneimittel und erfordern unterschiedliche Vermarktungsanträge. Um die behördliche Zulassung zu erhalten, müssen den verschiedenen Zulassungsbehörden für jede therapeutische Indikation umfangreiche präklinische und klinische Daten sowie unterstützende Informationen vorgelegt werden, um die Sicherheit und Wirksamkeit des Produktkandidaten zu belegen. Die Erlangung der behördlichen Zulassung erfordert auch die Übermittlung von Informationen über den Herstellungsprozess des Produkts an die zuständige Regulierungsbehörde und die Inspektion der Produktionsanlagen durch diese. Alle von uns entwickelten Produktkandidaten sind möglicherweise nicht wirksam, nur mäßig wirksam oder können unerwünschte oder unbeabsichtigte Nebenwirkungen, Toxizitäten oder andere Eigenschaften aufweisen, die unsere Erlangung einer Marktzulassung verhindern oder die kommerzielle Nutzung verhindern oder einschränken können.

Originaltext: „… it is possible that none of our product candidates, or any product candidates we may seek to develop in the future, will ever obtain regulatory approval. We have limited experience in filing and supporting the applications necessary to gain marketing approvals and may need to rely on third-party contract research organizations, or CROs, regulatory consultants or collaborators to assist us in this process. To our knowledge, there is no current precedent for an mRNA-based immunotherapy such as the type we are developing being approved for sale by the FDA, European Commission or any other regulatory agency elsewhere in the world. Although we expect to submit BLAs for our mRNA-based product candidates in the United States, and in the European Union, mRNA therapies have been classified as gene therapy medicinal products, other jurisdictions may consider our mRNAbased product candidates to be new drugs, not biologics or gene therapy medicinal products, and require different marketing applications. Securing regulatory approval requires the submission of extensive preclinical and clinical data and supporting information to the various regulatory authorities for each therapeutic indication to establish the product candidate’s safety and efficacy. Securing regulatory approval also requires the submission of information about the product manufacturing process to, and inspection of manufacturing facilities by, the relevant regulatory authority. Any product candidates we develop may not be effective, may be only moderately effective, or may prove to have undesirable or unintended side effects, toxicities or other characteristics that may preclude our obtaining marketing approval or prevent or limit commercial use.“

Weiter heißt es auf Seite 69, zweiter Absatz, des Berichtes:

„Es wurde keine mRNA-Immuntherapie zugelassen und wird möglicherweise auch nie zugelassen werden. Die Entwicklung von mRNA-Medikamenten birgt aufgrund des neuartigen und beispiellosen Charakters dieser neuen Kategorie von Therapeutika erhebliche klinische Entwicklungs- und regulatorische Risiken. Als potenzielle neue Kategorie von Therapeutika wurden unseres Wissens bisher keine mRNA-Immuntherapien von der FDA, EMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen. Die erfolgreiche Entdeckung und Entwicklung mRNA-basierter (und anderer) Immuntherapien durch uns oder unsere Mitarbeiter ist höchst ungewiss und hängt von zahlreichen Faktoren ab, von denen viele außerhalb unserer oder ihrer Kontrolle liegen. Bis heute gab es noch nie ein kommerzialisiertes mRNA-basiertes Produkt. Unsere Produktkandidaten, die in den frühen Phasen der Entwicklung vielversprechend erscheinen, können aus vielen Gründen nicht vorankommen,

Verzögerungen in der Klinik oder in der Klinik erfahren oder den Markt nicht erreichen: …“

Originaltext: „No mRNA immunotherapy has been approved, and none may ever be approved. mRNA drug development has substantial clinical development and regulatory risks due to the novel and unprecedented nature of this new category of therapeutics. As a potential new category of therapeutics, to our knowledge, no mRNA immunotherapies have been approved to date by the FDA, EMA or other regulatory agency. Successful discovery and development of mRNA-based (and other) immunotherapies by either us or our collaborators is highly uncertain and depends on numerous factors, many of which are beyond our or their control. To date, there has never been a commercialized mRNA-based product. Our product candidates that appear promising in the early phases of development may fail to advance, experience delays in the clinic or clinical holds, or fail to reach the market for many reasons, including:     …“

Quelle:

https://investors.biontech.de/node/8746/html#N1_CORPORATE_INFORMATION

Soweit behauptet wird, diese „Impfung“ wäre kein gentechnischer Eingriff in den Körper, dann liest sich das hier aber anders.

Im Kontext der obigen Ausführungen von BioNTech im Geschäftsbericht unter Betrachtung von Art. 7 Abs. 2 IPbpR ist also eine Subsumtion dahingehend vorzunehmen, dass die Einwohner des Vertragsstaates Bundesrepublik Deutschland (gilt auch für Österreich und die Schweiz) in jedem Falle eine freiwillige Einwilligung zur Injektion von mRNA-Gentechnik geben müssen und im Umkehrschluss eine Impfpflicht – und in der möglichen Eskalation ein Impfzwang – gegen den IPbpR und damit gegen geltendes Völkerrecht verstoßen.

In der Systematik des IPbpR sieht man in weiteren Artikeln, dass Ausnahmen von verbrieften Menschenrechten in bestimmten Fällen zulässig sind, z.B. in Art. 21 IPbPR.

Bei dem Verbot und Gebot in Art. 7 IPbPR gibt es aber keine derartigen Ausnahmetatbestände.

Diese Regelung kann daher nicht außer Kraft gesetzt werden.

Zudem haben neue Erkenntnisse ergeben, dass die Hauptbestandteile des Impfstoffs Comirnaty aus Inhaltsstoffen bestehen, die nicht einmal am Menschen zugelassen sind.

Hersteller sind Firmen, die in der „Vernetzung von Geräten“ spezialisiert sind.

Die Nano-Lipide und Nano-Partikel ALC-0315 und ALC-0159 sind nur für Forschungszwecke einsetzbar und werden von Technologiefirmen – nicht von Pharmafirmen produziert.

Dies sind nach Einschätzung der Kollegin Beate Bahner massive Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz. Allen Personen, die sich an diesen Impfungen beteiligen, droht nach § 95 AMG eine Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren.

Die Firma Echelon. Inc, die diese Nano Lipide für Biontech/Pfizer herstellt, schreibt auf ihrer Homepage:

„…diese Lipide werden im BioNTech Impfstoff „BNT162b2″ eingesetzt, sind aber nicht für die Verwendung am/im Menschen zugelassen sondern ausschließlich für Forschungszwecke.“

Im Original heißt es:

„ALC-0315 is an ionizable lipid which has been used to form lipid nanoparticles for delivery of RNA. ALC-0315 is one of the components in the BNT162b2 vaccine against SARS-CoV-2 in addition to ALC-0159, DSPC, and cholesterol. This product is for research use only and not for human use.“

Quellen:

https://www.echelon-inc.com/product/alc-0315/

https://www.echelon-inc.com/product/alc-0159/

Der Stoff, der also ausdrücklich nur für Forschungszwecke zu benutzen ist, ist also tatsächlich im IMPFSTOFF BNT162b2 von Biontech/Pfizer enthalten.

Dies in dem offiziellen EMA-Dokument zum Biontech-Präparat auf Seite 16 unter „sonstige Bestandteile“ nachzulesen.

Quelle:

https://www.ema.europa.eu/en/documents/product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf

Hier noch ein weiterer Hersteller dieser Nano Lipide aus China, der ebenfalls klarstellt:

„… research use only“

Quellen:

https://www.sinopeg.com/2-polyethylene-glycol-2000-n-n-ditetradecylacetamide-alc-0159-cas-1849616-42-7_p477.html

https://www.sinopeg.com/4-hydroxybutyl-azanediyl-bis-hexane-6-1-diyl-bis-2-hexyldecanoate-alc-0315-cas-2036272-55-4_p476.html

5.

Fazit:

Eine Gentherapie ist gerade keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“.

Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen rumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.

Juristen werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie diese bewusste Irreführung der Menschen durch den Gesetzgeber selbst (völker-)strafrechtlich zu werten ist.

Es ist evident, dass diese als „Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie der Menschen gegen den Nürnberger Kodex verstößt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterschlagung der höchst besorgniserregenden Berichte aus aller Welt über die Folgen dieser Massen-„Impfungen“.

Für den Volltext des Nürnberger Kodex gibt es im Web viele Quellen, siehe u.a:

https://dg-pflegewissenschaft.de/wp-content/uploads/2017/05/NuernbergKodex.pdf

V.

Diese genetische „Therapie“ schützt bekanntlich nicht vor einer Infektion vor SARS-Cov-2 und schützt auch nicht davor, das Virus weitergeben zu können.

Diese Tatsache wird durch zahlreiche wissenschaftliche Quellen bestätigt. Das dürfte auch längst allgemein bekannt sein, jedenfalls denen, die noch nicht durch die Dauerpanikmache bei ARD und ZDF und anderen Altmedien total verblödet sind.

Vielmehr besteht Grund zu der Annahme, dass gerade die Geimpften eine Gefahr für die Gesundheit der Ungeimpften darstellen.

Siehe dazu u.a. Beate Bahner, wie vor, S. 230 ff. mit weiterführenden Quellen.

VI.

Diese „Impfstoffe“ sind zudem bekanntlich nur „bedingt“ zugelassen, hier die offizielle Bestätigung des Paul-Ehrlich-Instituts (abgerufen am 26.12.2021), wo es unter dem Link „Wie viele Impfstoffe gegen COVID-19 sind aktuell zugelassen?“ ausdrücklich heißt:

„Aktuell sind fünf Impfstoffe gegen COVID-19 bedingt zugelassen, zwei mRNA-Impfstoffe, zwei Vektor-Impfstoffe und ein proteinbasierter Impfstoff. Weitere Impfstoffkandidaten gegen COVID-19 befinden sich in der Zulassung oder in klinischen Prüfungen.“

Quelle:

https://www.pei.de/DE/service/faq/coronavirus/faq-coronavirus-node.html

Dies wurde zuletzt u.a. in der 81. Sitzung des Corona-Ausschusses erörtert, die immer noch auf der Plattform Odysee abrufbar ist:

https://odysee.com/@Sauerlaender:5/Corona_Ausschuss_81_Augen_auf_und_durch:1

Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er an einer noch laufenden Studie teilnimmt.

Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig. Kein Jurist würde das ernsthaft bestreiten.

Dem Probanden bzw. „menschlichen Versuchstier“ steht es frei, an einer derart unverantwortlichen „Studie“ teilzunehmen. Er kann eine solche Studie auch jederzeit abzubrechen.

VII.

Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- u. Freiheitsrechte.

Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik. Im Gegenteil: Er verteidigt damit nur seine eigenen natürlichen Rechte.

Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.

Wer das anders sieht, der sollte sich einmal selbst fragen, wie er sich die Anmaßung erlauben kann, über das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmen zu können. Hält er sich etwa für Gott? Hat er Rechte am Leben und am Körper seiner Mitmenschen?

Wer jede Aufklärung und Information ablehnt und bereit ist, mit seinem Leben grundlos russisches Roulette zu spielen, weil er gar nicht mehr weiß, was ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Leben eigentlich ist, der mag dies tun.

Aber er muss seine Mitmenschen in Ruhe lassen. Die müssen ihn schließlich auch behandeln und beerdigen, wenn er irgendwann in die Statistik der Impfopfer eingehen sollte.

VIII.

Es gibt in vielen Bereichen des Berufslebens auch noch spezifische Einwendungsmöglichkeiten, z.B. nach § 17 a des Soldatengesetzes:

  • 17a des Soldatengesetz (SG) schreibt den Soldaten die Pflicht zur Gesunderhaltung vor.

Dort heißt es u.a.:

  • Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
  • Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder

  1. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

  • Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.

Ein Soldat würde m.E. also zumindest grob fahrlässig i.S. des § 17 a Abs. 1 SG handeln, wenn er seine Gesundheit und sogar sein Leben mit einer experimentellen Gentherapie gefährden würde, die ausweislich amtlicher Melderegister (wie z.B. der EMA) schon unzählige schwere Nebenwirkungen erfasst hat.

Zudem sind die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG nicht erfüllt, da diese Gentherapie nachweislich gerade nicht (!) geeignet ist, „zur Verhütung oder Bekämpfung“ übertragbarer Krankheiten beizutragen.

Aus den o.g. Gründen ist eine solche „ärztliche Maßnahme“ in Gestalt einer Gentherapie zudem auch eindeutig „unzumutbar“, i.S. des § 17 a Abs. 4 SG, da sie mit erheblichen Gefahren für Leben und (!) Gesundheit verbunden ist.

IX.

Ohne angemessene Aufklärung muss sich ohnehin kein Mensch „impfen“ bzw. gentechnisch „modifizieren“ lassen, das ergibt sich nicht nur aus dem Nürnberger Kodex, sondern auch aus dem nationalen Recht (vgl. u.a. § 630 e BGB, siehe hierzu auch Beate Bahner, ebenda, S. 36 ff., u.a. mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH).

Eine „Impfpflicht“ ist somit selbst dann irrelevant, wenn der Gesetzgeber sich erdreisten würde, eine derart unverantwortliche Gentherapie so anzuordnen.

Eine solche Anmaßung könnte er sich nur solange erlauben, wie er die Menschen über die wahre Natur dieser „Impfungen“ und über ihre – längst feststehenden – extrem hohen Risiken im Unklaren lassen würde.

Aber keine Lüge kann auf Dauer bestehen. Und wehe denen, wenn der Tag kommt, dass die Mehrheit der Menschen  aus ihrem massenmedial inszenierten Dauerschock-Dauergehirnwäsche-Tiefschlaf-Zustand erwacht.

Soweit in aller Kürze und Eile einige wesentliche Argumente zusammengefasst, da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte.

X.

Um es ganz deutlich zu sagen: 

Wer trotz Kenntnis dieser Daten und Fakten  

eine Zulassung eines solchen „Impfstoffs“ beantragt oder gewährt hat oder  

sogar eine „Impfpflicht“ mit diesen genetischen Impfstoffen (durch Gesetz oder anderweitig) angeordnet hat  

oder sich an der Durchsetzung dieser „Impfpflicht“ in irgendeiner Form beteiligt hat,

oder eine solche Impfpflicht für „verfassungsgemäß“ deklariert hat,  

hat m.E. gleich – sei es nun, je nach Tatbeitrag – als Anstifter, Mittäter oder Gehilfe – mehrere Tatbestände des Völkerstrafrechts verwirklicht.  

Es besteht insbesondere der dringende Tatverdacht des Völkermordes i.S. des § 6 VStGB: 

Meines Erachtens dürften die Tatbestände nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4 VStGB eindeutig erfüllt sein. 

Und es besteht m.E. weiter der dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit:

Die Tatbestände nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Nr. 6 Var. 4 („der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt“), Nr. 8, 9 und 10 VStGB dürften ebenfalls eindeutig verwirklicht sein.

An die „Verletzung der Aufsichtspflicht“ nach § 14 VStGB und das „Unterlassen der Meldung einer Straftat“ wird nochmals ausdrücklich erinnert.

Staatsanwälte und Richter, die trotz konkreter, belastbarer Anhaltspunkte jetzt immer noch die Aufnahme der Ermittlungen oder die Vornahme von Ermittlungsmaßnahmen, die unter Richtervorbehalt stehen, verweigern, machen sich m.E. nicht nur wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung schuldig, sondern begründen m.E. den Tatverdacht Mittäter und Gehilfen eines Völkermordes zu sein.

Denn offenbar bleiben sie untätig, um der Durchsetzung dieser teuflischen Agenda bloß nicht im Weg zu stehen.

Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

 

Hochachtungsvoll

 

 

Strafanzeige wegen Einführung der Maskenpflicht für Schulkinder (wider den Versuch der Entmündigung und Traumatisierung einer ganzen Gesellschaft)

41_Grippe Covid Grafik


Bild: Justitia/Pixabay CC0

(Vorlage zur freien Verwendung für Eltern und Betroffene)

Felix Mustermann                                                                               Musterstadt, den 12.8.2020
und Sabine Musterfrau
Musterstraße Nr. 1
11111 Musterstadt

An die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Fritz-Roeber-Straße 2
40213 Düsseldorf

Per Post oder per Fax: 0211 / 6025-2929

(nicht per Mail)

Strafanzeige wegen der Einführung der Maskenpflicht für Schulkinder in NRW ab dem 12.8.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafantrag und erstatte ich

                       Strafanzeige

gegen

alle Mitglieder der nordrhein-westfälischen Landesregierung
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen
insbesondere wegen des Tatverdachts

der Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun gem. §§ 223, 340 StGB,

der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB

des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,

der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,

Hochverrat gegen ein Land gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB

jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

 

Begründung: 

I.

Auf dem Portal „Wir in NRW – Das Landesportal“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung heißt es unter der Überschrift „Achtsam und sorgsam sein – klare Vorgaben für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten – 3.8.2020 …“

abrufbar unter den Link:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-achtsam-und-sorgsam-sein-klare-vorgaben-fuer-einen-angepassten

u.a. (Zitat): 

„Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten. Diese umfasst für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts.“ 

II.

Ganz unabhängig davon, wie eine solche Maskenpflicht während der gesamten Unterrichtsdauer strafrechtlich und haftungsrechtlich zu würdigen ist, muss – um die wahre Dimension dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit deutlich machen zu können – einleitend einmal besonders hervorgehoben werden, was gem. der UN-Antifolterkonvention, siehe u.a.: 

https://www.antifolterkonvention.de/definition-der-folter-3153/ 

unter „Folter“ zu verstehen ist (Zitat):

„Die UN-Antifolterkonvention enthält in ihrem Artikel 1 eine Definition der Folter:

Nach Artikel 1 der Konvention versteht man unter Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Diese Definition wird durch erklärende Beispiele noch weiter spezifiziert. So muss diese Schmerzen bzw. Leiden zuführende Handlung erfolgen:

  • Bsp. um von der Person oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen,
  • um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen,
  • um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen
  • oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierungen beruhenden Grund.

Dabei ist allerdings Voraussetzung nach Artikel 1, dass

  • diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes
  • oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person,
  • auf deren Veranlassung
  • oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis

verursacht werden.“

Zum Vergleich schaue man sich einmal die Bilder der Gefangenen in Guantamo an, auf denen sie mit einer Maske zu sehen sind.

Sind solche völkerrechtswidrigen Verhältnisse jetzt das Ideal, an dem wir die Erziehung unserer Kinder ausrichten sollen? Ist das die Welt, die wir unseren Kindern wünschen?

Der Deutsche Bundestag hat der Kinderrechtskonvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 (BGBl. II S. 121) zugestimmt. Nach Ratifikation am 6. März 1992 ist die Konvention am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten (BGBl. II S. 990). Die dabei zunächst erklärten Vorbehalte sind 2010 zurückgenommen worden (BGBl. 2011 II S. 600). Damit gilt die KRK als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich im Range eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG).

Dort heißt es in Art. 19 Abs. 1 (Zitat):

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

https://www.dakj.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-deutschen-akademie-fuer-kinder-und-jugendmedizin-e-v-zu-weiteren-einschraenkungen-der-lebensbedingungen-von-kindern-und-jugendlichen-in-der-pandemie-mit-dem-neuen-coronavirus-sar/

Zudem sei den hier Beschuldigten in Erinnerung gerufen, dass am 2.11.2000 das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet wurde. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

„Seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern.“ (Eggers, 1994) (2). „

Quelle: Leitfaden „Handlungsmöglichkeiten und Kooperation im Saarland Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte“, herausgegeben vom saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Stand 3. Auflage 2014, im Volltext abrufbar unter:

http://www.zaek-saar.de/aerztekammer_zahnaerzte/uploads/2016/06/broschuere_praevention.pdf

Seelische Verletzungen „sind auch dann unzulässig, wenn sie nicht zu Erziehungszwecken eingesetzt werden….Die objektive Eignung reicht es; es kommt nicht darauf an, dass das Kind durch die Maßnahme auch tatsächlich seelisch verletzt wurde (BT-Drs 14/1247 S. 8)….Entwürdigende Maßnahmen liegen i.d.R. bereits in den beiden anderen Formen verbotener Erziehungsmittel und sind hier deshalb lediglich als Auffangregelung zusätzlich hervorgehoben… Die Entwürdigung kann in der Art der Maßnahme begründet sein…. oder in dem Ausmaß und in ihrer Dauer bzw. in den Begleitumständen liegen (wie Einsperren im Dunkeln, längeres Verweigern von Blick- und Gesprächskontakt.“(Palandt-Diederichsen, BGB-Kommentar,  70. Auflage, § 1631, Rn 7 m.w.N.).

III.

Nun zu der Frage, wie sich das Tragen einer Maske auf die Gesundheit ihrer Träger auswirkt, vor allem dann, wenn dies unter Zwang geschieht:

Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich auf die bislang wohl umfangreichste Studie zu den psychischen Beschwerden infolge der aktuellen Mund-Nasenschutz-/Maskentragungspflicht-Verordnungen in Deutschland der Dipl.-Psychol. Daniela Prosa verweisen, abrufbar im Volltext u.a. unter: 

https://www.psycharchives.org/handle/20.500.12034/2751

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/07/Studie-zu-Psych.-Beschwerden-durch-Maskentragungspflicht.pdf

Diese (Zitat) „deutschlandweit erste umfangreiche und abgeschlossene „Research-Gap“-Studie mit merkmalsspezifisch ausreichender Repräsentativität und einer Stichprobengröße von 1.010 fokussiert Belastungen, Beschwerden und bereits eingetretene Folgeschäden im Rahmen der aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen“.

Dort heißt es im einleitenden „Abstract“ u.a. (Zitat):

„Die Tatsache, dass ca. 60% der sich deutlich mit den Verordnungen belastet erlebenden Menschen schon jetzt schwere (psychosoziale) Folgen erlebt, wie eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialen Rückzug, herabgesetzte gesundheitliche Selbstfürsorge (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne), sprengte alle Erwartungen der Untersucherin.

Die Ergebnisse drängen auf eine sehr zeitnahe Prüfung der Nutzen-Schaden-Relation der MNS- Verordnungen.“ (Zitat Ende)

Da die nähere Wiedergabe der Inhalte dieser 128-seitigen Studie den Umfang dieses Schriftsatzes sprengen würde, möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit im Übrigen vollumfänglich auf den Inhalt dieser Studie verweisen und sie damit zum Gegenstand meines Vortrags erheben.

Auch ohne diese Maskenpflicht wurden die Kinder infolge der Coronavirus-Lockdown-Maßnahmen schon massiv in ihren Lebenswelten eingeschränkt, was u.a. in der „Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. zu weiteren Einschränkungen der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2)“ vertieft behandelt wird, abrufbar unter:

https://www.dakj.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-deutschen-akademie-fuer-kinder-und-jugendmedizin-e-v-zu-weiteren-einschraenkungen-der-lebensbedingungen-von-kindern-und-jugendlichen-in-der-pandemie-mit-dem-neuen-coronavirus-sar/

Und jetzt sollen die Kinder über diese ohnehin schon massiven Einschränkungen hinaus grundsätzlich auch noch während des gesamten Unterrichts eine Maske tragen??

Für eine solche Maßnahme gibt es überhaupt keinen Anlass und keine Rechtfertigung, zumal das Tragen einer Maske nach der Meinung zahlreicher Experten in diesem Kontext (Infektionsschutz) regelmäßig ohnehin mit keinerlei Nutzen, dafür aber nachweislich mit vielen weiteren Nachteilen verbunden ist.

Um diese Behauptung zu belegen und glaubhaft zu machen, möchte ich mich hier nur auf die nachfolgenden Quellen beschränken:

1.

Die Experten Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss können sich deshalb in ihrem Buch „Corona-Fehlalarm“ in ihrem Kapitel zur „Maskenpflicht“ ab Seite 64 auch nicht die einleitende Bemerkung verkneifen (Zitat): „Wie dumm kann man eigentlich sein – möchte man fragen.

Punkt 1) Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass symptomfreie Menschen ohne Husten und Fieber die Erkrankung verbreiten

Punkt 2) Einfach Masken halten die Viren nicht zurück, gerade wenn man hustet

Punkt 3) Sie schützen bekanntermaßen auch nicht vor Ansteckung.

Größe Corona-Virus: 160 Nanometer (0,16 Mikrometer), Größe „Poren“ in einfachen Baumwollmasken 0,3 Mikrometer. Sie fliegen durch herkömmliche Masken oder Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff durch wie durch ein offenes Fenster. …“ (Zitat Ende)

2.

In der Doktorarbeit von Ulrike Butz mit dem Titel „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre 2004, im Volltext abrufbar unter:

https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf

lautet das zusammenfassende Ergebnis, dass „unter chirurgischen Gesichtsmasken“ (auch) bei normal atmenden Personen durch die beeinträchtigte Permeabilität (Anmerkung des Unterzeichners: Durchlässigkeit) der Masken eine „Akkumulation von Kohlendioxid“ verursacht wird (ebenda, S. 43). Weiter heißt es dort (Zitat): Die Akkumulation von Kohlendioxid (22,49 mmHg, STEV 2,30) unter jeder untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöhte den transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck (5,60 mmHG, STEV 2,38). Eine kompensatorische Erhöhung der Atemfrequenz oder ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde dabei nicht nachgewiesen. Da Hyperkapnie (Anm. des Unterzeichners: erhöhter Kohlendioxidgehalt im Blut) verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann…“.

Sogar das – m.E. wenig seriöse und zuverlässige, hier aber mal heranziehbare – Wikipedia beschreibt die Symptome von Hyperkapnie wie folgt (Zitat):

Anfangs kommt es zu einer HautrötungMuskelzuckungenExtrasystolen. Im fortgeschrittenen Stadium treten Panik, Krampfanfälle, Bewusstseinsstörungen und schließlich Koma (CO2-Narkose) auf.“

Dass die Bevölkerung nicht einmal über diese generellen Gefahren einer Maskentragung aufgeklärt worden ist, kann man aus meiner Sicht nur noch als unverantwortliche Gefährdung der Gesundheit unzähliger Menschen bezeichnen.

3.

Die Wahrheit ist aber wahrscheinlich noch dramatischer:

Der Biologe Clemens G. Arvay hat am 3.4.2020 ein YouTube-Video mit dem Titel „Was für ein FIASKO, Herr Kurz!“ veröffentlicht, in dem er den Maskenzwang gerade auch wegen seiner eigenen Beobachtungen im Alltag als „fatal“ bzw. „einziges Fiasko“ kritisiert, weil in den Falten der Masken ein „virenfreundliches Klima“ entstehe, mit dem diese Viren möglichst lange am Leben bzw. aktiv erhalten werden.

youtube.com/watch?v=folhXr4gPIg&feature=youtu.be

Er bezeichnet diese Maskenpflicht deshalb als völlig „kontraproduktiv“ bzw. „vollkommener Schwachsinn“. Es gäbe „rote Linien, über die Menschen mit Verstand“ nicht gehen wollen“. Aus seiner Sicht wäre es viel besser, die Masken einfach wegzulassen.

4.

Und auch der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert die Maskenpflicht scharf, wie sogar tagesschau.de berichtet. Er und der Kinderarzt Thomas Fischbach werden in dem Artikel „Trügerische Sicherheit durch Masken?“ unter dem Link:

https://www.tagesschau.de/inland/corona-mundschutz-101.html

wie folgt zitiert (Zitat):

Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat die in ganz Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus geltende Maskenpflicht scharf kritisiert. Wer eine Maske trage, werde durch ein trügerisches Sicherheitsgefühl dazu verleitet, den „allein entscheidenden Mindestabstand“ zu vergessen, sagte Montgomery der „Rheinischen Post“. Auch könnten die Masken bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden, warnte der Vorsitzende des Weltärztebundes.

Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim Abnehmen werde die Gesichtshaut berührt, schneller sei eine Infektion kaum möglich. Er trage zwar selber „aus Höflichkeit und Solidarität“ eine Maske, halte aber eine gesetzliche Pflicht für „falsch“.

Montgomery kritisierte auch, dass Landesregierungen das Tragen einfacher Masken wie auch die Verwendung von Schals oder Tüchern für den Atemschutz als ausreichend bezeichnen. Eine Pflicht zum Tragen von Schals oder Tüchern vor dem Gesicht sei „lächerlich„. Er hob zugleich hervor, dass „echt wirksame Masken“ derzeit noch für das medizinische Personal, Pflegekräfte und unmittelbar Gefährdete gebraucht würden.

Der Kinder- und Jugendarztpräsident Thomas Fischbach warnte zugleich vor einer Maskenpflicht für Kindergartenkinder zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Es mag auch jüngere Kinder geben, die einen Mund-Nasen-Schutz akzeptieren, doch die allermeisten werden das eher als Spielzeug betrachten, daran herumhantieren und damit die Infektionsgefahr eher noch verstärken„, sagte Fischbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es sei deswegen unklug, sollten einige Bundesländer das Maskentragen in öffentlichen Bereichen sogar für Kleinkinder vorschreiben…“(Zitat Ende).

5.

Es ist auch nicht erkennbar, dass Beschuldigten die Möglichkeit bedacht haben, dass das Tragen einer solchen Maske ggf. sogar die Gefahr einer Hypoxie begründen könnte.

Bei einer Hypoxie wird der Körper oder ein Körperteil mit zu wenig Sauerstoff versorgt. Grund dafür kann zum Beispiel eine Lungenerkrankung, eine schwerwiegende Verletzung des Brustkorbs (Thoraxtrauma) oder eine Vergiftung sein. Das Gehirn reagiert auf einen Mangel an Sauerstoff besonders empfindlich: Schon nach wenigen Minuten sterben Nervenzellen ab – es entsteht ein hypoxischer Hirnschaden.

Quelle: https://www.netdoktor.de/symptome/hypoxie/

Weiterführend zum Begriff:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hypoxie_(Medizin)#Ursachen

6.

Schließlich könnte ich, um meine medizinischen Einwendungen gegen die Maskenpflicht weiter glaubhaft machen, auch eine eidesstattliche Versicherung der Ärztin Jette Limberg-Diers aus 21521 Wohltorf nachreichen, in der sie erklärt hat (Zitat):

„Ich, Gunhild Jette Limberg-Diers bin approbierte Ärztin. Ich versichere hiermit aufgrund meiner Erfahrungen und meiner medizinischen Kenntnisse, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, nach bestem Wissen und Gewissen wie folgt:

Die von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in seinem o.g. Antrag getätigten Aussagen bzgl. negativer gesundheitlicher Auswirkungen durch das Tragen von Gesichtsmasken sind nach meinem Dafürhalten korrekt und ich teile seine Bedenken vollumfänglich.

Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich diesbezüglich ausdrücklich auf die von Herrn RA Schmitz dem Gericht vorgelegte medizinische Dissertation meiner Kollegin Ulrike Butz mit dem Titel „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre 2004. Die Interpretation dieser Dissertation durch Herrn Rechtsanwalt Schmitz ist meines Erachtens korrekt.

Zusammenfassend stelle ich fest (Details sind bitte dem Antrag des Herrn RA Schmitz zu entnehmen):

Durch längere, insbesondere nicht fachgerechte Nutzung eines Mund-Nasenschutzes ergeben sich folgende Probleme:

  1. Der Träger (Laie) ist geneigt, sich in falscher Sicherheit zu wähnen und in Folge den einzig sicheren Weg eine Ansteckung zu vermeiden: Der Mindestabstand, wird häufig nicht mehr eingehalten.
  2. Durch unsachgemäßen Gebrauch des Schutzes kommt es zu Erhöhung der Kontaminationsgefahr (Unerwünschte Verunreinigung auf Flächen, Körperteilen).
  3. Es bildet sich in dem Atemschutz (egal ob Maske oder Tuch) eine sog. „feuchte Kammer durch die Atemluft. Erreger jeglicher Art (ob nun Virus oder Bakterien) lieben ein feucht-warmes Milieu, in dem sie sich dann vermehrt reproduzieren.
  4. Durch den Mund-Nasenschutz wir die Aufnahme von Sauerstoff reduziert und vermehrt bereits abgeatmetes Kohlendioxid zurückgeatmet. Die Veränderung der entsprechenden Blutgaskonzentrationen  ist wissenschaftlich nachweisbar, wie in der Dissertation von Dr. med. Ulrike Butz dargestellt. Durch eine Minderversorgung der Lunge mit Sauerstoff ist das Lungengewebe leichter und schneller für Keime jeglicher Art, somit auch das sog. Corona-Virus, angreifbar. Durch die Erhöhung des Kohlendioxidspiegels im Blut kann es zu verschiedenen, z.T. gravierenden Auswirkungen kommen. Details entnehmen Sie bitte dem Antrag Schmitz respektive insbes. der o.g. Dissertation. Schwerpunktmäßig vorbelastete Patienten (Asthma, Allergie, COPD=chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und Personen mit Angststörungen sind hier besonders gefährdet.
  5. (Kleine) Kinder, geistig Behinderte und Demente werden durch das eigene und fremde Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht nur körperlich beeinträchtigt, sondern zusätzlich seelisch traumatisiert und verängstigt.

Insgesamt betrachte ich persönlich die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes angesichts der wissenschaftlich nachgewiesenen, fehlenden positiven Auswirkungen als nicht nur unverhältnismäßig, sondern als einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bis hin zur Körperverletzung.“ (Zitat Ende)

IV.

Für die hier Beschuldigten besteht die strengste Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Ich möchte auch daran erinnern, warum alleine schon das Unterlassen der angemessenen Aufklärung der Bevölkerung über die Kritik zahlreicher Experten gegen den Lockdown, der mit der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus gerechtfertigt wird, und über die wahren Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie Grundrechte aller Menschen in diesem Lande, nicht nur die der Kinder, wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verletzt.

Darüber hinaus verkörpert diese Regierungspolitik auch eine Verletzung unserer Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG.

Wir, die Menschen in diesem Land, fühlen sich durch dieses absurde, offenbar nicht mehr enden wollende Spiel von „Zuckerbrot und Peitsche“ mittlerweile auf den Rang von rechtlosen Systemsklaven reduziert, was jetzt aktuell in dieser Maskenpflicht in Schulen gipfelt und am Ende darauf hinauslaufen soll, dass wir alle, auch unsere Kinder, wie ein Stück Vieh zwangsgeimpft werden sollen, obschon es für einen solchen Impfzwang – das ist jedenfalls meine Meinung – keinerlei wissenschaftliche und auch rechtliche Rechtfertigung gibt.

Siehe hierzu aktuell die Impfstoff-Debatte zwischen Robert Kennedy Jr. und Alan Dershowitz:

https://telegra.ph/Robert-F-Kennedy-Jr-beweist-Alan-Dershowitz-Das-Impfungen-unwirksam-und-gefährlich-sind-08-05

Dass es einen perfiden „Masterplan“ gibt, durch den die Menschen faktisch auf den Rang von beliebig manipulieren bzw. „transformierbaren“ dummen Äffchen reduziert werden sollen,  ist nunmehr keine „Verschwörungstheorie“ mehr, sondern konkret nachweisbar, siehe folgendes YouTube-Video mit dem Titel „Der perfide Plan des World Economic Forum“ ab Minute 1:55:

youtube.com/watch?v=wYf-3PhzAJM&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=4s

In diesem Video findet man die Anleitung, wie man folgende „COVID-19 Transformation map“ findet…und was sie bedeutet:

https://intelligence.weforum.org/topics/a1G0X000006O6EHUA0?tab=publications

Hat die „hohe Politik“ des Landes NRW jemals über diese unfassbare Anmaßung einer Wirtschaftselite berichtet, die Menschheit im Zuge dieser offenbar inszenierten „Corona“-Krise vollständig „transformieren“ zu wollen?

Nicht? Warum nicht? Ist auch nur ein einziges redliches Motiv denkbar, der Öffentlichkeit eine so weitereichende Information zu verschweigen??

Wollen die Regierung und die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beispielsweise nicht mitbekommen haben, dass namhafte Experten mit Nachdruck vertreten, dass es überhaupt keine „Pandemie“, ja nicht einmal einen eindeutigen Nachweis für ein neues (gefährliches) Virus, das jetzt den Namen SARS-CoV2 trägt, gibt?

Darüber hinaus lassen Politik und der öffentlich-rechtliche Rundfunk jede Debatte darüber vermissen, ob diese Lockdown-Maßnahmen überhaupt geeignet und erforderlich waren und sind, um den von ihnen – angeblich – verfolgten Zweck erreichen zu können.

Wieso wird sowohl von der Politik als auch von der milliardenschweren öff.-rechtl. Rundfunk schlicht die Tatsache ignoriert, dass bislang weder die Existenz eines (neuen) SARS-CoV2-Virus, geschweige denn die Entstehung und – noch viel weniger – das Fortdauern einer „Pandemie“ nachweisbar ist, die in ihrer Gefährlichkeit für die Gesundheit der Bevölkerung über die alljährliche Gefahr einer Grippewelle hinausgeht?

Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe, sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020) bekannt. 

Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle „KM4-Analyse des Krisenmanagements“ des BMI-Mitarbeiters Kohn zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben sich m.E. schwerer Versäumnisse und Pflichtverstöße schuldig gemacht, weil sie dadurch mit der Gesundheit und dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker gespielt haben. 

Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte Experten schon seit Monaten deutlich hörbar „Stopp, die Ampel steht auf rot!“ schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.

Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.

Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“.

YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Wolfgang Wodarg oder von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie „Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell schon dutzende Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.

Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und Besuchsverbote beschließt?

Schon am 20.4.2020 hat das Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte Experten zitiert, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:

https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona

Wer hätte das – obschon in verantwortlicher Position – noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere zwangsgebührenfinanzierten „Qualitätsmedien“ „versäumt“ haben, darüber zu unterrichten? Diese List ist mittlerweile auf mehr als 250 Experten angewachsen:

http://blauerbote.com/wp-content/uploads/2020/05/corona_250_expertenstimmen.pdf

Immerhin sollte sich jeder, der das YouTube-Video „Der Drostpreis der Nation“ gesehen hat, selber fragen, warum Prof. Drosten in der Politik und in den Medien überhaupt (noch) Gehör geschenkt wird, den hunderten namhaften Experten, die dem Corona-Hype widersprechen, aber nicht.

Wir haben es jedenfalls mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass nach dem – sicherlich längst allgemein bekannten – Standpunkt der Bundesregierung die (angebliche) „Pandemie“ erst dann vorbei sein soll, wenn ein „Impfstoff“ gegen das neue Corona-Virus zur Verfügung steht.

In dieser Atmosphäre werden impfkritische Eltern und auch Ärzte offenbar zunehmend unter Druck gesetzt

So ist u.a. auch der Kinderarzt Dr. med. André Braun, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Holzhäuserstr. 81 04299 Leipzigl in den Fokus des MDR geraten und mit der Behauptung, dass er impfkritischen Eltern dabei helfe, die Impfpflicht zu Masern zu „umgehen“, diskreditiert worden, siehe:

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/kinder-pflicht-impfen-masern-gegner-100.html

https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-392566.html

Eine Diskussion darüber, ob eine Impfung gegen Masern überhaupt sinnvoll ist – man siehe hierzu u.a. das Buch „Die Impf-Illusion“ von Dr. Suzanne Humphries und Roman Bystrianyk – bzw. ob – darüber hinausgehend – bislang überhaupt ein Masernvirus wissenschaftlich einwandfrei nachgewiesen wurde, wird nicht geführt, obschon der Virologe Dr. Stefan Lanka, wie er in seinem kostenlos zugänglichen Artikel „go Virus go“, kostenlos abrufbar unter:

http://wissenschafftplus.de/uploads/article/goVIRUSgogogo.pdf

unwiderlegt (!!) schlüssig darlegen konnte, dass bislang noch niemand auch nur die Existenz eines Masern-Virus nachweisen konnte.

Damit sich die Strafjustiz einen guten ersten Überblick über den wissenschaftlichen Betrug verschaffen kann, auf dem der ganze absurde „Corona-Lockdown“ beruht, sei ihm das YouTube-Video „Die Zerstörung des Corona Hypes“ empfohlen, abrufbar unter:

youtube.com/watch?v=Juugv0T7inc&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=1

Wenn schon ein paar Studenten solche Fakten zusammenstellen und würdigen konnten, dann können es auch Politiker, höhere Beamte und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Haben Sie im Programm des öff.-rechtl. Rundfunks in den letzten Monaten auch nur eine einzige, vergleichbar objektive und kritische Zusammenfassung der gesamten Entwicklung des Corona-Hypes gesehen?

Einen weiteren guten Einstieg, der zugleich die unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz „Fehldeutung VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise“ von Dr. Stefan Lanka, den jeder unter dem Link

https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf

kostenlos abrufen kann.

Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweisen.

Gleiches gilt für die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung mit dem Titel „Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter“ und den Aufsatz „Der Corona-Krimi“, die ich Ihnen ebenfalls anliegend überreiche, da sie nach dem Willen des Verlags zur maximalen (kostenlosen) Verbreitung bestimmt ist.

Mittlerweile sind auch die ersten Bücher über diesen auf wissenschaftlichem Betrug basierenden „globalen Fehlalarm“ mit Namen „Corona-Pandemie“ erschienen, insbesondere „Corona-Fehlalarm?“ von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss.

In dem (demnächst erscheinenden) Buch „Corona-Diktatur“ wird übrigens u.a. nachzulesen sein, dass schon seit Januar 2020 bekannt war, dass das – angeblich neue – SARS-CoV2-Virus nur für bestimmte Risikogruppen gefährlich ist.

Bücher wie

Virus-Wahn – Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht“ von Torsten Engelbrecht und Dr. med. Claus Köhnlein

und

Die Seuchen-Erfinder“ von Hans U.P. Tolzin,

versuchen die Öffentlichkeit schon seit Jahren darüber aufzuklären, dass man der neuesten Seuchen-Sau, die durchs globale Dorf getrieben wird, grundsätzlich mit äußerster Skepsis begegnen sollte, und diese Skepsis ergibt sich schon von selbst, wenn man nur die Geschichte der „Seuchenbekämpfung“ der letzten 100 Jahre aufarbeitet.

Dass die ganze Doppelmoral der Anti-Corona-Politik nur als „Der Große Bluff“ bezeichnet werden kann, das hat auch der YouTuber Gunnar Kaiser ein seinem gleichnamigen Video vom 9.6.2020 sehr gut begründet:

youtube.com/watch?v=HSA9AHt16yg&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=11&t=0s

Es könnten noch zahlreiche weitere Quellen benannt werden, die einzelne Aspekte des ganzen wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefen, und jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl  noch weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht besonders aufschlussreich sind.

Eigentlich würde ich jetzt gerne noch auf ein Video über einen handfesten Skandal zu den selbsternannten „Faktencheckern“ bzw. „Wächtern der Wahrheit“ von Correctiv verweisen, weil sich einige Bundesländer und auch zwangsfinanzierte Sender ja so gerne auf deren Veröffentlichungen beziehen, um einige der nachfolgenden benannten Experten zu diskreditieren, die den Lockdown nachdrücklich kritisieren:

youtube.com/watch?v=PVPfaZf7gnw&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=310s

Dieses Video wurde aber zwischenzeitlich von den Zensoren bei YouTube gelöscht, weil fragwürdige Machenschaften von Correctiv wohl nicht bekannt werden dürfen.

Diese „Faktenchecker“ von Correctiv müssen sich also offensichtlich erst einmal selbst einem gründlichen „Faktencheck“ unterziehen, und wahrscheinlich werden dabei jetzt einige Behörden tatkräftig helfen müssen.

Weitere Falschaussagen von Correctiv wurden von dem YouTuber Samuel Eckert in dem Video mit dem Titel

„DROSTEN und das RKI WIDERLEGT! Die WAHRHEIT über die PCR Tests! Sind die Maßnahmen noch haltbar?“

nachgewiesen, der damit (ebenfalls) zugleich den eindeutigen Nachweis liefert, dass der PCR-Test in höchstem Maße unzuverlässig ist und die Reproduktionszahl nach Belieben durch eine Ausweitung von Tests nach oben geschraubt werden kann, was Manipulationen Tür und Tor öffnet: 

youtube.com/watch?v=FtlPO1PktZA&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3

Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit des Lockdowns infolge der angeblichen „Corona-Pandemie“ letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test ruht.

Haben die hohe Politik und der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals darüber angemessen berichtet?

Wir dürfen daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):

„Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion.“

(Quelle: Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52).

Und so ein Test, der so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist nach meiner Auffassung schlicht unseriös und wissenschaftlicher Betrug!

Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):

„Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv.“

Quelle: https://unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/

Kann ein Ergebnis noch vernichtender ausfallen??

Wer also angesichts solcher Erkenntnisse immer noch vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und denkbar folgenschweren bzw. verhängnisvollen Politik.

Wäre der PCR-Test ein Produkt, das die Stiftung Warentest zu bewerten hätte, dann könnte hier nur noch die Note 6 vergeben werden.

Zudem ist jede Statistik von vornherein absurd, die jeden „Positiv Getesteten“ einfach als „Infizierten“ erfasst, ohne hierbei zwischen „Infizierten“ mit oder ohne Krankheitssymptomen zu differenzieren und ohne die (mit hoher Wahrscheinlichkeit) wesentlich höhere Dunkelziffer der nicht getesteten und erfassten „Positiven“ darzustellen und in Bezug zu nehmen.

Aussagekräftig und relevant für eine Frage, ob und in welchem Umfange ein Virus für die Gesundheit aller Menschen eine Gefahr darstellt, sind letztlich ohnehin nur die Sterbefälle, für die ein Virus – nachweislich – kausal verantwortlich ist, und die liegen unbestreitbar weit unter den Zahlen der Grippewelle vor 2 Jahren.

Zudem haben Infizierte ohne jede Symptomatik – also Menschen, die überhaupt nicht erkrankt sind – in einer solchen Statistik letztlich überhaupt nichts zu suchen.

Und solange niemand im Einklang mit wissenschaftlichen Standards die Existenz eines (neuen) SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen hat, gibt es auch keinerlei Veranlassung, dieses angeblich so neue SARS-CoV-2-Virus für etwas anderes zu halten als das Corona-Virus, das schon seit vielen Jahren bekannt ist und regelmäßig in gewissem prozentualen Umfange für virale Erkrankungen in jeder winterlichen Grippesaison verantwortlich ist.

Genau dies wird nun auch von Dr. Bodo Schiffmann in seinem YouTube-Video

„Sars-Cov2 ist nicht neu, sondern ein alter Hut, Es ist jetzt an der Staatsanwaltschaft zu ermitteln“

 vom 29.6.2020 behauptet, abrufbar unter dem Link:

youtube.com/watch?v=Zf7nWmnoIas&feature=youtu.be

In dem Kommentar zu dem diesem YouTube-Video von Dr. Bodo Schiffmann heißt es (Zitat):

„So, damit ist es offiziell in Spanien wurde das Virus SARS-CoV2bereits im März 2019 nachgewiesen und nach einer kanadischen Studie existiert das Virus Sars-CoV-2 wahrscheinlich bereits seit 2013. Hier bekommt Wolfgang Wodarg völlig recht denn er hat von vorne rein gefragt ob man den überhaupt danach schon mal gesucht hat bevor man behauptet man hätte etwas Neues gefunden. Damit ist eindeutig klar dass es sich nicht um eine neue Erkrankung handelt, sondern um eine Grippewelle auf die man hier in unverantwortlicher Weise mit der Kamera drauf gehalten hat. Man hat es genutzt um zu versuchen einen Impfstoff bei der Bevölkerung salonfähig zu machen und man hat nicht davor zurückgeschreckt damit die gesamte Wirtschaft weltweit zu schädigen und Millionen von Existenzen zu zerstören. Es ist jetzt an der Zeit die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und ich hoffe dass der eine oder andere Staatsanwalt oder Richter dieses Video sieht. Spätestens jetzt ist klar dass die Pandemie in Wirklichkeit keine war sondern eine Grippewelle umgewidmet wurde. Der Grund war das von Anfang an nicht sauber wissenschaftlich gearbeitet wurde das fing schon mit einem PCR Test an der nur basierend auf einer Publikation aus Wuhan erstellt wurde ohne dass der verantwortliche Virologe zuvor einen Virus angezüchtet oder gesehen hätte. Basierend da drauf wurde die Welt Wirtschaft gegen die Wand gefahren, ärztliche Behandlungen verschoben und viele Existenzen und Arbeitsplätze weltweit ruiniert. Die Schäden sind bislang unabsehbar und werden erst Ende des Jahres richtig deutlich werden. Es ist jetzt an der Zeit dass die Verantwortlichen in einem außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss beziehungsweise in einem Gerichtsverfahren für die Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden. In einem neuen Appell haben auch 13 Nobelpreisträger Position bezogen da sie die Gefahren für die Demokratie weltweit erkannt haben.“ (Zitat Ende)

In der ExpressZeitung Nr. 32 werden ab Seite 22 im Detail 10 Schritte bzw. Voraussetzungen behandelt, die alle absolviert werden bzw. erfüllt sein müssen, wenn ein neues, krankmachendes und ansteckendes Virus nachgewiesen werden soll:

1.Schritt:

Feststellung eines neuen, weit verbreiteten und gefährlichen klinischen Symptombildes

2.Schritt:

Sorgfältige Anamnese (Erfragung der Krankheitsgeschichte)

3.Schritt:

Optische Identifizierung des Erregers

4.Schritt:

Hochaufreinigung / Isolation

5.Schritt:

Identifizierung eindeutiger Merkmale

6.Schritt:

Eichung von Labortest

7.Schritt:

Erfüllung des ersten Koch-Postulats

8.Schritt:

Erfüllung des zweiten Koch-Postulats

9.Schritt:

Erfüllung des dritten Koch-Postulats

10.Schritt:

Dokumentation und Bestätigung

Wie die ExpressZeitung ebenda nachweisen kann, wurde bei dem angeblich so wissenschaftlichen Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nicht eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllt.

 Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird somit vollumfänglich auf die Ausführungen in der ExpressZeitung Nr. 32, S. 22 – 74 verwiesen.

In dem bereits o.g. Werk „Virus-Wahn“, das in 2020 neu aufgelegt worden ist, findet sich ab Seite 351 ein Update mit einem neuen Kapitel mit der Überschrift „Totaler Corona-Wahn: von wertlosen PCR-Tests und tödlicher Medikation“.

Dort finden sich auf Seite 353 auch vier Fragen, die weder das RKI, noch der Virologe Christian Drosten, noch der Mediziner Alexander S. Kekulé, noch Hartmut Hengel und Ralf Bartenschlager, noch Thomas Löscher, noch Ulrich Dirnagl, noch der Virologe Georg Bornkamm beantworten konnten bzw. wollten.

Dort heißt es (Zitat):

„1.In dem SZ-Artikel „Zu schön, um wahr zu sein“ (24. März 2020) heißt es: „Ulrich Dirnagl hält die These, dass sich ohne die Tests womöglich niemand für dieses Virus interessieren würde, mit Blick auf Italien für widerlegt.“

Doch selbst wenn wir einmal annehmen, dass die Sterblichkeit in Italien signifikant gestiegen ist, wie können wir ausschließen, dass Menschen nicht auch durch nicht-mikrobielle Faktoren wie die Verabreichung von Medikamenten frühzeitig gestorben sind?

Aus einer Lancet Studie etwa geht hervor, dass von 42 „positiv“ getesteten Patienten, die zu Beginn der Krise im chinesischen Wuhan in ein Krankenhaus kamen, alle Antibiotika erhielten und 38 (also nahezu alle) von ihnen das hochtoxische antivirale Präparat Oseltamavir. Sechs der Patienten (15 Prozent) verstarben anschließend.

2.Wenn es für COVID-19-Krankheit „keine unverwechselbaren spezifischen Symptome“ gibt und eine „Unterscheidung der verschiedenen Erreger rein klinisch nicht möglich ist“, wie etwa Prof. Thomas Löscher konzediert – und wenn zudem nicht-mikrobielle Faktoren (Industriegifte, Medikamente etc.) als Ursachen für schwerste Atemwegsleiden wie Lungenentzündung infrage kommmen, wie soll man dann sicher sagen können, dass nur das, was SARS-CoV-2 genannt wird, als Ursache für die Symptome bei COVID-19 in Betracht kommt?

3.Das zweite Koch’sche Postulat und Lehrbücher besagen es, und auch führende Virus-Forscher wie Luc Montagnier konstatieren, dass eine komplette Partikelreinigung („Purification“) eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, um ein Virus nachweisen zu können.

Die Autoren von zwei einschlägigen Papers (Zhu et al., Wan Beom Park et al.) zum Beispiel, die im Zusammenhang mit dem Nachweis von SARS-CoV-2 genannt werden, konzedieren auf Nachfrage, dass auf den in ihrem Arbeiten gezeigten elektronenmikroskopischen Aufnahmen keine „purified“, also keine vollständig gereinigten Partikel zu sehen seien.

Doch wie will man dann mit Sicherheit schlussfolgern, dass die RNA-Gensequenz, die man aus den in besagten Studien präparierten Gewebeproben „zieht“ und auf die man dann die PCR-Tests „eicht“, zu einem ganz spezifischen Virus – in diesem Fall SARS-CoV-2 – gehören?

Zumal Studien ja auch noch zeigen, dass gerade die Stoffe (u.a. Antibiotika), die in den Reagenzglas-Versuchen (in vitro) Verwendung finden, die Zellkultur so „stressen“ können, dass sich dadurch neue Gensequenzen bilden können, die zuvor nicht nachweisbar waren?

4.Wenn der PCR-Test nicht ausreicht, um eine HIV-Infektion nachzuweisen, wieso sollte er dann gut genug sein, um eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen?“(Zitat Ende)

Soviel also zur Bereitschaft der vorgenannten „Corona-Befürworter“, durch die eindeutige Beantwortung dieser Fragen zur Aufklärung äußerst relevanter Zusammenhänge beizutragen.

Und man kann es nicht oft genug aufzeigen: Einen mehr als deutlichen Hinweis, dass die übliche Grippewelle 2020 einfach in Corona umbenannt wurde – und dann auch noch recht milde war, liefert die folgende Statistik:


(Quelle Grafik: Markus Gelau)

Zudem möchte ich in diesem Kontext noch auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:

https://www.ink.ag

hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:

youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo

youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo

In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.

Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 (Chloroquin, Zithromax und Zink) sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.

Sieh hierzu auch: https://www.ink.ag/media/pdf/07/51/c5/ART-Behandlung-bei-Covid-19_Stand-23-04-2020.pdf

Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wissenschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für eine gründliche (völker-)strafrechtliche Aufarbeitung.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt werden auch durch andere Veröffentlichungen bestätigt.

Zur Einführung sehe man sich nur das ca. 14minütige YouTube-Video „5G Militär-Technologie“ an:

youtube.com/watch?v=irs2-qRkDeM&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2

Weiter heißt es in dem Beitrag „Teil 2: „eine völlig neue Sicht auf Corona & Covid 19“ des „IFUR – Institut für Urfeldforschung“, abrufbar unter dem Link:

https://ifurinstitut.wordpress.com/2020/04/10/teil-2-eine-voellig-neue-sicht-auf-corona-covid-19/

zusammenfassend u.a. (Zitat):

„Weltweit gibt es Anwendungen in Industrie und auch über Satellit, die mit Frequenzen um die 60 GHz arbeiten. Die Energie in diesem Frequenzband wird vollständig vom Sauerstoff in unserer Atemluft absorbiert. Dadurch werden die Sauerstoffmoleküle verändert und können nicht mehr vom Hämoglobin des menschlichen Blutes transportiert werden. Die betroffenen Menschen leiden an einer mangelhaften Versorgung ihrer Organe mit Sauerstoff, primär von Lunge, Gehirn, Herz. Dies kann zum Tod führen. Irrtümlicherweise wird dies dann der Infektion mit einem COVID-19 Virus zugeschrieben.“

Unter dem Link:

https://gumshoenews.com/2020/05/04/study-shows-direct-correlation-between-5g-networks-and-coronavirus-outbreaks/

wird über eine Studie berichtet, die einen Zusammenhang zwischen 5G-Mobilfunknetzen und (vermeintlichen) „Coronavirus“-Ausbrüchen festgestellt hat. Dort heißt es u.a. (Zitat):

„The study, I believe, is hugely significant in that it demonstrates clearly the most likely probability that the COVID-19 hypoxic injuries and hospital admissions are directly related to electromagnetic radiation exposure by 5G Networks.“

Die „Study oft he correlation between cases of coronavirus and the pressence of 5G networks“ von Bartomeu Payers i Cifre ist unter dem nachfolgenden Link im Volltext abrufbar:

https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2020/04/Study-of-correlation-coronavirus-5G-Bartomeu-Payeras-i-Cifre.pdf?__cf_chl_jschl_tk__=ad31253d70bc6e38c30bde5597219eb84e6814e4-1593512528-0-AU85k_mIZO0_MTUPDx9DKyzYT_NDd400y65AM0ahvtZTfNc92gHuVWS3CCskfRPveCvm1gH_m8TO7yYzahHi-4lKN_VNLJLJx8wJWktWZOnSYJKtaOdkbC3oYlcraYqLQT4wc8j4jLMqadGVWWB6nUcb9QrhTFY2VkQXOxboxLyWF_aDr1nqbs1nuUpUa8Cse2XmybkWn_PTdjmL_EshRNfAJC5dWOJdq8Qe2dmjdo9dU_r02yw8JdMftNHswjtwhm_u9bFmcp7o25m4z2Uxu0HZ_Qq_kZfuZW273TylV3TsuE6jELvT81hZu31Oonrztfb3QwGzCbb91BMNwvZ31Wz7q0th2NsT-XPkaBPJNAHnb8pHQYOkHHOyl0oFXtLO92CDZp_iLTnGkCQGkClXOIU

Nach meiner Wahrnehmung scheint aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich aber alles erlaubt zu sein, um der „Alternativlosigkeit“ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.

Auch der EU-Parlamentarier Prof. Klaus Buchner weist auf nüchterne Weise auf das hin, was derzeit mit erstaunlichem PR-/Lobbyaufwand vertuscht (siehe dazu nur die erhellenden Ausführungen von Dr. Mercola in seinem neuesten Buch „EMF“) und am liebsten als „Verschwörungstheorie“ abgetan werden soll: Die durch hunderte Studien eindeutig erwiesene Immunschwächung und Zellschädigung durch Mobilfunkstrahlung – die sich durch das geplante 5G Netz gigantisch potenzieren würde. Auch der Zusammenhang von 5G-Ausbau und – aufgrund erwiesener Immunsuppression – zumindest Ausbreitungsbegünstigung (nicht: -ursache) ist ganz und gar nicht so abwegig und gehört dringend untersucht. siehe https://klaus-buchner.eu/5g-schwaecht-das-immunsystem-in-zeiten-der-corona-krise/

Dass 5G-Strahlung Corona-Erkrankungen verursachen kann, bestätigt nunmehr auch die Studie einer US-Behörde, siehe:

https://www.legitim.ch/post/paukenschlag-us-behörde-nih-bestätigt-5g-strahlung-kann-corona-erkrankungen-verursachen

Die Immunsupprimierung bzw. diverse biologische Wirkungen gepulster Hochfrequenzstrahlung werden auch in  einer jüngsten Studie angesprochen, die das Europäische Parlament zu dem Thema angefordert hat

(Quelle: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf ).

Aus diesem EU-Bericht (S.10): „Die aktuelle wissenschaftliche Literatur zeigt, dass dauerhaft einwirkende drahtlose Strahlung wahrscheinlich biologische Auswirkungen hat, was für die speziellen Merkmale von 5G in besonderer Weise zutrifft: die Kombination aus Millimeterwellen, einer höheren Frequenz, der Anzahl der Sender und der Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist, das noch brisanter wird, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht.“

Ich könnte zu dieser Thematik noch weitere Studien benennen, aber das würde den Rahmen dieser Klage sprengen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf die weiteren Quellen hierzu unter folgendem Link verweisen: 

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/5g-strahlende-zukunft/

Halten wir fest: Bereits aufgrund der bisher vorliegenden – erdrückenden – Studienlage ist es nur naheliegend, wenn man Überlegungen anstellt, ob sich Viren-Epidemien in Gebieten, wo Menschen dieser Hochfrequenzstrahlung potenziert ausgesetzt sind (was bei 5G-Rollout definitiv der Fall ist), stärker ausbreiten als in elektromagnetisch unbelasteteren Gegenden (Man vergleiche auch das historisch und militärmedizinisch gut dokumentierte und evidente Auftreten der sogenannten „Radarkrankheit“ mit einer Vielzahl an unspezifischen Symptomen und Pathologien, darunter auch das Auftreten von „grippeähnlichen“ Symptomen.)

Derartige mögliche Zusammenhänge und Implikationen von 5G ohne Prüfung vom Tisch wischen zu wollen, ist in höchstem Maße unwissenschaftlich und unverantwortlich bzw. zumindest grob fahrlässig und zeugt bereits davon, dass verantwortliche Kreise die Konfrontation mit realen Sacherhalten offensichtlich scheuen und sich stattdessen lieber in eine PR-designte Hochlganzprospekt-Illusionswelt flüchten möchten. Das Aufwachen aus einer solchen Vogel-Strauß Politik wird nur leider umso unangenehmer sein und „könnte“ bzw. wird uns vor die fatale Tatsache irreversibler Schädigungen von Mensch und Ökosystem stellen, das jede Bemühung um Umweltschutz (nicht zu verwechseln mit „Klima“-Schutz) um eine vielfache Potenz konterkariert – ebenso, wie der Ausbau von 5G laut einer Studie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ein regelrechter Katalysator für exponentiell steigenden Energieverbrauch sein wird und sich damit im Falle seiner flächendeckenden Realisierung als umweltdestruierender Faktor par excellance erweisen würde.

Haben die hier Beschuldigten und der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals über diese Zusammenhänge und Hintergründe berichtet?

Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr für möglich gehalten hätte:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):

„4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation

4 a. Worst case verdeutlichen!

Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.

Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

1)  Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.

2)  „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.

3)  Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.

Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929

Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem ein- leuchten.“(Zitat Ende)

Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten sind.

Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende Unterstellung, dass es im Volk „viele“ empathielose Psychopathen geben könnte, die „unbewusst“ und „uneingestanden“ denken könnten:

so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen“,

wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde“,

mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher“

ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.

Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.

Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.

Haben die hier Beschuldigten oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals öffentlich gefordert, dass die, die für so ein zynisches Papier verantwortlich sind, sofort aus ihren Ämtern entfernt werden sollten?

Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:

https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/aktuelles/

abrufbar. Dort heißt es u.a. (Zitat):

!100.000 Sterbefälle in Folge der Regierungsmaßnahmen drohen

Das Bundesinnenministerium schreibt zu COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2, Stand: 7. Mai 2020; Zitat:

„Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben
.“

Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen ersten Überblick über die m.E. nur noch strafrechtlich angemessen zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten Corona-Lockdowns zu verschaffen.

Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren“ vom 11.5.2020 verweisen.

Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns müssen allen verantwortlichen Stellen, auch den hier Beschuldigten, bewusst geworden sein, nicht nur auf Grund dieses internen BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den diversen Folgen dieses Lockdowns.

Selbst eine kleine Auswahl dieser Veröffentlichungen über Insolvenzen, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Suizide, Zunahme häuslicher Gewalt, Vereinsamung von Senioren in Altenheimen, die Folgen verschobener OPs und Behandlungen etc. würden den Rahmen dieser Anzeige sprengen.

Zudem sollte längst allgemein bekannt sein, warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige „amtliche“ Quelle zitiert werden können.

Wenn eine „Gesundheitsbehörde“ wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.

Wollen die Beschuldigten wirklich sagen, dass sie mit diesen Einwendungen nie konfrontiert worden sind, nie auch nur davon gehört haben?

Weltweit gibt es – wie schon oben festgestellt – längst sehr hunderte Experten, deren Fachkompetenz beharrlich ignoriert wird oder die sich aus Furcht vor beruflichen und privaten Nachteilen nicht zu Wort melden, obschon sie fundierte Kritik formulieren könnten.

Wo also findet in den öffentlich-rechtlichen Medien aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt?

Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen eines öffentlichen Diskurses – der dann vor allem auch in den Parlamenten stattfindet – gewürdigt?

Das gilt umso mehr, als mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, dass Schweden keinen totalen Lockdown praktiziert hat, die Zahlen dort aber nicht schlechter sind als in allen anderen Ländern, die einen Lockdown praktiziert haben.

YouTube-Video „Corona 26“ von und mit Dr. Bodo Schiffmann, für jedermann abrufbar unter youtube.com/watch?v=10d6-GdAYM4

Es gibt aber noch weitaus mehr, von dem der Rundfunkbeitragszahler aktuell noch nichts gehören haben dürfte, jedenfalls nicht über die öffentlich-rechtlichen Medien, wo Kritiker an dem absurden Lockdown kürzlich von einem „Journalisten“, der es nicht wert ist beim Namen genannt zu werden, sogar öffentlich als „Spinner“ etc. denunziert worden sind.

Dem angeblich so hoffnungslos unzureichend informierten öffentlichen Rundfunk wird die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung empfohlen, die jedermann kostenlos auf deren Homepage downloaden kann, damit er sich mal eine Übersicht darüber verschaffen kann, was ihm in Kontext mit dieser Corona-Hysterie gerade nicht durch die öff.-rechtl. „Qualitätsmedien“ vermittelt worden ist.

Sagt das nicht alles aus, dass eine 4köpfige Redaktion eines kleinen schweizer Verlags eine sehr viel umfassendere und zutreffendere Aufklärung über den globalen Fehlalarm zur Corona-Virus-Hysterie leisten kann als der milliardenschwere öffentlich-rechtliche Rundfunk mit tausenden von teilweise fürstlich bezahlten Mitarbeitern und riesiger Infrastruktur?

Wer diese Ausgabe durchgearbeitet hat, der möge doch bitte  – im Detail – begründen, warum er jetzt immer noch nicht davon ausgeht, dass er durch diese Lockdown-Politik und die ihr kritiklos folgenden öffentlich-rechtlichen Mainstreammedien regelrecht für dumm verkauft worden ist.

Alles nur „Verschwörungstheorie“?

Achtsamkeit bedeutet, dass man sich – auch wenn das Vertrauen auf Gott an erster Stelle steht – rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst und dann situationsangemessen reagiert, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt.

Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben.

Die Öffentlichkeit hat also einen Anspruch darauf, über solche Zusammenhänge umfassend aufgeklärt zu werden, insbesondere auch darüber, welche Opfer in den letzten Jahren mit den Impfkampagnen der Bill & Melinda Gates Stiftung verbunden waren, alleine in Afrika und Indien. Siehe hierzu u.a.:

https://kenfm.de/tagesdosis-24-4-2020-die-bill-und-melinda-gates-stiftung/

Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen = Psychopathen) das Menschen antun könnten. Wer behaupten möchte, dass es noch nie höchst reale „Verschwörungen“ gegen den Frieden in der Welt gegeben hat, kennt die Menschheitsgeschichte nicht einmal in gröbsten Zügen und macht sich einfach nur lächerlich.

Wer erst einmal realisiert hat, dass es Personen ohne Empathie und Gewissen gibt, die zu jeder Grausamkeit fähig sind, wenn dies nur der Realisierung ihrer kranken Ziele dient, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden Pläne gibt wie die, die in der o.g. Quelle beschrieben werden.

V.

Aus den o.g. Gründen gibt es folglich nicht einen einzigen nachvollziehbaren bzw. rechtfertigenden Grund, ab dem 12.8.2020 alle Schulkinder in NRW (von vorgesehenen Ausnahmegruppen abgesehen) mit einer Maskenpflicht auf eine Art und Weise zu quälen, das damit nur eines erreicht werden kann: Eine schwere Traumatisierung unzähliger Kinder, die mit unabsehbaren gesundheitlichen Folgen verbunden sein werden.

Wenn eine solche Maskenpflicht kommt, dann haben wir beste Aussichten, eine Generation von psychisch verkrüppelten Kindern heranzuziehen.

Da ich das nicht möchte, habe ich mich zu dieser Strafanzeige entschlossen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, insbesondere alle beamteten Lehrer an ihre Remonstationspflicht erinnern. Den Lehrern im Anstellungsverhältnis müssen die Fallgruppen rechtmäßiger Arbeitsverweigerung ebenfalls bekannt sein (z.B. bei Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung gem. § 275 Abs. 3 BGB oder bei Weisungen des Arbeitgebers, gegen Strafgesetze zu verstoßen oder bei sittenwidrigen oder diskriminierenden Weisungen, vgl. §§ 134 und 138 BGB).

Wer dazu verpflichtet werden soll grund- und sinnlos Kinder einer entwürdigenden und gesundheitsgefährdenden Behandlung auszusetzen, der ist als Mensch und Amtsträger nicht nur zum Widerspruch berechtigt, sondern verpflichtet.

Von daher bitte ich um die Aufnahme der Ermittlungen.

Über den Fortgang der Ermittlungen und die Erhebung der Anklage möchte ich unterrichtet werden.

 

Hochachtungsvoll

Unterschrift Felix Mustermann und Sabine Musterfrau

 

 


English Translation:

Citing definition of torture, Guantanamo abuse, German Lawyer drafts template for Parents: Criminal complaint about the introduction of a mask requirement for schoolchildren, 5G hazards

Klage gegen Maskentragungspflicht in NRW, zugleich eine Klage gegen geplante Obsoleszenz von Mensch und Demokratie im Schatten der Coronakrise

Klage gegen Maskentragungspflicht in NRW, zugleich eine Klage gegen geplante Obsoleszenz von Mensch und Demokratie im Schatten der Coronakrise

An das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO in Verbindung mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO

In Sachen
des Herrn Wilfried Schmitz in eigener Sache und sich selbst vertretend, Kontaktdaten wie im Briefkopf angegeben
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: Die Benennung weiterer Verfahrensbevollmächtigter bleibt vorbehalten

gegen

das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
– Antragsgegnerin –

Ich beantrage für Recht zu erkennen:

Die Regelung gem. § 12 a Abs. 2 der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAR-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ in der ab dem 27.4.2020 gültigen Fassung“ der Antragsgegnerin ist unwirksam.

Zudem beantrage ich, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO für Recht zu erkennen:

Die am 27.4.2020 in Kraft getretene Regelung gem. § 12 a Abs. 2 der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAR-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag des Antragstellers vom 27.4.2020 außer Vollzug gesetzt.

Begründung: 

  1. A)

 Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO

Der Antrag ist zulässig und begründet.

Nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO kann jede natürliche oder juristische Person einen solchen Antrag stellen, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten (schon) verletzt zu sein oder (erst noch) in absehbarer Zeit verletzt zu werden.

Es steht fest, dass die hier angegriffene Regelung der vorgenannten Verordnung am 27.4.2020 in Kraft treten wird. Dieser Antrag wäre somit auch schon vor dem 27.4.2020 statthaft gewesen.

  1. Sachverhalt

1.

Schon am 23.4.2020 gab die Antragsgegnerin auf Ihrer Webseite, abrufbar unter:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-niedersachsen-rheinland-pfalz-und-das-saarland-fuehren

eine Pressemitteilung mit folgendem Text heraus (Zitat): 

„Nach Auffassung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.“ (Zitat Ende; Unterstreichungen durch Unterzeichner hinzugefügt)

Gem. dieser Ankündigung hat dann der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen am 24.4.2020 auf seiner Webseite unter dem Link:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaschvo_ab_27.04.-01.05.2020_lesefassung.pdf

die die neue, ab dem 27.4.2020 gültige Fassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAR-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ in der ab dem 27.4.2020 geltenden Fassung bekannt gemacht.

Unter dem vorgenannten Link heißt es (Zitat):

„Die Coronaschutzverordnung wurde überarbeitet. Neben kleineren Anpassungen und redaktionellen Änderungen beinhaltet sie nun auch Vorgaben zu persönlichen Verhaltenspflichten, zum Abstandsgebot und zur Mund-Nase-Bedeckung, gültig ab dem 27. April 2020.“

Die Fundstelle der vorgenannten Verordnung im GV. NRW wird als bekannt vorausgesetzt.

Die Verordnung wurde auf das Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der aktuell geltenden Fassung gestützt.

Diese Coronaschutzverordnung enthält in der ab dem 27.4.2020 geltenden Fassung in § 12 a Abs. 2 folgende Regelungen im Hinblick auf eine erstmals festgeschriebene Pflicht „zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung“ in NRW (Zitat):

„(2) Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 verpflichtet

  1. in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften im Sinne von § 5, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen nach § 9 sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10,
  2. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden (§ 7 Absatz 3 Satz 2) außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
  3. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  4. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.

Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.“(Zitat Ende)

  • 12 a Abs. 1 S. 3 der vorgenannten Verordnung, auf die § 12 a Abs. 2 S. 1 dieser Verordnung verweist, hat folgenden Wortlaut (Zitat):

„Wenn die Einhaltung eines Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) empfohlen.“

Diese Verordnung tritt nach § 17 am 20.4.2020 in Kraft und mit Ablauf des 3.5.2020 außer Kraft.

2.

Diese Regelung hat folglich Inhalt, dass alle Menschen in NRW – von wenigen Ausnahmen gem. § 12 a Abs. 2 S. 2 abgesehen –  in allen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge, insbesondere auch im öffentlichen ÖPNV, beim Einkaufen und in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens eine „Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. eine sogenannte Alltagsmaske, Schal, Tuch) tragen sollen.

Weitere Ausnahmen sind über § 12 a abs. 2 S. 1 hinaus nicht vorgehen.

3.

Bekanntlich wurde mittlerweile sogar schon das Münchener Oktoberfest abgesagt, was die Besorgnis begründet, dass der „Ausnahmezustand“ zum „Dauerzustand“ gemacht werden soll, eben weil in jedem Winter mit einer neuen Grippewelle zu rechnen ist.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat auch bereits erklärt, dass die Pandemie nicht verschwinden werde, solange kein Impfstoff entwickelt sei. Sie äußerte wörtlich (Zitat) „Einige Dinge müssten so lange gelten, „bis es einen Impfstoff gibt“, siehe hierzu u.a.: https://www.welt.de/politik/deutschland/article207167375/Merkel-zu-Corona-Solange-wir-keinen-Impfstoff-haben-wird-das-gelten.html

Schon in dem Protokoll zur Telefonschaltkonferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 heißt es unter „Top 2“ mit der Überschrift „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ unter Gliederungspunkt 17 (Zitat):

„Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.“

Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:

Kopie des Protokolls zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 in der Anlage K 1

„Ein Impfstoff“ ist somit – anders formuliert – nicht nur „der Schlüssel“, sondern die Bedingung für eine Rückkehr der gesamten Zivilbevölkerung in den „normalen Alltag“, bloß unterstellt, dass dieser selbst bei sofortiger Aufhebung aller staatlichen Corona-Maßnahmen für alle Menschen in diesem Land noch möglich wäre.

So ein Beschluss rechtfertigt die Annahme bzw. begründet die Besorgnis, dass die gesamte Bevölkerung in Deutschland förmlich in Geiselhaft gehalten werden soll, bis die Pharmaindustrie einen Impfstoff gegen dieses Virus entwickelt hat.

Für diese Annahme streitet auch, dass einige Politiker wie der bayerische Ministerpräsident Söder bereits öffentlich eine Impfpflicht für Deutschland fordern, siehe:

https://www.watergate.tv/jetzt-ist-es-raus-soeder-fordert-corona-impfpflicht/

Nach aktueller Rechtslage ist so eine „Impfpflicht“ „für alle“ nicht möglich. § 28 Abs. 1 S. 3 IfSG bestimmt ausdrücklich (Zitat): „Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden.“

Zudem könnte ich – was problemlos einen weiteren Schriftsatz von ca. 40 – 50 Seiten füllen – sehr schlüssig darlegen, dass es nach der Ansicht namhafter Wissenschaftler „keinen Beweis“ dafür gibt, „dass die bis jetzt vorhandene Grippeimpfung effektiv vor einem Influenza-Angriff schützt oder ihn mildert. Die Impfstoff-Hersteller wissen, dass sie wertlos ist, aber sie verkaufen sie trotzdem weiterhin“ (Dr. J. Anthony Morris, ehemaliger leitender forschender Virologe bei der FDA = US-Impfstoff-Zulassungsbehörde).

An dieser Stelle sei daher nur angedeutet:

In der Regel sind die von den Gesundheitsbehörden behaupteten Risiken nicht realistisch.

Es gibt – soweit bekannt – keine einzige Studie, die die Wirksamkeit von Impfungen plausibel nachweist.

Bis heute wurde kein Beweis für die Behauptung erbracht, Impfungen hätten – seit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert – zu einer Senkung der Zahl der Infektionskrankheiten geführt.

Bei den meisten Zulassungsstudien für Impfstoffe ist kaum ein Kriterium für wissenschaftliche Korrektheit erfüll.

Viele Fälle weisen auf gravierende Impfnebenwirkungen hin.

Sehr viel mehr dazu, sobald das Land NRW für eine Klage gegen die Impfpflicht Anlass gibt.

II.Grundsätzliche wissenschaftliche Kritik an einer allgemeinen Maskentragungspflicht

1.

Die hier angegriffene Regelung, wonach alle Menschen eine – nicht einmal näher spezifizierte, sondern nur beispielhaft beschriebene („z.B. eine sogenannte Alltagsmaske, Schal, Tuch“), somit „irgendeine“ – textile Mund-Nase-Bedeckung tragen sollen, um damit weitere Ansteckungsgefahren ausschließen oder minimieren zu können, ist unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten vollkommen ungeeignet, und dies ist auch so offensichtlich, dass man diese Regelung nur noch als geradezu absurd bezeichnen kann. Wie wir nachfolgend sehen werden, hat der Präsident des Weltärzteverbandes eine noch schärfere Formulierung gewählt.

Vorweg lässt sich zusammenfassend feststellen:

Eine solche Bedeckung bzw. „Maske“ verhindert gar nichts und hilft somit niemanden. Sie ist aber für ihren Träger im Allgemeinen – und somit auch jenseits der geregelten Ausnahmegruppen („Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können“) – mit erheblichen gesundheitlichen Nachteilen und – bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen – sogar mit sehr gefährlichen Risiken verbunden.

Nicht vertieft werden soll hier die Frage, mit welchen kuriosen Szenen im Alltag zu rechnen ist, wenn selbst der Ministerpräsident des Landes NRW, Armin Laschet, nachweislich nicht einmal zu einem korrekten Tragen einer Atemschutzmaske in der Lage war, siehe:

https://www.n-tv.de/der_tag/Laschet-traegt-Schutzmaske-falsch-article21679931.html

Wenn man die eigene Nase dermaßen über die Maske hinausragen lässt, dann wäre es wohl genauso effektiv, sie wie ein Stirnband oder am Oberarm mit der Kennzeichnung „Bitte zeig mir doch wie es richtig geht“ zu tragen.

Wenngleich sich solche Missverständnisse im Hinblick auf das korrekte Tragen von Masken sicherlich regelmäßig durch hilfreiche Informationen zur rechten Zeit vermeiden lassen (sollten), so können sich die gesundheitlichen Risiken, die mit einer solchen Maskentragungspflicht offensichtlich generell bzw. für alle Menschen grundsätzlich verbunden sind, eben nicht vermeiden.

Um diese Behauptung zu belegen und glaubhaft zu machen, möchte ich mich hier nur auf die nachfolgenden Quellen beschränken:

a)

In der sympathisch kurzen, eben nur aus knapp 37 Seiten Text bestehenden Doktorarbeit (wenn man also Deckblatt, Widmung, Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis sowie Anhang, Literaturverzeichnis und Danksagung außer Betracht lässt) von Ulrike Butz mit dem Titel „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre 2004, die ich dem Gericht hier – auch zur Glaubhaftmachung – als

Anlage K 2

überreiche, lautet das zusammenfassende Ergebnis, dass „unter chirurgischen Gesichtsmasken“ (auch) bei normal atmenden Personen durch die beeinträchtigte Permeabilität (Anmerkung des Unterzeichners: Durchlässigkeit) der Masken eine „Akkumulation von Kohlendioxid“ verursacht wird (ebenda, S. 43). Weiter heißt es dort (Zitat): Die Akkumulation von Kohlendioxid (22,49 mmHg, STEV 2,30) unter jeder untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöhte den transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck (5,60 mmHG, STEV 2,38). Eine kompensatorische Erhöhung der Atemfrequenz oder ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde dabei nicht nachgewiesen. Da Hyperkapnie (Anm. des Unterzeichners: erhöhter Kohlendioxidgehalt im Blut) verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann…“.

Sogar das – wenig seriöse und zuverlässige, hier aber mal heranziehbare – Wikipedia beschreibt die Symptome von Hyperkapnie wie folgt (Zitat):

Anfangs kommt es zu einer HautrötungMuskelzuckungenExtrasystolen. Im fortgeschrittenen Stadium treten Panik, Krampfanfälle, Bewusstseins- störungen und schließlich Koma (CO2-Narkose) auf.“

Dass die Bevölkerung von NRW nicht einmal über diese generellen Gefahren einer Maskentragung aufgeklärt worden ist, kann man aus meiner Sicht nur noch als unverantwortliche Schlamperei und Gefährdung der Gesundheit unzähliger Menschen bezeichnen.

b)

Die allgemeine Maskentragungspflicht ist auch deshalb nicht geeignet, einer weiteren Ausbreitung des Sars-Cov-2-Virus Einhalt zu gebieten, weil nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Forschung weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken die Viren von hustenden Patienten sicher aufhalten können.

In einem Artikel des Online-Magazins Ärzteblatt de, abrufbar unter dem Link:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch

heißt es unter der Überschrift „COVID-19-Patienten husten Viren durch chirurgische Masken und Baumwollmasken hindurch“ hierzu (Zitat):

„Weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken sind eine sichere Barriere für SARS-CoV-2, wenn ein Patient mit COVID-19 hustet. Dies zeigen aktuelle Experimente in den Annals of Internal Medicine (2020; doi: 10.7326/M20-1342).

Der Mangel an Atemmasken mit Filtern (N95) hat dazu geführt, dass sich das Klinik­personal mit chirurgischem Gesichtsschutz behilft. In der Bevölkerung sind Baumwoll­masken beliebt. Ein Team um Sung-Han Kim vom Asan Medical Center in Seoul hat beide Masken an 4 Patienten getestet, die an COVID-19 erkrankt waren.

Die Patienten wurden gebeten, jeweils 5 Mal auf eine Petrischale zu husten, die sich 20 cm vor ihrem Gesicht befand. Dieses Experiment wurde 4 Mal wiederholt. Beim ersten Mal trugen die Patienten keine Maske, beim zweiten Mal eine chirurgische Maske, beim dritten Mal eine Baumwollmaske und beim vierten Mal waren sie erneut ohne Maske.

Wie Kim berichtet, betrug die mittlere Viruslast der 4 Teilnehmer vor dem Experiment im Nasopharynx-Abstrich 5,66 log Kopien/ml und in den Speichelproben 4,00 log Kopien/ml. Beim Husten ohne Maske wurden in den Petrischalen 2,56 log Kopien/ml gemessen, beim Husten durch die chirurgische Maske wurden 2,42 log Kopien/ml gefunden und beim Husten durch die Baumwollmaske 1,85 log Kopien/ml. Die Viren wurden bei allen Patienten nach dem Husten auch auf der Außenfläche der Gesichtsmasken gefunden, während auf der Innenseite teilweise keine Viren nachweisbar waren.

Die Experimente zeigen laut Kim, dass weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken die Viren von hustenden Patienten sicher aufhalten können. Warum die Viren an der Innenseite teilweise nicht nachweisbar waren, bleibt ungeklärt.

Frühere Studien hatten gezeigt, dass chirurgische Masken für Aerosole mit einem Durchmesser von 0,9 bis 3,1 µm durchlässig sind. Der Durchmesser von SARS-CoV-Partikeln wurde während des ersten SARS-Ausbruchs 2002/3 auf 0,08 bis 0,14 µm geschätzt. Falls die Partikel von SARS-CoV-2 die gleiche Größe haben, werden sie nach Einschätzung von Kim nicht von chirurgischen Gesichtsmasken aufgehalten.

Die Ergebnisse stehen im Gegensatz von kürzlich veröffentlichten Experimenten an Patienten, die sich mit saisonalen Coronaviren infiziert hatten. Dort hatten chirurgische Gesichtsmasken die Viren gestoppt. Die Unterschiede zwischen den beiden Experimenten liegen einmal in der Methodik.

Die Viren waren nicht auf einer angehusteten Petrischale bestimmt worden, sondern mit einem speziellen Gerät in der Atemluft. Die Probanden wurden in der Studie nicht gebeten zu husten. Es könnte demnach sein, dass die Masken die Viren beim normalen Atmen aufhalten, der starken Beschleunigung der Partikel bei einem Hustenreiz jedoch nicht standhalten.“(Zitat Ende)

Fazit: Die hier angegriffene Verordnung hat eine Maskentragungspflicht begründet, obschon aus wissenschaftlicher Sicht davon auszugehen ist, dass deren Einhaltung im Hinblick auf den damit beabsichtigten Infektionsschutz überhaupt keinen Nutzen bringt.

Eine solche Maßnahme ist folglich vollkommen ungeeignet, den von ihr – angeblich – beabsichtigten Zweck herbeizuführen.

c)

Die Wahrheit ist aber wahrscheinlich noch dramatischer:

Der Biologe Clemens G. Arvay hat am 3.4.2020 ein YouTube-Video mit dem Titel „Was für ein FIASKO, Herr Kurz!“ veröffentlicht, in dem er den Maskenzwang gerade auch wegen seiner eigenen Beobachtungen im Alltag als „fatal“ bzw. „einziges Fiasko“ kritisiert, weil in den Falten der Masken ein „virenfreundliches Klima“ entstehe, mit dem diese Viren möglichst lange am Leben bzw. aktiv erhalten werden.

youtube.com/watch?v=folhXr4gPIg&feature=youtu.be

Er bezeichnet diese Maskenpflicht deshalb als völlig „kontraproduktiv“ bzw. „vollkommener Schwachsinn“. Es gäbe „rote Linien, über die Menschen mit Verstand“ nicht gehen wollen“. Aus seiner Sicht wäre es viel besser die Masken einfach wegzulassen.

d)

Im Übrigen muss diese Maskentragungspflicht gerade auch für Hörgeschädigte eine erhebliche Diskriminierung und Gefährdung darstellen, weil sich gerade dieser Personenkreis zur Erfassung ihrer Umwelt auf Mimik und Lippenlesen angewiesen sind.  Das Maskentragen aller in der Umgebung, insbesondere in den potenziell gefährlichen Situationen im öffentlichen Verkehr und in öffentlichen Räumen – wie beim Einkaufen – kann gerade Hörgeschädigte in große Gefahr bringen kann, weil sie Warnungen nicht mehr mitbekommen.

Einem Hörgeschädigten ist auch nicht damit gedient, dass er selbst keine Maske tragen muss, eben weil er mit Dritten nur dann kommunizieren kann, wenn die Dritten selbst keine Maske tragen.

Diese Konstellation wurde in der hier angegriffenen Verordnung überhaupt nicht berücksichtigt.

e)

Und auch der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert die Maskenpflicht scharf, wie sogar tagesschau.de berichtet. Er und der Kinderarzt Thomas Fischbach werden in dem Artikel „Trügerische Sicherheit durch Masken?“ unter dem Link:

https://www.tagesschau.de/inland/corona-mundschutz-101.html

wie folgt zitiert (Zitat):

Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat die in ganz Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus geltende Maskenpflicht scharf kritisiert. Wer eine Maske trage, werde durch ein trügerisches Sicherheitsgefühl dazu verleitet, den „allein entscheidenden Mindestabstand“ zu vergessen, sagte Montgomery der „Rheinischen Post“. Auch könnten die Masken bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden, warnte der Vorsitzende des Weltärztebundes.

Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim Abnehmen werde die Gesichtshaut berührt, schneller sei eine Infektion kaum möglich. Er trage zwar selber „aus Höflichkeit und Solidarität“ eine Maske, halte aber eine gesetzliche Pflicht für „falsch“.

Montgomery kritisierte auch, dass Landesregierungen das Tragen einfacher Masken wie auch die Verwendung von Schals oder Tüchern für den Atemschutz als ausreichend bezeichnen. Eine Pflicht zum Tragen von Schals oder Tüchern vor dem Gesicht sei „lächerlich„. Er hob zugleich hervor, dass „echt wirksame Masken“ derzeit noch für das medizinische Personal, Pflegekräfte und unmittelbar Gefährdete gebraucht würden.

Der Kinder- und Jugendarztpräsident Thomas Fischbach warnte zugleich vor einer Maskenpflicht für Kindergartenkinder zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Es mag auch jüngere Kinder geben, die einen Mund-Nasen-Schutz akzeptieren, doch die allermeisten werden das eher als Spielzeug betrachten, daran herumhantieren und damit die Infektionsgefahr eher noch verstärken„, sagte Fischbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es sei deswegen unklug, sollten einige Bundesländer das Maskentragen in öffentlichen Bereichen sogar für Kleinkinder vorschreiben…“(Zitat Ende).

Die vorgenannte Ausnahmeregelung in § 12 a Abs. 2 S. 2 erfasst aber nur „Kinder bis zum Schuleintritt“. Es dürfte somit sehr wahrscheinlich sein, dass auch Kinder jenseits des Schuleintritt-Alters einen solchen Mund-Nasen-Schutz als Spielzeug betrachten und damit die Infektionsgefahr eher noch vergrößern.

Auch diese Umstände wurden in der Verordnung nicht bedacht.

f)

Es ist auch nicht erkennbar, dass die Antragsgegnerin die Möglichkeit bedacht hat, dass das Tragen einer solchen Maske ggf. sogar die Gefahr einer Hypoxie begründen könnte.

Bei einer Hypoxie wird der Körper oder ein Körperteil mit zu wenig Sauerstoff versorgt. Grund dafür kann zum Beispiel eine Lungenerkrankung, eine schwerwiegende Verletzung des Brustkorbs (Thoraxtrauma) oder eine Vergiftung sein. Das Gehirn reagiert auf einen Mangel an Sauerstoff besonders empfindlich: Schon nach wenigen Minuten sterben Nervenzellen ab – es entsteht ein hypoxischer Hirnschaden.

Quelle: https://www.netdoktor.de/symptome/hypoxie/

Weiterführend zum Begriff:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hypoxie_(Medizin)#Ursachen

III. Grundsätzliche wissenschaftliche Kritik an der gesamten „Strategie“ der Antragsgegnerin im Umgang mit der Sars-Cov-2-Virus, die bei einer Würdigung der Verhältnismäßigkeit einer Maskentragungspflicht nicht unberücksichtigt bleiben dürfen

Das Amt des Gesundheitsministers des Bundes ist bekanntlich nicht mit einem Arzt oder einem anderen Experten auf medizinischem Gebiet, sondern mit dem Bankkaufmann und Politikwissenschaftler Jens Spahn besetzt worden.

Der Mister des Landes NRW für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, ist Maschinenschlosser mit Hauptschulabschluss.

Man sollte doch eigentlich meinen, dass die Verantwortung für die Volksgesundheit eine Angelegenheit ist, die man nicht Kaufleuten, Schustern und Kesselflickern überlassen darf, sondern eben nur besonders erfahrenen Menschen mit langer berufspraktischer Erfahrung, so wie z.B. Prof. Dr. Bhakdi (von dem mir aber nicht bekannt ist, ob er überhaupt solche Ambitionen hat).

Ist die Volksgesundheit nur irgend so ein „Gedöns“, bei dem es nur noch darum geht, das gesamte Gesundheitswesen so zu organisieren, dass mächtige Lobbyverbände wie die der Pharmaindustrie mit maximalen Profiten rechnen dürfen? So gesehen macht es natürlich viel Sinn, den Stuhl eines Bundesgesundheitsministers mit einem Bankkaufmann zu besetzen, und William Shakespears Spruch „Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode“ wird mit tiefem Sinn erfüllt.

Bei so viel geballter Inkompetenz auf Ministereben kann es m.E. jedenfalls nicht wirklich verwundern, dass unter der Verantwortung solcher Minister auf Bundes- und Landesebene Maßnahmen zur angeblichen Eindämmung der Ausbreitung des Sars-CoV-2-Virus koordiniert und auch umgesetzt werden, die nicht nur keinerlei Nutzen haben, sondern bloß Panik schüren und weiteren Erkrankungen massiven Vorschub leisten.

Diese Inkompetenz und Ignoranz verwundert auch deshalb nicht, weil sowohl die Regierungen von Bund und Ländern – und damit auch der Antragsgegnerin –  jeden angemessenen öffentlichen Diskurs über wichtige Erkenntnisse und auch Einwendungen im Zusammenhang mit der offiziellen Politik im Umgang mit diesem Virus seit Wochen beharrlich verweigern.

Und genau das ist nicht zulässig.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

 In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Aus den bereits oben genannten Gründen, die nachfolgend noch um weitere Aspekte ergänzt werden, kommt ein Gericht nicht an der Erkenntnis vorbei, dass eine solche Maskenpflicht unbestreitbar „gänzlich ungeeignet“ ist, das gebotene Schutzziel – Infektionsschutz – zu erreichen.

Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG „festgestellt“ werden, dann mag eine Gesundheitsbehörde zwar wegen des ggf. bestehenden Zeit- und Handlungsdrucks wegen der in Rede stehenden epidemischen Gefahr ein relativ großer Plausibilitätsmaßstab bei der Tatsachenermittlung zugrunde legen dürfen, aber das heißt immer noch, dass „sich diese Informationen belastbar auf auf die konkrete epidemische Lage beziehen müssen, wobei die verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen sind“ (Rixen, ebenda, NJW 2020, 1097 ff., 1100 mit Verweis auf VG Berlin Beschluss vom 11.3.2015 – 14 L 36.15, BeckRS 2015, 42683 Rn 16).

Eine komplett faktenfreie, aus bloßen Mutmaßungen oder auch aus einem undefinierbaren „persönlichen Glauben“ abgeleitete Spekulationen jenseits wissenschaftlicher Logik und Evidenz ist somit gerade nicht statthaft.

Gesundheitspolitik ist nichts für politische Pokerspiele, bei der die Pharmaindustrie die Karten ausgeben und auch noch die Mitspieler bestimmen darf.

Vor allem Dingen sind die verantwortlichen Gesundheitsbehörden – und so auch die Antragsgegnerin – von Gesetzes wegen verpflichtetalle verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen, eben gerade auch dann, wenn Experten außerhalb des Robert-Koch-Instituts schon seit Wochen geradezu verzweifelt bemüht sind, diese Erkenntnisse und Wertungen endlich zu Gehör zu bringen.

Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“. YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie „Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell (Stand: 25.4.2020) schon 36 Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.

Wir müssen diese Maßnahmen eben nur lange genug aufrechterhalten, und wir haben der Entwicklung und der Gesundheit aller Kinder nachhaltig Schaden zugefügt? Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungsverbote außerhalb der Familie und die Schließung aller Sportvereine beschließt?

Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.

Wusste der erkennende Senat beispielsweise, dass es mittlerweile schon mehr als 120 namhafte Experten gibt, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben?

Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:

Liste mit mehr als 120 Experten, die massive Kritik an den Maßnahmen üben, die angeblich der Eindämmung des Virus Sars-Cov2 dienen sollen, in der Anlage K 3

Diese Liste ist im Web abrufbar unter dem Link:

https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona

Nachfolgend eine kleine Auswahl aus diesen 120 Expertenmeinungen zu Corona, darunter auch etliche Aussagen von hochrangigen Medizinern und Virologen. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

„Er untersucht mit seinem Team in Hamburg die Corona-Opfer: Nun hat der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel an Kanzlerin Angela Merkel appelliert, Deutschland langsam wieder aufzumachen. ‚Jetzt ist der richtige Zeitpunkt‘, sagt Püschel dem ‚Hamburger Abendblatt‘. Er fügte hinzu: ‚Die Zeit der Virologen ist vorbei. Wir sollten jetzt andere fragen, was in der Coronakrise das Richtige ist, etwa die Intensivmediziner.‘ Nach seinen Erkenntnissen ist Covid-19 ‚eine vergleichsweise harmlose Viruserkrankung‘. Die Deutschen müssten lernen, damit zu leben, und zwar ohne Quarantäne. Die von ihm untersuchten Todesopfer hätten alle so schwere Vorerkrankungen gehabt, dass sie, ‚auch wenn das hart klingt, alle im Verlauf dieses Jahres gestorben wären‘, sagte Püschel.“

Professor Dr. Klaus Püschel ist Rechtsmediziner und Chef der Hamburger Rechtsmedizin.

 „Persönlich würde ich sagen, dass der beste Ratschlag ist, weniger Zeit mit dem Anschauen von Fernsehnachrichten zu verbringen, die sensationell und nicht sehr gut sind. Ich persönlich halte diesen Covid-Ausbruch für eine schlimme Winter­grippe­epidemie. In diesem Fall hatten wir im letzten Jahr 8000 Todesfälle in den Risikogruppen, d.h. über 65% Menschen mit Herzkrankheiten usw. Ich glaube nicht, dass der aktuelle Covid diese Zahl überschreiten wird. Wir leiden unter einer Medienepidemie!“

Professor Dr. John Oxford von der Queen Mary Universität London, Großbritannien, weltweit führender Virologe und Influenza-Spezialist.

„Ich empfinde, was im Moment läuft, ist das, was wir mehr oder weniger jeden Winter erleben. (…) Die Ansteckung ist hoch. Aber die Krankheit ist aus meiner Sicht nicht so schlimm wie die Influenza. (…) Ich bin der Ansicht, dass man eigentlich hier selektiv nur eine Sache anschaut und die mit einer gewissen Panik füllt. (…) Ich bin der Ansicht, dass wir solche Situationen schon mehrfach hatten und dass jetzt in Bezug auf die Maßnahmen der Bogen überspannt wird. (…) Wir brauchen Luft und Sonne, Luft verdünnt die Viren und Sonne mit UV Licht tötet sie. Aber bloß keine Ausgangssperre! Auf der Straße steckt man sich nicht an!

Professor Dr. Karin Mölling, international renommierte Virologin. Ehemalige Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie in Zürich, Schweiz. Verdienstkreuz 1. Klasse der BRD.

„Covid-19. Scharfe Kritik an ARD und ZDF wegen Berichterstattung zum Coronavirus. (…) Dadurch inszeniere das Fernsehen zugleich Bedrohung und exekutive Macht – und betreibe ‚Systemjournalismus‘. (…) Die Chefredaktionen haben abgedankt‘, folgert Jarren. In der Berichterstattung fehlten ‚alle Unterscheidungen, die zu treffen und nach denen zu fragen wäre: Wer hat welche Expertise? Wer tritt in welcher Rolle auf?‘ Gesendet würden zudem größtenteils einzelne Statements, eine echte Debatte zwischen Expertinnen und Experten entstehe nicht, schreibt der Medienwissenschaftler.

Professor Dr. Otfried Jarren, Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich, Präsident der Eidgenössischen Medienkommission in der Schweiz.

„Zunächst: Mit der Verdreifachung der Tests ergab sich auch etwas mehr als eine Verdreifachung der positiv Getesteten. Diese Verdreifachung wurde den Bürgerinnen und Bürgern als Verdreifachung der Infizierten vorgeführt. (…) Weitreichende Entscheidungen bedürfen gesicherter Grundlagen. Genau das ist bisher vernachlässigt worden. Die wiederholte Gleichsetzung der Zahl positiv Getesteter mit der Zahl der Infizierten vernebelt den Blick, die Zählweise bei Corona-Toten ebenfalls. (…) Der Maßstab der Regierung, ab wann eine Abschwächung der Maßnahmen geboten ist, basiert auf einer Scheinzahl von Infizierten, die aber nichts mit der Realität gemein hat.“

Professor Dr. Gerd Bosbach, Professor für Statistik, Mathematik und empirische Wirtschafts- und Sozialforschung und Mit-Autor des bekannten Buches „Lügen mit Zahlen“.

 „‚Wer rechnen kann und ein Zahlenverständnis hat, ist dem Schwindel der Statistik nicht wehrlos ausgesetzt. Das erweist sich gerade in der Corona-Krise als nützlich.‘ Meyerhöfer sieht ‚auch eine Krise der mathematischen Bildung‘. ‚Wir sehen rasant steigende Infizierten-Zahlen, und diese Kurve ängstigt uns.‘ (…) ‚Es sind Zahlen, die Kontaktsperren und Geschäftsschließungen legitimieren‘ (…) Meyerhöfer verweist auf den statistischen Umgang mit den Verstorbenen: ‚In der statistischen Praxis wird ein Mensch, der mit Corona stirbt, als ein an Corona Gestorbener gezählt. Ob er an Corona gestorben ist, geht daraus nicht hervor.’“

Professor Dr. Wolfram Meyerhöfer, Professor für Mathematik-Didaktik.

„Die Zahl der gemeldeten Infektionen hat nur eine geringe Aussagekraft, da kein populationsbezogener Ansatz gewählt wurde, die Messung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt verweist und eine hohe Rate nicht getesteter (v.a. asymptomatischer) Infizierter anzunehmen ist. (…) Die allgemeinen Präventionsmaßnahmen (z.B. social distancing) sind theoretisch schlecht abgesichert, ihre Wirksamkeit ist beschränkt und zudem paradox (je wirksamer, desto größer ist die Gefahr einer ‚zweiten Welle‘) und sie sind hinsichtlich ihrer Kollateralschäden nicht effizient.“

Prof. Dr. Matthias Schrappe, Hedwig François-Kettner, Dr. Matthias Gruhl, Franz Knieps, Prof. Dr. Holger Pfaff, Prof. Dr. Gerd Glaeske, Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19.

 „Sowohl in China als auch in Südkorea begann die soziale Distanzierung also erst lange, nachdem die Zahl der Infektionen bereits rückläufig war, und sie hat sich daher nur sehr wenig auf die Epidemie ausgewirkt. Das bedeutet, dass man dort bereits Herdenimmunität erreicht hatte, oder man stand kurz davor, die Herdenimmunität zu erreichen. Sie stand unmittelbar bevor. Aber durch die Anordnung der sozialen Distanzierung verhinderten sie, dass es tatsächlich zum Endpunkt kam, weshalb wir auch einige Wochen nach dem Höhepunkt noch immer neue Fälle in Südkorea sehen.“

Professor Dr. Knut Wittkowski aus New York, USA.

„Nach langer Bedenkzeit wende ich mich an die verbliebenen Vernunftbegabten. Und ich möchte mir trotz möglicher Anfeindungen, Shit Storms oder Stigmatisierung das Recht nicht nehmen lassen, Kommentare von Journalisten, sogenannten Experten sowie Entscheidungen politischer Verantwortungsträger kritisch zu hinterfragen. (…) Prozentsatz von schweren Fällen und Todesraten um den Faktor 10 überschätzt. (…) Wer das aktuelle Vorgehen fälschlicherweise als angemessen bewertet, müsste dies anlässlich der jährlichen Influenza-Daten bei uns wohl jedes Jahr in der Influenza-Saison mit gleicher Konsequenz aufs Neue erfordern müssen.“

Professor Dr. Dr. Martin Haditsch, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektions­epidemiologie, Österreich.

„‚Die Versorgungsqualität geht gerade in den Keller‘, sagt der Vorsitzende der Stiftung Deutsche Depressionshilfe Professor Ulrich Hegerl. ‚Das könnte Leben kosten. Die Zahl der Suizide könnte steigen.‘ Depressionen seien jährlich die Ursache für die meisten Suizide. (…) Die Deutsche Depressionshilfe empfiehlt Betroffenen, in Zeiten häuslicher Quarantäne aktiv zu bleiben und einen Tagesrhythmus zu pflegen. Schlafzeiten sollten nicht verlängert werden, weil zu viel Schlaf eine Depressionsschwere erhöhen kann.“

Professor Dr. Ulrich Hegerl, Universitätsklinikum Frankfurt, Vorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

„Früher nannte man die Lungenentzündung am Ende des Lebens den Freund des alten Menschen. Und jetzt geht man her, diagnostiziert die Corona-Infektion und macht daraus einen Intensivfall und kann die Patienten natürlich trotzdem nicht retten. Die sind einfach zu schwer krank.“

Dr. Matthias Thöns, Facharzt für Anästhesiologie Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin.

„In meinem ersten Video zu COVID-19 schlug ich vor (…), dass die Todesrate bei etwa 0,7% liegen sollte. Heute wurde mir das Gegenteil bewiesen. Die Zahl der Todesfälle liegt tatsächlich bei einem Zehntel davon. Hier ist die ungeschminkte Wahrheit: COVID-19 ist nicht viel schlimmer als eine schlimme Grippe.“

Professor Sam Vaknin, Israel.

Die Furcht vor Covid-19 basiert auf seiner hohen geschätzten Todesrate – laut Weltgesundheitsorganisation und anderen Organisationen sind 2 bis 4% der Menschen mit bestätigtem Covid-19 gestorben. (…) Wir glauben, dass diese Schätzung zutiefst fehlerhaft ist. (…) Wenn die Zahl der tatsächlichen Infektionen viel größer ist als die Zahl der Fälle – um Größenordnungen größer – dann ist auch die tatsächliche Sterblichkeitsrate viel niedriger. Das ist nicht nur plausibel, sondern nach dem, was wir bisher wissen, auch wahrscheinlich.

Professor Dr. Eran Bendavid und Professor Dr. Jay Bhattacharya sind Medizin-Professoren an der Stanford-Universität, USA.

„In der Infektiologie wird zwischen Infektion und Erkrankung unterschieden. Es sollten also nur Patienten mit Symptomen – wie in diesem Fall Fieber oder Husten – als Neuerkrankungen in die Statistik eingehen. Mit anderen Worten: Eine Neuinfektion, festgestellt durch einen Labortest, bedeutet nicht zwangsläufig, dass wir es mit einem neu erkrankten Patienten zu tun haben, der ein Krankenhausbett benötigen wird. (…) Drakonische Maßnahmen, die die Grundrechte der Menschen auf so umfassende Weise einschränken, dürfen doch nur verhängt werden, wenn es gesicherte Hinweise dafür gibt, dass ein neues Virus überaus gefährlich ist. (…) Gab es je einen solchen wissenschaftlich begründeten Hinweis für COVID-19? Aus meiner Sicht lautet die einfache Antwort: Nein.“

Professor Dr. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiolgie, ehemaliger Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Mainz.

„In Heinsberg etwa ist ein 78 Jahre alter Mann mit Vorerkrankungen an Herzversagen gestorben, und das ohne eine Lungenbeteiligung durch Sars-2. Da er infiziert war, taucht er natürlich in der Covid-19-Statistik auf. Die Frage ist aber, ob er nicht sowieso gestorben wäre, auch ohne Sars-2. In Deutschland sterben jeden Tag rund 2500 Menschen, bei bisher zwölf Toten gibt es in den vergangenen knapp drei Wochen eine Verbindung zu Sars-2. Natürlich werden noch Menschen sterben, aber ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage: Es könnte durchaus sein, dass wir im Jahr 2020 zusammengerechnet nicht mehr Todesfälle haben werden als in jedem anderen Jahr.“

Professor Dr. Hendrick Streeck, Professor für Virologie und Direktor des Instituts für Virologie und HIV-Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn.

„Diese schwerwiegenden gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen [Anmerkung: Interviewfrage nach Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen] müssen wir so kurz und so niedrig intensiv wie möglich halten, denn sie könnten möglicherweise mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst. (…) Wir wissen, dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung.“

Professor Dr. Gérard Krause,  Leiter des Bereich Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung.

„Das ist nicht der Eindruck, den ich aus Gesprächen mit meinen Kollegen in Deutschland habe. Wir sind uns einig, etwa darin, dass es zu diesem Zeitpunkt sinnlos ist, die Grenzen zu schließen. Wir sind uns auch einig darin, dass es nötig ist, soziale Kontakte zu minimieren. Wir sind uns aber auch darin einig, dass es sehr schwer abzusehen ist, was passiert, wenn man Schulen schließt. Viele Dinge passieren, wenn man das macht: Die Kinder sind davon betroffen, die Gesellschaft, besonders die Eltern. (…) Das bedeutet, dass der Effekt dieser Maßnahme auf die öffentliche Gesundheit viel schlimmer sein wird als die Ausbreitung des Viruses in einer Schule.“

Dr. Anders Tegnell, Leiter der schwedischen Gesundheitsbehörde.

 „Totale algorithmische Bevölkerungskontrolle. Wer in Wuhan keinen grünen Button auf seinem Überwachungs-Smartphone vorweisen kann, der signalisiert, dass man wahrscheinlich nicht infiziert ist, der kann sich höchstens zu Fuß bewegen und darf Restaurants und ähnliches nicht betreten. In Südkorea werden Aufnahmen von Überwachungskameras, Kreditkartendaten und GPS-Daten ausgewertet, um potentielle Virusträger zu identifizieren und zu verfolgen. Covid-19 ist wie ein Himmelsgeschenk für die Pläne des Weltwirtschaftsforums. (…) Und dank Covid-19 finden sehr viele Menschen diese totalitären Möglichkeiten jetzt sogar erstrebenswert.“

Dr. Norbert Häring, Journalist und Wirtschaftswissenschaftler.

„Schließlich ist die Anwendung der nicht-invasiven Beatmung bei Patienten mit COVID-19 auf der Intensivstation umstritten. In Anbetracht der oben genannten Faktoren werden Kliniker bei kritisch kranken Patienten mit ARDS aufgrund von COVID-19 möglicherweise nicht auf nicht-invasive Beatmung zurückgreifen, bis weitere Daten aus der COVID-19-Epidemie vorliegen.“

Professor Dr. Silvio A. Ñamendys-Silva, Intensivmediziner, Mexiko.

„Das Robert Koch Institut ändert seine Zählweise, dadurch werden die Daten immer unsauberer. Es wird immer schwieriger, eine objektive Zusammenfassung zu erstellen. Immer mehr beängstigendere Bilder und Berichte stürmen auf uns ein, ohne, dass sich an den Zahlen erkennbar etwas ändert.“

Dr. Bodo Schiffmann, Mediziner.

„Coronaviren sind uns bekannt aus der Vergangenheit (…) Die Daten aber sprechen dafür, dass diese Erkrankung weniger gefährlich ist als Influenza. (Bei) Influenza können wir uns doch noch alle gut daran erinnern, wie es 2017 zu einer schweren Ausbruchsituation kam. Letztendlich mit 27000 Toten in Deutschland und diese 27000 Tote, die scheinen Manche verdrängt zu haben. (…) Es kann nicht sein, dass wir uns nur noch um Corona kümmern und dass irgendwo die Gefahr besteht, dass irgendwelche anderen Keimausbrüche zum Beispiel resultieren.“

Professor Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen.

„Angesichts der bekannten Tatsache, dass bei jeder ‚Grippe-Welle‘ auch immer 7-15% der akuten Atemwegserkrankungen (ARE) auf das Konto von Coronaviren gehen, liegen die jetzt laufend addierten Fallzahlen immer noch völlig im Normbereich. Es sterben bei den allwinterlichen Infektionswellen auch immer etwa einer von je tausend Erkrankten. Durch selektive Anwendung von Nachweisverfahren – zum Beispiel nur in Kliniken und medizinischen Ambulanzen – lässt sich diese Rate natürlich leicht in beängstigende Höhe treiben, denn jenen, die dort Hilfe brauchen, geht es meistens schlechter als jenen, die sich zu Hause auskurieren.“

Dr. Wolfgang Wodarg, Internist, Lungenarzt, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2009.

„Ist unser Kampf gegen den Coronavirus schlimmer als die Krankheit? (…) Mögliche Anwendung eines ‚Herdenimmunitäts‘-Ansatzes (…) Die Daten aus Südkorea (…) zeigen, dass 99 Prozent der aktiven Fälle in der generellen Population ‚mild‘ sind und keine spezifische medizinische Behandlung brauchen. (…) Die Todesfälle sind vor allem bei älteren Menschen, bei Menschen mit schweren chronischen Krankheiten wie Diabetes und Herzkrankheiten sowie bei Menschen in beiden Gruppen zu finden. Dies gilt nicht für infektiöse Geißeln wie die Grippe. Die Grippe trifft ältere und chronisch kranke Menschen ebenfalls hart, aber sie tötet auch Kinder.“ 

Dr. David Katz, Universität Yale, USA, Gründungsdirektor des Yale University Prevention Research Center.

„Es ist in der Regel so, dass die Menschen ihre Freiheit bereitwillig aufgeben, wenn sie sich gegen eine äußere Bedrohung schützen wollen. Und die Bedrohung ist in der Regel eine echte Bedrohung, die aber meist übertrieben ist. Ich fürchte, das ist es, was wir jetzt sehen. (…) Und jeder, der die Geschichte studiert hat, wird hier die klassischen Symptome einer kollektiven Hysterie erkennen. Hysterie ist ansteckend (…) ob die Kur vielleicht schlimmer ist als die Krankheit.“

Jonathan Sumption, ehemaliger Richter des britischen Supreme Court.

„Daraus lässt sich ableiten, dass die Letalitätsrate von COVID 19 deutlich unter 1% liegt: Dieser Befund wurde auch in eine Studie des Kollegen Anthony Fauci vom US National Institute of Allergy and Infectious Diseases aufgenommen, die auf einem Bericht basiert, der sich auf 1099 im Labor bestätigte COVID-19-Patienten aus 552 chinesischen Krankenhäusern konzentriert. Dies lässt vermuten, dass die klinischen Gesamtfolgen von COVD-19 letztlich ähnlich sein könnten wie die schwere saisonale Grippe, die eine Letalität von etwa 0,1% aufweist, oder eine pandemische Grippe wie die von 1957 oder 1968, und nicht wie die von SARS oder MERS, die durch eine Letalität von 10% bzw. 36% gekennzeichnet sind und die, unglaublich zu sagen, keine Panikmache in unserem Land hervorgerufen haben.“

Professor Dr. Giulio Tarro, Virologe, Italien.

 „Dieses Beweisfiasko schafft eine enorme Unsicherheit über das Risiko, an Covid-19 zu sterben. Gemeldete Todesfälle, wie die offizielle Rate von 3,4% der Weltgesundheitsorganisation, sind entsetzlich – und bedeutungslos. Patienten, die auf SARS-CoV-2 getestet wurden, sind unverhältnismäßig viele mit schweren Symptomen und schlechten Ergebnissen. Da die meisten Gesundheitssysteme nur über begrenzte Testkapazitäten verfügen, könnte sich die Selektionsverzerrung in naher Zukunft sogar noch verstärken. (…) Eine bevölkerungsweite Todesfallrate von 0,05% ist niedriger als die der saisonalen Grippe. Wenn dies die tatsächliche Rate ist, kann die Abriegelung der Welt mit potenziell enormen sozialen und finanziellen Folgen völlig irrational sein.“

Professor Dr. John Ioannidis, Stanford-University, USA.

„Corona: Eine Massenpanik-Epidemie. (…) Die WHO schätzt, dass eine Grippesaison etwa 500.000 Menschen tötet, d.h. etwa 50 Mal mehr als diejenigen, die bisher während der mehr als dreimonatigen Coronavirus-Epidemie gestorben sind. (…) Während der Influenzapandemie 2009 wurden keine solch drakonischen Maßnahmen ergriffen, und sie können natürlich nicht jeden Winter, der das ganze Jahr über andauert, angewandt werden, da es irgendwo immer Winter ist. Wir können nicht die ganze Welt dauerhaft abschalten.“

Professor Dr. Peter C. Gøtzsche, Medizinforscher und Professor an der Universität Kopenhagen.

„Die Medien schüren zum Coronavirus die Angst (…) Wir haben jeden Winter eine Virus-Epidemie mit Tausenden von Todesfällen und mit Millionen Infizierten auch in Deutschland. Und immer haben Coronaviren ihren Anteil daran. (…) Wer nur wegen eines positiven Coronavirus-PCR-Tests Quarantänemaßnahmen ausgesetzt wird und finanzielle Schäden erleidet, hat unter Umständen nach Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes Anspruch auf Entschädigung. Aber auch gegen einen unsinnigen Freiheitsentzug sollte man sich zur Wehr setzen.“

Dr. Wolfgang Wodarg, Internist, Lungenarzt, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2009.

 „Am Jahresende werden aber alle Staaten mit Wohlstand unrettbar verschuldet, alle Menschen mit materiellem Wohlstand enteignet, die mittelständische Wirtschaft dezimiert, die großen Banken dank ihrer Kredite für Staaten saniert, der sogenannte Gesundheitssektor noch aufgeblasener und Big Pharma noch reicher geworden sein. (…) Jeder wird vor jedem in Ansteckungsangst leben und sozial isoliert arbeitslos oder im ‚Home Office‘ mit Online-Bestellungen dahinvegetieren. Alles über dem nackten Existenzminimum werden die Überlebenden benötigen, um das Schutzgeld für Banken und Big Pharma aufzubringen.“

Dr. Gerd Reuther, Mediziner.

„Die Zahlen zu den jungen Coronavirus-Erkrankten sind irreführend (…) Vernazza fordert deshalb, alle teilweise überstürzt getroffenen Entscheidungen in den letzten Wochen nun zu reflektieren. Wenn fast 90 Prozent der Infektionen unbemerkt bleiben, mache es keinen Sinn alle Leute zu testen. (…) Aufgrund der neuen Erkenntnisse zeige sich, dass viele der Maßnahmen vielleicht sogar kontraproduktiv seien. Vor allem die Schulen zu schließen, hält er für falsch wie auch eine Ausgangssperre im epidemiologischen Sinn nicht das Richtige wäre.“

Professor Dr. Pietro Vernazza, Infektiologe, Kantonsspital St.Gallen (Schweiz).

„Während der Coronavirus in aller Munde ist, hört man von der Grippewelle derzeit allerdings wenig. Dabei sind Ansteckungsgefahr und Sterblichkeit bei Influenzaviren nach Experten-Einschätzung etwa gleich hoch wie beim Coronavirus. ‚Corona ist auf keinen Fall gefährlicher als Influenza‘, sagt Chefarzt Clemens Wendtner von der Schwabinger Klinik für Infektiologie, wo sieben der dreizehn Corona-Infizierten in Deutschland in Behandlung sind. ‚Wir gehen davon aus, dass die Sterblichkeit deutlich unter einem Prozent liegt, eher sogar im Promillebereich‘, erklärt Wendtner. Das sei eine ähnliche Größe wie bei der Influenza.“

Professor Dr. Clemens Wendtner, Chefarzt der Schwabinger Klinik für Infektiologie.

 „Sie können die Ansteckung nicht verhindern. Die Asymptomatischen sind ja genauso Virenverbreiter wie die Symptomatischen. (…) Die Symtomatischen sind eigentlich weniger ansteckend wie die Asymptomatischen, die noch in der Inkubationszeit sind. (…) Es ist völlig aussichtslos gegen eine virale Durchseuchung schützen zu wollen. Deswegen sind die Maßnahmen, die im Moment getroffen werden, völlig abwegig.“

Dr. Claus Köhnlein, Internist.

„Wir könnten eine einfache Schätzung des IFR als 0,36% vornehmen, basierend auf der Halbierung der untersten Grenze des CFR-Vorhersageintervalls. Die beträchtliche Unsicherheit darüber, wie viele Menschen an der Krankheit leiden, der Anteil der asymptomatischen Patienten (und die Demographie der Betroffenen) bedeutet jedoch, dass dieser IFR wahrscheinlich eine Überschätzung darstellt. (…) In Island, wo die meisten Tests pro Kopf durchgeführt wurden, liegt der IFR irgendwo zwischen 0,01% und 0,19%. Unter Berücksichtigung der historischen Erfahrung, der Tendenzen in den Daten, der gestiegenen Anzahl von Infektionen in der größten Bevölkerungsgruppe und der potenziellen Auswirkungen einer Fehlklassifizierung von Todesfällen ergibt sich eine vermutete Schätzung für den COVID-19 IFR zwischen 0,1% und 0,36%.“

Dr. Jason Oke, Professor Dr. Carl Heneghan, Universität Oxford, Großbritannien.

„In jedem Land sterben mehr Menschen an der regulären Grippe als an dem Coronavirus. (…) Was hat die Schweinegrippe-Pandemie gestoppt und was stoppt Viren generell? Wer glaubt, dass die Regierung Viren beendet, liegt völlig falsch. Was passiert wirklich? Das Virus, das niemand stoppen kann, verbreitet sich in der Bevölkerung, und dann wird die Bevölkerung, nicht die Gefährdeten, dem Virus ausgesetzt, und gleichzeitig bildet der Körper Antikörper, um die Krankheit abzuschalten und zu verhindern. Zurzeit wird das Virus in Israel von sehr vielen Menschen verbreitet, die nicht wissen, dass sie es haben, und die Menschen werden dem Virus ausgesetzt und werden immun. Die Infektionskette wird unterbrochen, und auf diese Weise kommt das Virus zum Stillstand.

Professor Dr. Yoram Lass, ehemaliger Generaldirektor des israelischen Gesundheitsministeriums.

„D​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​i​​e​​ einzige ‚Basis‘ des völlig absurden im faktenfreien Vakuum schwebenden ‚Corona-Schwindels‘ sind die ‚5%-IPS-Patienten​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​l​​​ü​​​g​​​e​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​’​​​​​​​ – jeder Primarschüler weiß, dass das Verhältnis IPS-Patienten : Erkrankten (d.h. positiv Getesteten) von 1:20 aka 5% in der Realität um den Faktor 100 oder noch tiefer liegt, weil zwar jeder IPS-Patient getestet wird aber die wenigsten Erkrankten, ergo <0.05% beträgt, und die ‚Corona-Toten-Lüg​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​e​​​‘ mit der jeder an was weiß ich auch immer Verstorbene (zufällige) Träger EINES (PCR extrem sensitiv) Corona-Virus als AN COVID-19 Verstorbener gilt. Dies ist in Italien und in Deutschland so, und weil ich auf meine Anfrage an das BAG nie eine Antwort erhalten habe, wohl auch bei uns und überall sonst.

Dr. Thomas Binder, Arzt, Schweiz.

„Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf  § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg.“

Dr. Jessica Hamed, Straf- und Verfassungsrechtlerin.

„Das Virus hat nach meiner Auffassung – und da habe ich eine große Übereinstimmung mit viele anderen Medizinern – in etwa die gleiche Gefährlichkeit wie Influenza. Wir sehen das an den Todesraten, die in etwa bei 0,3 bis 0,7 Prozent liegen. Das entspricht dem, was wir bei Influenza auch sehen. Der Verlauf ist ähnlich. Also es ist ein Erkrankung des Hals-Nasenbereiches bis hin zur Lunge. Das ist eine Infektion, die ähnlich verläuft wie Influenza und auch ähnlich ansteckend ist. (…) Masern sind deutlich gefährlicher.“

Professor Dr. Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe.

„Die Zahlen von 20 oder 50.000 Corona-Infizierten, die jeden Tag in verschiedenen Ländern genannt werden, sind völliger Unsinn. Nicht einmal 1 Prozent der Bevölkerung sind mit höchst fragwürdigen Tests untersucht worden. Über die anderen 99 Prozent wissen wir gar nichts. Bereits Anfang Februar wurde ein starker Anstieg von Grippesymptomen festgestellt. Wahrscheinlich waren das auch schon Coronafälle. Nur, es wurde nicht getestet. Die aktuellen Maßnahmen beruhen jedenfalls nicht auf Fakten, sondern sind eine irrationale Überreaktion.“

Dr. Gerd Reuter, Mediziner.

 „Es ist weder möglich eine signifikant erhöhte Letalität des Virus, noch ein pandemischen Verlauf nachzuweisen. Aus wissenschaftlichen Gründen ist es in meinen Augen zwingend erforderlich eine statistische Studie zu erstellen, um die wirkliche Gefährlichkeit der Situation zu prüfen. Politik und Ärzteschaft befinden sich bei der Coronakrise – nicht Pandemie da nicht nachgewiesen – im kompletten Blindflug. Dies kann und wird Menschenleben kosten.“

Dr. Richard Capek, Mediziner.

„Damit wird die Sterblichkeit an der Krankheit aber deutlich überschätzt, um wie viel ist aber unbekannt. Wir haben also ein Begriffswirrwarr, das sich letztlich damit erklärt, dass wir immer wieder von Infizierten anstatt von positiv Getesteten reden. Im Gedächtnis bleiben davon die hohen Zahlen, etwa die von der WHO genannte Mortalitätsrate von 3,4%. Und das erzeugt Angst. (…) dass wir dafür sorgen müssten, dass die Medien nicht über die Kraft von Bildern Emotionen erzeugen, die unser Urteil beeinflussen. Wenn man Bilder von Särgen und Sterbeabteilungen aus Italien gezeigt bekommt oder Bilder absolut leerer Regale, dann übersteigt deren Wirkungen auch genannte Fakten.“

Professor Dr. Gerd Bosbach, emeritierter Professor für Statistik, Mathematik und empirische Wirtschafts- und Sozialforschung und Mit-Autor des bekannten Buches „Lügen mit Zahlen“.

„Ich habe eine wissenschaftliche Studie über Chloroquin und Viren durchgeführt, die vor dreizehn Jahren veröffentlicht wurde. Seitdem haben vier weitere Studien anderer Autoren gezeigt, dass das Coronavirus auf Chloroquin reagiert. Nichts davon ist neu. Dass die Gruppe von Entscheidungsträgern nicht einmal über die neueste Wissenschaft Bescheid weiß, verschlägt mir den Atem. Wir wussten über die mögliche Wirkung von Chloroquin auf kultivierte Virusproben Bescheid. Es war bekannt, dass es ein wirksames Antivirenmittel ist.“

Professor Dr. Didier Raoult ist Experte für Infektionskrankheiten und leitet ein Krankenhaus in Marseille, Frankreich.

„[Frage: Frau Professorin Edenharter, sind die derzeit verhängten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen überhaupt vom Grundgesetz und den geltenden Gesetzen gedeckt?]

Ein klares Nein. Es fehlt zu allererst an einer tauglichen Rechtsgrundlage. Außerdem sind zumindest in einigen Bundesländern Regelungen beschlossen worden, die die Freiheitsrechte bestimmter Personengruppen unverhältnismäßig stark einschränken.“

Professor Dr. Andrea Edenharter, Rechtsprofessorin.

„[Zitiert einen Kollegen] In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich das RKI aus Gründen des Infektionsschutzes gegen Obduktionen auspricht! (…) Bisher war es für Pathologen selbstverständlich, mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen auch bei infektiösen Erkrankungen wie HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, PRION-Erkrankungen usw. zu obduzieren. Hat man Angst, davor, die wahren Todesursachen der positiv getesteten Verstorbenen zu erfahren? Könnte es sein, dass die Zahlen der Corona-Toten dann dahin schmelzen würden wie Schnee in der Frühlingssonne? Minimale bzw. begrenzte Autopsien, wie sie das RKI empfiehlt, sind übrigens immer problematisch, weil man in der Regel nur das findet, was man sucht, wesentliche unerwartete Befunde aber oft unentdeckt bleiben.

Dr. Bodo Schiffmann, Arzt.

„Wenn ein Virus nicht selbst tötet oder allein tötet, sondern nur im Verbund mit anderen Krankheiten, dann darf man dem Virus nicht die Schuld allein in die Schuhe schieben. Dass dieses passiert bei COVID-19 ist nicht nur falsch, sondern gefährlich irreführend. Weil dadurch vergisst man, dass viele andere Faktoren – lokale Faktoren – mit eine entscheidende Rolle spielen können. (…) Ich kann nur sagen: Diese Maßnahmen sind selbstzerstörerisch und dass, wenn die Gesellschaft die akzeptiert und durchführt, gleich dieses einem kollektiven Selbstmord.“

Professor Dr. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiolgie, ehemaliger Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Mainz.

„Ein Journalismus, der öffentliche Verlautbarungen nur noch unkritisch nachplappert, ist am Ende. (…) Zeitunglesen geht im Moment schnell. Zwei Minuten, wie in der DDR. Einmal blättern und man weiß, dass sich die Regierungsmeinung nicht geändert hat und die Medienlogik auch nicht. Eigentlich habe ich dazu schon alles gesagt. Ich habe letzte Woche geschrieben, wie sich Journalismus und Politik gegenseitig hochgeschaukelt haben am Imperativ der Aufmerksamkeit und dadurch eine Realität geschaffen wurde, die man jetzt nicht einmal mehr zu dritt auf der Straße erörtern kann. Das ist der Tod von Öffentlichkeit, die online nicht wiederbelebt werden kann.“

Professor Dr. Michael Meyen, Professor für Kommunikationswissenschaft an der LMU München.

 „Die Massenpsychologie lehrt uns spätestens seit Le Bon, dass sich Menschen vor allem in Krisenzeiten, unter dem Eindruck einer Bedrohung, zu einer uniformen Masse zusammenschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bedrohung objektiv vorhanden ist, oder nur als solche wahrgenommen wird, vielleicht auch nur konstruiert ist. Besonders gut funktioniert dieser ungemein starke massenpsychologische Mechanismus mit einer Bedrohung, die als unbekannt, also neu wahrgenommen wird. Etwa ein Virus wie das Coronavirus.“

Harald Haas, Psychologe, Politologe.

„Wie funktioniert die Diskreditierung und Desinformation? (…) Strategie 1: Die betroffenen Personen werden in abschätziger Weise vorgestellt (…) 2: Es werden Wörter um das Begriffsfeld ‚Lügen‘ verwendet (…) 3: Argumente werden nicht konkret genannt, sondern nur angedeutet und bewertet (…) 4: In der angeblichen Widerrede werden nur Blickwinkel oder sogar Bestätigungen gebracht (…) 5: Widersprüchliche oder seltsame Aussagen der Mainstream-Meinung bleiben unbeleuchtet (…) 6: Es werden Argumente pro Regierungslinie gebracht, die – wörtlich – nichtssagend sind (…) 7: Aussagen der betroffenen Person werden falsch oder gar nicht wiedergegeben (…) Wohl aber sehe ich als Sprachwissenschaftler, dass es Filter und Diskursmuster von Journalisten wie Lobbyisten gibt, die für die Diskussion wenig hilfreich sind, denn sie verdecken den Blick auf Argumente.“

Professor Dr. Joachim Grzega, Sprachwissenschaftler.

„Bislang vermieden es das Robert Koch-Institut und die Bundesregierung, die Anzahl der wöchentlich in Deutschland durchgeführten Corona-Tests zu erheben und zu veröffentlichen. Stattdessen wurden mit aus dem Zusammenhang gerissenen Fallzahlen Angst und Panik geschürt. Amtliche Daten belegen nun erstmals, dass die rasante Zunahme der Fallzahlen im Wesentlichen aus einer Zunahme der Anzahl der Tests resultiert.“

Paul Schreyer, Investigativjournalist.

„Die tatsächliche Zahl der Coronavirus-Positiven ‚kann nur nach einer ernsthaften epidemiologischen Studie angegeben werden‘, mahnt Gismondo. Sie warnt: ‚Die einzigen verlässlichen Zahlen sind heute die von Patienten, die in der Sub-Intensiv- und Intensivstation stationär behandelt werden, und die von Todesfällen‘. Folglich stellt die Virologin klar: ‚Heute können wir nur noch über den Prozentsatz der Todesfälle unter den hospitalisierten Patienten sprechen. Alle anderen Zahlen sind falsch‘ und als solche ‚verzerren sie auch den Eindruck der Menschen‘. Es hat auch gefährliche Auswirkungen ‚auf die Psyche‘. Wir geben Zahlen an – so Gismondo abschließend -, die den Trend der getroffenen Maßnahmen verändern und das Verhalten der Bürger beeinflussen können“

Professor Dr. Maria Rita Gismondo, Mikrobiologin, Mailand, Italien.

„Bedenken Sie die Auswirkungen der Schließung von Büros, Schulen, Verkehrssystemen, Restaurants, Hotels, Geschäften, Theatern, Konzerthallen, Sportveranstaltungen und anderen Veranstaltungsorten auf unbestimmte Zeit und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit aller ihrer Mitarbeiter. Das wahrscheinliche Ergebnis wäre nicht nur eine Depression, sondern ein vollständiger wirtschaftlicher Zusammenbruch mit unzähligen dauerhaft verlorenen Arbeitsplätzen, lange bevor ein Impfstoff fertig ist oder die natürliche Immunität einsetzt. (…) Personen mit höherem Risiko raten, sich durch körperliche Distanz zu schützen und unsere Gesundheitsfürsorgekapazitäten so aggressiv wie möglich zu steigern. Mit diesem Kampfplan könnten wir allmählich Immunität aufbauen, ohne die finanzielle Struktur, auf der unser Leben basiert, zu zerstören.“

Professor Michael T. Osterholm, Director des Center for Infectious Disease Research and Policy an der University of Minnesota.

Ich bin kein Freund des Lockdown. Wer so etwas verhängt, muss auch sagen, wann und wie er es wieder aufhebt. Da wir ja davon ausgehen müssen, dass uns das Virus noch lange begleiten wird, frage ich mich, wann wir zur Normalität zurückkehren? Man kann doch nicht Schulen und Kitas bis Jahresende geschlossen halten. Denn so lange wird es mindestens dauern, bis wir über einen Impfstoff verfügen. Italien hat einen Lockdown verhängt und hat einen gegenteiligen Effekt erzielt. Die waren ganz schnell an ihren Kapazitätsgrenzen, haben aber die Virusausbreitung innerhalb des Lockdowns überhaupt nicht verlangsamt. Ein Lockdown ist eine politische Verzweiflungsmaßnahme, weil man mit Zwangsmaßnahmen meint, weiter zu kommen, als man mit der Erzeugung von Vernunft käme.

Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery,  Präsident der Bundesärztekammer, Vorsitzender des Weltärztebundes.

Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich auf den Inhalt der vorgenannten Anlage K … verwiesen, womit dieser zum Gegenstand meines Vortrags gemacht werden soll.

Und das sind natürlich nur die Namen und die – hier zur Wahrung der Übersicht auf wenige Sätze reduzierten – Aussagen der Experten, die schon in dieser Liste erfasst werden konnten. Weltweit dürfte es längst sehr viel mehr Experten geben, deren Fachkompetenz beharrlich ignoriert wird oder die sich aus Furcht vor beruflichen und privaten Nachteilen nicht zu Wort melden, obschon sie fundierte Kritik formulieren könnten.

Es gibt aber Ausnahmen, wie das Beispiel Schweden und jetzt wohl auch USA zeigen, wo man z.B. über den alternativen Einsatz von Mitteln wie Chlordioxid zur Virusbekämpfung nachgedacht hat.

Wo also findet in den öffentlich-rechtlichen Medien aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt? Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen eines öffentlichen Diskurses gewürdigt?

Das gilt umso mehr, als mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, dass Schweden keinen totalen Lockdown praktiziert hat, die Zahlen dort aber nicht schlechter sind als in allen anderen Ländern, die einen Lockdown praktiziert haben.

Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:

YouTube-Video „Corona 26“ von und mit Dr. Bodo Schiffmann, für jedermann abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=10d6-GdAYM4

Zeugnis des Herrn Dr. Bodo Schiffmann von der Schwindelambulanz Sinsheim, Alte Waibstadter Straße 2c, 74889 Sinsheim

Sind nicht alleine die schwedischen Zahlen schon Beweis genug, dass der gesamte Lockdown komplett absurd und verantwortungslos ist?

 

Es entsteht der Eindruck, als würde der Patient Deutschland stranguliert, weil man damit eine Blutung am kleinen Finger stoppen möchte.

 

Würden die zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien und die Politiker, die im Kontext mit den staatlichen Corona-Maßnahmen in ihren Parlamenten faktisch auf keine wirksame Opposition mehr treffen (Warum ist das so?), diesen Experten und diesen Fakten Gehör schenken, dann wäre der ganze Corona-Spuk nach meiner felsenfesten Überzeugung schon längst vorbei, da sie in der Bevölkerung schlicht keine Akzeptanz mehr fänden.

 

Es ist jedenfalls bezeichnend, dass ein Kritiker wie Dr. Wodarg kürzlich in der Satiresendung „Die Anstalt“ gezielt lächerlich gemacht worden ist, siehe hierzu ausführlich:

https://kenfm.de/tagesdosis-26-3-2020-corona-krisenmassnahme-diskreditierung-ueber-die-oeffentlich-rechtlichen-medien/

Das bedeutet freilich nicht, dass solche Diskreditierungen – zumindest in den „alternativen“ Medien – nicht ohne Widerspruch bleiben würden, siehe u.a.

YouTube-Video „15 Erwischt! die große Corona LÜGE“, abrufbar unter

youtube.com/watch?v=98IM2N_HE3g

Es gibt mittlerweile unzählige Beispiele, die – wie das vorgenannte Video aus dem mailab-YouTube-Channel – eindrucksvoll demonstrieren, wie Menschen gezielt mit pseudowissenschaftlichen Darstellungen verwirrt werden.

Auf der anderen Seite werden vermeintliche „Experten“ wie Prof. Drosten, die ihr Versagen wiederholt unter Beweis gestellt haben, in den öffentlich-rechtlichen Medien von jeder – berechtigten bzw. dringend angezeigten – Kritik verschont.

Wer sich die folgenden YouTube-Videos angesehen hat, der kann sich vielleicht selbst die Frage beantworten, ob Prof. Christian Drosten wirklich glaubwürdig ist bzw. ob dessen „Arbeit“ nicht eher dem Profil eines pseudoreligiös agierenden Verkaufsagenten als dem Bild eines seriösen Wissenschaftlers entspricht:

Der Drostpreis der Nation“, abrufbar unter:

youtube.com/watch?v=m_S-56qILKM&feature=emb_logo

sowie – unter besonderer Berücksichtigung des Versagens von Prof. Drosten im Kontext der sog. „Schweinegrippe“ – das YouTube-Video „Schweinegrippejournalismus“, abrufbar unter:

youtube.com/watch?time_continue=1&v=3p2CCKGpONk&feature=emb_logo

Ergänzend zu den obigen Quellen verdienen auch folgende Quellen eine besondere Hervorhebung:

1.Web-Portal Swiss Propaganda Research, das allgemein als sehr gute alternative Informationsquelle gelobt wird.

Dort werden die aktuell wissenschaftlich verifizierbaren „Fakten zu Covid 19“  unter dem Link https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/, wie folgt zusammen gefasst, was zugleich eine sehr gute Komprimierung der oben zitierten Expertenmeinungen darstellt (Zitat):

Übersicht

  1. Laut den Daten der am besten untersuchten Länder wieSüdkoreaIslandDeutsch­land und Dänemark liegt die Letalität von Covid19 insgesamt im unteren Promille­bereich und damit bis zu zwanzigmal tiefer als von der WHO ursprünglich angenommen.
  2. Eine Studie inNature Medicine kommt selbst für die chinesische Stadt Wuhan zu einem ähnlichen Ergebnis. Die zunächst deutlich höheren Werte für Wuhan ergaben sich, weil sehr viele Personen mit milden oder keinen Symptomen nicht erfasst wurden.
  3. 50% bis 80% der testpositiven Personen bleibensymptomlos. Selbst unter den 70 bis 79 Jahre alten Personen bleiben rund 60% symptomlos, viele weitere zeigen nur milde Symptome.
  4. Das Medianalter der Verstorbenen liegt in den meisten Ländern (inklusiveItalien) bei über 80 Jahren und nur circa 1% der Verstorbenen hatten keine ernsthaften Vorerkrankungen. Das Sterbeprofil entspricht damit im Wesentlichen der normalen Sterblichkeit. Bis zu 60% aller Covid19-Todesfälle ereigneten sich bisher in besonders gefährdeten Pflegeheimen.
  5. Viele Medienberichte, wonach auch junge und gesunde Personen an Covid19 starben, haben sich als falsch herausgestellt. Viele dieser jungen Menschen starben entwedernicht an Covid19, oder sie waren bereits schwer vorerkrankt (z.B. an einer unerkannten Leukämie).
  6. Die normaletägliche Gesamtsterblichkeit liegt in den USA bei ca. 8000, in Deutschland bei ca. 2600, in Italien bei ca. 1800 und in der Schweiz bei ca. 200 Personen pro Tag. Die Grippemortalitätliegt in den USA bei bis zu 80,000, in Deutschland und Italien bei bis zu 25,000, und in der Schweiz bei bis zu 2500 Personen pro Winter.
  7. Stark erhöhte Sterblichkeiten wie in Norditalien können durch zusätzliche Risiko­faktoren wie sehr hoherLuftverschmutzung und Mikrobenbelastung sowie einem Kollaps der Alten- und Krankenpflege durch Massenpanik und Lockdown beeinflusst sein.
  8. In Ländern wie Italien und Spanien sowie teilweise Großbritannien und den USA haben  Grippewellen bereits bisher zu einer Überlastung der Krankenhäusergeführt. Derzeit müssen zudem bis zu 15% der Ärzte und Pfleger, auch ohne Symptome, in Quarantäne.
  9. Eine wichtige Unterscheidung betrifft die Frage, ob die Personenmit oder durch Coronaviren sterben. Autopsien zeigen, dass in vielen Fällen die Vorerkrankungen entscheidend sind, aber die offiziellen Zahlen reflektieren diesen Umstand zumeist nicht.
  10. Zur Beurteilung der Gefährlichkeit der Krankheit ist dahernicht die oft genannte Anzahl der testpositiven Personen und Verstorbenen entscheidend, sondern die Anzahl der tatsächlich und unerwartet an einer Lungenentzündung Erkrankten oder Verstorbenen.
  11. Die oft gezeigten Exponentialkurven mit „Coronafällen“ sindirreführend, da auch die Anzahl der Tests exponentiell zunimmt. In den meisten Ländern bleibt das Verhältnis von positiven Tests zu Tests insgesamt (sog. Positivenrate) konstant bei 5% bis 25% oder steigt nur langsam.
  12. Länderohne Ausgangssperren und Kontaktverbote, wie z.B. Japan, Südkorea und Schweden, haben bisher keinen negativeren Verlauf als andere Länder erlebt. Dies könnte die Wirksamkeit solcher sehr weitgehenden Maßnahmen infrage stellen.
  13. Laut Lungenfachärzten ist die invasive Beatmung (Intubation) von Covid19-Patienten häufigkontraproduktiv und schädigt die Lungen zusätzlich. Die invasive Beatmung bei Covid19 geschieht insbesondere aus Angst vor einer Verbreitung des Virus durch Aerosole.
  14. Entgegen ursprünglicher Vermutungen stellte die WHO Ende März jedoch fest, dass es bisherkeine Evidenz für eine Verbreitung des Virus durch Aerosole gibt. Auch ein deutscher Virologe fand in einer Pilotstudie keine Aerosol- und keine Schmierinfektionen.
  15. Viele Kliniken in Deutschland und der Schweiz sind bisher starkunterbelegt und mussten teilweise bereits Kurzarbeit  Zahlreiche Operationen und Therapien wurden von den Kliniken abgesagt, selbst Notfallpatienten bleiben aus Angst teilweise zuhause.
  16. Mehrere Medien wurden bereits dabeiertappt, wie sie die Situation in Kliniken zu dramatisieren versuchten, teilweise sogar mit manipulativen Bildern und Videos. Generell hinterfragen viele Medien selbst zweifelhafte offizielle Angaben und Daten nicht.
  17. Die international verwendeten Virentestkits sindfehleranfällig. Bereits frühere Studien haben gezeigt, dass auch normale Coronaviren ein falsches positives Resultat ergeben können. Der aktuell verwendete Virentest wurde aus Zeitdruck zudem nicht klinisch validiert.
  18. Zahlreiche international renommierteExperten aus den Bereichen Virologie, Immunologie und Epidemiologie halten die getroffenen Maßnahmen für kontraproduktiv und empfehlen eine rasche natürliche Immunisierung der Allgemeinbevölkerung und den Schutz von Risikogruppen.
  19. Die Anzahl an Menschen, die aufgrund der Maßnahmen an Arbeitslosigkeit, psychischenProblemen und häuslicher Gewalt leiden, ist in den USA und weltweit hochgeschnellt. Mehrere Experten gehen davon aus, dass die Maßnahmen mehr Leben fordern könnten als das Virus.
  20. NSA-Whistleblower Edward Snowdenwarnte, dass die Corona-Krise für den massiven und permanenten Ausbau weltweiter Überwachungs­instrumente genutzt wird. Der renommierte Virologe Pablo Goldschmidt sprach von einem „globalen Medienterror“ und „totalitären Maßnahmen“. Der britische Infektiologe John Oxford sprach von einer „Medien-Epidemie“. (Zitat Ende)

Mehrere namhafte Experten waren – wie schon gesagt – sehr bemüht, sich zumindest über Medien wie YouTube öffentliches Gehör verschaffen zu können, damit sich die Öffentlichkeit und vor allem auch verantwortlichen Politiker im Interesse einer sinn-  und maßvollen Gesundheitspolitik mit wichtigen Fragen dieser vermeintlichen Pandemie auseinandersetzen, so insbesondere:

1.

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi:

Offener Brief an die Bundeskanzlerin mit 5 Fragen:

https://www.youtube.com/watch?v=LsExPrHCHbw&t=75s

Siehe auch:

https://www.youtube.com/watch?v=JBB9bA-gXL4&list=FLDGz7yub_QGTCOk40i_3viw&index=17&t=0s

 

2.

Dr. Wolfgang Wodarg

https://kenfm.de/loesung-des-corona-problems-panikmacher-isolieren/

https://www.wodarg.com

Zu Dr. Wodarg ist klarzustellen: Dass der als Regierungsberater eingesetzte Virologe Prof. Christian Drosten den ebenfalls renommierten Epidemiologen Dr. Wodarg widerlegt bzw. „zerlegt“ habe, so wie das durch Zeitschriften wie Focus und kürzlich auch durch die Satiresendung „die Anstalt“ suggeriert wird, lässt sich bei näherer Betrachtung der Aussagen Drostens, nicht bestätigen. Dr. Wodarg hat ausgeführt, dass der von Prof. Drosten entwickelte Teste nicht validiert und untauglich ist.

Zur Argumentation Drostens, die in sich selbst widersprüchlich erscheint, sei auf  eine Analyse von Bertram Burian verwiesen, auf die ich zur Wahrung der Übersichtlichkeit dieser Eingabe und zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen möchte https://www.rubikon.news/artikel/die-abkanzlerin;

Für den Umstand, dass dieser ehrenwerte Wissenschaftler auf diese schäbige Art und Weise diskreditiert werden kann, sind alle Vertreter der Politik und Medien verantwortlich, die sich – aus welchen Gründen auch immer – bislang der staatlichen Schutzpflicht zuwider beharrlich geweigert haben, sich auf den Diskurs einzulassen, zu dem Experten wie Dr. Wodarg ausdrücklich bereit waren und hoffentlich immer noch bereit sind.

Angesichts der Erfahrungen, die Dr. Wodarg gemacht hat, ist davon auszugehen, dass viele sachverständige Experten nunmehr aus Furcht um ihre berufliche Zukunft oder um ihr Familien- und Privatleben, davon abgesehen haben, sich den Erklärungen von Dr. Wodarg oder auch anderen Experten öffentlich anzuschließen. Ein solches Klima der Angst geschürt zu haben ist für jede Demokratie ein Offenbarungseid.

3.

Dr. Claus Köhnlein

Über mögliche Todesfolgen nach fragwürdiger Corona-Medikation in Krankenhäusern und die Unzuverlässigkeit des Corona-Tests, der ein PCR-Test ist, wo falsche Ergebnisse von ca. 50 % vorprogrammiert sind:

https://www.youtube.com/watch?v=f4oir54WV1k&t=323s

4.

Prof. Dr. Stefan Hockertz: Youtube

https://www.youtube.com/watch?v=wJ6psO3dp6U&feature=youtu.be

 

Weitere lesens- und sehenswerte Quellen:

12 Experts Questioning the Coronavirus Panic: https://off-guardian.org/2020/03/24/12-experts-questioning-the-coronavirus-panic/

 

Dr. Bodo Schiffmann über die fragwürdige Zählweise des Robert Koch Instituts und die Bedrohung unserer Freiheit:

https://www.youtube.com/watch?v=-inX5GZkH_M&feature=youtu.be

 

Studie der Italienischen Regierung, wonach 99% der Corona-Todesopfer mehrfach vorerkrankt waren:

https://www.naturstoff-medizin.de/artikel/studie-der-italienischen-regierung-nur-ein-geschwaechtes-immunsystem-wird-krank/

 

Unter dem Eindruck obiger Expertenstimmen ist es durchaus angemessen, wenn Alternativ-Medien wie das Online-Portal „Rubikon“ in dem Beitrag

https://www.rubikon.news/artikel/die-pseudo-krise

zur der Einschätzung gelangen (Zitat): „Wir alle verhalten uns zunehmend wie ein Elefant, der von einer Hauskatze angegriffen wird und dann, genervt und um ihr auszuweichen, versehentlich von einer Klippe springt und stirbt.“

Es ließen sich noch unzählige weitere Quellen mit handfesten Einwendungen gegen die gesamte Arbeitsweise von Prof. Drosten aufzählen, angefangen mit dem von ihm selbst entwickelten „Test“, der letztlich überhaupt keine Aussagekraft hat.

Es ist nicht erkennbar, dass diese fundierte Kritik an Prof. Drosten von den deutschen Regierungen auf Bundes- und Landesebene – auch von dem Antragsgegner – bislang reflektiert wurde.

Das Internet sollte aber eigentlich auch für Regierungskreise zugänglich sein.

Diese auf derartige fehlerhafte Beratung gestützten staatlichen Maßnahmen, die unstreitig mit schweren Eingriffen in viele Grundrechte aller Bundesbürger verbunden waren und sind und in ihrer Summe dem gesamten Wirtschafts- und Kulturleben schweren Schaden zugefügt haben,  wären nach der Überzeugung (auch) des Antragstellers nicht möglich gewesen, wenn nicht seit Wochen massenmedial – insbesondere durch einseitige Berichterstattung über angebliche Horrorszenarien in anderen Ländern und das Verschweigen wichtiger Informationen – überall im Land gezielt Angst und Panik in der Bevölkerung geschürt worden wäre.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen haben unzähligen Menschen in diesem Land, insbesondere mittelständischen Unternehmer (und deren Familien), Senioren, Kindern und Jugendlichen großes Elend gebracht, das nicht alleine durch Statistiken zur Entwicklung von Insolvenzzahlen und Arbeitslosigkeit reduziert werden kann.

Das dürfte längst allgemeinkundig und auch dem erkennenden Gericht bekannt sein, weshalb hierzu auf weitere Quellen verzichtet wird.

 

III.Rechtliche Würdigung

Seit dem 1. Januar 2019 können Verordnungen des Landes gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 109a Justizgesetz NRW im Verfahren der Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht überprüft werden.

Nach § 47 Abs. 6 VwGO kann das Oberverwaltungsgericht auch eine einstweilige Anordnung erlassen (so auch VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 – VerfGH 32/20.VB-1).

Ich bin insbesondere antragsbefugt i,S. des § 47 Ab s. 2 S. 1 VwGO, da ich durch die hier angegriffene Rechtsverordnung in meinen Rechten verletzt werde.

zu A) Hauptsacheantrag

 I.

Bestimmtheitsgrundsatz

Die hier angegriffene Verordnung ist ihrem Inhalt nach alles andere als hinreichend bestimmt.

Sie lässt nicht einmal erkennen, welcher Mundschutz eigentlich vorgeschrieben ist.

Die Rede ist von einer „textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch)“.

Und was genau ist eine „sogenannt Alltagsmaske“? Ist jedes noch so dünne und / oder grobmaschige Tuch, jeder noch so dünne und / oder grobmaschige Schal geeignet? Wie dick müssen Maske / Schal / Tuch sein oder wie dicht muss deren Struktur sein?

Nach dieser Definition würde also auch jeder (schlecht gestrickte) grobmaschige dünne Schal und jedes löchrige Tuch ausreichen?

Zudem fehlen Vorgaben dazu, wie lange und wie oft diese Bedeckung getragen werden darf, bis sie entsorgt oder auch gereinigt / desinfiziert werden muss. So gesehen wird gem. dieser Verordnung jede Bedeckung für tauglich befunden, die schon über Tage oder Wochen jeweils über viele Stunden hinweg getragen wurde und somit ein Paradies für Viren sein müsste.

Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum diese Verpflichtung nicht auch innerhalb von Gerichten – insbesondere innerhalb von Verhandlungsräumen – und innerhalb von Behörden gelten soll. Oder zählen Gerichte und Behörden auch zu „Dienstleistern“ im Sinne dieser Verordnung?

Andernfalls werden durch die angegriffene Regelung alle Händler, Verkäufer, Ärzte, sonstige Dienstleister und Personen diskriminiert, die nach dieser Verordnung – unter den dort genannten Voraussetzungen – während ihrer Arbeit und bei den erfassten privaten Handlungen sehr wohl eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen.

 

II.

Keine Ermächtigungsgrundlage im IfSG

Die §§ des Infektionsschutzgesetzes enthalten keine Rechtsgrundlage, um auch alle gesunden Menschen in diesem Land zum Tragen einer Atemschutzmaske zu verpflichten.

  • 28 IfSG, der die „Schutzmaßnahmen“ regelt, hat folgenden Wortlaut:

„(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“

Zweifel an der „rechtstaatlichen Bestimmtheit“ des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG bzw. an der Wahrung der Wesentlichkeitslehre des BVerfGs (vgl. Art. 19 Abs. 2 GG) sind die ersten Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte – soweit ersichtlich – bislang zwar nicht gefolgt (Rixen, Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise, NJW 1097 ff., 1098, 1098 m.w. Nachweisen in den Randnummern 19 und 20).

Aber auch dann, wenn wir § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG für hinreichend „bestimmt“ halten, so bildet der Wortlaut einer Norm gem. juristischer Methodenlehre doch immer noch die Grenze ihrer Auslegung.

In § 28 Abs. 1 S. 1, 1. Halbsatz IfSG ist nun aber nur von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Rede, so dass im 2. Halbsatz dieser Norm (hinter dem Semikolon) auch nur diese Personen gemeint sein können, wenn dort davon die Rede ist, dass „Personen“ verpflichtet werden können, „bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen“ – wie dem Tragen einer Maske eben – „zu betreten“.

Genauso ist § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu interpretieren, der ausdrücklich bestimmt, dass nur „unter den Voraussetzungen von Satz 1“ u.a. Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränkt oder verboten werden können.

In diese Norm nun eine Ermächtigungsgrundlage für „Maßnahmen“ gegen die gesamte (gesunde) Bevölkerung zu sehen, die nicht zu dem in § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider) zählen, halte ich deshalb schon nach dem Wortlaut für unvertretbar, ganz zu schweigen von Fragen der Verhältnismäßigkeit.

Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 sind Schutzmaßnahmen, „insbesondere die in den §§ 29 bis 31“ genannten, eben nur möglich, „soweit und solange“ sie „zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich“ sind, was letztlich nur als einfachgesetzliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verstanden werden kann.

Auch der im Hinblick auf den Erlass von Rechtsverordnungen relevante § 32 IfSG enthält keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Geboten oder Verboten, die über Voraussetzungen der §§ 28 bis 31 IfSG hinausgehen.

  • 32 IfSG hat folgenden Wortlaut (Zitat):

„Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.“

Eindeutiger geht es eigentlich nicht. Nur „unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend“ sind, hätte die Antragsgegnerin „Gebote und Verbote“ „zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ erlassen dürfen.

„Gesunde“ werden aber von den Regelungen der §§ 28 bis 31 IfSG gerade nicht erfasst. Und „zur Bekämpfung“ von übertragbaren Krankheiten trägt die Maskenpflicht – wie dargelegt – überhaupt nichts bei.

Ausgangspunkt der rechtlichen Bewertung aller staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz muss das spezifische normative Profil des § 28 Abs. 1 S. 1, 2 IfSG sein (so auch: Rixen, Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise, NJW 2020, S. 1097 ff., 1099).

Diese Maßnahmen beziehen sich aber eben nicht nur primär, sondern nach ihrem Wortlaut ausschließlich auf Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider.

Festgestellt“ i.S. des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG „bedeutet (vgl. zur Amtsermittlung § 24 I, II VwVfG), dass zwar Tatsachen vorliegen müssen, also rein (denk-)theoretische Erwägungen (VG Berlin NVwZ-RR 2003, 429 (430)) oder bloße Mutmaßungen (VG Bayreuth Beschl. V. 30.5.2003 – B 1 S 03, 402, BeckRS 2003, 25821 Rn. 13) nicht genügen.“(Rixen, ebenda, S. 1100).

Wir können also nicht einfach die gesamte Zivilbevölkerung faktisch unter Quarantäne stellen, nur weil irgendein Wissenschaftler vermutet oder „glaubt“, dass der personifizierte Tod durch die Straßen schleicht, der uns alle umbringen will und wird, es sei denn, dass wir uns höchst vorsorglich alle den Impfstoff der Pharmaindustrie über den Hauseingang streichen.

Man braucht also evidenzbasierte Daten, muss mit wissenschaftlicher Strenge die Realität erfassen, alle relevanten Daten zählen und bewerten, damit man eine situationsangemessene Entscheidung treffen kann. Genau das haben Experten wie Prof. Dr. Bhakdi (siehe dessen o.g. YouTube-Video zu seinem offenen Brief an die Bundeskanzlerin) gefordert.

Es müsste also schon sehr gute, wissenschaftlich fundierte Gründe dafür geben, jenseits des vorgenannten Personenkreises so massiv in die Rechte auch aller gesunden Menschen bzw. sog. „Nicht-Störer“ eingreifen zu können, bloß unterstellt, dass es dafür eine Ermächtigungsgrundlage im IfSG gäbe.

Wie oben gezeigt wurde, gibt es solche evidenzbasierten Daten aber nicht, und wenn es sie gibt, dann streiten Sie eindeutig für eine sofortige Aufhebung aller absurden Lockdown-Maßnahmen, die über das Schutzprogramm für den von § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG erfassten Personenkreis hinausgeht.

Wie oben gezeigt, verhindern Atemschutzmasken jedenfalls nicht die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten. Sie begründen lediglich gesundheitliche Risiken für den, der sie trägt.

Es stellt sich aber auch schon für jeden Menschen mit gesundem Menschenverstand die Frage, warum es nicht hinreichend sein soll, nur die Menschen – durch geeignete Maßnahmen  – zu schützen, für die dieses Virus auf Grund ihrer Disposition, insbesondere auf Grund ihrer Vorerkrankungen eine Gefahr verkörpern kann.

Und ich weiß genau, wovon ich hier rede, da ich bis Ende März 2019 intensiv in die Betreuung und häusliche Pflege meiner schwerstpflegebedürftigen Mutter eingebunden war.

 Wieso müssen also ausnahmslos alle Adressaten dieser Verordnung eine Atemmaske tragen, also auch dann, wenn sie selbst gesund sind und keinen Kontakt mit Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern haben bzw. suchen und sich im Kontakt mit Atemschutzmaskenträgern – wie oben gezeigt – ohnehin genauso gut infizieren können?

Und was ist mit denen, von denen überhaupt keine Ansteckungsgefahr ausgeht, eben weil sie bereits infiziert waren und – unabhängig davon, ob sie wegen dieser Infektion überhaupt erkrankt sind oder nicht bzw. Symptome hatten oder nicht – wieder genesen sind.

Oder gibt es auch nur eine einzige Studie, die bereits unwiderlegbar beweisen kann, dass sich diese wieder genesenen Personen wieder infizieren und eine neue Ansteckungsgefahr für Dritte begründen könnten?

In dem Falle könnten für diese Wieder-Infizierten ja wieder die Schutzmaßnahmen nach § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG ergriffen werden.

Jedenfalls hat der Verordnungsgeber nicht daran gedacht, dass für alle Menschen – auch ohne das Vorliegen „gesundheitlicher Gründe“ – erhebliche gesundheitliche Risiken begründet werden, wenn sie  – vor allem über einen längeren Zeitraum hinweg – eine Atemmaske tragen sollen.

Schon dieser Umstand macht diese Verordnung in dieser Form schon rechtswidrig, da sie insofern alle bereits verfügbaren Erkenntnisse ignoriert und jede angemessene Abwägung mit den widerstreitenden Interessen vermissen lässt.

 Die hier angegriffene Regelung ist aber auch schon deshalb rechtswidrig, weil sie jegliche – erst Recht jede wissenschaftlich verifizierte – Begründung dazu vermissen lässt, warum eine solche Maskentragungspflicht überhaupt der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten dienlich sein kann.

Anscheinend muss der Bevölkerung mittlerweile gar nichts mehr nachvollziehbar begründet werden, schon gar nicht auf der Basis wissenschaftlich verifizierter Erkenntnisse.

  

III.Verletzung von Grundrechten unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Durch die hier angegriffene Verordnung sehe ich mich in meinem Recht auf Achtung meiner Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG, meinem Recht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG und in meinem Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit verletzt.

Dem erkennenden Senat werden Inhalt und Bedeutung dieser Grundrechte bekannt sein, so dass ich hierzu von weiteren Rechtsausführungen absehe.

Ich möchte aber besonders hervorheben, dass es bekanntlich auch für Eingriffe in Grundrechte Schranken (sog. Schranken-Schranken) wie die Wesensgehaltsgarantie gem. Art. 19 Abs. 2 GG, den Bestimmtheitsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gibt.

Mag der Schutz der Volksgesundheit natürlich ein verfassungslegitimes Ziel sein, so muss auf Grund der hier dargestellten Fakten doch die Frage aufgeworfen werden, ob diese ganzen – wissenschaftlich nicht begründbaren – zahlreichen Eingriffe in die Grundrechte zahlreicher Menschen überhaupt der Volksgesundheit dienen sollen oder ob es hier nicht bloß um den nächsten großen Reibach für die Pharmaindustrie und ggf. auch noch ganz andere Ziele, wie den Umbau der gesamten Gesellschaft unter totalitärer Kontrolle von Regierung und Polizei geht.

Aus den bereits dargestellten Gründen ist eine Maskentragungspflicht jedenfalls nachweislich prinzipiell ungeeignet, um das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, zu erreichen.

Hierbei ist auch berücksichtigen, dass die Anzahl der Neuinfizierten bereits rückläufig war, auch wenn sie jetzt ggf. wieder steigt. Dieser Rückwärts-Trend ist jedenfalls nachweislich ohne Maskentragungspflicht eingeleitet worden.

Wie es weitergehen wird, kann sicherlich niemand vorhersehen.

Aber all das ändert nichts an der Tatsache, dass alle wissenschaftlich verifizierten Daten schon seit Wochen dafür streiten, dass es sich bei dem SARS-CoV-2-Virus letztlich nicht mehr als um eine relativ harmloses Grippevirus handelt, das schon seit vielen Jahren im Umlauf ist.

Die Grippewelle im Winter 2017/2018 mit ca. 25.000 Toten war da wesentlich dramatischer, siehe hierzu u.a.:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106375/Grippewelle-war-toedlichste-in-30-Jahren

Damals gab es niemanden, der einen totalen Lockdown geforder hätte, auch nicht in den Reihen der Politiker, die jetzt plötzlich ihre Fürsorge für unser aller Gesundheit entdeckt haben und uns mit ihren Maßnahmen kollektiv in den Ruin treiben.

Mit den obigen Feststellungen kann bereits dahinstehen, ob diese Verordnung im verfassungsrechtlichen Sinne zudem noch „erforderlich“ und „angemessen“ wäre.

Daher sei nur noch der Vollständigkeit halber angemerkt: Es fehlt evident auch an der Erforderlichkeit dieser Verordnung, da es weitaus mildere und nicht nur „gleich wirksame“, sondern weitaus wirksamere Mittel gibt, um den von dem Sars-Cov-2-Virus ausgehenden Gefahren unter Berücksichtigung des Zwecks des Infektionsschutzes begegnen zu können.

Ich fasse mich hier kurz: Schweden hat gezeigt wie es geht. Man appeliert an das Verantwortungsgefühl aller Menschen und bittet darum, bestimmte Hygienstandards einzuhalten.

So heißt es in dem Online-Artikel „Liegt Schweden am Ende doch richtig?“

u.a.: (Zitat):

„Schweden habe in zwei Punkten anders gehandelt, sagt Hallengren: Zum einen seien die Schulen nicht geschlossen worden – Kindertagesstätten und Grundschulen sind geöffnet, an weiterführenden Schulen und Unis wird digital unterrichtet. Zum anderen, so die Ministerin, seien keine Regeln eingeführt worden, mit denen die Bürger gezwungen würden, zu Hause zu bleiben. Die Regierung habe sich mit Empfehlungen an die Bürger gewandt – und das sei erfolgreich gewesen.“

Das o.g. Video „Corona 26“ von Dr. Bodo Schiffmann hat eindeutig bewiesen, dass diese Strategie der schwedischen Regierung mit Erfolg aufgegangen ist.

 

IV.

Eine mündliche Verhandlung sollte hier im Übrigen nicht erforderlich sein, da die angegriffene Verordnung evident rechtsunwirksam ist. 

zu B) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO

Der einstweilige Anordnungsantrag ist ebenfalls begründet, weil dies – wie oben gezeigt – zur Abwehr schwerer Nachteile, aber auch aus anderen Gründen, insbesondere offensichtlicher Rechtswidrigkeit der angegriffenen Verordnung, dringend geboten ist (vgl. § 47 Abs. 6 VwGO).

I.

Der Vollzug der angegriffenen Verordnung würde zu einem schwerwiegenden Eingriff in meine vorgenannten Grundrechte führen.

Dieser Eingriff – gerade auch in meine Menschenwürde und in mein Recht auf körperliche Unversehrtheit – ist im Falle eines Erfolges des Normenkontrollantrages nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand rückgängig zu machen, da es nicht rückgängig zu machen ist, wenn ich erst einmal – und sei es nur auf Zeit – faktisch zur Versuchsperson einer absurden und kontraproduktiven „Gesundheitspolitik“ gemacht worden bin.

Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn ich auf meine Maske den Slogan „Gib Gates keine Chance“ schreiben könnte.

Insbesondere sind die gesundheitlichen Folgen einer Maskentragung für mich überhaupt nicht absehbar. Wie die obigen Darlegungen aufgezeigt haben, gibt es Symptome, die mit irreversiblen Schädigungen der Gesundheit einhergehen. Es kann mir unter keinem Gesichtspunkt – und schon gar nicht mit dem Argument, dass ich damit doch auch meine eigene Gesundheit schützen würde – zugemutet werden, meine eigene Gesundheit auf diese Art und Weise wie in einem russischen Roulett auf’s Spiel zu setzen, und das für nichts und wieder nichts.

Zudem bin ich – was ich mit meiner nachfolgenden Unterschrift eidesstattlich versichere – kerngesund, so dass ich mit Sicherheit nicht zu der Gruppe von Personen gehöre, für die dieses Virus ggf. gefährlich werden kann.

Die Aussicht, ggf. mit einem – für mich (!) – letztlich harmlosen Virus infiziert zu werden, beunruhigt mich nicht im Geringsten und somit weit weniger als die Aussicht, vollkommen sinnlos und bestenfalls bloß selbstschädigend mit einer Atemschutzmaske rumlaufen zu müssen, die genauso wirksam vor der Ausbreitung von Viren schützt wie eine Schnaps nach jedem persönlichen Kontakt.

Zudem bevorzuge ich persönlich die Verwendung von Chlordioxid (DSMO), wenn ich wirklich einmal Anlass zu der Annahme habe, dass ich mich gegen unliebsame Viren und Bakterien schützen sollte.

Mir ist bekannt, dass einem Verwaltungsgericht zur Glaubhaftmachung alle präsenten Beweismittel, zum Beispiel Urkunden, aber auch eidesstattliche Versicherungen vorgelegt werden können und das für den Fall, dass eine  Tatsache nur durch Zeugenvernehmung belegt werden kann, deshalb eine schriftliche Erklärung der Zeugen vorgelegt werden sollte, da mit einer Beweisaufnahme im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht gerechnet werden kann. In diesem Falle können die Zeugen können ihre schriftliche Aussage auch durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigen.

Ich habe oben zahlreiche schriftliche Quellen vorgelegt, deren Inhalt meine Behauptungen glaubhaft machen kann. Angesichts der Kurzfristigkeit, mit der diese Verordnung angekündigt wurde, war es mir nicht möglich und auch nicht zuzumuten, bis zum heutigen Tage eidesstattliche Versicherungen der oben genannten und zitierten Experten beizubringen.

Experten wie Dr. Schiffmann, Dr. Wodorf oder auch Prof. Dr. Bhakdi haben sich mit ihren Erklärungen aber wiederholt an ein großes Publikum gewandt, insbesondere in den o.g. YouTube-Videos. Diese Quellen sollten somit hinreichend sein, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt – soweit geboten – von Amts wegen erforschen und feststellen zu können (vgl. § 88 Abs. 1 VwGO), zumal Experten wie Dr. Bodo Schiffmann in ihren öffentlichen Erklärungen stets zumindest implizit versichert haben, dass sie ihre Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen machen.

Deshalb habe ich oben u.a. bloß das „Zeugnis“ von Dr. Bodo Schiffmann als Mittel der Glaubhaftmachung angeboten, auch wenn ein Zeugnis streng genommen kein Mittel der Glaubhaftmachung ist.

Eine Tatsache ist jedenfalls glaubhaft gemacht, wenn das Verwaltungsgericht ihr Vorliegen für überwiegend wahrscheinlich hält. Anders als im Klageverfahren muss das Verwaltungsgericht also im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von dem Vorliegen der Tatsache nicht überzeugt sein.

Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen sind die von mir angeführten Tatsachen, auf die es in dieser Rechtssache ankommt, unter Berücksichtigung aller Umstände hinreichend glaubhaft gemacht worden.

II.

Der Vollzug der hier angegriffenen Verordnung vor der Entscheidung im Normenkontrollverfahren ist für mich auch deshalb nicht hinzunehmen, weil diese Verordnung aus den o.g. Gründen offensichtlich (grob) rechtsfehlerhaft ist.

  1. C) Weitergehende Anmerkungen

Soweit der erkennende Senat hier und da den Eindruck gewinnen sollte, dass in meinen Formulierungen zuweilen Ironie durchklingt, so sei ihm versichert, dass die Ironie hier das einzige mir mögliche Mittel war, um diese ganze – meines Erachtens schon bösartige – Anmaßung einer Regierung noch sachlich darstellen zu können.

Es ist mir als Mensch, der an Gott glaubt, ein Rätsel, wie sich Regierende anmaßen können, ein ganzes Volk über massenmediale Dauerberieselung letztlich grundlos in eine Art Dauerpanik-Modus zu versetzen, um auf dieser Basis dann auch noch gleich eine derart totalitär erscheinendes Regime entfalten zu können, dass mit so massiven Eingriffen in das Leben aller Menschen in diesem Lande verbunden ist.

Die Auflagen, die z.B. derzeit den Veranstaltern von Demonstrationen gemacht werden, hätte ich noch vor einem halben Jahr allenfalls in Nordkorea, aber niemals hierzulande für möglich gehalten, siehe hierzu u.a. das YouTube-Video des angeblichen „Verschwörungstheoretikers“ Gerhard Wisnewski:

youtube.com/watch?v=iMx8k5Zh6No&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3&t=0s

Wir haben in den letzten Wochen u.a. erlebt:

die Einschränkung unserer persönlichen Freiheiten und die faktische Abschaffung von zahlreichen Bürgerrechten erlebt, gerade auch solchen, die für jede demokratische Kontrolle und jede Rechtsstaatlichkeit unentbehrlich sind, insbesondere die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit

eine verstärkte Polizeipräsenz, die an vielen Orten mit einem harten Durchgreifen gegenüber friedlichen Demonstranten und deren Kriminalisierung verbunden war, siehe hierzu u.a. das YouTube-Video https://www.youtube.com/watch?v=LduTEwntqHs&feature=emb_logo ,

eine Entwicklung, die auf eine drohende Impfpflicht, ggf. via Zwangsimpfung, hinauszulaufen scheint (siehe oben), siehe hierzu u.a.:

die Absicht, Handy-Apps für die totale Überwachung einzuführen, https://www.merkur.de/politik/coronavirus-app-jens-spahn-rki-handy-pflicht-ueberwachung-daten-pepp-pt-deutschland-zr-13635397.html

die Zerstörung der Wirtschaft, insbesondere unzähliger Kleinbetriebe, sowie eine damit einhergehende (zusätzliche) Verschuldung der öffentlichen Hand und zahlreicher Unternehmen,

massive Zensur auf sozialen Medien, insbesondere der sog. „Alternativmedien“ (siehe Erfahrungen u.a. von Dr. Bodo Schiffmann),

Ausgangssperren, wie sie in der deutschen Geschichte wohl ohne Beispiel sind,

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Reiseverbote,

Drohneneinsätze zur Überwachung unschuldiger Bürger, siehe u.a. Artikel „Landespolizeien setzen Drohnen ein“, abrufbar unter https://netzpolitik.org/2020/landespolizeien-setzen-drohnen-ein/

Erstellung und Übermittlung von Listen mit „infizierten“ Bürgern an die Polizeibehörden, siehe u.a. Artikel „Polizei erhält in mehreren Bundesländern Listen von Coronavirus-Infizierten, abrufbar unter:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-erhaelt-in-mehreren-Bundeslaendern-Listen-von-Coronavirus-Infizierten-4695675.html

und Vieles andere mehr, von dem ich hier aber nicht weiterreden will, da es nicht Gegenstand dieser Verfahren ist.

Ich möchte aber nicht verschweigen, dass im Web sogar schon Gerüchte umgehen, dass letztlich alles auf eine Art Euthanasieprogramm „die Alten“ in Alten- und Pflegeheimen die Rede ist.

Kurz und gut: „Es stimmt was nicht im Staate Deutschland“, in Dänemark (das W. Shakespeare in seinem Hamlet mit diesem Zitat in Bezug nimmt) ohnehin nicht, denn dort ist der Impfzwang schon sehr frühzeitig beschlossen wurden, und die Zukunft wird – früher oder später – ohne jeden Zweifel aufklären, was die wahren Ursachen für diese Entwicklung waren.

Die Frage ist: Cui Bono?

Damit der Senat alle staatlichen „Corona-Maßnahmen“ auch einmal unter diesem Gesichtspunkt würdigen kann, scheint es dringend geboten, diese Frage auch in dieser Antragsschrift nicht gänzlich unreflektiert zu lassen.

M.E. liegen die Antworten auf der Hand. Die alternativen Medien überschlagen sich mit Theorien dazu, und offensichtlich kann nicht mehr alles als „Verschwörungstheorie“ abgetan werden. Was hier in Deutschland in den letzten Wochen geschehen ist, das ist so real wie es nur sein kann. Für „Theorien“ ist da kein Platz mehr. Die natürlichsten Rechte, die einem Menschen kraft seiner Geburt als Mensch gegeben sind und die ihm m.E. gar nicht erst verliehen können werden oder müssen, sondern die ihm allenfalls nur noch bestätigt werden können, werden ihm jetzt streitig gemacht und unter „Erlaubnisvorbehalt“ gestellt.

Wenn Personen wie der US-Amerikaner Bill Gates öffentlich fordert, alle Menschen auf der Welt gegen das Sars-CoV-2-Virus zu impfen, dann kann er m.E. nicht wirklich als „Philanthrop“ bezeichnet werden, und das lässt sich auch sehr gut begründen:

1.

Denn – man höre und staune – sogar der SWR 2 hat am 22.1.2019 (noch) in einem Unter der Überschrift „Die WHO am Bettelstab: Was gesund ist, bestimmt Bill Gates“ die Ansicht vertreten (können) (Zitat):

Reiche Privatspender manipulieren die Politik der WHO, vor allem seit die USA ihren Beitrag zusammenstreichen. Das schadet Entwicklungsländern – und vielen armen Kranken.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird mittlerweile zu 80 Prozent von privaten Geldgebern und Stiftungen finanziert. Größter privater Geldgeber ist die Bill und Melinda Gates Stiftung. Seit der Jahrtausendwende hat die Gates-Stiftung der WHO insgesamt 2,5 Milliarden Dollar gespendet – 1,6 Milliarden davon für die Ausrottung von Polio, Kinderlähmung. Insgesamt gibt die Stiftung jährlich vier Milliarden Dollar aus. Das Geld fließt in einen Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, in die medizinische Forschung und in Impfpartnerschaften mit Pharmakonzernen…“.

Dieser Beitrag von SWR2 ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.swr.de/swr2/wissen/who-am-bettelstab-was-gesund-ist-bestimmt-bill-gates-100.html

Würde eine solche Nachricht aktuell nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ diffamiert werden, wenn sie über ein alternatives Medienportal verbreitet werden würde?

2.

Außerhalb der „Mainstream“-Presse werden jedenfalls teilweise schwerste Vorwürfe gegen Bill Gates und die Aktivitäten seiner Stiftung, der Bill & Melinda Gates, erhoben.

Besonders aufschlussreich ist der Artikel „Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung“ des Online-Magazins „multipolar“, der hier als

Anlage K 4

überreicht wird und unter dem Link

https://multipolar-magazin.de/artikel/der-impfaktivismus-der-gates-stiftung

abrufbar ist. Ich zitiere, da der Inhalt für sich spricht:

„Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung

In der Coronakrise tritt der Milliardär Bill Gates öffentlichkeitswirksam als Impfaktivist in Erscheinung. Der Tenor: Ein Impfstoff ist die Lösung, es geht nur noch um die Umsetzung. Gates zufolge soll sich die G20 nun „mit der Logistik eines globalen Immunisierungsprojekts auseinandersetzen“. An weiteren Diskussionen und der Erörterung von Alternativen scheint kaum Interesse zu bestehen. Die Zeit drängt und man verlässt sich auf Gates, der die Gefahr einer Pandemie schließlich schon früh erkannt hatte und daher wisse, was zu tun sei. Wie gerechtfertigt ist dieses Vertrauen?

ERIC WAGNER, 16. April 2020, 

Hinweis: Dieser Beitrag ist auch auf Englisch verfügbar.

Die Stiftung des ehemaligen Microsoft-Chefs Bill Gates, die „Bill and Melinda Gates Foundation“ (BMGF), wird kontrolliert von ihren drei Treuhändern: Bill und Melinda Gates sowie dem Hedgefonds-Manager Warren Buffett. Die Stiftung verfügt über ein Vermögen von gut 50 Milliarden Dollar – etwa die Hälfte davon stammt von Buffett – und finanziert eine Vielzahl von wohltätigen Projekten.

Die BMGF ist nach den USA der größte Spender der Weltgesundheitsorganisation WHO und zahlte ihr im Jahre 2018 über 200 Millionen Dollar – insgesamt mehr als Deutschland, Frankreich und Schweden im gleichen Zeitraum zusammen. Dies ist nicht der einzige Weg, auf dem die WHO durch Gates finanziert wird. Die Impfallianz GAVI, früher unter dem Namen „Global Alliance for Vaccines and Immunisation“ (Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung) bekannt, stellte der WHO 2018 weitere 150 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Einer der Hauptgeldgeber bei GAVI ist wiederum die BMGF, im Jahre 2016 beispielsweise mit 1,5 Milliarden Dollar.

Man kann also davon sprechen, dass die BMGF und damit das Ehepaar Gates und Warren Buffett über direkte und indirekte Wege die Haupteinnahmequelle der WHO sind, was Fragen zu deren Unabhängigkeit von diesen Finanzquellen aufwirft. Die BMGF finanzierte darüber hinaus die Gründung der „Koalition für Innovationen in der Epidemievorbeugung“ (CEPI), die sich mit der Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen beschäftigt, im Jahre 2017 mit gut 100 Millionen Dollar. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung regelmäßig mit Millionenbeträgen Nichtregierungsorganisationen wie PATH, die sich mit der Entwicklung von Impftechnologien befassen. Auch die größten globalen Pharmakonzerne stehen auf der Empfängerliste der BMGF, so beispielsweise Pfizer, Novartis, GlaxoSmithKline und Sanofi Aventis. Die umfassende Einflussnahme der BMGF im Impfbereich ist offensichtlich.

Finanzierung mit „Krisenbezug“

In der Coronakrise fällt auf, dass Institutionen, die aktuell eine wichtige Rolle spielen, ebenfalls von der BMGF unterstützt werden. So erhält die amerikanische Johns Hopkins University, wo die weltweite und in allen Medien verbreitete Corona-Statistik geführt wird, regelmäßig Großspenden. Allein in den letzten zehn Jahren flossen von der Gates-Stiftung mehr als 200 Millionen Dollar an die Universität. Der Verwendungszweck waren Programme zur Familienplanung.

In Deutschland erhielt das Robert Koch-Institut als zuständige nationale epidemiologische Behörde im November 2019 250.000 Dollar. Der Charité in Berlin (Arbeitgeber von Prof. Christian Drosten) flossen 2019 und 2020 insgesamt mehr als 300.000 Dollar zu. Wie auch bei der WHO ist die Vermutung von Interessenskonflikten naheliegend, sofern diese Institutionen oder ihre Mitarbeiter politische Empfehlungen abgeben, die Auswirkungen auf Unternehmen haben, die die Stiftung fördert oder in die sie zur Geldanlage investiert.

Währenddessen sind über das Portal „Frag den Staat“ Anfragen zu Kontakten und finanziellen Verbindungen zwischen dem Bundesgesundheits-ministerium beziehungsweise der Charité und der BMGF gestartet worden, deren Ergebnisse aufschlussreich sein könnten.

Die Aktivitäten der Stiftung in Deutschland beschränken sich nicht nur auf gesundheitliche Aspekte. Auch etablierte Medien werden finanziell unterstützt. Zum Beispiel erhielt der SPIEGEL im Dezember 2018 2,5 Millionen Dollar, die ZEIT im Dezember 2019 300.000 Dollar. Man darf vermuten, dass dies nicht umsonst geschieht und kritische Recherchen dieser Medien hinsichtlich der Aktivitäten der Gates-Stiftung damit nicht unbedingt wahrscheinlicher werden.

Die Stiftung gehört darüber hinaus zu den Organisatoren der unter dem Namen „Event 201“bekannt gewordenen Pandemiesimulation, die im Oktober 2019 kurz vor Ausbruch der Coronakrise stattfand. Beteiligt waren daran außerdem – wiederum – die Johns Hopkins University sowie das Weltwirtschaftsforum.

Angesichts der vielfältigen finanziellen Verbindungen zu einflussreichen Institutionen der Gesundheitsbranche sowie der Medien sollten die BMGF und die mit ihr verbundenen Einrichtungen mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden. Dies gilt insbesondere für die herausgehobene Stellung, die Bill Gates beim Krisenmanagement übernehmen will und die er auch unkritisch geboten bekommt….“ (Ende des Zitats)

3.

Nur, damit das Gericht einmal erkennen kann, wie weit die Vorwürfe gegenüber der Gates-Stiftung gehen, überreiche ich Ihnen zum Beweis bzw.  zur Glaubhaftmachung als

Anlage K 5

den Artikel „Indische Ärzte verklagen Bill Gates: Er habe zahllosen indischen Kindern mit seinen tödlich-„humanitären“ Impfstoffen schweren Schaden zugefügt“, hier als

Dieser Artikel ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://friedliche-loesungen.org/feeds/robert-f-kennedy-jr-kritisiert-bill-gates-scharf

Ich habe lange überlegt, ob ich einen solchen Beitrag in diesem Schriftsatz überhaupt einbauen soll, da er wirklich sehr schwere Vorwürfe in den Raum stellt und ich zu den Behauptungen in diesem Artikel nicht abschließend Stellung beziehen kann.

Aber ich halte eben nichts von Zensur und auch nicht von Selbstzensur, schon gar nicht bei einem so wichtigen Thema.

Denn ich stimme mit Robert F. Kennedy Jr., dem Neffen des 35. Präsidenten der USA, vollkommen überein, wenn er u.a. sagt:

Gates konnte nicht einmal seine Windows-Betriebssysteme vor Viren schützen, also sollte er sich ‚hinsetzen‘, wenn es um den Coronavirus geht„.

(Das war übrigens einer der Gründe, warum ich schon seit vielen Jahren kein PCs mit Windows mehr nutze.)

Es gibt aktuell – dies sei noch erwähnt – auch noch weitere erhellende Artikel über die Aktivitäten von Bill Gates und seiner angeblich so ehrenwerten Stiftung, von denen ich jetzt nur noch den Beitrag „Tagesdosis 24.4.2020 – Die Bill und Melinda Gates-Stiftung“ von KenFM erwähnen möchte, siehe:

https://kenfm.de/tagesdosis-24-4-2020-die-bill-und-melinda-gates-stiftung/

Alles das, was der Stiftung von Bill Gates und ihm selbst in diesem Artikel vorgeworfen wird, müsste jetzt – wo diese Vorwürfe in den öffentlichen Raum gestellt worden sind – auch unbedingt aufgeklärt werden, zumal sich Bill Gates nunmehr in aller Öffentlichkeit für die Impfung der gesamten Menschheit gegen das Sars-CoV-2-Virus einsetzt, was schon an einen ausgeprägten Cäsarenwahn erinnert.

Solche Vorwürfe müssen jedenfalls restlos aufgeklärt sein, bevor so einer Person irgendein Mitsprache- und Gestaltungsrecht bei Impfkampagnen eingeräumt wird.

Es wäre also insbesondere zu klären, ob er für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von illegalen Impfstoff-Tests an unschuldigen Kindern aus armen, ungebildeten und unterinformierten Familien in aller Welt (mit-)verantwortlich ist. Indische Ärzte geben der Gates-Kampagne für die Ausrottung der Kinderlähmung (Polio) die Schuld an der Lähmung von 490.000 Kindern.

Wollen wir hier in Deutschland vergleichbare Erfahrungen machen, zumal die Impfung der ganzen Bevölkerung doch schon längst offiziell angedacht ist?

Nachdem ich die Ausgabe Nr. 18 der ExpressZeitung zu dem Thema „Impfen als Fortschrittsdogma einer modernen Gesellschaft“ gelesen hatte, kann ich jedenfalls jedem Menschen nur dringend dazu raten, dass er sich doch erst einmal gründlich über alle Aspekte einer Impfung informieren sollte, bevor er sich selbst und seine Kinder impfen lässt, eben weil es Fehler gibt, die sich nicht mehr korrigieren lassen.

Wie dem auch sei: Wenn nur 20% von dem stimmen, was Bill Gates in Artikeln wie dem Vorgenannten vorgeworfen wird, dann wäre es zu 100% geboten, jegliche Kooperation mit dieser Stiftung zu verweigern und jeden Einfluss dieser Stiftung auf die internationale und nationale Gesundheitspolitik zu verhindern.

Der medizinische Laie Bill Gates wäre dann kein Philanthrop (oder wofür er sich auch immer halten mag), sondern ein Fall für nationale und internationale Ermittlungsbehörden und einen (internationalen) Strafgerichtshof.

Welcher Mensch mit einem Rest an gesunden Menschenverstand würde sich denn freiwillig impfen lassen, wenn „Global Player“ und Profiteure wie Bill Gates hinter der Impfkampagne stehen?? Ich jedenfalls nicht. 

 

  1. D) Schlussbetrachtungen

M.E. standen die Juristen und Mediziner seit 1945 noch nie in der Verantwortung wie jetzt, und jeder muss beweisen, dass er dieser Verantwortung gerecht geworden ist.

Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, habe ich mich jetzt zu diesen Anträgen entschlossen.

Diese Entwicklung kann nach meiner Überzeugung nichts und niemand aufhalten, auch keine Regierung, die m.E. einen – für die große Masse – vollkommen harmlosen Virus zum Anlass genommen hat, uns alle unter Quarantäne zu stellen und viele von uns in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben.

Es ist unmöglich, in dieser Antragsschrift alle Aspekte zu erwähnen, die mit dieser vollkommen unverantwortlichen Pseudo-Gesundheitspolitik verbunden sind, gerade auch im Hinblick auf die vermuteten Auswirkungen der Strahlungen des 5G-Mobilfunknetzes auf das Immunsystem von Menschen.

Ich bin jedenfalls heilfroh, dass meine Ende März 2020 verstorbene Mutter diesen ganzen Wahnsinn nicht mehr miterleben muss. Es hätte sie mit Sicherheit in tiefe Verzweiflung und stärkste Depressionen getrieben, wenn sie – wie dies aktuell mit Millionen Senioren geschieht – über Monate hinweg von ihren Angehörigen isoliert worden wäre.

Nach meiner persönlichen Ansicht erinnert das ganze absurde Maßnahmenpaket der Regierungen von Bund und Land schon an eine Form von hybrider Kriegsführung gegen die eigene Zivilbevölkerung, durch die alle Aspekte menschlichen Zusammenlebens – gegen den Willen der Menschen, den sie bei sachgerechter Information sicherlich auch nachdrücklich zum Ausdruck bringen würden – zerstört werden. Das ist m.E. ein einziges Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass schon Assoziationen an § 7 Abs. 1 Nr. 2, 5 und 8 Völkerstrafgesetzbuch weckt.

Nichts ist mächtiger als die Wahrheit, und nichts ist wichtiger als das Recht, das dem Schutz der Menschen zu dienen hat, nicht ihrer Reduzierung zu Spielbällen einer offenbar interessensteuerten „Gesundheitspolitik“ und ihrer damit einhergehenden faktischen Versklavung.

Wer mit der Angst der Menschen spielt, um auf dieser Basis eine Art „Neue Weltordnung“ (New World Order“ installieren zu können nach dem Gusto von Milliardären wie Bill Gates, der darf – so mein Glaube – fest damit rechnen, dass er sich dafür irgendwann vor Gott und den Menschen verantworten muss.

Jeder Mensch hat einen freien Willen und muss sich entscheiden, ob er sich weiter zum Vollstreckungshelfer einer menschenverachtenden Politik machen will, die (u.a.) durch ihre völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze in Ländern wie Syrien schon aller Welt bewiesen hat, dass sie in wichtigen Fragen jede Bindung an das Friedensgebot des Grundgesetzes aufgegeben hat. Dies hat (u.a.) der mittlerweile verstorbene Richter Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth in seinem – im Web problemlos auffindbaren – Aufsatz „Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta“ deutlich herausgearbeitet.

M.E. kann keinem Menschen mit kritischem Geist entgangen sein, dass die öffentlich-rechtlichen Medien faktisch längst zu kritiklosen Propaganda-Anstalten gemacht worden sind, wo z.B. ein wirklich investigativer und mutiger Dokumentarfilmer wie Frieder Wagner unerwünscht ist, seitdem über die (uran-)verstrahlten Kinder von Basra berichtet hat.

Wer darf sich also wirklich wundern, wenn er jetzt mit den Auswirkungen einer „Gesundheitspolitik“ konfrontiert wird, die der Gesundheit vieler Menschen und dem wirtschaftlichen und kulturellen Leben in diesem Land den allergrößten Schaden zufügt?

Das ist der Preis, den schlafende Lämmer zahlen müssen. Es ist höchste Zeit aufzuwachen, sich angemessen zu informieren und sich auf seine natürlichen, im Grundgesetz verbürgten Rechte zu berufen. Das gilt nicht nur für Juristen, sondern für alle Menschen. Ich wundere mich jedenfalls, dass so viele Menschen die Einschränkungen ihrer Freiheit ohne jeden hörbaren Widerspruch einfach hingenommen haben.

Da dieser Schriftsatz mitsamt seinen Anlagen zur Veröffentlichung bestimmt ist, möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Menschen bedanken, die durch ihre Recherchen sehr interessante Zusammenhänge und Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen aufgedeckt und damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung der Wahrheit und auch zur Entstehung dieses Schriftsatzes beigetragen haben.

Dazu zählen insbesondere medizinische Experten wie die oben genannten, insbesondere auch Prof. Dr. Bhakdi und Dr. Bodo Schiffmann, aber gerade auch alle „Querdenker“ aus dem angeblich so „verschwörerischen“ Spektrum der „alternativen“ Medien.

Der Wunsch, in der Wahrheit und in einer gerechten Welt leben zu wollen, steht jedenfalls höher als jedes Sonderinteresse und insbesondere jedes parteipolitische Farbenspiel.

Nach meiner Überzeugung sollte die Justiz gerade jetzt nicht das Vertrauen der Bevölkerung verspielen, denn sonst würde sich bei den Menschen in diesem Land die Erkenntnis verfestigen, dass nicht nur Staatsanwaltschaften „nicht unabhängig“ sind, wie der EuGH kürzlich offiziell feststellte (Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az.  C‑508/18 und C‑82/19 PPU).

Viele Bekannte von mir halten die „Gewaltenteilung“ aus den Gründen, die u.a. auch in dem nachfolgenden Artikel näher ausgeführt werden, jedenfalls im „Parteienstaat“ ohnehin für eine Fassade, die gerade in den letzten Jahren immer mehr starke Risse bekommen hat, siehe:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade-gewaltenteilung-im-parteienstaat/

Abschließend kann ich mich nur Noam Chomsky anschließen, wenn er Howard Zinn wie folgt zitiert: „Die Geschichte sozialer Bewegungen beschränkt sich häufig auf die großen Ereignisse und Schlüsselmomente….Die zahllosen kleinen Aktionen unbekannter Personen, die zu diesen großartigen Momenten führten, bleiben in solchen Darstellungen normalerweise unerwähnt. Haben wir das einmal verstanden, können wir sehen, dass der kleinste Protest, an dem wir uns beteiligen, die unsichtbarer Wurzel einer gesellschaftlichen Veränderung werden kann.“ (Chomsky, Requiem für den Amerikanischen Traum, S. 183 f.).

In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass die Rechtsprechung in diesem Lande zumindest einen kleinen Beitrag für längst überfällige gesellschaftliche Veränderungen leisten kann.

 

Schmitz
Rechtsanwalt


27.4.2020 Anlagen zur Antragsschrift

Bild: Justitia / Pixabay / CC0

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