Pflegegeld

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Hartz IV: Von der „Tagesschau“ zur Vogelfreiheit – die unglaubliche Reise der Meike Deutschmann

Hartz IV: Von der "Tagesschau" zur Vogelfreiheit - die unglaubliche Reise der Meike Deutschmann

Montag, 10.4.2016. Eifel. Kennen Sie das? Immer wenn man glaubt, es kann gar nicht mehr schlimmer kommen, kommt es schlimmer. Zum Beispiel für diese junge Frau hier oben. Freudig, ausgelassen, voller Hoffnung und Zuversicht. Sie kann sich an dieses Foto (das ich mit ihrer Erlaubnis veröffentliche) noch erinnern, hören Sie sie selbst:

„Kurz vor „Abflug“ zu 10 Jahre STERN-TV Party, Balloni-Säle in Köln.
Da ich als Selbstchauffeuse unterwegs war, hielt ich mich an der Kaffeebar auf und rauchte eine Zigarre. Dietrich Genscher sah mich und bot mir einen freien Platz neben ihm an. Wir unterhielten uns lange, tranken Kaffee und rauchten zusammen Zigarre. Es wird Jahr 2000 gewesen sein.“

Ja: wir haben hier jemanden aus den „oberen Kreisen“. Jedenfalls würde das der Normalbürger sich so denken: wer mit Dietrich Genscher Kaffee trinkt und auf superfeine Partys eingeladen wird, dem kann es doch nicht schlecht gehen. Es gibt heute Millionen Menschen wie Meike Deutschmann, denen es gut geht, die sich sicher fühlen und die nicht ahnen, was ihnen droht, weil der Oberst vom Arbeitsamt steif und fest behauptet, Arbeitslosigkeit sei nur ein Problem für bildungsferne Schichten, die den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzen und Bier trinken.

Nun – Frau Deutschmann hat nicht vor dem Fernseher gesessen, sondern für den Inhalt gesorgt: mit eigener Firma. Und ganz gut verdient. Nicht so sehr wie Jauch und Gottschalk, aber: man kam über die Runden. Ich weiß nicht, ob Sie das wissen: ein Job in den Medien ist Streß pur. Nichts ist langweiliger als veraltete Nachrichten, nichts für die Quote schädlicher, als wenn andere schneller sind. Ja, ich denke: Sie merken gerade, warum die Kaffee trank. Ist halt wie ein Job bei der Feuerwehr: jederzeit kann es losgehen, jederzeit die große Story in die Welt einbrechen: dann muss man reagieren. Rennen. Und schon mal zwei Tage ohne Schlaf auskommen, damit im TV nicht nur noch Nachrichten aus der Konserve erscheinen.

Ich denke, Sie werden mir beipflichten: Frau Deutschmann gehört wohl eindeutig zu der Kategorie „Leistungsträger“ im Sinne der Bundeskanzler der letzten Jahre, jener viel umworbenen Kaste von Menschen, die die edle Elite unserer Leistungsgesellschaft ausmachen sollen, unsere „Helden der Arbeit“. Arbeit, dass wissen wir, soll sich ja auch wieder lohnen – so das Versprechen der Politik. Ich kenne in meinem Umfeld eigentlich niemanden, für den sich Arbeit wirklich lohnt, aber ein paar Hedgefonds, wo sich der Einsatz gut rentiert. Ok – es gibt ein paar Vorstände und Aufsichtsräte, die sich dumm und dusselig verdienen – doch deren Job würde ich nicht das Prädikat „Arbeit“ verleihen. Am großen Tisch sitzen, wichtig aussehen, Kaffee und Kekse genießen und dabei Aufmerksamkeit vorspielend nach vorne gucken: schon hat man das Geld in der Tasche. Also: Millionen, von deren Zinsen man allein gut leben könnte.

Nun: Frau Deutschmann machte Sendungen für die „Tagesschau“ – und gehört zu den Menschen, die noch wissen, was ein „Beruf“ ist, eine Berufung. Wahrscheinlich haben Sie schon ein paar Sendungen gesehen, die sie für die ARD produziert hat.

2016 jedenfalls – ist Frau Deutschmann kein Leistungsträger mehr (jedenfalls nicht im Sinne der Kanzlerin, in einem anderen Sinne sicher schon). 2016 ist sie ein Mensch, der nicht mehr krank werden darf – nie mehr krank werden darf: sie ist seit drei Jahren ohne Krankenversicherung. Sie denken, Hartz IV ist schlimm? Sie werden merken: es gibt schon längst ganz andere Schicksale in Deutschland, die froh wären, wenn sie Hartz IV bekämen, denn Deutschland hat neuerdings auch des Modell „Vogelfreiheit“ zu bieten.

Doch greifen wir nicht vor: was war geschehen?

Nun: Frau Deutschman  hat einen Fehler. Nein, zwei. Ein mitfühlendes Herz – und eine schwer kranke Mutter. Nun – eigentlich sind beide Dinge keine Fehler, doch aus der Sicht der neoliberalen Oberschicht dieses Landes schon. Wer ein mitfühlendes Herz ist, ist „Sozialromantiker“ und somit in der Nähe von „geistig behindert“ anzusiedeln, weil er nie fit genug für „Panama-Papers“ sein wird – und familiäre Beziehungen zu Eltern sind in dieser kalten, kriminellen Schicht gar nicht vorgesehen. Keine Sorge: ich werde mich jetzt nicht groß über diese Briefkastenfirmen auslassen, die uns Jahr für Jahr ein Drittel unserer Steuereinnahmen kosten, mit denen wir „Pflege“ menschlich gestalten könnten, doch einen kleinen Hinweis, wie gut das Leben in Deutschland ohne seine Leistungsverbrecher wäre, möchte ich mir schon erlauben.

Eine schwer kranke Mutter zu haben, ist nun auch im Prinzip kein Fehler: doch so etwas entsorgt der gute Deutsche ja inzwischen gerne in Heime nach Polen oder der Slowakei, wo es kostengünstig ist und man weder Pfleger noch Ärzte versteht, aber den eigenen Kindern finanziell nicht so zur Last fällt. Immerhin kosten Heimplätze zwischen 4000 und 6000 Euro im MONAT (nicht im Jahr, Sie lesen richtig): da muss man schon eine Riesenrente haben, damit noch Geld für eine Flasche Bier am Wochenende übrig bleibt. Nicht nur dass: jeder hat eine Mutter (und einen Vater), und die Chance, dass die kerngesund in den Sarg steigen, sind eher gering (obwohl uns eine gigantische Werbeindustrie gerade dies vorgaukelt, um ihre „Anti-Aging-Produkte“ absetzen zu können).

Es war nicht nur eine kranke Mutter, es war auch eine Mutter mit Problemen. Rita Deutschmann – so ihr Name – ist an den Rollstohl gefesselt, halbseitig gelähmt, zu hundert Prozent erblindet und braucht täglich Insulinspritzen. Ohne Pflege würde sie einfach sterben. Außerdem – ein Fall, über den andernorts berichtet werden muss, weil er ebenso unglaublich ist – war sie wegen Eigenbedarf gekündigt: aus ihrer Wohnung wollten die fest in der Gemeinde etablierten Eigentümer (die noch mehr Wohnungen und Häuser hatten) ein Büro machen.  Über den Ausgang des Urteils wussten Angestellte der Gemeinde schon neun Tage VOR dem Urteil, wie es ausgehen würde. Gruselig, oder? Ich dachte immer: das gibt es nur in Sizilien.

So wurde Meike Deutschmann mehr und mehr in die Auseinandersetzungen um ihre Mutter hineingezogen … und mehr und mehr in die Rolle der Pflegeperson gebracht. Eine Rolle, die jahrtausendelang völlig natürlich war: im Alter sorgen die starken und jungen Menschen für die alten und kranken. Dafür erben die Jungen den Hof … den es schon lange nicht mehr gibt.

Sie können sich selbst ausmalen, wie lange man unter diesen Umständen für die Tagesschau arbeiten kann: mit zunehmender Pflege wurde die Zeit knapper, die Flexibilität geringer, die Erschöpfung größer; der Mutter jedoch ging es den Umständen entsprechend gut. Es gab Zeiten, da galt dies mal als Heldentat: auch heute noch gelten die ehrenamtlichen Helfer als „Stille Stars“ – die viel Arbeit für wenig Geld machen. Oder für gar kein Geld, wie im Falle von Meike Deutschmann.

Das Thema „Pflege durch Familienangehörige“ ist ein weites Problemfeld, das schon mal vor dem Bundesverfassungsgericht landete, denn: für Familienangehörige gibt es eine Beistandspflicht – und ziemlich wenig Geld. Es ist ein „Ehrenamt“. Und dieses Ehrenamt gehört umsonst ausgeübt – gegebenenfalls können die Angehörigen (zusätzlich zu ihren eigenen Einnahmen) ein Taschengeld von der Pflegeperson bekommen, zu Zeiten des Urteils waren das 665 Euro (siehe n-tv) – für „schwerst pflegebedürftige Fälle“ wie Rita Deutschmann.

Wo es einen gut verdienende Ehemann gibt, der für die Grundversorgung der Pflegenden sorgt, mag dies noch praktizierbar sein – doch Meike Deutschmann gehört zu den Frauen ohne „Versorger“, zu jenen, die für ihren Unterhalt ständig selbst gesorgt hatten – und dabei gut Steuern gezahlt haben. Was macht also Frau Deutschmann: zieht in die Wohnung ihrer Mutter, um die Pflege gewährleisten zu können und beantragt Hartz IV – wie alle Unternehmer, deren Geschäft gerade mal nicht läuft. Sie bekam es auch – für ein halbes Jahr. Dann jedoch – geschahen die Wunder.

Der Folgeantrag wurde abgelehnt, Leistungen gestrichen, ja: sogar eine Rückforderung stand im Raum.

Der Grund: irgendwer hatte behauptet, Frau Deutschmann bekäme regelmäßig Bargeldeinzahlungen auf ihr Konto, ihr Konto hätte einen hohen Dispokredit und außerdem würde sie eine „American Express“ – Karte besitzen. Ja – das reicht für „mangelnde Mitwirkung“ und komplette Streichung der Leistungen. Ich war schon ziemlich baff, als ich von diesem Fall hörte, denn: Pflegegeld, das Angehörige erhalten, darf NICHT auf Hartz IV angerechnet werden. Darüber informiert die deutsche Anwaltshotline:

„Grundsätzlich dürfen zweckbestimmte Einnahmen, wie z. B. Pflegegeld aus der Pflegeversicherung nicht als Einnahme berücksichtigt werden. Das gilt sowohl für den zu pflegenden als auch, wenn das Pflegegeld an einen Angehörigen zum Zweck der Pflege weitergegeben wird, für den Angehörigen. Das ergibt sich aus § 11 SGB II in Verbindung mit der ALG II Verordnung, dort § 1 Absatz 1 Nr. 4. Wenn also die Arge einfach das Pflegegeld als ihr Einkommen anrechnen sollte, dann müssen Sie unbedingt Widerspruch einlegen und Notfall auch klagen, denn die Anrechnung ist nicht rechtens. Das gilt aber nur dann, solange Sie auch wirklich Ihre Mutter pflegen.“

Nur: Frau Deutschmann bekam von ihrer Mutter kein Pflegegeld. Dieses Geld brauchen die beiden, um Miete zu bezahlen und die Kosten, die durch die Krankheit entstehen, ebenso muss ja der Haushalt finanziert werden: da bleibt nichts übrig. Sie bekam auch kein Hartz IV.

Die Bargeldeinzahlungen auf ihr Konto? Hat es nie gegeben. 130 Seiten lang wurde das letzte Schreiben ans Landessozialgericht, dass lückenlos alle Kontobewegungen auflistete. Es gab auch keine „American Express“-Karte. Es gab den Dispo – weil Frau Deutschmann mal sehr gut verdient hatte (nein, nicht so gut, dass man ein Kapital hätte bilden können, um von Zinsen zu leben), aber sonst: alles gelogen.

Sie lesen richtig: die Vorwürfe waren einfach nur gelogen. Zwei Strafanzeigen gegen Unbekannt wurden erstattet, um die Täter dieser Verleumdung ausfindig zu machen – doch von Strafanzeigen kann man nicht leben. Für das zuständige Jobcenter reichte das aus, um „mangelnde Mitwirkung“ zu erkennen – und die Leistungen einzustellen.

Keine Sorge: es kommt noch besser. Frau Deutschmann klagt gegen den Beschluss des Jobcenters – und erfährt dort erstaunliches. Das zuständige Jobcenter hatte eine Medienfirma angeschrieben, ob denn Frau Deutschmann dort vielleicht im betreffenden Zeitraum gearbeitet hätte. Die Antwort war: „Nein“. Das Urteil des Sozialgerichtes: „Es ist nicht auszuschließen, dass das Konto der Mutter benutzt wird, um Einnahmen der Frau Deutschmann zu verbuchen“. Gemeint sind die vom Jobcenter vorgetragenen „Bareinzahlungen“, die es NIE GEGEBEN HAT! Ebenso wenig wie die AmEx-Karte. Zudem kommen aus dem Umkreis des Jobcenters weiterer Behauptungen: Frau Deutschmann hätte noch eine andere Adresse (ist gelogen und einfach nachweisbar falsch) und würde dort mit unbekannen Personen zusammenleben (auch gelogen – ist ja klar: eine weitere Wohnung existiert nicht!).

Stellen Sie sich vor, Sie würden in einer Notlage Hartz IV beantragen – und bekämen einen abschließenden Bescheid, dass Ihnen keine Leistungen zuständen, weil nicht auszuschließen sei, dass Sie mal im Lotto gewonnen haben und in Wahrheit ein Schloss auf den Bermudainseln besitzen. Ich würde gerne Ihr Gesicht sehen, wenn Sie den Bescheid lesen.

Natürlich zieht Frau Deutschmann vor das Landessozialgericht: und erlebt dort Überraschungen, denn: während des Prozesses übernimmt der Pressesprecher des Gerichtes (selbst Vorsitzender und nebenbei Lehrbeauftragter an einer Universität, deren Stiftungslehrstuhl Studiengänge für Medizinmanagement und  Gesundheitsökonomie anbietet) den Prozess selbst – und sorgt mit klaren Drohungen, ein nicht berufungsfähiges Urteil ergehen zu lassen, für ein Ende der Auseinandersetzung zu Gunsten des Jobcenters (Zeugnis: Meike Deutschmann).

Das Gericht unterstellt, dass es eine Vereinbarung zwischen Mutter und Tochter gäbe, „dass die Tochter die Mutter pflegt und dafür Gegenleistungen erhält“. Ja: diese Leistungen gibt es – da Frau Deutschmann keine Einnahmen hat, wäre sie verhungert, würde ihre Mutter ihr nicht aushelfen. Der Bedarf ist eindeutig zu beziffern: 399 Euro Hartz IV plus 420 Euro Warmmiete … deutliche mehr, als überhaupt Pflegegeld bezahlt wird. Dazu kämen dann noch Kosten für die Krankenversicherung für Meike Deutschmann … viel zu viel für die schwerstkranke Mutter, der vorgeschlagen wurde, sie solle doch offiziell „Arbeitgeberin“ werden, damit die Tochter wieder krankenversichert ist.

Das Bundessozialgericht wies den Fall wieder an das Landessozialgericht zurück. Der Fall Meike Deutschmann ist entschieden: die Mutter wurde dazu verurteilt, von ihrer Rente die Tochter zu finanzieren. Frau Rita Deutschmann ist blind – und völlig hilflos. Sie möchte nicht von Fremden gepflegt werden. Braucht sie auch nicht: sie hat noch eine Tochter, die ihre Mutter nicht allein läßt. Sie fühlt sich auch wohl dabei: nur reicht das Pflegegeld (über das sie per Gesetz eigentlich frei verfügen darf und dass sie nicht zur Subvention ortsansässiger Jobcenter gebrauchen möchte) nicht aus, um der Tochter einen Vollzeitarbeitsplatz zu finanzieren – ja, selbst ein „Minijob“ wäre kaum zu realisieren. Trotzdem soll sie Arbeitgeberin werden: sie, die nicht mehr lesen kann und unmöglich alle Pflichten eines Arbeitgebers erfüllen könnte.

Natürlich gab es – anwaltlicherseits – auch den Vorschlag, sich doch eine eigene Wohnung zu  nehmen. Meike Deutschmann ist eine Tochter über 25, da stünde ihr das zu. Dann gäbe es vielleicht Hartz IV – jedoch nur, falls das Jobcenter sich nicht neue Einnahmen herbeiphantasiert. Und: die Pflege – wäre nicht mehr so leicht zu bewältigen. Es müsste eine Pflegekraft eingestellt werden (die bekäme 1425 Euro im Monat – aktuellste Zahlen siehe Pflegestufe.info). Die eigene Tochter jedoch: wird vogelfrei, weil sie ihre eigene Mutter pflegt … und dadurch der Gemeinschaft der Versicherten Heimkosten von 4000 – 6000 Euro im Monat erspart. Ja, nochmal: IM MONAT!

Wissen Sie übrigens, was „Gesundheitsökonomie“ bedeutet? Fiel mir gerade nur so ein, weil der Richter ja in diesen Gefilden als Lehrbeauftragter nebenbei arbeitet. Ich habe da bei Wikipedia einen schönen Satz gefunden: „Die optimale Verwendung begrenzter Gesundheitsbudgets steht im Vordergrund“.  Mir wäre mulmig dabei, am Sozialgericht einen Richter zu wissen, der in diesem Umfeld unterrichtet … und richtet.

Für den Staat ist das Opfer der Meike Deutschmann sicher optimal: dadurch, dass sie mit Lügen und Verleumdungen aus Hartz IV gedrängt und in ein nicht vorhandenes Arbeitsverhältnis gepresst wird, kostet sie gar nichts mehr. Und darf nie wieder krank werden, weil das niemand bezahlt. Die Mutter Rita Deutschmann ist übrigens geistig völlig fit. Sie will nicht den Staat mit ihrer Rente subventionieren, gewährt Zahlungen an ihre Tochter also als Darlehen.

Das ist Deutschland im Jahre 2016.

Das war nun die Geschichte der Meike Deutschmann – und ich merke, Sie haben noch eine Frage: wieso kommt dieser Fall nicht in „Monitor“ oder „Panorama“ … oder gar der „Tagesschau“ selbst. Das sind doch Entwicklungen, die uns alle angehen!

Nun – dazu kann der Autor dieser Zeilen aus eigener Erfahrung sprechen. Auch ich wurde mal von einem Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angesprochen, ob ich wohl an einer Sendung über „Hartz IV“ teilnehmen würde. Nur ich. Wir telefonierten lange – und kamen überein, dass ich das machen würde. Bedingung war: ich sollte auch die politische Dimension dieses „Sozialgesetzes“ ansprechen – was ich ja schon in ein paar hundert Artikeln getan habe. Er wollte nur noch schnell mit seinem Chefredakteuer sprechen, dann könnten wir loslegen.

Ich habe nie wieder von ihm gehört … das Gespräch mit dem Chefradakteur war mutmaßlich … enttäuschend.

Und doch habe ich die Hoffnung, dass – da die Geschichte ja nun mal in der Öffentlichkeit ist – auch professionelle Stellen sich damit beschäftigen werden. Immerhin traf es diesmal eine Kollegin.

 

 

 

 

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