Pfizer

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ICIC – Injektionen aus der Hölle

Realsatire

In dieser Folge von ICIC spricht Dr. Reiner Fuellmich mit Karen Kingston, ehemalige Pfizer-Mitarbeiterin und Analystin für pharmazeutische und medizinische Geräte, und Hedley Rees, geschäftsführender Berater von PharmaFlow im Bereich pharmazeutischer Lieferketten, über die unkonventionellen Herstellungsverfahren der gentechnikbasierten Covid-Injektionen, die von der Pharmaindustrie als „Impfstoffe“ verkauft werden.
Sie erörtern Fragen wie: Was geschieht bei der Herstellung dieser Substanzen? Wie hoch sind die Qualitätssicherungsstandards, wenn es sie überhaupt gibt? Auf welche Art und wie lange wurden die sogenannten neuartigen „Impfstoffe“ getestet? Was geschah mit den Ergebnissen dieser Studien, z. B. der Placebo-Gruppen, und was hat das amerikanische Department of Defense (DOD) mit alldem zu tun? Warum wurden zuvor völlig unbekannte und erfolglose Unternehmen wie die deutsche Firma BioNTech mit der Herstellung betraut und bereits vor der sogenannten „Corona-Pandemie“ nachweislich von Bill Gates und seiner Stiftung finanziert?
Karen Kingston und Hedley Rees geben uns detaillierte Einblicke und decken unfassbare Qualitäts- und Sicherheitsmängel nicht nur bei der Produktion der Impfdosen, sondern auch bei den Testungen an Erwachsenen und Kindern auf.
Pfizer-Whistleblower Karen Kingston präsentiert brisante Dokumente (E-Mails und Verträge), die belegen, dass sich Pfizer über alle rechtlichen und gesundheitlichen Standards offensichtlich bewusst hinweggesetzt und mit dem amerikanischen Verteidigungsministerium Department of Defense (DOD) zusammengearbeitet hat. Dies lässt den Schluss zu, dass es sich hierbei um einen lange geplanten und perfekt orchestrierten Angriff mit gefährlichen Biowaffen auf die Menschheit, insbesondere auf die Kinder, handelt. Denn gemäß den Unterlagen wusste Pfizer von den zahlreichen Nebenwirkungen der sogenannten „Impfungen“ genau Bescheid, ebenso wie auch darüber, dass Kinder nicht davon betroffen waren, an Covid zu erkranken oder gar zu versterben.
Diese bösartige und menschenverachtende Attacke muss mit aller Kraft und Macht aufgedeckt und öffentlich gemacht werden, damit in letzter Instanz harte rechtliche Konsequenzen für alle beteiligten und verantwortlichen Personen und Unternehmen folgen können.

 

 

BOSCHIMO-NEWS: DIE GEN-THERAPIE IST FÜR SCHWANGERE UND BABIES LEBENSGEFÄHRLICH (02.05.2023)

Der Oberschwurbler und Fake News Papst, der dummerweise irgendwie meistens Recht zu haben scheint, dem man aber trotzdem nicht glauben sollte, weil…

 

Alles außer Mainstream
https://t.me/AllesAusserMainstream
https://dlive.tv/Boschimo

Mehr von Boschimo hier:
https://odysee.com/@locrusty:1/Boschimo:a?r=37wdPV5UGC9NeTs1uSYnQvW58cfrAKVs&lid=a940ba0d98cd4c12f9bb8364c69ebdb8d613e0fb

The Stew Peters Show + Tim Truth + Warner Mendenhall + InfoWars + Mark Sargent (engl.)

Med Beds: Science Fiction Now Reality Also: The Answer For The Nationwide Testosterone Decline – The Stew Peters Show

The cure to the decline in testosterone rests in a “MEDBED”?!

Christopher Key joins to report his findings of the med-bed, and how Elites have used it to allegedly cure cancer, grow back limbs, and increase TESTOSTERONE?!

This is INSANE!

Worldwide Protests To STOP THE GENOCIDE & FREE HUMANITY: Germany, Australia, Canada & More – Tim Truth

PFIZER KÖNNTE DURCH DIESE KLAGE IN DEN BANKROTT GETRIEBEN WERDEN (engl.)

Warner Mendenhall, Anwalt des Anwaltsteams, das Brook Jackson im laufenden Verfahren gegen Pfizer wegen Betrugs bei der klinischen Studie zu Covid-19 vertritt, erläutert die möglichen finanziellen Folgen, wenn das Verfahren erfolgreich ist;

Pfizer hat 500 Millionen Dosen hergestellt. In den USA haben sie 160 bis 170 Millionen Dosen bei ihren Patienten eingesetzt.

Multipliziert man 160 Millionen (~ Anzahl der in den USA verabreichten Dosen der Pfizer-Spritze) mit der gesetzlich vorgeschriebenen Strafe von 21.000 Dollar pro Injektion, so ergibt sich ein Betrag, der Pfizer praktisch in den Bankrott treiben könnte.

Es sollte das Ende für dieses Unternehmen sein. Das gesamte Vermögen sollte an die Steuerzahler zurückgegeben werden.

TOP GLOBALIST YUVAL NOAH HARARI DECLARES HUMANS OBSOLETE AHEAD OF GREAT RESET COLLAPSE – InfoWars

Yuval Noah Harari, one of the World Economic Forum’s top advisors and a close friend of the group’s founder Klaus Schwab, is back in the news after making outlandish remarks fit for a Bond villain.

HOW TO EASILY DEBUNK FLAT EARTH PARODY BY YT CHANNEL INDIEJESTION – Mark Sargent

Contact me directly at: msargent23@comcast.net 303-494-6631
Send care packages! 2125 Myres Lane Langley WA 98260

FORMER PFIZER VP: ‘MASSIVE FRAUD PLAYING OUT ON A GLOBAL SCALE’ EPOCH TIMES, JUNE 3 2022 (engl.)

Dr. Michael Yeadon is former chief scientific officer at Pfizer’s Global Allergy & Respiratory Research Department

 

 

Epoch Times: https://www.theepochtimes.com/former-pfizer-vp-massive-fraud-playing-out-on-a-global-scale-reckless-to-vaccine-the-whole-population_4509490.html

 

 

 

 

Pfizer arbeitet an «jährlichem» Covid-Impfstoff, um die «Folgsamkeit» in der Bevölkerung zu erhöhen – Pravda TV

CEO Albert Bourla: Dies sei «die optimale Lösung» für die öffentliche Gesundheit. Denn es sei einfacher, die Bevölkerung zu einer jährlichen Impfung zu bewegen, als zu einer alle drei oder vier Monate.

Auf einer Pressekonferenz der International Federation of Pharmaceutical Manufacturers & Associations (IFPMA) am 13. April 2022 hat der CEO von Pfizer, Albert Bourla, erklärt, dass sein Unternehmen an der Entwicklung eines neuen «Impfstoffs» arbeitet, der jährlich verabreicht werden soll. Damit will er Menschen dazu bringen, die «Impfung» konsequenter durchzuführen.

«Was die Welt wirklich braucht, ist ein Impfstoff, der ein Jahr lang wirkt», sagte Bourla (ab Min. 31:00).

Für den Chef des Pharmariesen ist diese Idee «die optimale Lösung» für die öffentliche Gesundheit. Denn es sei einfacher, die Bevölkerung zu einer jährlichen Impfung «zu bewegen», als zu einer Auffrischung alle drei oder vier Monate.

Auf die Frage von Claire Doole, Moderatorin des Gesprächs, nach seiner Prognose bezüglich Covid und der angeblichen Notwendigkeit einer «Impfung» antwortete Bourla, dass das Virus «sehr schwer auszurotten» sei.(Hersteller von Bestandteilen der mRNA-Impfstoffen bestätigen: nur experimentell und nicht für Menschen gedacht)

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DR. ZELENKO – PFIZER PLANT, ÄRZTE ERMORDEN ZU LASSEN – Stew Peters Show (Deutsche Untertitel)

Dr. Zev Zelenko und Dr. Brian Artis stehen laut einem Intelkontakt auf einer Todesliste von Big Pharma!
Sie wollen Ärzte, die eine Bedrohung für ihr kriminelles Geldmonopol darstellen, aus dem Verkehr ziehen lassen.

Dr. Zev Zelenko berichtet bei Stew Peters von seinen Totmannschaltern und davon, dass er und seine Kollegen der Impfmafia bald jede Grundlage nehmen werden!

LION MEDIA – SPRUNG VOM SCHIFF: PFIZER-CHEF SCHIEBT SCHULD AUF BIONTECH!

Wenn sich das Deck mit Wasser zu füllen beginnt, verlassen die Ratten bekanntlich zuerst das Schiff. In einem Interview versucht der Pfizer-Chef Albert Bourla nun die Verantwortung für das mRNA-Experiment an Milliarden Menschen weltweit von sich zu weisen und zeigt dabei mit dem Finger nach Deutschland.

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Nachrichten AUF1 vom 15. März 2022

„Für Frieden, Freiheit, Souveränität“: Stefan Magnet zum Ukraine-Krieg + Vorboten des „Great Reset“: EU plant europaweites Vermögensregister + Und: Die Horror-Bilanz von Pfizer

Pfizer – Self Assembling Parasites in Human Blood (engl.)

On today’s episode of the Dr. Jane Ruby Show, Dr. Jane delves into the comprehensive evidence showing the blood parasites within the Covid Jab victim’s blood.

AMAZING POLLY – BERICHTERSTATTUNG ÜBER IMPFNEBENWIRKUNGEN DURCH CEPI MANIPULIERT 🇩🇪 (28.09.2021)

Polly bespricht die (irren) Richtlinien über Impfbefreiungen/Ausnahmeregelungen und zeigt auf, dass diese lediglich der Information dienen und wer im Hintergrund alles seine „Finger im Spiel hat“ #CEPI, #Pfizer, # Global Health, #Rockefeller, #Bill & Melinda Gates Stiftung etc.

🇩🇪 Übersetzung & Voice-over: Ignatia Intolerantia

EXKLUSIVE,BISHER UNVERÖFFENTLICHTE PFIZERIMPFSTOFF-BILDER,GRAPHEN,MIKROTECHNOLOGIE – LA QUINTA COLUMNA

All credit to La Quinta Columna: https://odysee.com/@laquintacolumna:8/IM%C3%81GENESDELCONTENIDODELAVACUNADEPFIZER:a

TROMETHAMINE – Pfizer Adds Dangerous Ingredient to Injections for 5 to 11 Year Olds (engl.)

TROMETHAMINE/ TRIS BUFFER: DRASTIC CHANGE TO PFIZER VACCINE FORMULA! UNACCEPTABLE LACK OF TESTING!

Tim Truth



Pfizer Adds Dangerous Ingredient to Injections for 5 to 11 Year Olds

The war against America’s children brought to you by Pfizer.


Tromethamine: Heart Attack Drug Secretly Added to Pfizer Children’s COVID Vaccines

A newly released document shows that drug giant Pfizer added a secret heart attack drug to the children’s version of its Wuhan coronavirus (COVID-19) vaccine. Read more here: https://www.infowars.com/posts/fda-documents-show-pfizer-secretly-added-heart-attack-drug-to-childrens-covid-vaccines-2/

Corona: das Impfdesaster in Deutschland

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Montag, 8.11.2021. Eifel. Jetzt bringen sie Menschen um. Kinder, genauer gesagt.  „Sie“ – bringen jetzt Kinder um – in ihrem Impfwahn. Den ersten dürfen wir dokumentieren: ein zwölfjähriger Junge, gestorben an den Folgen der Impfung mit Biontech (siehe Merkur). Es ist noch ein vorläufiges Urteil, dass die Experten abgeben – aber angesichts der tödlichen Gefahr für viele Kinder: dürfen wir da zögern? Dürfen wir wirklich noch weiter abwarten? Dürfen wir wirklich die Einschätzung der Lage jenen überlassen, die als Pharmafirma, Minister oder Ärzte an der Misere gut verdienen … bzw. etwas später gut verdienen werden, wenn die Belohnungspöstchen verteilt werden? Ja, das sind „DIE“ – die an der Pandemie sehr gut verdienen. Was stört da schon ein Kinderleben. Wollen wir mal nachschauen, wie es dem Konzern Pfizer so geht? Der schraubt seine Gewinnerwartungen beständig nach oben: mit Hilfe der Impfstoffe konnte er seinen Umsatz verdoppeln – und seinen Gewinn um 59 Prozent steigern (siehe Stern vom 28.7.2021), der Pfizerchef träumt schon von dauerhaften Umsätzen durch die Impfung.

Weiß man, was das bedeutet?

Nach 17 Jahren Pharmaindustrieerfahrung möchte ich das mal kurz verdeutlichen: das heißt, die können und werden jetzt jederzeit die öffentliche Meinung mit Milliardenbeträgen beeinflussen, die können jederzeit Studien aus dem Hut zaubern, die belegen, wie toll, gut und sicher die Impfstoffe sind – selbst wenn schon Rote-Hand-Briefe eindringliche Warnungen vor potentiell tödlichen Nebenwirkungen anzeigen (siehe Paul-Ehrlich-Institut): sowas ist den Marketinggiganten egal. Schnell sind Kongresse einberufen, schnell Ärzte eingekauft, die sich privat finanziell etwas zu sehr aus dem Fenster gelehnt haben – oder eine unersättliche Ehefrau an ihrer Seite wissen, schnell sind Studien finanziert – mit 100000 Patienten – die eindrucksvolle Ergebnisse liefern (die Methodik hier ist einfach: man macht viele Studien, veröffentlicht aber nur jene, die supergute Ergebnisse haben – und selbst die sind oft frisiert), schnell hat man Meinungsbildner im Bord, die Karriere machen oder einfach nur mal ins Fernsehen wollen, Politiker zur Hand, die auch gerne mal die fetten Gehälter der Pharmamanager hätten oder Fernsehstars, die sich für die gute Sache prostituieren – ganz abgesehen von den zehntausenden Pharmareferenten, hervorragend geschult, die in fast jede Arztpraxis eindringen und dort – geschult in feinsten Manipulationsmethoden – den Arzt auf Kurs bringen – so oder so. Alles auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler.

Sowas machen Pharmakonzerne nicht? Sowas macht vor allem Pfizer nicht?

Schauen wir uns den Konzern doch mal an. 2009 mussten die guten Leute von Pfizer 2,3 Milliarden Dollar an Strafe zahlen – für illegale Marketingpraktiken, es ging auch um direkte Zahlungen an Ärzte (siehe Handelsblatt), was der normale Mensch Korrpution nennen würde. Viele dieser Praktiken drehten sich um das Medikament Bextra, das dann doch vom Markt genommen werden musste, weil es Menschen vom Leben zum Tode befördert hatte (siehe Ärzteblatt). Das war nicht das erste Mal, dass Pfizer sich als Killer hervortat. 1996 testeten die Medikamente in Afrika – dabei kamen auch schon Kinder ums Leben (siehe Deutschlandfunk). Und was machte Pfizer? Schickte seine Anwälte los, um die Fälle zu vertuschen bzw. den zuständigen Staatsanwalt unter Druck zu setzen  (siehe Apotheke-adhoc). Und das Mittel, das dort an den Kindern getestet wurde? Bescherte Pfizer noch viel Umsatz, schädigte Menschen auf der ganzen Welt, bis es letztlich – wegen massiver Leberschäden – vom Markt genommen werden musste (siehe Arzneitelegramm). Und das sind unsere Vertragspartner? Denen trauen wir zu, dass die sauber und ordentlich arbeiten? Und das sind nur die aufgedeckten Fälle. Aber ich verstehe langsam, warum die Verträge zwischen der EU und Pfizer an entscheidenden Stellen geschwärzt sind – zum großen Ärger der Parlamentarier (siehe Ärzteblatt).

Ach moment: einen gibt es da noch. Einen aktuellen Fall. Wieder einmal hat das Unternehmen gepfuscht – diesmal bei den Zulassungsstudien zu ihrem Corona-Impfstoff – da wurde nach Aussagen einer umgehend entlassenen Managerin ziemlich geschlampt, schlimmer noch: die Zulassungsbehörden selbst wurden trotz Anzeige nicht aktiv (siehe MDR). Experten sind sich jedoch sicher, dass die Impfung trotzdem wirkt. Experten? Da habe ich ein Zitat zu (siehe Zitate)

„Hütet euch vor Experten! Wenn eines Tages Menschen die Erde mit „Der Bombe“ in die Luft jagen, wird der letzte Überlebende ein Experte sein, der behauptet, dazu werde es nie kommen.“ Sir Peter Ustinow.

Ich denke, man ist gut beraten wenn man sich dieses Zitat immer in Erinnerung ruft, wenn die Medien ihre „Experten“ auf die Menschheit loslassen. Die wissenschaftliche Art zu arbeiten ist: These bilden Antithese formulieren, Synthesen prüfen. Heute sind die Thesen nicht weiter hinterfragbare, geradezu päpstliche Dogmen mit göttlicher Autorität, Antithesen stammen nur von rechtsradikalen Querdenkern und Synthesen sind als Geschwurbel und Querfront komplett verboten. Das war es dann mit unserer Wissenschaft.

Darf ich trotzdem mal quer denken? Oder sogar dagegen?

Ich erfahre heute von der Tagesschau, dass wir die höchsten Infektionsquoten seit Beginn der Pandemie haben (siehe Tagesschau). Alle nehmen das locker hin – es wurde ja auch eine Parole ausgegeben: das sind alles die Ungeimpften. Darf ich dazu mal anmerken, dass im März 2020 die Zahlen um 90 Prozent niedriger lagen – und das, obwohl niemand geimpft war? Und man komme mir jetzt nicht mit dem Lockdown – es liegen inzwischen erste Studien zur Effektivität von Lockdown vor (siehe Prof.Mueller): wir hätten wohl mehr davon gehabt, wenn wir stattdessen einen Apfel gegessen und einen Spaziergang an der frischen Luft gemacht hätten. Wie es aussieht, wäre die Pandemie wohl mit oder ohne Maßnahmen nach sechs Wochen zuende gewesen (siehe timesofisrael) – das wird wohl in Zukunft noch diskutiert werden müssen. Alles Ungeimpfte? Darf ich daran erinnern, dass bis heute die zuständigen Behörden noch nicht mal wissen, wie viele Bürger überhaupt geimpft worden sind? Die Zahlen schwanken zwischen 65 Prozent (RKI) und 95 Prozent (das war ein Experte im Radio, schriftlich habe ich das noch nicht vorliegen): manchmal kommt sich der Autor dieser Zeilen als der letzte Ungeimpfte im Lande vor, wenn ich diese Experten so ernst nehmen soll.  Darf ich etwa nicht erwarten, dass diese Geimpften irgendetwas an der Gesamtinfektionsrate ändern? Bin ja kein Experte, aber kann rechnen: sind 1000 Leute im Raum und 650 davon sind geimpft, dann kann das Virus doch nur noch 350 infizieren, oder? Und im Oktober letzten Jahres – ohne Impfung – wurden dann ja auch entprechend viele infiziert. Jetzt – mit geimpften Volk – darf ich doch davon ausgehen, dass die Impferei irgendetwas bewirkt, oder? Irgendetwas! Und sei es nur eine deutlich geringere Infektionsrate. Aber die Fakten sprechen eine andere Sprache: das Virus verbreitet sich, als hätte man nur Kochsalzlösung verspritzt.

Natürlich gibt es da diese Impfdurchbrüche. Primäre und sekundäre. 120 000 sind seit Februar gezählt worden – mit teils abenteuerlichen Ausreden zugegeben. Experten halt. 5000 Geimpfte landeten im Krankenhaus, 650 auf Intensivstationen (siehe ntv). Ist schon spannend, wenn man erfährt, dass der beste Schutz angeblich zwei Wochen nach der Zweitimpfung besteht – und dann langsam abnimmt (siehe Welt). Wäre also für optimalen Schutz wichtig, dass man sich alle zwei Wochen impfen läßt? Höre schon den Champagner in die Pfizerbadewannen fließen: das gibt eine nie enden wollende Umsatzparty. Übrigens werden derzeit 1304 Patienten auf Intensivstationen beatmet (siehe SWR) – um nur mal eine Zahl zu nennen.

Darf ich übrigens mal kurz erwähnen, was ein Konzern ist? Damit niemand das für eine normale Firma hält – wie den kleinen Klempnerbetrieb von nebenan?

Ein Konzern ist ein Konstrukt, eine Maschine, die nur einen einzigen Zweck hat: Geld aus der Gemeinschaft der Staatsbürger abzusaugen, um eine kleine Kaste von arbeitslosen Luxusverdienern bis in alle Ewigkeit zu versorgen – auf Kurfürstniveau. Er ist nicht dafür da, gute, effektive Produkte zu entwickeln, sondern nur zum Geldverdienen – egal wie. Würde man diesen rechtlichen Bürger wie einen normalen Bürger einem Psychotest unterziehen, so hätte er eine maximal psychopathische Persönlichkeit (hierzu siehe den kanadischen Film Corporation), was den Zustand unserer Welt hinreichend erklärt.

Und von denen nehme wir jetzt unausgereifte Produkte in unseren Körper auf – mit noch längst nicht ausgetesteten Nebenwirkungen – die halt jetzt auch Kindern das Leben kosten. Und ich will jetzt auch nichts von diesen „Vorerkrankungen“ hören, mit denen Coronaleugner letztes Jahr die Coronatoten erklärt haben und die jetzt den Impfwahnigen dazu dienen, die Impftoten kleinzureden: man darf als Verbraucher erwarten, auch mit Vorerkrankungen Impfungen zu überleben! Wenn nicht: dann sollte man die Finger davon lassen. Im Übrigen … hört sich dieses „mit Vorerkrankungen“ so ein wenig nach „unwertem Leben“ an, nach „kann eigentlich weg, spielt keine Rolle“ – aber da bin ich sicher zu empfindlich, zu sehr von der deutschen Geschichte geprägt.

Und wie sieht das aus mit den Nebenwirkungen?

Da laufen gerade ganz interessante Beobachtungen ab. Hier mal Zahlen aus den USA. 2016 gab es 434 Todesfälle nach Impfung – also: Verdachtsfälle. 2021 … 14633. VIERZEHNTAUSENDSECHSHUNDERTDREIUNDDREISSIG! (siehe: info-medico). Unser zwölfjähriger Junge mit Vorerkrankungen ist da also nicht alleine. Sicher: es sind Verdachtsfälle, von medizinischem Personal gemeldet … aber eben über dreißigmal mehr als normalerweise.

Bleiben wir aber bei INFO-MEDICO. Dort hat ein Arzt, der seinen Berufsethos noch nicht verkauft hat, Informationen zusammengetragen, die mehr als beunruhigend sind: eine zwanzigfache Erhöhung der Krebsquote bei Geimpften (davor war schon lange vor Impfstart gewarnt worden) … und noch andere häßlich Sachen:

„Tod, Guillain-Barré-Syndrom, Verschlimmerung einer vorbestehenden multiplen Sklerose, Lungenembolie, Verschlimmerung einer Autoimmun-Thrombozytopenie mit Nekrosen und Teilamputation, wochenlange therapieresistente Gelenkschmerzen und Steifigkeit ohne fassbare Ursache, Mikrothrombosen (in 60% der Kontrollen der D-Dimere nach Impfung finde ich deutlich erhöhte Werte), Brustschmerzen (Herzmuskelentzündung?) sowie massive Leberwert-Erhöhungen als Ausdruck einer wie auch immer gearteten Hepatitis nach Impfung. Leider treten diese und andere Nebenwirkungen besonders gerne bei Menschen im jüngeren bis mittleren Alter (18-50 Jahre) auf.

Dazu passt leider auch, dass die Rate plötzlicher Todesfälle bei Fußballspielern im Amateur- und Profisport um den Faktor 50 angestiegen ist. Am Ende dieses Artikels finden sie eine (unvollständige) Auflistung bekannt gewordener Ereignisse, über die im Mainstream berichtet wurde – natürlich ohne Hinweis auf die Impfung. Der Däne Erikson, der bei der Fußball-Europameisterschaft mit Herzstillstand zusammenbrach, ist ja nur die Spitze des Eisbergs – er hat jetzt trotz Reanimation nur noch eine Lebenserwartung von 5-10 Jahren, wie viele Menschen nach Herzmuskelentzündung. Der italienische Verein hatte damals übrigens die Impfung bestätigt, auch wenn das später medial dementiert wurde.“

Noch nicht beunruhigt?

Vielleicht darf ich eine persönliche Erfahrung hinzufügen – als Regionalleiter eines großen Pharmakonzerns? Es kam eine Nebenwirkungsmeldung herein: Lupus Erythematodes. Potentiell tödlich. Es meldete sich sofort die Zentrale bei mir: der Arzt sei unverzüglich mit dem zuständigen Mitarbeiter aufzusuchen, die Meldung sollte umgehend zurückgenommen werden. Ich hatte 24 Stunden Zeit, das Problem zu lösen. Nur: den Arzt kannte ich persönlich, wir waren befreundet. Also sprach ich mit ihm – verzichtete aber darauf, ihm die Nebenwirkungsmeldung auszureden. Lupus kann sehr häßlich werden – auch wenn wir viele Studien bezahlt hatten, die einwandfrei bewiesen, dass dies nie vorkam und nur zufällig im Beipackzettel stand. Ich habe mal nachgeschaut: bei Ratiopharm findet man noch einen Beipackzettel, der vor „allergischen Reaktionen auf Licht“ warnt (siehe Ratiopharm) – eine schön harmlose Beschreibung für eine Autoimmunerkrankung. Eine häßliche Erfahrung … die meine Zeit bei der Firma auch beendete. Brachte mir viel Geld, ein Jahr Freizeit und ein gutes Gewissen ein. Ich habe aber guten Grund zur Annahme, dass dies eine übliche Prozedur ist … und deshalb die für Ärzte sowieso schon sehr aufwändigen Nebenwirkungsmeldungen noch zusätzlich unattraktiv sind: wer will schon Besuch von den Pharmazeutic hit man – und fortan von allen Sonderleistungen der Industrie abgeschlossen werden?

War übrigens schon bekannt, dass es in Deutschland gar keine systematische Erfassung von Impfenebenwirkungen gibt (siehe Standard)? Vielleicht auch eine Erklärung für die im Vergleich zu den Niederlanden erstaunlich niedrigen Nebenwirkungsmeldungen: dort werden 18 mal mehr Nebenwirkungen auf 100 000 Einwohner registriert als hier (siehe transparenztest). Wie das ZDF berichtete, sind die Daten von 500 000 Patienten derzeit noch nicht verarbeitet worden (siehe ZDF) – interessant auch der Satz:

„Wie viele Menschen die Impfung gut vertragen – ohne unerwünschte Reaktionen – ist bisher nicht dokumentiert.“

Wie kommt man dann zu der Aussage, die Impfung sei sicher und nebenwirkungsarm?

Für den zwölfjährigen Jungen war sie tödlich. Für vier weitere Kinder auch. Wie hoch die Dunkelziffer ist, läßt sich nicht sagen. Vielleicht auch 18 mal höher?

Womöglich sollten wir mal nach Afrika schauen: dort liegt die Fallsterblichkeit nach Infektion 20 mal niedriger als in Deutschland – bei einer Impfquote von sechs Prozent (siehe Spiegel).

 

 

 

MIRIAM HOPE – PFIZER FÄLSCHT IMPFSTUDIE / BANDENKRIMINALITÄT IN DEUTSCHLAND / SPORTLER KOLLABIEREN!

Ex-Vizepräsident von Pfizer warnt eindringlich: „Das wird nächstes Jahr passieren, wenn Sie nicht aufwachen!“ – Michael Yeadon (Deutsch)

Mike Yeadon, der 16 Jahre lang für den Impfstoffhersteller Pfizer gearbeitet hat, befürchtet, dass Auffrischungsimpfstoffe eingesetzt werden, um die Gesundheit zu schädigen und vielleicht sogar zu töten. Das sagte er kürzlich in der Interviewreihe Planet Lockdown.

„Ich meine es ernst. Ich kann mir keine andere logische Erklärung vorstellen, außer dass es sich um einen Versuch der Massenentvölkerung handelt“, sagte Dr. Yeadon, ein ehemaliger Vizepräsident von Pfizer.

Der Auffrischungsimpfstoff gibt ihnen die Möglichkeit, dies zu tun und zu leugnen. Sie erfinden wieder etwas über eine biologische Bedrohung, woraufhin man sich anstellt, um seinen Auffrischungsimpfstoff zu bekommen, nur um ein paar Monate oder ein Jahr später an einer seltsamen Krankheit zu sterben, die sie nicht auf den Auffrischungsimpfstoff zurückführen können, sagte Yeadon.

„Sie lügen bei den Varianten, damit sie schädliche Aufputschmittel herstellen können, die man gar nicht braucht“, betonte er. „Ich denke, sie werden für böswillige Zwecke verwendet.

„Das wird nächstes Jahr passieren, wenn Sie nicht aufwachen“, sagte er.

Corona-Verschwörungen

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Montag, 25.10.2021. Eifel. Was denkt man, wenn man an Corona-Verschwörungen denkt? Größtenteils doch an Mumpitz: große böse Supergangster, die die Welt versklaven wollen, Kinderschändung von Supereliten und sonstigen Unfug, oder? Nun – was die großen bösen Supergangster angeht: die gibt es wohl. Correctiv berichtet aktuell über die – und was die Faktenchecker sagen stimmt ja wohl. Aktuell geht es um Cum-Ex-Gangster, die sich auf Dubai ein schönes Leben machen dürfen: 150 Milliarden haben sie mit widerlichen Tricks aus den Steuerkassen geklaut, mindestens 50 Milliarden aus unserer (siehe Correctiv) – da sind wieder viele Leute zu Millionären gemacht worden. Und was den flächendeckenden Kindesmissbrauch angeht: der war schon Tatortthema mit anschließenden Talkshows – siehe Operation Zucker und – mit schwer zu ertragenen realen Jagdszenen und tödlichen Schüssen auf Kinder – in der Jagdgesellschaft. Aber das heißt natürlich nicht, dass wir überall nur mit kindermordenden Gangstern zu tun haben, außer vielleicht in Belgien: ich erinnere mich da an den Fall Detroux und hier insbesondere an die 27 toten Zeugen, die bedauerlicherweise ihr Leben ließen, um die Aufklärung des Falles zu verhindern. Bringt man das aber mit Corona in Verbindung, so tut man sich erstmal keinen Gefallen.

Unsere moderne Gesellschaft mit ihrem Reisewahn ist jederzeit gefährdet, jeden potentiell tödlichen Virus schlagartig weltweit zu verbreiten. Es ist nicht von übel, da vorsichtig zu sein – und ich beneide keine Regierung darum, vor solch´ ein Problem gestellt zu sein. Wenn Millionen Tote drohen, dann ist schnelles Handeln gefordert – und die Gefahr, dass man irgendetwas unbedachtes, übereiltes, sogar völlig falsches tut, ist sehr groß – für keinen Entscheider eine angenehme Situation. Schnell kann man zum großen Buhmann der Nation werden und sich nirgends mehr sehen lassen – das kann schon nervös machen. Insofern sind Maßnahmen erstmal zu begrüßen – bis man sich einen Überblick verschaffen kann oder geeignete Gegenmaßnahmen zur Verfügung stehen. Vom Sofa aus zu entscheiden – wie es manche Kritiker getan haben – ob das Virus gefährlich ist oder nicht, ist erstmal bequem … und gleichzeitig verantwortungslos. Kaum jemand hat die Studien aus China gesehen, die offen einzusehen waren und zurecht Fachleute beunruhigten. Dann aber hinzugehen und der Bevölkerung gezielt Angst zu machen, ist ebenso verantwortunglos – und gefährdet nebenbei das Immunsystem (siehe Ärzteblatt zur Schädigung des Immunsystems durch Angst) … was ja eigentlich keiner haben will. Trotzdem ist genau das geschehen: mehr als eine Million Tote, 70 Prozent der Gesamtbevölkerung infiziert – so die Bedrohungskulisse, die ein Papier des Bundesinnenministeriums als „Maßnahmen zur Krisenkommunikation empfiehlt“ (siehe u.a. Focus).

Was ist nun Fakt?

Wir wissen es nicht. 95000 werden aktuell noch angegeben, eine Zahl, die von manchen inzwischen stark angezweifelt wird – aber auch die Zweifel werden angezweifelt (siehe ZDF, wo auch vermutet wird, dass mindestens 80 Prozent doch an Corona gestorben sind). 95000 in zwei Jahren. Und möglicherweise deutlich weniger. Was an diesen Zahlen folgt nun den Empfehlungen des Innenministerium zur Dramatisierung der Krankheit? Je dramatischer eine Krankheit dargestellt wird, umso mehr Geld fließt – man denke an die Schweinegrippe. Der chronisch schlechte Zustand unserer Wissenschaftsfinanzierung (siehe z.B. Helmholtz) lädt geradezu ein, alles mögliche zu dramatisieren, um noch eine Anstellung auf neu geschaffene Posten zu bekommen – das ist nur menschlich und darf mit bedacht werden.

Wir finden auch kritische Stimmen aus der Ärzteschaft, Facharzt für Allgemeinmedizin Ralf Tillenburg, Allgemeinmediziner aus Düsseldorf, gehört dazu. Er klärt uns über ein weiteres Phänomen auf: die asymptomatische Ansteckung (siehe Info-medico):

 „“In der gesamten Geschichte der durch Atemwegsviren jeglicher Art übertragenen Krankheiten war die asymptomatische Übertragung noch nie der Auslöser für Ausbrüche. Es ist immer eine symptomatische Person.“ Doch plötzlich wurde behauptet, dies sei möglich, ohne jeden wissenschaftlichen Beweis oder Studie. Jeder Mensch ohne Beschwerden wurde zu einer Bedrohung für andere Menschen abgestempelt, auch wenn er selbst kerngesund war.“

Ist das auch eine Folge der gewünschten Dramatisierung der Erkrankung, dass man einfach mal neue wissenschaftliche Fakten erfand und sie mit Staatsmacht durchsetzte? Mich als Bürger erschrickt sowas, wenn ich davon lese – und ich frage mich: was haben die denn noch so alles getürkt? Natürlich haben einige davon einen direkten Gewinn gehabt: können gesunde Menschen ohns Symptome andere anstecken, braucht man die Masken – und schon winken fette Geschäfte mit diesen Geräten, die enorme Profite für Bundestagsabgeordnete abwarfen, insgesamt 40 waren an diesen Deals beteiligt  (siehe business-insider) – und wie man hört, dürfen die das Geld behalten. Da wurde ganz schnell „Wer-wird-Millionär“ gespielt – auf Kosten des Steuerzahlers. Darf ich das eine Verschwörung nennen? Die ohne die Erklärung, dass Gesunde Gesunde anstecken können, nicht funktioniert hätte?

Ralf Tillenburg war vor der Coronakrise übrigens ein ganz normaler Hausarzt mit einem Blog, macht nebenbei kirchliche Musik. Aber vielleicht braucht man gerade diesen himmlischen Beistand, um sich dem Wahn entgegen zu stemmen.

Da ich zu den Menschen gehöre, die Corona-Tote im Umfeld hatten (viele im Altenheim meiner Mutter, ein 42-jähriger Monteur meiner Autowerkstatt, womöglich auch sehr früh ein Freund – wurde allerdings nicht obduziert), kann ich jenen nicht kritiklos folgen, die Corona für eine Erfindung halten, aber ich nehme auch wahr, wieso der Herr Tillenburg keine Angst vor der Krankheit hat – obwohl er jeden Tag mit Patienten zu tun hat (oder gerade deshalb – Ärzte haben generell ein erstaunliches Immunsystem). Aber die vielen Faktoren, die Herrn Tillenburg ermutigen, in der Praxis ohne Maske und ohne Abstand zu arbeiten, kann man besser bei ihm selbst nachlesen (siehe info-medico) – unter anderem zählten dazu viel Spaziergänge an der frischen Luft … und nicht Lockdown und Homeoffice. Wie nutzlos oder schädlich die Masken sein können, kann man ebenfalls bei ihm nachlesen – beschrieben werden Schäden „bis in die Zelle hinein“ (siehe info-medico).

Was hat man eigentlich davon, wenn man ein Volk in Angst versetzt – gerade noch vor der Wahl?

Ich möchte mich da gar nicht hineinversetzen.

Wirklich nicht.

Was ich mir aber vorstellen kann, ist, dass man so schnell aus seinem eigenen Narrativ nicht mehr herauskommt – und das ist sehr simpel: Die böse Seuche kommt, die gute Regierung reagiert fehlerfrei und die sehr gute Pharmaindustrie entwickelt in Windeseile eine Impfung, die den guten Bürgern das Leben rettet – und ihnen das Leben zurückgibt, das ihnen die gute Regierung – natürlich nur zu ihrem eigenen Schutz – vorher genommen hatte. Ein perfektes Dramadreieck, Menschen lieben sowas.

Und da sind wir gleich bei der nächsten Katastrophe: der Impfung. Drei Impfungen haben in Deutschland eine Notfallzulassung. Für alle gibt es inzwischen sogenannte „Rote-Hand-Briefe“, die vor gravierenden teils tödlichen Nebenwirkungen (48 sind mindestens schon gestorben, siehe Nachrichtenspiegel) warnen. Leider kann uns das RKI nicht genau sagen, wie viele Bürger schon geimpft sind. Darf ich mal die Tagesschau zitieren (siehe Tagesschau):

„Bislang sind der Statistik des RKI zufolge bundesweit mehr als 66,2 Prozent der Gesamtbevölkerung vollständig geimpft. Mehr als 69 Prozent haben demnach mindestens eine Impfdosis erhalten. Allerdings hatte das RKI eingeräumt, dass die Zahl der geimpften Personen höher sein könnte als angenommen, da Impfungen teilweise nicht gemeldet werden und somit nicht in die Statistik einfließen. In einem Bericht des Institutes von Anfang Oktober heißt es, dass unter Erwachsenen bis zu 84 Prozent mindestens einmal und bis zu 80 Prozent vollständig geimpft sein könnten.“

Das sind lebenswichtige Zahlen. Ebenso wie die Zahlen der an Corona Verstorbenen, die wohl auch nicht genau ermittelt werden können. Es geht hier um Millionen von Menschen (und einer entsprechenden Zahl von Impfdosen) von denen man nicht weiß, ob die geimft sind oder nicht. 15 Prozent der Gesamtbevölkerung – das sind 12 Millionen: und die hat das RKI einfach vergessen? Das ist niemandem aufgefallen? Erst als klar wurde, dass viele Bürger lieber Corona riskieren als eine experimentelle Impfung (und wohl die gleiche Zuversicht haben wir Ralf Tillenburg), kamen dann diese neuen Zahlen auf den Tisch: damit die Impfdienstverweigerer es mit der Angst zu tun bekommen und denken, sie wären bald ganz allein, bald der letzte Verweigerer im ganzen Land.

Dabei gibt es gute Gründe, sich wegen der Impfung Sorgen zu machen. Weniger in Deutschland – das nur ein fünftel der Nebenwirkungsmeldungen im Vergleich zu den Niederlanden aufzuweisen hat – als in den USA: Herr Tillenburg hat folgendes dazu gefunden (siehe info-medico)

„in Europa (EudraVigilance bis zum 3. Juli 2021 17.503 Todesfälle und 1.687.527 Nebenwirkungen, im Vereinigten Königreich (MHRA Yellow Card System) bis zum 1. Juli 2021 1.440 Todesfälle und 1.037.376 Nebenwirkungen und in den USA (CDC/VAERS) bis zum 9. Juli 2021 (siehe oben) 10.991 Todesfälle und 551.172 Nebenwirkungen.“

Klar ist: das sind Verdachtsfälle. Klar ist auch: noch nie hatte eine Impfung so viele Verdachtsfälle – sie liegen dreißigmal höher als bei anderen, normalen Impfungen. Zeit, sehr nervös zu werden, zumal auch die Impfungen nicht mehr ganz so dolle wirken sollen, wie von den Werbeabteilungen der Firmen angepriesen (siehe Nachrichtenspiegel, darf man nebenbei nochmal bemerken, dass es das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Tatsache ist, dass die Regierung kritiklos die Botschaften der Werbeabteilungen der Pharmaindustrie mit Staatsgewalt durchsetzt?). Herr Tillenburg hat aber noch mehr Daten zusammengetragen: einen massiven Anstieg von Thrombosen, eine Schwangerschaftsabbruchrate von 89 Prozent, Studien zur Erhöhung der Ansteckungswahrscheinlichkeit durch Impfung – um nur ein paar zu nennen. Und das sind harte Fakten – deren Veröffentlichung bei Facebook untersagt wird.

Reicht das nun an Corona-Verschwörungen? Sicher, sie sind nicht so gravierend wie die, über die wir letztens berichteten (siehe Nachrichtenspiegel) … aber eben schon bedenklich.

Noch bedenklicher ist, wie man in Deutschland damit umgeht. Hierzu ein kleines Possenstück aus der Stadt Weimar (siehe Weimar):

„Darüber hinaus wird die Zahl der Personen, die mit vollständigem Impfschutz in Kliniken behandelt werden, künftig nicht mehr angegeben. Oberbürgermeister Peter Kleine stellt dazu klar: „Wir wollen in unserer Zahlenmeldung so transparent wie irgendwie möglich sein. Die Angabe der Personen, die mit Impfung im Klinikum behandelt werden, verzerrt die Realität jedoch deutlich und spielt damit Corona-Leugnern und Impfgegnern in die Hände.“

Menschen, denen die Impfung so gar nicht geholfen hat, werden einfach – ganz offiziell – nicht mehr mitgezählt. Auch das BAG in der Schweiz verfährt jetzt so (siehe Nau.ch). Darf man das jetzt Verschwörung nennen? Darf ich auch nochmal daran erinnern, dass die angeblich so unabhängigen Faktenchecker eine internationale Allianz bilden, gesteuert aus den USA, finanziert unter anderem durch Klimawandelleugner (siehe Nachrichtenspiegel)?

Noch gruseliger wird allerdings der Landkreistag. Auch hier ein Zitat (siehe Tagesschau):

„Bislang würden in Deutschland auch die Menschen geschützt, die „sich aus freien Stücken gegen einen Impfschutz entschieden haben“, so Sager weiter. Das habe zwar seine Berechtigung, jedoch müsse ab einem gewissen Punkt „die Frage erlaubt sein, wie lange die Gesellschaft das so mittragen kann“.“

Die Frage, wie lange die Gesellschaft psychisch kranke, Sinti und Roma, Andersdenkende und Juden mittragen kann, wurde in diesem Land schon mal eindeutig beantwortet. Und das dieses Zitat Menschen beunruhigt, kann ich gut nachvollziehen.

Wer übrigens nach Gründen sucht, warum so verfahren wird, findet eine verblüffende Antwort in den öffentlich-rechtlichen Medien (siehe Deutschlandfunk):

„Der Nachweis einer Coronaimpfung müsse Voraussetzung werden für grenzüberschreitendes Reisen, fordert ID2020-Partner Bill Gates am 24. März 2020 in einem Interview mit dem Onlinemedium TED Conferences. Und der Impfnachweis müsse zuverlässig sein, damit nicht unnötig Menschenleben gefährdet werden. Kein Papier, das man verlieren oder fälschen könne; nein, ein digitaler Impfnachweis auf biometrischer Basis:

Die Kamera der Grenzbehörde oder auch am Eingang des Fußballstadions erkennt an meinem Gesicht, ob ich geimpft bin. Die Pandemie würde so viel von ihrem Schrecken verlieren, hofft Dakota Gruener. Und die Coronaimpfung eröffne eine einzigartige Gelegenheit, in die digitale Identität für Milliarden Menschen einzusteigen.“

Und da steckt ein ganz dickes Business hinter, dass Billionen verdienen könnte – mit einer einzigartigen Gelegenheit.

Kein Wunder, dass CDU, SPD, FPD geschlossen gegen die Veröffentlichung der SMS von Frau von der Leyen an den Chef von Pfizer waren (siehe Die Partei bei Facebook).

Darf ich übrigens mal erwähnen, was die Menschen dazu bringt, Verschwörungstheorien zu bilden (siehe NZZ):

„Verschwörungsapostel reagieren mit ihren wilden Theorien auf ein selbstgerechtes Establishment“

Da hat man dann keine weiteren Fragen mehr.

 

 

 

 

 

 

Pfizer, die Firma der wir gerne unser Leben anvertrauen

Impfteams in Schulen – strafrechtliche Fragen (Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte)

Impf

Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten und Schulleitern, wenn minderjährige Schüler von Impfteams an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern geimpft werden

(Artikel erstmals veröffentlicht am 19.08.2021 auf der Plattform „KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“,  Zweitverwertung mit freundlicher Genehmigung der Autoren; Grafik: E-Gruppe Berlin)

Seit Anpassung der bedingten Zulassung des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer-BioNTech durch die Europäische Arzneimittelzulassungsbehörde EMA ist seit dem 31. Mai 2021 auch die Impfung von Kindern ab 12 Jahren von der bedingten Zulassung umfasst. Die Impfpriorisierung wurde mittlerweile aufgehoben und die Gesundheitsminister der Länder haben beschlossen, allen Jugendlichen ein Impfangebot zu machen[1]. Laut Robert Koch Institut wurden bereits 25,1 % der Kinder und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren geimpft[2]. Aber nicht alle Eltern scheinen von der Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen, ihre Kinder impfen zu lassen. Die Meinung der Ärzteschaft zu dem Thema ist gespalten[3]. Von politischer Seite wird aber immer wieder eine Durchimpfung von Kindern und Jugendlichen gefordert[4]. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte zunächst keine Impfempfehlung für gesunde Kinder und Jugendliche ausgesprochen[5], war wegen dieser Einschätzung allerdings zunehmend unter politischen Druck geraten[6]. Mittlerweile hat die STIKO versucht, „der Politik ein bisschen entgegenzukommen“[7], und empfiehlt die Covid-19-Impfung nun auch für alle Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren[8].

In einigen Bundesländern wird bereits damit begonnen, die Impfung durch Impfteams, die an die Schulen kommen, durchzuführen[9]. Nicht in allen Fällen werden die Eltern mit einer solchen Maßnahme einverstanden sein und eine entsprechende Erklärung abgeben. Es stellt sich also die Frage: Dürfen Kinder und Jugendliche dann ohne die Einwilligung der Eltern geimpft werden?

Immer wieder melden sich Mediziner öffentlich zu Wort und behaupten, es sei rechtlich zulässig, Minderjährige ab 14 Jahren mit entsprechender Einsichtsfähigkeit zu impfen, wenn diese selbst sich damit einverstanden erklärten. Eine Einwilligung der Eltern sei dann nicht erforderlich[10]. So sehr das rechtliche Interesse von juristischen Laien grundsätzlich zu begrüßen ist, so möchten wir doch davor warnen, auf derartige Aussagen zu vertrauen. Die juristische Überprüfung der Thematik ergibt nämlich, dass eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ohne oder gar gegen den Willen der Eltern erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für den behandelnden Arzt haben kann.

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob und inwieweit sich Ärzte und Schulleiter strafbar machen können, wenn Kinder und Jugendliche an Schulen ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden. Das Thema zivilrechtliche Haftung sowie die Frage der Wirksamkeit eines Verzichts der Eltern auf ärztliche Aufklärung werden nicht behandelt.

I. Strafbarkeit des impfenden Arztes

1. Objektiver Tatbestand

Zunächst ist festzustellen, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung bei ärztlichen Heileingriffen bzw. Präventiveingriffen, die einen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen, immer um eine tatbestandliche Körperverletzung handelt[11].

Wie schwerwiegend die Körperverletzung ist, hängt davon ab, ob die Impfung nebenwirkungsfrei bleibt – dann handelt es sich nur um eine einfache Körperverletzung, den kleinen „Pieks“ eben – oder, ob es zu Nebenwirkungen kommt. Wenn es zu gravierenden Nebenwirkungen kommen sollte, kann im Einzelfall auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung gem. § 226 Abs. 1 StGB oder sogar der Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 Abs. 1 StGB verwirklicht sein. Zu denken wäre auch an eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen oder § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, hier der Spritze), wobei die Rechtsprechung allerdings letztere Tatbestandsvariante bei ordnungsgemäßer Handhabung durch geschultes Personal verneint.

Bei fehlendem Vorsatz (dazu unten), aber einer Verletzung der Sorgfaltspflicht kommen eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und eine fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) in Betracht.

Das Gesetz sieht für diese unterschiedlichen Straftatbestände einschließlich möglicher Strafmilderungen bei minder schweren Fällen folgende Strafrahmen vor:

  • einfache Körperverletzung nach § 223 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren,
  • gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren,
  • schwere Körperverletzung nach § 226 StGB: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren,
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB: Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren,
  • fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren,
  • fahrlässige Tötung nach § 222 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Dies gilt für jeden einzelnen Fall, also pro geimpften Schüler. Da der behandelnde Arzt im Rahmen einer Impfaktion an einer Schule eine Vielzahl von Schülern impft, kommen auch entsprechend viele Taten in Betracht. Da es sich bei der körperlichen Integrität um ein höchstpersönliches Rechtsgut handelt, ist trotz des engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges von einer sogenannten Tatmehrheit gemäß § 53 StGB auszugehen, sodass eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 54 StGB erfolgt. Im Ergebnis führt dies aber nicht zur Addition der Einzelstrafen (wie beispielsweise in den USA), sondern zur Erhöhung der sogenannten Einsatzstrafe, also der Strafe, die für den schwersten Fall anzusetzen ist. Bei der Bildung der Gesamtstrafe kommt es stark auf den Einzelfall an. Die Praxis verfährt oft in einer unausgesprochenen „Daumenregel“ so, dass bei zwei Taten etwa die 1,5-fache Strafhöhe angesetzt wird. Bei einer Vielzahl von Taten bewegt man sich oft im Bereich zwischen dem 2-fachen bis 5-fachen derjenigen Strafe, die nur wegen einer Tat verhängt worden wäre. Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB).

2. Subjektiver Tatbestand

Da das Ausmaß der Beeinträchtigung durch den Eingriff, wie oben angesprochen, sehr variabel ist und von einem kleinen Einstich am Arm bis zu seltenen schweren Nebenfolgen reicht, ist zu prüfen, in welchem Umfang der Arzt mit Nebenfolgen rechnen musste und sie billigend in Kauf nahm (Vorsatz), oder sie zumindest unter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt herbeigeführt hat (Fahrlässigkeit).

Zum Verständnis für juristisch nicht vorgebildete Leser ist vielleicht ein kleiner Exkurs in den Aufbau eines Straftatbestands hilfreich.

Bei allen Körperverletzungs- und Tötungsdelikten handelt es sich um sogenannte Erfolgsdelikte. Der Begriff des Erfolgs ist hier nicht positiv konnotiert, im Gegenteil: gemeint ist die Folge, also das Ergebnis der Tathandlung, nämlich die körperliche Misshandlung, die Gesundheitsschädigung bzw. der Tod des Opfers.

Bei reinen Vorsatzdelikten wie der einfachen und der gefährlichen Körperverletzung muss sich der Vorsatz des Täters auch auf diesen Taterfolg beziehen. Nun bedeutet Vorsatz, anders als im allgemeinen Sprachgebrauch, nicht etwa gezieltes oder planmäßiges Vorgehen. Es genügt die Kenntnis der Tathandlung, hier des „Pieksens“ und der Tatfolgen (kognitives Element) und der Wille zu ihrer Verwirklichung (voluntatives Element). Dabei wird dieser Wille von der Rechtsprechung schon dann angenommen, wenn der Täter die Tatfolgen billigend in Kauf nimmt, und zwar selbst dann, wenn sie ihm eigentlich unerwünscht sind. Hieraus wird ersichtlich, dass die Schwelle der strafrechtlichen Anforderungen an einen Vorsatz nicht sehr hoch liegt.

Reine Fahrlässigkeitsdelikte wie die fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Tötung setzen eine Sorgfaltspflichtverletzung des Täters sowie eine Vorhersehbarkeit des Taterfolges voraus. Die Sorgfaltspflichtverletzung kann dabei auch in unzulänglicher Information liegen. Ein Vorsatz ist dem entsprechend nicht erforderlich; die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit kann im Einzelfall sehr schwierig sein und kann in diesem Rahmen nicht weiter vertieft werden.

Eine Mischform stellen die sogenannten erfolgsqualifizierten Delikte wie die schwere Körperverletzung und die Körperverletzung mit Todesfolge dar: Hinsichtlich der Tathandlung („Pieks“) ist Vorsatz erforderlich, hinsichtlich der Tatfolge (schwerer bleibender Gesundheitsschaden bzw. Tod) genügt Fahrlässigkeit (§§ 15, 18 StGB).

Glaubt der Täter irrig, es lägen Tatsachen vor, die sein Verhalten rechtfertigen (zum Beispiel alle Tatsachen, die in rechtlicher Hinsicht eine wirksame Einwilligung darstellen), spricht man von einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum, der – vereinfacht gesagt – im Ergebnis den Vorsatz ausschließt. Hier passt aber das Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ – nämlich nicht vor einer Bestrafung wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts.

Das bedeutet für die vorliegende Problematik:

Der Vorsatz des Arztes ist jedenfalls hinsichtlich des „Piekses“ fraglos gegeben und auch bekannte, häufige leichte Nebenwirkungen wie etwa Kopf- und Muskelschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle, grippeähnliche Symptome etc. dürften davon umfasst sein. Es ist davon auszugehen, dass der impfende Arzt das Auftreten von leichteren Nebenwirkungen billigend in Kauf nimmt, um den beabsichtigten Immunisierungserfolg zu erzielen.

Schwerere und seltenere Nebenwirkungen, wie beispielsweise anaphylaktische Reaktionen, Sinusvenenthrombosen oder Myokarditis, werden in der Regel, auch wenn sie bei dem Geimpften auftreten sollten, nicht vom Vorsatz umfasst sein. Zugunsten des behandelnden Arztes ist davon auszugehen, dass er diese Nebenwirkungen gerade nicht billigend in Kauf nehmen will, sondern im jeweiligen Einzelfall darauf vertraut, dass sie nicht eintreten, auch wenn sie statistisch gesehen durchaus vorkommen.

Eine andere Frage ist allerdings, ob dem impfenden Arzt ein Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich des Auftretens einer schweren Nebenfolge zu machen sein kann.

Voraussetzung hierfür wäre eine Pflichtverletzung sowie die objektive und subjektive Vorhersehbarkeit der schweren Folge (siehe oben). Bei einer rechtswidrigen Körperverletzung handelt es sich immer um eine Pflichtverletzung, insofern kommt es auf eine weitere Sorgfaltspflichtverletzung dann nicht an, wenn der Jugendliche nicht wirksam eingewilligt hat, denn dann wäre die Rechtswidrigkeit von vornherein gegeben (Näheres dazu unten).

Auch das Auftreten einer schweren Nebenfolge dürfte für den Arzt regelmäßig vorhersehbar sein, wenn eine derartige Folge bei den gemeldeten Verdachtsfällen des US-amerikanischen Center for Disease Control (CDC) oder der Datenbank der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) für gemeldete Nebenwirkungen auftaucht.

Bei einem Arzt wird die subjektive Vorhersehbarkeit der objektiven regelmäßig entsprechen. Das heißt, von einem Mediziner, der Impfungen verabreicht, muss erwartet werden, dass er sich bei der gebotenen Anstrengung seiner Informationspflicht mit der Liste der gemeldeten Nebenwirkungen auseinandergesetzt hat und daher auch mit der Möglichkeit ihres Eintritts, sei sie auch nicht besonders naheliegend, rechnen muss.

Wenn nun die Fahrlässigkeit in Bezug auf eine bei dem geimpften Kind oder Jugendlichen eintretende schwerere Nebenfolge oder des Todes zu bejahen ist, so käme mindestens eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung in Betracht. Dabei bleibt es aber nicht, wenn das Grunddelikt (Körperverletzung, § 223 StGB) vorsätzlich begangen wurde, denn dann läge, wie oben dargelegt, der Verbrechenstatbestand des erfolgsqualifizierten Delikts § 226 StGB (schwere Körperverletzung) bzw. § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) vor, was zu einer gravierenden Erhöhung des zu erwartenden Strafmaßes führt, in der Regel wohl einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe, was sicherlich mit einem Berufsverbot nach § 70 StGB, jedenfalls aber mit einem Verlust der Approbation verbunden sein dürfte. Von dieser Fallkonstellation ist insbesondere auszugehen, wenn keine wirksame (!) Einwilligung des Minderjährigen vorliegt (siehe sogleich), der Arzt dies billigend in Kauf genommen hat und eine der genannten schweren Folgen eintritt.

3. Keine Rechtfertigung des Eingriffs durch Einwilligung des Jugendlichen

Angesichts der oben genannten im Raum stehenden Straftaten kommt der Frage der Einwilligung durch den Jugendlichen (natürlich gilt dies erst recht für Kinder, die im Folgenden nicht immer explizit genannt werden) entscheidende Bedeutung zu.

Ist die Einwilligung des Jugendlichen wirksam, entfällt die Rechtswidrigkeit der Tat und damit auch die Strafbarkeit des Arztes. Eine Einwilligung eines Jugendlichen kann aber nur dann wirksam sein, wenn dieser die nötige Einsichtsfähigkeit hat, die Entscheidung auf einem freien Willensentschluss beruht und er Wesen und Tragweite des Eingriffs erkennt und abschätzen kann. Alle drei Voraussetzungen sind bei der Einwilligung in die Covid-19-Impfung höchst problematisch.

3.1. Keine Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen

Um in den medizinischen Eingriff wirksam einwilligen zu können, muss der Jugendliche diesbezüglich einwilligungsfähig sein. Dabei ist nicht auf die Geschäftsfähigkeit im zivilrechtlichen Sinn gem. § 104 BGB abzustellen. Vielmehr liegt die Einwilligungsfähigkeit dann vor, wenn der Jugendliche über eine solche verstandesmäßige, geistige und sittliche Reife verfügt, die es gestattet, die Bedeutung und die Tragweite des konkret in Rede stehenden Eingriffs zu erkennen, die Urteilskraft, um das Für und Wider abzuwägen, sowie die Fähigkeit, das Handeln nach dieser Einsicht zu bestimmen.[12] Die Einwilligungsfähigkeit wird somit von zwei Faktoren maßgeblich bestimmt. Zum einen ist dies die persönliche geistige Fähigkeit des Jugendlichen, und zum anderen ist es die Komplexität des zu beurteilenden Themas. Im Medizinrecht hat man bislang regelmäßig angenommen, dass bei Minderjährigen unter 14 Jahren diese Einsicht in der Regel noch nicht vorhanden ist; bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren kommt es auf den Reifegrad und die Art der Behandlung an. Je schwerwiegender, je weniger dringlich, je unübersehbarer in seinen Risiken und Folgen der Eingriff und je jünger der Patient sind, desto eher fehlt die Einwilligungsfähigkeit.[13]

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht in seiner Stellungnahme zur Impfpflicht von Kindern davon aus, dass es sich bei der Impfung aufgrund der möglichen Impfreaktionen und Nebenwirkungen unterschiedlicher Intensität und Dauer um einen schwerwiegenden Eingriff handelt[14]. Dem ist zuzustimmen. Darüber hinaus berührt das Thema Covid-19-Impfung eine solche Vielzahl von komplexen medizinischen und psychosozialen Fragen, dass die Entscheidungsfindung schon für einen Erwachsenen äußerst anspruchsvoll ist. Die Anforderungen an die geistige Reife des Jugendlichen sind daher in diesem Fall so hoch, dass ihnen ein Minderjähriger kaum genügen kann. Hinzu kommt, dass die Impfstudien der Hersteller erst 2022 abgeschlossen sein werden, weshalb bei genauer Betrachtung die Impfungen gegenwärtig noch einen teilweise experimentellen Charakter haben. Vor „Corona“ hätte wohl niemand angenommen, dass in einem solchen Fall nicht die Einwilligung der Eltern eingeholt werden muss. Der Umstand der Krise aber ändert nichts an der Dogmatik der Einwilligungsfähigkeit.

3.2. Kein freier Willensentschluss

Grundsätzlich setzt eine wirksame Einwilligung voraus, dass sie auf einem freien Willensentschluss des Patienten beruht, der auch nach außen hin erkennbar ist. Bei dem hier besprochenen Fall der Impfung durch Impfteams an Schulen ist diese Voraussetzung problematisch. Der Patient hat hier nicht den Arzt aufgesucht, um einen Eingriff vornehmen zu lassen, sondern der Arzt sucht den Schüler aktiv in der Schule auf, um den Eingriff vorzunehmen. Psychologische Untersuchungen zum Konformitätsdruck haben ergeben, dass selbst ein großer Anteil der Erwachsenen in einer Situation mit nur mäßigem Konformitätsdruck nicht mehr in der Lage ist, richtige Antworten abzugeben[15]. Bei der Schulsituation handelt es sich um eine solche mit starkem Konformitätsdruck unter Jugendlichen. Dazu kommt noch die Gegenwart von Lehrern und/oder Direktor als Autoritätspersonen, deren Anweisungen im Schulalltag Folge zu leisten ist. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Jugendliche in einer solchen Situation „frei“ entscheiden. Man stelle sich zur Verdeutlichung vor, zur nächsten Bundestagswahl kämen die Wahlhelfer gleich zu den Bürgern an den Arbeitsplatz und würden dort (im versammelten Kollegenkreis und/oder dem Vorgesetzten) abfragen, wer welche Partei wählt.

Ein freier Willensentschluss ist unter den hier behandelten Umständen kaum möglich, eine Einwilligung des Jugendlichen wird daher regelmäßig auch deshalb unwirksam sein.

3.3. Wirksame Aufklärung?

Eine wirksame Einwilligung setzt ferner voraus, dass der Jugendliche Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, insbesondere den Grad der Gefährlichkeit, in seinen Grundzügen erkannt hat[16]. Nach hier vertretener Auffassung ist das Thema Covid-19-Impfung derart komplex, die Studien so zahlreich sowie teils widersprüchlich und die Datenlage keineswegs klar, dass ein Minderjähriger mit der Entscheidung über die Impfung regelmäßig überfordert sein wird. Schon aus diesem Grund ist eine Einwilligung des Jugendlichen nicht geeignet, den ärztlichen Eingriff zu rechtfertigen.

Selbst wenn man aber davon ausgeht, dass grundsätzlich eine wirksame Einwilligung auch ohne Eltern möglich wäre, so müsste der Jugendliche zumindest vor Abgabe seiner Einwilligung über das ärztliche Vorgehen und die damit verbundenen möglichen Risiken aufgeklärt worden sein. Nach der Rechtsprechung des BGH muss diese Aufklärung dann besonders umfassend sein, wenn der Eingriff nicht vital indiziert ist. Hier bedarf es einer detaillierten, für den Laien verständlichen Darlegung des Für und Wider[17].

Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen an die Aufklärung umso höher sein müssen, desto geringer die potentielle Gefährdung der zu impfenden Person durch den Krankheitserreger ist. Bei Jugendlichen ist das Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken oder gar zu versterben, extrem gering.[18] Nach den offiziellen Meldezahlen der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) lag ausweislich deren Stellungnahme vom 21. April 2021[19]  zum damaligen Zeitpunkt in Deutschland die Todesrate von Kindern und Jugendlichen bei 0,00002 %, lediglich vier (!) Kinder und Jugendliche waren in Deutschland an Covid-19 gestorben. Etwa 1.200, mithin weniger als 0,01 %, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Zur Größeneinordnung: In der Saison 2018/19 wurden nach Angaben des RKI insgesamt 7.461 Kinder unter 14 Jahren mit Influenza als hospitalisiert gemeldet, neun verstarben. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden im Jahr 2019 durch Verkehrsunfälle 55 Kinder getötet.[20] Eine Studie der Universität Dresden mit dem aufschlussreichen Titel „Long Covid or Long Pandemic Syndrom?“ ergab, dass auch die Symptome des oft ins Feld geführten sogenannten „Long-Covid“ bei Jugendlichen, die vormals erkrankt waren, nicht häufiger auftreten, als bei nicht erkrankten Jugendlichen.[21]

Selbst bei lange etablierten konventionellen Impfungen muss nach der Rechtsprechung auch über solche Gefahren aufgeklärt werden, die äußerst selten auftreten[22]. Erst recht muss dies für die neuartigen Covid-19-Impfstoffe gelten.

Dabei stellt sich das Problem, dass die sogenannte „Überwachung“ der Nebenfolgen so aussieht, dass nur nach dem Meldesystem gemeldete Fälle registriert und gegebenenfalls ausgewertet werden. Es ist daher von einer Untererfassung in unbekannter Höhe auszugehen[23]. Eine gezielte Erhebung aller auftretenden Impfnebenwirkungen ist nicht vorgesehen und es ist auch in keiner Weise sichergestellt, dass mit der Impfung in zeitlichem Zusammenhang stehende Nebenwirkungen und Todesfälle untersucht werden. Verlässliche Aussagen zum Impfrisiko können auf dieser Grundlage nicht gegeben werden.

Trotz der unzureichenden Überwachung sind einige schwere Nebenfolgen bereits zutage getreten und werden als seltene Nebenfolgen geführt. So wurde vom Ausschuss für Risikobewertung (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) beispielsweise mittlerweile beschlossen, Myokarditis und Perikarditis als mögliche Nebenwirkungen in die Fach- und Gebrauchsinformationen beider mRNA-Impfstoffe (Comirnaty/Biontech und Spikevax/Moderna) aufzunehmen[24]. Die genaue Häufigkeit von Myokarditis und/oder Perikarditis nach mRNA-Covid-19-Impfung kann bislang nicht sicher ermittelt werden, da epidemiologische (bevölkerungsbezogene) Studien fehlen. Aus israelischen Daten wurde für junge Männer eine grob kalkulierte Häufigkeit von etwa 1 zu 20.000 nach einer zweiten Dosis Comirnaty errechnet[25].

Eine weitere Besonderheit bei der Covid-19-Impfung ist, dass alle derzeit auf dem deutschen Markt befindlichen Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung durch die EMA haben, die sich nicht auf den Schutz vor Ansteckung und Weitergabe des Virus, sondern nur auf den Schutz vor schweren Verläufen bezieht[26]. Das von Politik und Presse häufig thematisierte Ziel der sogenannten „Herdenimmunität“[27] steht dazu im Widerspruch. Auch über dieses Thema und die damit verbundenen Widersprüchlichkeiten müsste sich der Jugendliche im Klaren sein, wollte er eine informierte Einwilligung abgeben.

Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) zunächst keine Impfempfehlung für gesunde Zwölfjährige bis Siebzehnjährige ausgesprochen hatte und dies unter anderem damit begründet hatte, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichten, um die Sicherheit des Impfstoffs für Kinder und Jugendliche mit der erforderlichen Gewissheit beurteilen zu können[28], hat die STIKO ihre Empfehlung nun auch auf gesunde Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren erweitert, weist aber darauf hin, dass die Impfung unverändert erst nach einer Aufklärung über Nutzen und Risiken erfolgen soll[29]. Der Änderung der Empfehlung war massiver politischer Druck vorangegangen[30].

Laut Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche (16.8.2021) zielt die neue Empfehlung auf den „Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen“ ab[31]. In die Risikoabwägung erstmals mit einbezogen sind somit auch Nachteile, die Kinder aufgrund der Lockdown-Maßnahmen erleiden. Dass diese zum Teil gravierend sind, ergibt eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf[32]. Schon zuvor hatten Kinder- und Jugendärzte gefordert, diese sogenannten „Kollateralschäden“ bei der Abwägung zu berücksichtigen[33].

Die individuelle Entscheidungsfindung für den Jugendlichen wird dadurch allerdings nicht weniger komplex, eher im Gegenteil. Wenn die psychosozialen Folgeschäden einer Nichtimpfung mit zu berücksichtigen sind, müssten sie auch von der ärztlichen Aufklärungspflicht umfasst sein. Insbesondere wäre das Verhältnis von medizinischer Indikation im engeren Sinne und Impfung als Ausweg aus den beschränkenden Maßnahmen zu erörtern. Nun ist aber noch gar nicht klar, in welchem Umfang die Impfung überhaupt dazu führen wird, dass Jugendliche von beschränkenden Maßnahmen verschont bleiben. Laut neueren Studiendaten aus den USA können geimpfte Men­schen, die sich mit der mittlerweile dominierenden Delta Variante von SARS-CoV-2 infizieren, das Virus genauso leicht weitergeben, wie nicht geimpfte Infizierte und weisen eine Viruslast auf, die mit nicht geimpften Delta-Infizier­ten vergleichbar ist[34]. Es ist also überhaupt nicht absehbar, ob Geimpfte tatsächlich zukünftig von Lockdown-Maßnahmen ausgenommen werden.

Vor dem Hintergrund so vieler Unsicherheiten erscheint es absurd, einem Jugendlichen zuzumuten, hier alleine eine Entscheidung zu treffen, während derselbe Jugendliche nach dem Willen des Gesetzgebers selbst für einen Fahrradkauf die Zustimmung seiner Eltern benötigt[35].

Abschließend ist festzustellen, dass sich in den Medien eine solche Vielzahl von einander widersprechenden Aussagen zum Thema Impfen findet, dass es einem Jugendlichen fast unmöglich sein wird, Wesen und Tragweite des Eingriffs tatsächlich zu überblicken. Vom Appell an die Solidarität über Warnungen vor der Gefährlichkeit der Impfung über Warnungen über die Gefährlichkeit der Krankheit über unterschiedlichste Einschätzungen zum Thema Herdenimmunität über unterschiedliche Beurteilungen der Hygienemaßnahmen ist nahezu jedes Thema umstritten.  Wie soll ein Jugendlicher da zu einer informierten Entscheidung kommen?[36]

Dazu kommt, dass manche Jugendliche sich offenbar bei ihrem Impfwunsch nicht von gesundheitlichen Erwägungen leiten lassen, sondern von dem Wunsch nach mehr Freiheit[37]. Darf ein Arzt aber überhaupt einen Eingriff vornehmen, wenn klar wird, dass der Jugendliche die Impfung nicht um der Immunisierung willen möchte, sondern, damit er weniger unter Freiheitseinschränkungen zu leiden hat? Also gewissermaßen die gesundheitlichen Risiken der Impfung in Kauf nimmt, um sich Freiheit zu erkaufen?

3. Das Problem des Erlaubnistatbestandsirrtums in Abgrenzung zum Erlaubnisirrtums

Derjenige, der irrtümlich Tatsachen annimmt, welche bei ihrem Vorliegen sein Handeln  gerechtfertigt hätten, handelt im sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. § 16 StGB). Ein Schulbeispiel im allgemeinen Strafrecht ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation. Jemand glaubt ernsthaft, abends im Park von hinten angegriffen zu werden und schlägt den ihn lediglich überholenden, redlichen Spaziergänger nieder. Hierbei geht es immer um Tatsachen, also um Umstände der Lebenswirklichkeit, die dem Beweis zugänglich sind. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum führt im Ergebnis zum Entfallen des subjektiven Tatbestandes beim Vorsatzdelikt. Eine Strafbarkeit aus dem entsprechenden Fahrlässigkeitsdelikt (fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung) bleibt im Raum. Im Notwehrbeispiel wäre unser Spaziergänger daher regelmäßig wegen einer fahrlässigen Körperverletzung strafbar.

Vom Erlaubnistatbestandsirrtum ist die Konstellation des Erlaubnisirrtums (§ 17 StGB) zu unterscheiden. Hier sind dem Handelnden alle relevanten Tatsachen bekannt; er glaubt aber fälschlich, die Situation würde ihn dazu berechtigen, in Rechtsgüter anderer einzugreifen. Der Täter täuscht sich also nicht auf der tatsächlichen, sondern nur auf der rechtlichen Ebene und glaubt, es würde ein Rechtssatz existieren, der ihn zu diesem Handeln berechtigt. Beispiel: Der Vater ohrfeigt den unartigen Sohn in dem Glauben, das elterliche Züchtigungsrecht würde noch existieren. Der Erlaubnisirrtum ist eine Sonderform des Verbotsirrtums. Nur dann, wenn es dem Täter unmöglich war, den Irrtum zu vermeiden, handelt er ohne Schuld und ist damit straffrei. Zu Recht wird dies in der Praxis fast nie angenommen. Immerhin aber kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.

Übertragen auf die Situation der Impfung bedeutet dies Folgendes: Glaubt der Arzt irrtümlich, den Patienten über alle ihm bekannten relevanten Risiken und Nutzen aufgeklärt zu haben oder geht er irrtümlich davon aus, der Patient vor ihm sei fähig, dies im Wesentlichen zu verstehen, die Tragweite seiner Entscheidung zu erfassen und frei einzuwilligen, so unterliegt er einem Erlaubnistatbestandsirrtum. Beispiel: Dem Arzt sind die bei der Covid-19-Impfung zwar eher seltenen, aber durchaus auftretenden und oft folgenschweren Sinusvenenthrombosen nicht bekannt, weshalb er den Patienten nicht über dieses Risiko aufklärt (Sind sie ihm hingegen bekannt – was mittlerweile zum medizinischen Standardwissen gehören dürfte, zumal in der gegenwärtigen regen Diskussion Ärzte besonders gehalten sind, sich zu informieren – und klärt er nicht darüber auf, so kommt mangels wirksamer Einwilligung eine Strafbarkeit nach den Vorsatzdelikten in Betracht.). Oder: Der Arzt ist falsch informiert und glaubt (eher fernliegend) irrtümlich, Covid-19 führe in ähnlicher Größenordnung wie bei Erwachsenen durchaus öfter zu schweren Verläufen und mitunter zum Tode, weshalb er nicht darüber aufklärt, dass derartige Fälle bei Kindern und Jugendlichen extrem selten sind (siehe oben) und er daher die Komponente des Nutzens der Impfung für diese Altersgruppe massiv überbetont.

Hiervon zu trennen ist der Erlaubnisirrtum, was in Rechtsprechung und Literatur leider oft nicht sauber erfolgt – zum Glück eher mit der fehlerhaften Annahme eines Erlaubnistatbestandsirrtums anstatt eines Erlaubnisirrtums und somit zu Gunsten des Arztes.[38] Um bei dem vorstehenden Beispiel zu bleiben: Lediglich ein Erlaubnisirrtum (somit Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung) liegt vor, wenn der Arzt um die Möglichkeit der Sinusvenenthrombosen oder die nur extrem seltenen Fälle von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Tode bei Kindern und Jugendlichen weiß, hierüber aber nicht aufklärt, weil er fälschlich annimmt, hierzu sei er rechtlich nicht verpflichtet.

II. Strafbarkeit des Schulleiters

Wenn, wie oben dargelegt, von einer strafbaren vorsätzlichen Körperverletzung des die Impfung verabreichenden Arztes auszugehen ist, folgt daraus regelmäßig auch eine Strafbarkeit der verantwortlichen Personen in der Schule wegen Beihilfe zu dieser Tat (§§ 223 ff., 27 StGB). Beihilfe im Sinne von § 27 StGB ist die Ermöglichung, Förderung oder Erleichterung der vorsätzlichen Haupttat. Der Schulleiter hat das Hausrecht über die Schule und eine Fürsorgepflicht gegenüber den ihm anvertrauten Schülern. Wenn er Impfteams in die Schule lässt, muss er auch sicherstellen, dass es nicht zu rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Schüler kommt. Wegen seiner Garantenstellung gemäß § 13 StGB ist er gegenüber den Schülern auch wegen eines möglichen Unterlassens strafbar. Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit wäre daher nicht nur beispielsweise das Absprechen von Terminen mit den Behörden, die die Impfung durchführen wollen und das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, sondern auch das bloße Nichteinschreiten trotz des Wissens oder billigenden Inkaufnehmens, dass ohne wirksame Einwilligung geimpft wird. Über die Inhalte von Aufklärungsgesprächen wird der Schulleiter zwar regelmäßig keine Kenntnis haben. Allerdings wird ihm bewusst sein, dass die meisten Schüler die Tragweite des Eingriffs nicht ausreichend erfassen können. Zudem sind ihm auch die oben beschriebenen Umstände bekannt, die nach hier vertretener Auffassung die Freiwilligkeit der Einwilligung in Frage stellen.

Die Strafbarkeit der Beihilfe folgt – mit Strafmilderung – derjenigen der Haupttat, so dass in Einzelfällen auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung gem. §§ 226, 27 StGB oder Körperverletzung mit Todesfolge gem. §§ 227, 27 StGB gegeben sein kann.

Fazit:

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.


[1]       https://www.zeit.de/gesundheit/2021-08/gesundheitsminister-geben-impfung-fuer-kinder-ab-zwoelf-jahren-frei

[2] Stand vom 18.08.2021: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html

[3]      https://www.berliner-zeitung.de/news/aufstand-der-aerzte-gegen-impfpflicht-fuer-kinder-und-jugendliche-li.158776

[4]      https://www.br.de/nachrichten/bayern/stiko-zu-corona-impfung-bei-kindern-empfehlung-ab-12-jahren-derzeit-nicht-moeglich,ScMYRZ9

[5]      https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Infoblatt_Impfung_Kinder_und_Jugendliche.pdf?__blob=publicationFile

[6]     https://www.n-tv.de/panorama/STIKO-wehrt-sich-gegen-Soeder-Spitze-article22687315.html; https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/stiko-empoert-ueber-politischen-druck-in-sachen-kinderimpfung-15373/

[7]      So STIKO Mitglied Martin Terhardt in der „Abendschau“ des Senders RBB: https://www.berliner-zeitung.de/news/stiko-will-der-politik-beim-kinderimpfen-entgegenkommen-li.176771

[8]      https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html

[9]      So etwa die Ankündigung für Bayern in der Tagesschau https://www.youtube.com/watch?v=cehfJd96aBU

[10]    So etwa Jakob Maske, Bundespressesprecher vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte,

https://www.morgenpost.de/politik/article232439877/corona-impfung-kinder-eltern-rechte.html

[11]    RGSt 25, 375; BGHSt 11, 112; BGH NJW 2000, 885Ob der Eingriff indiziert war oder mit Einwilligung mit dem Patienten erfolgt ist, wird erst im Rahmen der Rechtsfertigungsgründe geprüft.

[12] Vgl. z.B. Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, StGB § 223 Rn. 56.

[13] Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, StGB § 223 Rn. 57.

[14]    So auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, „Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19“, https://www.bundestag.de/resource/blob/854090/d3e9e990e9f54c1d01aed1880a35d0f8/WD-3-113-21-pdf-data.pdf S. 11

[15]    Vgl. etwa das Konformitätsexperiment von Asch https://de.wikipedia.org/wiki/Konformit%C3%A4tsexperiment_von_Asch.

[16]    BGH Urt. v. 5.12.1958, VI ZR 266/57, S. 7; zu den gesetzlich geregelten Einzelheiten der umfangreichen mündlichen (!) Aufklärungspflichten nunmehr für das Zivilrecht auch mit Auswirkungen auf das Strafrecht siehe § 630e BGB.

[17]    BGH Urt. v. 24.02.1981, VI ZR 68/79, Rn. 17

[18] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfung_Kinder_Jugendliche.html

[19]    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) vom 21.4.2021, https://dgpi.de/stellungnahme-dgpi-dgkh-hospitalisierung-und-sterblichkeit-von-covid-19-bei-kindern-in-deutschland-18-04-2021/

[20] Zum Ganzen Stellungnahme DGPI und DGKH wie zuvor.

[21]    https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.11.21257037v1

[22]    BGH Urt. v. 15.02.2000, VI ZR 48/99, Rn. 18

[23]    „Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden“, Bundesgesundheitsblatt, Dez. 2004, S. 1161

[24] https://www.herzstiftung.de/ihre-herzgesundheit/coronavirus/corona-impfung-myokarditis

[25]    https://www.jpost.com/health-science/covid-19-israel-finds-possible-link-between-vaccine-myocarditis-cases-666237

[26]    http://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR

[27]    https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Herdenimmunitaet-Wie-hoch-muss-die-Corona-Impfquote-sein,corona8090.html

[28]    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Infoblatt_Impfung_Kinder_und_Jugendliche.pdf?__blob=publicationFile

[29]    https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html

[30]    https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/stiko-empoert-ueber-politischen-druck-in-sachen-kinderimpfung-15373/

[31]    https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html

[32]    https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_104081.html

[33]    https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/kinderaerzte-bei-jugend-impfempfehlung-psycho-soziale-schaeden-achten-69188.html

[34]    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126034/US-Gesundheitsbehoerde-Delta-Variante-so-ansteckend-wie-Windpocken-trotz-Impfung

[35]    Nach den Regeln über die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger gem. §§ 106 ff BGB

[36]    Vor diesem Hintergrund erstaunt es, wenn die Auffassung vertreten wird, Jugendliche seien bereits durch die Medien aufgeklärt, so etwa Lorenzen, COVuR 21, 460

[37]    https://www.youtube.com/watch?v=cehfJd96aBU

[38] Vgl. zu den wenig aussagekräftigen, allgemeinen Formulierungen Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, StGB § 223 Rn. 96, 98; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, 30. Aufl. 2019, StGB § 223 Rn. 65f.; zutreffend und klar aber BGH, Urt. v. 04. Oktober 1999 – 5 StR 712/98 –, BGHSt 45, 219 – juris Rn. 21

Illegale Geheimverträge des Impfherstellers Pfizer mit Nationalstaaten

Den vollständigen Tagesdosis-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) findet ihr hier:
https://kenfm.de/illegale-geheimvertraege-des-impfherstellers-pfizer-mit-nationalstaaten-von-hermann-ploppa

Ungleicher Tausch: Pfizer sahnt die Gewinne ab – die Steuerzahler haben keine Rechte und müssen für alle Schäden selber aufkommen.

Ein Kommentar von Hermann Ploppa.

Ende letzten Jahres sagte RKI-Chef Lothar Wieler schier unglaubliches in einem TV-Interview: „Also, wir gehen alle davon aus, dass im nächsten Jahr Impfstoffe zugelassen werden. Wir wissen nicht genau, wie die wirken. Wie gut die wirken. Was die bewirken. Aber ich bin sehr optimistisch, dass es Impfstoffe gibt.“ (1)

Wir werden also mit massivem Erpressungsdruck dazu gebracht, uns eine Substanz einzuverleiben, über deren Wirkungsweise und Schadenspotential bis jetzt nichts bekannt ist. Das ist vom medizinischen und ethischen Gesichtspunkt aus eine komplett verantwortungslose Haltung, die der RKI-Chef hier einnimmt.

Dass man tatsächlich nichts Genaues über die neuen Impfpräparate weiß, ist jetzt auch noch festgeschrieben in bislang streng geheim gehaltenen Verträgen, die nationale Regierungen und die EU mit Pfizer unterschrieben haben: „Der Käufer erkennt an, dass die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit des Impfstoffs derzeit nicht bekannt sind und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind.“ (2) Pfizer weiß also ganz genau, dass die Geimpften schwerste Schäden davontragen können und sichert sich auf ganz dummdreiste Art gleich dagegen ab: „Der Käufer erklärt sich hiermit bereit, Pfizer, Biontech und die mit ihnen verbundenen Unternehmen von und gegen alle Klagen, Ansprüche, Aktionen, Forderungen, Verluste, Schäden, Verbindlichkeiten, Abfindungen, Strafen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten.“

„Der Käufer“ – das sind wir, die Steuerzahler, die wir unser Einverständnis in diesen schmutzigen Deal nie gegeben haben. Dass wir trotz aller Geheimniskrämerei jetzt doch Kenntnis erlangt haben über die ebenso obszönen wie bizarren Verträge, verdanken wir einem Experten für Netzsicherheit mit Namen Ehden Biber. Biber veröffentlichte die gehackten Verträge von Pfizer mit Brasilien und Albanien auf Twitter. Twitter löschte diese unbequemen Wahrheiten rasch. Sie sind aber immer noch auf Ehden Bibers Telegram-Kanal einzusehen.

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