Mittwoch, 9.1.2013. Eifel. Es gibt gute Nachrichten, Zeit für eine unsere wenigen Eilmeldungen … und das erste Mal, das wir eine gute Eilmeldung haben.
Über die Hintergründe hatten wir schon berichtet:
Es ging um ein neues Großprojekt – weitab jeglicher Nachbarschaft, weitab jeglicher Öffentlichkeit.
Ein einziger Mensch hat sich dagegen gewehrt: der Wanderführer Sven Kraatz – durch dessen unermüdlichen Einsatz ich erstmal auf die Vorhaben an jenem historischen Ort aufmerksam geworden bin.
Aber – wie in solchen Fällen üblich: das Imperium schlug zurück. Kurzerhand wurde die Ordensburg Vogelsang als „Privatbesitz“ deklariert – für einen öffentlich problemlos zugänglichen, von öffentlicher Hand finanzierten und im Besitz des Landes befindlichen Ort seltsam: der Mann vom Widerstand bekam Hausverbot, man wollte sich das Geschäft nicht vermasseln lassen, träumte schon von superreichen Investoren, die ein Traumhotel dort bauten und nebenbei Reichtum und Wohlstand für den gesamten Funktionärsapparat brachten.
http://www.nachrichtenspiegel.de/2011/08/18/ordensburg-vogelsang-eine-investorenfalle/
Der Widerständler jedoch … der sollte in den Knast.
Völlig überraschend urteilten Gerichte vor Ort: das willkürliche Hausverbot ist gültig, niemand darf sich auf dem vom Steuerzahler finanzierten Gelände aufhalten und gegen die weitere Verschleuderung von Steuergeldern oder die Verschandelung eines einmaligen historischen Lernrtes wehren.
Es gab Knast für Meinung:
http://www.nachrichtenspiegel.de/2011/12/18/ordensburg-vogelsang-knast-fur-meinung/
Der Vorteil der Akteure: Vogelsang liegt nicht mitten in Stuttgart, sondern weit abgelegen in der Eifel, umgeben von winzigen Dörfern, Wald, Wiesen, Flüssen und Kühen: da protestiert keiner, noch merkt jemand, wenn da ein großes Ding gedreht wird.
Was folgte war: die nächste Verhandlung.
Wieder: Knast.
Ein deutscher Bürger wird von Angestellten deutscher Verwaltungsbehörden verklagt, weil er öffentlich Meinung gegen die von ihnen angedachten Projekte geäußert hat: eigentlich ein Skandal, der viel mehr Aufmerksamkeit verdient hätte.
Aber, wie schon gesagt: da wohnt keiner. Außerdem kennt hier jeder jeden, jeder schätzt die Aufträge, die dort winken – und die kleinen Aufmerksamkeiten, die damit verbunden sind.
Wie es schien, konnten Angestellte des Bundes, des Landes und der Gemeinden in der Tat Eigentum der Bundesrepublik für sich privatisieren und selbstherrlich dort Hausverbote erteilen … ganz so, als handele es sich um eine private Party (von denen es ja dort oben, wie man sich erzählt, schon einige geben soll).
Das Oberlandesgericht Köln war jedoch anderer Meinung – die Generalstaatsanwaltschaft forderte eine Aufhebung des bisherigen Urteils, siehe hier:
Insbesondere bedeutsam für die Wirksamkeit des Hausverbots ist der Umstand, dass sich das gegenständliche Grundstück im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und damit in öffentlicher Hand befindet. Zwar sind Teile der Immobilie, die in dem Urteil nicht näher konkretisiert werden, der privatrechtlichen Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang mbH (SEV) überlassen, nach den Urteilsfeststellungen wird das Hausrecht jedoch von der Bundesanstalt für immobilienaufgaben neben der SEV ausgeübt bzw. die SEV vertritt die Bundesanstalt. Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung (vgl. Urteil des BVerfG vom 22.02.2011, 1BvR 699/06, Rn. 46). Zwar sind durch das Gericht keine Feststellungen zu den Beteiligungsverhältnissen der SEV getroffen worden, aus der in den Urteilsgründen zitierten Hausordnung ist jedoch die beherrschende Stellung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die Nutzung des Geländes zu entnehmen. Durch die insofern bestehende Grundrechtsbindung werden dem Hausrecht Grenzen gezogen. Zwar ist die öffentliche Hand nicht grundsätzlich daran gehindert, die Handlungsinstrumente des Zivilrechts für ihre Aufgaben-wahrnehmung zu nutzen. Jedoch sind einseitig verbindliche Entscheidungen, etwa die Nutzung des Hausrechts, durch legitime Gemeinwohlzwecke am Maßstab der Grundrechte und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu rechtfertigen (BVerG, a.a.O., Rn. 56). Das Landgericht hätte sich daher insoweit damit auseinandersetzen müssen, ob in den vorliegenden Einzelfällen Grundrechte des Angeklagten, insbesondere die Meinungsfreiheit nach Art.5 Abs.1 GG, den Zugang zu den gegenständlichen Geländeteilen garantieren und gegenüber dem Hausrecht überwiegen.
Art. 5 Absatz 1 Satz 1 GG schützt das Äußern einer Meinung nicht nur hinsichtlich ihres Inhalts, sondern auch hinsichtlich der Form ihrer Verbreitung. Hierzu gehört namentlich das Verteilen von Flugblättern, die Meinungsäußerungen enthalten. Geschützt ist darüber hinaus auch die Wahl des Ortes und der Zeit einer Äußerung. Der sich Äußernde hat nicht nur das Recht, überhaupt seine Meinung kundzutun, sondern er darf hierfür auch die Umstände wählen, von denen er sich die größte Verbreitung oder die stärkste Wirkung seiner Meinungskundgabe verspricht (BVerfG, a.a.O.,Rn.97, m.w.N.).
Dieses Urteil ist nicht nur wichtig für den einsamen Kämpfer für die Meinungsfreiheit – es ist wichtig für alle, die in Zukunft den Verschwendern unserer Steuergelder entgegentreten wollen.
Selten findet man Beispiele dieser Art, wo ein einzelner Mann es schafft, gegen eine ganze Front von staatliche subventionierten selbstherrlichen Provinzfürsten anzugehen … aber man sieht, es geht doch.
Was man auch sieht: noch funktionieren Teile des Staates sehr gut und machen ihre steuerfinanzierte Arbeit, um Bürger vor den Machenschaften anderer steuerfinanzierter Staatsdiener zu schützen … was eigentlich Aufgabe des ganzen Staates sein sollte.
Aber in unserer Zeit der selbstverliebten, machtbesessenen Staatsdiener, die in Zeiten knapper Kassen die Kunst auf Kosten andere zu leben perfektionieren wollen (nein, Steinbrück hat nichts mit Vogelsang zu tun), ist das ein wichtiges Zeichen.
Stuttgart 21 – da haben wir verloren. Sieht man sich die Kostenexplosion an, dann muss man sagen: da haben mal wieder alle verloren. In Berlin wurde gar nicht erst gekämpft, da wird nur noch gezahlt.
Aber hier in der Eifel … da ist die Welt noch in Ordnung.
Von uns allen hier: beste Grüße und vielen Dank an Helden der deutschen Meinungsfreiheit Sven Kraatz – und sendet bitte diese Bundesverdienstkreuze auch an die Jungs von der Generalstaatsanwaltschaft und vom Oberlandesgericht.
Hier wurde eine sehr wichtige Grenze gesetzt … jedenfalls für die Eifel.
Wir dürfen nämlich jetzt alle wieder aufatmen und können beruhigt an öffentlichen Orten unsere Meinung sagen, ohne fürchten zu müssen, uns ein Hausverbot einzuhandeln … oder letztlich gar wieder als Vogelfreie in Höhlen wohnen zu müssen, weil die staatliche Angestellten das ganze Land zu Privateigentum erklären wollen.
PS: nicht das ein falscher Eindruck entsteht … der Traum vom Steuergrab Vogelsang ist immer noch nicht ausgeträumt:
Vogelsang fordert dazu heraus, einen außergewöhnlichen Ort und eine großartige Idee aktiv mitzugestalten.
Denkbar sind ein Hotel, Gästehäuser und Ferienwohnungen, Akademien und Bildungseinrichtungen, Sport-, Freizeit- und Kulturangebote.
Da ist noch viel Arbeit zu tun.
Es sind bewegende Zeiten, in denen wir leben. Die Politik schaut ängstlich nach dem Daumen der Ratingagenturen: geht er hoch, ist die Legislaturperiode gerettet, geht er herunter … ist die Wiederwahl dahin und der DAX auf dem Weg in den Abgrund. Momentan schauen ja alle nach dem DAX. Fällt er heute noch weiter als befürchtet? Stehen wir vor einer neuen Weltwirtschaftskrise, die alles bislang dagewesene in den Schatten stellt, angestiftet von der „Tea-Party“ in den USA, einer antisozialen Gruppe von Superreichen, denen jetzt schon vierzig Prozent des Landes gehören? Und überhaupt … was haben wir damit zu tun? Wir in der Eifel eigentlich gar nichts, wir waren schon immer arm und möchten es bleiben, Reichtum verdirbt den Charakter (siehe Tea-Party), schadet der Volkswirtschaft (siehe Binnenkonsum) und der Umwelt – einfach mal den „ökologischen Fußabdruck“ von Superreichen mit SUV, Privatflieger und Megapool anschauen: es bräuchte hundert Erden, um ihre Gier zu stillen.
Nun haben wir leider nur eine – und selbst in Zeiten knapper Kassen hält man nicht still, diese zu verbauen. So werden wir hier vor Ort mit einem Projekt konfrontiert, das viele brisante Dimensionen hat: auf dem Gelände der ehemaligen Ordensburg Vogelsang möchte ein Gruppe von Investoren ein Luxushotel bauen, in das man die besonders zahlungskräftige Klientel sogar mit Hubschraubern einfliegen lassen kann – sprach ich schon vom „ökologischen Fußabdruck“?
Es macht natürlich besonders viel Sinn, so ein Projekt mitten im Nationalpark zu platzieren, wo man „der Natur Raum geben“ möchte. Wir hatten das Thema schon mal im Zusammenhang mit dem WWF: die Kombination von unberührter Natur und der Finanzelite ist weltweit ein Phänomen, das man beobachten kann, je mehr man darüber hört, umso mehr entsteht der Eindruck, das man Natur nur für sehr zahlungskräftige Klienten erhalten möchte.
Und so … begegnen wir mitten in der Eifel (Nordeifel, genau gesagt) jener Front, die sich momentan durch die ganze Welt zieht, die als „Stuttgart 21“ sogar für mediale Bekanntschaft gesorgt hat, die als Widerstand gegen die dritte Startbahn in München sogar altehrwürdige CSU-Bürgermeister die Partei verlassen läßt: der werterhaltende Bürger gegen das wertzersetzende Kapital. Mitten drin im Boot natürlich die Politik:
Der „Wochenspiegel“ vom 9. Februar 2011 berichtete über ein „Spitzengespräch in Düsseldorf: NRW-Minister und alle Beteiligten verständigen sich auf neue Leitlinien“. Es geht offenbar um den Bau eines Hotels, den „Projektentwickler“ ins Auge gefasst haben. Aber doch auch das wollen westdeutsche „Wutbürger“ wohl nicht hinnehmen. Auf Plakaten sowie in Zeitungsartikeln und als Online-Proteste unterstützen sie den Wander- und Naturführer Sven Kraatz, der gegen den Mißbrauch der Idee „Natur-Geschichte“ ist.
So ein Hotel für die Elite mitten im Naturpark auf dem Gelände der Elitezuchtanstalt des Nationalsozialismus – das passt in den Zeitgeist der „Entscheider“. Hören wir dazu den Wander- und Naturführer Sven Kraatz:
Seit einiger Zeit versuchen Spekulanten auf Vogelsang, trotz 55000 qm leerer Gebäudefläche einen Hotelneubau zu errichten – in etwa nach dem Motto: so schlimm kann das früher ja nicht gewesen sein, wenn man jetzt hier im neuen Wellness-Hotel relaxen kann.
Wer dann da relaxen wird? Genau diejenigen, denen wir die Misere der Gegenwart zu verdanken haben: die Ergo-Vertreter haben einen neuen Ort für ihre Orgien, der AWD kann Mitarbeiter für neue Abzock-Strategien schulen und die Ratingfürsten können auf dem Gelände des „Führers“ die Tatsache feiern, das sie jetzt die faktische Nachfolge des GröFaZ angetreten haben und den Leuten zeigen, wo es langgeht.
Für den Nationalpark dürfte es dann mit der Ruhe und dem Frieden für 100o bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorbei sein – und ich denke, es wird nicht lange dauern, bis die alte Ordensburg entgegen der bisherigen Pläne für die Öffentlichkeit gesperrt wird, damit der normale Pöbel nicht die Tagungen der neuen „Ordensritter“ stört.
Die Ordensburg Vogelsang ist ein einzigartiger Lernort, der einen tiefen Einblick in das Denken und Fühlen der alten „Herrenmenschenideologie“ erlaubt, die vorhandene Naturvielfalt hat dazu geführt, das die Umgebung zum vierzehnten deutschen Nationalpark wird.
Es kann doch wohl niemand ernsthaft in Erwägung ziehen, diesen Ort, der bislang der politischen Bildung und dem ungestörten Naturerleben vorbehalten war in eine Wellnessoase zu verwandeln … oder in eine neue Kaderschmiede für Investmentbanker?
Anders als Stuttgart 21 ist dieses Projekt noch zu verhindern. Das Projekt „Krimihotel“ ist schon Geschichte bzw. realisiert sich vielleicht an einem weniger brisanten Ort, aber wie üblich bleibt natürlich die „Projektgruppe“ aktiv … und wie üblich dürfte man dort die üblichen Verwicklungen von Wirtschaft und Politik finden, jene „zufälligen“ Verstrickungen, die allen Beteiligten auf Kosten des Bürgers die Taschen füllen.
Zu übel gedacht?
So naiv war ich auch mal … aber man lernt ja dazu dank Meinpolitikblog.de
Normalerweise wird bei öffentlichen Bauvorhaben irgendwo betrogen. Mehrere Bundestagsabgeordnete haben mir erzählt, dass bei Milliardenprojekten auch immer wieder ganze Einzelposten abgerechnet aber nicht ausgeführt werden. Kein Mensch könne das alles nachkontrollieren.
Wenn nun ein öffentliches Bauvorhaben grotesk, dumm, sinnlos und zerstörerisch ist wie Stuttgart 21 laut dem höchst verdienstvollen Beitrag im „Stern“ (pdf), dann gibt es nur einen Schluss daraus: Die Kickbacks, Pöstchen, Pfründen und Parteispenden wurden schon komplett festgelegt.
Wenn man das erst einmal erlebt hat und sich noch an den „Ausverkauf“ der DDR erinnert, dann sollte man sich an verantwortlicher Stelle nicht wundern, das die Bürger langsam überall dort, wo „Projektentwickler“ fleissig tüfteln, eine Kostenfalle wittern – eine Abnahme der Lebensqualität vor Ort, eine Reduktion der Einkünfte durch Tourismus (der sowieso nicht mehr so üppig blüht) inklusive der Zerstörung ortsansässiger Existenzen.
Darum: wehret den Anfängen … bevor man selber „abgewickelt und betrogen“ wird.
Noch sind es nur Pläne, noch gibt es keine Verträge, die völlig zugunsten der „Projektentwickler“ und zuungunsten der Bevölkerung in die Welt gesetzt werden, noch kann man sagen: „STOPP!„.
Oder man gibt der Finanzelite der Welt neben seiner Rente und seinen Ersparnissen auch noch dieses letzte kleine Fleckchen unberührter Natur preis, wo sie sich mit Hubschraubern einfliegen lassen können, um eine Partie Golf zu spielen. Golf? Ja, diese Pläne gab es schon mal – siehe „Kleine Anfrage“ der Grünen.
Zwei Dutzend vorhandene Hotels habe ich erstmal vorläufig herausgesucht – und wie man hört, geht es denen jetzt schon nicht sonderlich gut … hier auf Kosten des Steuerzahlers hier hochwertige Konkurrenz zu installieren (die wahrscheinlich wieder mit billigsten Leiharbeitern besetzt wird) macht nun wirklich keinen Sinn.
Wie man helfen kann?
Nun, da die verantwortlichen Betreiber der Internetseite von Vogelsang kein Gästebuch zur Meinungsäußerung vorhalten – auch ein kleiner Hinweis darauf, wie gerne man den „Bürger“ an den Plänen beteiligt sehen möchte – kann man vielleicht erstmal eine kleine Sympathieadresse bei Sven Kraatz hinterlassen.
Wer sonst noch freie Ressourcen hat, kann sich ja mal mit den Aktivitäten der Verantwortlichen beschäftigen, die fleissig die Werbetrommel für sich rühren:
Die Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang GmbH (SEV) hat einMarkterkundungsverfahren gestartet. Damit sollen innovative Projekte über die Startinvestitionen hinaus für den Standort gewonnen werden. Das bemerkenswerte Entwicklungskonzept und das in Europa einmalige Umfeld bieten zum Vorhaben passenden Geschäftsideen und Projekten einzigartige Perspektiven: Öffentliche Förderung und privatwirtschaftliches Engagement arbeiten effektiv Hand in Hand. Hieraus ergeben sich Synergien, Kooperationen und interessante Investitionsgelegenheiten.
Nicht zuletzt fordert Vogelsang dazu heraus, einen außergewöhnlichen Ort und eine großartige Idee aktiv mitzugestalten.
„Öffentliche Förderung und privatwirtschaftliches Engagement arbeiten effektiv Hand in Hand“ – das Prinzip kennen wir aus vielen anderen Projekten dieser Art.
Heißt auf Deutsch: „Wir zahlen, ihr kassiert!“
Mit einer Insertion in überregionalen und landesweiten Zeitungen in Deutschland, Belgien und den Niederlanden sowie einer regionalen Kampagne wurde auf das vorhandene Potential von vogelsang ip aufmerksam gemacht.
Da steht wieder einer auf der Straße und winkt mit Steuergeldern.
Aber diesmal hat man noch eine Chance, den Wahnsinn aufzuhalten … bevor die „Vertragsausfallgebühren“ wieder so großzügig gestaltet werden, das das Projekt niemals mehr verhindert werden kann.