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Anfrage an BioNTech: Auskunft zu bereits eingetretenen sowie mutmaßlich fatalen langfristigen Nebenwirkungen des mRNA-Impfstoffs

Anfrage an BioNTech: Auskunft zu bereits eingetretenen sowie mutmaßlich fatalen langfristigen Nebenwirkungen des mRNA-Impfstoffs

(Vorlage zur freien Verwendung)

Susanne und Felix Musterfamilie
Musterstr. 111
11111 Musterstadt

An
BioNTech SE
z.Hd. der Geschäftsführung
an der Goldgrube 12
55131 Mainz

Per Mail: service@biontech.de

Bitte um Auskunft zu Ihrem Impfstoff gegen das SARS-CoV2-Virus

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte höflichst darum, mir die Packungsbeilage des COVID-19 mRNA-Impfstoffes in deutscher Sprache per Mail in PDF an meine im Briefkopf angegebene Mailadresse zu übermitteln oder mir einen Link mitzuteilen, unter welchem diese Packungsbeilage in deutscher Sprache abgerufen werden kann.

Ferner bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1.

Ist es korrekt, dass eine bedingte Markzulassung des COVID-19 mRNA-Impfstoffes nicht erfolgte, sondern nur die vorübergehende Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zugelassen wurde (Notfallzulassung)?

2.

Ist es zutreffend, dass Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe neben Spike-Proteinen unter anderem auch Syncytin-homologe Proteine enthalten, die bei Säugetieren, wie dem Menschen, wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung der Placenta – und damit für die Fruchtbarkeit – darstellen?

3.

Enthalten Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe Polyethylenglykol (PEG)?  Falls ja, in welcher Konzentration?

4.

Werden in Ihrer Packungsbeilage vollständig und abschließend alle Inhaltsstoffe Ihres COVID-19 mRNA-Impfstoffes genannt, also auch die Inhaltsstoffe, die nicht deklarationspflichtig sind? Falls nicht, so bitte ich um Angabe der Inhaltsstoffe, die nicht in der Packungsbeilage genannt, aber dem Impfstoff gleichwohl zugesetzt worden sind.

5.

Zudem bitte ich um Auskunft, ob der Entwicklung des Covid 19-Impfstoffs und der ihm zugrundeliegenden mRNA-Technologie eine Zelllinie zum Einsatz kam, die aus der Niere abgetriebene/r Kindes/r gewonnen wurde.

6.

Muss der SARS-CoV2-Impfstoff bei minus 70 Grad oder vergleichbaren Tiefsttemperaturen gelagert werde? Wenn ja: Warum?

7.

Nach meiner Information wird mit einer mRNA-Impfung die genetische Information (der Bauplan) für bestimmte Teile (Proteine) des Virus gespritzt. Im Körper erfolgt sodann die Herstellung (Synthese) von Virus-Proteinen, gegen die der Mensch Antikörper zum Schutz vor der Krankheit bilden soll.

Aus diesem Sachverhalt ergeben sich für mich folgende Fragen, die ich nachfolgend unter Ziff. 9 – mit weiteren Vorhaltungen – noch ergänzen werde:

Wann hört der Körper auf, die Virus Proteine herzustellen? Oder ist hierüber nichts bekannt? Wird der Körper also ggf. dauerhaft Virus-Proteine herstellen?

8.

In diesem Kontext bitte ich insbesondere auch darum, zu dem Verdacht der Immunologin und Molekularbiologin Prof. Dolores Cahill Stellung zu beziehen, wonach COVID-19 Geimpfte Monate nach der mRNA-Impfung sterben werden.

Prof. Chahill erklärt in dem Video
vimeo.com/496720078

anhand der Studie “Immunisierung mit SARS-Coronavirus-Impfstoffen führt nach Injektion mit wildem SARS-Virus zu schwerer Immunerkrankung der Lungen“, warum mRNA-Impfstoffe mit extremen Risiken verbunden seien.

Wenn die Geimpften einige Monate nach der Impfung mit wilden Coronaviren in Kontakt kämen, dann würde ihr Immunsystem in vielen Fälle mit einem tödlichen Zytokinsturm reagieren, eben weil die Impfstoff-mRNA die Körperzellen gentechnisch so modifiziere, dass sie das Spike-Protein des Coronavirus produzieren würden. Wenn dann später ein neues Coronavirus das Immunsystem aktiviere erkenne das Immunsystem die selbst produzierten Spike-Proteine als Gefahr und starte einen Großangriff gegen die eigenen Körperzellen. Als Folge würden die Geimpften einen septischen Schock mit multiplem Organversagen erleiden, was in der Regel mit dem Tod ende.

Sind diese Bedenken von Prof. Cahill unbegründet? Wenn ja, warum?

9.

Meine abschließenden Fragen ergeben sich aus Aussagen der französischen Genetikerin Dr. med. Alexandra Henrion-Caude, ehem. Direktorin des nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung, Inserm, die in dem o.g. Video äußert, dass die Öffentlichkeit vor der Impfung über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren aufgeklärt werden müsse.

Sie verweist auf die Schlussfolgerungen aus der Studie “Informierte Einwilligung der Teilnehmer an der COVID-19 Impfstoff-Studie zum Risiko einer Verschlimmerung der klinischen Erkrankung” und deren klinische Implikationen: Das spezifische und signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) hätte den Versuchspersonen offengelegt werden müssen – sowohl jenen, die sich derzeit in Impfstoff-Studien befinden, wie auch jenen, die für die Studien rekrutiert werden.

Ebenso müssten die zukünftigen Patienten nach der Zulassung des Impfstoffs aufgeklärt werden. Diese Offenlegung müsse an prominenter Stelle und unabhängig erfolgen, um den Standard der medizinischen Ethik für das Verständnis und eine informierte Einwilligung der Patienten zu erfüllen.

Ihrer Ansicht nach würden mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern machten sie zu einer tödlichen Gefahr! Es gelte also zu klären, ob sich hinter dem Begriff “Impfstoff” ein biologisches Waffensystem verberge. In jedem Fall würden die Impfstoff-Hersteller, die WHO und ihre Ableger in den nationalen Behörden versuchen, die Nebenwirkungen (aus militärischer Sicht: Hauptwirkungen) der mRNA-Impfung auf ein mutiertes Virus abzuschieben.

Von daher bitte ich um Auskunft,

a)

wann und in welcher Form Sie die Öffentlichkeit – an prominenter Stelle – vor (!) der Impfung bzw. vor dem Beginn der Impfkampagne über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren informiert haben,

b)

ob es zutrifft, dass mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern sie vielmehr zu einer tödlichen Gefahr machen können,

c)

ob es Überlegungen gibt, für die Nebenwirkungen von mRNA-Impfungen ggf. Virus-Mutationen verantwortlich zu machen,

d)

ob gegenüber den Versuchspersonen das signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) offengelegt worden ist, also sowohl gegenüber jenen, die sich in Impfstoff-Studien befanden als auch gegenüber jenen, die sich derzeit noch in Impfstoff-Studien befinden und aktuell für diese Studien rekrutiert werden.

10.

Darf Ihr Impfstoff gegen das SARS-CoV2-Virus unter Berücksichtigung der CDC- und FDA-Standards überhaupt als „Impfstoff“ bezeichnet werden?

Nach diesen Standards darf man nur dann von einem Impfstoff sprechen, wenn dieser bei der Person, die ihn erhält, eine Immunität erzeugt und zudem eine weitere Übertragung (des Virus) verhindert, siehe hierzu u.a.:

https://t.me/deutschlandstehtauf/160

Wenn Ihr Mittel kein Impfstoff ist, was ist es dann? Mit anderen Worten: Wie wirkt Ihr Mittel im Körper des Menschen und welche Bezeichnung wäre angesichts dieser Wirkung angemessen?

11.

Haben sich die Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter Ihrer Firma mit Ihrem Impfstoff impfen lassen? Wenn nicht: warum nicht?

12.

Nach täglich aktualisierten Listen von weltweit gemeldeten Impfschäden besteht Grund zu der Annahme, dass die gegen das SARS-CoV2 verabreichten „Impfstoffe“ bzw. Mittel bereits in vielen Fällen mit schweren und schwersten Folgeschäden verbunden waren, insbesondere auch zu einem Ableben der Geimpften geführt haben.

Welche Meldungen und Erkenntnisse liegen Ihnen aktuell dazu vor, dass der von Ihnen entwickelte und verabreichte „Impfstoff“ kausal für die Entstehung von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Ableben des Geimpften verantwortlich war?

Wie wurden diese Nebenwirkungen und Folgeschäden von Ihnen statistisch erfasst? Wo sind Ihre Statistiken veröffentlicht worden bzw. abrufbar?

13.

Ist Ihnen der Nürnberger Kodex ein Begriff? Siehe hierzu u.a.:

https://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Kodex

Ist die Verabreichung des von Ihnen gegen das SARS-CoV2-Virus entwickelten Mittels unter Berücksichtigung der bereits bekannten Daten über Nebenwirkungen und Folgeschäden mit den Vorgaben des Nürnberger Kodex vereinbar?

Ist Ihre Informationspolitik unter Berücksichtigung dieser Datenlage mit dem Nürnberger Kodex vereinbar?

Ich bitte höflichst darum, mir den einleitend erbetenen Nachweis und Ihre Antworten auf meinen Fragen binnen

                             2 Wochen

per Mail zu übermitteln.

 

Für Ihre Mühe, die Öffentlichkeit möglichst umfassend und transparent über diese wichtigen Fragen zu informieren, bedanke ich mich schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Susanne und Felix Musterfamilie

(Bild: Pixabay/CC0)


 

 

erste Auskunft von BioNTech auf o.a. Fragen, erhalten am 26.1.2021:

Sehr geehrter Herr Schmitz,

gern beantworten wir Ihre Anfrage zu unserem Impfstoff.

Die Anfragen der Punkte 2, 3, 5, 7, 8 wurden an die Fachabteilung weitergeleitet und wird Ihnen von dieser separat beantwortet.

1. Für unseren Impfstoff wurde eine beschleunigte Zulassung beantragt und genehmigt

Verschiedene Zulassungsbehörden weltweit wie z.B. die europäische Arzneimittelbehörde EMA (European Medicines Agency) arbeiten derzeit in beschleunigten Zulassungsverfahren, um kontinuierlich und schnell Studienergebnisse aus derzeit noch laufenden Studien mit potenziellen COVID-19-Impfstoffen zu überprüfen, um so eine schnellstmögliche Verfügbarkeit von Impfstoffe zu ermöglichen. Ein beschleunigtes Zulassungsverfahren bedeutet jedoch nicht, dass notwendige Prüfungsschritte ausgelassen werden.

4. Die Packungsbeilage in deutscher Sprache finden Sie unter: https://www.comirnatyeducation.de/files/Comirnaty_PIL_Germany.pdf .

Der Wirkstoff ist COVID-19-mRNA-Impfstoff. Nach der Verdünnung enthält eine Dosis jeweils 30 Mikrogramm mRNA. Die sonstigen Bestandteile sind:

− ((4-Hydroxybutyl)azandiyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat) (ALC-0315)

− 2-[(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamid (ALC-0159)

− Colfoscerilstearat (DSPC)

− Cholesterol

− Kaliumchlorid

− Kaliumdihydrogenphosphat

− Natriumchlorid

− Natriummonohydrogenphosphat 2H2O

− Saccharose

− Wasser für Injektionszwecke

 

6. Ja es ist richtig, dass der Impfstoff bei -70 Grad gelagert werden muss.

mRNA ist von Natur aus sehr instabil. Um die bestmögliche Wirksamkeit der mRNA bei ihrer Verabreichung zu gewährleisten, wird der Impfstoff bei -75 °C (± 15 °C) transportiert und gelagert. Das stellt sicher, dass der Impfstoff seine nötige Stabilität und damit Wirksamkeit behält. BioNTech forscht weiter nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Stabilität. Die Gewährleistung der Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs steht dabei immer im Vordergrund.

 

9. Grundsätzlich ist eine schriftliche Einwilligung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der impfende Arzt ist jedoch zu einer Aufklärung verpflichtet und der Patient muss auch in die Impfung einwilligen. Dies kann mündlich geschehen. Üblich sind aber Aufklärungsformulare.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte mit Ihrer Ticketnummer #11065 an service@biontech.de .
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr BioNTech-Team

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