Nötigung

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Eiskalte Lüge mit mörderischen Folgen – Stellungnahme des beschwerdeführenden Anwalts im Soldaten-Impf-Prozess

Eiskalte Lüge mit mörderischen Folgen - Stellungnahme des beschwerdeführenden Anwalts im Soldaten-Impf-Prozess

 


An das
Bundesverwaltungsgericht
Geschäftsstelle 1. Wehrdienstsenat
04107 Leipzig

Zustellung über das beA (maßgebende Fassung)

Selfkant, den 8.9.2022

In den Wehrbeschwerdeverfahren

des Herrn ….

  1. BVerwG …

sind mir mit der Mitteilung des Gerichts vom 6.9.2022 lediglich die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter Dr. Langer, Dr. Eppelt und Dr. Häußler zugegangen.

Der diesseitige Befangenheitsantrag vom 5.8.2022 bezog sich aber auch auf die beiden Beisitzer Oberst i.G. Mielke und Oberstleutnant i.G. Suchordt, so dass deren Stellungnahmen noch entgegengesehen wird.

 Oder sollen uns deren Stellungnahmen vorenthalten werden? Wenn ja: Mit welcher – gesetzeskonformen – Begründung?

Die Inhalte nunmehr erhaltenen dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter vom 15.8.2022 und 25.8.2022 (Dr. Langer), 30.8.2022 (Dr. Eppelt) und 1.9.2022 (Dr. Häußler) kann auf die Soldaten, die sich von diesem 1. Wehrdienstsenat ein faires Verfahren und rechtliches Gehör erhofft haben, nur wie ein Spottgesang wirken, wenn es dort – etwa in der Äußerung von Dr. Langer vom 15.8.2022 u.a. heißt:

„Selbstverständlich wurden bei diesen Entscheidungen der gesamte schriftsätzliche und mündliche Vortrag der Beteiligten und nicht zuletzt die Ergebnisse der umfangreichen Beweisaufnahme…berücksichtigt und bedacht.“

Mit solchen Sprüchen beleidigt man förmlich die Intelligenz der Soldaten und macht sich nicht einmal die Mühe, das auch nur verbergen zu wollen.

Wie bereits dargelegt können die hier abgelehnten Richter unmöglich über „alle relevanten Sach- und Rechtsfragen beraten“ haben, wie Dr. Häußler in seiner Äußerung mitteilt, denn dann hätten sie der Sach- und Rechtslage gemäß anders entscheiden müssen und den Beschwerden stattgegeben.

Die schriftliche Entscheidungsbegründung wird nicht verdecken können, dass die Entscheidung der hier abgelehnten Richter vom 7.7.2022 ein einziger Justizskandal ist, durch den die Interessen und Rechte der Soldaten und Soldatinnen regelrecht verraten und verkauft worden sind.

Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben die hier abgelehnten Richter allenfalls „berücksichtigt und bedacht“, was den Interessen der Bundesregierung entspricht.

Man habe sich an der Rechtsprechung des BVerfGs orientiert?

Das BVerfG wird von keinem kritischen Juristen mehr ernst genommen, seitdem Prof. Dr. Harbarth dort Präsident ist. Schon 2020 war vollkommen klar, wohin die Reise mit diesem Präsidenten des BVerfGs gehen wird. Hier nur ein Beispiel von unzähligen:

„Von 880 Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht eingingen und die sich gegen die mutmaßlich grundgesetzwidrigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung richteten, gaben die Karlsruher Verfassungsrichter genau 3 — in Worten: drei! — Anträgen statt.“

Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/in-bedenklicher-verfassung

Wie wäre es mit dem Film „Die Akte Harbarth“? Siehe: https://www.kla.tv/Akte/21609

Das Video sei empfohlen. Die Quelle muss man nicht mögen, aber dadurch wird der Inhalt des Films nicht widerlegt. Mangelhaft an dieser kleinen Zusammenstellung ist allenfalls, was dort nicht alles behandelt wird.

An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätten sich die hier abgelehnten Richter jedenfalls nicht orientieren dürfen.

Zum einen wegen der auch dort zwingend zu beachten rechtlichen Einwendungen, die sich aus dem Grundgesetz, dem Europa- und Völkerrecht und insbesondere auch aus dem Nürnberger Kodex ergeben und die auch das BVerfG hätte beachten müssen. Menschen mit einer solchen Nachweispflicht faktisch zur Teilnahme an einem gigantischen Experiment mit hochgefährlichen Covid-19-Injektionen zu nötigen, das ist himmelschreiendes Unrecht und nicht nur ein Beleg für den Verfall jeder Rechtskultur, sondern für den Verlust jeder Empathie und Menschlichkeit.

Hierzu haben wir umfassend vorgetragen, auch durch Verweis auf gleichlautende Beurteilungen durch das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta).

Zum anderen schon wegen der Tatsache, dass das BVerfG bekanntlich überhaupt keine Beweisaufnahme durchgeführt und somit keinen einzigen Sachverständigen zu den Sachfragen angehört hat, von deren Beurteilung Leben und Gesundheit so vieler Menschen abhängen. Schon das alleine beweist m.E. eindeutig, dass dieses BVerfG von vornherein überhaupt nicht an einer Aufarbeitung aller wichtigen Beweisfragen interessiert war. Da wurde über Wohl und Wehe von Millionen Menschen einfach „nach Aktenlage“ entschieden.

Damit wurde die Nötigung aller, die in den in § 20 a Abs. 1 IfSG genannten Einrichtungen tätig sind, auch noch mit dem Anschein von Legalität versehen. Und daran soll man sich als Richter, der auf das Grundgesetz einen Eid geleistet hat, orientieren? Tatsächlich? Warum „orientieren“ sich Bundesrichter nicht einfach wieder an den Grundrechten und am Grundgesetz?

Wenn man sich als Richter an geradezu rechtsnihilistischen Entscheidungen orientiert, die fundamentale Grundrechte faktisch außer Kraft setzten, dann dürfte totale Orientierungslosigkeit die Folge sein. Eine solche Orientierungslosigkeit war in diesen Wehrbeschwerdeverfahren aber zu vermeiden, da hier Leben und Gesundheit aller Soldaten auf dem Spiel steht. Die hier abgelehnten Richter hätten lediglich den Vortrag der Beschwerdeführer zur Kenntnis nehmen müssen, und dann hätte sich die Frage, ob man sich an diesem BVerfG „orientieren“ darf, von selbst beantwortet.

Die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter sind aus der Sicht des Beschwerdeführers jedenfalls nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit auszuräumen. Ganz im Gegenteil: Wie zum Spott der Soldaten und Beschwerdeführer betonen alle Berufsrichter auch noch gleichermaßen, dass man den Vortrag und Antragsteller sowie das Ergebnis der Beweisaufnahme doch berücksichtigt haben. Auch wenn die mündliche Beschlussbegründung und die Pressemitteilung hierzu – gem. der Äußerung von Dr. Häußler – „nur de(n) wesentlichen Gedankengang der Entscheidung“ vermitteln können, so lässt doch gerade dieser „wesentliche Gedankengang“ zweifellos erkennen, dass die hier abgelehnten Richter bei der abschließenden Entscheidung des Senats gar keine Fakten und Argumente mehr „berücksichtigt“ haben können, die die unbestreitbare (!) hohe Gefährlichkeit der Covid-19-Injektionen belegen.

Haben diese Covid-19-Injektionen sogar – wie die Sachverständige Prof. Dr. Kämmerer ausführte – sogar Biowaffenqualität? Muss man sowas von Amts wegen aufklären? Diese Richter hat das nicht interessiert. Alles total egal, das Experiment muss weitergehen.

Aus den bereits von Prof. Dr. Schwab, dem Kollegen Tobias Ulbrich und mir dargestellten Gründen haben die hier abgelehnten Richter somit zentrale Erkenntnisse des Vortrags und der Beweisaufnahme und vor allem die eindeutige Rechtslage vollständig ignoriert, so dass der Beschluss vom 7.7.2022 mehr als nur überraschend war und vor allem in jeder Hinsicht unvertretbar war.

Der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter bestand in Wahrheit darin, die wahre Sach- und Rechtslage in entscheidungserheblicher Hinsicht total zu ignorieren und der Presse und damit der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass die Daten des PEI „valide“ und die Covid-19-Injektionen nicht mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit der Soldaten verbunden sind.

Das zu behaupten ist schlicht eine Lüge. Diese Behauptung zur Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu machen ist Rechtsbeugung.

Es ist bezeichnend, dass die hier abgelehnten Richter auf die diesbezüglichen konkreten Vorhaltungen in den Begründungen zur diesseitigen Anhörungsrüge nicht mit einem Wort konkret eingehen. Das bekräftigt die Besorgnis der Befangenheit abermals nachdrücklich.

Auf die Begründungen zu der Anhörungsrüge und den Befangenheitsantrag wird zur Vermeidung von Wiederholungen abermals verwiesen.

Ich fasse noch einmal kurz zusammen, was hier insbesondere zu „berücksichtigen“ war und ist:

Die Richter des 2. Wehrdienstsenats haben den Rechtsstandpunkt der hier abgelehnten Richter in ihrem Beschluss vom 18.8.2022 in einem weiteren parallelen Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 46.11 und 1 W-VR 15.22 unter Randnummer 21 so wiedergegeben wie er auch von uns – dem Beschwerdeführer und seinen Bevollmächtigten – erfasst worden ist.

Denn in diesem Beschluss vom 18.8.2022 wird die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats bzgl. seiner Entscheidung vom 7.7.2022 unter RN 21 dahingehend zusammengefasst, dass sich dieser Senat „an seiner Einschätzung …nicht im Sinne einer auch zukünftige Verfahren präjudizierenden Grundsatzentscheidung gebunden“ sehe. Denn er betone ja zugleich, „eine Daueranordnung wie sie in Gestalt der Verpflichtung zur COVID-19-Impfung vorliege, könne bei veränderten Umständen unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft sein.“ Auf der Grundlage eines „aktuellen Erkenntnisstandes“ könne dann „eine erneute Würdigung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen“ erfolgen.

Ich weiß nicht, wie es den Soldaten da draußen geht, wenn sie das lesen müssen, aber bei dem letzten Satz musste ich herzhaft lachen. Wirklich toll, was da alles nur passieren könnte, wenn solche Richter irgendwann nochmal – wieder von der Rechtslage des § 17 a SG losgelöst (?) – das „Ermessen“ und „die Verhältnismäßigkeit“ würdigen, vor allem, wenn sogar der „aktuelle Erkenntnisstand“ noch nicht ausgereicht hat, um die Voraussetzungen des (kein Ermessen vorsehenden) § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu bejahen.

Es mag ja so sein, dass Sätze wie „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei…“ (1 Kor 13, 1 ff.) den Menschen auch in finsteren Zeiten am Leben erhalten können. Nach der Veranstaltung vom 7.7.2022 wird aber kein Soldat mehr auf die Idee kommen, eine solche Botschaft ausgerechnet auf diese Richter des 1. Wehrdienstsenats zu beziehen.

Und es ist wirklich höchst bedauerlich, dass Dr. Häußler auch den Vorsitz im 2. Wehrdienstsenat innehat und auf diese Weise mit den Richter des Senats verbunden ist, die jetzt auch über seine Befangenheit zu befinden haben.

Auch wir können die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats zu seiner Entscheidung in den Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 in der Tat nur so verstehen, dass die hier abgelehnten Richter des 1. Wehrdienstsenats den Beschwerdeführern und der Öffentlichkeit damit sagen wollen, dass ein Richter das gesamte geschriebene Recht (einschl. Völker- und Europarecht und Grundgesetz) und damit auch das zwingende Recht mit der Erwägung suspendieren kann, das er sich selbst das „Ermessen“ dazu einräumt.

Mit anderen Worten: Der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats in den Verfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 an die Öffentlichkeit war wohl die, dass Richter auch dort, wo den Behörden – so wie in § 17 a Abs. 4 Satz 2 SG – in der Norm kein Ermessen eingeräumt worden ist, jetzt mit irgendwelchen, vom Inhalt der jeweiligen Norm total gelösten abstrakten Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit zwingendes Recht dadurch suspendieren können, indem sie einfach dort ein Ermessen in eine Norm hineinlesen, wo überhaupt kein Ermessen steht.

Das war der deutschen Rechtspflege bis dahin nicht bekannt, dass Richter quasi kraft „richterlicher Rechtsfortbildung“ mit der offenbar neu geschaffenen Rechtsfigur des „Prinzips des unbegrenzten Ermessens“ auch gleich einen Geltungsvorrang von Akten der Judikate gegenüber Akten der Gesetzgebung in Anspruch nehmen können.

Immerhin sind Richter doch gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG eigentlich an die Grundrechte und an Recht und Gesetz gebunden. Denn darauf basierte im Kern die unfassbare Willkür des 1. Wehrdienstsenats in der Entscheidung vom 7.7.2022, der „wesentliche Gedankengang“ sozusagen.

Ist das also die neue Form der Gewaltenteilung und die jetzt maßgebliche Richtlinie richterlicher Rechtsfindung, auch bei Bundesrichtern? So in dem Sinne „Wir räumen uns überall Ermessen ein, auch wo das Gesetz keins vorsieht, und was das Gesetz auch beinhalten mag: Verhältnismäßig ist, was die (veränderten) Umstände, so wie wir sie wahrnehmen, uns vorgeben.“?

Wir alle wären im 1. Jura-Semester durch jede Grundrechtsklausur gefallen, wenn der vorgegebene Klausursachverhalt die erhebliche Gefahr der Covid-19-Injektionen für Leib oder Leben der Soldaten unstreitig gestellt hätte und der zwingende Inhalt von § 17 a Abs. 4 S. 2 SG (der kein Ermessen vorsieht !!!!) von uns dann in der Lösung mit der (sinngemäßen) Erwägung ausgehebelt worden wäre:

„Zum Glück ist aber alles eine Frage des Ermessens, also auch die Frage, ob wir zwingendes Recht ohne Ermessen überhaupt berücksichtigen und anwenden. Und da alles Ermessen ist, können wir uns stets fragen, ob es – aus unserer (richterlichen) Sicht oder der Sicht unserer Regierung, deren Wohlgefallen uns so wichtig ist – unter den gegebenen (politischen?) Umständen wirklich verhältnismäßig sein kann, Leben und Gesundheit der Soldaten gem. der zwingenden Norm des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu schützen. Mag der Gesetzgeber – u.a. auch – in § 17 a Abs. 4 S. 2 SG schon entschieden haben, was für den Soldaten zumutbar und damit noch verhältnismäßig ist. Wir sind die Rechtsprechung und können mit Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit Wertungen treffen, die § 17 a Abs. 4 S. 2 SG suspendieren. Das sollte schon im Jurastudium verstanden werden. Und wenn ein Ministerium ohne Verordnungskompetenz und bloß mit Verwaltungsvorschriften gänzlich neue und experimentelle Gentechnologien bei den Soldaten erproben möchte, dann ist das nach richterlichem Ermessen…verhältnismäßig, ganz gleich, was die Folgen sind. Wenn der Vorgesetzte befiehlt, dann hat der Soldat zu folgen.“

Es sei nochmals in Erinnerung gerufen, dass § 17 Abs. 4 S. 2 SG folgenden eindeutigen Wortlaut hat: „Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“ Begriffe, die für die Rechtsfolgenseite ein Ermessen vorsehen (wie „kann“) findet man dort also def. nicht.

Wieso wird hier dennoch pauschal und in Bezug auf § 17 a Abs. 4 SG von „Ermessen“ gesprochen?? Auf die schriftliche Begründung dazu sind wir alle wirklich sehr gespannt. Diese Entscheidungsbegründung dürfte absehbar das Prädikat „historisch“ bekommen.

Wie kann man angesichts des Vortrags der Beschwerdeführer in den vorgenannten Verfahren, der eindeutigen Faktenlage – insbesondere zur „Impf“-Todesstatistik der Covid-19-Injektionen – und der geradezu erschreckenden Erkenntnisse aus der Befragung der Vertreter von RKI und PEI dementieren, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen und sehr konkreten Gefahren für Leben und (!) Gesundheit aller Soldaten verbunden sind?

Wo räumt § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG ein Ermessen ein?

Wo räumt § 17 a Abs. 1 SG ein Ermessen ein?

Wieso lässt die Verletzung des Zitiergebots in § 17 a SG hinsichtlich des Rechts auf Leben Raum für ein „Ermessen“?

Wo räumen die aufgezeigten Schranken, die sich aus den benannten Grundrechten, Europa- und Völkerrecht und dem Nürnberger Kodex ergeben, ein Ermessen ein?? Der Nürnberger Kodex ist unabhängig von § 17 a SG zu prüfen.

Wann wurden die Soldaten korrekt aufgeklärt?

Wie wirkt sich die Nötigung der Soldaten auf die Wirksamkeit von deren „Einwilligung“ in diese Injektionen aus?

Kann und darf der Beschwerdegegner ohne Verordnungskompetenz und mit innerdienstlichen Regelungen, die letztlich nur die Rechtsqualität von Verwaltungsvorschriften haben, sich selbst ein Ermessen einräumen, das § 17 a SG zu einer Art für den Beschwerdegegner „insgesamt im Ermessen stehenden“ Norm macht?

Fragen über Fragen, deren Beantwortung die hier abgelehnten Richter in einer schriftlichen Begründung absehbar verweigern und ausblenden müssen, damit die Öffentlichkeit über die wahre Rechtslage hinweggetäuscht werden kann, so in dem Sinne: „Worüber wir nicht reden, das gibt es nicht.“

Aber vielleicht kommt ja – irgendwann – ein Einsehen der Justiz, wenn erst einmal auch die noch ungeimpften Soldaten „geimpft“ oder aus dem Dienst ausgeschieden sind. Auch wenn diese Injektionen – wie längst allgemein bekannt ist – keinen Nutzen haben, nichts verhindern und auch nichts abmildern: Das gentechnische Experiment muss offenbar erst einmal weitergehen, bis die „Umstände“ – welche auch immer das sein mögen – sich halt „verändert“ haben.

In den Vorständen der Pharmariesen kann der Champagner erst einmal weiter in Strömen fließen. Die Umsätze sind erst einmal gesichert. So scheint es jedenfalls.

Ist das also die Botschaft der Wehrdienstsenate, dass vom Inhalt der jeweiligen Normen losgelöste abstrakte Betrachtungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit letztlich jede (Schutz-)Norm jeder Rechtsebene vollständig aufheben kann?

Wenn das so ist? Wozu haben wir denn dann überhaupt noch ein geschriebenes Recht in Gestalt von § 17 a SG?

Dazu haben sich die hier abgelehnten Richter in ihrer dienstlichen Erklärung nicht ansatzweise positioniert, obschon dies von ihnen gefordert worden ist.

Schon angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG hätten die hier abgelehnten Richter ihre Prüfung frühzeitig beenden und den Beschwerden der Beschwerdeführer in diesen und allen vergleichbaren Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Impfpflicht der Soldaten stattgeben können und auch stattgeben müssen.

Dass mit diesen Covid-19-Injektionen eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist, dementiert nun wirklich niemand mehr, sogar das BVerfG nicht.

In diesem Kontext sei noch einmal besonders auf die Beweislastverteilung nach § 84 AMG hingewiesen, wo es heißt:

„(2) 1Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist.“

Die Bundeswehr hätte also beweisen müssen, dass alle Soldaten, die im zeitlichen Zusammenhang mit den aufgenötigten Covid-19-Injektionen (schwer) erkrankt oder verstorben sind, nicht infolge dieser Injektionen zu Schaden gekommen sind.

Hat sie nicht, kann sie auch nicht.

Nochmals: Zu diesen erheblichen Gefahren wurde von den Beschwerdeführern mehr als nur hinreichend, unwiderlegt und faktisch auch unwiderlegbar vorgetragen.

Diese Covid-19-Injektionen haben sogar ausweislich der Statistiken des PEI zu einer Vielzahl von Todesfällen und sehr schweren Erkrankungen geführt.

Der Beschwerdegegner hat diese erheblichen Gefahren im Verfahren schließlich selbst durch seine eigenen Daten bestätigen müssen. Die Daten waren eindeutig: Totale Explosion der Erkrankungen bei der Bundeswehr seit Beginn der Covid-19-Injektionen Duldungspflicht in November 2021.

Das BVerwG hätte diesem Wahnsinn ein Ende setzen können. Hat es aber nicht. Es gab dieser Covid-19-„Impf“-Agenda seinen Segen und ist damit letztlich mitverantwortlich für alles, was seit dem 7.7.2022 durch diese Covid-19-Injektionen an Leid über die Menschen gebracht worden ist.

Hätte die Welt erfahren, dass diese Covid-19-Injektionen so gefährlich sind, dass sie keinem Soldaten – und auch sonst keinem Soldaten – zugemutet werden können, dann wäre der Wahnsinn vorbei gewesen. Das Hoch der Aktien der Pharmariesen und die Karriere aller Befürworter dieser „Impf“-Kampagne freilich auch. Es hätte vorbei sein können. Hätte.

Und so geht das Leiden und das Sterben weiter. Es wird sogar immer schlimmer, da die EMA jetzt sogar neue „Impfstoffe“ ungeprüft zulässt.

So heißt es in einem Beitrag von ScienceFiles vom 5.9.2022 u.a.:

Verraten und verkauft: 4.240.325 Meldungen von Nebenwirkungen nach COVID-19 “Impfung” und EMA lässt dennoch neuen “Impfstoff” UNGEPRÜFT zu

Wir kommen uns langsam wie eine Schallplatte vor, die in der selben Rille hängen geblieben ist.

Woche um Woche berichten wir unglaublich hohe Zahlen von Nebenwirkungen, die nach einer COVID-19 Gentherapie / Impfung gemeldet werden, und gemeldet werden maximal 10% bis 20% der Nebenwirkungen, die tatsächlich anfallen, und Woche um Woche tun die Verantwortlichen im Polit-Zirkus und ihre willfährigen Helfer in den Zulassungsbehörden, die für die Überwachung der SICHERHEIT der Impfstoffe zuständig sind so, als gäbe es diese immense Anzahl an gemeldeten Nebenwirkungen nicht.

Seit dem Beginn des Impf-Experiments ist die Datenbank der WHO auf 4.240.325 Meldungen angeschwollen, die eine Nebenwirkung zum Gegenstand haben, die sich nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie eingestellt hat. Obschon die Anzahl der “Impfungen”, die derzeit durchgeführt werden, deutlich nachgelassen hat, steigt die Anzahl der Nebenwirkungen, die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie gemeldet werden, munter weiter. Seit unserer letzten Berichterstattung vor 14 Tagen sind 58.064 Meldungen in der Datenbank der WHO hinzugekommen. 58.064 Menschen, die nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie ein Leiden, oft genug eine schwere Erkrankung entwickelt haben und deren Schicksal weiterhin von den Verantwortlichen VOLLSTÄNDIG ignoriert wird. Sie sind eben Kollateralschäden auf dem Weg zum großen Impftriumph, von dem man immer mehr den Eindruck gewinnt, dass er sich ausschließlich in Profit bei den Herstellern der angeblichen Impfstoffe niederschlägt. Und ganz so, als wollte man bei der European Medicine Agency (EMA) oder der US-amerikanischen FDA oder der britischen MHRA Insult zu Injury hinzufügen, wurden in den letzten Tagen die “neuen” Gentherapien von Moderna und Pfizer/Biontech, die an eine Variante von Omikron angepasst sind, die es mittlerweile kaum mehr gibt, von den Zulassungsbehörden durchgewunken. Ganz so, als gäbe es die vielen Nebenwirkungen, die vielen Menschen, die nach der weitgehend nutzlosen COVID-19 Impfung / Gentherapie gesundheitliche Schäden berichten, nicht…“

Quelle:

https://sciencefiles.org/2022/09/05/verraten-und-verkauft-4-240-325-meldungen-von-nebenwirkungen-nach-covid-19-impfung-und-ema-laesst-dennoch-neuen-impfstoff-ungeprueft-zu/

In einem weiteren Beitrag auf achgut.com vom 29.8.2022 findet sich ein weiterer aufschlussreicher Artikel, der sich mit dem Thema „Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland“ befasst. Dort heißt es:

„Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland

Von Andreas Zimmermann.

Eine Mitte August veröffentlichte Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Der Inhalt ist absolut beunruhigend.

Am 10. August haben der Pädagoge Prof. Dr. Christof Kuhbandner (Uni Regensburg) und der Mathematiker Prof. Dr. Matthias Reitzner (Uni Osnabrück) eine Untersuchung zur Übersterblichkeit in Deutschland 2020–22 vorgelegt.

Die Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Die Autoren betonen, dass die Diagnose „Tod durch COVID“ für 2020/21 wegen zahlreicher Fehldiagnosen nicht brauchbar ist und man für die Jahre 2021 und 2022 ebenfalls ein allgemeines Maß benötigt; wir werden später sehen, warum. Dieses Maß ist die allgemeine Sterblichkeit, für die es in Deutschland erstklassige Daten gibt. Auf diese greifen die Autoren zurück.

Anders als viele bisher veröffentlichte Studien zur Übersterblichkeit nutzen die Autoren aktuarielle Verfahren, die für diese Fragestellung die besten verfügbaren Methoden bieten und auch von den Mathematikern (Aktuaren) der Lebens- und Krankenversicherungen eingesetzt und vom Regulator (BAFIN) akzeptiert werden. Insbesondere nutzen die Autoren historische Trends, aktuarielle Sterbetafeln, Parameter- und Modellierungssensibilität sowie Konfidenzintervalle. Sie betrachten die verschiedenen Altersgruppen, unabhängige Variablen als Faktoren sowie die Entwicklung der Totgeburten.

Die Ergebnisse sind erstaunlich. Während es im „Pandemiejahr“ 2020 (an dessen Ende längst Herdenimmunität bestand) keine nennenswerte Übersterblichkeit gab, kam es 2021 zu einer massiven Übersterblichkeit der jungen Altersgruppen unter 70 von mindestens 3 bis 10 Prozent über dem zu erwartenden Niveau.

Bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit

Unter dem Gesichtspunkt des Einflusses der Modellierungs- und Parametrisierungsannahmen zeigen die Autoren, dass die Auswahl der Referenzsterbetafeln und die Verwendung des Langlebigkeitstrends in der Analyse für 2020 einen entscheidenden Effekt auf die Frage nach dem Vorhandensein einer Übersterblichkeit hat. Für 2021 ist der Effekt geringer, es ergibt sich bei fast allen Referenzsterbetafeln eine deutliche Übersterblichkeit. Während die Differenz der Anzahl der Toten 2020 zu der statistisch zu erwartenden Anzahl nur 0,28 Standardabweichungen entsprach, entsprach sie für 2021 mehr als 2 Standardabweichungen. Das ist ein gewaltiger Wert, beim Intelligenzquotienten sind das beispielsweise 30 IQ Punkte (wer einen IQ von 130 hat, befindet sich 2 Standardabweichungen vom Mittelwert 100 und gehört bereits zu den 2 Prozent Intelligentesten).

Die Autoren weisen bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit nach, die erst wieder 2022 nachließ. Dieser Anstieg ist auch bei den Totgeburten zu sehen. Bei den 60- bis 79-Jährigen gab es schon ab Anfang 2021 eine starke Übersterblichkeit, die bis heute mit gewissen Schwankungen anhält. Dies ist die Altersgruppe mit der massivsten Durchimpfungs- und Boosterquote.

Die Autoren sagen deutlich, dass es 2020 keine nennenswerte Übersterblichkeit gab. Die extrem deutliche Übersterblichkeit ab April 2021 (bei den Ü60 ab Januar), die sich je nach Referenzsterbetafel und Annahmen zum Langlebigkeitstrend für 2021 auf 25 bis 45 Tausend aufsummiert, erklären die Autoren nicht.

Was die Autoren nicht schreiben

Die Übersterblichkeit lässt sich jedenfalls durch COVID nicht erklären. Erstens dürfte im Januar 2021 bereits die Herdenimmunität erreicht worden sein, zweitens ist die Infection Fatality Rate des Erregers SARS-CoV-2 viel zu gering, um eine Übersterblichkeit junger Menschen in dem beobachteten Ausmaß zu erklären – bei den unter 60-Jährigen ist die IFR unter 1 zu 5.000 und fällt dann mit sinkendem Alter weiter ab; junge Menschen zeigen keine Sterblichkeit durch das Virus.

Als einziger Faktor, der das Phänomen erklären kann, kommt meines Erachtens die Impfkampagne infrage. Die Autoren lassen diese Frage offen. Wir müssen aber davon ausgehen, dass die modRNA- und cDNA-basierten Impfstoffe bei jedem 1.000. bis 2.000. Impfling innerhalb des ersten Jahres nach der „vollständigen Impfung“ (zwei Dosen) zum Tod führen. Nach den sehr gut durchdachten Schätzungen der Autoren hatten wir im Jahr 2021 25 bis 45 Tausend mehr Tote als erwartet. Bei etwa 50 Millionen Menschen, die mindestens zwei Impfdosen bekommen haben, müssen wir also mit 25 bis 50 Tausend Impftoten rechnen. Die Zahlen stimmen gut überein und beziehen auch die durch Impfung getöteten Neugeborenen mit ein, nicht aber die durch die Impfstoffe induzierten Aborte. Es ist extrem plausibel, dass die Impfkampagne die Übersterblichkeit erklärt.

Zu den nichttödlichen, aber invalidisierenden Impfnebenwirkungen kann die Studie nicht herangezogen werden, da sie nur Sterbezahlen betrachtet. Es ist aber laut der inzwischen gestoppten Nebenwirkungsstudie der Charité davon auszugehen, dass dieser Personengruppe mindestens 350 bis 500 Tausend Menschen angehören.(Hervorhebungen im Text durch Fettdruck und Unterstreichungen wurden durch Unterzeichner hinzugefügt)“

Beweis: Sachverständiges Zeugnis von Prof. Dr. Christof Kuhbandner, wie vor

Es gibt viele vergleichbare Veröffentlichungen zu signifikant erhöhten Sterbefallzahlen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Covid-19-„Impf“-Kampagne, siehe:

In einem Beitrag auf corona-blog.net vom 28.6.2022 – also aus der Zeit von vor dem 7.7.2022 – heißt es u.a.:

„Ab Sommer 2021 sehen wir erheblich und signifikant erhöhte Sterbefallzahlen (15% bzw. 20% bei einer Prognose-Standardabweichung von 4% in den Sommermonaten) verglichen mit der Extrapolation des früher stabilen, regelmäßigen und daher sehr gut zu extrapolierenden Verlaufs der Sterbefallzahlen der Indikator-Personengruppe (Bundesland Bayern, 65 bis 75 Jahre). Das zeitliche Zusammentreffen mit den Corona-„Impf“-Kampagnen deutet auf einen ursächlichen Zusammenhang hin. Wer anzweifelt, daß die sogenannten „Impfungen“ (eigentlich sind es Gen-Therapien) ursächlich für die auffällig erhöhten Sterbefallzahlen sind, möge andere Mechanismen dafür finden und nennen, und diese unten in dem frei zugänglichen Kommentarbereich mitteilen.“

Quelle:

https://corona-blog.net/2022/06/28/dramatische-zunahme-der-sterbefaelle-seit-beginn-der-sogenannten-corona-impfungen-in-der-indikator-personengruppe/

So verheerend sind also in Wahrheit die Folgen der massenhaften Covid-19-Injektionen.  Es ist in diesem Land sogar zu einer signifikanten Übersterblichkeit gekommen, die nicht anders erklärt werden kann.

Lesenswert auch die folgende Grundsatzbemerkung in der vorgenannten Quelle:

„Echte, freie und jahrhundertelang erfolgreiche Wissenschaft lebt vom ständigen Hinterfragen und Anzweifeln, von Fakten und vom offenen Diskurs. Sogenannte „Faktenchecker“, das geplante Wahrheitsministerium Orwell‘scher Art und im vorauseilendem Gehorsam die Zensur in „sozialen“ Medien und selbst in Zeitschriften mit bisher einigermaßen gutem Ruf…sind das komplette Gegenteil davon und ein Rückfall ins Mittelalter mit der Dogmen-Unkultur, in der sich damals herrschenden Tyrannen anmaßten festlegen, was „gut“ und „richtig“ zu sein hatte.“

Den hier abgelehnten Richter wurde das Hinterfragen und Anzweifeln sehr leicht gemacht. Der Vortrag der Beschwerdeführer und ihrer Experten und die Befragung der Vertreter von RKI und PEI haben alle Quellen, Fakten und Erkenntnisse geliefert, die sie sich für eine felsenfeste und im Grunde auch unwiderlegbare Begründung zur Stattgabe der Beschwerden der Beschwerdeführer nur hätten wünschen können.

Aber dennoch sollen die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG, so der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter, nicht erfüllt sein.

Die Menschen sterben weltweit wie die Fliegen an diesen Injektionen, noch viel mehr Menschen werden schwer krank, verfallen in Siechtum, dürften für ihr Leben gezeichnet sein. Aber all das bedeutet aus Sicht dieser abgelehnten Richter natürlich noch lange nicht, dass das man solche Fakten zu Gunsten der Richter „berücksichtigen“ muss.

Wenn die hier abgelehnten Richter also nicht einmal mitbekommen haben, dass diese Covid-19-Injektionen hochgefährlich sind, dann müssen sie – wenn sie den diesseitigen Vortrag und die Beweisaufnahme nicht bewusst ignoriert haben – erhebliche Teile von Vortrag und Beweisaufnahme schlicht verschlafen haben. Rechtliches Gehör wird so nicht gewährt, ein faires Verfahren so unmöglich gemacht.

Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben diese Richter am Ende, als es darauf ankam, am 7.7.2022, in Wahrheit wohl nur eines „berücksichtigt“: das politische Interesse, das seit März 2020 offenbar nur noch Ausdruck der Interessen der Pharmaindustrie und ihrer Anteilseigner ist.

Also haben sich die hier abgelehnten Richter für den 7.7.2022 eine mündliche Begründung zusammengebastelt, die so sich so anhörte, als wäre sie nur für die Bundesregierung und die unkritisch-regierungstreue Mainstream-Presse bestimmt, die sich der Agenda dieser Regierung verschrieben hat. Nachdem seit März 2022 selbst die öffentlich-rechtlichen Medien zunehmend über Impfschäden berichtet haben, war es offenbar höchste Zeit, die regierungshörige Presse und damit die Öffentlichkeit „zu beruhigen“.

Das kam zu spät. Bekanntlich steht der Bundesgesundheitsminister unter starkem Druck, weil er die Öffentlichkeit mit Aussagen wie die, diese Covid-19-Injektionen seien „nebenwirkungsfrei“, offensichtlich belogen hat. Gerade er musste es besser wissen.

Stellvertretend für viele vergleichbare Quellen sei nur auf diese verwiesen:

https://www.allgemeine-zeitung.de/politik/deutschland/coronavirus-impfung-doch-nicht-nebenwirkungsfrei_25588664

https://www.berliner-zeitung.de/news/schwere-nebenwirkungen-gesundheitsministerium-veroeffentlicht-falsche-zahlen-paul-ehrlich-institut-corona-impfung-biontech-karl-lauterbach-li.248896

Aussagen wie „Die Daten des PEI sind valide“ können, da sie die Beweisaufnahme auf den Kopf gestellt haben, nur den Zweck erfüllt haben, von der Presse so verbreitet zu werden, damit sie Aktienkurse bloß nicht ins Wanken kommen.

Langfristig wird den Geschäftsführern von BioNTech nicht helfen. Die juristische Aufarbeitung wird kommen. Wenn nicht in diesem Verfahren, dann eben in einem anderen. Zur Not – diese persönliche Bemerkung gestatte ich mir – eben durch Gott selbst. Auf dessen Beistand müssen die Soldaten wohl eher hoffen als auf diesen 1. Wehrdienstsenat.  Mögen die Soldaten ihre Gesundheit bis dahin erhalten und dann erleben, ob die Verteidigung „Ich scholze jetzt. Ich kann mich nicht erinnern.“ noch hilft. Der Trost des Glaubens besteht ja auch darin, dass niemand an Gott vorbeikommt, auch kein Amtsinhaber, der sich so verhält, als würde er was anderes glauben.

Im Interesse des Lebens und der Gesundheit der Soldaten wäre schon das bzw. die weitere Aufarbeitung dieser Tatsache, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind, Grund genug, um das Verfahren wieder zu eröffnen und die Beweisaufnahme fortzusetzen.

Wir sollten dann auch alle „impf“-geschädigten Soldaten anhören, die wir bereits benannt haben. Spätestens dann sollte deutlich werden: Schon ein verpfuschtes Leben ist ein Opfer zu viel. Ein Menschenleben zählt mehr als Umsätze der Pharmaindustrie.

Freilich müssen wir dann mit anderen, unbefangenen Richtern weitermachen.

Eine solche Handhabung wäre hier zwingend, wenn sich die Gerichte ihrer Pflicht, sich schützend vor das Leben zu stellen, noch bewusst sind.

Meine Stellungnahme schließt nicht aus, dass die anderen Bevollmächtigten innerhalb der gesetzten Frist ebenfalls noch eine Stellungnahme zu den dienstlichen Äußerungen abgeben werden.

 

Schmitz

Rechtsanwalt

 

+++

Nachtrag vom 09.September 2022:

In den Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn …

wäre es bei Stattgabe der Anhörungsrüge auch dringend geboten, Dr. Ole Wichmann vom RKI noch einmal ergänzend zur Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen, insbesondere zur Wirksamkeit des BioNTech-Pfizer „Impf“-Stoffs Comirnaty anzuhören.

Es spricht alles dafür, dass Dr. Ole Wichmann im Rahmen seiner Anhörung vor Gericht schlicht die Unwahrheit gesagt hat, als er dort – wie ein Mitarbeiter der PR-Abteilung von BioNTech-Pfizer – das Hohelied auf die angeblich ach so hohe Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen sang.

Auf dieser unzutreffenden Behauptung bzw. falschen Annahme basiert die hier angegriffene Entscheidung vom 7.7.2022 ganz maßgeblich.

Wird der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats hierzu doch in der Pressemitteilung wie folgt auf den Punkt gebracht:

„Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Rn. 157 ff., 173 f.).

Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigen-anhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.).

Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen…“ (Zitat Ende, Unterstreichungen durch Unterzeichner hinzugefügt)

Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2022/44

Auf der Seite corona-blog.net wurde am 15.8.2022 der „Assessment-Report“ zur Risiko-Nutzenbewertung des BioNTech-Pfizer Impfstoffs Comirnaty veröffentlicht, siehe:

https://corona-blog.net/2022/08/15/ema-unterlagen-zu-biontech-aus-2020-offenbaren-keine-zuverlaessige-schlussfolgerung-ueber-die-wirksamkeit-des-impfstoffs/

Am Ende dieses Beitrags findet sich ein Button, mit dem man den vollständigen (teilweise geschwärzten) Report herunterladen kann.

In diesem Assessment-Report heißt es im Abschnitt 3.3 auf Seite 157 u.a. (über

„Ihm fiel Abschnitt 3.3 auf Seite 157 auf, den wir hier kurz in Übersetzung zitieren wollen:

3.3. Unsicherheiten und Einschränkungen in Bezug auf positive Auswirkungen

Auf der Grundlage der verfügbaren begrenzten Daten kann 7 Tage nach der zweiten Dosis keine zuverlässige Schlussfolgerung über die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere COVID-19 gezogen werden. Die geschätzte Wirksamkeit gegen schwere COVID-19-Ereignisse, die mindestens 7 Tage nach der zweiten Dosis auftraten, betrug 66,4 %, mit einem großen und negativen unteren Grenzwert (95% CI: -124,8 %; 96,3 %).

Zum Stichtag der Analyse trat nur eine begrenzte Anzahl von Ereignissen auf (1 bzw. 4 Fälle in der Impfstoff- bzw. Placebogruppe). Die posteriore Wahrscheinlichkeit für die tatsächliche Wirksamkeit des Impfstoffs ≥ 30 % (74,29 %) erfüllte nicht das vordefinierte Erfolgskriterium. Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“ (Zitat Ende)

Quelle:

https://corona-blog.net/2022/08/15/ema-unterlagen-zu-biontech-aus-2020-offenbaren-keine-zuverlaessige-schlussfolgerung-ueber-die-wirksamkeit-des-impfstoffs/

Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor

Ich hebe nochmals den Satz hervor:

„Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“

Dem Vertreter des RKI Dr. Ole Wichmann muss dieser „Assessment-Report“ schon bei seiner Anhörung am 2. Verhandlungstag bekannt gewesen sein.

Unter dem vorgenannten Link findet sich auch folgender Leserkommentar, dem in Grunde nichts hinzuzufügen ist:

„Da die untere Grenze des 95% Konfidenzintervall mit -124.8% stark negativ ist, könnte man auch behaupten, die Impfung erhöht das Risiko schwerer Verläufe. Mit den Daten ließe sich diese Hypothese jedenfalls nicht widerlegen. Dennoch haben die Behörden zu Beginn der Zulassung genau dies behauptet, dass der Impfstoff vor schweren Verläufen schützt, und sie tun dies immer noch. Das steht auch so in den Informationsblättern zur Einwilligung in die Impfung. Ich frage mich, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage darf dies behauptet werden? Aus dem Assessment Report geht dies jedenfalls nicht hervor und eine eigene Risiko-Nutzenbewertung auf Basis einer Placebo kontrollierten, randomisierten Studie hat keine nationale Behörde durchgeführt, da bin ich mir sicher. Deswegen wurde ja an die EMA verwiesen, weil die deutschen Aufsichtsbehörden keine eigene Risiko-Nutzenbewertung durchgeführt haben.

Damit zeigt für mich wieder einmal, dass Staat und die Pharmakonzerne zusammenarbeiten, die Menschen getäuscht und sich über Gesetze zum Schutz der Bevölkerung hinweggesetzt haben. Was ist dann eigentlich mit den Einwilligungserklärungen, sind die noch rechtlich wirksam? Und wer haftet bei schweren Impfschäden, wenn die Einwilligung aufgrund falscher Versprechungen erteilt wurde?

Die Politik bereitet in Deutschland gerade die nächste Welle der Impfungen vor, denn jeder, dessen vierte Impfung mehr als drei Monate her ist, muss sich dann wieder testen lassen oder Maske tragen. Das Hauptargument hierbei ist der Schutz vor schweren Verläufen, nachdem für jedermann offensichtlich ist, dass selbst viermal Geimpfte nicht vor einer Infektion geschützt sind. Unser Gesundheitsminister Lauterbach ist hierfür der beste Beweis. Doch für diesen behaupteten Schutz vor schweren Verläufen gibt es meines Erachtens keine wissenschaftliche Basis, d.h. keine kontrollierten und randomisierten Studien, die dies belegen! Auch dieses Argument entpuppt sich zunehmend als das, was es in Wirklichkeit ist, als reine Propaganda!“

Quelle und Beweis: wie vor

Wir hatten in den verbundenen Wehrbeschwerdeverfahren bereits vorgetragen, dass die Daten aus der Zulassungsstudie von Pfizer gerade nicht die Wirksamkeit von Comirnaty belegen.

Zudem hatten wir bereits vorgetragen, dass Comirnaty gar nicht mehr die unbedingte Zulassung erhalten kann, da die „Kontrollgruppen“ aufgelöst hat.

Auch daran wird in dem vorgenannten Beitrag auf corona-blog.net noch einmal erinnert (Zitat):

„Übrigens ist uns beim Durchblättern des assessment reports noch ein weiteres, „amüsantes“ Detail aufgefallen. Ziemlich am Ende, auf S. 165 findet man eine Tabelle, mit Verpflichtungen, die BioNTech-Pfizer noch zu erfüllen hat (mit Fälligkeitsdatum):

Weil das so relevant ist, nochmal hier in Übersetzung:

Um die Wirksamkeit und Ungefährlichkeit von Comirnaty zu bestätigen, sollte der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die randomisierte, placebokontrollierte und beobachterblinde Studie C4591001 vorlegen.

Ironischerweise wurden die „Kontrollgruppen“ (also die Placebogruppen, unter anderem aus Studie C4591001) im Rahmen des „Vaccine Transition Programs“ bereits durchgeimpft (wir haben darüber berichtet). Im März 2021 fand man auf der BioNTech-Website noch folgende Grafik dazu:

Quelle: Website BioNTech-Pfizer

Wir fragen uns, wann diese Information bei der EMA ankommt. Auch im neuesten Update der EMA Website (Stand 07.01.2022) findet man noch folgende Tabelle:

Wir übersetzen nochmal einen Teil auf Deutsch:

Ein Ungleichgewicht zwischen der Impfstoff- und der Kontrollgruppe bei der Häufigkeit der COVID- 19-Erkrankung, insbesondere bei schwerer COVID- 19-Erkrankung, kann auf das Auftreten einer Impfstoff-assoziierten verstärkten Erkrankung hinweisen. Die Überwachung ist für 2 Jahre nach der 2. Dosis geplant.

Dieses Ungleichgewicht lässt sich schlicht nicht mehr feststellen, da die Kontrollgruppe faktisch nicht mehr existiert.“ (Zitat Ende)

Quelle und Beweis: wie vor

Wir hatten vorgetragen, dass BioNTech auf Grund der Auflösung der Kontrollgruppe die Auflagen für eine unbedingte Zulassung gar nicht mehr erfüllen kann und die Voraussetzungen für eine bedingte Zulassung deshalb schon zu diesem Zeitpunkt entfallen waren.

Aber die hier abgelehnten Richter fabulieren am 7.7.2022 – ohne jede Prüfung und Prüfungskompetenz und Vorlage an den EuGH – pauschal von der Rechtmäßigkeit der EMA-Zulassung.

Auch hatten wir vorgetragen, dass sich den – korrekt interpretierten – Daten aus der Pfizer-Zulassungsstudie in den USA in Wahrheit bloß entnehmen lässt, dass Comirnaty über keine nennenswerte Wirksamkeit verfügt.

Ganz im Gegenteil !!!!

Eine neue Studie (peer reviewed) von Prof. Dr. Peter Doshi et al., siehe:

https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X22010283

hat sogar aufgezeigt, dass die Pfizer-Studie ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe im Vergleich zur Placebo-Basislinie.

In einer Analyse hierzu auf tkp.at vom 2.9.2022 heißt es:

„Nun ist eine neue Studie von Peter Doshi et al erschienen mit dem Titel „Serious adverse events of special interest following mRNA COVID-19 vaccination in randomized trials in adults“ (Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse nach mRNA COVID-19-Impfung in randomisierten Studien bei Erwachsenen).

Untersucht werden Nebenwirkungen nach der im Jahr 2020, vor der Einführung des COVID-19-Impfstoffs, durch die Brighton Collaboration erstellten und von der Weltgesundheitsorganisation unterstützten Prioritätenliste potenzieller unerwünschter Ereignisse, die für COVID-19-Impfstoffe relevant sind. Damit wurdenschwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse bewertet, die in mRNA-COVID-19-Impfstoffstudien beobachtet wurden.

Es handelt sich also um eine Sekundäranalyse von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, die in den placebokontrollierten, randomisierten klinischen Phase-III-Studien der mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna bei Erwachsenen gemeldet wurden, wobei sich die Analyse auf die unerwünschten Ereignisse von besonderem Interesse der Brighton Collaboration konzentrierte.

Die mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna verursachten ein zusätzliches Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von 10,1 bzw. 15,1 pro 10.000 Geimpfte im Vergleich zur Placebo-Basislinie. Insgesamt wiesen die mRNA Präparate also ein zusätzliches Risiko 12,5 pro 10.000 Geimpfte auf. 

Die Pfizer-Studie wies ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe auf, die Moderna-Studie ein um 6 % höheres Risiko.“ (Zitat Ende)

Quelle:

Studie: Erhebliche schwere Nebenwirkungen in den mRNA C19-Impfstudien

So sieht die Wahrheit gem. dieser Studie von Doshi et al. also aus: durch Injektionen wie Comirnaty wird die Gefahr schwerer Verläufe nicht reduziert, sondern ganz erheblich gesteigert.

Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor

Das muss im Falle der Wiedereröffnung der Hauptsache aufgeklärt werden.

 

Schmitz

Rechtsanwalt


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

Die Impfnötigung

Den vollständigen Standpunkte-Text (inkl ggf. Quellenhinweisen und Links) finden Sie hier: https://apolut.net/die-impfnoetigung-von-ralf-rosmiarek

Wieder wird eine Mauer errichtet, obwohl dies angeblich niemand beabsichtigt — diesmal verläuft sie zwischen Geimpften und Gesunden.

Hinweis zum Beitrag: Der vorliegende Text erschien zuerst im „Rubikon – Magazin für die kritische Masse“, in dessen Beirat unter anderem Daniele Ganser und Hans-Joachim Maaz aktiv sind. Da die Veröffentlichung unter freier Lizenz (Creative Commons) erfolgte, übernimmt KenFM diesen Text in der Zweitverwertung und weist explizit darauf hin, dass auch der Rubikon auf Spenden angewiesen ist und Unterstützung braucht. Wir brauchen viele alternative Medien!

„Niemand hat die Absicht …“ Ein solcher Halbsatz versetzt geschichtsbewusste Menschen in Alarmstimmung. Folgt auf diesen doch seit Walter Ulbricht meist genau das, was vehement geleugnet wurde. So hat 2021 niemand die Absicht, eine Impfpflicht zu erlassen. Doch sind die Einschränkungen, die Ächtung und Ausgrenzung, denen Ungeimpfte ausgesetzt sind, so immens und lebensbedrohlich, dass daraus de facto ein Impfzwang erwächst. Die Notwendigkeit hierfür wird von den Befürwortern mit moralischen Argumenten unterfüttert. Genau dieser Personenkreis trägt jedoch häufig eine unethische Haltung zur Schau, die zum Beispiel auf der Kurznachrichtenplattform Twitter menschenverachtende Blüten treibt. In Deutschland gehen die Lichter aus. Wieder einmal. Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Würde verschwinden in historisch überwunden geglaubten Abgründen.

Zwei Gedanken aus dem Buch Hiob sind es in diesen Augusttagen, die nicht aus dem Kopf wollen: „Ob seines Tages erstarren die im Westen, und die im Osten fasst ein Graus“ und: „Er stösst ihn aus dem Lichte in die Finsternis und verscheucht ihn aus der Welt“ (1).

Wann geht das Licht an?

Mein Name ist Simone. Auf Verborgene Wahrheit findet ihr ergänzende, klärende Fakten und Hintergrundwissen zur aktuellen Situation, die über die Mainstream-Medien üblicherweise nicht verbreitet oder nur einseitig und undifferenziert dargestellt werden. In dieser turbulenten Zeit ist es aus meiner Sicht jedoch besonders wichtig, die von den „offiziellen Stellen“ präsentierten Aussagen, Zahlen und Einschätzungen zu hinterfragen und auch die Ansichten von Andersdenkenden zu hören und wahrzunehmen. Die Beiträge auf dieser Seite emöglichen es allen Interessierten auf diese Weise, das aktuelle Geschehen auch aus anderen Perspektiven zu betrachten.

Teil 1:

Teil 2

Strafanzeige wegen Einführung der Maskenpflicht für Schulkinder (wider den Versuch der Entmündigung und Traumatisierung einer ganzen Gesellschaft)

41_Grippe Covid Grafik


Bild: Justitia/Pixabay CC0

(Vorlage zur freien Verwendung für Eltern und Betroffene)

Felix Mustermann                                                                               Musterstadt, den 12.8.2020
und Sabine Musterfrau
Musterstraße Nr. 1
11111 Musterstadt

An die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Fritz-Roeber-Straße 2
40213 Düsseldorf

Per Post oder per Fax: 0211 / 6025-2929

(nicht per Mail)

Strafanzeige wegen der Einführung der Maskenpflicht für Schulkinder in NRW ab dem 12.8.2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit stelle ich Strafantrag und erstatte ich

                       Strafanzeige

gegen

alle Mitglieder der nordrhein-westfälischen Landesregierung
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen
insbesondere wegen des Tatverdachts

der Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun gem. §§ 223, 340 StGB,

der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB

des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,

der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,

Hochverrat gegen ein Land gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB

jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

 

Begründung: 

I.

Auf dem Portal „Wir in NRW – Das Landesportal“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung heißt es unter der Überschrift „Achtsam und sorgsam sein – klare Vorgaben für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten – 3.8.2020 …“

abrufbar unter den Link:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-gebauer-achtsam-und-sorgsam-sein-klare-vorgaben-fuer-einen-angepassten

u.a. (Zitat): 

„Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten. Diese umfasst für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts.“ 

II.

Ganz unabhängig davon, wie eine solche Maskenpflicht während der gesamten Unterrichtsdauer strafrechtlich und haftungsrechtlich zu würdigen ist, muss – um die wahre Dimension dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit deutlich machen zu können – einleitend einmal besonders hervorgehoben werden, was gem. der UN-Antifolterkonvention, siehe u.a.: 

https://www.antifolterkonvention.de/definition-der-folter-3153/ 

unter „Folter“ zu verstehen ist (Zitat):

„Die UN-Antifolterkonvention enthält in ihrem Artikel 1 eine Definition der Folter:

Nach Artikel 1 der Konvention versteht man unter Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Diese Definition wird durch erklärende Beispiele noch weiter spezifiziert. So muss diese Schmerzen bzw. Leiden zuführende Handlung erfolgen:

  • Bsp. um von der Person oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen,
  • um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen,
  • um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen
  • oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierungen beruhenden Grund.

Dabei ist allerdings Voraussetzung nach Artikel 1, dass

  • diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des öffentlichen Dienstes
  • oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person,
  • auf deren Veranlassung
  • oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis

verursacht werden.“

Zum Vergleich schaue man sich einmal die Bilder der Gefangenen in Guantamo an, auf denen sie mit einer Maske zu sehen sind.

Sind solche völkerrechtswidrigen Verhältnisse jetzt das Ideal, an dem wir die Erziehung unserer Kinder ausrichten sollen? Ist das die Welt, die wir unseren Kindern wünschen?

Der Deutsche Bundestag hat der Kinderrechtskonvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 (BGBl. II S. 121) zugestimmt. Nach Ratifikation am 6. März 1992 ist die Konvention am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten (BGBl. II S. 990). Die dabei zunächst erklärten Vorbehalte sind 2010 zurückgenommen worden (BGBl. 2011 II S. 600). Damit gilt die KRK als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich im Range eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG).

Dort heißt es in Art. 19 Abs. 1 (Zitat):

(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.

https://www.dakj.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-deutschen-akademie-fuer-kinder-und-jugendmedizin-e-v-zu-weiteren-einschraenkungen-der-lebensbedingungen-von-kindern-und-jugendlichen-in-der-pandemie-mit-dem-neuen-coronavirus-sar/

Zudem sei den hier Beschuldigten in Erinnerung gerufen, dass am 2.11.2000 das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet wurde. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

„Seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern.“ (Eggers, 1994) (2). „

Quelle: Leitfaden „Handlungsmöglichkeiten und Kooperation im Saarland Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte“, herausgegeben vom saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Stand 3. Auflage 2014, im Volltext abrufbar unter:

http://www.zaek-saar.de/aerztekammer_zahnaerzte/uploads/2016/06/broschuere_praevention.pdf

Seelische Verletzungen „sind auch dann unzulässig, wenn sie nicht zu Erziehungszwecken eingesetzt werden….Die objektive Eignung reicht es; es kommt nicht darauf an, dass das Kind durch die Maßnahme auch tatsächlich seelisch verletzt wurde (BT-Drs 14/1247 S. 8)….Entwürdigende Maßnahmen liegen i.d.R. bereits in den beiden anderen Formen verbotener Erziehungsmittel und sind hier deshalb lediglich als Auffangregelung zusätzlich hervorgehoben… Die Entwürdigung kann in der Art der Maßnahme begründet sein…. oder in dem Ausmaß und in ihrer Dauer bzw. in den Begleitumständen liegen (wie Einsperren im Dunkeln, längeres Verweigern von Blick- und Gesprächskontakt.“(Palandt-Diederichsen, BGB-Kommentar,  70. Auflage, § 1631, Rn 7 m.w.N.).

III.

Nun zu der Frage, wie sich das Tragen einer Maske auf die Gesundheit ihrer Träger auswirkt, vor allem dann, wenn dies unter Zwang geschieht:

Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich auf die bislang wohl umfangreichste Studie zu den psychischen Beschwerden infolge der aktuellen Mund-Nasenschutz-/Maskentragungspflicht-Verordnungen in Deutschland der Dipl.-Psychol. Daniela Prosa verweisen, abrufbar im Volltext u.a. unter: 

https://www.psycharchives.org/handle/20.500.12034/2751

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/07/Studie-zu-Psych.-Beschwerden-durch-Maskentragungspflicht.pdf

Diese (Zitat) „deutschlandweit erste umfangreiche und abgeschlossene „Research-Gap“-Studie mit merkmalsspezifisch ausreichender Repräsentativität und einer Stichprobengröße von 1.010 fokussiert Belastungen, Beschwerden und bereits eingetretene Folgeschäden im Rahmen der aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen“.

Dort heißt es im einleitenden „Abstract“ u.a. (Zitat):

„Die Tatsache, dass ca. 60% der sich deutlich mit den Verordnungen belastet erlebenden Menschen schon jetzt schwere (psychosoziale) Folgen erlebt, wie eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialen Rückzug, herabgesetzte gesundheitliche Selbstfürsorge (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne), sprengte alle Erwartungen der Untersucherin.

Die Ergebnisse drängen auf eine sehr zeitnahe Prüfung der Nutzen-Schaden-Relation der MNS- Verordnungen.“ (Zitat Ende)

Da die nähere Wiedergabe der Inhalte dieser 128-seitigen Studie den Umfang dieses Schriftsatzes sprengen würde, möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit im Übrigen vollumfänglich auf den Inhalt dieser Studie verweisen und sie damit zum Gegenstand meines Vortrags erheben.

Auch ohne diese Maskenpflicht wurden die Kinder infolge der Coronavirus-Lockdown-Maßnahmen schon massiv in ihren Lebenswelten eingeschränkt, was u.a. in der „Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. zu weiteren Einschränkungen der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2)“ vertieft behandelt wird, abrufbar unter:

https://www.dakj.de/stellungnahmen/stellungnahme-der-deutschen-akademie-fuer-kinder-und-jugendmedizin-e-v-zu-weiteren-einschraenkungen-der-lebensbedingungen-von-kindern-und-jugendlichen-in-der-pandemie-mit-dem-neuen-coronavirus-sar/

Und jetzt sollen die Kinder über diese ohnehin schon massiven Einschränkungen hinaus grundsätzlich auch noch während des gesamten Unterrichts eine Maske tragen??

Für eine solche Maßnahme gibt es überhaupt keinen Anlass und keine Rechtfertigung, zumal das Tragen einer Maske nach der Meinung zahlreicher Experten in diesem Kontext (Infektionsschutz) regelmäßig ohnehin mit keinerlei Nutzen, dafür aber nachweislich mit vielen weiteren Nachteilen verbunden ist.

Um diese Behauptung zu belegen und glaubhaft zu machen, möchte ich mich hier nur auf die nachfolgenden Quellen beschränken:

1.

Die Experten Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss können sich deshalb in ihrem Buch „Corona-Fehlalarm“ in ihrem Kapitel zur „Maskenpflicht“ ab Seite 64 auch nicht die einleitende Bemerkung verkneifen (Zitat): „Wie dumm kann man eigentlich sein – möchte man fragen.

Punkt 1) Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass symptomfreie Menschen ohne Husten und Fieber die Erkrankung verbreiten

Punkt 2) Einfach Masken halten die Viren nicht zurück, gerade wenn man hustet

Punkt 3) Sie schützen bekanntermaßen auch nicht vor Ansteckung.

Größe Corona-Virus: 160 Nanometer (0,16 Mikrometer), Größe „Poren“ in einfachen Baumwollmasken 0,3 Mikrometer. Sie fliegen durch herkömmliche Masken oder Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff durch wie durch ein offenes Fenster. …“ (Zitat Ende)

2.

In der Doktorarbeit von Ulrike Butz mit dem Titel „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre 2004, im Volltext abrufbar unter:

https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf

lautet das zusammenfassende Ergebnis, dass „unter chirurgischen Gesichtsmasken“ (auch) bei normal atmenden Personen durch die beeinträchtigte Permeabilität (Anmerkung des Unterzeichners: Durchlässigkeit) der Masken eine „Akkumulation von Kohlendioxid“ verursacht wird (ebenda, S. 43). Weiter heißt es dort (Zitat): Die Akkumulation von Kohlendioxid (22,49 mmHg, STEV 2,30) unter jeder untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöhte den transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck (5,60 mmHG, STEV 2,38). Eine kompensatorische Erhöhung der Atemfrequenz oder ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde dabei nicht nachgewiesen. Da Hyperkapnie (Anm. des Unterzeichners: erhöhter Kohlendioxidgehalt im Blut) verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann…“.

Sogar das – m.E. wenig seriöse und zuverlässige, hier aber mal heranziehbare – Wikipedia beschreibt die Symptome von Hyperkapnie wie folgt (Zitat):

Anfangs kommt es zu einer HautrötungMuskelzuckungenExtrasystolen. Im fortgeschrittenen Stadium treten Panik, Krampfanfälle, Bewusstseinsstörungen und schließlich Koma (CO2-Narkose) auf.“

Dass die Bevölkerung nicht einmal über diese generellen Gefahren einer Maskentragung aufgeklärt worden ist, kann man aus meiner Sicht nur noch als unverantwortliche Gefährdung der Gesundheit unzähliger Menschen bezeichnen.

3.

Die Wahrheit ist aber wahrscheinlich noch dramatischer:

Der Biologe Clemens G. Arvay hat am 3.4.2020 ein YouTube-Video mit dem Titel „Was für ein FIASKO, Herr Kurz!“ veröffentlicht, in dem er den Maskenzwang gerade auch wegen seiner eigenen Beobachtungen im Alltag als „fatal“ bzw. „einziges Fiasko“ kritisiert, weil in den Falten der Masken ein „virenfreundliches Klima“ entstehe, mit dem diese Viren möglichst lange am Leben bzw. aktiv erhalten werden.

youtube.com/watch?v=folhXr4gPIg&feature=youtu.be

Er bezeichnet diese Maskenpflicht deshalb als völlig „kontraproduktiv“ bzw. „vollkommener Schwachsinn“. Es gäbe „rote Linien, über die Menschen mit Verstand“ nicht gehen wollen“. Aus seiner Sicht wäre es viel besser, die Masken einfach wegzulassen.

4.

Und auch der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert die Maskenpflicht scharf, wie sogar tagesschau.de berichtet. Er und der Kinderarzt Thomas Fischbach werden in dem Artikel „Trügerische Sicherheit durch Masken?“ unter dem Link:

https://www.tagesschau.de/inland/corona-mundschutz-101.html

wie folgt zitiert (Zitat):

Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat die in ganz Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus geltende Maskenpflicht scharf kritisiert. Wer eine Maske trage, werde durch ein trügerisches Sicherheitsgefühl dazu verleitet, den „allein entscheidenden Mindestabstand“ zu vergessen, sagte Montgomery der „Rheinischen Post“. Auch könnten die Masken bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden, warnte der Vorsitzende des Weltärztebundes.

Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim Abnehmen werde die Gesichtshaut berührt, schneller sei eine Infektion kaum möglich. Er trage zwar selber „aus Höflichkeit und Solidarität“ eine Maske, halte aber eine gesetzliche Pflicht für „falsch“.

Montgomery kritisierte auch, dass Landesregierungen das Tragen einfacher Masken wie auch die Verwendung von Schals oder Tüchern für den Atemschutz als ausreichend bezeichnen. Eine Pflicht zum Tragen von Schals oder Tüchern vor dem Gesicht sei „lächerlich„. Er hob zugleich hervor, dass „echt wirksame Masken“ derzeit noch für das medizinische Personal, Pflegekräfte und unmittelbar Gefährdete gebraucht würden.

Der Kinder- und Jugendarztpräsident Thomas Fischbach warnte zugleich vor einer Maskenpflicht für Kindergartenkinder zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Es mag auch jüngere Kinder geben, die einen Mund-Nasen-Schutz akzeptieren, doch die allermeisten werden das eher als Spielzeug betrachten, daran herumhantieren und damit die Infektionsgefahr eher noch verstärken„, sagte Fischbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es sei deswegen unklug, sollten einige Bundesländer das Maskentragen in öffentlichen Bereichen sogar für Kleinkinder vorschreiben…“(Zitat Ende).

5.

Es ist auch nicht erkennbar, dass Beschuldigten die Möglichkeit bedacht haben, dass das Tragen einer solchen Maske ggf. sogar die Gefahr einer Hypoxie begründen könnte.

Bei einer Hypoxie wird der Körper oder ein Körperteil mit zu wenig Sauerstoff versorgt. Grund dafür kann zum Beispiel eine Lungenerkrankung, eine schwerwiegende Verletzung des Brustkorbs (Thoraxtrauma) oder eine Vergiftung sein. Das Gehirn reagiert auf einen Mangel an Sauerstoff besonders empfindlich: Schon nach wenigen Minuten sterben Nervenzellen ab – es entsteht ein hypoxischer Hirnschaden.

Quelle: https://www.netdoktor.de/symptome/hypoxie/

Weiterführend zum Begriff:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hypoxie_(Medizin)#Ursachen

6.

Schließlich könnte ich, um meine medizinischen Einwendungen gegen die Maskenpflicht weiter glaubhaft machen, auch eine eidesstattliche Versicherung der Ärztin Jette Limberg-Diers aus 21521 Wohltorf nachreichen, in der sie erklärt hat (Zitat):

„Ich, Gunhild Jette Limberg-Diers bin approbierte Ärztin. Ich versichere hiermit aufgrund meiner Erfahrungen und meiner medizinischen Kenntnisse, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, nach bestem Wissen und Gewissen wie folgt:

Die von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in seinem o.g. Antrag getätigten Aussagen bzgl. negativer gesundheitlicher Auswirkungen durch das Tragen von Gesichtsmasken sind nach meinem Dafürhalten korrekt und ich teile seine Bedenken vollumfänglich.

Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich diesbezüglich ausdrücklich auf die von Herrn RA Schmitz dem Gericht vorgelegte medizinische Dissertation meiner Kollegin Ulrike Butz mit dem Titel „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre 2004. Die Interpretation dieser Dissertation durch Herrn Rechtsanwalt Schmitz ist meines Erachtens korrekt.

Zusammenfassend stelle ich fest (Details sind bitte dem Antrag des Herrn RA Schmitz zu entnehmen):

Durch längere, insbesondere nicht fachgerechte Nutzung eines Mund-Nasenschutzes ergeben sich folgende Probleme:

  1. Der Träger (Laie) ist geneigt, sich in falscher Sicherheit zu wähnen und in Folge den einzig sicheren Weg eine Ansteckung zu vermeiden: Der Mindestabstand, wird häufig nicht mehr eingehalten.
  2. Durch unsachgemäßen Gebrauch des Schutzes kommt es zu Erhöhung der Kontaminationsgefahr (Unerwünschte Verunreinigung auf Flächen, Körperteilen).
  3. Es bildet sich in dem Atemschutz (egal ob Maske oder Tuch) eine sog. „feuchte Kammer durch die Atemluft. Erreger jeglicher Art (ob nun Virus oder Bakterien) lieben ein feucht-warmes Milieu, in dem sie sich dann vermehrt reproduzieren.
  4. Durch den Mund-Nasenschutz wir die Aufnahme von Sauerstoff reduziert und vermehrt bereits abgeatmetes Kohlendioxid zurückgeatmet. Die Veränderung der entsprechenden Blutgaskonzentrationen  ist wissenschaftlich nachweisbar, wie in der Dissertation von Dr. med. Ulrike Butz dargestellt. Durch eine Minderversorgung der Lunge mit Sauerstoff ist das Lungengewebe leichter und schneller für Keime jeglicher Art, somit auch das sog. Corona-Virus, angreifbar. Durch die Erhöhung des Kohlendioxidspiegels im Blut kann es zu verschiedenen, z.T. gravierenden Auswirkungen kommen. Details entnehmen Sie bitte dem Antrag Schmitz respektive insbes. der o.g. Dissertation. Schwerpunktmäßig vorbelastete Patienten (Asthma, Allergie, COPD=chronisch obstruktive Lungenerkrankung) und Personen mit Angststörungen sind hier besonders gefährdet.
  5. (Kleine) Kinder, geistig Behinderte und Demente werden durch das eigene und fremde Tragen eines Mund-Nasenschutzes nicht nur körperlich beeinträchtigt, sondern zusätzlich seelisch traumatisiert und verängstigt.

Insgesamt betrachte ich persönlich die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes angesichts der wissenschaftlich nachgewiesenen, fehlenden positiven Auswirkungen als nicht nur unverhältnismäßig, sondern als einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bis hin zur Körperverletzung.“ (Zitat Ende)

IV.

Für die hier Beschuldigten besteht die strengste Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Ich möchte auch daran erinnern, warum alleine schon das Unterlassen der angemessenen Aufklärung der Bevölkerung über die Kritik zahlreicher Experten gegen den Lockdown, der mit der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus gerechtfertigt wird, und über die wahren Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie Grundrechte aller Menschen in diesem Lande, nicht nur die der Kinder, wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verletzt.

Darüber hinaus verkörpert diese Regierungspolitik auch eine Verletzung unserer Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG.

Wir, die Menschen in diesem Land, fühlen sich durch dieses absurde, offenbar nicht mehr enden wollende Spiel von „Zuckerbrot und Peitsche“ mittlerweile auf den Rang von rechtlosen Systemsklaven reduziert, was jetzt aktuell in dieser Maskenpflicht in Schulen gipfelt und am Ende darauf hinauslaufen soll, dass wir alle, auch unsere Kinder, wie ein Stück Vieh zwangsgeimpft werden sollen, obschon es für einen solchen Impfzwang – das ist jedenfalls meine Meinung – keinerlei wissenschaftliche und auch rechtliche Rechtfertigung gibt.

Siehe hierzu aktuell die Impfstoff-Debatte zwischen Robert Kennedy Jr. und Alan Dershowitz:

https://telegra.ph/Robert-F-Kennedy-Jr-beweist-Alan-Dershowitz-Das-Impfungen-unwirksam-und-gefährlich-sind-08-05

Dass es einen perfiden „Masterplan“ gibt, durch den die Menschen faktisch auf den Rang von beliebig manipulieren bzw. „transformierbaren“ dummen Äffchen reduziert werden sollen,  ist nunmehr keine „Verschwörungstheorie“ mehr, sondern konkret nachweisbar, siehe folgendes YouTube-Video mit dem Titel „Der perfide Plan des World Economic Forum“ ab Minute 1:55:

youtube.com/watch?v=wYf-3PhzAJM&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=4s

In diesem Video findet man die Anleitung, wie man folgende „COVID-19 Transformation map“ findet…und was sie bedeutet:

https://intelligence.weforum.org/topics/a1G0X000006O6EHUA0?tab=publications

Hat die „hohe Politik“ des Landes NRW jemals über diese unfassbare Anmaßung einer Wirtschaftselite berichtet, die Menschheit im Zuge dieser offenbar inszenierten „Corona“-Krise vollständig „transformieren“ zu wollen?

Nicht? Warum nicht? Ist auch nur ein einziges redliches Motiv denkbar, der Öffentlichkeit eine so weitereichende Information zu verschweigen??

Wollen die Regierung und die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beispielsweise nicht mitbekommen haben, dass namhafte Experten mit Nachdruck vertreten, dass es überhaupt keine „Pandemie“, ja nicht einmal einen eindeutigen Nachweis für ein neues (gefährliches) Virus, das jetzt den Namen SARS-CoV2 trägt, gibt?

Darüber hinaus lassen Politik und der öffentlich-rechtliche Rundfunk jede Debatte darüber vermissen, ob diese Lockdown-Maßnahmen überhaupt geeignet und erforderlich waren und sind, um den von ihnen – angeblich – verfolgten Zweck erreichen zu können.

Wieso wird sowohl von der Politik als auch von der milliardenschweren öff.-rechtl. Rundfunk schlicht die Tatsache ignoriert, dass bislang weder die Existenz eines (neuen) SARS-CoV2-Virus, geschweige denn die Entstehung und – noch viel weniger – das Fortdauern einer „Pandemie“ nachweisbar ist, die in ihrer Gefährlichkeit für die Gesundheit der Bevölkerung über die alljährliche Gefahr einer Grippewelle hinausgeht?

Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe, sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020) bekannt. 

Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle „KM4-Analyse des Krisenmanagements“ des BMI-Mitarbeiters Kohn zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben sich m.E. schwerer Versäumnisse und Pflichtverstöße schuldig gemacht, weil sie dadurch mit der Gesundheit und dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker gespielt haben. 

Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte Experten schon seit Monaten deutlich hörbar „Stopp, die Ampel steht auf rot!“ schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.

Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.

Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“.

YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Wolfgang Wodarg oder von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie „Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell schon dutzende Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.

Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und Besuchsverbote beschließt?

Schon am 20.4.2020 hat das Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte Experten zitiert, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:

https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona

Wer hätte das – obschon in verantwortlicher Position – noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere zwangsgebührenfinanzierten „Qualitätsmedien“ „versäumt“ haben, darüber zu unterrichten? Diese List ist mittlerweile auf mehr als 250 Experten angewachsen:

http://blauerbote.com/wp-content/uploads/2020/05/corona_250_expertenstimmen.pdf

Immerhin sollte sich jeder, der das YouTube-Video „Der Drostpreis der Nation“ gesehen hat, selber fragen, warum Prof. Drosten in der Politik und in den Medien überhaupt (noch) Gehör geschenkt wird, den hunderten namhaften Experten, die dem Corona-Hype widersprechen, aber nicht.

Wir haben es jedenfalls mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass nach dem – sicherlich längst allgemein bekannten – Standpunkt der Bundesregierung die (angebliche) „Pandemie“ erst dann vorbei sein soll, wenn ein „Impfstoff“ gegen das neue Corona-Virus zur Verfügung steht.

In dieser Atmosphäre werden impfkritische Eltern und auch Ärzte offenbar zunehmend unter Druck gesetzt

So ist u.a. auch der Kinderarzt Dr. med. André Braun, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Holzhäuserstr. 81 04299 Leipzigl in den Fokus des MDR geraten und mit der Behauptung, dass er impfkritischen Eltern dabei helfe, die Impfpflicht zu Masern zu „umgehen“, diskreditiert worden, siehe:

https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/kinder-pflicht-impfen-masern-gegner-100.html

https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-392566.html

Eine Diskussion darüber, ob eine Impfung gegen Masern überhaupt sinnvoll ist – man siehe hierzu u.a. das Buch „Die Impf-Illusion“ von Dr. Suzanne Humphries und Roman Bystrianyk – bzw. ob – darüber hinausgehend – bislang überhaupt ein Masernvirus wissenschaftlich einwandfrei nachgewiesen wurde, wird nicht geführt, obschon der Virologe Dr. Stefan Lanka, wie er in seinem kostenlos zugänglichen Artikel „go Virus go“, kostenlos abrufbar unter:

http://wissenschafftplus.de/uploads/article/goVIRUSgogogo.pdf

unwiderlegt (!!) schlüssig darlegen konnte, dass bislang noch niemand auch nur die Existenz eines Masern-Virus nachweisen konnte.

Damit sich die Strafjustiz einen guten ersten Überblick über den wissenschaftlichen Betrug verschaffen kann, auf dem der ganze absurde „Corona-Lockdown“ beruht, sei ihm das YouTube-Video „Die Zerstörung des Corona Hypes“ empfohlen, abrufbar unter:

youtube.com/watch?v=Juugv0T7inc&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=1

Wenn schon ein paar Studenten solche Fakten zusammenstellen und würdigen konnten, dann können es auch Politiker, höhere Beamte und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Haben Sie im Programm des öff.-rechtl. Rundfunks in den letzten Monaten auch nur eine einzige, vergleichbar objektive und kritische Zusammenfassung der gesamten Entwicklung des Corona-Hypes gesehen?

Einen weiteren guten Einstieg, der zugleich die unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz „Fehldeutung VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise“ von Dr. Stefan Lanka, den jeder unter dem Link

https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf

kostenlos abrufen kann.

Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweisen.

Gleiches gilt für die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung mit dem Titel „Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter“ und den Aufsatz „Der Corona-Krimi“, die ich Ihnen ebenfalls anliegend überreiche, da sie nach dem Willen des Verlags zur maximalen (kostenlosen) Verbreitung bestimmt ist.

Mittlerweile sind auch die ersten Bücher über diesen auf wissenschaftlichem Betrug basierenden „globalen Fehlalarm“ mit Namen „Corona-Pandemie“ erschienen, insbesondere „Corona-Fehlalarm?“ von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss.

In dem (demnächst erscheinenden) Buch „Corona-Diktatur“ wird übrigens u.a. nachzulesen sein, dass schon seit Januar 2020 bekannt war, dass das – angeblich neue – SARS-CoV2-Virus nur für bestimmte Risikogruppen gefährlich ist.

Bücher wie

Virus-Wahn – Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht“ von Torsten Engelbrecht und Dr. med. Claus Köhnlein

und

Die Seuchen-Erfinder“ von Hans U.P. Tolzin,

versuchen die Öffentlichkeit schon seit Jahren darüber aufzuklären, dass man der neuesten Seuchen-Sau, die durchs globale Dorf getrieben wird, grundsätzlich mit äußerster Skepsis begegnen sollte, und diese Skepsis ergibt sich schon von selbst, wenn man nur die Geschichte der „Seuchenbekämpfung“ der letzten 100 Jahre aufarbeitet.

Dass die ganze Doppelmoral der Anti-Corona-Politik nur als „Der Große Bluff“ bezeichnet werden kann, das hat auch der YouTuber Gunnar Kaiser ein seinem gleichnamigen Video vom 9.6.2020 sehr gut begründet:

youtube.com/watch?v=HSA9AHt16yg&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=11&t=0s

Es könnten noch zahlreiche weitere Quellen benannt werden, die einzelne Aspekte des ganzen wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefen, und jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl  noch weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht besonders aufschlussreich sind.

Eigentlich würde ich jetzt gerne noch auf ein Video über einen handfesten Skandal zu den selbsternannten „Faktencheckern“ bzw. „Wächtern der Wahrheit“ von Correctiv verweisen, weil sich einige Bundesländer und auch zwangsfinanzierte Sender ja so gerne auf deren Veröffentlichungen beziehen, um einige der nachfolgenden benannten Experten zu diskreditieren, die den Lockdown nachdrücklich kritisieren:

youtube.com/watch?v=PVPfaZf7gnw&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=310s

Dieses Video wurde aber zwischenzeitlich von den Zensoren bei YouTube gelöscht, weil fragwürdige Machenschaften von Correctiv wohl nicht bekannt werden dürfen.

Diese „Faktenchecker“ von Correctiv müssen sich also offensichtlich erst einmal selbst einem gründlichen „Faktencheck“ unterziehen, und wahrscheinlich werden dabei jetzt einige Behörden tatkräftig helfen müssen.

Weitere Falschaussagen von Correctiv wurden von dem YouTuber Samuel Eckert in dem Video mit dem Titel

„DROSTEN und das RKI WIDERLEGT! Die WAHRHEIT über die PCR Tests! Sind die Maßnahmen noch haltbar?“

nachgewiesen, der damit (ebenfalls) zugleich den eindeutigen Nachweis liefert, dass der PCR-Test in höchstem Maße unzuverlässig ist und die Reproduktionszahl nach Belieben durch eine Ausweitung von Tests nach oben geschraubt werden kann, was Manipulationen Tür und Tor öffnet: 

youtube.com/watch?v=FtlPO1PktZA&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3

Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit des Lockdowns infolge der angeblichen „Corona-Pandemie“ letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test ruht.

Haben die hohe Politik und der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals darüber angemessen berichtet?

Wir dürfen daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):

„Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion.“

(Quelle: Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52).

Und so ein Test, der so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist nach meiner Auffassung schlicht unseriös und wissenschaftlicher Betrug!

Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):

„Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv.“

Quelle: https://unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/

Kann ein Ergebnis noch vernichtender ausfallen??

Wer also angesichts solcher Erkenntnisse immer noch vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und denkbar folgenschweren bzw. verhängnisvollen Politik.

Wäre der PCR-Test ein Produkt, das die Stiftung Warentest zu bewerten hätte, dann könnte hier nur noch die Note 6 vergeben werden.

Zudem ist jede Statistik von vornherein absurd, die jeden „Positiv Getesteten“ einfach als „Infizierten“ erfasst, ohne hierbei zwischen „Infizierten“ mit oder ohne Krankheitssymptomen zu differenzieren und ohne die (mit hoher Wahrscheinlichkeit) wesentlich höhere Dunkelziffer der nicht getesteten und erfassten „Positiven“ darzustellen und in Bezug zu nehmen.

Aussagekräftig und relevant für eine Frage, ob und in welchem Umfange ein Virus für die Gesundheit aller Menschen eine Gefahr darstellt, sind letztlich ohnehin nur die Sterbefälle, für die ein Virus – nachweislich – kausal verantwortlich ist, und die liegen unbestreitbar weit unter den Zahlen der Grippewelle vor 2 Jahren.

Zudem haben Infizierte ohne jede Symptomatik – also Menschen, die überhaupt nicht erkrankt sind – in einer solchen Statistik letztlich überhaupt nichts zu suchen.

Und solange niemand im Einklang mit wissenschaftlichen Standards die Existenz eines (neuen) SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen hat, gibt es auch keinerlei Veranlassung, dieses angeblich so neue SARS-CoV-2-Virus für etwas anderes zu halten als das Corona-Virus, das schon seit vielen Jahren bekannt ist und regelmäßig in gewissem prozentualen Umfange für virale Erkrankungen in jeder winterlichen Grippesaison verantwortlich ist.

Genau dies wird nun auch von Dr. Bodo Schiffmann in seinem YouTube-Video

„Sars-Cov2 ist nicht neu, sondern ein alter Hut, Es ist jetzt an der Staatsanwaltschaft zu ermitteln“

 vom 29.6.2020 behauptet, abrufbar unter dem Link:

youtube.com/watch?v=Zf7nWmnoIas&feature=youtu.be

In dem Kommentar zu dem diesem YouTube-Video von Dr. Bodo Schiffmann heißt es (Zitat):

„So, damit ist es offiziell in Spanien wurde das Virus SARS-CoV2bereits im März 2019 nachgewiesen und nach einer kanadischen Studie existiert das Virus Sars-CoV-2 wahrscheinlich bereits seit 2013. Hier bekommt Wolfgang Wodarg völlig recht denn er hat von vorne rein gefragt ob man den überhaupt danach schon mal gesucht hat bevor man behauptet man hätte etwas Neues gefunden. Damit ist eindeutig klar dass es sich nicht um eine neue Erkrankung handelt, sondern um eine Grippewelle auf die man hier in unverantwortlicher Weise mit der Kamera drauf gehalten hat. Man hat es genutzt um zu versuchen einen Impfstoff bei der Bevölkerung salonfähig zu machen und man hat nicht davor zurückgeschreckt damit die gesamte Wirtschaft weltweit zu schädigen und Millionen von Existenzen zu zerstören. Es ist jetzt an der Zeit die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und ich hoffe dass der eine oder andere Staatsanwalt oder Richter dieses Video sieht. Spätestens jetzt ist klar dass die Pandemie in Wirklichkeit keine war sondern eine Grippewelle umgewidmet wurde. Der Grund war das von Anfang an nicht sauber wissenschaftlich gearbeitet wurde das fing schon mit einem PCR Test an der nur basierend auf einer Publikation aus Wuhan erstellt wurde ohne dass der verantwortliche Virologe zuvor einen Virus angezüchtet oder gesehen hätte. Basierend da drauf wurde die Welt Wirtschaft gegen die Wand gefahren, ärztliche Behandlungen verschoben und viele Existenzen und Arbeitsplätze weltweit ruiniert. Die Schäden sind bislang unabsehbar und werden erst Ende des Jahres richtig deutlich werden. Es ist jetzt an der Zeit dass die Verantwortlichen in einem außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss beziehungsweise in einem Gerichtsverfahren für die Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden. In einem neuen Appell haben auch 13 Nobelpreisträger Position bezogen da sie die Gefahren für die Demokratie weltweit erkannt haben.“ (Zitat Ende)

In der ExpressZeitung Nr. 32 werden ab Seite 22 im Detail 10 Schritte bzw. Voraussetzungen behandelt, die alle absolviert werden bzw. erfüllt sein müssen, wenn ein neues, krankmachendes und ansteckendes Virus nachgewiesen werden soll:

1.Schritt:

Feststellung eines neuen, weit verbreiteten und gefährlichen klinischen Symptombildes

2.Schritt:

Sorgfältige Anamnese (Erfragung der Krankheitsgeschichte)

3.Schritt:

Optische Identifizierung des Erregers

4.Schritt:

Hochaufreinigung / Isolation

5.Schritt:

Identifizierung eindeutiger Merkmale

6.Schritt:

Eichung von Labortest

7.Schritt:

Erfüllung des ersten Koch-Postulats

8.Schritt:

Erfüllung des zweiten Koch-Postulats

9.Schritt:

Erfüllung des dritten Koch-Postulats

10.Schritt:

Dokumentation und Bestätigung

Wie die ExpressZeitung ebenda nachweisen kann, wurde bei dem angeblich so wissenschaftlichen Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nicht eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllt.

 Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird somit vollumfänglich auf die Ausführungen in der ExpressZeitung Nr. 32, S. 22 – 74 verwiesen.

In dem bereits o.g. Werk „Virus-Wahn“, das in 2020 neu aufgelegt worden ist, findet sich ab Seite 351 ein Update mit einem neuen Kapitel mit der Überschrift „Totaler Corona-Wahn: von wertlosen PCR-Tests und tödlicher Medikation“.

Dort finden sich auf Seite 353 auch vier Fragen, die weder das RKI, noch der Virologe Christian Drosten, noch der Mediziner Alexander S. Kekulé, noch Hartmut Hengel und Ralf Bartenschlager, noch Thomas Löscher, noch Ulrich Dirnagl, noch der Virologe Georg Bornkamm beantworten konnten bzw. wollten.

Dort heißt es (Zitat):

„1.In dem SZ-Artikel „Zu schön, um wahr zu sein“ (24. März 2020) heißt es: „Ulrich Dirnagl hält die These, dass sich ohne die Tests womöglich niemand für dieses Virus interessieren würde, mit Blick auf Italien für widerlegt.“

Doch selbst wenn wir einmal annehmen, dass die Sterblichkeit in Italien signifikant gestiegen ist, wie können wir ausschließen, dass Menschen nicht auch durch nicht-mikrobielle Faktoren wie die Verabreichung von Medikamenten frühzeitig gestorben sind?

Aus einer Lancet Studie etwa geht hervor, dass von 42 „positiv“ getesteten Patienten, die zu Beginn der Krise im chinesischen Wuhan in ein Krankenhaus kamen, alle Antibiotika erhielten und 38 (also nahezu alle) von ihnen das hochtoxische antivirale Präparat Oseltamavir. Sechs der Patienten (15 Prozent) verstarben anschließend.

2.Wenn es für COVID-19-Krankheit „keine unverwechselbaren spezifischen Symptome“ gibt und eine „Unterscheidung der verschiedenen Erreger rein klinisch nicht möglich ist“, wie etwa Prof. Thomas Löscher konzediert – und wenn zudem nicht-mikrobielle Faktoren (Industriegifte, Medikamente etc.) als Ursachen für schwerste Atemwegsleiden wie Lungenentzündung infrage kommmen, wie soll man dann sicher sagen können, dass nur das, was SARS-CoV-2 genannt wird, als Ursache für die Symptome bei COVID-19 in Betracht kommt?

3.Das zweite Koch’sche Postulat und Lehrbücher besagen es, und auch führende Virus-Forscher wie Luc Montagnier konstatieren, dass eine komplette Partikelreinigung („Purification“) eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, um ein Virus nachweisen zu können.

Die Autoren von zwei einschlägigen Papers (Zhu et al., Wan Beom Park et al.) zum Beispiel, die im Zusammenhang mit dem Nachweis von SARS-CoV-2 genannt werden, konzedieren auf Nachfrage, dass auf den in ihrem Arbeiten gezeigten elektronenmikroskopischen Aufnahmen keine „purified“, also keine vollständig gereinigten Partikel zu sehen seien.

Doch wie will man dann mit Sicherheit schlussfolgern, dass die RNA-Gensequenz, die man aus den in besagten Studien präparierten Gewebeproben „zieht“ und auf die man dann die PCR-Tests „eicht“, zu einem ganz spezifischen Virus – in diesem Fall SARS-CoV-2 – gehören?

Zumal Studien ja auch noch zeigen, dass gerade die Stoffe (u.a. Antibiotika), die in den Reagenzglas-Versuchen (in vitro) Verwendung finden, die Zellkultur so „stressen“ können, dass sich dadurch neue Gensequenzen bilden können, die zuvor nicht nachweisbar waren?

4.Wenn der PCR-Test nicht ausreicht, um eine HIV-Infektion nachzuweisen, wieso sollte er dann gut genug sein, um eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen?“(Zitat Ende)

Soviel also zur Bereitschaft der vorgenannten „Corona-Befürworter“, durch die eindeutige Beantwortung dieser Fragen zur Aufklärung äußerst relevanter Zusammenhänge beizutragen.

Und man kann es nicht oft genug aufzeigen: Einen mehr als deutlichen Hinweis, dass die übliche Grippewelle 2020 einfach in Corona umbenannt wurde – und dann auch noch recht milde war, liefert die folgende Statistik:


(Quelle Grafik: Markus Gelau)

Zudem möchte ich in diesem Kontext noch auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:

https://www.ink.ag

hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:

youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo

youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo

In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.

Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 (Chloroquin, Zithromax und Zink) sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.

Sieh hierzu auch: https://www.ink.ag/media/pdf/07/51/c5/ART-Behandlung-bei-Covid-19_Stand-23-04-2020.pdf

Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wissenschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für eine gründliche (völker-)strafrechtliche Aufarbeitung.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt werden auch durch andere Veröffentlichungen bestätigt.

Zur Einführung sehe man sich nur das ca. 14minütige YouTube-Video „5G Militär-Technologie“ an:

youtube.com/watch?v=irs2-qRkDeM&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2

Weiter heißt es in dem Beitrag „Teil 2: „eine völlig neue Sicht auf Corona & Covid 19“ des „IFUR – Institut für Urfeldforschung“, abrufbar unter dem Link:

https://ifurinstitut.wordpress.com/2020/04/10/teil-2-eine-voellig-neue-sicht-auf-corona-covid-19/

zusammenfassend u.a. (Zitat):

„Weltweit gibt es Anwendungen in Industrie und auch über Satellit, die mit Frequenzen um die 60 GHz arbeiten. Die Energie in diesem Frequenzband wird vollständig vom Sauerstoff in unserer Atemluft absorbiert. Dadurch werden die Sauerstoffmoleküle verändert und können nicht mehr vom Hämoglobin des menschlichen Blutes transportiert werden. Die betroffenen Menschen leiden an einer mangelhaften Versorgung ihrer Organe mit Sauerstoff, primär von Lunge, Gehirn, Herz. Dies kann zum Tod führen. Irrtümlicherweise wird dies dann der Infektion mit einem COVID-19 Virus zugeschrieben.“

Unter dem Link:

https://gumshoenews.com/2020/05/04/study-shows-direct-correlation-between-5g-networks-and-coronavirus-outbreaks/

wird über eine Studie berichtet, die einen Zusammenhang zwischen 5G-Mobilfunknetzen und (vermeintlichen) „Coronavirus“-Ausbrüchen festgestellt hat. Dort heißt es u.a. (Zitat):

„The study, I believe, is hugely significant in that it demonstrates clearly the most likely probability that the COVID-19 hypoxic injuries and hospital admissions are directly related to electromagnetic radiation exposure by 5G Networks.“

Die „Study oft he correlation between cases of coronavirus and the pressence of 5G networks“ von Bartomeu Payers i Cifre ist unter dem nachfolgenden Link im Volltext abrufbar:

https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2020/04/Study-of-correlation-coronavirus-5G-Bartomeu-Payeras-i-Cifre.pdf?__cf_chl_jschl_tk__=ad31253d70bc6e38c30bde5597219eb84e6814e4-1593512528-0-AU85k_mIZO0_MTUPDx9DKyzYT_NDd400y65AM0ahvtZTfNc92gHuVWS3CCskfRPveCvm1gH_m8TO7yYzahHi-4lKN_VNLJLJx8wJWktWZOnSYJKtaOdkbC3oYlcraYqLQT4wc8j4jLMqadGVWWB6nUcb9QrhTFY2VkQXOxboxLyWF_aDr1nqbs1nuUpUa8Cse2XmybkWn_PTdjmL_EshRNfAJC5dWOJdq8Qe2dmjdo9dU_r02yw8JdMftNHswjtwhm_u9bFmcp7o25m4z2Uxu0HZ_Qq_kZfuZW273TylV3TsuE6jELvT81hZu31Oonrztfb3QwGzCbb91BMNwvZ31Wz7q0th2NsT-XPkaBPJNAHnb8pHQYOkHHOyl0oFXtLO92CDZp_iLTnGkCQGkClXOIU

Nach meiner Wahrnehmung scheint aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich aber alles erlaubt zu sein, um der „Alternativlosigkeit“ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.

Auch der EU-Parlamentarier Prof. Klaus Buchner weist auf nüchterne Weise auf das hin, was derzeit mit erstaunlichem PR-/Lobbyaufwand vertuscht (siehe dazu nur die erhellenden Ausführungen von Dr. Mercola in seinem neuesten Buch „EMF“) und am liebsten als „Verschwörungstheorie“ abgetan werden soll: Die durch hunderte Studien eindeutig erwiesene Immunschwächung und Zellschädigung durch Mobilfunkstrahlung – die sich durch das geplante 5G Netz gigantisch potenzieren würde. Auch der Zusammenhang von 5G-Ausbau und – aufgrund erwiesener Immunsuppression – zumindest Ausbreitungsbegünstigung (nicht: -ursache) ist ganz und gar nicht so abwegig und gehört dringend untersucht. siehe https://klaus-buchner.eu/5g-schwaecht-das-immunsystem-in-zeiten-der-corona-krise/

Dass 5G-Strahlung Corona-Erkrankungen verursachen kann, bestätigt nunmehr auch die Studie einer US-Behörde, siehe:

https://www.legitim.ch/post/paukenschlag-us-behörde-nih-bestätigt-5g-strahlung-kann-corona-erkrankungen-verursachen

Die Immunsupprimierung bzw. diverse biologische Wirkungen gepulster Hochfrequenzstrahlung werden auch in  einer jüngsten Studie angesprochen, die das Europäische Parlament zu dem Thema angefordert hat

(Quelle: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf ).

Aus diesem EU-Bericht (S.10): „Die aktuelle wissenschaftliche Literatur zeigt, dass dauerhaft einwirkende drahtlose Strahlung wahrscheinlich biologische Auswirkungen hat, was für die speziellen Merkmale von 5G in besonderer Weise zutrifft: die Kombination aus Millimeterwellen, einer höheren Frequenz, der Anzahl der Sender und der Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist, das noch brisanter wird, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht.“

Ich könnte zu dieser Thematik noch weitere Studien benennen, aber das würde den Rahmen dieser Klage sprengen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf die weiteren Quellen hierzu unter folgendem Link verweisen: 

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/5g-strahlende-zukunft/

Halten wir fest: Bereits aufgrund der bisher vorliegenden – erdrückenden – Studienlage ist es nur naheliegend, wenn man Überlegungen anstellt, ob sich Viren-Epidemien in Gebieten, wo Menschen dieser Hochfrequenzstrahlung potenziert ausgesetzt sind (was bei 5G-Rollout definitiv der Fall ist), stärker ausbreiten als in elektromagnetisch unbelasteteren Gegenden (Man vergleiche auch das historisch und militärmedizinisch gut dokumentierte und evidente Auftreten der sogenannten „Radarkrankheit“ mit einer Vielzahl an unspezifischen Symptomen und Pathologien, darunter auch das Auftreten von „grippeähnlichen“ Symptomen.)

Derartige mögliche Zusammenhänge und Implikationen von 5G ohne Prüfung vom Tisch wischen zu wollen, ist in höchstem Maße unwissenschaftlich und unverantwortlich bzw. zumindest grob fahrlässig und zeugt bereits davon, dass verantwortliche Kreise die Konfrontation mit realen Sacherhalten offensichtlich scheuen und sich stattdessen lieber in eine PR-designte Hochlganzprospekt-Illusionswelt flüchten möchten. Das Aufwachen aus einer solchen Vogel-Strauß Politik wird nur leider umso unangenehmer sein und „könnte“ bzw. wird uns vor die fatale Tatsache irreversibler Schädigungen von Mensch und Ökosystem stellen, das jede Bemühung um Umweltschutz (nicht zu verwechseln mit „Klima“-Schutz) um eine vielfache Potenz konterkariert – ebenso, wie der Ausbau von 5G laut einer Studie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ein regelrechter Katalysator für exponentiell steigenden Energieverbrauch sein wird und sich damit im Falle seiner flächendeckenden Realisierung als umweltdestruierender Faktor par excellance erweisen würde.

Haben die hier Beschuldigten und der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals über diese Zusammenhänge und Hintergründe berichtet?

Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr für möglich gehalten hätte:

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):

„4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation

4 a. Worst case verdeutlichen!

Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.

Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:

1)  Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.

2)  „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.

3)  Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.

Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929

Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem ein- leuchten.“(Zitat Ende)

Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten sind.

Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende Unterstellung, dass es im Volk „viele“ empathielose Psychopathen geben könnte, die „unbewusst“ und „uneingestanden“ denken könnten:

so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen“,

wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde“,

mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher“

ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.

Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.

Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.

Haben die hier Beschuldigten oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals öffentlich gefordert, dass die, die für so ein zynisches Papier verantwortlich sind, sofort aus ihren Ämtern entfernt werden sollten?

Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:

https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/aktuelles/

abrufbar. Dort heißt es u.a. (Zitat):

!100.000 Sterbefälle in Folge der Regierungsmaßnahmen drohen

Das Bundesinnenministerium schreibt zu COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2, Stand: 7. Mai 2020; Zitat:

„Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben
.“

Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen ersten Überblick über die m.E. nur noch strafrechtlich angemessen zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten Corona-Lockdowns zu verschaffen.

Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren“ vom 11.5.2020 verweisen.

Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns müssen allen verantwortlichen Stellen, auch den hier Beschuldigten, bewusst geworden sein, nicht nur auf Grund dieses internen BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den diversen Folgen dieses Lockdowns.

Selbst eine kleine Auswahl dieser Veröffentlichungen über Insolvenzen, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Suizide, Zunahme häuslicher Gewalt, Vereinsamung von Senioren in Altenheimen, die Folgen verschobener OPs und Behandlungen etc. würden den Rahmen dieser Anzeige sprengen.

Zudem sollte längst allgemein bekannt sein, warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige „amtliche“ Quelle zitiert werden können.

Wenn eine „Gesundheitsbehörde“ wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.

Wollen die Beschuldigten wirklich sagen, dass sie mit diesen Einwendungen nie konfrontiert worden sind, nie auch nur davon gehört haben?

Weltweit gibt es – wie schon oben festgestellt – längst sehr hunderte Experten, deren Fachkompetenz beharrlich ignoriert wird oder die sich aus Furcht vor beruflichen und privaten Nachteilen nicht zu Wort melden, obschon sie fundierte Kritik formulieren könnten.

Wo also findet in den öffentlich-rechtlichen Medien aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt?

Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen eines öffentlichen Diskurses – der dann vor allem auch in den Parlamenten stattfindet – gewürdigt?

Das gilt umso mehr, als mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, dass Schweden keinen totalen Lockdown praktiziert hat, die Zahlen dort aber nicht schlechter sind als in allen anderen Ländern, die einen Lockdown praktiziert haben.

YouTube-Video „Corona 26“ von und mit Dr. Bodo Schiffmann, für jedermann abrufbar unter youtube.com/watch?v=10d6-GdAYM4

Es gibt aber noch weitaus mehr, von dem der Rundfunkbeitragszahler aktuell noch nichts gehören haben dürfte, jedenfalls nicht über die öffentlich-rechtlichen Medien, wo Kritiker an dem absurden Lockdown kürzlich von einem „Journalisten“, der es nicht wert ist beim Namen genannt zu werden, sogar öffentlich als „Spinner“ etc. denunziert worden sind.

Dem angeblich so hoffnungslos unzureichend informierten öffentlichen Rundfunk wird die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung empfohlen, die jedermann kostenlos auf deren Homepage downloaden kann, damit er sich mal eine Übersicht darüber verschaffen kann, was ihm in Kontext mit dieser Corona-Hysterie gerade nicht durch die öff.-rechtl. „Qualitätsmedien“ vermittelt worden ist.

Sagt das nicht alles aus, dass eine 4köpfige Redaktion eines kleinen schweizer Verlags eine sehr viel umfassendere und zutreffendere Aufklärung über den globalen Fehlalarm zur Corona-Virus-Hysterie leisten kann als der milliardenschwere öffentlich-rechtliche Rundfunk mit tausenden von teilweise fürstlich bezahlten Mitarbeitern und riesiger Infrastruktur?

Wer diese Ausgabe durchgearbeitet hat, der möge doch bitte  – im Detail – begründen, warum er jetzt immer noch nicht davon ausgeht, dass er durch diese Lockdown-Politik und die ihr kritiklos folgenden öffentlich-rechtlichen Mainstreammedien regelrecht für dumm verkauft worden ist.

Alles nur „Verschwörungstheorie“?

Achtsamkeit bedeutet, dass man sich – auch wenn das Vertrauen auf Gott an erster Stelle steht – rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst und dann situationsangemessen reagiert, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt.

Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben.

Die Öffentlichkeit hat also einen Anspruch darauf, über solche Zusammenhänge umfassend aufgeklärt zu werden, insbesondere auch darüber, welche Opfer in den letzten Jahren mit den Impfkampagnen der Bill & Melinda Gates Stiftung verbunden waren, alleine in Afrika und Indien. Siehe hierzu u.a.:

https://kenfm.de/tagesdosis-24-4-2020-die-bill-und-melinda-gates-stiftung/

Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen = Psychopathen) das Menschen antun könnten. Wer behaupten möchte, dass es noch nie höchst reale „Verschwörungen“ gegen den Frieden in der Welt gegeben hat, kennt die Menschheitsgeschichte nicht einmal in gröbsten Zügen und macht sich einfach nur lächerlich.

Wer erst einmal realisiert hat, dass es Personen ohne Empathie und Gewissen gibt, die zu jeder Grausamkeit fähig sind, wenn dies nur der Realisierung ihrer kranken Ziele dient, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden Pläne gibt wie die, die in der o.g. Quelle beschrieben werden.

V.

Aus den o.g. Gründen gibt es folglich nicht einen einzigen nachvollziehbaren bzw. rechtfertigenden Grund, ab dem 12.8.2020 alle Schulkinder in NRW (von vorgesehenen Ausnahmegruppen abgesehen) mit einer Maskenpflicht auf eine Art und Weise zu quälen, das damit nur eines erreicht werden kann: Eine schwere Traumatisierung unzähliger Kinder, die mit unabsehbaren gesundheitlichen Folgen verbunden sein werden.

Wenn eine solche Maskenpflicht kommt, dann haben wir beste Aussichten, eine Generation von psychisch verkrüppelten Kindern heranzuziehen.

Da ich das nicht möchte, habe ich mich zu dieser Strafanzeige entschlossen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, insbesondere alle beamteten Lehrer an ihre Remonstationspflicht erinnern. Den Lehrern im Anstellungsverhältnis müssen die Fallgruppen rechtmäßiger Arbeitsverweigerung ebenfalls bekannt sein (z.B. bei Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung gem. § 275 Abs. 3 BGB oder bei Weisungen des Arbeitgebers, gegen Strafgesetze zu verstoßen oder bei sittenwidrigen oder diskriminierenden Weisungen, vgl. §§ 134 und 138 BGB).

Wer dazu verpflichtet werden soll grund- und sinnlos Kinder einer entwürdigenden und gesundheitsgefährdenden Behandlung auszusetzen, der ist als Mensch und Amtsträger nicht nur zum Widerspruch berechtigt, sondern verpflichtet.

Von daher bitte ich um die Aufnahme der Ermittlungen.

Über den Fortgang der Ermittlungen und die Erhebung der Anklage möchte ich unterrichtet werden.

 

Hochachtungsvoll

Unterschrift Felix Mustermann und Sabine Musterfrau

 

 


English Translation:

Citing definition of torture, Guantanamo abuse, German Lawyer drafts template for Parents: Criminal complaint about the introduction of a mask requirement for schoolchildren, 5G hazards

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