Seit der Deutsche Bundestag am 10.12.2021 einen neuen § 20a (sog. einrichtungsbezogene
Impfpflicht, genauer: einrichtungsbezogene Nachweispflicht) in das Infektionsschutzgesetz eingefügt
hat, hält sich hartnäckig die Befürchtung, dass Beschäftigte in Gesundheitsberufen ohne Job auf der
Straße stehen, wenn sie sich bis zum 15.3.2022 nicht gegen COVID-19 impfen lassen. In einem Live-
Stream, der am Dienstag, den 1.2.2022 ab 19 Uhr von der Partei die Basis zur Verfügung gestellt
wird, zeigen Rechtsanwältin Viviane Fischer, Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich (beide zugleich
Vorstandsvorsitzende der Partei die Basis), Rechtsanwältin Christiane Ringeisen und Prof. Dr. Martin
Schwab, dass es sowohl für Selbständige als auch für Arbeitnehmer im Gesundheitswesen gute
Chancen gibt, sich gegen diese Impferpressung mit Erfolg zur Wehr zu setzen. Arbeitgeber und
Gesundheitsämter, die mit „Spritze oder raus!“ drohen, begeben sich juristisch auf dünnes Eis.