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Das Schweigen der Wölfe … Bericht eines zum Invaliden geimpften Star-DJs

Das Schweigen der Wölfe ... Bericht eines zum Invaliden geimpften Star-DJs


Tyson Illingworth (Künstlername ‘TYDI’) ist preisgekrönter internationaler DJ und Songwriter. Der regierungsamtlichen Lüge, dass die Impfung „sicher und effektiv“ sei, habe er voll und ganz vertraut. Dieses blinde Vertrauen muss der 35jährige nun teuer bezahlen. Seit der Impfung ist er Invalide und kann seinen Alltag nur noch mit schweren Schmerzmitteln bewältigen.

Nach einer Krankenhaus-Odyssee wendet er sich nun an die Öffentlichkeit, um andere vor der Impfung zu warnen. Von 5 verschiedenen Ärzten, die seine Krankheit eindeutig als Folge der Impfung dignostizierten, wagte es jedoch kein einziger, den Impfschaden zu melden – „they all said they cannot go on record“. Denn nach seinem Bericht erfolgt bei Ärzten, die in Australien einen Impfschaden melden, eine umgehende Untersuchung und „Disziplinierung“.

Hier zum Erfahrungsbericht (in Englisch):

Vaccine damaged in Australia (by Tyson Illingworth)

Wem ein Bericht aus Australien zu weit hergeholt ist oder wer sich mit Englisch schwertut, der kann sich auch hier das Gleiche in Grün aus heimischen Gefilden berichten lassen:

Oliver Janke – geimpft und geschädigt

P.S.: Ich weiß, viele finden es mittlerweile müßig, auf das Desaster in Folge der Impfung hinzuweisen. Auch ich bin der Meinung, dass es fast zwangsläufig so kommen musste. Wer Ivan Illichs „Nemesis der Medizin“ gelesen hat, wusste auf was wir zusteuern. Eine vollkommen entgeisterte, nur noch dem nackten Erwerb und  greifbaren Tand verschriebene Gesellschaft ist dazu prädestiniert, den verlustiggegangenen Glauben bzw. die Angst vor unsichtbaren Gewalten, auch wenn wir dies auf bewusster Ebene noch so sehr leugnen, auf  unsichtbare Gewalten zu verlagern, wie sie uns von der Lehre der Virologen präsentiert werden. Und dieser säkularen Höllen- und Erlösungslehre sind wir nun eben auf den Leim gegangen. Leider ist es nicht so wie einem Computerspiel, wo Supermario, nachdem er in einen Gulli gefallen und „Game Over“ ist, einfach wieder aufstehen und weiterhoppeln kann. Ganze 35 Jahre ist der obige DJ geworden, bevor durch sein Leben ein Strich gemacht wurde. An Auftritte auf der Bühne ist nicht mehr zu denken. Er ist von nun an auf die Hilfe Anderer angewiesen.

Doch zurück zu Ivan Illich … oder auch zu Friedrich Nietzsche, der es ebenfalls kommen sehen hat, dass sich der Mensch immer mehr auf seinen Körper fixieren werde und schließlich die vermeintliche Gesundheit dieses Körpers zum einzigen Ziel und zu einer Art Religion erheben werde.

Die Covid-Impfung hat somit zur Geistesverfassung bzw. Geistesabwesenheit unserer derzeitigen Gesellschaft gepasst wie Arsch auf Eimer. Deswegen wird jetzt, wo die Impfung für jeden ersichtlich fatal gescheitert ist (wir haben seit Einsetzen der Massenimpfung in fast allen Ländern zweistellige Zuwachsraten an Übersterblichkeit und an Geburtenrückgang), unverdrossen weitergeschizzen.

Aber wie ich schon anmerkte, gibt es heute einen Unterschied zur Situation zu noch vor zwei Jahren: Immer mehr Menschen spüren unterbewusst oder bereits am eigenen Leib, dass sie mit der Impfung und überhaupt mit dem Mitmachen beim Covid-Wahn (siehe CJ Hopkins: „Der Morgen danach“) einen Fehler gemacht haben und nun mit deutlich schlechteren Bedingungen weiterleben müssen, womöglich sogar jederzeit umfallen bzw. dem „Plötzlichen-Erwachsenentod-Syndrom“ zum Opfer fallen können. Und dass sich die unangenehme Realität nicht mehr rezolike wegkichern lässt.

(Bild: E-Gruppe Berlin)

Opfertod der Massen, damit der neoliberale bzw. neoaztektische Nachtgott leben kann

Azteken Opferkult wiki Codex_Magliabechiano_(141_cropped)


(Bild: Public domain/ Wikimedia Commons)

Konzernwissenschaftliche Erklärungsansätze müssen ihrer Natur gemäß versagen. Um dem derzeitigen, apokalyptisch anmutenden Geschehen gerecht zu werden, müssten wir eigentlich aus der Mythologie schöpfen. Doch diese ist nicht mehr lebendig verfügbar. Vice, Bento, Correctiv & Co. haben ja mittlerweile alle Mythen „debunked“. Zumindest der aztekische Nachtgott Tezcatlipoca hat sich davon allerdings nicht beeindrucken lassen und feiert nun kurz nach der Milleniumswende sein Revival. Schon seinerzeit hat er massenweise Menschenopfer eingefordert. Die Anhänger seines Todeskults haben sie ihm willfährig geliefert. Die Geschichtsschreibung berichtet sogar von Bürgern, die sich freiwillig auf den Opferstein legten und es als eine Ehre ansahen, sich von den Hohepriestern des Nachtgotts Herz und Magen aus dem Leib schneiden zu lassen. Doch der Nachtgott wurde durch diese Selbstaufopferungen nicht besänftigt. Er war unersättlich und veranlasste seine Anhänger zu Kriegen gegen benachbarte Länder, deren einziger Zweck es war, Menschen gefangen zu nehmen, die dann auf Opfersteinen rituell geschlachtet und ausgeweidet wurden. Das Fest des „Menschenschindens“ (Tlacaxipehualiztli) galt als eines der wichtigsten im Jahreskalender. Zur Einweihung eines Tempels in Tenochtitlan sollen innerhalb von vier Tagen 80.000 Menschen geopfert worden sein.


Dass dieser Dunkelgott unsichtbar war, tat der Begeisterung, ihm zu dienen, keinen Abbruch. Laut Überlieferung waren breite Teile der Bevölkerung in diesen Todeskult involviert bzw. war der Todeskult zu gewissen Zeiten Staatsreligion. Wer alten Wandbildern nicht traut und bewegte Bilder aus Hollywood bevorzugt, der kann auch einen Blick in Mel Gibsons „Apokalypto“ werfen, wo ein gar nicht so unrealistischer Einblick in die damaligen Praktiken gegeben wird (siehe obigen Youtube-Trailer). Schon damals waren es nur eingeweihte Hohepriester, denen sich der Nachtgott offenbarte und anordnete, was zu tun ist. Das gemeine Fußvolk sah keinen Grund, an den Anordnungen der Nachtgottpriester zu zweifeln. Dass diese Anordnungen grausam und sinnlos waren und eine ehemalige Hochkultur in Dekadenz und Untergang führten, schien keine Rolle zu spielen.

„Aber so dumm wären wir doch heute bestimmt nicht“, höre ich nicht Schafe, sondern aufgeklärte Leitmedienbürger raunen. Nun, Noam Chomsky sieht das durchaus anders. Für den von der New York Times immerhin als „wichtigster Intellektueller der Welt“ bezeichneten Chomsky sind die heutigen Intellektuellen und akademischen Wissenschaftler nichts anderes als eine „Art säkulare Priesterschaft“ der Machtelite, „indem sie Ideen, Pläne, Strategien, Werte, Theorien, Rechtfertigungen und Doktrinen für die ökonomischen und politischen Entscheidungsträger des Herrschaftssystems entwickeln und dem Rest der Bevölkerung verkünden, was sie glauben sollen “ (siehe Nachdenkseiten: „Die Wachhunde der Machtelite“). Dass sich Chomsky im aktuellen Impf-Gemetzel selbst instrumentalisieren hat lassen, lassen wir an dieser Stelle einmal außen vor. Auch Nietzsche wurde ab einem bestimmten Zeitpunkt von geistiger Umnachtung ergriffen – was aber nicht bedeutet, dass seine in der Zeit davor geäußerten, scharfsinnigen Gedanken deswegen wertlos sind.

Der Drache, der unsere Kinder frisst

„In normalen Zeiten würde man sagen: spätestens «wenn es um Leben oder Tod geht», ist jedem die Dringlichkeit eines Themas bewusst. Gerade merkt man verwundert: der Tod scheint relativ egal zu sein. Es gibt etwas wichtigeres als den Tod von Menschen: das Überleben eines Narrativs. Denn an diesem Narrativ hängt die Glaubwürdigkeit von Politikern, Journalisten, der Pharmalobby, großen Stiftungen, Vereinen und NGOs, der EU, der Kirchen, der gesammelten Ärzteschaft, des Justizsystems, der Polizei, der Geheimdienste und Armeen und noch vielen mehr“, meint Milosz Matuschek in seinem jüngsten Essay mit Bezug auf die mysteriöse Übersterblichkeit und das „Plötzliche Erwachsenentod-Syndrom“ (Sudden Adult Death Syndrom – SADS) in zeitlicher Folge der Massenimpfung mit einem experimentellen Serum. Ein großes Sterben, auf das sich unsere geballte Welt der Wissenschaft einfach keinen Reim machen will. Hitze könnte der Grund sein. Oder auch Kälte. Oder auch zu laute Musik.

Die Frage, wie solche suizidale Ignoranz im 21. Jahrhundert möglich ist und wie erwachsene Menschen sich und ihre Kinder achselzuckend auf den Opfertisch neoliberaler Pharmakonzerne legen können, treibt nicht nur den Autor des obigen Essays um, sondern derzeit wohl jeden noch denkenden Menschen. Wie ich schon anmerkte, droht jeder, der sich den gegenwärtigen Irrsinn zu erklären versucht, daran verrückt zu werden. Man muss es also verstehen, wenn auch kritische Blogger inzwischen wieder dazu übergegangen sind, Essensfotos zu posten und über ihren Urlaub zu berichten. Diejenigen, die an vorderer Front gegen den Wahnsinn angetreten sind, sind entweder verzweifelt oder berufen sich, wie Schiffmann, Eifler, Bhakdi etc. nun auf religiöse Erklärungsansätze. In der Tat hat das Ganze eine metaphysische Dimension. Mit den Begriffen, die uns aus historischen Religionen und Kirchen überliefert sind, kommen wir aber nicht wirklich weiter. Diese Worte bzw. Bilder sind in der heutigen, intellektualisierten Zeit kaum noch fassbar. Das, wozu Goethe, Schiller, Hegel etc. die Fundamente gelegt haben, hätten wir weiterentwickeln sollen, dann stünden uns jetzt auch die passenden Werkzeuge und Begriffe bereit, um so einen Drachen zu besiegen wie er derzeit unsere Dörfer in Flammen legt und die Kinder frisst. So aber schreien wir mitten in den Flammen auch noch „Hurra!“.

Aber was sollen wir auch anderes tun? Wir sind in genau die entgegengesetzte Richtung des Weges gegangen, den uns Goethe, Hegel & Co. gedeutet haben, haben fast alles ausradiert, was uns den Schlüssel zu einem sinnvollen Leben und zur Erkenntnis von Gutem und Üblem geben könnte. Damit wird gleichzeitig Hegels Diktum wahr: „Wer den Mut nicht hat, die Freiheit zu erringen, der verdient es, Sklave zu sein“. Ich müsste jetzt weiter ausholen, habe schon einmal einen Artikel über diese Herrschaften geschrieben und spinne damit nicht nur eine Theorie, sondern berichte leider nur, was ich von einer Quelle erfahren habe, die auf Augenhöhe in den Clubs der neoliberalen Puppenspieler saß: Die geistige Aushöhlung, die derzeit schlagend wird, wurde ganz gezielt herbeigeführt. Und laut Bekunden dieser Quelle sei dies sogar eine der obersten Prioritäten dieser Herrschaften. Es geht also keineswegs „immer nur um Macht und Profit“, wie man das ja oft sagen hört. Es geht wirklich um Weltbilder. Es kämpft der praktische Nihilismus mit dem – unpraktischen und daher scheinbar wertlosen – Sinn. Mit den Worten von Jacques Lusseyran: Man führt Krieg gegen das menschliche Ich … „und zwar den gefährlichsten aller Kriege, weil niemand daran denkt, den Krieg als solchen zu erklären.“

Man könnte auch sagen: Der Antilogos kämpft mit dem Logos, um einmal Begriffe ins Feld zu führen, die ich noch nirgends gelesen habe, die aber noch nicht abgegriffen sind und mir zur Stützung einer Arbeitshypothese gegen den Drachen passend erscheinen.

Wer wissen will, wie unsere Reise nun weitergehen wird, der braucht nicht im Darknet nach Verschwörungstheorien suchen, sondern wendet sich am besten direkt an den Pressesprecher von Chomskys säkularen Hohepriestern: den Vorsitzenden des Weltwirtschaftsforums und Elitengilden-Sprachrohr Klaus Schwab. Ich weiß, er wird von vielen verniedlicht und nicht nur Leitjournalisten, sondern auch unzählige Blogger standen sofort Gewehr bei Fuß, um uns zu erklären, dass sie sein Buch gelesen hätten und dass Schwab, der nichts weniger will als die menschliche und digitale Natur zu einem großen Maschinengebilde zu verschmelzen, es doch nur gut meine, er in Wirklichkeit ein ganz netter Onkel sei, der das Gute & Gerne vorantreibt und eben dem Fortschritt dient.

(Bild: E-Gruppe Berlin)

Ob sich die Maschinenphantasie von Schwab als Fortschritt oder eher als Dantes Eishölle erweisen wird, sei dahingestellt. Erinnert sei jedenfalls an seine Ansage im Buch „Covid 19 – The Great Reset“: „Viele von uns fragen sich, wann wir wieder zur Normalität zurückkehren werden. Die kurze Antwort lautet: Nie.“

Die Menschenschindertage haben begonnen

Die Zahl der Opfer, die dieser offenkundig direkt vom Nachtgott entgegengenommene Beschluss der perpetuierten Antinormalität nach sich zieht, übersteigt die Opferzahlen der aztekischen Menschenschinderfeste bei Weitem. Bereits die kurz nach Ausrufung der „Pandemie“ angestellten Berechnungen waren verheerend. Laut UNICEF-Studie haben die Lockdown-Maßnahmen unmittelbar nach ihrer Verhängung 150 Millionen Kinder zusätzlich in Armut und Elend gestürzt. Laut Oxfam-Studie starben aufgrund der Corona-Maßnahmen ca. 12.000 Menschen pro Tag zusätzlich, ein großer Teil davon Kinder. Und nach Auskunft des Leiters des Welternährungsprogramms WFP vor dem UN-Sicherheitsrat würden über Monate hinweg „an jedem einzelnen Tag 300.000 Menschen verhungern“ (Quelle: Focus). In all diesen Rechnungen war das fatale Scheitern der mRNA-Impfung noch gar nicht mit einkalkuliert. Man sah in der Impfung den Retter. Dass sich die Impfung stattdessen als Sensenmann erweist, der – diesmal großskalig mit Methoden der industriellen Landwirtschaft – eine grausame (Miss-)Ernte einfährt … ja wer hätte das gedacht?

Abgespaced

Der Ratschluss, uns nicht mehr in die altbekannte Realität zurückzulassen, wird jedoch noch weitreichendere Folgen haben. Dass der Plan, uns stattdessen in eine volldigitalisierte „neue Normalität“ zu befördern und die Welt zu einem mechatronischen „Internet of Things“ umzubauen, exakt der gleiche Plan ist, wie er schon im Todeskult der Babylonier und der Azteken angestrebt wurde – damals noch auf rituelle Weise und selbst für phantasiebegabte Bürger schwer vorstellbar – möchte ich nur am Rande erwähnen. Das plutokratische Ziel ist so irre, dass ich es selbst nicht glauben würde, wenn ich nicht von einer Quelle aus erster Hand aus diesen Kreisen darüber unterrichtet wäre. Ich kann es also niemandem übelnehmen, der angesichts solchen Wahnsinns sofort die Rollläden herunterlässt und den Fernseher einschaltet, anstatt sich mit solchem Verschwörungsquatsch zu befassen. Es steht natürlich jedem frei, sich weiterhin an die Daten und die „Realität“ zu halten, die ihm evidenzbasierte Quellen wie die Tagesschau, das RKI, das Paul-Ehrlich-Institut liefern oder darauf zu warten, ob nicht im Relotius-Narrenspiegel oder in der Südtäuschen Zeitung einmal das gedruckt steht, was die eigenen Augen sehen können, wenn sie aus dem Fenster auf die Straße gucken. Oder bis einmal die Politiker und Impfärzte ihrer Wahl zugeben: „Tut uns leid, wir haben uns geirrt.“

All der Widersinn und Schwachsinn, der uns von diesen Seiten geliefert wird, ist aber immer noch leichter zu verdauen als die makabre Realität, die für unsereinen nicht einmal vorstellbar, aber wie gesagt, in maßgeblichen plutokratischen Kreisen, die wir im Fernsehen noch niemals zu Gesicht bekommen haben, vollbewusst und mit aller zu Gebote stehenden Macht angestrebt wird. Die bis vor wenigen Jahren ebenfalls noch vollständig unter dem medialen Radar laufenden Bilderberger, Mont-Pèlerin-Gesellschaften & Co. – obwohl vom ehem. UN-Kommissar Jean Ziegler bereits als „mörderisch“ bezeichnet – sind im Vergleich dazu nur vorgelagerte Kindergartenclubs. Und um keine falschen Verschwörungstheorien aufkommen zu lassen: Pausenclowns wie Lauterbach oder Technikfreunde wie Bill Gates, von denen viele glauben, dass sie es sind, die die derzeitige Agenda vorantreiben, haben selbst keine Ahnung von der wirklichen Agenda, der sie dienen. Sie sind aufgrund ihrer Neurosen und ihrer naiven Technikgläubigkeit zwar passende Vehikel zur Umsetzung dieser Agenda, aber in Wirklichkeit vollkommen unbedeutend. Wenn sie nicht da wären, stünde eine Legion an anderen wissenschaftsgläubigen Naivlingen bereit, die den Job genauso gut erledigten. Unsere akademischen Ausbildungsstätten erzeugen Massen an ‚Science Busters‘, wie sie zur Mechatronisierung der Welt im besagten Sinne nutzbar gemacht werden können.

Aber kommen wir zu einem Ende. Wer „evidenzbasierte“ Kost zur Erklärung des gegenwärtigen Geschehens bevorzugt, hat wie gesagt mein vollstes Verständnis. Er läuft dann aber Gefahr, irre zu werden. Denn auf evidenzbasierte Weise ist das, was derzeit geschieht, schlichtweg nicht erklärbar. Er kann es drehen und wenden wie er will, die Fragezeichen werden immerzu nur größer. Was ist also das Ziel besagter Dunkelmänner (wie ich weiß, gibt es dort auch Frauen), die es laut herrschender Diktion schon deswegen nicht geben darf, weil das, was sie betreiben, gar nicht vorstellbar ist – genauso wenig wie das Treiben von Baron Gilles de Montmorency-Laval, verurteilt im Jahre 1440, nachdem er auf seiner Burg über 400 Kinder auf grausame Weise gefoltert und ausgeweidet hatte (siehe welt.de)?

Nun, eigentlich nichts Neues. Auch zu Zeiten des aztekischen Todeskults sowie in diversen Nachfolgekulten bis ins Mittelalter und die Neuzeit hinein (siehe „Die Kinderfresser unter uns oder: Der Wille zur Vernichtung der Menschheit“) war es das erklärte Ziel kleiner aber feiner Kreise, die Erde zu einem sklerotisierten, unbewohnbaren Todesstern umzubauen und die Menschenseelen in ein illusorisches Schattenreich zu befördern. Das Mittel dazu: systematische Grausamkeit und damit „Korrumpierung der menschlichen Atmosphäre“. Dass viele das Gefühl haben, dass unser Klima in Gefahr ist, kommt demnach also nicht ganz von ungefähr. Ähnlich wie im Horrorfilm „Hellraiser“ gilt Anderen zugefügtes Leiden in diesen Kreisen als so etwas wie schwarzes Gold. Eine Währung, die auch schon im Diesseits Dividende abwirft: Angeblich fühlt man sich durch die Traumatisierung und Tötung gewaltig euphorisiert. Auch vollkommen verlotterte Personen, die in heutiger Zeit der Erschöpfung eigentlich an Depression und Burnout leiden müssten, können sich auf diese Art vital und kräftig fühlen.

Die Frage, welcher jenseitige Lohn ihnen für diesen Dienst von ihrem Götzen versprochen wurde, bitte jemand anderen zu stellen. Auch für mich macht ein solcher hardcorefaustischer Pakt keinen Sinn oder ist zumindest sehr kurzsichtig. Ich stelle es mir wenig kuschelig vor, in der Hölle, die sie gerade bereiten, dann eventuell einen Aufseherposten zu erhalten. Die Höhle, aus der uns Platon den Weg hinaus gewiesen hat, soll jedenfalls unentrinnbare Gummizelle werden. Dieses Schattenreich mit historisch ungeahnten technischen Möglichkeiten zu seiner Realisierung steht nun bereit. Niemand kann ihm nachsagen, dass es grau oder schattig wäre, denn es glänzt und piepst in allen Farben: Virtual Reality hat im Verein mit Bio- und Nanotechnologie die Tore weit geöffnet. Nicht nur Google-Chefingenieur Ray Kurzweil, sondern unzählige weitere säkulare Hohepriester arbeiten rund um die Uhr mit Milliardenbudgets auf Hochdampf daran, unseren Verstand in diese neue Realität upzuloaden.

Doch keine Sorge, ich wollte niemandem seine Oktoberfestlaune verderben. X-Mas naht (siehe „Wenn der Endzeitmann kommt …“). Bald werden wir in der lamettaglitzernden virtuellen Welt gemeinsam mit Onkel Olaf („Er kann Kanzlerin“) unter dem transatlantischen X-Mas Baum sitzen und im blässlich-kalten Licht der LED-Kerzen sozial distanziert, maskiert und frisch mit mRNA-Crack gespritzt das kollektiv verordnete Abendgebet beten. Dieses Jahr nicht mehr „Corona Unser“, sondern: „Slava Ukraini“. Und wer meint, dass hinter all diesen kultischen Totenmasken derselbe Ungeist steckt oder dass Corona etwas mit Affenpocken, mit Digitalisierung, Transhumanismus, mit Ukraine oder gar mit Klima zu tun hat, ist zweifellos ein kruder Verschwörungstheoretiker.

Better dead than uncool – Wenn der geimpfte Spießbürger den Marlboro Man macht …

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[Bild: E-Gruppe Berlin]

„Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er sie beim Kragen hätte.“ (Mephisto in Goethes Faust)

Schon seit einiger Zeit hat Freddy Krueger ein Auge in unser Wohnzimmer geworfen und hie und da an unsere Türe geklopft. Das Klopfen hat jedoch kaum jemandem Gänsehaut verursacht. Es ist im Sitcom-Gelächter der Netflixkiste verebbt. Seit nun sogar der Bundeskanzler verkündet hat, dass es in marktkonformer Demokratie „keine roten Linien mehr geben“ wird, gibt es allerdings auch für Freddy kein Halten mehr. Er hat kurzerhand die Tür eingetreten, uns an der Gurgel gepackt, vom Boden hochgehoben und will nun zum Kehlenschnitt ansetzen.

Solcherart nach Luft röchelnd und mit baumelnden Beinen wollen wir aber immer noch nicht wahrhaben, was es geschlagen hat. Wer noch seine Hände frei hat, benützt sie, um sich und seinen Mitmenschen nach Kräften die Augen zuzuhalten. Man hat anderes zu tun als sich mit dem Offensichtlichen zu beschäftigen. Wer etwas auf sich hält, plant Urlaub. Sofern nicht eines seiner durchgeimpften Kinder mit Myokarditis im Krankenhaus (siehe ndr) oder auf der Psychiatrie liegt oder an sonstigen rätselhaften Gebrechen leidet, werden gerade die Sachen für Korfu und Malle gepackt. Sogar die gut organisierte Lufthansa muss hunderte Urlaubsflüge streichen, da sie gar nicht genügend Personal hat, um die neu erwachte Reiselust zu bedienen (Quelle: rnd). Doch welcher Aluhut wird denn hier unschöne Wörter wie Myokarditis ins Feld führen, wo doch jeder evidenzbasierte Spiegelbildbürger weiß, dass ein solches Herzleiden laut jüngster Statistik „nur“ jeden knapp über Tausendsten Jugendlichen erwischt, der sich den Stoff spritzen lässt, aus dem die Träume neoliberaler Pharmazeutiker gemacht sind? Und ich weiß, ich weiß, die meisten der solidarisch Geimpften sind der Meinung, dass es ihnen „gut geht“. Soweit ich es ersehen kann, sind selbst vormals kerngesunde Leute, die unmittelbar nach der Impfung einen Herzinfarkt, eine Gesichtslähmung, eine Netzhautablösung oder gar eine Erblindung erlitten haben, mit ihrer neu erworbenen Invalidität hellauf zufrieden. Zumindest würden sie niemals den Frieden mit ihren Nachbarn riskieren, indem sie andeuten, dass da irgendwas mit irgendwas zu tun haben könnte. „Better dead than uncool“, raunte schon Don Johnson seinem Kumpel Mickey Rourke zu, bevor er im Jacklässig-Epos „Harley Davidson and the Marlboro Man“ aus einem fahrenden Zug sprang.

Vielfach wird ja beklagt, dass wir das Böse, das derzeit weitgehend unmaskiert vor uns steht, nicht wahrhaben und uns lieber betäuben wollen. Dabei stimmt das gar nicht. Die Film- und Kulturbranche, ein unbeirrbarer Seismograph des Zeitgeschehens, gibt davon Zeugnis. Darin ist das Böse heute schon gewaltig Thema. In den meisten Blockbustern kämpft und rudert die Menschheit gerade um ihr Überleben gegen scheinbar übermächtige, unheimliche Feinde, die mit diabolischer Freude das nackte Grauen zelebrieren.

Die Thematisierung des Bösen in Form von Spielfilmen ist aber gleichzeitig auch die Krux. Denn das Bedürfnis des zeitgenössischen Menschen zur Auseinandersetzung mit dem Bösen wird in den meisten Fällen bereits mit dem Gucken solcher Filme vordergründig befriedigt. Und gleichzeitig ins Reich der Phantasie verwiesen. Denn die Polit- und Influencer-Hampelmänner, die im realen Leben die Bühne beherrschen, wollen doch nur das Gute & Gerne. All die Obamas, Bidens, Macrons, Trudeaus, Rezos, Walulus, Tilos, Campinos und sonstigen Kaputtinos – bereits ihr Knubbelgrinser verbürgt doch, dass sie es nur gut & gerne meinen und entwaffnet von vornherein jeden Spaßverderber. Jedes Mädchen, das zuvor nichts von Hannah Arendts „Banalität des Bösen“ gelesen hat, würde sich mit solchen Grinsekatzen jederzeit wie mit einem Teddybär unter die Bettdecke kuscheln. Und solange unsere Opinion Leaders so hemmungslos selbstüberzeugt aus der Wäsche grinsen, kann es doch nicht ganz so abgründig um uns stehen wie es einem die eigenen Augen und Ohren ansonsten Glauben machen würden.

Und wer nach seinem Einkauf im REWE ein Fazit zieht wie jüngst Gunnar Kaiser, ist zweifellos ein „Schwurbler“.

Wir werden mRNA – und DNA Präparate nicht mehr los | Von Markus Fiedler

Den vollständigen Tagesdosis-Text (inkl. ggf. Quellenhinweisen und Links) finden Sie hier: https://apolut.net/wir-werden-mrna-und-dna-praeparate-nicht-mehr-los-von-markus-fiedler
ARCT-154

 

Das was uns als neuartige „Impfstoffe“ verkauft wird, sind in Wirklichkeit Präparate zur Genmanipulation der Zellen des eigenen Körpers. Diese „Gentherapeutika“ mögen Ihre Berechtigung haben beim Einsatz gegen schwer bis gar nicht heilbare Erbkrankheiten wie zum Beispiel der Behandlung von Phenylketonurie (PKU). Zur vorbeugenden Behandlung, bzw. „Impfung“ von gesunden Patienten sind sie aufgrund ihrer breit gefächerten Nebenwirkungen ungeeignet.
Dieser Artikel beschäftigt sich erneut mit einem Thema, was ich vor über einem Jahr in einem vorangegangenen Artikel beim Demokratischen Widerstand Nr. 38 vom 27.2.2021 besprochen hatte.i Damals ging es um den Gen-Impfstoffkandidaten BNT162c2 der Firma BioNtech. Dabei handelt es sich um einen sogenannten selbst replizierenden Impfstoff (saRNA, also „self amplifying Ribo-Nuclein Acid“).ii Dieser Kandidat kam bei der Corona-Gen-Impfungskampage nicht zu zum Zug. Ich selbst warne eindringlich vor diesem Typus von selbst vervielfältigenden Impfstoffen eben wegen der viralen Vermehrung der mRNA-Erbträger und unvorhersehbarer Nebenwirkungen besonders wenn genmanipulierte Spike-Proteine auf den Erbträgern codiert sind.

… hier weiterlesen: https://apolut.net/wir-werden-mrna-und-dna-praeparate-nicht-mehr-los-von-markus-fiedler

 


 

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THE LONG TERM EFFECTS OF THE JABS – Computing Forever (engl.)

Impfpflicht: Versuchte Verwirklichung schwerer Straftatbestände und juristische Unhaltbarkeit (RA Schmitz)

Impfpflicht: Versuchte Verwirklichung schwerer Straftatbestände und juristische Unhaltbarkeit (RA Schmitz)

Warum aus jur. Gründen eine allgemeine/generelle „Impf“-Pflicht nicht möglich ist, vor allem dann, wenn diese „Impfung“ in Wahrheit eine Art „Gentherapie“ ist 

Eine solche „Impf“-Pflicht wäre evident verfassungswidrig und nichtig und somit für niemanden verpflichtend.

Die Durchsetzung solcher genetischen Eingriffe im Wege eines „Impfzwangs“ begründet den dringenden Tatverdacht der Verwirklichung gleich mehrerer Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB), insbesondere des Völkermordes.

Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung ist strafbar, ganz gleich, ob diese Nötigung durch Gesetz / Verordnung / Betriebsanweisung etc. erfolgt.

Beschäftigte der Gesundheits- und Pflegeberufe, für die eine Impfpflicht bereits beschlossen wurde, können die nachfolgenden Argumente und Quellen für ihre juristische Verteidigung verwenden, insbesondere um

sich vor Arbeitsgerichten gegen eine Kündigung zu wehren (die wegen Ablehnung einer solchen „Impfung“ ausgesprochen wurde),

sich vor Sozialgerichten wegen der Verhängung einer Sperrfrist zu wehren (die auf Grund einer Kündigung wegen Ablehnung dieser „Impfung“ verhängt wurde),

um damit ihre Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 20 a IfSG zur Wehr zu begründen (wissend, dass das BVerfG im Hinblick auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der gesamten sog. Anti-Corona-Politik als Kontrollinstanz komplett versagt hat !)

I.

Grundgesetzliche Grenzen:

Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG.

Gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sich die Rechtsprechung des BVerfGs offenbar nicht mehr an das GG und die Leitidee einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt.

Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs (als es sich noch an das GG gebunden fühlte) gerade davor, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (vgl. u.a. BVerfGE 88, 203, 251 f.).

Es würde einen Menschen aber zu einem solchen Objekt – hier unverantwortlichen – staatlichen Handelns zu machen, wenn ihm durch eine „Impfpflicht“ ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität aufgezwungen wird, und das besonders dann, wenn die hohen Risiken der neuartigen genetischen „Impf“-Stoffe, die in Wahrheit keine Impfstoffe sind (dazu nachfolgend mehr), von allem Anfang an, schon vor der (extrem verkürzten und ohne Langzeitstudien etc. erfolgten) Zulassung, bekannt sein mussten und auch bekannt waren und zudem seit der Zulassung durch zahlreiche Fälle schwerer und schwerster Nebenwirkungen bis hin zum Tod bestätigt worden sind.

Quellen hierzu u.a. (bewusst starke Einschränkung, da es hierzu dutzende gute Quellen gibt):

1.

Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.

In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.

Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1.223 Todesfälle zu verzeichnen waren.

2.

Zur Impftotenbilanz (Stand 17.7.2021):

www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz

Sehr erhellend sind hierzu auch Hochrechnungen unter Berücksichtigung des gemeinhin bekannten „Underreporting“, siehe hierzu u.a. Beate Bahner, wie vor, Seite 180 ff.

3.

Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:

https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/

4.

Zu den strafrechtlichen Aspekten dieser Covid-19-„Impf“-Kampagne siehe u.a.:

www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoert-staatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html

Sachbuch „Corona-Impfung“ der Rechtsanwältin Beate Bahner, siehe dort u.a. S. 370 ff.

Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen.

 Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.

 II.

 Europarechtliche Grenzen:

 Auch nach Art. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt (Zitat):

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“

Nach Art. 3 dieser Charta gilt zudem (Zitat):

„Recht auf Unversehrtheit

(1)  Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

(2)  Im Rahmen der  Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

  1. a)  die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
  2. b)  das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
  3. c)  das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
  4. d)  das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.“

Abs. 2 lit. a) ist selbsterklärend.

Vor Gericht könnten konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, dass diese Corona-Impfung in Wahrheit „eugenischen Praktiken“ dient, eben weil es konkrete Hinweise dafür gibt, dass Menschen nach diesen genetischen Eingriffen unfruchtbar bzw. zeugungsunfähig werden (siehe hierzu u.a. Beate Bahner, Corona-Impfung, Seite 143, 144, 175, 259 f. mit weiteren Nachweisen).

Die somit durch diese genetischen Eingriffe aufgenötigten Folgen sind mit dem Recht nach Art. 9 dieser Charta, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, evident nicht nur nicht vereinbar. Sie greifen dieses Recht systematisch an.

Und werden die Körper der Menschen durch solche „gentechnischen Experimente“ hier nicht auch i.S. von Abs. 2 lit. d) zur Erzielung von Gewinnen der Pharmaindustrie „verwendet“, auch wenn dies im Rahmen einer „genetischen Agenda“, die der Reduktion der Weltbevölkerung dienen mag, für die Vorteilnehmer ggf. nur eine nachrangige „Nebenfolge“ ist, eine geradezu teuflische Art von „Win-Win-Situation“ sozusagen?

In dem Antrag einiger Bundestagsabgeordneter vom 24.3.2021 – Drucksache 19/27851 – wird die Resolution 236 der Parlamentarischen Versammlung vom 27.1.2021 wie folgt zutreffend zusammengefasst:

„1.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PVER) beschloss in ihrer hybriden Sitzung vom 27. Januar 2021, die Resolution 236 “Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations“. Der Europarat ist der Zusammenschluss von 48 europäischen Staaten. Die Versammlung hat zwar keine legislativen oder exekutiven Befugnisse, jedoch sind seit seiner Gründung die Entschließungen des Europarats eine Richtschnur demokratischen Handelns in den Mitgliedstaaten und Beginn von staatlichen Gesetzesinitiativen.

2.

Die Resolution beschreibt die ethischen, rechtlichen und praktischen Probleme der Turbo-Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes. So wird bereits unter Nummer 3 deutlich erklärt, dass: „[…] auch rasch eingesetzte, sichere und effektive Impfstoffe kein sofortiges Allheilmittel [sind].“ (Resolution 2361 (2021)).

3.

Auch die mögliche Diskriminierung von nichtgeimpften bzw. impfunwilligen Menschen wird thematisiert:

„7.3. im Hinblick auf die Gewährleistung einer hohen Akzeptanz der Impfstoffe

7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder an- derweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;“ (ebd.)

„7.3.2. dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden;“ (ebd.).“

Quelle:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf

Wer die Resolutionen des Europarats für unverbindliches Geschwätz hält, der nehme weiter zur Kenntnis:

III.

Völkerrechtliche Grenzen:

Art. 25 GG stellt klar: 

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ 

Hier ist der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) besonders zu beachten, siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte !

Vollständiger Text des Paktes ist hier abrufbar:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Für den Fall drohender bzw. realisierter Impfpflicht dürfte Art. 7 einschlägig
einschlägig sein:

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Artikel 7 Satz 2 des IPbpR verbietet also, dass Irgendjemand, der seinen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten innehat, ohne seine freiwillige Zustimmung einem medizinischen oder wissenschaftlichen Versuch unterworfen wird. Hierdurch wird eine Impfpflicht bereits im Ansatz untersagt.

IV.

Diese genetischen Impfungen sind keine „Impfung“, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz!

Siehe hierzu u.a.:

1.

https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie

2.

https://www.basel-express.ch/redaktion/gesellschaft/3083-das-ist-keine-impfung-sondern-eine-prophylaktische-gen-therapie

3.

Untersetzt wird der experimentelle Charakter der Gen-Injektionen durch die eigenen Angaben der Fa. BioNTech in ihrem englischsprachigen Geschäftsbericht vom September 2020:

Dort heißt es auf Seite 68 im zweiten Absatz:

„Es ist möglich, dass keiner unserer Produktkandidaten oder Produktkandidaten, die wir in Zukunft entwickeln möchten, jemals eine behördliche Genehmigung erhalten wird. Wir verfügen nur über begrenzte Erfahrung in der Einreichung und Unterstützung der Anträge, die zur Erlangung von Marktzulassungen erforderlich sind, und müssen uns möglicherweise auf Vertragsforschungsorganisationen von Drittanbietern oder CROs, Regulierungsberater oder Mitarbeiter verlassen, um uns bei diesem Prozess zu unterstützen. Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keinen Präzedenzfall für eine mRNA-basierte Immuntherapie wie den Typ, den wir entwickeln und der von der FDA, der Europäischen Kommission oder einer anderen Aufsichtsbehörde in anderen Teilen der Welt zum Verkauf zugelassen wird. Obwohl wir davon ausgehen, dass BLAs für unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten in den USA und in der Europäischen Union eingereicht werden, wurden mRNA-Therapien als gentherapeutische Arzneimittel eingestuft. In anderen Ländern werden unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten möglicherweise als neue Arzneimittel betrachtet, keine Biologika oder gentherapeutischen Arzneimittel und erfordern unterschiedliche Marketinganwendungen.“

Originaltext: „… it is possible that none of our product candidates, or any product candidates we may seek to develop in the future, will ever obtain regulatory approval. We have limited experience in filing and supporting the applications necessary to gain marketing approvals and may need to rely on third-party contract research organizations, or CROs, regulatory consultants or collaborators to assist us in this process. To our knowledge, there is no current precedent for an mRNA-based immunotherapy such as the type we are developing being approved for sale by the FDA, European Commission or any other regulatory agency elsewhere in the world. Although we expect to submit BLAs for our mRNA-based product candidates in the United States, and in the European Union, mRNA therapies have been classified as gene therapy medicinal products, other jurisdictions may consider our mRNA-based product candidates to be new drugs, not biologics or gene therapy medicinal products, and require different marketing applications. Securing regulatory approval requires the submission of extensive preclinical and clinical data and supporting information to the various regulatory authorities for each therapeutic indication to establish the product candidate’s safety and efficacy. Securing regulatory approval also requires the submission of information about the product manufacturing process to, and inspection of manufacturing facilities by, the relevant regulatory authority. Any product candidates we develop may not be effective, may be only moderately effective, or may prove to have undesirable or unintended side effects, toxicities or other characteristics that may preclude our obtaining marketing approval or prevent or limit commercial use.“

Weiter heißt es auf Seite 69, zweiter Absatz, des Berichtes:

„Es wurde keine mRNA-Immuntherapie zugelassen und wird möglicherweise auch nie zugelassen werden. Die Entwicklung von mRNA-Medikamenten birgt aufgrund des neuartigen und beispiellosen Charakters dieser neuen Kategorie von Therapeutika erhebliche klinische Entwicklungs- und regulatorische Risiken. Als potenzielle neue Kategorie von Therapeutika wurden unseres Wissens bisher keine mRNA-Immuntherapien von der FDA, EMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen. Die erfolgreiche Entdeckung und Entwicklung mRNA-basierter (und anderer) Immuntherapien durch uns oder unsere Mitarbeiter ist höchst ungewiss und hängt von zahlreichen Faktoren ab, von denen viele außerhalb unserer oder ihrer Kontrolle liegen. Bis heute gab es noch nie ein kommerzialisiertes mRNA-basiertes Produkt. Unsere Produktkandidaten, die in den frühen Phasen der Entwicklung vielversprechend erscheinen, können aus vielen Gründen nicht vorankommen, Verzögerungen in der Klinik oder in der Klinik erfahren oder den Markt nicht erreichen: …“

Originaltext: „No mRNA immunotherapy has been approved, and none may ever be approved. mRNA drug development has substantial clinical development and regulatory risks due to the novel and unprecedented nature of this new category of therapeutics. As a potential new category of therapeutics, to our knowledge, no mRNA immunotherapies have been approved to date by the FDA, EMA or other regulatory agency. Successful discovery and development of mRNA-based (and other) immunotherapies by either us or our collaborators is highly uncertain and depends on numerous factors, many of which are beyond our or their control. To date, there has never been a commercialized mRNA-based product. Our product candidates that appear promising in the early phases of development may fail to advance, experience delays in the clinic or clinical holds, or fail to reach the market for many reasons, including: …“

Quelle:

https://investors.biontech.de/node/8746/html#N1_CORPORATE_INFORMATION

Soweit behauptet wird, diese „Impfung“ wäre kein gentechnischer Eingriff in den Körper, dann liest sich das hier aber anders.

Im Kontext der obigen Ausführungen von BioNTech im Geschäftsbericht unter Betrachtung von Art. 7 Abs. 2 IPbpR ist also eine Subsumtion dahingehend vorzunehmen, dass die Einwohner des Vertragsstaates Bundesrepublik Deutschland (gilt auch für Österreich und die Schweiz) in jedem Falle eine freiwillige Einwilligung zur Injektion von mRNA-Gentechnik geben müssen und im Umkehrschluss eine Impfpflicht – und in der möglichen Eskalation ein Impfzwang – gegen den IPbpR und damit gegen geltendes Völkerrecht verstoßen.

In der Systematik des  IPbpR sieht man in weiteren Artikeln, dass Ausnahmen von verbrieften Menschenrechten in bestimmten Fällen zulässig sind, z.B. in Art. 21 IPbPR.

Bei dem Verbot und Gebot in Art. 7 IPbPR gibt es aber keine derartigen Ausnahmetatbestände.

Diese Regelung kann daher nicht außer Kraft gesetzt werden.

4.

Fazit:

Eine Gentherapie ist gerade keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“.

Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen rumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.

Juristen werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie diese bewusste Irreführung der Menschen durch den Gesetzgeber selbst (völker-)strafrechtlich zu werten ist.

Es ist evident, dass diese als „Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie der Menschen gegen den Nürnberger Kodex verstößt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterschlagung der höchst besorgniserregenden Berichte aus aller Welt über die Folgen dieser Massen-„Impfungen“.

V.

Diese genetische „Therapie“ schützt bekanntlich nicht vor einer Infektion vor SARS-Cov-2 und schützt auch nicht davor, das Virus weitergeben zu können.

Diese Tatsache wird durch zahlreiche wissenschaftliche Quellen bestätigt. Das dürfte auch längst allgemein bekannt sein, jedenfalls denen, die noch nicht durch die Dauerpanikmache bei ARD und ZDF und anderen Altmedien total verblödet sind.

Vielmehr besteht Grund zu der Annahme, dass gerade die Geimpften eine Gefahr für die Gesundheit der Ungeimpften darstellen.

Siehe dazu u.a. Beate Bahner, wie vor, S. 230 ff. mit weiterführenden Quellen.

VI.

Diese „Impfstoffe“ sind zudem bekanntlich nur „bedingt“ zugelassen.

Dies wurde zuletzt u.a. in der 81. Sitzung des Corona-Ausschusses erörtert, die immer noch auf der Plattform Odysee abrufbar ist.

Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt.

Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig. Kein Jurist würde das ernsthaft bestreiten.

Dem Probanden bzw. „menschlichen Versuchstier“ steht es frei, an einer derart unverantwortlichen „Studie“ teilzunehmen. Er kann eine solche Studie auch jederzeit abzubrechen.

VII.

Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen, oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- u. Freiheitsrechte.

Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik.

Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.

Wer das anders sieht, der sollte sich einmal selbst fragen, wie er sich die Anmaßung erlauben kann, über das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmen zu können. Hält er sich etwa für Gott? Hat er Rechte am Leben und am Körper seiner Mitmenschen?

Wer jede Aufklärung und Information ablehnt und bereit ist, mit seinem Leben grundlos russisches Roulette zu spielen, weil er gar nicht mehr weiß, was ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Leben eigentlich ist, der mag dies tun. Aber er muss seine Mitmenschen in Ruhe lassen. Die müssen ihn schließlich auch behandeln und beerdigen, wenn er irgendwann in die Statistik der Impfopfer eingehen sollte.

VIII.

Es gibt in vielen Bereichen des Berufslebens auch noch spezifische Einwendungsmöglichkeiten, z.B. nach § 17 a des Soldatengesetzes:

  • 17a des Soldatengesetz (SG) schreibt den Soldaten die Pflicht zur Gesunderhaltung vor.

Dort heißt es u.a.:

(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

1.

der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder

2.

der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

(3) …

(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.

Ein Soldat würde m.E. also zumindest grob fahrlässig i.S. des § 17 a Abs. 1 SG handeln, wenn er seine Gesundheit und sogar sein Leben mit einer experimentellen Gentherapie gefährden würde, die ausweislich amtlicher Melderegister (wie z.B. der EMA) schon unzählige schwere Nebenwirkungen erfasst hat.

Zudem sind die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG nicht erfüllt, da diese Gentherapie nachweislich gerade nicht (!) geeignet ist, „zur Verhütung oder Bekämpfung“ übertragbarer Krankheiten beizutragen.

Aus den o.g. Gründen ist eine solche „ärztliche Maßnahme“ in Gestalt einer Gentherapie zudem auch eindeutig „unzumutbar“, i.S. des § 17 a Abs. 4 SG, da sie mit erheblichen Gefahren für Leben und (!) Gesundheit verbunden ist.

IX.

Ohne angemessene Aufklärung muss sich ohnehin kein Mensch „impfen“ bzw. gentechnisch „modifizieren“ lassen, das ergibt sich nicht nur aus dem Nürnberger Kodex, sondern auch aus dem nationalen Recht (vgl. u.a. § 630 e BGB, siehe hierzu auch Beate Bahner, ebenda, S. 36 ff., u.a. mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH).

Eine „Impfpflicht“ ist somit selbst dann irrelevant, wenn der Gesetzgeber sich erdreisten würde, eine derart unverantwortliche Gentherapie so anzuordnen.

Eine solche Anmaßung könnte er sich nur solange erlauben, wie er die Menschen über die wahre Natur dieser „Impfungen“ und über ihre – längst feststehenden – extrem hohen Risiken im Unklaren lassen würde.

Aber keine Lüge kann auf Dauer bestehen. Und wehe denen, wenn der Tag kommt, dass die Mehrheit der Menschen aus ihrem massenmedial inszenierten Dauerschock-Dauergehirnwäsche-Tiefschlaf-Zustand erwacht.

Soweit in aller Kürze und Eile einige wesentliche Argumente zusammengefasst, da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte.

 

X.

Um es ganz deutlich zu sagen:

 Wer trotz Kenntnis dieser Daten und Fakten

 eine Zulassung eines solchen „Impfstoffs“ beantragt oder gewährt hat oder

 sogar eine „Impfpflicht“ mit diesen genetischen Impfstoffen (durch Gesetz oder anderweitig) angeordnet hat

 oder sich an der Durchsetzung dieser „Impfpflicht“ in irgendeiner Form beteiligt hat,

 oder eine solche Impfpflicht für „verfassungsgemäß“ deklariert hat,

 hat m.E. gleich – sei es nun, je nach Tatbeitrag – als Anstifter, Mittäter oder Gehilfe – mehrere Tatbestände des Völkerstrafrechts verwirklicht.

 Es besteht insbesondere der dringende Tatverdacht des Völkermordes i.S. des § 6 VStGB:

 Meines Erachtens dürften die Tatbestände nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4 VStGB eindeutig erfüllt sein.

 Und es besteht m.E. weiter der dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit:

 Die Tatbestände nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Nr. 6 Var. 4 („der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt“), Nr. 8, 9 und 10 VStGB dürften ebenfalls eindeutig verwirklicht sein.

An die „Verletzung der Aufsichtspflicht“ nach § 14 VStGB und das „Unterlassen der Meldung einer Straftat“ wird ebenfalls ausdrücklich erinnert.

Staatsanwälte und Richter, die trotz konkreter, belastbarer Anhaltspunkte jetzt immer noch die Aufnahme der Ermittlungen oder die Vornahme von Ermittlungsmaßnahmen, die unter Richtervorbehalt stehen, verweigern, machen sich m.E. nicht nur wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung schuldig, sondern begründen m.E. den Tatverdacht Mittäter und Gehilfen eines Völkermordes zu sein. Denn offenbar bleiben sie untätig, um der Durchsetzung dieser teuflischen Agenda bloß nicht im Weg zu stehen.

 

13.12.2021

Wilfried Schmitz,
Rechtsanwalt

Unabhängiges Organ der Rechtspflege,
Als Mensch und Anwalt der Würde des Menschen, der Wahrheit, der freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem Schutz des Lebens verpflichtet.

Foto: Justitia/Pixabay/CC0

Warum eine Impfpflicht nichtig und somit für niemanden verpflichtend wäre (RA Schmitz)

Warum eine Impfpflicht nichtig und somit für niemanden verpflichtend wäre (RA Schmitz)

Warum aus jur. Gründen eine allgemeine/generelle „Impf“-Pflicht nicht möglich ist, vor allem dann, wenn diese „Impfung“ in Wahrheit eine Art „Gentherapie“ ist.

Eine solche „Impf“-Pflicht wäre evident verfassungswidrig und nichtig und somit für niemanden verpflichtend.

Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung wäre strafbar !

 

I.

Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG.

Gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sich die Rechtsprechung des BVerfGs offenbar nicht mehr an das GG und die Leitidee einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt.

Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs (als es sich noch an das GG gebunden fühlte) gerade davor, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (vgl. u.a. BVerfGE 88, 203, 251 f.).

Es würde einen Menschen aber zu einem solchen Objekt – hier unverantwortlichen – staatlichen Handelns zu machen, wenn ihm durch eine „Impfpflicht“ ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität aufgezwungen wird, und das besonders dann, wenn die hohen Risiken der neuartigen genetischen „Impf“-Stoffe, die in Wahrheit keine Impfstoffe sind (dazu nachfolgend mehr), von allem Anfang an, schon vor der (extrem verkürzten und ohne Langzeitstudien etc. erfolgten) Zulassung, bekannt sein mussten und auch bekannt waren und zudem seit der Zulassung durch zahlreiche Fälle schwerer und schwerster Nebenwirkungen bis hin zum Tod bestätigt worden sind.

Quellen hierzu u.a. (bewusst starke Einschränkung, da es hierzu dutzende gute Quellen gibt):

1.

Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.

In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.

Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1 223 Todesfälle zu verzeichnen waren.

Um es ganz deutlich zu sagen: Wer trotz Kenntnis dieser Daten eine Zulassung eines solchen „Impfstoffs“ beantragt oder gewährt hat, hat gleich mehrere Tatbestände des Völkerstrafrechts verwirklicht.

2.

Zur Impftotenbilanz (Stand 17.7.2021):

www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz

Sehr erhellend sind hierzu auch Hochrechnungen unter Berücksichtigung des gemeinhin bekannten „Underreporting“, siehe hierzu u.a. Beate Bahner, wie vor, Seite 180 ff.

3.

Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:

https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/

4.

Zu den strafrechtlichen Aspekten dieser Covid-19-„Impf“-Kampagne siehe u.a.:

www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoert-staatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html

Sachbuch „Corona-Impfung“ der Rechtsanwältin Beate Bahner, siehe dort u.a. S. 370 ff.

 Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen.

 Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.

 

II.

Diese genetischen Impfungen sind keine „Impfung“, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz!

Siehe hierzu u.a.:

1.

https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie

2.

https://www.basel-express.ch/redaktion/gesellschaft/3083-das-ist-keine-impfung-sondern-eine-prophylaktische-gen-therapie

 

Fazit:

Eine Gentherapie ist gerade keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“.

Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen rumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.

Juristen werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie diese bewusste Irreführung der Menschen durch den Gesetzgeber selbst (völker-)strafrechtlich zu werten ist.

Es ist evident, dass diese als „Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie der Menschen gegen den Nürnberger Kodex verstößt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterschlagung der höchst besorgniserregenden Berichte aus aller Welt über die Folgen dieser Massen-„Impfungen“.

III.

Diese genetische „Therapie“ schützt bekanntlich nicht vor einer Infektion vor SARS-Cov-2 und schützt auch nicht davor, das Virus weitergeben zu können.

Diese Tatsache wird durch zahlreiche wissenschaftliche Quellen bestätigt. Das dürfte auch längst allgemein bekannt sein, jedenfalls denen, die noch nicht durch die Dauerpanikmache bei ARD und ZDF und anderen Altmedien total verblödet sind.

Vielmehr besteht Grund zu der Annahme, dass gerade die Geimpften eine Gefahr für die Gesundheit der Ungeimpften darstellen.

Siehe dazu u.a. Beate Bahner, wie vor, S. 230 ff. mit weiterführenden Quellen.

IV.

Diese „Impfstoffe“ sind zudem bekanntlich nur „bedingt“ zugelassen.

Dies wurde zuletzt u.a. in der 81. Sitzung des Corona-Ausschusses erörtert, die immer noch auf der Plattform Odysee abrufbar ist.

Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt.

Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig. Kein Jurist würde das ernsthaft bestreiten.

Dem Probanden bzw. „menschlichen Versuchstier“ steht es frei, an einer derart unverantwortlichen „Studie“ teilzunehmen. Er kann eine solche Studie auch jederzeit abzubrechen.

V.

Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen, oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- u. Freiheitsrechte.

Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik.

Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.

Wer das anders sieht, der sollte sich einmal selbst fragen, wie er sich die Anmaßung erlauben kann, über das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmen zu können. Hält er sich etwa für Gott? Hat er Rechte am Leben und am Körper seiner Mitmenschen?

Wer jede Aufklärung und Information ablehnt und bereit ist, mit seinem Leben grundlos russisches Roulette zu spielen, weil er gar nicht mehr weiß, was ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Leben eigentlich ist, der mag dies tun. Aber er muss seine Mitmenschen in Ruhe lassen. Die müssen ihn schließlich auch behandeln und beerdigen, wenn er irgendwann in die Statistik der Impfopfer eingehen sollte.

VI.

Es gibt in vielen Bereichen des Berufslebens auch noch spezifische Einwendungsmöglichkeiten, z.B. nach § 17 a des Soldatengesetzes:

  • 17a des Soldatengesetz (SG) schreibt den Soldaten die Pflicht zur Gesunderhaltung vor.

Dort heißt es u.a.:

(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

1.

der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder

2.

der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

(3) …

(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.

Ein Soldat würde m.E. also zumindest grob fahrlässig i.S. des § 17 a Abs. 1 SG handeln, wenn er seine Gesundheit und sogar sein Leben mit einer experimentellen Gentherapie gefährden würde, die ausweislich amtlicher Melderegister (wie z.B. der EMA) schon unzählige schwere Nebenwirkungen erfasst hat.

Zudem sind die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG nicht erfüllt, da diese Gentherapie nachweislich gerade nicht (!) geeignet ist, „zur Verhütung oder Bekämpfung“ übertragbarer Krankheiten beizutragen.

Aus den o.g. Gründen ist eine solche „ärztliche Maßnahme“ in Gestalt einer Gentherapie zudem auch eindeutig „unzumutbar“, i.S. des § 17 a Abs. 4 SG, da sie mit erheblichen Gefahren für Leben und (!) Gesundheit verbunden ist.

VII.

Ohne angemessene Aufklärung muss sich ohnehin kein Mensch „impfen“ bzw. gentechnisch „modifizieren“ lassen, das ergibt sich nicht nur aus dem Nürnberger Kodex, sondern auch aus dem nationalen Recht (vgl. u.a. § 630 e BGB, siehe hierzu auch Beate Bahner, ebenda, S. 36 ff., u.a. mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH).

Eine „Impfpflicht“ ist somit selbst dann irrelevant, wenn der Gesetzgeber sich erdreisten würde, eine derart unverantwortliche Gentherapie so anzuordnen.

Eine solche Anmaßung könnte er sich nur solange erlauben, wie er die Menschen über die wahre Natur dieser „Impfungen“ und über ihre – längst feststehenden – extrem hohen Risiken im Unklaren lassen würde.

Aber keine Lüge kann auf Dauer bestehen.

Und wehe denen, wenn der Tag kommt, dass die Mehrheit der Menschen aus ihrem massenmedial inszenierten Dauerschock-Dauergehirnwäsche-Tiefschlaf-Zustand erwacht.

Soweit in aller Kürze und Eile einige wesentliche Argumente zusammengefasst, da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte.

 

7.12.2021

Wilfried Schmitz,
Rechtsanwalt

Unabhängiges Organ der Rechtspflege,
Als Mensch und Anwalt der Würde des Menschen, der Wahrheit, der freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem Schutz des Lebens verpflichtet.

Foto: Justitia/Pixabay/CC0

Corona: das Impfdesaster in Deutschland

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Montag, 8.11.2021. Eifel. Jetzt bringen sie Menschen um. Kinder, genauer gesagt.  „Sie“ – bringen jetzt Kinder um – in ihrem Impfwahn. Den ersten dürfen wir dokumentieren: ein zwölfjähriger Junge, gestorben an den Folgen der Impfung mit Biontech (siehe Merkur). Es ist noch ein vorläufiges Urteil, dass die Experten abgeben – aber angesichts der tödlichen Gefahr für viele Kinder: dürfen wir da zögern? Dürfen wir wirklich noch weiter abwarten? Dürfen wir wirklich die Einschätzung der Lage jenen überlassen, die als Pharmafirma, Minister oder Ärzte an der Misere gut verdienen … bzw. etwas später gut verdienen werden, wenn die Belohnungspöstchen verteilt werden? Ja, das sind „DIE“ – die an der Pandemie sehr gut verdienen. Was stört da schon ein Kinderleben. Wollen wir mal nachschauen, wie es dem Konzern Pfizer so geht? Der schraubt seine Gewinnerwartungen beständig nach oben: mit Hilfe der Impfstoffe konnte er seinen Umsatz verdoppeln – und seinen Gewinn um 59 Prozent steigern (siehe Stern vom 28.7.2021), der Pfizerchef träumt schon von dauerhaften Umsätzen durch die Impfung.

Weiß man, was das bedeutet?

Nach 17 Jahren Pharmaindustrieerfahrung möchte ich das mal kurz verdeutlichen: das heißt, die können und werden jetzt jederzeit die öffentliche Meinung mit Milliardenbeträgen beeinflussen, die können jederzeit Studien aus dem Hut zaubern, die belegen, wie toll, gut und sicher die Impfstoffe sind – selbst wenn schon Rote-Hand-Briefe eindringliche Warnungen vor potentiell tödlichen Nebenwirkungen anzeigen (siehe Paul-Ehrlich-Institut): sowas ist den Marketinggiganten egal. Schnell sind Kongresse einberufen, schnell Ärzte eingekauft, die sich privat finanziell etwas zu sehr aus dem Fenster gelehnt haben – oder eine unersättliche Ehefrau an ihrer Seite wissen, schnell sind Studien finanziert – mit 100000 Patienten – die eindrucksvolle Ergebnisse liefern (die Methodik hier ist einfach: man macht viele Studien, veröffentlicht aber nur jene, die supergute Ergebnisse haben – und selbst die sind oft frisiert), schnell hat man Meinungsbildner im Bord, die Karriere machen oder einfach nur mal ins Fernsehen wollen, Politiker zur Hand, die auch gerne mal die fetten Gehälter der Pharmamanager hätten oder Fernsehstars, die sich für die gute Sache prostituieren – ganz abgesehen von den zehntausenden Pharmareferenten, hervorragend geschult, die in fast jede Arztpraxis eindringen und dort – geschult in feinsten Manipulationsmethoden – den Arzt auf Kurs bringen – so oder so. Alles auf Kosten der Steuer- und Beitragszahler.

Sowas machen Pharmakonzerne nicht? Sowas macht vor allem Pfizer nicht?

Schauen wir uns den Konzern doch mal an. 2009 mussten die guten Leute von Pfizer 2,3 Milliarden Dollar an Strafe zahlen – für illegale Marketingpraktiken, es ging auch um direkte Zahlungen an Ärzte (siehe Handelsblatt), was der normale Mensch Korrpution nennen würde. Viele dieser Praktiken drehten sich um das Medikament Bextra, das dann doch vom Markt genommen werden musste, weil es Menschen vom Leben zum Tode befördert hatte (siehe Ärzteblatt). Das war nicht das erste Mal, dass Pfizer sich als Killer hervortat. 1996 testeten die Medikamente in Afrika – dabei kamen auch schon Kinder ums Leben (siehe Deutschlandfunk). Und was machte Pfizer? Schickte seine Anwälte los, um die Fälle zu vertuschen bzw. den zuständigen Staatsanwalt unter Druck zu setzen  (siehe Apotheke-adhoc). Und das Mittel, das dort an den Kindern getestet wurde? Bescherte Pfizer noch viel Umsatz, schädigte Menschen auf der ganzen Welt, bis es letztlich – wegen massiver Leberschäden – vom Markt genommen werden musste (siehe Arzneitelegramm). Und das sind unsere Vertragspartner? Denen trauen wir zu, dass die sauber und ordentlich arbeiten? Und das sind nur die aufgedeckten Fälle. Aber ich verstehe langsam, warum die Verträge zwischen der EU und Pfizer an entscheidenden Stellen geschwärzt sind – zum großen Ärger der Parlamentarier (siehe Ärzteblatt).

Ach moment: einen gibt es da noch. Einen aktuellen Fall. Wieder einmal hat das Unternehmen gepfuscht – diesmal bei den Zulassungsstudien zu ihrem Corona-Impfstoff – da wurde nach Aussagen einer umgehend entlassenen Managerin ziemlich geschlampt, schlimmer noch: die Zulassungsbehörden selbst wurden trotz Anzeige nicht aktiv (siehe MDR). Experten sind sich jedoch sicher, dass die Impfung trotzdem wirkt. Experten? Da habe ich ein Zitat zu (siehe Zitate)

„Hütet euch vor Experten! Wenn eines Tages Menschen die Erde mit „Der Bombe“ in die Luft jagen, wird der letzte Überlebende ein Experte sein, der behauptet, dazu werde es nie kommen.“ Sir Peter Ustinow.

Ich denke, man ist gut beraten wenn man sich dieses Zitat immer in Erinnerung ruft, wenn die Medien ihre „Experten“ auf die Menschheit loslassen. Die wissenschaftliche Art zu arbeiten ist: These bilden Antithese formulieren, Synthesen prüfen. Heute sind die Thesen nicht weiter hinterfragbare, geradezu päpstliche Dogmen mit göttlicher Autorität, Antithesen stammen nur von rechtsradikalen Querdenkern und Synthesen sind als Geschwurbel und Querfront komplett verboten. Das war es dann mit unserer Wissenschaft.

Darf ich trotzdem mal quer denken? Oder sogar dagegen?

Ich erfahre heute von der Tagesschau, dass wir die höchsten Infektionsquoten seit Beginn der Pandemie haben (siehe Tagesschau). Alle nehmen das locker hin – es wurde ja auch eine Parole ausgegeben: das sind alles die Ungeimpften. Darf ich dazu mal anmerken, dass im März 2020 die Zahlen um 90 Prozent niedriger lagen – und das, obwohl niemand geimpft war? Und man komme mir jetzt nicht mit dem Lockdown – es liegen inzwischen erste Studien zur Effektivität von Lockdown vor (siehe Prof.Mueller): wir hätten wohl mehr davon gehabt, wenn wir stattdessen einen Apfel gegessen und einen Spaziergang an der frischen Luft gemacht hätten. Wie es aussieht, wäre die Pandemie wohl mit oder ohne Maßnahmen nach sechs Wochen zuende gewesen (siehe timesofisrael) – das wird wohl in Zukunft noch diskutiert werden müssen. Alles Ungeimpfte? Darf ich daran erinnern, dass bis heute die zuständigen Behörden noch nicht mal wissen, wie viele Bürger überhaupt geimpft worden sind? Die Zahlen schwanken zwischen 65 Prozent (RKI) und 95 Prozent (das war ein Experte im Radio, schriftlich habe ich das noch nicht vorliegen): manchmal kommt sich der Autor dieser Zeilen als der letzte Ungeimpfte im Lande vor, wenn ich diese Experten so ernst nehmen soll.  Darf ich etwa nicht erwarten, dass diese Geimpften irgendetwas an der Gesamtinfektionsrate ändern? Bin ja kein Experte, aber kann rechnen: sind 1000 Leute im Raum und 650 davon sind geimpft, dann kann das Virus doch nur noch 350 infizieren, oder? Und im Oktober letzten Jahres – ohne Impfung – wurden dann ja auch entprechend viele infiziert. Jetzt – mit geimpften Volk – darf ich doch davon ausgehen, dass die Impferei irgendetwas bewirkt, oder? Irgendetwas! Und sei es nur eine deutlich geringere Infektionsrate. Aber die Fakten sprechen eine andere Sprache: das Virus verbreitet sich, als hätte man nur Kochsalzlösung verspritzt.

Natürlich gibt es da diese Impfdurchbrüche. Primäre und sekundäre. 120 000 sind seit Februar gezählt worden – mit teils abenteuerlichen Ausreden zugegeben. Experten halt. 5000 Geimpfte landeten im Krankenhaus, 650 auf Intensivstationen (siehe ntv). Ist schon spannend, wenn man erfährt, dass der beste Schutz angeblich zwei Wochen nach der Zweitimpfung besteht – und dann langsam abnimmt (siehe Welt). Wäre also für optimalen Schutz wichtig, dass man sich alle zwei Wochen impfen läßt? Höre schon den Champagner in die Pfizerbadewannen fließen: das gibt eine nie enden wollende Umsatzparty. Übrigens werden derzeit 1304 Patienten auf Intensivstationen beatmet (siehe SWR) – um nur mal eine Zahl zu nennen.

Darf ich übrigens mal kurz erwähnen, was ein Konzern ist? Damit niemand das für eine normale Firma hält – wie den kleinen Klempnerbetrieb von nebenan?

Ein Konzern ist ein Konstrukt, eine Maschine, die nur einen einzigen Zweck hat: Geld aus der Gemeinschaft der Staatsbürger abzusaugen, um eine kleine Kaste von arbeitslosen Luxusverdienern bis in alle Ewigkeit zu versorgen – auf Kurfürstniveau. Er ist nicht dafür da, gute, effektive Produkte zu entwickeln, sondern nur zum Geldverdienen – egal wie. Würde man diesen rechtlichen Bürger wie einen normalen Bürger einem Psychotest unterziehen, so hätte er eine maximal psychopathische Persönlichkeit (hierzu siehe den kanadischen Film Corporation), was den Zustand unserer Welt hinreichend erklärt.

Und von denen nehme wir jetzt unausgereifte Produkte in unseren Körper auf – mit noch längst nicht ausgetesteten Nebenwirkungen – die halt jetzt auch Kindern das Leben kosten. Und ich will jetzt auch nichts von diesen „Vorerkrankungen“ hören, mit denen Coronaleugner letztes Jahr die Coronatoten erklärt haben und die jetzt den Impfwahnigen dazu dienen, die Impftoten kleinzureden: man darf als Verbraucher erwarten, auch mit Vorerkrankungen Impfungen zu überleben! Wenn nicht: dann sollte man die Finger davon lassen. Im Übrigen … hört sich dieses „mit Vorerkrankungen“ so ein wenig nach „unwertem Leben“ an, nach „kann eigentlich weg, spielt keine Rolle“ – aber da bin ich sicher zu empfindlich, zu sehr von der deutschen Geschichte geprägt.

Und wie sieht das aus mit den Nebenwirkungen?

Da laufen gerade ganz interessante Beobachtungen ab. Hier mal Zahlen aus den USA. 2016 gab es 434 Todesfälle nach Impfung – also: Verdachtsfälle. 2021 … 14633. VIERZEHNTAUSENDSECHSHUNDERTDREIUNDDREISSIG! (siehe: info-medico). Unser zwölfjähriger Junge mit Vorerkrankungen ist da also nicht alleine. Sicher: es sind Verdachtsfälle, von medizinischem Personal gemeldet … aber eben über dreißigmal mehr als normalerweise.

Bleiben wir aber bei INFO-MEDICO. Dort hat ein Arzt, der seinen Berufsethos noch nicht verkauft hat, Informationen zusammengetragen, die mehr als beunruhigend sind: eine zwanzigfache Erhöhung der Krebsquote bei Geimpften (davor war schon lange vor Impfstart gewarnt worden) … und noch andere häßlich Sachen:

„Tod, Guillain-Barré-Syndrom, Verschlimmerung einer vorbestehenden multiplen Sklerose, Lungenembolie, Verschlimmerung einer Autoimmun-Thrombozytopenie mit Nekrosen und Teilamputation, wochenlange therapieresistente Gelenkschmerzen und Steifigkeit ohne fassbare Ursache, Mikrothrombosen (in 60% der Kontrollen der D-Dimere nach Impfung finde ich deutlich erhöhte Werte), Brustschmerzen (Herzmuskelentzündung?) sowie massive Leberwert-Erhöhungen als Ausdruck einer wie auch immer gearteten Hepatitis nach Impfung. Leider treten diese und andere Nebenwirkungen besonders gerne bei Menschen im jüngeren bis mittleren Alter (18-50 Jahre) auf.

Dazu passt leider auch, dass die Rate plötzlicher Todesfälle bei Fußballspielern im Amateur- und Profisport um den Faktor 50 angestiegen ist. Am Ende dieses Artikels finden sie eine (unvollständige) Auflistung bekannt gewordener Ereignisse, über die im Mainstream berichtet wurde – natürlich ohne Hinweis auf die Impfung. Der Däne Erikson, der bei der Fußball-Europameisterschaft mit Herzstillstand zusammenbrach, ist ja nur die Spitze des Eisbergs – er hat jetzt trotz Reanimation nur noch eine Lebenserwartung von 5-10 Jahren, wie viele Menschen nach Herzmuskelentzündung. Der italienische Verein hatte damals übrigens die Impfung bestätigt, auch wenn das später medial dementiert wurde.“

Noch nicht beunruhigt?

Vielleicht darf ich eine persönliche Erfahrung hinzufügen – als Regionalleiter eines großen Pharmakonzerns? Es kam eine Nebenwirkungsmeldung herein: Lupus Erythematodes. Potentiell tödlich. Es meldete sich sofort die Zentrale bei mir: der Arzt sei unverzüglich mit dem zuständigen Mitarbeiter aufzusuchen, die Meldung sollte umgehend zurückgenommen werden. Ich hatte 24 Stunden Zeit, das Problem zu lösen. Nur: den Arzt kannte ich persönlich, wir waren befreundet. Also sprach ich mit ihm – verzichtete aber darauf, ihm die Nebenwirkungsmeldung auszureden. Lupus kann sehr häßlich werden – auch wenn wir viele Studien bezahlt hatten, die einwandfrei bewiesen, dass dies nie vorkam und nur zufällig im Beipackzettel stand. Ich habe mal nachgeschaut: bei Ratiopharm findet man noch einen Beipackzettel, der vor „allergischen Reaktionen auf Licht“ warnt (siehe Ratiopharm) – eine schön harmlose Beschreibung für eine Autoimmunerkrankung. Eine häßliche Erfahrung … die meine Zeit bei der Firma auch beendete. Brachte mir viel Geld, ein Jahr Freizeit und ein gutes Gewissen ein. Ich habe aber guten Grund zur Annahme, dass dies eine übliche Prozedur ist … und deshalb die für Ärzte sowieso schon sehr aufwändigen Nebenwirkungsmeldungen noch zusätzlich unattraktiv sind: wer will schon Besuch von den Pharmazeutic hit man – und fortan von allen Sonderleistungen der Industrie abgeschlossen werden?

War übrigens schon bekannt, dass es in Deutschland gar keine systematische Erfassung von Impfenebenwirkungen gibt (siehe Standard)? Vielleicht auch eine Erklärung für die im Vergleich zu den Niederlanden erstaunlich niedrigen Nebenwirkungsmeldungen: dort werden 18 mal mehr Nebenwirkungen auf 100 000 Einwohner registriert als hier (siehe transparenztest). Wie das ZDF berichtete, sind die Daten von 500 000 Patienten derzeit noch nicht verarbeitet worden (siehe ZDF) – interessant auch der Satz:

„Wie viele Menschen die Impfung gut vertragen – ohne unerwünschte Reaktionen – ist bisher nicht dokumentiert.“

Wie kommt man dann zu der Aussage, die Impfung sei sicher und nebenwirkungsarm?

Für den zwölfjährigen Jungen war sie tödlich. Für vier weitere Kinder auch. Wie hoch die Dunkelziffer ist, läßt sich nicht sagen. Vielleicht auch 18 mal höher?

Womöglich sollten wir mal nach Afrika schauen: dort liegt die Fallsterblichkeit nach Infektion 20 mal niedriger als in Deutschland – bei einer Impfquote von sechs Prozent (siehe Spiegel).

 

 

 

NUMBERS 04 – Oval Media

Während die Wirkung der Covid Impfstoffe rasch verpufft, kann man das von manchen Nebenwirkungen nicht behaupten. Noch nie in der Geschichte der Impfstoffe sind so viele Schadensmeldungen bei den Behörden eingegangen. Doch anstatt die Warnsignale ernst zu nehmen und seriös zu untersuchen, setzt die Politik auf Booster Impfungen. Und auch die Impfung der Kinder im Alter von 5-12 Jahren steht kurz vor der Zulassung.

„Ich habe die Impfung gut vertragen …“ (Wie man die womöglich kommende Zwangsimpfung übersteht)

303 Impfung gut vertragen

„Ich habe die Impfung gut vertragen.“ „Meine Freundin Bibi ist geimpft und es geht ihr gut.“ Wie oft hört man nicht solche Sätze von frisch gespritzten Impflingen? – Die nun frohgemut in die von den Pharmakonzernen bislang nicht durchgeführte Phase der Nebenwirkungs-Langzeitstudie eintreten.

Zum „Gut Vertragen“ könnte man nun weit ausholen, leidliche Erfahrungen der wissenschaftlich aufgeklärten Menschheit mit zunächst aufs höchste gepriesenen Stoffen wie Asbest, PCP, Contergan oder DDT (für das deren Erfinder sogar den Nobelpreis erhalten hat) heranziehen. Ich will stattdessen nur einen Aspekt ansprechen, der mich im persönlichen Gespräch mit Ärzten einigermaßen nachdenklich gestimmt hat.

Wie ich aus Gesprächen mit mehreren Ärzten erfahren habe, ist die Anergie – das Fehlen einer wirklichen Immunreaktion auf ein Antigen bzw. auf einen äußeren Reiz – in Wirklichkeit ein viel bedenklicheres Zeichen als die Allergie, also das Überreagieren. Letztere ist zwar zweifellos lästig, aber auf der anderen Seite doch als Zeichen einer gesunden Reaktionsbereitschaft zu sehen. Nach Beobachtung der Ärzte nimmt diese Reaktionsbereitschaft ihrer Patienten in den letzten Jahren dramatisch ab und reagieren viele auf äußere Reize und fremde Keime nun weitgehend „kalt“.

Man kann das in einer ersten Annäherung auch auf einfache Weise durch eine Kratzprobe überprüfen: Man fährt mit dem Fingernagel kratzend über die Innenseite des Unterarms. Zeigt dieser daraufhin eine Rötung, ist das ein Zeichen guter Reaktionsbereitschaft. Bleibt die Kratzspur weiß bzw. zieht sie keine vermehrte Durchblutung nach sich, dann hat man eine eher reduzierte Reaktionsbereitschaft auf Fremdeinflüsse.

Auch Fieber sei nach Ansicht der Ärzte in den letzten Jahren ziemlich selten geworden, und müsse man sich schon regelrecht freuen, wenn jemand noch richtig fiebern – und damit fremde Keime, Viren und Toxine auf sehr effektive Weise ausscheiden kann. Auch wenn der Fall aufgrund der noch ungeklärten Wirkungsmechanismen der Impfung durchaus etwas komplexer und nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Aber demnach könnte man diejenigen, die auf die mRNA/Vektor-Impfung – die aufgrund der gentechnischen Umprogrammierung von Körperzellen in praktisch allen vitalen Organen inklusive dem Rückenmark eine massive Überfremdung unseres Organismus bedeutet (laut dem Arzt Dr. Fiala enthält eine Pfizer-Impfung ca. 2 Billionen genverändernde Lipid-Nanopakete; zum Vergleich: aus ca. 37 Billionen Zellen besteht unser Körper; ein mir bekannter Arzt bezeichnet das als „feindliche Übernahme“)  – mit deutlichen Symptomen der Gegenwehr reagieren, womöglich als die Gesünderen ansehen. Während diejenigen, die die Impfung scheinbar „gut vertragen“, die Fremdeinwirkung ohne Gegenwehr in ihr Inneres internalisieren und sich mit diesem Trojaner auf der Festplatte womöglich noch viel schwerwiegenderen Schaden zuziehen werden. Insofern wäre die Verabreichung von fiebersenkenden und entzündungshemmenden Medikamenten, so wie das von vielen Impflingen praktiziert wird, so ziemlich das Ungünstigste, was man zur guten Bewältigung der Impfung machen kann.
[Anm.: Ja, natürlich, einen Disclaimer muss man bei medizinischen Themen setzen: Wenn eine Schwellung oder ein sonstiges Symptom bedrohlich bis lebensbedrohlich wird, was in der Folge der Corona-Impfung leider nicht allzu selten vorkommt, dann kann eine supprimierende Medikamentengabe natürlich notwendig sein.]

Wer sich die Impfung bereits geben hat lassen – nicht wenige haben dies ja nicht in vollständiger Freiheit gemacht, sondern sind mehr oder weniger dazu genötigt worden und erkennen mittlerweile, dass man sie damit nur in ein Impf-Abo mit unabsehbarer Dauer drängen möchte –, der sollte jedenfalls keine unnötigen Ängste entwickeln. Gewiss, sein Organismus und seine Gesundheit sind nun belastet. Aber es gibt keine Belastung, die man nicht auch überwinden könnte. Soweit ich mich richtig erinnere, sind es über 50 Milliarden Körperzellen, die täglichen der Apoptose (dem Zelltod) unterliegen und ganz neu gebildet werden. Nach welchem – geordneten oder ungeordneten und damit tendenziell gesunden oder tendenziell pathologischen – Muster sie gebildet werden, hängt auch davon ab, in welcher Gesamtkondition wir uns befinden, welche Aktivitäten wir pflegen, welche Gedanken und Gefühle wir hegen etc. Wer sich mit dem großen Gebiet der Psychoneuroimmunologie (siehe auch Interview mit dem Psychoneuroimmunologen Prof. DDr. Schubert) beschäftigt, der weiß, dass wir diesbezüglich große individuelle Möglichkeiten haben. Keinesfalls sollte man Angst haben – was auch ein Rat meines Großvaters war, der als Gebirgsjäger WKII überlebt hat: „Diejenigen von uns, die Angst hatten, hat es als erste erwischt.“

Auch ein gentechnischer Fremdeinfluss wie die mRNA-Impfung ist überwindbar, vor allem wenn man weiß, dass die Gene nicht so, wie das die derzeit herrschende Naturwissenschaft predigt, der Anfang und damit Maß und Determinante aller Dinge sind, sondern dass die mittels Elektronenmikroskop sichtbar gemachten Genstrukturen in Wirklichkeit nur die letzte Konsequenz vorangehender innermenschlicher, insbesondere auch gedanklicher Prozesse sind. Wer das weiß bzw. das herrschende Missverständnis umdreht, der wird über ein ganz anderes Selbstbewusstsein samt damit einhergehende Resilienz  und gesundheitliche Gestaltungskraft verfügen als jemand, der sich dem herrschenden atomistisch-nihilistisch-mathematistisch-sklerotischen Menschenbild unterordnet. Und wer sich dessen bewusst ist, braucht auch keine Angst vor einer möglichen Zwangsimpfung haben (die angesichts des immer skurrilere Blüten treibenden  kollektiven Wahns durchaus im Rahmen des Möglichen liegt).

Es wird ihm zwar nach Verabreichung der Coronaimpfung in den meisten Fällen einige Tage oder Wochen einigermaßen schlecht gehen. Wichtig ist jedoch, dass er sich nicht unter dieser Fremdwirkung aufgibt. Sie betrifft nur die körperliche Ebene, und affektiert als solche natürlich auch die psychische Ebene mit. Man wird also in dieser Zeit wohl nicht in der Stimmung sein, eine Party zu schmeißen und sollte auch nicht unbedingt eine Hochzeit oder dergleichen anberaumen. Aber das Ganze wird vorüber gehen. Nicht heran kommt die Wirkung der Impfung an die höchstpersönliche Ebene, die Viktor Frankl die „spezifisch-humane“ genannt hat. Das ist diejenige Ebene unsere Persönlichkeitskerns, von dem aus wir Entscheidungen treffen und von aus wir auch in erniedrigen Situationen, wo wir äußerlich machtlos sind, einen inneren Sieg erringen können – einfach durch die Haltung, die wir zu einer (Zwangs-) Maßnahme einnehmen. Wie das funktioniert, kann man z.B. bei Viktor Frankl nachlesen, der als KZ-Überlebender erklärt, wie man auch schlimmste äußere Maßregelungen zu einer inneren menschlichen Leistung nutzt. In Wirklichkeit erniedrigt sich hierbei der scheinbar triumphierende Aggressor, während der ungerecht Behandelte seine menschliche Kapazität für die Zukunft steigern kann.

Das Spiel haben wir nur dann verloren, wenn wir innerlich aufgeben. Und genau dazu wollen die Handpuppen des „Great Reset“ uns nun treiben. Wer den Druck und die Ungerechtigkeit hingegen zu nutzen versteht, der wird sehen, dass er sich unter diesen scheinbar unerträglichen Bedingungen menschlich sogar sehr viel weiter entwickelt als er es unter bloßen Schönwetterbedingungen getan hätte.

Falls es also zur Zwangsimpfung kommt: Wichtig ist, dass man sich der Sache bzw. des ganzen Betrugs bewusst ist. Es ist ein großer Unterschied, ob man dieses Bewusstsein aufrechterhält oder ob man sich den Schierling in naivem Glauben injizieren lässt, dass dieser ja etwas Gutes & Gernes sei, was edle konzernwirtschaftliche Wissenschaftler zu unserem Wohl in Rekordzeit und unter Missachtung aller bisher für solche – bislang streng für die Anwendung am Menschen verbotenen -genmanipulierenden Substanzen ausgebrütet haben. Ich verwende nicht gerne Begriffe aus dem Computerjargon für Vergleiche mit dem Menschen. Aber in ersterem Falle des Bewusstseins über den infamen Eingriff und die Unbrauchbarkeit der injizierten Substanz für das körpereigene Immunsystem werden die eigenen „Virenscanner“-Systeme schon ihre gediegene Arbeit machen und diese Substanzen bzw. die davon affektierten Zellen und Virusproteine wieder aus unserem System beseitigen. Und man darf die Effektivität dieser evolutionär herangebildeten körpereigenen Systeme nicht unterschätzen. Es sind großartige und hochintelligente Wirkungskreise, die hier am Werk sind. Die aber immer im Wechselspiel mit unserem individuellen Persönlichkeitskern sind. Nur wenn dieser geistig umnachtet bzw. von Lügen manipuliert ist, erst dann versagen die körpereigenen Ausscheidungssysteme. Denn es ist wie schon gesagt, eben nicht so, dass unsere organischen Systeme von sich aus alles regeln. Sondern diese organischen Systeme brauchen ihrerseits stets neuen, konstruktiven Input, der von der kreativen Auseinandersetzung des Menschen mit sinnvollen Inhalten, also von der geistigen Seite des Menschen kommt. Wer diese leugnet bzw. verlacht, so wie das in den letzten Jahren quasi als Grundkondition des fernsehenden Bürgers herangezogen wurde, der hat im derzeitigen Geschehen natürlich schlechte Karten. Wer diese Dimension des menschlichen Daseins jedoch nutzt bzw. immer mehr ergründet, der hat beste Voraussetzungen, um die aktuelle Druckprobe zu bestehen und psychisch sowie physisch gesund zu bleiben.

Das Bewusstwerden der infamen Handlung bzw. die Analyse des korrumpierten Zeitgeschehens, das dem derzeitigen Impferno zugrunde liegt, ist aber nur der eine Eckpfeiler, um eine mögliche Zwangsimpfung gut zu überstehen. Unverzichtbar, jedoch für sich alleine betrachtet zu wenig. Als zweiten, noch sehr viel bedeutsameren Eckpfeiler, auf dessen rechtzeitigen Aufbau man sogar ungleich mehr Ressourcen aufwenden sollte ist: Dass man es sich nicht nehmen lässt, ganz unabhängig von der äußeren Enge eine solche Innere Dynamik und sogar Begeisterung zu entwickeln – für das was man in seinem Leben noch schaffen bzw. in die Welt bringen möchte –, dass diese Dynamik die Wirkung der fremden Virus-RNA quasi verbrennt und verpufft. Was man sich hierbei an Zielen vornimmt, in die Welt zu bringen, sollte natürlich nicht unbedingt in die Kategorie Gangstarap oder Kakophonie fallen. Jeder, der die Welt weiter mit solchen künstlerischen Ergüssen à la Bushido oder Ducks on Drugs füllen will, kann das natürlich ruhig tun. Es werden diese Inhalte aber wohl nicht die Kraft haben, um das Feuer zu entwickeln, das es braucht, um im inneren Ofen die schon einigermaßen respektable Schwarzschimmelglocke zu verbrennen, die sich mit der Corona-Impfung über das Individuum senken möchte. Auch wenn es uncool klingt, aber die Inhalte, an denen sich dieses Feuer entzünden kann, sollten schon etwas mit den heute, wo das Verlogene, Hässliche und Bösartige reüssiert, etwas aus der Mode gekommenen, aber umso mehr wie ein Lebenselixier wirkenden Ingredienzen des Wahren, Schönen und Guten zu tun haben.

Am Weg der menschlichen Etwurzelung und sozialen Atomisierung, Fragmentierung und politischen Marginalisierung (Chomsky) ist es ein weiteres perfides Meisterstück der Propaganda, dass man es geschafft hat, uns den Weg zu diesen Lebenselixieren weitgehend zu verbarrikadieren. Sich mit ihnen zu beschäftigen, wurde kurzerhand als „Schwurbelei“ verketzert (Stirb, Herz, oder schwurble!) . Wer hingegen der herrschenden Lehre folgt, deren „säkulare Hohepriester“ (© Noam Chomsky)  dem Wahren, Schönen und Guten längst abgeschworen haben und stattdessen der Heuchelei, dem Hässlichen und dem Bösartig-Zynischen frönen, über den werden alle Bundesverdienstkreuze, Grimmepreise und sonstigen Comedian-Preise ausgeschüttet, die das System zur Verfügung hat.

Doch zurück zur Impfung. Nicht selten hört man ja: Bevor ich mir diese üble Gentech-Impfung verabreichen lasse, sterbe ich lieber oder tue mir etwas an. Nein Leute, schlagt euch das bitte schleunigst aus dem Kopf, wenn solche Gedanken auftauchen. Genau das wäre übrigens im Sinne des derzeit herrschenden, von Jean Ziegler als „kannibalisch“ bezeichneten Systems: Allen noch gesund und selbständig denkenden Menschen ihr Leben so zu verdrießen, dass sie fast schon nicht mehr am Leben teilnehmen möchten und sich verabschieden. Nein, lassen wir uns keinesfalls verdrängen, wir werden noch gebraucht. Auch wenn wir nun womöglich für geraume Zeit in die „Katakomben“ bzw. in die inneren Emigration ziehen müssen und uns dort vorerst nur mit einem relativ kleinen Kreis an Gleichgesinnten das Überleben sichern müssen. Dieser reduzierte soziale Kontakt kann jedoch zu einem umso intensiveren und freudigeren Erlebnis werden, da man menschlichen Austausch nun umso mehr zu schätzen weiß, wenn man ihn uns verleiden will.

Das Leben ist grundsätzlich großartig! – Auch und gerade in solchen, äußerlich eher makabren und menschenverachtenden Zeiten. Das dürfen wir uns niemals nehmen lassen. Und wer sich diese Begeisterung für das Leben und die inneren Entwicklungsmöglichkeiten als Mensch – die man auch in einem Neo-Biedermeierzeitalter abseits des äußeren, in Wirklichkeit bereits dekadenten Pomps und Entertainments ganz gut ergreifen kann, wenn man seine Zeit zu nutzen versteht  – nicht nehmen lässt, der bewirkt, dass der derzeit stattfindende Generalangriff gegen den selbständig denkenden Menschen das regelrechte Gegenteil zur Folge haben wird: Die Ausbildung umso stärkerer, kreativer und empathischer Individuen.

Foto: Pixabay/CC0


Ergänzung 15.10.2021 aufgrund berechtigter Einwände zur Verwendung des im Artikel nicht ausreichend substanziierten Begriffs „Bewusstsein“.

(aus Zeitgründen nur c&p als geraffte fb-Splitter:)

Natürlich wird die mRNA-Substanz im Körper ihre Wirkung tun. Sie als „Gift“ zu bezeichnen, ist zwar toxikologisch vielleicht nicht korrekt, aber womöglich noch untertrieben. Es ist wohl sogar eine Art gen-/nanotechnologisches Supertoxin, mit dem wir es hier zu tun haben. Ganz ausschalten wird man diese Wirkung natürlich nicht können. Die mRNA-Pakete machen mit den Zellen zunächst genau das, wozu sie programmiert wurden. Bewusstsein wird das zunächst nicht verhindern. Aber Bewusstsein ist der einzige freie Faktor, der uns in diesem Geschehen noch bleibt. Und Bewusstsein kann die Kondition des Köpers so verändern, dass in der Folge eben alle innerorganischen Regelkreise in Richtung Ordnung, Entgiftung, Eliminierung der chaotisierten Zellen koordiniert werden und wieder der Zustand „Gesundheit“ angepeilt wird.

Wobei das, was ich im Artikel mit ‚Bewusstsein‘ gemeint habe, nichts mit esoterischer „Geistheilung“ oder dgl. zu tun hat. Von solchen Behandlungen rate ich ab, da sie in Regel eben KEINEN Inhalt haben. Es ist aber der – eigenaktiv ergriffene und weitergebildete – neue Inhalt, der zur Gesundheit führt. Alles andere ist nur Kompensation.

Ich gehe sogar weiter: Bloß die alte Gesundheit anzupeilen, wird im Falle eines so massiven Angriffs wie er mit der mRNA-Impfung stattfindet, nicht ausreichen, um ihn zu überwinden. Maßnahmen durch Naturheilkunde-Ausleitung u. dgl. werden also diesmal leider nicht viel nützen, da sie an der gentechnischen Umschreibung der Zellinformation nichts ändern können. Allenfalls helfen Ausleitungs-Maßnahmen gegenüber in der Impfung enthaltenen chemischen Adjuvanzien).

Man muss sich imho vornehmen, die bisherige Kondition durch ganz neue, und eben: idealere („idealistische“ kling so vermessen) Lebenszielsetzungen zu ersetzen – was übrigens auch der Schlüssel zur Überwindung aller anderen im Leben auftretender Krankheiten ist. (Goethe: „Und wer das nicht hat, dieses ‚Stirb und Werde!‘ ist nur ein trüber Gast auf der dunklen Erde.“)

Und da ich selbst mit Medizintechnik zu tun habe kann ich sagen: Man kann es mit messtechnischen Mitteln inzwischen darstellen, wie das Fassen eines neuen, konstruktiven Gedankens eine unmittelbare, ordnende Wirkung auf das Zusammenspiel der vegetativen Funktionen hat (wobei das autonome Nervensystem ebenso wie die Genetik das bisherige Resultat vielfältiger auf uns einwirkender Faktoren ist, aber eben durch Aktivitäten unseres tagwachen Bewusstseins, Handlungen, Entscheidungen, Gefühle, und auch bereits Gedanken, fortwährend geändert wird). Umso intensiver wirkt es, wenn dieser neue Inhalt, z.B. eine Kunst oder ein philosophischer Gedanke, immer weiter bewegt, weiterentwickelt und befestigt wird und schließlich einen konkreten Ausdruck findet.

Ein grundlegendes Missverständnis liegt in einem falschen Verständnis von dem an, wie sich Substanzen im menschlichen Körper verhalten. Nämlich ganz und gar nicht in der Weise, wie man ihre chemische Wirkweise in Reagenzgläsern im Labor etc. beobachten kann. Ab dem Moment, wo eine Substanz in den menschlichen Körper eintritt, muss sie verarbeitet und zu etwas komplett anderem verwandelt und Abfallstoffe ausgeschieden werden. Ab dem Moment, wo man das nicht schafft, wird man krank.

Das gilt im Prinzip auch für alle sonstigen äußeren Reize, die man aufnehmen und verdauen muss: Kälte, Wärme, Gehörtes, Gesehenes, auch Gedanken, PR, Manipulationen, Lügen (die uns heute auf Schritt und Tritt begleiten) … besonders aber: Beleidigungen. In diesem Zusammenhang muss man leider feststellen, dass bereits das Aufschlagen einer x-beliebigen Zeitung bzw. das Lesen eines Artikels meist bereits eine Beleidigung bzw. Erniedrigung des Menschseins ist.

Und mit den neuartigen Gentech-Impfungen kommt nun etwas ziemlich Unverdauliches in den Menschen, das bisherige Belastungsfaktoren weit in den Schatten stellt. Man muss also schon kräftig „einheizen“, um diesen Sondermüll wieder zu verbrennen.

Tod auf Impfraten – Der erweiterte Suizid der Impfluencer

Quark


(Bild: E-Gruppe Berlin)

Was wir derzeit erleben (siehe z.B. die Pressekonferenz zu jüngsten Obduktionen an Impfopfern) ist dermaßen surreal, dass viele nun mit ihrem Latein am Ende sind. Meine Arbeitshypothese: Die Medien und bisher etablierten Meinungsmacher / Influencer begehen nun erweiterten Suizid. Sie haben nicht das gemacht, was angestanden wäre: in sich zu gehen, die mittlerweile unerträgliche Heuchelei des von Jean Ziegler als „kannibalisch“ bezeichneten Systems, von dem man zu einem gewissen Grade selbst Teil ist, einzusehen und sich dann vollkommen neu zu gründen. Das schien zu mühsam. Stattdessen zelebriert diese Art von Journalismus nun eine Art erweiterten Selbstmord (intellektuell und in Konsequenz eventuell auch physisch bzw. auf Impfraten). In diesen fatalen Strudel sollen möglichst viele Menschen mit hineingezogen werden, da es am dunklen Meeresgrund ansonsten recht einsam wäre. Viele an sich nicht unbegabt erscheinende Influencer sind zu willfährigen Impfluenzern mutiert und verspielen damit den Rest ihrer Würde. Sie denken, mit „Augen zu und durch“ wird’s schon wieder werden. Frei nach Christoph Sieber („Na dann wear‘ ich sie halt, die fucking Mask!“), verkünden sie ihren Followern: „Na dann impf‘ ich ihn halt, den Scheiß!“.

Dabei realisieren Sie nicht, dass sich die Schlinge nur immer enger zuzieht. Denn vom milliardenschweren Geschäftsmodell mit neuen „Pandemie“-Impfungen und Booster-mRNA werden die konzernwirtschaftlichen Frankensteinstrukturen, die wir erschaffen haben, nicht aus freien Stücken ablassen. Der Knoten kann sich aber nur dann auflösen, wenn wir diese unsägliche Chose einerseits ganz klar demaskieren und von uns weisen – und andererseits ganz neue, menschengerechte Perspektiven fassen. Erst dann kann es sich auflösen! (bloßes Analysieren und Klagen ist zu wenig).

Wie auch immer, jeder darf nun frei entscheiden. Aber wir werden schon bald sehen: Der scheinbar leichtere Weg war der elende. Und der scheinbar schwierigere Weg des eigenständigen Positionierens gegen eine scheinbare Übermacht der herrschenden Meinung war der einzig Gangbare, auf dem man seine Würde (und seine Gesundheit) behalten konnte. Wobei man sich vor Augen halten darf, dass die Entscheidung, vor der jeder Einzelne nun steht, nicht nur eine weitere all der bisherigen, scheinbar relativ folgenlosen Entscheidungen ist, die in seinem Leben bisher getroffen hat. Es ist DIE Weggabelung schlechthin, vor der wir nun stehen. Man tut daher gut daran, sie nicht schnellfertig zu treffen. Es ist nichts weniger als die Entscheidung zwischen selbstbestimmter Individualität und einem Leben in zentralistischem Overkill, vor dem sogar Orwell gegraut hätte.

In jedem von uns findet jetzt ein gewaltiger Kampf statt. Happy End ist diesmal nicht garantiert. Denn wie bereits Goethe gewusst hat: „Sich von einem eigenen Irrtum loszumachen, ist schwer, oft unmöglich bei großem Geist und großen Talenten; wer aber einen fremden Irrtum aufnimmt und halsstarrig dabei verbleibt, zeigt von gar geringem Vermögen.“

 

 

 

Friendly Fire – Ärztliche Stellungnahme zur „programmierten Selbst-Zerstörung des Körpers“ durch Impfung

Vogelschwarm pixabay

In Teletubbie-Zeiten, wo alles wurst und auch das eigene Leben vielen nur eine Bratwurst wert ist, ist wohl auch dies wurst. Also nur so nebenbei, als Randnotiz: Ca. 2 Billionen Lipid-Nanopartikel enthält laut jüngsten Berechnungen eine Corona-Impfung (Pfizer). Aus ca. 37 Billionen Zellen besteht der menschliche Körper. Jede Zelle, die von einem der Nanopartikel bzw. der in diesem trojanischen Pferd enthaltenen mRNA affektiert wird, wird von Immunsystem über kurz oder lang als fremd erkannt und zerstört. Dazu der Arzt DDr. Christian Fiala in einer vorgestern veröffentlichten Stellungnahme zur „programmierten Selbst-Zerstörung des Körpers“:

>> Die ungezielte und rein zufällige Verteilung der mRNA im Körper und damit die zufällige Verteilung der Zerstörung von Körperzellen ausgelöst durch die Corona-„Impfung“ kann man mit dem Schuss mit einer Schrotflinte in einen Vogelschwarm vergleichen. Man weiß nicht, wie viele Vögel man trifft, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass man einige Vögel tötet.
(…)
Um beim obigen Beispiel mit der Schrotflinte und dem Vogelschwarm zu bleiben: wenn man öfters auf einen Vogelschwarm schießt, weiß man zwar nicht, was man trifft, aber mit jedem neuerlichen Schuss wird die Anzahl der Vögel kleiner – bis es letztlich keinen Vogelschwarm mehr gibt.

(…)
Mit der mRNA Corona-„Impfung“ werden bewusst und erstmalig in der Geschichte bei gesunden Menschen Körperzellen gentechnisch mittels der mRNA so programmiert, dass sie das Spike-Protein als (fremdes) Antigen auf ihrer Zelloberfläche präsentieren, obwohl sie vollkommen gesund und gar nicht mit dem Virus infiziert sind. Der Wirkmechanismus der Corona-„Impfung“ besteht also darin, gesunde Zellen des eigenen Körpers fälschlicherweise als fremd zu markieren. Das Immunsystem reagiert sofort, erkennt das Antigen als fremd, bildet u.a. Antikörper dagegen und zerstört das Spike-Protein, indem es die Zelle zerstört, die dieses Spike-Protein trägt.

(…)
Demnach enthält eine Injektion die unvorstellbare Anzahl von etwa 2 Billionen Partikeln. Das sind ausgeschrieben 2.000.000.000.000 oder 2.000 Milliarden Partikel. Nun wird man davon ausgehen können, dass nicht jeder Partikel eine gesunde Zelle erreicht und einige Körperzellen von mehreren Partikeln betroffen sind. Ferner sind möglicherweise nicht alle Partikel voll funktionsfähig. Dennoch ist diese unvorstellbar große Zahl an Partikeln, welche zur Zerstörung von gesunden Körperzellen programmiert sind, äußerst relevant, wenn man sich vor Augen hält, dass der menschliche Körper etwa aus 37 Billionen Zellen besteht.
(…)
Nach einer Injektion gehen die Lipid-Naopartikel rasch ins Blut und dann in Körperzellen über, sodass sich nach 1 Stunde bereits die Hälfte davon im ganzen Körper verteilt hat. Die Lipid-Nano-Partikel wurden im oben erwähnten Tierversuch in allen Organen nachgewiesen5, erwartungsgemäß v.a. in der Leber. Allerdings wurden sie auch im Gehirn nachgewiesen, was belegt, dass sie die sehr wirksame Blut-Hirn-Schranke überwinden konnten. Sie wurden auch in den Eierstöcken und im Hoden nachgewiesen, was ebenfalls belegt, dass sie auch die Hoden-Blut-Schranke überwinden konnten. Entsprechend der rein zufälligen Streuung der Lipid-Nano-Partikel im ganzen Körper bilden die Körperzellen in den jeweiligen Organen das Spike-Protein. Dies könnte erklären, warum sich die sehr zahlreichen Nebenwirkungen und Impfschäden ebenfalls zufällig verteilt in vielen Organen finden und sie je nach Schweregrad auch tödlich sein können. Da die Lipid-Nano-Partikel mit dem Blut im Körper verteilt werden, sind in erster Linie diejenigen Zellen betroffen, welche die Blutgefäße auskleiden, die sog. Endothelzellen. Dadurch erklären sich die zahlreichen Blutgerinnsel (Thrombosen, bzw. Embolien), welche als Folge der Corona-„Impfung“ beobachtet wurden. Diese treten u.a. auch im Gehirn auf und führen dort zu teilweise irreversiblen Schädigungen. Dies ist besonders beunruhigend, nicht nur weil das Gehirn das zentrale Organ darstellt, sondern auch weil es zeigt, dass ausgelöst durch die Corona-„Impfung“ sogar solche Organe geschädigt werden, welche durch eine spezielle Schranke vom Immunsystem getrennt sind, wie das Gehirn und die Hoden. <<

Quelle: https://www.initiative-corona.info/fileadmin/dokumente/Corona_Impfung_final.pdf

 


P.S.: Damit zumindest die Hirne der VIPs nicht zu Brei werden und wir fröhlich weiterboostern können, wurde vorgesorgt. Der bekannte italienische Kriminologe und Psychiater Alessandro Meluzzi berichtet:

„Ein großer Teil von jenen ab einer bestimmten Sphäre aufwärts, die geimpft wurden, haben falsche Impfstoffe erhalten.“ Laut Meluzzi lassen sich Angehörige der Eliten zwar für die Impf-Kampagne ablichten, um andere zur Impfung zu verleiten, erhalten selbst aber eine Fake-Impfung:
„Ich versichere es Ihnen, weil sie es mir auch angeboten haben.“

Die Internet-Tageszeitung Imola Oggi fragte bei Prof. Meluzzi nach, der seine Aussage bestätigte. Ihm sei dies von „maßgeblicher Quelle“ mitgeteilt und angeboten worden. „Bei einem so kolossalen Betrug wie dem, den wir erleben, scheint mir das geradezu normal zu sein.“

Quelle: https://katholisches.info/2021/08/23/alessandro-meluzzi-fake-impfung-fuer-die-eliten

Foto: Pixabay/CC0

Risikobewertung der Corona-Impfstoffe – Dr. Wolfgang Wodarg

Bei einer von der Ärztekammer akkreditierten Veranstaltung der Bürgerinitiative Menschen – Freiheit – Dialog und dem Netzwerk freie Psychotherapeuten e.V. hat Dr. Wolfgang Wodarg vor u.a. Ärzten, Psychotherapeuten und Rechtsanwälten über die Risikobewertung der Corona-Impfstoffe referiert.

#IMPFENSCHÜTZT (Ducks on Drugs)

meister phrama proper egruppe

Esel

#impfenschützt – unter diesem Hashtag werden gerade in konzertierter Aktion die Timelines der sozialen Medien geflutet. Nicht nur die Ärzte, die Toten Hosen, die Einstürzenden Neubauten und der unvermeidliche Bapopa sind mit am Start und lobbyieren für die gute und gerne Sache, für die man doch nur die Ärmel bzw. „den Arsch hochkriegen muss“ (Wolfgang Niedecken auf Facebook). Für die, denen das nicht Klartext genug ist, fügt der Bapopa hinzu:“Mer kann ene Esel bess zom Wasser trecke, ävver drinke muss e`selvs.“ Ja, verdammp lang her, dass der Bapopa sein Publikum noch zum kritischen Denken aufgefordert hat.

Mir kommt ein Asterix-Band in den Sinn, in dem der römische Imperator Cäsar beim Anblick seiner träge gewordenen Senatoren den Plan fasst, wie er die bislang unbezwinglichen Gallier endlich ausschalten könne: Indem er sie mit Geld und Wohlstand überschüttet. Wozu diese führen, erklärt er am Beispiel eines neben ihm liegenden Patriziers: „Tullius, Du warst einmal ein junger, mutiger Tribun, rank und schlank und elegant. Und jetzt sieh‘, was aus Dir geworden ist!“

Enten

Einer, der kein Esel sein wollte und seinen Arsch hochgebracht hat, ist der Berliner Kult-Schuhmacher John O’Hara. Er sitzt nun im Rollstuhl. Wie die Berliner Zeitung berichtet, wurde bei ihm wenige Tage nach der Corona-Impfung das Guillain-Barré-Syndrom ausgelöst. Dabei wendet sich das Immunsystem gegen den eigenen Körper und zerstört die Ummantelung der Nervenzellen. BZ: „Die Beine sind gelähmt, er kann weder stehen noch laufen. Die Feinmotorik der Hände funktioniert nicht. Selbst einen Joghurtbecher öffnen, geht nicht mehr. Dazu ein Dauerschmerz im Rücken.“

Moment mal: Nach Empfang eines laut Lauterbach „nebenwirkungsfreien“ Vakzins im Rollstuhl? Na so was aber. Dabei feuert die Zunft der Livebands ihre Follower gerade in konzertierter Aktion an, sich den finalen Rettungsschuss verpassen zu lassen, um wieder Party machen zu können. Endlich wieder von der Bühne „diven“, „surfen“ und „dicht an dicht schwitzen“ (aus der Kampagne #impfenschützt). Habe mir vorurteilsfrei mehrere dieser Spots angehört, bin dabei nur keinem einzigen einleuchtenden Argument begegnet, warum ich wegen einer Bratwurst oder einem Konzert im Gegenzug mein Leben auf den russischen Roulettetisch werfen soll.

Wusste auch gar nicht, dass es hierzulande so viele Trashbands gibt. Mit leichtem Kopfschmerz wollte ich schon wieder wegklicken, bin aber dann noch bei „Ducks on Drugs“ hängen geblieben. Schon der Text im Aufhängersong hat es mir angetan: „Wir sind zerrissen, Willkommen im Club, Wir sind kaputt …“.  Hoffnung schöpfend, dass Goethes Geist im ehemaligen Land der Dichter und Denker womöglich doch noch nicht ganz tot ist, habe ich mit offenem Mund weitergesucht nach einer fachkundigen Rezension. Sogar die TAZ ist begeistert, berichtet von den Enten als Duo, „das noch kaum jemand kennt, aber niemand so schnell vergessen“ werde, da man sich „den schlauen Texten [siehe oben] nur schwer entziehen“ könne.

Bei „Kultursommer in der Stadt“ erfährt der Kulturfreund, was er versäumt, wenn er sich nicht impfen lässt und vor der Türe des Konzertsaals bleiben muss: „Ducks On Drugs sind mehr als das Nachfolgeprojekt von Schnipo Schranke, jener leicht durchgeknallten Band, die bis zu ihrer Auflösung durch das Feuilleton geisterte. Drogen, Depression und Dauerknutschen sind grob die Hauptthemen der letztes Jahr auf Audiolith veröffentlichten Platte „Stabil Labil“. Das ist grell, fröhlich tanzbar “.

Also diese schlauen Enten raten mir jetzt, mich impfen zu lassen. Nun, den Toten Hosen und den Ärzten (auch den promovierten) traue ich ja schon seit einiger Zeit nicht mehr ganz über den Weg. Aber wenn sogar solche hellen Lichter wie Ducks on Drugs mich dazu auffordern, meinen Arsch hochzukriegen und mir den Södereinlauf verpassen zu lassen, dann ist der vielleicht doch nicht ganz so schlecht wie es die EMA-Statistik mit bislang 13.055 Impftoten und 778.725 Nebenwirkungs-Geschädigten vermuten lässt.

Während sich also die Esel noch bitten lassen, so sind die Enten bereits durchgeimpft. Veranstalter und Crew dazu. Und jetzt wir alle: „Köpfchen unters Wasser, Schwänzlein in die Höh … !“

Wenn das Lachen über Aluhüte erstirbt …

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Logohack: E-Gruppe Berlin

Die derzeit noch gehypten Jokos, Rezos, Tilos, Lobos und sonstigen Lupos und Bumstis werden von ihren Followern in Zukunft womöglich verflucht werden. Während sich die Influenzer vor Lachen über „Aluhüte“ und Schwurbler“ gebogen und gegen „Impfgegner und sonstige Spacken“ gewettert haben (Rezo), wurden die Influenzierten von Regierung und Pharmakonzernen nach Strich und Faden abgemolken und verkauft. Lachend ins offene Messer bzw. in die Impfnadel gelaufen, ist die Gaudi schon jetzt für viele jäh erstorben.

So wie jüngst für den 23-jährigen irischen Profifußballer Roy Butler, über den die Leitmedien lediglich berichten, dass er „nach kurzer schwerer Krankheit“ verstorben sei (siehe den irischen Independent: „Butler passed away after a short illness, aged just 23.“). Die Faktenchecker reagieren auf solche Meldungen nicht mit dem Hinweis „fehlender Kontext“, obwohl man diesen Kontext mit der Lupe suchen muss. Fündig wird man dann in den sozialen Medien der Familienangehörigen, von denen man erfährt, dass Roy unmittelbar vor seinem Tod geimpft wurde. Bereits eine Stunde nach der Impfung habe er starke Kopfschmerzen gespürt, die sich zunehmend verschlimmerten und er schließlich am dritten Tag nach der Impfung an Hirnblutung gestorben sei.


 (Twitter, 19.08.2021)

Ich weiß, „fehlender Kausalzusammenhang“ geht immer. Kann ja bei 23-jährigen, bislang topfitten Sportlern schließlich vorkommen, dass die nach Verabreichung einer Spritze einfach so an Hirnblutung umfallen. Nur ist Roy Butler leider kein Einzelfall. Laut Datenbank der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sind bislang 13.055 Todesfälle im Zusammenhang mit Impfungen offiziell registriert, Daten aus den USA deuten auf eine 10- bis 100-mal höhere Dunkelziffer hin (siehe Markus Fieder: „Wie viele Impftote wollt ihr noch?“). Die Anzahl Nebenwirkungs-Geschädigter beträgt laut EMA 778.725.

Wenn die Coronaimpfung bereits solch fatale unmittelbare Wirkungen hat, dann darf die Frage erlaubt sein: Welche langfristigen Wirkungen wird uns dieses rund um die Uhr über alle Kanäle beworbene Wundermittel dann erst bescheren? Nach allem, was in den letzten Monaten über den Wirkmechanismus der Impfung zutage gefördert wurde, scheint das dicke Ende erst noch zu kommen. Zusätzlich zu den unmittelbaren Nebenwirkungen und Toden durch Thrombosen, Organblutungen und Herzmuskelentzündungen sowie der mittlerweile erwiesenen, weitgehenden Nutzlosigkeit der Impfung gegen Corona-Ansteckung und Erkrankung  bei gleichzeitig verringerter Abwehrfähigkeit des Immunsystems gegen andere Viren und Keime (Studie Föhse et al.), werden es die Industrieländer angesichts einer Impfrate von 50-70% mit Langzeitfolgen zu tun bekommen, die man derzeit noch gar nicht abschätzen kann, aber vor denen sogar der Erfinder der mRNA-Impfungen, Robert Malone, eindringlich warnt.

Was Gesundheitsminister Spahn freimütig erklärt hat: Dass wir nicht wissen, wie die neuen Impfungen und was sie bewirken, werden wir nun im freien Feldversuch zu sehen bekommen. Die unkontrollierte Einbringung pathologisch wirkender Virusproteine (SarsCov2-Spikeproteine) in den Blutkreislauf durch körpereigene, gentechnisch veränderte Zellen könnte neben Thrombosen und Krebs insbesondere zu neurodegenerativen Erkrankungen führen. Dies insbesondere deshalb, da die in Lipid-Nanopartikel „verpackten“ mRNA-Erbinformationen des Virus auch in Bereiche des Körpers gelangen und dort mit ihrem Werk: der Produktion von Virusprotein, also toxischem Müll beginnen, die an sich gegen das Eindringen von schädlichen Proteinen naturgemäß gut geschützt sind wie etwa das Gehirn durch die Blut-Hirnschranke. Inzwischen wissen wir aufgrund von Obduktionsdaen der japanischen Impf-Zulassungsbehörde, dass die laut bisheriger Auskunft der Hersteller angeblich nur an der Einstichstelle verbleibenden mRNA-Pakete nach der Impfung in fast alle Organe inklusive Gehirn und Rückenmark gelangen.

Während derzeit viel über mögliche Probleme durch infektionsverstärkende Antikörper (ADE) bei der kommenden Grippewelle gesprochen wird, wird wenig bedacht, dass es z.B. bei Alzheimer ebenfalls pathologische Proteine wie Amyloid und Tau sind, die zum Ausbruch der Krankheit führen. Deren Ablagerung im Gehirn wird zur Untersuchung von Demenzerkrankungen u.a. durch PET-Hirn-Scans gemessen. Bisher gibt es in Bezug auf das Gehirn noch keine Studien, aber wenn die Corona-Spikeproteine an diesem Ort das an Verklumpungen anrichten, was sogar in einer Studie des staatlichen Paul Ehrlich-Instituts publiziert wurde (siehe Focus), dann gute Nacht meine lieben Fortschrittsfreunde, die ihr glaubt, dass ihr die Erstimpfungen (bei denen es laut Regierungsbekundung übrigens nicht bleiben wird) „gut vertragen“ habt. Dann kommt auf uns eine Lawine an Frühdementen zu.

 


Ergänzung 02.10.2021:
(Quelle: The Times)

 „During the summer there was a 25 per cent rise in the number of people rushed to the Golden Jubilee National Hospital in Clydebank, west of Scotland, with partially blocked arteries cutting blood supply to the heart.“

Ergänzung 19.11.2021:

Reportage über Impfopfer in Israel: Vax Testimonies
(auf Youtube gelöscht)

Bericht von Hermann Ploppa über aktuelle Anhörung von nun z.T. im Rollstuhl sitzenden Impfopfern im US Kongress:
Verraten und verkauft 

Video der Anhörung im US Kongress von Youtube gelöscht. Hier ein Ausschnitt der Sitzung über Alternativlink:

 

 

Impfteams in Schulen – strafrechtliche Fragen (Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte)

Impf

Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten und Schulleitern, wenn minderjährige Schüler von Impfteams an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern geimpft werden

(Artikel erstmals veröffentlicht am 19.08.2021 auf der Plattform „KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“,  Zweitverwertung mit freundlicher Genehmigung der Autoren; Grafik: E-Gruppe Berlin)

Seit Anpassung der bedingten Zulassung des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer-BioNTech durch die Europäische Arzneimittelzulassungsbehörde EMA ist seit dem 31. Mai 2021 auch die Impfung von Kindern ab 12 Jahren von der bedingten Zulassung umfasst. Die Impfpriorisierung wurde mittlerweile aufgehoben und die Gesundheitsminister der Länder haben beschlossen, allen Jugendlichen ein Impfangebot zu machen[1]. Laut Robert Koch Institut wurden bereits 25,1 % der Kinder und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren geimpft[2]. Aber nicht alle Eltern scheinen von der Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen, ihre Kinder impfen zu lassen. Die Meinung der Ärzteschaft zu dem Thema ist gespalten[3]. Von politischer Seite wird aber immer wieder eine Durchimpfung von Kindern und Jugendlichen gefordert[4]. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte zunächst keine Impfempfehlung für gesunde Kinder und Jugendliche ausgesprochen[5], war wegen dieser Einschätzung allerdings zunehmend unter politischen Druck geraten[6]. Mittlerweile hat die STIKO versucht, „der Politik ein bisschen entgegenzukommen“[7], und empfiehlt die Covid-19-Impfung nun auch für alle Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren[8].

In einigen Bundesländern wird bereits damit begonnen, die Impfung durch Impfteams, die an die Schulen kommen, durchzuführen[9]. Nicht in allen Fällen werden die Eltern mit einer solchen Maßnahme einverstanden sein und eine entsprechende Erklärung abgeben. Es stellt sich also die Frage: Dürfen Kinder und Jugendliche dann ohne die Einwilligung der Eltern geimpft werden?

Immer wieder melden sich Mediziner öffentlich zu Wort und behaupten, es sei rechtlich zulässig, Minderjährige ab 14 Jahren mit entsprechender Einsichtsfähigkeit zu impfen, wenn diese selbst sich damit einverstanden erklärten. Eine Einwilligung der Eltern sei dann nicht erforderlich[10]. So sehr das rechtliche Interesse von juristischen Laien grundsätzlich zu begrüßen ist, so möchten wir doch davor warnen, auf derartige Aussagen zu vertrauen. Die juristische Überprüfung der Thematik ergibt nämlich, dass eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ohne oder gar gegen den Willen der Eltern erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für den behandelnden Arzt haben kann.

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob und inwieweit sich Ärzte und Schulleiter strafbar machen können, wenn Kinder und Jugendliche an Schulen ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden. Das Thema zivilrechtliche Haftung sowie die Frage der Wirksamkeit eines Verzichts der Eltern auf ärztliche Aufklärung werden nicht behandelt.

I. Strafbarkeit des impfenden Arztes

1. Objektiver Tatbestand

Zunächst ist festzustellen, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung bei ärztlichen Heileingriffen bzw. Präventiveingriffen, die einen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen, immer um eine tatbestandliche Körperverletzung handelt[11].

Wie schwerwiegend die Körperverletzung ist, hängt davon ab, ob die Impfung nebenwirkungsfrei bleibt – dann handelt es sich nur um eine einfache Körperverletzung, den kleinen „Pieks“ eben – oder, ob es zu Nebenwirkungen kommt. Wenn es zu gravierenden Nebenwirkungen kommen sollte, kann im Einzelfall auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung gem. § 226 Abs. 1 StGB oder sogar der Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 Abs. 1 StGB verwirklicht sein. Zu denken wäre auch an eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen oder § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, hier der Spritze), wobei die Rechtsprechung allerdings letztere Tatbestandsvariante bei ordnungsgemäßer Handhabung durch geschultes Personal verneint.

Bei fehlendem Vorsatz (dazu unten), aber einer Verletzung der Sorgfaltspflicht kommen eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und eine fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) in Betracht.

Das Gesetz sieht für diese unterschiedlichen Straftatbestände einschließlich möglicher Strafmilderungen bei minder schweren Fällen folgende Strafrahmen vor:

  • einfache Körperverletzung nach § 223 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren,
  • gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB: Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren,
  • schwere Körperverletzung nach § 226 StGB: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren,
  • Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB: Freiheitsstrafe von einem bis zu 10 Jahren,
  • fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren,
  • fahrlässige Tötung nach § 222 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Dies gilt für jeden einzelnen Fall, also pro geimpften Schüler. Da der behandelnde Arzt im Rahmen einer Impfaktion an einer Schule eine Vielzahl von Schülern impft, kommen auch entsprechend viele Taten in Betracht. Da es sich bei der körperlichen Integrität um ein höchstpersönliches Rechtsgut handelt, ist trotz des engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges von einer sogenannten Tatmehrheit gemäß § 53 StGB auszugehen, sodass eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 54 StGB erfolgt. Im Ergebnis führt dies aber nicht zur Addition der Einzelstrafen (wie beispielsweise in den USA), sondern zur Erhöhung der sogenannten Einsatzstrafe, also der Strafe, die für den schwersten Fall anzusetzen ist. Bei der Bildung der Gesamtstrafe kommt es stark auf den Einzelfall an. Die Praxis verfährt oft in einer unausgesprochenen „Daumenregel“ so, dass bei zwei Taten etwa die 1,5-fache Strafhöhe angesetzt wird. Bei einer Vielzahl von Taten bewegt man sich oft im Bereich zwischen dem 2-fachen bis 5-fachen derjenigen Strafe, die nur wegen einer Tat verhängt worden wäre. Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB).

2. Subjektiver Tatbestand

Da das Ausmaß der Beeinträchtigung durch den Eingriff, wie oben angesprochen, sehr variabel ist und von einem kleinen Einstich am Arm bis zu seltenen schweren Nebenfolgen reicht, ist zu prüfen, in welchem Umfang der Arzt mit Nebenfolgen rechnen musste und sie billigend in Kauf nahm (Vorsatz), oder sie zumindest unter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt herbeigeführt hat (Fahrlässigkeit).

Zum Verständnis für juristisch nicht vorgebildete Leser ist vielleicht ein kleiner Exkurs in den Aufbau eines Straftatbestands hilfreich.

Bei allen Körperverletzungs- und Tötungsdelikten handelt es sich um sogenannte Erfolgsdelikte. Der Begriff des Erfolgs ist hier nicht positiv konnotiert, im Gegenteil: gemeint ist die Folge, also das Ergebnis der Tathandlung, nämlich die körperliche Misshandlung, die Gesundheitsschädigung bzw. der Tod des Opfers.

Bei reinen Vorsatzdelikten wie der einfachen und der gefährlichen Körperverletzung muss sich der Vorsatz des Täters auch auf diesen Taterfolg beziehen. Nun bedeutet Vorsatz, anders als im allgemeinen Sprachgebrauch, nicht etwa gezieltes oder planmäßiges Vorgehen. Es genügt die Kenntnis der Tathandlung, hier des „Pieksens“ und der Tatfolgen (kognitives Element) und der Wille zu ihrer Verwirklichung (voluntatives Element). Dabei wird dieser Wille von der Rechtsprechung schon dann angenommen, wenn der Täter die Tatfolgen billigend in Kauf nimmt, und zwar selbst dann, wenn sie ihm eigentlich unerwünscht sind. Hieraus wird ersichtlich, dass die Schwelle der strafrechtlichen Anforderungen an einen Vorsatz nicht sehr hoch liegt.

Reine Fahrlässigkeitsdelikte wie die fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Tötung setzen eine Sorgfaltspflichtverletzung des Täters sowie eine Vorhersehbarkeit des Taterfolges voraus. Die Sorgfaltspflichtverletzung kann dabei auch in unzulänglicher Information liegen. Ein Vorsatz ist dem entsprechend nicht erforderlich; die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit kann im Einzelfall sehr schwierig sein und kann in diesem Rahmen nicht weiter vertieft werden.

Eine Mischform stellen die sogenannten erfolgsqualifizierten Delikte wie die schwere Körperverletzung und die Körperverletzung mit Todesfolge dar: Hinsichtlich der Tathandlung („Pieks“) ist Vorsatz erforderlich, hinsichtlich der Tatfolge (schwerer bleibender Gesundheitsschaden bzw. Tod) genügt Fahrlässigkeit (§§ 15, 18 StGB).

Glaubt der Täter irrig, es lägen Tatsachen vor, die sein Verhalten rechtfertigen (zum Beispiel alle Tatsachen, die in rechtlicher Hinsicht eine wirksame Einwilligung darstellen), spricht man von einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum, der – vereinfacht gesagt – im Ergebnis den Vorsatz ausschließt. Hier passt aber das Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ – nämlich nicht vor einer Bestrafung wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts.

Das bedeutet für die vorliegende Problematik:

Der Vorsatz des Arztes ist jedenfalls hinsichtlich des „Piekses“ fraglos gegeben und auch bekannte, häufige leichte Nebenwirkungen wie etwa Kopf- und Muskelschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle, grippeähnliche Symptome etc. dürften davon umfasst sein. Es ist davon auszugehen, dass der impfende Arzt das Auftreten von leichteren Nebenwirkungen billigend in Kauf nimmt, um den beabsichtigten Immunisierungserfolg zu erzielen.

Schwerere und seltenere Nebenwirkungen, wie beispielsweise anaphylaktische Reaktionen, Sinusvenenthrombosen oder Myokarditis, werden in der Regel, auch wenn sie bei dem Geimpften auftreten sollten, nicht vom Vorsatz umfasst sein. Zugunsten des behandelnden Arztes ist davon auszugehen, dass er diese Nebenwirkungen gerade nicht billigend in Kauf nehmen will, sondern im jeweiligen Einzelfall darauf vertraut, dass sie nicht eintreten, auch wenn sie statistisch gesehen durchaus vorkommen.

Eine andere Frage ist allerdings, ob dem impfenden Arzt ein Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich des Auftretens einer schweren Nebenfolge zu machen sein kann.

Voraussetzung hierfür wäre eine Pflichtverletzung sowie die objektive und subjektive Vorhersehbarkeit der schweren Folge (siehe oben). Bei einer rechtswidrigen Körperverletzung handelt es sich immer um eine Pflichtverletzung, insofern kommt es auf eine weitere Sorgfaltspflichtverletzung dann nicht an, wenn der Jugendliche nicht wirksam eingewilligt hat, denn dann wäre die Rechtswidrigkeit von vornherein gegeben (Näheres dazu unten).

Auch das Auftreten einer schweren Nebenfolge dürfte für den Arzt regelmäßig vorhersehbar sein, wenn eine derartige Folge bei den gemeldeten Verdachtsfällen des US-amerikanischen Center for Disease Control (CDC) oder der Datenbank der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) für gemeldete Nebenwirkungen auftaucht.

Bei einem Arzt wird die subjektive Vorhersehbarkeit der objektiven regelmäßig entsprechen. Das heißt, von einem Mediziner, der Impfungen verabreicht, muss erwartet werden, dass er sich bei der gebotenen Anstrengung seiner Informationspflicht mit der Liste der gemeldeten Nebenwirkungen auseinandergesetzt hat und daher auch mit der Möglichkeit ihres Eintritts, sei sie auch nicht besonders naheliegend, rechnen muss.

Wenn nun die Fahrlässigkeit in Bezug auf eine bei dem geimpften Kind oder Jugendlichen eintretende schwerere Nebenfolge oder des Todes zu bejahen ist, so käme mindestens eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung in Betracht. Dabei bleibt es aber nicht, wenn das Grunddelikt (Körperverletzung, § 223 StGB) vorsätzlich begangen wurde, denn dann läge, wie oben dargelegt, der Verbrechenstatbestand des erfolgsqualifizierten Delikts § 226 StGB (schwere Körperverletzung) bzw. § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) vor, was zu einer gravierenden Erhöhung des zu erwartenden Strafmaßes führt, in der Regel wohl einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe, was sicherlich mit einem Berufsverbot nach § 70 StGB, jedenfalls aber mit einem Verlust der Approbation verbunden sein dürfte. Von dieser Fallkonstellation ist insbesondere auszugehen, wenn keine wirksame (!) Einwilligung des Minderjährigen vorliegt (siehe sogleich), der Arzt dies billigend in Kauf genommen hat und eine der genannten schweren Folgen eintritt.

3. Keine Rechtfertigung des Eingriffs durch Einwilligung des Jugendlichen

Angesichts der oben genannten im Raum stehenden Straftaten kommt der Frage der Einwilligung durch den Jugendlichen (natürlich gilt dies erst recht für Kinder, die im Folgenden nicht immer explizit genannt werden) entscheidende Bedeutung zu.

Ist die Einwilligung des Jugendlichen wirksam, entfällt die Rechtswidrigkeit der Tat und damit auch die Strafbarkeit des Arztes. Eine Einwilligung eines Jugendlichen kann aber nur dann wirksam sein, wenn dieser die nötige Einsichtsfähigkeit hat, die Entscheidung auf einem freien Willensentschluss beruht und er Wesen und Tragweite des Eingriffs erkennt und abschätzen kann. Alle drei Voraussetzungen sind bei der Einwilligung in die Covid-19-Impfung höchst problematisch.

3.1. Keine Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen

Um in den medizinischen Eingriff wirksam einwilligen zu können, muss der Jugendliche diesbezüglich einwilligungsfähig sein. Dabei ist nicht auf die Geschäftsfähigkeit im zivilrechtlichen Sinn gem. § 104 BGB abzustellen. Vielmehr liegt die Einwilligungsfähigkeit dann vor, wenn der Jugendliche über eine solche verstandesmäßige, geistige und sittliche Reife verfügt, die es gestattet, die Bedeutung und die Tragweite des konkret in Rede stehenden Eingriffs zu erkennen, die Urteilskraft, um das Für und Wider abzuwägen, sowie die Fähigkeit, das Handeln nach dieser Einsicht zu bestimmen.[12] Die Einwilligungsfähigkeit wird somit von zwei Faktoren maßgeblich bestimmt. Zum einen ist dies die persönliche geistige Fähigkeit des Jugendlichen, und zum anderen ist es die Komplexität des zu beurteilenden Themas. Im Medizinrecht hat man bislang regelmäßig angenommen, dass bei Minderjährigen unter 14 Jahren diese Einsicht in der Regel noch nicht vorhanden ist; bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren kommt es auf den Reifegrad und die Art der Behandlung an. Je schwerwiegender, je weniger dringlich, je unübersehbarer in seinen Risiken und Folgen der Eingriff und je jünger der Patient sind, desto eher fehlt die Einwilligungsfähigkeit.[13]

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht in seiner Stellungnahme zur Impfpflicht von Kindern davon aus, dass es sich bei der Impfung aufgrund der möglichen Impfreaktionen und Nebenwirkungen unterschiedlicher Intensität und Dauer um einen schwerwiegenden Eingriff handelt[14]. Dem ist zuzustimmen. Darüber hinaus berührt das Thema Covid-19-Impfung eine solche Vielzahl von komplexen medizinischen und psychosozialen Fragen, dass die Entscheidungsfindung schon für einen Erwachsenen äußerst anspruchsvoll ist. Die Anforderungen an die geistige Reife des Jugendlichen sind daher in diesem Fall so hoch, dass ihnen ein Minderjähriger kaum genügen kann. Hinzu kommt, dass die Impfstudien der Hersteller erst 2022 abgeschlossen sein werden, weshalb bei genauer Betrachtung die Impfungen gegenwärtig noch einen teilweise experimentellen Charakter haben. Vor „Corona“ hätte wohl niemand angenommen, dass in einem solchen Fall nicht die Einwilligung der Eltern eingeholt werden muss. Der Umstand der Krise aber ändert nichts an der Dogmatik der Einwilligungsfähigkeit.

3.2. Kein freier Willensentschluss

Grundsätzlich setzt eine wirksame Einwilligung voraus, dass sie auf einem freien Willensentschluss des Patienten beruht, der auch nach außen hin erkennbar ist. Bei dem hier besprochenen Fall der Impfung durch Impfteams an Schulen ist diese Voraussetzung problematisch. Der Patient hat hier nicht den Arzt aufgesucht, um einen Eingriff vornehmen zu lassen, sondern der Arzt sucht den Schüler aktiv in der Schule auf, um den Eingriff vorzunehmen. Psychologische Untersuchungen zum Konformitätsdruck haben ergeben, dass selbst ein großer Anteil der Erwachsenen in einer Situation mit nur mäßigem Konformitätsdruck nicht mehr in der Lage ist, richtige Antworten abzugeben[15]. Bei der Schulsituation handelt es sich um eine solche mit starkem Konformitätsdruck unter Jugendlichen. Dazu kommt noch die Gegenwart von Lehrern und/oder Direktor als Autoritätspersonen, deren Anweisungen im Schulalltag Folge zu leisten ist. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Jugendliche in einer solchen Situation „frei“ entscheiden. Man stelle sich zur Verdeutlichung vor, zur nächsten Bundestagswahl kämen die Wahlhelfer gleich zu den Bürgern an den Arbeitsplatz und würden dort (im versammelten Kollegenkreis und/oder dem Vorgesetzten) abfragen, wer welche Partei wählt.

Ein freier Willensentschluss ist unter den hier behandelten Umständen kaum möglich, eine Einwilligung des Jugendlichen wird daher regelmäßig auch deshalb unwirksam sein.

3.3. Wirksame Aufklärung?

Eine wirksame Einwilligung setzt ferner voraus, dass der Jugendliche Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, insbesondere den Grad der Gefährlichkeit, in seinen Grundzügen erkannt hat[16]. Nach hier vertretener Auffassung ist das Thema Covid-19-Impfung derart komplex, die Studien so zahlreich sowie teils widersprüchlich und die Datenlage keineswegs klar, dass ein Minderjähriger mit der Entscheidung über die Impfung regelmäßig überfordert sein wird. Schon aus diesem Grund ist eine Einwilligung des Jugendlichen nicht geeignet, den ärztlichen Eingriff zu rechtfertigen.

Selbst wenn man aber davon ausgeht, dass grundsätzlich eine wirksame Einwilligung auch ohne Eltern möglich wäre, so müsste der Jugendliche zumindest vor Abgabe seiner Einwilligung über das ärztliche Vorgehen und die damit verbundenen möglichen Risiken aufgeklärt worden sein. Nach der Rechtsprechung des BGH muss diese Aufklärung dann besonders umfassend sein, wenn der Eingriff nicht vital indiziert ist. Hier bedarf es einer detaillierten, für den Laien verständlichen Darlegung des Für und Wider[17].

Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen an die Aufklärung umso höher sein müssen, desto geringer die potentielle Gefährdung der zu impfenden Person durch den Krankheitserreger ist. Bei Jugendlichen ist das Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken oder gar zu versterben, extrem gering.[18] Nach den offiziellen Meldezahlen der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) lag ausweislich deren Stellungnahme vom 21. April 2021[19]  zum damaligen Zeitpunkt in Deutschland die Todesrate von Kindern und Jugendlichen bei 0,00002 %, lediglich vier (!) Kinder und Jugendliche waren in Deutschland an Covid-19 gestorben. Etwa 1.200, mithin weniger als 0,01 %, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Zur Größeneinordnung: In der Saison 2018/19 wurden nach Angaben des RKI insgesamt 7.461 Kinder unter 14 Jahren mit Influenza als hospitalisiert gemeldet, neun verstarben. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden im Jahr 2019 durch Verkehrsunfälle 55 Kinder getötet.[20] Eine Studie der Universität Dresden mit dem aufschlussreichen Titel „Long Covid or Long Pandemic Syndrom?“ ergab, dass auch die Symptome des oft ins Feld geführten sogenannten „Long-Covid“ bei Jugendlichen, die vormals erkrankt waren, nicht häufiger auftreten, als bei nicht erkrankten Jugendlichen.[21]

Selbst bei lange etablierten konventionellen Impfungen muss nach der Rechtsprechung auch über solche Gefahren aufgeklärt werden, die äußerst selten auftreten[22]. Erst recht muss dies für die neuartigen Covid-19-Impfstoffe gelten.

Dabei stellt sich das Problem, dass die sogenannte „Überwachung“ der Nebenfolgen so aussieht, dass nur nach dem Meldesystem gemeldete Fälle registriert und gegebenenfalls ausgewertet werden. Es ist daher von einer Untererfassung in unbekannter Höhe auszugehen[23]. Eine gezielte Erhebung aller auftretenden Impfnebenwirkungen ist nicht vorgesehen und es ist auch in keiner Weise sichergestellt, dass mit der Impfung in zeitlichem Zusammenhang stehende Nebenwirkungen und Todesfälle untersucht werden. Verlässliche Aussagen zum Impfrisiko können auf dieser Grundlage nicht gegeben werden.

Trotz der unzureichenden Überwachung sind einige schwere Nebenfolgen bereits zutage getreten und werden als seltene Nebenfolgen geführt. So wurde vom Ausschuss für Risikobewertung (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) beispielsweise mittlerweile beschlossen, Myokarditis und Perikarditis als mögliche Nebenwirkungen in die Fach- und Gebrauchsinformationen beider mRNA-Impfstoffe (Comirnaty/Biontech und Spikevax/Moderna) aufzunehmen[24]. Die genaue Häufigkeit von Myokarditis und/oder Perikarditis nach mRNA-Covid-19-Impfung kann bislang nicht sicher ermittelt werden, da epidemiologische (bevölkerungsbezogene) Studien fehlen. Aus israelischen Daten wurde für junge Männer eine grob kalkulierte Häufigkeit von etwa 1 zu 20.000 nach einer zweiten Dosis Comirnaty errechnet[25].

Eine weitere Besonderheit bei der Covid-19-Impfung ist, dass alle derzeit auf dem deutschen Markt befindlichen Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung durch die EMA haben, die sich nicht auf den Schutz vor Ansteckung und Weitergabe des Virus, sondern nur auf den Schutz vor schweren Verläufen bezieht[26]. Das von Politik und Presse häufig thematisierte Ziel der sogenannten „Herdenimmunität“[27] steht dazu im Widerspruch. Auch über dieses Thema und die damit verbundenen Widersprüchlichkeiten müsste sich der Jugendliche im Klaren sein, wollte er eine informierte Einwilligung abgeben.

Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) zunächst keine Impfempfehlung für gesunde Zwölfjährige bis Siebzehnjährige ausgesprochen hatte und dies unter anderem damit begründet hatte, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichten, um die Sicherheit des Impfstoffs für Kinder und Jugendliche mit der erforderlichen Gewissheit beurteilen zu können[28], hat die STIKO ihre Empfehlung nun auch auf gesunde Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren erweitert, weist aber darauf hin, dass die Impfung unverändert erst nach einer Aufklärung über Nutzen und Risiken erfolgen soll[29]. Der Änderung der Empfehlung war massiver politischer Druck vorangegangen[30].

Laut Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche (16.8.2021) zielt die neue Empfehlung auf den „Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen“ ab[31]. In die Risikoabwägung erstmals mit einbezogen sind somit auch Nachteile, die Kinder aufgrund der Lockdown-Maßnahmen erleiden. Dass diese zum Teil gravierend sind, ergibt eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf[32]. Schon zuvor hatten Kinder- und Jugendärzte gefordert, diese sogenannten „Kollateralschäden“ bei der Abwägung zu berücksichtigen[33].

Die individuelle Entscheidungsfindung für den Jugendlichen wird dadurch allerdings nicht weniger komplex, eher im Gegenteil. Wenn die psychosozialen Folgeschäden einer Nichtimpfung mit zu berücksichtigen sind, müssten sie auch von der ärztlichen Aufklärungspflicht umfasst sein. Insbesondere wäre das Verhältnis von medizinischer Indikation im engeren Sinne und Impfung als Ausweg aus den beschränkenden Maßnahmen zu erörtern. Nun ist aber noch gar nicht klar, in welchem Umfang die Impfung überhaupt dazu führen wird, dass Jugendliche von beschränkenden Maßnahmen verschont bleiben. Laut neueren Studiendaten aus den USA können geimpfte Men­schen, die sich mit der mittlerweile dominierenden Delta Variante von SARS-CoV-2 infizieren, das Virus genauso leicht weitergeben, wie nicht geimpfte Infizierte und weisen eine Viruslast auf, die mit nicht geimpften Delta-Infizier­ten vergleichbar ist[34]. Es ist also überhaupt nicht absehbar, ob Geimpfte tatsächlich zukünftig von Lockdown-Maßnahmen ausgenommen werden.

Vor dem Hintergrund so vieler Unsicherheiten erscheint es absurd, einem Jugendlichen zuzumuten, hier alleine eine Entscheidung zu treffen, während derselbe Jugendliche nach dem Willen des Gesetzgebers selbst für einen Fahrradkauf die Zustimmung seiner Eltern benötigt[35].

Abschließend ist festzustellen, dass sich in den Medien eine solche Vielzahl von einander widersprechenden Aussagen zum Thema Impfen findet, dass es einem Jugendlichen fast unmöglich sein wird, Wesen und Tragweite des Eingriffs tatsächlich zu überblicken. Vom Appell an die Solidarität über Warnungen vor der Gefährlichkeit der Impfung über Warnungen über die Gefährlichkeit der Krankheit über unterschiedlichste Einschätzungen zum Thema Herdenimmunität über unterschiedliche Beurteilungen der Hygienemaßnahmen ist nahezu jedes Thema umstritten.  Wie soll ein Jugendlicher da zu einer informierten Entscheidung kommen?[36]

Dazu kommt, dass manche Jugendliche sich offenbar bei ihrem Impfwunsch nicht von gesundheitlichen Erwägungen leiten lassen, sondern von dem Wunsch nach mehr Freiheit[37]. Darf ein Arzt aber überhaupt einen Eingriff vornehmen, wenn klar wird, dass der Jugendliche die Impfung nicht um der Immunisierung willen möchte, sondern, damit er weniger unter Freiheitseinschränkungen zu leiden hat? Also gewissermaßen die gesundheitlichen Risiken der Impfung in Kauf nimmt, um sich Freiheit zu erkaufen?

3. Das Problem des Erlaubnistatbestandsirrtums in Abgrenzung zum Erlaubnisirrtums

Derjenige, der irrtümlich Tatsachen annimmt, welche bei ihrem Vorliegen sein Handeln  gerechtfertigt hätten, handelt im sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. § 16 StGB). Ein Schulbeispiel im allgemeinen Strafrecht ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation. Jemand glaubt ernsthaft, abends im Park von hinten angegriffen zu werden und schlägt den ihn lediglich überholenden, redlichen Spaziergänger nieder. Hierbei geht es immer um Tatsachen, also um Umstände der Lebenswirklichkeit, die dem Beweis zugänglich sind. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum führt im Ergebnis zum Entfallen des subjektiven Tatbestandes beim Vorsatzdelikt. Eine Strafbarkeit aus dem entsprechenden Fahrlässigkeitsdelikt (fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung) bleibt im Raum. Im Notwehrbeispiel wäre unser Spaziergänger daher regelmäßig wegen einer fahrlässigen Körperverletzung strafbar.

Vom Erlaubnistatbestandsirrtum ist die Konstellation des Erlaubnisirrtums (§ 17 StGB) zu unterscheiden. Hier sind dem Handelnden alle relevanten Tatsachen bekannt; er glaubt aber fälschlich, die Situation würde ihn dazu berechtigen, in Rechtsgüter anderer einzugreifen. Der Täter täuscht sich also nicht auf der tatsächlichen, sondern nur auf der rechtlichen Ebene und glaubt, es würde ein Rechtssatz existieren, der ihn zu diesem Handeln berechtigt. Beispiel: Der Vater ohrfeigt den unartigen Sohn in dem Glauben, das elterliche Züchtigungsrecht würde noch existieren. Der Erlaubnisirrtum ist eine Sonderform des Verbotsirrtums. Nur dann, wenn es dem Täter unmöglich war, den Irrtum zu vermeiden, handelt er ohne Schuld und ist damit straffrei. Zu Recht wird dies in der Praxis fast nie angenommen. Immerhin aber kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.

Übertragen auf die Situation der Impfung bedeutet dies Folgendes: Glaubt der Arzt irrtümlich, den Patienten über alle ihm bekannten relevanten Risiken und Nutzen aufgeklärt zu haben oder geht er irrtümlich davon aus, der Patient vor ihm sei fähig, dies im Wesentlichen zu verstehen, die Tragweite seiner Entscheidung zu erfassen und frei einzuwilligen, so unterliegt er einem Erlaubnistatbestandsirrtum. Beispiel: Dem Arzt sind die bei der Covid-19-Impfung zwar eher seltenen, aber durchaus auftretenden und oft folgenschweren Sinusvenenthrombosen nicht bekannt, weshalb er den Patienten nicht über dieses Risiko aufklärt (Sind sie ihm hingegen bekannt – was mittlerweile zum medizinischen Standardwissen gehören dürfte, zumal in der gegenwärtigen regen Diskussion Ärzte besonders gehalten sind, sich zu informieren – und klärt er nicht darüber auf, so kommt mangels wirksamer Einwilligung eine Strafbarkeit nach den Vorsatzdelikten in Betracht.). Oder: Der Arzt ist falsch informiert und glaubt (eher fernliegend) irrtümlich, Covid-19 führe in ähnlicher Größenordnung wie bei Erwachsenen durchaus öfter zu schweren Verläufen und mitunter zum Tode, weshalb er nicht darüber aufklärt, dass derartige Fälle bei Kindern und Jugendlichen extrem selten sind (siehe oben) und er daher die Komponente des Nutzens der Impfung für diese Altersgruppe massiv überbetont.

Hiervon zu trennen ist der Erlaubnisirrtum, was in Rechtsprechung und Literatur leider oft nicht sauber erfolgt – zum Glück eher mit der fehlerhaften Annahme eines Erlaubnistatbestandsirrtums anstatt eines Erlaubnisirrtums und somit zu Gunsten des Arztes.[38] Um bei dem vorstehenden Beispiel zu bleiben: Lediglich ein Erlaubnisirrtum (somit Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung) liegt vor, wenn der Arzt um die Möglichkeit der Sinusvenenthrombosen oder die nur extrem seltenen Fälle von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Tode bei Kindern und Jugendlichen weiß, hierüber aber nicht aufklärt, weil er fälschlich annimmt, hierzu sei er rechtlich nicht verpflichtet.

II. Strafbarkeit des Schulleiters

Wenn, wie oben dargelegt, von einer strafbaren vorsätzlichen Körperverletzung des die Impfung verabreichenden Arztes auszugehen ist, folgt daraus regelmäßig auch eine Strafbarkeit der verantwortlichen Personen in der Schule wegen Beihilfe zu dieser Tat (§§ 223 ff., 27 StGB). Beihilfe im Sinne von § 27 StGB ist die Ermöglichung, Förderung oder Erleichterung der vorsätzlichen Haupttat. Der Schulleiter hat das Hausrecht über die Schule und eine Fürsorgepflicht gegenüber den ihm anvertrauten Schülern. Wenn er Impfteams in die Schule lässt, muss er auch sicherstellen, dass es nicht zu rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Schüler kommt. Wegen seiner Garantenstellung gemäß § 13 StGB ist er gegenüber den Schülern auch wegen eines möglichen Unterlassens strafbar. Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit wäre daher nicht nur beispielsweise das Absprechen von Terminen mit den Behörden, die die Impfung durchführen wollen und das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, sondern auch das bloße Nichteinschreiten trotz des Wissens oder billigenden Inkaufnehmens, dass ohne wirksame Einwilligung geimpft wird. Über die Inhalte von Aufklärungsgesprächen wird der Schulleiter zwar regelmäßig keine Kenntnis haben. Allerdings wird ihm bewusst sein, dass die meisten Schüler die Tragweite des Eingriffs nicht ausreichend erfassen können. Zudem sind ihm auch die oben beschriebenen Umstände bekannt, die nach hier vertretener Auffassung die Freiwilligkeit der Einwilligung in Frage stellen.

Die Strafbarkeit der Beihilfe folgt – mit Strafmilderung – derjenigen der Haupttat, so dass in Einzelfällen auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung gem. §§ 226, 27 StGB oder Körperverletzung mit Todesfolge gem. §§ 227, 27 StGB gegeben sein kann.

Fazit:

Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.


[1]       https://www.zeit.de/gesundheit/2021-08/gesundheitsminister-geben-impfung-fuer-kinder-ab-zwoelf-jahren-frei

[2] Stand vom 18.08.2021: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html

[3]      https://www.berliner-zeitung.de/news/aufstand-der-aerzte-gegen-impfpflicht-fuer-kinder-und-jugendliche-li.158776

[4]      https://www.br.de/nachrichten/bayern/stiko-zu-corona-impfung-bei-kindern-empfehlung-ab-12-jahren-derzeit-nicht-moeglich,ScMYRZ9

[5]      https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Infoblatt_Impfung_Kinder_und_Jugendliche.pdf?__blob=publicationFile

[6]     https://www.n-tv.de/panorama/STIKO-wehrt-sich-gegen-Soeder-Spitze-article22687315.html; https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/stiko-empoert-ueber-politischen-druck-in-sachen-kinderimpfung-15373/

[7]      So STIKO Mitglied Martin Terhardt in der „Abendschau“ des Senders RBB: https://www.berliner-zeitung.de/news/stiko-will-der-politik-beim-kinderimpfen-entgegenkommen-li.176771

[8]      https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html

[9]      So etwa die Ankündigung für Bayern in der Tagesschau https://www.youtube.com/watch?v=cehfJd96aBU

[10]    So etwa Jakob Maske, Bundespressesprecher vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte,

https://www.morgenpost.de/politik/article232439877/corona-impfung-kinder-eltern-rechte.html

[11]    RGSt 25, 375; BGHSt 11, 112; BGH NJW 2000, 885Ob der Eingriff indiziert war oder mit Einwilligung mit dem Patienten erfolgt ist, wird erst im Rahmen der Rechtsfertigungsgründe geprüft.

[12] Vgl. z.B. Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, StGB § 223 Rn. 56.

[13] Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, StGB § 223 Rn. 57.

[14]    So auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, „Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19“, https://www.bundestag.de/resource/blob/854090/d3e9e990e9f54c1d01aed1880a35d0f8/WD-3-113-21-pdf-data.pdf S. 11

[15]    Vgl. etwa das Konformitätsexperiment von Asch https://de.wikipedia.org/wiki/Konformit%C3%A4tsexperiment_von_Asch.

[16]    BGH Urt. v. 5.12.1958, VI ZR 266/57, S. 7; zu den gesetzlich geregelten Einzelheiten der umfangreichen mündlichen (!) Aufklärungspflichten nunmehr für das Zivilrecht auch mit Auswirkungen auf das Strafrecht siehe § 630e BGB.

[17]    BGH Urt. v. 24.02.1981, VI ZR 68/79, Rn. 17

[18] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfung_Kinder_Jugendliche.html

[19]    Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) vom 21.4.2021, https://dgpi.de/stellungnahme-dgpi-dgkh-hospitalisierung-und-sterblichkeit-von-covid-19-bei-kindern-in-deutschland-18-04-2021/

[20] Zum Ganzen Stellungnahme DGPI und DGKH wie zuvor.

[21]    https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.11.21257037v1

[22]    BGH Urt. v. 15.02.2000, VI ZR 48/99, Rn. 18

[23]    „Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden“, Bundesgesundheitsblatt, Dez. 2004, S. 1161

[24] https://www.herzstiftung.de/ihre-herzgesundheit/coronavirus/corona-impfung-myokarditis

[25]    https://www.jpost.com/health-science/covid-19-israel-finds-possible-link-between-vaccine-myocarditis-cases-666237

[26]    http://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR

[27]    https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Herdenimmunitaet-Wie-hoch-muss-die-Corona-Impfquote-sein,corona8090.html

[28]    https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Infoblatt_Impfung_Kinder_und_Jugendliche.pdf?__blob=publicationFile

[29]    https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html

[30]    https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/stiko-empoert-ueber-politischen-druck-in-sachen-kinderimpfung-15373/

[31]    https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html

[32]    https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_104081.html

[33]    https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/kinderaerzte-bei-jugend-impfempfehlung-psycho-soziale-schaeden-achten-69188.html

[34]    https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126034/US-Gesundheitsbehoerde-Delta-Variante-so-ansteckend-wie-Windpocken-trotz-Impfung

[35]    Nach den Regeln über die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger gem. §§ 106 ff BGB

[36]    Vor diesem Hintergrund erstaunt es, wenn die Auffassung vertreten wird, Jugendliche seien bereits durch die Medien aufgeklärt, so etwa Lorenzen, COVuR 21, 460

[37]    https://www.youtube.com/watch?v=cehfJd96aBU

[38] Vgl. zu den wenig aussagekräftigen, allgemeinen Formulierungen Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, StGB § 223 Rn. 96, 98; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, 30. Aufl. 2019, StGB § 223 Rn. 65f.; zutreffend und klar aber BGH, Urt. v. 04. Oktober 1999 – 5 StR 712/98 –, BGHSt 45, 219 – juris Rn. 21

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Die deutsche Version wurde auf Alschner Klartext veröffentlicht:

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