Tyson Illingworth (Künstlername ‘TYDI’) ist preisgekrönter internationaler DJ und Songwriter. Der regierungsamtlichen Lüge, dass die Impfung „sicher und effektiv“ sei, habe er voll und ganz vertraut. Dieses blinde Vertrauen muss der 35jährige nun teuer bezahlen. Seit der Impfung ist er Invalide und kann seinen Alltag nur noch mit schweren Schmerzmitteln bewältigen.
Nach einer Krankenhaus-Odyssee wendet er sich nun an die Öffentlichkeit, um andere vor der Impfung zu warnen. Von 5 verschiedenen Ärzten, die seine Krankheit eindeutig als Folge der Impfung dignostizierten, wagte es jedoch kein einziger, den Impfschaden zu melden – „they all said they cannot go on record“. Denn nach seinem Bericht erfolgt bei Ärzten, die in Australien einen Impfschaden melden, eine umgehende Untersuchung und „Disziplinierung“.
Hier zum Erfahrungsbericht (in Englisch):
Wem ein Bericht aus Australien zu weit hergeholt ist oder wer sich mit Englisch schwertut, der kann sich auch hier das Gleiche in Grün aus heimischen Gefilden berichten lassen:
P.S.: Ich weiß, viele finden es mittlerweile müßig, auf das Desaster in Folge der Impfung hinzuweisen. Auch ich bin der Meinung, dass es fast zwangsläufig so kommen musste. Wer Ivan Illichs „Nemesis der Medizin“ gelesen hat, wusste auf was wir zusteuern. Eine vollkommen entgeisterte, nur noch dem nackten Erwerb und greifbaren Tand verschriebene Gesellschaft ist dazu prädestiniert, den verlustiggegangenen Glauben bzw. die Angst vor unsichtbaren Gewalten, auch wenn wir dies auf bewusster Ebene noch so sehr leugnen, auf unsichtbare Gewalten zu verlagern, wie sie uns von der Lehre der Virologen präsentiert werden. Und dieser säkularen Höllen- und Erlösungslehre sind wir nun eben auf den Leim gegangen. Leider ist es nicht so wie einem Computerspiel, wo Supermario, nachdem er in einen Gulli gefallen und „Game Over“ ist, einfach wieder aufstehen und weiterhoppeln kann. Ganze 35 Jahre ist der obige DJ geworden, bevor durch sein Leben ein Strich gemacht wurde. An Auftritte auf der Bühne ist nicht mehr zu denken. Er ist von nun an auf die Hilfe Anderer angewiesen.
Doch zurück zu Ivan Illich … oder auch zu Friedrich Nietzsche, der es ebenfalls kommen sehen hat, dass sich der Mensch immer mehr auf seinen Körper fixieren werde und schließlich die vermeintliche Gesundheit dieses Körpers zum einzigen Ziel und zu einer Art Religion erheben werde.
Die Covid-Impfung hat somit zur Geistesverfassung bzw. Geistesabwesenheit unserer derzeitigen Gesellschaft gepasst wie Arsch auf Eimer. Deswegen wird jetzt, wo die Impfung für jeden ersichtlich fatal gescheitert ist (wir haben seit Einsetzen der Massenimpfung in fast allen Ländern zweistellige Zuwachsraten an Übersterblichkeit und an Geburtenrückgang), unverdrossen weitergeschizzen.
Aber wie ich schon anmerkte, gibt es heute einen Unterschied zur Situation zu noch vor zwei Jahren: Immer mehr Menschen spüren unterbewusst oder bereits am eigenen Leib, dass sie mit der Impfung und überhaupt mit dem Mitmachen beim Covid-Wahn (siehe CJ Hopkins: „Der Morgen danach“) einen Fehler gemacht haben und nun mit deutlich schlechteren Bedingungen weiterleben müssen, womöglich sogar jederzeit umfallen bzw. dem „Plötzlichen-Erwachsenentod-Syndrom“ zum Opfer fallen können. Und dass sich die unangenehme Realität nicht mehr rezolike wegkichern lässt.
(Bild: E-Gruppe Berlin)
An das
Bundesverwaltungsgericht
Geschäftsstelle 1. Wehrdienstsenat
04107 Leipzig
Zustellung über das beA (maßgebende Fassung)
Selfkant, den 8.9.2022
In den Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn ….
sind mir mit der Mitteilung des Gerichts vom 6.9.2022 lediglich die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter Dr. Langer, Dr. Eppelt und Dr. Häußler zugegangen.
Der diesseitige Befangenheitsantrag vom 5.8.2022 bezog sich aber auch auf die beiden Beisitzer Oberst i.G. Mielke und Oberstleutnant i.G. Suchordt, so dass deren Stellungnahmen noch entgegengesehen wird.
Oder sollen uns deren Stellungnahmen vorenthalten werden? Wenn ja: Mit welcher – gesetzeskonformen – Begründung?
Die Inhalte nunmehr erhaltenen dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter vom 15.8.2022 und 25.8.2022 (Dr. Langer), 30.8.2022 (Dr. Eppelt) und 1.9.2022 (Dr. Häußler) kann auf die Soldaten, die sich von diesem 1. Wehrdienstsenat ein faires Verfahren und rechtliches Gehör erhofft haben, nur wie ein Spottgesang wirken, wenn es dort – etwa in der Äußerung von Dr. Langer vom 15.8.2022 u.a. heißt:
„Selbstverständlich wurden bei diesen Entscheidungen der gesamte schriftsätzliche und mündliche Vortrag der Beteiligten und nicht zuletzt die Ergebnisse der umfangreichen Beweisaufnahme…berücksichtigt und bedacht.“
Mit solchen Sprüchen beleidigt man förmlich die Intelligenz der Soldaten und macht sich nicht einmal die Mühe, das auch nur verbergen zu wollen.
Wie bereits dargelegt können die hier abgelehnten Richter unmöglich über „alle relevanten Sach- und Rechtsfragen beraten“ haben, wie Dr. Häußler in seiner Äußerung mitteilt, denn dann hätten sie der Sach- und Rechtslage gemäß anders entscheiden müssen und den Beschwerden stattgegeben.
Die schriftliche Entscheidungsbegründung wird nicht verdecken können, dass die Entscheidung der hier abgelehnten Richter vom 7.7.2022 ein einziger Justizskandal ist, durch den die Interessen und Rechte der Soldaten und Soldatinnen regelrecht verraten und verkauft worden sind.
Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben die hier abgelehnten Richter allenfalls „berücksichtigt und bedacht“, was den Interessen der Bundesregierung entspricht.
Man habe sich an der Rechtsprechung des BVerfGs orientiert?
Das BVerfG wird von keinem kritischen Juristen mehr ernst genommen, seitdem Prof. Dr. Harbarth dort Präsident ist. Schon 2020 war vollkommen klar, wohin die Reise mit diesem Präsidenten des BVerfGs gehen wird. Hier nur ein Beispiel von unzähligen:
„Von 880 Verfahren, die 2020 beim Bundesverfassungsgericht eingingen und die sich gegen die mutmaßlich grundgesetzwidrigen Corona-Maßnahmen der Bundesregierung richteten, gaben die Karlsruher Verfassungsrichter genau 3 — in Worten: drei! — Anträgen statt.“
Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/in-bedenklicher-verfassung
Wie wäre es mit dem Film „Die Akte Harbarth“? Siehe: https://www.kla.tv/Akte/21609
Das Video sei empfohlen. Die Quelle muss man nicht mögen, aber dadurch wird der Inhalt des Films nicht widerlegt. Mangelhaft an dieser kleinen Zusammenstellung ist allenfalls, was dort nicht alles behandelt wird.
An der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht hätten sich die hier abgelehnten Richter jedenfalls nicht orientieren dürfen.
Zum einen wegen der auch dort zwingend zu beachten rechtlichen Einwendungen, die sich aus dem Grundgesetz, dem Europa- und Völkerrecht und insbesondere auch aus dem Nürnberger Kodex ergeben und die auch das BVerfG hätte beachten müssen. Menschen mit einer solchen Nachweispflicht faktisch zur Teilnahme an einem gigantischen Experiment mit hochgefährlichen Covid-19-Injektionen zu nötigen, das ist himmelschreiendes Unrecht und nicht nur ein Beleg für den Verfall jeder Rechtskultur, sondern für den Verlust jeder Empathie und Menschlichkeit.
Hierzu haben wir umfassend vorgetragen, auch durch Verweis auf gleichlautende Beurteilungen durch das Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte (KRiSta).
Zum anderen schon wegen der Tatsache, dass das BVerfG bekanntlich überhaupt keine Beweisaufnahme durchgeführt und somit keinen einzigen Sachverständigen zu den Sachfragen angehört hat, von deren Beurteilung Leben und Gesundheit so vieler Menschen abhängen. Schon das alleine beweist m.E. eindeutig, dass dieses BVerfG von vornherein überhaupt nicht an einer Aufarbeitung aller wichtigen Beweisfragen interessiert war. Da wurde über Wohl und Wehe von Millionen Menschen einfach „nach Aktenlage“ entschieden.
Damit wurde die Nötigung aller, die in den in § 20 a Abs. 1 IfSG genannten Einrichtungen tätig sind, auch noch mit dem Anschein von Legalität versehen. Und daran soll man sich als Richter, der auf das Grundgesetz einen Eid geleistet hat, orientieren? Tatsächlich? Warum „orientieren“ sich Bundesrichter nicht einfach wieder an den Grundrechten und am Grundgesetz?
Wenn man sich als Richter an geradezu rechtsnihilistischen Entscheidungen orientiert, die fundamentale Grundrechte faktisch außer Kraft setzten, dann dürfte totale Orientierungslosigkeit die Folge sein. Eine solche Orientierungslosigkeit war in diesen Wehrbeschwerdeverfahren aber zu vermeiden, da hier Leben und Gesundheit aller Soldaten auf dem Spiel steht. Die hier abgelehnten Richter hätten lediglich den Vortrag der Beschwerdeführer zur Kenntnis nehmen müssen, und dann hätte sich die Frage, ob man sich an diesem BVerfG „orientieren“ darf, von selbst beantwortet.
Die dienstlichen Äußerungen der Berufsrichter sind aus der Sicht des Beschwerdeführers jedenfalls nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit auszuräumen. Ganz im Gegenteil: Wie zum Spott der Soldaten und Beschwerdeführer betonen alle Berufsrichter auch noch gleichermaßen, dass man den Vortrag und Antragsteller sowie das Ergebnis der Beweisaufnahme doch berücksichtigt haben. Auch wenn die mündliche Beschlussbegründung und die Pressemitteilung hierzu – gem. der Äußerung von Dr. Häußler – „nur de(n) wesentlichen Gedankengang der Entscheidung“ vermitteln können, so lässt doch gerade dieser „wesentliche Gedankengang“ zweifellos erkennen, dass die hier abgelehnten Richter bei der abschließenden Entscheidung des Senats gar keine Fakten und Argumente mehr „berücksichtigt“ haben können, die die unbestreitbare (!) hohe Gefährlichkeit der Covid-19-Injektionen belegen.
Haben diese Covid-19-Injektionen sogar – wie die Sachverständige Prof. Dr. Kämmerer ausführte – sogar Biowaffenqualität? Muss man sowas von Amts wegen aufklären? Diese Richter hat das nicht interessiert. Alles total egal, das Experiment muss weitergehen.
Aus den bereits von Prof. Dr. Schwab, dem Kollegen Tobias Ulbrich und mir dargestellten Gründen haben die hier abgelehnten Richter somit zentrale Erkenntnisse des Vortrags und der Beweisaufnahme und vor allem die eindeutige Rechtslage vollständig ignoriert, so dass der Beschluss vom 7.7.2022 mehr als nur überraschend war und vor allem in jeder Hinsicht unvertretbar war.
Der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter bestand in Wahrheit darin, die wahre Sach- und Rechtslage in entscheidungserheblicher Hinsicht total zu ignorieren und der Presse und damit der Öffentlichkeit den Eindruck zu vermitteln, dass die Daten des PEI „valide“ und die Covid-19-Injektionen nicht mit erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit der Soldaten verbunden sind.
Das zu behaupten ist schlicht eine Lüge. Diese Behauptung zur Grundlage einer richterlichen Entscheidung zu machen ist Rechtsbeugung.
Es ist bezeichnend, dass die hier abgelehnten Richter auf die diesbezüglichen konkreten Vorhaltungen in den Begründungen zur diesseitigen Anhörungsrüge nicht mit einem Wort konkret eingehen. Das bekräftigt die Besorgnis der Befangenheit abermals nachdrücklich.
Auf die Begründungen zu der Anhörungsrüge und den Befangenheitsantrag wird zur Vermeidung von Wiederholungen abermals verwiesen.
Ich fasse noch einmal kurz zusammen, was hier insbesondere zu „berücksichtigen“ war und ist:
Die Richter des 2. Wehrdienstsenats haben den Rechtsstandpunkt der hier abgelehnten Richter in ihrem Beschluss vom 18.8.2022 in einem weiteren parallelen Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 46.11 und 1 W-VR 15.22 unter Randnummer 21 so wiedergegeben wie er auch von uns – dem Beschwerdeführer und seinen Bevollmächtigten – erfasst worden ist.
Denn in diesem Beschluss vom 18.8.2022 wird die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats bzgl. seiner Entscheidung vom 7.7.2022 unter RN 21 dahingehend zusammengefasst, dass sich dieser Senat „an seiner Einschätzung …nicht im Sinne einer auch zukünftige Verfahren präjudizierenden Grundsatzentscheidung gebunden“ sehe. Denn er betone ja zugleich, „eine Daueranordnung wie sie in Gestalt der Verpflichtung zur COVID-19-Impfung vorliege, könne bei veränderten Umständen unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft sein.“ Auf der Grundlage eines „aktuellen Erkenntnisstandes“ könne dann „eine erneute Würdigung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen“ erfolgen.
Ich weiß nicht, wie es den Soldaten da draußen geht, wenn sie das lesen müssen, aber bei dem letzten Satz musste ich herzhaft lachen. Wirklich toll, was da alles nur passieren könnte, wenn solche Richter irgendwann nochmal – wieder von der Rechtslage des § 17 a SG losgelöst (?) – das „Ermessen“ und „die Verhältnismäßigkeit“ würdigen, vor allem, wenn sogar der „aktuelle Erkenntnisstand“ noch nicht ausgereicht hat, um die Voraussetzungen des (kein Ermessen vorsehenden) § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu bejahen.
Es mag ja so sein, dass Sätze wie „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei…“ (1 Kor 13, 1 ff.) den Menschen auch in finsteren Zeiten am Leben erhalten können. Nach der Veranstaltung vom 7.7.2022 wird aber kein Soldat mehr auf die Idee kommen, eine solche Botschaft ausgerechnet auf diese Richter des 1. Wehrdienstsenats zu beziehen.
Und es ist wirklich höchst bedauerlich, dass Dr. Häußler auch den Vorsitz im 2. Wehrdienstsenat innehat und auf diese Weise mit den Richter des Senats verbunden ist, die jetzt auch über seine Befangenheit zu befinden haben.
Auch wir können die Pressemitteilung des 1. Wehrdienstsenats zu seiner Entscheidung in den Wehrbeschwerdeverfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 in der Tat nur so verstehen, dass die hier abgelehnten Richter des 1. Wehrdienstsenats den Beschwerdeführern und der Öffentlichkeit damit sagen wollen, dass ein Richter das gesamte geschriebene Recht (einschl. Völker- und Europarecht und Grundgesetz) und damit auch das zwingende Recht mit der Erwägung suspendieren kann, das er sich selbst das „Ermessen“ dazu einräumt.
Mit anderen Worten: Der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats in den Verfahren zu BVerwG 1 WB 5.22 und BVerwG 1 WB 2.22 vom 7.7.2022 an die Öffentlichkeit war wohl die, dass Richter auch dort, wo den Behörden – so wie in § 17 a Abs. 4 Satz 2 SG – in der Norm kein Ermessen eingeräumt worden ist, jetzt mit irgendwelchen, vom Inhalt der jeweiligen Norm total gelösten abstrakten Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit zwingendes Recht dadurch suspendieren können, indem sie einfach dort ein Ermessen in eine Norm hineinlesen, wo überhaupt kein Ermessen steht.
Das war der deutschen Rechtspflege bis dahin nicht bekannt, dass Richter quasi kraft „richterlicher Rechtsfortbildung“ mit der offenbar neu geschaffenen Rechtsfigur des „Prinzips des unbegrenzten Ermessens“ auch gleich einen Geltungsvorrang von Akten der Judikate gegenüber Akten der Gesetzgebung in Anspruch nehmen können.
Immerhin sind Richter doch gem. Art. 1 Abs. 3 und Art. 20 Abs. 3 GG eigentlich an die Grundrechte und an Recht und Gesetz gebunden. Denn darauf basierte im Kern die unfassbare Willkür des 1. Wehrdienstsenats in der Entscheidung vom 7.7.2022, der „wesentliche Gedankengang“ sozusagen.
Ist das also die neue Form der Gewaltenteilung und die jetzt maßgebliche Richtlinie richterlicher Rechtsfindung, auch bei Bundesrichtern? So in dem Sinne „Wir räumen uns überall Ermessen ein, auch wo das Gesetz keins vorsieht, und was das Gesetz auch beinhalten mag: Verhältnismäßig ist, was die (veränderten) Umstände, so wie wir sie wahrnehmen, uns vorgeben.“?
Wir alle wären im 1. Jura-Semester durch jede Grundrechtsklausur gefallen, wenn der vorgegebene Klausursachverhalt die erhebliche Gefahr der Covid-19-Injektionen für Leib oder Leben der Soldaten unstreitig gestellt hätte und der zwingende Inhalt von § 17 a Abs. 4 S. 2 SG (der kein Ermessen vorsieht !!!!) von uns dann in der Lösung mit der (sinngemäßen) Erwägung ausgehebelt worden wäre:
„Zum Glück ist aber alles eine Frage des Ermessens, also auch die Frage, ob wir zwingendes Recht ohne Ermessen überhaupt berücksichtigen und anwenden. Und da alles Ermessen ist, können wir uns stets fragen, ob es – aus unserer (richterlichen) Sicht oder der Sicht unserer Regierung, deren Wohlgefallen uns so wichtig ist – unter den gegebenen (politischen?) Umständen wirklich verhältnismäßig sein kann, Leben und Gesundheit der Soldaten gem. der zwingenden Norm des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG zu schützen. Mag der Gesetzgeber – u.a. auch – in § 17 a Abs. 4 S. 2 SG schon entschieden haben, was für den Soldaten zumutbar und damit noch verhältnismäßig ist. Wir sind die Rechtsprechung und können mit Überlegungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit Wertungen treffen, die § 17 a Abs. 4 S. 2 SG suspendieren. Das sollte schon im Jurastudium verstanden werden. Und wenn ein Ministerium ohne Verordnungskompetenz und bloß mit Verwaltungsvorschriften gänzlich neue und experimentelle Gentechnologien bei den Soldaten erproben möchte, dann ist das nach richterlichem Ermessen…verhältnismäßig, ganz gleich, was die Folgen sind. Wenn der Vorgesetzte befiehlt, dann hat der Soldat zu folgen.“
Es sei nochmals in Erinnerung gerufen, dass § 17 Abs. 4 S. 2 SG folgenden eindeutigen Wortlaut hat: „Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.“ Begriffe, die für die Rechtsfolgenseite ein Ermessen vorsehen (wie „kann“) findet man dort also def. nicht.
Wieso wird hier dennoch pauschal und in Bezug auf § 17 a Abs. 4 SG von „Ermessen“ gesprochen?? Auf die schriftliche Begründung dazu sind wir alle wirklich sehr gespannt. Diese Entscheidungsbegründung dürfte absehbar das Prädikat „historisch“ bekommen.
Wie kann man angesichts des Vortrags der Beschwerdeführer in den vorgenannten Verfahren, der eindeutigen Faktenlage – insbesondere zur „Impf“-Todesstatistik der Covid-19-Injektionen – und der geradezu erschreckenden Erkenntnisse aus der Befragung der Vertreter von RKI und PEI dementieren, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen und sehr konkreten Gefahren für Leben und (!) Gesundheit aller Soldaten verbunden sind?
Wo räumt § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG ein Ermessen ein?
Wo räumt § 17 a Abs. 1 SG ein Ermessen ein?
Wieso lässt die Verletzung des Zitiergebots in § 17 a SG hinsichtlich des Rechts auf Leben Raum für ein „Ermessen“?
Wo räumen die aufgezeigten Schranken, die sich aus den benannten Grundrechten, Europa- und Völkerrecht und dem Nürnberger Kodex ergeben, ein Ermessen ein?? Der Nürnberger Kodex ist unabhängig von § 17 a SG zu prüfen.
Wann wurden die Soldaten korrekt aufgeklärt?
Wie wirkt sich die Nötigung der Soldaten auf die Wirksamkeit von deren „Einwilligung“ in diese Injektionen aus?
Kann und darf der Beschwerdegegner ohne Verordnungskompetenz und mit innerdienstlichen Regelungen, die letztlich nur die Rechtsqualität von Verwaltungsvorschriften haben, sich selbst ein Ermessen einräumen, das § 17 a SG zu einer Art für den Beschwerdegegner „insgesamt im Ermessen stehenden“ Norm macht?
Fragen über Fragen, deren Beantwortung die hier abgelehnten Richter in einer schriftlichen Begründung absehbar verweigern und ausblenden müssen, damit die Öffentlichkeit über die wahre Rechtslage hinweggetäuscht werden kann, so in dem Sinne: „Worüber wir nicht reden, das gibt es nicht.“
Aber vielleicht kommt ja – irgendwann – ein Einsehen der Justiz, wenn erst einmal auch die noch ungeimpften Soldaten „geimpft“ oder aus dem Dienst ausgeschieden sind. Auch wenn diese Injektionen – wie längst allgemein bekannt ist – keinen Nutzen haben, nichts verhindern und auch nichts abmildern: Das gentechnische Experiment muss offenbar erst einmal weitergehen, bis die „Umstände“ – welche auch immer das sein mögen – sich halt „verändert“ haben.
In den Vorständen der Pharmariesen kann der Champagner erst einmal weiter in Strömen fließen. Die Umsätze sind erst einmal gesichert. So scheint es jedenfalls.
Ist das also die Botschaft der Wehrdienstsenate, dass vom Inhalt der jeweiligen Normen losgelöste abstrakte Betrachtungen zu Ermessen und Verhältnismäßigkeit letztlich jede (Schutz-)Norm jeder Rechtsebene vollständig aufheben kann?
Wenn das so ist? Wozu haben wir denn dann überhaupt noch ein geschriebenes Recht in Gestalt von § 17 a SG?
Dazu haben sich die hier abgelehnten Richter in ihrer dienstlichen Erklärung nicht ansatzweise positioniert, obschon dies von ihnen gefordert worden ist.
Schon angesichts des eindeutigen Wortlauts des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG hätten die hier abgelehnten Richter ihre Prüfung frühzeitig beenden und den Beschwerden der Beschwerdeführer in diesen und allen vergleichbaren Wehrbeschwerdeverfahren gegen die Impfpflicht der Soldaten stattgeben können und auch stattgeben müssen.
Dass mit diesen Covid-19-Injektionen eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist, dementiert nun wirklich niemand mehr, sogar das BVerfG nicht.
In diesem Kontext sei noch einmal besonders auf die Beweislastverteilung nach § 84 AMG hingewiesen, wo es heißt:
„(2) 1Ist das angewendete Arzneimittel nach den Gegebenheiten des Einzelfalls geeignet, den Schaden zu verursachen, so wird vermutet, dass der Schaden durch dieses Arzneimittel verursacht ist.“
Die Bundeswehr hätte also beweisen müssen, dass alle Soldaten, die im zeitlichen Zusammenhang mit den aufgenötigten Covid-19-Injektionen (schwer) erkrankt oder verstorben sind, nicht infolge dieser Injektionen zu Schaden gekommen sind.
Hat sie nicht, kann sie auch nicht.
Nochmals: Zu diesen erheblichen Gefahren wurde von den Beschwerdeführern mehr als nur hinreichend, unwiderlegt und faktisch auch unwiderlegbar vorgetragen.
Diese Covid-19-Injektionen haben sogar ausweislich der Statistiken des PEI zu einer Vielzahl von Todesfällen und sehr schweren Erkrankungen geführt.
Der Beschwerdegegner hat diese erheblichen Gefahren im Verfahren schließlich selbst durch seine eigenen Daten bestätigen müssen. Die Daten waren eindeutig: Totale Explosion der Erkrankungen bei der Bundeswehr seit Beginn der Covid-19-Injektionen Duldungspflicht in November 2021.
Das BVerwG hätte diesem Wahnsinn ein Ende setzen können. Hat es aber nicht. Es gab dieser Covid-19-„Impf“-Agenda seinen Segen und ist damit letztlich mitverantwortlich für alles, was seit dem 7.7.2022 durch diese Covid-19-Injektionen an Leid über die Menschen gebracht worden ist.
Hätte die Welt erfahren, dass diese Covid-19-Injektionen so gefährlich sind, dass sie keinem Soldaten – und auch sonst keinem Soldaten – zugemutet werden können, dann wäre der Wahnsinn vorbei gewesen. Das Hoch der Aktien der Pharmariesen und die Karriere aller Befürworter dieser „Impf“-Kampagne freilich auch. Es hätte vorbei sein können. Hätte.
Und so geht das Leiden und das Sterben weiter. Es wird sogar immer schlimmer, da die EMA jetzt sogar neue „Impfstoffe“ ungeprüft zulässt.
So heißt es in einem Beitrag von ScienceFiles vom 5.9.2022 u.a.:
„Verraten und verkauft: 4.240.325 Meldungen von Nebenwirkungen nach COVID-19 “Impfung” und EMA lässt dennoch neuen “Impfstoff” UNGEPRÜFT zu
Wir kommen uns langsam wie eine Schallplatte vor, die in der selben Rille hängen geblieben ist.
Woche um Woche berichten wir unglaublich hohe Zahlen von Nebenwirkungen, die nach einer COVID-19 Gentherapie / Impfung gemeldet werden, und gemeldet werden maximal 10% bis 20% der Nebenwirkungen, die tatsächlich anfallen, und Woche um Woche tun die Verantwortlichen im Polit-Zirkus und ihre willfährigen Helfer in den Zulassungsbehörden, die für die Überwachung der SICHERHEIT der Impfstoffe zuständig sind so, als gäbe es diese immense Anzahl an gemeldeten Nebenwirkungen nicht.
Seit dem Beginn des Impf-Experiments ist die Datenbank der WHO auf 4.240.325 Meldungen angeschwollen, die eine Nebenwirkung zum Gegenstand haben, die sich nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie eingestellt hat. Obschon die Anzahl der “Impfungen”, die derzeit durchgeführt werden, deutlich nachgelassen hat, steigt die Anzahl der Nebenwirkungen, die nach COVID-19 Impfung / Gentherapie gemeldet werden, munter weiter. Seit unserer letzten Berichterstattung vor 14 Tagen sind 58.064 Meldungen in der Datenbank der WHO hinzugekommen. 58.064 Menschen, die nach einer COVID-19 Impfung / Gentherapie ein Leiden, oft genug eine schwere Erkrankung entwickelt haben und deren Schicksal weiterhin von den Verantwortlichen VOLLSTÄNDIG ignoriert wird. Sie sind eben Kollateralschäden auf dem Weg zum großen Impftriumph, von dem man immer mehr den Eindruck gewinnt, dass er sich ausschließlich in Profit bei den Herstellern der angeblichen Impfstoffe niederschlägt. Und ganz so, als wollte man bei der European Medicine Agency (EMA) oder der US-amerikanischen FDA oder der britischen MHRA Insult zu Injury hinzufügen, wurden in den letzten Tagen die “neuen” Gentherapien von Moderna und Pfizer/Biontech, die an eine Variante von Omikron angepasst sind, die es mittlerweile kaum mehr gibt, von den Zulassungsbehörden durchgewunken. Ganz so, als gäbe es die vielen Nebenwirkungen, die vielen Menschen, die nach der weitgehend nutzlosen COVID-19 Impfung / Gentherapie gesundheitliche Schäden berichten, nicht…“
Quelle:
In einem weiteren Beitrag auf achgut.com vom 29.8.2022 findet sich ein weiterer aufschlussreicher Artikel, der sich mit dem Thema „Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland“ befasst. Dort heißt es:
„Übersterblichkeit und Impfkampagne in Deutschland
Von Andreas Zimmermann.
Eine Mitte August veröffentlichte Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Der Inhalt ist absolut beunruhigend.
Am 10. August haben der Pädagoge Prof. Dr. Christof Kuhbandner (Uni Regensburg) und der Mathematiker Prof. Dr. Matthias Reitzner (Uni Osnabrück) eine Untersuchung zur Übersterblichkeit in Deutschland 2020–22 vorgelegt.
Die Studie ist die bisher methodisch beste zum Thema allgemeine Sterblichkeit während der „Pandemie“. Die Autoren betonen, dass die Diagnose „Tod durch COVID“ für 2020/21 wegen zahlreicher Fehldiagnosen nicht brauchbar ist und man für die Jahre 2021 und 2022 ebenfalls ein allgemeines Maß benötigt; wir werden später sehen, warum. Dieses Maß ist die allgemeine Sterblichkeit, für die es in Deutschland erstklassige Daten gibt. Auf diese greifen die Autoren zurück.
Anders als viele bisher veröffentlichte Studien zur Übersterblichkeit nutzen die Autoren aktuarielle Verfahren, die für diese Fragestellung die besten verfügbaren Methoden bieten und auch von den Mathematikern (Aktuaren) der Lebens- und Krankenversicherungen eingesetzt und vom Regulator (BAFIN) akzeptiert werden. Insbesondere nutzen die Autoren historische Trends, aktuarielle Sterbetafeln, Parameter- und Modellierungssensibilität sowie Konfidenzintervalle. Sie betrachten die verschiedenen Altersgruppen, unabhängige Variablen als Faktoren sowie die Entwicklung der Totgeburten.
Die Ergebnisse sind erstaunlich. Während es im „Pandemiejahr“ 2020 (an dessen Ende längst Herdenimmunität bestand) keine nennenswerte Übersterblichkeit gab, kam es 2021 zu einer massiven Übersterblichkeit der jungen Altersgruppen unter 70 von mindestens 3 bis 10 Prozent über dem zu erwartenden Niveau.
Bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit
Unter dem Gesichtspunkt des Einflusses der Modellierungs- und Parametrisierungsannahmen zeigen die Autoren, dass die Auswahl der Referenzsterbetafeln und die Verwendung des Langlebigkeitstrends in der Analyse für 2020 einen entscheidenden Effekt auf die Frage nach dem Vorhandensein einer Übersterblichkeit hat. Für 2021 ist der Effekt geringer, es ergibt sich bei fast allen Referenzsterbetafeln eine deutliche Übersterblichkeit. Während die Differenz der Anzahl der Toten 2020 zu der statistisch zu erwartenden Anzahl nur 0,28 Standardabweichungen entsprach, entsprach sie für 2021 mehr als 2 Standardabweichungen. Das ist ein gewaltiger Wert, beim Intelligenzquotienten sind das beispielsweise 30 IQ Punkte (wer einen IQ von 130 hat, befindet sich 2 Standardabweichungen vom Mittelwert 100 und gehört bereits zu den 2 Prozent Intelligentesten).
Die Autoren weisen bei jungen Altersgruppen ab April 2021 eine sehr deutliche monatliche Übersterblichkeit nach, die erst wieder 2022 nachließ. Dieser Anstieg ist auch bei den Totgeburten zu sehen. Bei den 60- bis 79-Jährigen gab es schon ab Anfang 2021 eine starke Übersterblichkeit, die bis heute mit gewissen Schwankungen anhält. Dies ist die Altersgruppe mit der massivsten Durchimpfungs- und Boosterquote.
Die Autoren sagen deutlich, dass es 2020 keine nennenswerte Übersterblichkeit gab. Die extrem deutliche Übersterblichkeit ab April 2021 (bei den Ü60 ab Januar), die sich je nach Referenzsterbetafel und Annahmen zum Langlebigkeitstrend für 2021 auf 25 bis 45 Tausend aufsummiert, erklären die Autoren nicht.
Was die Autoren nicht schreiben
Die Übersterblichkeit lässt sich jedenfalls durch COVID nicht erklären. Erstens dürfte im Januar 2021 bereits die Herdenimmunität erreicht worden sein, zweitens ist die Infection Fatality Rate des Erregers SARS-CoV-2 viel zu gering, um eine Übersterblichkeit junger Menschen in dem beobachteten Ausmaß zu erklären – bei den unter 60-Jährigen ist die IFR unter 1 zu 5.000 und fällt dann mit sinkendem Alter weiter ab; junge Menschen zeigen keine Sterblichkeit durch das Virus.
Als einziger Faktor, der das Phänomen erklären kann, kommt meines Erachtens die Impfkampagne infrage. Die Autoren lassen diese Frage offen. Wir müssen aber davon ausgehen, dass die modRNA- und cDNA-basierten Impfstoffe bei jedem 1.000. bis 2.000. Impfling innerhalb des ersten Jahres nach der „vollständigen Impfung“ (zwei Dosen) zum Tod führen. Nach den sehr gut durchdachten Schätzungen der Autoren hatten wir im Jahr 2021 25 bis 45 Tausend mehr Tote als erwartet. Bei etwa 50 Millionen Menschen, die mindestens zwei Impfdosen bekommen haben, müssen wir also mit 25 bis 50 Tausend Impftoten rechnen. Die Zahlen stimmen gut überein und beziehen auch die durch Impfung getöteten Neugeborenen mit ein, nicht aber die durch die Impfstoffe induzierten Aborte. Es ist extrem plausibel, dass die Impfkampagne die Übersterblichkeit erklärt.
Zu den nichttödlichen, aber invalidisierenden Impfnebenwirkungen kann die Studie nicht herangezogen werden, da sie nur Sterbezahlen betrachtet. Es ist aber laut der inzwischen gestoppten Nebenwirkungsstudie der Charité davon auszugehen, dass dieser Personengruppe mindestens 350 bis 500 Tausend Menschen angehören.(Hervorhebungen im Text durch Fettdruck und Unterstreichungen wurden durch Unterzeichner hinzugefügt)“
Beweis: Sachverständiges Zeugnis von Prof. Dr. Christof Kuhbandner, wie vor
Es gibt viele vergleichbare Veröffentlichungen zu signifikant erhöhten Sterbefallzahlen im zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der Covid-19-„Impf“-Kampagne, siehe:
In einem Beitrag auf corona-blog.net vom 28.6.2022 – also aus der Zeit von vor dem 7.7.2022 – heißt es u.a.:
„Ab Sommer 2021 sehen wir erheblich und signifikant erhöhte Sterbefallzahlen (15% bzw. 20% bei einer Prognose-Standardabweichung von 4% in den Sommermonaten) verglichen mit der Extrapolation des früher stabilen, regelmäßigen und daher sehr gut zu extrapolierenden Verlaufs der Sterbefallzahlen der Indikator-Personengruppe (Bundesland Bayern, 65 bis 75 Jahre). Das zeitliche Zusammentreffen mit den Corona-„Impf“-Kampagnen deutet auf einen ursächlichen Zusammenhang hin. Wer anzweifelt, daß die sogenannten „Impfungen“ (eigentlich sind es Gen-Therapien) ursächlich für die auffällig erhöhten Sterbefallzahlen sind, möge andere Mechanismen dafür finden und nennen, und diese unten in dem frei zugänglichen Kommentarbereich mitteilen.“
Quelle:
So verheerend sind also in Wahrheit die Folgen der massenhaften Covid-19-Injektionen. Es ist in diesem Land sogar zu einer signifikanten Übersterblichkeit gekommen, die nicht anders erklärt werden kann.
Lesenswert auch die folgende Grundsatzbemerkung in der vorgenannten Quelle:
„Echte, freie und jahrhundertelang erfolgreiche Wissenschaft lebt vom ständigen Hinterfragen und Anzweifeln, von Fakten und vom offenen Diskurs. Sogenannte „Faktenchecker“, das geplante Wahrheitsministerium Orwell‘scher Art und im vorauseilendem Gehorsam die Zensur in „sozialen“ Medien und selbst in Zeitschriften mit bisher einigermaßen gutem Ruf…sind das komplette Gegenteil davon und ein Rückfall ins Mittelalter mit der Dogmen-Unkultur, in der sich damals herrschenden Tyrannen anmaßten festlegen, was „gut“ und „richtig“ zu sein hatte.“
Den hier abgelehnten Richter wurde das Hinterfragen und Anzweifeln sehr leicht gemacht. Der Vortrag der Beschwerdeführer und ihrer Experten und die Befragung der Vertreter von RKI und PEI haben alle Quellen, Fakten und Erkenntnisse geliefert, die sie sich für eine felsenfeste und im Grunde auch unwiderlegbare Begründung zur Stattgabe der Beschwerden der Beschwerdeführer nur hätten wünschen können.
Aber dennoch sollen die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 4 S. 2 SG, so der „wesentliche Gedankengang“ dieser Richter, nicht erfüllt sein.
Die Menschen sterben weltweit wie die Fliegen an diesen Injektionen, noch viel mehr Menschen werden schwer krank, verfallen in Siechtum, dürften für ihr Leben gezeichnet sein. Aber all das bedeutet aus Sicht dieser abgelehnten Richter natürlich noch lange nicht, dass das man solche Fakten zu Gunsten der Richter „berücksichtigen“ muss.
Wenn die hier abgelehnten Richter also nicht einmal mitbekommen haben, dass diese Covid-19-Injektionen hochgefährlich sind, dann müssen sie – wenn sie den diesseitigen Vortrag und die Beweisaufnahme nicht bewusst ignoriert haben – erhebliche Teile von Vortrag und Beweisaufnahme schlicht verschlafen haben. Rechtliches Gehör wird so nicht gewährt, ein faires Verfahren so unmöglich gemacht.
Aus der Sicht des Beschwerdeführers haben diese Richter am Ende, als es darauf ankam, am 7.7.2022, in Wahrheit wohl nur eines „berücksichtigt“: das politische Interesse, das seit März 2020 offenbar nur noch Ausdruck der Interessen der Pharmaindustrie und ihrer Anteilseigner ist.
Also haben sich die hier abgelehnten Richter für den 7.7.2022 eine mündliche Begründung zusammengebastelt, die so sich so anhörte, als wäre sie nur für die Bundesregierung und die unkritisch-regierungstreue Mainstream-Presse bestimmt, die sich der Agenda dieser Regierung verschrieben hat. Nachdem seit März 2022 selbst die öffentlich-rechtlichen Medien zunehmend über Impfschäden berichtet haben, war es offenbar höchste Zeit, die regierungshörige Presse und damit die Öffentlichkeit „zu beruhigen“.
Das kam zu spät. Bekanntlich steht der Bundesgesundheitsminister unter starkem Druck, weil er die Öffentlichkeit mit Aussagen wie die, diese Covid-19-Injektionen seien „nebenwirkungsfrei“, offensichtlich belogen hat. Gerade er musste es besser wissen.
Stellvertretend für viele vergleichbare Quellen sei nur auf diese verwiesen:
Aussagen wie „Die Daten des PEI sind valide“ können, da sie die Beweisaufnahme auf den Kopf gestellt haben, nur den Zweck erfüllt haben, von der Presse so verbreitet zu werden, damit sie Aktienkurse bloß nicht ins Wanken kommen.
Langfristig wird den Geschäftsführern von BioNTech nicht helfen. Die juristische Aufarbeitung wird kommen. Wenn nicht in diesem Verfahren, dann eben in einem anderen. Zur Not – diese persönliche Bemerkung gestatte ich mir – eben durch Gott selbst. Auf dessen Beistand müssen die Soldaten wohl eher hoffen als auf diesen 1. Wehrdienstsenat. Mögen die Soldaten ihre Gesundheit bis dahin erhalten und dann erleben, ob die Verteidigung „Ich scholze jetzt. Ich kann mich nicht erinnern.“ noch hilft. Der Trost des Glaubens besteht ja auch darin, dass niemand an Gott vorbeikommt, auch kein Amtsinhaber, der sich so verhält, als würde er was anderes glauben.
Im Interesse des Lebens und der Gesundheit der Soldaten wäre schon das bzw. die weitere Aufarbeitung dieser Tatsache, dass diese Covid-19-Injektionen mit äußerst erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit verbunden sind, Grund genug, um das Verfahren wieder zu eröffnen und die Beweisaufnahme fortzusetzen.
Wir sollten dann auch alle „impf“-geschädigten Soldaten anhören, die wir bereits benannt haben. Spätestens dann sollte deutlich werden: Schon ein verpfuschtes Leben ist ein Opfer zu viel. Ein Menschenleben zählt mehr als Umsätze der Pharmaindustrie.
Freilich müssen wir dann mit anderen, unbefangenen Richtern weitermachen.
Eine solche Handhabung wäre hier zwingend, wenn sich die Gerichte ihrer Pflicht, sich schützend vor das Leben zu stellen, noch bewusst sind.
Meine Stellungnahme schließt nicht aus, dass die anderen Bevollmächtigten innerhalb der gesetzten Frist ebenfalls noch eine Stellungnahme zu den dienstlichen Äußerungen abgeben werden.
Schmitz
Rechtsanwalt
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Nachtrag vom 09.September 2022:
In den Wehrbeschwerdeverfahren
des Herrn …
wäre es bei Stattgabe der Anhörungsrüge auch dringend geboten, Dr. Ole Wichmann vom RKI noch einmal ergänzend zur Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen, insbesondere zur Wirksamkeit des BioNTech-Pfizer „Impf“-Stoffs Comirnaty anzuhören.
Es spricht alles dafür, dass Dr. Ole Wichmann im Rahmen seiner Anhörung vor Gericht schlicht die Unwahrheit gesagt hat, als er dort – wie ein Mitarbeiter der PR-Abteilung von BioNTech-Pfizer – das Hohelied auf die angeblich ach so hohe Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen sang.
Auf dieser unzutreffenden Behauptung bzw. falschen Annahme basiert die hier angegriffene Entscheidung vom 7.7.2022 ganz maßgeblich.
Wird der „wesentliche Gedankengang“ des 1. Wehrdienstsenats hierzu doch in der Pressemitteilung wie folgt auf den Punkt gebracht:
„Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Rn. 157 ff., 173 f.).
Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigen-anhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.).
Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen…“ (Zitat Ende, Unterstreichungen durch Unterzeichner hinzugefügt)
Quelle: https://www.bverwg.de/pm/2022/44
Auf der Seite corona-blog.net wurde am 15.8.2022 der „Assessment-Report“ zur Risiko-Nutzenbewertung des BioNTech-Pfizer Impfstoffs Comirnaty veröffentlicht, siehe:
Am Ende dieses Beitrags findet sich ein Button, mit dem man den vollständigen (teilweise geschwärzten) Report herunterladen kann.
In diesem Assessment-Report heißt es im Abschnitt 3.3 auf Seite 157 u.a. (über
„Ihm fiel Abschnitt 3.3 auf Seite 157 auf, den wir hier kurz in Übersetzung zitieren wollen:
3.3. Unsicherheiten und Einschränkungen in Bezug auf positive Auswirkungen
Auf der Grundlage der verfügbaren begrenzten Daten kann 7 Tage nach der zweiten Dosis keine zuverlässige Schlussfolgerung über die Wirksamkeit des Impfstoffs gegen schwere COVID-19 gezogen werden. Die geschätzte Wirksamkeit gegen schwere COVID-19-Ereignisse, die mindestens 7 Tage nach der zweiten Dosis auftraten, betrug 66,4 %, mit einem großen und negativen unteren Grenzwert (95% CI: -124,8 %; 96,3 %).
Zum Stichtag der Analyse trat nur eine begrenzte Anzahl von Ereignissen auf (1 bzw. 4 Fälle in der Impfstoff- bzw. Placebogruppe). Die posteriore Wahrscheinlichkeit für die tatsächliche Wirksamkeit des Impfstoffs ≥ 30 % (74,29 %) erfüllte nicht das vordefinierte Erfolgskriterium. Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“ (Zitat Ende)
Quelle:
Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor
Ich hebe nochmals den Satz hervor:
„Folglich kann die Wirksamkeit gegen die schwere Erkrankung in Untergruppen, insbesondere in bestimmten Bevölkerungsgruppen mit hohem Risiko für schwere Covid-19-Erkrankungen (ältere Menschen und Personen mit Begleiterkrankungen), nicht geschätzt werden.“
Dem Vertreter des RKI Dr. Ole Wichmann muss dieser „Assessment-Report“ schon bei seiner Anhörung am 2. Verhandlungstag bekannt gewesen sein.
Unter dem vorgenannten Link findet sich auch folgender Leserkommentar, dem in Grunde nichts hinzuzufügen ist:
„Da die untere Grenze des 95% Konfidenzintervall mit -124.8% stark negativ ist, könnte man auch behaupten, die Impfung erhöht das Risiko schwerer Verläufe. Mit den Daten ließe sich diese Hypothese jedenfalls nicht widerlegen. Dennoch haben die Behörden zu Beginn der Zulassung genau dies behauptet, dass der Impfstoff vor schweren Verläufen schützt, und sie tun dies immer noch. Das steht auch so in den Informationsblättern zur Einwilligung in die Impfung. Ich frage mich, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage darf dies behauptet werden? Aus dem Assessment Report geht dies jedenfalls nicht hervor und eine eigene Risiko-Nutzenbewertung auf Basis einer Placebo kontrollierten, randomisierten Studie hat keine nationale Behörde durchgeführt, da bin ich mir sicher. Deswegen wurde ja an die EMA verwiesen, weil die deutschen Aufsichtsbehörden keine eigene Risiko-Nutzenbewertung durchgeführt haben.
Damit zeigt für mich wieder einmal, dass Staat und die Pharmakonzerne zusammenarbeiten, die Menschen getäuscht und sich über Gesetze zum Schutz der Bevölkerung hinweggesetzt haben. Was ist dann eigentlich mit den Einwilligungserklärungen, sind die noch rechtlich wirksam? Und wer haftet bei schweren Impfschäden, wenn die Einwilligung aufgrund falscher Versprechungen erteilt wurde?
Die Politik bereitet in Deutschland gerade die nächste Welle der Impfungen vor, denn jeder, dessen vierte Impfung mehr als drei Monate her ist, muss sich dann wieder testen lassen oder Maske tragen. Das Hauptargument hierbei ist der Schutz vor schweren Verläufen, nachdem für jedermann offensichtlich ist, dass selbst viermal Geimpfte nicht vor einer Infektion geschützt sind. Unser Gesundheitsminister Lauterbach ist hierfür der beste Beweis. Doch für diesen behaupteten Schutz vor schweren Verläufen gibt es meines Erachtens keine wissenschaftliche Basis, d.h. keine kontrollierten und randomisierten Studien, die dies belegen! Auch dieses Argument entpuppt sich zunehmend als das, was es in Wirklichkeit ist, als reine Propaganda!“
Quelle und Beweis: wie vor
Wir hatten in den verbundenen Wehrbeschwerdeverfahren bereits vorgetragen, dass die Daten aus der Zulassungsstudie von Pfizer gerade nicht die Wirksamkeit von Comirnaty belegen.
Zudem hatten wir bereits vorgetragen, dass Comirnaty gar nicht mehr die unbedingte Zulassung erhalten kann, da die „Kontrollgruppen“ aufgelöst hat.
Auch daran wird in dem vorgenannten Beitrag auf corona-blog.net noch einmal erinnert (Zitat):
„Übrigens ist uns beim Durchblättern des assessment reports noch ein weiteres, „amüsantes“ Detail aufgefallen. Ziemlich am Ende, auf S. 165 findet man eine Tabelle, mit Verpflichtungen, die BioNTech-Pfizer noch zu erfüllen hat (mit Fälligkeitsdatum):
Weil das so relevant ist, nochmal hier in Übersetzung:
Um die Wirksamkeit und Ungefährlichkeit von Comirnaty zu bestätigen, sollte der Zulassungsinhaber den endgültigen klinischen Studienbericht für die randomisierte, placebokontrollierte und beobachterblinde Studie C4591001 vorlegen.
Ironischerweise wurden die „Kontrollgruppen“ (also die Placebogruppen, unter anderem aus Studie C4591001) im Rahmen des „Vaccine Transition Programs“ bereits durchgeimpft (wir haben darüber berichtet). Im März 2021 fand man auf der BioNTech-Website noch folgende Grafik dazu:
Quelle: Website BioNTech-Pfizer
Wir fragen uns, wann diese Information bei der EMA ankommt. Auch im neuesten Update der EMA Website (Stand 07.01.2022) findet man noch folgende Tabelle:
Wir übersetzen nochmal einen Teil auf Deutsch:
Ein Ungleichgewicht zwischen der Impfstoff- und der Kontrollgruppe bei der Häufigkeit der COVID- 19-Erkrankung, insbesondere bei schwerer COVID- 19-Erkrankung, kann auf das Auftreten einer Impfstoff-assoziierten verstärkten Erkrankung hinweisen. Die Überwachung ist für 2 Jahre nach der 2. Dosis geplant.
Dieses Ungleichgewicht lässt sich schlicht nicht mehr feststellen, da die Kontrollgruppe faktisch nicht mehr existiert.“ (Zitat Ende)
Quelle und Beweis: wie vor
Wir hatten vorgetragen, dass BioNTech auf Grund der Auflösung der Kontrollgruppe die Auflagen für eine unbedingte Zulassung gar nicht mehr erfüllen kann und die Voraussetzungen für eine bedingte Zulassung deshalb schon zu diesem Zeitpunkt entfallen waren.
Aber die hier abgelehnten Richter fabulieren am 7.7.2022 – ohne jede Prüfung und Prüfungskompetenz und Vorlage an den EuGH – pauschal von der Rechtmäßigkeit der EMA-Zulassung.
Auch hatten wir vorgetragen, dass sich den – korrekt interpretierten – Daten aus der Pfizer-Zulassungsstudie in den USA in Wahrheit bloß entnehmen lässt, dass Comirnaty über keine nennenswerte Wirksamkeit verfügt.
Ganz im Gegenteil !!!!
Eine neue Studie (peer reviewed) von Prof. Dr. Peter Doshi et al., siehe:
https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0264410X22010283
hat sogar aufgezeigt, dass die Pfizer-Studie ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe im Vergleich zur Placebo-Basislinie.
In einer Analyse hierzu auf tkp.at vom 2.9.2022 heißt es:
„Nun ist eine neue Studie von Peter Doshi et al erschienen mit dem Titel „Serious adverse events of special interest following mRNA COVID-19 vaccination in randomized trials in adults“ (Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse nach mRNA COVID-19-Impfung in randomisierten Studien bei Erwachsenen).
Untersucht werden Nebenwirkungen nach der im Jahr 2020, vor der Einführung des COVID-19-Impfstoffs, durch die Brighton Collaboration erstellten und von der Weltgesundheitsorganisation unterstützten Prioritätenliste potenzieller unerwünschter Ereignisse, die für COVID-19-Impfstoffe relevant sind. Damit wurdenschwerwiegende unerwünschte Ereignisse von besonderem Interesse bewertet, die in mRNA-COVID-19-Impfstoffstudien beobachtet wurden.
Es handelt sich also um eine Sekundäranalyse von schwerwiegenden unerwünschten Ereignissen, die in den placebokontrollierten, randomisierten klinischen Phase-III-Studien der mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna bei Erwachsenen gemeldet wurden, wobei sich die Analyse auf die unerwünschten Ereignisse von besonderem Interesse der Brighton Collaboration konzentrierte.
Die mRNA-COVID-19-Impfstoffe von Pfizer und Moderna verursachten ein zusätzliches Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse von 10,1 bzw. 15,1 pro 10.000 Geimpfte im Vergleich zur Placebo-Basislinie. Insgesamt wiesen die mRNA Präparate also ein zusätzliches Risiko 12,5 pro 10.000 Geimpfte auf.
Die Pfizer-Studie wies ein um 36 % höheres Risiko für schwerwiegende unerwünschte Ereignisse in der Impfstoffgruppe auf, die Moderna-Studie ein um 6 % höheres Risiko.“ (Zitat Ende)
Quelle:
Studie: Erhebliche schwere Nebenwirkungen in den mRNA C19-Impfstudien
So sieht die Wahrheit gem. dieser Studie von Doshi et al. also aus: durch Injektionen wie Comirnaty wird die Gefahr schwerer Verläufe nicht reduziert, sondern ganz erheblich gesteigert.
Beweis: sachverständiges Zeugnis von Dr. Hans-Joachim Kremer, wie vor
Das muss im Falle der Wiedereröffnung der Hauptsache aufgeklärt werden.
Schmitz
Rechtsanwalt
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
The Vaccination will change Your DNA forever and other informations
Die Impfung wird Deine DNA für immer verändern und andere Informationen
Das vollständige Interview mit Raymond Unger könnt ihr hier sehen: https://gunnarkaiser.substack.com/p/d…
Wo steht die Gesellschaft nach achtzehn Monaten Pandemie, in der Millionen Deutsche das Impfangebot der Bundesregierung ablehnen? Medien und Politik sprechen abschätzig von „Impfmuffeln“ und „Covidioten“. Doch tatsächlich wirft der propagierte wissenschaftliche Konsens zugunsten von Massenimpfungen bei einer näheren Betrachtung mehr und mehr Fragen auf. Das Angstnarrativ rund um Corona hat den offenen Diskurs in Medien und Wissenschaft illegitim verengt. Renommierte Wissenschaftler mit abweichenden Meinungen werden ausgegrenzt und diskreditiert. Im Zuge der #Corona-Krise etabliert Deutschland eine nie dagewesene Impf- und Kontrollgesellschaft, deren staatliche Eingriffe weit über den Gesundheitsschutz hinausgehen. Raymond Unger, der Autor des Erfolgstitels „Vom Verlust der Freiheit“, präsentiert eine kühn gedachte Analyse und zeichnet das große Bild vom Zustand unserer Gesellschaft.
Raymond Unger: Das Impfbuch: https://www.buchhandlung-lorenzen.de/…
Wahre Begebenheit, schon vor 20 Jahren aufgelesen im Feuilleton eines Qualitätsblattes: Ein Ölprinz hat sich den Spaß gemacht, mit Millionenaufwand auf allen lokalen Zeitungen und TV-Kanälen ein Produkt zu bewerben, von dem aber nicht gesagt wurde, was es eigentlich ist. Nur: „Holen Sie sich das neue „Blender“! Das müssen Sie haben!“ [Name des Produkts nicht memoriert, könnte auch „Fubux“ o.ä. geheißen haben]
Und tatsächlich: Beim Verkaufsstart standen die Leute Schlange, um es sich im Supermarkt abzuholen. Vor den Kassen waren mannshohe Stapel des Produkts aufgeschlichtet. In den WC-rollenförmigen Schachteln des „Blender“ war dann: nix drin, außer ein Zettel mit der Notiz, dass das Ganze ein Experiment war und der Käufer an der Kassa sein Geld refundiert bekommt.
zum Weiterlesen:
Viele sind ja derzeit ratlos und raufen sich die Haare darüber, in welchen Massen die Bürger dem leitmedialen Sog folgen und in die Impfstraßen pilgern, um sich eine experimentelle Substanz injizieren zu lassen, von deren Folgewirkungen sich die Hersteller vollkommen freistellen haben lassen. Mit gutem Grund. Wie ich von Ärzten erfahren habe, die unmittelbar im Impfgeschehen drinnenstehen, sind diese Nebenwirkungen nämlich derart vielfältig, dass die von den Krankenkassen vorgesehenen Eingabefelder zur EDV-Erfassung zu deren Dokumentation gar nicht mehr ausreichen. Die Ärzte hätten auch kaum Zeit, um auch nur einen Bruchteil der Fälle zu melden. Viele würden solche Meldungen auch bewusst unterlassen, um nicht „aufzufallen“.
Und wir reden bei diesen Nebenwirkungen, die laut WHO-Facebook-Disclaimer „in den meisten Fällen mild“ sind, nicht bloß von Kopfweh u. dgl., sondern vom Auftreten schwerer neurodegenerativer Erkrankungen, Thrombosen, Leukämien etc. in unmittelbarer zeitlicher Folge zur Impfung. Auch bei Patienten, die zunächst freudig berichtet haben, dass sie die Impfung „gut vertragen“ hätten.
Dass man mittlerweile aus offiziellen Daten weiß, dass die geimpften mRNA-Lipidpakete – entgegen der ursprünglichen Beteuerung der Impfstoffhersteller – in praktisch alle menschlichen Organe inklusive Gehirn, Rückenmark und Fortpflanzungsorgane gelangen und dort mit ihrem Werk beginnen (der Ausschüttung eines humantoxischen Spikeproteins). Dass es inzwischen Studien gibt, wonach das Immunsystem von mRNA-Geimpften „komplex reprogrammiert“ werde und eine schwächere Abwehr gegenüber anderen Viren aufweist: Sei’s drum. Oder mit den Worten des Chefs der Techniker-Krankenkasse, Jens Baas, nachdem ihn die Impfung flachgelegt hat: „Ich habe mich beim beim Kranksein noch nie so gut gefühlt.“
Dazu ein Netzfund (catwise.de): „Wir haben es endlich geschafft, einen erfundenen Mangel zu einem realen Vakuum zu machen und darin unterzugehen. Wir haben es geschafft, uns eine nicht-existente Krankheit einzureden und uns dann mit einer Impfung gegen sie tatsächlich qualvoll zu töten. Das ist viel mehr als bloß ein schnöder Selbstmord. Das ist Kunst! Es ist die ultimative Meisterschaft des Märtyrers: als Opfer seiner eigenen Erfindungen zu sterben und es nicht einmal mehr zu verstehen …“
P.S.: Nein, so dumm sind die Konzerne natürlich nicht, dass sie um 5 Milliarden Euro Impfstoffe entwickeln, an denen die Menschen dann schlagartig umfallen. Manche tun das zwar, aber diese Umfaller werden in marktkonformer Demokratie für das größere Gute gerne in Kauf genommen. Und ich bin auch realistisch genug um zu wissen, dass es keinen Mangel an evidenzbasierten Erklärungen und maßgeschneiderten PCR-Tests geben wird, um das Siechtum und die rätselhaften unheilbaren Krankheiten zu erklären, die in den nächsten Jahrzehnten unter mRNA/Vektor-Geimpften endemisch um sich greifen werden.
Und nein, natürlich sind aufgeklärte Bürger, die Spaß haben wollen, nicht so dumm, sich durch eine Spritze freiwillig krank machen zu lassen. Was momentan an scheinbarer Irrationalität abläuft, kann man nur verstehen, wenn man das Unterbewusste miteinbezieht. Wie schon der Begründer der Psychoanalyse, Sigmund Freud gesagt hat: „Das Unterbewusste ist schlauer“ – es führt immer diejenige Konfliktsituation herbei, die tief im Innern schlummert. Und unterbewusst hassen die Bürger das Leben in einer neoliberalen Leistungsgesellschaft, wo sie tagsüber in einem proftorientierten Hamsterrad strampeln und sich abends mit Pissbuden-Entertainment abfüllen lassen. Auch wenn sie äußerlich eifrig damit beschäftigt sind, in diesem System „Karriere“ zu machen, wissen sie insgeheim, dass sie so ein System kaputt macht. So wie der Kabarettist Roland Düringer sagt, würden wir langsam aber sicher zu „wohlstandsverwahrlosten Schwammerln“ werden. Es ist daher ein unbewusstes, aber umso effektiveres Destruktionsprogramm, das derzeit abläuft: Die wohlstandsverwahrlosten Bürger bringen sich um ihre eigene Existenz, die sie vom Standpunkt des äußeren Egoismus niemals hergeben würden und an der sie sich sogar festkrallen. Doch der wirtschaftliche Niedergang wäre nicht genug, um zur Einsicht zu kommen. Es braucht auch noch einen Torpedo in gesundheitlicher Hinsicht. Diesen Wrackschuss holen sich die Massen jetzt bei der Impfung.
Was nun auf uns zukommt, wird zwar tragisch, aber es wird uns auch die Borniertheit nehmen, die uns ansonsten schleichend in den Abgrund geführt hätte. Wie sagt man so schön: Erst in abgebrannten Ruinen wird wieder der Blick zum Himmel frei.
Das ganze Spiel ist natürlich nicht ungefährlich, sondern ein Spiel mit dem Feuer. Denn global agierende politisch-konzernwirtschaftliche Interessensverbände arbeiten daran, die Zerstörung zu nutzen, um ein noch kälteres, digitales Kontrollsystem zu errichten. Doch das wird ihnen nur gelingen, wenn sie es schaffen, uns vollends zu spalten. Um das zu verhindern, sollten wir aufhören, einander zu grollen. Auch nicht denjenigen, die jetzt wie schlafwandelnd in die Impfstraßen pilgern und sich den finalen Rettungsschuss holen. Man sollte ihr tieferes Motiv wertschätzen. Sie opfern ihre Gesundheit und einige auch ihr Leben, um das für uns alle unerträglich gewordene, lt. Jean Ziegler „kannibalische“ System zum Einsturz zu bringen. Und dieser Einsturz steht jetzt bei ca. 50% Durchimpfungsrate bereits fest. Kein Sozialsystem wird fähig sein, das was nun an Krankheit, Berufsunfähigkeit und Invalidität auf uns zukommt, aufzufangen.
Doch auf uns, die wir uns nicht impfen lassen, wartet noch eine viel schwerere Aufgabe: Wir werden aus den Trümmern etwas ganz Neues, Menschengerechtes aufbauen müssen. Außerdem wird es unsere Aufgabe sein, diejenigen aufzufangen, die sich impfen haben lassen und dann nicht mehr für sich selber sorgen werden können. Es braucht also beide Gesellschaftsgruppen, um das ansonsten unbezwingbare Schlachtschiff des Neoliberalismus zu besiegen: Diejenigen, die sich nun in einen Kamikazeflieger setzen und in den Sturzflug übergehen. Und diejenigen, die sich der Impfung enthalten, um nach dem Untergang der Titanic eine neue Zukunft aufzubauen.
Bild: Pixabay/CC0
Niemand braucht mir auch nur ein Wort zu glauben. Ich bin Techniker – also ein Schwurbler. Ein Techniker, der auf den Bericht eines Professors für Virologie und Immunologie einer kanadischen Universität – also einen Schwurbler – verlinkt. Ein Virologie-Professor, der wiederum auf die erstmals veröffentlichten Daten der staatlichen Impf-Zulassungsbehörde von Japan – also einer Schwurblerin – verlinkt.
Wer hingegen gesichertes Wissen bevorzugt, muss sich an Relotius-Narrenspiegel, Südtäusche Zeitung & Co. halten – deutschen Qualitätsjournalismus, der in der Formel 1 des Manufacturing Consent die Pole Position einnimmt und laut Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow „die bösartigste Presse überhaupt“ darstellt. Ein Prädikat, das uns hoffentlich stolz macht.
Da lange Texte bekanntlich ohnehin nicht gelesen werden und man aus Studien weiß, dass ein Großteil der Bürger seine Meinung anhand von Überschriften und Titelbildern bildet, komme ich diesmal auch gleich zum Punkt:
Bei der Einschätzung der momentan vieldiskutierten Folgewirkungen von mRNA- und Vektor-Impfungen vergisst man imho, dass unser Immunsystem neben der Abwehr von externen Keimen auch noch eine zweite Hauptfunktion hat: Das Erkennen und Beseitigen degenerierter /maligner eigener Zellen. Wenn nun unserer Protein-Biosynthese mit der Gentech-Impfung ein Torpedo verpasst wird (wir zwingen unsere körpereigenen Zellen dazu, ein pathogenes Virus-Protein zu produzieren, wobei die mRNA-bestückten Nanopartikel, die unsere Zellen zu eben dieser Spikeprotein-Manufaktur zwingen, laut jüngster Daten der japanischen Impf-Zulassungsbehörde nach der Impfung in fast alle Organe inklusive dem Rückenmark gelangen – und dort ihr Werk beginnen; ein Arzt, mit dem ich mich mir vor Kurzem beraten habe und der sich tunlichst hüten würde, das laut zu sagen, nennt das „feindliche Übernahme“), dann steht leider nicht nur zu befürchten, dass wir bei der nächsten Grippewelle im Herbst Probleme mit der Immunabwehr und überschießenden Reaktionen bekommen (was man evtl. noch mit Cortison etc. in den Griff bekommen kann), sondern es steht vor allem längerfristig eine massive Zunahme an Krebserkrankungen ins Haus.
Wobei ich wenig Zweifel habe, dass unsere Experten fähig sein werden, das gesundheitliche Desaster, in das wir nun mit der Impfung hineinschlittern, so zu verschleiern, dass es auf einen neuen Virus oder eine Corona-Mutante umgemünzt wird. Einen PCR-Test, der dann bei den Toten auf Dorona oder Covid-21 anschlägt, designen unsere Drostologen mit links und über Nacht.
Ergänzung 03.06.2021: Frage von Florian Warweg / RT Deutsch an die Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums:
„In Japan hat die Zulassungsbehörde auf Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz die bisher nicht zugänglichen Tierversuchsdaten zum mRNA-Impfstoff von Pfizer/BioNTech veröffentlicht. Aus den Daten geht hervor, dass die mRNA-Nanopartikel nicht wie von den Herstellern behauptet an der Einstichstelle im Muskelgewebe verbleiben, sondern in vielen Fällen hochkonzentriert in die Organe gelangen. RT DE fragte das Gesundheitsministerium auf der Bundespressekonferenz nach dessen Bewertung.“ – Antwort siehe RT Deutsch.
Ergänzung 09.06.2021: Deutsch-niederländische Studie erweist, dass der Biontech-Impfstoff auch eine „Umprogrammierung der angeborenen Immunantworten“ und eine Verminderung der Abwehrfähigkeit gegenüber anderen Viren bewirkt. Dazu der Epidemiologe Alexander Kekulé im MDR: „Es ist wohl so, dass durch die Impfung Abwehrmechanismen gegen bestimmte Viren und Bakterien gebremst werden. Das heißt, ich impfe gegen Sars-Cov-2 und es gibt eine Aktivierung der Antwort auf das neue Virus. Parallel aber wird die Antwort auf andere Viren gebremst. Gegen diese andere Viren ist man dann weniger gut immun.“ (Quelle: cicero.de)
Auszug aus Studie: „Interessanterweise modulierte der BNT162b2-Impfstoff jedoch auch die Produktion von entzündlichen Zytokinen durch angeborene Immunzellen bei Stimulation mit sowohl spezifischen (SARS-CoV-2) als auch unspezifischen (viralen, pilzlichen und bakteriellen) Stimuli. Die Reaktion der angeborenen Immunzellen auf TLR4- und TLR7/8-Liganden war nach der BNT162b2-Impfung geringer, während Pilz-induzierte Zytokin-Reaktionen stärker waren. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der mRNA-BNT162b2-Impfstoff eine komplexe funktionelle Reprogrammierung der angeborenen Immunantwort induziert, die bei der Entwicklung und Anwendung dieser neuen Impfstoffklasse berücksichtigt werden sollte.“
Foto: Pixabay/CC0
„Die moderne Medizin handelt mit Gesundheit.
Sie will nicht zur Gesundheit der Menschen beitragen,
sondern existiert nur für sich selbst.
Sie macht mehr Menschen krank als sie heilt.“
(Ivan Illich)
In diesem Anliegen ist die evidenzbasierte Medizin mit der mRNA-Impfung nun einen bedeutsamen Schritt vorangekommen. Wer sich nur ein bisschen mit Proteinbiosynthese befasst, erfährt, dass die Eiweißbildung mitunter zum Sensibelsten und Komplexesten gehört, was sich in unserem Organismus abspielt. Jeder Mensch hat sein individuelles, einzigartiges Eiweiß. D.h. alles Eiweiß, das wir essen, wird komplett abgebaut und dann zu einem höchstpersönlichen Eiweiß neu aufgebaut. Und in dieses Höchstpersönliche pfuscht man jetzt mit Gentechmurks hinein, der unsere Zellen dazu zwingt, pathologisches Virusprotein zu erzeugen und damit den Blutkreislauf zu fluten.
Äußerlich: ist die mRNA-Impfung „nur ein Pieks“. Da haben all die eckharten Hirschvogelhausen-Ärzte und beinharten Pharma-Werner, die uns das souverän lächelnd versichern, schon recht. Auch die Airlines wittern wieder Frischluft und machen auf Hirschhausen: „Pieks und flieg!“ heißt es in einem jüngst in meiner Timeline eingetrudelten Werbespot. Doch mitnichten bewirkt die neuartige Impfung nur einen lokalen Muskelschmerz, der um die Einstichstelle auftritt. Mit diesem Pieks werden Milliarden Lipid-Nanopartikel mit darin „verpackten“ mRNA-Erbinformationen des Virus in unsere Blutbahn befördert, die nicht nur an der Einstichstelle verbleiben, sondern die sich innerhalb von Minuten im ganzen Körper verteilen. Dabei bleibt es dem Zufall überlassen, in welchen Körperzellen bzw. Organen (Leber, Niere, Lunge, Herz etc.) sie sich festsetzen und dort ihr Werk – die Umfunktionierung vormals gesunder Zellen zu Brutstätten des Coronavirus-Spikeproteins – vollbringen.
Doch wer es verschmäht, sich diesen experimentellen Gentech-Cocktail verabreichen zu lassen, von dem sogar der Gesundheitsminister sagt, wir wüssten nicht, was er bewirkt, wie er wirkt und ob er überhaupt wirkt, der ist ein Fortschrittsverweigerer. Oder ein „Trittbrettfahrer“ (© Eckart von Hirschhausen), da er vom Fortschritt der Freunde des russischen Roulette profitiert, aber den Colt nicht an den eigenen Kopf halten und abdrücken will.
Foto: Ivan Illich (Adrift Animal/wikimedia commons/CC BY-SA 4.0)
siehe auch:
Whistleblower aus Berliner Altenheim: Das schreckliche Sterben nach der Impfung (Interview mit RA Reiner Fuellmich vom 12.02.2021)
(Vorlage zur freien Verwendung)
An die
1.
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
z.Hd. Herrn Regierungssprecher Christian Wiermer
Horienplatz 1
40213 Düsseldorf
Per Mail: presse@stk.nrw
2.
Petitionsausschuss des Landtags von Nordrhein-Westfalen
über (einige der)
im Landtag vertretenen Fraktionsvorsitzenden
(z.B. – siehe Accounts auf Homepage des Landtags)
markus.wagner@landtag.nrw.de
christof.rasche@landtag.nrw.de
Fragen zu den durchgeführten mRNA-Impfungen und etwaigen Nebenwirkungen, insbes. dazu, ob die Menschen nun an oder mit der Impfung sterben; Anregung einen Untersuchungsausschuss einzurichten
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie wissen, wurde in Deutschland bereits mit den Covid-19-mRNA-Impfungen gegen das Coronavirus begonnen.
Die Vergabe von Impfstoffen wurde durch die Bunderegierung priorisiert.
In NRW sollen nach der Darstellung der Landesregierung aktuell 53 Impfzentren einsatzbereit sein und am 8.2.2021 für den Publikumsverkehr geöffnet werden, zunächst für Personen die 80 Jahre oder älter sind:
https://www.land.nrw/de/corona/impfung
Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, handelt es sich bei neuartigen Impfungen gegen Covid-19 um so genannte genetische Impfstoffe.
Bei der Covid-19-Impfung wird so genannte Boten-RNA in unsere Zellen eingeschleust. Diese mRNA programmiert die Körperzelle, in die sie eindringt genetisch darauf, ein bestimmtes Virus-Protein herzustellen. Dieses Virus-Protein, beispielsweise das Stachelprotein, soll dann als Trainingsobjekt für unser Immunsystem dienen.
Es sollte bedacht werden, dass Zellen, die mit dem mRNA-Impfstoff in Kontakt kommen und zur Produktion von Virus-Proteinen umprogrammiert werden, aller Voraussicht nach eine genetische Veränderung durchmachen werden, denn sie stellen ihre normale Funktion ein und produzieren Virus-Proteine. Sie werden also durch einen genetischen Eingriff entartet.
Wie sich die Entartung von Körperzellen langfristig auswirkt, wie unser Immunsystem auf unsere eigenen, solchermaßen entarteten Zellen reagiert, ist bislang nicht geklärt.
Zu weiteren Information verweise ich auf folgende Quellen, in denen einige Aussagen von Prof. Dr. Hockertz über die neue „Corona-Impfung“ zusammengefasst worden sind:
Kurzversion:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/A4_Impfflyer_Hockertz.pdf
Hier das vollständige Interview mit Prof. Dr. Hockertz vom 30.9.2020:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/Interview-mit-Prof.-Hockertz-Final.pdf
Sehen sich bitte nur mal die folgenden impfkritischen Fundstellen an:
youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s
https://t.me/AnwaelteFuerRechtUndFreiheit/3047
https://t.me/Dr_Heinrich_Fiechtner/1501
Auf Grund dieser grundsätzlichen Bedenken frage ich mich, ob der Einsatz solcher „Impfstoffe“ überhaupt zu rechtfertigen ist.
Sicherlich ist Ihnen nicht entgangen, dass es zahlreiche Berichte aus aller Welt gibt, wonach Altenheimbewohner kurze Zeit nach der Verabreichung eines Impfstoffs gegen das SARS-CoV2-Virus verstorben sein sollen.
Bezogen auf Deutschland möchte ich auf den Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts verweisen, abrufbar unter:
Besonders möchte ich in diesem Kontext auf folgenden Umstand hinweisen:
„Wegen der erhöhten Gefährlichkeit einer solchen Behandlung bestimmt die Verordnung (EG) Nr. 507/2006, dass die Patienten und die im Gesundheitswesen tätigen Fachkräfte (die das Arzneimittel zur Anwendung bringen) deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Zulassung für den fraglichen Stoff nur bedingt erteilt worden ist.
Dabei muss den Impflingen – ebenso wie den die Impfungen vornehmenden Personen – auch klar dargelegt werden, was eine solche “bedingte Zulassung” im konkreten Fall bedeutet.
Vorliegend ist dies der Umstand,
Dies und mehr abrufbar in dem Artikel:
https://2020news.de/massenhaft-nichtige-impfeinwilligungen/
Mir selbst sind im Kontext mit den aktuell eingesetzten „Impfstoffen“ (bloß unterstellt, dass diese Bezeichnung angemessen ist) u.a. folgende Fragen gekommen:
1.
Ist es korrekt, dass eine bedingte Markzulassung des COVID-19 mRNA-Impfstoffes nicht erfolgte, sondern nur die vorübergehende Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zugelassen wurde (Notfallzulassung)?
2.
Ist es zutreffend, dass die COVID-19 mRNA-Impfstoffe neben Spike-Proteinen unter anderem auch Syncytin-homologe Proteine enthalten, die bei Säugetieren, wie dem Menschen, wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung der Placenta – und damit für die Fruchtbarkeit – darstellen?
3.
Enthalten die COVID-19 mRNA-Impfstoffe Polyethylenglykol (PEG)? Falls ja, in welcher Konzentration?
4.
Werden in der Packungsbeilage der „Impfstoff“-Hersteller vollständig und abschließend alle Inhaltsstoffe des COVID-19 mRNA-Impfstoffes genannt, also auch die Inhaltsstoffe, die nicht deklarationspflichtig sind?
Falls nicht, so wäre aufzuklären, welche der Inhaltsstoffe, die nicht in der Packungsbeilage genannt werden, dem Impfstoff gleichwohl zugesetzt worden sind.
Weil viele Menschen auf Grund von zahlreichen Berichten hierzu stark verunsichert worden sind, wäre auch zu erhellen, ob mit dem „Impfvorgang“ – ggf. auch über die Spritze oder die Nadel – auch Nanobots verabreicht worden sind.
Falls dies der Fall wäre, müsste aufgeklärt werden, welche Funktion diese Nanobots zu erfüllen haben.
5.
Muss der SARS-CoV2-Impfstoff bei minus 70 Grad oder vergleichbaren Tiefsttemperaturen gelagert werde? Wenn ja: Warum?
6.
Wie bereits einleitend dargelegt, wird nach meiner Kenntnis mit einer mRNA-Impfung die genetische Information (der Bauplan) für bestimmte Teile (Proteine) des Virus gespritzt. Im Körper erfolgt sodann die Herstellung (Synthese) von Virus-Proteinen, gegen die der Mensch Antikörper zum Schutz vor der Krankheit bilden soll.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich für mich folgende Fragen, die ich nachfolgend unter Ziff. 9 noch ergänzen werde:
Wann hört der Körper auf, die Virus Proteine herzustellen? Oder ist hierüber nichts bekannt? Wird der Körper also ggf. dauerhaft Virus-Proteine herstellen?
8.
In diesem Kontext bitte ich insbesondere auch darum, den Verdacht der Immunologin und Molekularbiologin Prof. Dolores Cahill Stellung aufzuklären, wonach COVID-19 Geimpfte Monate nach der mRNA-Impfung sterben werden.
Prof. Chahill erklärt in dem Video
anhand der Studie “Immunisierung mit SARS-Coronavirus-Impfstoffen führt nach Injektion mit wildem SARS-Virus zu schwerer Immunerkrankung der Lungen“, warum mRNA-Impfstoffe mit extremen Risiken verbunden seien.
Wenn die Geimpften einige Monate nach der Impfung mit wilden Coronaviren in Kontakt kämen, dann würde ihr Immunsystem in vielen Fälle mit einem tödlichen Zytokinsturm reagieren, eben weil die Impfstoff-mRNA die Körperzellen gentechnisch so modifiziere, dass sie das Spike-Protein des Coronavirus produzieren würden. Wenn dann später ein neues Coronavirus das Immunsystem aktiviere erkenne das Immunsystem die selbst produzierten Spike-Proteine als Gefahr und starte einen Großangriff gegen die eigenen Körperzellen. Als Folge würden die Geimpften einen septischen Schock mit multiplem Organversagen erleiden, was in der Regel mit dem Tod ende.
Sind diese Bedenken von Prof. Cahill unbegründet? Wenn ja, warum?
9.
Meine nächsten Fragen ergeben sich aus Aussagen der französischen Genetikerin Dr. med. Alexandra Henrion-Caude, ehem. Direktorin des nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung, Inserm, die in dem o.g. Video äußert, dass die Öffentlichkeit vor der Impfung über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren aufgeklärt werden müsse.
Sie verweist auf die Schlussfolgerungen aus der Studie “Informierte Einwilligung der Teilnehmer an der COVID-19 Impfstoff-Studie zum Risiko einer Verschlimmerung der klinischen Erkrankung” und deren klinische Implikationen: Das spezifische und signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) hätte den Versuchspersonen offengelegt werden müssen – sowohl jenen, die sich derzeit in Impfstoff-Studien befinden, wie auch jenen, die für die Studien rekrutiert werden.
Ebenso müssten die zukünftigen Patienten nach der Zulassung des Impfstoffs aufgeklärt werden. Diese Offenlegung müsse an prominenter Stelle und unabhängig erfolgen, um den Standard der medizinischen Ethik für das Verständnis und eine informierte Einwilligung der Patienten zu erfüllen.
Ihrer Ansicht nach würden mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern machten sie zu einer tödlichen Gefahr! Es gelte also zu klären, ob sich hinter dem Begriff “Impfstoff” ein biologisches Waffensystem verberge. In jedem Fall würden die Impfstoff-Hersteller, die WHO und ihre Ableger in den nationalen Behörden versuchen, die Nebenwirkungen (aus militärischer Sicht: Hauptwirkungen) der mRNA-Impfung auf ein mutiertes Virus abzuschieben.
Von daher wäre aufzuklären,
a)
wann und in welcher Form die Impfstoffhersteller und die Regierungen von Bund und Land die Öffentlichkeit – an prominenter Stelle – vor (!) der Impfung bzw. vor dem Beginn der Impfkampagne über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren informiert haben,
b)
ob es zutrifft, dass mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern sie vielmehr zu einer tödlichen Gefahr machen können,
c)
ob es Überlegungen gab oder gibt, für die Nebenwirkungen von mRNA-Impfungen ggf. Virus-Mutationen verantwortlich zu machen,
d)
ob gegenüber den Versuchspersonen das signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) offengelegt worden ist, also sowohl gegenüber jenen, die sich in Impfstoff-Studien befanden als auch gegenüber jenen, die sich derzeit noch in Impfstoff-Studien befinden und aktuell für diese Studien rekrutiert werden.
10.
Dürfen die „Impfstoffe“ gegen das SARS-CoV2-Virus unter Berücksichtigung der CDC- und FDA-Standards überhaupt als „Impfstoff“ bezeichnet werden?
Nach diesen Standards darf man nur dann von einem Impfstoff sprechen, wenn dieser bei der Person, die ihn erhält, eine Immunität erzeugt und zudem eine weitere Übertragung (des Virus) verhindert, siehe hierzu u.a.:
https://t.me/deutschlandstehtauf/160
Wenn die aktuell eingesetzten Mittel aber keine Impfstoffe sind, was sind sie dann?
Mit anderen Worten: Wie wirken diese Mittel im Körper des Menschen und welche Bezeichnung wäre angesichts dieser Wirkung angemessen?
11.
Haben sich die Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter der „Impfstoff“-Hersteller und die Mitglieder der Regierungen und Parlamente von Bund und Ländern – hier: NRW – auch selbst mit diesem „Impfstoff“ gegen das SARS-CoV2-Virus impfen lassen?
Wenn nicht: warum nicht?
12.
Nach täglich aktualisierten Listen von weltweit gemeldeten Impfschäden besteht Grund zu der Annahme, dass die gegen das SARS-CoV2 verabreichten „Impfstoffe“ bzw. Mittel bereits in vielen Fällen mit schweren und schwersten Folgeschäden verbunden waren, insbesondere auch zu einem Ableben der Geimpften geführt haben.
Von daher ist aufzuklären, ob die gegen das SARS-CoV2-Virus eingesetzten „Impfstoff“ kausal für die Entstehung von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Ableben des Geimpften verantwortlich waren.
In diesem Kontext ist folglich aufzuklären:
Wie wurden diese Nebenwirkungen und Folgeschäden von den Herstellerfirmen und von staatlichen Stellen statistisch erfasst?
Wo sind Ihre Statistiken veröffentlicht worden bzw. abrufbar?“
Nach welchen Kriterien wurde Impfschäden in diese Statistiken aufgenommen oder auch nicht aufgenommen?
Bekanntlich wird jeder als Covid-Toter erfasst, der (angeblich) „mit“ dem SARS-CoV2-Virus stirbt, wobei es keine Rolle spielt, ob er wirklich „an“ diesem Virus oder auf Grund seiner (schweren) Vorerkrankungen gestorben ist.
Wieso wird dann auch nicht jeder Mensch als „Impftoter“ erfasst, der kurze Zeit nach dieser „Impfung“ – also „mit“ dem „Impfstoff“ – verstorben? Wieso wird hier – genau anders herum als bei der Covid-19-Sterbe-Statistik – regelmäßig behauptet, dass diese Menschen nicht auf Grund dieser „Impfung“, sondern auf Grund ihrer schweren Vorerkrankung gestorben sind?
Wer hat denn diese Kriterien festgelegt?
Sind diese Kriterien aus objektiver, d.h. unabhängiger wissenschaftlicher Sicht sachgerecht oder nicht?
Wie viele der Menschen, die unmittelbar nach einer Impfung mit einem SARS-CoV2-Virus-„Impfstoff“ verstorben sind, wurden obduziert?
Wenn diese nicht obduziert wurden? Warum nicht?
13.
Wie gewährleistet die Landesregierung von NRW, dass alle Menschen, die gegen das SARS-CoV2-Virus geimpft worden sind oder noch geimpft werden sollen, zuvor über die o.g. Umstände dieser Impfung und insbesondere über alle damit verbundenen Risiken korrekt aufgeklärt worden sind bzw. aufgeklärt werden?
Wie auch immer Ihre Auskunft ausfallen wird, ich erlaube mir folgende Anmerkung:
Es steht m.E. keinem Menschen auf Erden zu, auf diese Art und Weise – mit solchen Mitteln – in den Schöpfungsplan und die Genetik von Menschen einzugreifen.
Wer – wie Bill Gates – durch seine öffentlichen Erklärungen den Eindruck erweckt, als hätte er ein erstes Eigentumsrecht an dem Körper aller Menschen dieser Erde, so dass er auch einseitig bestimmen könne, wann alle Menschen dieser Erde wieder eine „Normalität“ (nach seinen verquerten Vorstellungen freilich) erleben dürfen, offenbart damit eine größenwahnsinnige und geradezu satanische Anmaßung.
Gott hat die Schöpfung gemacht, nicht dieser anmaßende Vollpfosten mit Namen Bill Gates, der bekanntlich viele Jahre lang nicht einmal sein eigenes Betriebssystem vor Viren(-Programmen) schützen konnte.
Wer hat ihn legitimiert für die Menschheit zu sprechen oder der Menschheit sogar seinen Willen aufzuzwingen?
Ihre Antwort übermitteln Sie mir bitte an meine Mailadresse:
….
Bereits jetzt bedanke ich mich herzlich für Ihre Müheverwaltung und Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
(Bild: Pixabay/CC0)
Youtube/Google löscht aufklärende Informationen über die Wirkungen der Corona-Impfung mit der Begründung, dass derartige Aufklärung dem Standpunkt der WHO zuwiderlaufe – derjenigen konzernwirtschaftlich-pharmazeutisch dominierten Institution, deren klingender Name auch im Jahre 2021 viele immer noch andächtig zur Autorität aufblicken lässt.
„World Health Organization“, das klingt natürlich besser als Pfizer Inc. oder Pharmaceutical Business Alliance, so wie man diesen Interessensverband eigentlich nennen müsste, wenn man nach seinem heutigen Inhalt und nicht bloß nach der Etikette ginge.
Ersatzlink zur gesamten ACU 37 Sitzung auf der im Übrigen weiterempfehlenswerten neuen Videoplattform von Markus Fiedler:
wiki-tube.de
(es werden hier viele der auf Youtube gelöschten Videos wieder hochgeladen, u.a. viele KenFM Interviews)
Empfehlenswert auch die Ausführungen von Mathias Burchardt zum ganz grundsätzlichen Wahnsinn, dem wir derzeit gegenüberstehen – wie immer jeder einzelne seiner Sätze ein Erkenntnisgewinn:
Pixabay/CC0
(Vorlage zur freien Verwendung)
Felix Mustermann
Musterstr. 8
22222 Musterstadt
An den
Generalbundesanwalt beim BGH
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Zustellung per Fax: 0721 / 81 91 8590
oder
per Einschreiben mit Rückschein
Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel u.a. wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich wegen der rechtswidrigen Anti-Corona-Lockdown-Politik und der aktuellen Impfkampagne der Regierungen von Bund und Ländern
Strafanzeige
gegen
Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn,
gegen Prof. Dr. Christian Drosten von der Charité in Berlin
gegen Prof. Dr. Lothar H. Wieler vom Robert Koch-Institut
sowie gegen
alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern, die auf Grund ihrer Mitwirkung an vorbereitenden Koordinierungsmaßnahmen und den Erlass von „Corona-Bekämpfungs-Verordnungen“ für den Lockdown verantwortlich sind, der angeblich der Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus dienen soll,
sowie gegen
alle Mitarbeiter des RKI, die durch unwissenschaftliche Behauptungen für diese Lockdown-Politik mitverantwortlich sind,
sowie gegen
alle Richter aller Gerichte der Länder und des Bundes, insbesondere auch des BVerfGs, die durch die Zurückweisung von Normenkontrollanträgen und Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Regelungen der Corona-Bekämpfungs-Verordnungen der Länder und darauf gestützter behördlicher Maßnahmen, für die Aufrechterhaltung des Lockdowns mitverantwortlich sind
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen
insbesondere wegen des Tatverdachts
des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,
des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,
des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB
der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB
der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,
der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,
der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,
Hochverrat gegen den Bund gem. § 81 Abs. 1 Nr. 2 StGB und gegen ein Land gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB
jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.
Zunächst sei – auszugsweise – der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord
(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
2.
einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
3.
die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
….
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung
1.
einen Menschen tötet,
2.
in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
…
5.
einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,
….
8.
einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,
…
wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.
Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.
Diese Strafanzeige entspricht meiner gem. § 138 StGB strafbewehrten Pflichte, bei bestimmten Straftatbeständen wie Hochverrat, Mord, Völkermord etc. Anzeige zu erstatten, eben zu einer Zeit, wo die Ausführung oder der Erfolg (zumindest) noch teilweise abgewendet werden kann.
Bei Unterlassen dieser Strafanzeige würde ich mich ja strafbar machen, und das möchte ich auf keinen Fall, auch wenn die vorgenannten schweren Delikte – soweit erkennbar – bislang noch nicht zu Ermittlungen zu zuständigen Strafverfolgungsbehörden geführt haben, während Sachverhalte wie das Nichttragen einer Maske in einem Penny-Markt und das Spielen von Kindern im Schnee von einigen unserer Streiter für Recht und Ordnung mit äußerstem Nachdruck verfolgt werden.
Für die hier Beschuldigten besteht – jedenfalls nach dem Gesetz – die strengste Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was – entgegen der Ansicht einiger Strafverfolgungsbehörden – m.E. eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.
Aber solche Überlegungen können freilich dahinstehen, wenn zahlreiche konkrete Anhaltspunkte dafürsprechen, dass die hier angezeigten Delikte wissentlich und willentlich verwirklicht worden sind.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
„In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Begründung zum Strafantrag:
I.
Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe, sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020) bekannt. Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle „KM4-Analyse des Krisenmanagements“ des BMI-Mitarbeiters Kohn zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben sich m.E. kriminell verhalten, weil sie dadurch mit der Gesundheit und dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker gespielt haben.
Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte Experten schon seit Monaten deutlich hörbar „Stopp, die Ampel steht auf rot!“ schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.
Alle Amtsträger, die sich an dem Corona-Hype beteiligt haben, obschon – seit Monaten (!) – eine relativ kurze Recherche im Web vollkommen ausgereicht hätte, um sich über die zahlreichen substantiellen Einwendungen gegen den Corona-Hype zu informieren, haben jedes Recht verwirkt, weiterhin ein öffentliches Amt zu bekleiden und sollten ihre Ämter sofort niederlegen.
Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.
Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird – was allgemein bekannt sein muss – im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“. Es ist erstaunlich, dass die staatlichen Stellen eine solche Zensur – trotz des Zensurverbots in Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG – (zumindest) tatenlos hinnehmen.
Aber wer kann trotz dieser massiven Zensur durch IT-Firmen sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und Besuchsverbote beschließt?
Schon am 20.4.2020 hat das Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte Experten zitiert, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:
https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona
Wer hätte diese Experten – gerade in verantwortlicher Position – noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere zwangsgebührenfinanzierten „Qualitätsmedien“ „versäumt“ haben, darüber zu unterrichten?
Die vorgenannte Liste war im Übrigen schon im Mai 2020 auf mehr als 250 Experten angewachsen, was eindeutig belegt, dass der Protest von anerkannten Wissenschaftlern so schnell zugenommen hat, dass der Versuch, ihre Namen und grundlegenden Aussagen zusammenzufassen, zunehmend zu einer Herausforderung wurde, siehe:
https://www.rubikon.news/artikel/weltweiter-widerstand
Einen guten Einstieg, der zugleich die unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz „Fehldeutung VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise“ von Dr. Stefan Lanka, den Sie unter dem Link
https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf
kostenlos abrufen können. Dieser Aufsatz von Dr. Lanka wurde ebenfalls schon in der ersten Jahreshälfte 2020 veröffentlicht, hätte also die hier Beschuldigten dazu veranlassen müssen, die Tauglichkeit des PCR-Tests zu hinterfragen.
Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweisen.
Gleiches gilt für die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung mit dem Titel „Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter“ von Ende Mai 2020 (!), die nach dem Willen des Verlags zur maximalen (kostenlosen) Verbreitung bestimmt und kostenlos abrufbar ist, siehe:
Was – bezogen auf Ende Dezember 2020 – den Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde (VB) eines Richters am Landgericht Berlin von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link
https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/
kostenlos herunterladen kann.
In dieser VB heißt es ab Seite 84 (Zitat):
„Entgegen den mantraartigen Wiederholungen der Politiker und den Verantwortlichen des Robert Koch- Instituts erweist sich der PCR-Test bei genauerer Betrachtung auf Grund neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen als erschreckend schwach in seiner Aussagekraft in Bezug auf die Infektiosität einer Person und das Epidemiegeschehen insgesamt. Die Aussagekraft ist so gering, dass sie bereits zweifeln lässt, ob dieser Test in seiner gegenwärtigen Durchführung „DIE“ Grundlage all der Maßnahmen sein kann und darf. Jedenfalls ist dieser Umstand bei der Frage der Angemessenheit der Maßnahmen zu berücksichtigen, was zur Folge hat, dass die einschränkenden Maßnahmen zumindest in ihrem Umfang und in diversen Ausprägungen nicht zu rechtfertigen sind. Im Einzelnen: Ein internationales Team aus 22 renommierten Wissenschaftlern hat in dem kürzlich veröffentlichten „Corman-Drosten Review Report“46 den vom Virologen Christian Drosten (mit)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen und sind zu einem vernichtenden Urteil gekommen: Der Test sei unbrauchbar und für Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Infektion ungeeignet. Im Original heißt es in der Zusammenfassung: „the SARS-CoV-2 PCR test is useless“ sowie „the test unsuitable as a specific diagnostic tool to identify the SARS-CoV- 2 virus and make inferences about the presence of an infection“.
Ansgar Neuhoff fasste am 2. Dezember 2020 die Publikation wie folgt zusammen:47 „[…]
Die weltweite Verwendung dieses Tests beruht auf einer Veröffentlichung von Victor Corman, Christian Drosten und anderen Autoren mit dem Titel „Detection of 1919 novel coronavirus (2019- nCoV) by real-time RT-PCR“ in der Zeitschrift Eurosurveillance am 23.01.2020. Die Veröffentlichung wird daher auch Corman/Drosten-Papier genannt. Darin stellen die Autoren einen diagnostischen Arbeitsablauf und ein realTime-qPCR-Protokoll für den labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV- 2 vor.
Die Wissenschaftler, die das Corman/Drosten-Papier geprüft haben, kommen zu folgender Bewertung: „Weder der präsentierte Test noch das Manuskript selbst erfüllen die Anforderungen für eine akzeptable wissenschaftliche Publikation.“ [im Original: „Neither the presented test nor the manuscript itself fulfils the requirements for an acceptable scientific publication.“]
Nach eigenen Angaben haben die Wissenschaftler eine Punkt-für-Punkt-Überprüfung des Corman/Drosten-Papiers durchgeführt und dabei alle Komponenten des vorgestellten Testdesigns überprüft, die RT-qPCR-Protokollempfehlungen bewertet wurden und die Parameter mit der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema verglichen.
Im Ergebnis fordern die Wissenschaftler die Zeitschrift Eurosurveillance auf, die Corman/Drosten- Veröffentlichung aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und technischer Fehler zurückzuziehen.Vorwurf: fehlerhaftes Testdesign, fehlende Standardisierung und mangelnde Validierung
Die Wissenschaftler kritisieren insbesondere folgende Punkte:
Es gibt zahlreiche weitere Quellen, die die absolute Untauglichkeit dieses PCR-Tests belegen.
So hat auch Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich hat in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link
https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt
im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 alle aktuell verfügbaren, wissenschaftlich verifizierten Quellen zusammengefasst, die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.
Darauf sei zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
Zudem sei daran erinnert, dass nach den Feststellungen von Dr. Lanka bislang noch niemand auch nur ein einziges Virus nachweisen können, siehe u.a. dessen Beitrag „Fehldeutung Virus II“, erschienen im Magazin WISSENSCHAFTPLUS, Ausgabe 02/2020, kostenlos abrufbar unter:
https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf
Der Sachbuchautor Hans U.P. Tolzin hat schon am 22.3.2020 100.000 € ausgelobt für einen wissenschaftlichen Beweis für die Existenz des SARS-CoV-2-Virus. Soweit bekannt, hat bis heute noch niemand gewagt, diesen Betrag durch einen entsprechenden Nachweis einzufordern, siehe u.a.:
https://www.impfkritik.de/front_content.php?idcat=2&idart=3349&lang=1&client=1&cmode=form&creplyto=0
Ich möchte auch daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):
„Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion.“
Quelle: o.g. Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52
Zudem findet sich in dem Offenen Brief von Prof. Dr. Dr. med. Enrico Edinger vom 20.10.2020, abrufbar unter:
folgender bemerkenswerter Ausschnitt aus einem Interview mit Prof. Drosten aus dem Jahre 2014 (!), in dem er folgende Aussagen zur Eignung des PCR-Tests zur Diagnose einer Infektion gemacht hat (Zitat):
Dr. Drosten: Als in Dschidda Ende März diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
WirtschaftsWoche: Klingt modern und zeitgemäß.
Dr. Drosten: Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“
Und so ein Test, der sogar nach den eigenen Aussagen von Prof. Drosten so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist m.E. schlicht wissenschaftlicher Betrug!
Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):
„Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv.“
Quelle: unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/
Ich Übrigen steht der Richter, der die vorgenannte VB verfasst hat, mit seinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber den zahlreichen äußerst eingriffsintensiven vermeintlichen Anti-Corona-Maßnahmen keinesfalls alleine.
Er weiß sich vielmehr in bester Gesellschaft zahlreicher Juristen und Experten, die sich kritisch mit den offiziellen Narrativen zum Pandemiegeschehen befasst haben.
Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auch auf den Inhalt des Schreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, unter im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:
Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik auf falsche Annahmen beruht oder sogar auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert.
Ähnliche grundsätzliche Bedenken hat nach dem AG Dortmund (Urteil vom 2.11.2020 zu der Owi-Sache zu AZ. 733 OWI-127 Js 75/20-64/20) nunmehr auch das AG Weimar in seinem Urteil vom 11.1.2021 zu AZ. 6 OWI-523 Js 202518/20 zum Ausdruck gebracht, siehe hierzu u.a.:
https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed
https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet
Mittlerweile hat sich auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ gegründet, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt, siehe:
https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de
Es darf also zuverlässig davon ausgegangen werden, dass die o.g. Judikate des AG Dortmund und des AG Weimar keine Ausnahmen bleiben werden, sondern lediglich den Anfang einer grundsätzlichen Wende in der bundesdeutschen Rechtsprechung zur Berechtigung der diversen Anti-Corona-Maßnahmen markieren.
Eine solche Kehrtwende ist von den Verfassungsgerichten einiger Länder schon längst vollzogen worden, siehe u.a.:
https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Schulen.php
https://amerika21.de/2021/01/246706/ecuador-ausgangssperre-verfassungswidrig
Aktuell müssen wir aber offenbar noch akzeptieren, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit von Ländern wie Ecuador ein höheres Niveau hat als der Großteil der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit.
Auch sollten sich jedermann einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter
ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde, damit es einmal erfassen kann, auf was für Personen die vermeintliche Anti-Corona-Politik eigentlich gestützt wird.
Es gab auch schon Monate zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
Das alles mögen die Vertreter der bundesdeutschen Justiz doch endlich einmal reflektieren, bevor sie sich dazu verleiten lassen, weiterhin auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder dieses „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten zu vertrauen.
Allem Anschein nach wollten und wollen die hier Beschuldigten alle Menschen also schlicht für dumm verkaufen, indem sie immer noch Schrottblech als Edelmetall verkaufen will, indem sie diesen PCR-Test Immer noch als „Goldstandard“ verkaufen wollen.
Ein solches für „dumm-verkaufen“ der Menschen ist im Kontext mit Machenschaften der Pharma-Industrie im Übrigen auch nichts Neues.
Es wird dringend empfohlen, sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht zu nehmen, denn dann kann man spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter belogen und betrogen worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.
So manche Seuchensau, die schon durchs globale Dorf getrieben worden ist, ist in der Vergangenheit nicht erst auf der Zielgeraden, sondern schon kurz nach dem Startschuss tot zusammengebrochen. Und darin besteht der einzige Unterschied zum aktuellen Sars-CoV-2-Pandemie-Theater: Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen gelernt so wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben.
Die Beschuldigten wird absehbar nicht versäumen zu betonen, dass es doch nur ein absoluter Zufall war, dass das aktuelle Pandemiegeschehen ganz offiziell schon Oktober 2019 generalstabsmäßig durchgespielt worden ist.
Einige alternative Medien wie Rubikon glauben da nicht an Zufälle, wie u.a. nachfolgender Artikel betont:
https://www.rubikon.news/artikel/das-event-201
Im Hinblick auf die Machenschaften der Pharmaindustrie ist auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche eine wahre Fundgrube, wo einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) angemessen gewürdigt werden.
Angesichts solcher Machenschaften, wie sie Peter C. Gotzsche und viele mehr aufgedeckt haben, sollte sich freilich niemand mehr wundern, warum einige dieser Pharmariesen jetzt die ganze Welt mit eiligst produzierten Corona-Impfstoffen „retten“ wollen. Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst, und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.
Bereits die einleitenden Ausführungen in Naomi Kleins Buch „Die Schock-Strategie“, die unter dem Link
http://archiv.labournet.de/diskussion/wipo/allg/schock.pdf
kostenlos abrufbar sind, sind geeignet, ein wenig Licht in das Dunkel dieser Strategien zu bringen. Auch diese Lektüre wird empfohlen.
Es dürfte auch höchste Zeit sein, endlich einmal die dunklen Kapitel aus der Biographie der beiden „Koryphäen“ aufzuschlagen, die dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut den Namen gegeben haben.
Über Paul Ehrlich finden wir auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts folgende Information:
Und das Robert Koch Institut (RKI) bietet folgende Informationen zu seiner Geschichte an:
Diese Darstellungen sind leider etwas lückenhaft, denn es wäre höchst aufschlussreich zu erkennen, was das eigentlich für Personen waren, die durch solche Institutsnamen bis heute in höchsten Ehren gehalten werden.
In diesem Buch „Virus Wahn“ finden sich ausgesprochen erhellende Informationen über die folgenschweren Schwindeleien und Betrügereien von Robert Koch (dort Seite 50 ff.), Louis Pasteur (dort Seite 43, 47 ff.) oder auch den Nobelpreisträger Daniel Carleton Gajdusek (siehe Seite 82 f.).
Wem diese Informationen noch nicht zur Ernüchterung reichen, der kann zur Vertiefung auch auf Quellen wie das eBook „Leuchten der Wissenschaft“: Oftmals Betrüger, bisweilen Mörder – Am Beispiel von Robert Koch, Paul Ehrlich und Emil von Behring“ von Richard A. Huthmacher zurückgreifen.
Ein jeder Frage sich: Was hat es zu bedeuten, dass solche Lügner und Betrüger zu den größten Wegbereitern der modernen Mikrobiologie gehören, die immer und überall mörderische Viren ausgemacht haben, denen man nur mit riesigen Summen an steuergeldfinanzierten Forschungsprojekten und ganzen Bergen an Pillen und Spritzen der Pharmaindustrie beikommen kann.
Da hilft es den Beschuldigten auch nicht, wenn sie sich mit ihrem angeblich blinden Glauben an die „zentralen“ Institutionen und „anerkannte“ Wissenschaftler verteidigen werden.
Alleine schon die erwiesenen Betrügereien von seinerzeit weltweit „anerkannten“ Wissenschaftlern wie Louis Pasteur und Robert Koch haben doch wohl aller Welt deutlich gemacht, welcher Schaden aus einem solchen blinden Glauben an künstlich aufgeblasene „Wissenschaftler“, die offensichtlich aus rein kommerziellen Interessen einem bestimmten Dogma (= eine Krankheit hat eine Ursache und dafür gibt es eine Wunderpille) den Weg bereiten sollten und nur zu diesem Zwecke hoch dekoriert wurden, erwachsen kann.
Es heißt: „Errare humanum est sed diabolicum preservare … Irren ist menschlich, doch einen Fehler zu bewahren, das ist diabolisch“.
In diesem Sinne kann man die beharrliche Weigerung der Beschuldigten, sich mit den unzähligen kritischen Beiträgen gegenüber dieser verhängnisvollen Lockdownpolitik zu befassen, wahrlich nur noch als diabolisch bezeichnen.
Jüngste Äußerungen der Beschuldigten Merkel lassen jedenfalls darauf schließen, dass der gesamte Lockdown nicht auf wissenschaftlich belastbaren Daten, sondern schlicht auf politischen Erwägungen beruht, siehe:
https://www.watergate.tv/who-beendet-pandemie-merkel-macht-weiter/
Zudem möchte ich in diesem Kontext noch auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:
https://www.ink.ag
hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:
youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo
youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo
In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.
Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.
Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wissenschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.
Es könnten noch zahlreiche weitere einführende und einzelne Aspekte des ganzen wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefende Quellen benannt werden, und jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl noch weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht besonders aufschlussreich sind.
Jeder Anzeigeerstatter, der aus den gleichen Gründen Strafanzeige erstatten und zu diesem Zweck diese Anzeige als Vorlage verwenden möchte, mag meine Quellen in seiner eigenen Anzeige um die von ihm favorisierten Quellen ergänzen.
Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit des Lockdowns infolge der angeblichen „Corona-Pandemie“ letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test beruht.
Wer also angesichts obiger Quellen und Erkenntnisse immer noch vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und strafwürdigen Politik.
Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr für möglich gehalten hätte:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/szenarienpapier-covid-19.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Ich habe auch Screenshots von der Webseite des BMI erstellt.
Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):
„4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation
4 a. Worst case verdeutlichen!
Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.
Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:
1) Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
2) „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.
3) Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.
Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929
Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem ein- leuchten.“(Zitat Ende)
Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten sind.
Naomi Kleins o.g. Buch „Die Schock-Strategie“ hat somit schon vor Jahren die menschenverachtenden Methoden beschrieben, zu denen sich die Politik in diesem Land mittlerweile schon offen bekennt? Warum auch nicht, wenn die Staatsanwaltschaften schlafen und sich von der Politik gängeln lassen?
Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende Unterstellung, dass es im Volk „viele“ empathielose Psychopathen geben könnte, die „unbewusst“ und „uneingestanden“ denken könnten:
„so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen“,
„wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde“,
„mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher“
ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.
Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.
Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.
Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:
https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/aktuelles/
abrufbar. Dort heißt es u.a. (Zitat):
!100.000 Sterbefälle in Folge der Regierungsmaßnahmen drohen
Das Bundesinnenministerium schreibt zu COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2, Stand: 7. Mai 2020; Zitat:
„Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben.“
Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen ersten Überblick über die strafrechtlich zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten Corona-Lockdowns zu verschaffen.
Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren“ vom 11.5.2020 verweisen.
Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns waren den hier Beschuldigten somit bestens bekannt, nicht nur auf Grund dieses internen BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den diversen Folgen dieses Lockdowns.
Eine Auswahl dieser Veröffentlichungen liefere ich nachfolgend.
Ich erlaube mir an dieser Stelle noch folgende Anmerkung: Es sollte längst allgemein bekannt sein, Warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige „amtliche“ Quelle zitiert werden können.
Wenn eine „Gesundheitsbehörde“ wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.
Außerhalb der „Mainstream“-Presse werden jedenfalls teilweise schwerste Vorwürfe gegen Bill Gates und die Aktivitäten seiner Stiftung, der Bill & Melinda Gates, erhoben.
Aufschlussreiche Artikel wie „Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung“ des Online-Magazins „multipolar“, siehe
https://multipolar-magazin.de/artikel/der-impfaktivismus-der-gates-stiftung
sind schon seit vielen Monaten im Web zu finden.
Die Politik interessiert das alles freilich nicht, da sie einen Bill Gates bekanntlich bei jeder Gelegenheit hofiert und ihm auch viele Sendeminuten in einer bundesdeutschen Nachrichtensendung einräumt, damit er seine Agenda darlegen kann.
Das ganze Ausmaß negativer gesundheitlicher und auch gesellschaftlicher Folgen der ganzen Lockdown-Politik ist mittlerweile nicht nur absehbar, sondern im Hinblick auf die letzten Monate schon Statistik.
Die hochqualifizierte Einschätzung der o.g. zahlreichen namhaften Experten hätte von den Beschuldigten nicht ignoriert werden dürfen, wenn die Folgen eines Lockdowns – und die hier angegriffenen Regelungen eingeschlossen – so schwerwiegend sind, dass dadurch – unbestreitbar – Leib, Leben und Gesundheit unzähliger Menschen in diesem Lande gefährdet werden.
Es gibt eben wissenschaftlich arbeitende Experten und solche – wie Prof. Drosten und die verantwortlichen Mitarbeiter des RKI – die nachweislich wiederholt vollkommen unwissenschaftlich agiert haben, nicht nur durch die Entwicklung und Verwendung eines nachweislich vollkommen untauglichen PCR-Tests (dazu nachfolgend noch mehr).
Geradezu bezeichnend war auch das – allgemein bekannt gewordene – Bemühen des RKI, die Obduktion von – angeblich – an COVID-19 Verstorbenen zu verhindern.
Das dürfte ein bislang einmaliger Vorgang sein und dürfte nur so zu erklären sein, dass hier unliebsame Wahrheiten unterdrückt werden sollten.
Besonders schwerwiegend ist freilich, dass das RKI jeden Austausch mit kritischen Experten von außerhalb des RKI faktisch ablehnt, jede Kritik ignoriert, was mit dem Leitbild eines ehrbaren Wissenschaftlers unvereinbar ist, vor allem dann, wenn dem RKI vom Bundesgesetzgeber eine so zentrale Rolle bei der Seuchenbekämpfung zuerkannt worden ist.
Eine solche Ignoranz verstößt eklatant gegen das gesetzliche Pflichtenprogramm nach § 1 Abs. 2 S. 1 IfSG, wo es heißt (Zitat):
„Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden….“
Hätten sich das RKI und die Politik – wie es staatlicher Schutzpflicht und dem Pflichtenprogramm des IfSG entspricht – mit den zahlreichen kritischen Expertenmeinungen angemessen auseinandergesetzt, dann wäre – früher oder später – ein heilsamer Moment der Erkenntnis möglich gewesen.
Aber das scheint ja – bis auf den heutigen Tag – gerade nicht erwünscht zu sein.
Das Volk soll offenbar unter allen Umständen, ganz gleich was die Folgen sind, seiner Menschen- und Grundrechte beraubt und geimpft werden, und im Schatten des Lockdowns sollte offenbar der Ausbau des 5G-Netzes so schnell wie möglich vorangetrieben werden, damit wir alle schon bald dauerhaft in einer Welt der „neuen Normalität“, einer NWO, leben „dürfen.
Es ist ja auch höchst bemerkenswert, dass Begriffe wie „Neue Normalität“ schon in der Konferenz „Event 201“ verwendet worden sind, in der die Entwicklungen der Anti-Corona-Politik, so wie wir sie in diesem Jahr erlebt haben, im Grunde schon im Detail vorweggenommen worden sind, siehe YouTube-Video
„Event 201: Corona-Pandemie vom Reissbrett – was bisher übersehen wurde“, abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=zv9J0fKlhA0&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=14&t=10s
(Im Falle der Löschung auf YouTube sicherlich noch auf dem Telegram-Kanal der ExpressZeitung abrufbar)
Auch dieser Umstand erhärtet den Verdacht, dass mit dem Corona-Lockdown im Grunde nur eine generalstabsmäßige geplante Unternehmung, eine Art „industrieller Revolution 4.0“, umgesetzt wird, die weltweit nicht nur der Transformation aller Geselschaften, sondern auch des Menschen dienen soll.
Während der Mittelstand von den Folgen des Lockdowns überall existenziell betroffen, haben die Reichsten der Reichen wirtschaftlich ungemein von dieser inszenierten Fake-Pandemie profitiert. Auch das dürfte längst allgemein bekannt sein.
Damit wir durch die Erwähnung solcher Krisen-Gewinnler aber nicht vom eigentlichen Thema abgelenkt werden, sei an dieser Stelle vorab aus dem – demnächst erscheinenden – Buch „Corona Diktatur“ von Monika-Donner zitiert:
„Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein. Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen.“
Geht es also darum? Der Lockdown sollte vom forcierten 5G-Ausbau ablenken, wobei die Schäden und Gefahren durch die 5G-EMF-Belastung wiederum vom eigentlich Ziel dieses 5G-Ausbaus ablenken können: Die totale Kontrollierbarkeit aller Menschen auf diesem Planeten?
Die Motive werden aufzuklären sein. Die Opfer, die dieser unsägliche Lockdown gefordert hat, verdienen eine Antwort.
II.
Damit kommen wir zu einigen der Folgen des Lockdowns, die die hier Beschuldigten zumindest billigend in Kauf genommen haben, und ich belasse es nachfolgend bewusst bei Fundstellen, die schon bis Mitte Juni 2020 auffindbar waren.
Die hier Beschuldigten wussten also schon zu dieser Zeit, was sie mit ihrer „Anti-Corona-Politik“ anrichten.
DE
Prognose Psychiater Dr. Hans-Joachim Maaz im Artikel vom 17.04.2020
„Wir müssen auch bedenken, dass die emotionale Abreaktion in der Schule, bei der Arbeit und in sozialen Kontakten als Ventile der Erregung zurzeit wegfallen und sich damit mit besonderer Wucht im häuslichen Arrest entladen.“
(Zitat bei 2. Frage)
Diese Prognose hat sich leider bestätigt – Zahlen und Daten:
über eine Studie der TU München:
https://taz.de/Studie-zu-Auswirkungen-der-Coronakrise/!5690324/
10 % der Kinder in Corona-Quarantäne geschlagen, 7 % der Frauen erlebten Gewalt
hier Studie TU München:
https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles/pressemitteilungen/details/36053/
3 % der Frauen Opfer körperlicher Gewalt, 3,6 % Opfer von Vergewaltigung, in 6,5 % aller Haushalte Kinder gewalttätig bestraft
Corona-Initiative Deutscher Mittelstand / CIDM.online – Erhöhung Anzahl bestimmter Gewaltdelikte gegenüber Kindern, Jugendlichen, Frauen in 2020 – Folien 16, 17, 18:
(Stand: 31.05.2020)
Kollateralschäden Kinder/Jugendliche/Frauen:
https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g878b968058_70_22
Kindesmissbrauch:
https://www.n-tv.de/panorama/Corona-Krise-beguenstigt-Kindesmissbrauch-article21858474.html
Saarbrücker Zeitung: Kindesmißhandlungen in Coronakrise:
https://archive.is/YlxPb
DE
Dr. Wolfgang Wodarg
Abbildung „wöchentliche Sterbefallzahlen in DE“: Beginn der Übersterblichkeit mit dem Lockdown
(momentan 6. Beitrag auf „Corona-Panik beenden!“)
Ökonom Prof. Raffelhüschen zu reduzierter Lebenserwartung der Deutschen
DE
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde / dgppn
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2020/soziale-isolation.html
„Zwischenmenschliche Begegnungen stabilisieren die Gesundheit.“
(2. Absatz)
Zahl der Erstdiagnosen schwerer Krankheiten stark zurückgegangen:
Uniklinik Mainz 15 % weniger Herzinfarkte, in einer Hamburger Klinik 50 % weniger Herzinfarkte
(3. Zwischenüberschrift, aktualisiert 12.06.2020)
weltweit
verlorene Lebensjahre USA:
„The lost economic output in the U.S. alone is estimated to be 5 percent of GDP, or $1.1 trillion for every month of the economic shutdown. This lost income results in lost lives as the stresses of unemployment and providing basic needs increase the incidence of suicide, alcohol or drug abuse, and stress-induced illnesses.“
Studie zu verschobenen Operationen weltweit:
https://bjssjournals.onlinelibrary.wiley.com/doi/epdf/10.1002/bjs.11746
USA – Meiden von Krankenhäusern trotz schwerwiegender Erkrankungen:
„…almost half of the respondents reported that they are seeing a 40 percent to 60 percent reduction in admissions for heart attacks; about 20 percent reported more than a 60 percent reduction.“
(6. Absatz)
Großbritannien – 2. und 3. Welle von „nicht-Corona“ Toten wird erwartet:
(Artikel vom 25.04.2020)
The Lancet: allgemein zur Wirkung von Quarantäne (mit vielen weiterführenden Quellen)
https://www.thelancet.com/action/showPdf?pii=S0140-6736%2820%2930460-8
key messages: u. a. Information is key; people who are quarantined need to understand the situation; Effective and rapid communication is essential; Public health officials should emphasise the altruistic choice of self-isolating
World economic forum
„…people who are quarantined are very likely to develop a wide range of symptoms of psychological stress and disorder, including low mood, insomnia, stress, anxiety, anger, irritability, emotional exhaustion, depression and post-traumatic stress symptoms.“
Charité-Rechtsmediziner – Corona-Suizide:
(Artikel vom 18.5.2020)
https://docs.google.com/presentation/d/1M-tZ2rxnxv8vCMmX5NwuxeYnNBdfg3lOdZ3Z-rTWluQ/present#slide=id.g89f3508c3a_16_0
Quelle: cidm.online
Tichys Einblick: Suizide in Berlin (gleiche Daten wie auf cidm.online) – https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/suizide-in-berlin-steigen-im-ersten-quartal-drastisch/
Interview mit Charité Rechtsmediziner Michael Tsokos:
https://www.focus.de/gesundheit/news/rechtsmediziner-mahnt-michael-tsokos-wir-werden-eine-psycho-soziale-pandemie-erleben_id_11988295.html
nochmal Michael Tsokos, bei Epoch Times: Suizide im Angesicht von Corona:
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/suizid-im-angesicht-von-corona-mir-reicht-es-corona-staat-ohne-mich-a3240316.html
Nochmal ein Bericht ohne Quellen – Watergate TV: Zahl der Suizide durch Coronakrise steigt: https://www.watergate.tv/zahl-der-suizide-durch-corona-krise-steigt/
Studie zu steigender Selbstmordrate in Zeiten einer Rezession (am Beispiel Griechenland in den Jahren 1983-2012)
https://bmjopen.bmj.com/content/bmjopen/5/1/e005619.full.pdf
Krankenhaus in Californien – so viele Suizid-Versuche in 4 Wochen, wie ansonsten in 1 Jahr
https://abc7news.com/suicide-covid-19-coronavirus-rates-during-pandemic-death-by/6201962/
DE
BIP -2,2 % 1. Quartal 2020
https://service.destatis.de/DE/vgr_dashboard/bip_vj.html
deutsche Exporte -31,1 % gegenüber April 2019
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/06/PD20_206_51.html
diverse Statistiken zu wirtschaftlichen Auswirkungen
https://www.welt.de/wirtschaft/article209687955/Corona-Massnahmen-brachten-mehr-als-17-Millionen-Deutsche-in-Not.html
international
(aktualisiert 12.06.2020)
DE
https://www.arbeitsagentur.de/news/arbeitsmarkt-2020
Arbeitslosenquote steigt auf 6,1 %; gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 577.000 erhöht
international
USA Arbeitslosenquote auf Rekordniveau (sinkt momentan leicht)
DE
Die Hälfte aller Tafeln in Deutschland schließt
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/tafeln-corona-lebensmittel-1.4864489
(Artikel vom 2.04.2020)
weltweit
UN
(Artikel vom 22.04.2020)
International
Europol-Bericht zu sprunghaftem Anstieg von Kindesmissbrauch im Netz!!!
Von rund einer Million Hinweisen ist europaweit die Rede. Sehr erschreckende Grafiken insbesondere auf S. 6-10 des Berichts.
DE
(Artikel vom 20.6.2020)
DE
Telefonseelsorge:
https://www.katholisch.de/artikel/25095-corona-krise-deutlich-mehr-anrufe-bei-der-telefonseelsorge
„Viele Beratungsstellen berichten derzeit von bis zu 50 Prozent mehr Anrufen als an normalen Tagen.“
Kompetenznetz Public Health COVID-19:
„Dieses Papier befasst sich auf der Grundlage eines Rapid Reviews mit dem Mortalitätsrisiko älterer Menschen in sozialer Isolation unter ‚normalen‘ Alltagsbedingungen oder in selbst wahrgenommener Einsamkeit; diesbezügliche Studienergebnisse mit spezifischem Bezug auf die Corona-Pandemie gibt es noch nicht.“
„Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche („Rapid Review“) zum Einfluss von Einsamkeit und sozialer Isolation auf das Auftreten von kardiovaskulären Risikofaktoren und Erkrankungen.“
DE
Postbank/Smava-Studie:
17 Mio. Deutsche in finanzieller Not; für 6,8 % der 30-39-jährigen Existenzbedrohung; jede dritte Familie Vermögenseinbußen etc.
(Artikel vom 16.6.2020)
Hier tagesaktueller Smava-Corona-Lagebericht zu finden:
https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/
DE
Kurzarbeit:
https://www.smava.de/ueber-smava/corona-lagebericht/
11,72 Mio von März – 27.5.2020 (während großer Rezession 2008/09 „nur“ 3,3 Mio.)
DE
Tafeln
https://deutsch.rt.com/gesellschaft/103622-massive-corona-kollateralschaden-existenznot-isolation/
„Wir haben in den letzten Wochen eine neue Form der Not erlebt: Es kommen vermehrt jüngere Menschen, die bis vor kurzem überhaupt nicht auf die Tafeln angewiesen waren und nun vor Erleichterung weinen, weil sie etwas zu essen bekommen und ihre Kühlschränke wieder füllen können.“
Hoffentlich gibt es alsbald auch Studien zu den gesundheitlichen Schäden, die während des Lockdowns durch diese abstruse Maskentragungspflicht kausal verursacht worden sind.
Alarmierende Studien und Berichte zu den schädlichen Folgen des Maskentragens gibt es genügend, siehe u.a.:
https://www.aerzteklaerenauf.de/masken/index.php
Sommer 2019 hätten die Menschen jeden schallend ausgelacht, der wegen der letzten, längst abgeklungenen Wintergrippewelle die Notwendigkeit verkündet hätte, dass wir doch besser alle mit einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den öffentlichen Raum geistern sollten.
Diese und weitere Folgen waren – wenn natürlich auch nicht konkret, so doch jedenfalls im Grundsätzlichen – absehbar, wenn man das Wirtschafts- und Kulturleben über Monate hinweg letztlich ohne jeden rechtfertigenden Grund gegen die Wand fährt. Dies gilt umso mehr, als die o.g. Analyse des BMI-Gutachters Kohn allgemein bekannt geworden ist. Die Verantwortlichen haben sie also zumindest billigend in Kauf genommen, und da der Infektionsschutz nur vorgeschoben war, geschah dies aus niederen Motiven, deren genaue Erhellung Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist.
Angesichts der Vielgestaltigkeit der Folgen des Lockdowns wird es einer Staatsanwaltschaft kaum Mühe bereiten, die jeweiligen (Tat-)Folgen des Lockdowns unter die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände zu subsumieren.
Man hat das Lebensglück, die Gesundheit, das Leben und die wirtschaftliche Existenzgrundlage unzähliger Menschen in diesem Lande zerstört, oft mit irreversiblen Folgen.
Doch egal, zu welcher Haltung sich eine Behörde auch durchringen mag, ob sie sich politischen Druck beugen wird oder nicht:
Das gegenwärtige Manipulationsgeschehen wird trotz seiner zunächst überwältigend erscheinenden Dimension – Geschichtsbücher der Zukunft werden diese wohl als größte Irrationalität des Jahrhunderts und als gespenstische Pandemie der Lüge verzeichnen – zur Folge haben, dass sich eine Vielzahl an Menschen wieder zu einer selbstbestimmten Position mit Würde und Rückgrat aufrichten wird. Gerade in Angesicht des aktuell erlebten Versuchs von Entmündigung, irrationaler Bevormundung und existenzieller Bedrohung werden sich im Menschen Qualitäten entwickeln, die man von institutioneller und medialer Seite zu unterdrücken versuchte.
Viele Menschen reifen gerade zu einem eigenständigen Urteilsvermögen gegenüber medialen, politischen und „wissenschaftlichen“ Autoritäten heran, die sie bislang nicht hinterfragt haben. Jedem Einzelnen ist es in dieser Auseinandersetzung freigestellt, auf welche Seite der Geschichte er sich stellen möchte. In der Wahl ist der Mensch bekanntlich vollkommen frei. Im Tragen der Folgewirkungen seiner Wahl dann eben ganz und gar nicht mehr.
Denn das darf nicht vergessen werden:
In diesem Land leben aktuell ca. 83 Millionen Menschen.
Für diese Politiken und mediale Fehlberichterstattung sind letztlich nur ein paar tausend Menschen verantwortlich.
Alle Macht geht vom Volke aus, das ist die Wahrheit, die Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG zwar ausgesprochen wird, im politischen Alltag aber nicht berücksichtigt wird.
Wenn die Menschen in diesem Lande sich wieder an diese Wahrheit erinnern können und auch daran, dass 83 Millionen ein wenig mehr ist als z.B. 10 oder 20 Tausend, dann kann es schnell gehen mit den notwendigen Impulsen für grundlegende Veränderungen.
Die Menschen in diesem Lande brauchen keine „Impfpflichten“, der man mit diesem Lockdown den Weg bereitet hat.
Denn wir haben es ja seit Juni 2020 schwarz auf weiß:
„Die Corona-Pandemie endet, wenn ein IMPFSTOFF für die Bevölkerung zur Verfügung steht.“
Das lässt sich dem Eckpunktepapier zum Konjunkturpaket vom 03.06.2020, dort auf Seite 14, Punkt 53 – entnehmen, herunterzuladen direkt vom Internetauftritt des Bundesfinanzministeriums.:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Eine – hier ohnehin nicht gegebene – „Pandemie“ endet normalerweise aus medizinischer Perspektive dann, wenn sich keine nennenswerte Anzahl an Ansteckungen mehr ergibt.
Nach dem Willen der Bundesregierung soll die „Pandemie“ aber erst mit Verfügbarkeit eines Impfstoffs enden.
Wird hier nicht in Wahrheit das ganze Volk erpresst? Die Aussage ist doch so eindeutig wie sie nur sein kann: Freiheit gibt es nur noch im Tausch gegen eine Impfung??
Wann hat es das in der Menschheitsgeschichte schon einmal gegeben?
Besonders verwerflich ist in diesem Kontext, das schon seit Juni 2020 bekannt ist, welche „Mittel“ als „Impfstoffe“ gegen das SARS-CoV2-Virus eingesetzt werden würden.
„Unter den zehn bereits in klinischer Prüfung befindlichen Covid-19-Impfstoffen enthalten — nach Auskunft der WHO vom 2. Juni 2020 (1) — vier Kandidaten rekombinante RNA und ein Kandidat DNA-Plasmide. Dabei werden unterschiedliche Technologien angegeben, wie das rekombinante genetische Material in die menschlichen Zellen eingebracht werden soll.“
https://www.rubikon.news/artikel/die-pandemie-industrie
Dort in Fußnote 1 mit Verweis auf:
https://www.who.int/publications/m/item/draft-landscape-of-covid-19-candidate-vaccines
Weiter heißt es in diesem Rubikon Artikel (Zitat):
„Rekombinante RNA, welche in die menschlichen Zellen eingebracht wird, verändert dort die genetischen Prozesse und ist sehr wohl auch als genetische Modifizierung der Zelle beziehungsweise des Organismus einzuordnen, denn genetische Modifizierung beschränkt sich eben nicht auf eine direkte Veränderungen der DNA. Menschen werden durch diese „Impfungen“ also genetisch modifiziert, auch wenn der Gesetzgeber bei der Definition von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) die Anwendung dieser Bezeichnung für Menschen selbst ausgenommen hat (2).
Das ist geschehen, um Widerstände seitens Menschenrechts-Aktivisten zu vermeiden, obwohl gleiche Eingriffe bei Tieren dazu führen würden. Auch Menschen werden ja in besonderen Fällen, beispielsweise bei genetisch bedingten Erkrankungen, bereits genetisch verändert. Solche Veränderungen laufen als „Gentherapie“ und sind gesetzlich mit hohen Hürden versehen, zum Beispiel Zolgensma (3).
Weiterhin besteht bei genetischen Modifizierungen immer das Risiko, dass diese auch die Keimzellen einbeziehen könnten.
Eine Keimbahnveränderung, also vererbbare genetische Modifikationen, sind menschenrechtlich bisher tabu.
Die Teilnehmer an der klinischen Erprobung (4) der neuen genetischen „Impfstoffe“ müssen sich deshalb auch zu strengen Maßnahmen der Schwangerschaftsverhütung verpflichten. Bei den durch Panikmache uns aufgedrängten „Gen-Impfungen“ hat außerdem eine Lobby rechtzeitig dafür gesorgt, dass die geplanten Massenimpfungen mit rekombinanten Erbinformationen — schon zur Verbesserung der Akzeptanz — nicht als „Gentherapie“ (5) bezeichnet werden, obwohl sie es natürlich sind.“
Im Übrigen vermeide ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Quellenangaben des vorgenannten Rubikon-Artikels.
Es war somit schon seit Monaten zu befürchten, dass es im Rahmen der aktuellen Impfkampagne zum größten Feldversuch aller Zeiten kommen würde,mal abgesehen vom Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes, das ebenfalls einem Experiment an Mensch und Natur von vergleichbarer Tragweite entsprechen dürfte, siehe hierzu ganz aktuell:
Der „Mobilfunk-Drosten“ nun endlich rechtsgültig verurteilt
Aber das nur am Rande. Bei so viel Völkermord-Tatverdacht weiß man ja schon gar nicht mehr wo man anfangen soll. Es wäre halt gut gewesen, wenn Sie zur rechten Zeit gegen die hier Beschuldigten vorgegangen wären. So gesehen müssen Sie fortan mit dem Wissen weiterleben, dass Ihr Schweigen und Ihre Untätigkeit Vieles von dem, was ich hier vortrage, erst möglich gemacht hat.
Aber zurück zu Thema:
Der Nürnberger Kodex, siehe
https://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Kodex
fasst im Grunde nur grundsätzliche ethische Maßstäbe zusammen, deren Verletzung uns in das Völkerstrafrecht führt und insbesondere unter die einleitend genannten Normen des VStGB subsumiert werden kann.
Wie können Sie als Ermittlungsbehörde einem solchen Treiben tatenlos zusehen??
Gerade Sie hätten sich doch die Frage stellen müssen:
Ist die Verabreichung des von Ihnen gegen das SARS-CoV2-Virus entwickelten Mittels unter Berücksichtigung der bereits bekannten Daten über Nebenwirkungen und Folgeschäden mit den Vorgaben des Nürnberger Kodex vereinbar?
Ist Ihre Informationspolitik unter Berücksichtigung dieser Datenlage mit dem Nürnberger Kodex vereinbar?
Es gibt täglich neue alarmierende Meldungen aus aller Welt zu den Nebenwirkungen dieser Impfstoffe. Alleine hiermit könnte man problemlos hunderte Seiten füllen.
Sehen sich bitte nur mal die folgenden impfkritischen Fundstellen an:
youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s
https://t.me/AnwaelteFuerRechtUndFreiheit/3047
https://t.me/Dr_Heinrich_Fiechtner/1501
Und hier die Information eines aktuellen Flyers über „Die Neue Corona-Impfung“, abrufbar unter:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/A4_Impfflyer_Hockertz.pdf
Dort heißt es (Zitat):
„Die neue Corona-Impfung
Prof. Dr. Hockertz erklärt viele, teils ernüchternde Hintergründe und Fakten zum kommenden Impfstoff, den die Bundesregierung bereits ab 15.12.2020 zum Einsatz bringen will. Wir haben das gesamte Interview (https://youtu.be/RJue8CKkD8M) aus der Sendung PUNKT.Preradovic transkribiert und hier einige Kernaussagen zusammengefasst:
Prof. Dr. Hockertz:
studierte Biologie in Hannover (Diplom 1985 . Promotion 1988). Danach habilitierte er sich an der Universität Hamburg für die Fächer Toxikologie und Pharmakologie. Von 1986 bis 2001 forschte er in der Fraunhofer-Gesellschaft Hannover, außerdem war er Mitglied der Fraunhofer-Arbeitsgruppe für Toxikologie und Umweltmedizin in Hamburg. Von 2000 bis 2001 war
er Privatdozent für Toxikologie und Pharmakologie an der Universität Hamburg und von 2001 bis 2004 Professor (C3) für Molekulare Immuntoxikologie. Von 2000 bis 2004 arbeitete er beim Institut für Experimentelle und Klinische Pharmakologie und Toxikologie des Universitätskrankenhauses Eppendorf. In den Jahren 2003 und 2004 war Stefan Hockertz Direktor dieses Instituts.
Wie funktioniert die mRNA Impfung?
Herr Prof. Hockertz erklärt dazu:
Solche Expertenmeinungen und alarmierenden Berichte aus Deutschland und aus aller Welt können auch Ihnen unmöglich entgangen sein.
Warum haben Sie die aktuelle Impfkampagne also nicht schon längst zum Anlass genommen die Ermittlungen aufzunehmen.
Diese Frage stellt sich unabhängig davon, ob Impfungen – so wie es Köhnlein/Engelbrecht in dem o.g. Buch „Virus-Wahn“ darlegen – überhaupt irgendeinen Nutzen haben, der die mit ihnen verbundenen Risiken rechtfertigen könnte.
Mir selbst sind im Kontext mit den aktuell eingesetzten „Impfstoffen“ (bloß unterstellt, dass diese Bezeichnung angemessen ist) u.a. folgende Fragen gekommen:
1.
Ist es korrekt, dass eine bedingte Markzulassung des COVID-19 mRNA-Impfstoffes nicht erfolgte, sondern nur die vorübergehende Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zugelassen wurde (Notfallzulassung)?
2.
Ist es zutreffend, dass Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe neben Spike-Proteinen unter anderem auch Syncytin-homologe Proteine enthalten, die bei Säugetieren, wie dem Menschen, wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung der Placenta – und damit für die Fruchtbarkeit – darstellen?
3.
Enthalten Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe Polyethylenglykol (PEG)? Falls ja, in welcher Konzentration?
4.
Werden in der Packungsbeilage der „Impfstoff“-Hersteller vollständig und abschließend alle Inhaltsstoffe des COVID-19 mRNA-Impfstoffes genannt, also auch die Inhaltsstoffe, die nicht deklarationspflichtig sind?
Falls nicht, so wäre aufzuklären, welche der Inhaltsstoffe, die nicht in der Packungsbeilage genannt werden, dem Impfstoff gleichwohl zugesetzt worden sind.
In diesem Kontext wäre auch zu erhellen, ob mit dem „Impfvorgang“ – ggf. auch über die Spritze oder die Nadel – auch Nanobots verabreicht worden sind. Falls dies der Fall wäre, müsste aufgeklärt werden, welche Funktion diese Nanobots zu erfüllen haben.
5.
Kam bei der Entwicklung des Covid 19-Impfstoffs und der ihm zugrundeliegenden mRNA-Technologie eine Zelllinie zum Einsatz, die aus der Niere abgetriebener Kindesr gewonnen wurde.
6.
Muss der SARS-CoV2-Impfstoff bei minus 70 Grad oder vergleichbaren Tiefsttemperaturen gelagert werde? Wenn ja: Warum?
7.
Nach meiner Information wird mit einer mRNA-Impfung die genetische Information (der Bauplan) für bestimmte Teile (Proteine) des Virus gespritzt. Im Körper erfolgt sodann die Herstellung (Synthese) von Virus-Proteinen, gegen die der Mensch Antikörper zum Schutz vor der Krankheit bilden soll.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich für mich folgende Fragen, die ich nachfolgend unter Ziff. 9 noch ergänzen werde:
Wann hört der Körper auf, die Virus Proteine herzustellen? Oder ist hierüber nichts bekannt? Wird der Körper also ggf. dauerhaft Virus-Proteine herstellen?
8.
In diesem Kontext bitte ich insbesondere auch darum, den Verdacht der Immunologin und Molekularbiologin Prof. Dolores Cahill Stellung aufzuklären, wonach COVID-19 Geimpfte Monate nach der mRNA-Impfung sterben werden.
Prof. Chahill erklärt in dem Video
vimeo.com/496720078
anhand der Studie “Immunisierung mit SARS-Coronavirus-Impfstoffen führt nach Injektion mit wildem SARS-Virus zu schwerer Immunerkrankung der Lungen“, warum mRNA-Impfstoffe mit extremen Risiken verbunden seien.
Wenn die Geimpften einige Monate nach der Impfung mit wilden Coronaviren in Kontakt kämen, dann würde ihr Immunsystem in vielen Fälle mit einem tödlichen Zytokinsturm reagieren, eben weil die Impfstoff-mRNA die Körperzellen gentechnisch so modifiziere, dass sie das Spike-Protein des Coronavirus produzieren würden. Wenn dann später ein neues Coronavirus das Immunsystem aktiviere erkenne das Immunsystem die selbst produzierten Spike-Proteine als Gefahr und starte einen Großangriff gegen die eigenen Körperzellen. Als Folge würden die Geimpften einen septischen Schock mit multiplem Organversagen erleiden, was in der Regel mit dem Tod ende.
Sind diese Bedenken von Prof. Cahill unbegründet? Wenn ja, warum?
9.
Meine abschließenden Fragen ergeben sich aus Aussagen der französischen Genetikerin Dr. med. Alexandra Henrion-Caude, ehem. Direktorin des nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung, Inserm, die in dem o.g. Video äußert, dass die Öffentlichkeit vor der Impfung über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren aufgeklärt werden müsse.
Sie verweist auf die Schlussfolgerungen aus der Studie “Informierte Einwilligung der Teilnehmer an der COVID-19 Impfstoff-Studie zum Risiko einer Verschlimmerung der klinischen Erkrankung” und deren klinische Implikationen: Das spezifische und signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) hätte den Versuchspersonen offengelegt werden müssen – sowohl jenen, die sich derzeit in Impfstoff-Studien befinden, wie auch jenen, die für die Studien rekrutiert werden.
Ebenso müssten die zukünftigen Patienten nach der Zulassung des Impfstoffs aufgeklärt werden. Diese Offenlegung müsse an prominenter Stelle und unabhängig erfolgen, um den Standard der medizinischen Ethik für das Verständnis und eine informierte Einwilligung der Patienten zu erfüllen.
Ihrer Ansicht nach würden mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern machten sie zu einer tödlichen Gefahr! Es gelte also zu klären, ob sich hinter dem Begriff “Impfstoff” ein biologisches Waffensystem verberge. In jedem Fall würden die Impfstoff-Hersteller, die WHO und ihre Ableger in den nationalen Behörden versuchen, die Nebenwirkungen (aus militärischer Sicht: Hauptwirkungen) der mRNA-Impfung auf ein mutiertes Virus abzuschieben.
Von daher wäre aufzuklären,
a)
wann und in welcher Form die Impfstoffhersteller die Öffentlichkeit – an prominenter Stelle – vor (!) der Impfung bzw. vor dem Beginn der Impfkampagne über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren informiert haben,
b)
ob es zutrifft, dass mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern sie vielmehr zu einer tödlichen Gefahr machen können,
c)
ob es Überlegungen gibt, für die Nebenwirkungen von mRNA-Impfungen ggf. Virus-Mutationen verantwortlich zu machen,
d)
ob gegenüber den Versuchspersonen das signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) offengelegt worden ist, also sowohl gegenüber jenen, die sich in Impfstoff-Studien befanden als auch gegenüber jenen, die sich derzeit noch in Impfstoff-Studien befinden und aktuell für diese Studien rekrutiert werden.
10.
Darf Ihr Impfstoff gegen das SARS-CoV2-Virus unter Berücksichtigung der CDC- und FDA-Standards überhaupt als „Impfstoff“ bezeichnet werden?
Nach diesen Standards darf man nur dann von einem Impfstoff sprechen, wenn dieser bei der Person, die ihn erhält, eine Immunität erzeugt und zudem eine weitere Übertragung (des Virus) verhindert, siehe hierzu u.a.:
https://t.me/deutschlandstehtauf/160
Wenn die aktuell eingesetzten Mittel aber keine Impfstoffe sind, was sind sie dann? Mit anderen Worten: Wie wirken diese Mittel im Körper des Menschen und welche Bezeichnung wäre angesichts dieser Wirkung angemessen?
11.
Haben sich die Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter der „Impfstoff“-Hersteller auch selbst mit Ihrem „Impfstoff“ impfen lassen? Wenn nicht: warum nicht?
12.
Nach täglich aktualisierten Listen von weltweit gemeldeten Impfschäden besteht Grund zu der Annahme, dass die gegen das SARS-CoV2 verabreichten „Impfstoffe“ bzw. Mittel bereits in vielen Fällen mit schweren und schwersten Folgeschäden verbunden waren, insbesondere auch zu einem Ableben der Geimpften geführt haben.
Von daher ist aufzuklären, ob die gegen das SARS-CoV2-Virus eingesetzten „Impfstoff“ kausal für die Entstehung von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Ableben des Geimpften verantwortlich waren.
In diesem Kontext ist aufzuklären: Wie wurden diese Nebenwirkungen und Folgeschäden von den Herstellerfirmen und von staatlichen Stellen statistisch erfasst?
Wo sind Ihre Statistiken veröffentlicht worden bzw. abrufbar?“
Nach welchen Kriterien wurde Impfschäden in diese Statistiken aufgenommen oder auch nicht aufgenommen?
Sind diese Kriterien sachgerecht oder willkürlich?
Wie auch immer die Auskunft der verantwortlichen Politiker, Impfstoffhersteller und Bundesbehörden ausfallen wird, wir halten fest:
Es steht keinem Menschen auf Erden zu, auf diese Art und Weise – mit solchen Mitteln – in den Schöpfungsplan und die Genetik von Menschen einzugreifen.
Wer – wie Bill Gates – durch seine öffentlichen Erklärungen den Eindruck erweckt, als hätte er ein erstes Eigentumsrecht an dem Körper aller Menschen dieser Erde, so dass er auch einseitig bestimmen könne, wann alle Menschen dieser Erde wieder eine „Normalität“ (nach seinen verquerten Vorstellungen freilich) erleben dürfen, offenbart damit eine größenwahnsinnige und geradezu satanische Anmaßung.
Gott hat die Schöpfung gemacht, nicht dieser anmaßende Vollpfosten mit Namen Bill Gates, der bekanntlich viele Jahre lang nicht einmal sein eigenes Betriebssystem vor Viren(-Programmen) schützen konnte.
Wer hat ihn legitimiert für die Menschheit zu sprechen oder der Menschheit sogar seinen Willen aufzuzwingen. Dr. Seltsam aus Kubricks Film „Dr. Seltsam oder wie ich lernte die Bombe zu lieben“ scheint seine reale Entsprechung gefunden zu haben.
Die ganze Teufelei dieser unsäglichen Impfkampagne wird auch dadurch unter Beweis gestellt , dass von allem Anfang – erklärtermaßen – ein Spiel mit der Angst der Menschen betrieben wurden ist (siehe o.g. offizielles BMI-Papier, das ganz offen von „gewünschter Schockwirkung“ spricht), um solchen Impfstoffen eine gesellschaftliche Akzeptanz vermitteln zu können.
Man könnte einfach noch den Text im Umfange von ganzen Bibliotheken in die Begründung dieser Anzeige einbauen, so viel Unrecht und Elend ist durch die hier beschuldigten Personen über die Menschen in diesem Lande gebracht worden.
Aber letztlich muss jeder Versuch scheitern die ganze Dimension dieser hybriden Kriegsführung gegen die Menschen in diesem Lande angemessen in Worte zu fasse.
C)
Auf der Homepage des Generalbundesanwalts
wird die Öffentlichkeit darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).
Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):
„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“
Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.
Ohne ersparen Sie den Menschen und mir bitte die schon so oft bemühte Rede, Ihre Behörde wäre – entgegen den eindeutigen gesetzlichen Vorgaben und Ihrer eigenen Selbstdarstellung – für solche schwersten Straftaten nicht zuständig.
Es ist beabsichtigt diese Strafanzeige öffentlich zu machen. Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen. Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.
Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.
Wenn sich der Generalbundesanwalt – entgegen der eindeutigen Rechtslage – nicht für zuständig halten sollte, so wird um eine nachvollziehbare Begründung darum gebeten, warum er sich nicht für zuständig hält.
Zudem wird in diesem Falle um Abgabe an die aus seiner Sicht zuständige Behörde und entsprechende Abgabenachricht geben.
Wenn Ihre Behörde die Ermittlungen verweigert, dann könnten die Menschen zu dem Schluss kommen, dass Sie die Verantwortlichen in Schutz nehmen möchten, auch um den Preis einer Strafvereitelung im Amt, und damit letztlich zu den Hauptverantwortlichen der Folgen der Lockdown-Politik gezählt werden müssen.
Abschließend noch eine Bitte:
Bevor Sie wegen Ihrer bisherigen Untätigkeit und damit wegen Ihres eklatanten Versagens und Ihrer Mitverantwortung für alle Folgen des Lockdowns zurücktreten, Herr Dr. Frank, sollten Sie sich noch selbst wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände anzeigen.
Sie sollten Ihr Amt unverzüglich an einen Juristen übergeben, der das Recht höher stellt als die Gefolgschaft gegenüber einer Politiker-Kaste und einer Agenda, die an Menschenverachtung wohl kaum noch zu übertreffen ist.
Vor der Strafverfolgung der Justiz werden Sie sich ggf. noch schützen können, aber Gott werden Sie nicht vorbeikommen, Herr Dr. Frank. Seinem Urteil werden Sie nicht entgehen.
Aus dieser Gewissheit schöpfe ich meinen Trost: dieser ganze Lockdown-Wahnsinn, der einer satanischen Agenda zu entsprechen scheint, wird nicht das letzte Wort sein.
Um es mit den Worten von Shakespeares aus der Komödie „Maß für Maß“ zu sagen:
„Doch der Mensch, der stolze Mensch,
gekleidet in ein wenig kurze Amtsgewalt,
verkennt, was ihm am nächsten ist
(seine Seele), und wie ein wütender Affe,
spielt er solch irre Faxen vor dem hohen Himmel,
dass die Engel weinen, die mit unserer Milz
sich alle sterblich lachen würden.“
In diesem Sinne: Tun und Unterlassen Sie, was Sie tun müssen.
Der liebe Gott wird es – so glaube ich – sicherlich genauso handhaben, ob Sie nun daran glauben oder nicht, wird IHN wohl kaum interessieren.
Hochachtungsvoll
Unterschrift
(Vorlage zur freien Verwendung)
Susanne und Felix Musterfamilie
Musterstr. 111
11111 Musterstadt
An
BioNTech SE
z.Hd. der Geschäftsführung
an der Goldgrube 12
55131 Mainz
Per Mail: service@biontech.de
Bitte um Auskunft zu Ihrem Impfstoff gegen das SARS-CoV2-Virus
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte höflichst darum, mir die Packungsbeilage des COVID-19 mRNA-Impfstoffes in deutscher Sprache per Mail in PDF an meine im Briefkopf angegebene Mailadresse zu übermitteln oder mir einen Link mitzuteilen, unter welchem diese Packungsbeilage in deutscher Sprache abgerufen werden kann.
Ferner bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1.
Ist es korrekt, dass eine bedingte Markzulassung des COVID-19 mRNA-Impfstoffes nicht erfolgte, sondern nur die vorübergehende Anwendung eines nicht zugelassenen Impfstoffs zugelassen wurde (Notfallzulassung)?
2.
Ist es zutreffend, dass Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe neben Spike-Proteinen unter anderem auch Syncytin-homologe Proteine enthalten, die bei Säugetieren, wie dem Menschen, wesentliche Voraussetzung für die Ausbildung der Placenta – und damit für die Fruchtbarkeit – darstellen?
3.
Enthalten Ihre COVID-19 mRNA-Impfstoffe Polyethylenglykol (PEG)? Falls ja, in welcher Konzentration?
4.
Werden in Ihrer Packungsbeilage vollständig und abschließend alle Inhaltsstoffe Ihres COVID-19 mRNA-Impfstoffes genannt, also auch die Inhaltsstoffe, die nicht deklarationspflichtig sind? Falls nicht, so bitte ich um Angabe der Inhaltsstoffe, die nicht in der Packungsbeilage genannt, aber dem Impfstoff gleichwohl zugesetzt worden sind.
5.
Zudem bitte ich um Auskunft, ob der Entwicklung des Covid 19-Impfstoffs und der ihm zugrundeliegenden mRNA-Technologie eine Zelllinie zum Einsatz kam, die aus der Niere abgetriebene/r Kindes/r gewonnen wurde.
6.
Muss der SARS-CoV2-Impfstoff bei minus 70 Grad oder vergleichbaren Tiefsttemperaturen gelagert werde? Wenn ja: Warum?
7.
Nach meiner Information wird mit einer mRNA-Impfung die genetische Information (der Bauplan) für bestimmte Teile (Proteine) des Virus gespritzt. Im Körper erfolgt sodann die Herstellung (Synthese) von Virus-Proteinen, gegen die der Mensch Antikörper zum Schutz vor der Krankheit bilden soll.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich für mich folgende Fragen, die ich nachfolgend unter Ziff. 9 – mit weiteren Vorhaltungen – noch ergänzen werde:
Wann hört der Körper auf, die Virus Proteine herzustellen? Oder ist hierüber nichts bekannt? Wird der Körper also ggf. dauerhaft Virus-Proteine herstellen?
8.
In diesem Kontext bitte ich insbesondere auch darum, zu dem Verdacht der Immunologin und Molekularbiologin Prof. Dolores Cahill Stellung zu beziehen, wonach COVID-19 Geimpfte Monate nach der mRNA-Impfung sterben werden.
Prof. Chahill erklärt in dem Video
vimeo.com/496720078
anhand der Studie “Immunisierung mit SARS-Coronavirus-Impfstoffen führt nach Injektion mit wildem SARS-Virus zu schwerer Immunerkrankung der Lungen“, warum mRNA-Impfstoffe mit extremen Risiken verbunden seien.
Wenn die Geimpften einige Monate nach der Impfung mit wilden Coronaviren in Kontakt kämen, dann würde ihr Immunsystem in vielen Fälle mit einem tödlichen Zytokinsturm reagieren, eben weil die Impfstoff-mRNA die Körperzellen gentechnisch so modifiziere, dass sie das Spike-Protein des Coronavirus produzieren würden. Wenn dann später ein neues Coronavirus das Immunsystem aktiviere erkenne das Immunsystem die selbst produzierten Spike-Proteine als Gefahr und starte einen Großangriff gegen die eigenen Körperzellen. Als Folge würden die Geimpften einen septischen Schock mit multiplem Organversagen erleiden, was in der Regel mit dem Tod ende.
Sind diese Bedenken von Prof. Cahill unbegründet? Wenn ja, warum?
9.
Meine abschließenden Fragen ergeben sich aus Aussagen der französischen Genetikerin Dr. med. Alexandra Henrion-Caude, ehem. Direktorin des nationalen Instituts für Gesundheit und medizinische Forschung, Inserm, die in dem o.g. Video äußert, dass die Öffentlichkeit vor der Impfung über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren aufgeklärt werden müsse.
Sie verweist auf die Schlussfolgerungen aus der Studie “Informierte Einwilligung der Teilnehmer an der COVID-19 Impfstoff-Studie zum Risiko einer Verschlimmerung der klinischen Erkrankung” und deren klinische Implikationen: Das spezifische und signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) hätte den Versuchspersonen offengelegt werden müssen – sowohl jenen, die sich derzeit in Impfstoff-Studien befinden, wie auch jenen, die für die Studien rekrutiert werden.
Ebenso müssten die zukünftigen Patienten nach der Zulassung des Impfstoffs aufgeklärt werden. Diese Offenlegung müsse an prominenter Stelle und unabhängig erfolgen, um den Standard der medizinischen Ethik für das Verständnis und eine informierte Einwilligung der Patienten zu erfüllen.
Ihrer Ansicht nach würden mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern machten sie zu einer tödlichen Gefahr! Es gelte also zu klären, ob sich hinter dem Begriff “Impfstoff” ein biologisches Waffensystem verberge. In jedem Fall würden die Impfstoff-Hersteller, die WHO und ihre Ableger in den nationalen Behörden versuchen, die Nebenwirkungen (aus militärischer Sicht: Hauptwirkungen) der mRNA-Impfung auf ein mutiertes Virus abzuschieben.
Von daher bitte ich um Auskunft,
a)
wann und in welcher Form Sie die Öffentlichkeit – an prominenter Stelle – vor (!) der Impfung bzw. vor dem Beginn der Impfkampagne über die lebensgefährlichen Risiken der mRNA-Impfstoffe für Senioren informiert haben,
b)
ob es zutrifft, dass mRNA-Impfungen nicht vor Coronaviren schützen, sondern sie vielmehr zu einer tödlichen Gefahr machen können,
c)
ob es Überlegungen gibt, für die Nebenwirkungen von mRNA-Impfungen ggf. Virus-Mutationen verantwortlich zu machen,
d)
ob gegenüber den Versuchspersonen das signifikante Risiko von COVID-19-Antikörper abhängiger Abwehrverstärkung (Antibody-dependent enhancement, ADE) offengelegt worden ist, also sowohl gegenüber jenen, die sich in Impfstoff-Studien befanden als auch gegenüber jenen, die sich derzeit noch in Impfstoff-Studien befinden und aktuell für diese Studien rekrutiert werden.
10.
Darf Ihr Impfstoff gegen das SARS-CoV2-Virus unter Berücksichtigung der CDC- und FDA-Standards überhaupt als „Impfstoff“ bezeichnet werden?
Nach diesen Standards darf man nur dann von einem Impfstoff sprechen, wenn dieser bei der Person, die ihn erhält, eine Immunität erzeugt und zudem eine weitere Übertragung (des Virus) verhindert, siehe hierzu u.a.:
https://t.me/deutschlandstehtauf/160
Wenn Ihr Mittel kein Impfstoff ist, was ist es dann? Mit anderen Worten: Wie wirkt Ihr Mittel im Körper des Menschen und welche Bezeichnung wäre angesichts dieser Wirkung angemessen?
11.
Haben sich die Geschäftsführer und leitenden Mitarbeiter Ihrer Firma mit Ihrem Impfstoff impfen lassen? Wenn nicht: warum nicht?
12.
Nach täglich aktualisierten Listen von weltweit gemeldeten Impfschäden besteht Grund zu der Annahme, dass die gegen das SARS-CoV2 verabreichten „Impfstoffe“ bzw. Mittel bereits in vielen Fällen mit schweren und schwersten Folgeschäden verbunden waren, insbesondere auch zu einem Ableben der Geimpften geführt haben.
Welche Meldungen und Erkenntnisse liegen Ihnen aktuell dazu vor, dass der von Ihnen entwickelte und verabreichte „Impfstoff“ kausal für die Entstehung von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Ableben des Geimpften verantwortlich war?
Wie wurden diese Nebenwirkungen und Folgeschäden von Ihnen statistisch erfasst? Wo sind Ihre Statistiken veröffentlicht worden bzw. abrufbar?
13.
Ist Ihnen der Nürnberger Kodex ein Begriff? Siehe hierzu u.a.:
https://de.wikipedia.org/wiki/Nürnberger_Kodex
Ist die Verabreichung des von Ihnen gegen das SARS-CoV2-Virus entwickelten Mittels unter Berücksichtigung der bereits bekannten Daten über Nebenwirkungen und Folgeschäden mit den Vorgaben des Nürnberger Kodex vereinbar?
Ist Ihre Informationspolitik unter Berücksichtigung dieser Datenlage mit dem Nürnberger Kodex vereinbar?
Ich bitte höflichst darum, mir den einleitend erbetenen Nachweis und Ihre Antworten auf meinen Fragen binnen
2 Wochen
per Mail zu übermitteln.
Für Ihre Mühe, die Öffentlichkeit möglichst umfassend und transparent über diese wichtigen Fragen zu informieren, bedanke ich mich schon jetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne und Felix Musterfamilie
(Bild: Pixabay/CC0)
erste Auskunft von BioNTech auf o.a. Fragen, erhalten am 26.1.2021:
Sehr geehrter Herr Schmitz,
gern beantworten wir Ihre Anfrage zu unserem Impfstoff. Die Anfragen der Punkte 2, 3, 5, 7, 8 wurden an die Fachabteilung weitergeleitet und wird Ihnen von dieser separat beantwortet. 1. Für unseren Impfstoff wurde eine beschleunigte Zulassung beantragt und genehmigt Verschiedene Zulassungsbehörden weltweit wie z.B. die europäische Arzneimittelbehörde EMA (European Medicines Agency) arbeiten derzeit in beschleunigten Zulassungsverfahren, um kontinuierlich und schnell Studienergebnisse aus derzeit noch laufenden Studien mit potenziellen COVID-19-Impfstoffen zu überprüfen, um so eine schnellstmögliche Verfügbarkeit von Impfstoffe zu ermöglichen. Ein beschleunigtes Zulassungsverfahren bedeutet jedoch nicht, dass notwendige Prüfungsschritte ausgelassen werden. 4. Die Packungsbeilage in deutscher Sprache finden Sie unter: https://www.comirnatyeducation.de/files/Comirnaty_PIL_Germany.pdf . Der Wirkstoff ist COVID-19-mRNA-Impfstoff. Nach der Verdünnung enthält eine Dosis jeweils 30 Mikrogramm mRNA. Die sonstigen Bestandteile sind: − ((4-Hydroxybutyl)azandiyl)bis(hexan-6,1-diyl)bis(2-hexyldecanoat) (ALC-0315) − 2-[(Polyethylenglykol)-2000]-N,N-ditetradecylacetamid (ALC-0159) − Colfoscerilstearat (DSPC) − Cholesterol − Kaliumchlorid − Kaliumdihydrogenphosphat − Natriumchlorid − Natriummonohydrogenphosphat 2H2O − Saccharose − Wasser für Injektionszwecke
6. Ja es ist richtig, dass der Impfstoff bei -70 Grad gelagert werden muss. mRNA ist von Natur aus sehr instabil. Um die bestmögliche Wirksamkeit der mRNA bei ihrer Verabreichung zu gewährleisten, wird der Impfstoff bei -75 °C (± 15 °C) transportiert und gelagert. Das stellt sicher, dass der Impfstoff seine nötige Stabilität und damit Wirksamkeit behält. BioNTech forscht weiter nach Möglichkeiten zur Verbesserung der Stabilität. Die Gewährleistung der Wirksamkeit und Sicherheit des Impfstoffs steht dabei immer im Vordergrund.
9. Grundsätzlich ist eine schriftliche Einwilligung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der impfende Arzt ist jedoch zu einer Aufklärung verpflichtet und der Patient muss auch in die Impfung einwilligen. Dies kann mündlich geschehen. Üblich sind aber Aufklärungsformulare.
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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte mit Ihrer Ticketnummer #11065 an service@biontech.de . |
Mit freundlichen Grüßen, Ihr BioNTech-Team |
Nach ein paar Monaten kann es zu Organversagen und zu einem Zytokinsturm, also dem Tod führen.
Bild: https://pixabay.com/de/photos/mahatma-ghandi-statue-indian-3938383/
Jetzt gibt es auch Ausgangssperren in vielen Bundesländern in D. Die Ursache für die Ausgangssperren sind zunehmende Zahlen an der Corona positiv Getesteten.Die Erkrankungshäufigkeit wird von Testergebnissen bestimmt, die durch PCR oder Schnellteste bestimmt werden. Die PCR Teste sind genau doch meiner Erfahrung nach, vielleicht auch aus logistischen Gründen oft falsch positiv. Quellen dafür gibt es viele: Z.B.: welt.de oder aerzteblatt.de. Auch bei den Schnelltesten gibt es deutliche Versager: Quelle: vienna.at. Mehr positive Fälle bringen einen höheren Druck sich impfen zu lassen. So hat die britische Arzneibehörde die Folgeimpfungen nach dem anaphylaktischen Schock eines Geimpften gestoppt. Quelle: unser-mitteleuropa.com und kurier.at. Zusätzlich kann es zu erheblichen Schäden an unserem Immunsystem kommen und auch gerade durch die Impfung zu einem schlimmeren Covid Verlauf kommen kann. Quelle: 2020news.de. Auch wenn ich nicht mehr die Meinung teile, dass die gentechnische Impfung unsere Genetik direkt verändert, so gibt es doch sehr viele sehr gut begründete Bedenken zu beachten!
Die Ursache für die Veränderungen sind uns ja gut bekannt, der geplante Reset. Vielleicht gibt es einige erfreulichere Informationen bezüglich Julian Assange, der für mich so etwas ist, wie der Meilenstein einer freien Presse. Freiheit ist etwas, das wir uns immer neu erringen müssen. Sind die jetzigen Verhältnisse vielleicht das Ergebnis einer oft suggerierten Bequemlichkeit, da es uns ja vielfach, die Hartz 4 Empfänger und die Pensionist-innen, wahrscheinlich habe ich noch viele Menschen nicht erwähnt, ausgenommen, nicht schlecht gegangen ist?? Jetzt gilt es sich anzustrengen! Hat Mahatma Ghandi Indien unter Aufopferung seines Lebens befreit, so gilt es jetzt gewaltfrei die Charta der Menschenrechte, unser aller Grundlage wieder zu erlangen!! Freiheit für alle, Gerechtigkeit für alle, Gesinnungs, Medien und Freiheit für die Forschung, eine basisch-demokratische Politik, die sich nicht mehr nach den Lobbies richtet, sondern Gesetze für die Menschen macht! Es gibt nichts, was bisher geschehen ist, dass nicht Menschen erdacht haben. Denken wir klare verbindende gute Gedanken, die zu Idealen wachsen können! Ideale können die Welt verändern!!
Aus immer mehr Ländern kommen Stimmen, die sagen, dass eine Rückkehr zur Normalität nur mittels einer Corona-Impfung möglich sein sollte. Diese Position nimmt auch der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament ein.
Prof. Bhakdi zieht Resümee über das bisherige Corona-Geschehen und gibt einen Ausblick auf den kommenden „Tsunami“, der über uns hinwegfegen wird, wenn wir jetzt nicht dasjenige abwehren, was ein konzernwirtschaftlich-politisch-mediales Kartell um jeden Preis umsetzen will: eine genverändernde Impfung, von der uns die Leitmedien verschweigen, was sogar im renommierten medizinischen Journal „The Lancet“ publiziert wurde (siehe ab Minute 25:40):
Dass bei den Ende August in „Phase 2“ durchgeführten Probeimpfungen ca. 25% der Probanden so krank wurden, dass sie nicht mehr aufstehen konnten, unter massiven Schmerzen, Schwellungen und Schüttelfrost litten. Um dennoch sagen zu können, dass die Impfungen gut vertragen werden, wurde sodann allen folgenden Probanden vor der Impfung eine hohe Dosis eines fiebersenkenden Schmerzmittels (Paracetamol) verabreicht.
Also wenn diese Vorgehensweise nicht „streng wissenschaftlich“ und „evidenzbasiert“ ist – was dann?
#UniteBehindTheScience
Ergänzung:
Die Gefahr der Autoimmunerkrankungen, vor der Prof. Bhakdi warnt, scheint sich im Weiteren zu bestätigen. Auch in der mittlerweile angelaufenen Phase 3 gibt es offensichtlich schwere Nebenwirkungen. So musste aktuell der Testlauf der Firma AstraZeneca ausgesetzt werden, da bei einem Probanden nach Erhalt der mRNA-Impfung die Krankheit transverse Myelitis ausgebrochen ist (Quelle: New York Times), das ist eine Entzündung des Rückenmarks, die zur Querschnittslähmung führen kann. Hierbei greift das Immunsystem im Zuge einer Autoimmunreaktion Nervenschichten des Rückenmarks an und versucht diese zu zerstören.
Die deutschen Leitmedien (Spiegel, Südtäusche & Co.) berichten mit äußerster Zurückhaltung über diesen Stopp von Phase 3. Der Begriff Transverse Myelitis wird zwar beiläufig erwähnt, jedoch ohne weitere Erklärung und ohne die Gefährlichkeit dieser Krankheit auch nur ansatzweise zu thematisieren. Selbstverständlich auch ohne darüber zu berichten, dass die EU-Kommission einen Vertrag über den Kauf von 400 Millionen Impfstoff-Dosen abgeschlossen hat, in dem der Hersteller Astra Zeneca von der Haftung für Impfschäden befreit wurde (siehe anti-spiegel).
Warum sich die ansonsten so kritischen Qualitätsjournalisten dermaßen in Zurückhaltung üben, hat gewiss nichts mit der Tatsache zu tun, dass die Bill and Melinda Gates Foundation 250 Millionen Dollar an führende Zeitschriften und Medienhäuser weltweit überwiesen hat, darunter auch die einschlägige Qualitätspresse in Deutschland (Quelle: bretigne.typepad.com).
Trotz massiven Lobbyeinsatzes stehen die Chancen dennoch gut, dass wieder einmal Steuermilliarden ähnlich versenkt werden wie 2009 bei der von der WHO ausgerufenen Schweinegrippe-Pandemie, als die angekauften – ebenfalls mit schweren Nebenwirkungen behafteten (siehe unten) – Impfdosen dann als Sondermüll entsorgt werden mussten.
zum Weiterlesen:
Corona-Impfung: Der Biologe Clemens Arvay zeigt massive Mängel in der Entwicklung des Impfstoffes auf und wie Bill Gates auf das Zulassungsverfahren eingewirkt hat.
Kai Stuht: „Warum machen Sie das?“
Bodo Schiffmann: „Ich kann nicht anders …“