Mitschuldner

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Sicherheitsanordnung, Ordnungsgeld und Ordnungshaft für säumige Mietschuldner.

Mit was sich der Rechtsausschuss des Bundestages beschäftigt erinnert eher an einen mittelalterlichen Zeitgeist aber nicht an einen freiheitlich-demokratischen Grundsatz. Im Visier steht das Mietrecht. Dieses neue Mietrecht sieht vor, dass auch zahlungsunfähige Schuldner in sogenannter Beugehaft genommen werden können. Zuerst wird vom Gericht ein Ordnungsgeld verhängt, kommt der säumige Mieter seinen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter weiterhin nicht nach wird die Ordnungshaft angeordnet. Dass dieses neue Mietrecht sozial Schwache trifft, liegt hier wohl auf der Hand.

 

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