Warum aus jur. Gründen eine allgemeine/generelle „Impf“-Pflicht nicht möglich ist, vor allem dann, wenn diese „Impfung“ in Wahrheit eine Art „Gentherapie“ ist
Eine solche „Impf“-Pflicht wäre evident verfassungswidrig und nichtig und somit für niemanden verpflichtend.
Die Durchsetzung solcher genetischen Eingriffe im Wege eines „Impfzwangs“ begründet den dringenden Tatverdacht der Verwirklichung gleich mehrerer Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB), insbesondere des Völkermordes.
Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung ist strafbar, ganz gleich, ob diese Nötigung durch Gesetz / Verordnung / Betriebsanweisung etc. erfolgt.
Beschäftigte der Gesundheits- und Pflegeberufe, für die eine Impfpflicht bereits beschlossen wurde, können die nachfolgenden Argumente und Quellen für ihre juristische Verteidigung verwenden, insbesondere um
sich vor Arbeitsgerichten gegen eine Kündigung zu wehren (die wegen Ablehnung einer solchen „Impfung“ ausgesprochen wurde),
sich vor Sozialgerichten wegen der Verhängung einer Sperrfrist zu wehren (die auf Grund einer Kündigung wegen Ablehnung dieser „Impfung“ verhängt wurde),
um damit ihre Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 20 a IfSG zur Wehr zu begründen (wissend, dass das BVerfG im Hinblick auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der gesamten sog. Anti-Corona-Politik als Kontrollinstanz komplett versagt hat !)
I.
Grundgesetzliche Grenzen:
Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG.
Gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sich die Rechtsprechung des BVerfGs offenbar nicht mehr an das GG und die Leitidee einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt.
Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs (als es sich noch an das GG gebunden fühlte) gerade davor, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (vgl. u.a. BVerfGE 88, 203, 251 f.).
Es würde einen Menschen aber zu einem solchen Objekt – hier unverantwortlichen – staatlichen Handelns zu machen, wenn ihm durch eine „Impfpflicht“ ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität aufgezwungen wird, und das besonders dann, wenn die hohen Risiken der neuartigen genetischen „Impf“-Stoffe, die in Wahrheit keine Impfstoffe sind (dazu nachfolgend mehr), von allem Anfang an, schon vor der (extrem verkürzten und ohne Langzeitstudien etc. erfolgten) Zulassung, bekannt sein mussten und auch bekannt waren und zudem seit der Zulassung durch zahlreiche Fälle schwerer und schwerster Nebenwirkungen bis hin zum Tod bestätigt worden sind.
Quellen hierzu u.a. (bewusst starke Einschränkung, da es hierzu dutzende gute Quellen gibt):
1.
Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.
In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.
Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1.223 Todesfälle zu verzeichnen waren.
2.
Zur Impftotenbilanz (Stand 17.7.2021):
www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz
Sehr erhellend sind hierzu auch Hochrechnungen unter Berücksichtigung des gemeinhin bekannten „Underreporting“, siehe hierzu u.a. Beate Bahner, wie vor, Seite 180 ff.
3.
Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:
https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/
4.
Zu den strafrechtlichen Aspekten dieser Covid-19-„Impf“-Kampagne siehe u.a.:
www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoert-staatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html
Sachbuch „Corona-Impfung“ der Rechtsanwältin Beate Bahner, siehe dort u.a. S. 370 ff.
Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen.
Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.
II.
Europarechtliche Grenzen:
Auch nach Art. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt (Zitat):
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“
Nach Art. 3 dieser Charta gilt zudem (Zitat):
„Recht auf Unversehrtheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
Abs. 2 lit. a) ist selbsterklärend.
Vor Gericht könnten konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, dass diese Corona-Impfung in Wahrheit „eugenischen Praktiken“ dient, eben weil es konkrete Hinweise dafür gibt, dass Menschen nach diesen genetischen Eingriffen unfruchtbar bzw. zeugungsunfähig werden (siehe hierzu u.a. Beate Bahner, Corona-Impfung, Seite 143, 144, 175, 259 f. mit weiteren Nachweisen).
Die somit durch diese genetischen Eingriffe aufgenötigten Folgen sind mit dem Recht nach Art. 9 dieser Charta, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, evident nicht nur nicht vereinbar. Sie greifen dieses Recht systematisch an.
Und werden die Körper der Menschen durch solche „gentechnischen Experimente“ hier nicht auch i.S. von Abs. 2 lit. d) zur Erzielung von Gewinnen der Pharmaindustrie „verwendet“, auch wenn dies im Rahmen einer „genetischen Agenda“, die der Reduktion der Weltbevölkerung dienen mag, für die Vorteilnehmer ggf. nur eine nachrangige „Nebenfolge“ ist, eine geradezu teuflische Art von „Win-Win-Situation“ sozusagen?
In dem Antrag einiger Bundestagsabgeordneter vom 24.3.2021 – Drucksache 19/27851 – wird die Resolution 236 der Parlamentarischen Versammlung vom 27.1.2021 wie folgt zutreffend zusammengefasst:
„1.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PVER) beschloss in ihrer hybriden Sitzung vom 27. Januar 2021, die Resolution 236 “Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations“. Der Europarat ist der Zusammenschluss von 48 europäischen Staaten. Die Versammlung hat zwar keine legislativen oder exekutiven Befugnisse, jedoch sind seit seiner Gründung die Entschließungen des Europarats eine Richtschnur demokratischen Handelns in den Mitgliedstaaten und Beginn von staatlichen Gesetzesinitiativen.
2.
Die Resolution beschreibt die ethischen, rechtlichen und praktischen Probleme der Turbo-Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes. So wird bereits unter Nummer 3 deutlich erklärt, dass: „[…] auch rasch eingesetzte, sichere und effektive Impfstoffe kein sofortiges Allheilmittel [sind].“ (Resolution 2361 (2021)).
3.
Auch die mögliche Diskriminierung von nichtgeimpften bzw. impfunwilligen Menschen wird thematisiert:
„7.3. im Hinblick auf die Gewährleistung einer hohen Akzeptanz der Impfstoffe
7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder an- derweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;“ (ebd.)
„7.3.2. dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden;“ (ebd.).“
Quelle:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf
Wer die Resolutionen des Europarats für unverbindliches Geschwätz hält, der nehme weiter zur Kenntnis:
III.
Völkerrechtliche Grenzen:
Art. 25 GG stellt klar:
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
Hier ist der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) besonders zu beachten, siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte !
Vollständiger Text des Paktes ist hier abrufbar:
Für den Fall drohender bzw. realisierter Impfpflicht dürfte Art. 7 einschlägig
einschlägig sein:
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“
Artikel 7 Satz 2 des IPbpR verbietet also, dass Irgendjemand, der seinen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten innehat, ohne seine freiwillige Zustimmung einem medizinischen oder wissenschaftlichen Versuch unterworfen wird. Hierdurch wird eine Impfpflicht bereits im Ansatz untersagt.
IV.
Diese genetischen Impfungen sind keine „Impfung“, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz!
Siehe hierzu u.a.:
1.
https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie
2.
3.
Untersetzt wird der experimentelle Charakter der Gen-Injektionen durch die eigenen Angaben der Fa. BioNTech in ihrem englischsprachigen Geschäftsbericht vom September 2020:
Dort heißt es auf Seite 68 im zweiten Absatz:
„Es ist möglich, dass keiner unserer Produktkandidaten oder Produktkandidaten, die wir in Zukunft entwickeln möchten, jemals eine behördliche Genehmigung erhalten wird. Wir verfügen nur über begrenzte Erfahrung in der Einreichung und Unterstützung der Anträge, die zur Erlangung von Marktzulassungen erforderlich sind, und müssen uns möglicherweise auf Vertragsforschungsorganisationen von Drittanbietern oder CROs, Regulierungsberater oder Mitarbeiter verlassen, um uns bei diesem Prozess zu unterstützen. Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keinen Präzedenzfall für eine mRNA-basierte Immuntherapie wie den Typ, den wir entwickeln und der von der FDA, der Europäischen Kommission oder einer anderen Aufsichtsbehörde in anderen Teilen der Welt zum Verkauf zugelassen wird. Obwohl wir davon ausgehen, dass BLAs für unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten in den USA und in der Europäischen Union eingereicht werden, wurden mRNA-Therapien als gentherapeutische Arzneimittel eingestuft. In anderen Ländern werden unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten möglicherweise als neue Arzneimittel betrachtet, keine Biologika oder gentherapeutischen Arzneimittel und erfordern unterschiedliche Marketinganwendungen.“
Originaltext: „… it is possible that none of our product candidates, or any product candidates we may seek to develop in the future, will ever obtain regulatory approval. We have limited experience in filing and supporting the applications necessary to gain marketing approvals and may need to rely on third-party contract research organizations, or CROs, regulatory consultants or collaborators to assist us in this process. To our knowledge, there is no current precedent for an mRNA-based immunotherapy such as the type we are developing being approved for sale by the FDA, European Commission or any other regulatory agency elsewhere in the world. Although we expect to submit BLAs for our mRNA-based product candidates in the United States, and in the European Union, mRNA therapies have been classified as gene therapy medicinal products, other jurisdictions may consider our mRNA-based product candidates to be new drugs, not biologics or gene therapy medicinal products, and require different marketing applications. Securing regulatory approval requires the submission of extensive preclinical and clinical data and supporting information to the various regulatory authorities for each therapeutic indication to establish the product candidate’s safety and efficacy. Securing regulatory approval also requires the submission of information about the product manufacturing process to, and inspection of manufacturing facilities by, the relevant regulatory authority. Any product candidates we develop may not be effective, may be only moderately effective, or may prove to have undesirable or unintended side effects, toxicities or other characteristics that may preclude our obtaining marketing approval or prevent or limit commercial use.“
Weiter heißt es auf Seite 69, zweiter Absatz, des Berichtes:
„Es wurde keine mRNA-Immuntherapie zugelassen und wird möglicherweise auch nie zugelassen werden. Die Entwicklung von mRNA-Medikamenten birgt aufgrund des neuartigen und beispiellosen Charakters dieser neuen Kategorie von Therapeutika erhebliche klinische Entwicklungs- und regulatorische Risiken. Als potenzielle neue Kategorie von Therapeutika wurden unseres Wissens bisher keine mRNA-Immuntherapien von der FDA, EMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen. Die erfolgreiche Entdeckung und Entwicklung mRNA-basierter (und anderer) Immuntherapien durch uns oder unsere Mitarbeiter ist höchst ungewiss und hängt von zahlreichen Faktoren ab, von denen viele außerhalb unserer oder ihrer Kontrolle liegen. Bis heute gab es noch nie ein kommerzialisiertes mRNA-basiertes Produkt. Unsere Produktkandidaten, die in den frühen Phasen der Entwicklung vielversprechend erscheinen, können aus vielen Gründen nicht vorankommen, Verzögerungen in der Klinik oder in der Klinik erfahren oder den Markt nicht erreichen: …“
Originaltext: „No mRNA immunotherapy has been approved, and none may ever be approved. mRNA drug development has substantial clinical development and regulatory risks due to the novel and unprecedented nature of this new category of therapeutics. As a potential new category of therapeutics, to our knowledge, no mRNA immunotherapies have been approved to date by the FDA, EMA or other regulatory agency. Successful discovery and development of mRNA-based (and other) immunotherapies by either us or our collaborators is highly uncertain and depends on numerous factors, many of which are beyond our or their control. To date, there has never been a commercialized mRNA-based product. Our product candidates that appear promising in the early phases of development may fail to advance, experience delays in the clinic or clinical holds, or fail to reach the market for many reasons, including: …“
Quelle:
https://investors.biontech.de/node/8746/html#N1_CORPORATE_INFORMATION
Soweit behauptet wird, diese „Impfung“ wäre kein gentechnischer Eingriff in den Körper, dann liest sich das hier aber anders.
Im Kontext der obigen Ausführungen von BioNTech im Geschäftsbericht unter Betrachtung von Art. 7 Abs. 2 IPbpR ist also eine Subsumtion dahingehend vorzunehmen, dass die Einwohner des Vertragsstaates Bundesrepublik Deutschland (gilt auch für Österreich und die Schweiz) in jedem Falle eine freiwillige Einwilligung zur Injektion von mRNA-Gentechnik geben müssen und im Umkehrschluss eine Impfpflicht – und in der möglichen Eskalation ein Impfzwang – gegen den IPbpR und damit gegen geltendes Völkerrecht verstoßen.
In der Systematik des IPbpR sieht man in weiteren Artikeln, dass Ausnahmen von verbrieften Menschenrechten in bestimmten Fällen zulässig sind, z.B. in Art. 21 IPbPR.
Bei dem Verbot und Gebot in Art. 7 IPbPR gibt es aber keine derartigen Ausnahmetatbestände.
Diese Regelung kann daher nicht außer Kraft gesetzt werden.
4.
Fazit:
Eine Gentherapie ist gerade keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“.
Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen rumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.
Juristen werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie diese bewusste Irreführung der Menschen durch den Gesetzgeber selbst (völker-)strafrechtlich zu werten ist.
Es ist evident, dass diese als „Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie der Menschen gegen den Nürnberger Kodex verstößt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterschlagung der höchst besorgniserregenden Berichte aus aller Welt über die Folgen dieser Massen-„Impfungen“.
V.
Diese genetische „Therapie“ schützt bekanntlich nicht vor einer Infektion vor SARS-Cov-2 und schützt auch nicht davor, das Virus weitergeben zu können.
Diese Tatsache wird durch zahlreiche wissenschaftliche Quellen bestätigt. Das dürfte auch längst allgemein bekannt sein, jedenfalls denen, die noch nicht durch die Dauerpanikmache bei ARD und ZDF und anderen Altmedien total verblödet sind.
Vielmehr besteht Grund zu der Annahme, dass gerade die Geimpften eine Gefahr für die Gesundheit der Ungeimpften darstellen.
Siehe dazu u.a. Beate Bahner, wie vor, S. 230 ff. mit weiterführenden Quellen.
VI.
Diese „Impfstoffe“ sind zudem bekanntlich nur „bedingt“ zugelassen.
Dies wurde zuletzt u.a. in der 81. Sitzung des Corona-Ausschusses erörtert, die immer noch auf der Plattform Odysee abrufbar ist.
Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt.
Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig. Kein Jurist würde das ernsthaft bestreiten.
Dem Probanden bzw. „menschlichen Versuchstier“ steht es frei, an einer derart unverantwortlichen „Studie“ teilzunehmen. Er kann eine solche Studie auch jederzeit abzubrechen.
VII.
Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen, oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- u. Freiheitsrechte.
Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik.
Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.
Wer das anders sieht, der sollte sich einmal selbst fragen, wie er sich die Anmaßung erlauben kann, über das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmen zu können. Hält er sich etwa für Gott? Hat er Rechte am Leben und am Körper seiner Mitmenschen?
Wer jede Aufklärung und Information ablehnt und bereit ist, mit seinem Leben grundlos russisches Roulette zu spielen, weil er gar nicht mehr weiß, was ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Leben eigentlich ist, der mag dies tun. Aber er muss seine Mitmenschen in Ruhe lassen. Die müssen ihn schließlich auch behandeln und beerdigen, wenn er irgendwann in die Statistik der Impfopfer eingehen sollte.
VIII.
Es gibt in vielen Bereichen des Berufslebens auch noch spezifische Einwendungsmöglichkeiten, z.B. nach § 17 a des Soldatengesetzes:
Dort heißt es u.a.:
(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1.
der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2.
der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
…
(3) …
(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.
Ein Soldat würde m.E. also zumindest grob fahrlässig i.S. des § 17 a Abs. 1 SG handeln, wenn er seine Gesundheit und sogar sein Leben mit einer experimentellen Gentherapie gefährden würde, die ausweislich amtlicher Melderegister (wie z.B. der EMA) schon unzählige schwere Nebenwirkungen erfasst hat.
Zudem sind die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG nicht erfüllt, da diese Gentherapie nachweislich gerade nicht (!) geeignet ist, „zur Verhütung oder Bekämpfung“ übertragbarer Krankheiten beizutragen.
Aus den o.g. Gründen ist eine solche „ärztliche Maßnahme“ in Gestalt einer Gentherapie zudem auch eindeutig „unzumutbar“, i.S. des § 17 a Abs. 4 SG, da sie mit erheblichen Gefahren für Leben und (!) Gesundheit verbunden ist.
IX.
Ohne angemessene Aufklärung muss sich ohnehin kein Mensch „impfen“ bzw. gentechnisch „modifizieren“ lassen, das ergibt sich nicht nur aus dem Nürnberger Kodex, sondern auch aus dem nationalen Recht (vgl. u.a. § 630 e BGB, siehe hierzu auch Beate Bahner, ebenda, S. 36 ff., u.a. mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH).
Eine „Impfpflicht“ ist somit selbst dann irrelevant, wenn der Gesetzgeber sich erdreisten würde, eine derart unverantwortliche Gentherapie so anzuordnen.
Eine solche Anmaßung könnte er sich nur solange erlauben, wie er die Menschen über die wahre Natur dieser „Impfungen“ und über ihre – längst feststehenden – extrem hohen Risiken im Unklaren lassen würde.
Aber keine Lüge kann auf Dauer bestehen. Und wehe denen, wenn der Tag kommt, dass die Mehrheit der Menschen aus ihrem massenmedial inszenierten Dauerschock-Dauergehirnwäsche-Tiefschlaf-Zustand erwacht.
Soweit in aller Kürze und Eile einige wesentliche Argumente zusammengefasst, da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte.
X.
Um es ganz deutlich zu sagen:
Wer trotz Kenntnis dieser Daten und Fakten
eine Zulassung eines solchen „Impfstoffs“ beantragt oder gewährt hat oder
sogar eine „Impfpflicht“ mit diesen genetischen Impfstoffen (durch Gesetz oder anderweitig) angeordnet hat
oder sich an der Durchsetzung dieser „Impfpflicht“ in irgendeiner Form beteiligt hat,
oder eine solche Impfpflicht für „verfassungsgemäß“ deklariert hat,
hat m.E. gleich – sei es nun, je nach Tatbeitrag – als Anstifter, Mittäter oder Gehilfe – mehrere Tatbestände des Völkerstrafrechts verwirklicht.
Es besteht insbesondere der dringende Tatverdacht des Völkermordes i.S. des § 6 VStGB:
Meines Erachtens dürften die Tatbestände nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4 VStGB eindeutig erfüllt sein.
Und es besteht m.E. weiter der dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit:
Die Tatbestände nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Nr. 6 Var. 4 („der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt“), Nr. 8, 9 und 10 VStGB dürften ebenfalls eindeutig verwirklicht sein.
An die „Verletzung der Aufsichtspflicht“ nach § 14 VStGB und das „Unterlassen der Meldung einer Straftat“ wird ebenfalls ausdrücklich erinnert.
Staatsanwälte und Richter, die trotz konkreter, belastbarer Anhaltspunkte jetzt immer noch die Aufnahme der Ermittlungen oder die Vornahme von Ermittlungsmaßnahmen, die unter Richtervorbehalt stehen, verweigern, machen sich m.E. nicht nur wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung schuldig, sondern begründen m.E. den Tatverdacht Mittäter und Gehilfen eines Völkermordes zu sein. Denn offenbar bleiben sie untätig, um der Durchsetzung dieser teuflischen Agenda bloß nicht im Weg zu stehen.
13.12.2021
Wilfried Schmitz,
Rechtsanwalt
Unabhängiges Organ der Rechtspflege,
Als Mensch und Anwalt der Würde des Menschen, der Wahrheit, der freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem Schutz des Lebens verpflichtet.
Foto: Justitia/Pixabay/CC0
Sie ist eine „leise Autokratin“. Das sagt Prof. Dr. Gertrud Höhler über Angela Merkel nach 16 Jahren Kanzlerschaft. Die Politik -und Wirtschaftsberaterin hat die Politik Merkels in mehreren Büchern beschrieben. Das System Merkel lebe auch von der Ausschaltung kritischer Journalisten durch ihre engste Vertraute Beate Baumann, so Höhler. Ein Gespräch über Merkels Nähe zu China, ihr Verhältnis zu Recht und Gesetz und „die Würde des Menschen“, die in Corona-Zeiten politisch ihre Bedeutung verloren habe.
Immer stärker wird der Druck aus der Politik, eine Regel, die nur noch Geimpften und Genesenen ein halbwegs normales Leben gewährt, privatrechtlich durchzusetzen. Damit werden alle Fortschritte der letzten Jahrzehnte im Kampf gegen Diskriminierung mit einem Tritt in die Tonne befördert.
Diese Ausgabe erläutert, warum Menschenrechte und Menschenwürde nicht verbindlich einklagbar sind.
Die hoch gepriesene Wertschätzung des Menschen im Artikel 1 des Grundgesetzes werden mit einem ewigen Absolutheitsanspruch fixiert. Die „Würde“ ist jedoch ein variabel interpretierbares Gut und die Menschenrechte als alleinstehender Begriff eine hohle Floskel.
Dieses Video beschäftigt sich dem Thema Grundrechte und stellt dabei schon im Artikel 1 erstaunliche, wenn nicht erschreckende Zusammenhänge fest.
Wird mit der sogenannten Deutschen Verfassung eine Religion begründet?
Links Quellen zum Video zum GG: –
https://www.rodorf.de/04_staatsr/gr_0… Menschenwürde und Grundrechtsbindung –
https://www.bosch-stiftung.de/de/news… Menschenwürde –
http://www.hansschauer.de/html/dir3/c… Über Herkunft und Bedeutung von „Würde“-Wörtern –
https://de.wikipedia.org/wiki/Allgeme… –
https://www.voelkermordkonvention.de/ –
https://www.tagesspiegel.de/politik/u…
https://eur-lex.europa.eu/legal-conte… Entfernung des Gottesbezugs aus dem Vertrag von Lissabon –
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexik… Gottesbezug (in der EU-Verfassung) –
https://www.youtube.com/watch?v=I6Ias… Der Teufel steckt im Grundgesetz
Immanuel Kant hat einmal auf die Frage, was ethisches Handeln sei, die simple Antwort gegeben: “Es bestehe darin, einen Menschen stets zu betrachten als Zweck an sich selber und nie als Mittel zum Zweck.” Was zu Lebzeiten Kants, dem Höhepunkt der Aufklärun18198g, unanfechtbar schien, wird heute offen und zynisch in Frage gestellt. Es mehren sich die Trends und Entwicklungen, die die Würde des Menschen angreifen und bestrebt sind, ihn erneut zum Mittel fremder Zwecke zu machen. Das Wort “Transhumanismus”, geboren im Silicon Valley, wo ein Teil der Gegenkultur der 70er Jahre auf die Forschungen des amerikanischen Militärapparats stieß und sich mit ihm verband, entwickelte sich ein neues Menschenbild. Diesem zufolge ist der Mensch in erster Linie ein Mängelwesen, das durch technischen Fortschritt sukzessiv aufgelöst und überwunden werden muss. Damit steht die Würde des Menschen und das Versprechen der Aufklärung gut 200 Jahre nach Kant erneut zur Disposition.
Nach dem überregional bekannt gewordenen Lockdown-Urteil des Amtsgerichts Weimar hat die Staatsanwaltschaft Erfurt nun beantragt, das Urteil aufheben zu lassen. Unterdessen scheinen verschiedene Medien darum bemüht, die Eignung des Weimarer Richters infrage zu stellen.
Mittwoch, 1.6.2016. Eifel. Haben Sie Kinder? Hoffentlich nicht. Nicht, dass wir nicht welche gebrauchen könnten – im Gegenteil: wenn die Jugend bald nur noch 15 Prozent der Wählerschaft ausmacht, aber 50 Prozent der Wähler über 50 sind, dann haben wir in der Vergangenheit etwas grundlegendes falsch gemacht … zum Beispiel zu sehr nur auf uns geschaut, nur an uns selbst gedacht, nur mit uns selbst beschäftigt, aber alles abgegriffen, was nur irgendwie in Reichweite kam: Urlaub, Geld, Autos, Technikschrott, Grundstücke. Das geht nur wirklich richtig gut, wenn man auf Kinder verzichtet: die sind teuer an Zeit und Geld (bis zu 260 000 Euro bis zum 18. Lebensjahr) gehen teils tierisch auf die Nerven und müssen lange Zeit immer jemanden um sich haben.
Ja: denken Sie nur an Urlaub. Da schleppen Sie die blöden Blagen mit, zahlen doppelt – wofür? Das die am Strand nur nerven, Durst haben, Hunger kriegen, aufs Klo müssen – was auch alles extra kostet, ohne dass es irgendeinen messbaren Nutzen gibt. Oder „wohnen“: mit Kindern geben Sie gleich wesentlich mehr aus, weil Sie ja mehr Räume brauchen … bzw. es dauert länger, bis Sie das notwendige Kleingeld für ihre Ego-Festung der Einsamkeit zusammenhaben, d.h. Sie müssen länger doofer Mieter bleiben. Außerdem sind sie völlig unflexibel (nähern sich selbst also dem Status: „unwertes Leben“), wenn die erstmal in der Schule sind: Umzüge können die gar nicht gut verkraften.
Ach ja: Schule. Egal was Sie im Leben geleistet haben: dort sind sie wieder ein kleiner Junge, der von der Lehrerin gemaßregelt wird, weil ihr Kind nicht der gewünschten Norm entspricht, ihr Kind also nicht erzogen wurde, um das verzögerngslose Ablaufen der Unterrichtsdurchführung nicht zu stören. Egal wie ihr Kind darauf ist – es wird irgendwie stören. Ich hatte mal eins, das war nach Aussage des Kinderarztes und Kinderpsychologen seinen Klassenkameraden um ein Jahr voraus: sozial, vom Wissensstand und intellektuell: was meinen Sie, was der gestört hat! War nicht Norm, passt nicht ´rein. Denken Sie nur daran: Sie müssen jederzeit frei und flexibel sein, wenn ihr Kind von der Schule nach Hause kommt und Ihnen eine Liste vor die Nase hält, was (und von welcher Firma) Frau Lehrerin alles gerne bis Morgen eingekauft hätte. Wenn Sie Pech haben, erzählt ihr Kind Ihnen das erst am frühen Abend, dann müssen Sie aber losrennen, sonst bekommen Sie einen schriftlichen Vermerk, dass das Kind wegen Materialmängeln nicht ausreichend am Unterricht teilgenommen hat. Ja, SIE bekommen den Vermerk, nicht das Kind. Der ist neutral formuliert, aber SIE gehen einkaufen – nicht das Kind. Außerdem haben sie 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche Bereitschaftsdienst, falls der Junior mal krank wird.
Es ist aber nicht nur Schule. Mehr und mehr wird „außerschulisches Engagement“ abgefragt. Sicher, wir in unserer Kindheit konnten die Frage noch leicht beantworten, da reichte ein einziges Wort: „spielen“. Vor allem viele Rollenspiele wie „Cowboy und Indianer“, um sich selbst einmal in verschiedenen Rollen zu sehen, Roboter, König und Widerstandskämpfer gingen auch. Heute erzeugt das Wort „spielen“ nur noch neoliberales Naserümpfen. Zwar ist jedes Kinderzimmer heutzutage ein kleines Kaufland, ausgestattet mit edelsten Waren, die bis unter die Decke gestapelt sind (so etwas gibt es heute an Stelle von „Liebe“ – über die es auch nur noch neoliberales Naserümpfen gibt, weil „Liebe“ = „Sex“ ist … weshalb es wohl soviel Kindesmissbrauch gibt, weil viele das einfach nicht mehr auseinanderhalten können), aber gespielt werden soll nur nach Vorlagen und Instruktion durch den Hersteller.
Der typische Plan für einen Achtjährigen sieht wie folgt aus: Montags: Break Dance, Dienstag: Ergotherapie, Mittwoch: Musikunterricht, Donnerstag: Fussball, Freitags: Karate. Am Wochenende: Spiele mit der Fussballmannschaft. Im Laufe der Jahre kann der Musikunterricht gegen eine eigene Band getauscht werden, das unsinnige Tanzen gegen Arbeit in der eigenen Schülerfirma, am Sonntag jedoch sollte man dann als Ausgleich bei der Flüchtlingsbetreuung helfen (mindestens) oder im Altenheim leichte Pflegetätigkeiten gratis übernehmen. Dazu zählen selbstverständlich erste zusätzliche Sprachnachweise in Französisch, Spanisch und Mandarin, erworben an der Volkshochschule, wo man – alternativ – selber Kurse gibt und ältere Erwachsene im Umgang mit dem PC schult.
Sie müssen einem Kind schon ganz schön Gewalt antun, um es in solch gewünschten Formen zu pressen – aber wenn Sie das getan haben, dann haben Sie selbst weniger Probleme, weil Sie alles getan haben, was man von Ihnen verlangt hat … und das ist sehr viel, immerhin müssen Sie Ihren Verstand ausschalten und alle elterlichen Gefühle im Keim ersticken, um ihrem eigenen Kind so etwas anzutun, das allein mit „spielen“ und „rumhängen“ schon vollauf beschäftigt wäre und diese Freiheit zur Charakterbildung dringend braucht.
„Alle Räder müssen rollen für den Sieg“ – den Endsieg das Kapitalismus in neoliberaler US-Ausprägung – und das heißt für Sie: Sie müssen maximal rennen, jeden Tag, jede Stunde, jede Minute, jede Sekunde, völlig ohne Rücksicht auf sich selbst, ihre Gesundheit, ihren Lebenssinn, ihre Ziele – und vor allem: fernab jeglicher rationaler Lebensplanung, die weiß, dass das Alter der Maximalleistung mit absoluter Sicherheit Grenzen setzen wird, die – wenn sie überschritten werden – zu ernsthaften Krankheiten führen können. Aber so haben Sie ja auch gelernt, Verstand und Gewissen auszuschalten. Gewissen?
Ich möchte Ihnen da mal einen Witz erzählen, passen Sie auf, der kommt gut (siehe Amnesty):
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.
Das ist Artikel 1 der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte. Hatte man unter dem Eindruck von Auschwitz und Dachau, Coventry, Dresden und Hiroshima formuliert, als klar war, dass Kräfte in der Welt unterwegs waren, die größte Abscheulichkeiten gegen die Zivilbevölkerung eines Landes (auch die eigene) unternehmen konnten und auch noch Spaß daran hatten.
Hören Sie sich mal den Unsinn an, den die verzapft haben:
„diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.“
Die Achtung vor Rechten und Freiheiten durch Unterricht und Erziehung fördern – ich höre, Sie lachen immer noch.
„da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Forschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,“
Sozialen Fortschritt fördern … wann haben Sie dies das letzte Mal als Forderung einer politischen Partei gehört? Und „größere Freiheit“ – das war das letzte Mal Willy Brandt (SPD – auch wenn es heute überraschen mag), als er „mehr Demokratie wagen wollte“. Der „Wert der menschlichen Person“ ist heute wenigstens messbar – anhand der Rendite, die er Kapitaleignern eine Zeit lang bringt, bis ihn jährlich wachsene Leistungsnormen und sein Makel des „Alterns“ todsicher zum Jobcenter befördert, wo er auf seine weitere Restverwertung wartet.
Es kommt aber noch besser, keine Sorge, hier ist Artikel 7:
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.“
Das dürfte neu für alle Hartz IV- Empfänger in Deutschland sein, die seit elf Jahren einer beispiellosen Diskriminierung ausgesetzt sind, die den Vätern der Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte einen eiskalten Schauer über den Rücken laufen lassen dürfte – erinnert die Sprache der Sozialdemokraten doch sehr an die Formulierungen der NSDAP zu diesem Thema. Auf einmal gab es wieder unwertes Leben, sozialen Rückschritt, schlechtere Lebensbedingungen PER GESETZ.
Oder Artikel 12:
„Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.“
Jeder – außer der Arbeitslose. Da bestimmt das Amt (oder der Ministerpräsident) die Art der Frisur, die Länge der Fingernägel, da kommt der Ermittlungsdienst des Arbeitsamtes, kontrolliert die Wohnung – von Ehre und Ruf ganz zu schweigen, denn vor dem Arbeitsamt bzw. den Handlangern der Arbeitslosenindustrie sind alle gleich … als Penner, Versager, Schmarotzer.
Ja – der geht er hin, der oben zitierte Geist der Brüderlichkeit. Leben Sie mal brüderlich in Verdrängungsmärkten – der Kapitalismus wird Ihnen schon zeigen, wo der Hammer hängt. Das durfte ich selber mal erleben, bei der internationalen Jahrestagung der Essex Pharma GmbH (in den USA: Schering Plough) in Orlando, USA. 5000 Mitarbeiter wurden dort versammelt, um sich die Hasspredigten des Managements anzuhören – das Hassobjekt war „der Konkurrent“, den es vom Markt zu vertilgen galt. Für uns gemäßigte Deutsche, die zuvor noch gelernt hatten, dass „Konkurrent“ schon ein zu scharfes Wort sei und man lieber „Mitbewerber“ sagen sollte, eine gewaltige Herausforderung – die mit vielen Sachgeschenken und einer gewaltigen Show mit internationalen Stars unterfüttert wurde.
Man hätte sofort die Polizei holen sollen – wegen Aufhetzung zur Diskriminierung – aber keiner wusste noch, was in dieser Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte stand … und was das bedeutete. Und ich selbst hatte die Nummer der Polizei nicht – noch hätte ich darauf gehofft, dass sie im Sinne der UN eingegriffen hätte.
Aber ich schweife schon wieder ab – es sollte ja um Erziehungsfragen gehen: und da brauche ich Ihre Hilfe.
Ich habe nämlich noch so ein „Gewissen“ – wie es laut Artikel 1 alle Menschen haben sollten. Es ist auch staatlich geprüft. Ja: früher mussten Wehrdientsverweigerer noch beweisen, dass sie ein Gewissen haben – den meisten war es damals (1978) schon abtrainiert worden. Ich jedoch – hatte eins, brauchte also keinen Wehrdienst wie die anderen gewissenlosen Gesellen leisten (dafür Zivildienst im offenen Strafvollzug, wo mehr Menschen gewaltsam zu Tode kamen als in der Bundeswehr) – wie sollte das auch gehen: sich auf dem Schlachtfeld im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Da wäre ja der schönste, wichtigste und dringlichste Krieg gleich zuende! Nun – das war ja damals auch Absicht … heute sehen wir das etwas anders.
Dieses „Gewissen“ schlug dann auch zu, als ich mich im Schuldienst versuchte: was dort gefordert war, war kein Lehrer, der Kinder zum Denken anregt, ihnen das Phänomen „Gewissen“ erläutert und ihnen die Kunde von ihrer Freiheit bringt, kein Fachwissenschaftler, der die Stimme der Philosophie im Schulgebäude war (das war sogar extrem verpönt), sondern ein Vollzugsbeamter, der die fortlaufende Selektion durchführt – was allem widersprach, was man im Studium der Pädagogik gelernt hatte. Viele Geisteswissenschaftler revoltierten, wenn sie keinen Platz für die innere Emigration fanden. Aber immerhin wurde ja der Verkauf des Gewissens gut bezahlt: man konnte sich Videorekorder, Camcorder, Fernurlaube und Cabrios leisten. Und private Computer: damals ein absolutes Novum. Und auch wenn es jetzt stutzig macht: Pharmaindustrie – angeblich die härteste Branche in Deutschland – forderte das Gewissen nie so heraus wie Schuldienst … was ich aus Zeitgründen später näher erläutern muss. Nur soviel sei gesagt: die sind ehrlicher.
Nun zu meinem Problem – einem Problem, an dem ich arbeite, seit ich schulpflichtige Kinder habe: wie kriege ich meine Kinder in die Gesellschaft gepresst, ohne sie zu vernichten? Sie können sich vorstellen, dass ich oft genug versagt habe, naiv und einfältig auf die Einhaltung der Allgemeinen Menschenrechte im Schulwesen gepocht habe, ohne verstehen zu wollen, dass diese Erklärung in Deutschland kaum noch das Papier wert ist, auf das man sie dereinst gedruckt hat.
Glauben Sie nicht? Ok – noch ein Artikel, diesmal Nr. 22:
„Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“
Ich kann da auch noch deutlicher werden, siehe Artikel 23:
„Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.“
Wie erkläre ich meinen Kindern „Ein-Euro-Jobs“, Leiharbeit und Niedriglohnsektor? Wie erkläre ich Ihnen, dass Kleidung, Haarschnitt, Körpergeruch, die Länge der Fingernägel strengen Normen unterliegen, die – wenn sie nicht eingehalten werden – zur „Vogelfreiheit“ führen, mögliche Obdachlosigkeit inklusive? Wie mache ich Ihnen klar, dass ultimatives Dauergrinsen Pflicht ist in der Dienstleistungsgesellschaft, die in die allertiefsten Freiheiten des Menschseins eingreift – die Freiheit, zu Bullshitjobs auch Bullshitgesichter zu zeigen. Wie „Schutz vor Arbeitslosigkeit“ aussehen könnte – das kann wohl gar niemand mehr beantworten.
Man wird gezwungen, eine Lüge zu leben, seine Gefühle zu vergewaltigen bzw. tief in sich zu vergraben: die freie Entfaltung der Persönlichkeit erlischt durch die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag – oder, alternativ: zu einer Eingliederungsvereinbarung, die auch „gepflegtes Äußeres“ verlangen darf … also völlige Unterwerfung fordert, eine Konformität, die an den SS-Staat gemahnt. „Freie Entwicklung der Persönlichkeit“ – ist allenfalls noch im Rentenalter möglich (was uns vom NS-Staat unterscheidet).
Wissen Sie, was ich tun müßte? Ich müßte meinen Kindern Waffen in die Hand geben, ihnen klar machen, dass sie um ihre Zukunft, um die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte wieder kämpfen müssen … doch ich wüßte noch nicht mal, auf wen sie schießen sollten: der Feudalismus ist wieder da, aber diesmal so gut versteckt, dass er nur aus Unschuldigen besteht. Schuldig sind nur die, die sich als „Verschwörungstheoretiker“ auf die Suche nach den Verantwortlichen machen. Außerdem – haben meine Kinder ein Gewissen … und Eltern, die ihre Gewissensentscheidungen respektieren, die könnten also gar nicht mit der Waffe umgehen – geschweige denn, das Kunststück der Bundeswehr vollbringen, Menschen im Geiste der Brüderlichkeit zu erschießen.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Gerechte Entlohnung, die auch noch „befriedigend“ sein soll. Eine würdevolle Existenz, Schutz vor Arbeitslosigkeit – das hört sich ja an, als hätten Linke die UN besetzt … dabei saßen da Konservative – auch Diktatoren, Könige und Kaiser … aber halt mit realer Kriegserfahrung im Hintergrund, der mal wieder gemachten Erfahrung, dass Kriege an der Front keine Sieger kennen – und zunehmend auch daheim nicht mehr. Wenn wir aber diese Konsensnorm, die am 10.12.1948 ohne Gegenstimmen angenommen wurden, als „links“ empfinden (was zweifellos 2016 die Mehrheit der Deutschen tun würde, weil sie unterschwellig dazu erzogen wurden und zu schwach zur Gegenwehr waren), dann zeigt das, wie „ultrarechts“ wir in der Realität geworden sind … ganz ganz ganz weit weg vom „links-grün-versifften Gutmenschentum“, das gewisse orientierungslose Parteien und künstlich erzeugte politische Pseudoströmungen aktuell anklagen.
Ich schweife schon wieder ab, dabei wollte ich Sie doch gezielt mit meinen Problemen belästigen.
Meine Kinder stellen Fragen. Sie kommen nun in ein Alter, wo die Gesellschaft von ihnen erwartet, ihre Arbeitskraft in den Dienst der Kapitaleigner zu stellen und denen ihren Zins zu erwirtschaften, auf Grund dessen sie ihr arbeitsloses Luxusleben führen können und ihren Aufsehern für einen Tag Arbeit im Monat 50 Millionen Euro für fünf Jahre Dienst zahlen können (siehe Finanzen.net). Mein Job wäre nun, meine Kinder zur Erreichung maximaler Verwertbarkeit anzuhalten, zur Arbeit zu zwingen – jener Arbeit, die (Überraschung!) auch im privaten, häuslichen Bereich gegen die Erklärung der Allgemeinen Menschenrechte verstößt (was jetzt viele, die emsig an der „Arbeitserziehung“ ihrer Kinder feilen, verunsichern sollte).
Doch da – kriege ich Ärger mit meinem Gewissen. Da kommt sogar der Wunsch auf, dass Blauhelme nach Deutschland verlegt werden sollten, um die Durchsetzung der allgemeinen Menschenrechte im Arbeitsleben zu garantieren. Doch wenn ich das meinen Kindern sage … werden die im Arbeitsleben nur anecken. Ich habe denen sowieso schon zuviel Zeit zum spielen und herumhängen gelassen … weshalb man mich wohl mal übel zur Verantwortung ziehen wird. Gut, dass ich das erst jetzt offenbare: das Jugendamt hätte einschreiten müssen, die Verwertbarkeit des staatseigenen Menschenmaterials war in Gefahr.
Andererseits – liebe ich meine Kinder, sehe, dass sie ganz wertvolle Menschen sind, wehrhaft, aber von friedlicher Natur, fleißig in jenen Gebieten, die sie sich selbst frei gewählt haben, begabt mit einem Gewissen, das sie schon in jungen Jahren nicht an einem Bettler vorbeigehen ließ, ohne dass sie ihm ihr knappes Taschengeld schenkten, um seine Armut zu lindern.
Aufrichtigerweise müßte ich Krieg predigen – Krieg gegen „den Markt“, der die Menschenrechte pervertiert, die Menschenwürde vernichtet, die Brüderlichkeit als Sozialromantik verbrämt und zum Wirtschaftskrieg aller gegen alle aufstachelt … aber mit diesem Ansinnen bekäme ich wohl nur einen festen Platz in der Psychatrie.
Wie also mache ich meinen Kindern klar, dass sie – ihr Geist, ihre Seele, ihr Körper – Waren sind, die sie ab jetzt zu verkaufen haben? Dass sie keine Würde mehr haben, weder Vernunft noch Gewissen besitzen sollen sondern … zu funktionieren haben, damit andere einen Stundenlohn von 100 000 Euro beziehen können. Und wenn sie nicht funktionieren – drohen Hausbesuche, Freiheitseinschränkungen und absolute Minimierung jeglichen sozialen Fortschritts bis hin zur Totalsanktion, die den Hungertod Realität werden läßt – jenseits des wohlfeilen postdemokratischen Wortgeklingels.
Haben Sie da vielleicht Antworten für mich?
Als Gewissensträger komme ich da arg ins Schleudern.
Sie nicht?
Behörden, Politiker wollen sich trotz Anfragen und Mitteilung der Fakten nicht äußern.Sie wollen nicht, dass die Opfer sozialer Kälte eine Lobby bekommen.Sie verschweigen, vertuschen, wollen geheim halten, was die Politik der sozialen Kälte für die Menschen bedeutet.
Mann, 48J, 100% Behinderung, schon zwei zuvor erlittene Herzinfarkte, wird vom Jobcenter trotzdem zur „Zwangsarbeit“ geschickt, da ja der ärztliche Dienst wie immer kompetenter ist als Hausärzte, und entgegen der Hausarztmeinung hält dieser zweifelhafte ärztliche Dienst 4 Std. Arbeit für zumutbar, dabei erleidet er weiteren Infarkt.. (Quelle: hartz info)
Ein Beitrag der zeigt welchen Stellenwert Art. 1 GG für Jobcenter noch haben.
Herzinfarkt nach Arbeitseinsatz Video: