Meldepflicht

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Impfnötigung im Gesundheitswesen – Prof. Dr. Jur. Martin Schwab

Der 10. Dezember 2021 war das magische Datum: Die deutsche Bundesregierung beschließt die sogenannte Impfpflicht im Gesundheitswesen.

Genaugenommen ist es aber nur eine Meldepflicht des Arbeitgebers, welcher dem Gesundheitsamt zum 15.03.2022 mitteilen muß, welche seiner Arbeitnehmer nicht geimpft oder genesen sind. Mehr nicht.

Dennoch gibt es leider (hoffentlich nur selten) Arbeitgeber, welche Ihre Arbeitnehmer dennoch massiv unter Druck setzen und z.B. mit Kündigung u.a. drohen, falls sich Ihre Arbeitnehmer nicht impfen lassen.

Wie sich Arbeitnehmer gegen diesen vorauseilenden Gehorsam wehren können, erklärt Prof. Dr. Jur. Martin Schwab in diesem Interview.

Hierzu auch ein Beitrag auf unserer Seite – da findet Ihr auch die drei MUSTERSCHREIBEN.

https://www.klagepaten.de/news/impfno…

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