RA Wilfried Schmitz, Mitglied der RA-Kammer Köln
An das
Oberverwaltungsgericht ….
….
210/5145/1944
Zustellung über das beA
Selfkant, den 23.1.2021
In dem Verwaltungsstreitverfahren
…. ./. Land …
Ihr AZ: ….
müssen wir zu dem Schriftsatz der Beklagten vom 15.1.2021 eigentlich nicht weiter Stellung zu beziehen, im Grunde ist alles gesagt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der diesseitige Rechtsstandpunkt nunmehr auch durch das AG Weimar vertreten wird, siehe Urteil AG vom 11.1.2021 zu AZ. 6 OWI-523 Js 202518/20, abrufbar u.a. unter:
https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed
Mittlerweile hat sich auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ gegründet, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt, siehe:
https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de
Wer – wie das RKI – angesichts der aktuellen Erkenntnislage behauptet, dass die Drosten & Co. entwickelten PCR-Nachweissysteme immer noch als „Goldstandard“ für die Diagnostik gelten, der macht sich schlicht lächerlich.
An dieser Tatsache kam auch die WHO nicht mehr vorbei, so dass die WHO am Tag der Amtseinführung von Biden ihre Leitlinien zur Verwendung von PCR-Tests geändert hat. Die WHO stellt jetzt auch klar, dass ein positives Ergebnis kein Hinweis auf eine COVID19-Infektion ist und dass ein zweiter Test zusammen mit einer klinischen Diagnose erforderlich ist.
Quelle:
twitter.com/phockertz/status/1352327084660633600?s=21
Es ist kaum vorstellbar, dass der Beklagten die mittlerweile unzähligen Nachweise und kritischen Beiträge zur Untauglichkeit dieses PCR-Tests nicht mitbekommen haben möchte.
Eine Auswahl dieser Beiträge findet sich überall im Web, u.a. unter dem Link
https://cormandrostenreview.com/international-press/
Will die Beklagte jetzt etwa behaupten, dass ihre Vertreter nie das Web nutzen und sich nur aus Mainstream-Medien informieren?
Im Hinblick auf die Untauglichkeit des PCR-Tests wird zur Vermeidung von Wiederholungen insbesondere auch nochmals auf die mit dem letzten Schriftsatz überreichte 190-seitige Verfassungsbeschwerde Bezug genommen werden, wo ab Seite 94 zur unzureichenden Aussagekraft des sog. PCR-Tests für das Pandemiegeschehen Stellung bezogen wird.
Dort wird auf den „Corman-Drosten Review Report“ eines internationalen Teams aus 22 renommierten Wissenschaftlern verwiesen, der im Hinblick auf den von Drosten (mit-)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation zu einem vernichtenden Urteil gekommen ist.
Besonders bemerkenswert sind auch die Interessenkonflikte einiger RKI-Mitarbeiter, die in dieser Verfassungsbeschwerde ab Seite 87, vorletzter Absatz, insbesondere im letzten Absatz auf Seite 88 beschrieben werden.
Dort heißt es: „Die Co-Autorin des Corman/Drosten-Papiers, Marion Koopmanns, ist WHO-Beraterin. Genauso wie Andreas Nitzsche, der früher bei TIB-Molbiol tätig war, jetzt beim RKI in leitender Funktion. Ebenfalls beim RKI ist Heinz Ellerbrok in leitender Funktion tätig, er ist zugleich Gesellschafter der von Olfert Landt geleiteten GenExpress GmbH. Die drei und die bereits erwähnte Co-Autorin Chantal Reusken haben zusammen in der Zeitschrift Eurosurveillance veröffentlicht (…). Und nicht zu vergessen Lothar Wieler, der Präsident des RKI; er sitzt (im) European Advisory Committee on Health Research der WHO. (…)“
Auch sollte sich der erkennende Senat vielleicht einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter
https://www.kla.tv/17877
ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde, damit es einmal erfassen kann, auf was für Personen die vermeintliche Anti-Corona-Politik eigentlich gestützt wird.
Es gab auch schon Monate zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
Das alles möge der Senat einmal reflektieren, bevor er sich dazu verleiten lässt, weiterhin unkritisch auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder dieses „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten zu vertrauen.
Allem Anschein nach will die Beklagte den erkennenden Senat also schlicht für dumm verkaufen, indem sie dem Senat immer noch Schrottblech als Edelmetall verkaufen will, obschon mittlerweile sogar schon die Spatzen die Mär von der „Zuverlässigkeit des PCR-Tests“ von den Dächern pfeifen dürften.
Ein solches für „dumm-verkaufen“ der Menschen ist im Kontext mit Machenschaften der Pharma-Industrie im Übrigen auch nichts Neues.
Dem erkennenden Senat wird dringend empfohlen, sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht zu nehmen, denn das wird es spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter belogen und betrogen worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.
So manche Seuchensau, die schon durchs globale Dorf getrieben worden ist, ist in der Vergangenheit nicht erst auf der Zielgeraden, sondern schon kurz nach dem Startschuss tot zusammengebrochen. Und darin besteht der einzige Unterschied zum aktuellen Sars-CoV-2-Pandemie-Theater: Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen gelernt so wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben.
Die Beklagte wird absehbar nicht versäumen zu betonen, dass es doch nur ein absoluter Zufall war, dass das aktuelle Pandemiegeschehen ganz offiziell schon Oktober 2019 generalstabsmäßig durchgespielt worden ist.
Einige alternative Medien wie Rubikon glauben da nicht an Zufälle, wie u.a. nachfolgender Artikel betont:
https://www.rubikon.news/artikel/das-event-201
Aber nun gut, worüber der Mainstream nicht berichtet, das darf halt nicht sein, kann deshalb auch eigentlich gar nicht real sein.
Eine wahre Fundgrube ist insofern auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche, wo einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) angemessen gewürdigt werden.
So agieren sie also, unsere Pharmahelfer. Wie konnte die Menschheit nur 200.000 Jahre ohne diese Pharmaindustrie überleben? Vielleicht, weil es 200.000 Jahre lang keine Pharmaindustrie gab?
Angesichts solcher Machenschaften, wie sie Peter C. Gotzsche und viele mehr aufgedeckt haben, sollte sich freilich niemand mehr wundern, warum einige dieser Pharmariesen jetzt die ganze Welt mit eiligst produzierten Corona-Impfstoffen „retten“ wollen. Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst, und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.
Bereits die einleitenden Ausführungen in Naomi Kleins Buch „Die Schock-Strategie“, die unter dem Link
http://archiv.labournet.de/diskussion/wipo/allg/schock.pdf
kostenlos abrufbar sind, sind geeignet, ein wenig Licht in das Dunkel dieser Strategien zu bringen. Auch diese Lektüre wird empfohlen.
Und kannte der erkennende Senat schon die dunklen Kapitel aus der Biographie der beiden „Koryphäen“, die dem Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert-Koch-Institut den Namen gegeben haben?
Über Paul Ehrlich finden wir auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts folgende Information:
https://www.pei.de/DE/institut/geschichte-paul-ehrlich-institut/geschichte-paul-ehrlich-institut-node.html
Und das Robert Koch Institut (RKI) bietet folgende Informationen zu seiner Geschichte an:
Diese Darstellungen sind leider etwas lückenhaft, denn es wäre höchst aufschlussreich zu erkennen, was das eigentlich für Personen waren, die durch solche Institutsnamen bis heute in höchsten Ehren gehalten werden.
In diesem Buch „Virus Wahn“ finden sich ausgesprochen erhellende Informationen über die folgenschweren Schwindeleien und Betrügereien von Robert Koch (dort Seite 50 ff.), Louis Pasteur (dort Seite 43, 47 ff.) oder auch den Nobelpreisträger Daniel Carleton Gajdusek (siehe Seite 82 f.).
Wem diese Informationen noch nicht zur Ernüchterung reichen, der kann zur Vertiefung auch auf Quellen wie das eBook „Leuchten der Wissenschaft“: Oftmals Betrüger, bisweilen Mörder – Am Beispiel von Robert Koch, Paul Ehrlich und Emil von Behring“ von Richard A. Huthmacher zurückgreifen.
Aber nun gut, was hat es schon zu bedeuten, dass solche Lügner und Betrüger zu den größten Wegbereitern der modernen Mikrobiologie gehören, die immer und überall mörderische Viren ausgemacht haben, denen man nur mit riesigen Summen an steuergeldfinanzierten Forschungsprojekten und ganzen Bergen an Pillen und Spritzen der Pharmaindustrie beikommen kann.
Da hilft es der Beklagten auch nicht, wenn sie der Sache nach weiterhin pauschal den blinden Glauben an die „zentralen“ Institutionen und „anerkannte“ Wissenschaftler fordert (so auf Seite 11 ihres Schriftsatzes).
Alleine schon die erwiesenen Betrügereien von seinerzeit weltweit „anerkannten“ Wissenschaftlern wie Louis Pasteur und Robert Koch haben doch wohl aller Welt deutlich gemacht, welcher Schaden aus einem solchen blinden Glauben an künstlich aufgeblasene „Wissenschaftler“, die offensichtlich aus rein kommerziellen Interessen einem bestimmten Dogma (= eine Krankheit hat eine Ursache und dafür gibt es eine Wunderpille) den Weg bereiten sollten und nur zu diesem Zwecke hoch dekoriert wurden, erwachsen kann.
Die Beklagte sei deshalb nachdrücklich an den Satz „Errare humanum est sed diabolicum preservare … Irren ist menschlich, doch einen Fehler zu bewahren, das ist diabolisch“ erinnert.
Soweit sich die Beklagte auf „faktenfreie“ Rechtsprechung bezieht, die – offensichtlich unzutreffend informiert – zur Zeit ihrer Verkündung mittlerweile längst widerlegten Fehlannahmen ausgegangen ist, ist diese selbstredend vollkommen belanglos.
Genauso gut könnte die Beklagte historische Rechtsprechung zitieren, wonach sich die Sonne um die Erde dreht oder die Erde eine Scheibe ist. Diese Ansichten entsprechen seit einiger Zeit aber nicht mehr dem gesicherten Stand der Wissenschaft.
Wir schreiben jetzt jedenfalls das Jahr 2021, und angesichts der offiziellen Daten und der gesicherten Fakten kann kein Mensch mehr ernsthaft behaupten, dass alle Menschen vor einem „Killervirus“ geschützt werden müssen, das für gesunde Menschen keine größeren Gefahren verkörpert als die gute alte jährliche Grippewelle.
Es überrascht natürlich nicht, dass die Beklagte in diesem Kontext lieber gar nichts aufklären will und gerne für die Ansicht werben möchte, dass „die Sachaufklärungspflicht des erkennenden Senats eine natürliche Grenze findet.“
Ja, solche angeblich „natürlichen“ Denk- und Aufklärungsgrenzen, die muss man schon wie ein Mantra rezitieren, damit der ganze Wissenschaftsbetrug, auf dem dieses Pandemietheater basiert, den Regierungen von Bund und Ländern nicht mit großem Getöse um die Ohren fliegt.
Die Gerichte sind aber kein Hort der Erkenntnisverweigerung. Es gibt Aufklärungspflichten, und die vorgetragenen Quellen und Argumente sind mehr als ausreichend um zu erkennen, dass die Beklagte im Interesse der politischen Schadensbegrenzung nur noch bemüht ist, den stetig gewachsenen Ballon voller pseudowissenschaftlicher Unwahrheiten weiter unter Wasser zu halten.
„Natürlich“ wäre es somit endlich und endgültig mit der Lüge aufzuräumen, dass der PCR-Test im Hinblick auf die Frage, ob ein (bestimmtes) Virus oder eine Infektion vorliegt, irgendeine Aussagekraft hat.
Die Beklagte möge also mit der Zeit gehen. Auch damals gab es heftigen Widerstand anzuerkennen, dass die Erde sich um die Sonne dreht, aber auch das ging vorüber.
Die Beklagte würde die Akten natürlich gerne zuschlagen, gar nichts aufklären, damit der Umstand, dass alle Anti-Corona-Maßnahmen letztlich auf wissenschaftlich unhaltbaren Aussagen, ja auch auf wissenschaftlichem Betrug basierten und basieren, vertuscht und verheimlicht werden kann.
Eine solche Denke mag dem dunkelsten Mittelalter zur Ehre gereichen, aber wenn wir in diesem Verfahren von Grundrechtseingriffen sprechen, die es in dieser Dimension seit dem 2. Weltkrieg nie gegeben hat, dann bevorzuge ich persönlich eine Rechtsprechung, die dem aufgeklärten Denken des 21.Jahrhunderts gerecht wird.
Oder soll hier wirklich die Lüge zum Dogma erhoben werden, wie dies schon so oft – über Jahrzehnte hinweg – in der Geschichte der Medizin geschehen ist?
Wieso hat die Beklagte Angst davor, dass Sachverständige Zeugen wie Dr. Wolfgang Wodarg oder Prof. Dr. Stefan W. Hockertz vor Gericht für einige Klarstellungen sorgen? Sind das keine „anerkannten“ Wissenschaftler?
Sind die benannten Zeugen etwa nicht erreichbar? Ist das Beweisthema vollkommen irrelevant?
Beides ist offensichtlich nicht der Fall, es sei denn, der erkennende Senat folgt der diesseitigen Auffassung, dass die hier angegriffenen Maßnahmen aus den bereits dargelegten Gründen ohnehin evident verfassungswidrig sind, so dass eine weitere Beweisaufnahme entbehrlich geworden ist.
Das Gericht soll hier evident auch nicht – wie es die Beklagte formuliert – „über Ermittlungen im Rahmen des Stands der Wissenschaft hinaus Forschungsaufträge“ erteilen, sondern „lediglich“ in Fragen von allergrößter gesellschaftlicher und rechtlicher Relevanz Sachverständige anhören die „im Rahmen des Stands der Wissenschaft“ nachweisen können, dass die Behauptungen von Prof. Drosten und anderen über die angebliche Tauglichkeit des PCR-Tests zur Feststellung des SARS-CoV-2-Virus vollkommen unhaltbar sind.
Die Beklagte wirft nur noch Nebelkerzen, weil die SARS-CoV-2-Pandemie-Inszenierung schon längst in sich zusammengebrochen ist.
Für bloße Auseinandersetzungen über Wortspielereien und juristische Ausführungen der Beklagten, die mit keiner Realität korrespondieren, dürfte allen Beteiligten die Zeit fehlen.
Die Sache ist längst entscheidungsreif.
Unnatürlich ist also bloß das Bestreben der Beklagten, dem erkennenden Senat in diesem Kontext den Bären von „natürlichen Grenzen“ aufzubinden, damit es wie die drei Affen nichts hört, nichts sieht und nichts sagt.
Die Hoffnung der Beklagten, dass sie sich in diesem Kontext vielleicht immer noch mit ihrer „Einschätzungsprärogative“ oder anderen Konstrukten rausreden kann, wird in der vorgenannten 190-seitigen VB ebenfalls restlos zertrümmert (siehe dort insbesondere ab Seite 70, lit. d).
Es versteht sich nach so vielen Monaten, wo es längst gesicherte Erkenntnisse gibt, die der offiziellen Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern jede Grundlage entzogen haben, aber auch von selbst, dass für eine faktenfreie Einschätzung kein Raum mehr sein kann, wenn sie durch angemessene Beurteilung auf der Basis von mittlerweile gesicherten Fakten ersetzt werden kann und muss.
Für die faktenfreie „Einschätzung“, dass SARS-CoV-2 ein gefährliches Killervirus ist, das durch das kollektive Tragen von Masken, die zudem – wie gezeigt – keinen messbaren Nutzen haben, gibt es schon seit Monaten keine Grundlage mehr.
Sollte das erkennende Gericht trotz der eindeutigen Rechtslage wider Erwarten doch noch eine Beweisaufnahme für erforderlich erachten:
An dem o.g. Corman-Drosten Review Report haben folgende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mitgewirkt, und diese können im Hinblick auf ihre Feststellung, dass der von Prof. Drosten mitentwickelte PCR-Test und seine Veröffentlichung hierzu nicht ansatzweise wissenschaftlichen Standards entsprechen, sicherlich auch vor Gericht sachverständig Zeugnis ablegen:
Dr. Pieter Borger (MSc, PhD), Molecular Genetics, W+W Research Associate, Lörrach, Germany
Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, specialist in Virology / Immunology / Human Biology / Cell Biology, University Hospital Würzburg, Germany
Prof. Dr. Klaus Steger, Department of Urology, Pediatric Urology and Andrology, Molecular Andrology, Biomedical Research Center of the Justus Liebig University, Giessen, Germany
Prof. Dr. Makoto Ohashi, Professor emeritus, PhD in Microbiology and Immunology,
Tokushima University, Japan
Prof. Dr. med. Henrik Ullrich, specialist Diagnostic Radiology, Chief Medical Doctor at the Center for Radiology of Collm Oschatz-Hospital, Germany Rajesh K. Malhotra (Artist Alias: Bobby Rajesh Malhotra), Former 3D Artist / Scientific Visualizations at CeMM – Center for Molecular Medicine of the Austrian Academy of Sciences (2019-2020), University for Applied Arts – Department for Digital Arts Vienna, Austria
Dr. Michael Yeadon BSs(Hons) Biochem Tox U Surrey, PhD Pharmacology U Surrey. Managing Director, Yeadon Consulting Ltd, former Pfizer Chief Scientist, United Kingdom
Dr. Kevin P. Corbett, MSc Nursing (Kings College London) PhD (London South Bank) Social Sciences (Science & Technology Studies) London, England, UK Dr. Clare Craig MA, (Cantab) BM, BCh (Oxon), FRCPath, United Kingdom
Kevin McKernan, BS Emory University, Chief Scientific Officer, founder Medical Genomics, engineered the sequencing pipeline at WIBR/MIT for the Human Genome Project, Invented and developed the SOLiD sequencer, awarded patents related to PCR, DNA Isolation and Sequencing, USA
Dr. Lidiya Angelova, MSc in Biology, PhD in Microbiology, Former researcher at the National Institute of Allergy and Infectious Diseases (NIAID), Maryland, USA
Dr. Fabio Franchi, Former Dirigente Medico (M.D) in an Infectious Disease Ward, specialized in “Infectious Diseases” and “Hygiene and Preventive Medicine”, Società Scientifica per il Principio di Precauzione (SSPP), Italy
Dr. med. Thomas Binder, Internist and Cardiologist (FMH), Switzerland
Dr. Stefano Scoglio, B.Sc. Ph.D., Microbiologist, Nutritionist, Italy
Dr. Paul McSheehy (BSc, PhD), Biochemist & Industry Pharmacologist, Loerrach, Germany
Dr. Marjolein Doesburg-van Kleffens, (MSc, PhD), specialist in Laboratory Medicine (clinical chemistry), Maasziekenhuis Pantein, Beugen, the Netherlands
Dr. Dorothea Gilbert (MSc, PhD), PhD Environmental Chemistry and Toxicology. DGI Consulting Services, Oslo, Norway
Dr. Rainer Klement, PhD. Department of Radiation Oncology, Leopoldina Hospital Schweinfurt, Germany
Dr. Ruth Schrüfer, PhD, human genetics/ immunology, Munich, Germany
Dr. Berber W. Pieksma, General Practitioner, The Netherlands
Dr. med. Jan Bonte (GJ), Consultant Neurologist, the Netherlands
Dr. Bruno H. Dalle Carbonare (Molecular biologist), IP specialist, BDC Basel, Switzerland
Die ladungsfähige Anschrift der vorgenannten deutschen sachverständigen Zeugen dürfte problemlos von Amts wegen festgestellt werden können, kann aber bei entsprechendem Hinweis des Gerichts auch gerne jederzeit nachgereicht werden.
Die Beklagte kann auch nicht geltend machen, dass es für diesen Rechtsstreit ohne rechtliche Relevanz sei, wenn die Tauglichkeit des PCR-Tests in diesem Kontext ein einziger Schwindel ist.
Denn alle Anti-Corona-Maßnahmen – auch die vom Kläger angegriffene Maskenpflicht – basiert auf den Fallzahlen, die mit diesem Test generiert werden.
Genauso wenig könnte die Beklagte geltend machen, es sei doch schlicht egal, ob diese Masken keinen Schutz bieten, weil Grundrechtseingriffe wie die durch die Maskenpflicht, die mit großen gesundheitlichen Risiken verbunden sind, schon mit der Erwägung gerechtfertigt werden könnten, dass das Infektionsrisiko – für die 99,98 % Gesunden und durch das Virus nicht ernsthaft gefährdeten – damit ggf. aber reduzieren lasse.
Was die negativen Auswirkungen des Maskentragens angeht, so hat hierzu die Neurologin Dr. med. Margareta Griesz-Brisson in ihrem Interview für die Zeitschrift „Die Wurzel“, Ausgabe Nr. 1/2021, das ich mit Erlaubnis des Verlags hier anliegend überreichen darf, dort ab Seite 30 u.a. erklärt (Zitat):
„Die Wurzel: Sie selbst tragen keine Maske, weil Sie als Neurologin ausdrücklich sagen, dass jeder Mensch ein Recht auf medizinische Befreiung von der Maske hat. Wieso sprechen Lehrer, Schuldirektoren und Gesundheitsämter mittlerweile von unbegründeten Attesten?
Dr. Margareta Griesz-Brisson: Ich kann es nicht verstehen und kann es kaum glauben. Es gibt kein unbegründetes, falsches oder Gefälligkeitsattest. Sauerstoffmangel schadet jedem Gehirn.
Es muss die freie Entscheidung eines jeden Menschen sein, ob er den Sauerstoffmangel seines Gehirns in Kauf nehmen will, wenn er sich mit einer wirkungslosen Maske vor Viren schützen möchte.
Der Arztberuf ist nicht unbedingt eine Trivialität. Wir haben lange geschwitzt, bis wir diese Kompetenz erreicht haben. Jetzt kann jede Verkäuferin die Aussage eines Arztes hinterfragen. Das ist ungefähr so, als würde ich zum Piloten sagen, es ist ja schön, dass Sie Ihren Flugschein haben, das Flugzeug fliege aber ich. Das ist doch Wahnsinn…
Die Wurzel: Wenn Sauerstoffmangel so umfassend für die Gesundheit des Organismus ist, wieso schweigen dann die Gesundheitsämter, Krankenkassen und Ärztekammern, die doch eigentlich das gesundheitliche Rückgrat der Bürger sein sollten?
Dr. M. Griesz-Brison: Genau das frage ich mich auch. Es wäre ihre Pflicht gewesen, mit aller Bestimmtheit diesem Wahnsinn von Anfang an mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten und ihn zu stoppen. Und wieso schalten sich dann auch noch die Ärztekammern ein, um Ärzte zu bestrafen, die ihren Patienten Atteste erstellen. Muss der Arzt beweisen, dass Sauerstoffmangel seinem Patienten schadet? Welche Art der Medizin vertreten unsere Ärztekammern? Die anfangs fehlende Evidenz der Wirksamkeit dieser Maßnahmen hat sich nun zur klaren Evidenz er Unwirksamkeit und der Nichtwirksamkeit herausgestellt. Und trotzdem geht der Wahn weiter.“ (Zitat Ende)
Wie sich dieser durch das Tragen von Masken hervorgerufene Sauerstoffmangel auf das Gehirn eines jeden Menschen – insbesondere auf das Gehirn von Kindern – auswirkt, das hat Frau Dr. med. Margareta Griesz-Brisson in vorgenanntem Interview eindrucksvoll dargelegt, worauf zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verwiesen wird.
Beweis: Dr. med. Margareta Griesz-Brisson, Steinbuchweg 4 A, 79379 Müllheim
Es möge also bitte niemand behaupten, dass solche Beweisfragen irrelevant sind.
Warum also schweigen die deutschen Gerichte, Ärztekammern, Krankenkassen etc., obschon die Quellen, die ich in diesem Verfahren benannt habe, teilweise schon seit vielen Monaten allgemein zugänglich sind?
Wie steht denn z.B. der Verfahrensbevollmächtigte der Beklagten zum Thema „Impfen“? Lässt er sich denn etwa gegen das SARS-CoV-2-Virus impfen, da er die offiziellen Narrative der Beklagten zur Pandemie so vehement verteidigt?
Darf ich raten? Auf die Idee würde er wohl nie kommen. Ich vermute also, dass auch Anderen „selbstlos“ den Vortritt lässt.
Eine solche Entscheidung wäre zwar nicht konsequent, aber gut nachvollziehbar. Der erkennende Senat sehe sich nur die folgenden impfkritischen Fundstellen an:
1.
youtube.com/watch?v=iAJd5owgHbQ&t=119s
2.
Aus der jüngsten Sitzung des ACU (eingestellt auf Minute 3:48:45): Prof. Hockertz über die Mitteilung des Forschungsleiters einer unterdrückten Corona-Impfstoffstudie, mutmaßlich von Astra Zeneca: Alle Versuchstiere innerhalb von 2 Tagen gestorben.
3.
Erschreckend: Warum der Coronavirus-Impfstoff von Pfizer bei -70 °C gelagert werden muss
4.
https://snanews.de/20201216/toxikologe-corona-impfstoff-187459.html
Es gibt noch zahlreiche weitere äußerst alarmierende Berichte über schädliche Nebenwirkungen der aktuell in der Testung befindlichen SARS-CoV2-Impfstoffe, u.a. abrufbar auf Telegram unter
https://t.me/AnwaelteFuerRechtUndFreiheit/3047 ,
und die können auch der Beklagten nicht entgangen sein.
Zur Verfassungswidrigkeit der Maskenpflicht ist somit alles gesagt.
Mehr als das, was in der vorgelegten VB von Ende Dezember 2020 hierzu ausgeführt worden ist, wird wohl kein Kläger vortragen können oder auch nur müssen.
Die Beklagte möchte die Betroffenen – auch den Kläger – letztlich bloß rechtlos stellen, da man allen die Möglichkeit verweigern möchte, die offensichtlich fehlende Vertretbarkeit der Anordnung des Maskentragens – gerade im Hinblick auf ihre Nutzlosigkeit und die damit verbundene erhebliche Gefährlichkeit – vor Gericht aufklären zu lassen.
Es geht um Menschenleben. Von daher ist es beim besten Willen nicht nachzuvollziehen, warum der erkennende Senat auch nach so vielen Monaten keine Entscheidung in dieser spruchreifen Sache getroffen und auch sonst nichts unternommen hat um das Verfahren zu fördern.
Schmitz
Rechtsanwalt
Bild: Justitia/Pixabay/CC0
Die lächerliche Freiheit
(von Markus Mynarek)
Es wollte im Hotel ein weiblicher Gast
mir das Maskentragen befehlen einmal,
kommandierte noch andre herum ohne Rast:
Es waren ihrer noch zwei an der Zahl.
Das Ehepaar beugte sich diesem Befehle,
weit entfernt von jeder Verneinung.
Ich aber war wütend, wie ich nicht verhehle,
und sagte der Frau meine Meinung.
Ich sagte nun, dass ich der Maskenpflicht Brauch
als Mittel nur der Unterdrückung verstand,
kritisierte Frau Merkel und Söder auch,
was die Dame natürlich nur „lächerlich“ fand.
Die Freiheit darf also nur lächerlich sein,
die Polit-Clowns uns haben genommen.
So viele sagen zur Freiheit nun nein
und spielen die Demütig-Frommen.
Ließe Leute im Irrenhaus man entscheiden,
wie man könnte Corona bekämpfen im Wahn,
sie ließen auf ähnliche Weise uns leiden,
wie es die Führer des Staates getan.
Die Menschen, die den Staat verwalten,
zieht nur die Frage in den Bann,
ob wir uns an die dümmsten Regeln halten,
die ein Gehirn jemals ersinnen kann.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Autors (edit: pw).
Foto: Pixabay/CC0/colormod.
Bild: Justitia/Pixabay CC0
(Vorlage zur freien Verwendung für Eltern und Betroffene)
Felix Mustermann Musterstadt, den 12.8.2020
und Sabine Musterfrau
Musterstraße Nr. 1
11111 Musterstadt
An die
Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Fritz-Roeber-Straße 2
40213 Düsseldorf
Per Post oder per Fax: 0211 / 6025-2929
(nicht per Mail)
Strafanzeige wegen der Einführung der Maskenpflicht für Schulkinder in NRW ab dem 12.8.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafantrag und erstatte ich
Strafanzeige
gegen
alle Mitglieder der nordrhein-westfälischen Landesregierung
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände und Beteiligungsformen
insbesondere wegen des Tatverdachts
der Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun gem. §§ 223, 340 StGB,
der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB
des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,
der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,
Hochverrat gegen ein Land gem. § 82 Abs. 1 Nr. 2 StGB
jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.
Begründung:
I.
Auf dem Portal „Wir in NRW – Das Landesportal“ der nordrhein-westfälischen Landesregierung heißt es unter der Überschrift „Achtsam und sorgsam sein – klare Vorgaben für einen angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten – 3.8.2020 …“
abrufbar unter den Link:
u.a. (Zitat):
„Insbesondere wird die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Schulen deutlich ausgeweitet. So soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten. Diese umfasst für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts.“
II.
Ganz unabhängig davon, wie eine solche Maskenpflicht während der gesamten Unterrichtsdauer strafrechtlich und haftungsrechtlich zu würdigen ist, muss – um die wahre Dimension dieser himmelschreienden Ungerechtigkeit deutlich machen zu können – einleitend einmal besonders hervorgehoben werden, was gem. der UN-Antifolterkonvention, siehe u.a.:
https://www.antifolterkonvention.de/definition-der-folter-3153/
unter „Folter“ zu verstehen ist (Zitat):
„Die UN-Antifolterkonvention enthält in ihrem Artikel 1 eine Definition der Folter:
Nach Artikel 1 der Konvention versteht man unter Folter jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden. Diese Definition wird durch erklärende Beispiele noch weiter spezifiziert. So muss diese Schmerzen bzw. Leiden zuführende Handlung erfolgen:
Dabei ist allerdings Voraussetzung nach Artikel 1, dass
verursacht werden.“
Zum Vergleich schaue man sich einmal die Bilder der Gefangenen in Guantamo an, auf denen sie mit einer Maske zu sehen sind.
Sind solche völkerrechtswidrigen Verhältnisse jetzt das Ideal, an dem wir die Erziehung unserer Kinder ausrichten sollen? Ist das die Welt, die wir unseren Kindern wünschen?
Der Deutsche Bundestag hat der Kinderrechtskonvention mit Gesetz vom 17. Februar 1992 (BGBl. II S. 121) zugestimmt. Nach Ratifikation am 6. März 1992 ist die Konvention am 5. April 1992 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten (BGBl. II S. 990). Die dabei zunächst erklärten Vorbehalte sind 2010 zurückgenommen worden (BGBl. 2011 II S. 600). Damit gilt die KRK als völkerrechtlicher Vertrag in Deutschland vollumfänglich im Range eines Bundesgesetzes (Art. 59 Abs. 2 GG).
Dort heißt es in Art. 19 Abs. 1 (Zitat):
(1) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.
Zudem sei den hier Beschuldigten in Erinnerung gerufen, dass am 2.11.2000 das »Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung und zur Änderung des Kindesunterhaltsrechts« (BGBl. I, S. 1479) verabschiedet wurde. Sein die Ächtung der Gewalt in der Erziehung betreffender Teil trat am 8. November 2000 in Kraft und hat § 1631 Abs. 2 BGB wie folgt gefasst:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
„Seelische oder psychische Gewalt sind „Haltungen, Gefühle und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und dessen geistig-seelische Entwicklung zu einer autonomen und lebensbejahenden Persönlichkeit behindern.“ (Eggers, 1994) (2). „
Quelle: Leitfaden „Handlungsmöglichkeiten und Kooperation im Saarland Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte“, herausgegeben vom saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Stand 3. Auflage 2014, im Volltext abrufbar unter:
http://www.zaek-saar.de/aerztekammer_zahnaerzte/uploads/2016/06/broschuere_praevention.pdf
Seelische Verletzungen „sind auch dann unzulässig, wenn sie nicht zu Erziehungszwecken eingesetzt werden….Die objektive Eignung reicht es; es kommt nicht darauf an, dass das Kind durch die Maßnahme auch tatsächlich seelisch verletzt wurde (BT-Drs 14/1247 S. 8)….Entwürdigende Maßnahmen liegen i.d.R. bereits in den beiden anderen Formen verbotener Erziehungsmittel und sind hier deshalb lediglich als Auffangregelung zusätzlich hervorgehoben… Die Entwürdigung kann in der Art der Maßnahme begründet sein…. oder in dem Ausmaß und in ihrer Dauer bzw. in den Begleitumständen liegen (wie Einsperren im Dunkeln, längeres Verweigern von Blick- und Gesprächskontakt.“(Palandt-Diederichsen, BGB-Kommentar, 70. Auflage, § 1631, Rn 7 m.w.N.).
III.
Nun zu der Frage, wie sich das Tragen einer Maske auf die Gesundheit ihrer Träger auswirkt, vor allem dann, wenn dies unter Zwang geschieht:
Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich auf die bislang wohl umfangreichste Studie zu den psychischen Beschwerden infolge der aktuellen Mund-Nasenschutz-/Maskentragungspflicht-Verordnungen in Deutschland der Dipl.-Psychol. Daniela Prosa verweisen, abrufbar im Volltext u.a. unter:
https://www.psycharchives.org/handle/20.500.12034/2751
Diese (Zitat) „deutschlandweit erste umfangreiche und abgeschlossene „Research-Gap“-Studie mit merkmalsspezifisch ausreichender Repräsentativität und einer Stichprobengröße von 1.010 fokussiert Belastungen, Beschwerden und bereits eingetretene Folgeschäden im Rahmen der aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen“.
Dort heißt es im einleitenden „Abstract“ u.a. (Zitat):
„Die Tatsache, dass ca. 60% der sich deutlich mit den Verordnungen belastet erlebenden Menschen schon jetzt schwere (psychosoziale) Folgen erlebt, wie eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialen Rückzug, herabgesetzte gesundheitliche Selbstfürsorge (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne), sprengte alle Erwartungen der Untersucherin.
Die Ergebnisse drängen auf eine sehr zeitnahe Prüfung der Nutzen-Schaden-Relation der MNS- Verordnungen.“ (Zitat Ende)
Da die nähere Wiedergabe der Inhalte dieser 128-seitigen Studie den Umfang dieses Schriftsatzes sprengen würde, möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit im Übrigen vollumfänglich auf den Inhalt dieser Studie verweisen und sie damit zum Gegenstand meines Vortrags erheben.
Auch ohne diese Maskenpflicht wurden die Kinder infolge der Coronavirus-Lockdown-Maßnahmen schon massiv in ihren Lebenswelten eingeschränkt, was u.a. in der „Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.V. zu weiteren Einschränkungen der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie mit dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2)“ vertieft behandelt wird, abrufbar unter:
Und jetzt sollen die Kinder über diese ohnehin schon massiven Einschränkungen hinaus grundsätzlich auch noch während des gesamten Unterrichts eine Maske tragen??
Für eine solche Maßnahme gibt es überhaupt keinen Anlass und keine Rechtfertigung, zumal das Tragen einer Maske nach der Meinung zahlreicher Experten in diesem Kontext (Infektionsschutz) regelmäßig ohnehin mit keinerlei Nutzen, dafür aber nachweislich mit vielen weiteren Nachteilen verbunden ist.
Um diese Behauptung zu belegen und glaubhaft zu machen, möchte ich mich hier nur auf die nachfolgenden Quellen beschränken:
1.
Die Experten Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss können sich deshalb in ihrem Buch „Corona-Fehlalarm“ in ihrem Kapitel zur „Maskenpflicht“ ab Seite 64 auch nicht die einleitende Bemerkung verkneifen (Zitat): „Wie dumm kann man eigentlich sein – möchte man fragen.
Punkt 1) Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass symptomfreie Menschen ohne Husten und Fieber die Erkrankung verbreiten
Punkt 2) Einfach Masken halten die Viren nicht zurück, gerade wenn man hustet
Punkt 3) Sie schützen bekanntermaßen auch nicht vor Ansteckung.
Größe Corona-Virus: 160 Nanometer (0,16 Mikrometer), Größe „Poren“ in einfachen Baumwollmasken 0,3 Mikrometer. Sie fliegen durch herkömmliche Masken oder Mund-Nase-Bedeckung aus Stoff durch wie durch ein offenes Fenster. …“ (Zitat Ende)
2.
In der Doktorarbeit von Ulrike Butz mit dem Titel „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre 2004, im Volltext abrufbar unter:
https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf
lautet das zusammenfassende Ergebnis, dass „unter chirurgischen Gesichtsmasken“ (auch) bei normal atmenden Personen durch die beeinträchtigte Permeabilität (Anmerkung des Unterzeichners: Durchlässigkeit) der Masken eine „Akkumulation von Kohlendioxid“ verursacht wird (ebenda, S. 43). Weiter heißt es dort (Zitat): Die Akkumulation von Kohlendioxid (22,49 mmHg, STEV 2,30) unter jeder untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöhte den transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck (5,60 mmHG, STEV 2,38). Eine kompensatorische Erhöhung der Atemfrequenz oder ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde dabei nicht nachgewiesen. Da Hyperkapnie (Anm. des Unterzeichners: erhöhter Kohlendioxidgehalt im Blut) verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann…“.
Sogar das – m.E. wenig seriöse und zuverlässige, hier aber mal heranziehbare – Wikipedia beschreibt die Symptome von Hyperkapnie wie folgt (Zitat):
„Anfangs kommt es zu einer Hautrötung, Muskelzuckungen, Extrasystolen. Im fortgeschrittenen Stadium treten Panik, Krampfanfälle, Bewusstseinsstörungen und schließlich Koma (CO2-Narkose) auf.“
Dass die Bevölkerung nicht einmal über diese generellen Gefahren einer Maskentragung aufgeklärt worden ist, kann man aus meiner Sicht nur noch als unverantwortliche Gefährdung der Gesundheit unzähliger Menschen bezeichnen.
3.
Die Wahrheit ist aber wahrscheinlich noch dramatischer:
Der Biologe Clemens G. Arvay hat am 3.4.2020 ein YouTube-Video mit dem Titel „Was für ein FIASKO, Herr Kurz!“ veröffentlicht, in dem er den Maskenzwang gerade auch wegen seiner eigenen Beobachtungen im Alltag als „fatal“ bzw. „einziges Fiasko“ kritisiert, weil in den Falten der Masken ein „virenfreundliches Klima“ entstehe, mit dem diese Viren möglichst lange am Leben bzw. aktiv erhalten werden.
youtube.com/watch?v=folhXr4gPIg&feature=youtu.be
Er bezeichnet diese Maskenpflicht deshalb als völlig „kontraproduktiv“ bzw. „vollkommener Schwachsinn“. Es gäbe „rote Linien, über die Menschen mit Verstand“ nicht gehen wollen“. Aus seiner Sicht wäre es viel besser, die Masken einfach wegzulassen.
4.
Und auch der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert die Maskenpflicht scharf, wie sogar tagesschau.de berichtet. Er und der Kinderarzt Thomas Fischbach werden in dem Artikel „Trügerische Sicherheit durch Masken?“ unter dem Link:
https://www.tagesschau.de/inland/corona-mundschutz-101.html
wie folgt zitiert (Zitat):
„Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat die in ganz Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus geltende Maskenpflicht scharf kritisiert. Wer eine Maske trage, werde durch ein trügerisches Sicherheitsgefühl dazu verleitet, den „allein entscheidenden Mindestabstand“ zu vergessen, sagte Montgomery der „Rheinischen Post“. Auch könnten die Masken bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden, warnte der Vorsitzende des Weltärztebundes.
Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim Abnehmen werde die Gesichtshaut berührt, schneller sei eine Infektion kaum möglich. Er trage zwar selber „aus Höflichkeit und Solidarität“ eine Maske, halte aber eine gesetzliche Pflicht für „falsch“.
Montgomery kritisierte auch, dass Landesregierungen das Tragen einfacher Masken wie auch die Verwendung von Schals oder Tüchern für den Atemschutz als ausreichend bezeichnen. Eine Pflicht zum Tragen von Schals oder Tüchern vor dem Gesicht sei „lächerlich„. Er hob zugleich hervor, dass „echt wirksame Masken“ derzeit noch für das medizinische Personal, Pflegekräfte und unmittelbar Gefährdete gebraucht würden.
Der Kinder- und Jugendarztpräsident Thomas Fischbach warnte zugleich vor einer Maskenpflicht für Kindergartenkinder zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Es mag auch jüngere Kinder geben, die einen Mund-Nasen-Schutz akzeptieren, doch die allermeisten werden das eher als Spielzeug betrachten, daran herumhantieren und damit die Infektionsgefahr eher noch verstärken„, sagte Fischbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es sei deswegen unklug, sollten einige Bundesländer das Maskentragen in öffentlichen Bereichen sogar für Kleinkinder vorschreiben…“(Zitat Ende).
5.
Es ist auch nicht erkennbar, dass Beschuldigten die Möglichkeit bedacht haben, dass das Tragen einer solchen Maske ggf. sogar die Gefahr einer Hypoxie begründen könnte.
Bei einer Hypoxie wird der Körper oder ein Körperteil mit zu wenig Sauerstoff versorgt. Grund dafür kann zum Beispiel eine Lungenerkrankung, eine schwerwiegende Verletzung des Brustkorbs (Thoraxtrauma) oder eine Vergiftung sein. Das Gehirn reagiert auf einen Mangel an Sauerstoff besonders empfindlich: Schon nach wenigen Minuten sterben Nervenzellen ab – es entsteht ein hypoxischer Hirnschaden.
Quelle: https://www.netdoktor.de/symptome/hypoxie/
Weiterführend zum Begriff:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hypoxie_(Medizin)#Ursachen
6.
Schließlich könnte ich, um meine medizinischen Einwendungen gegen die Maskenpflicht weiter glaubhaft machen, auch eine eidesstattliche Versicherung der Ärztin Jette Limberg-Diers aus 21521 Wohltorf nachreichen, in der sie erklärt hat (Zitat):
„Ich, Gunhild Jette Limberg-Diers bin approbierte Ärztin. Ich versichere hiermit aufgrund meiner Erfahrungen und meiner medizinischen Kenntnisse, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, nach bestem Wissen und Gewissen wie folgt:
Die von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in seinem o.g. Antrag getätigten Aussagen bzgl. negativer gesundheitlicher Auswirkungen durch das Tragen von Gesichtsmasken sind nach meinem Dafürhalten korrekt und ich teile seine Bedenken vollumfänglich.
Um Wiederholungen zu vermeiden verweise ich diesbezüglich ausdrücklich auf die von Herrn RA Schmitz dem Gericht vorgelegte medizinische Dissertation meiner Kollegin Ulrike Butz mit dem Titel „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre 2004. Die Interpretation dieser Dissertation durch Herrn Rechtsanwalt Schmitz ist meines Erachtens korrekt.
Zusammenfassend stelle ich fest (Details sind bitte dem Antrag des Herrn RA Schmitz zu entnehmen):
Durch längere, insbesondere nicht fachgerechte Nutzung eines Mund-Nasenschutzes ergeben sich folgende Probleme:
Insgesamt betrachte ich persönlich die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes angesichts der wissenschaftlich nachgewiesenen, fehlenden positiven Auswirkungen als nicht nur unverhältnismäßig, sondern als einen massiven Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bis hin zur Körperverletzung.“ (Zitat Ende)
IV.
Für die hier Beschuldigten besteht die strengste Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
„In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
Ich möchte auch daran erinnern, warum alleine schon das Unterlassen der angemessenen Aufklärung der Bevölkerung über die Kritik zahlreicher Experten gegen den Lockdown, der mit der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus gerechtfertigt wird, und über die wahren Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie Grundrechte aller Menschen in diesem Lande, nicht nur die der Kinder, wie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG verletzt.
Darüber hinaus verkörpert diese Regierungspolitik auch eine Verletzung unserer Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG.
Wir, die Menschen in diesem Land, fühlen sich durch dieses absurde, offenbar nicht mehr enden wollende Spiel von „Zuckerbrot und Peitsche“ mittlerweile auf den Rang von rechtlosen Systemsklaven reduziert, was jetzt aktuell in dieser Maskenpflicht in Schulen gipfelt und am Ende darauf hinauslaufen soll, dass wir alle, auch unsere Kinder, wie ein Stück Vieh zwangsgeimpft werden sollen, obschon es für einen solchen Impfzwang – das ist jedenfalls meine Meinung – keinerlei wissenschaftliche und auch rechtliche Rechtfertigung gibt.
Siehe hierzu aktuell die Impfstoff-Debatte zwischen Robert Kennedy Jr. und Alan Dershowitz:
https://telegra.ph/Robert-F-Kennedy-Jr-beweist-Alan-Dershowitz-Das-Impfungen-unwirksam-und-gefährlich-sind-08-05
Dass es einen perfiden „Masterplan“ gibt, durch den die Menschen faktisch auf den Rang von beliebig manipulieren bzw. „transformierbaren“ dummen Äffchen reduziert werden sollen, ist nunmehr keine „Verschwörungstheorie“ mehr, sondern konkret nachweisbar, siehe folgendes YouTube-Video mit dem Titel „Der perfide Plan des World Economic Forum“ ab Minute 1:55:
youtube.com/watch?v=wYf-3PhzAJM&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=4s
In diesem Video findet man die Anleitung, wie man folgende „COVID-19 Transformation map“ findet…und was sie bedeutet:
https://intelligence.weforum.org/topics/a1G0X000006O6EHUA0?tab=publications
Hat die „hohe Politik“ des Landes NRW jemals über diese unfassbare Anmaßung einer Wirtschaftselite berichtet, die Menschheit im Zuge dieser offenbar inszenierten „Corona“-Krise vollständig „transformieren“ zu wollen?
Nicht? Warum nicht? Ist auch nur ein einziges redliches Motiv denkbar, der Öffentlichkeit eine so weitereichende Information zu verschweigen??
Wollen die Regierung und die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beispielsweise nicht mitbekommen haben, dass namhafte Experten mit Nachdruck vertreten, dass es überhaupt keine „Pandemie“, ja nicht einmal einen eindeutigen Nachweis für ein neues (gefährliches) Virus, das jetzt den Namen SARS-CoV2 trägt, gibt?
Darüber hinaus lassen Politik und der öffentlich-rechtliche Rundfunk jede Debatte darüber vermissen, ob diese Lockdown-Maßnahmen überhaupt geeignet und erforderlich waren und sind, um den von ihnen – angeblich – verfolgten Zweck erreichen zu können.
Wieso wird sowohl von der Politik als auch von der milliardenschweren öff.-rechtl. Rundfunk schlicht die Tatsache ignoriert, dass bislang weder die Existenz eines (neuen) SARS-CoV2-Virus, geschweige denn die Entstehung und – noch viel weniger – das Fortdauern einer „Pandemie“ nachweisbar ist, die in ihrer Gefährlichkeit für die Gesundheit der Bevölkerung über die alljährliche Gefahr einer Grippewelle hinausgeht?
Alle Daten und Quellen, die ich nachfolgend aufführe, sind für jedermann leicht zugänglich, teilweise schon seit vielen Monaten und waren somit zumindest teilweise auch schon vor der Verhängung des Lockdowns (ab Ende März 2020) bekannt.
Politiker, Beamte und auch Richter, die sich schon seit Monaten beharrlich weigern, die öffentlich erklärten Einwendungen namhafter Experten aus allen Fachbereichen der Medizin oder auch die äußerst wichtige und verdienstvolle „KM4-Analyse des Krisenmanagements“ des BMI-Mitarbeiters Kohn zur Kenntnis zu nehmen bzw. angemessen zu würdigen, haben sich m.E. schwerer Versäumnisse und Pflichtverstöße schuldig gemacht, weil sie dadurch mit der Gesundheit und dem Leben und auch mit der wirtschaftlichen Existenzgrundlage der Menschen in diesem Lande Poker gespielt haben.
Wer bewusst über die Ampel fährt, obschon namhafte Experten schon seit Monaten deutlich hörbar „Stopp, die Ampel steht auf rot!“ schreien und dabei Menschen über den Haufen fährt, der ist ein Fall für die Strafgerichte, nicht für politische Ämter.
Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.
Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“.
YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Wolfgang Wodarg oder von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie „Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell schon dutzende Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.
Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungs- und Besuchsverbote beschließt?
Schon am 20.4.2020 hat das Online-Magazin Rubikon mehr als 120 namhafte Experten zitiert, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben:
https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona
Wer hätte das – obschon in verantwortlicher Position – noch übersehen oder überhören können, auch wenn unsere zwangsgebührenfinanzierten „Qualitätsmedien“ „versäumt“ haben, darüber zu unterrichten? Diese List ist mittlerweile auf mehr als 250 Experten angewachsen:
http://blauerbote.com/wp-content/uploads/2020/05/corona_250_expertenstimmen.pdf
Immerhin sollte sich jeder, der das YouTube-Video „Der Drostpreis der Nation“ gesehen hat, selber fragen, warum Prof. Drosten in der Politik und in den Medien überhaupt (noch) Gehör geschenkt wird, den hunderten namhaften Experten, die dem Corona-Hype widersprechen, aber nicht.
Wir haben es jedenfalls mit Sorge zur Kenntnis genommen, dass nach dem – sicherlich längst allgemein bekannten – Standpunkt der Bundesregierung die (angebliche) „Pandemie“ erst dann vorbei sein soll, wenn ein „Impfstoff“ gegen das neue Corona-Virus zur Verfügung steht.
In dieser Atmosphäre werden impfkritische Eltern und auch Ärzte offenbar zunehmend unter Druck gesetzt
So ist u.a. auch der Kinderarzt Dr. med. André Braun, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Holzhäuserstr. 81 04299 Leipzigl in den Fokus des MDR geraten und mit der Behauptung, dass er impfkritischen Eltern dabei helfe, die Impfpflicht zu Masern zu „umgehen“, diskreditiert worden, siehe:
https://www.mdr.de/nachrichten/politik/gesellschaft/kinder-pflicht-impfen-masern-gegner-100.html
https://www.mdr.de/video/mdr-videos/c/video-392566.html
Eine Diskussion darüber, ob eine Impfung gegen Masern überhaupt sinnvoll ist – man siehe hierzu u.a. das Buch „Die Impf-Illusion“ von Dr. Suzanne Humphries und Roman Bystrianyk – bzw. ob – darüber hinausgehend – bislang überhaupt ein Masernvirus wissenschaftlich einwandfrei nachgewiesen wurde, wird nicht geführt, obschon der Virologe Dr. Stefan Lanka, wie er in seinem kostenlos zugänglichen Artikel „go Virus go“, kostenlos abrufbar unter:
http://wissenschafftplus.de/uploads/article/goVIRUSgogogo.pdf
unwiderlegt (!!) schlüssig darlegen konnte, dass bislang noch niemand auch nur die Existenz eines Masern-Virus nachweisen konnte.
Damit sich die Strafjustiz einen guten ersten Überblick über den wissenschaftlichen Betrug verschaffen kann, auf dem der ganze absurde „Corona-Lockdown“ beruht, sei ihm das YouTube-Video „Die Zerstörung des Corona Hypes“ empfohlen, abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=Juugv0T7inc&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=1
Wenn schon ein paar Studenten solche Fakten zusammenstellen und würdigen konnten, dann können es auch Politiker, höhere Beamte und Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Haben Sie im Programm des öff.-rechtl. Rundfunks in den letzten Monaten auch nur eine einzige, vergleichbar objektive und kritische Zusammenfassung der gesamten Entwicklung des Corona-Hypes gesehen?
Einen weiteren guten Einstieg, der zugleich die unwissenschaftliche Arbeitsweise von Prof. Drosten von der Charité erhellt, vermittelt der Aufsatz „Fehldeutung VIRUS II – Anfang und Ende der Corona-Krise“ von Dr. Stefan Lanka, den jeder unter dem Link
https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf
kostenlos abrufen kann.
Auch auf diesen Artikel möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweisen.
Gleiches gilt für die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung mit dem Titel „Corona-Hysterie ohne Beweise – die WHO als Wiederholungstäter“ und den Aufsatz „Der Corona-Krimi“, die ich Ihnen ebenfalls anliegend überreiche, da sie nach dem Willen des Verlags zur maximalen (kostenlosen) Verbreitung bestimmt ist.
Mittlerweile sind auch die ersten Bücher über diesen auf wissenschaftlichem Betrug basierenden „globalen Fehlalarm“ mit Namen „Corona-Pandemie“ erschienen, insbesondere „Corona-Fehlalarm?“ von Prof. Dr. Sucharit Bhakdi und Prof. Dr. Karina Reiss.
In dem (demnächst erscheinenden) Buch „Corona-Diktatur“ wird übrigens u.a. nachzulesen sein, dass schon seit Januar 2020 bekannt war, dass das – angeblich neue – SARS-CoV2-Virus nur für bestimmte Risikogruppen gefährlich ist.
Bücher wie
„Virus-Wahn – Wie die Medizin-Industrie ständig Seuchen erfindet und auf Kosten der Allgemeinheit Milliarden-Profite macht“ von Torsten Engelbrecht und Dr. med. Claus Köhnlein
und
„Die Seuchen-Erfinder“ von Hans U.P. Tolzin,
versuchen die Öffentlichkeit schon seit Jahren darüber aufzuklären, dass man der neuesten Seuchen-Sau, die durchs globale Dorf getrieben wird, grundsätzlich mit äußerster Skepsis begegnen sollte, und diese Skepsis ergibt sich schon von selbst, wenn man nur die Geschichte der „Seuchenbekämpfung“ der letzten 100 Jahre aufarbeitet.
Dass die ganze Doppelmoral der Anti-Corona-Politik nur als „Der Große Bluff“ bezeichnet werden kann, das hat auch der YouTuber Gunnar Kaiser ein seinem gleichnamigen Video vom 9.6.2020 sehr gut begründet:
youtube.com/watch?v=HSA9AHt16yg&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=11&t=0s
Es könnten noch zahlreiche weitere Quellen benannt werden, die einzelne Aspekte des ganzen wissenschaftlichen und politischen Betrugs vertiefen, und jeder, der diese Anzeige lesen wird, würde wohl noch weitere Quellen benennen wollen, die aus seiner Sicht besonders aufschlussreich sind.
Eigentlich würde ich jetzt gerne noch auf ein Video über einen handfesten Skandal zu den selbsternannten „Faktencheckern“ bzw. „Wächtern der Wahrheit“ von Correctiv verweisen, weil sich einige Bundesländer und auch zwangsfinanzierte Sender ja so gerne auf deren Veröffentlichungen beziehen, um einige der nachfolgenden benannten Experten zu diskreditieren, die den Lockdown nachdrücklich kritisieren:
youtube.com/watch?v=PVPfaZf7gnw&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2&t=310s
Dieses Video wurde aber zwischenzeitlich von den Zensoren bei YouTube gelöscht, weil fragwürdige Machenschaften von Correctiv wohl nicht bekannt werden dürfen.
Diese „Faktenchecker“ von Correctiv müssen sich also offensichtlich erst einmal selbst einem gründlichen „Faktencheck“ unterziehen, und wahrscheinlich werden dabei jetzt einige Behörden tatkräftig helfen müssen.
Weitere Falschaussagen von Correctiv wurden von dem YouTuber Samuel Eckert in dem Video mit dem Titel
„DROSTEN und das RKI WIDERLEGT! Die WAHRHEIT über die PCR Tests! Sind die Maßnahmen noch haltbar?“
nachgewiesen, der damit (ebenfalls) zugleich den eindeutigen Nachweis liefert, dass der PCR-Test in höchstem Maße unzuverlässig ist und die Reproduktionszahl nach Belieben durch eine Ausweitung von Tests nach oben geschraubt werden kann, was Manipulationen Tür und Tor öffnet:
youtube.com/watch?v=FtlPO1PktZA&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3
Es sei noch einmal betont, dass das ganze Kartenhaus aller Rechtfertigungen zur angeblichen Alternativlosigkeit des Lockdowns infolge der angeblichen „Corona-Pandemie“ letztlich auf diesem vollkommen untauglichen PCR-Test ruht.
Haben die hohe Politik und der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals darüber angemessen berichtet?
Wir dürfen daran erinnern, dass sich die Unzuverlässigkeit des PCR-Tests aus einer eigenen Aussage von Prof. Drosten ergibt, die er am 13.4.2020 in einem Tweet verbreitet hat. Dort heißt es (Zitat):
„Klar: Gegen Ende des Verlaufs ist die PCR mal positiv und mal negativ. Da spielt der Zufall mit. Wenn man Patienten 2 x negativ testet und als geheilt entlässt, kann es zu Hause durchaus noch mal zu positiven Testergebnisse kommen. Das ist deswegen noch längst keine Reinfektion.“
(Quelle: Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung, dort Seite 52).
Und so ein Test, der so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken verwendet? Das ist nach meiner Auffassung schlicht unseriös und wissenschaftlicher Betrug!
Dr. med. Thomas Quak ist in seinen Untersuchungen zu diesem PCR-Test zu dem Ergebnis gekommen (Zitat):
„Bei unregulierten PCR Reihenuntersuchungen (im Extremfall alle Bayern) sind die gefundenen Ergebnisse mit einer Wahrscheinlichkeit von 85,8 % falsch. Anders ausgedrückt: Testet man 1000 Personen, zeigt die PCR 35 positiv Infizierte an, von denen 30 falsch positiv sind. Nur 5 von 35 positiven Ergebnissen sind tatsächlich positiv.“
Quelle: https://unternehmen-contra-corona.org/falsch-positiv-das-statistische-dilemma-des-rachenabstrichs-im-coronafreien-raum/
Kann ein Ergebnis noch vernichtender ausfallen??
Wer also angesichts solcher Erkenntnisse immer noch vollkommen unkritisch das RKI zitiert bekennt damit offen zu vollkommen unwissenschaftlichen Aussagen und macht sich zum Helfershelfer einer menschenverachtenden und denkbar folgenschweren bzw. verhängnisvollen Politik.
Wäre der PCR-Test ein Produkt, das die Stiftung Warentest zu bewerten hätte, dann könnte hier nur noch die Note 6 vergeben werden.
Zudem ist jede Statistik von vornherein absurd, die jeden „Positiv Getesteten“ einfach als „Infizierten“ erfasst, ohne hierbei zwischen „Infizierten“ mit oder ohne Krankheitssymptomen zu differenzieren und ohne die (mit hoher Wahrscheinlichkeit) wesentlich höhere Dunkelziffer der nicht getesteten und erfassten „Positiven“ darzustellen und in Bezug zu nehmen.
Aussagekräftig und relevant für eine Frage, ob und in welchem Umfange ein Virus für die Gesundheit aller Menschen eine Gefahr darstellt, sind letztlich ohnehin nur die Sterbefälle, für die ein Virus – nachweislich – kausal verantwortlich ist, und die liegen unbestreitbar weit unter den Zahlen der Grippewelle vor 2 Jahren.
Zudem haben Infizierte ohne jede Symptomatik – also Menschen, die überhaupt nicht erkrankt sind – in einer solchen Statistik letztlich überhaupt nichts zu suchen.
Und solange niemand im Einklang mit wissenschaftlichen Standards die Existenz eines (neuen) SARS-CoV-2-Virus nachgewiesen hat, gibt es auch keinerlei Veranlassung, dieses angeblich so neue SARS-CoV-2-Virus für etwas anderes zu halten als das Corona-Virus, das schon seit vielen Jahren bekannt ist und regelmäßig in gewissem prozentualen Umfange für virale Erkrankungen in jeder winterlichen Grippesaison verantwortlich ist.
Genau dies wird nun auch von Dr. Bodo Schiffmann in seinem YouTube-Video
„Sars-Cov2 ist nicht neu, sondern ein alter Hut, Es ist jetzt an der Staatsanwaltschaft zu ermitteln“
vom 29.6.2020 behauptet, abrufbar unter dem Link:
youtube.com/watch?v=Zf7nWmnoIas&feature=youtu.be
In dem Kommentar zu dem diesem YouTube-Video von Dr. Bodo Schiffmann heißt es (Zitat):
„So, damit ist es offiziell in Spanien wurde das Virus SARS-CoV2bereits im März 2019 nachgewiesen und nach einer kanadischen Studie existiert das Virus Sars-CoV-2 wahrscheinlich bereits seit 2013. Hier bekommt Wolfgang Wodarg völlig recht denn er hat von vorne rein gefragt ob man den überhaupt danach schon mal gesucht hat bevor man behauptet man hätte etwas Neues gefunden. Damit ist eindeutig klar dass es sich nicht um eine neue Erkrankung handelt, sondern um eine Grippewelle auf die man hier in unverantwortlicher Weise mit der Kamera drauf gehalten hat. Man hat es genutzt um zu versuchen einen Impfstoff bei der Bevölkerung salonfähig zu machen und man hat nicht davor zurückgeschreckt damit die gesamte Wirtschaft weltweit zu schädigen und Millionen von Existenzen zu zerstören. Es ist jetzt an der Zeit die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und ich hoffe dass der eine oder andere Staatsanwalt oder Richter dieses Video sieht. Spätestens jetzt ist klar dass die Pandemie in Wirklichkeit keine war sondern eine Grippewelle umgewidmet wurde. Der Grund war das von Anfang an nicht sauber wissenschaftlich gearbeitet wurde das fing schon mit einem PCR Test an der nur basierend auf einer Publikation aus Wuhan erstellt wurde ohne dass der verantwortliche Virologe zuvor einen Virus angezüchtet oder gesehen hätte. Basierend da drauf wurde die Welt Wirtschaft gegen die Wand gefahren, ärztliche Behandlungen verschoben und viele Existenzen und Arbeitsplätze weltweit ruiniert. Die Schäden sind bislang unabsehbar und werden erst Ende des Jahres richtig deutlich werden. Es ist jetzt an der Zeit dass die Verantwortlichen in einem außerparlamentarischen Untersuchungsausschuss beziehungsweise in einem Gerichtsverfahren für die Maßnahmen zur Verantwortung gezogen werden. In einem neuen Appell haben auch 13 Nobelpreisträger Position bezogen da sie die Gefahren für die Demokratie weltweit erkannt haben.“ (Zitat Ende)
In der ExpressZeitung Nr. 32 werden ab Seite 22 im Detail 10 Schritte bzw. Voraussetzungen behandelt, die alle absolviert werden bzw. erfüllt sein müssen, wenn ein neues, krankmachendes und ansteckendes Virus nachgewiesen werden soll:
1.Schritt:
Feststellung eines neuen, weit verbreiteten und gefährlichen klinischen Symptombildes
2.Schritt:
Sorgfältige Anamnese (Erfragung der Krankheitsgeschichte)
3.Schritt:
Optische Identifizierung des Erregers
4.Schritt:
Hochaufreinigung / Isolation
5.Schritt:
Identifizierung eindeutiger Merkmale
6.Schritt:
Eichung von Labortest
7.Schritt:
Erfüllung des ersten Koch-Postulats
8.Schritt:
Erfüllung des zweiten Koch-Postulats
9.Schritt:
Erfüllung des dritten Koch-Postulats
10.Schritt:
Dokumentation und Bestätigung
Wie die ExpressZeitung ebenda nachweisen kann, wurde bei dem angeblich so wissenschaftlichen Nachweis des SARS-CoV-2-Virus nicht eine einzige dieser Voraussetzungen erfüllt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird somit vollumfänglich auf die Ausführungen in der ExpressZeitung Nr. 32, S. 22 – 74 verwiesen.
In dem bereits o.g. Werk „Virus-Wahn“, das in 2020 neu aufgelegt worden ist, findet sich ab Seite 351 ein Update mit einem neuen Kapitel mit der Überschrift „Totaler Corona-Wahn: von wertlosen PCR-Tests und tödlicher Medikation“.
Dort finden sich auf Seite 353 auch vier Fragen, die weder das RKI, noch der Virologe Christian Drosten, noch der Mediziner Alexander S. Kekulé, noch Hartmut Hengel und Ralf Bartenschlager, noch Thomas Löscher, noch Ulrich Dirnagl, noch der Virologe Georg Bornkamm beantworten konnten bzw. wollten.
Dort heißt es (Zitat):
„1.In dem SZ-Artikel „Zu schön, um wahr zu sein“ (24. März 2020) heißt es: „Ulrich Dirnagl hält die These, dass sich ohne die Tests womöglich niemand für dieses Virus interessieren würde, mit Blick auf Italien für widerlegt.“
Doch selbst wenn wir einmal annehmen, dass die Sterblichkeit in Italien signifikant gestiegen ist, wie können wir ausschließen, dass Menschen nicht auch durch nicht-mikrobielle Faktoren wie die Verabreichung von Medikamenten frühzeitig gestorben sind?
Aus einer Lancet Studie etwa geht hervor, dass von 42 „positiv“ getesteten Patienten, die zu Beginn der Krise im chinesischen Wuhan in ein Krankenhaus kamen, alle Antibiotika erhielten und 38 (also nahezu alle) von ihnen das hochtoxische antivirale Präparat Oseltamavir. Sechs der Patienten (15 Prozent) verstarben anschließend.
2.Wenn es für COVID-19-Krankheit „keine unverwechselbaren spezifischen Symptome“ gibt und eine „Unterscheidung der verschiedenen Erreger rein klinisch nicht möglich ist“, wie etwa Prof. Thomas Löscher konzediert – und wenn zudem nicht-mikrobielle Faktoren (Industriegifte, Medikamente etc.) als Ursachen für schwerste Atemwegsleiden wie Lungenentzündung infrage kommmen, wie soll man dann sicher sagen können, dass nur das, was SARS-CoV-2 genannt wird, als Ursache für die Symptome bei COVID-19 in Betracht kommt?
3.Das zweite Koch’sche Postulat und Lehrbücher besagen es, und auch führende Virus-Forscher wie Luc Montagnier konstatieren, dass eine komplette Partikelreinigung („Purification“) eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist, um ein Virus nachweisen zu können.
Die Autoren von zwei einschlägigen Papers (Zhu et al., Wan Beom Park et al.) zum Beispiel, die im Zusammenhang mit dem Nachweis von SARS-CoV-2 genannt werden, konzedieren auf Nachfrage, dass auf den in ihrem Arbeiten gezeigten elektronenmikroskopischen Aufnahmen keine „purified“, also keine vollständig gereinigten Partikel zu sehen seien.
Doch wie will man dann mit Sicherheit schlussfolgern, dass die RNA-Gensequenz, die man aus den in besagten Studien präparierten Gewebeproben „zieht“ und auf die man dann die PCR-Tests „eicht“, zu einem ganz spezifischen Virus – in diesem Fall SARS-CoV-2 – gehören?
Zumal Studien ja auch noch zeigen, dass gerade die Stoffe (u.a. Antibiotika), die in den Reagenzglas-Versuchen (in vitro) Verwendung finden, die Zellkultur so „stressen“ können, dass sich dadurch neue Gensequenzen bilden können, die zuvor nicht nachweisbar waren?
4.Wenn der PCR-Test nicht ausreicht, um eine HIV-Infektion nachzuweisen, wieso sollte er dann gut genug sein, um eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen?“(Zitat Ende)
Soviel also zur Bereitschaft der vorgenannten „Corona-Befürworter“, durch die eindeutige Beantwortung dieser Fragen zur Aufklärung äußerst relevanter Zusammenhänge beizutragen.
Und man kann es nicht oft genug aufzeigen: Einen mehr als deutlichen Hinweis, dass die übliche Grippewelle 2020 einfach in Corona umbenannt wurde – und dann auch noch recht milde war, liefert die folgende Statistik:
(Quelle Grafik: Markus Gelau)
Zudem möchte ich in diesem Kontext noch auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:
https://www.ink.ag
hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:
youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo
youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo
In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.
Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 (Chloroquin, Zithromax und Zink) sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.
Sieh hierzu auch: https://www.ink.ag/media/pdf/07/51/c5/ART-Behandlung-bei-Covid-19_Stand-23-04-2020.pdf
Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wissenschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.
Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für eine gründliche (völker-)strafrechtliche Aufarbeitung.
Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt werden auch durch andere Veröffentlichungen bestätigt.
Zur Einführung sehe man sich nur das ca. 14minütige YouTube-Video „5G Militär-Technologie“ an:
youtube.com/watch?v=irs2-qRkDeM&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=2
Weiter heißt es in dem Beitrag „Teil 2: „eine völlig neue Sicht auf Corona & Covid 19“ des „IFUR – Institut für Urfeldforschung“, abrufbar unter dem Link:
https://ifurinstitut.wordpress.com/2020/04/10/teil-2-eine-voellig-neue-sicht-auf-corona-covid-19/
zusammenfassend u.a. (Zitat):
„Weltweit gibt es Anwendungen in Industrie und auch über Satellit, die mit Frequenzen um die 60 GHz arbeiten. Die Energie in diesem Frequenzband wird vollständig vom Sauerstoff in unserer Atemluft absorbiert. Dadurch werden die Sauerstoffmoleküle verändert und können nicht mehr vom Hämoglobin des menschlichen Blutes transportiert werden. Die betroffenen Menschen leiden an einer mangelhaften Versorgung ihrer Organe mit Sauerstoff, primär von Lunge, Gehirn, Herz. Dies kann zum Tod führen. Irrtümlicherweise wird dies dann der Infektion mit einem COVID-19 Virus zugeschrieben.“
Unter dem Link:
wird über eine Studie berichtet, die einen Zusammenhang zwischen 5G-Mobilfunknetzen und (vermeintlichen) „Coronavirus“-Ausbrüchen festgestellt hat. Dort heißt es u.a. (Zitat):
„The study, I believe, is hugely significant in that it demonstrates clearly the most likely probability that the COVID-19 hypoxic injuries and hospital admissions are directly related to electromagnetic radiation exposure by 5G Networks.“
Die „Study oft he correlation between cases of coronavirus and the pressence of 5G networks“ von Bartomeu Payers i Cifre ist unter dem nachfolgenden Link im Volltext abrufbar:
https://www.stop5gticino.ch/wp-content/uploads/2020/04/Study-of-correlation-coronavirus-5G-Bartomeu-Payeras-i-Cifre.pdf?__cf_chl_jschl_tk__=ad31253d70bc6e38c30bde5597219eb84e6814e4-1593512528-0-AU85k_mIZO0_MTUPDx9DKyzYT_NDd400y65AM0ahvtZTfNc92gHuVWS3CCskfRPveCvm1gH_m8TO7yYzahHi-4lKN_VNLJLJx8wJWktWZOnSYJKtaOdkbC3oYlcraYqLQT4wc8j4jLMqadGVWWB6nUcb9QrhTFY2VkQXOxboxLyWF_aDr1nqbs1nuUpUa8Cse2XmybkWn_PTdjmL_EshRNfAJC5dWOJdq8Qe2dmjdo9dU_r02yw8JdMftNHswjtwhm_u9bFmcp7o25m4z2Uxu0HZ_Qq_kZfuZW273TylV3TsuE6jELvT81hZu31Oonrztfb3QwGzCbb91BMNwvZ31Wz7q0th2NsT-XPkaBPJNAHnb8pHQYOkHHOyl0oFXtLO92CDZp_iLTnGkCQGkClXOIU
Nach meiner Wahrnehmung scheint aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich aber alles erlaubt zu sein, um der „Alternativlosigkeit“ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.
Auch der EU-Parlamentarier Prof. Klaus Buchner weist auf nüchterne Weise auf das hin, was derzeit mit erstaunlichem PR-/Lobbyaufwand vertuscht (siehe dazu nur die erhellenden Ausführungen von Dr. Mercola in seinem neuesten Buch „EMF“) und am liebsten als „Verschwörungstheorie“ abgetan werden soll: Die durch hunderte Studien eindeutig erwiesene Immunschwächung und Zellschädigung durch Mobilfunkstrahlung – die sich durch das geplante 5G Netz gigantisch potenzieren würde. Auch der Zusammenhang von 5G-Ausbau und – aufgrund erwiesener Immunsuppression – zumindest Ausbreitungsbegünstigung (nicht: -ursache) ist ganz und gar nicht so abwegig und gehört dringend untersucht. siehe https://klaus-buchner.eu/5g-schwaecht-das-immunsystem-in-zeiten-der-corona-krise/
Dass 5G-Strahlung Corona-Erkrankungen verursachen kann, bestätigt nunmehr auch die Studie einer US-Behörde, siehe:
Die Immunsupprimierung bzw. diverse biologische Wirkungen gepulster Hochfrequenzstrahlung werden auch in einer jüngsten Studie angesprochen, die das Europäische Parlament zu dem Thema angefordert hat
(Quelle: https://www.europarl.europa.eu/RegData/etudes/BRIE/2020/646172/EPRS_BRI(2020)646172_DE.pdf ).
Aus diesem EU-Bericht (S.10): „Die aktuelle wissenschaftliche Literatur zeigt, dass dauerhaft einwirkende drahtlose Strahlung wahrscheinlich biologische Auswirkungen hat, was für die speziellen Merkmale von 5G in besonderer Weise zutrifft: die Kombination aus Millimeterwellen, einer höheren Frequenz, der Anzahl der Sender und der Anzahl der Verbindungen. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass 5G die Gesundheit von Menschen, Pflanzen, Tieren, Insekten und Mikroben beeinträchtigen würde – und dass bei 5G ein vorsichtiger Ansatz angebracht wäre, da es sich um eine nicht getestete Technologie handelt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der Schlussakte von Helsinki und anderen internationalen Verträgen wird anerkannt, dass im Vorfeld von Maßnahmen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen könnten, die Zustimmung nach Inkenntnissetzung ein wesentliches, grundlegendes Menschenrecht ist, das noch brisanter wird, wenn es um die Exposition von Kindern und Jugendlichen geht.“
Ich könnte zu dieser Thematik noch weitere Studien benennen, aber das würde den Rahmen dieser Klage sprengen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf die weiteren Quellen hierzu unter folgendem Link verweisen:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/5g-strahlende-zukunft/
Halten wir fest: Bereits aufgrund der bisher vorliegenden – erdrückenden – Studienlage ist es nur naheliegend, wenn man Überlegungen anstellt, ob sich Viren-Epidemien in Gebieten, wo Menschen dieser Hochfrequenzstrahlung potenziert ausgesetzt sind (was bei 5G-Rollout definitiv der Fall ist), stärker ausbreiten als in elektromagnetisch unbelasteteren Gegenden (Man vergleiche auch das historisch und militärmedizinisch gut dokumentierte und evidente Auftreten der sogenannten „Radarkrankheit“ mit einer Vielzahl an unspezifischen Symptomen und Pathologien, darunter auch das Auftreten von „grippeähnlichen“ Symptomen.)
Derartige mögliche Zusammenhänge und Implikationen von 5G ohne Prüfung vom Tisch wischen zu wollen, ist in höchstem Maße unwissenschaftlich und unverantwortlich bzw. zumindest grob fahrlässig und zeugt bereits davon, dass verantwortliche Kreise die Konfrontation mit realen Sacherhalten offensichtlich scheuen und sich stattdessen lieber in eine PR-designte Hochlganzprospekt-Illusionswelt flüchten möchten. Das Aufwachen aus einer solchen Vogel-Strauß Politik wird nur leider umso unangenehmer sein und „könnte“ bzw. wird uns vor die fatale Tatsache irreversibler Schädigungen von Mensch und Ökosystem stellen, das jede Bemühung um Umweltschutz (nicht zu verwechseln mit „Klima“-Schutz) um eine vielfache Potenz konterkariert – ebenso, wie der Ausbau von 5G laut einer Studie des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) ein regelrechter Katalysator für exponentiell steigenden Energieverbrauch sein wird und sich damit im Falle seiner flächendeckenden Realisierung als umweltdestruierender Faktor par excellance erweisen würde.
Haben die hier Beschuldigten und der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals über diese Zusammenhänge und Hintergründe berichtet?
Wie unfassbar menschenverachtend die angeblich der Bekämpfung eines Corona-Virus dienende Politik in Wahrheit ist, das offenbart ein offizielles BMI-Papier mit dem Titel „Wie wir COVID-19 unter Kontrolle bekommen“ auf eine Art und Weise, die ich in unserer Zeit nicht mehr für möglich gehalten hätte:
Lesen Sie sich bitte aus diesem Papier nur einmal den Text auf Seite 13 durch, wo es heißt (Zitat):
„4. Schlussfolgerungen für Maßnahmen und offene Kommunikation
4 a. Worst case verdeutlichen!
Wir müssen wegkommen von einer Kommunikation, die auf die Fallsterblichkeitsrate zentriert ist. Bei einer prozentual unerheblich klingenden Fallsterblichkeitsrate, die vor allem die Älteren betrifft, denken sich viele dann unbewusst und uneingestanden: «Naja, so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen, wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde, und mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher». Diese Mechanismen haben in der Vergangenheit sicher zur Verharmlosung der Epidemie beigetragen.
Um die gewünschte Schockwirkung zu erzielen, müssen die konkreten Auswirkungen einer Durchseuchung auf die menschliche Gesellschaft verdeutlicht werden:
1) Viele Schwerkranke werden von ihren Angehörigen ins Krankenhaus gebracht, aber abgewiesen, und sterben qualvoll um Luft ringend zu Hause. Das Ersticken oder nicht genug Luft kriegen ist für jeden Menschen eine Urangst. Die Situation, in der man nichts tun kann, um in Lebensgefahr schwebenden Angehörigen zu helfen, ebenfalls. Die Bilder aus Italien sind verstörend.
2) „Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.
3) Folgeschäden: Auch wenn wir bisher nur Berichte über einzelne Fälle haben, zeichnen sie doch ein alarmierendes Bild. Selbst anscheinend Geheilte nach einem milden Verlauf können anscheinend jederzeit Rückfälle erleben, die dann ganz plötzlich tödlich enden, durch Herzinfarkt oder Lungenversagen, weil das Virus unbemerkt den Weg in die Lunge oder das Herz gefunden hat. Dies mögen Einzelfälle sein, werden aber ständig wie ein Damoklesschwert über denjenigen schweben, die einmal infiziert waren. Eine viel häufigere Folge ist monate- und wahrscheinlich jahrelang anhaltende Müdigkeit und reduzierte Lungenkapazität, wie dies schon oft von SARS-Überlebenden berichtet wurde und auch jetzt bei COVID-19 der Fall ist, obwohl die Dauer natürlich noch nicht abgeschätzt werden kann.
Außerdem sollte auch historisch argumentiert werden, nach der mathematischen Formel: 2019 = 1919 + 1929
Man braucht sich nur die oben dargestellten Zahlen zu veranschaulichen bezüglich der anzunehmen- den Sterblichkeitsrate (mehr als 1% bei optimaler Gesundheitsversorgung, also weit über 3% durch Überlastung bei Durchseuchung), im Vergleich zu 2% bei der Spanischen Grippe, und bezüglich der zu erwartenden Wirtschaftskrise bei Scheitern der Eindämmung, dann wird diese Formel jedem ein- leuchten.“(Zitat Ende)
Darum geht es also: Schockwirkung erzielen, und das mit Überlegungen, die an Niedertracht und Menschenverachtung nicht mehr zu überbieten sind.
Alleine diese an Bösartigkeit kaum noch zu überbietende Unterstellung, dass es im Volk „viele“ empathielose Psychopathen geben könnte, die „unbewusst“ und „uneingestanden“ denken könnten:
„so werden wir die Alten los, die unsere Wirtschaft nach unten ziehen“,
„wir sind sowieso schon zu viele auf der Erde“,
„mit ein bisschen Glück erbe ich so schon ein bisschen früher“
ist m.E. einer der größten Skandale der Nachkriegszeit.
Wenn solche Aussagen in einem offiziellen Papier des BMI zu finden sind, dann sind pure Menschenverachtung und bösartige Unterstellungen jetzt also offenbar ganz offiziell Bestandteil der Regierungspolitik geworden.
Und es schlägt dem Fass den Boden aus, dass ein solches Papier nicht im Giftschrank verschwunden ist und die Verantwortlichen nicht im hohen Bogen aus dem BMI rausgeflogen sind, sondern ein solches Dokument auch noch mit Stolz offiziell auf der Seite des BMI präsentiert wird, während der BMI-Analyst Kohn, der – sachlich sehr gut begründet – auf die Gefahren einer Fortsetzung des Lockdowns hinwies, vom Dienst suspendiert wurde.
Haben die hier Beschuldigten oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals öffentlich gefordert, dass die, die für so ein zynisches Papier verantwortlich sind, sofort aus ihren Ämtern entfernt werden sollten?
Das interne Gutachten des BMI-Analysten Kohn ist auf der Webseite der Ärzte für Aufklärung unter dem Link:
https://www.ärzte-für-aufklärung.de/informationen/aktuelles/
abrufbar. Dort heißt es u.a. (Zitat):
!100.000 Sterbefälle in Folge der Regierungsmaßnahmen drohen
Das Bundesinnenministerium schreibt zu COVID-19 im internen Gutachten KM 4 – 51000/29#2, Stand: 7. Mai 2020; Zitat:
„Im März und April wurden 90% aller notwendiger OPs verschoben bzw. nicht durchgeführt. Das heißt 2,5 Mio Menschen wurden in Folge der Regierungsmaßnahmen nicht versorgt. Also 2,5 Mio Patienten wurden in März und April 2020 nicht operiert, obwohl dies nötig gewesen wäre. Die voraussichtliche Sterberate lässt sich nicht seriös einzuschätzen; Vermutungen von Experten gehen von Zahlen zwischen unter 5.000 und bis zu 125.000 Patienten aus, die aufgrund der verschobenen OPs versterben werden/schon verstarben.“
Im Grunde kann man sich also an der 9-seitigen Zusammenfassung dieses Gutachtens orientieren, um einen ersten Überblick über die m.E. nur noch strafrechtlich angemessen zu würdigen Folgen des willkürlich verhängten Corona-Lockdowns zu verschaffen.
Von daher möchte ich an dieser Stelle zur Wahrung der Übersichtlichkeit vollumfänglich auf die Inhalte dieses Gutachtens KM 4 des BMI-Analysten Kohn und die „Gemeinsame Pressemitteilung der externen Experten des Corona-Papiers aus dem Bundesministerium des Inneren“ vom 11.5.2020 verweisen.
Die verhängnisvollen Folgen des Lockdowns müssen allen verantwortlichen Stellen, auch den hier Beschuldigten, bewusst geworden sein, nicht nur auf Grund dieses internen BMI-Gutachtens, sondern auch auf Grund von zahlreichen amtlichen und nicht-amtlichen Veröffentlichungen zu den diversen Folgen dieses Lockdowns.
Selbst eine kleine Auswahl dieser Veröffentlichungen über Insolvenzen, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Suizide, Zunahme häuslicher Gewalt, Vereinsamung von Senioren in Altenheimen, die Folgen verschobener OPs und Behandlungen etc. würden den Rahmen dieser Anzeige sprengen.
Zudem sollte längst allgemein bekannt sein, warum die Erklärungen der weit überwiegend nicht-staatlich bzw. auch von der Pharma-Industrie und mit Bill Gates verbundenen Stiftungen fremdfinanzierten WHO nicht mehr als zuverlässige „amtliche“ Quelle zitiert werden können.
Wenn eine „Gesundheitsbehörde“ wie die WHO dermaßen stark von denen abhängig ist und gesteuert wird wie die WHO, die von den Empfehlungen der WHO direkt wirtschaftlich profitieren, dann ist es geradezu unvertretbar, einer solche Organisation überhaupt noch irgendeinen Einfluss im Gesundheitswesen einzugestehen.
Wollen die Beschuldigten wirklich sagen, dass sie mit diesen Einwendungen nie konfrontiert worden sind, nie auch nur davon gehört haben?
Weltweit gibt es – wie schon oben festgestellt – längst sehr hunderte Experten, deren Fachkompetenz beharrlich ignoriert wird oder die sich aus Furcht vor beruflichen und privaten Nachteilen nicht zu Wort melden, obschon sie fundierte Kritik formulieren könnten.
Wo also findet in den öffentlich-rechtlichen Medien aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt?
Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen eines öffentlichen Diskurses – der dann vor allem auch in den Parlamenten stattfindet – gewürdigt?
Das gilt umso mehr, als mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, dass Schweden keinen totalen Lockdown praktiziert hat, die Zahlen dort aber nicht schlechter sind als in allen anderen Ländern, die einen Lockdown praktiziert haben.
YouTube-Video „Corona 26“ von und mit Dr. Bodo Schiffmann, für jedermann abrufbar unter youtube.com/watch?v=10d6-GdAYM4
Es gibt aber noch weitaus mehr, von dem der Rundfunkbeitragszahler aktuell noch nichts gehören haben dürfte, jedenfalls nicht über die öffentlich-rechtlichen Medien, wo Kritiker an dem absurden Lockdown kürzlich von einem „Journalisten“, der es nicht wert ist beim Namen genannt zu werden, sogar öffentlich als „Spinner“ etc. denunziert worden sind.
Dem angeblich so hoffnungslos unzureichend informierten öffentlichen Rundfunk wird die Ausgabe Nr. 32 der ExpressZeitung empfohlen, die jedermann kostenlos auf deren Homepage downloaden kann, damit er sich mal eine Übersicht darüber verschaffen kann, was ihm in Kontext mit dieser Corona-Hysterie gerade nicht durch die öff.-rechtl. „Qualitätsmedien“ vermittelt worden ist.
Sagt das nicht alles aus, dass eine 4köpfige Redaktion eines kleinen schweizer Verlags eine sehr viel umfassendere und zutreffendere Aufklärung über den globalen Fehlalarm zur Corona-Virus-Hysterie leisten kann als der milliardenschwere öffentlich-rechtliche Rundfunk mit tausenden von teilweise fürstlich bezahlten Mitarbeitern und riesiger Infrastruktur?
Wer diese Ausgabe durchgearbeitet hat, der möge doch bitte – im Detail – begründen, warum er jetzt immer noch nicht davon ausgeht, dass er durch diese Lockdown-Politik und die ihr kritiklos folgenden öffentlich-rechtlichen Mainstreammedien regelrecht für dumm verkauft worden ist.
Alles nur „Verschwörungstheorie“?
Achtsamkeit bedeutet, dass man sich – auch wenn das Vertrauen auf Gott an erster Stelle steht – rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst und dann situationsangemessen reagiert, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt.
Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben.
Die Öffentlichkeit hat also einen Anspruch darauf, über solche Zusammenhänge umfassend aufgeklärt zu werden, insbesondere auch darüber, welche Opfer in den letzten Jahren mit den Impfkampagnen der Bill & Melinda Gates Stiftung verbunden waren, alleine in Afrika und Indien. Siehe hierzu u.a.:
https://kenfm.de/tagesdosis-24-4-2020-die-bill-und-melinda-gates-stiftung/
Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen = Psychopathen) das Menschen antun könnten. Wer behaupten möchte, dass es noch nie höchst reale „Verschwörungen“ gegen den Frieden in der Welt gegeben hat, kennt die Menschheitsgeschichte nicht einmal in gröbsten Zügen und macht sich einfach nur lächerlich.
Wer erst einmal realisiert hat, dass es Personen ohne Empathie und Gewissen gibt, die zu jeder Grausamkeit fähig sind, wenn dies nur der Realisierung ihrer kranken Ziele dient, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden Pläne gibt wie die, die in der o.g. Quelle beschrieben werden.
V.
Aus den o.g. Gründen gibt es folglich nicht einen einzigen nachvollziehbaren bzw. rechtfertigenden Grund, ab dem 12.8.2020 alle Schulkinder in NRW (von vorgesehenen Ausnahmegruppen abgesehen) mit einer Maskenpflicht auf eine Art und Weise zu quälen, das damit nur eines erreicht werden kann: Eine schwere Traumatisierung unzähliger Kinder, die mit unabsehbaren gesundheitlichen Folgen verbunden sein werden.
Wenn eine solche Maskenpflicht kommt, dann haben wir beste Aussichten, eine Generation von psychisch verkrüppelten Kindern heranzuziehen.
Da ich das nicht möchte, habe ich mich zu dieser Strafanzeige entschlossen.
Ich möchte in diesem Zusammenhang alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, insbesondere alle beamteten Lehrer an ihre Remonstationspflicht erinnern. Den Lehrern im Anstellungsverhältnis müssen die Fallgruppen rechtmäßiger Arbeitsverweigerung ebenfalls bekannt sein (z.B. bei Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung gem. § 275 Abs. 3 BGB oder bei Weisungen des Arbeitgebers, gegen Strafgesetze zu verstoßen oder bei sittenwidrigen oder diskriminierenden Weisungen, vgl. §§ 134 und 138 BGB).
Wer dazu verpflichtet werden soll grund- und sinnlos Kinder einer entwürdigenden und gesundheitsgefährdenden Behandlung auszusetzen, der ist als Mensch und Amtsträger nicht nur zum Widerspruch berechtigt, sondern verpflichtet.
Von daher bitte ich um die Aufnahme der Ermittlungen.
Über den Fortgang der Ermittlungen und die Erhebung der Anklage möchte ich unterrichtet werden.
Hochachtungsvoll
Unterschrift Felix Mustermann und Sabine Musterfrau
English Translation:
(Mail und Aufruf zur Mithilfe des Mandanten Torsten Q. an RA Wilfried Schmitz und Mitstreiter)
Liebe Mitbetroffene – Wir leben in einer turbulenten Zeit. Ein Phänomen mit dem
Namen „Corona-Virus“ oder „Covid-19“ hält uns seit längerer Zeit in Atem. Ein
„Virus“ dass sich über die Welt verteilt und dabei die „Kriterien einer Pandemie“
gemäß den Kriterien der WHO erfüllt. Weltweite Verbreitung der Infektion ist
hier wohl ein Kernelement.
Mir geht es einfach darum, dass dieser ZWANG unerträglich ist.
(Foto: Pixabay / CC0)