Bild: pixabay.com/CCO
Sie haben Angst? Dann wollen Sie sich schützen. Durch das Schützen mit der Maske bekommen Sie weniger Sauerstoff, deswegen geht das Herz ein wenig rascher, wodurch wieder Angst entsteht. Gut beobachtbar, wenn Sie mit Maske eine Stiege hinaufgehen. Das ist keine Aufforderung, die staatlichen Anordnungen zu missachten, sonst hätten wir Probleme auf dieser Seite. Wer Angst hat, der neigt sich zu verstecken, zum Beispiel hinter einer Maske. Daniele Ganser geht den verschiedenen Ängsten in einem Video nochmals auf den Grund, und gibt uns Anleitungen aus der Angst herauszukommen. Auf der Platform Respekt gibt es ein sehr gutes Video von einem Lungenfacharzt mit einer neuen Dokumentation der Sauerstoffarmut durch die Masken. Es gibt einen kleinen Hoffnungsschimmer. Freuen wir uns aber nicht zu früh. In Israel plant man Erleichterungen für Geimpfte und für Corona Genesene. Da aber sehr viel mehr Menschen nämlich 5xmehr, als diejenigen die Antikörper entwickeln, schon Corona gehabt haben dürften, so wäre eine Untersuchung auf T-Zell-Immunität sicher sehr wertvoll. Dr.Mayer hat sich mit diesen Fragen sehr genau beschäftigt. Zusätzlich ist es auch beruhigend, dass die Zahlen der Covid Verstorbenen, durchaus stärkeren Grippewellen entsprechen, wie das Robert Koch Institut vor kurzem festgestellt hat. Jeder Toter ist einer zu viel, doch sterben die Menschen immer wieder auch an Grippe, die dieses Jahr nahezu ausgestorben ist, so wie an Verkehrsunfällen. Die Lungenprobleme nach Covid sind durchaus da, doch hat auch da eine Studie gezeigt, dass diese Schäden gute Chancen haben auszuheilen. Was können wir tun? Doch immer wieder gute Ideen überlegen und die immer wieder durchdenken, bis sie zu Idealen werden können. In den Wald gehen, so wie Daniele Ganser es vorschlägt. Wir haben meist, trotz tragischer Umstände der Hartz 4 Empfänger doch etwas im Kühlschrank, Wasser, etwas zum Heizen, was in großen Teilen der Welt nicht selbstverständlich ist. Wir wollen Freiheit! Dann arbeiten wir daran, zunächst innerlich frei von den Manipulationen und Suggestionen der Medien, der Werbung zu werden, was gar nicht so leicht ist. Auch Menschen die viel besitzen sind meist nicht freier als wir? Ist das mit dem Reichtum nicht auch so wie mit einer Sucht, einer Gier. Doch ist der Einsatz für Gerechtigkeit sehr sehr nötig!!!
Wenn Sie das Video, auf der großartigen Seite des pensionierten Journalisten Dr.Mayer ansehen wollen, dann klicken Sie bitte hier.
RA Wilfried Schmitz, Mitglied der RA-Kammer Köln
An den
(Name des Ärztlichen Verbandes)
….
Zustellung per Fax: ….
210/5145/1944
und (mit Anlagen) per Mail: ….
Selfkant, den …..
Ihre Zeichen: ….
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vorbezeichneten Angelegenheit bedanken wir uns für Ihr reges Interesse an einer Fortsetzung der Kommunikation.
A)
Ich möchte einleitend an die Regelung in § 2 Abs. 1 der Satzung Ihres Bezirksverbandes erinnern, wo es heißt (Zitat):
„Der Bezirksverband ist Teil der Berufsvertretung der Ärzte Bayerns. Er hat die Aufgabe, innerhalb seines Zuständigkeitsbereichs das reibungslose Zusammenwirken mit den verschiedenen Ebenen der ärztlichen Berufsvertretung und mit der Regierung von Oberbayern zu gewährleisten, im Rahmen der Gesetze die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, die ärztliche Fortbildung zu fördern, die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten zu überwachen und in der öffentlichen Gesundheitspflege mitzuwirken. Er ist berechtigt, innerhalb seines Aufgabenbereichs Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten.“
Es ist, gerade auch für die Dokumentation der Zeitgeschichte, von besonderem Interesse, dass Sie uns vor dem Hintergrund Ihrer verbandsmäßigen und ärztlichen Pflichten uns endlich einmal ein paar eindeutige Antworten auf ein paar grundsätzliche Fragen übermitteln, bevor wir uns hier weiter über Ihre Vorhaltungen unterhalten.
Und ich stelle klar, dass es hier nicht um einen „Meinungsaustausch“ geht, sondern darum, Ihr Selbstverständnis als Ärzteverband im Hinblick auf Ihre Verantwortung vor Ihren Mitgliedern und den Menschen in diesem Lande zu klären.
I.
Wir sind – wie Sie unseren bisherigen Stellungnahmen entnehmen können – erkennbar um die Bereinigung dieser Angelegenheiten bemüht. Aber mein Mandant ist Mitglied Ihres Verbandes, und er hat ein berechtigtes Interesse daran, die Vorwürfe, mit denen er konfrontiert wird, endlich in ein angemessenes Verhältnis zu weitaus gewichtigeren Vorhaltungen gesetzt wird, mit denen sich – auch – Ihr Verband auseinandersetzen muss.
1.
Was hat Ihr Verband bislang unternommen, um die beruflichen Belange der Ärzte wahrzunehmen, insbesondere im Hinblick darauf, dass es einen Arzt in Gewissensnot bringen muss, wenn er mit einem PCR-Test arbeiten soll, der nachweislich vollkommen untauglich ist, und zu Impfstoffen gegen das SARS-CoV-2-Virus Stellung beziehen muss, die in sehr verkürzten Verfahren zugelassen wurden und im Hinblick auf absehbare Nebenwirkungen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Langzeitschäden nicht vertretbar sind?
2.
Was hat Ihr Verband bislang unternommen, um die Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten zu überwachen, damit Ärzte keine Impfstoffe verabreichen, deren Verabreichung aus medizinischen und ethischen Gründen nicht vertretbar sind?
Der Einfachheit halber möchte hierzu auf den kurzen Beitrag „10 Gründe warum eine Impfung gegen Corona derzeit wenig Sinn macht“ von DDr. Christian Fiala (MD, PhD) vom 2.1.2021 verweisen, den ich Ihnen hier (wegen des Umfangs nur per Mail) als Anlage 1 übermittle.
3.
Was hat Ihr Verband bislang unternommen, um die Haftungsfragen abzuklären, die mit der Verabreichung eines unausgereiften Impfstoffs oder mit der Unterlassung der Ausstellung eines Attests zur Befreiung von der MNB verbunden sind?
4.
Was hat Ihr Berufsverband bislang unternommen, um der Landespolitik deutlich zu machen, dass die Offenlegung einer Diagnose in einem Attest zur Befreiung von der MNB datenschutzrechtlich nicht vertretbar ist?
Hierzu wird aktuell auf die neueste Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg vom 4.1.2021 verwiesen, siehe:
Zusatzfrage hierzu.
Was hat Ihr Berufsverband bislang unternommen, um die Mitglieder Ihres Verbandes über die Handhabung der komplizierten Rechtsfragen aufzuklären, die sich aus dem Konflikt der Regelungen der jeweils aktuellen Regelung der Corona-Schutz-Verordnungen des Landes zur Pflicht, eine MNB zu tragen, mit dem Arbeitsschutzrecht und Europarecht ergeben?
Diese Rechtsfragen sind in dem offenen Brief eines Kollegen meines Mandanten an das für ihn zuständige Gesundheitsamt gut dargestellt worden, den ich Ihnen hier (wegen des Umfangs nur per Mail) als Anlage 2 übermittle.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird vollumfänglich auf den Inhalt der Anlage 2 verwiesen, da sich die dortigen Fragen problemlos auf die Rechtslage in Bayern übertragen lassen.
Wir bitten darum, alle dortigen Fragen angemessen zu beantworten und Ihre Antwort im Interesse aller Verbandsmitglieder nicht nur in verbandsinternen Mitteilungen, sondern auch öffentlich zu kommunizieren.
Es ist Ihre Aufgabe als Verband hier für Rechtssicherheit zu sorgen und die Lösung dieser Problematik nicht jedem einzelnen Mitglied zu überlassen, zumal dies in der Praxis nur für Chaos sorgen dürfte.
5.
Was hat Ihr Berufsverband bislang unternommen, um die öffentliche Gesundheitspflege dadurch in Schutz zu nehmen, dass Ärzte und Patienten darüber informiert werden, dass die gesamte Corona-Politik auf fünf nachweislich unzutreffenden Behauptungen basiert? Warum schweigt Ihr Verband zu den hierzu längst bekannt gewordenen, wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen und Quellen?
II.
1.
Die Berechtigung der obigen Fragen ergibt sich u.a. aus der sehr gut begründeten Verfassungsbeschwerde eines – namentlich nicht bekannten – Richters von Ende Dezember 2021, zumal sich diese ausdrücklich gegen die Verfassungswidrigkeit aller Corona-Maßnahmen richtet, die seit Ende März 2020 auch gegen Gesunde bzw. sog. Nicht-Störer ergriffen worden sind.
Diese 190-seitige Verfassungsbeschwerde, die jedermann im Web unter dem Link
https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/
kostenlos herunterladen kann, wird hier (wegen des Umfangs nur per Mail)als Anlage 3 überreicht.
Mein Mandant macht sich den dortigen Vortrag umfassend zu Eigen.
Dort sind ab Seite 84 die von namhaften Wissenschaftlern festgestellten zehn (!) groben Mängel / Fehler dieses PCR-Tests zusammengefasst worden. Darauf möchte ich in diesem Kontext insbesondere verweisen.
Mit dieser Argumentation steht dieser Richter nicht alleine.
2.
So hat der Kollege, Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich, in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link
https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt
im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 alle aktuell verfügbaren, wissenschaftlich verifizierten Quellen zusammengefasst, die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.
Auf Seite 50 seiner Klageschrift kommt RA Dr. Füllmich zusammenfassend zu dem Ergebnis (Zitat):
„Das Drosten-Corman-Paper enthält die folgenden spezifischen Fehler:
– Es gibt keinen spezifizierten Grund, diese extrem hohen Konzentrationen von Primern in diesem Protokoll zu verwenden. Die beschriebene Konzentration führt zu erhöhter unspezifischer Bindung und PCR-Produktamplifikation, wodurch der Test als spezifisches Diagnostikum ungeeignet ist;
– Sechs nicht spezifizierte wackelige Positionen führen zu einer enormen Variabilität des Testdesigns pro Labor; die verwirrende unspezifische Beschreibung im Drosten-Corman-Paper eignet sich nicht als operatives Standardprotokoll;
– Der Test kann nicht zwischen dem gesamten Virus und viralen Fragmenten unterscheiden. Daher kann der Test nicht als Diagnostikum für intakte (infektiöse) Viren verwendet werden;
– eine Differenz von 10° C w.r.t. der Glühtemperatur Tm für Primerpaar1 (RdRp_SARSr_F und RdRp_SARSr_R) ist ein sehr schwerer Fehler und macht das Protokoll als spezifisches Diagnosewerkzeug unbrauchbar;
– Ein großer Fehler ist die Auslassung der Ct-Wertes, die zu bestimmen haben, wenn eine Probe als positiv und negativ betrachtet wird. Dieser Ct-Wert findet sich auch nicht in zusätzlichen Einreichungen und offiziellen Veröffentlichungen/Nachträgen;
– die PCR-Produkte sind nicht auf molekularer Ebene validiert worden, was das Protokoll als spezifisches, die Diagnostik unter Werkzeug nutzlos macht;
– Der PCR-Test enthält weder eine einzige Positivkontrolle zum Nachweis der Spezifität für SARS-CoV-2 noch eine Negativkontrolle zum Ausschluss anderer Coronaviren, was den Test für eine spezifische Diagnose ungeeignet macht;
– Höchstwahrscheinlich wurde das Drosten-Corman-Paper nicht von Fachkollegen begutachtet;
– Für mindestens vier Autoren bestehen schwerwiegende Interessenskonflikte, zusätzlich zu der Tatsache, dass zwei der Autoren des Drosten-Corman-Papers (Christian Drosten und Chantal Reusken) auch im Editorial Board von Eurosurveillance sitzen; am 29. Juli 2020 kam ein Interessenskonflikt hinzu (Olfert Landt ist CEO von TIB-Molbiol; Marco Kaiser ist Senior Researcher bei GenExpress und fungiert als wissenschaftlicher Berater für TIB-Molbiol), der in der ursprünglichen Version nicht deklariert wurde (und in der PubMed-Version immer noch fehlt). TIB-Molbiol ist die Firma, die „als erste“ PCR-Kits (Light Mix) auf der Grundlage des im Drosten-Corman-Manuskript publizierten Protokolls herstellte und diese PCR-Testkits aufgrund ihrer eigenen Worte vor der Einreichung der Publikation weltweit verteilte. Weiterhin versäumten Victor Corman & Christian Drosten, ihre zweite Zugehörigkeit zu erwähnen: das kommerzielle Testlabor „Labor Berlin“, wo sie für die Virusdiagnostik zuständig sind.“ (Zitat Ende)
3.
Im Hinblick auf die fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, möchte ich stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen auf den Inhalt des Abmahnschreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, das im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:
Die Darstellung des Kollegen Dr. Fuellmich ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Das gilt evident nicht nur für Prof. Drosten, sondern für jeden, der sich hier verantwortlich zeichnet.
Nicht nur mein Mandant, sondern alle Menschen, die diese Zusammenhänge erkannt haben, fragen sich nun, warum – auch – Ihr Verband durch sein Schweigen dazu beiträgt, dass diese folgenschweren Irrtümer weiter aufrechterhalten werden?
Eine Verbandsmitgliedschaft ist ja keine Einbahnstraße, wo nur der Verband Fragen stellen und Rechenschaft verlangen darf. Den Mitgliedern steht dieses Recht in allen wichtigen Themen, die die Zuständigkeit des Verbands betreffen, ebenfalls zu, und von diesem Recht macht mein Mandant hiermit Gebrauch.
B)
Damit kommen wir zu Ihren Fragen in Ihren beiden Schreiben vom ….:
I.
Zu Ihrem Schreiben zu AZ. ….:
….
Zu dem Beispielsfall „….“
Der „Beispielsfall …“ von …. zeigt lediglich, dass man offensichtlich bemüht ist, meinem Mandanten Fehler nachzuweisen und zu diesem Zwecke auch solche „verdeckten Ermittler“ einsetzt.
Im Übrigen wurde hierzu auch schon alles gesagt.
Wahre Aussagen, die in eine Vielzahl von Bescheinigungen Eingang gefunden haben, machen diese Bescheinigungen dadurch nicht zu inhaltlich „falschen“ Bescheinigungen.
Mein Mandant hat als Arzt eine bestimmte Wahrheit bestätigt, und das ist berufsrechtlich gesehen nicht zu beanstanden.
So hat die Neurologin Dr. med. Margareta Griesz-Brisson in ihrem Interview für die Zeitschrift „Die Wurzel“, Ausgabe Nr. 1/2021 dort ab Seite 30 u.a. erklärt (Zitat):
„Die Wurzel: Sie selbst tragen keine Maske, weil Sie als Neurologin ausdrücklich sagen, dass jeder Mensch ein Recht auf medizinische Befreiung von der Maske hat. Wieso sprechen Lehrer, Schuldirektoren und Gesundheitsämter mittlerweile von unbegründeten Attesten?
Dr. Margareta Griesz-Brisson: Ich kann es nicht verstehen und kann es kaum glauben. Es gibt kein unbegründetes, falsches oder Gefälligkeitsattest. Sauerstoffmangel schadet jedem Gehirn.
Es muss die freie Entscheidung eines jeden Menschen sein, ob er den Sauerstoffmangel seines Gehirns in Kauf nehmen will, wenn er sich mit einer wirkungslosen Maske vor Viren schützen möchte.
Der Arztberuf ist nicht unbedingt eine Trivialität. Wir haben lange geschwitzt, bis wir diese Kompetenz erreicht haben. Jetzt kann jede Verkäuferin die Aussage eines Arztes hinterfragen. Das ist ungefähr so, als würde ich zum Piloten sagen, es ist ja schön, dass Sie Ihren Flugschein haben, das Flugzeug fliege aber ich. Das ist doch Wahnsinn…
Die Wurzel: Wenn Sauerstoffmangel so umfassend für die Gesundheit des Organismus ist, wieso schweigen dann die Gesundheitsämter, Krankenkassen und Ärztekammern, die doch eigentlich das gesundheitliche Rückgrat der Bürger sein sollten?
Dr. M. Griesz-Brison: Genau das frage ich mich auch. Es wäre ihre Pflicht gewesen, mit aller Bestimmtheit diesem Wahnsinn von Anfang an mit aller Entschlossenheit entgegenzutreten und ihn zu stoppen. Und wieso schalten sich dann auch noch die Ärztekammern ein, um Ärzte zu bestrafen, die ihren Patienten Atteste erstellen. Muss der Arzt beweisen, dass Sauerstoffmangel seinem Patienten schadet? Welche Art der Medizin vertreten unsere Ärztekammern? Die anfangs fehlende Evidenz der Wirksamkeit dieser Maßnahmen hat sich nun zur klaren Evidenz er Unwirksamkeit und der Nichtwirksamkeit herausgestellt. Und trotzdem geht der Wahn weiter.“ (Zitat Ende)
Ob diese Bescheinigungen durch Dritte (Schulen etc.) als ausreichend anerkannt wurden, ist also keine rechtliche Frage.
In diesem Kontext ist keine Pflichtverletzung erkennbar.
Mein Mandant hat seinen Beruf stets gewissenhaft ausgeübt und durch seine Aufklärungsarbeit als Impfkritiker und sein soziales Engagement in den letzten Jahrzehnten ganz erheblich zum Vertrauen der Menschen in die Integrität der Ärzteschaft beigetragen.
Es hätte die Menschen nachhaltig irritiert, wenn alle Ärzte zu den fatalen Folgen der Corona-Politik und ihrer fehlenden tatsächlichen und rechtlichen Legitimation geschwiegen hätten.
Gerade aus den in der Anlage 1 dargelegten Gründen wäre es die Pflicht aller (!) Ärzte gewesen, vor den Risiken einer Impfung mit solchen unausgereiften Impfstoffen öffentlich zu warnen.
Die Verantwortlichen der ärztlichen Berufsverbände, die zu diesen Impfstoff-Risiken geschwiegen haben und immer noch schweigen, müssten nach diesseitiger Auffassung also erst einmal selbst einmal darlegen, wieso sie angesichts dieser Umstände glauben immer noch davon ausgehen zu können, dass sie ihren Beruf gewissenhaft ausgeübt und ihre Berufspflichten erfüllt haben.
Was haben Sie also unternommen, um die Menschen umfassend über die Risiken der aktuell verfügbaren Impfstoffe gegen das SARS-CoV-2-Virus zu informieren?
II.
Zu Ihrem Schreiben zu AZ. ….:
Wieso unterstellen Sie meinem Mandanten einfach, dass diese Bescheinigung nicht auf ärztlichen Feststellungen basiert?
Wieso sprechen Sie von „allgemeinen Feststellungen ohne medizinischen Bezug“?
Wieso gehen Sie davon aus, dass meinem Mandanten bei der Ausstellung dieser Bescheinigung „bewusst“ gewesen sei, dass diese Bescheinigung nicht als Grundlage für eine Schulbefreiung akzeptiert werden kann.
Haben Sie den Anti-Corona-Verordnungsgeber Ihres Landes in den letzten Monaten schon einmal dazu befragt, ob er seine Beschlüsse zu seinen diversen Corona-Schutz-Verordnungen auch nur ein einziges Mal auf wissenschaftlich nachvollziehbare, evidenzbasierte Quellen und vor allem auch auf eine eindeutige Dokumentation gestützt hat?
Denn genau das war offensichtlich nicht der Fall:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/staatsregierung-keine-akten-zu-corona-beschluessen,SA6NyUL
Warum fragen Sie meinen Mandanten permanent, ob er in irgendeiner Bescheinigung für ein (!!) Schulkind auch wirklich „im Einklang mit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft“ gehandelt haben, obschon Sie dafür keinen konkreten Anhaltspunkt haben, während längst allgemein bekannt geworden ist, dass die Landesregierungen sich über viele Monate hinweg überhaupt keine Mühe gemacht hat, diesen Anspruch im Hinblick auf Verordnungen zu erfüllen, die alle (!!) Schulkinder in Bayern betreffen?
Erklären Sie mir doch bitte einmal, inwieweit Ihre höchst einseitige Verbandspolitik im Einklang mit Ihren satzungsmäßigen Aufgaben und Ihren ärztlichen Pflichten steht?
Wie haben Sie damit dem Vertrauen in die gewissenhafte Ausübung ihrer verbandsmäßigen Pflichten entsprochen?
C)
Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, zu all diesen Fragen bis Ende Februar 2021 Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Schmitz
Rechtsanwalt
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