(Bild: E-Gruppe Berlin)
Was wir derzeit erleben (siehe z.B. die Pressekonferenz zu jüngsten Obduktionen an Impfopfern) ist dermaßen surreal, dass viele nun mit ihrem Latein am Ende sind. Meine Arbeitshypothese: Die Medien und bisher etablierten Meinungsmacher / Influencer begehen nun erweiterten Suizid. Sie haben nicht das gemacht, was angestanden wäre: in sich zu gehen, die mittlerweile unerträgliche Heuchelei des von Jean Ziegler als „kannibalisch“ bezeichneten Systems, von dem man zu einem gewissen Grade selbst Teil ist, einzusehen und sich dann vollkommen neu zu gründen. Das schien zu mühsam. Stattdessen zelebriert diese Art von Journalismus nun eine Art erweiterten Selbstmord (intellektuell und in Konsequenz eventuell auch physisch bzw. auf Impfraten). In diesen fatalen Strudel sollen möglichst viele Menschen mit hineingezogen werden, da es am dunklen Meeresgrund ansonsten recht einsam wäre. Viele an sich nicht unbegabt erscheinende Influencer sind zu willfährigen Impfluenzern mutiert und verspielen damit den Rest ihrer Würde. Sie denken, mit „Augen zu und durch“ wird’s schon wieder werden. Frei nach Christoph Sieber („Na dann wear‘ ich sie halt, die fucking Mask!“), verkünden sie ihren Followern: „Na dann impf‘ ich ihn halt, den Scheiß!“.
Dabei realisieren Sie nicht, dass sich die Schlinge nur immer enger zuzieht. Denn vom milliardenschweren Geschäftsmodell mit neuen „Pandemie“-Impfungen und Booster-mRNA werden die konzernwirtschaftlichen Frankensteinstrukturen, die wir erschaffen haben, nicht aus freien Stücken ablassen. Der Knoten kann sich aber nur dann auflösen, wenn wir diese unsägliche Chose einerseits ganz klar demaskieren und von uns weisen – und andererseits ganz neue, menschengerechte Perspektiven fassen. Erst dann kann es sich auflösen! (bloßes Analysieren und Klagen ist zu wenig).
Wie auch immer, jeder darf nun frei entscheiden. Aber wir werden schon bald sehen: Der scheinbar leichtere Weg war der elende. Und der scheinbar schwierigere Weg des eigenständigen Positionierens gegen eine scheinbare Übermacht der herrschenden Meinung war der einzig Gangbare, auf dem man seine Würde (und seine Gesundheit) behalten konnte. Wobei man sich vor Augen halten darf, dass die Entscheidung, vor der jeder Einzelne nun steht, nicht nur eine weitere all der bisherigen, scheinbar relativ folgenlosen Entscheidungen ist, die in seinem Leben bisher getroffen hat. Es ist DIE Weggabelung schlechthin, vor der wir nun stehen. Man tut daher gut daran, sie nicht schnellfertig zu treffen. Es ist nichts weniger als die Entscheidung zwischen selbstbestimmter Individualität und einem Leben in zentralistischem Overkill, vor dem sogar Orwell gegraut hätte.
In jedem von uns findet jetzt ein gewaltiger Kampf statt. Happy End ist diesmal nicht garantiert. Denn wie bereits Goethe gewusst hat: „Sich von einem eigenen Irrtum loszumachen, ist schwer, oft unmöglich bei großem Geist und großen Talenten; wer aber einen fremden Irrtum aufnimmt und halsstarrig dabei verbleibt, zeigt von gar geringem Vermögen.“
[Unveröffentlichte Verse von Markus Mynarek, mit freundlicher Genehmigung des Autors]
Der Hexenladen (des „Spiegel“ – Magazins)
Durch Hetze, Lüge und Betrug
wollen unserm Volk sie schaden.
Vor Gift quillt über mancher Krug
in diesem Hexenladen.
Sie sprachen, als sie die Freiheit bedrohten:
„Wir wollen die Seelen regieren.
Gehorchen müssen sie unsern Geboten
und die Liebe zum Land verlieren.“
Der Hexenmeister sprach zu den Gesellen:
„Die deutsche Seele muss nun bluten.
Vergiften müsst ihr alle Quellen
des Humanen und des Guten.
Und haben wir durch Hexenkunst
dann fast das ganze Volk verführt,
dann steigen wir sehr in der Mächtigen Gunst,
wie es uns Landesverrätern gebührt.
Dann müsst ihr selber ewig warnen
vor den wenigen Feinden, die uns bekannt
und müsst sie glorreich davon enttarnen
als die Giftmischer im Land.“
***
Urlaub in Deutschland
Ein Psychiater sprach: „Er ist fast schon geheilt,
und er schöpft nun neuen Mut.
Und wenn er ein wenig in Deutschland verweilt,
dann tut das seiner Seele gut.“
Und als der Kranke in Deutschland war,
hat er bald schon ein schönes Hotel gefunden.
Er kaufte manche Zeitung auf eigne Gefahr,
um durch Lesen der Wahrheit ganz zu gesunden.
Und am nächsten Tag klopfte man an seine Tür,
denn er war nicht beim Frühstück gewesen.
Er war tot, doch er konnte gar nichts dafür:
Er hatte den ganzen „Spiegel“ gelesen.
Zu dieser Kolumne:
(edit: pw)
Wer nicht genügend Galgenhumor besitzt, der könnte sich ja in der Tat die Haare raufen über die Produkte derjenigen deutschen Presse, die laut Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow „die bösartigste überhaupt“ ist (Quelle: DiePresse). Auch nach Einschätzung von Peter Sloterdijk ist heute „der Lügenäther so dicht wie seit den Tagen des Kalten Kriegs nicht mehr“, dem Journalismus attestiert er „Verwahrlosung“ und „zügellose Parteinahme“. Sloterdijk: „Die angestellten Meinungsäußerer werden für Sich-Gehen-Lassen bezahlt, und sie nehmen den Job an.“
Einer, der sich mit der Verwahrlosung derjenigen Zunft, die man noch vor wenigen Jahrzehnten als „Vierte Macht im Staate“ bezeichnet hat, nicht widerspruchslos abfinden möchte, ist der Philosoph und Literaturwissenschaftler Markus Mynarek. In seinen Büchern und Gedichten nimmt er den poetischen Kampf mit manch widerspenstigem Sofamonster und Schreibtischtäter auf. Mit besonderer Vorliebe blickt der Autor dabei in den Relotius-Narrenspiegel als repräsentatives Beispiel dafür, wohin es der deutsche Qualitätsjournalismus heute gebracht hat. Aus diesem Köcher werden wir mit freundlicher Genehmigung des Autors in loser Folge einige Streiflichter veröffentlichen bzw. einige Pfeile in Sloterdijks „Lügenäther“ hinausschießen.
Über kollektive Umerziehung, Denkverbote und Heuchelei bzw. den realen Zustand des „besten Deutschland, das wir jemals hatten“ (Frank-Walter Steinmeier) siehe auch Markus Mynareks Buch „Die versklavte Nation“.
Was Sie in den Leitmedien nicht gesehen haben, zeigen wir Ihnen hier.
Es erscheint mittlerweile fast müßig, die unvermeidliche Neujahrsansprache der Kanzlerin zu kommentieren. Was soll man zu den von ihr ausgebreiteten „Betäubungszonen“, wie es Roger Willemsen bezeichnete (Quelle: Tagesspiegel), denn auch noch sagen? Derjenige fernsehende Bürger, der diese Betäubungszonen inhaliert, wird ein entsprechendes Schicksal tragen müssen. Ebenso wie die alternativlose Kanzlerin dereinst ihr in vier Regierungsperioden erwirtschaftetes Schicksal ereilen wird. In einem Land, in dem die Claqueure der deutschen Presse verstummt sind.
Dazu ein Gedicht von Markus Mynarek (Vorwort: pw)
Frau Merkel und das Skelett
Frau Merkel wandert durch finstere Nacht
einmal nach dem irdischen Tode,
denn sie strebte nur nach Macht
und diente der herrschenden Mode.
Da muss sie durch Wüsten und Einöden geh`n.
Da gibt es kaum Büsche und Bäume.
Da ist keine Wiese im Walde zu seh´n.
Da büßt sie für irdische Träume.
Hier wird sie wohl keinen Verrat mehr begeh`n
an Deutschland, dem eigenen Lande.
Hier wird keine Pressemacht hinter ihr steh`n,
die von völkischer Schuld spricht und Schande.
Da sieht sie ihr etwas entgegengeh`n,
was zuerst sie nicht wahrnehmen kann.
Es ist ein Skelett, und es bleibt vor ihr steh`n,
und es sieht sie ganz durchdringend an.
Und ein Gott zu der zitternden Kanzlerin spricht,
die über sich selbst nie die Wahrheit erfuhr:
„Ein anderes Wesen, das siehst du hier nicht,
denn es ist deine eigene Seele ja nur!“
Die antideutsche Presse
Sie hat bissig wie ein Hai
Nur den Herrschenden zu nützen.
Denn die Presse ist so frei,
die Mächtigen zu unterstützen.
Für sie hat es stets sehr viel Sinn,
gegen die Machtlosen zu hetzen,
denn sie ist wahrhaft gut darin,
sich ins gemachte Nest zu setzen.
Wie ein Adler stößt sie nieder
auf den Denker, der allein,
singt die antideutschen Lieder,
uns vom Denken zu befrei‘n.
Uns`re Rechte will sie schwächen
und eine Lügenwelt verwalten,
denn ihre Lügen sind Verbrechen,
die das Volk in Banden halten.
(Bild: Pixabay/CC0)
Es ist durchaus verständlich, dass wir geneigt sind, gerade vor den abgründigsten Gefahren den Kopf in den Sand zu stecken. Die sogenannten Leitmedien unterstützen uns in diesem Bedürfnis auf höchst professionelle Weise, geben uns Wörter wie „Verschwörungstheorie“, „Aluhut“ und „krude“ an die Hand, mit denen wir alles, was uns überfordert, umgehend vom Tisch wischen können. Wir danken es ihnen. Denn wie der ehemalige ZDF-Journalist Wolfgang Herles bereits ausgeführt hat, würde eine wirkliche Aufklärung das Weltbild der Leitmedienbürger in ihrem Verhältnis zu bislang akzeptierten Autoritäten schlichtweg zerstören. Die meisten Bürger wollen daher systematisch belogen und beschwichtigt werden. Diese von Herles als chronische Ignoranz bezeichnete Form der Stabilität basiere auf einem unsichtbaren Deal beider Ebenen – Herrscher und Beherrschte – die entsprechenden Tabu-Themen zu erkennen und im täglichen Leben zu umschiffen. Krude.
Einer, der Tabu-Themen nicht umschifft, sondern sie mutig an den Hörnern packt, bevor sie uns aufspießen, ist Rechtsanwalt Wilfried Schmitz. In seinem jüngsten Interview packt er sogar besonders spitze Hörner an – sie sind erklärterweise heilig, diese Hörner, auch wenn jedermann, der sich nur geringfügig in die Materie vertieft, ersehen kann, dass der Stier, der diese Hörner trägt, direkt aus Dantes Eishölle stammt. Man darf in sozialen Netzwerken mitunter nicht einmal die Buchstaben ausschreiben, die auf diesen Hörnern geschrieben stehen: 5G. Man muss diese Buchstaben verklausulieren, wenn man nicht riskieren will, von Googles, Youtubes und Facebooks Zensur-Algorithmen umgehend gelöscht zu werden: Fünf Geh, 6D oder 3B. Krude.
Denn der „Rollout“ von 5G hat in der Agenda der Machteliten (siehe z.B. Website des WEF) absolute Priorität. 5G ist zu wichtig, als dass man Widerstand der Bürger aufkommen lassen dürfte – Widerstand, der sich umgehend einstellen würde, sobald die Bürger die Wahrheit über diese Technologie und den dahinterstehenden Wissenschaftsbetrug erfahren würden. Denn 5G ist die unabdingbare Infrastruktur, ohne die eine lückenlose biometrische Überwachung und Robotisierung der Gesellschaft, so wie sie vom World Economic Forum im Zuge ihres „Great Reset“-Planes angedacht ist, nicht umsetzbar wäre. Krude.
Dass die vielgepriesene 5G Infrastruktur in gewisser Hinsicht eine Art elektrischer Stuhl ist, auf den wir gerade gesetzt werden … mit der Beteuerung, man werde ihn ja ohnehin nicht einschalten, um uns den Garaus zu machen, werden fortschrittsbegeisterte Nerds empört von sich weisen. Krude.
Schon vor einiger Zeit haben führende Konstrukteure des CIA-/NSA-Bürgerüberwachungsnetzwerks in einem offenen Brief davor gewarnt, dass wir gerade schlüsselfertige Tyranneien / „turnkey tyrannies“ errichten (Quelle: The Guardian). Krude.
Wer einen Blick in die schöne neue 5G Welt der Zukunft machen möchte, der benötigt inzwischen nicht einmal mehr viel Phantasie, sondern braucht einfach nach China zu sehen, wo die Bevölkerung in Städten mittels 5G bereits in Echtzeit totalüberwacht, mittel Social Scoring bestraft und de facto versklavt wird. Krude eben, krude.
Das nachfolgende Interview über 5G wurde nicht im „Spiegel“ und nicht in der „Süddeutschen“ veröffentlicht, sondern in der „Wurzel“. Krude.
In einer Zeit, in der Verschwörungstheorien schneller Realität werden als Aluhüte den Bach runterschwimmen können, bleibt uns allerdings nicht mehr allzuviel Zeit, um uns aus der Herles’schen Illusionsfalle zu befreien und den Irrweg zu beenden. Sonst brechen schon demnächst wahrhaft krude Zeiten an.
—
P.S.: Wer den Bericht über mobilfunkfähigen Nanostaub für krude hält: Julian Assange hat in seinem letzten Video vor seiner Inhaftierung aus Geheimdienstunterlagen darüber berichtet, dass die staatlichen „Dienste“ eine solche Technologie tatsächlich entwickeln. „Smart Dust“ nennt man diesen Staub. Assange hat angemerkt, dass er diesen Staub eher „Evil Dust“ nennen würde.
(Vorwort: pw, Bild: Pixabay/CC0)
Zum Interview:
RA Wilfried Schmitz zu der Agenda hinter Corona – Interview PDF
Wie ist es um die Debatten- und Meinungskultur in Deutschland bestellt? Wie ist der Zustand der Medien hierzulande? Wie demokratisch ist unsere Demokratie? Vor dem Hintergrund, dass viele Bürgerinnen und Bürger Angst haben, ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auszuüben, diskutieren Albrecht Müller und Wolfgang Kubicki über sich verengende Meinungskorridore, Social Media, Haltungsjournalismus, die Macht der Großkonzerne, Lobbyismus und Einflussnahme auf deutsche Wirtschaft und Politik sowie den Zustand der Parteien hierzulande.
Ein Standpunkt von Paul Schreyer.
Es herrscht Sprachlosigkeit im Land: Die einen protestieren gegen Corona-Maßnahmen, die sie als unsinnig, freiheitsberaubend und demütigend ansehen, die anderen beschimpfen solche Demonstranten als verantwortungslose „Covidioten“, deren Unvernunft mit aller Härte zu bekämpfen sei. Manche, wie die Berliner Landesregierung, wollen Demonstrationen der Kritiker gleich ganz verbieten. Was fehlt, ist eine offene, evidenzbasierte und respektvolle Diskussion, die den Graben überbrückt.
Zunächst eine Vorbemerkung zum aktuell verkündeten Verbot der Demonstration am 29. August: Der Berliner Senat begründet dies damit, „dass es bei dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden zu Verstößen gegen die geltende Infektionsschutzverordnung kommen wird“. Die Regierung entzieht damit einer unscharf bezeichneten Menschengruppe („dem zu erwartenden Kreis der Teilnehmenden“) pauschal das Demonstrationsrecht – mit Verweis auf den Gesundheitsschutz. Ganz unabhängig von dieser Abwägung folgt ein präventives Verbot wegen erwarteter (!) Verstöße offenkundig nicht rechtsstaatlichen Prinzipien. Darüber hinaus liegen bislang keine Belege vor, dass die stattgefundenen Demonstrationen, wie die am 1. August, zu einer messbaren Erhöhung der Zahl der Covid-19-Erkrankten geführt hätten.
„Sei vorsichtig mit Deinen Wünschen, sie könnten in Erfüllung gehen“, hat schon Platon gemeint.
Als ich vor einigen Jahren in Mallorca war, gab es in der Hauptstadt Palma eine Graffitti-Schmieraktion. Auf den Häuserwänden stand zu lesen: „Tourists are terrorists“ und „Refugees welcome, tourist go home“.
Die Stadt hat sich beeilt, die im Mai aufgesprühten Graffittis so schnell wie möglich zu entfernen.
Nicht dass die Wut über Touristen unangebracht wäre, denn der rücksichtslose Tourismus, insbesondere der deutsche, zerstört dort wirklich sehr viel an Kultur und Natur.
Bis vor Kurzem ergoss sich über den Palma de Mallorca Airport noch die unglaubliche Zahl von fast 10.000 Touristen pro Stunde ins Land, das macht pro Saison ca. 15 Millionen auf einer Insel, die selbst nur eine Million Einwohner zählt.
Inzwischen herrscht auf Mallorca Flaute. Der Corona-Schock sitzt vielen Urlaubern noch in den Knochen. Nicht zuletzt die auf den Balearen verordnete Maskenpflicht bringt viele dazu, anderswo zu urlauben oder daheim zu bleiben. Ein Geschäftsfreund, der soeben aus Spanien zurückgekehrt ist, berichtet von fast leeren Stränden und Gastbetrieben. Die von den deutschen Gaslight-Medien („Leit-Medien“) in Umlauf gebrachten Bilder mit überfüllten Badestränden, die jedem guten und gernen Lauterbachianer die Haare zu Berge stehen lassen, sind offenkundig Fake. Wie bereits auf diversen alternativen Portalen berichtet, stammt ein entsprechendes Titelfoto, das von Spiegel, Welt, Focus, Stern, Tagessschau & Co. verwendet wurde aus dem Jahr 2018, zu erwerben bei der Agentur Alamy (siehe Originalbild mit Aufnahmedatum vom 11.08.2018 und gleiches Foto in Focus-Artikel vom 19.06.2020).
Derartige Fotos aus Mallorca brachten viele gute und gerne Coronabürger in Rage. Rückkehrenden Urlaubern aus Mallorca wird von der evidenzbasiert aufgeklärten Shitstormcommunity per Twitter gewunschen, dass ihr Flugzeug „doch eigentlich mal wieder gegen einen Berg fliegen könnte“.
Doch verzetteln wir uns nicht wieder mit der Inlandspathologie im Land der ehemaligen Dichter und Denker (der „Nicht-mehr-ganz-Dichten“, wie das ein geschätzter Bekannter zu bezeichnen pflegt). Zurück zu Mallorca. Von einem dramatischen Touristenschwund berichtet z.B. das Nachrichtenportal moz.de. Hoteliers, Reiseveranstaltern und Restaurantbesitzern würde angst und bange, ein Dumpingpreiskrieg mit Rabatten bis zu 40% sei losgebrochen, der dazu führe, dass der Betrieb mancher mallorquinischer Hotels bereits mehr koste als die Einnahmen brächten.
Gleichzeitig gäbe es ein zunehmendes Kriminalitätsproblem. Touristen würden nachts von afrikanischen Migrantenbanden ausgeraubt. MOZ berichtet von „Afrikanischen Mafias“ und „Frauenbanden“ (?), welche die Insel unsicher machen. „Palma ist in den vergangenen Jahren unsicherer und schmutziger geworden“, wird der Inselpolitiker Mateo Isern zitiert.
„Sei vorsichtig mit Deinen Wünschen, sie könnten in Erfüllung gehen.“ Um Plato zu lesen, fehlt den Mallorquinern vermeintlich gerade die Muße. Jedenfalls hätte auch unter den Nicht-Philosophen in der Schinkenstraße wohl niemand gedacht, dass an die Wände geschmierte Wünsche so schnell Wirklichkeit werden können.
Foto: Mallorca/Pixabay/CC0
(Text: Markus Mynarek)
Der unglückliche Träumer
Es sprach ein „Spiegel“-Mann, erschöpft von seinen Taten:
„Meine Träume können mich niemals beglücken.
Ich träumte, ich hätte mein Land nie verraten.
Da lief es mir eiskalt über den Rücken!“
***
Grundmotto des „Spiegel“-Magazins
„Wir sind zum Lügen meist bereit.
Die Scham darf man verlieren.
Wir wissen, Unbestechlichkeit
kann uns nur ruinieren.
Den Traum von Unbestechlichkeit,
den sollen andre träumen.
Denn wer zu träumen ihn bereit,
wird den Erfolg versäumen.
Wir sind die Affen uns’rer Zeit
und äffen nur den Zeitgeist nach.
Der gerade Weg führt uns nicht weit
und bringt des Misserfolges Schmach.
Doch während der Affe auf dem Baume
sich noch erquickt am Himmelraume,
es zu berauschen uns gefällt
nur noch an Medienmacht und Geld.“
***
Staat und „Spiegel“
Staat und „Spiegel“, getrennt nur zum Schein,
müssen im Grunde immerfort
ein Herz und eine Seele sein:
Sie sind vereint in Tat und Wort.
Sie halten ewig fest am Ziel,
das eigne Volk zu unterdrücken,
um durch ihr altes Gaukelspiel
die Feinde Deutschlands zu beglücken.
So setzen weiterhin „Spiegel“ und Staat,
indem das eigne Volk sie schwächen,
auf Umerziehung und Verrat,
um dem Zeitgeist zu entsprechen.
„Mut zur Wahrheit“ zuletzt der „Spiegel“ oft schrie,
als wollte er sich zur Wahrheit bekennen.
Das ist im Grunde Blasphemie,
wenn wir die Wahrheit göttlich nennen.
(Quelle: Markus Mynarek, Wider Mainstream und Gutmenschen – Ironisch-Humoristisch-Satirisch -,
Staats-, Medien- und Gesellschaftskritik, Alitheia Verlag 2019)
Zu dieser Kolumne:
(edit: parkwaechter)
Wer nicht genügend Galgenhumor besitzt, der könnte sich ja in der Tat die Haare raufen über die Produkte derjenigen deutschen Presse, die laut Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow „die bösartigste überhaupt“ ist (Quelle: DiePresse). Auch nach Einschätzung von Peter Sloterdijk ist heute „der Lügenäther so dicht wie seit den Tagen des Kalten Kriegs nicht mehr“, dem Journalismus attestiert er „Verwahrlosung“ und „zügellose Parteinahme“. Sloterdijk: „Die angestellten Meinungsäußerer werden für Sich-Gehen-Lassen bezahlt, und sie nehmen den Job an.“
Einer, der sich mit der Verwahrlosung derjenigen Zunft, die man noch vor wenigen Jahrzehnten als „Vierte Macht im Staate“ bezeichnet hat, nicht widerspruchslos abfinden möchte, ist der Literaturwissenschaftler Markus Mynarek. In seinem neuen Gedichtband „Wider Mainstream und Gutmenschen“ nimmt er den poetischen Kampf mit manch widerspenstigem Sofamonster und Schreibtischtäter auf. Mit besonderer Vorliebe blickt der Autor dabei in den Relotius-Narrenspiegel als repräsentatives Beispiel dafür, wohin es der deutsche Qualitätsjournalismus heute gebracht hat.
Aus diesem Köcher werden wir mit freundlicher Genehmigung des Autors in loser Folge einige Streiflichter veröffentlichen bzw. einige Pfeile in Sloterdijks „Lügenäther“ hinausschießen.
***
Tip: Das Buch ist amazonvermeidend bestellbar bei alitheia-verlag.de.
„Die Konsensmoloch-Krähe“ (Bild: parkwaechter/nachrichtenspiegel.de/CC BY 4.0)
(Text: Markus Mynarek)
Merkels Dilemma
Wenn in ihrem Kopf mal Gedanken entstünden,
könnte sich das für sie zu sehr rächen.
Sie dächte: „Ich kann sie ja doch nicht verkünden,
wenn der Staatsräson sie widersprechen.“
***
Der Hochverrat
Wir merken heute in der Tat,
man nicht kennt von andern Staaten:
Es gilt heute als Hochverrat,
das eigne Volk nicht zu verraten.
***
Der Genügsame
Als Frau Merkel Kritik zu verkraften hatte,
drohte sie den Kritikern gleich ganz fatal:
„Wenn man mich beleidigt, wird sauer mein Gatte.“
Doch man wusste: Der Sauer bleibt meistens neutral.
Und vorm Himmelstor wurde dem armen Mann
der Zutritt zum Himmel zunächst mal verwehrt,
indem man zu fragen sogleich ihn begann,
warum er sich nie über Merkel beschwert.
„Sie hat ihr Vaterland verraten
und die Wahrheit verfälscht unentwegt!“
„Und mag sie begehen die furchtbarsten Taten:
Mich hat stets nur die eigene Forschung bewegt.“
***
Frau Merkel und die Schlange
Eine Schlange sprach zur Freundin mit Erröten:
„Ich wollte Angela Merke! töten.“
Da sprach die and’re: „Das wäre ein Fang.
Nun sag‘ mir gleich, ob es gelang!“
„Die Sache stellte sich schwerer dar,
als man sich so etwas vorstellen kann.
Ich entkam gerade noch unter Lebensgefahr
einem Leibwächter, der mich zu jagen begann.“
„Du hattest schon immer zu wenig Vernunft,
dass niemand es konnte ertragen,
und blamiertest die ganze Schlangenzunft
durch dein ewiges Versagen.“
„Ich sehe, dass es dir zu spotten gefällt,
doch nimm zur Kenntnis, dass ich sicher bin:
Es gibt kein Wesen auf der ganzen Welt,
das besser kriecht als diese Kanzlerin.“
***
Merkels Machterhalt
„Der Ideale hohes Gut,
falls ich mich jemals ihm verschrieben,
legte ich ab wie einen Hut,
auf dass ich an der Macht geblieben.
Für Machterhalt soll man mich loben,
weil mich nichts anderes bewegt,
denn an den politischen Garderoben
wird das Gewissen abgelegt.
Ich unterdrückte auch das Land,
wie es der Zeitgeist vorgeschrieben.
Wenn mich der Denkende verstand,
so kann mich noch der Dummkopf lieben.“
***
Die Wahlbeteiligung
Ein Politiker erwacht, stark zitternd, wie Im Kriege,
indem er gleich vor seiner Frau bekennt:
„Ich träumte, die Wahlbeteiligung liege
bei nicht mehr als null Prozent.“
Da sagt die Frau: „Du musst nicht flennen.
Man wird was Neues dann erproben.
Man wird Politiker ernennen.
Und dann bist du wieder oben!“
„Dein Frauenkopf ist wirklich leer.
Du redest wie ein blödes Kind:
Dann glaubt man uns doch bald nicht mehr,
dass wir noch Demokraten sind.“
„Der Hoffnung muss ich dich berauben“,
hat seine Frau sogleich gelacht:
„Das kann euch längst schon keiner glauben,
der über Deutschland nachgedacht.“
(Quelle: Markus Mynarek, Wider Mainstream und Gutmenschen – Ironisch-Humoristisch-Satirisch -,
Staats-, Medien- und Gesellschaftskritik, Alitheia Verlag 2019)
Zu dieser Kolumne:
(edit: parkwaechter)
Wer nicht genügend Galgenhumor besitzt, der könnte sich ja in der Tat die Haare raufen über die Produkte derjenigen deutschen Presse, die laut Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow „die bösartigste überhaupt“ ist (Quelle: DiePresse). Auch nach Einschätzung von Peter Sloterdijk ist heute „der Lügenäther so dicht wie seit den Tagen des Kalten Kriegs nicht mehr“, dem Journalismus attestiert er „Verwahrlosung“ und „zügellose Parteinahme“. Sloterdijk: „Die angestellten Meinungsäußerer werden für Sich-Gehen-Lassen bezahlt, und sie nehmen den Job an.“
Einer, der sich mit der Verwahrlosung derjenigen Zunft, die man noch vor wenigen Jahrzehnten als „Vierte Macht im Staate“ bezeichnet hat, nicht widerspruchslos abfinden möchte, ist der Literaturwissenschaftler Markus Mynarek. In seinem neuen Gedichtband „Wider Mainstream und Gutmenschen“ nimmt er den poetischen Kampf mit manch widerspenstigem Sofamonster und Schreibtischtäter auf. Mit besonderer Vorliebe blickt der Autor dabei in den Relotius-Narrenspiegel als repräsentatives Beispiel dafür, wohin es der deutsche Qualitätsjournalismus heute gebracht hat.
Aus diesem Köcher werden wir mit freundlicher Genehmigung des Autors in loser Folge einige Streiflichter veröffentlichen bzw. einige Pfeile in Sloterdijks „Lügenäther“ hinausschießen.
***
Tip: Das Buch ist amazonvermeidend bestellbar bei alitheia-verlag.de.
Das „Spiegel“-Dasein
Der „Spiegel“ ist nur auf der Welt,
um sich dem Zeitgeist anzupassen,
in dessen Sinne er dann bellt,
um zu beeinflussen die Massen.
***
Ein Chef-Redakteur des „Spiegel“
„Ich sage meinen Leuten immerfort:
Glaubt bitte nicht an eure Ehre!
Werft die Wahrheit über Bord,
dann fährt das Schiff viel schneller durch die Meere.“
***
Vorteil der Vergangenheit
„Alles war früher schlechter“, fällt dem „Spiegel“ jetzt ein,
um sich der Pflicht des Denkens zu entheben.
Doch so ganz wahr kann das nicht sein,
denn früher hat’s den „Spiegel“ nicht gegeben.
***
Die besondere Lüge
Dass die Presse meistens die Wahrheit berichtet
ist eine ihrer größten Lügen,
die mit Vorliebe aufrechte Denker vernichtet,
wenn sie sich dem System nicht fügen.
***
Überflüssig
Ein Arzt sprach zum „Spiegel“-Mann voller Gram:
„Sie sind krank, weil ihnen die Seele abhandenkam.“
Da sprach der „Spiegel“-Mann:
„Sie sollen keine Reden schwingen,
mich zu behelligen mit unwichtigen Dingen!“
***
Die „Wahrheitspresse“
Als ein Mann völlig devot
den „Spiegel“ „Wahrheitspresse“ nannte ohne Rüge,
da lachte sich die Wahrheit tot,
und übrig blieb nur noch die Lüge.
Das ist natürlich übertrieben.
Denn gegen die Macht und der Mächtigen Lehren
können Menschen, die die Wahrheit lieben,
auch in den schlimmsten Zeiten aufbegehren.
Ohne sich selbst zu hinterfragen,
pflegt der „Spiegel“ in furchtbarer Wut
gleichsam die Wahrheit totzuschlagen
und nennt die Feigheit auch noch Mut.
Denn diese hohlen Zeitgeistknechte
führen nur von früh bis spät
gegen „die Rechten“ Scheingefechte,
um zu verschleiern die Realität.
***
„Spiegel“-Bekenntnis
Es sind wieder Menschen ermordet worden,
was wir verurteilten in hartem Ton.
Das einzige, was wir ermorden,
sind Wahrheit, Anstand und Nation.
***
Der „SpiegeI“-Mann vorm Himmelstor
Es bekannte vor den Himmelstoren
ein „Spiegel“-Mann ganz ohne List:
„Mein Gewissen hab‘ ich früh verloren,
doch habe ich es nie vermisst.
An Moral und geistiger-Tiefe gemessen,
bin ich kein guter Pressemann gewesen.
Der Lüge diente ich nur wie besessen.
Kein Wahrheitssucher muss den ‚Spiegel‘ lesen.
So dienten wir wie die dümmsten Lakaien
nur den Mächtigen im Staat
Das Volk dem Untergang zu weihen,
beging man Vaterlandsverrat.
Wir waren für die Wahrheit nicht geboren
und haben über Denker nur gelacht.
Und ich bekenne vor den Himmelstoren:
Wir richteten uns ewig nach der Macht.“
So hat ein „Spiegel“-Mann vorm Himmelstor gesprochen,
der in Erfolg und Geld nur sah den Sinn.
Die Engel haben schnell mit ihm gebrochen.
Er vegetiert in dunklen Sphären nun dahin.
(Quelle: Markus Mynarek, Wider Mainstream und Gutmenschen – Ironisch-Humoristisch-Satirisch -,
Staats-, Medien- und Gesellschaftskritik, Alitheia Verlag 2019, S.49 ff.)
Zu dieser Kolumne:
(edit: parkwaechter)
Wer nicht genügend Galgenhumor besitzt, der könnte sich ja in der Tat die Haare raufen über die Produkte derjenigen deutschen Presse, die laut Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow „die bösartigste überhaupt“ ist (Quelle: DiePresse). Auch nach Einschätzung von Peter Sloterdijk ist heute „der Lügenäther so dicht wie seit den Tagen des Kalten Kriegs nicht mehr“, dem Journalismus attestiert er „Verwahrlosung“ und „zügellose Parteinahme“. Sloterdijk: „Die angestellten Meinungsäußerer werden für Sich-Gehen-Lassen bezahlt, und sie nehmen den Job an.“
Einer, der sich mit der Verwahrlosung derjenigen Zunft, die man noch vor wenigen Jahrzehnten als „Vierte Macht im Staate“ bezeichnet hat, nicht widerspruchslos abfinden möchte, ist der Literaturwissenschaftler Markus Mynarek. In seinem neuen Gedichtband „Wider Mainstream und Gutmenschen“ nimmt er den poetischen Kampf mit manch widerspenstigem Sofamonster und Schreibtischtäter auf. Mit besonderer Vorliebe blickt der Autor dabei in den Relotius-Narrenspiegel als repräsentatives Beispiel dafür, wohin es der deutsche Qualitätsjournalismus heute gebracht hat.
Aus diesem Köcher werden wir mit freundlicher Genehmigung des Autors in loser Folge einige Streiflichter veröffentlichen bzw. einige Pfeile in Sloterdijks „Lügenäther“ hinausschießen.
***
Tip: Das Buch ist amazonvermeidend bestellbar bei alitheia-verlag.de.
Wer nicht genügend Galgenhumor besitzt, der könnte sich ja in der Tat die Haare raufen über die Produkte derjenigen deutschen Presse, die laut Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow „die bösartigste überhaupt“ ist (Quelle: DiePresse). Auch nach Einschätzung von Peter Sloterdijk ist heute „der Lügenäther so dicht wie seit den Tagen des Kalten Kriegs nicht mehr“, dem Journalismus attestiert er „Verwahrlosung“ und „zügellose Parteinahme“. Sloterdijk: „Die angestellten Meinungsäußerer werden für Sich-Gehen-Lassen bezahlt, und sie nehmen den Job an.“
Einer, der sich mit der Verwahrlosung derjenigen Zunft, die man noch vor wenigen Jahrzehnten als „Vierte Macht im Staate“ bezeichnet hat, nicht widerspruchslos abfinden möchte, ist der Literaturwissenschaftler Markus Mynarek. In seinem neuen Gedichtband „Wider Mainstream und Gutmenschen“ nimmt er den poetischen Kampf mit manch widerspenstigem Sofamonster und Schreibtischtäter auf. Mit besonderer Vorliebe blickt der Autor dabei in den Relotius-Narrenspiegel als repräsentatives Beispiel dafür, wohin es der deutsche Qualitätsjournalismus heute gebracht hat.
Aus diesem Köcher werden wir mit freundlicher Genehmigung des Autors in loser Folge einige Streiflichter veröffentlichen bzw. einige Pfeile in Sloterdijks „Lügenäther“ hinausschießen.
Beginnen wir also mit Numero Uno – dem Kampf mit einem unbezähmbaren Schreibtischtiger, an dem wohl selbst Herkules verzweifelt wäre …
Ein kleiner Kater, selbstbewusst,
war kaum zu zähmen in der Wut.
Dann war er voller Kampfeslust
und voller Kampfesmut.
Dann fauchte er den Menschen an,
der ihn zu etwas wollte zwingen.
Und fing er mal zu toben an,
war es zumeist ein schweres Ringen.
Dann wurde gleich zum Tiger er,
der sich auf Menschen stürzt,
fiel ihm kein lautes Knurren schwer,
mit Angriffslust gewürzt.
Dann ging er auf den Menschen los,
der ihn vom Schreibtisch wollt‘ vertreiben
Und dieser Arme wollte bloß
an seinem eignen Tische schreiben.
Dann knurrte er und fauchte er
und steigerte den Zorn,
und um sich schlug er immer mehr,
die Kralle war ein Dorn.
Und wollte jemand sich erlauben,
ein Heft, auf dem er lag, zu nehmen,
war er empört, als wollt‘ man’s rauben,
und wollte sich nicht fortbequemen.
Zwischen die Tatzen hat er dann
meinen Arm genommen,
in den zu beißen er begann,
wenn in Rage er gekommen.
Um sich schlug er voller Wut,
wollte nicht heruntersteigen
und in seines Zornes Glut
niemals ‚falsche Demut‘ zeigen.
So trotzte er des Menschen Macht,
unerschrocken, tigergleich,
auf Unterwerfung nie bedacht,
wie der Leu in seinem Reich.
So kämpften wir oft lange Zeit.
Ich hab‘ mich sehr bemüht,
doch kam ich damit selten weit,
wenn Zornesfunken er versprüht.
Meine Hände habe ich
mit den Ärmeln gern geschützt.
Dann war er richtig ärgerlich,
und es hat mir nichts genützt.
So hat er umso härter dann
und aggressiver zugeschlagen,
so dass ich nichts dadurch gewann,
als neue Wunden zu beklagen.
So hab‘ ich häufig aufgegeben,
war ich doch nicht in der Lage,
ihn von meinem Tisch zu heben.
Er blieb Sieger ohne Frage.
Er war ein liebes, braves Tier,
und hübsch war sein Gesicht:
Befehlen ließ er sich von mir
und meistens auch von andern nicht.
(Quelle: Markus Mynarek, Wider Mainstream und Gutmenschen, Alitheia Verlag 2019, S.84f.)
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Titelbild: mit freundlicher Genehmigung von Bodo Schickentanz/Mainz Free TV
edit: parkwaechter
Nils Melzer, UN-Sonderberichterstatter für Folter, hat Julian Assange im Gefängnis besucht. Nach seiner Schilderung zeigt der Wikileaks-Gründer „neben körperlichen Beschwerden alle Symptome, die typisch sind, wenn jemand anhaltend psychologischer Folter ausgesetzt ist, wozu extremer Stress, chronische Angst und intensive psychische Traumata gehören“. Anlässlich des Internationalen Tages zur Unterstützung von Folteropfern am 26. Juni 2019 schrieb der UN-Sonderberichterstatter den Artikel „Demasking the Torture of Julian Assange“ – ins Deutsche übersetzt auf Nachdenkseiten. Davon ein Ausschnitt:
“Wie die meisten Bürger war ich unterbewusst durch die unerbittliche Schmutzkampagne, die jahrelang gegen ihn geführt wurde, vergiftet worden.
(…)
Nachdem er durch Isolation, Spott und Schande entmenschlicht worden war, wie die Hexen, die wir auf dem Scheiterhaufen verbrannt haben, war es leicht, ihm seine grundlegendsten Rechte zu entziehen, ohne dass die weltweite Öffentlichkeit aufschrie.
(…)
Ja, in einer Botschaft mit einer Katze und einem Skateboard zu leben, mag wie ein süßer Ausweg erscheinen, wenn man den Rest der Lügen glaubt. Aber wenn sich niemand an den Grund für den Hass erinnert, dem du ausgesetzt bist, wenn niemand die Wahrheit hören will, wenn weder die Gerichte noch die Medien die Mächtigen zur Rechenschaft ziehen, dann ist deine Zuflucht wirklich nur ein Gummiboot in einem Pool und weder deine Katze noch dein Skateboard werden dein Leben retten.
Dennoch, so mag man fragen, warum so viele Worte auf Assange verwenden, wenn unzählige andere weltweit gefoltert werden? Weil es nicht nur darum geht, Assange zu schützen, sondern auch darum, einen Präzedenzfall zu verhindern, der das Schicksal der westlichen Demokratie besiegeln könnte. Denn, wenn es zu einem Verbrechen geworden ist, die Wahrheit zu sagen, während die Mächtigen Straflosigkeit genießen, wird es zu spät sein, den Kurs zu korrigieren. Wir werden unsere Stimme der Zensur und unser Schicksal der ungezügelten Tyrannei überlassen haben.
Dieser Meinungskommentar wurde dem Guardian, der The Times, der Financial Times, dem Sydney Morning Herald, dem Australian, der Canberra Times, dem Telegraph, der New York Times, der Washington Post, der Thomson Reuters Foundation und Newsweek zur Veröffentlichung angeboten.
Es gab keine positive Reaktion.”
(Volltext siehe https://www.nachdenkseiten.de/?p=53173)
Foto: RT / screenshot aus Youtube, 11.04.2019
Nachtrag 9.7.2019:
Der offene Brief des UN-Sonderberichterstatters wurde von „Experten“ massiv kritisiert. Über 300 „Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ waren sich nicht zu schade, in konzertierter Aktion eine vehemente Entgegnung zu Melzers Artikel zu unterzeichnen. Wer die ellenlange Unterzeichnerliste durchscrollt (siehe medium.com), der muss unweigerlich vor Andacht in die Knie gehen: Die Creme der akademischen Jurisprudenz von Oxford, der University of London bis nach Hongkong, Professor*Innen und Direktor*Innen namhafter Universitäten in den USA, Europa, Schweiz, Australien, Südamerika und der sonstigen großen Welt der Campus-Freunde im Verein mit Gender- und Global Human Rights Instituten, Centers for International Law and Justice, Gender-based Violence specialists etc. reichen sich hier geschlossen die Hand bzw. machen die Mauer, damit wir nicht solch unwissenschaftlichen und an den schlichten menschlichen Hausverstand gerichteten Appellen wie von Nils Melzer folgen.
Da auch eine ganze Generation, die soeben zu einer Art politischem Bewusstsein erwacht ist, geneigt ist, sich „gegen die Unvernunft“ und bedingungslos „auf die Seite der Experten zu stellen“ (so die – keine Frage, gut gemeinte – gemeinsame Aussage im millionenfach angesehenen Video-Statement von Rezo & den 90 Super-Youtubern – siehe „Endlich: Jetzt schlägt die Stunde der Experten! – Über Evidence Based Bullshit“), kann man nicht oft genug auf Noam Chomsky hinweisen.
Chomsky ist jemand, der sich wohl am Profundesten mit der meinungsbestimmenden Funktion der sogenannten Experten und akademischen Wissenschaftler befasst hat. Er nennt sie eine „Art säkulare Priesterschaft“ für die Machtelite, „indem sie Ideen, Pläne, Strategien, Werte, Theorien, Rechtfertigungen und Doktrinen für die ökonomischen und politischen Entscheidungsträger des Herrschaftssystems entwickeln und dem Rest der Bevölkerung verkünden, was sie glauben sollen.“ Diese heute regelrecht vergötze akademische Schicht an „wissenschaftlichen Experten“, die sich ach so aufgeklärt gibt und uns vor „irrationalen Ansichten“ warnt, ist nach Ansicht von Chomsky selbst „deeply indoctrinated“ (auf deutsch: zutiefst gehirngewaschen). Diese rein nach „streng wissenschaftlichen“ Kriterien agierenden Experten sind heute auf ausnahmslos allen Gebieten des Lebens tonangebend. Sie bestimmen schon längst und dies lückenlos, was in ökonomischer, ökologischer, militärischer, finanztechnischer, kommerzieller, pädagogischer und sozialer Hinsicht geschieht und was unsere Politiker zu tun haben. Alles, was wir in unserer nicht nur vorm sozialen Abgrund und finanziellen Kollaps, sondern auch kurz vorm Ökozid stehenden Gesellschaft erleben, IST also bereits real anschaubare Konsequenz GERADEWEGS DIESER „streng wissenschaftlichen“, rein der „rationalen Vernunft“ und Effizienz verpflichteten Denkweise, der zufolge Mensch und Welt nur sinn- und geistlose Kohlenstoffzusammenballungen – also WURST – sind, daher ihrer restlosen Ausschlachtung nach rein betriebs-/volkswirtschaftlichen Kriterien nichts im Wege steht bzw. jeder, der anderes behauptet, „irrational“ und dem Fortschritt schädlich ist.
Leute, bitte rafft es rechtzeitig: Diese Expertenschaft hat es nicht im Geringsten notwendig, dass wir oder die Superyoutuber sich auf ihre Seite stellen. Die verachten euch Fußvolk sogar und tun alles, damit ihr auf Distanz und vor allem: unten bleibt. Das werden sie euch natürlich nicht direkt sagen. Ich kenne den akademischen Betrieb und die Denkweise seiner streng wissenschaftlichen Esperten selbst zur Genüge – sind meist allesamt sehr nette Damen und Herren, die Wert auf ein gepflegtes Äußeres legen, sich neuerdings sogar bemühen, lustig und volksverständlich zu sein (wie FAZ-Korrespondent Reinhard Bingener schreibt, soll es ja keine trockene, sondern eine fröhliche Wissenschaft sein, die im Zuge der szientistisch-neoliberalen Agenda Eingang in die Köpfe des postmodernen Menschen findet: Sie „deklinieren die Evolutionstheorie bis in die Grundfragen der Lebensführung herab: Was dürfen wir nicht mehr glauben? Was sollen wir essen? Wie können wir es treiben? – es soll eine fröhliche Wissenschaft sein.“).
Natürlich werden sich diese hochkarätigen Experten empört dagegen verwehren, wenn man ihnen vorwirft, dass sie eigentlich gar keine Wissenschaft, sondern eher eine NICHTWISSENWOLLENSCHAFT vertreten. Wer das im heutigen Diskurs öffentlich zu sagen wagt, der wird umgehend mit einer erschlagenden Fülle an Argumenten und Tonnen an streng wissenschaftlichen „Papers“ plattgemacht, noch bevor er richtig Luft holen konnte. Er ist sofort einen Kopf kürzer, noch bevor man ihn auf die Guillotine des Manufacturing Consent oder auf den digitalen Scheiterhaufen schleppen konnte. Passt also gut auf, meine lieben jungen Freunde, wenn ihr euch „auf die Seite der Experten stellen“ wollt. Die haben scharfe Klingen und Streitäxte im Talon, gegen die unsere gut gemeinten Forderungen für mehr Menschlichkeit, Klima- und Umweltschutz wie stumpfe Kartoffelschäler wirken. Die SUV-fahrenden wissenschaftlichen Würdenträger lachen in Wirklichkeit über unser naives Ansinnen für mehr Menschen- und Klimagerechtigkeit. Sie wollen unseren Schwung und unser gut gemeintes Engagement sogar noch ausnutzen, um uns mit neuen Steuermodellen noch weiter abzuzocken. Behaltet bei Eurer neu entdeckten Hinwendung zu den „wissenschaftlichen Experten“ also eventuell im Hinterkopf, was Noam Chomsky über diese grauen Eminenzen gesagt hat. Glaubt mir, als Professor des renommierten Massachusetts Institute of Technology/MIT in Cambridge weiß er, wovon er redet. Er hat fast sein ganzes Leben am Campus der Universität verbracht.
Und by the way: Wisst ihr eigentlich, was ‚Campus‘ bedeutet? Diese Bezeichnung für unversitäres Terrain stammt vom lateinischem Wort campus = Schlachtfeld. Es gibt wohl in der Tat kein besseres Wort für denjenigen Boden, von dem aus unsere Köpfe und Herzen erobert werden sollen. Erobert wird heute freilich nicht mit Peitschen und Kanonen, das wäre ja barbarisch und im Zeitalter von political correctness nicht mehr zeitgemäß. – Nein, erobert wird heute mit viel effizienteren und global wirksamen Waffen: mit den alternativlos zwingenden, streng wissenschaftlichen Argumenten von akademisch und konzernwirtschaftlich akkreditierten Experten. Wissenschaftlichen Experten, die Noam Chomsky folgendermaßen charakterisiert:
„Sie identifizieren sich mit den Interessen der Mächtigen und halten diese für ihre eigenen. Für ihren Dienst und für ihre Verinnerlichung und Verteidigung des Wertekanons und der Interessen der Machtelite erhalten sie einen gewissen Anteil an der Macht, des Reichtums, der Privilegien und des Prestiges. Damit bilden sie nicht nur einen zentralen Pfeiler des ideologischen Indoktrinationssystems, sondern sie sind vielmehr entscheidende Akteure des staatskapitalistischen Propagandasystems für die Herrschaftssicherung der Machtelite, weil sie die breite, weniger gebildete Bevölkerungsgruppe (rund 80 Prozent) ideologisch zum Gehorsam, zur Passivität, Konformität, Habsucht und Unterwerfung erziehen, indem sie diese in ihrem sozialen, kulturellen Verhalten, Wissen und Denken bzw. in ihrer Wahrnehmung entsprechend formen, disziplinieren und kontrollieren.
(…) Für die extrem indoktrinierten und gebildeten Schichten existieren intellektuell ´anspruchsvolle` Elite- und Leitmedien, die politische und ökonomische Gegebenheiten und Entwicklungen innerhalb des vorgegebenen ideologischen Indoktrinierungsrahmens der Machtelite darlegen und kommentieren. All dies dient auch dazu, den übrigen 80 Prozent der Bevölkerung die notwendigen Illusionen bzw. Lügen als Wahrheit zu verkaufen, hinter denen sich die handfesten Interessen der Machtelite verbergen. Denn diese Leitmedien liefern nicht nur die passenden Themen, Bilder und Informationen, sondern setzen vor allem den zu befolgenden ideologischen Rahmen zulässiger Meinungen und Ansichten über die Welt für alle weiteren Massenmedien.
Für den übrigen Teil der Bevölkerung, also die ´weniger gebildete` und zum Gehorsam erzogene Mehrheit, gibt es die anspruchslosen Massenmedien, die vor allem dafür zuständig sind, die Menschen zu unterhalten, zu amüsieren, abzulenken (Sport, Seifenopern, Boulevard, Comedy, Krimis etc.), und sie mithilfe bedeutungsloser (nationalistischer, chauvinistischer) Slogans und des Fernsehens zu apathischen, autoritätsgläubigen, kaufsüchtigen wie desinteressierten Konsumidioten zu formieren. So wird die Bevölkerung sozial atomisiert, fragmentiert und dadurch politisch marginalisiert.
(…) So wird die Bevölkerung sozial atomisiert, fragmentiert und dadurch politisch marginalisiert. Dies wird durch eine falsche, lügenhafte oder irreführende Darstellung politischer, sozialer, ökonomischer Tatsachen, Erklärungen und Zusammenhänge begleitet, die von Regierungen und Konzernen mithilfe der PR-Industrie sowie intellektuellen Experten als notwendige Illusionen produziert und verbreitet werden. Die breite Bevölkerung soll eben nicht über die Welt selbstständig nachdenken, sie soll sich noch viel weniger politisch einmischen, vielmehr soll sie sich darauf beschränken, die in der Werbung angepriesenen Waren zu konsumieren, um einen fremdgesteuerten Lebensstil zu imitieren und nachzueifern.“
Link zu Chomsky Volltext-Rezension: „Die Wachhunde der Machtelite“ (Nachdenkseiten)
„Kackvögel im Mainstream“ [Bild: Jürgen Plechinger (FB) / CC BY 4.0]
„Noch ein Jahrhundert Zeitung – und alle Worte stinken“, meinte Nietzsche vor 130 Jahren. Inzwischen ist der über unsere marktkonformen Landstriche ausgebreitete Verwesungsgeruch wohl selbst für hartgesottene Nasen nicht mehr zu leugnen.
Als ich gestern Abend einen Artikel zu lesen bekam, wie der Spiegel und die Süddeutsche Zeitung in einem Zug mit dem Wort „Qualitätszeitungen“ angeführt sind, war ich froh, dass ich den Milchshake, an dem ich gerade nippte, schon runtergeschluckt hatte – ich hätte sonst umgehend losprusten müssen und mein neuer WQHD-Monitor wäre im Eimer gewesen. Die Südtäusche Zeitung und der Relotius-Narrenspiegel – diese beiden aufgedunsenen Wasserleichen, die im transatlantischen Mediensumpf dahintreiben … soll man dazu überhaupt noch Worte verlieren oder wäre es nicht besser, sich einfach abzuwenden und beschämt darüber zu schweigen, wozu es der deutsche Qualitätsjournalismus heute gebracht hat? Michail Gorbatschow stellt ihm jedenfalls kein gutes Attest aus: „Die deutsche Presse ist die bösartigste überhaupt“ (Quelle: DiePresse).
Lassen wir einmal außen vor, wie es dazu kommen hat können, dass Presseformate, die einstmals als „Vierte Macht im Staate“ gegolten haben, um Demokratie und Rechtsstaat vor Willkür und Korruption zu schützen, nun selbst zu einer Art Pestilenz geworden sind, die Demokratie und Rechtsstaat massiv bedrohen. Der langjährige ARD Tagesschau-Redakteur Volker Bräutigam bezeichnet Zeitungen wie die Süddeutsche mittlerweile „glattweg als Bellizisten-/Kriegszeitungen“. Auch wenn die Realität schmerzt, aber nehmen wir es eben einfach ganz nüchtern als Faktum hin, dass laut Peter Sloterdijk heute „der Lügenäther so dicht ist wie zu Zeiten des Kalten Krieges nicht mehr“, und dass „Journalisten heute für Sich-Gehen-Lassen bezahlt werden – und sie diesen Job annehmen.“
Das mit dem Nüchtern-Bleiben ist natürlich leicht dahingesagt, ich weiß. Angesichts der prekären Weltlage und einer Doomsday Clock, die zwei Minuten vor Zwölf steht, ist es nicht ganz leicht, die Contenance zu bewahren, wenn Süddeutsche & Co. unentwegt zur kompromisslosen (nuklearen) Konfrontation mit Russland trommeln, Friedensaktivisten mit verbissener Verve diffamieren und alle aufkeimenden Blättchen einer neuen Friedensbewegung, die wir dringend bräuchten, umgehend plattmachen. Manchen platzt dann doch mal der Kragen. So etwa dem Betreiber der Rationalgalerie, Uli Gellermann, der angesichts des verzerrenden, für den Frieden mittlerweile höchst bedrohlichen Umgangs der Süddeutschen mit Wahrheit und Objektivität einen süddeutschen Qualitätsjournalisten als „postfaktisches Arschloch“, „Schmierblatt-Sau“ und „normales SÜDDEUTSCHE-Arschloch“ bezeichnet hat – und dafür von der Süddeutschen umgehend vor das Münchner Amtsgericht gezerrt wurde (siehe ralphbernhardkutza).
Zugegeben deftige Worte. Aber in der Tat ist es schwierig, angesichts des unverhohlen bellizistischen, mittlerweile brandgefährlichen Geschreibes unserer „Qualitätsjournalisten“ nicht ausfallend zu werden. Aber welche angemessenen Worte soll man denn noch finden für Schreibtischtäter, die gerade nach einer Konfrontation mit dem nuklear bestückten Russland, also nach einem Game Over für uns alle geifern? „Griegümpfe“ nennt Dirk C. Fleck seine ehemaligen Journalisten- Kollegen, nachdem er nach eigenen Worten bis in den Gulli hinabgestiegen ist, dort zwischen all den deftigen Angeboten aber nicht ein einziges passendes Wort gefunden habe, das man auf die Hetzer und Bezahlschreiber von heute anwenden könnte (siehe free21: „Wenn die Fetzen fliegen“). Fleck mahnt an, dass dieser Begriff zwar eben erst von ihm erfunden worden wäre, aber schrecklicher sei als alles, was Menschen je in den Mund zu nehmen wagten:
„Bevor die beleidigende Wucht des Wortes erkannt und akzeptiert wird, vergeht zu viel Zeit. Zeit, die wir vermutlich nicht mehr haben. Denn die Griegrümpfe spielen mit dem Leben. Mit unser aller Leben. Wenn wir Pech haben, gibt es uns nicht mehr, bevor die ganze Tragweite des Begriffs erkannt wird.“
Zurück aber zu den deutschen Leitmedien. Wer liest diese denn überhaupt noch? Der Spiegel, der sich auf seiner eigenen Internetseite als Deutschlands bedeutendstes und Europas auflagenstärkstes Nachrichtenmagazin bezeichnet, verkauft laut IVW-Statistik in Kiosken und Supermärkten in Wahrheit nur noch 153.270 Exemplare. Umgerechnet auf die Bevölkerungszahl wären das gerade einmal 0,2% der Deutschen, also eine fast schon vernachlässigenswerte Marginalität, die für die systematische Indoktrination mit tendenziöser Meinungsmache durch „hochbezahlte Edeltrolle“ (Wolf Reiser) auch noch eigenes Geld ausgibt. Auch die Auflagenzahlen von Süddeutscher, Focus, Stern und Zeit befinden sich in rasantem Sinkflug, weshalb die bisher größten Wochenmagazine Ende letzten Jahres kurzfristig beschlossen haben, Informationen über ihre peinlich gewordenen Auflagezahlen künftig nicht mehr für den Werbemarkt zur Verfügung zu stellen.
Es sind also offensichtlich nur noch einige renitente Rentner sowie Personen, die sich eben lieber in Illusionen wiegen und die Realität nicht zur Kenntnis nehmen möchten, die ehemalige Leitmedien konsumieren. Aufgeklärte, mündige Bürger gehen hingegen tunlichst auf Distanz. Die „Berichterstattung“ besagter Leitmedien ist ihnen meist nur noch ein Ärgernis bzw. eine Beleidigung ihrer Intelligenz. Und auch die verbliebene Leserschicht, die den Einheitsbrei aus Gewohnheit weiterkonsumiert, schrumpft zunehmend.
Das Problem, das vielen Mäusefriedhofsbürgern (bitte über dieses Wort zunächst kurz selbst nachdenken) allerdings nicht bewusst ist: Indem sie Spiegel, Südtäusche & Co. im Netz weiterkonsumieren, lassen sie mit ihren Klicks weiterhin die Werbeeinnahmen dieser Formate sprudeln und erhalten sie dadurch am Leben.
So mancher überzeugte Anhänger des Neoliberalismus, der an die Funktionsweise der unsichtbaren Hand des Marktes glaubt, mag sich eventuell wundern: Werden doch heute in einem Konzern alle Produkte und Geschäftssparten, die nicht mehr profitabel sind bzw. nicht mehr genügend Abnehmer finden, umgehend liquidiert bzw. vom Markt genommen. Warum also werden die leck geschlagenen, allen zeitgemäßen Umweltstandards spottenden – und mittlerweile von Piraten und meineidigen Halunken gekaperten – Schweröldampfer der „Leitmedien“ trotz defizitärer Performance weiterhin auf hoher See krampfhaft auf Kurs gehalten? Warum wrackt man diese eigentlich schrottreifen Schweröldampfer nicht endlich ab, die mit ihren täglich in rauen Mengen ausgestoßenen schwarzen Rauchwolken nicht nur die Atmosphäre verpesten, sondern jederzeit auseinanderzubrechen und damit eine biblische Ölpest zu verursachen drohen?
Nun, das hat einen schnöden Grund: Auch wenn die meisten Bürger den Leitmedien kein Vertrauen mehr schenken und sich anderen Informationsquellen zuwenden, so haben die ehemaligen medialen Flaggschiffe zumindest immer noch eine wichtige systemerhaltende Funktion als Torwächter und Denunziationslexika: Sie dienen dazu, um innerhalb der medial-politischen Landkarte des neoliberalen Ausbeutungssystems die Grenzen des Zulässigen abzustecken, abweichende Meinungen zu ächten und dann als Zitatequelle für diffamierende Darstellungen unerwünschter Persönlichkeiten herzuhalten, die dann in der neuen Wahrheitsenzyklopädie Wikipedia / Wikimedia sowie auf diversen illegalen Rufmordplattenformen wie Psiram verewigt werden. Wer in der Südtäuschen Zeitung oder im Relotius-Spiegel verrissen wird, der bekommt zumindest im etablierten Parteienapparat und in den Institutionen des öffentlichen Lebens mit Sicherheit keinen relevanten Posten mehr. Aus Angst vor „Kontaktschuld“ werden ihn auch alle anderen „renommierten“ Medien meiden und Interviews verweigern. Er ist dann aus dem Rat Race draußen, ein Outsider und die Schalthebel können weiterhin mit fortschritts- und frackinggläubigen Statthaltern besetzt bleiben, die sich darin gefallen, die noch verbliebenen Umwelt- und Humanressourcen einer möglichst effizienten betriebswirtschaftlichen Verwertung zuzuführen.
Was der Mäusefriedhofsbürger ebenfalls nicht bedenkt: Welche Infektionen er sich beim Konsum solcher Medien für sich persönlich einhandelt. Inzwischen ist ja weitgehend bekannt, dass man am Dachboden angehäuften Taubenkot von Fachunternehmen entfernen lassen sollte, deren Arbeiter mit Schutzanzügen und Atemmasken ausgestattet sind. Vielleicht liegt dabei die Belastung der Taubenexkremente mit toxischen Bakterien, Pilzen und Milben auch gar nicht in der Natur der Tauben. Tauben sind ja laut Biologiebuch „Kulturfolger“, sie folgen als solche dem Menschen in urbane Lebensräume und picken dort die Reste der urbanen Kultur auf. Vielleicht sind es also eher die schwer verdaulichen Bestandteile dieser Kultur, die ihre Exkremente so toxisch machen. Wenn jedenfalls sogar der Dung solch edler Tiere wie der Tauben toxisch ist, wie gefährlich ist dann erst der Süddeutsche Scheisdung, den schwarze Kackraben täglich über ihre massenmedialen Kanäle auf die Bürger abladen ? (siehe Illustration ganz oben)
Der ehemalige Top-Journalist Reiser spricht von einem „trüben Brei des Neobiedermeier“, der sich „über Stadt, Land, Fluss gelegt hat und der Politik und Medien, Kino und Theater, die Mode und den Sport, die Gemüter, das Straßenbild, alles und jeden lähmt“ … von „Wahrheitskathedralen der Lüge“, in denen sich unsere Meinungsmacher und Talkmaster einfinden, um dort „als Historiker, Wissenschaftler und ‚Experten‘ getarnt, der paralysierten Republik das Rezept des Verschweigens, Marginalisierens und Desinformierens zu verordnen“ (siehe „Kopfmähroboter“).
Warum aber nochmals diese leidige Tragödie mit unseren Massenmedien ansprechen (siehe “Der Mensch am Schlachtfeld zwischen Lüge und Wahrheit“) und sich mit ekelhaften Schmierfinken und Kackraben beschäftigen, wo doch der Wonnemonat Mai begonnen hat und man sich in der Natur am entzückenden Gesang der noch verbliebenen gefiederten Freunde erfreuen kann?
Nun, Anlass ist ein kleines Essay des jungen Nachwuchsautors Nicolas Riedl, der mich doch einigermaßen berührt hat. Überhaupt sollte man wohl öfters bei jungen Menschen nachlesen, die in unserer marktkonformen Alltagsrealität noch nicht betriebsblind geworden sind so wie manche unserer älteren Semester, sondern die sich noch eine feinfühlige Wahrnehmung für das bewahrt haben, was derzeit in der Luft liegt. Und was besagter Autor feststellt, sollte selbst hartgesottene Beobachter des Zeitgeschehens nicht ganz kaltlassen: Es ist nicht mehr Business as usual, sondern eine neue Eskalationsstufe, die von unseren südtäuschen Spiegelbildmedien gezündet wird:
„Ja, langsam wird es mir mulmig in der Magengegend! Weil im Pressespiegel sprachlich eine neue Eskalationsstufe gezündet wurde. Es fallen nicht mehr nur Worte des Hohnes und des Spottes, sondern des Kampfes! Heutzutage geht es um „den Kampf gegen Verschwörungstheoretiker“. Es reicht nicht mehr, sich über sie lustig zu machen, ihren Lack zu ruinieren. Nein! Sie müssen jetzt bekämpft werden! Zum Schweigen gebracht und unschädlich gemacht werden!
„Munition gegen Schwurbler“, „Offensive gegen Wahn-Wichtel“ — solche Titel liest man immer häufiger. Wohin führt das? Wann wird zum Beispiel das Schreiben eines Artikels — wie ich ihn gerade verfasse — als Straftat klassifiziert? Wegen einer hanebüchenen, kafkaesken Rechtsverdrehung, die mein Recht auf Meinungsfreiheit in einen dubiosen Strafbestand der Verbreitung von Desinformation ummünzt.
Wie lange dauert es noch, bis der Tag kommt, an dem ich — nichts Böses ahnend — vom Schellen meiner Klingel aus dem Schlaf gerissen werde, die Wohnungstür öffne, mir eine Polizeimarke mit dem Bild eines finster dreinblickenden Polizeibeamten entgegenschießt, die sie haltende Hand sich senkt und mir der Polizist mit nicht minder grimmiger Miene mitteilt, er habe einen Durchsuchungsbefehl, während seine Kollegen sich bereits daran machen, meine Schultern rammend in mein Zimmer zu gehen, um meinen Computer sowie mein Handy zu konfiszieren? Das PAG macht’s möglich!
Wann wird man härtere Bandagen anlegen, um gegen die vorzugehen, die der neoliberalen und in Krieg und Vernichtung führenden Entwicklung etwas entgegensetzen? Der Raum des Sagbaren wird immer kleiner.
Und die überwiegend aus dem links-liberalen-SZ-Milieu kommenden Befürworter, die diese Entwicklung bejubeln, fangen auch noch auf dieser begrenzten Fläche das Tanzen an.
Ich bekomme Angst, ob der geistigen Eindimensionalität der breiten Masse, ganz gleich ob jung oder alt, die häufig lediglich nur noch dazu imstande ist, in kurzen Parolen, hippen, kecken Sprüchen oder gar nur in #Hashtags zu denken. Teilweise wollen viele deutsche Mitmenschen gar keine Gegenargumente mehr hören, da eine Auseinandersetzung mit diesen einiges an Zeit und Denkaufwand kosten würde.“
(vollständiger Artikel siehe Rubikon)
Man könnte diese beunruhigende Wahrnehmung noch mit vielen weiteren Beispielen und Beobachtungen untermauern. Aber lassen wir die ganze Spielerei mit ironischen und satirischen Worten einmal beiseite, wie sie uns in unzähligen – auch über den Mainstream transportierten – satirischen Formaten ja ohnehin ständig serviert werden – mit mittlerweile zweifelhaftem, womöglich eher abstumpfendem Effekt. Wie soll man im heutigen Medieninferno überhaupt noch zwischen Nachrichten und Satire unterscheiden, wo die ehrenwertesten und sauber gescheitelten Hauptabendmoderatoren der ARD ihren Tagesschauguckern aus einem launischen Anflug heraus so nebenbei eben mal das Bombardieren russischer Truppen durch NATO-Streitkräfte, also den Beginn des dritten Weltkriegs verkünden (siehe RT)?
Lassen wir die ironisierende Wortakrobatik, mit der wir uns am Drahtseil der political correctness ständig vor dem Absturz bzw. vor dem Gestoßenwerden in den „linken“ oder in den „rechten“ Abgrund zu bewahren versuchen, also beiseite. Ganz straight und honest einmal an die Journalisten, die gerade die letzten moralischen Standards fallenlassen und sich als Bezahlschreiber für manipulative Kampagnen, zur Hetze und Diffamierung gegen die letzten noch verbliebenen Persönlichkeiten mit Rückgrat verdingen (ich muss fairerweise dazusagen: Es sind nicht alle Journalisten, es gibt auch in den großen Schreibstuben immer noch rückgratstarke Persönlichkeiten, die wertvolle Arbeit leisten und sich dem herrschenden Zeitgeist widersetzen, aber es ist leider nicht die Mehrzahl) – an diese Majorität der südtäuschen SpiegelBildjournalisten:
Meine tiefste Verachtung! – Wenn ihr einmal von dem schwarzen Loch abgesaugt werdet, um das ihr derzeit noch feist grinsend euren transatlantischen Reigen tanzt, wird niemand um euch trauern. Die Welt wird aufatmen, da sie endlich befreit sein wird von einer Pestilenz, die allen redlich gesinnten Menschen den Atem geraubt hat. Ihr hättet die Welt in eurer selbstgerechten Verblendung um ein Haar in den Abgrund gestürzt.
Ihr Schreibtischtäter befindet euch in dem, was Vaclav Havel als „Lebenslüge“ bezeichnet hat. Nicht die „Verschwörungstheoretiker“ und alternativen Denker, die ihr so verbissen bekämpft, sind gefährlich. Ihr selbst seid gefährlich. Psychologisch gesehen projiziert ihr euer eigenes inneres Defizit bzw. eure Entwicklungsverweigerung nach außen. Die Gleichung ist dabei einfach: Innere existenzielle Angst (die sich beim Versäumen der notwendigen Konfrontation mit Wahrheit und Lüge unweigerlich einstellt) wird zu Hass – welcher wiederum zum Bekämpfen geradewegs derjenigen Mitmenschen anstachelt, die eben den Mut aufbringen, sich der Wahrheit zu widmen.
Bei allen Lesern, die an solchen diffamierenden Machwerken der Leitmedien-Journalisten Gefallen finden, ist es übrigens dieselbe einfache Gleichung: Angst wird zu Hass. Lässt man diesen über die massenmedialen Kanäle auf sich übergreifen, dann internalisiert man auf unbewusste Weise die Motive eines dahinterstehenden politisch-ökonomischen Systems, das Jean Ziegler als „kannibalisch“ bezeichnet. Man gibt diese Motive dann wieder nach außen weiter, wird als Missbrauchsopfer selbst zum Handlanger eines retardierenden Systems und reagiert „allergisch“, wenn couragierte Personen wie z.B. Daniele Ganser Hintergründe der politisch-ökonomisch-militärischen Machenschaften beleuchten.
Durch eine Erziehung zu passiver Autoritätsgläubigkeit und Unterwerfung unter die Doktrin der herrschenden Lehre „in einem erbärmlichen geistigen und seelischen Zustand gehalten“ (Max Horkheimer), fällt man dann laut Horkheimer einem perversen Mechanismus zu Opfer: Man „betet dann die eigenen Gefängniswärter und die Symbole des Gefängnisses an und ist bereit, nicht etwa diese Wärter zu überfallen, sondern den in Stücke zu reißen, der einen von ihnen befreien will“.
Wenn wir diesen eigentlich primitiven Funktionskreis nicht durchbrechen, dann könnte es schon demnächst um uns alle geschehen sein. Denn wenn die Wahrheit gemeuchelt wird, dann werden auch all die Schergen und scheinbaren Profiteure des Systems (siehe „Alles in Butter: Prof. Michael Butter – Wie man tapfer feige eine wissenschaftliche Lanze bricht“) den Erstickungstod in einer unmenschlich gewordenen technokratischen Lebensrealität erleiden. Ihre eigenen Kinder werden sie für das, was sie herbeigeführt haben, einmal hassen.
Keinesfalls sollte die Wahrnehmung des zunehmend hasserfüllten Diskurses in den „Leitmedien“ zu einer Resignation führen. Denn die gute Nachricht ist: Man kann den vorgenannten primitiven Funktionskreis (Angst –> Hass –> Projektion) jederzeit durchbrechen, indem man sich aufrichtet und aus der kollektiven manipulativen Vereinnahmung zum mutigen individuellen Einzelkämpferdasein durchringt … was natürlich zunächst durchaus anstrengend und auch ungewohnt ist, da wir durch das kollektive Schul- und Erziehungssystem eben zu Autoritätshörigkeit und Gruppenzugehörigkeit erzogen wurden und uns erst mühsam aus diesem nicht mehr tragfähigen Selbstverständnis bzw. der Vermassung emanzipieren müssen. Dabei ist es zunächst natürlich ungewohnt, abseits der herrschenden Meinung und aller Gruppenzugehörigkeiten ein freies individuelles Dasein nach authentischen, selbst gewählten Maßstäben zu etablieren. Man kann sich dann nicht mehr in einem hierarchischen System, diversen Symbiosen oder hinter Kollektivmeinungen verschanzen.
In Wirklichkeit gibt es aber heute keinen anderen Weg, um psychisch gesund zu bleiben – denn selbst die stärksten Kompensationsmöglichkeiten durch Konsum, Alkohol und Entertainment hören mittlerweile auf zu wirken und führen einen bei Weiterverfolgung des Weges in der Lebenslüge und Illusion nur zu Depression und Burnout. Der einzige Weg, um als Individuum gesund zu bleiben – und inmitten aller Anspannungen und Niedergangserscheinungen sogar kräftiger, lebensfreudiger und zufriedener zu werden – ist also: Sich in einem souveränen Einzelkämpferdasein jenseits aller Gruppenzugehörigkeit wiederzufinden. Indem man diese individuelle Kraft aufbringt, sprengt man so nebenbei auch alle menschenunwürdigen Strukturen, die durch die vorangehend genannte mediale Maschinerie krampfhaft bewahrt werden sollen.
So mühsam dieser Weg entgegen dem herrschenden Wind anfangs auch sein mag, er wird mit der Zeit immer lohnender (so wie vice versa der anfangs bequeme Weg gemäß der herrschenden, „anerkannten“ Meinung mit der Zeit immer elender wird). Selbst in allen Niederlagen, Rückschlägen und tristen Begebenheiten, die man auf diesem individuellen Weg inmitten aller degenerativen Zeiterscheinungen zwangsläufig erleben wird: Man spürt inmitten aller Bedrängnis trotzdem ein unbezähmbares Feuer des Enthusiasmus in seiner Brust, weiß, dass man am richtigen Weg ist. Man empfindet abends beim Zubettgehen sogar ein angesichts der äußeren Umstände kaum erklärbares Glücksgefühl und eine seltsame Zufriedenheit, wacht am Morgen tatkräftig auf und freut sich über die Dinge, die man noch dazulernen und kreativ in Angriff nehmen kann, um diese Welt für seine Mitmenschen und kommende Generation ein kleines Stück lebenswerter bzw. liebenswerter zu machen. Wenn man das unsägliche Meer des Leides, das uns auf dieser Welt umgibt, zumindest ein kleines Stück weit vermindert (alleine die von Horkheimer als „Tierhölle“ bezeichneten Zustände in der Massentierhaltung wären eine eigene Abhandlung wert und könnte man durch einige wenige elementare Maßnahmen unendliche Erleichterung verschaffen), dann war das eigene Leben nicht umsonst und man kann sich am Ende seines Daseins guten Gewissens und mit Würde wieder von diesem Kampffeld verabschieden. Man muss dann nicht die Worte sprechen, die die Pallativpflegerin Bronnie Ware an Sterbebetten üblicherweise zu hören bekommt: „Ich wünschte, ich hätte den Mut gehabt, mein eigenes Leben zu leben“ (siehe Welt).
Schlaf Kindlein schlaf!
So wirst Du bald ein Schaf
Schläfst Du neben dem Handy ein
so wirst Du morgen müde sein
Du erhältst den Medien Einheitsbrei
dadurch sollst Du nicht zählen bis drei
die Erziehung und die Schule
erzeugt folgsame Pudel
Du isst ja nur Chemie
Da wirst Du kein Genie
die Glyphosate killen
Dir aus dem Kopfe Deine Grillen
Die Glyphosate hemmen
den Gehalt von Magnesium, Folsäure und Zink
mit wenig Folsäure kannst Du bald nur pennen
und im Gehirn hast Du Aluminium ganz flink
Denn Folsäure, Magnesium und Zink entfernen,
das könntest Du daraus lernen,
das Aluminium aus dem Blut
und das tut Dir sehr gut!
Trinkst Du Zitronensäure in Alu Dosen
bettest Du Dich gleich in des Vergessens Rosen
Denn auch in diesem älteren Lehrbuch steht
dass das wirklich so vor sich geht
Aluminium ist in allem drin
Du hast es bald in Deinem Hirn
Aluminium ist in Dosen, Sonnenschutz, Folien und Deos
in Spritzen und Zahnpaste, ist das nicht famos?
Auch das Klima soll Aluminium brauchen
lies z.B. Seite 9 und 14, das sind keine Flausen
Auch das Trinkwasser wird mit Aluminium rein
warum sollte das nicht sein?
Die Nitrate der Landwirtschaft werden durch Aluwasserfilter entfernt
ja hat denn die Menschheit noch gar nichts gelernt
Folsäuremangel und Alumiumvergiftung führen zur Demenz
Alzheimer und MS haben eine steigende Tendenz
Die böse Welt schon bald vergessen
Den Alzheimer den kann man messen
Keinen Widerstand gegen die Eliten
auch wenn sie es manchmal treiben wie Banditen
Die Eliten in Frankreich substituieren Spurenelemente
der Verkauf der Nahrungsergänzungsmittel hat einen Höhenflug
unsere Bauern sterben und sind oft am Ende
die Preise verfallen und es kommt Beton an Stelle vom Pflug
Vor 20 Jahren gab es so viel Blei
davon ist die Welt schon ziemlich frei
Manche Weise dachten damals schon
wir wären zu starr zur Veränderung davon
Jetzt wäre Aluminium dran
doch da lassen uns die Skeptiker nicht ran
denn wer heute Wahrheit forschen tut
der bekommt von der GWUP den Aluhut
Sie meinen es mit der Menschheit gut
vergisst Du viel, auch Deine Aggression ruht
Sie können mit Dir alles machen
Du hast dann nicht mehr viel zu lachen
Lobbies vergiften mit Spritzmitteln Deine Nahrung
auch Krebs steigt dadurch, das weiß die Erfahrung
z.B. Glyphosate hemmen die Bildung von Co-Enzym Q
Das ist ein Krebshemmer, doch die Politik schaut zu
Kunstdünger Selen, einen Krebshemmer aus dem Boden verdrängt
auch steht in diesem Buch, dass zu wenig Selen Dich kränkt
und mit wenig Selen und Folsäure, wirst Du ganz schwach
Du weißt nicht, woher es kommt Dein Weh und Ach?
Selen hift gegen Krebs aber auch gegen Infektionen
Folsäuremangel wirkt ähnlich wie zu viel Aluminiumionen
wer relativ Folsäure oft misst
nicht auf chemiefreie Nahrung vergisst
Und wenn wir noch das Klima und das Wasser schützen wollen
wir auch einen guten Kompost aufsetzen sollen
das bedeutet die Nitrate zu binden
die sonst gegen den Himmel stinken
Denn die konventionelle Landwirtschaft
einen großen Klimaschaden schafft
Auch die biologische Landwirtschaft bringt Gülle aus
das sind Nitrate im Wasser und in der Luft in Saus und Braus
nur das DEMETER Gütesiegel
schafft dafür einen Riegel
Darum ist Demeter für das Goldene Brett nominiert
dass Kompost Treibhausgase bindet, haben die Skeptiker nicht kapiert
denn das Goldene Brett ist ein Satirepreis
manche Menschen verstehen davon einen Sch…
Die Menschheit sitzt gerne hinter dem Auto-Armaturenbrett
die Sonne mit Bewegung draußen wäre doch so nett?
Denn bewegst Du Dich an der Sonnen genug
hast Glückshormon und Vitamin D du im Flug
Bewegung im Tageslicht hält aktiv und gesund
und auch der Bauch wird nicht kugelrund
doch hinter dem Bildschirm wird der Schlaf gestört
aber die Technik uns alle betört
die Technik hat ihren großen Sinn
nützen wir sie, dann ist viel Gutes drin
doch wenn wir im Auto uns nicht mehr bewegen
dann bringt sie uns wirklich keinen Segen
Wollen wir leben mit Verpackung, wie auf einem Schiff?
Dann wird die Nahrung uns langsam zum Gift
nicht nur die Aluminiumverpackungen steigen
wir können viele Unverträglichkeiten dazu zeigen
Globalisierung der inneren Werte ist gut
doch meine Freunde die ruht
nur das Lohndumping und das Umweltzerstören
wir lassen uns durch diese Globalisierung alle betören
Willst Du Menschenrechte und Natur schützen
Könnte man Ökozölle und Menschenrechtszölle benützen
Für unsere Betriebe und Arbeiter gibt es Rechte und Pflichten
auf die Betriebe in Fernost gerne verzichten
Willst Du Dir und dem Chinesen nützen
so musst Du Deine Werte mit Zöllen schützen
Wenn ein Betrieb dort Natur und Arbeiter schätzt
würden von uns nur niedrige Zölle gesetzt
Damit steigt des chinesischen Arbeiters Lohn
dessen Höhe ist ohnehin ein Hohn
wir wollen zwar das billige Produkt
auf unsere Arbeitsplätze wird dabei nicht geguckt
Wenn Kinder und Frauen in Asien durch die Arbeit sterben
durch Freihandel mit diesen Betrieben, liegt auch unsere Wirtschaft in Scherben
Wenn wir Menschenrechte und Naturschutz globalisieren
dann werden die Menschen hier und im Osten nicht mehr verlieren
Wir können viel tun um wach zu sein
und wir sind dabei auch nicht allein
wir können Bioprodukte wählen
wenn wir können, uns nicht ins Auto quälen
Wir können den Bildschirm auch ruhen lassen
an Stelle dessen aufbauende Gedanken fassen
Ein schönes Bild, ein Buch,ein Gedicht
unser Gebet, eine Meditation, die bringt viel Licht
„Menschen wurden erschaffen um geliebt zu werden
Dinge wurden geschaffen, um benutzt zu werden.
Der Grund, warum sich die Welt im Chaos befindet, ist,
weil Dinge geliebt und Menschen benutzt werden.“
(Dalai Lama)
Quellen:
https://www.stiftung-folsäure.ch/folsaeure-hilft/hirnleistungdemenz/
https://online.medunigraz.at/mug_online/wbAbs.getDocument?pThesisNr=42115&pAutorNr=&pOrgNr=1 Seite 14
http://www.bbfu.de/aluminium.html
https://folsäure.com/folsaeuremangel/
https://www.aerzteblatt.de/archiv/134394/Morbus-Alzheimer-Nach-Jahren-Auftrieb-fuer-die-Aluminiumhypothese
https://science.orf.at/stories/2878107
https://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/neuro-psychiatrische_krankheiten/schlafstoerungen/article/876148/bildschirme-co-led-licht-raubt-schlaf.html
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/4125.pdf
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/flaechenverbrauch-steigt-mit-drastischen-folgen-100.html
https://www.fitforfun.de/gesundheit/chlorophyll-das-gruene-glueck-fuer-unsere-gesundheit-191195.html
https://www.focus.de/gesundheit/ernaehrung/gesundessen/vitamine/wissen-die-100-besten-lebensmittel-fuer-ihre-gesundheit_id_7486166.html
http://www.elektrosmog-und-gesundheit.de/tag/schlafstoerungen/
https://science.orf.at/stories/2901269/
Bild: pixabay.com CCO
„Unsere Propaganda funktioniert dann,
wenn alles, was die amerikanische Öffentlichkeit glaubt,
falsch ist.“
(CIA-Chef William Casey, 1981)
1988 – in einer Zeit, in der der Fortschritt noch nicht als kalt grinsender Sensenmann vor uns gestanden hat so wie heute, sondern er noch in glitzerndem Bonbonpapier verpackt war und ihn jeder knubbeln wollte, konnten wir über John Carpenters Film „Sie leben“ noch vergnügt schmunzeln. Die Geschichte eines working class heroes, der eine Brille in die Hand bekommt, mit der er plötzlich die wahren Intentionen hinter allen Werbeplakaten und Kommerzprodukten in Klartext sehen kann, hat damals bei vielen von uns Kindern der 80er zwar ein durchaus mulmiges Gefühl im Magen hinterlassen, aber wie sollte es bei einem Film aus dem Genre „Science Fiction“ denn auch anders sein? – Obwohl Regisseur John Carpenter 25 Jahre später in einem Interview ausgesagt hat, dass sein Film keineswegs Science Fiction gewesen wäre, sondern schlichtweg eine Dokumentation – unserer gesellschaftlichen Realität, die sich seiner Ansicht nach heute sogar noch mehr ins Bizarre gewandelt habe als anno dazumal (Quelle: yahoo).
Wie auch immer. Nachdem alle anerkannten sozialwissenschaftlichen Theorien offensichtlich versagt haben, um den von der Leyne gelassenen nackten Wahnsinn, der uns heute von allen Seiten angrinst, rational zu erklären, kommt John Carpenters Doku nun wieder in Kurs und wurde als Blu-Ray neu aufgelegt. Nicht wenige Menschen, die diesen Film sehen, berichten von einem nachhaltigen Aha-Erlebnis.
(ganzer Film aufgrund verschärfter Urheberrechtskontrollen auf Youtube u. Vimeo derzeit nicht verfügbar; weitere Snippets:
Trailer 1988
Kaufhausszene
Tagesschau 2018 – Sie leben (eingeschenkt.tv)
Das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die GEZ-Gebühr in großen Teilen verfassungsgemäß sei (siehe Stern), soll nicht die Annahme begründen, dass dort schon alle möglichen Einwendungen abgehandelt worden sind. Daher habe ich meine Musterklage angepasst, siehe nachfolgend.
Anfechtungsklage
des Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz in eigener Sache und sich selbst vertretend, Kontaktdaten wie oben angegeben
Kläger
gegen
den WDR, (nach eigenen Angaben) Anstalt des öffentlichen Rechts mit der Ust-Ident-Nr. DE 122 79 0169, vertreten durch den Intendanten Tom Buhrow, Appellhofplatz 1, 50667 Köln
Beklagter
wegen Abwehr Rundfunkbeitragsforderungen
Ich erhebe (Anfechtungs-)Klage und beantrage zu erkennen:
1.Die Rundfunkgebühren-„Festsetzungsbescheide“ des Beklagten
vom 6.4.2018 zu Beitragsnummer 666 153 691 in Gestalt des Widerspruchs-„Bescheids“ des Beklagten vom 12.7.2018, zugestellt am 19.7.2018,
sowie vom 6.4.2018 zu Beitragsnummer 683 276 163 in Gestalt des Widerspruchs-„Bescheids“ des Beklagten vom 12.7.2018, zugestellt am 19.7.2018,
werden aufgehoben.
2.Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die vorgerichtlichen Ausführungen des Klägers zur Zurückweisung der streitgegenständlichen Forderungen der Beklagten ergänze ich wie folgt:
Die vom Kläger hier angegriffenen Bescheide sind aus formellen und materiellen Gründen rechtswidrig und nichtig.
I.
Die neueste Rechtsprechung des BVerfG gem. seinem Urteil vom 18.7.2018 zu AZ. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17 und 1 BvR 981/17 hat nichts daran geändert, dass (auch) das Verwaltungsverfahrensrecht des Bundes und der Länder immer noch gilt. Der Beklagte beruft sich ja auch ausdrücklich auf die – angebliche –Einhaltung von § 35 VwVfG.
Daher bleibt es bei der Feststellung: Die (Festsetzungs-)“Bescheide“ der Beklagten verstoßen bereits gegen § 37 Abs. 3 VwVfG bzw. HmbVwVfG bzw. § 1 Abs. 1 NVwVfG i.V.m. VwVfG (nachfolgend nur: VwVfG) und sind schon damit rechtswidrig.
Das Fehlen der Unterschrift kann auch nicht – was höchst vorsorglich schon jetzt klargestellt wird – mit § 37 Abs. 5 VwVfG begründet werden, da § 37 Abs. 5 VwVfG nicht die „Erstellung“ eines Verwaltungsaktes regelt, sondern nur das „Erlassen“ schriftlicher Verwaltungsakte „mit Hilfe automatischer Einrichtungen“. Vgl. Verwaltungsverfahrensgesetz Kopp/ Ramsauer 17 Auflage, Seite 832 RN 39.2 zu „Automatisch erstellte Verwaltungsakte“ (Zitat):
Danach fallen unter § 37 Abs. 5 VwVfG „nur Verwaltungsakte, bei denen auch schon die Regelung als solche automatisch erstellt wird, nicht auch in üblicher Weise vervielfältigte, gleichlautende Bescheide oder unter Verwendung von Speicherschreibgeräten erstellte Bescheide, außerdem auch nicht im Wesentlichen mittels elektronischer Datenverarbeitung angefertigte Bescheide, in denen die Behörde aber handschriftlich oder maschinenschriftlich so wesentliche Änderungen oder Hinzufügungen vorgenommen hat, dass sie in der Sicht des Empfänger ihren prägenden Charakter als „mit Hilfe einer automatischen Einrichtung erlassene Verwaltungsakte“ verlieren, sowie auch Bescheide in Angelegenheiten, die sich in der Art nach für eine Entscheidung unter Verwendung automatischer Einrichtungen unter Verzicht auf eine abschließende Kontrolle, die in der Unterschrift oder Namenswiedergabe zum Ausdruck kommt , nicht eignen.“ (Unterstreichungen wurden nachträglich durch Unterzeichner hinzugefügt)
Verwaltungsakte, die als elektronisches Dokument „erstellt“ werden sind definiert als „in binärer Form erstellte Dokumente“ und müssen auch auf elektronischen Weg übermittelt werden. Sobald dieser Verwaltungsakt vom PC ausgedruckt und anschließend versendet wird greift § 37 Abs.3 VwVfG:
„(3) Ein schriftlicher oder elektronischer Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten. Wird für einen Verwaltungsakt, für den durch Rechtsvorschrift die Schriftform angeordnet ist, die elektronische Form verwendet, muss auch das der Signatur zugrunde liegende qualifizierte Zertifikat oder ein zugehöriges qualifiziertes Attributzertifikat die erlassende Behörde erkennen lassen. Im Fall des § 3a Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 muss die Bestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes die erlassende Behörde als Nutzer des De-Mail-Kontos erkennen lassen.“
Von dieser Rechtslage ausgehend wird bestritten, dass jemals ein rechtskräftiger Festsetzungsbescheid der Beklagten/ des Beitragsservice an den Kläger erlassen wurde.
Der von dem Beklagten in seinem „Widerspruchsbescheid“ vom 12.7.201818, der dem Kläger am 16.6.2018 zugestellt worden ist, in Bezug genommene „Festsetzungsbescheid“ erfüllt jedenfalls nicht die Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 VwVfG.
So ist das Schreiben des Beklagten an den Kläger vom …. zwar mit „Festsetzungsbescheid“ überschrieben, enthält aber unter der Grußformel am Ende des Schreibens keine Unterschrift, sondern nur den maschinenschriftlichen Eintrag „Westdeutscher Rundfunk Köln“. Im Briefkopf dieses Schreibens findet sich rechts im Briefkopf lediglich noch die Information „Sie erreichen uns unter …“.
Beweis: Kopie der beiden o.g. „Festsetzungsbescheide“ der Beklagten vom 6.4.2018 2018 in der Anlage K 1
Es ist somit nicht einmal erkennbar wer in Person die angeblich erkennbare Behörde vertritt.
Behörden sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und nur durch Ihre Organe bzw. Vertreter (Personen mit einem Willen und Bewusstsein) im Rechtsverkehr handlungsfähig. Eine Behörde besitzt keinen Erklärungswillen oder Bewusstsein. Erst durch einen gesetzlich, mit einer Vertretungsbefugnis ausgestatteten Leiter, dessen Vertreter oder dessen Beauftragten ist eine Behörde im Rechtsverkehr handlungsfähig.
Mit pauschalen Formulierungen wie „…wir….“ und „…uns….“ ist klar zum Ausdruck gebracht, dass dieser Festsetzungsbescheid nicht den Willen einer vertretungsberechtigten Person zum Ausdruck bringt, sondern einer nicht näher bezeichneten Gruppe („uns“), die wahlweise für den WDR oder die nichts rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung des „Beitragsservice“ tätig ist.
Somit erlangen alleine aus diesem Grund alle Schreiben bzw. „Festsetzungsbescheide“ der Beklagten nicht den Status einer bestimmten schriftlichen Willenserklärung und es war und ist für den Kläger als Empfänger nicht erkennbar, ob und wer diesen Verwaltungsakt zu verantworten, geprüft oder im Namen der Behörde zu vertreten hat.
Der angebliche „Festsetzungsbescheid“ des Beklagten wurde schriftlich versendet und somit war und ist gemäß § 37 Abs. 3 die Unterschrift des vertretungsberechtigten Vertreters der Behörde oder – bei elektronischem Erlass, also per Mail – zumindest die Namenswiedergabe des Leiter, dessen Vertreter oder dessen Beauftragten erforderlich.
Gegen die hier angegriffenen „Bescheide“ des Beklagten vom 6.4.2018 hat der Kläger jeweils mit Schreiben vom 19.4.2018, das hier als
Anlage K 2
übermittelt werden, Widerspruch eingelegt.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird ebenfalls vollumfänglich auf den Inhalt des vorgenannten Widerspruchs des Klägers Bezug genommen, womit dieser ebenfalls zum klägerischen Vortrag erhoben werden soll.
Die angegriffenen Widerspruchsbescheide des Beklagten vom 12.7.2018, die hier als
Anlage K 3
übermittelt werden, nehmen jeweils ausschließlich auf die o.g. Festsetzungsbescheide vom 6.4.2018 und damit auf einen – was nachfolgend noch vertieft wird – gem. § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG NRW nichtige Bescheide Bezug. Die Widerspruchsbescheide sind deshalb ebenfalls ohne Rechtswirkung.
Die Rechtsprechung bestätigt gerade nicht, dass auf Grund einer maschinellen Erstellung eine Unterschrift entbehrlich ist. Wenn auf eine Unterschrift verzichtet wird liegt kein rechtskräftiger Verwaltungsakt vor. Lediglich im Falle eines „mit Hilfe automatisierter Einrichtungen“ „erlassenen“ schriftlichen Verwaltungsakts kann Unterschrift und Namenswiedergabe gemäß § 37 Abs. 5 VwVfG fehlen.
In § 37 Abs. 3 VwVfG wird demnach gesetzlich festgestellt, dass ein schriftlicher Verwaltungsakt, also wie im vorliegenden Fall ein per Post in Schriftform erlassener Bescheid die Unterschrift und ein elektronischer also in Form von Binär-Code auf elektronischem Weg wie Mail etc. erlassener Bescheid zumindest die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten muss.
Sowohl im einschlägigen § 37 Abs. 3 oder Abs. 5 VwVfG kommen die Begriffe „maschinell“ oder „erstellt“ nicht vor.
Eine „maschinelle Erstellung“ hat nichts mit „mit Hilfe automatisierter Einrichtungen erlassen“ i.S. von § 37 Abs. 5 VwfVG zu tun hat. Automatisierte Einrichtungen sind keine Maschinen wie Schreibmaschinen und PCs. Das „Erlassen“ bezeichnet die Bekanntgabe des Verwaltungsakt bzw. seine Ausfertigung, nicht aber seine „Erstellung“.
Die als „Festsetzungsbescheide“ bezeichneten Schreiben des Beklagten sind somit gem. § 44 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG nichtig, da sie die „erlassende Behörde“ nicht erkennen lassen. Deshalb sind sie gerade keine taugliche Rechtsgrundlage für eine Vollstreckung.
Wenn der Beklagte auf Grund dieser Nicht-„Bescheide“ eine Vollstreckung veranlassen würde, dann hätte die Klägerin Veranlassung, bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eine Amtsanmaßung gem. § 132 StGB i.V.m. (zumindest) versuchten Betrug gem. § 263 StGB zur Anzeige zu bringen.
Höchst vorsorglich wird auch auf den Kommentar zum Verwaltungsverfahrensgesetz von Kopp/ Ramsauer, 17. Auflage Verlag, Seite 824 Rn 19d verwiesen (Zitat): “Von einem elektronischer VA kann man nur sprechen , wenn ein elektronisches Dokument auf elektronischen Weg übermittelt wird.“
Der Kläger lehnt zudem die Zahlung eines Beitrages nicht aus Gründen der Programmgestaltung ab, sondern weil die „Berichterstattung“ des Beklagten regelmäßig grob verzerrend und irreführend ist. Das wird nachfolgend noch näher ausgeführt.
II.
Nach dem Urteil des BVerfG vom 18.7.2018 zu AZ. 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17 und 1 BvR 981/17 soll die Rundfunkgebühr keine Steuer darstellen.
Wenngleich der Kläger in dieser Hinsicht aus den vorgerichtlich angeführten Gründen immer noch anderer Ansicht Rundfunkbeitrag, so geht der Kläger wegen der Bindung der Entscheidungen des BVerfG für die Gerichte des Bundes und der Länder gem. § 31 Abs. 1 BverfG davon aus, dass es keine Erfolgsaussicht hat, die Verweigerung der Rundfunkgebühr auf eine Argumentation zu stützen, die gegen die neueste Rechtsprechung des BVerfGs anspricht.
Zu der Frage, ob Ist die Grundlage zur Begründung des Beitrags-/Gebührenbescheids rechtsgültig ist:
Da das BverfG in dem vorgenannten Urteil auch eine Gesetzgebungskompetenz der Länder bejaht hat, soll aus dem vorgenannten Grund auch dieses Argument zur Verweigerung der Rundfunkgebühr fallen gelassen werden.
Es bleibt aber dabei, dass der Beklagte im Sinne des Umsatzsteuergesetzes eine Firma mit der Umsatzsteueridentifikationsnummer Ust-Ident-Nummer: DE 122 79 0169.
Beweis:
Impressum der Beklagten, abrufbar unter: https://www.ndr.de/service/impressum/index.html
Der Beklagte ist somit offenkundig keine Behörde und kann daher auch keine Bescheide erlassen. Das gleiche gilt für den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ mit der Ust.-Ident-Nummer DE 122790216.
Der Beklagte bemüht einen regelrechten Taschenspielertrick, wenn er sich darauf beruft, dass die Umsatzsteuer-ID-Nr. allein doch noch keinen Rückschluss auf die Rechtsform zulasse. Schließlich werde eine solche Umsatzsteuer-ID auch für „juristische Personen“ vergeben, die nicht Unternehmer seien, wenn diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigt werde. Dies ergebe sich aus § 27 a Umsatzsteuergesetz.
Aus dieser Argumentation, dass eine solche Ust.-ID-Nr. auch an „Nicht-Unternehmer“ vergeben werde, kann schon einmal gerade nicht der Schluss gezogen werden, dass der Beklagte kein Unternehmer ist.
Der Begriff des Unternehmers wird in § 2 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz definiert. Danach gilt (Zitat): „Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.“
Danach ist eine juristische Person schon dann kein „Unternehmer“ i.S. des Umsatzsteuerrechts, wenn sie ihre Tätigkeit weder „gewerblich“ noch „beruflich“ selbständig ausübt.
Der Beklagte soll nach § 1 Abs. 1 des WDR-Gesetzes „eine gemeinnützige Anstalt des öffentlichen Rechts“ sein.
Das VwVfG NRW gilt aber nur auf die dort genannten „Behörden“. Der Beklagte ist aber keine Gemeinde oder Gemeindeverband und auch keine der Aufsicht des Landes unterstehende juristische Person des öffentlichen Rechts. Der WDR steht aber nicht unter der Aufsicht des Landes NRW, sondern unter der Kontrolle und Mitwirkung von Rundfunk- und Verwaltungsrat.
Der WDR ist auch keine Stelle, die Aufgaben „der öffentlichen Verwaltung“ i.S. des § 1 Abs. 2 VwVfG NRW wahrnimmt.
Dem entsprechend wird in § 2 Abs. 1 VwVfG NRW ausdrücklich klargestellt, dass dieses Gesetz nicht für die Tätigkeit des WDR Köln gilt. Das würde es aber, wenn der WDR eine „Behörde“ wäre.
Zudem beweist der Umstand, eine juristische Person zu sein, die kein Unternehmer sei, ebenfalls (noch) nicht, dass der Beklagte deshalb nur eine „Behörde“ sein könne.
Fazit: Bei den Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks handelt es sich um von den Ländern geschaffene zentrale (vermeintlich) „gemeinnützige“ Fernsehanstalten des öffentlichen Rechts. Eine gemeinnützige Fernsehanstalt hat somit nicht das Recht Zwangsmitgliedschaften zu erheben, auch dann nicht wenn diese vermeintliches öffentliches Recht darstellt.
Im Übrigen ändern auch § 10 Abs. 1 und 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) nichts daran, dass der Empfänger von Festsetzungsbescheiden erkennen können muss, wer für den Inhalt eines solchen Bescheides verantwortlich ist.
Es begegnet auch verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn ein Anstalt, die keine Behörde ist, ohne die Beachtung irgendwelcher Formalien, die sonst stets zur Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes führen würden, ausweislich des § 10 RBStV „Bescheide“ erlassen und damit dem „Beitragspflichtigen“ einfach einseitig Zahlungspflichten auferlegen und diesen „Bescheid“ auch noch selbst zwangsweise durchsetzen können soll.
Damit darf sich eine Anstalt wie eine Behörde gebärden, für die aber nicht einmal das Korsett des allgemeinen VwVfG oder sonst ein besonderes Verwaltungsverfahrensrecht gilt.
Wie das mit dem Gebot der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit und konkret den sonst sogar von Behörden zu beachten Form- und Verfahrenszwängen vereinbar sein soll, das erschließt sich dem Kläger beim besten Willen nicht.
III. Der Rundfunkbeitrag verletzt das Recht des Klägers auf informelle Selbstbestimmung und das Recht auf negative Informationsfreiheit.
Die hierauf gestützte Argumentation wird nicht aufgegeben, auch wenn das BVerfG in der vorgenannten Entscheidung auch insofern eine Grundrechtsverletzung verneint hat.
Das BVerfG hat nunmehr zwar klargestellt, welche Aufgaben der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu erfüllen hat, insbesondere indem er ausgeführt hat (Zitat):
„Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden….“
Es hat sich in diesem Verfahren aber nicht ansatzweise damit befasst, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk dieser Aufgabe gerecht wird bzw. ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk diesen Programmauftrag durch tendenziöse Manipulationen in seiner Berichterstattung verletzt.
Dieser Aspekt scheint von den Beschwerdeführern – jedenfalls soweit die Urteilsgründe des BVerfG erkennen lassen – gar nicht vorgetragen und geltend gemacht worden zu sein. Es verwundert aber doch sehr, dass das BVerfG von der massiven öffentlichen Kritik an der Art und Weise, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Programmauftrag verwirklicht, nicht selbst – aus eigener Wahrnehmung – Kenntnis erlangt haben will.
Damit wird in diesem Urteil faktisch die gesamte Kritik, die in hunderten (oder schon tausenden) Programmbeschwerden und unzähligen, im Netz auf diversen Portalen kostenlos für jedermann zugänglichen Beiträgen veröffentlicht worden ist, komplett ignoriert.
Gesellschaftliche Realitäten können aber nicht dadurch beseitigt werden, indem man sie einfach komplett übergeht.
Deshalb wird an der hierzu – auch an der Beklagten – vorgerichtlich geübten Kritik nicht nur festgehalten. Diese Kritik wird nachfolgend noch ergänzt, um das ganze Ausmaß der teilweise geradezu propagandistisch ausgerichteten Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch deutlicher zu vergegenwärtigen.
Auch insofern wird an der vorgerichtlichen Argumentation festgehalten.
Das Sende-Angebot des Fernseh- und Hörfunks bietet um ein Vielfaches mehr an, als dies seinem Auftrag, einen Beitrag zur Meinungs- und Willensbildung zu leisten, entsprechen würde. Die Programmstrukturen, vor allem die des Hör-Rundfunks unterscheiden sich nicht von denen der Privatsender.
Außerdem kommt der Beklagte seiner Verpflichtung zum Binnenpluralismus nicht nach. Die Berichterstattung erfolgt einheitlich und inhaltlich parallel zu Privatsendern und bietet dadurch keine ausreichende Vielfältigkeit, um verzerrende Berichterstattung insbesondere zu politischen Themen auszugleichen.
Der Rundfunkbeitrag wird also für Unterhaltungssendungen, Spielfilme und sehr teure Sportübertragungen genutzt, die nicht zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören. Nur wer diese Leistungen beziehen möchte, sollte sie auch bezahlen. Da der Kläger die Inhalte und Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zumindest in Teilen nachdrücklich ablehnt, was nachfolgend noch weiter ausgeführt wird, erhält der Kläger trotzdem keine adäquate Gegenleistung für den Zwangsbeitrag und wird dadurch in seiner Möglichkeit, andere Bildungs- und Informationsquellen zu nutzen beschränkt, da die ihr dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel reduziert werden.
Auch geht das BVerfG mit keinem Wort darauf ein, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk durch seine öffentliche Finanzierung nicht – wie es von ihm formuliert wird – „dazu befähigt ist, wirtschaftlich unter anderen Entscheidungsbedingungen zu handeln (als der privatwirtschaftliche Rundfunk), sondern ob er überhaupt er dieses Privileg und seine Einnahmen auch wirklich dazu nutzt, seine eigenen Sendungen zu produzieren und seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen.
Die Verschwendung von Rundfunkgebühren ist schon seit Jahren ein Thema,
Fundstellen wie der Focus-Artikel
gibt es zur Genüge.
So ist es z.B. auch sehr verwunderlich, dass selbst eine Sendung wie „Bares für Rares“ vom ZDF offenbar nur noch gemeinsam in Produktion mit dem Produktionsunternehmen: Warner Bros. International Television Production, realisiert werden kann, siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bares_f%C3%BCr_Rares
Beitragsgelder werden aber nicht nur bei der Produktion einer solcher Sendung an US-amerikanische Firmen weitergereicht, sondern auch gleich für Verträge, mit denen US-amerikanische – und nicht deutsche oder europäische – Filme und Serien für das deutsche Fernsehen „im Paket“ gesichert werden, siehe:
https://www.wuv.de/medien/zdf_und_sony_pictures_television_schliessen_umfassenden_vertrag
Das Geld, das für amerikanische Produktionsfirmen ausgegeben werden, fehlt jedenfalls bei der Produktion der heimischen Filmindustrie. So ist sicherlich garantiert, dass der deutsche Film gegenüber der US-amerikanischen Konkurrenz dauerhaft so schwach bleibt, da er nie eine ernstzunehmende Konkurrenz zu deren Produktionen werden kann.
Es entspricht nicht dem „Zweck“ des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, selbst bei eigenen Produktionen, die er eigentlich alleine realisieren kann, noch ausländische Filmproduzenten zu beteiligen und auch sonst im großen Maßstab Gebührengelder für den Ankauf von US-amerikanischen Produktionsfirmen zu verwenden, damit diese einen weiteren lukrativen Absatzmarkt im deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk finden.
Solche Filme und Serien werden schon diverse Streaming-Dienste und über die großen Kinoketten angeboten.
Der Zuschauer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekommt durch den Ankauf solcher somit faktisch nur Filme und Serien, die sie – soweit das Interesse daran bestand – schon viele Monate vorher entweder im Kino, auf DVD oder Bluray oder eben auf einem Streaming-Portal gesehen haben.
Damit kommen wir zum eigentlichen Schwerpunkt der Begründung zu dieser Anfechtungsklage. Diese Aspekte wurden vom BVerfG im o.g. Verfahren nicht behandelt, da sie von den Beschwerdeführern dort nicht vorgetragen wurden.
Grundrechtsverletzungen in diesen Bereichen werden im vorgenannten Urteil des BVerfG nicht thematisiert und waren somit offensichtlich auch nicht Gegenstand des Vortrags der dort erwähnten Beschwerdeführer.
Der Kläger weigert sich Sender zu finanzieren, die durch ihre syrienfeindliche und russophobe Berichterstattung, insbesondere durch ihre Verharmlosung von Terroristen als „Rebellen“ etc., schon seit Jahren regelrecht zu Hass und Feindschaft unter den Völkern aufstacheln. Dies verletzt seine Religionsfreiheit und den Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche, nachdem der öffentliche Rundfunk ja „unabhängig“ sein soll.
Alleine die Durchsicht von Webseiten wie „Die Propagandaschau“ oder der – in ihrer Wortwahl durchweg sehr sachlichen, aber in inhaltlicher Hinsicht stets sehr bestimmten zahlreichen Programmbeschwerden der „Ständigen Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“ (insbesondere von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam verfasst) liefert zahlreiche konkrete Beispiele für die „Verharmlosung“ syrischer Terroristen.
Schon das Googeln der Begriffe „Terrorist verharmlost“ führt zu dutzenden Fundstellen. Nachfolgend eine kleine Auswahl solcher Fundstellen, die durchaus eine Strafbarkeit nach den §§ 140 und 130 StGB begründen dürften und in denen regelmäßig auch Verantwortliche für diese Terroristen-Werbung benannt werden:
Fundstelle:
2.
Von ARD und ZDF als „Rebellen“ verharmlost: FSA-Folterer aus Aleppo steht in Münster vor Gericht
Fundstelle:
3.
Die ARD-Kriegspropaganda und die Nusra-Front: In Syrien „Rebellen“, in Deutschland Terroristen
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/03/02/die-ard-kriegspropaganda-und-die-nusra-front/
4.
ARD und ZDF unterdrücken den islamistisch-terroristischen Hintergrund des Bus-Mahnmals in Dresden
Fundstelle:
5.
ARD und ZDF verharmlosen islamistische Terroristen als „Rebellen“
Fundstelle:
6.
IS-Terroristen bekommen freies Geleit aus Vorort von Damaskus – wo sie laut ARD gar nicht sind
Fundstelle:
7.
ARD: Terrorunterstützer Gniffke verharmlost al-Nusra in der tagesschau erneut als „Rebellen“
8.
Unglaublich: ARD tagesschau verharmlost Bombenanschläge auf Stromversorgung als politischen „Aktivismus“
Fundstelle:
9.
Die ARD-Kriegshetzer und Unterstützer militanter Putsche, Faschisten und Terroristen echauffieren sich über einen gebastelten Galgen
Fundstelle:
10.
ARD-Programmbeschwerde: Sympathiewerbung für die Terrormilizen in Syrien
Fundstelle:
11.
Carsten Kühntopp verbreitet in der ARD weiter Terrorpropaganda für Islamisten und Salafisten in Syrien
Fundstelle:
12.
Kein Thema für ARD und ZDF: „Moderater Rebell“ der al-Nusra bei Großeinsatz in Leipzig festgenommen
Fundstelle:
13.
Nach der Befreiung von Ost-Aleppo bleiben von der Terror-Propaganda in ARD und ZDF nur Trümmer
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2016/12/27/nach-der-befreiung-von-ost-aleppo/
14.
ARD, DLF und ZDF verharmlosen vorsätzlich und systematisch islamistischen Terrorismus in Syrien
Fundstelle:
https://propagandaschau.wordpress.com/2016/12/21/ard-dlf-zdf-verharmlosen-terrorismus-in-syrien/
15.
(Damit nicht der Eindruck entsteht, nur deutsche Journalisten, Wissenschaftler etc. würden sich mit den wahren Hintergründen des Krieges in Syrien befassen, sei – stellvertretend für viele vergleichbare Beiträge – auf folgende Fundstelle verwiesen:)
Syrienkrieg: Wissenschaftler und andere Experten klären auf
Fundstelle:
http://blauerbote.com/2017/10/06/syrienkrieg-wissenschaftler-und-andere-experten-klaeren-auf/
16.
Aktivisten im syrischen Kafranbel-Der Kampf für ein Syrien ohne Waffen
Fundstelle:
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=1176
16.
(Und dass die deutschen Leitmedien oft „Wie im dritten Reich, aber subtiler“ agieren, wird ebenfalls in zahlreichen Veröffentlichungen wie dem Buch „Lügen die Medien“ von Jens Wernicke thematisiert, siehe hierzu folgende Fundstelle (aus einer Quelle, die westliche Leitmedien sicherlich nicht wertschätzen):
Fundstelle:
https://de.sputniknews.com/gesellschaft/20170915317444039-deutsche-medien-kritik-buch/
17.
Wenn von Mitgliedern der „White Helmets“ für „Propagandazwecke“ allem Anschein nach sogar ein Kind vor laufender Kamera umgebracht wird, dann ist das freilich für unsere „Leitmedien“ auch keine Nachricht wert, damit bloß nicht der Eindruck entsteht, dass Mitglieder dieser Gruppierung – durch den „Alternativen Friedensnobelpreis“ auch noch geadelt – möglicherweise bloß die kriminellen Hampelmänner einer politischen Agenda sind, siehe Fundstellen:
http://blauerbote.com/2017/03/24/kind-fuer-propagandavideo-ermordet/
https://deutsch.rt.com/international/41614-white-helmets–unabhangige-humanitare/
18.
Dass es doch höchst bemerkenswert ist, „Wenn Terroristen zu Regimegegnern werden“, hat sogar Spiegel-Online im Hinblick auf Terrorakte im Irak bereits am 6.1.2006 thematisiert, und niemand wird dem Spiegel vorwerfen können, dass er sich im Hinblick auf „unliebsame Regime“ um Mäßigung in seiner Berichterstattung bemüht, siehe:
Die Verzerrung der Realität hat also auch in der „Tagesschau“ schon eine lange Tradition, die bereits vor dem Konflikt in Syrien gepflegt worden ist.
19.
ARD-Terror-Reklame – Die Tagesschau liebt islamistische „Rebellen“
Fundstelle:
http://www.rationalgalerie.de/schmock/ard-terror-reklame.html
20.
Benötigen Sie noch weitere Fundstellen? Es gibt noch unzählige weitere Fundstellen zur „einseitigen Kriegspropaganda“ und „Instrumentalisierung von islamistischen Terroristen“, siehe u.a.:
https://deutsch.rt.com/inland/40057-programmbeschwerde-gegen-ard-tagesschau-desinformation/
https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?f=44&t=1370
http://www.medienanalyse-international.de/braeutigam.html
http://www.stefan-niggemeier.de/blog/20470/die-20-uhr-wirklichkeit/
Und für diese Propaganda soll der Kläger auch noch zur Zahlung von Rundfunk-Gebühren verpflichtet werden, damit er durch diese Zahlung faktisch Beihilfe zur öffentlich-rechtlichen Dauerwerbesendung für Terroristen leistet, die bloß im Interesse ihm nicht einmal bekannter mächtiger „Eliten“ liegen dürfte, die in Syrien unredliche Ziele mit völkerrechtswidrigen Mitteln durchsetzen wollen?
Dass es einen „Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten“ gibt, wurde schon vor Jahren in der Dissertation von Uwe Krüger nachgewiesen, die unter dem Titel „Meinungsmacht – Der Einfluss von Eliten auf Leitmedien und Alpha-Journalisten – eine kritische Netzwerkanalyse“ veröffentlicht worden ist und einen solchen Einfluss mit wissenschaftlicher Akribie offenbart hat.
Wirklich überraschend ist diese Entwicklung freilich nicht, wenn man berücksichtigt, welche Interessengruppen für den Inhalt der Berichterstattung – nicht nur in der westlichen Welt – verantwortlich sind.
Die Frage, ob die Berichterstattung in der gesamten westlichen Welt in Wahrheit nicht von sehr wenigen einflussreichen Gruppen „kontrolliert“ bzw. regelrecht „gesteuert wird“, war auch Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, deren Ergebnisse dann unter dem Titel
„Die Propaganda-Matrix des Council on Foreign Relations“,
veröffentlicht worden sind und die für jedermann unter dem folgenden Link kostenlos abrufbar sind:
https://propagandaschau.wordpress.com/2017/09/09/die-propaganda-matrix/
Wer also – wie der Kläger – aus religiöser Überzeugung und aus ihrer grundsätzliche Ablehnung völkerrechtswidriger Kriege den öffentlichen Rundfunk (bzw. speziell das Fernsehen) ablehnt, wird durch den Rundfunkbeitrag gezwungen, gerade auch solche Sendungen wie die oben Genannten zu finanzieren.
Das verletzt die Religionsfreiheit und Gewissensfreiheit des Klägers gem. Art. 4 GG.
Nach § 4 Abs. 7 S. 1 RbStV ist ein Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Für den (Wohn-)Sitz des Klägers ist die Beklagte die zuständige Landesrundfunkanstalt. Nach § 4 Abs. 6 S. 1 RbStV hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien. Diese Formulierung stellt klar, dass eine Befreiung zwingend zu erteilen ist, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Verwendung des Begriffs „insbesondere“ in § 4 Abs. 6 S. 2 RbStB stellt weiter klar, dass die dort genannten Fallgruppen nur beispielhaften Charakter haben.
Für den Kläger wird hiermit (ggf. abermals) ein solcher Befreiungsantrag bei dem Beklagten gestellt.
Dieser Antrag entspricht der Notwendigkeit, vor der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts gem. dem „Grundsatz der Subsidiarität“ den Rechtsweg ausschöpfen zu müssen (vgl. zu diesem Kontext die Entscheidung des BVerfGs vom 12.12.2012 – 1 BvR 2550/12).
Ein menschliches Miteinander ist ohne ein Leben in Wahrheit, Einfachheit und einem Mindestmaß an Respekt nicht möglich. Eine Gesellschaft, die sich von solchen Geboten entfernt, zerstört sich letztlich selbst.
Vor diesem Hintergrund ist die gesamte Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Fragen der nationalen und internationalen Politik seit Jahren, insbesondere seit dem rechtslastigen Putsch auf dem Maidan-Platz, der Rückkehr der Krim in die Russische Föderation und dem Syrien-Krieg in jeder Hinsicht unerträglich geworden. Die Klägerin kann es deshalb – angesichts seiner religiösen Überzeugungen – vor ihrem Gewissen nicht mehr verantworten, die regelrechte Propaganda des NDR – zu der oben nur ein paar besonders abstoßende Beispiele genannt wurden – durch eine GEZ-Gebühr zu unterstützen.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind – wie die jüngste Vergangenheit in tausenden Beispielen gezeigt hat – also ganz offensichtlich nicht in der Lage, sich dem Einfluss mächtiger elitärer Einflussgruppen zu entziehen.
Es geht ganz grundsätzlich darum, dass die Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihren Auftrag zu objektiver bzw. wahrhaftiger Berichterstattung unter dem Einfluss transatlantischer Netzwerke seit vielen Jahren mit Füßen treten und insbesondere gegen Länder wie die Russische Föderation und Syrien auf der Basis grob verzerrter Darstellungen bzw. zielgerichteter Desinformation regelrecht zum Hass aufstacheln. Die öffentlich verbreite „Wahrheit“ der Beklagten entspricht offenbar nur noch dem, was sich irgendwelche „Think Tanks“ ausgedacht haben, um die Öffentlichkeit möglichst geschickt täuschen zu können.
Der erstaunte Bürger kann sich über zahlreiche Portale wie „Die Propagandaschau“ seit Jahren regelmäßig bzw. täglich darüber informieren, wie namhafte Journalisten gerade auch öffentlich-rechtlicher Sender – wieder einmal – durch das ganze Arsenal rhetorischer Tricks die Realität auf den Kopf gestellt haben, und das in einem Ausmaß, das im 21. Jahrhundert wirklich unfassbar ist, gerade vor dem Hintergrund der jüngsten Geschichte Deutschlands.
Nach der Auffassung des Klägers sollte sich jeder Bürger mit Quellen wie „Verborgene Geschichte: Wie eine geheime Elite die Menschheit in den Ersten Weltkrieg stürzte Gebundene Ausgabe von Gerry Docherty und Jim Macgregor befassen, damit jeder nachvollziehen kann, welche Kräfte entfesselt worden sind, damit (auch) die sog. Leitmedien, die (noch) maßgeblich für öffentliche Meinungsbildung in diesem Land verantwortlich sind, allem Anschein nach unter die absolute Kontrolle von privaten Interessengruppen anglo-amerikanischer Weltherrschaftsinteressen geraten konnten.
Wenn es den – angeblich vorhandenen – „westlichen Werten“ – womit offenbar nur noch Geld- und Aktienwerte gemeint sind – dient, dann werden – wie oben gezeigt – beispielsweise Terroristen, die den syrischen Präsidenten Assad stürzen sollen, in „moderate Rebellen“ uminterpretiert. Die Anzahl solcher Beispiele ist längst Legion, und sie würde – literarisch aufgearbeitet – mittlerweile ganze Bibliotheken füllen.
Wenn man diese Entwicklungen reflektiert, dann weiß man, was die hehren Grundsätze und edlen Programmrichtlinien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten noch wert sind, vor allem dann, wenn man bedenkt, dass es in dem schmutzigen Krieg in Syrien offenbar insbesondere um die Durchsetzung des Katar-Türkei-Gaspipeline-Projekts und sonstiger geopolitischer Sonderinteressen geht. Insofern kann auf die diesbezüglichen Ausführungen von Dr. Daniele Ganser in dessen Buch über die illegalen Kriege der NATO verwiesen werden (Dr. Daniele Ganser: Illegale Kriege – Wie die NATO-Länder die UNO sabotieren).
Wenn hier in Europa irgendjemand mit Waffengewalt und vom Ausland massiv unterstützt einen solchen Terror gegen eine gewählte Regierung starten würde, dann würden die deutschen Leitmedien wohl kaum von „moderaten Rebellen“ oder „Friedensaktivisten“ sprechen; dann würden die Dinge beim Namen benannt werden, und diese Terroristen und ihre Helfer würden als das bezeichnet werden was sie sind.
Jeder Mensch mit gesundem Menschenverstand kann sich vorstellen, was für Mittel in Bewegung gesetzt worden sein müssen, damit ein paar „nette“ „Rebellen“ den bewaffneten Kampf mit der syrischen Armee aufnehmen konnten. Angemessene und kritische Hintergrundberichte dazu im öffentlich-rechtlichen Fernsehen? Fehlanzeige !
Der Diktator der Türkei darf Deutschland als Terrorhelfer darstellen, und die Medien hierzulande verschweigen dennoch sogar dazu, wer dem IS über lange Zeit hinweg das gestohlene Öl abgenommen und es über die Türkei auf den Weltmarkt geschmissen hat. Die Wahrheit wird also nicht einmal mehr ausgesprochen, wenn diese dazu dienen kann, die Verhältnisse – gerade auch für die Öffentlichkeit – einmal grundsätzlich zurechtzurücken.
Es gibt mittlerweile hunderte Beispiele für solche Desinformationskampagnen, die nicht selten aus Tätern Opfer und aus Opfern Täter machen. Und wer da widerspricht und kritisch nachhakt, der wird ganz einfach abgekanzelt und als „links“ oder rechts“ oder gar als „Nazi“ verunglimpft.
Wenn diese Propaganda dann auch noch mit Rundfunk-Zwangsgebühren finanziert wird, dann muss sich der Kläger die Frage stellen, ob es nicht nur aus moralischen, sondern auch aus rechtlichen Gründen überhaupt noch zu rechtfertigen ist, diese Propaganda – die aus wirtschaftlichem und politischem Interesse Desinformation und Hass verbreitet – mit seinem eigenen Beitrag zu unterstützen. Der Kläger ist jedenfalls zu der Überzeugung gekommen, dass diese Rechtfertigung nicht (mehr) möglich ist, schon gar nicht auf der Basis einer Zwangsgebühr, die sozial unausgewogen und faktisch der Finanzierung eines regierungshörigen Mediensyndikats dient, das Informationsbetrug am Volk als Dienst am Volk darstellt. Niemand möchte auch noch dafür zahlen, dass er belogen wird.
Der Rundfunk-Gebührenzahler leistet – wenn ihm diese Zusammenhänge bewusst sind – mit seinem Rundfunkbeitrag Beitrag im juristischen Sinne faktisch Beihilfe zu Kriegstreiberei und Desinformation, die unendliches Leid über die Menschen im In- und Ausland bringt. Dies gilt umso mehr, wenn beispielsweise – für westliche Nachrichtensendungen offenbar „maßgeschneiderte“ – Propaganda-Berichte von „Rebellen“ gesendet werden, die diese „Rebellen“ als Opfer des grausamen Assad-Regimes inszenieren. Es ist irrelevant, ob diese „Rebellen“ für diese selbstproduzierten Beiträge auch noch bezahlt werden. Es sind Rundfunkgebühren-finanzierte Sender, die die Berichte senden, um damit Stimmung zu machen. Wegen der näheren Details hierzu sei nur auf die einschlägigen Publikationen von Russia Today, Sputnik und „Die Propagandaschau“ verwiesen. Diese Medien leisten – jedes für sich – im Kampf um die Wahrheit unendlich viel mehr als alle deutschen Leitmedien zusammen.
Zudem sollen die Menschen in Europa, insbesondere in Deutschland, dann auch noch für Folgen dieser Kriegstreiberei – die Aufnahme und Unterbringung der Flüchtlinge – finanziell einstehen, ohne dass hierbei zumindest die Verantwortung der Staaten benannt wird, die mit ihrer Unterstützung diesen Krieg nicht nur möglich gemacht, sondern gezielt herbeigeführt haben. Dazu wird den Menschen jede Hintergrundanalyse verweigert. Hier in Europa dürfen – so die Überzeugung des Klägers – die Menschen nur noch für die Folgen der Kriege aufkommen, die andere Staaten im Auftrage von wirtschaftlichen Interessengruppen inszenieren. Aussprechen darf das hierzulande offenbar niemand mehr öffentlich. Aber der Brexit zeigt, dass Europa an dieser Vasallenpolitik zerbrechen wird, wenn die Menschen endlich die Zusammenhänge erkennen.
Diese Mitschuld, die sich durch die Zahlung der GEZ-Gebühr begründet, kann und will der Kläger nicht mehr auf sich nehmen.
Ein Mensch darf gem. Art. 4 Abs. 3 GG nicht zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Einen „Kriegsdienst mit der Rundfunkgebühr“ lehnt der Kläger ebenfalls ab. Er will schlicht nicht dafür bezahlen, dass er alltäglich in den Nachrichten durch das ganze Arsenal von propagandistischen Tricks – zu denen insbesondere Weglassungen, Über- und Untertreibungen, Emotionalisierungen gehören – angelogen wird und für sie wesensfremde (völker-)rechtswidrige Interessen eingespannt werden soll.
Ein Mensch darf nicht gegen seinen Willen – und sei es durch die Zahlung der Rundfunkgebühr – eingebunden werden in „die Vorbereitung, Planung, und Einleitung oder Ausführung“ eines Angriffskrieges (vgl. § 13 Abs. 2 VStGB). Ein aktuelles Beispiel? Der Einsatz der Bundeswehr und aller anderen Truppen in Syrien ist in jeder Hinsicht völkerrechtswidrig und illegal, wenn er ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates stattfindet und auch nicht von der Regierung Syriens ausdrücklich gebilligt worden ist. Diese Wahrheit wird in den „Nachrichtensendungen“ der Beklagten nicht zum Ausdruck gebracht.
Die permanente mediale Provokation der Russischen Föderation ist ein einziger Wahnsinn, der den Lebensinteressen der Menschen in diesem Land widerspricht. Das vertieft auszuführen, würde aber den Rahmen dieser Klage sprengen.
Aber das Völkerrecht und der Schutz der natürlichen Interessen der Menschen in diesem Land scheinen ja – wie der Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender – nur noch ein unverbindlicher Witz zu sein, wenn es um die Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen geht.
Schon der 1. Weltkrieg wäre ohne die Kriegstreiberei in den Medien wohl nicht möglich gewesen. Und die völkerrechtswidrige Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Syrien wäre ohne die Unterstützung der Propaganda in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ebenfalls nicht möglich gewesen.
Wenn die breite Öffentlichkeit wirklich erfahren würde, was in Syrien gespielt wird und welche Staaten den IS-Terror überhaupt erst ermöglicht haben, dann wäre dieser Krieg nicht mehr fortsetzbar, und die Flüchtlinge könnten in Ihre Heimat zurückkehren.
Die „Macher“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden darum wissen, dass ihre Berichterstattung – dank des Internets – nicht mehr „exklusiv“ ist und sie den Menschen nicht mehr erzählen können was sie wollen. Die Menschen können sich aus alternativen Medien informieren und können sich auf dieser Basis ein weitaus besseres Bild von der Realität machen. Glauben Sender wie der NDR denn wirklich, dass die Menschen es auf Dauer hinnehmen werden, dass sie täglich mit abstoßender Propaganda abgefüllt und regelrecht für dumm verkauft werden?
Von daher besteht der Kläger aus religiösen und Gewissensgründen auf einer Befreiung von den Rundfunkgebühren. Dieser Antrag rechtfertigt sich auch aus dem Rechtsgedanken des Art. 20 Abs. 4 GG. Wäre der Beklagte eine Behörde, dann würde er sich zumindest an die Verfassungsgrundsätze des Art. 79 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 GG und Art. 25 GG halten.
Verfassungsrecht steht immer noch höher als eine einfachgesetzlich normierte GEZ-Gebührenpflicht, ganz zu schweigen davon, dass ein freier Bürger nicht zu etwas gezwungen werden darf, was den Grundlagen seiner persönlichen Freiheit und seiner religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen fundamental widerspricht.
Oder entspricht es mittlerweile der „verfassungsmäßen Ordnung“ bzw. der „fremdbestimmten Unordnung“ in diesem Land, dass deutsche Medien die Menschen in diesem Land in eine Spirale aus Hass und Gewalt hineintreiben, die – absehbar – letztlich auch nur zum Terror gegen unschuldige Bürger in diesem Land führen kann und auch schon geführt hat? Darüber hinaus hat diese Propaganda mittlerweile sogar die Gefahr eines Weltkrieges und damit in den endgültigen Untergang dieses Landes heraufbeschwört.
Zudem fühlt sich der Kläger der Idee des „Rechtsstaats“ und somit auch dazu verpflichtet, sich an die Gesetze zu halten, die den inneren und äußeren Frieden der Menschen in diesem Land schützen.
Der Kläger möchte sich insbesondere nicht der Beihilfe zu dieser – von politischem Opportunismus und persönlichem Versagen getragenen – russophoben und antisyrischen Kriegshetze schuldig machen.
Schließlich ist die Entscheidung des Klägers, die Zahlung der Rundfunkgebühr zu verweigern, ganz besonders dadurch bestimmt worden, wie sich der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk in den letzten Jahren zu dem Thema 9/11 positioniert hat.
Für den Kläger ist die Vermeidung der ganz offensichtlich sehr wichtigen Kontroverse über dieses Thema einer seiner zentralen Vorwürfe.
Vorweg zur Klarstellung:
Gerade auch US-amerikanische Juristen halten die militärischen Interventionen in Afghanistan nach den Ereignissen von 9/11 für eindeutig illegal.
Beweis: Stellungnahme des US-amerikanischen Völkerrechtsexperten Francis
Boyle, abrufbar unter folgendem Link:
www.spiegel.de/politik/ausland/us-voelkerrechtler-dieser-krieg-ist-illegal-a-164785.html
Auch der deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg, hat die völkerrechtliche Legitimation von Bundeswehreinsätzen in Afghanistan eindeutig verneint.
Beweis: Gutachten von Norman Paech, abrufbar unter:
www.ag-friedensforschung.de/themen/Voelkerrecht/gutachten.html
Des Weiteren kann sich der Kläger zum Beweis der Behauptung, dass die offizielle Darstellung zu den mutmaßlichen Hintergründen und wahrscheinlichen Ereignissen von 9/11 in wesentlichen Punkten längst wissenschaftlich fundiert widerlegt ist, auf die Erkenntnisse und Hypothesen berufen, die u.a. in folgenden Büchern dargelegt sind:
„Die CIA und der 11. September“ von Andreas von Bülow,
„Der Mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7 – Warum der offizielle Abschlussbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist“ von David Ray Griffin
und
„Illegale Kriege – wie die NATO-Länder die UNO sabotieren – Eine Chronik von Kuba bis Syrien“ von Dr. Daniele Ganser.
Eine gute Übersicht zu der wissenschaftlich-fundierten und wohl kaum widerlegbaren Kritik zum Abschlussbericht von NIST-WTC-7-BEricht kann online kostenlos unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
www.ae911truth.ch/jenseitsdertaeuschung.pdf)
Es gibt auch weitere kritische Analysen zu den Zusammensturz der Türme am 11. September 200 in englischer Sprache, die hier nur erwähnt werden sollen, siehe u.a.:
https://www.europhysicsnews.org/articles/epn/pdf/2016/04/epn2016474p21.pdf
Im Hinblick auf die „offizielle“ bzw. US-amerikanische Version zu 9/11 sind unter Berücksichtigung dieser umfangreichen Erkenntnisse und Analysen somit so viele Unstimmigkeiten und Widersprüche, aber auch regelrechte Vertuschungsversuche bei der Aufarbeitung der damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse festzustellen, dass sich der Kläger nur folgender Aussage von Andreas von Bülow anschließen kann (Zitat):
„Es wäre vermessen, die Vorgeschichte und Tat des 11.9. in allen Einzelheiten ohne Hilfe aus den Riesenapparaten des FBI, der CIA, der NSA oder des Mossad aufklären zu wollen. Doch die Zweifel an der offiziellen Version reichen aus, um der amerikanischen Regierung bei ihrer Darstellung des Geschehens und der daraus abgeleiteten politischen und militärischen Strategie eines „Weltkriegs“ schlicht die Gefolgschaft zu verweigern. Diese Strategie gefährdet das Überleben von Demokratie, Rechtsstaat und globalem Frieden.“(Andreas von Bülow, ebenda, S.10).
Es gibt natürlich auch noch zahlreiche weitere sehenswerte Fundstellen, insbesondere Youtube-Videos, die auf der Basis zahlreicher Fakten der „offiziellen“ Darstellung des Geschehens widersprechen. Auch unter den US-amerikanischen Juristen gibt es Bemühungen, die Hintergründe zu 9/11 angemessen aufzuarbeiten, u.a. organisiert in dem „Lawyers’s Committee for 9/11 Inquiry“. Beispielhaft seien hier folgende Videos erwähnt:
https://lawyerscommitteefor9-11inquiry.org/justice-in-focus/
Es würde aber den Rahmen dieser Klage sprengen, alle sehens- und lesenswerten Quellen hier anzugeben. Ein solcher Aufwand ist aber auch nicht erforderlich, da die bereits die bloße Lektüre der o.g. Quellen weit mehr als nur ausreichend sein dürfte.
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nun vorzuwerfen, dass er jede angemessene kritische Auseinandersetzung mit diesen Fragen, mit denen sich alleine in den USA tausende Architekten und Ingenieure sachkundig auseinandergesetzt haben, strickt vermeidet, gerade so, als wäre das kritische Hinterfragen des „offiziellen Narrativs“ zu 9/11 ein „Tabu“.
Das aktuelle Fazit der wissenschaftlichen Erkenntnisse der vorgenannten Ingenieure und Architekten lautet: Auf der Basis der bisher ermittelten und gesicherten Daten ist die kontrollierte Sprengung aller drei WTC Türme 1,2 und 7 die mit Abstand wahrscheinlichste – und faktisch auch einzig belastbare – Hypothese zum totalen Zusammensturz dieser Stahlskelettkonstruktionen.
Damit ist die quasi „regierungsamtliche“ Erklärung, die im ÖRR verbreitet bzw. nicht zumindest in angemessener Breite und Tiefe hinterfragt wurde, längst eindeutig widerlegt.
Dieses systematische Totschweigen kritischer Stimmen und gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (nachfolgend: ÖRR) hat fatale Konsequenzen, weil der sog. „war on terror“ – einschließlich aller darin enthaltenen militärischen Aggressionen (einschließlich der Bundeswehreinsätze in Afghanistan) und Einschränkungen der Freiheits- und Bürgerrechte – (immer noch) mit 9/11 gerechtfertigt wird.
Wenn den kritischen Stimmen zu 9/11 öffentlich Gehör geschenkt worden wäre, dann wären die Bundeswehreinsätze in Afghanistan, die sich aus dieser schon kritiklosen Gefolgschaft von deutscher Bundesregierung und deutschem Bundestag gegenüber der US-Regierung nach dem 11.9.2001 ergeben haben, politisch sicherlich nicht durchsetzbar gewesen. Solche Einsätze der Bundeswehr sind auch nicht zu rechtfertigen, solange nicht einmal geklärt ist, ob die USA am 11.9.2001 wirklich angegriffen worden sind und selbst nach den Regeln der NATO überhaupt ein sog. „Bündnisfall“ vorlag.
Niemand, der auf Grund konkreter Anhaltspunkte und begründeter Zweifel öffentlich für die Suche nach der Wahrheit eintritt, darf öffentlich an den Pranger gestellt werden, schon gar nicht dann, wenn diese Wahrheit den Frieden in der Welt fördern kann und die Meinungsfreiheit immer noch grundrechtlich verbürgt ist.
In der öffentlichen Berichterstattung ist aber eher das Gegenteil der Fall, wie die öffentlichen Erklärungen von Friedensforschern wie Dr. Daniele Ganser (siehe obiges Video) beweisen. Wer die offizielle Version über 9/11 in Frage stellt, wird – immer noch – pauschal als „Verschwörungstheoretiker“ oder gar als „Verschwörungsfanatiker“ (was immer das sein mag) diffamiert.
Verlautbarungen wie die der Bundeszentrale für politische Bildung (!), die stellvertretend für alle vergleichbaren Erklärungen stehen, sprechen folglich auch nur von „Verschwörungstheorien zu 9/11“, siehe:
http://www.bpb.de/lernen/projekte/270411/verschwoerungstheorien-zu-9-11
Derart pauschale und unsachliche Abwertungen und Angriffe gegen alle, die die offizielle Version zu 9/11 in Frage stellen, wären nicht möglich, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich in der Zeit nach dem 11.9.2001 professionell und investigativ mit allen Aspekten von 9/11, insbesondere auch mit dem höchst mysteriösen Einsturz von WTC-7 auseinandergesetzt hätte.
Es mag ja sein, dass zu 9/11 auch Vieles geäußert worden ist, was fernliegend oder abwegig erscheinen muss. Aber wenn auch Wissenschaftler wie die, die sich in der Gruppe „Architects & Engineers for 9/11 Truth“ organisiert haben, auf der Basis konkreter Anknüpfungspunkte und mit hohem, wissenschaftlich fundierten Sachverstand zu eindeutigen Schlussfolgerungen kommen, dann kann das nicht einfach ignoriert werden. Diese Wissenschaftler haben nichts mit irgendwelchen „Verschwörungstheoretikern“ bzw. Personen gemein, die zu 9/11 ggf. nichts Substantielles beizutragen haben.
Wie kann der sog. öffentlich-rechtliche Rundfunk also zu einem so wichtigen Thema, das die gesamte Geopolitik der letzten 17 Jahre bestimmt hat und auch aktuell und in nächster Zukunft noch eine zentrale Rolle spielen wird, einfach schweigen bzw. nicht kritisch nachhaken?
Auf eine Doku, etwa mit dem auch hier passenden Titel „Es begann mit einer Lüge“, wartet die Welt bis heute. Eine Doku mit diesem Titel wurde 2001 über die Kriegslügen zur Rechtfertigung des Einsatzes der Bundeswehr in Jugoslawien produziert, siehe: https://www.youtube.com/watch?v=MYcRjHX50og ).
Die Argumentation des Klägers ist somit – kurz gefasst – die, dass die offizielle Geschichte leicht erkennbar ein längst widerlegtes Propagandamärchen ist und es dafür unwiderlegbare harte Beweise gibt, erdrückend in Menge und Qualität zugleich.
Die wahrscheinlichste – und im Grunde einzig wissenschaftlich vertretbare – Hypothese ist die, dass WTC 1, 2 und 7 schließlich auf Grund einer vor kontrollierten Sprengung vollständig zerstört worden sind.
Die Beweise dafür hat – so die Überzeugung des Klägers, die sich auf diese wissenschaftlichen Analysen stützen kann – die US Regierung, die kooperationswillige US Administration und ihr folgend auch die deutsche Presse und der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk systematisch unterschlagen.
Wie ist sonst erklärbar, dass Zweifel an der offiziellen Version zum Einsturz von WTC 7 immer noch als „Verschwörungstheorie“ diskreditiert werden?
Die einzige „Verschwörung“, die in diesem Kontext beobachtet werden kann, scheint darin zu bestehen, den öffentlichen Diskurs an den wahrscheinlichsten Ursachen für den vollständigen Einsturz der 3 Stahlskelettkonstruktionen (an einem einzigen Tag !) zu vermeiden.
Aus den o.g. Quellen ergibt sich eindeutig, dass eine vollständige Zerstörung eines (mit einem solchen Stahlskelett errichteten) Hochhauses auf Grund des Einwirkens von Feuer und partieller Zerstörung durch Flugzeuge (so wie bei WTC 1 und 2) in den ca. 100 Jahren, in denen es diese Stahlkonstruktionsbauweise gibt, zuvor noch nie (!) beobachtet worden ist. Das wäre doch „eine Schlagzeile“ wert, oder nicht?!
Der tatsächliche Tathergang mag in vielen Details noch geklärt und in einem ordentlichen Verfahren untersucht werden müssen, wie es bei großen Verbrechen angemessen und geboten ist, eben von dafür zuständigen Gerichten in den USA in öffentlichen und transparenten Verfahren, in denen die Spielregeln eines kodifizierten Rechtssystems gelten. Genau das ist aber bis auf den heutigen Tage nie geschehen.
Es ist mit der Rechtskultur der westlichen Welt unvereinbar, wenn Länder wie Afghanistan mit Krieg überzogen werden, obschon es für die Verantwortung der Regierungen dieser Länder für die Ereignisse am 11. September 2011 bis heute keinen einzigen, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gesicherten Beweis gibt. Und es ist ein handfester Skandal, wenn Länder wie die Bundesrepublik Deutschland für ihre Gefolgschaft zu der „war on terror“-Politik der USA auf solche gerichtsfesten Beweise einfach verzichtet haben.
Für den Vorsatz des ÖRR, wissenschaftliche Erkenntnisse wie die oben Genannten zu übergehen, spricht insbesondere auch, dass ganz zu Beginn – am Tag des Terrorereignisses – noch viele Korrespondenten, befragte Piloten, Herr Schmidbauer als früherer Geheimdienst- Koordinator in Deutschland u.a.m. schwerwiegende und begründete Zweifel über den von den Nachrichtenagenturen gemeldeten Tathergang und damit am regierungsoffiziellen Narrativ äußerten.
Zum Beweis dieser Behauptung beruft sich der Kläger u.a. auf den Inhalt der folgenden Videos:
Diese in den ersten Stunden nach 9/11 geäußerten Zweifel wurden später vom ÖRR einfach totgeschwiegen.
Die Zweifler an dem „Propagandamärchen“ wurden deshalb schon kurze Zeit nach 9/11 systematisch von den ÖRR-Sendern ausgespart bzw. abgestraft oder in manipulativer Propagandapraxis so in Sendungen eingebunden, dass sie lächerlich mit ihrem Vorbringen wirken mussten.
Zum Beweis dieser Behauptung beruft sich der Kläger zunächst auf das folgende Video:
Für diesen Film waren federführend Gerhard Wisnewski und Willi Brunner verantwortlich.
Welche Folgen die Ausstrahlung dieses Films für diese beiden Filmemacher damm hatte, liest sich in dem Wikipedia-Eintrag zu „Gerhard Wisnewski“ wie folgt (Zitat):
„Er war Autor des Films „Aktenzeichen 11. 9. ungelöst“, der am 20. Juni 2003 im WDR ausgestrahlt wurde. Den Film, der eine „alternative Deutungsmöglichkeit“ zu den dort präsentierten „populärsten verschwörungstheoretischen Behauptungen“ zum 11. September 2001 „nicht einmal ansatzweise“ zulasse, hat Tobias Jaecker dem antiamerikanischen Diskurs zugeordnet.[2] Der Spiegel wies Wisnewski im September 2003 nach, dass er in diesem Film und dem zugrundeliegenden Buch eine Aussage des Interviewpartners Ernie Stull manipuliert hatte.[3] Der WDR kündigte Wisnewski und seinem Koautor Willy Brunner daraufhin die Zusammenarbeit auf.“
Eine weitere Quelle zu der – völlig substanzlosen – Kritik des WDR an den vorgenannten Filmemachern:
https://www.heise.de/tp/features/Ein-Film-ueber-den-11-9-und-seine-Folgen-3431735.html
Es ist auch bezeichnend, dass der Auftrag der Beklagten an diese Filmemacher – ausweislich seiner eigenen Erklärung – ja bloß darauf beschränkt war, einen Film über die „Szene der Verschwörungstheoretiker“ zu 9/11 zu machen. In dem vorgenannten Telepolis-Text heißt es (Zitat):
„Die Autoren W. und B. waren vom WDR mit einem Film über die Szene der Verschwörungstheoretiker in den USA zum 9. September [sic] beauftragt worden.“
Der Beklagte wollte also offenbar bloß die „Verschwörungstheoretiker“ in den USA thematisieren lassen und nicht vertieft die Frage behandelt sehen, was am 11. September 2001 – möglicherweise – wirklich passiert ist.
Mit einem solchen Programmpolitik wird der öffentliche Diskurs über 9/11 regelrecht sabotiert, da jeder Filmemacher auf Grund des abschreckenden Beispiels der vorgenannten Filmemacher nunmehr wissen muss, worüber er besser nicht kritisch berichten sollte.
Dem Kläger kann nicht zugemutet werden, dass er eine solche Desinformation der Öffentlichkeit auch noch mit seinem Zwangs-Rundfunkgebühren-Beitrag mitfinanzieren soll.
Die oben Ausführungen beweisen eindrucksvoll: Entgegen den Ausführungen der Beklagten haben wir es hier nicht mit „Verstößen gegen die Programmgrundsätze im Einzelfall“ zu tun. Diese Verstöße gab und gibt in einer solchen Regelmäßigkeit und Masse, dass solche Verstöße schon selbst Programm zu sein scheinen.
Die „Rundfunkgremien“ haben trotz massenhafter Programmbeschwerden gerade nichts an diesem Zustand geändert, wie alleine schon hunderte Programmbeschwerden von F. Klinghammer und V. Bräutigam beweisen, die faktisch ohne jede Wirkung geblieben sind.
VI.
An dieser Stelle wird nochmals an den Vorlagebeschluss des Landgerichts Tübingen vom 3.8.2017 zu AZ. 5 T 246/17 in Sachen SWR ./. Sofan, L. und die dortige Begründung erinnert, die den Rundfunkbeitrag (auch) als mit Unionsrecht unvereinbar erkennt. Auf diese Begründung des LG Tübingen wird zur Begründung dieses Widerspruchs vollumfänglich Bezug genommen.
Danach verstößt der Rundfunkbeitrag gegen Unionsrecht, weil er insbesondere eine gegen Unionsrecht verstoßende bevorzugende Beihilfe zugunsten ausschließlich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten ist.
Zugleich verstößt der Rundfunkbeitrag gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit.
Auf die Rechtsprechung des Landgerichts Tübingen, die GEZ- bzw. Rundfunkgebühren-„Bescheide“ für nicht vollstreckbar hält (siehe Landgericht Tübingen, Beschluss vom 16. September – Az.: 5 T 232/16 sowie Vorlagebeschluss zum EuGH vom 3.8.2017 zu AZ. 5 T 121/17 u.a.) wird ebenfalls ausdrücklich hingewiesen.
Sollte das Verwaltungsgericht aus diesen Gründen eine Europarechtswidrigkeit erkennen, wird zudem angeregt, diese Rechtsfragen entweder ebenfalls dem EuGH zur Vorabentscheidung nach Art. 267 AEUV vorzulegen oder aber zumindest die Entscheidung des EuGH zum dem vorgenannten Vorlagebeschluss des LG Tübingen abzuwarten.
Es ist jedenfalls kurios, wenn die Beklagte in ihren Widerspruchsbescheiden den Eindruck erwecken möchte, dass die Frage der „Europarechtskonformität“ der Rundfunkgebühr ja schon geklärt sei, weil ein deutsches Gericht – und sei es auch das Bundesverwaltungsgericht – eine solche Europarechtskonformität schon bejaht habe.
Das BVerwG ist nicht der EuGH. Die Klärung der Europarechtskonformität durch den EuGh steht somit noch aus.
VII.
Der Kläger ist schon wegen dieser Verstöße gegen nationale und europäische Grundrechte und Freiheiten sowie gegen EU-Beihilferecht nicht verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu entrichten.
Diese Feststellung gilt unabhängig davon, dass die rechtlichen Grundlagen des Rundfunkbeitrags gem. BVerfG doch nicht nichtig sein sollen.
Insbesondere aber – und davon spricht das LG Tübingen nicht – ist der Rundfunkbeitrag insbesondere deshalb eine Dreistigkeit, weil (auch) die Menschen in diesem Land auch noch für etwas zahlen sollen, was sie überhaupt nicht hören oder sehen wollen, schon gar nicht deshalb, weil sie nicht auch noch für aus ihrer Sicht bloß regierungskonforme und teilweise vollkommen unverantwortliche Propaganda bezahlen möchten, die die Wahrheit nach begründeter Überzeugung des Klägers mit Füßen tritt.
VIII.
Schließlich beantragt der Kläger bei dieser Gelegenheit (ggf. abermals) bei dem Beklagten, die Vollziehung des hier angegriffenen und evident nichtigen Verwaltungsaktes gem. § 80 Abs. 4 S. 3 VwGO (analog) auszusetzen, da mehr als nur „ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsakts bestehen“ und die Vollziehung dieses nichtigen Verwaltungsaktes aus den o.g. Gründen für den Kläger „eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte zur Folge hätte.“
Auch wenn der Beklagte keine „Behörde“ i.S. des § 80 VwGO ist, so tritt er in diesem Kontext doch als „Behörde“ auf.
Für den Fall, dass der Beklagte diesen Antrag nach § 80 Abs. 4 VwGO ablehnt, bleibt Klageerweiterung zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ausdrücklich vorbehalten.
Von daher ist wie von dem Kläger beantragt zu erkennen.
Schmitz
Rechtsanwalt
—
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In dem Verwaltungsrechtsstreit
(Anonymus) ./. Westdeutscher Rundfunk
Ihr AZ: ….
möchte der Kläger noch klarstellen, dass seine Entscheidung, die Zahlung der Rundfunkgebühr zu verweigern, ganz besonders dadurch bestimmt worden ist, wie sich der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk in den letzten Jahren zu dem Thema 9/11 positioniert hat.
Für den Kläger ist die Vermeidung der ganz offensichtlich sehr wichtigen Kontroverse über dieses Thema einer seiner zentralen Vorwürfe.
Vorweg zur Klarstellung:
Gerade auch US-amerikanische Juristen halten die militärischen Interventionen in Afghanistan nach den Ereignissen von 9/11 für eindeutig illegal.
Beweis: Stellungnahme des US-amerikanischen Völkerrechtsexperten Francis
Boyle, abrufbar unter folgendem Link:
www.spiegel.de/politik/ausland/us-voelkerrechtler-dieser-krieg-ist-illegal-a-164785.html
Auch der deutsche Völkerrechtler Prof. Dr. Norman Paech, Hamburg, hat die völkerrechtliche Legitimation von Bundeswehreinsätzen in Afghanistan eindeutig verneint.
Beweis: Gutachten von Norman Paech, abrufbar unter:
www.ag-friedensforschung.de/themen/Voelkerrecht/gutachten.html
Des Weiteren kann sich der Kläger zum Beweis der Behauptung, dass die offizielle Darstellung zu den mutmaßlichen Hintergründen und wahrscheinlichen Ereignissen von 9/11 in wesentlichen Punkten längst wissenschaftlich fundiert widerlegt ist, auf die Erkenntnisse und Hypothesen berufen, die u.a. in folgenden Büchern dargelegt sind:
„Die CIA und der 11. September“ von Andreas von Bülow,
„Der Mysteriöse Einsturz von World Trade Center 7 – Warum der offizielle Abschlussbericht zum 11. September unwissenschaftlich und falsch ist“ von David Ray Griffin
und
„Illegale Kriege – wie die NATO-Länder die UNO sabotieren – Eine Chronik von Kuba bis Syrien“ von Dr. Daniele Ganser
Eine gute Übersicht zu der wissenschaftlich-fundierten und wohl kaum widerlegbaren Kritik zum Abschlussbericht von NIST-WTC-7-BEricht kann online kostenlos unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
www.ae911truth.ch/jenseitsdertaeuschung.pdf
Es gibt auch weitere kritische Analysen zu dem Zusammensturz der Türme am 11. September 200 in englischer Sprache, die hier nur erwähnt werden sollen, siehe u.a.:
https://www.europhysicsnews.org/articles/epn/pdf/2016/04/epn2016474p21.pdf
Im Hinblick auf die „offizielle“ bzw. US-amerikanische Version zu 9/11 sind unter Berücksichtigung dieser umfangreichen Erkenntnisse und Analysen somit so viele Unstimmigkeiten und Widersprüche, aber auch regelrechte Vertuschungsversuche bei der Aufarbeitung der damit im Zusammenhang stehenden Ereignisse festzustellen, dass sich der Kläger nur folgender Aussage von Andreas von Bülow anschließen kann (Zitat):
„Es wäre vermessen, die Vorgeschichte und Tat des 11.9. in allen Einzelheiten ohne Hilfe aus den Riesenapparaten des FBI, der CIA, der NSA oder des Mossad aufklären zu wollen. Doch die Zweifel an der offiziellen Version reichen aus, um der amerikanischen Regierung bei ihrer Darstellung des Geschehens und der daraus abgeleiteten politischen und militärischen Strategie eines „Weltkriegs“ schlicht die Gefolgschaft zu verweigern. Diese Strategie gefährdet das Überleben von Demokratie, Rechtsstaat und globalem Frieden.“(Andreas von Bülow, ebenda, S.10).
Es gibt natürlich auch noch zahlreiche weitere sehenswerte Fundstellen, insbesondere Youtube-Videos, die auf der Basis zahlreicher Fakten der „offiziellen“ Darstellung des Geschehens widersprechen. Auch unter den US-amerikanischen Juristen gibt es Bemühungen, die Hintergründe zu 9/11 angemessen aufzuarbeiten, u.a. organisiert in dem „Lawyers’s Committee for 9/11 Inquiry“. Beispielhaft seien hier folgende Videos erwähnt:
https://lawyerscommitteefor9-11inquiry.org/justice-in-focus/
Es würde aber den Rahmen dieser Klage sprengen, alle sehens- und lesenswerten Quellen hier anzugeben. Ein solcher Aufwand ist aber auch nicht erforderlich, da die bereits die bloße Lektüre der o.g. Quellen weit mehr als nur ausreichend sein dürfte.
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nun vorzuwerfen, dass er jede angemessene kritische Auseinandersetzung mit diesen Fragen, mit denen sich alleine in den USA tausende Architekten und Ingenieure sachkundig auseinandergesetzt haben, strikt vermeidet, gerade so, als wäre das kritische Hinterfragen des „offiziellen Narrativs“ zu 9/11 ein „Tabu“.
Das aktuelle Fazit der wissenschaftlichen Erkenntnisse der vorgenannten Ingenieure und Architekten lautet: Auf der Basis der bisher ermittelten und gesicherten Daten ist die kontrollierte Sprengung aller drei WTC Türme 1,2 und 7 die mit Abstand wahrscheinlichste – und faktisch auch einzig belastbare – Hypothese zum totalen Zusammensturz dieser Stahlskelettkonstruktionen.
Damit ist die quasi „regierungsamtliche“ Erklärung, die im ÖRR verbreitet bzw. nicht zumindest in angemessener Breite und Tiefe hinterfragt wurde, längst eindeutig widerlegt.
Dieses systematische Totschweigen kritischer Stimmen und gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (nachfolgend: ÖRR) hat fatale Konsequenzen, weil der sog. „war on terror“ – einschließlich aller darin enthaltenen militärischen Aggressionen (einschließlich der Bundeswehreinsätze in Afghanistan) und Einschränkungen der Freiheits- und Bürgerrechte – (immer noch) mit 9/11 gerechtfertigt wird.
Wenn den kritischen Stimmen zu 9/11 öffentlich Gehör geschenkt worden wäre, dann wären die Bundeswehreinsätze in Afghanistan, die sich aus dieser schon kritiklosen Gefolgschaft von deutscher Bundesregierung und deutschem Bundestag gegenüber der US-Regierung nach dem 11.9.2001 ergeben haben, politisch sicherlich nicht durchsetzbar gewesen. Solche Einsätze der Bundeswehr sind auch nicht zu rechtfertigen, solange nicht einmal geklärt ist, ob die USA am 11.9.2001 wirklich angegriffen worden sind und selbst nach den Regeln der NATO überhaupt ein sog. „Bündnisfall“ vorlag.
Niemand, der auf Grund konkreter Anhaltspunkte und begründeter Zweifel öffentlich für die Suche nach der Wahrheit eintritt, darf öffentlich an den Pranger gestellt werden, schon gar nicht dann, wenn diese Wahrheit den Frieden in der Welt fördern kann und die Meinungsfreiheit immer noch grundrechtlich verbürgt ist.
In der öffentlichen Berichterstattung ist aber eher das Gegenteil der Fall, wie die öffentlichen Erklärungen von Friedensforschern wie Dr. Daniele Ganser (siehe obiges Video) beweisen. Wer die offizielle Version über 9/11 in Frage stellt, wird – immer noch – pauschal als „Verschwörungstheoretiker“ oder gar als „Verschwörungsfanatiker“ (was immer das sein mag) diffamiert.
Verlautbarungen wie die der Bundeszentrale für politische Bildung (!), die stellvertretend für alle vergleichbaren Erklärungen stehen, sprechen folglich auch nur von „Verschwörungstheorien zu 9/11“, siehe:
http://www.bpb.de/lernen/projekte/270411/verschwoerungstheorien-zu-9-11
Derart pauschale und unsachliche Abwertungen und Angriffe gegen alle, die die offizielle Version zu 9/11 in Frage stellen, wären nicht möglich, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich in der Zeit nach dem 11.9.2001 professionell und investigativ mit allen Aspekten von 9/11, insbesondere auch mit dem höchst mysteriösen Einsturz von WTC-7 auseinandergesetzt hätte.
Es mag ja sein, dass zu 9/11 auch Vieles geäußert worden ist, was fernliegend oder abwegig erscheinen muss. Aber wenn auch Wissenschaftler wie die, die sich in der Gruppe „Architects & Engineers for 9/11 Truth“ organisiert haben, auf der Basis konkreter Anknüpfungspunkte und mit hohem, wissenschaftlich fundierten Sachverstand zu eindeutigen Schlussfolgerungen kommen, dann kann das nicht einfach ignoriert werden. Diese Wissenschaftler haben nichts mit irgendwelchen „Verschwörungstheoretikern“ bzw. Personen gemein, die zu 9/11 ggf. nichts Substantielles beizutragen haben.
Wie kann der sog. öffentlich-rechtliche Rundfunk also zu einem so wichtigen Thema, das die gesamte Geopolitik der letzten 17 Jahre bestimmt hat und auch aktuell und in nächster Zukunft noch eine zentrale Rolle spielen wird, einfach schweigen bzw. nicht kritisch nachhaken?
Auf eine Doku, etwa mit dem auch hier passenden Titel „Es begann mit einer Lüge“, wartet die Welt bis heute. Eine Doku mit diesem Titel wurde 2001 über die Kriegslügen zur Rechtfertigung des Einsatzes der Bundeswehr in Jugoslawien produziert (siehe: Youtube ).
Auf die bisherigen Widersprüche des Klägers, die insbesondere um diese Thematik kreisen, hat die Beklagte nie inhaltlich reagiert.
Der Kläger hat sich in seinem als Anlage K 2 vorlegten Widerspruch vom …. noch einmal auf alle seine vorherigen Widersprüche vom …. bezogen, womit er den Inhalt dieser Widersprüche auch zum Inhalt seines Widerspruchs vom 30.5.2018 erhoben hat.
Beweis: Anlage K 2
Kopien dieser Widersprüche vom …. werden nunmehr als
Anlage K 4
nachgereicht, womit der Inhalt dieser Widersprüche ebenfalls zum klägerischen Vortrag erhoben werden soll.
Aus diesen Widersprüchen ergibt sich zusammenfassend: Die Argumentation des Klägers war von Anfang an erklärtermaßen die, dass die offizielle Geschichte leicht erkennbar ein längst widerlegtes Propagandamärchen ist und es dafür unwiderlegbare harte Beweise gibt, erdrückend in Menge und Qualität zugleich.
Die wahrscheinlichste – und im Grunde einzig wissenschaftlich vertretbare – Hypothese ist die, dass WTC 1, 2 und 7 schließlich auf Grund einer vor kontrollierten Sprengung vollständig zerstört worden sind.
Die Beweise dafür hat – so die Überzeugung des Klägers, die sich auf diese wissenschaftlichen Analysen stützen kann – die US Regierung, die kooperationswillige US Administration und ihr folgend auch die deutsche Presse und der gesamte öffentlich-rechtliche Rundfunk systematisch unterschlagen.
Wie ist sonst erklärbar, dass Zweifel an der offiziellen Version zum Einsturz von WTC 7 immer noch als „Verschwörungstheorie“ diskreditiert werden?
Die einzige „Verschwörung“, die in diesem Kontext beobachtet werden kann, scheint darin zu bestehen, den öffentlichen Diskurs an den wahrscheinlichsten Ursachen für den vollständigen Einsturz der 3 Stahlskelettkonstruktionen (an einem einzigen Tag !) zu vermeiden.
Aus den o.g. Quellen ergibt sich eindeutig, dass eine vollständige Zerstörung eines (mit einem solchen Stahlskelett errichteten) Hochhauses auf Grund des Einwirkens von Feuer und partieller Zerstörung durch Flugzeuge (so wie bei WTC 1 und 2) in den ca. 100 Jahren, in denen es diese Stahlkonstruktionsbauweise gibt, zuvor noch nie (!) beobachtet worden ist. Das wäre doch „eine Schlagzeile“ wert, oder nicht?!
Der tatsächliche Tathergang mag in vielen Details noch geklärt und in einem ordentlichen Verfahren untersucht werden müssen, wie es bei großen Verbrechen angemessen und geboten ist, eben von dafür zuständigen Gerichten in den USA in öffentlichen und transparenten Verfahren, in denen die Spielregeln eines kodifizierten Rechtssystems gelten. Genau das ist aber bis auf den heutigen Tage nie geschehen.
Es ist mit der Rechtskultur der westlichen Welt unvereinbar, wenn Länder wie Afghanistan mit Krieg überzogen werden, obschon es für die Verantwortung der Regierungen dieser Länder für die Ereignisse am 11. September 2011 bis heute keinen einzigen, im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens gesicherten Beweis gibt. Und es ist ein handfester Skandal, wenn Länder wie die Bundesrepublik Deutschland für ihre Gefolgschaft zu der „war on terror“-Politik der USA auf solche gerichtsfesten Beweise einfach verzichtet haben.
Für den Vorsatz des ÖRR, wissenschaftliche Erkenntnisse wie die oben Genannten zu übergehen, spricht insbesondere auch, dass ganz zu Beginn – am Tag des Terrorereignisses – noch viele Korrespondenten, befragte Piloten, Herr Schmidbauer als früherer Geheimdienst- Koordinator in Deutschland u.a.m. schwerwiegende und begründete Zweifel über den von den Nachrichtenagenturen gemeldeten Tathergang und damit am regierungsoffiziellen Narrativ äußerten.
Zum Beweis dieser Behauptung beruft sich der Kläger u.a. auf den Inhalt der folgenden Videos:
Diese in den ersten Stunden nach 9/11 geäußerten Zweifel wurden später vom ÖRR einfach totgeschwiegen.
Die Zweifler an dem „Propagandamärchen“ wurden deshalb schon kurze Zeit nach 9/11 systematisch von den ÖRR-Sendern ausgespart bzw. abgestraft oder in manipulativer Propagandapraxis so in Sendungen eingebunden, dass sie lächerlich mit ihrem Vorbringen wirken mussten.
Zum Beweis dieser Behauptung beruft sich der Kläger zunächst auf das folgende Video:
Für diesen Film waren federführend Gerhard Wisnewski und Willi Brunner verantwortlich.
Welche Folgen die Ausstrahlung dieses Films für diese beiden Filmemacher damm hatte, liest sich in dem Wikipedia-Eintrag zu „Gerhard Wisnewski“ wie folgt (Zitat):
„Er war Autor des Films „Aktenzeichen 11. 9. ungelöst“, der am 20. Juni 2003 im WDR ausgestrahlt wurde. Den Film, der eine „alternative Deutungsmöglichkeit“ zu den dort präsentierten „populärsten verschwörungstheoretischen Behauptungen“ zum 11. September 2001 „nicht einmal ansatzweise“ zulasse, hat Tobias Jaecker dem antiamerikanischen Diskurs zugeordnet.[2] Der Spiegel wies Wisnewski im September 2003 nach, dass er in diesem Film und dem zugrundeliegenden Buch eine Aussage des Interviewpartners Ernie Stull manipuliert hatte.[3] Der WDR kündigte Wisnewski und seinem Koautor Willy Brunner daraufhin die Zusammenarbeit auf.“
Eine weitere Quelle zu der – völlig substanzlosen – Kritik des WDR an den vorgenannten Filmemachern:
https://www.heise.de/tp/features/Ein-Film-ueber-den-11-9-und-seine-Folgen-3431735.html
Es ist auch bezeichnend, dass der Auftrag des WDR an diese Filmemacher – ausweislich seiner eigenen Erklärung – ja bloß darauf beschränkt war, einen Film über die „Szene der Verschwörungstheoretiker“ zu 9/11 zu machen. In dem vorgenannten Telepolis-Text heißt es (Zitat):
„Die Autoren W. und B. waren vom WDR mit einem Film über die Szene der Verschwörungstheoretiker in den USA zum 9. September [sic] beauftragt worden.“
Der WDR wollte also offenbar bloß die „Verschwörungstheoretiker“ in den USA thematisieren lassen und nicht vertieft die Frage behandelt sehen, was am 11. September 2001 – möglicherweise – wirklich passiert ist.
Mit einem solchen Programmpolitik wird der öffentliche Diskurs über 9/11 regelrecht sabotiert, da jeder Filmemacher auf Grund des abschreckenden Beispiels der vorgenannten Filmemacher nunmehr wissen muss, worüber er besser nicht kritisch berichten sollte.
Dem Kläger kann nicht zugemutet werden, dass er eine solche Desinformation der Öffentlichkeit auch noch mit seinem Zwangs-Rundfunkgebühren-Beitrag mitfinanzieren soll.
Von daher ist wie vom Kläger beantragt zu erkennen.
Schmitz
Rechtsanwalt
Foto: pixabay/CC0
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Anm./parkwaechter: Die vorliegende Ausführung ist Teil einer gestern versendeten Klageschrift an ein Verwaltungsgericht durch einen Rechtsanwalt, der in jüngster Zeit durch mehrere couragierte Klagen gegen die Bundesregierung auf sich aufmerksam gemacht hat. Eigentlich möchte der Mann aber gar nicht auf sich, sondern vielmehr auf den Wahnsinn aufmerksam machen, der uns in Zeiten marktkonformer Demokratie zur Normalität erklärt werden soll und der inzwischen eine abgründige Dimension angenommen hat. Neben einer Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel, Bundesaußenminister Maas und die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten wegen Volksverhetzung, Aufstachelung zur Aggression, übler Nachrede und Verleumdung wurde der Staatsanwaltschaft bereits eine weitere Klage samt Petition zur Aufarbeitung der völkerrechtswidrigen Beteiligung der Bundeswehr im Balkankrieg/Serbien vorgelegt. Auf der Website des Autors finden sich in der Rubrik „Aktuelles“ neben den lesenswerten Klageschriftsätzen auch Interviews und Neuigkeiten zu aktuellen Initiativen, darunter die Verweigerung von Rundfunkgebühren für öffentlich-rechtliche Medien, die schon seit geraumer Zeit ihren Auftrag nicht mehr erfüllen und durch ihre einseitige Berichterstattung z.B. über die Syrien-, Ukraine- und NATO/Russland-Krise nicht nur eine Beleidigung des gesunden Menschenverstands darstellen, sondern mittlerweile als regelrecht bellizistische Akteure einzustufen sind.
Die im nachfolgenden Schriftsatz angeführten Quellen werden wohl auch den wenigsten Juristen bekannt sein und für herunterhängende Kinnladen sorgen. Wie anders ist es sonst erklärbar, dass sich unter den 164.400 in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten (Quelle:statista.com) nicht mehr Personen finden, die gegen die willfährige Konfrontationspolitik und das nukleare Hazardspiel der Bundesregierung juristisch vorgehen – ein Hazardspiel, das uns schon demnächst Kopf und Kragen kosten könnte, wenn wir die aktuell über einem globalen Benzinfass zündelnden Pyromanen nicht in die Schranken weisen und den Marsch in den Grand Canyon stoppen. Nicht nur die Atomic Scientists sehen uns derzeit in der gefährlichsten Phase seit dem Kalten Krieg und haben ihre Doomsday Clock vor Kurzem auf zwei Minuten vor Mitternacht, i.e. der symbolischen Apokalypse gestellt (Quelle: Spiegel). Auch der ehem. verteidigungspolitische Sprecher der CDU, Willy Wimmer erinnert in seinem jüngsten Buch (siehe „Deutschland vor dem demokratischen Ruin“) daran, dass Europa im Falle eines Krieges gegen Russland „die Rolle des Brückenkopfes“ zukomme. Deutschland sowie weite Teile Europas würden „nicht einmal die Vorstufe eines nuklearen Konflikts überleben“. Die derzeit „in Vasallentreue“ mitgetragenen Diffamierungen Russlands und seines Präsidenten Wladimir Putin durch die deutsche Regierung und ihre medialen Claqueure beschwört nach Ansicht Wimmers eine Situation herauf, die jederzeit einen globalen Krieg ermöglicht. Die kämpferische Verve unserer von der Leyne gelassenen Volksvertreter wird dann schnell verpufft sein, denn Kreml-Berater Sergej Karaganow hat bereits unmissverständlich erklärt, was eine Eskalation im momentanen NATO-Säbelrasseln für Deutschland bedeuten würde: Die Atommacht Russland wäre nicht bereit, jemals wieder auf eigenem Territorium zu kämpfen, sondern würde das Schlamerkelland in solchem Falle einfach per Knopfdruck verdampfen (siehe Interview in Spiegel) – siehe auch ein jüngstes Interview mit Russlands Präsident Putin vom 7. März 2018, in dem er die Frage nach einem möglichen Nuklearschlag eindeutig beantwortet.
Warum wir den atomar bestückten russischen Bären unbedingt piesaken und „Putin weh tun müssen“ (von der Leyen), obwohl der russische Präsident Putin nachweislich und überprüfbar seit Jahrzehnten nichts anderes sagt als: ”Lasst uns freundschaftlich zusammenleben, als gute Nachbarn“, wird eventuell erklärlich, wenn man sich die nachfolgend dargelegten Fakten zu Gemüte führt. Als Mensch mit freiheitlichem und demokratischem Selbstverständnis wird man durchaus eine Weile benötigen, bis diese Fakten gesickert sind. War Ihnen z.B. bewusst, dass von der BRD auch heute noch „Besatzungskosten“ gem. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG pflichtgemäß bezahlt werden? Sich in die Umstände Einsicht zu verschaffen, ist allerdings schon die halbe Miete, alles weitere wird dann gemäß dem gesunden Menschenverstand wie von selbst folgen. Sich auf die Mittenrolle Europas und eine Entspannungspolitik im Geiste Willy Brandts zu besinnen, um sich dann aus dem “Zwangs-Korsett der NATO“ (Willy Wimmer) herauszuarbeiten, wird gewiss nicht leicht sein. Es ist aber der einzige Weg. Andernfalls werden sich die Leichenberge nicht nur im Nahen Osten stapeln – auch wenn sich das die meisten von uns inmitten des Böhmermann’schen Dauerentertainments immer noch nicht vorstellen können.
+++
(Gastbeitrag von RA Wilfried Schmitz:)
Ich will hier nicht behandeln, ob die Bundesrepublik Deutschland und Ihre Bundesbehörden nur noch eine „GmbH“ sind, so wie dies von Dr. Klaus Maurer in seinem Buch zur „BRD-GmbH“ (3. Auflage) dargelegt wird.
Aber wenn man die Hintergründe der massiven Propaganda und regelrechten Gleichschaltung der sog. Leitmedien erfassen will, kommt man ganz einfach nicht an den zwei folgenden Fragen vorbei:
1.
Ist die gesamte Rechtsordnung der BRD selbst Besatzungsrecht und die Existenz der „BRD“ sowie der „Bundesländer“ auch heute noch ausschließlich vom Willen der Besatzungsmächte abhängig?
2.
Beteiligen sich deshalb alle großen bundesdeutschen Medien (Rundfunk, Fernsehen, Zeitungen) an dieser Propaganda, weil sie nach dem 2. Weltkrieg nur mit Zustimmung der Siegermächte gegründet und entsprechend verpflichtet worden sind?
Diese Fragen müss(t)en öffentlich diskutiert werden, ohne dass jemand in die Ecke der „Reichsbürger“ oder einer anderen „politisch verdächtigen“ Richtung gestellt wird. Ich bin mir auch sicher, dass die Menschen es hierzulande längst leid sind, sich willkürlich verschiedenen Gruppen zuordnen und damit gegenseitig ausspielen zu lassen.
Ich möchte hier nur auf die 1. Frage eingehen, auch weil ich glaube, dass sich die 2. Frage damit schon weitestgehend von selbst beantwortet. Denn eine (Haupt-)Siegermacht, die die gesamte Verwaltung eines Wirtschaftsgebietes kontrollieren und steuern kann und will, kann und will erst Recht die Kontrolle über die großen Medien dieses Wirtschaftsgebietes ausüben.
Ich bin mir auch sicher, dass viele Leser dieses Artikels genügend konkrete Beispiele zur 2. Frage kennen und diese in den Blog einstellen werden.
Um die 1. Frage zu behaupten, dürften schon die nachfolgenden Anmerkungen und Quellen – die jedermann leicht abrufen kann (!) – mehr als ausreichend sein. Es gibt wohl noch weitaus mehr Quellen, aber es soll keine umfassende Abhandlung veröffentlicht werden (die den Rahmen eines solchen Artikels sprengen würde), sondern bloß zum Nachdenken und zu eigener weiterer Recherche angeregt werden.
I.
Schon dem Parlamentarischen Rat, der über das Grundgesetz beraten hat, war klar, dass er Westdeutschland keine „Verfassung“ im völkerrechtlichen Sinne geben konnte, selbst wenn er das gewollt hätte. Dies wurde in der Rede des Völkerrechtlers Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat von 8.9.1948, die u.a. in der Feststellung „Wir haben keinen Staat zu errichten“ gipfelte, auch schlüssig und für jedermann nachvollziehbar begründet, siehe:
http://artikel20gg.de/Texte/Carlo-Schmid-Grundsatzrede-zum-Grundgesetz.htm
Ein Volk kann sich nicht in freier Selbstbestimmung eine „Verfassung“ geben, wenn es dabei Vorgaben einer „Ober-“ oder „Fremdherrschaft“ beachten muss.
II.
Die Feindstaatenklausel nach Art. 53 und Art. 107 der Charta der Vereinten Nationen ist immer noch in Kraft, auch wenn sich diese Artikel – genau genommen – auf das Deutsche Reich (gem. der Verfassung von 1871) und nicht auf die „BRD“ oder „das 3. Reich“ beziehen.
III.
Es gibt auch Autoren, die – ausgehend von der 3-Elementen-Lehre – mit guten Gründen geltend machen, dass die BRD im staats- und völkerrechtlichen Sinne aktuell weder eine „Staatsgewalt“, noch ein „Staatsvolk“ und noch nicht einmal ein „Staatsgebiet“ hat (siehe u.a.: Dr. Klaus Maurer: Die „BRD“-GmbH oder zur völkerrechtlichen Situation in Deutschland und den sich daraus ergebenden Chancen für ein neues Deutschland“, 3. Auflage).
Im Hinblick auf die „3 Elemente“, die einen „Staat“ im völkerrechtlichen Sinne konstituieren bzw. ausmachen, beschränke ich mich nachfolgend auf die Frage, ob die BRD denn im Sinne dieser 3-Elementen-Lehre wirklich die (höchste) „Staatsgewalt“ innehat bzw. innehaben kann.
Gehen wir zunächst aus methodischen Gründen von folgender Annahme aus: (Ausschließlich) die BRD kann in Deutschland „Staatsgewalt“ ausüben, die BRD verfügt über Staatsgewalt.
(Probleme, die sich nach Meinung Vieler schon durch die Streichung des vormaligen Art. 23 GG im Hinblick auf die Frage nach dem Geltungsbereich der Gesetze stellen, werden dabei ausgeklammert).
Was könnte denn nun gegen diese Annahme, dass (nur) die BRD „Staats“-Gewalt hat, sprechen?
Bitte folgende Texte nachlesen, die dieser Annahme zu widersprechen „scheinen“ und so gut wie möglich zu widerlegen versuchen. Wenn die Widerlegung dieser Texte scheitert, dann ist die obige Annahme (Deutschland hat Staatsgewalt) (leider) widerlegt:
1.
Erklärung in Anbetracht der Niederlage Deutschlands und der Übernahme der obersten Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands durch die Regierungen des Vereinigten Königreichs der Vereinigten Staaten von Amerika und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken und durch die Provisorische Regierung der Französischen Republik vom 5.6.1945 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Ergänzungsplatt Nr. 1, Seite 7 – 9, online abrufbar unter: http://www.documentarchiv.de/ddr.html)
2.
Schreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz in der Übersetzung des Parlamentarischen Rates, VOBIZ Seite 416, Frankfurt am Main, den 12.5.1949, online abrufbar u.a. unter: http://www.verfassungen.de/de/de49/grundgesetz-genehmigung49.htm
3.
Das Besatzungsrecht, das (teilweise) schon vor Gründung der „BRD“ installiert wurde, ist dem „BRD“-Recht gegenüber gem. Art. 139 GG höherrangig, siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_139.html
4.
Besatzungskosten werden gem. Art. 120 Abs. 1 S. 1 GG auch heute noch von der BRD pflichtgemäß bezahlt, siehe:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_120.html
(Wie könnte es also aktuell keine „Besatzung“ geben, wenn wir „Besatzungskosten“ tragen müssen?)
5.
Die Fortgeltung und Höherrangigkeit des Besatzungsrechts gegenüber dem BRD-Recht wurde im Notenwechsel aus dem Jahre 1990 bestätigt (folgt aber ohnehin aus Art. 139 GG, der immer noch im GG steht).
Siehe: Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung), Bundesgesetzblatt 1990 Teil II Seite 1386 ff., online abrufbar unter:
6.
Besonders beeindruckend sind auch umfassende Gesetzesverfügungen aus den Jahren 2006 – 2010, die insbesondere eine Wiederherstellung vormals aufgehobener Teile des Besatzungsrechts bewirkt haben (Die Aufhebung der Aufhebung ist die Wieder-in-Kraft-Setzung) und damit nur dem Willen der Besatzungsmächte entsprochen haben können, siehe:
Artikel 4 aus Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz (2. BMJBBG k.a.Abk.), G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346, Geltung ab 30.11.2007,
online abrufbar unter: https://www.buzer.de/gesetz/7965/index.htm
und:
7.
Der sog. „2+4-Vertrag“ und das Fehlen einer Friedensregelung:
In dem „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ werden dem „vereinten Deutschland“ in Art. 1 Abs. 4 sowie Art. 2 umfangreiche Auflagen bezüglich der Inhalte der „Verfassung“ des „vereinten Deutschland gemacht“, siehe u.a.: http://www.1000dokumente.de/pdf/dok_0046_zwe_de.pdf
Nach den o.g. völkerrechtlichen Prinzipien sind solche Auflagen mit dem Modell eines „souveränen“ offenkundig unvereinbar.
Und dass der 2+4-Vertrag keine Friedensregelung sein sollte und konnte, wurde auch durch die Vertreter der BRD in den Verhandlungen über den 2+4-Vertrag am 17.7.1990 zum Ausdruck gebracht, siehe:
8.
Auch der sog. „Überleitungsvertrag von Berlin“ (Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 2.10.1990 (BGBl. 1990 Teil II Seite 1274 ff.) von 1990 bestätigt in seinem Art. 2 durch die Formulierung „in oder in Bezug auf Berlin“ ausdrücklich, dass alle besatzungsrechtlichen Verfügungen in Kraft bleiben, da alle besatzungsrechtlichen Verfügungen sämtlich in Berlin getroffen und verkündet worden sind.
9.
Art. 133 GG bestätigt ebenfalls, dass die BRD von den drei westlichen Besatzungsmächten lediglich wirtschaftliche Verwaltungsbefugnisse zugestanden bekommen hatte.
10.
Zudem sind die „Hoheitszeichen“ auf dem Reisepass widersprüchlich, da der Adler auf der Außenseite des Reisepasse 12 Federn und auf der Innenseite 14 Federn hat.
Ein Adler mit 12 Federn entspricht dem Hoheitszeichen der Weimarer Republik, die ebenfalls eine illegale Neugründung war und deshalb keine Staatlichkeit erlangen konnte.
Was soll denn das für ein Staat sein, der seinem Hoheitszeichen mal 14, dann mal 12 Federn gönnt? (es gibt auch noch andere Varianten mit anderer Federzahl)
IV.
Ob es darüber hinaus tatsächlich eine sog. „Kanzlerakte“ (mit persönlichem Unterwerfungseid eines jeden Bundeskanzlers gegenüber den Besatzungsmächten) gibt,
die Bundeswehr unter direktem Oberbefehl der U.S.A. steht und
die 21-Tages-Frist gem. Art. 68 Abs. 1 GG nur dazu dienen soll, Einrederechte den Alliierten zu wahren,
muss also nicht mehr vertieft werden.
Aber im Hinblick auf die verfassungs- und völkerrechtswidrigen Einsätze der Bundeswehr in aller Welt sollte schon öffentlich diskutiert werden, wer denn eigentlich den Oberbefehl über die Bundeswehr hat, wenn Deutschland nicht souverän ist.
Zur 2. Ausgangsfrage also:
Wer kontrolliert also „möglicherweise“ die deutschen Medien, wenn das ganze Land noch unter „Besatzungsrecht“ steht?