…kann man bei der SZ mit ihrem Bericht vom 02.02.2010 oder der Tagesschau lesen:
Die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger ist im vergangenen Jahr um 1,8 Prozent auf knapp 165.000 Fälle gestiegen.
Aus der Jahresbilanz geht hervor, dass von den gut 126.000 erledigten Verfahren 39.000 Fälle wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die zuständige Zollverwaltung weitergegeben wurden.
Bei knapp 13.000 Personen „wurde der Fall mit einem begründeten Straftatbestand an die Staatsanwaltschaft abgegeben“ Dies entspreche einem Zuwachs von 4,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Das eingetriebene Verwarnungs- und Bußgeld, über das die Jobcenter selbst entscheiden können, belief sich bei etwa 74.000 Fällen auf 3,7 Millionen Euro. (Quelle)
Erschreckende Zahlen und man hört die „üblichen Verdächtigen“ schon wieder wettern & zetern, aber…
…Mathematik ist nunmal nicht jedermanns Sache, ebenso eine einfache Recherche, denn dem Jahresbericht der BA 2008 – also den Vergleichswerten, auf die sich obige Zahlen beziehen – entnehmen wir:
Die Grundsicherungsstellen leiteten im Jahr 2008 198.877 Verfahren wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat ein.
Abschließend bearbeitet wurden 180.308 Verfahren (90,7 %).
42.869 Fälle wurden wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung weitergeleitet, in weiteren 14.182 Fällen wurde der Fall mit einem begründeten Straftatverdacht an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Wegen des Vorliegens einer Ordnungswidrigkeit ahndeten die Träger 67.326 Verstöße und setzten dabei Verwarnungs- bzw. Bußgelder in einer Gesamthöhe von 8.583.199 EUR fest.
Nur um sicherzugehen, das es wirklich jeder versteht:
Eingeleitete Straf- und Bußgeldverfahren
2008 = 198.877
2009 = 165.000
ein MINUS von 33877
Verdacht auf Schwarzarbeit
2008 = 42.869
2009 = 39.000
ein MINUS von 3869
Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen
2008 = 14.182
2009 = 13.000
ein MINUS von 1182
Ordnungswidrigkeitverstöße
2008 = 74.000
2009 = 67.326
ein MINUS von 6674
Wenigstens mit einer Aussage hat die SZ recht:
Leistungsmissbrauch (ist) „in Relation zu der Anzahl der Hilfebedürftigen und den Gesamtausgaben relativ gering verbreitet“.
Wohlgemerkt – rund 74 000 tatsächliche Mißbrauchsfälle bei rund 8 Millionen ALG I- & II- sowie Sozialgeldberechtigten (vgl. Sybillas ausführliche Ananlyse der BA-Daten)
Damit liegt die Mißbrauchsquote bei unter einem Prozent. Wie gehabt mit rückläufiger Tendenz, also weiterhin sinkend.