Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten…
Thüringen hat bereits als erstes deutsches Bundesland die für April angedachten Landtagswahlen im Superwahljahr 2021 um fünf Monate verschoben, auf den 26. September, den Tag der Bundestagswahl. Ebenso gab es am 14. Januar im Bundestag eine Abstimmung zum Bundeswahlgesetz, in dem festgehalten wird, dass die Durchführung von Wahlversammlungen „zumindest teilweise unmöglich ist“. RT fragte auf der Bundespressekonferenz nach.
„Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Januar 2021, in namentlicher Abstimmung einen Antrag von CDU/CSU und SPD zum Bundeswahlgesetz (19/25816) angenommen. Damit stellte der Bundestag fest, dass die Durchführung von Versammlungen für die Wahl der Wahlbewerber und der Vertreter für die Vertreterversammlungen zur Bundestagswahl 2021 zumindest teilweise unmöglich ist. 486 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 72 dagegen, es gab 21 Enthaltungen“, heißt es dazu auf der Webseite des Bundestages.
Bereits zuvor hatte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages eine achtseitige Ausarbeitung mit dem Titel vorgelegt: „Verschiebung der Bundestagswahl Verfassungsrechtliche Aspekte und Konsequenzen“. RT-Redakteur Florian Warweg fragte vor diesem Hintergrund auf der Bundespressekonferenz nach.