Kristina Schröder

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Ohne „Demokratieerklärung“ gibts kein Geld

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ( CDU ) stramm konservativ sozialisiert, hat die Nase voll von der ständigen Kritik an ihrer Person.

Und der „Feind“ ist klar benannt. Grüne, Sozialdemokraten, Gewerkschafter, Linkspartei und Antifagruppen attackieren die Ministerin. Zunehmend heftig. Deshalb macht Frau Schröder nun eine kompromisslose Ansage:
Nach ihren Willen sollen Fördermittel für Initiativen gegen Rechtsextremismus von einer Bedingung abhängig gemacht werden – der Unterschrift unter einer „Demokratieerklärung“. Da soll Treue zum Grundgesetz bekundet werden, sonst soll es keine Fördermittel geben.

Nur lupenreine Demokraten können in Zukunft auf  eine Zuwendung durch die Bundesfamilienministerin Kristina Schröder hoffen. Und weil das nicht ausreicht, sollen auch mögliche Projektpartner im Vorfeld durchleuchtet werden. Um das sicherzustellen ist, nach Auffassung der Bundesfamilienministerin, der Verfassungsschutz ein zuverlässiger Partner, denn man könne „auf deren Berichte zurückgreifen“.

Doch da gibt es leider einige Probleme bei der Durchsetzung des Vorhabens der Frau Ministerin. Eine „Demokratieerklärung“ wie vorgeschlagen ist nach Meinung von Verwaltungsrechtlern „mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, so zum Beispiel Ulrich Battis in einem Gutachten. Und weiter ist bisher nicht definiert, wer als Rechts,- Linksextrem anzusehen ist.

Die Gefahr ist groß, dass eine irgendwann einmal geäußerte Meinung über Politik, Parteien und ihre Politiker als extrem und verfassungsfeindlich eingestuft wird, nur weil es jemanden nicht in den Kram passt.

Und das abgeben einer „Demokratieerklärung“ gewährleistet keine Treue zum Grundgesetz. Genau das wird  nämlich gerade in der Politik in einer perversen Art und Weise, bewiesen. Wie sonst wäre es sonst zu erklären, dass die Richter am Bundesverfassungsgericht, die Politiker immer wieder darauf hinweisen müssen, dass so manches politische Vorhaben nicht mit den Grundgesetz im Einklang zu bringen ist.

Und im Grundgesetz ist eben auch die Presse-und Meinungsfreiheit festgeschrieben.

Es wird wohl der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder nichts weiter übrig bleiben, an sie gerichtete Kritik weiter zu ertragen. Ihr Vorschlag ist aber ein weiterer Beweis, dass sie als Ministerin eine Fehlbesetzung ist.

Und ein persönlicher geschichtlicher Hinweis an Bundesfamilienministerin Kristina Schröder:
So mancher Treueschwur in der Deutschen Geschichte hatte katastrophale Auswirkungen.

Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht

Offener Brief bezüglich den inhumanen Sanktionen gegen schwangere Hartz IV Opfer

Hier lesen wir, im Gegensatz zu Frau von der Leyen – die sicherlich nicht an kritischen bzw. abweichenden Meinungen aus der Bevölkerung interessiert ist, und Frau Schröder, die meiner Meinung nach noch nicht mal den Inhalt nachvollziehen kann, einen offenen Brief von Frank Ullrich von der Dresdner Sozialwacht an die beiden „Damen“, den er uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.
Hoffen wir, daß der Aufruf am Schluss, in solchen Fällen auch über Strafanzeigen gegen die zuständigen Arge-Mitarbeiter nachzudenken, auf fruchtbaren Boden fällt und es sich dann die Verantwortlichen zweimal überlegen, solch haarsträubende Entscheidungen zu fällen. Mit „Wir tun doch nur unsere Pflicht und befolgen Anweisungen“ wollten sich damals schon die Wärter vor den Gasduschen und die Todesschützen an der DDR-Grenze herausreden.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen

Sehr geehrte Frau Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Kristina Schröder

Ich wende mich heute an Sie Frau Bundesministerin, um Sie auf Sachverhalte hinzuweisen, verbunden mit der Bitte, sich dafür einzusetzen, dass diese in Zukunft nicht weiter ihre Fortsetzung finden.

Ich beziehe mich hierbei auf skandalöse Sanktionen gegenüber schwangeren Frauen welche sich im Hartz 4 Bezug befinden.

Es häufen sich Fälle, wonach ARGEN/JOBCENTER schwangere Frauen im Hartz 4 Bezug sanktionieren und die Leistungen zu 100 % einstellen.

So wurde durch das Braunschweiger Jobcenter eine 22jährige, im 4. Monat schwangere Frau die Hartz IV-Leistungen um 100 Prozent gekürzt, weil sie sich geweigert hatte einen Ein-Euro-Job aufzunehmen, der ihrer Ansicht nach wegen der Schwangerschaft und ihrem gesundheitlichen Zustand nicht zumutbar war.
Ausdrücklich wurde ihr mitgeteilt, dass auch eine Verkürzung des Sanktionszeitraums im Interesse der Allgemeinheit nicht in Frage käme. Der Schutz der Mutter und des ungeborenen Kindes spielte hier offensichtlich keine Rolle. Nach unserer Auffassung ist das eine unmenschliche Entscheidung . Im weiteren wird hier billigend gesundheitliche Folgen für eine junge Schwangere und ihrem Ungeborenen in Kauf genommen.

Aufgrund eines Eilantrages beim zuständigen Sozialgericht musste das Jobcenter Braunschweig die Hartz-IV Leistungskürzung von 100 Prozent gegen der schwangere Hartz-IV Bezieherin wieder zurück nehmen. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass diese Vorgehensweise der Mitarbeiter in genannten Jobcenter ein Skandal bleibt.

Doch dies ist leider kein Einzelfall.

In Passau strich das Jobcenter einer 21-ährigen den Regelsatz und die Unterkunftskosten, weil sie einen Ein-Euro-Job in einer Großküche nicht antrat, obwohl sie in ca. sechs Wochen ihr Kind erwartet. Nach den Mutterschafts Richtlinien ist eine solche Beschäftigung generell verboten.

Auch in Berlin wurde eine Schwangere auf Null gekürzt, obwohl dem Jobcenter bekannt war, dass sie schwer psychisch krank war und sich im Sanktionszeitraum in einer Psychiatrie wegen akuter Psychosen befunden hat. Erst vor zwei Tagen hatte das Jobcenter Berlin-Neukölln den Sanktionsbescheid vom September aufgehoben.

Der neueste Vor­gang er­eig­nete sich im baye­ri­schen Pas­sauer Land. Die junge Frau war seit Be­ginn ihrer Schwan­ger­schaft fast durch­gängig krank­ge­schrieben ge­wesen, und hatte es einmal ver­säumt, ihrem Sach­be­ar­beiter eine Fol­ge­krank­mel­dung vor­zu­legen. Dar­aufhin schnappte Sank­ti­ons­falle so­fort zu. Der gegen die Mit­tel­strei­chungen ein­ge­legte Wi­der­spruch läuft seit No­vember, bisher aber ohne jedes Er­gebnis. Durch das Er­werbs­losen Forum Deutsch­land wurde in­zwi­schen einen An­walt be­sorgt, der heute eine Eil­klage beim zu­stän­digen So­zi­al­ge­richt ein­ge­reicht hat. Die junge Frau er­wartet gegen Ende Fe­bruar ihr Baby und wird seit De­zember mit Le­bens­mit­tel­gut­scheinen ab­ge­speist.

Wir sind der Auffassung, dass solche unmenschlichen und menschenverachtenden Verhaltensweisen
von Mitarbeitern von ARGEN UND JOBCENTER nicht weiter hingenommen werden dürfen.
Wir erwarten, dass die Verantwortlichen Politiker und die Bundesagentur für Arbeit, sofort Maßnahmen einleiten, welche es den ARGEN UND JOBCENTER verbietet, weitere Sanktionen gegenüber schwangeren Frauen, die Hartz 4 beziehen angewendet werden.

Sorgen Sie als verantwortliche Bundesministerinnen dafür, dass schwangere Frauen und ungeborenes Leben geschützt wird.

Sollte Sie kein Handlungsbedarf sehen, werden wir Betroffene Frauen bestärken, neben Klagen vor dem Sozialgerichten, auch eine strafrechtliche Überprüfung anzustreben.

Wir bitten und erwarten eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht

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