Klagen

This tag is associated with 6 posts

ALTERNATV – „TATORT IMPFEN“: REINER FÜLLMICH – WIE STEHT ES UM DIE KLAGEN GEGEN PHARMA UND POLITIK?

Realsatire

TATORT IMPFEN“: REINER FÜLLMICH – WIE STEHT ES UM DIE KLAGEN GEGEN PHARMA UND POLITIK?

 

Was machen die weltweiten Klagen gegen die Initiatoren der Coronaplandemie und gegen die Pharmafirmen? Wie können wir uns vor einer Neuinszenierung und vor dem Transhumanismus inklusive neuer „Impf“erpressung wirksam schützen? Wer steht mit uns gemeinsam tatsächlich auf der Seite der Menschlichkeit?

 

 

Dr. Carola Javid-Kistel https://t.me/miteinander_mutig_sein
und Rolf Kron https://t.me/Rolf_Kron
sprechen mit Reiner Füllmich

➡️ Gast: Dr. Reiner Füllmich, Rechtsanwalt, Mitbegründer des Corona- Ausschusses, ICIC, z.Zt. in Mexiko

Miriam Hope – WIEVIELE KLAGEN WERDEN JETZT AUF DIE WELTWEIT ERSTE KLAGE WEGEN IMPFSTOFF-MORD‘ FOLGEN⁉️

Füllmich: „So Drosten, jetzt bist du dran!“ | Neues Interview mit Dr. Reiner Füllmich

Dr. Reiner Füllmich durchleuchtet in diesem aktuellen neuen Interview viele Fragen, die vielen Menschen unter den Nägeln brennen: Wer sind die Strippenzieher hinter der Corona Pandemie? Wer profitiert am meisten von dem Lockdown? Ist ein Corona Bußgeld legal? Sind die RKI Zahlen gefaked? Werden Merkel, Söder, Spahn und Lauterbach auch verklagt? Müssen Kinder in den Schulen Masken tragen? Ebenfalls spricht Herr. Füllmich über die Erfolgsaussichten zur Sammelklage gegen den Virologen Drosten​ und seinem PCR-Test. Darüber Hinaus werden die „finanziellen Interessen“ unserer Politik, wie z.B. bei Gesundheitsminister / Bankkaufmann Jens Spahn, Angela Merkel, Markus Söder, Epidemiologe Karl Lauterbach, oder der Chef des RKI, Tierarzt Lothar W. Wieler unter die Lupe genommen. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das deutsche Staatsfernsehen, wie z.B. die ARD, das ZDF, Hessischer Rundfunk, Faktenchecker & Co.?

DR. REINER FUELLMICH – UPDATE DER AKTUELLEN LAGE

24.12.2020

Eiliges Echo vom Sozialgericht auf Eilklage gegen Bildungspaket

Presseerklärung:

Forderung: 500 € Kindergrundsicherung und Begründung für Verfassungswidrigkeit der Kinderregelleistungen

„Bei der am Wochenende eingereichten Eilklage gegen das Hartz4-Bildungspaket würdigt das Sozialgericht ganz offensichtlich die Ernsthaftigkeit des Anliegens,“ ist Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin überzeugt. Denn bereits wenige Stunden nach Abgabe des Original-Schriftsatzes samt Anlagen ging bei der Klägerin Eingangsbestätigung mit Vorab-Fax ein. „Grund genug zu der Hoffnung, dass das Gericht sich – im Sinne millionenfach betroffener Familien und ihrer Kinder – ebenso engagiert der inhaltlichen Begründung des Rechtsschutzantrages annimmt. Immerhin geht es um nicht weniger als das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ für Kinder. Auf dessen Erfüllung müssen Kinder und Jugendliche nun bereits seit 8 Monaten vergeblich warten – und das obwohl eine „unverfügbarer“ Leistungsverpflichtung für staatliche Organe mindestens seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09. Februar 2010 besteht,“ erinnert Vallenthin.

In der von der Hartz4-Plattform unterstützten Eilklage wurde Ruhen des Verfahrens beantragt, um dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Grundsatzfrage zur Überprüfung vorzulegen, ob die neue gesetzliche Festlegung und Ausführungsregelung der Kinderbedarfe mit der Verfassung vereinbar ist und die Vorgaben seines Urteils in Sachen Hartz IV erfüllt.
Zur Begründung stützt sich die Eilklage vor allem auf die – bereits vor Verabschiedung des neuen Hartz IV-Gesetzes am 06.10.2010 dem Gesetzgeber vorgelegte – Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie nahezu gleich lautend des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), die eine Regelleistung in Form einer Kinder-Grundsicherung von mindestens 500 €, basierend auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes für notwendig halten. Diese müsse, so die Empfehlung des VAMV an den Gesetzgeber, diskriminierungsfrei und antragslos sowie ausnahmslos jedem Kind als Barleistung gewährt werden und solle grundsätzlich nicht in Form von Sachleistungen und Gutscheinen erfolgen. Über die Hartz IV-Regelbedarfe hinaus streben VAMV und DKSB an, dass diese Leistung unabhängig vom Einkommen der Eltern in Form eines Kinder-Grundeinkommens jedem Kind in Deutschland zustehen müssten.

Das sozialgerichtliche Eilverfahren weist vor allem auf die folgende verfassungswidrige Missachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils hin:

1. Der Kinderregelsatz wurde nicht gemäß Urteils-Vorgaben, „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren (…) bemessen. “ (BVerfG-Urteil, 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Leitsatz 3)
Denn, so verfügt das Urteil aus Karlsruhe weiter:
Schätzungen „ins Blaue hinein“ laufen (…) einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.
Damit geprüft werden kann, ob die vom Gesetzgeber getroffenen Wertungen und Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen, trifft den Normgeber die Obliegenheit, sie nachvollziehbar zu begründen; das ist vor allem zu fordern, wenn er von seiner selbst gewählten Methode abweicht. “ (BverfG-Urteil …., Rn 171)

2. Diese Abweichung treffe ganz besonders zu für die Abtrennung des Anteils Bildung und Teilhabe aus dem durch den Regelsatz festzulegenden gesamten „menschenwürdigen Existenzminimum“ im Sinne des Urteils sowie der Errichtung zusätzlicher Hürden durch ergänzende Antragsverfahren.
Denn das BVerfG habe unmissverständlich angeordnet:
„Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BverfG-Urteil …., Rn 137)

Die Eilklage rügt ebenfalls, dass – selbst bei den aktuell unzureichenden Bildungspaketleistungen – mangels Verfügbarkeit der Antragsformulare im zuständigen Jobcenter und über eine nahezu unerreichbare Internetsuche vor die Antragstellung fast unüberwindlichen Hürden aufgebaut seien. Darüber hinaus, sei es unzumutbar, dass die Antragstellerin selbst 7 Wochen nach Antragstellung noch nicht einmal Antwort geschweige denn irgendeine Leistung von der Behörde erhalten habe.

Die Antragstellerin dokumentiert dem Gericht ebenfalls in allen Einzelpositionen, dass sie – ohne hohe Ansprüche zu stellen – für Schule, Lernhilfe, Schwimmverein, Gitarrenunterricht und Fahrtkosten vom elterlichen Regelsatz und ihrem bescheidenen Hinzuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung in diesem Jahr bereits 1.507, 70 € auf die Kinder-Bedarfe umschichten musste. Weitere mindestens 960,80 € sind noch offen, die sie sich vom Munde wird absparen müssen, damit ihr Kind nicht auf sein Gundrecht für ein „Mindestmaß an Teilhabe“ verzichten muss, das ihm der Gesetzgeber und die ausführenden Verwaltungen verweigern. Und – gestützt auf die Verfassungsgrundsätze Diskriminierungsverbot und Gleichheitsgebot – werde sie auch nicht bereit sein, bei Dritten wie Schule, Verein, Musiklehrer oder anderen ihren Hartz IV-Bezug offenbarende Nachweisdokumente einzuholen.

„Über die Voraussetzung einer irreversiblen Notlage, wie sie das Sozialgerichtsgesetz für Eilentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz fordert, dürfte hier angesichts des bereits 2005 vom Bundesverfassungsgericht angemahnten „Gegenwärtigkeitsprinzips“ bei Sozialleistungen wohl nicht der geringste Zweifel bestehen,“ glaubt die Sprecherin der Hartz4-Plattform.

In dem Urteil heißt es nämlich:

Wenn „während des Hauptsacheverfahrens (…) jedoch das Existenzminimum nicht gedeckt“ ist, so kann „diese möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung (…) nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden. Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht.“

„Angesichts derart erdrückender Beweise für begründete Zweifel an der Verfassungskonformität der aktuellen Gesetzeslage bezüglich Kinderregelsatz und Bildungspaket können wir uns nur schwer vorstellen, dass das Sozialgericht diese Frage nicht schnellstmöglich auf den Weg nach Karlsruhe bringt – je rascher, desto besser. Umso eher haben wenigstens die Kinder in Hartz IV-Familien endlich Aussicht auf die ihnen vom BVerfG „garantierte“ Chance, am Leben in dieser Gesellschaft auch tatsächlich „teilhaben“ zu können“, hofft Brigitte Vallenthin.

Wiesbaden, 22. August 2011

Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
www.hartz4-plattform.de

———

Oops, das hätte ich ja beinahe vergessen:

„Und dann drücke uns mal ordentlich die Daumen: wir haben Freitag die erste mündliche Verhandlung in Sachen Sanktionen-nach-Karlsruhe.
Viele ReingauSommerSonnenGrüße
Brigitte“

Nicht nur ich drücke die Daumen, unsere Leser auch. Oder?

Berliner Sozialgerichtspräsidentin Sabine Schudoma will Hartz IV-Behörden wieder zur Kasse bitten

PRESSEERKLÄRUNG vom 23. Mai 2011

Die Hartz IV-Klageflut würde zur Ebbe:
Hartz4-Plattform fordert Aufhebung der Gerichts-Kostenbefreiung für Hartz IV-Behörden

Berliner Sozialgerichtspräsidentin Sabine Schudoma will Hartz IV-Behörden wieder zur Kasse bitten – Arbeitsminister Olaf Scholz hatte sie von Gerichtsgebühren befreit

„Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber die seit August 2006 unter Arbeitsminister Olaf Scholz  eingeführte Gerichtsgebühren-Befreiung für Hartz IV-Behörden schleunigst wieder abschafft,“ erklärt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Wir unterstützen deshalb ausdrücklich die entsprechende Anregung der Präsidentin des Berliner Sozialgerichts, Sabine Schudoma, vom Januar diesen Jahres, die jetzt mit einstimmigem Beschluss für einen konkreten Gesetzesvorschlag durch die Justizministerkonferenz bestätigt wurde. Gleichzeitig kritisieren wir ebenso wie die Berliner Gerichtspräsidentin politische Planspiele, nicht die Verwaltungen – als nach unserer Erfahrung eigentliche Verursacher der Klageflut – sondern vielmehr die Opfer, die Hartz IV-“Kunden“ mit Gerichtsgebühren zu belasten und ihnen damit faktisch jeglichen Zugang zu den Gerichten zu versperren.“

Noch bis Juli 2006 mussten die Jobcenter genauso wie andere Sozialbehörde – beispielsweise Rentenversicherung oder Krankenkassen – für jedes Sozialgerichtsverfahren, an dem sie beteiligt waren, eine pauschale Gerichtsgebühr entrichten. In der Verantwortung von Arbeitsminister Scholz wurde durch die große Koalition ab August eine Kostenbefreiung für die Hartz IV-Behörden eingeführt. Vermutlich sah man schon damals die Klageflut und damit enorme Kosten infolge des Hartz IV-Gesetzes auf sich zukommen.

Das in diesem Zusammenhang relevante Sozialgerichtsgesetz (SGG) wurde und wird getragen vom Gedanken der Sozialen Gerechtigkeit – so wie ihn das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom Mai 2005 bestätigte:

– „Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen.“

In diesem Sinne regelt § 183 SGG die Kostenfreiheit für Leistungsempfänger, die andernfalls nicht in der Lage wären, ihnen durch die Verwaltungen vorenthaltene Rechte wieder zu erlangen:

– „Das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit ist für (…) Leistungsempfänger (…) kostenfrei, soweit sie in dieser (…) Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind.“

§ 184 SGG legt gleichzeitig die Kostenpflicht für Leistungsträger fest:

– „Kläger und Beklagte, die nicht“ zu u.a. den Leistungsträgern „gehören, haben für jede Streitsache eine Gebühr zu entrichten.“ Die wird festgesetzt für „Verfahren vor den Sozialgerichten auf 150 Euro, vor den Landessozialgerichten auf 225 Euro, vor dem Bundessozialgericht auf 300 Euro.“

Diese Kostenpflicht für u.a. die Hartz IV-Behörden wurde mit § 64 Absatz 3 Satz 2 des zehnten Sozialgesetzbuches (SGB X) aufgehoben:

– „Im Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit (…) sind die Träger der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (…) von den Gerichtskosten befreit.“

Für die Hartz4-Plattform steht außer Zweifel, dass durch diese Kostenbefreiung die Prozessflut erst richtig an Fahrt gewann. Jährlich zunehmende Klagesteigerungen bestätigen das ebenso wie die Erfolgsquote für die klagenden Betroffenen von mindestens 50% in der ersten Instanz. „In der zweiten Instanz vor den Landessozialgerichten dürfte nach unserer Einschätzung die Quote noch deutlich höher liegen,“ so Brigitte Vallenthin.

„Rechnete man alleine nur die Kosten-Einsparungen für die Behörden für die bisherigen rund 680.000*) Hartz IV-Klagen in erster Instanz bei den Sozialgerichten von 2005 bis 2010 hoch, dann käme man auf die Summe von rund 100.000.000 € – in Worten hundert Millionen Euro -,“ so Brigitte Vallenthin. „Die weitergeführten Klagen vor den Landessozialgerichten sowie dem Bundessozialgericht, dürften hier noch einmal mit beträchtlichen Millionenbeträgen zu Buche schlagen. Und es ist ja nicht so, dass wegen den Kostenbefreiung die – nach unseren Erkenntnissen großenteils mutwillig provozierten – Hartz IV-Klagen nichts kosten würden. Im Gegenteil: die Ämter laden diese gewaltigen Kosten lediglich auf dem Rücken der Steuerzahler ab. Würde die Kostenbefreiung für die Sozialbehörden wieder aufgehoben – so wie es jetzt die Justizministerkonferenz anstrebt – und hätten die Ämter die Gerichts-Kosten-Verantwortung selber zu tragen, so würde der Klageflut blitzschnell die Ebbe folgen,“ erwartet Brigitte Vallenthin.

*)  Hartz IV-Klagen-Neuzugänge bei den Sozialgerichten:
2005 bis 2009: 501.018 (Statistisches Bundesamt)
2010: 180.000 (Schätzung laut Presseerklärung der Berliner Senatsverwaltung für Justiz)

Wiesbaden, 23. Mai 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen

0611-172 12 21
0160-91 27 94 65
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de

Die letzten 100 Artikel