Klage

This tag is associated with 10 posts

Claire St. Ashley – Elon Musks Rechtsstreit mit ADL, 22 Milliarden US-Dollar – Aber wer ist die ADL? – Augen Auf Medien Analyse

Realsatire

 

„Die Anti-Defamation League,
sind sie die gerechten Vorkämpfer gegen Hass oder sollten wir mehr Fragen stellen?
Sehen Sie sich an, wie Sie in die nicht ganz so makellose Geschichte der ADL eintauchen können

Musk bestätigt: „Kein Scherz!“

 

 

[Übersetzung und dt. Untertitel von Brennnessel 👉 https://t.me/stiningnettle 👍🙏 ]

 

▬▬▬▬ Quellen ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬

https://twitter.com/stclairashley/sta… vom 14.10.2023

 

▬▬▬▬ Telegram ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Kanal „Augen Auf Medien Analyse“, unzensiert https://t.me/AugenAufMA Kanal „Video Translate Projects“: https://t.me/VideoTranslateProjects ▬▬▬▬ Odysee / LBRY▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ https://odysee.com/@AugenAufMedienAna… Hier findest Du alle Videos, auch die hier zensierten. ▬▬▬▬ Website ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ https://augenaufmedienanalyse.de ▬▬▬ Augen Auf Medien Analyse ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ ▬▬▬ & Video Translate Projects ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Sind rein privates Engagement, mit Beteiligung von Menschen, die sich für die Freiheit und die Demokratie Erhaltung einsetzen. In ihrer Freizeit. Alle Initiativen & Projekte: https://augenaufmedienanalyse.de/2022… ▬▬▬▬ Paypal ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Du möchtest Unterstützen? Klasse. Bitte als „Schenkung“ kennzeichnen. paypal@augenaufmedienanalyse.de ▬▬▬▬ Musik ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬ Final Game von Frametraxx https://www.frametraxx.de/info/gemafr… Mit Gemafreier Filmmusik

DER JOKER 4.0 – Die Drostendämmerung

DER JOKER 4.0 - Die Drostendämmerung


(Der Joker / anti-spiegel.ru)

Die bizarre Tatsache, dass es tatsächlich nur dieser Drosten-Test ist, aufgrund dessen die Pandemie-Situation aufrechterhalten wird, kann man sich nicht oft genug vor Augen führen. Dabei ist es müßig, zum drölften Mal ins Feld zu führen, dass es laut Statistischem Bundesamt und  sogar laut WHO-akkreditierter Meta-Statistik in diesem Pandemiejahr weltweit nicht mehr Tote gegeben hat als im sonstigen Durchschnitt. Denn die Menschen sehen es mit eigenen Augen und vor allem mit dem Auge der Fernsehkameras, die auf die Intensivstationen halten: Es wird gestorben. Und diese Tatsache ist so schrecklich, dass sie bereit sind, alles zu tun, um das Sterben zu verhindern. Auch die hunderten Millionen Menschen, darunter insbesondere Kinder, die durch die Great Reset-Maßnahmen nun in Elend, Krankheit und Tod gestürzt werden, rühren im Land, in dem wir gut & gerne leben, bekanntlich kaum jemanden. Was uns allenfalls rührt: Ob wir vor Antritt des Masken-Weihnachten noch in den Primark shoppen gehen dürfen. Wenn nicht: auch egal, dann wird halt bei Amazon bestellt. Und der Glühwein schmeckt auch auf der Netflix-Couch, wenn man als anständiger prechtiger Staatsbürger schon nicht am Weihnachtsmarkt herumbummeln darf.

Doch verlassen wir kurz die Netflixcouch und nehmen wir zumindest für einen Atemzug die Vogelperspektive ein. Dass es ausgerechnet dasjenige Land ist, das gelobt hat, dass von seinem Boden nie wieder Gewalt ausgehen solle, das nun mit einem Produkt “Made in Germany” die ganze Welt in den Wahnsinn und in eine biblische Katastrophe treibt, gibt der guten & gernen Mehrheit kaum zu denken, sondern macht sie sogar stolz. Ebenso wie die gute & gerne Regierung, die den Erfinder dieses Exportschlagers sogleich mit dem Bundesverdienstkreuz bekränzt. Man muss fast Sorge haben, ob der Full-Spectrum-Dominance-Wissenschaftler unter der Last der sonstigen staatstragenden Medien- und Grimmepreise, die er im Land der marktkonformen Demokratie am laufenden Band umgehängt bekommen hat, nicht bald zusammenbricht. Jedenfalls steuert die medial-politisch-konzernwirtschaftliche Megamaschine allen ihr zur Verfügung stehenden Beton und Lametta bei, um diesen Wunderknaben zu stützen. Obwohl er schon bei der Schweinegrippe maximal danebengelegen hat (was damals über tausend vormals gesunden Kindern einen lebenslangen Impfschaden und Invalidität z.B. durch Narkolepsie beschert hat – wäre die Impfung nicht gestoppt worden, wäre die Opferzahl vermutlich in die Millionen gegangen), so sitzt er nun nicht im Gefängnis, sondern darf – vorerst – einen medialen Triumphzug feiern.

Er ist DER JOKER, der auf dem Weg in den Great Reset bzw. die Große Kaputtung ausgespielt wird und der alle anderen Karten sticht. Dieser smarte Joker bemalt sich nicht das Gesicht, sondern trägt feinsten biederen  Zwirn nach Schwiegermutters Geschmack. Doch rein bilanztechnisch betrachtet ist die Spur der globalen Verwüstung, für die er mit seinem Papaya-(“PCR”)Test die Schiene gelegt hat und die jetzt kaum noch zu verhindern ist, gewaltiger als es jemals ein Akteur der Geschichte, Nero und sämtliche Autokraten eingeschlossen, vermocht hätte. Gegen die Große Kaputtung, die jetzt auf Grundlage seines PCR-Tests stattfindet, erscheint die Zerstörung, die der Joker auf den Kinoleinwänden in Gotham City anrichtet, nur wie ein kleiner Faschingskarneval mit einem Waisenknaben als Hauptdarsteller.

Freunde der gestrengen, evidenzbasierten Wissenschaft, die in Drosten endlich ihr Idol gefunden haben, für das sie in den unheiligen Krieg zu ziehen bereit sind, werden diesen Vergleich frivol finden. Doch ich sage: Abwarten. Feiert ihn ruhig noch eine Weile. Eure Kinder und auch ihr selbst werdet ihn bald verfluchen. Ebenso wie die Regierung, von der ihr gerade allen Ernstes glaubt, sie führt diese Reset-Maßnahmen durch, um euch Kleinbürger oder eure Omas zu retten. Unsere Obrigkeit nebst IWF-Chefin Lagarde haben ja bereits mehr oder weniger unverhohlen verkündet, dass wir uns unsere Alten, die keine Leistung mehr bringen, sondern nur noch kosten, nicht mehr lange leisten können.

Dass der Drosten-Test, so wie das nun ein Gremium z.T. hochkarätiger Wissenschaftler festgestellt hat, 10 grobe wissenschaftliche Fehler auf methodischer und molekularer Ebene aufweist (siehe cormandrostenreview; siehe auch eine lesenswerte aktuelle Zusammenfassung zur medizinischen Basis dieses Tests von Milosz Matuschek) – verkürzt gesagt: dass dieser Test ein großer Murks ist, wird in unseren ansonsten ach so streng wissenschaftlichen Etagen achselzuckend zur Kenntnis genommen. Deswegen lassen wir uns doch nicht den Great Reset und die Große Impfung nehmen. Haben wir dann etwa umsonst EU-Steuermilliarden an Pfizer & Co. gegeben, um jetzt nicht in den Genuss der ersehnten Impfung zu kommen? Sollen die ganzen Knockdown-Maßnahmen etwa überhaupt unsinnig gewesen sein, so wie das z.B. ein Vergleich mit Schweden nahelegt? Wo kämen wir denn da hin? Da kann man ja gleich Kurzschluss im Kopf anmelden.

Wie dem auch sei. Rechtsanwalt Reiner Fuellmich hat jedenfalls durchaus richtig erkannt, dass es müßig ist, mit juristischen Mitteln gegen Maskenpflichten, Ausgangssperren etc. zu kämpfen und man sich dadurch nur in weitgehend aussichtslosen Grabenkämpfen verausgabt. Denn wie eingangs erwähnt: Gegen den Schrecken des Sterbens im Auge des fernsehenden Spiegelbildbürgers kommt man mit den rationalsten Argumenten nicht an, schon gar nicht nach neun Monaten medialer Dauerpropaganda. Fuellmich setzt die Motorsäge stattdessen an dem einzigen Holzbein an, auf dem das ganze Neverending Story-Pandemie-Infektionszahlen-Konstrukt steht: dem Drostentest. Wenn dieses bereits wurmstichige Holzbein wegknickt, dann muss das ganze Konstrukt zusammenbrechen und mit ihm auch die wahnwitzigen Pläne zum Great Reset.

Anbei die vorgestern von RA Fuellmich versendete Abmahnung, die, wenn Drosten in gewohnt arroganter Art durch Nichtkommunikation reagiert, unweigerlich vor Gericht landen wird:

Abmahnung Drosten_Fuellmich

PCR-Klage eingereicht. Update Dr. Fuellmich. Öffentlich einsehbar.

Club der klaren Worte

Achtung: Gemeint ist wahrscheinlich nicht die Sammelklage in Amerikanien gegen Dr. Drosten und Co. von Herrn Dr. Füllmich sondern die Klage von Herrn Dr. Wodarg gegen den Volksverpetzer.

Last Exit Nirvana (Interview mit RA Reiner Fuellmich bei KenFM)

Ich weiß, Grund Nr.1 um bei Ken Jebsen augenblicklich die Rolläden runterzulassen, wiegt schwer: „Der redet so schnell.“ Noch gewichtiger ist Grund Nr.2: „Moment mal, wenn der da frei reden darf, dann bin ich ja nicht mehr der einzige Schlaumeier im guten & gernen Schlamerkelland. Das geht schon mal gar nicht.“
 
Bitte beide Rolläden ausnahmsweise mal für ein paar Atemzüge oben lassen. Und auch wenn der intellektuelle Alleinstellungszwerg im Oberstübchen in Schnappatmung übergeht: ruhig durchatmen und ihn zappeln lassen. Denn es könnte sein, dass der Highway, den Anwalt Fuellmich da baut, unser Last Exit vor Nirvana ist.
 

Strafanzeige gegen 5G – II (nach Antwort des Generalbundesanwalts)

27 WDR_pixabay justitia-421805_1280_rot

Auf die Antwort des Generalbundesanwalts vom 24.06.2020, wonach sich dieser für die Tatbestände lt. zuletzt eingereichter Klage gegen 5G nicht zuständig fühle (siehe dazu auch nachfolgende Anmerkung sowie Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt vom 3.7.2020), ergeht nun ein ergänzter und erweiterter Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin.

Privatpersonen, die sich dieser Klage anschließen möchten (woraus keine Kosten entstehen; siehe Hinweis ganz unten), mögen diesen Schriftsatz ebenfalls an die nachfolgende Adresse der StA Berlin adressieren.


An die
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin

Zustellung über das beA    

Selfkant, den 28.6.2020

 Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich wegen des Ausbaus und der Aktivierung des 5G-Mobilfunknetzes

                       Strafanzeige

I.

gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,

sowie gegen

alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern sowie alle Mitarbeiter der aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes und der Länder, die an der Umsetzung (Planung/Genehmigung) / Ausführung des Ausbaus des 5G-Mobilfunknetzes mitgewirkt haben,

somit insbesondere auch gegen:

Frau Dr. Inge Paulini, Leiterin des Bundesamts für Strahlenschutz und alle Mitglieder ihrer Behörde, die auf Grund der Verharmlosung der Gefahren von 5G und durch die Festsetzung viel zu höher Grenzwerte für den (aktuell schon weit fortgeschrittenen) Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes mitverantwortlich sind,

 

II.

gegen alle Vorstandsmitglieder und alle Mitarbeiter aller Mobilfunkunternehmen, die für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in Deutschland verantwortlich sind

wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände,

insbesondere wegen des Tatverdachts

des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,

des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,

des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB

der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB

der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,

der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,

der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB

des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,

der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,

 jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

 

Begründung zum Strafantrag:

Ich stelle klar, dass ich keiner Partei angehöre und eine Zuordnung zu irgendwelchen Parteifarben auch nachdrücklich ablehne. Es wäre schlicht unverzeihlich jetzt noch zu schweigen und untätig zu bleiben.

Diese Strafanzeige soll deshalb auch einen Beitrag dazu leisten, die Menschen in diesem Land für die Gefahren durch 5G zu sensibilisieren. Sie wird deshalb veröffentlicht werden.

Eine weitestgehend inhaltsidentische Strafanzeige wurde von mir am 19.6.2020 zunächst beim Generalbundesanwalt eingereicht.

Mit Schreiben vom 24.6.2020 (AZ: 1 AR 905/202), das ich Ihnen anliegend übermittle, teilte er mir mit, dass er sich nicht für sachlich zuständig hält.

Das verwundert freilich, da der Generalbundesanwalt das Gesetz, das seine Zuständigkeiten begründet, kennen müsste und er die Öffentlichkeit auf seiner Homepage unter

https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Generalbundesanwalt/Unsere_Zustaendigkeit/Strafverfolgung/strafverfolgung-node.html

selbst darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).

Eben (auch) solche Straftaten nach dem VStGB wurden von mir am 19.6.2020 zur Anzeige gebracht.

Selbst den juristischen Laien wird es beeindrucken zu erfahren, dass selbst der Generalbundesanwalt als die ranghöchste Staatsanwaltschaft an Deutschland den Anschein erweckt, dass ausgerechnet er für die denkbar schwersten Tatvorwürfe von allergrößter Tragweite für alle Menschen in diesem Land, die gerade auch die Bundesregierung betreffen, nicht zuständig sein soll. Für Tatvorwürfe nach dem VStGB mit dem denkbar größten Inlandsbezug, die sich gegen in Deutschland lebende Beschuldigte richten, will er – trotz eindeutiger gesetzlicher Zuweisung – nicht zuständig sein?

Bemerkenswert auch, dass er meine Anzeige vom 19.6.2020, ergänzt am 22.6.2020, nicht einmal an die aus seiner Sicht (angeblich) zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, sondern mir anheimstellt, dort noch einmal selbst eine Strafanzeige zu erstatten.

Geht man hierzulande so mit schwersten Tatvorwürfen um, die alle Menschen in diesem Land betreffen?? Selbst der Generalbundesanwalt will nicht einmal in der Lage sein, eine solche Anzeige selbst an die (angeblich) zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden oder auch an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag – oder wohin auch immer – weiterzuleiten?

M.E. begründet die willkürliche Verneinung der eigenen Zuständigkeit den Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt, was hier aber nicht weiter vertieft werden soll. Dieser Frage mag zu gegebener Zeit die StA Karlsruhe nachgehen.

Damit komme ich zum Gegenstand dieser Strafanzeige. Die nachfolgenden Ausführungen decken sich im Wesentlichen mit dem Inhalt meiner Anzeige vom 19.6.2020 einschl. Nachtrag vom 22.6.2020:

Unmittelbar veranlasst wurde diese Strafanzeige durch die Nachricht, dass das 5G-Mobilfunknetz seit dem 17.6.2020 schon für 16 Millionen Menschen in Deutschland „verfügbar“ ist und „ab Mitte Juli (2020) schon 50% aller Menschen in Deutschland von dieser 5G-Technologie „profitieren“ sollen, siehe:

https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/5g-boost-fuer-deutschland-602166

Ist dieser „technische Fortschritt“ wirklich – wie das Bild unter dem obigen Link glauben lassen will – ein Grund zu totaler Euphorie?

Hierzu sei gleich einleitend klargestellt:

Unter gepulster Hochfrequenzstrahlung, deren bekanntes Frequenzspektrum von 2G-4G das Phased-Array-Hybridsystem 5G neben den geplanten höheren Frequenzspektren (mit möglicherweise noch unbekannten, zusätzlichen Schadwirkungen) ebenfalls nutzt, sind das Auftreten von oxidativem und nitrosativem Stress, DNA-Strangbrüche, die Bildung freier Radikale, Störungen des Zellstoffwechsels und hormoneller Regelkreise sowie viele weitere diverse biologische Wirkungen durch eine Vielzahl an Studien belegt.

Selbst wenn man nur die EMF-Datenbank der WHO zugrunde legt, finden sich dort etwa 700 wissenschaftliche Studien, in welchen diverse biologische Effekte von Mobilfunkstrahlung festgestellt wurden. Wir sprechen hierbei von Strahlungsintensitäten von knapp über 1000 µW/m2, bzw. wenigen tausend µW/m2, ab welchen solche Schadwirkungen auftreten. Man vergleiche dazu die offiziellen (rein auf thermische Erhitzung des Gewebes abstellenden und aus dem vorigen Jahrhundert stammenden, daher völlig veralteten und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechenden) Grenzwerte von ca. 10.000.000 µW/m².

Sogar der bislang wohl vehementeste Mobilfunk-Lobbyist und vom Bundesamt für Strahlenschutz beauftragte Prof. Lerchl hat bereits im Zuge eigener Studienreihen zugestanden, dass Mobilfunkstrahlung bei Ratten zu einer Promovierung von Krebswachstum führt.

Eine seriös recherchierte und aufschlussreiche Reportage über die Zusammenhänge des für die Festlegung von thermischen Grenzwerten zuständigen Vereins ICNIRP mit der Mobilfunkindustrie findet sich im Tagesspiegel:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384-all.html.

Durch 5G wird die Exposition des Menschen gegenüber gepulster Hochfrequenzstrahlung samt damit einhergehender gesundheitlicher Belastung nun noch in einem gewaltigen Ausmaß gesteigert.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den in einem Abstandraster von 100 – 150 Metern geplanten 5G Basisstationen wird de facto allerortens und ständig mit HF-Leistungflussdichten von mehreren tausend bis hunderttausend µW/m2 zu rechnen sein, dies durch das spezielle „Phased Array“ Beam Phasenmodulationssystem von 5G mit fokussierter Strahlungscharakteristik und in hoher Frequenz wechselnder Pulsmodulation, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus noch unerforscht sind.

Vorgenannte athermische Schadwirkungen werden somit bei einem Großteil der Bevölkerung Tag und Nacht ohne Unterbrechung auf ihren Köper einwirken, wobei es mehr als fraglich ist, ob der Körper die hierbei auftreten Schadfaktoren wie insb. oxidativen und nitrosativen Stress, DNA-Strangbrüche auf die Dauer ausgleichen wird können.

Somit ist es nach derzeitigen Wissenstand über EMF de facto vorprogrammiert, dass es neben Kindern im Embryonal- und Kleinkindstadium auch die Risikogruppen von Kranken, Immungeschwächten und Alten sein werden, welche durch eine permanente Belastung durch gepulste 5G-Hochfrequenzstrahlung irreversible Schäden davontragen werden – also insbesondere Risikogruppen, die man aktuell im Zuge der Coronakrise vorgeblich um jeden Preis schützen möchte.

Auf Grund der Aktivierung von 5G-Netzen in Deutschland ist es m.E. für diese Menschen jetzt schon 5 nach 12. Den Menschen muss sofort bewusst gemacht werden was da auf sie zukommt.

Weiter möchte ich einleitend vorab aus dem demnächst erscheinenden Buch „Corona-Diktatur“ der österreichischen Juristin und BMLV-Mitarbeiterin Monika Donner, zitieren (Änderungen in der Endfassung des Buchs sind also noch möglich):

„Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein.  Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen.“

Diese Zusammenhänge werde ich nachfolgend erläutern, und dann wird deutlich werden, dass 5G kein Grund zur Euphorie, sondern vielmehr ein einziges Horrorszenario für die Menschen in diesem Lande – und weltweit – ist:

I.

Zunächst sei – auszugsweise – der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1.

ein Mitglied der Gruppe tötet,

2.

einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3.

die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1.

einen Menschen tötet,

2.

in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

5.

einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

….

8.

einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.

II.

Dass ionisierende Strahlen für Gesundheit und Leben aller Menschen eine Gefahr verkörpern ist allgemein bekannt. Der Missbrauch ionisierender Strahlung ist deshalb auch in § 309 StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Wenngleich der Missbrauch nicht-ionisierender bzw. elektromagnetischer Felder im StGB (noch) nicht tatbestandlich erfasst ist, so bedeutet dies keineswegs, dass andere Straftatbestände nicht einschlägig sind, wenn Menschen elektromagnetischen Feldern (EMF) – insbesondere hochfrequenter pulsierender EMF – ausgesetzt werden, die in ihrer Wirkung auf Mensch und Natur – wie ich nachfolgend nachweisen werde – unter bestimmten Voraussetzungen vergleichbar schädlich sind.

Die Gefahren und Schäden der EMF-Belastung der Mobilfunk-Technologie, insbesondere der 5. Generation (5G) sind allen Menschen, die sich damit befasst haben, längst allgemein bekannt. Einschlägige Datenbanken und diesbezügliche Literatur sind allen – oft frei bzw. kostenlos – zugänglich.

Nach dem sog. „Vorsorgeprinzip“ (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.

Für die hier Beschuldigten ergibt sich die strengste Beachtung eines solchen Vorsorgeprinzips bereits aus der staatlichen Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Es gibt bereits seit vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissenschaftliche  Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 5G festgestellten) „Gefahren“, zutreffender: nachgewiesenen Schäden der der gepulsten hochfrequenten EMF-Belastung durch Mobilfunktechnologie, insbesondere der 5. Generation (5G).

Und diese müssen nicht nur den Verantwortlichen des Bundesamtes für Strahlenschutz und den für den Ausbau von 5G verantwortlichen Mobilfunkbetreibern, sondern eben auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und der Landtage längst positiv bekannt sein.

Es dürfte somit schlicht unmöglich sein, in verantwortlicher Position noch nie etwas von den Gefahren und Schäden gehört zu haben, die schon zu 5G und auch zu den vorangegangenen Mobilfunkgenerationen vorliegen. Dafür gab und gibt es zu viele Initiativen, Studien und Bemühungen, alle verantwortlichen Stellen aus Verwaltung, Politik und Industrie über die Gefahren von 5G (und auch den Vorgängergenerationen) zu informieren.

Es sind sicherlich hunderte oder tausende Mails oder „Offene Briefe“ wie der des Vereins „diagnose:funk e.V.“ – mit dem ich übrigens in keiner Weise kooperiere – an die Beschuldigte Dr. Inge Paulini, der in der Ausgabe 2/2020 des Magazins „umwelt – medizin – gesellschaft“ unter dem Titel „Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?“ veröffentlicht wurden ist, an alle hier Beschuldigten übermittelt worden oder von diesen anderweitig zur Kenntnis genommen worden.

Der vorgenannte offene Brief ist unter dem Link

https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1566

abrufbar.

Zudem beweisen die „Kleinheubacher Berichte – Band 35 – Vorträge und Berichte der gemeinsamen Tagung des U.R.S.I. Landesausschusses in der Bundesrepublik Deutschland und der ITG-Fachausschüsse“ aus dem Jahre 1991 (!!), von denen ich Ihnen anliegend die Inhaltsübersicht zu den Seiten 185 bis 417 und die Seiten 283 bis 326 übermittle, dass den Verantwortlichen – insbesondere auch der Telekom – schon seit dieser Zeit jedenfalls einige konkrete Hinweise auf schädliche Auswirkungen von EMF bzw. „nichtthermischen Feldwirkungen“ auf biologische Systeme (Immunsystem etc.) bekannt waren.

Die „Auswirkungen der drahtlosen 5G Kommunikation auf die menschliche Gesundheit“ wurden auch auf der Ebene der EU wiederholt von verschiedenen Institutionen und Gremien einer kritischen Würdigung unterzogen, wie sich einem „Briefing“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments entnehmen lässt, das unter dem Link

https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=EPRS_BRI%282020%29646172

für jedermann frei abrufbar ist.

Es hätte somit staatlicher Schutzpflicht entsprochen, alle (!) Aspekte und möglichen Schäden durch die EMF-Belastung von 5G abzuklären, bevor man diese Technologie flächendeckend ausbaut und aktiviert.

Jeder Verantwortliche musste sich somit schon aus eigener Initiative alle notwendigen Informationen verschaffen, wenn die flächendeckende Einführung einer Technologie zur Diskussion steht, die alle Menschen betreffen wird. Und dazu hätte er nicht einmal die Unterstützung von riesigen Verwaltungsapparaten und externen Experten benötigt. Er hätte sich aus frei zugänglichen Quellen informieren können.

Nicht vertieft werden soll hier die Frage, ob es sich in einer Demokratie, die nicht zur bloßen Fassade verkommen ist, nicht ohnehin von selbst verstanden hätte, alle Menschen in diesem Lande vorab über alle möglichen Risiken von 5G zu informieren und dann zu fragen, ob sie – im Wissen um diese Risiken – wirklich so einer Technologie ausgesetzt werden wollen.

Es gibt – frei zugängliche – unabhängige Studien und Dokumentationen in der Forschungsdatenbank der Umwelt- und Verbraucherorganisation „diagnose-funk e.V.“ über die Auswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks (nicht-ionisierende Strahlung) „. Dort heißt es unter dem Link

https://www.emfdata.org/de/ueber-emf-data

u.a. (Zitat):

„Die auf EMF:data eingestellten Studien untersuchen die Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung. Mit der Auswertung wird belegt, dass die Grenzwerte den Bürger nicht ausreichend schützen. Trotz Erkenntnissen über mögliche Gesundheitsrisiken wird das Vorsorgeprinzip beim Mobilfunk ignoriert. Die immer wieder vorgebrachte Behauptung, es gäbe keine relevanten biologischen Effekte unterhalb der Grenzwerte, muss als belegte Falschinformation bezeichnet werden….Die gesundheitlichen Effekte hochfrequenter Strahlung sind alles andere als „unerforscht“. Betrachtet man insbesondere die Studien industrie-unabhängiger Forscher, so ergibt sich ein klares Bild: Mobilfunkstrahlung kann biologische Systeme erheblich schädigen, und Studien belegen immer häufiger, dass die Effekte bereits weit unterhalb der geltenden Grenzwerte beginnen und auch von gesundheitlicher Relevanz sind.“

Im letzten Satz ist das Wort „kann“ nicht mehr vertretbar, wie ich nachfolgend aufzeigen werde.

Eine ebenfalls frei zugängliche wissenschaftliche Referenz-Literaturdatenbank ist das EMF-Portal des Aachener Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit ( ), einer interdisziplinären Einrichtung der Uniklinik RWTH Aachen.

https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-arbeits-sozial-und-umweltmedizin/femu/emf-portal.html

Die Broschüre „Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“ von Klaus Weber (5. Auflage Juni 2019) bietet auf wenigen Seiten eine sehr gute Einführung und Übersicht zu den Schäden durch Mobilfunk und insbesondere 5G und ist nach dem Willen des Autors zur Weitergabe an alle Interessenten bestimmt, so dass ich sie Ihnen anliegend übermittle:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/06/2019_Broschuere_MobilfunkDieVerschwiegeneGefahr_4Auflage.pdf

Eines der besten und auch umfangreichsten Bücher zu dieser Thematik dürfte „Stress durch Strom und Strahlung – Band 1″ des Sachverständigen für Baubiologie Wolfgang Maes sein, das auf mehr als 1000 Seiten einen umfassenden Einblick in die Problematik der EMF-Belastung bietet, gerade auch mit sehr vielen Einzelfalldarstellungen und Quellen. Wer (nur) das gelesen hätte, der könnte nicht mehr dementieren oder auch nur ernsthaft bezweifeln, dass elektromagnetische Felder schon – lange vor 5G – in unzähligen Fällen nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Betroffenen hatten.

Dieses Buch sollte m.E. jeder haben, der sich über die Gefahren durch Strom und Strahlung in seinem eigenen Haus informieren will. Mit diesem Buch werden sich nun auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden befassen müssen.

Das Vortragsskript von Wolfgang Maes ist frei abrufbar:

https://baubiologie.de/site/wp-content/uploads/vortrag-paradies.pdf

Eine weitere hervorragende Quelle ist auch das am 1.6.2020 in 1. Auflage auf Deutsch erschienene Buch „EMF“ von Dr. Joseph Mercola, das hunderte Studien benennt, die die vielfältigen schädlichen Auswirkungen von EMF auf Körper und Gesundheit des Menschen belegen.

Dort heißt es u.a.:

„Zwar ist es richtig, dass nichtionisierende Strahlung, wie sie Ihr Mobiltelefon und Ihr WLAN absondern, eine geringere Frequenz besitzen, um Hydroxyl-Radikale zu erschaffen oder signifikante Hitzeschäden zu verursachen, doch stimmt es nicht, dass nichtionisierende Strahlung Ihrer DNA keinen Schaden zufügen kann. Das kann sie sehr wohl und tut sie auch, indem sie nämlich Peroxinitrit und im nächsten Schritt Carbonat-Radikale produziert. Wie sich gezeigt hat, war die Peroxinitrit-Produktion das fehlende Puzzleteil, das erklärt, warum nichtionisierende Strahlung genauso schädigende Wirkung entfalten kann wie ionisierende Röntenstrahlung.“

Weiter hat u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht – ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat – in seinem Forschungsbericht „Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN – Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit“ eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos abrufbar unter:

https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/

Unter folgendem Link ist das Skript von  Prof. em. Martin L. Pall frei abrufbar, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University:

https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf

Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird auch von Prof. Adlkofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. Es finden sich dort auch zahlreiche Verweise auf weitere Quellen.

Zu den besten und wohl am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell, Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B – „möglicherweise krebserregend“ – einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, da Mobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1 – „eindeutig krebserregend“ – eingestuft werden müsste.

Besonders erwähnenswert ist auch die jüngste, großangelegte und teuerste Mobilfunkstudie des US-Gesundheitsamtes, die zu dem Ergebnis kam, dass Mobilfunkstrahlung bei Versuchstieren nicht nur Schäden in den DNA-Strängen der Hirnzellen verursacht, sondern auch signifikant mehr bösartige Tumore im Gehirn sowie an den Nervenzellen des Herzmuskels als bei einer nicht bestrahlten Kontrollgruppe:

(https://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html )

Diese Erkenntnisse wurden sodann von 15 externen, von der US-Regierung hinzugezogenen Instituten bzw. Experten bestätigt. Sogar im Abstract dieser Studie heißt es nun: „Clear evidence of tumors“.

Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-praevention-therapie/

und den Bamberger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

und den „Internationaler Ärzte-Appell 2012“, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

Eine weitere sehr gute Einführung und Übersicht zu den mit 5G verbunden Gefahren ist das Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel „Mit 5G in eine strahlende Zukunft“, siehe: https://www.expresszeitung.com

Es gibt – wie gesagt – mittlerweile überall in der Welt viele Bürger-Initiativen zu dieser Thematik so u.a. auch:

https://www.attention-5g.eu/?l=de

www.buendnis-5g-frei.de

Kurz und gut: Man müsste schon auf einem anderen Planeten ohne jede Verbindung zum Planeten Erde gelebt haben, wenn man – ganz gleich, in welcher Funktion – in irgendeiner Weise mit Mobilfunktechnologien befasst war und trotzdem noch nie etwas von den o.g. Ärzte- und Bürger-Initiativen und Veröffentlichungen gehört hätte.

III.

Über die Gefahren/Schäden hinaus, die sich mit den o.g. Quellen aufarbeiten lassen, hat sich u.a. auch der Dipl.-Biologe Matthias Lüderitz in seinem Artikel  „Der „Corona-Krimi – die Entschlüsselung eines komplexen Geschehens zur digitalen Versklavung“ der Menschheit“, den ich Ihnen ebenfalls anliegend übermittle, vertieft mit den aus seiner Sicht bestehenden Zusammenhängen zwischen der angeblichen SARS-CoV-2-Pandemie, 5G und der Überwachung der Menschheit befasst.

Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich vollständig auf diese Anlage verweisen und sie damit zum Gegenstand meines Vortrages erheben.

Alles nur „Verschwörungstheorie“?

Achtsamkeit bedeutet, dass man sich rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst, dann situationsangemessen reagiert und erst dann auf Gott vertraut, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt. Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben.

Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen = Psychopathen) das Menschen antun könnten. Wer das erst einmal realisiert hat, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden Pläne gibt wie die, wie sie von Monika Donner oder Matthias Lüderitz beschrieben werden.

Es gibt mittlerweile viele kritische Stimmen, die in der aktuellen „Corona-Politik“, die offensichtlich auf eine Impfung aller Menschen in der Welt hinauslaufen soll, und in dem ebenfalls derzeit ablaufenden massiven Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes einen äußerst besorgniserregenden Zusammenhang erkennen, der sich gegen die natürlichen Lebens- und Freiheitsinteressen aller Menschen richtet.  In diesem Kontext möchte ich besonders die YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:

https://www.ink.ag

hervorheben, die hoffentlich nicht ebenfalls der willkürlichen „Zensur“ anheimfallen werden:

www.youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo

www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo

In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.

Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.

Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wirtschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht wirksam sein soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für gründlichste Aufarbeitung. Herr Dr. med. Klinghardt wäre somit ein wichtiger sachverständiger Zeuge, der über die von ihm angesprochenen Erfahrungen und Themen sachverständig Auskunft geben könnte.

Allem Anschein nach ist auch nach meiner Wahrnehmung aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich alles erlaubt, um der „Alternativlosigkeit“ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.

Hierzu habe ich bereits in meiner Verfassungsbeschwerde (und meinen Nachträgen dazu) gegen diverse Impfpflichten und Impfpflicht-Verordnungsermächtigungen im IfSG alles gesagt, siehe:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/

Es würde den Rahmen sprengen, das hier alles im Detail zu wiederholen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf meine Verfassungsbeschwerde verweisen.

In so einem, von wissenschaftlicher Scharlatanerie und massivster wirtschaftlicher Einflussnahme beeinflussten Politik ist jedenfalls ein Ausbau von 5G weder verfassungsrechtlich noch strafrechtlich gesehen zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil: Verfassungsrecht und Strafrecht gebieten den sofortigen Stopp des 5G-Ausbaus.

Menschen sind keine Versuchstiere für letztlich gewinnorientierte Interessen von Mobilfunk-Konzernen und Mobilfunk-Konzern-nahen NGOs und Politikern.

Die mittel- und langfristigen gesundheitlichen und auch gesellschaftlichen Folgen sind m.E. nicht absehbar, wenn 5G landesweit aktiviert wird. Aber mit absoluter Gewissheit dürfte feststehen: Alle Menschen, die dem Strahlungsfeld von 5G ausgesetzt sind, werden erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, und diese Risiken werden sich millionenfach verwirklichen.

IV.

Wenn man diese Gefahren durch 5G erst einmal aufgearbeitet und erfasst hat, dann ist schon selbsterklärend, warum die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände verwirklicht worden sind.

Man hat schon jetzt ca. 16 Millionen Menschen in diesem Lande – im Wissen und Wissen müssen der Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie – erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, was nicht nur mit einer (aktuell bzw. seit der Aktivierung von 5G zumindest schon versuchten) gefährlichen (vgl. § 224 Nr. 4 und 5, aber ggf. auch schon Nr. 3) und schweren (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3) Körperverletzung (vgl. § 223 StGB) aller betroffenen Menschen einhergeht.

Viele, insbesondere schon alte und kranke Menschen werden – wie zahlreiche Studien und auch die klinischen Erfahrungen von Dr. med. Klinghardt beweisen – an den Folgen dieser zusätzlichen, mit 5G einhergehenden EMF-Belastung krank oder noch kranker werden und sterben, was uns dann schon in den Bereich der §§ 222, 212 und 211 StGB führt.

Meines Erachtens erfüllt es (zumindest) die Mordmerkmale der Habgier, der Heimtücke, der Grausamkeit und der „gemeingefährlichen Mittel“, wenn man zumindest billigend und (vordergründig) aus reinem Profitinteresse, möglicherweise aber auch auf Grund einer weit über Profitinteressen hinausgehenden Agenda  alle Gefahren/Risiken zu 5G verharmlost und in Kauf nimmt und die (nicht informierten) Menschen dadurch in trügerischer Sicherheit wiegt (arglos macht, so dass sie sich nicht einmal mehr zur Wehr setzen), so dass sie letztlich alle mit dem „gemeingefährlichen Mittel“ der 5G-Mobilfunktechnologie so krank gemacht werden, dass sie förmlich dahinsiechen und schließlich sterben (und der Öffentlichkeit dann ggf. als 2. Welle einer angeblichen Pandemie verkauft werden können) oder auch (zudem noch) in jeder Hinsicht kontrollierbar gemacht werden können.

In dieser Dimension kann man dann nur noch davon sprechen, dass mit 5G absehbar eben nicht nur „ein Mitglied der Gruppe“/“ein Mensch“ getötet wird, was nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1 Nr. 1 schon reichen würde, sondern gleich alle Menschen in diesem Lande unter „Lebens“-Bedingungen gestellt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Millionen Menschen bis hin zum Tod krank machen und zerstören können und absehbar auch werden.

Aus diesem Grunde sind m.E. alle o.g. Varianten der §§ 6 und 7 VStGB einschlägig.

V.

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.

Es ist beabsichtigt – wie schon oben gesagt – diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.

Mir ist natürlich bewusst, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht „unabhängig“ sind, das kann man schon aus dem Gesetz ablesen (vgl. §§ 146 und 147 GVG) und hat kürzlich auch der EuGH festgestellt – Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az. C-508/18 und C-82/19 PPU).

Damit ist das Problem aber nur unzureichend beschrieben. Die strikte Dursetzung der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz ist aus den Gründen, die u.a. auch in dem Artikel unter nachfolgendem Link ausgeführt werden, nach der Ansicht vieler Menschen jedenfalls in einem „Parteienstaat“ nur noch eine – längst durchsichtig gewordene – Fassade:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade- gewaltenteilung-im-parteienstaat/

Natürlich gibt es – neben Quellen aus dem Web – auch noch zahlreiche Bücher wie „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller, die sich kritisch mit der Geschichte und dem Zustand der Justiz befassen und erhebliche Fehlentwicklungen in der Justiz offenbaren, richterliches Versagen eingeschlossen, so dass sich niemand mehr über ein gesundes Misstrauen der Bürger gegenüber der Justiz wundern darf.

Zu diesem gesunden Misstrauen gehört auch das kritische Hinterfragen von Beziehungsgeflechten, die politische und wirtschaftliche Interessen über die vitalen Interessen der Menschen in diesem Land stellen.

Sie sollten sich also gründlich überlegen, ob Sie sich in diesem Kontext (wirtschafts-)politischer Einflussnahme beugen wollen. Denn damit würden sie nicht nur zum Nachteil aller Menschen in diesem Lande Ihren gesetzlichen Auftrag verletzen und – so meine Beurteilung – eine Strafvereitelung im Amt begehen, sondern zugleich Ihre eigenen Familien den hier dargestellten Gefahren aussetzen.

Im Interesse der Menschen in diesem Lande hoffe ich, dass Ihre Behörde ihrer Verantwortung vor dem Gesetz und den Menschen gerecht wird.

Sie dürfen jedenfalls nicht erwarten, dass die Menschen, sobald sie die höchst realen Risiken von 5G erfasst haben, einfach hinnehmen werden, dass sie – gemeinsam mit ihren Familienangehörigen – durch 5G „nachweislich“ krank gemacht worden sind.

 

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

Anhang:

beA.Kleinheubacher Berichte 1991 (Über die Wechselwirkungen elektromagnetischer Felder mit dem Immunsystem)

 

Hinweis:

Diese Strafanzeige wird von zahlreichen Menschen unterstützt und von diesen ebenfalls mit jeweils eigener Anschlusserklärung an den Generalbundesanwalt übermittelt werden.

Am Einfachsten wäre es dann wohl, wenn jeder Mitunterzeichner auf einem separaten Blatt erklärt, dass er sich meiner Strafanzeige anschließt und die Strafanzeige aus den gleichen Gründen stellt.

Einfach ein Fax oder Schreiben (nicht nur eine Mail) an den Generalbundesanwalt schicken mit der (so oder so ähnlich abgefassten) Anschlusserklärung (Vorlage):

„Ich, der Unterzeichner, Frau/Herr…., wohnhaft… erkläre hiermit, dass ich mich der Strafanzeige des Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz vom 19.06.2020 wegen des Tatverdachts des Völkermordes im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Aktivierung von 5G anschließe und aus den gleichen Gründen Strafanzeige erstatte..
Eine Kopie dieser Strafanzeige übermittle ich Ihnen anliegend.
Über den Fortgang der Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden….“

Und weil es so oft gefragt wird:

Eine solche Strafanzeige kann jeder stellen, auch ohne Anwalt. Eine Strafanzeige löst keine Kosten aus. Die Strafanzeige ist m.E. hoch begründet, da die Quellen eindeutig sind: EMF ist schädlich, und das muss allen Verantwortlichen bekannt sein, so dass der massive Ausbau von 5G nicht zu rechtfertigen oder zu entschuldigen ist.

Wer diese Anzeige auch noch an andere Behörden und Gerichte (IStGH in Den Haag etc.) schicken möchte, der kann es gerne tun bzw. selbst übernehmen.

Wilfried Schmitz


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

zum Weiterlesen (Nachrichtenspiegel): 5G, digitale Transformation und Künstliche Intelligenz

Miesepeter des Universums oder freie und liebesfähige Menschen? –
Auf die Knie vor Gott KI!

Auf dem Weg zur digitalen Transformation und zum Final Handshake

Welcome to the Final Show

externer Bloglink Infos EMF:

Dr. M. Pall et al. zu 5G, Zeugungsunfähigkeit, Starlink-Satelliten, etc.

siehe auch Youtube / Diagnose Funk e.V.:

„War Gaming für den Profit. Mobilfunkstrahlung, Krebsgefahr & Industrielobbyismus“

 

 

Ergänzung vom 3.7.2020:

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe              

Zustellung über das beA
und per Fax: (0721) 81 91 8590

Selfkant, den 3.7.2020

 Ihr AZ: 1 AR 905/20; Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberamtsrat Lindner

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorgenannten reiche ich hiermit

Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen Oberamtsrat Lindner ein.

Mit Schreiben vom 24.6.2020 (AZ: 1 AR 905/202), das ich Ihnen anliegend übermittle, teilte mir Oberamtsrat Lindner mit, dass er Ihre Behörde im Hinblick auf meine Strafanzeige vom 19.6.2020, ergänzt am 22.6.2020, nicht für sachlich zuständig hält.

Das verwundert freilich, da der Generalbundesanwalt das Gesetz, das seine Zuständigkeiten begründet, kennen müsste und er die Öffentlichkeit auf seiner Homepage unter

https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Generalbundesanwalt/Unsere_Zustaendigkeit/Strafverfolgung/strafverfolgung-node.html

selbst darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).

Eben (auch) solche Straftaten nach dem VStGB wurden von mir am 19.6.2020 zur Anzeige gebracht.

Selbst den juristischen Laien wird es beeindrucken zu erfahren, dass selbst der Generalbundesanwalt als die ranghöchste Staatsanwaltschaft an Deutschland den Anschein erweckt, dass ausgerechnet er für die denkbar schwersten Tatvorwürfe von allergrößter Tragweite für alle Menschen in diesem Land, die gerade auch die Bundesregierung betreffen, nicht zuständig sein soll. Für Tatvorwürfe nach dem VStGB mit dem denkbar größten Inlandsbezug, die sich gegen in Deutschland lebende Beschuldigte richten, will er – trotz eindeutiger gesetzlicher Zuweisung – nicht zuständig sein?

Bemerkenswert auch, dass er meine Anzeige vom 19.6.2020, ergänzt am 22.6.2020, nicht einmal an die aus seiner Sicht (angeblich) zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, sondern mir anheimstellt, dort noch einmal selbst eine Strafanzeige zu erstatten.

Geht man hierzulande so mit schwersten Tatvorwürfen um, die alle Menschen in diesem Land betreffen?? Selbst der Generalbundesanwalt will nicht einmal in der Lage sein, eine solche Anzeige selbst an die (angeblich) zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden oder auch an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag – oder wohin auch immer – weiterzuleiten?

M.E. begründet die willkürliche Verneinung der eigenen Zuständigkeit den Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt, was hier aber nicht weiter vertieft werden soll. Dieser Frage mag zu gegebener Zeit die StA Karlsruhe nachgehen.

 

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

 

Strafanzeige gegen 5G – den wohl fatalsten Versuch von Wissenschaftsbetrug und Vertuschung des 21. Jahrhunderts

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe                                                                           

Zustellung über das beA
und per Fax: (0721) 81 91 8590

                                                                                                             Selfkant, den 19.6.2020

Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich wegen des Ausbaus und der Aktivierung des 5G-Mobilfunknetzes

                       Strafanzeige

I.

gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,

sowie gegen

alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes und der Länder, die sich an der Umsetzung / Ausführung des Ausbaus des 5G-Mobilfunknetzes mitgewirkt haben,

somit insbesondere auch gegen:

Frau Dr. Inge Paulini, Leiterin des Bundesamts für Strahlenschutz

und alle Mitglieder ihrer Behörde, die auf Grund der Verharmlosung der Gefahren von 5G und durch die Festsetzung viel zu höher Grenzwerte für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes mitverantwortlich sind,

II.

gegen alle Vorstandsmitglieder und alle Mitarbeiter aller Mobilfunkunternehmen, die für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in Deutschland verantwortlich sind

wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände,

insbesondere wegen des Tatverdachts

des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,

des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,

des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB

der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB

der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,

der gefährlichen und schweren Körperverletzung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,

der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB

des Geschehenlassens von Straftaten gem. § 357 StGB,

der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,

jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

 

Begründung zum Strafantrag:

Ich stelle klar, dass ich keiner Partei angehöre und eine Zuordnung zu irgendwelchen Parteifarben auch nachdrücklich ablehne.

Diese Strafanzeige soll auch einen Beitrag dazu leisten, die Menschen in diesem Land für die Gefahren durch 5G zu sensibilisieren. Sie wird deshalb veröffentlicht werden.

Unmittelbar veranlasst wurde diese Strafanzeige durch die Nachricht, dass das 5G-Mobilfunknetz seit dem 17.6.2020 schon für 16 Millionen Menschen in Deutschland „verfügbar“ ist und „ab Mitte Juli (2020) schon 50% aller Menschen in Deutschland von dieser 5G-Technologie „profitieren“ sollen, siehe:

https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/5g-boost-fuer-deutschland-602166

Ist dieser „technische Fortschritt“ wirklich – wie das Auftreten der drei Herren auf dem Bild unter dem obigen Link glauben lassen wollen – ein Grund zu totaler Euphorie?

Einleitend möchte ich vorab aus dem demnächst erscheinenden Buch „Corona-Diktatur“ der österreichischen Juristin Monika Donner, hauptberuflich Ministerialrätin im österreichischen BMLV, zitieren (Änderungen in der Endfassung des Buchs sind also noch möglich):

„Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein.  Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen.“

Diese Zusammenhänge werde ich nachfolgend erläutern, und dann wird deutlich werden, dass 5G kein Grund zur Euphorie, sondern vielmehr ein einziges Horrorszenario für die Menschen in diesem Lande – und weltweit – ist:

I.

Zunächst sei der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1.

ein Mitglied der Gruppe tötet,

2.

einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3.

die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

  1. ….

5. ….

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1.

einen Menschen tötet,

2.

in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

3. …. 4. … 5.

einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

6. …. 7. …. 8.

einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

9. …. 10. …

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.

 

II.

Dass ionisierende Strahlen für Gesundheit und Leben aller Menschen eine Gefahr verkörpern ist allgemein bekannt.

Der Missbrauch ionisierender Strahlung ist deshalb auch in § 309 StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Wenngleich der Missbrauch nicht-ionisierender bzw. elektromagnetischer Strahlen im StGB (noch) nicht tatbestandlich erfasst ist, so bedeutet dies keineswegs, dass andere Straftatbestände nicht einschlägig sind, wenn Menschen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden, die in ihrer Wirkung auf Mensch und Natur – wie ich nachfolgend nachweisen werde – unter bestimmten Voraussetzungen vergleichbar schädlich sind.

Die Gefahren von 5G und auch schon der 5G vorausgegangenen Mobilfunk-Technologie-Generationen sind allen Menschen, die sich damit befasst haben, längst allgemein bekannt. Die einschlägige Literatur ist allen zugänglich.

Nach dem sog. „Vorsorgeprinzip“ (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.

Für die hier Beschuldigten ergibt sich die strengste Beachtung eines solchen Vorsorgeprinzips bereits aus der staatlichen Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

 In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Es gibt bereits seit vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissen-schaftliche Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 5G festgestellten) Gefahren der Mobilfunktechnologie.

Und diese müssen nicht nur den Verantwortlichen des Bundesamtes für Strahlenschutz und den für den Ausbau von 5G verantwortlichen Mobilfunkbetreibern, sondern eben auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestags längst positiv bekannt sein.

Es dürfte schlicht unmöglich sein, in verantwortlicher Position noch nie etwas von den Gefahren durch 5G gehört zu haben. Dafür gibt es zu viele Initiativen, Studien und Bemühungen, alle verantwortlichen Stellen aus Verwaltung, Politik und Industrie über die Gefahren von 5G (und auch den Vorgängergenerationen) zu informieren.

Es sind sicherlich hunderte oder tausende Mails oder „Offene Briefe“ wie der des Vereins „diagnose:funk e.V.“ an die Beschuldigte Dr. Inge Paulini, der in der Ausgabe 2/2020 des Magazins „umwelt – medizin – gesellschaft“ unter dem Titel „Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?“ veröffentlicht wurden ist, an alle hier Beschuldigten übermittelt worden oder von diesen anderweitig zur Kenntnis genommen worden.

Der vorgenannte offene Brief ist unter dem Link

https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1566

abrufbar.

Aber selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte es staatlicher Schutzpflicht entsprochen, die Gefahren von 5G abzuklären, bevor man diese Technologie flächendeckend ausbaut und aktiviert.

Jeder Verantwortliche muss schon aus eigener Initiative tätig werden, wenn die flächendeckende Einführung einer Technologie zur Diskussion steht, die alle Menschen betreffen wird.

Eines der besten Bücher zu dieser Thematik dürfte „Stress durch Strom und Strahlung – Band 1″ des Sachverständigen für Baubiologie Wolfgang Maes sein, das auf mehr als 1000 Seiten einen umfassenden Einblick in die Problematik bietet, gerade auch mit sehr vielen Einzelfalldarstellungen und Quellen. Wer (nur) das gelesen hätte, der könnte nicht mehr bezweifeln, dass elektromagnetische Felder schon in unzähligen Fällen nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Betroffenen hatten.

Dieses Buch sollte m.E. jeder – nicht nur jeder Anti-5G-Aktivist – haben, der sich über die Gefahren durch Strom und Strahlung in seinem eigenen Haus informieren möchte. Mit diesem Buch werden sich nun auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden befassen müssen.

Eine weitere hervorragende Quelle ist auch das am 1.6.2020 in 1. Auflage auf Deutsch erschienene Buch „EMF“ von Dr. Joseph Mercola, das hunderte Studien benennt, die die vielfältigen schädlichen Auswirkungen von EMF auf Körper und Gesundheit des Menschen belegen.

Einige der dieser Studien und Quellen möchte ich besonders hervorheben:

„Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“ von Klaus Weber (4. Auflage), das auf 37 Seiten eine sehr gute Einführung und Übersicht zu den Schäden durch 5G bietet. Es ist unter dem Link

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/06/2019_Broschuere_MobilfunkDieVerschwiegeneGefahr_4Auflage.pdf

abrufbar.

Weiter hat u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht – ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat – in seinem Forschungsbericht „Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN – Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit“ eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos abrufbar unter:

https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/

Unter folgendem Link ist das Skript von  Prof. em. Martin L. Pall frei abrufbar, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University:

https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf

Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird auch von Prof. Adlkofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. Es finden sich dort auch zahlreiche Verweise auf weitere Quellen.

Zu den besten und wohl am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell, Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B – „möglicherweise krebserregend“ – einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, da Mobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1 – „eindeutig krebserregend“ – eingestuft werden müsste.

Besonders erwähnenswert ist auch die jüngste, großangelegte und teuerste Mobilfunkstudie des US-Gesundheitsamtes, die zu dem Ergebnis kam, dass Mobilfunkstrahlung bei Versuchstieren nicht nur Schäden in den DNA-Strängen der Hirnzellen verursacht, sondern auch signifikant mehr bösartige Tumore im Gehirn sowie an den Nervenzellen des Herzmuskels als bei einer nicht bestrahlten Kontrollgruppe: (https://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html )

Diese Erkenntnisse wurden sodann von 15 externen, von der US-Regierung hinzugezogenen Instituten bzw. Experten bestätigt. Sogar im Abstract dieser Studie heißt es nun: „Clear evidence of tumors“.

Kompakte, leicht lesbare und gleichzeitig seriöse Informationen über den erschreckenden Forschungsstand zum Thema „gepulste Hochfrequenzstrahlung“ findet sich auch auf der Webseite des schon o.g. Vereins „diagnose: funk e.V.“ unter:

http://www.diagnose-funk.org

Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-praevention-therapie/

und den Bamberger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

und den „Internationaler Ärzte-Appell 2012„, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

Wer auf Grund der erlebten Komfortzone des technologischen Fortschritts ausrufen möchte: Aber „mehr Paradies geht (doch) nicht mehr“?!, dem sei folgendes Vortragsskript des (mittlerweile verstorbenen) Baubiologen Wolfgang Maes empfohlen:

https://baubiologie.de/site/wp-content/uploads/vortrag-paradies.pdf

Eine weitere sehr gute Einführung und Übersicht zu den mit 5G verbunden Gefahren ist das (für jeden online nachbestellbare, m.E. sehr günstige) Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel „Mit 5G in eine strahlende Zukunft„, siehe:

https://www.expresszeitung.com

Es gibt mittlerweile auch viele Bürger-Initiativen zu dieser Thematik (bitte selbst im Web suchen, es bilden und vernetzen sich immer mehr Initiativen gegen 5G), so u.a. auch:

https://www.attention-5g.eu/?l=de

www.buendnis-5g-frei.de

Kurz und gut: Man müsste schon auf einem anderen Planeten ohne jede Verbindung zum Planeten Erde gelebt haben, wenn man – ganz gleich, in welcher Funktion – in irgendeiner Weise mit Mobilfunktechnologien befasst war und trotzdem noch nie etwas von den o.g. Ärzte- und Bürger-Initiativen und Veröffentlichungen gehört hätte.

 

III.

Über die Gefahren hinaus, die sich mit den o.g. Quellen aufarbeiten lassen, hat sich u.a. auch der Dipl.-Biologe Matthias Lüderitz in seinem Artikel

„Der „Corona-Krimi – die Entschlüsselung eines komplexen Geschehens zur  „digitalen Versklavung“ der Menschheit“,

den ich Ihnen ebenfalls anliegend übermittle, vertieft mit den aus seiner Sicht bestehenden Zusammenhängen zwischen der angeblichen SARS-CoV-2-Pandemie, 5G und der Überwachung der Menschheit befasst.

Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich vollständig auf diese Anlage verweisen und sie damit zum Gegenstand meines Vortrages erheben.

Alles nur „Verschwörungstheorie“?

Achtsamkeit bedeutet, dass man sich rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst, dann situationsangemessen reagiert und erst dann auf Gott vertraut, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt.

Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben.

Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen = Psychopathen) das Menschen antun könnten.

Wer erst einmal realisiert hat, dass es Personen ohne Empathie und Gewissen gibt, die zu jeder Grausamkeit fähig sind, wenn dies nur der Realisierung ihrer kranken Ziele dient, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden Pläne gibt wie die, die in dem anliegendem Dokument beschrieben werden.

Der Diplom-Biologe M. Lüderitz ist auch bei Weitem nicht der Einzige, der in der aktuellen „Corona-Politik“, die aus den bereits genannten Gründen offensichtlich auf eine Impfung aller Menschen in diesem Lande hinauslaufen soll, und in dem ebenfalls derzeit ablaufenden massiven Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes einen äußerst besorgniserregenden Zusammenhang erkennt, der sich gegen die natürlichen Lebens- und Freiheitsinteressen aller Menschen richtet.

Das Grundproblem besteht darin, dass derzeit wohl nur einem Bruchteil der Menschen in diesem Lande – oder auch anderswo – bewusst ist, welche gesundheitlichen Gefahren mit elektromagnetischen Feldern (EMF) verbunden sind, obschon diese Gefahren – wie oben gezeigt – schon seit vielen Jahren beschrieben und nachgewiesen werden.

Zudem möchte ich in diesem Kontext noch besonders auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:

https://www.ink.ag

hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:

youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo

youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo

In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.

Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.

Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wirtschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für gründlichste Aufarbeitung. Herr Dr. med. Klinghardt wäre somit ein weiterer Zeuge, der über die von ihm angesprochenen Erfahrungen und Themen sachverständig Auskunft geben könnte.

Allem Anschein nach ist auch nach meiner Wahrnehmung aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich alles erlaubt, um der „Alternativlosigkeit“ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.

Hierzu habe ich bereits in meiner Verfassungsbeschwerde (und meinen Nachträgen dazu) gegen diverse Impfpflichten und Impfpflicht-Verordnungsermächtigungen im IfSG alles gesagt, siehe:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/

Es würde den Rahmen sprengen, das hier alles im Detail zu wiederholen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf meine Verfassungsbeschwerde verweisen.

In so einem, von wissenschaftlicher Scharlatanerie und massivster wirtschaftlicher Einflussnahme beeinflussten Politik ist jedenfalls ein Ausbau von 5G weder verfassungsrechtlich noch strafrechtlich gesehen zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil: Verfassungsrecht und Strafrecht gebieten den sofortigen Stopp des 5G-Ausbaus.

Menschen sind keine Versuchstiere für letztlich gewinnorientierte Interessen von Mobilfunk-Konzernen und Mobilfunk-Konzern-nahen NGOs und Politikern.

Die gesundheitlichen und auch gesellschaftlichen Folgen sind m.E. nicht absehbar, wenn 5G landesweit aktiviert wird.

Aber mit absoluter Gewissheit dürfte feststehen: Alle Menschen, die dem Strahlungsfeld von 5G ausgesetzt sind, werden erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, und diese Risiken werden sich millionenfach verwirklichen.

 

IV.

Wenn man diese Gefahren durch 5G erst einmal aufgearbeitet und erfasst hat, dann ist schon selbsterklärend, warum die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände verwirklicht worden sind.

Man hat schon jetzt ca. 16 Millionen Menschen in diesem Lande – im Wissen und Wissenmüssen der Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie – erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, was nicht nur mit einer (aktuell bzw. seit der Aktivierung von 5G zumindest schon versuchten) gefährlichen (vgl. § 224 Nr. 4 und 5, aber ggf. auch schon Nr. 3) und schweren (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3) Körperverletzung aller betroffenen Menschen einhergeht.

Viele, insbesondere schon alte und kranke Menschen werden – wie die Erfahrungen von Dr. med. Klinghardt beweisen – an den Folgen dieser zusätzlichen, mit 5G einhergehenden Strahlenbelastung krank oder noch kranker werden und sterben, was uns in den Bereich der §§ 222, 212 und 211 StGB führt.

Meines Erachtens erfüllt es (zumindest) die Mordmerkmale der Habgier, der Heimtücke, der Grausamkeit und der „gemeingefährlichen Mittel“, wenn man zumindest billigend und (vordergründig) aus reinem Profitinteresse, möglicherweise aber auch auf Grund einer weit über Profitinteressen hinausgehenden Agenda alle Gefahren zu 5G verharmlost und in Kauf nimmt und die (nicht informierten) Menschen dadurch in trügerischer Sicherheit wiegt (arglos macht), so dass sie letztlich alle mit dem „gemeingefährlichen Mittel“ der 5G-Mobilfunktechnologie so krank gemacht werden, dass sie förmlich dahinsiechen und schließlich sterben (und der Öffentlichkeit dann ggf. als 2. Welle einer angeblichen Pandemie verkauft werden können) oder auch (zudem noch) in jeder Hinsicht kontrollierbar gemacht werden können.

In dieser Dimension kann man dann nur noch davon sprechen, dass mi6 5G absehbar eben nicht nur „ein Mensch“ getötet wird, was nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1 Nr. 1 schon reichen würde, sondern gleich alle Menschen in diesem Lande unter „Lebens“-Bedingungen gestellt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Menschen bis hin zum Tod krank machen und zerstören können und absehbar auch werden.

Aus diesem Grunde sind m.E. alle o.g. Varianten der §§ 6 und 7 VStGB einschlägig.

 

V.

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.

Es ist beabsichtigt – wie schon oben gesagt – diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.

Mir ist natürlich bewusst, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht „unabhängig“ sind, das kann man schon aus dem Gesetz ablesen (vgl. §§ 146 und 147 GVG) und hat kürzlich auch der EuGH festgestellt – Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az. C-508/18 und C-82/19 PPU).

Damit ist das Problem aber nur unzureichend beschrieben. Die strikte Durchsetzung der „Gewaltenteilung“ und damit auch der Unabhängigkeit der Justiz ist aus den Gründen, die u.a. auch in dem nachfolgenden Artikel näher ausgeführt werden, jedenfalls in einem „Parteienstaat“ nach der Ansicht sehr vieler Menschen nur noch eine Fassade, allerdings eine Fassade, die auch für juristische Laien längst vollkommen durchsichtig geworden ist, siehe – stellvertretend für unzählige vergleichbare Quellen – u.a.:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade- gewaltenteilung-im-parteienstaat/

Natürlich gibt es – neben Quellen aus dem Web – auch noch zahlreiche Bücher wie „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller oder auch – ganz aktuell – „Urteil Ungerecht“ von dem Richter Thorsten Schleif, die sich kritisch mit der Geschichte und dem Zustand der Justiz befassen und erhebliche Fehlentwicklungen in der Justiz offenbaren, richterliches Versagen eingeschlossen, so dass sich niemand mehr über ein gesundes Misstrauen der Bürger gegenüber der Justiz wundern darf.

Zu diesem gesunden Misstrauen gehört auch das kritische Hinterfragen von Beziehungsgeflechten, die politische und wirtschaftliche Interessen über die vitalen Interessen der Menschen in diesem Land stellen.

Sie sollten sich also gründlich überlegen, ob Sie sich in diesem Kontext (wirtschafts-)politischer Einflussnahme beugen wollen. Denn damit würden sie nicht nur zum Nachteil aller Menschen in diesem Lande Ihren gesetzlichen Auftrag verletzen, sondern zugleich Ihre eigenen Familien den hier dargestellten Gefahren aussetzen.

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

 

ERGÄNZUNG:
Zur Gesundheitsschädlichkeit von gepulster Hochfrequenzstrahlung

Selfkant, den 22.6.2020

Ihr AZ: noch unbekannt, Meine Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a. vom 19.6.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorgenannten Strafsache möchte ich noch Folgendes ergänzen:

Unter gepulster Hochfrequenzstrahlung, deren bekanntes Frequenzspektrum von 2G-4G das Phased-Array-Hybridsystem 5G neben den geplanten höheren Frequenzspektren (mit möglicherweise noch unbekannten, zusätzlichen Schadwirkungen) ebenfalls nutzt, sind das Auftreten von oxidativem und nitrosativem Stress, DNA-Strangbrüche, die Bildung freier Radikale, Störungen des Zellstoffwechsels und hormoneller Regelkreise sowie viele weitere diverse biologische Wirkungen durch eine Vielzahl an Studien belegt.

Selbst wenn man nur die EMF-Datenbank der WHO zugrunde legt, finden sich dort etwa 700 wissenschaftliche Studien, in welchen diverse biologische Effekte von Mobilfunkstrahlung festgestellt wurden. Wir sprechen hierbei von Strahlungsintensitäten von knapp über 1000 µW/m2, bzw. wenigen tausend µW/m2, ab welchen solche Schadwirkungen auftreten. Man vergleiche dazu die offiziellen (rein auf thermische Erhitzung des Gewebes abstellenden und aus dem vorigen Jahrhundert stammenden, daher völlig veralteten und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechenden) Grenzwerte von ca. 10.000.000 µW/m² (UMTS).

Sogar der bislang wohl vehementeste Mobilfunk-Lobbyist und vom Bundesamt für Strahlenschutz beauftragte Prof. Lerchl hat bereits im Zuge eigener Studienreihen zugestanden, dass Mobilfunkstrahlung bei Ratten zu einer Promovierung von Krebswachstum führt.

Eine seriös recherchierte und aufschlussreiche Reportage über die Zusammenhänge des für die Festlegung von thermischen Grenzwerten zuständigen Vereins ICNIRP mit der Mobilfunkindustrie findet sich im Tagesspiegel:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384-all.html.

Durch 5G wird die Exposition des Menschen gegenüber gepulster Hochfrequenzstrahlung samt damit einhergehender gesundheitlicher Belastung nun noch in einem gewaltigen Ausmaß gesteigert.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den in einem Abstandraster von 100 – 150 Metern geplanten 5G Basisstationen wird de facto allerortens und ständig mit HF-Leistungflussdichten von mehreren tausend bis hunderttausend µW/m2 zu rechnen sein, dies durch das spezielle „Phased Array“ Beam Phasenmodulationssystem von 5G mit fokussierter Strahlungscharakteristik und in hoher Frequenz wechselnder Pulsmodulation, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus noch unerforscht sind.

Vorgenannte athermische Schadwirkungen werden somit bei einem Großteil der Bevölkerung Tag und Nacht ohne Unterbrechung auf ihren Köper einwirken, wobei es mehr als fraglich ist, ob der Körper die hierbei auftreten Schadfaktoren wie insb. oxidativen und nitrosativen Stress, DNA-Strangbrüche etc. auf die Dauer ausgleichen wird können.

Somit ist es nach derzeitigen Wissenstand über EMF de facto vorprogrammiert, dass es neben Kindern im Embryonal- und Kleinkindstadium auch die Risikogruppen von Kranken, Immungeschwächten und Alten sein werden, welche durch eine permanente Belastung durch gepulste 5G-Hochfrequenzstrahlung irreversible Schäden davontragen werden – also insbesondere Risikogruppen, die man aktuell im Zuge der Coronakrise vorgeblich um jeden Preis schützen möchte.

Die Broschüre „Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“ von Klaus Weber ist mittlerweile in der 5. Auflage erschienen, so dass ich sie Ihnen anliegend noch einmal in 5. Auflage übermittle.

 

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

 

Ergänzung vom 28.06.2020:

Auf die Antwort des Generalbundesanwalts vom 24.06.2020, wonach sich dieser für die vorgenannten Straftaten trotz maximal denkbarem Inlandsbezug und substantiierter Tatbestände nach dem VStGB (als in § 120 Abs. 1 GVG definitiv aufgezählte Zuständigkeit des Generalbundesanwalts) nicht zuständig fühle, ergeht nun ein ergänzter und erweiterter Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin:

Strafanzeige gegen 5G – II (nach Antwort des Generalbundesanwalts)

siehe dazu auch:  Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt vom 3.7.2020

 

Hinweis:

Diese Strafanzeige wird von zahlreichen Menschen unterstützt und von diesen ebenfalls mit jeweils eigener Anschlusserklärung an den Generalbundesanwalt übermittelt werden.

Am Einfachsten wäre es dann wohl, wenn jeder Mitunterzeichner auf einem separaten Blatt erklärt, dass er sich meiner Strafanzeige anschließt und die Strafanzeige aus den gleichen Gründen stellt (hierzu die Klage an die StA Berlin gemäß vorangehend angeführtem neuen Link adressieren).

Einfach ein Fax oder Schreiben (nicht nur eine Mail) an den Generalbundesanwalt schicken mit der (so oder so ähnlich abgefassten) Anschlusserklärung (Vorlage):

„Ich, der Unterzeichner, Frau/Herr…., wohnhaft… erkläre hiermit, dass ich mich der Strafanzeige des Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz vom 19.06.2020 wegen des Tatverdachts des Völkermordes im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Aktivierung von 5G anschließe und aus den gleichen Gründen Strafanzeige erstatte..
Eine Kopie dieser Strafanzeige übermittle ich Ihnen anliegend.
Über den Fortgang der Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden….“

Und weil es so oft gefragt wird:

Eine solche Strafanzeige kann jeder stellen, auch ohne Anwalt. Eine Strafanzeige löst keine Kosten aus. Die Strafanzeige ist m.E. hoch begründet, da die Quellen eindeutig sind: EMF ist schädlich, und das muss allen Verantwortlichen bekannt sein, so dass der massive Ausbau von 5G nicht zu rechtfertigen oder zu entschuldigen ist.

Wer diese Anzeige auch noch an andere Behörden und Gerichte (IStGH in Den Haag etc.) schicken möchte, der kann es gerne tun bzw. selbst übernehmen.

Wilfried Schmitz


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

zum Weiterlesen (Nachrichtenspiegel): 5G, digitale Transformation und Künstliche Intelligenz

Miesepeter des Universums oder freie und liebesfähige Menschen? –
Auf die Knie vor Gott KI!

Auf dem Weg zur digitalen Transformation und zum Final Handshake

Welcome to the Final Show

externer Bloglink Infos EMF:

Dr. M. Pall et al. zu 5G, Zeugungsunfähigkeit, Starlink-Satelliten, etc.

siehe auch Youtube / Diagnose Funk e.V.:

„War Gaming für den Profit. Mobilfunkstrahlung, Krebsgefahr & Industrielobbyismus“

 

Ziviler Widerstand gegen Maskentragungspflicht und Entmündigung

Ziviler Widerstand gegen Maskentragungspflicht und Entmündigung

 

(Mail und Aufruf zur Mithilfe des Mandanten Torsten Q. an RA Wilfried Schmitz und Mitstreiter)

Liebe Mitbetroffene –  Wir leben in einer turbulenten Zeit. Ein Phänomen mit dem
Namen „Corona-Virus“ oder „Covid-19“ hält uns seit längerer Zeit in Atem. Ein
„Virus“ dass sich über die Welt verteilt und dabei die „Kriterien einer Pandemie“
gemäß den Kriterien der WHO erfüllt. Weltweite Verbreitung der Infektion ist
hier wohl ein Kernelement.

Diese „Pandemie“ hinterläßt bei vielen von uns ein seltsames Gefühl. Da sind auf
der einen Seite „Horror-Meldungen“ erst aus China – wo scheinbar MILLIONEN
von Menschen unter LOCKDOWN gestellt wurden – dann Italien, dass scheinbar
sehr stark betroffen war und viele viele Tote hatte.
Das Informationen aus einem Land wie China sehr schwer zu beschaffen sind,
und in der Presse auf einmal Bilder von zig aufgereihten Särgen zu sehen waren,
die uns schonmal mit Bezug zu „LAMPEDUSA“ gezeigt wurden, machte die Ersten
von uns skeptisch.
Dass dann später Videos – von Leuten wie uns – selbst gedreht, im Netz auftauchten,
dass z.B. im München das RECHTS DER ISAR quasi „leer“ ist bzw. zumindest Normal-
betrieb herrscht – und eben keine Überlastung der Intensivstation gegeben ist, wie man
uns Glauben machen wollte – verstärkte dieses Gefühl. Aktuelle Meldungen über Kurz-
Arbeit in Kliniken und „grüne Anzeigen“ auf offiziellen Seiten, auf der man die Auslastung
von Intensivstationen prüfen kann – runden das Bild ab.
Die Zählweise der Bundeskanzlerin mit einem Koppelungsfaktor von erst nach 10 Tagen,
dann könnte man die Massnahmen – die Herr Söder mit dem Ausnahmezustand verhängt
hatte („Ausgangsbeschränkungen“) – lockern waren die erste Ansage. Diese Zeit wurde
scheinbar „zu schnell erreicht“ – Dann folgte das Bundeskanzleramt mit der Ansage „lieber
nach 14 Tagen“, als auch das erreicht war erhöhte man lieber mal auf 18 – und als das
nicht mehr reichte um die „Geschichte“ der Pandemie aufrecht zu erhalten, wurde auf
einmal auf die ominöse „R-Zahl“ (wie viele Menschen steckt ein infizierte neu an) um-
geschwenkt.
Die seltsame Art des RKI tat ihr Weiteres – irgendwie war jeder ein „Corona-Toter“ –
egal ob er 1-3 z.T. schwere Vorerkrankungen hatte – die Leuten starben m.E. eher
MIT Corona als AN Corona. Obduzierungen, die ja Klarheit gebracht hätten – wurden
nicht nur nicht durchgeführt – es wurde ausdrücklich davon abgeraten. Ein Arzt aus
Hamburg obduzierte dann doch – und was kam dabei heraus? Die Meisten starben
MIT Corona – aber fast keiner AN Corona.
Und als ob das alles nicht reichen würde – wurde zu einem Zeitpunkt, als der R-Faktor
nachweislich schon unter 1,0 lag – weitere Massnahmen verhängt. Unter 1.0 heißt die
Krankheit verläuft im Sande, kann sich nicht mehr weiter aufbauen, weil die Zahl rück-
läufig ist. Es stecken sich immer weniger Menschen an.
Nun sollen wir auf einmal auch noch eine „Schutzmaske“ oder einen Schal, oder einen
„Lappen“ über Mund und Nase tragen, um andere nicht zu infizieren. Damit wird JEDER
unter Generalverdacht infiziert zu sein – ansteckend zu sein – und es wird Angst geschürt.
Insbesondere für Kinder ist das eine sehr bedrohlich und verängstigend wirkende Situation.
Jens Spahn sagte im Januar nachweislich, dass Masken nicht helfen, weil der Virus laut
Experten weiter unten in der Lunge sitze. Drosten meinte auch, Masken wären nicht gut,
da könne man sich drüber unterhalten. Und der Ärztepräsident Montgomery sagt sogar,
das mit der Maskenpflicht sei nicht sinnvoll und dass mit den Schals usw. sogar (wörtlich)
„sei lächerlich“.
Das bringt mich zu dem krassen Missverhältnis zwischen „Ursache“ und Massnahme.
Die Massnahmen müssen verhältnismäßig sein – insbesondere wenn Sie unsere GRUND-
RECHTE einschränken (sollen). Der Freistaat Bayern greift gleich in mehrere unserer
Grundrechte ein – z.B. die Versammlungsfreiheit, die freie Bestimmung des Aufenthalts-
rotes und einiges mehr.
Insbesondere die „Markierung“ durch die „Maskierung“ – die meiner Meinung nach viel
mehr schadet als nützt (gerne mal nach dem sogenannten NOCEBO EFFEKT googeln)
ist nicht hinnehmbar. Sie ist weder nützlich/wirksam – noch verhältnismäßig. Millionen
Menschen werden beeinträchtigt – für einen – wenn überhaupt vorhandenen – minimalen
Nutzen.
Ich konnte das so nicht länger hinnehmen und habe mit Hr. RA Wilfried Schmitz einen
Anwalt gefunden, der sich traut mit einer adäquaten Normenkontrollklage überprüfen
zu lassen, ob die 2. Bayerische Verordnung zu Corona überhaupt „rechtens“ ist.
Dies ist insbesondere deswegen zu überprüfen, weil die Verordnung noch nicht mal
das sog. „Zittergebot“ erfüllt und daher eigentlich von Haus aus „verfassungswidrig“/
Grundgesetzwidrig und damit unwirksam ist.
Wir haben also am 28.4.2020 beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Normen-
kontrollklare eingelegt und Eilantrag gestellt. Heute am 4.5.2020 erhielten wir per
Fax die Mitteilung, dass die zweite Verordnung nun nicht mehr wirksam ist – und
das die dritte Verordnung in Kraft getreten ist.
Da diese noch immer den Maskenzwang in Geschäften beinhaltet, haben wir die Klage
heute auf die dritte Verordnung abgeändert. Die Bisherigen Kosten liegen bei 700 Euro
brutto für Anwaltskosten – sowie einen Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 964 Euro
bei einem 4-Fachen Satz aus 10.000 Euro Streitwert den der VGH Bayern festgelegt hat.
Ich freue mich, wenn sich viele von uns – also ihr – euch beteiligen und mich finanziell
unterstützen wollt – gerade in Bayern. Wenn Ihr aus anderen Bundesländern kommt,
kann ich Euch raten – seid mutig – organisiert Euch. Findet einen der mutig ist und einer
Klage das Gesicht gibt – und unterstützt diesen Menschen.
Wir haben gerade am letzten Wochenende gesehen, mit welchen Mitteln die Polizei
gegen „Spaziergänger“ Vorgeht die z.B. den Mindestabstand von 1,50 m um 20 cm
nicht einhalten usw. – die Bilder sprechen Bände. Ich finde wir dürfen so nicht mit uns
umgehen lassen und müssen diese m.E. viel zu krassen Massnahmen – die in ABSOLUT
KEINEM VERHÄLTNIS stehen unbedingt anprangern – überprüfen lassen und im
Besten Fall UMGEHEND ABSTELLEN.
Ich freu mich wenn ihr mir dabei helfen wollte – und freue mich über finanzielle
Unterstützung Eurerseits. Wenn Ihr dahingehend etwas spenden wollte, könnt
Ihr gerne per Paypal spenden auf: www.paypal.me/policeturbo
Jeder Betrag der von Herzen und aus Überzeugung kommt ist herzlich willkommen
und ich sage jedem einzeln jetzt schon HERZLICHEN DANK. Es ist richtig und wichtig
was, und das wir es tun. Infektionsschutz ja – aber mit Maß und Verstand.
P.S. Auch wichtig: Wer selber eine Maske tragen will, soll und kann das natürlich.

Mir geht es einfach darum, dass dieser ZWANG unerträglich ist.

(Foto: Pixabay / CC0)

Klage gegen Maskentragungspflicht in NRW, zugleich eine Klage gegen geplante Obsoleszenz von Mensch und Demokratie im Schatten der Coronakrise

Klage gegen Maskentragungspflicht in NRW, zugleich eine Klage gegen geplante Obsoleszenz von Mensch und Demokratie im Schatten der Coronakrise

An das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster

Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO in Verbindung mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO

In Sachen
des Herrn Wilfried Schmitz in eigener Sache und sich selbst vertretend, Kontaktdaten wie im Briefkopf angegeben
– Antragsteller –
Verfahrensbevollmächtigte: Die Benennung weiterer Verfahrensbevollmächtigter bleibt vorbehalten

gegen

das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Karl-Josef Laumann, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
– Antragsgegnerin –

Ich beantrage für Recht zu erkennen:

Die Regelung gem. § 12 a Abs. 2 der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAR-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ in der ab dem 27.4.2020 gültigen Fassung“ der Antragsgegnerin ist unwirksam.

Zudem beantrage ich, durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO für Recht zu erkennen:

Die am 27.4.2020 in Kraft getretene Regelung gem. § 12 a Abs. 2 der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAR-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag des Antragstellers vom 27.4.2020 außer Vollzug gesetzt.

Begründung: 

  1. A)

 Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO

Der Antrag ist zulässig und begründet.

Nach § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO kann jede natürliche oder juristische Person einen solchen Antrag stellen, die geltend macht, durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten (schon) verletzt zu sein oder (erst noch) in absehbarer Zeit verletzt zu werden.

Es steht fest, dass die hier angegriffene Regelung der vorgenannten Verordnung am 27.4.2020 in Kraft treten wird. Dieser Antrag wäre somit auch schon vor dem 27.4.2020 statthaft gewesen.

  1. Sachverhalt

1.

Schon am 23.4.2020 gab die Antragsgegnerin auf Ihrer Webseite, abrufbar unter:

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-niedersachsen-rheinland-pfalz-und-das-saarland-fuehren

eine Pressemitteilung mit folgendem Text heraus (Zitat): 

„Nach Auffassung der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist unter Beachtung regionaler Besonderheiten ein möglichst geschlossenes Vorgehen der staatlichen Ebenen im Umgang mit der Corona-Virus-Pandemie von zentraler Bedeutung für die Akzeptanz politischer Entscheidungen. Im Sinne eines gemeinsamen Vorgehens haben sich die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz sowie der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, sowie dem Saarland darauf verständigt, ab dem 27. April die bisherige dringende Empfehlung im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, in eine Pflicht zu überführen. Bürgerinnen und Bürgern sowie Handelsunternehmen wird mit dem Inkrafttreten ab Montag die nötige Zeit gegeben, um sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Bis dahin gilt weiter die dringende Bitte an die Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel, Mund und Nase zu bedecken.

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Nordrhein-Westfalen bleibt seiner Linie treu: Die Rückkehr in eine verantwortungsvolle Normalität bleibt eng verbunden mit einem konsequent verfolgten Schutz der Gesundheit. Wir brauchen möglichst ähnliche Regelungen in allen deutschen Ländern. Das Wichtigste bleibt: Abstand halten und die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln. Nach Experten-Auffassung kann auch das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.“ (Zitat Ende; Unterstreichungen durch Unterzeichner hinzugefügt)

Gem. dieser Ankündigung hat dann der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen am 24.4.2020 auf seiner Webseite unter dem Link:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/coronaschvo_ab_27.04.-01.05.2020_lesefassung.pdf

die die neue, ab dem 27.4.2020 gültige Fassung der „Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SAR-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)“ in der ab dem 27.4.2020 geltenden Fassung bekannt gemacht.

Unter dem vorgenannten Link heißt es (Zitat):

„Die Coronaschutzverordnung wurde überarbeitet. Neben kleineren Anpassungen und redaktionellen Änderungen beinhaltet sie nun auch Vorgaben zu persönlichen Verhaltenspflichten, zum Abstandsgebot und zur Mund-Nase-Bedeckung, gültig ab dem 27. April 2020.“

Die Fundstelle der vorgenannten Verordnung im GV. NRW wird als bekannt vorausgesetzt.

Die Verordnung wurde auf das Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der aktuell geltenden Fassung gestützt.

Diese Coronaschutzverordnung enthält in der ab dem 27.4.2020 geltenden Fassung in § 12 a Abs. 2 folgende Regelungen im Hinblick auf eine erstmals festgeschriebene Pflicht „zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung“ in NRW (Zitat):

„(2) Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Sinne von Absatz 1 Satz 3 verpflichtet

  1. in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften im Sinne von § 5, auf Wochenmärkten, bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen nach § 9 sowie auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls“, „Factory Outlets“ und vergleichbaren Einrichtungen im Sinne von § 10,
  2. in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern sowie bei der Erbringung und Inanspruchnahme von Handwerks- und Dienstleistungen, die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden (§ 7 Absatz 3 Satz 2) außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr,
  3. in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  4. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen.

Dies gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Die Verpflichtung nach Satz 1 kann für Beschäftigte durch gleich wirksame Schutzmaßnahmen (Abtrennung durch Glas, Plexiglas o.ä.) ersetzt werden.“(Zitat Ende)

  • 12 a Abs. 1 S. 3 der vorgenannten Verordnung, auf die § 12 a Abs. 2 S. 1 dieser Verordnung verweist, hat folgenden Wortlaut (Zitat):

„Wenn die Einhaltung eines Mindestabstands aus medizinischen, rechtlichen, ethischen oder baulichen Gründen nicht möglich ist, wird das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) empfohlen.“

Diese Verordnung tritt nach § 17 am 20.4.2020 in Kraft und mit Ablauf des 3.5.2020 außer Kraft.

2.

Diese Regelung hat folglich Inhalt, dass alle Menschen in NRW – von wenigen Ausnahmen gem. § 12 a Abs. 2 S. 2 abgesehen –  in allen wichtigen Bereichen der Daseinsvorsorge, insbesondere auch im öffentlichen ÖPNV, beim Einkaufen und in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens eine „Mund-Nasen-Bedeckung (z.B. eine sogenannte Alltagsmaske, Schal, Tuch) tragen sollen.

Weitere Ausnahmen sind über § 12 a abs. 2 S. 1 hinaus nicht vorgehen.

3.

Bekanntlich wurde mittlerweile sogar schon das Münchener Oktoberfest abgesagt, was die Besorgnis begründet, dass der „Ausnahmezustand“ zum „Dauerzustand“ gemacht werden soll, eben weil in jedem Winter mit einer neuen Grippewelle zu rechnen ist.

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat auch bereits erklärt, dass die Pandemie nicht verschwinden werde, solange kein Impfstoff entwickelt sei. Sie äußerte wörtlich (Zitat) „Einige Dinge müssten so lange gelten, „bis es einen Impfstoff gibt“, siehe hierzu u.a.: https://www.welt.de/politik/deutschland/article207167375/Merkel-zu-Corona-Solange-wir-keinen-Impfstoff-haben-wird-das-gelten.html

Schon in dem Protokoll zur Telefonschaltkonferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 heißt es unter „Top 2“ mit der Überschrift „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ unter Gliederungspunkt 17 (Zitat):

„Eine zeitnahe Immunität in der Bevölkerung gegen SARS-CoV-2 ohne Impfstoff zu erreichen, ist ohne eine Überforderung des Gesundheitswesens und des Risikos vieler Todesfälle nicht möglich. Deshalb kommt der Impfstoffentwicklung eine zentrale Bedeutung zu. Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen und internationale Organisationen dabei, die Impfstoffentwicklung so rasch wie möglich voranzutreiben. Ein Impfstoff ist der Schlüssel zu einer Rückkehr des normalen Alltags. Sobald ein Impfstoff vorhanden ist, müssen auch schnellstmöglich genügend Impfdosen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen.“

Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:

Kopie des Protokolls zur Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020 in der Anlage K 1

„Ein Impfstoff“ ist somit – anders formuliert – nicht nur „der Schlüssel“, sondern die Bedingung für eine Rückkehr der gesamten Zivilbevölkerung in den „normalen Alltag“, bloß unterstellt, dass dieser selbst bei sofortiger Aufhebung aller staatlichen Corona-Maßnahmen für alle Menschen in diesem Land noch möglich wäre.

So ein Beschluss rechtfertigt die Annahme bzw. begründet die Besorgnis, dass die gesamte Bevölkerung in Deutschland förmlich in Geiselhaft gehalten werden soll, bis die Pharmaindustrie einen Impfstoff gegen dieses Virus entwickelt hat.

Für diese Annahme streitet auch, dass einige Politiker wie der bayerische Ministerpräsident Söder bereits öffentlich eine Impfpflicht für Deutschland fordern, siehe:

https://www.watergate.tv/jetzt-ist-es-raus-soeder-fordert-corona-impfpflicht/

Nach aktueller Rechtslage ist so eine „Impfpflicht“ „für alle“ nicht möglich. § 28 Abs. 1 S. 3 IfSG bestimmt ausdrücklich (Zitat): „Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden.“

Zudem könnte ich – was problemlos einen weiteren Schriftsatz von ca. 40 – 50 Seiten füllen – sehr schlüssig darlegen, dass es nach der Ansicht namhafter Wissenschaftler „keinen Beweis“ dafür gibt, „dass die bis jetzt vorhandene Grippeimpfung effektiv vor einem Influenza-Angriff schützt oder ihn mildert. Die Impfstoff-Hersteller wissen, dass sie wertlos ist, aber sie verkaufen sie trotzdem weiterhin“ (Dr. J. Anthony Morris, ehemaliger leitender forschender Virologe bei der FDA = US-Impfstoff-Zulassungsbehörde).

An dieser Stelle sei daher nur angedeutet:

In der Regel sind die von den Gesundheitsbehörden behaupteten Risiken nicht realistisch.

Es gibt – soweit bekannt – keine einzige Studie, die die Wirksamkeit von Impfungen plausibel nachweist.

Bis heute wurde kein Beweis für die Behauptung erbracht, Impfungen hätten – seit der industriellen Revolution im 19. Jahrhundert – zu einer Senkung der Zahl der Infektionskrankheiten geführt.

Bei den meisten Zulassungsstudien für Impfstoffe ist kaum ein Kriterium für wissenschaftliche Korrektheit erfüll.

Viele Fälle weisen auf gravierende Impfnebenwirkungen hin.

Sehr viel mehr dazu, sobald das Land NRW für eine Klage gegen die Impfpflicht Anlass gibt.

II.Grundsätzliche wissenschaftliche Kritik an einer allgemeinen Maskentragungspflicht

1.

Die hier angegriffene Regelung, wonach alle Menschen eine – nicht einmal näher spezifizierte, sondern nur beispielhaft beschriebene („z.B. eine sogenannte Alltagsmaske, Schal, Tuch“), somit „irgendeine“ – textile Mund-Nase-Bedeckung tragen sollen, um damit weitere Ansteckungsgefahren ausschließen oder minimieren zu können, ist unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten vollkommen ungeeignet, und dies ist auch so offensichtlich, dass man diese Regelung nur noch als geradezu absurd bezeichnen kann. Wie wir nachfolgend sehen werden, hat der Präsident des Weltärzteverbandes eine noch schärfere Formulierung gewählt.

Vorweg lässt sich zusammenfassend feststellen:

Eine solche Bedeckung bzw. „Maske“ verhindert gar nichts und hilft somit niemanden. Sie ist aber für ihren Träger im Allgemeinen – und somit auch jenseits der geregelten Ausnahmegruppen („Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können“) – mit erheblichen gesundheitlichen Nachteilen und – bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen – sogar mit sehr gefährlichen Risiken verbunden.

Nicht vertieft werden soll hier die Frage, mit welchen kuriosen Szenen im Alltag zu rechnen ist, wenn selbst der Ministerpräsident des Landes NRW, Armin Laschet, nachweislich nicht einmal zu einem korrekten Tragen einer Atemschutzmaske in der Lage war, siehe:

https://www.n-tv.de/der_tag/Laschet-traegt-Schutzmaske-falsch-article21679931.html

Wenn man die eigene Nase dermaßen über die Maske hinausragen lässt, dann wäre es wohl genauso effektiv, sie wie ein Stirnband oder am Oberarm mit der Kennzeichnung „Bitte zeig mir doch wie es richtig geht“ zu tragen.

Wenngleich sich solche Missverständnisse im Hinblick auf das korrekte Tragen von Masken sicherlich regelmäßig durch hilfreiche Informationen zur rechten Zeit vermeiden lassen (sollten), so können sich die gesundheitlichen Risiken, die mit einer solchen Maskentragungspflicht offensichtlich generell bzw. für alle Menschen grundsätzlich verbunden sind, eben nicht vermeiden.

Um diese Behauptung zu belegen und glaubhaft zu machen, möchte ich mich hier nur auf die nachfolgenden Quellen beschränken:

a)

In der sympathisch kurzen, eben nur aus knapp 37 Seiten Text bestehenden Doktorarbeit (wenn man also Deckblatt, Widmung, Inhalts- und Abkürzungsverzeichnis sowie Anhang, Literaturverzeichnis und Danksagung außer Betracht lässt) von Ulrike Butz mit dem Titel „Rückatmung von Kohlendioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal“ aus dem Jahre 2004, die ich dem Gericht hier – auch zur Glaubhaftmachung – als

Anlage K 2

überreiche, lautet das zusammenfassende Ergebnis, dass „unter chirurgischen Gesichtsmasken“ (auch) bei normal atmenden Personen durch die beeinträchtigte Permeabilität (Anmerkung des Unterzeichners: Durchlässigkeit) der Masken eine „Akkumulation von Kohlendioxid“ verursacht wird (ebenda, S. 43). Weiter heißt es dort (Zitat): Die Akkumulation von Kohlendioxid (22,49 mmHg, STEV 2,30) unter jeder untersuchten chirurgischen Operationsmaske erhöhte den transkutan gemessenen Kohlendioxid-Partialdruck (5,60 mmHG, STEV 2,38). Eine kompensatorische Erhöhung der Atemfrequenz oder ein Abfall der Sauerstoffsättigung wurde dabei nicht nachgewiesen. Da Hyperkapnie (Anm. des Unterzeichners: erhöhter Kohlendioxidgehalt im Blut) verschiedene Hirnfunktionen einschränken kann…“.

Sogar das – wenig seriöse und zuverlässige, hier aber mal heranziehbare – Wikipedia beschreibt die Symptome von Hyperkapnie wie folgt (Zitat):

Anfangs kommt es zu einer HautrötungMuskelzuckungenExtrasystolen. Im fortgeschrittenen Stadium treten Panik, Krampfanfälle, Bewusstseins- störungen und schließlich Koma (CO2-Narkose) auf.“

Dass die Bevölkerung von NRW nicht einmal über diese generellen Gefahren einer Maskentragung aufgeklärt worden ist, kann man aus meiner Sicht nur noch als unverantwortliche Schlamperei und Gefährdung der Gesundheit unzähliger Menschen bezeichnen.

b)

Die allgemeine Maskentragungspflicht ist auch deshalb nicht geeignet, einer weiteren Ausbreitung des Sars-Cov-2-Virus Einhalt zu gebieten, weil nach aktuellem Stand der wissenschaftlichen Forschung weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken die Viren von hustenden Patienten sicher aufhalten können.

In einem Artikel des Online-Magazins Ärzteblatt de, abrufbar unter dem Link:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch

heißt es unter der Überschrift „COVID-19-Patienten husten Viren durch chirurgische Masken und Baumwollmasken hindurch“ hierzu (Zitat):

„Weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken sind eine sichere Barriere für SARS-CoV-2, wenn ein Patient mit COVID-19 hustet. Dies zeigen aktuelle Experimente in den Annals of Internal Medicine (2020; doi: 10.7326/M20-1342).

Der Mangel an Atemmasken mit Filtern (N95) hat dazu geführt, dass sich das Klinik­personal mit chirurgischem Gesichtsschutz behilft. In der Bevölkerung sind Baumwoll­masken beliebt. Ein Team um Sung-Han Kim vom Asan Medical Center in Seoul hat beide Masken an 4 Patienten getestet, die an COVID-19 erkrankt waren.

Die Patienten wurden gebeten, jeweils 5 Mal auf eine Petrischale zu husten, die sich 20 cm vor ihrem Gesicht befand. Dieses Experiment wurde 4 Mal wiederholt. Beim ersten Mal trugen die Patienten keine Maske, beim zweiten Mal eine chirurgische Maske, beim dritten Mal eine Baumwollmaske und beim vierten Mal waren sie erneut ohne Maske.

Wie Kim berichtet, betrug die mittlere Viruslast der 4 Teilnehmer vor dem Experiment im Nasopharynx-Abstrich 5,66 log Kopien/ml und in den Speichelproben 4,00 log Kopien/ml. Beim Husten ohne Maske wurden in den Petrischalen 2,56 log Kopien/ml gemessen, beim Husten durch die chirurgische Maske wurden 2,42 log Kopien/ml gefunden und beim Husten durch die Baumwollmaske 1,85 log Kopien/ml. Die Viren wurden bei allen Patienten nach dem Husten auch auf der Außenfläche der Gesichtsmasken gefunden, während auf der Innenseite teilweise keine Viren nachweisbar waren.

Die Experimente zeigen laut Kim, dass weder Baumwollmasken noch chirurgische Masken die Viren von hustenden Patienten sicher aufhalten können. Warum die Viren an der Innenseite teilweise nicht nachweisbar waren, bleibt ungeklärt.

Frühere Studien hatten gezeigt, dass chirurgische Masken für Aerosole mit einem Durchmesser von 0,9 bis 3,1 µm durchlässig sind. Der Durchmesser von SARS-CoV-Partikeln wurde während des ersten SARS-Ausbruchs 2002/3 auf 0,08 bis 0,14 µm geschätzt. Falls die Partikel von SARS-CoV-2 die gleiche Größe haben, werden sie nach Einschätzung von Kim nicht von chirurgischen Gesichtsmasken aufgehalten.

Die Ergebnisse stehen im Gegensatz von kürzlich veröffentlichten Experimenten an Patienten, die sich mit saisonalen Coronaviren infiziert hatten. Dort hatten chirurgische Gesichtsmasken die Viren gestoppt. Die Unterschiede zwischen den beiden Experimenten liegen einmal in der Methodik.

Die Viren waren nicht auf einer angehusteten Petrischale bestimmt worden, sondern mit einem speziellen Gerät in der Atemluft. Die Probanden wurden in der Studie nicht gebeten zu husten. Es könnte demnach sein, dass die Masken die Viren beim normalen Atmen aufhalten, der starken Beschleunigung der Partikel bei einem Hustenreiz jedoch nicht standhalten.“(Zitat Ende)

Fazit: Die hier angegriffene Verordnung hat eine Maskentragungspflicht begründet, obschon aus wissenschaftlicher Sicht davon auszugehen ist, dass deren Einhaltung im Hinblick auf den damit beabsichtigten Infektionsschutz überhaupt keinen Nutzen bringt.

Eine solche Maßnahme ist folglich vollkommen ungeeignet, den von ihr – angeblich – beabsichtigten Zweck herbeizuführen.

c)

Die Wahrheit ist aber wahrscheinlich noch dramatischer:

Der Biologe Clemens G. Arvay hat am 3.4.2020 ein YouTube-Video mit dem Titel „Was für ein FIASKO, Herr Kurz!“ veröffentlicht, in dem er den Maskenzwang gerade auch wegen seiner eigenen Beobachtungen im Alltag als „fatal“ bzw. „einziges Fiasko“ kritisiert, weil in den Falten der Masken ein „virenfreundliches Klima“ entstehe, mit dem diese Viren möglichst lange am Leben bzw. aktiv erhalten werden.

youtube.com/watch?v=folhXr4gPIg&feature=youtu.be

Er bezeichnet diese Maskenpflicht deshalb als völlig „kontraproduktiv“ bzw. „vollkommener Schwachsinn“. Es gäbe „rote Linien, über die Menschen mit Verstand“ nicht gehen wollen“. Aus seiner Sicht wäre es viel besser die Masken einfach wegzulassen.

d)

Im Übrigen muss diese Maskentragungspflicht gerade auch für Hörgeschädigte eine erhebliche Diskriminierung und Gefährdung darstellen, weil sich gerade dieser Personenkreis zur Erfassung ihrer Umwelt auf Mimik und Lippenlesen angewiesen sind.  Das Maskentragen aller in der Umgebung, insbesondere in den potenziell gefährlichen Situationen im öffentlichen Verkehr und in öffentlichen Räumen – wie beim Einkaufen – kann gerade Hörgeschädigte in große Gefahr bringen kann, weil sie Warnungen nicht mehr mitbekommen.

Einem Hörgeschädigten ist auch nicht damit gedient, dass er selbst keine Maske tragen muss, eben weil er mit Dritten nur dann kommunizieren kann, wenn die Dritten selbst keine Maske tragen.

Diese Konstellation wurde in der hier angegriffenen Verordnung überhaupt nicht berücksichtigt.

e)

Und auch der Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery kritisiert die Maskenpflicht scharf, wie sogar tagesschau.de berichtet. Er und der Kinderarzt Thomas Fischbach werden in dem Artikel „Trügerische Sicherheit durch Masken?“ unter dem Link:

https://www.tagesschau.de/inland/corona-mundschutz-101.html

wie folgt zitiert (Zitat):

Weltärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hat die in ganz Deutschland im Kampf gegen das Coronavirus geltende Maskenpflicht scharf kritisiert. Wer eine Maske trage, werde durch ein trügerisches Sicherheitsgefühl dazu verleitet, den „allein entscheidenden Mindestabstand“ zu vergessen, sagte Montgomery der „Rheinischen Post“. Auch könnten die Masken bei unsachgemäßem Gebrauch gefährlich werden, warnte der Vorsitzende des Weltärztebundes.

Im Stoff konzentriere sich das Virus, beim Abnehmen werde die Gesichtshaut berührt, schneller sei eine Infektion kaum möglich. Er trage zwar selber „aus Höflichkeit und Solidarität“ eine Maske, halte aber eine gesetzliche Pflicht für „falsch“.

Montgomery kritisierte auch, dass Landesregierungen das Tragen einfacher Masken wie auch die Verwendung von Schals oder Tüchern für den Atemschutz als ausreichend bezeichnen. Eine Pflicht zum Tragen von Schals oder Tüchern vor dem Gesicht sei „lächerlich„. Er hob zugleich hervor, dass „echt wirksame Masken“ derzeit noch für das medizinische Personal, Pflegekräfte und unmittelbar Gefährdete gebraucht würden.

Der Kinder- und Jugendarztpräsident Thomas Fischbach warnte zugleich vor einer Maskenpflicht für Kindergartenkinder zur Eindämmung der Corona-Pandemie. „Es mag auch jüngere Kinder geben, die einen Mund-Nasen-Schutz akzeptieren, doch die allermeisten werden das eher als Spielzeug betrachten, daran herumhantieren und damit die Infektionsgefahr eher noch verstärken„, sagte Fischbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es sei deswegen unklug, sollten einige Bundesländer das Maskentragen in öffentlichen Bereichen sogar für Kleinkinder vorschreiben…“(Zitat Ende).

Die vorgenannte Ausnahmeregelung in § 12 a Abs. 2 S. 2 erfasst aber nur „Kinder bis zum Schuleintritt“. Es dürfte somit sehr wahrscheinlich sein, dass auch Kinder jenseits des Schuleintritt-Alters einen solchen Mund-Nasen-Schutz als Spielzeug betrachten und damit die Infektionsgefahr eher noch vergrößern.

Auch diese Umstände wurden in der Verordnung nicht bedacht.

f)

Es ist auch nicht erkennbar, dass die Antragsgegnerin die Möglichkeit bedacht hat, dass das Tragen einer solchen Maske ggf. sogar die Gefahr einer Hypoxie begründen könnte.

Bei einer Hypoxie wird der Körper oder ein Körperteil mit zu wenig Sauerstoff versorgt. Grund dafür kann zum Beispiel eine Lungenerkrankung, eine schwerwiegende Verletzung des Brustkorbs (Thoraxtrauma) oder eine Vergiftung sein. Das Gehirn reagiert auf einen Mangel an Sauerstoff besonders empfindlich: Schon nach wenigen Minuten sterben Nervenzellen ab – es entsteht ein hypoxischer Hirnschaden.

Quelle: https://www.netdoktor.de/symptome/hypoxie/

Weiterführend zum Begriff:

https://de.wikipedia.org/wiki/Hypoxie_(Medizin)#Ursachen

III. Grundsätzliche wissenschaftliche Kritik an der gesamten „Strategie“ der Antragsgegnerin im Umgang mit der Sars-Cov-2-Virus, die bei einer Würdigung der Verhältnismäßigkeit einer Maskentragungspflicht nicht unberücksichtigt bleiben dürfen

Das Amt des Gesundheitsministers des Bundes ist bekanntlich nicht mit einem Arzt oder einem anderen Experten auf medizinischem Gebiet, sondern mit dem Bankkaufmann und Politikwissenschaftler Jens Spahn besetzt worden.

Der Mister des Landes NRW für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Karl-Josef Laumann, ist Maschinenschlosser mit Hauptschulabschluss.

Man sollte doch eigentlich meinen, dass die Verantwortung für die Volksgesundheit eine Angelegenheit ist, die man nicht Kaufleuten, Schustern und Kesselflickern überlassen darf, sondern eben nur besonders erfahrenen Menschen mit langer berufspraktischer Erfahrung, so wie z.B. Prof. Dr. Bhakdi (von dem mir aber nicht bekannt ist, ob er überhaupt solche Ambitionen hat).

Ist die Volksgesundheit nur irgend so ein „Gedöns“, bei dem es nur noch darum geht, das gesamte Gesundheitswesen so zu organisieren, dass mächtige Lobbyverbände wie die der Pharmaindustrie mit maximalen Profiten rechnen dürfen? So gesehen macht es natürlich viel Sinn, den Stuhl eines Bundesgesundheitsministers mit einem Bankkaufmann zu besetzen, und William Shakespears Spruch „Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode“ wird mit tiefem Sinn erfüllt.

Bei so viel geballter Inkompetenz auf Ministereben kann es m.E. jedenfalls nicht wirklich verwundern, dass unter der Verantwortung solcher Minister auf Bundes- und Landesebene Maßnahmen zur angeblichen Eindämmung der Ausbreitung des Sars-CoV-2-Virus koordiniert und auch umgesetzt werden, die nicht nur keinerlei Nutzen haben, sondern bloß Panik schüren und weiteren Erkrankungen massiven Vorschub leisten.

Diese Inkompetenz und Ignoranz verwundert auch deshalb nicht, weil sowohl die Regierungen von Bund und Ländern – und damit auch der Antragsgegnerin –  jeden angemessenen öffentlichen Diskurs über wichtige Erkenntnisse und auch Einwendungen im Zusammenhang mit der offiziellen Politik im Umgang mit diesem Virus seit Wochen beharrlich verweigern.

Und genau das ist nicht zulässig.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

 In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Aus den bereits oben genannten Gründen, die nachfolgend noch um weitere Aspekte ergänzt werden, kommt ein Gericht nicht an der Erkenntnis vorbei, dass eine solche Maskenpflicht unbestreitbar „gänzlich ungeeignet“ ist, das gebotene Schutzziel – Infektionsschutz – zu erreichen.

Wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG „festgestellt“ werden, dann mag eine Gesundheitsbehörde zwar wegen des ggf. bestehenden Zeit- und Handlungsdrucks wegen der in Rede stehenden epidemischen Gefahr ein relativ großer Plausibilitätsmaßstab bei der Tatsachenermittlung zugrunde legen dürfen, aber das heißt immer noch, dass „sich diese Informationen belastbar auf auf die konkrete epidemische Lage beziehen müssen, wobei die verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen sind“ (Rixen, ebenda, NJW 2020, 1097 ff., 1100 mit Verweis auf VG Berlin Beschluss vom 11.3.2015 – 14 L 36.15, BeckRS 2015, 42683 Rn 16).

Eine komplett faktenfreie, aus bloßen Mutmaßungen oder auch aus einem undefinierbaren „persönlichen Glauben“ abgeleitete Spekulationen jenseits wissenschaftlicher Logik und Evidenz ist somit gerade nicht statthaft.

Gesundheitspolitik ist nichts für politische Pokerspiele, bei der die Pharmaindustrie die Karten ausgeben und auch noch die Mitspieler bestimmen darf.

Vor allem Dingen sind die verantwortlichen Gesundheitsbehörden – und so auch die Antragsgegnerin – von Gesetzes wegen verpflichtetalle verfügbaren epidemiologischen Erkenntnisse und Wertungen zu berücksichtigen, eben gerade auch dann, wenn Experten außerhalb des Robert-Koch-Instituts schon seit Wochen geradezu verzweifelt bemüht sind, diese Erkenntnisse und Wertungen endlich zu Gehör zu bringen.

Und noch viel schlimmer: Seit Ausbruch der sog. Corona-Krise wird im Web massenhaft zensiert, gerade auch bei der Google-Tochterfirma „YouTube“. YouTube-Videos mit durchgehend sachlich-kritischen Diskussionsbeiträgen wie denen von Dr. Bodo Schiffmann, der in seiner YouTube-Serie „Corona (mit aufsteigender Nummerierung) aktuell (Stand: 25.4.2020) schon 36 Videos produziert hat, sind wiederholt grundlos gelöscht worden, so auch ein Video, in dem er den Brief einer Mutter verlesen hat, deren Tochter aus Verzweiflung über ihre soziale Isolation infolge der Corona-Maßnahmen einen Suizidversuch unternommen hatte.

Wir müssen diese Maßnahmen eben nur lange genug aufrechterhalten, und wir haben der Entwicklung und der Gesundheit aller Kinder nachhaltig Schaden zugefügt? Wer will das eigentlich? Und wer kann sagen, dass er von diesen Folgen nichts weiß oder sie nicht will, wenn er solche restriktiven Maßnahmen wie Näherungsverbote außerhalb der Familie und die Schließung aller Sportvereine beschließt?

Diese beharrliche Weigerung, über diese wichtigen Fragen einen öffentlichen Diskurs zu ermöglichen, wird auf beeindruckende Weise von den zwangsgebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien mitgetragen.

Wusste der erkennende Senat beispielsweise, dass es mittlerweile schon mehr als 120 namhafte Experten gibt, die im Grunde gegen alle Aspekte der staatlichen Maßnahmen zur (angeblichen) Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus zahlreiche erhebliche Einwendungen vorgetragen haben?

Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:

Liste mit mehr als 120 Experten, die massive Kritik an den Maßnahmen üben, die angeblich der Eindämmung des Virus Sars-Cov2 dienen sollen, in der Anlage K 3

Diese Liste ist im Web abrufbar unter dem Link:

https://www.rubikon.news/artikel/120-expertenstimmen-zu-corona

Nachfolgend eine kleine Auswahl aus diesen 120 Expertenmeinungen zu Corona, darunter auch etliche Aussagen von hochrangigen Medizinern und Virologen. Diese Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

„Er untersucht mit seinem Team in Hamburg die Corona-Opfer: Nun hat der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel an Kanzlerin Angela Merkel appelliert, Deutschland langsam wieder aufzumachen. ‚Jetzt ist der richtige Zeitpunkt‘, sagt Püschel dem ‚Hamburger Abendblatt‘. Er fügte hinzu: ‚Die Zeit der Virologen ist vorbei. Wir sollten jetzt andere fragen, was in der Coronakrise das Richtige ist, etwa die Intensivmediziner.‘ Nach seinen Erkenntnissen ist Covid-19 ‚eine vergleichsweise harmlose Viruserkrankung‘. Die Deutschen müssten lernen, damit zu leben, und zwar ohne Quarantäne. Die von ihm untersuchten Todesopfer hätten alle so schwere Vorerkrankungen gehabt, dass sie, ‚auch wenn das hart klingt, alle im Verlauf dieses Jahres gestorben wären‘, sagte Püschel.“

Professor Dr. Klaus Püschel ist Rechtsmediziner und Chef der Hamburger Rechtsmedizin.

 „Persönlich würde ich sagen, dass der beste Ratschlag ist, weniger Zeit mit dem Anschauen von Fernsehnachrichten zu verbringen, die sensationell und nicht sehr gut sind. Ich persönlich halte diesen Covid-Ausbruch für eine schlimme Winter­grippe­epidemie. In diesem Fall hatten wir im letzten Jahr 8000 Todesfälle in den Risikogruppen, d.h. über 65% Menschen mit Herzkrankheiten usw. Ich glaube nicht, dass der aktuelle Covid diese Zahl überschreiten wird. Wir leiden unter einer Medienepidemie!“

Professor Dr. John Oxford von der Queen Mary Universität London, Großbritannien, weltweit führender Virologe und Influenza-Spezialist.

„Ich empfinde, was im Moment läuft, ist das, was wir mehr oder weniger jeden Winter erleben. (…) Die Ansteckung ist hoch. Aber die Krankheit ist aus meiner Sicht nicht so schlimm wie die Influenza. (…) Ich bin der Ansicht, dass man eigentlich hier selektiv nur eine Sache anschaut und die mit einer gewissen Panik füllt. (…) Ich bin der Ansicht, dass wir solche Situationen schon mehrfach hatten und dass jetzt in Bezug auf die Maßnahmen der Bogen überspannt wird. (…) Wir brauchen Luft und Sonne, Luft verdünnt die Viren und Sonne mit UV Licht tötet sie. Aber bloß keine Ausgangssperre! Auf der Straße steckt man sich nicht an!

Professor Dr. Karin Mölling, international renommierte Virologin. Ehemalige Direktorin des Instituts für Medizinische Virologie in Zürich, Schweiz. Verdienstkreuz 1. Klasse der BRD.

„Covid-19. Scharfe Kritik an ARD und ZDF wegen Berichterstattung zum Coronavirus. (…) Dadurch inszeniere das Fernsehen zugleich Bedrohung und exekutive Macht – und betreibe ‚Systemjournalismus‘. (…) Die Chefredaktionen haben abgedankt‘, folgert Jarren. In der Berichterstattung fehlten ‚alle Unterscheidungen, die zu treffen und nach denen zu fragen wäre: Wer hat welche Expertise? Wer tritt in welcher Rolle auf?‘ Gesendet würden zudem größtenteils einzelne Statements, eine echte Debatte zwischen Expertinnen und Experten entstehe nicht, schreibt der Medienwissenschaftler.

Professor Dr. Otfried Jarren, Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich, Präsident der Eidgenössischen Medienkommission in der Schweiz.

„Zunächst: Mit der Verdreifachung der Tests ergab sich auch etwas mehr als eine Verdreifachung der positiv Getesteten. Diese Verdreifachung wurde den Bürgerinnen und Bürgern als Verdreifachung der Infizierten vorgeführt. (…) Weitreichende Entscheidungen bedürfen gesicherter Grundlagen. Genau das ist bisher vernachlässigt worden. Die wiederholte Gleichsetzung der Zahl positiv Getesteter mit der Zahl der Infizierten vernebelt den Blick, die Zählweise bei Corona-Toten ebenfalls. (…) Der Maßstab der Regierung, ab wann eine Abschwächung der Maßnahmen geboten ist, basiert auf einer Scheinzahl von Infizierten, die aber nichts mit der Realität gemein hat.“

Professor Dr. Gerd Bosbach, Professor für Statistik, Mathematik und empirische Wirtschafts- und Sozialforschung und Mit-Autor des bekannten Buches „Lügen mit Zahlen“.

 „‚Wer rechnen kann und ein Zahlenverständnis hat, ist dem Schwindel der Statistik nicht wehrlos ausgesetzt. Das erweist sich gerade in der Corona-Krise als nützlich.‘ Meyerhöfer sieht ‚auch eine Krise der mathematischen Bildung‘. ‚Wir sehen rasant steigende Infizierten-Zahlen, und diese Kurve ängstigt uns.‘ (…) ‚Es sind Zahlen, die Kontaktsperren und Geschäftsschließungen legitimieren‘ (…) Meyerhöfer verweist auf den statistischen Umgang mit den Verstorbenen: ‚In der statistischen Praxis wird ein Mensch, der mit Corona stirbt, als ein an Corona Gestorbener gezählt. Ob er an Corona gestorben ist, geht daraus nicht hervor.’“

Professor Dr. Wolfram Meyerhöfer, Professor für Mathematik-Didaktik.

„Die Zahl der gemeldeten Infektionen hat nur eine geringe Aussagekraft, da kein populationsbezogener Ansatz gewählt wurde, die Messung auf einen zurückliegenden Zeitpunkt verweist und eine hohe Rate nicht getesteter (v.a. asymptomatischer) Infizierter anzunehmen ist. (…) Die allgemeinen Präventionsmaßnahmen (z.B. social distancing) sind theoretisch schlecht abgesichert, ihre Wirksamkeit ist beschränkt und zudem paradox (je wirksamer, desto größer ist die Gefahr einer ‚zweiten Welle‘) und sie sind hinsichtlich ihrer Kollateralschäden nicht effizient.“

Prof. Dr. Matthias Schrappe, Hedwig François-Kettner, Dr. Matthias Gruhl, Franz Knieps, Prof. Dr. Holger Pfaff, Prof. Dr. Gerd Glaeske, Thesenpapier zur Pandemie durch SARS-CoV-2/Covid-19.

 „Sowohl in China als auch in Südkorea begann die soziale Distanzierung also erst lange, nachdem die Zahl der Infektionen bereits rückläufig war, und sie hat sich daher nur sehr wenig auf die Epidemie ausgewirkt. Das bedeutet, dass man dort bereits Herdenimmunität erreicht hatte, oder man stand kurz davor, die Herdenimmunität zu erreichen. Sie stand unmittelbar bevor. Aber durch die Anordnung der sozialen Distanzierung verhinderten sie, dass es tatsächlich zum Endpunkt kam, weshalb wir auch einige Wochen nach dem Höhepunkt noch immer neue Fälle in Südkorea sehen.“

Professor Dr. Knut Wittkowski aus New York, USA.

„Nach langer Bedenkzeit wende ich mich an die verbliebenen Vernunftbegabten. Und ich möchte mir trotz möglicher Anfeindungen, Shit Storms oder Stigmatisierung das Recht nicht nehmen lassen, Kommentare von Journalisten, sogenannten Experten sowie Entscheidungen politischer Verantwortungsträger kritisch zu hinterfragen. (…) Prozentsatz von schweren Fällen und Todesraten um den Faktor 10 überschätzt. (…) Wer das aktuelle Vorgehen fälschlicherweise als angemessen bewertet, müsste dies anlässlich der jährlichen Influenza-Daten bei uns wohl jedes Jahr in der Influenza-Saison mit gleicher Konsequenz aufs Neue erfordern müssen.“

Professor Dr. Dr. Martin Haditsch, Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektions­epidemiologie, Österreich.

„‚Die Versorgungsqualität geht gerade in den Keller‘, sagt der Vorsitzende der Stiftung Deutsche Depressionshilfe Professor Ulrich Hegerl. ‚Das könnte Leben kosten. Die Zahl der Suizide könnte steigen.‘ Depressionen seien jährlich die Ursache für die meisten Suizide. (…) Die Deutsche Depressionshilfe empfiehlt Betroffenen, in Zeiten häuslicher Quarantäne aktiv zu bleiben und einen Tagesrhythmus zu pflegen. Schlafzeiten sollten nicht verlängert werden, weil zu viel Schlaf eine Depressionsschwere erhöhen kann.“

Professor Dr. Ulrich Hegerl, Universitätsklinikum Frankfurt, Vorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

„Früher nannte man die Lungenentzündung am Ende des Lebens den Freund des alten Menschen. Und jetzt geht man her, diagnostiziert die Corona-Infektion und macht daraus einen Intensivfall und kann die Patienten natürlich trotzdem nicht retten. Die sind einfach zu schwer krank.“

Dr. Matthias Thöns, Facharzt für Anästhesiologie Notfall-, Schmerz- und Palliativmedizin.

„In meinem ersten Video zu COVID-19 schlug ich vor (…), dass die Todesrate bei etwa 0,7% liegen sollte. Heute wurde mir das Gegenteil bewiesen. Die Zahl der Todesfälle liegt tatsächlich bei einem Zehntel davon. Hier ist die ungeschminkte Wahrheit: COVID-19 ist nicht viel schlimmer als eine schlimme Grippe.“

Professor Sam Vaknin, Israel.

Die Furcht vor Covid-19 basiert auf seiner hohen geschätzten Todesrate – laut Weltgesundheitsorganisation und anderen Organisationen sind 2 bis 4% der Menschen mit bestätigtem Covid-19 gestorben. (…) Wir glauben, dass diese Schätzung zutiefst fehlerhaft ist. (…) Wenn die Zahl der tatsächlichen Infektionen viel größer ist als die Zahl der Fälle – um Größenordnungen größer – dann ist auch die tatsächliche Sterblichkeitsrate viel niedriger. Das ist nicht nur plausibel, sondern nach dem, was wir bisher wissen, auch wahrscheinlich.

Professor Dr. Eran Bendavid und Professor Dr. Jay Bhattacharya sind Medizin-Professoren an der Stanford-Universität, USA.

„In der Infektiologie wird zwischen Infektion und Erkrankung unterschieden. Es sollten also nur Patienten mit Symptomen – wie in diesem Fall Fieber oder Husten – als Neuerkrankungen in die Statistik eingehen. Mit anderen Worten: Eine Neuinfektion, festgestellt durch einen Labortest, bedeutet nicht zwangsläufig, dass wir es mit einem neu erkrankten Patienten zu tun haben, der ein Krankenhausbett benötigen wird. (…) Drakonische Maßnahmen, die die Grundrechte der Menschen auf so umfassende Weise einschränken, dürfen doch nur verhängt werden, wenn es gesicherte Hinweise dafür gibt, dass ein neues Virus überaus gefährlich ist. (…) Gab es je einen solchen wissenschaftlich begründeten Hinweis für COVID-19? Aus meiner Sicht lautet die einfache Antwort: Nein.“

Professor Dr. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiolgie, ehemaliger Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Mainz.

„In Heinsberg etwa ist ein 78 Jahre alter Mann mit Vorerkrankungen an Herzversagen gestorben, und das ohne eine Lungenbeteiligung durch Sars-2. Da er infiziert war, taucht er natürlich in der Covid-19-Statistik auf. Die Frage ist aber, ob er nicht sowieso gestorben wäre, auch ohne Sars-2. In Deutschland sterben jeden Tag rund 2500 Menschen, bei bisher zwölf Toten gibt es in den vergangenen knapp drei Wochen eine Verbindung zu Sars-2. Natürlich werden noch Menschen sterben, aber ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und sage: Es könnte durchaus sein, dass wir im Jahr 2020 zusammengerechnet nicht mehr Todesfälle haben werden als in jedem anderen Jahr.“

Professor Dr. Hendrick Streeck, Professor für Virologie und Direktor des Instituts für Virologie und HIV-Forschung an der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn.

„Diese schwerwiegenden gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen [Anmerkung: Interviewfrage nach Kontaktsperren und Ausgangsbeschränkungen] müssen wir so kurz und so niedrig intensiv wie möglich halten, denn sie könnten möglicherweise mehr Krankheits- und Todesfälle erzeugen als das Coronavirus selbst. (…) Wir wissen, dass zum Beispiel Arbeitslosigkeit Krankheit und sogar erhöhte Sterblichkeit erzeugt. Sie kann Menschen auch in den Suizid treiben. Einschränkung der Bewegungsfreiheit hat vermutlich auch weitere negative Auswirkung auf die Gesundheit der Bevölkerung.“

Professor Dr. Gérard Krause,  Leiter des Bereich Epidemiologie am Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung.

„Das ist nicht der Eindruck, den ich aus Gesprächen mit meinen Kollegen in Deutschland habe. Wir sind uns einig, etwa darin, dass es zu diesem Zeitpunkt sinnlos ist, die Grenzen zu schließen. Wir sind uns auch einig darin, dass es nötig ist, soziale Kontakte zu minimieren. Wir sind uns aber auch darin einig, dass es sehr schwer abzusehen ist, was passiert, wenn man Schulen schließt. Viele Dinge passieren, wenn man das macht: Die Kinder sind davon betroffen, die Gesellschaft, besonders die Eltern. (…) Das bedeutet, dass der Effekt dieser Maßnahme auf die öffentliche Gesundheit viel schlimmer sein wird als die Ausbreitung des Viruses in einer Schule.“

Dr. Anders Tegnell, Leiter der schwedischen Gesundheitsbehörde.

 „Totale algorithmische Bevölkerungskontrolle. Wer in Wuhan keinen grünen Button auf seinem Überwachungs-Smartphone vorweisen kann, der signalisiert, dass man wahrscheinlich nicht infiziert ist, der kann sich höchstens zu Fuß bewegen und darf Restaurants und ähnliches nicht betreten. In Südkorea werden Aufnahmen von Überwachungskameras, Kreditkartendaten und GPS-Daten ausgewertet, um potentielle Virusträger zu identifizieren und zu verfolgen. Covid-19 ist wie ein Himmelsgeschenk für die Pläne des Weltwirtschaftsforums. (…) Und dank Covid-19 finden sehr viele Menschen diese totalitären Möglichkeiten jetzt sogar erstrebenswert.“

Dr. Norbert Häring, Journalist und Wirtschaftswissenschaftler.

„Schließlich ist die Anwendung der nicht-invasiven Beatmung bei Patienten mit COVID-19 auf der Intensivstation umstritten. In Anbetracht der oben genannten Faktoren werden Kliniker bei kritisch kranken Patienten mit ARDS aufgrund von COVID-19 möglicherweise nicht auf nicht-invasive Beatmung zurückgreifen, bis weitere Daten aus der COVID-19-Epidemie vorliegen.“

Professor Dr. Silvio A. Ñamendys-Silva, Intensivmediziner, Mexiko.

„Das Robert Koch Institut ändert seine Zählweise, dadurch werden die Daten immer unsauberer. Es wird immer schwieriger, eine objektive Zusammenfassung zu erstellen. Immer mehr beängstigendere Bilder und Berichte stürmen auf uns ein, ohne, dass sich an den Zahlen erkennbar etwas ändert.“

Dr. Bodo Schiffmann, Mediziner.

„Coronaviren sind uns bekannt aus der Vergangenheit (…) Die Daten aber sprechen dafür, dass diese Erkrankung weniger gefährlich ist als Influenza. (Bei) Influenza können wir uns doch noch alle gut daran erinnern, wie es 2017 zu einer schweren Ausbruchsituation kam. Letztendlich mit 27000 Toten in Deutschland und diese 27000 Tote, die scheinen Manche verdrängt zu haben. (…) Es kann nicht sein, dass wir uns nur noch um Corona kümmern und dass irgendwo die Gefahr besteht, dass irgendwelche anderen Keimausbrüche zum Beispiel resultieren.“

Professor Dr. Jochen A. Werner, Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender der Universitätsmedizin Essen.

„Angesichts der bekannten Tatsache, dass bei jeder ‚Grippe-Welle‘ auch immer 7-15% der akuten Atemwegserkrankungen (ARE) auf das Konto von Coronaviren gehen, liegen die jetzt laufend addierten Fallzahlen immer noch völlig im Normbereich. Es sterben bei den allwinterlichen Infektionswellen auch immer etwa einer von je tausend Erkrankten. Durch selektive Anwendung von Nachweisverfahren – zum Beispiel nur in Kliniken und medizinischen Ambulanzen – lässt sich diese Rate natürlich leicht in beängstigende Höhe treiben, denn jenen, die dort Hilfe brauchen, geht es meistens schlechter als jenen, die sich zu Hause auskurieren.“

Dr. Wolfgang Wodarg, Internist, Lungenarzt, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2009.

„Ist unser Kampf gegen den Coronavirus schlimmer als die Krankheit? (…) Mögliche Anwendung eines ‚Herdenimmunitäts‘-Ansatzes (…) Die Daten aus Südkorea (…) zeigen, dass 99 Prozent der aktiven Fälle in der generellen Population ‚mild‘ sind und keine spezifische medizinische Behandlung brauchen. (…) Die Todesfälle sind vor allem bei älteren Menschen, bei Menschen mit schweren chronischen Krankheiten wie Diabetes und Herzkrankheiten sowie bei Menschen in beiden Gruppen zu finden. Dies gilt nicht für infektiöse Geißeln wie die Grippe. Die Grippe trifft ältere und chronisch kranke Menschen ebenfalls hart, aber sie tötet auch Kinder.“ 

Dr. David Katz, Universität Yale, USA, Gründungsdirektor des Yale University Prevention Research Center.

„Es ist in der Regel so, dass die Menschen ihre Freiheit bereitwillig aufgeben, wenn sie sich gegen eine äußere Bedrohung schützen wollen. Und die Bedrohung ist in der Regel eine echte Bedrohung, die aber meist übertrieben ist. Ich fürchte, das ist es, was wir jetzt sehen. (…) Und jeder, der die Geschichte studiert hat, wird hier die klassischen Symptome einer kollektiven Hysterie erkennen. Hysterie ist ansteckend (…) ob die Kur vielleicht schlimmer ist als die Krankheit.“

Jonathan Sumption, ehemaliger Richter des britischen Supreme Court.

„Daraus lässt sich ableiten, dass die Letalitätsrate von COVID 19 deutlich unter 1% liegt: Dieser Befund wurde auch in eine Studie des Kollegen Anthony Fauci vom US National Institute of Allergy and Infectious Diseases aufgenommen, die auf einem Bericht basiert, der sich auf 1099 im Labor bestätigte COVID-19-Patienten aus 552 chinesischen Krankenhäusern konzentriert. Dies lässt vermuten, dass die klinischen Gesamtfolgen von COVD-19 letztlich ähnlich sein könnten wie die schwere saisonale Grippe, die eine Letalität von etwa 0,1% aufweist, oder eine pandemische Grippe wie die von 1957 oder 1968, und nicht wie die von SARS oder MERS, die durch eine Letalität von 10% bzw. 36% gekennzeichnet sind und die, unglaublich zu sagen, keine Panikmache in unserem Land hervorgerufen haben.“

Professor Dr. Giulio Tarro, Virologe, Italien.

 „Dieses Beweisfiasko schafft eine enorme Unsicherheit über das Risiko, an Covid-19 zu sterben. Gemeldete Todesfälle, wie die offizielle Rate von 3,4% der Weltgesundheitsorganisation, sind entsetzlich – und bedeutungslos. Patienten, die auf SARS-CoV-2 getestet wurden, sind unverhältnismäßig viele mit schweren Symptomen und schlechten Ergebnissen. Da die meisten Gesundheitssysteme nur über begrenzte Testkapazitäten verfügen, könnte sich die Selektionsverzerrung in naher Zukunft sogar noch verstärken. (…) Eine bevölkerungsweite Todesfallrate von 0,05% ist niedriger als die der saisonalen Grippe. Wenn dies die tatsächliche Rate ist, kann die Abriegelung der Welt mit potenziell enormen sozialen und finanziellen Folgen völlig irrational sein.“

Professor Dr. John Ioannidis, Stanford-University, USA.

„Corona: Eine Massenpanik-Epidemie. (…) Die WHO schätzt, dass eine Grippesaison etwa 500.000 Menschen tötet, d.h. etwa 50 Mal mehr als diejenigen, die bisher während der mehr als dreimonatigen Coronavirus-Epidemie gestorben sind. (…) Während der Influenzapandemie 2009 wurden keine solch drakonischen Maßnahmen ergriffen, und sie können natürlich nicht jeden Winter, der das ganze Jahr über andauert, angewandt werden, da es irgendwo immer Winter ist. Wir können nicht die ganze Welt dauerhaft abschalten.“

Professor Dr. Peter C. Gøtzsche, Medizinforscher und Professor an der Universität Kopenhagen.

„Die Medien schüren zum Coronavirus die Angst (…) Wir haben jeden Winter eine Virus-Epidemie mit Tausenden von Todesfällen und mit Millionen Infizierten auch in Deutschland. Und immer haben Coronaviren ihren Anteil daran. (…) Wer nur wegen eines positiven Coronavirus-PCR-Tests Quarantänemaßnahmen ausgesetzt wird und finanzielle Schäden erleidet, hat unter Umständen nach Paragraph 56 des Infektionsschutzgesetzes Anspruch auf Entschädigung. Aber auch gegen einen unsinnigen Freiheitsentzug sollte man sich zur Wehr setzen.“

Dr. Wolfgang Wodarg, Internist, Lungenarzt, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin. Mitglied des Deutschen Bundestages von 1994 bis 2009.

 „Am Jahresende werden aber alle Staaten mit Wohlstand unrettbar verschuldet, alle Menschen mit materiellem Wohlstand enteignet, die mittelständische Wirtschaft dezimiert, die großen Banken dank ihrer Kredite für Staaten saniert, der sogenannte Gesundheitssektor noch aufgeblasener und Big Pharma noch reicher geworden sein. (…) Jeder wird vor jedem in Ansteckungsangst leben und sozial isoliert arbeitslos oder im ‚Home Office‘ mit Online-Bestellungen dahinvegetieren. Alles über dem nackten Existenzminimum werden die Überlebenden benötigen, um das Schutzgeld für Banken und Big Pharma aufzubringen.“

Dr. Gerd Reuther, Mediziner.

„Die Zahlen zu den jungen Coronavirus-Erkrankten sind irreführend (…) Vernazza fordert deshalb, alle teilweise überstürzt getroffenen Entscheidungen in den letzten Wochen nun zu reflektieren. Wenn fast 90 Prozent der Infektionen unbemerkt bleiben, mache es keinen Sinn alle Leute zu testen. (…) Aufgrund der neuen Erkenntnisse zeige sich, dass viele der Maßnahmen vielleicht sogar kontraproduktiv seien. Vor allem die Schulen zu schließen, hält er für falsch wie auch eine Ausgangssperre im epidemiologischen Sinn nicht das Richtige wäre.“

Professor Dr. Pietro Vernazza, Infektiologe, Kantonsspital St.Gallen (Schweiz).

„Während der Coronavirus in aller Munde ist, hört man von der Grippewelle derzeit allerdings wenig. Dabei sind Ansteckungsgefahr und Sterblichkeit bei Influenzaviren nach Experten-Einschätzung etwa gleich hoch wie beim Coronavirus. ‚Corona ist auf keinen Fall gefährlicher als Influenza‘, sagt Chefarzt Clemens Wendtner von der Schwabinger Klinik für Infektiologie, wo sieben der dreizehn Corona-Infizierten in Deutschland in Behandlung sind. ‚Wir gehen davon aus, dass die Sterblichkeit deutlich unter einem Prozent liegt, eher sogar im Promillebereich‘, erklärt Wendtner. Das sei eine ähnliche Größe wie bei der Influenza.“

Professor Dr. Clemens Wendtner, Chefarzt der Schwabinger Klinik für Infektiologie.

 „Sie können die Ansteckung nicht verhindern. Die Asymptomatischen sind ja genauso Virenverbreiter wie die Symptomatischen. (…) Die Symtomatischen sind eigentlich weniger ansteckend wie die Asymptomatischen, die noch in der Inkubationszeit sind. (…) Es ist völlig aussichtslos gegen eine virale Durchseuchung schützen zu wollen. Deswegen sind die Maßnahmen, die im Moment getroffen werden, völlig abwegig.“

Dr. Claus Köhnlein, Internist.

„Wir könnten eine einfache Schätzung des IFR als 0,36% vornehmen, basierend auf der Halbierung der untersten Grenze des CFR-Vorhersageintervalls. Die beträchtliche Unsicherheit darüber, wie viele Menschen an der Krankheit leiden, der Anteil der asymptomatischen Patienten (und die Demographie der Betroffenen) bedeutet jedoch, dass dieser IFR wahrscheinlich eine Überschätzung darstellt. (…) In Island, wo die meisten Tests pro Kopf durchgeführt wurden, liegt der IFR irgendwo zwischen 0,01% und 0,19%. Unter Berücksichtigung der historischen Erfahrung, der Tendenzen in den Daten, der gestiegenen Anzahl von Infektionen in der größten Bevölkerungsgruppe und der potenziellen Auswirkungen einer Fehlklassifizierung von Todesfällen ergibt sich eine vermutete Schätzung für den COVID-19 IFR zwischen 0,1% und 0,36%.“

Dr. Jason Oke, Professor Dr. Carl Heneghan, Universität Oxford, Großbritannien.

„In jedem Land sterben mehr Menschen an der regulären Grippe als an dem Coronavirus. (…) Was hat die Schweinegrippe-Pandemie gestoppt und was stoppt Viren generell? Wer glaubt, dass die Regierung Viren beendet, liegt völlig falsch. Was passiert wirklich? Das Virus, das niemand stoppen kann, verbreitet sich in der Bevölkerung, und dann wird die Bevölkerung, nicht die Gefährdeten, dem Virus ausgesetzt, und gleichzeitig bildet der Körper Antikörper, um die Krankheit abzuschalten und zu verhindern. Zurzeit wird das Virus in Israel von sehr vielen Menschen verbreitet, die nicht wissen, dass sie es haben, und die Menschen werden dem Virus ausgesetzt und werden immun. Die Infektionskette wird unterbrochen, und auf diese Weise kommt das Virus zum Stillstand.

Professor Dr. Yoram Lass, ehemaliger Generaldirektor des israelischen Gesundheitsministeriums.

„D​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​i​​e​​ einzige ‚Basis‘ des völlig absurden im faktenfreien Vakuum schwebenden ‚Corona-Schwindels‘ sind die ‚5%-IPS-Patienten​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​l​​​ü​​​g​​​e​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​’​​​​​​​ – jeder Primarschüler weiß, dass das Verhältnis IPS-Patienten : Erkrankten (d.h. positiv Getesteten) von 1:20 aka 5% in der Realität um den Faktor 100 oder noch tiefer liegt, weil zwar jeder IPS-Patient getestet wird aber die wenigsten Erkrankten, ergo <0.05% beträgt, und die ‚Corona-Toten-Lüg​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​​e​​​‘ mit der jeder an was weiß ich auch immer Verstorbene (zufällige) Träger EINES (PCR extrem sensitiv) Corona-Virus als AN COVID-19 Verstorbener gilt. Dies ist in Italien und in Deutschland so, und weil ich auf meine Anfrage an das BAG nie eine Antwort erhalten habe, wohl auch bei uns und überall sonst.

Dr. Thomas Binder, Arzt, Schweiz.

„Die diversen Ausgangsbeschränkungen wurden soweit ersichtlich per Allgemeinverfügung unter Berufung auf  § 28 Infektionsschutzgesetz erlassen. Unter den wenigen Jurist*innen, die sich dazu öffentlich geäußert haben, scheint man sich – völlig zu Recht – mehrheitlich einig, dass diese allesamt rechtswidrig sind. Der § 28 IfSG ist bereits keine taugliche Rechtsgrundlage – mal ganz davon abgesehen, dass auch die Verhältnismäßigkeit einiger Beschränkungen sehr zweifelhaft ist. Daher hätte meines Erachtens eine Klage gegen die Allgemeinverfügungen – oder gegen entsprechende darauf basierte verhängte Strafen oder Bußgelder – gute Aussichten auf Erfolg.“

Dr. Jessica Hamed, Straf- und Verfassungsrechtlerin.

„Das Virus hat nach meiner Auffassung – und da habe ich eine große Übereinstimmung mit viele anderen Medizinern – in etwa die gleiche Gefährlichkeit wie Influenza. Wir sehen das an den Todesraten, die in etwa bei 0,3 bis 0,7 Prozent liegen. Das entspricht dem, was wir bei Influenza auch sehen. Der Verlauf ist ähnlich. Also es ist ein Erkrankung des Hals-Nasenbereiches bis hin zur Lunge. Das ist eine Infektion, die ähnlich verläuft wie Influenza und auch ähnlich ansteckend ist. (…) Masern sind deutlich gefährlicher.“

Professor Dr. Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe.

„Die Zahlen von 20 oder 50.000 Corona-Infizierten, die jeden Tag in verschiedenen Ländern genannt werden, sind völliger Unsinn. Nicht einmal 1 Prozent der Bevölkerung sind mit höchst fragwürdigen Tests untersucht worden. Über die anderen 99 Prozent wissen wir gar nichts. Bereits Anfang Februar wurde ein starker Anstieg von Grippesymptomen festgestellt. Wahrscheinlich waren das auch schon Coronafälle. Nur, es wurde nicht getestet. Die aktuellen Maßnahmen beruhen jedenfalls nicht auf Fakten, sondern sind eine irrationale Überreaktion.“

Dr. Gerd Reuter, Mediziner.

 „Es ist weder möglich eine signifikant erhöhte Letalität des Virus, noch ein pandemischen Verlauf nachzuweisen. Aus wissenschaftlichen Gründen ist es in meinen Augen zwingend erforderlich eine statistische Studie zu erstellen, um die wirkliche Gefährlichkeit der Situation zu prüfen. Politik und Ärzteschaft befinden sich bei der Coronakrise – nicht Pandemie da nicht nachgewiesen – im kompletten Blindflug. Dies kann und wird Menschenleben kosten.“

Dr. Richard Capek, Mediziner.

„Damit wird die Sterblichkeit an der Krankheit aber deutlich überschätzt, um wie viel ist aber unbekannt. Wir haben also ein Begriffswirrwarr, das sich letztlich damit erklärt, dass wir immer wieder von Infizierten anstatt von positiv Getesteten reden. Im Gedächtnis bleiben davon die hohen Zahlen, etwa die von der WHO genannte Mortalitätsrate von 3,4%. Und das erzeugt Angst. (…) dass wir dafür sorgen müssten, dass die Medien nicht über die Kraft von Bildern Emotionen erzeugen, die unser Urteil beeinflussen. Wenn man Bilder von Särgen und Sterbeabteilungen aus Italien gezeigt bekommt oder Bilder absolut leerer Regale, dann übersteigt deren Wirkungen auch genannte Fakten.“

Professor Dr. Gerd Bosbach, emeritierter Professor für Statistik, Mathematik und empirische Wirtschafts- und Sozialforschung und Mit-Autor des bekannten Buches „Lügen mit Zahlen“.

„Ich habe eine wissenschaftliche Studie über Chloroquin und Viren durchgeführt, die vor dreizehn Jahren veröffentlicht wurde. Seitdem haben vier weitere Studien anderer Autoren gezeigt, dass das Coronavirus auf Chloroquin reagiert. Nichts davon ist neu. Dass die Gruppe von Entscheidungsträgern nicht einmal über die neueste Wissenschaft Bescheid weiß, verschlägt mir den Atem. Wir wussten über die mögliche Wirkung von Chloroquin auf kultivierte Virusproben Bescheid. Es war bekannt, dass es ein wirksames Antivirenmittel ist.“

Professor Dr. Didier Raoult ist Experte für Infektionskrankheiten und leitet ein Krankenhaus in Marseille, Frankreich.

„[Frage: Frau Professorin Edenharter, sind die derzeit verhängten Kontaktverbote und Ausgangsbeschränkungen überhaupt vom Grundgesetz und den geltenden Gesetzen gedeckt?]

Ein klares Nein. Es fehlt zu allererst an einer tauglichen Rechtsgrundlage. Außerdem sind zumindest in einigen Bundesländern Regelungen beschlossen worden, die die Freiheitsrechte bestimmter Personengruppen unverhältnismäßig stark einschränken.“

Professor Dr. Andrea Edenharter, Rechtsprofessorin.

„[Zitiert einen Kollegen] In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass sich das RKI aus Gründen des Infektionsschutzes gegen Obduktionen auspricht! (…) Bisher war es für Pathologen selbstverständlich, mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen auch bei infektiösen Erkrankungen wie HIV/AIDS, Hepatitis, Tuberkulose, PRION-Erkrankungen usw. zu obduzieren. Hat man Angst, davor, die wahren Todesursachen der positiv getesteten Verstorbenen zu erfahren? Könnte es sein, dass die Zahlen der Corona-Toten dann dahin schmelzen würden wie Schnee in der Frühlingssonne? Minimale bzw. begrenzte Autopsien, wie sie das RKI empfiehlt, sind übrigens immer problematisch, weil man in der Regel nur das findet, was man sucht, wesentliche unerwartete Befunde aber oft unentdeckt bleiben.

Dr. Bodo Schiffmann, Arzt.

„Wenn ein Virus nicht selbst tötet oder allein tötet, sondern nur im Verbund mit anderen Krankheiten, dann darf man dem Virus nicht die Schuld allein in die Schuhe schieben. Dass dieses passiert bei COVID-19 ist nicht nur falsch, sondern gefährlich irreführend. Weil dadurch vergisst man, dass viele andere Faktoren – lokale Faktoren – mit eine entscheidende Rolle spielen können. (…) Ich kann nur sagen: Diese Maßnahmen sind selbstzerstörerisch und dass, wenn die Gesellschaft die akzeptiert und durchführt, gleich dieses einem kollektiven Selbstmord.“

Professor Dr. Sucharit Bhakdi, Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiolgie, ehemaliger Leiter des Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene der Universität Mainz.

„Ein Journalismus, der öffentliche Verlautbarungen nur noch unkritisch nachplappert, ist am Ende. (…) Zeitunglesen geht im Moment schnell. Zwei Minuten, wie in der DDR. Einmal blättern und man weiß, dass sich die Regierungsmeinung nicht geändert hat und die Medienlogik auch nicht. Eigentlich habe ich dazu schon alles gesagt. Ich habe letzte Woche geschrieben, wie sich Journalismus und Politik gegenseitig hochgeschaukelt haben am Imperativ der Aufmerksamkeit und dadurch eine Realität geschaffen wurde, die man jetzt nicht einmal mehr zu dritt auf der Straße erörtern kann. Das ist der Tod von Öffentlichkeit, die online nicht wiederbelebt werden kann.“

Professor Dr. Michael Meyen, Professor für Kommunikationswissenschaft an der LMU München.

 „Die Massenpsychologie lehrt uns spätestens seit Le Bon, dass sich Menschen vor allem in Krisenzeiten, unter dem Eindruck einer Bedrohung, zu einer uniformen Masse zusammenschließen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bedrohung objektiv vorhanden ist, oder nur als solche wahrgenommen wird, vielleicht auch nur konstruiert ist. Besonders gut funktioniert dieser ungemein starke massenpsychologische Mechanismus mit einer Bedrohung, die als unbekannt, also neu wahrgenommen wird. Etwa ein Virus wie das Coronavirus.“

Harald Haas, Psychologe, Politologe.

„Wie funktioniert die Diskreditierung und Desinformation? (…) Strategie 1: Die betroffenen Personen werden in abschätziger Weise vorgestellt (…) 2: Es werden Wörter um das Begriffsfeld ‚Lügen‘ verwendet (…) 3: Argumente werden nicht konkret genannt, sondern nur angedeutet und bewertet (…) 4: In der angeblichen Widerrede werden nur Blickwinkel oder sogar Bestätigungen gebracht (…) 5: Widersprüchliche oder seltsame Aussagen der Mainstream-Meinung bleiben unbeleuchtet (…) 6: Es werden Argumente pro Regierungslinie gebracht, die – wörtlich – nichtssagend sind (…) 7: Aussagen der betroffenen Person werden falsch oder gar nicht wiedergegeben (…) Wohl aber sehe ich als Sprachwissenschaftler, dass es Filter und Diskursmuster von Journalisten wie Lobbyisten gibt, die für die Diskussion wenig hilfreich sind, denn sie verdecken den Blick auf Argumente.“

Professor Dr. Joachim Grzega, Sprachwissenschaftler.

„Bislang vermieden es das Robert Koch-Institut und die Bundesregierung, die Anzahl der wöchentlich in Deutschland durchgeführten Corona-Tests zu erheben und zu veröffentlichen. Stattdessen wurden mit aus dem Zusammenhang gerissenen Fallzahlen Angst und Panik geschürt. Amtliche Daten belegen nun erstmals, dass die rasante Zunahme der Fallzahlen im Wesentlichen aus einer Zunahme der Anzahl der Tests resultiert.“

Paul Schreyer, Investigativjournalist.

„Die tatsächliche Zahl der Coronavirus-Positiven ‚kann nur nach einer ernsthaften epidemiologischen Studie angegeben werden‘, mahnt Gismondo. Sie warnt: ‚Die einzigen verlässlichen Zahlen sind heute die von Patienten, die in der Sub-Intensiv- und Intensivstation stationär behandelt werden, und die von Todesfällen‘. Folglich stellt die Virologin klar: ‚Heute können wir nur noch über den Prozentsatz der Todesfälle unter den hospitalisierten Patienten sprechen. Alle anderen Zahlen sind falsch‘ und als solche ‚verzerren sie auch den Eindruck der Menschen‘. Es hat auch gefährliche Auswirkungen ‚auf die Psyche‘. Wir geben Zahlen an – so Gismondo abschließend -, die den Trend der getroffenen Maßnahmen verändern und das Verhalten der Bürger beeinflussen können“

Professor Dr. Maria Rita Gismondo, Mikrobiologin, Mailand, Italien.

„Bedenken Sie die Auswirkungen der Schließung von Büros, Schulen, Verkehrssystemen, Restaurants, Hotels, Geschäften, Theatern, Konzerthallen, Sportveranstaltungen und anderen Veranstaltungsorten auf unbestimmte Zeit und der damit verbundenen Arbeitslosigkeit und Arbeitslosigkeit aller ihrer Mitarbeiter. Das wahrscheinliche Ergebnis wäre nicht nur eine Depression, sondern ein vollständiger wirtschaftlicher Zusammenbruch mit unzähligen dauerhaft verlorenen Arbeitsplätzen, lange bevor ein Impfstoff fertig ist oder die natürliche Immunität einsetzt. (…) Personen mit höherem Risiko raten, sich durch körperliche Distanz zu schützen und unsere Gesundheitsfürsorgekapazitäten so aggressiv wie möglich zu steigern. Mit diesem Kampfplan könnten wir allmählich Immunität aufbauen, ohne die finanzielle Struktur, auf der unser Leben basiert, zu zerstören.“

Professor Michael T. Osterholm, Director des Center for Infectious Disease Research and Policy an der University of Minnesota.

Ich bin kein Freund des Lockdown. Wer so etwas verhängt, muss auch sagen, wann und wie er es wieder aufhebt. Da wir ja davon ausgehen müssen, dass uns das Virus noch lange begleiten wird, frage ich mich, wann wir zur Normalität zurückkehren? Man kann doch nicht Schulen und Kitas bis Jahresende geschlossen halten. Denn so lange wird es mindestens dauern, bis wir über einen Impfstoff verfügen. Italien hat einen Lockdown verhängt und hat einen gegenteiligen Effekt erzielt. Die waren ganz schnell an ihren Kapazitätsgrenzen, haben aber die Virusausbreitung innerhalb des Lockdowns überhaupt nicht verlangsamt. Ein Lockdown ist eine politische Verzweiflungsmaßnahme, weil man mit Zwangsmaßnahmen meint, weiter zu kommen, als man mit der Erzeugung von Vernunft käme.

Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery,  Präsident der Bundesärztekammer, Vorsitzender des Weltärztebundes.

Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich auf den Inhalt der vorgenannten Anlage K … verwiesen, womit dieser zum Gegenstand meines Vortrags gemacht werden soll.

Und das sind natürlich nur die Namen und die – hier zur Wahrung der Übersicht auf wenige Sätze reduzierten – Aussagen der Experten, die schon in dieser Liste erfasst werden konnten. Weltweit dürfte es längst sehr viel mehr Experten geben, deren Fachkompetenz beharrlich ignoriert wird oder die sich aus Furcht vor beruflichen und privaten Nachteilen nicht zu Wort melden, obschon sie fundierte Kritik formulieren könnten.

Es gibt aber Ausnahmen, wie das Beispiel Schweden und jetzt wohl auch USA zeigen, wo man z.B. über den alternativen Einsatz von Mitteln wie Chlordioxid zur Virusbekämpfung nachgedacht hat.

Wo also findet in den öffentlich-rechtlichen Medien aktuell ein kritischer Diskurs dazu statt, ob es für diese weitreichenden Eingriffe in die Freiheiten und Rechte unzähliger Menschen und in das gesamte Kultur- und Wirtschaftsleben überhaupt eine wissenschaftlich fundierte Rechtfertigung, geschweige denn eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt? Warum werden die kritischen Stimmen von renommierten Virologen / Mikrobiologen / Ärzten etc. nicht im Rahmen eines öffentlichen Diskurses gewürdigt?

Das gilt umso mehr, als mittlerweile allgemein bekannt sein dürfte, dass Schweden keinen totalen Lockdown praktiziert hat, die Zahlen dort aber nicht schlechter sind als in allen anderen Ländern, die einen Lockdown praktiziert haben.

Beweis/Mittel der Glaubhaftmachung:

YouTube-Video „Corona 26“ von und mit Dr. Bodo Schiffmann, für jedermann abrufbar unter https://www.youtube.com/watch?v=10d6-GdAYM4

Zeugnis des Herrn Dr. Bodo Schiffmann von der Schwindelambulanz Sinsheim, Alte Waibstadter Straße 2c, 74889 Sinsheim

Sind nicht alleine die schwedischen Zahlen schon Beweis genug, dass der gesamte Lockdown komplett absurd und verantwortungslos ist?

 

Es entsteht der Eindruck, als würde der Patient Deutschland stranguliert, weil man damit eine Blutung am kleinen Finger stoppen möchte.

 

Würden die zwangsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien und die Politiker, die im Kontext mit den staatlichen Corona-Maßnahmen in ihren Parlamenten faktisch auf keine wirksame Opposition mehr treffen (Warum ist das so?), diesen Experten und diesen Fakten Gehör schenken, dann wäre der ganze Corona-Spuk nach meiner felsenfesten Überzeugung schon längst vorbei, da sie in der Bevölkerung schlicht keine Akzeptanz mehr fänden.

 

Es ist jedenfalls bezeichnend, dass ein Kritiker wie Dr. Wodarg kürzlich in der Satiresendung „Die Anstalt“ gezielt lächerlich gemacht worden ist, siehe hierzu ausführlich:

https://kenfm.de/tagesdosis-26-3-2020-corona-krisenmassnahme-diskreditierung-ueber-die-oeffentlich-rechtlichen-medien/

Das bedeutet freilich nicht, dass solche Diskreditierungen – zumindest in den „alternativen“ Medien – nicht ohne Widerspruch bleiben würden, siehe u.a.

YouTube-Video „15 Erwischt! die große Corona LÜGE“, abrufbar unter

youtube.com/watch?v=98IM2N_HE3g

Es gibt mittlerweile unzählige Beispiele, die – wie das vorgenannte Video aus dem mailab-YouTube-Channel – eindrucksvoll demonstrieren, wie Menschen gezielt mit pseudowissenschaftlichen Darstellungen verwirrt werden.

Auf der anderen Seite werden vermeintliche „Experten“ wie Prof. Drosten, die ihr Versagen wiederholt unter Beweis gestellt haben, in den öffentlich-rechtlichen Medien von jeder – berechtigten bzw. dringend angezeigten – Kritik verschont.

Wer sich die folgenden YouTube-Videos angesehen hat, der kann sich vielleicht selbst die Frage beantworten, ob Prof. Christian Drosten wirklich glaubwürdig ist bzw. ob dessen „Arbeit“ nicht eher dem Profil eines pseudoreligiös agierenden Verkaufsagenten als dem Bild eines seriösen Wissenschaftlers entspricht:

Der Drostpreis der Nation“, abrufbar unter:

youtube.com/watch?v=m_S-56qILKM&feature=emb_logo

sowie – unter besonderer Berücksichtigung des Versagens von Prof. Drosten im Kontext der sog. „Schweinegrippe“ – das YouTube-Video „Schweinegrippejournalismus“, abrufbar unter:

youtube.com/watch?time_continue=1&v=3p2CCKGpONk&feature=emb_logo

Ergänzend zu den obigen Quellen verdienen auch folgende Quellen eine besondere Hervorhebung:

1.Web-Portal Swiss Propaganda Research, das allgemein als sehr gute alternative Informationsquelle gelobt wird.

Dort werden die aktuell wissenschaftlich verifizierbaren „Fakten zu Covid 19“  unter dem Link https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/, wie folgt zusammen gefasst, was zugleich eine sehr gute Komprimierung der oben zitierten Expertenmeinungen darstellt (Zitat):

Übersicht

  1. Laut den Daten der am besten untersuchten Länder wieSüdkoreaIslandDeutsch­land und Dänemark liegt die Letalität von Covid19 insgesamt im unteren Promille­bereich und damit bis zu zwanzigmal tiefer als von der WHO ursprünglich angenommen.
  2. Eine Studie inNature Medicine kommt selbst für die chinesische Stadt Wuhan zu einem ähnlichen Ergebnis. Die zunächst deutlich höheren Werte für Wuhan ergaben sich, weil sehr viele Personen mit milden oder keinen Symptomen nicht erfasst wurden.
  3. 50% bis 80% der testpositiven Personen bleibensymptomlos. Selbst unter den 70 bis 79 Jahre alten Personen bleiben rund 60% symptomlos, viele weitere zeigen nur milde Symptome.
  4. Das Medianalter der Verstorbenen liegt in den meisten Ländern (inklusiveItalien) bei über 80 Jahren und nur circa 1% der Verstorbenen hatten keine ernsthaften Vorerkrankungen. Das Sterbeprofil entspricht damit im Wesentlichen der normalen Sterblichkeit. Bis zu 60% aller Covid19-Todesfälle ereigneten sich bisher in besonders gefährdeten Pflegeheimen.
  5. Viele Medienberichte, wonach auch junge und gesunde Personen an Covid19 starben, haben sich als falsch herausgestellt. Viele dieser jungen Menschen starben entwedernicht an Covid19, oder sie waren bereits schwer vorerkrankt (z.B. an einer unerkannten Leukämie).
  6. Die normaletägliche Gesamtsterblichkeit liegt in den USA bei ca. 8000, in Deutschland bei ca. 2600, in Italien bei ca. 1800 und in der Schweiz bei ca. 200 Personen pro Tag. Die Grippemortalitätliegt in den USA bei bis zu 80,000, in Deutschland und Italien bei bis zu 25,000, und in der Schweiz bei bis zu 2500 Personen pro Winter.
  7. Stark erhöhte Sterblichkeiten wie in Norditalien können durch zusätzliche Risiko­faktoren wie sehr hoherLuftverschmutzung und Mikrobenbelastung sowie einem Kollaps der Alten- und Krankenpflege durch Massenpanik und Lockdown beeinflusst sein.
  8. In Ländern wie Italien und Spanien sowie teilweise Großbritannien und den USA haben  Grippewellen bereits bisher zu einer Überlastung der Krankenhäusergeführt. Derzeit müssen zudem bis zu 15% der Ärzte und Pfleger, auch ohne Symptome, in Quarantäne.
  9. Eine wichtige Unterscheidung betrifft die Frage, ob die Personenmit oder durch Coronaviren sterben. Autopsien zeigen, dass in vielen Fällen die Vorerkrankungen entscheidend sind, aber die offiziellen Zahlen reflektieren diesen Umstand zumeist nicht.
  10. Zur Beurteilung der Gefährlichkeit der Krankheit ist dahernicht die oft genannte Anzahl der testpositiven Personen und Verstorbenen entscheidend, sondern die Anzahl der tatsächlich und unerwartet an einer Lungenentzündung Erkrankten oder Verstorbenen.
  11. Die oft gezeigten Exponentialkurven mit „Coronafällen“ sindirreführend, da auch die Anzahl der Tests exponentiell zunimmt. In den meisten Ländern bleibt das Verhältnis von positiven Tests zu Tests insgesamt (sog. Positivenrate) konstant bei 5% bis 25% oder steigt nur langsam.
  12. Länderohne Ausgangssperren und Kontaktverbote, wie z.B. Japan, Südkorea und Schweden, haben bisher keinen negativeren Verlauf als andere Länder erlebt. Dies könnte die Wirksamkeit solcher sehr weitgehenden Maßnahmen infrage stellen.
  13. Laut Lungenfachärzten ist die invasive Beatmung (Intubation) von Covid19-Patienten häufigkontraproduktiv und schädigt die Lungen zusätzlich. Die invasive Beatmung bei Covid19 geschieht insbesondere aus Angst vor einer Verbreitung des Virus durch Aerosole.
  14. Entgegen ursprünglicher Vermutungen stellte die WHO Ende März jedoch fest, dass es bisherkeine Evidenz für eine Verbreitung des Virus durch Aerosole gibt. Auch ein deutscher Virologe fand in einer Pilotstudie keine Aerosol- und keine Schmierinfektionen.
  15. Viele Kliniken in Deutschland und der Schweiz sind bisher starkunterbelegt und mussten teilweise bereits Kurzarbeit  Zahlreiche Operationen und Therapien wurden von den Kliniken abgesagt, selbst Notfallpatienten bleiben aus Angst teilweise zuhause.
  16. Mehrere Medien wurden bereits dabeiertappt, wie sie die Situation in Kliniken zu dramatisieren versuchten, teilweise sogar mit manipulativen Bildern und Videos. Generell hinterfragen viele Medien selbst zweifelhafte offizielle Angaben und Daten nicht.
  17. Die international verwendeten Virentestkits sindfehleranfällig. Bereits frühere Studien haben gezeigt, dass auch normale Coronaviren ein falsches positives Resultat ergeben können. Der aktuell verwendete Virentest wurde aus Zeitdruck zudem nicht klinisch validiert.
  18. Zahlreiche international renommierteExperten aus den Bereichen Virologie, Immunologie und Epidemiologie halten die getroffenen Maßnahmen für kontraproduktiv und empfehlen eine rasche natürliche Immunisierung der Allgemeinbevölkerung und den Schutz von Risikogruppen.
  19. Die Anzahl an Menschen, die aufgrund der Maßnahmen an Arbeitslosigkeit, psychischenProblemen und häuslicher Gewalt leiden, ist in den USA und weltweit hochgeschnellt. Mehrere Experten gehen davon aus, dass die Maßnahmen mehr Leben fordern könnten als das Virus.
  20. NSA-Whistleblower Edward Snowdenwarnte, dass die Corona-Krise für den massiven und permanenten Ausbau weltweiter Überwachungs­instrumente genutzt wird. Der renommierte Virologe Pablo Goldschmidt sprach von einem „globalen Medienterror“ und „totalitären Maßnahmen“. Der britische Infektiologe John Oxford sprach von einer „Medien-Epidemie“. (Zitat Ende)

Mehrere namhafte Experten waren – wie schon gesagt – sehr bemüht, sich zumindest über Medien wie YouTube öffentliches Gehör verschaffen zu können, damit sich die Öffentlichkeit und vor allem auch verantwortlichen Politiker im Interesse einer sinn-  und maßvollen Gesundheitspolitik mit wichtigen Fragen dieser vermeintlichen Pandemie auseinandersetzen, so insbesondere:

1.

Prof. Dr. Sucharit Bhakdi:

Offener Brief an die Bundeskanzlerin mit 5 Fragen:

https://www.youtube.com/watch?v=LsExPrHCHbw&t=75s

Siehe auch:

https://www.youtube.com/watch?v=JBB9bA-gXL4&list=FLDGz7yub_QGTCOk40i_3viw&index=17&t=0s

 

2.

Dr. Wolfgang Wodarg

https://kenfm.de/loesung-des-corona-problems-panikmacher-isolieren/

https://www.wodarg.com

Zu Dr. Wodarg ist klarzustellen: Dass der als Regierungsberater eingesetzte Virologe Prof. Christian Drosten den ebenfalls renommierten Epidemiologen Dr. Wodarg widerlegt bzw. „zerlegt“ habe, so wie das durch Zeitschriften wie Focus und kürzlich auch durch die Satiresendung „die Anstalt“ suggeriert wird, lässt sich bei näherer Betrachtung der Aussagen Drostens, nicht bestätigen. Dr. Wodarg hat ausgeführt, dass der von Prof. Drosten entwickelte Teste nicht validiert und untauglich ist.

Zur Argumentation Drostens, die in sich selbst widersprüchlich erscheint, sei auf  eine Analyse von Bertram Burian verwiesen, auf die ich zur Wahrung der Übersichtlichkeit dieser Eingabe und zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen möchte https://www.rubikon.news/artikel/die-abkanzlerin;

Für den Umstand, dass dieser ehrenwerte Wissenschaftler auf diese schäbige Art und Weise diskreditiert werden kann, sind alle Vertreter der Politik und Medien verantwortlich, die sich – aus welchen Gründen auch immer – bislang der staatlichen Schutzpflicht zuwider beharrlich geweigert haben, sich auf den Diskurs einzulassen, zu dem Experten wie Dr. Wodarg ausdrücklich bereit waren und hoffentlich immer noch bereit sind.

Angesichts der Erfahrungen, die Dr. Wodarg gemacht hat, ist davon auszugehen, dass viele sachverständige Experten nunmehr aus Furcht um ihre berufliche Zukunft oder um ihr Familien- und Privatleben, davon abgesehen haben, sich den Erklärungen von Dr. Wodarg oder auch anderen Experten öffentlich anzuschließen. Ein solches Klima der Angst geschürt zu haben ist für jede Demokratie ein Offenbarungseid.

3.

Dr. Claus Köhnlein

Über mögliche Todesfolgen nach fragwürdiger Corona-Medikation in Krankenhäusern und die Unzuverlässigkeit des Corona-Tests, der ein PCR-Test ist, wo falsche Ergebnisse von ca. 50 % vorprogrammiert sind:

https://www.youtube.com/watch?v=f4oir54WV1k&t=323s

4.

Prof. Dr. Stefan Hockertz: Youtube

https://www.youtube.com/watch?v=wJ6psO3dp6U&feature=youtu.be

 

Weitere lesens- und sehenswerte Quellen:

12 Experts Questioning the Coronavirus Panic: https://off-guardian.org/2020/03/24/12-experts-questioning-the-coronavirus-panic/

 

Dr. Bodo Schiffmann über die fragwürdige Zählweise des Robert Koch Instituts und die Bedrohung unserer Freiheit:

https://www.youtube.com/watch?v=-inX5GZkH_M&feature=youtu.be

 

Studie der Italienischen Regierung, wonach 99% der Corona-Todesopfer mehrfach vorerkrankt waren:

https://www.naturstoff-medizin.de/artikel/studie-der-italienischen-regierung-nur-ein-geschwaechtes-immunsystem-wird-krank/

 

Unter dem Eindruck obiger Expertenstimmen ist es durchaus angemessen, wenn Alternativ-Medien wie das Online-Portal „Rubikon“ in dem Beitrag

https://www.rubikon.news/artikel/die-pseudo-krise

zur der Einschätzung gelangen (Zitat): „Wir alle verhalten uns zunehmend wie ein Elefant, der von einer Hauskatze angegriffen wird und dann, genervt und um ihr auszuweichen, versehentlich von einer Klippe springt und stirbt.“

Es ließen sich noch unzählige weitere Quellen mit handfesten Einwendungen gegen die gesamte Arbeitsweise von Prof. Drosten aufzählen, angefangen mit dem von ihm selbst entwickelten „Test“, der letztlich überhaupt keine Aussagekraft hat.

Es ist nicht erkennbar, dass diese fundierte Kritik an Prof. Drosten von den deutschen Regierungen auf Bundes- und Landesebene – auch von dem Antragsgegner – bislang reflektiert wurde.

Das Internet sollte aber eigentlich auch für Regierungskreise zugänglich sein.

Diese auf derartige fehlerhafte Beratung gestützten staatlichen Maßnahmen, die unstreitig mit schweren Eingriffen in viele Grundrechte aller Bundesbürger verbunden waren und sind und in ihrer Summe dem gesamten Wirtschafts- und Kulturleben schweren Schaden zugefügt haben,  wären nach der Überzeugung (auch) des Antragstellers nicht möglich gewesen, wenn nicht seit Wochen massenmedial – insbesondere durch einseitige Berichterstattung über angebliche Horrorszenarien in anderen Ländern und das Verschweigen wichtiger Informationen – überall im Land gezielt Angst und Panik in der Bevölkerung geschürt worden wäre.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen haben unzähligen Menschen in diesem Land, insbesondere mittelständischen Unternehmer (und deren Familien), Senioren, Kindern und Jugendlichen großes Elend gebracht, das nicht alleine durch Statistiken zur Entwicklung von Insolvenzzahlen und Arbeitslosigkeit reduziert werden kann.

Das dürfte längst allgemeinkundig und auch dem erkennenden Gericht bekannt sein, weshalb hierzu auf weitere Quellen verzichtet wird.

 

III.Rechtliche Würdigung

Seit dem 1. Januar 2019 können Verordnungen des Landes gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO i. V. m. § 109a Justizgesetz NRW im Verfahren der Normenkontrolle durch das Oberverwaltungsgericht überprüft werden.

Nach § 47 Abs. 6 VwGO kann das Oberverwaltungsgericht auch eine einstweilige Anordnung erlassen (so auch VerfGH NRW, Beschluss vom 6. April 2020 – VerfGH 32/20.VB-1).

Ich bin insbesondere antragsbefugt i,S. des § 47 Ab s. 2 S. 1 VwGO, da ich durch die hier angegriffene Rechtsverordnung in meinen Rechten verletzt werde.

zu A) Hauptsacheantrag

 I.

Bestimmtheitsgrundsatz

Die hier angegriffene Verordnung ist ihrem Inhalt nach alles andere als hinreichend bestimmt.

Sie lässt nicht einmal erkennen, welcher Mundschutz eigentlich vorgeschrieben ist.

Die Rede ist von einer „textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch)“.

Und was genau ist eine „sogenannt Alltagsmaske“? Ist jedes noch so dünne und / oder grobmaschige Tuch, jeder noch so dünne und / oder grobmaschige Schal geeignet? Wie dick müssen Maske / Schal / Tuch sein oder wie dicht muss deren Struktur sein?

Nach dieser Definition würde also auch jeder (schlecht gestrickte) grobmaschige dünne Schal und jedes löchrige Tuch ausreichen?

Zudem fehlen Vorgaben dazu, wie lange und wie oft diese Bedeckung getragen werden darf, bis sie entsorgt oder auch gereinigt / desinfiziert werden muss. So gesehen wird gem. dieser Verordnung jede Bedeckung für tauglich befunden, die schon über Tage oder Wochen jeweils über viele Stunden hinweg getragen wurde und somit ein Paradies für Viren sein müsste.

Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum diese Verpflichtung nicht auch innerhalb von Gerichten – insbesondere innerhalb von Verhandlungsräumen – und innerhalb von Behörden gelten soll. Oder zählen Gerichte und Behörden auch zu „Dienstleistern“ im Sinne dieser Verordnung?

Andernfalls werden durch die angegriffene Regelung alle Händler, Verkäufer, Ärzte, sonstige Dienstleister und Personen diskriminiert, die nach dieser Verordnung – unter den dort genannten Voraussetzungen – während ihrer Arbeit und bei den erfassten privaten Handlungen sehr wohl eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen sollen.

 

II.

Keine Ermächtigungsgrundlage im IfSG

Die §§ des Infektionsschutzgesetzes enthalten keine Rechtsgrundlage, um auch alle gesunden Menschen in diesem Land zum Tragen einer Atemschutzmaske zu verpflichten.

  • 28 IfSG, der die „Schutzmaßnahmen“ regelt, hat folgenden Wortlaut:

„(1) Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt oder ergibt sich, dass ein Verstorbener krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider war, so trifft die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist; sie kann insbesondere Personen verpflichten, den Ort, an dem sie sich befinden, nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu verlassen oder von ihr bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zu betreten. Unter den Voraussetzungen von Satz 1 kann die zuständige Behörde Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränken oder verbieten und Badeanstalten oder in § 33 genannte Gemeinschaftseinrichtungen oder Teile davon schließen. Eine Heilbehandlung darf nicht angeordnet werden. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) werden insoweit eingeschränkt.“

Zweifel an der „rechtstaatlichen Bestimmtheit“ des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG bzw. an der Wahrung der Wesentlichkeitslehre des BVerfGs (vgl. Art. 19 Abs. 2 GG) sind die ersten Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte – soweit ersichtlich – bislang zwar nicht gefolgt (Rixen, Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise, NJW 1097 ff., 1098, 1098 m.w. Nachweisen in den Randnummern 19 und 20).

Aber auch dann, wenn wir § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG für hinreichend „bestimmt“ halten, so bildet der Wortlaut einer Norm gem. juristischer Methodenlehre doch immer noch die Grenze ihrer Auslegung.

In § 28 Abs. 1 S. 1, 1. Halbsatz IfSG ist nun aber nur von Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Rede, so dass im 2. Halbsatz dieser Norm (hinter dem Semikolon) auch nur diese Personen gemeint sein können, wenn dort davon die Rede ist, dass „Personen“ verpflichtet werden können, „bestimmte Orte oder öffentliche Orte nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen“ – wie dem Tragen einer Maske eben – „zu betreten“.

Genauso ist § 28 Abs. 1 S. 2 IfSG zu interpretieren, der ausdrücklich bestimmt, dass nur „unter den Voraussetzungen von Satz 1“ u.a. Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen von Menschen beschränkt oder verboten werden können.

In diese Norm nun eine Ermächtigungsgrundlage für „Maßnahmen“ gegen die gesamte (gesunde) Bevölkerung zu sehen, die nicht zu dem in § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG genannten Personenkreis (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider) zählen, halte ich deshalb schon nach dem Wortlaut für unvertretbar, ganz zu schweigen von Fragen der Verhältnismäßigkeit.

Gem. § 28 Abs. 1 S. 1 sind Schutzmaßnahmen, „insbesondere die in den §§ 29 bis 31“ genannten, eben nur möglich, „soweit und solange“ sie „zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich“ sind, was letztlich nur als einfachgesetzliche Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes verstanden werden kann.

Auch der im Hinblick auf den Erlass von Rechtsverordnungen relevante § 32 IfSG enthält keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass von Geboten oder Verboten, die über Voraussetzungen der §§ 28 bis 31 IfSG hinausgehen.

  • 32 IfSG hat folgenden Wortlaut (Zitat):

„Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.“

Eindeutiger geht es eigentlich nicht. Nur „unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend“ sind, hätte die Antragsgegnerin „Gebote und Verbote“ „zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten“ erlassen dürfen.

„Gesunde“ werden aber von den Regelungen der §§ 28 bis 31 IfSG gerade nicht erfasst. Und „zur Bekämpfung“ von übertragbaren Krankheiten trägt die Maskenpflicht – wie dargelegt – überhaupt nichts bei.

Ausgangspunkt der rechtlichen Bewertung aller staatlichen Maßnahmen zum Infektionsschutz muss das spezifische normative Profil des § 28 Abs. 1 S. 1, 2 IfSG sein (so auch: Rixen, Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise, NJW 2020, S. 1097 ff., 1099).

Diese Maßnahmen beziehen sich aber eben nicht nur primär, sondern nach ihrem Wortlaut ausschließlich auf Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige und Ausscheider.

Festgestellt“ i.S. des § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG „bedeutet (vgl. zur Amtsermittlung § 24 I, II VwVfG), dass zwar Tatsachen vorliegen müssen, also rein (denk-)theoretische Erwägungen (VG Berlin NVwZ-RR 2003, 429 (430)) oder bloße Mutmaßungen (VG Bayreuth Beschl. V. 30.5.2003 – B 1 S 03, 402, BeckRS 2003, 25821 Rn. 13) nicht genügen.“(Rixen, ebenda, S. 1100).

Wir können also nicht einfach die gesamte Zivilbevölkerung faktisch unter Quarantäne stellen, nur weil irgendein Wissenschaftler vermutet oder „glaubt“, dass der personifizierte Tod durch die Straßen schleicht, der uns alle umbringen will und wird, es sei denn, dass wir uns höchst vorsorglich alle den Impfstoff der Pharmaindustrie über den Hauseingang streichen.

Man braucht also evidenzbasierte Daten, muss mit wissenschaftlicher Strenge die Realität erfassen, alle relevanten Daten zählen und bewerten, damit man eine situationsangemessene Entscheidung treffen kann. Genau das haben Experten wie Prof. Dr. Bhakdi (siehe dessen o.g. YouTube-Video zu seinem offenen Brief an die Bundeskanzlerin) gefordert.

Es müsste also schon sehr gute, wissenschaftlich fundierte Gründe dafür geben, jenseits des vorgenannten Personenkreises so massiv in die Rechte auch aller gesunden Menschen bzw. sog. „Nicht-Störer“ eingreifen zu können, bloß unterstellt, dass es dafür eine Ermächtigungsgrundlage im IfSG gäbe.

Wie oben gezeigt wurde, gibt es solche evidenzbasierten Daten aber nicht, und wenn es sie gibt, dann streiten Sie eindeutig für eine sofortige Aufhebung aller absurden Lockdown-Maßnahmen, die über das Schutzprogramm für den von § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG erfassten Personenkreis hinausgeht.

Wie oben gezeigt, verhindern Atemschutzmasken jedenfalls nicht die Verbreitung von übertragbaren Krankheiten. Sie begründen lediglich gesundheitliche Risiken für den, der sie trägt.

Es stellt sich aber auch schon für jeden Menschen mit gesundem Menschenverstand die Frage, warum es nicht hinreichend sein soll, nur die Menschen – durch geeignete Maßnahmen  – zu schützen, für die dieses Virus auf Grund ihrer Disposition, insbesondere auf Grund ihrer Vorerkrankungen eine Gefahr verkörpern kann.

Und ich weiß genau, wovon ich hier rede, da ich bis Ende März 2019 intensiv in die Betreuung und häusliche Pflege meiner schwerstpflegebedürftigen Mutter eingebunden war.

 Wieso müssen also ausnahmslos alle Adressaten dieser Verordnung eine Atemmaske tragen, also auch dann, wenn sie selbst gesund sind und keinen Kontakt mit Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern haben bzw. suchen und sich im Kontakt mit Atemschutzmaskenträgern – wie oben gezeigt – ohnehin genauso gut infizieren können?

Und was ist mit denen, von denen überhaupt keine Ansteckungsgefahr ausgeht, eben weil sie bereits infiziert waren und – unabhängig davon, ob sie wegen dieser Infektion überhaupt erkrankt sind oder nicht bzw. Symptome hatten oder nicht – wieder genesen sind.

Oder gibt es auch nur eine einzige Studie, die bereits unwiderlegbar beweisen kann, dass sich diese wieder genesenen Personen wieder infizieren und eine neue Ansteckungsgefahr für Dritte begründen könnten?

In dem Falle könnten für diese Wieder-Infizierten ja wieder die Schutzmaßnahmen nach § 28 Abs. 1 S. 1 IfSG ergriffen werden.

Jedenfalls hat der Verordnungsgeber nicht daran gedacht, dass für alle Menschen – auch ohne das Vorliegen „gesundheitlicher Gründe“ – erhebliche gesundheitliche Risiken begründet werden, wenn sie  – vor allem über einen längeren Zeitraum hinweg – eine Atemmaske tragen sollen.

Schon dieser Umstand macht diese Verordnung in dieser Form schon rechtswidrig, da sie insofern alle bereits verfügbaren Erkenntnisse ignoriert und jede angemessene Abwägung mit den widerstreitenden Interessen vermissen lässt.

 Die hier angegriffene Regelung ist aber auch schon deshalb rechtswidrig, weil sie jegliche – erst Recht jede wissenschaftlich verifizierte – Begründung dazu vermissen lässt, warum eine solche Maskentragungspflicht überhaupt der Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten dienlich sein kann.

Anscheinend muss der Bevölkerung mittlerweile gar nichts mehr nachvollziehbar begründet werden, schon gar nicht auf der Basis wissenschaftlich verifizierter Erkenntnisse.

  

III.Verletzung von Grundrechten unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

Durch die hier angegriffene Verordnung sehe ich mich in meinem Recht auf Achtung meiner Menschenwürde gem. Art. 1 Abs. 1 GG, meinem Recht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG und in meinem Recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit verletzt.

Dem erkennenden Senat werden Inhalt und Bedeutung dieser Grundrechte bekannt sein, so dass ich hierzu von weiteren Rechtsausführungen absehe.

Ich möchte aber besonders hervorheben, dass es bekanntlich auch für Eingriffe in Grundrechte Schranken (sog. Schranken-Schranken) wie die Wesensgehaltsgarantie gem. Art. 19 Abs. 2 GG, den Bestimmtheitsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gibt.

Mag der Schutz der Volksgesundheit natürlich ein verfassungslegitimes Ziel sein, so muss auf Grund der hier dargestellten Fakten doch die Frage aufgeworfen werden, ob diese ganzen – wissenschaftlich nicht begründbaren – zahlreichen Eingriffe in die Grundrechte zahlreicher Menschen überhaupt der Volksgesundheit dienen sollen oder ob es hier nicht bloß um den nächsten großen Reibach für die Pharmaindustrie und ggf. auch noch ganz andere Ziele, wie den Umbau der gesamten Gesellschaft unter totalitärer Kontrolle von Regierung und Polizei geht.

Aus den bereits dargestellten Gründen ist eine Maskentragungspflicht jedenfalls nachweislich prinzipiell ungeeignet, um das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, zu erreichen.

Hierbei ist auch berücksichtigen, dass die Anzahl der Neuinfizierten bereits rückläufig war, auch wenn sie jetzt ggf. wieder steigt. Dieser Rückwärts-Trend ist jedenfalls nachweislich ohne Maskentragungspflicht eingeleitet worden.

Wie es weitergehen wird, kann sicherlich niemand vorhersehen.

Aber all das ändert nichts an der Tatsache, dass alle wissenschaftlich verifizierten Daten schon seit Wochen dafür streiten, dass es sich bei dem SARS-CoV-2-Virus letztlich nicht mehr als um eine relativ harmloses Grippevirus handelt, das schon seit vielen Jahren im Umlauf ist.

Die Grippewelle im Winter 2017/2018 mit ca. 25.000 Toten war da wesentlich dramatischer, siehe hierzu u.a.:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/106375/Grippewelle-war-toedlichste-in-30-Jahren

Damals gab es niemanden, der einen totalen Lockdown geforder hätte, auch nicht in den Reihen der Politiker, die jetzt plötzlich ihre Fürsorge für unser aller Gesundheit entdeckt haben und uns mit ihren Maßnahmen kollektiv in den Ruin treiben.

Mit den obigen Feststellungen kann bereits dahinstehen, ob diese Verordnung im verfassungsrechtlichen Sinne zudem noch „erforderlich“ und „angemessen“ wäre.

Daher sei nur noch der Vollständigkeit halber angemerkt: Es fehlt evident auch an der Erforderlichkeit dieser Verordnung, da es weitaus mildere und nicht nur „gleich wirksame“, sondern weitaus wirksamere Mittel gibt, um den von dem Sars-Cov-2-Virus ausgehenden Gefahren unter Berücksichtigung des Zwecks des Infektionsschutzes begegnen zu können.

Ich fasse mich hier kurz: Schweden hat gezeigt wie es geht. Man appeliert an das Verantwortungsgefühl aller Menschen und bittet darum, bestimmte Hygienstandards einzuhalten.

So heißt es in dem Online-Artikel „Liegt Schweden am Ende doch richtig?“

u.a.: (Zitat):

„Schweden habe in zwei Punkten anders gehandelt, sagt Hallengren: Zum einen seien die Schulen nicht geschlossen worden – Kindertagesstätten und Grundschulen sind geöffnet, an weiterführenden Schulen und Unis wird digital unterrichtet. Zum anderen, so die Ministerin, seien keine Regeln eingeführt worden, mit denen die Bürger gezwungen würden, zu Hause zu bleiben. Die Regierung habe sich mit Empfehlungen an die Bürger gewandt – und das sei erfolgreich gewesen.“

Das o.g. Video „Corona 26“ von Dr. Bodo Schiffmann hat eindeutig bewiesen, dass diese Strategie der schwedischen Regierung mit Erfolg aufgegangen ist.

 

IV.

Eine mündliche Verhandlung sollte hier im Übrigen nicht erforderlich sein, da die angegriffene Verordnung evident rechtsunwirksam ist. 

zu B) Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO

Der einstweilige Anordnungsantrag ist ebenfalls begründet, weil dies – wie oben gezeigt – zur Abwehr schwerer Nachteile, aber auch aus anderen Gründen, insbesondere offensichtlicher Rechtswidrigkeit der angegriffenen Verordnung, dringend geboten ist (vgl. § 47 Abs. 6 VwGO).

I.

Der Vollzug der angegriffenen Verordnung würde zu einem schwerwiegenden Eingriff in meine vorgenannten Grundrechte führen.

Dieser Eingriff – gerade auch in meine Menschenwürde und in mein Recht auf körperliche Unversehrtheit – ist im Falle eines Erfolges des Normenkontrollantrages nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand rückgängig zu machen, da es nicht rückgängig zu machen ist, wenn ich erst einmal – und sei es nur auf Zeit – faktisch zur Versuchsperson einer absurden und kontraproduktiven „Gesundheitspolitik“ gemacht worden bin.

Daran würde sich auch dann nichts ändern, wenn ich auf meine Maske den Slogan „Gib Gates keine Chance“ schreiben könnte.

Insbesondere sind die gesundheitlichen Folgen einer Maskentragung für mich überhaupt nicht absehbar. Wie die obigen Darlegungen aufgezeigt haben, gibt es Symptome, die mit irreversiblen Schädigungen der Gesundheit einhergehen. Es kann mir unter keinem Gesichtspunkt – und schon gar nicht mit dem Argument, dass ich damit doch auch meine eigene Gesundheit schützen würde – zugemutet werden, meine eigene Gesundheit auf diese Art und Weise wie in einem russischen Roulett auf’s Spiel zu setzen, und das für nichts und wieder nichts.

Zudem bin ich – was ich mit meiner nachfolgenden Unterschrift eidesstattlich versichere – kerngesund, so dass ich mit Sicherheit nicht zu der Gruppe von Personen gehöre, für die dieses Virus ggf. gefährlich werden kann.

Die Aussicht, ggf. mit einem – für mich (!) – letztlich harmlosen Virus infiziert zu werden, beunruhigt mich nicht im Geringsten und somit weit weniger als die Aussicht, vollkommen sinnlos und bestenfalls bloß selbstschädigend mit einer Atemschutzmaske rumlaufen zu müssen, die genauso wirksam vor der Ausbreitung von Viren schützt wie eine Schnaps nach jedem persönlichen Kontakt.

Zudem bevorzuge ich persönlich die Verwendung von Chlordioxid (DSMO), wenn ich wirklich einmal Anlass zu der Annahme habe, dass ich mich gegen unliebsame Viren und Bakterien schützen sollte.

Mir ist bekannt, dass einem Verwaltungsgericht zur Glaubhaftmachung alle präsenten Beweismittel, zum Beispiel Urkunden, aber auch eidesstattliche Versicherungen vorgelegt werden können und das für den Fall, dass eine  Tatsache nur durch Zeugenvernehmung belegt werden kann, deshalb eine schriftliche Erklärung der Zeugen vorgelegt werden sollte, da mit einer Beweisaufnahme im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht gerechnet werden kann. In diesem Falle können die Zeugen können ihre schriftliche Aussage auch durch Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung bekräftigen.

Ich habe oben zahlreiche schriftliche Quellen vorgelegt, deren Inhalt meine Behauptungen glaubhaft machen kann. Angesichts der Kurzfristigkeit, mit der diese Verordnung angekündigt wurde, war es mir nicht möglich und auch nicht zuzumuten, bis zum heutigen Tage eidesstattliche Versicherungen der oben genannten und zitierten Experten beizubringen.

Experten wie Dr. Schiffmann, Dr. Wodorf oder auch Prof. Dr. Bhakdi haben sich mit ihren Erklärungen aber wiederholt an ein großes Publikum gewandt, insbesondere in den o.g. YouTube-Videos. Diese Quellen sollten somit hinreichend sein, um den entscheidungserheblichen Sachverhalt – soweit geboten – von Amts wegen erforschen und feststellen zu können (vgl. § 88 Abs. 1 VwGO), zumal Experten wie Dr. Bodo Schiffmann in ihren öffentlichen Erklärungen stets zumindest implizit versichert haben, dass sie ihre Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen machen.

Deshalb habe ich oben u.a. bloß das „Zeugnis“ von Dr. Bodo Schiffmann als Mittel der Glaubhaftmachung angeboten, auch wenn ein Zeugnis streng genommen kein Mittel der Glaubhaftmachung ist.

Eine Tatsache ist jedenfalls glaubhaft gemacht, wenn das Verwaltungsgericht ihr Vorliegen für überwiegend wahrscheinlich hält. Anders als im Klageverfahren muss das Verwaltungsgericht also im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von dem Vorliegen der Tatsache nicht überzeugt sein.

Unter Berücksichtigung dieser Anforderungen sind die von mir angeführten Tatsachen, auf die es in dieser Rechtssache ankommt, unter Berücksichtigung aller Umstände hinreichend glaubhaft gemacht worden.

II.

Der Vollzug der hier angegriffenen Verordnung vor der Entscheidung im Normenkontrollverfahren ist für mich auch deshalb nicht hinzunehmen, weil diese Verordnung aus den o.g. Gründen offensichtlich (grob) rechtsfehlerhaft ist.

  1. C) Weitergehende Anmerkungen

Soweit der erkennende Senat hier und da den Eindruck gewinnen sollte, dass in meinen Formulierungen zuweilen Ironie durchklingt, so sei ihm versichert, dass die Ironie hier das einzige mir mögliche Mittel war, um diese ganze – meines Erachtens schon bösartige – Anmaßung einer Regierung noch sachlich darstellen zu können.

Es ist mir als Mensch, der an Gott glaubt, ein Rätsel, wie sich Regierende anmaßen können, ein ganzes Volk über massenmediale Dauerberieselung letztlich grundlos in eine Art Dauerpanik-Modus zu versetzen, um auf dieser Basis dann auch noch gleich eine derart totalitär erscheinendes Regime entfalten zu können, dass mit so massiven Eingriffen in das Leben aller Menschen in diesem Lande verbunden ist.

Die Auflagen, die z.B. derzeit den Veranstaltern von Demonstrationen gemacht werden, hätte ich noch vor einem halben Jahr allenfalls in Nordkorea, aber niemals hierzulande für möglich gehalten, siehe hierzu u.a. das YouTube-Video des angeblichen „Verschwörungstheoretikers“ Gerhard Wisnewski:

youtube.com/watch?v=iMx8k5Zh6No&list=FLCzhxhg0PXUCFr1GBiqSJig&index=3&t=0s

Wir haben in den letzten Wochen u.a. erlebt:

die Einschränkung unserer persönlichen Freiheiten und die faktische Abschaffung von zahlreichen Bürgerrechten erlebt, gerade auch solchen, die für jede demokratische Kontrolle und jede Rechtsstaatlichkeit unentbehrlich sind, insbesondere die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit

eine verstärkte Polizeipräsenz, die an vielen Orten mit einem harten Durchgreifen gegenüber friedlichen Demonstranten und deren Kriminalisierung verbunden war, siehe hierzu u.a. das YouTube-Video https://www.youtube.com/watch?v=LduTEwntqHs&feature=emb_logo ,

eine Entwicklung, die auf eine drohende Impfpflicht, ggf. via Zwangsimpfung, hinauszulaufen scheint (siehe oben), siehe hierzu u.a.:

die Absicht, Handy-Apps für die totale Überwachung einzuführen, https://www.merkur.de/politik/coronavirus-app-jens-spahn-rki-handy-pflicht-ueberwachung-daten-pepp-pt-deutschland-zr-13635397.html

die Zerstörung der Wirtschaft, insbesondere unzähliger Kleinbetriebe, sowie eine damit einhergehende (zusätzliche) Verschuldung der öffentlichen Hand und zahlreicher Unternehmen,

massive Zensur auf sozialen Medien, insbesondere der sog. „Alternativmedien“ (siehe Erfahrungen u.a. von Dr. Bodo Schiffmann),

Ausgangssperren, wie sie in der deutschen Geschichte wohl ohne Beispiel sind,

Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und Reiseverbote,

Drohneneinsätze zur Überwachung unschuldiger Bürger, siehe u.a. Artikel „Landespolizeien setzen Drohnen ein“, abrufbar unter https://netzpolitik.org/2020/landespolizeien-setzen-drohnen-ein/

Erstellung und Übermittlung von Listen mit „infizierten“ Bürgern an die Polizeibehörden, siehe u.a. Artikel „Polizei erhält in mehreren Bundesländern Listen von Coronavirus-Infizierten, abrufbar unter:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizei-erhaelt-in-mehreren-Bundeslaendern-Listen-von-Coronavirus-Infizierten-4695675.html

und Vieles andere mehr, von dem ich hier aber nicht weiterreden will, da es nicht Gegenstand dieser Verfahren ist.

Ich möchte aber nicht verschweigen, dass im Web sogar schon Gerüchte umgehen, dass letztlich alles auf eine Art Euthanasieprogramm „die Alten“ in Alten- und Pflegeheimen die Rede ist.

Kurz und gut: „Es stimmt was nicht im Staate Deutschland“, in Dänemark (das W. Shakespeare in seinem Hamlet mit diesem Zitat in Bezug nimmt) ohnehin nicht, denn dort ist der Impfzwang schon sehr frühzeitig beschlossen wurden, und die Zukunft wird – früher oder später – ohne jeden Zweifel aufklären, was die wahren Ursachen für diese Entwicklung waren.

Die Frage ist: Cui Bono?

Damit der Senat alle staatlichen „Corona-Maßnahmen“ auch einmal unter diesem Gesichtspunkt würdigen kann, scheint es dringend geboten, diese Frage auch in dieser Antragsschrift nicht gänzlich unreflektiert zu lassen.

M.E. liegen die Antworten auf der Hand. Die alternativen Medien überschlagen sich mit Theorien dazu, und offensichtlich kann nicht mehr alles als „Verschwörungstheorie“ abgetan werden. Was hier in Deutschland in den letzten Wochen geschehen ist, das ist so real wie es nur sein kann. Für „Theorien“ ist da kein Platz mehr. Die natürlichsten Rechte, die einem Menschen kraft seiner Geburt als Mensch gegeben sind und die ihm m.E. gar nicht erst verliehen können werden oder müssen, sondern die ihm allenfalls nur noch bestätigt werden können, werden ihm jetzt streitig gemacht und unter „Erlaubnisvorbehalt“ gestellt.

Wenn Personen wie der US-Amerikaner Bill Gates öffentlich fordert, alle Menschen auf der Welt gegen das Sars-CoV-2-Virus zu impfen, dann kann er m.E. nicht wirklich als „Philanthrop“ bezeichnet werden, und das lässt sich auch sehr gut begründen:

1.

Denn – man höre und staune – sogar der SWR 2 hat am 22.1.2019 (noch) in einem Unter der Überschrift „Die WHO am Bettelstab: Was gesund ist, bestimmt Bill Gates“ die Ansicht vertreten (können) (Zitat):

Reiche Privatspender manipulieren die Politik der WHO, vor allem seit die USA ihren Beitrag zusammenstreichen. Das schadet Entwicklungsländern – und vielen armen Kranken.

Die Weltgesundheitsorganisation WHO wird mittlerweile zu 80 Prozent von privaten Geldgebern und Stiftungen finanziert. Größter privater Geldgeber ist die Bill und Melinda Gates Stiftung. Seit der Jahrtausendwende hat die Gates-Stiftung der WHO insgesamt 2,5 Milliarden Dollar gespendet – 1,6 Milliarden davon für die Ausrottung von Polio, Kinderlähmung. Insgesamt gibt die Stiftung jährlich vier Milliarden Dollar aus. Das Geld fließt in einen Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, in die medizinische Forschung und in Impfpartnerschaften mit Pharmakonzernen…“.

Dieser Beitrag von SWR2 ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://www.swr.de/swr2/wissen/who-am-bettelstab-was-gesund-ist-bestimmt-bill-gates-100.html

Würde eine solche Nachricht aktuell nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ diffamiert werden, wenn sie über ein alternatives Medienportal verbreitet werden würde?

2.

Außerhalb der „Mainstream“-Presse werden jedenfalls teilweise schwerste Vorwürfe gegen Bill Gates und die Aktivitäten seiner Stiftung, der Bill & Melinda Gates, erhoben.

Besonders aufschlussreich ist der Artikel „Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung“ des Online-Magazins „multipolar“, der hier als

Anlage K 4

überreicht wird und unter dem Link

https://multipolar-magazin.de/artikel/der-impfaktivismus-der-gates-stiftung

abrufbar ist. Ich zitiere, da der Inhalt für sich spricht:

„Der Impfaktivismus der Gates-Stiftung

In der Coronakrise tritt der Milliardär Bill Gates öffentlichkeitswirksam als Impfaktivist in Erscheinung. Der Tenor: Ein Impfstoff ist die Lösung, es geht nur noch um die Umsetzung. Gates zufolge soll sich die G20 nun „mit der Logistik eines globalen Immunisierungsprojekts auseinandersetzen“. An weiteren Diskussionen und der Erörterung von Alternativen scheint kaum Interesse zu bestehen. Die Zeit drängt und man verlässt sich auf Gates, der die Gefahr einer Pandemie schließlich schon früh erkannt hatte und daher wisse, was zu tun sei. Wie gerechtfertigt ist dieses Vertrauen?

ERIC WAGNER, 16. April 2020, 

Hinweis: Dieser Beitrag ist auch auf Englisch verfügbar.

Die Stiftung des ehemaligen Microsoft-Chefs Bill Gates, die „Bill and Melinda Gates Foundation“ (BMGF), wird kontrolliert von ihren drei Treuhändern: Bill und Melinda Gates sowie dem Hedgefonds-Manager Warren Buffett. Die Stiftung verfügt über ein Vermögen von gut 50 Milliarden Dollar – etwa die Hälfte davon stammt von Buffett – und finanziert eine Vielzahl von wohltätigen Projekten.

Die BMGF ist nach den USA der größte Spender der Weltgesundheitsorganisation WHO und zahlte ihr im Jahre 2018 über 200 Millionen Dollar – insgesamt mehr als Deutschland, Frankreich und Schweden im gleichen Zeitraum zusammen. Dies ist nicht der einzige Weg, auf dem die WHO durch Gates finanziert wird. Die Impfallianz GAVI, früher unter dem Namen „Global Alliance for Vaccines and Immunisation“ (Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung) bekannt, stellte der WHO 2018 weitere 150 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Einer der Hauptgeldgeber bei GAVI ist wiederum die BMGF, im Jahre 2016 beispielsweise mit 1,5 Milliarden Dollar.

Man kann also davon sprechen, dass die BMGF und damit das Ehepaar Gates und Warren Buffett über direkte und indirekte Wege die Haupteinnahmequelle der WHO sind, was Fragen zu deren Unabhängigkeit von diesen Finanzquellen aufwirft. Die BMGF finanzierte darüber hinaus die Gründung der „Koalition für Innovationen in der Epidemievorbeugung“ (CEPI), die sich mit der Erforschung und Entwicklung von Impfstoffen beschäftigt, im Jahre 2017 mit gut 100 Millionen Dollar. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung regelmäßig mit Millionenbeträgen Nichtregierungsorganisationen wie PATH, die sich mit der Entwicklung von Impftechnologien befassen. Auch die größten globalen Pharmakonzerne stehen auf der Empfängerliste der BMGF, so beispielsweise Pfizer, Novartis, GlaxoSmithKline und Sanofi Aventis. Die umfassende Einflussnahme der BMGF im Impfbereich ist offensichtlich.

Finanzierung mit „Krisenbezug“

In der Coronakrise fällt auf, dass Institutionen, die aktuell eine wichtige Rolle spielen, ebenfalls von der BMGF unterstützt werden. So erhält die amerikanische Johns Hopkins University, wo die weltweite und in allen Medien verbreitete Corona-Statistik geführt wird, regelmäßig Großspenden. Allein in den letzten zehn Jahren flossen von der Gates-Stiftung mehr als 200 Millionen Dollar an die Universität. Der Verwendungszweck waren Programme zur Familienplanung.

In Deutschland erhielt das Robert Koch-Institut als zuständige nationale epidemiologische Behörde im November 2019 250.000 Dollar. Der Charité in Berlin (Arbeitgeber von Prof. Christian Drosten) flossen 2019 und 2020 insgesamt mehr als 300.000 Dollar zu. Wie auch bei der WHO ist die Vermutung von Interessenskonflikten naheliegend, sofern diese Institutionen oder ihre Mitarbeiter politische Empfehlungen abgeben, die Auswirkungen auf Unternehmen haben, die die Stiftung fördert oder in die sie zur Geldanlage investiert.

Währenddessen sind über das Portal „Frag den Staat“ Anfragen zu Kontakten und finanziellen Verbindungen zwischen dem Bundesgesundheits-ministerium beziehungsweise der Charité und der BMGF gestartet worden, deren Ergebnisse aufschlussreich sein könnten.

Die Aktivitäten der Stiftung in Deutschland beschränken sich nicht nur auf gesundheitliche Aspekte. Auch etablierte Medien werden finanziell unterstützt. Zum Beispiel erhielt der SPIEGEL im Dezember 2018 2,5 Millionen Dollar, die ZEIT im Dezember 2019 300.000 Dollar. Man darf vermuten, dass dies nicht umsonst geschieht und kritische Recherchen dieser Medien hinsichtlich der Aktivitäten der Gates-Stiftung damit nicht unbedingt wahrscheinlicher werden.

Die Stiftung gehört darüber hinaus zu den Organisatoren der unter dem Namen „Event 201“bekannt gewordenen Pandemiesimulation, die im Oktober 2019 kurz vor Ausbruch der Coronakrise stattfand. Beteiligt waren daran außerdem – wiederum – die Johns Hopkins University sowie das Weltwirtschaftsforum.

Angesichts der vielfältigen finanziellen Verbindungen zu einflussreichen Institutionen der Gesundheitsbranche sowie der Medien sollten die BMGF und die mit ihr verbundenen Einrichtungen mit besonderer Aufmerksamkeit betrachtet werden. Dies gilt insbesondere für die herausgehobene Stellung, die Bill Gates beim Krisenmanagement übernehmen will und die er auch unkritisch geboten bekommt….“ (Ende des Zitats)

3.

Nur, damit das Gericht einmal erkennen kann, wie weit die Vorwürfe gegenüber der Gates-Stiftung gehen, überreiche ich Ihnen zum Beweis bzw.  zur Glaubhaftmachung als

Anlage K 5

den Artikel „Indische Ärzte verklagen Bill Gates: Er habe zahllosen indischen Kindern mit seinen tödlich-„humanitären“ Impfstoffen schweren Schaden zugefügt“, hier als

Dieser Artikel ist unter dem folgenden Link abrufbar:

https://friedliche-loesungen.org/feeds/robert-f-kennedy-jr-kritisiert-bill-gates-scharf

Ich habe lange überlegt, ob ich einen solchen Beitrag in diesem Schriftsatz überhaupt einbauen soll, da er wirklich sehr schwere Vorwürfe in den Raum stellt und ich zu den Behauptungen in diesem Artikel nicht abschließend Stellung beziehen kann.

Aber ich halte eben nichts von Zensur und auch nicht von Selbstzensur, schon gar nicht bei einem so wichtigen Thema.

Denn ich stimme mit Robert F. Kennedy Jr., dem Neffen des 35. Präsidenten der USA, vollkommen überein, wenn er u.a. sagt:

Gates konnte nicht einmal seine Windows-Betriebssysteme vor Viren schützen, also sollte er sich ‚hinsetzen‘, wenn es um den Coronavirus geht„.

(Das war übrigens einer der Gründe, warum ich schon seit vielen Jahren kein PCs mit Windows mehr nutze.)

Es gibt aktuell – dies sei noch erwähnt – auch noch weitere erhellende Artikel über die Aktivitäten von Bill Gates und seiner angeblich so ehrenwerten Stiftung, von denen ich jetzt nur noch den Beitrag „Tagesdosis 24.4.2020 – Die Bill und Melinda Gates-Stiftung“ von KenFM erwähnen möchte, siehe:

https://kenfm.de/tagesdosis-24-4-2020-die-bill-und-melinda-gates-stiftung/

Alles das, was der Stiftung von Bill Gates und ihm selbst in diesem Artikel vorgeworfen wird, müsste jetzt – wo diese Vorwürfe in den öffentlichen Raum gestellt worden sind – auch unbedingt aufgeklärt werden, zumal sich Bill Gates nunmehr in aller Öffentlichkeit für die Impfung der gesamten Menschheit gegen das Sars-CoV-2-Virus einsetzt, was schon an einen ausgeprägten Cäsarenwahn erinnert.

Solche Vorwürfe müssen jedenfalls restlos aufgeklärt sein, bevor so einer Person irgendein Mitsprache- und Gestaltungsrecht bei Impfkampagnen eingeräumt wird.

Es wäre also insbesondere zu klären, ob er für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von illegalen Impfstoff-Tests an unschuldigen Kindern aus armen, ungebildeten und unterinformierten Familien in aller Welt (mit-)verantwortlich ist. Indische Ärzte geben der Gates-Kampagne für die Ausrottung der Kinderlähmung (Polio) die Schuld an der Lähmung von 490.000 Kindern.

Wollen wir hier in Deutschland vergleichbare Erfahrungen machen, zumal die Impfung der ganzen Bevölkerung doch schon längst offiziell angedacht ist?

Nachdem ich die Ausgabe Nr. 18 der ExpressZeitung zu dem Thema „Impfen als Fortschrittsdogma einer modernen Gesellschaft“ gelesen hatte, kann ich jedenfalls jedem Menschen nur dringend dazu raten, dass er sich doch erst einmal gründlich über alle Aspekte einer Impfung informieren sollte, bevor er sich selbst und seine Kinder impfen lässt, eben weil es Fehler gibt, die sich nicht mehr korrigieren lassen.

Wie dem auch sei: Wenn nur 20% von dem stimmen, was Bill Gates in Artikeln wie dem Vorgenannten vorgeworfen wird, dann wäre es zu 100% geboten, jegliche Kooperation mit dieser Stiftung zu verweigern und jeden Einfluss dieser Stiftung auf die internationale und nationale Gesundheitspolitik zu verhindern.

Der medizinische Laie Bill Gates wäre dann kein Philanthrop (oder wofür er sich auch immer halten mag), sondern ein Fall für nationale und internationale Ermittlungsbehörden und einen (internationalen) Strafgerichtshof.

Welcher Mensch mit einem Rest an gesunden Menschenverstand würde sich denn freiwillig impfen lassen, wenn „Global Player“ und Profiteure wie Bill Gates hinter der Impfkampagne stehen?? Ich jedenfalls nicht. 

 

  1. D) Schlussbetrachtungen

M.E. standen die Juristen und Mediziner seit 1945 noch nie in der Verantwortung wie jetzt, und jeder muss beweisen, dass er dieser Verantwortung gerecht geworden ist.

Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, habe ich mich jetzt zu diesen Anträgen entschlossen.

Diese Entwicklung kann nach meiner Überzeugung nichts und niemand aufhalten, auch keine Regierung, die m.E. einen – für die große Masse – vollkommen harmlosen Virus zum Anlass genommen hat, uns alle unter Quarantäne zu stellen und viele von uns in den wirtschaftlichen Ruin zu treiben.

Es ist unmöglich, in dieser Antragsschrift alle Aspekte zu erwähnen, die mit dieser vollkommen unverantwortlichen Pseudo-Gesundheitspolitik verbunden sind, gerade auch im Hinblick auf die vermuteten Auswirkungen der Strahlungen des 5G-Mobilfunknetzes auf das Immunsystem von Menschen.

Ich bin jedenfalls heilfroh, dass meine Ende März 2020 verstorbene Mutter diesen ganzen Wahnsinn nicht mehr miterleben muss. Es hätte sie mit Sicherheit in tiefe Verzweiflung und stärkste Depressionen getrieben, wenn sie – wie dies aktuell mit Millionen Senioren geschieht – über Monate hinweg von ihren Angehörigen isoliert worden wäre.

Nach meiner persönlichen Ansicht erinnert das ganze absurde Maßnahmenpaket der Regierungen von Bund und Land schon an eine Form von hybrider Kriegsführung gegen die eigene Zivilbevölkerung, durch die alle Aspekte menschlichen Zusammenlebens – gegen den Willen der Menschen, den sie bei sachgerechter Information sicherlich auch nachdrücklich zum Ausdruck bringen würden – zerstört werden. Das ist m.E. ein einziges Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dass schon Assoziationen an § 7 Abs. 1 Nr. 2, 5 und 8 Völkerstrafgesetzbuch weckt.

Nichts ist mächtiger als die Wahrheit, und nichts ist wichtiger als das Recht, das dem Schutz der Menschen zu dienen hat, nicht ihrer Reduzierung zu Spielbällen einer offenbar interessensteuerten „Gesundheitspolitik“ und ihrer damit einhergehenden faktischen Versklavung.

Wer mit der Angst der Menschen spielt, um auf dieser Basis eine Art „Neue Weltordnung“ (New World Order“ installieren zu können nach dem Gusto von Milliardären wie Bill Gates, der darf – so mein Glaube – fest damit rechnen, dass er sich dafür irgendwann vor Gott und den Menschen verantworten muss.

Jeder Mensch hat einen freien Willen und muss sich entscheiden, ob er sich weiter zum Vollstreckungshelfer einer menschenverachtenden Politik machen will, die (u.a.) durch ihre völkerrechtswidrigen Kriegseinsätze in Ländern wie Syrien schon aller Welt bewiesen hat, dass sie in wichtigen Fragen jede Bindung an das Friedensgebot des Grundgesetzes aufgegeben hat. Dies hat (u.a.) der mittlerweile verstorbene Richter Bundesverwaltungsgericht Dieter Deiseroth in seinem – im Web problemlos auffindbaren – Aufsatz „Das Friedensgebot des Grundgesetzes und der UN-Charta“ deutlich herausgearbeitet.

M.E. kann keinem Menschen mit kritischem Geist entgangen sein, dass die öffentlich-rechtlichen Medien faktisch längst zu kritiklosen Propaganda-Anstalten gemacht worden sind, wo z.B. ein wirklich investigativer und mutiger Dokumentarfilmer wie Frieder Wagner unerwünscht ist, seitdem über die (uran-)verstrahlten Kinder von Basra berichtet hat.

Wer darf sich also wirklich wundern, wenn er jetzt mit den Auswirkungen einer „Gesundheitspolitik“ konfrontiert wird, die der Gesundheit vieler Menschen und dem wirtschaftlichen und kulturellen Leben in diesem Land den allergrößten Schaden zufügt?

Das ist der Preis, den schlafende Lämmer zahlen müssen. Es ist höchste Zeit aufzuwachen, sich angemessen zu informieren und sich auf seine natürlichen, im Grundgesetz verbürgten Rechte zu berufen. Das gilt nicht nur für Juristen, sondern für alle Menschen. Ich wundere mich jedenfalls, dass so viele Menschen die Einschränkungen ihrer Freiheit ohne jeden hörbaren Widerspruch einfach hingenommen haben.

Da dieser Schriftsatz mitsamt seinen Anlagen zur Veröffentlichung bestimmt ist, möchte ich mich an dieser Stelle bei allen Menschen bedanken, die durch ihre Recherchen sehr interessante Zusammenhänge und Hintergründe zu den aktuellen Entwicklungen aufgedeckt und damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Förderung der Wahrheit und auch zur Entstehung dieses Schriftsatzes beigetragen haben.

Dazu zählen insbesondere medizinische Experten wie die oben genannten, insbesondere auch Prof. Dr. Bhakdi und Dr. Bodo Schiffmann, aber gerade auch alle „Querdenker“ aus dem angeblich so „verschwörerischen“ Spektrum der „alternativen“ Medien.

Der Wunsch, in der Wahrheit und in einer gerechten Welt leben zu wollen, steht jedenfalls höher als jedes Sonderinteresse und insbesondere jedes parteipolitische Farbenspiel.

Nach meiner Überzeugung sollte die Justiz gerade jetzt nicht das Vertrauen der Bevölkerung verspielen, denn sonst würde sich bei den Menschen in diesem Land die Erkenntnis verfestigen, dass nicht nur Staatsanwaltschaften „nicht unabhängig“ sind, wie der EuGH kürzlich offiziell feststellte (Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az.  C‑508/18 und C‑82/19 PPU).

Viele Bekannte von mir halten die „Gewaltenteilung“ aus den Gründen, die u.a. auch in dem nachfolgenden Artikel näher ausgeführt werden, jedenfalls im „Parteienstaat“ ohnehin für eine Fassade, die gerade in den letzten Jahren immer mehr starke Risse bekommen hat, siehe:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade-gewaltenteilung-im-parteienstaat/

Abschließend kann ich mich nur Noam Chomsky anschließen, wenn er Howard Zinn wie folgt zitiert: „Die Geschichte sozialer Bewegungen beschränkt sich häufig auf die großen Ereignisse und Schlüsselmomente….Die zahllosen kleinen Aktionen unbekannter Personen, die zu diesen großartigen Momenten führten, bleiben in solchen Darstellungen normalerweise unerwähnt. Haben wir das einmal verstanden, können wir sehen, dass der kleinste Protest, an dem wir uns beteiligen, die unsichtbarer Wurzel einer gesellschaftlichen Veränderung werden kann.“ (Chomsky, Requiem für den Amerikanischen Traum, S. 183 f.).

In diesem Sinne hoffe ich sehr, dass die Rechtsprechung in diesem Lande zumindest einen kleinen Beitrag für längst überfällige gesellschaftliche Veränderungen leisten kann.

 

Schmitz
Rechtsanwalt


27.4.2020 Anlagen zur Antragsschrift

Bild: Justitia / Pixabay / CC0

Unbedingt anhören! Hartz IV: Thomas Kallay im Gespräch mit LaberrhabarberPF

Ein ganz großen Dank an LaberrhabarberPF und Thomas Kallay.

Ich denke, es ist in diesem Interview alles gesagt, was gesagt werden muss. Schaut es Euch an!
Besonders die Befürworter der Hartz IV Gesetze sollten hier genau hin hören! Vielleicht solltet ihr mal in euch gehen und endlich den Blick über den Tellerrand wagen. Die wahren Schmarotzer sitzen nicht da, wo ihr es vermutet!

 

Hartz4-Plattform: Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz

Hartz4-Plattform: Eilklage gegen den neuen 364-Euro-Regelsatz

Fehlerhafte Erfüllung der Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010

„In der letzten Aprilwoche wurde eine von uns unterstützte Eilklage gegen den fehlerhaft ermittelten und zu geringen Regelsatz von 364 € beim Sozialgericht eingereicht,“ teilt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin mit. „Unsere Bürgerinitiative dankt Dr. Ulrich Sartorius, Lehrbeauftragter an der Universität Freiburg und langjähriger Dozent bei der Deutschen Anwalt Akademie, für seine Unterstützung bei diesem Verfahren. Damit wollen wir im Interesse aller Betroffenen den schnellst möglichen Rechtsweg beschreiten, damit das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Politik an ihre Hausaufgaben aus dem Hartz IV-Urteil vom 9. Februar 2010 erinnert und nach dessen Buchstaben ein tatsächliches Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ sicher stellt.“

Der für einen von der Hartz4-Plattform unterstützten Kläger eingereichte Antrag auf einstweilige Anordnung fußt auf erheblichen Bedenken, die bereits im Gesetzgebungsverfahren geltend gemacht wurden und verweist auf die Ausschussdrucksache des Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 16.11.2010, 17 (11) 309 sowie verfassungsrechtliche Einwendungen von Münder, Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Technische Universität Berlin.

Der Schriftsatz beruht auf einem von Anwältinnen und Anwälten der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) erstellten Musterschriftsatz, der mit weiteren Musterschriftsätzen zum SGB II demnächst veröffentlicht wird. Deren Inhalte stehen dann den mehr als 1.000 Anwältinnen und Anwälten zur Verfügung, die Mitglieder der DAV-Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht sind.

Tenor der Klage ist:

„Die Ermittlung und Festlegung des Regelbedarfs entspricht nicht den Anforderungen, die das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben hat.“ Ihnen „genügen die Neuregelungen in mehrfacher Hinsicht nicht.“

Im Einzelnen begründet die Klage unter anderem:

– Die „Fehlerhaftigkeit in qualitativer Hinsicht“ und „Bedenken in quantitativer Hinsicht“ bezüglich der „Festlegung der Referenzgruppe“ – u.a. auch des Splitting in die unteren 15% für Einzelpersonen und 20 % für Familien-Haushalte.

– „Die EVS 2008 ist als Datengrundlage nicht ausreichend“ – im Unterschied zu derjenigen von 2003. Bei der „ging das BVerfG davon aus, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe in statistisch zuverlässiger Weise das Verbrauchsverhalten der Bevölkerung abbilde.“ Im Ergebnis: „Die zu ermittelnden Werte können nicht zuverlässig aus der Einkommens- und Verbrauchsstatistik abgeleitet werden, da keine eigenen statistischen Erhebungen der Bundesregierung zu den Bedarfen vorgenommen wurden.“ Und: Dem „Verfahren zur Ableitung der Regelsätze“ mangelt es an „ausreichender Transparenz.“

– „Die Problematik von Abschlägen“ infolge der „Vermischung Warenkorb/Statistikmodell“ führt zu einer „Größenordnung der Reduzierung“ des Regelsatzes, die es ausschließt, „einen überdurchschnittlichen Bedarf in einer Position durch einen unterdurchschnittlichen Bedarf in einer anderen Position auszugleichen. (…) Hinzu kommt, dass die Abschläge immer auch Personen treffen, die diese Ausgaben nicht haben.“

– Zum häufigst zitierten Streichen von Tabak und Alkohol: „Vielfach ist der Konsum von Bier und Wein (…) Bestandteil einer regionalen Kultur (z.B. Oktoberfest, Winzerfeste). (…) Es gibt sehr wenige Veranstaltungen im privaten und öffentlichen Bereich, in denen die Zugehörigkeit zum gesellschaftlichen Leben nicht auch dadurch geprägt ist, dass man in der Lage ist, die Kosten für ein Getränk, das auch Alkohol enthält, aufzubringen, wie das Bier beim Schauen einer Sportveranstaltung, einer Musikveranstaltung (…), die grundsätzlich auch Empfängern von Leistungen nach dem SGB II nicht vorenthalten bleiben dürfen.“

– „Ausdrücklich gegen die Vorgabe des BVerfG verstößt die Berechnung des Bedarfs für Verkehr.“ Dabei sind „die Personen, die ein Auto fahren, herausgerechnet worden (…) ein deutlicher statistischer Fehler, der zu einem erheblich falschen Ergebnis (…) zu einer Verfälschung nach unten führt.“

– „Weiter gehören (…) unter Missachtung der tatsächlichen Gegebenheiten die Stromkosten immer noch nicht zu den Kosten der Unterkunft“ und es ist „ebenfalls systemwidrig (…), diese Kosten weiterhin im Regelsatz zu belassen.“

„Wir hoffen mit dieser überzeugenden Eilklage auf eine absehbare Entscheidung und Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum,“ so Brigitte Vallenthin.

Wiesbaden, 03. Mai 2011

Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de


Die letzten 100 Artikel