(A.d.R./pw: Da durch den Fall Epstein gerade wieder dasjenige ungeheuerliche Thema am Tablett steht, vor dem viele gerne lieber die Augen verschließen würden, hat sich unser Gastautor entschlossen, einen seiner Beiträge über Kindesmissbrauch und -handel komplett zu überarbeiten und zu ergänzen. Wer nur einige wenige der nachfolgend angeführten Fakten zur Kenntnis nimmt, wird schnell merken, dass der nackte Wahnsinn nicht nur jenseits des Atlantik bzw. auf Little St. James Island stattfindet, sondern auch direkt vor unserer eigenen Haustür im Land, in dem wir angeblich gut und gerne leben. Vor diesen ans Apokalyptische grenzenden Zuständen die Augen zu verschließen, ist eigentlich nicht mehr möglich. Denn Pogo der Clown klopft bereits an die Zimmertür unserer eigenen Kinder … höchste Zeit also, um diesem Horrorclown die Maske vom Gesicht zu reißen und ihn in eine gut gesicherte Verwahrungsanstalt einzuweisen.
Würden wir nur einen Bruchteil der Energie aufwenden, die wir derzeit in Chimären wie z.B. den „Kampf gegen Rechts“ fließen lassen – laut. Prof. Mausfeld ein „Fake-Kampf“ zur Ablenkung von den wirklich anstehenden Problemen – dann könnten wir Pogo den Clown im Handumdrehen dingfest machen. Auch die moralisch verwahrlosten Kumpanen dieses pädophilen Horrorclowns aus der Polit-, Wirtschafts- und Finanzelite könnten wir von der Chefetage auf einen ihnen angemessenen Ort zurechtrücken: in die Gummizelle einer JVA. Wir würden uns wundern, wie schnell sich dann in angeblich alternativloser Zeit die allseits drückenden Wolken wieder lichten und es gesellschaftlich, ökologisch und allgemeinmenschlich wieder aufwärts gehen könnte.
Aufgrund der engen Vernetzung der ehrenwerten Horrorclown-Gesellschaft bräuchte es eigentlich nur des Umfallens eines ersten Dominosteins, dann würde auch der Rest der schwarzen Steine in Serie kippen. Der Fingerschnipper, mit dem man den initialen Dominostein zum Umkippen bringt, ist zunächst nichts anderes als das Licht unseres mutigen Hinguckens. Dann wird sich alles andere notwendigerweise ergeben. In diesem Sinne: Vielen Dank an unseren Gastautor für den von ihm beigesteuerten Fingerschnipper.)
Gibt es eine „Kinderklaumafia in Deutschland“? Wird mit der Unterbringung von Kindern in Heimen ein Riesengeschäft gemacht? Besteht sogar die Gefahr, dass pädophile Netzwerke mit Bezügen zu ritueller Gewalt über Jugendämter und Kinderheime leichteren Zugriff auf ihre „unschuldigen“ Opfer haben?
Es gibt – wie schon mehrfach betont worden ist – sehr starke Indizien, die die Annahme rechtfertigen, dass wir es hierzulande bei vielen Jugendämtern und Kinderheimen mit einer regelrechten Kinderklaumafia zu tun haben.
Ist es denn Zufall, dass sich hierzu massenhaft entsprechende Berichte im Web finden, aber keine öffentliche Aufarbeitung oder auch nur Thematisierung in den Mainstream-Medien dazu findet?
Das Milliardengeschäft mit Kindern bzw. das „mit Kindern Kasse machen“ ist im Web Gegenstand unzähliger Beiträge, siehe u.a.
https://www.t-online.de/leben/familie/id_73019698/tv-reportage-mit-kindern-kasse-machen-.html
Wer kann angesichts solcher Zusammenhänge noch blind darauf vertrauen, dass alle möglichen Institutionen, die sich im weitesten Sinne mit „Jugend- und Familienhilfe“ befassen, also „helfen“ wollen, wirklich nur ausnahmslos bloß „helfen“ wollen, zumal es in diesem Bereich – wie von Verantwortlichen in den o.g. Beiträgen offen eingeräumt wird – immer noch keine wirksame öffentliche Kontrolle gibt?
Dass die, die der Gesellschaft – vorgeblich uneigennützig – ihre Hilfe anbieten, in Wahrheit regelmäßig bloß den eigenen wirtschaftlichen Vorteil im Sinn haben, hat bei vielen Menschen längst eine tiefe Skepsis erzeugt, wie unzählige Veröffentlichungen zum Begriff der „HelferInnen-Industrie“ zeigen, siehe u.a.:
http://de.dfuiz.net/familienzerstoerer/helferindustrie/
Ist das Fehlen öffentlicher Kontrolle im Bereich der in der Jugendhilfe tätigen „Helferindustrie“ systemisches Versagen oder politisch gewollt?
Angesichts der obigen Quellen darf nicht daran gezweifelt werden, dass es in dieser Milliardenindustrie der Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen auch viele Scheinheilige und ggf. auch Sadisten geben muss, die sich bloß die eigenen Taschen füllen wollen und – wenn es ganz schlimm kommt – bloß die günstige Gelegenheit zum Übergriff auf Kinder suchen.
Dermaßen mächtige Strukturen, die zudem noch von der offenkundigen Gier nach immer mehr Umsatz gefördert werden, zwangsläufig verbunden mit der über Jahre fortbestehenden Gelegenheit, fortdauernd intensiv und bestimmend in das Leben von Kindern und Jugendlichen einzugreifen und diese letztlich selbstgemachten Verhaltensregeln (der Heimverwaltung und ihrer Mitarbeiter) zu unterwerfen, dürfte jedenfalls ein perfekter Resonanzboden und starker Magnet auch für Psychopathen, Sadisten und Pädophile darstellen.
Betroffene Familien, Kinder und Jugendliche können jedenfalls die Konfrontation mit derart allmächtig wirkenden Strukturen, wie sie durch Jugendämter verkörpert werden und gegen die es kaum und schon gar nicht schnell wirkende Rechtsbehelfe gibt, oft nur noch als Kampf mit geradezu psychopathischen Verhaltensmustern erleben.
Kafkas Erzählung „Vor dem Gesetz“, siehe:
https://gutenberg.spiegel.de/buch/erzahlungen-i-9763/16
kann angesichts der Erfahrungen, die Eltern und Kinder, aber auch integre Gutachter in der „Matrix“ von Jugendamt, Heimen, Sachverständigen, wie eine literarische Verharmlosung über die Zustände in Dantes „innersten Höllenkreis“ erscheinen.
Dies mag der folgende Beitrag mit konkreten Einzelfalldarstellungen belegen:
http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/
Mit wenig Rechercheaufwand lassen sich viele weitere, ja unzählbar erscheinende Beispiele zu vergleichbaren Einzelschicksalen, aber auch zu befremdlichen Entwicklungen und skandalösen Vorfällen im Zusammenhang mit der „Erziehung“ von Kindern auffinden, siehe u.a.:
Zudem wäre ein Beitrag zu dieser Thematik unvollständig, wenn verschwiegen würde, dass immer wieder über Straftaten von Pädophilen gerade auch im Zusammenhang mit Pflegekindern berichtet wird, siehe u.a.:
https://www.sueddeutsche.de/panorama/luegde-campingplatz-missbrauch-1.4318817
https://www.spiegel.de/spiegel/berliner-jugendamt-vermittelte-kinder-an-paedophile-a-1185461.html
Eine Gesellschaft ist also offensichtlich gut beraten, gerade den Bereich der „Daseinsfürsorge“ strengstens zu überwachen, der die Pflege und Erziehung der Kinder betrifft.
Wenn wir aber der Frage nachgehen, wie in diesem hochsensiblen Bereich die Kontrollinstanzen aussehen, die eine effektive Kontrolle gewährleisten sollen, dann kommen wir zu ernüchternden Feststellungen.
1.
Wie schon in den einleitend erwähnten Quellen näher ausgeführt, fließen in einigen Bundesländern sehr hohe Zahlungen an die nicht-staatlichen Träger von Heimen, die – insbesondere wenn man die Bedarfssätze der Sozial-/Arbeitslosenhilfe für ein Kind heranzieht, weit über das hinausgehen, was selbst für eine optimale Unterbringung, materielle Versorgung sowie pädagogisch-pflegerische Betreuung des Kindes hinausgehen dürfte.
Wenn in einem Bundesland ca. 160.000 Euro pro Jahr für ein Heimkind ausgegeben werden, der sozialrechtliche Bedarfssatz des Kindes (Miete und Heizkosten hinzugerechnet) aber (großzügig gerechnet) kaum mehr als 12.000 Euro im Jahr betragen kann, dann fragt sich doch, wofür eigentlich die restlichen 148.000 Euro verwendet werden.
Wie werden diese Gelder verteilt? Wer verdient innerhalb der Heimverwaltung und bei den Trägern wieviel?
Es gibt m.E. nur einen Weg, die Geschäftemacherei mit der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen sofort zu beenden: Es darf nur noch staatliche / kommunale Träger von solchen Heimen geben, die kein wirtschaftliches Interesse daran haben dass möglichst viele Kinder aus ihren Familien gerissen werden.
Wer der „Gier“ freien Zutritt verschafft, der darf sich nicht wundern, wenn am Ende nur noch die Gier darüber bestimmt, wie viele Kinder in die Heime verbracht werden.
2.
Gem. § 71 SGB VIII wird die Politik der Jugendhilfe maßgebend durch den sog. Jugendhilfeausschuss mitbestimmt (vgl. § 71 SGB Abs. 3 SGB VIII), in dem „mit zwei Fünfteln“ Personen vertreten sind, die „auf Vorschlag“ der „Träger der freien Jugendhilfe“ bestimmt werden (vgl. § 71 Abs. 2 SGB VIII), also der freien Träger, die wirtschaftlich unmittelbar von der Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen profitieren.
Auch hier also das Demokratiedefizit, das wir aus allen Bereichen der Staatsverwaltung kennen. Die, die kontrolliert werden sollten, sind besonders stark in den Gremien vertreten, die eigentlich die Kontrolle ausüben sollten (siehe auch die Zusammensetzung der Rundfunkräte bie den Landesrundfunkanstalten, vgl. u.a. § 15 WDR-Gesetz).
Dass der Wille der „Eliten“, „das Volk“ von jeder wahren Mitbestimmung fernzuhalten, wurden schon seit Jahrhunderten die maßgebende Kraft bei der Formulierung und Gestaltung aller westlichen Verfassungen und „Demokratie“-Entwürfe war, ist schon unzählige Male thematisiert worden, u.a. von Noam Chomsky (siehe u.a. „Requiem für den amerikanischen Traum“, sowohl als Sachbuch erhältlich als auch als Doku bei YouTube kostenlos abrufbar) und Rainer Mausfeld in seinen Vorträgen zu seinem Buch „Das Schweigen der Lämmer“.
Wenn es aber um die Erziehung der Kinder geht, sollten die Lämmer nicht länger schweigen und auch die Rolle der gefügsamen Lämmer endgültig gegen die Rolle eines Adlers eintauschen, der aus angemessener Höhe sehr genau beobachtet, was sich auf der Basis der Jugendamtspolitik so alles abspielt.
Sollte sich ein Jugendhilfeausschuss nicht ausschließlich aus Personen zusammensetzen, die auf Grund der Pflege und Erziehung eigener Kinder pädagogisch erfahren sind und in dem Gebiet leben, für das ein Kreis / eine kreisfreie Stadt zuständig ist?
Kein Elternteil würde willkürliche Zustände in einem für seinen Wohnsitz zuständigen Jugendamt dulden wollen, die auch seine eigene Familie treffen könnten.
Wäre das nicht die einzig wahre Form effektiver demokratischer Kontrolle öffentlicher Machtausübung im Bereich der Jugendhilfe?
Meines Erachtens müsste § 71 SGB VIII sofort dahingehend abgeändert werden, dass die freien Träger, die von der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen profitieren (und entsprechende Verträge mit den öffentlichen Geldgebern aushandeln), zu den Sitzungen solcher Jugendhilfeausschüsse nur noch Vertreter entsenden dürfen, die den Fragen dieser Ausschüsse auf Verlangen Rede und Antwort stehen.
3.
Verhandlungen, Erörterungen und Anhörungen in Familiensahen sind gem. § 170 GVG nicht öffentlich.
Eine „öffentliche Kontrolle“ ist deshalb in allen Verfahren, die den Entzug des Sorgerechts und die Unterbringung eines Kindes in Heimen betreffen, nicht möglich, gerade auch dann nicht, wenn der (wahre) Wille des Kindes im Rahmen seiner persönlichen Anhörung (gem. § 159 FamFG) richterlich hinterfragt werden soll.
Welcher Elternteil möchte einfach darauf vertrauen wollen, dass der Richter in einer solchen Anhörung alle Fragen stellt, die zur angemessenen Erforschung des wahren Kindeswillens wirklich geboten sind und dass im richterlichen Protokoll auch tatsächlich alles steht, was das Kind in dieser Anhörung bekundet hat?
Das Öffentlichkeitsprinzip ist ein fundamentaler Grundsatz der effektiven Kontrolle der Justiz.
Um die Dringlichkeit von Reformen noch einmal deutlich vor Augen zu führen, möchte ich abschließend noch das Schicksal der Kindesmutter X. vorstellen.
Das Schicksal der Kindesmutter X. hat meines Erachtens in jeder Hinsicht das Potential, schon sehr bald so viel öffentliche Aufmerksamkeit zu erlangen wie der „Fall Görgülü“ oder der „Fall Gustl Mollath“.
Diese Rechtsfälle werden Ihnen bekannt sein, so dass hierzu keine weiteren Ausführungen geboten sind. Beide Fälle haben die Menschen in diesem Lande schockiert, da sie solche Zustände in der Justiz hierzulande nicht für möglich gehalten hätten. Das Unverständnis in der Sache Görgülü hat den Journalisten Rolf Lamprecht seinerzeit zu folgender Aussage veranlasst (Zitat):
„Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) – objektiv – Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf. (…) Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der „Stand“ den Verfall achselzuckend hin. (…) So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe. Rolf Lamprecht: Querulanten in Richterrobe. In: Berliner Zeitung. 31. März 2007, abgerufen am 14. Juni 2015.
Besonders pervers war die Behandlung des Herrn Gustl Mollath, bei dem es aktuell wohl nur noch um die Höhe der Entschädigung geht. In beiden vorgenannten Fällen stand aber nicht einmal der Vorwurf oder auch nur der Verdacht der systematischen Benachteiligung auf Grund einer antisemitischen Motivation beteiligter Behörden- und Justizmitarbeiter im Raum. Und genau dieser Aspekt wird dazu beitragen, dass dieser „Fall der jüdischen Mutter X.“ schon sehr bald national und international wie eine Bombe mit atomarer Sprengkraft detonieren kann.
Die öffentliche Diskussion wird dann nicht nur um die Frage kreisen, ob wir hier in Deutschland wirklich ein derart pervertiertes System und Geschäftsmodell im Zusammenhang mit der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen haben wollen. Vielmehr wird es die Menschen entsetzen, dass die realen Zustände in diesem Kontext längst eine Dimension erreicht haben, die die BRD mittlerweile wie ein Modell „DDR 2.0“ oder „Stasi 2.0“ erscheinen lässt.
Diese Wahrheit, dass hier bei einer liebevollen und unbestreitbar pädagogisch höchst qualifizierten Kindesmutter bis ins Tausendste hinein alles pathologisiert wird, während das gleiche Jugendamt – und mit ihm einige Gerichte – beim Kindesvater auch über die brutalsten und grausamsten Misshandlungen und deren langfristigen Folgen für Mutter und Kinder immer wieder generös hinweggehen, ist hier dermaßen evident, dass man sich als Mensch mit gesundem Menschenverstand nur noch die Frage stellen kann, was denn das hier eigentlich in Wahrheit für Strukturen sind, die den gewalttätigen und impulsiven Kindesvater in all den Jahren – auch schon vor einer angemessenen Strafsanktion – dermaßen in Schutz genommen und gleichzeitig die Kindesmutter so negativ dargestellt und behandelt haben, damit sogar ihr stark beschränkter Umgang mit ihrem Kind in einem Umfange boykottiert werden kann, dass sie faktisch Einschränkungen wie eine Schwerkriminelle in Kauf nehmen muss.
Was ist das also für eine Struktur, ein „Geist“ der Willkür, der über so viele Jahre hinweg einen solchen Einfluss über etliche Richter und Jugendamtsmitarbeiter ausüben kann?
Hierzu zunächst ein kleiner Exkurs:
Dass es in der westlichen Welt in vielen Bereichen regelrecht psychopathische Machtstrukturen gibt, das ist nicht nur bereits in Büchern wie denen der österreichischen Juristin Monika Donner im großen historischen Kontext wissenschaftlich aufgearbeitet worden. Gerade in dem Kontext der Fremdunterbringung von Kindern und Jugendlichen ist in unzähligen Web-Beiträgen von einem Geschäftsmodell die Rede, das sich ohne jede öffentliche Kontrolle zu einem kinderraubenden Monster entwickelt hat.
Nach den Erkenntnissen der französischen Psychoanalytikerin und Psychotherapeutin Marie-France Hirigoyen, wie sie auch Eingang in ihr Buch „Die Masken der Niedertracht“ gefunden haben, spaltet der Psychopath seine Opfer äußerst geschickt, denn er beherrscht „die Kunst, die einen gegen die anderen aufzuhetzen, Rivalitäten und Eifersüchteleien zu stiften. Zum perversen Teile-und-herrsche-Repertoire zählen Klatsch, tendenziöse Gerüchte und Lügen. Wesentlich beim Prozess der Beherrschung ist, dass Psychopathen sogleich die Täter-Opfer-Rolle ins Gegenteil verkehren, indem sie ihre rebellierenden Opfer – so wie die sich wehrenden Familien und ihre nach Rückführung zu ihren Familien verlangenden Kinder – wegen Aggressivität und Bosheit anprangern. In einem auf Angst beruhenden totalitären Ablauf soll das Opfer zum passiven Gehorsam gezwungen werden. „Der andere muss sich benehmen, wie der Psychopath es erwartet; er muss denken nach dessen Regeln. Keinerlei kritisches Denken ist mehr möglich“ (siehe ebenda, Seite 140). Hierzu gehört auch, dass der Psychopath stets den Eindruck vermittelt, die alleingültige Wahrheit für sich gepachtet zu haben.
Viele Opferfamilien werden den Eindruck bestätigen, dass sie es in ihrem Kampf gegen die Allianz von Familiengericht, Jugendämtern, Gutachtern und privaten Trägern der Familien- und Jugendhilfe immer wieder mit „zuständigen Sachbearbeitern“ zu tun haben, die nur ihre Wahrnehmung und Beurteilung für die „alleingültige Wahrheit“ halten und jede Kritik abblocken, gerade auch wenn es um die nachteiligen psychischen Auswirkungen für Familie und Kind in solchen Einrichtungen geht.
Bei einem Psychopathen sind Einsicht und Umkehr – so Hirigoyen – jedenfalls nicht erzielbar, ganz gleich, wie sehr sich die betroffene Familie auch um den Nachweis bemüht, das ihr Kind in ihrer Familie sehr viel besser aufgehoben wäre, denn dem Psychopathen fehlt jedes Interesse für den anderen und jede Empathie, aber er will, dass die anderen sich für ihn und seine Entscheidungen interessieren. Die Person des Opfers, der andere Mensch, interessiert den Psychopathen nicht.
Weshalb wurde das Opfer – hier: das seinem Kindeswohl zuwider in einem Heim oder einer Pflegefamlie untergebrachte Kind – dann ausgewählt?
Marie-France Hirigoyen liefert die Erklärung: „Weil es da war und weil es irgendwie unbequem wurde. Das Opfer ist beliebig austauschbar: Es ist für den Psychopathen nur von Interesse, wenn es brauchbar ist ….. Es wird zum Hassobjekt, sobald es sich entzieht oder nichts mehr zu geben hat.“
Man könnte Hirigoyens Erklärung im Lichte der obigen Feststellungen auch wie folgt abfassen: „Weil es (das Kind) da war und weil es irgendwie viel Geld bringen würde, wenn wir es der sozial schwachen Familie entreißen würden. Das Kind ist für Heimträger nur insofern von Interesse, als das Heim voll ausgelastet ist und vollen Ertrag garantiert.“
In einer intakten, wenn auch nicht materiell wohlhabenden Familie, die in einem menschlich gestalteten Sozialstaat angemessene wirtschaftliche Bedingungen zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse vorfindet, drohen solche Gefahren, die stets mit der Unterbringung in Heimen verbunden sein mögen, sicherlich nicht, jedenfalls nicht in diesem Maße. Ein Blick in die Geschichte der Jugendfürsorge der letzten Jahrhunderte belegt das.
Es besteht folglich aller Grund zu der Annahme, dass sozial schwache Familien, die sich keinen „Staranwalt“ leisten können und die erst einmal in den Fokus solcher „Helferkreise“ geraten sind, mit der übereilten oder auch offensichtlich willkürlichen Wegnahme ihrer Kinder und der Zerstörung ihrer Familie im Grunde nur auf die Funktion reduziert werden, diesen Institutionen dabei helfen, auf Kosten solcher Familien viel Geld zu verdienen. Und diese Abzocke auf Kosten des Familienglücks wäre noch das kleinste Übel, wenn Kindern von weder menschlich noch fachlich qualifizierten Vertretern dieser Institutionen auch noch großes körperliches und seelisches Leid zugefügt wird.
Eines muss klar sein: Wenn ein staatliches „Wächteramt“, dass letztlich nur dem Schutz der Familie und ihrem vorrangigen Erziehungsauftrag dienen darf, ohne wirksame öffentliche Kontrolle ist, dann „kann“ es sehr schnell zu einem pervertierten Geschäftsmodell degenerieren, das von dem Unglück und Leid von Familien und Kindern lebt, die letztlich – wenn überhaupt – nur staatliche Unterstützung benötigen, nicht aber den Keulenschlag von Sorgerechtsentzug und Kinderwegnahme.
Wenn den betroffenen Familien und Kindern dann auch noch eingebleut wird, dass doch alles nur zu ihrem Wohl geschieht, dann kann staatliche Gewalt zu einer regelrechten Abart ritueller Gewalt geworden. Der Entzug der Kinder und deren Unterbringung wird unter den Bedingungen derart privatisierter Strukturen schnell zu einem gewohnheits- bzw. geschäftsmäßigen Vorgang, zu einem regelrechten „Deal“ zwischen Jugendamt, privaten Träger und Familiengericht, das bei den Opfern schwere traumatische Störungen hinterlässt und kein Entkommen mehr erlaubt.
Wer immer noch glaubt, dass „Privatisierung“ – also die Überführung von öffentlichen Versorgungsbetrieben in die Hände weniger privater Geschäftsleute zur Maximierung privater Gewinne – für die Menschen und Völker dieser Erde irgendeinen Segen hatten, der kann sich durch die Lektüre von so ausgezeichneten (schon vor ca. 20 Jahren verfassten !) Büchern wie „Global brutal: Der entfesselte Welthandel, die Armut, der Krieg“, Broschiert – 1. Januar 2002“ von Prof. Michael Chossudovsky schnell vom Gegenteil überzeugen. Die brutale weltweite Durchsetzung privater Geschäftsinteressen einer empathielosen psychopathischen Clique Superreicher, die schon dutzende Volkswirtschaften zerstört und hunderte Millionen Menschen ins wirtschaftliche Elend gestürzt, Millionen Hungertote (insbesondere in Afrika) und letztlich wohl alle Kriege der Neuzeit (etliche Massenmorde inklusive) verursacht hat, ist ebenso wenig menschlich wie der Satanismus mit seinen rituellen Praktiken.
Die Frage ist also:
Ist das wirklich der „Rechtsstaat“, in dem die Menschen in diesem Land – und auch die Organe der Rechtspflege, die den Rechtsfrieden aufrechterhalten wollen, wirklich leben wollen?
Entspricht es wirklich dem Ideal eines freiheitlichen Rechtsstaats, der primär die Aufgabe hat, die Freiheit und Selbstentfaltung des Menschen zu schützen, wenn die Kontakte einer liebevollen Mutter und eines Kindes, das unbedingt zu seiner Mutter zurück will, wie bei einer Schwerkriminellen, die ihrem Kind jederzeit den Hals durchschneiden könnte, aufs Gründlichste überwacht und dokumentiert werden?
Ist denn nicht erkennbar, dass ein solcher Umgang mit einer Mutter, die nie jemandem ein Leid zugefügt hat, von jeder mitfühlenden Kindesmutter nur noch als „rechtsstaatlich“ verordneter und praktizierter Sadismus empfunden werden kann, der letztlich nur noch mit dem oberflächlichen pseudowissenschaftlichen Geschwafel weltfremder Gutachter gerechtfertigt wird, die als hochgradig voreingenommen und befangen gewertet werden können?
Entspricht es wirklich dem Ideal eines „fairen“ Verfahrens und dem Ziel, seine Interessen in angemessener Frist vor einem staatlichen Gericht durchsetzen zu können, wenn einer Mutter über so viele Jahre hinweg zugemutet wird, sich immer wieder an die Gerichte zu wenden, damit sie ihr Kind endlich wieder in ihren Haushalt zurückholen kann?
Wollen wir es wirklich dulden, dass eine Kindesmutter wie eine Schwerstkriminelle behandelt und auf der Basis unbestreitbarer Manipulationen und Einseitigkeiten von ihrem Kind getrennt wird?
Ist es hierzulande also wirklich so leicht geworden, Kinder aus Familien und einer Mutter förmlich das Herz aus dem Leib herauszureißen und Kinder zu traumatisieren, nur weil jeder seine Augen davor verschließen wollte, dass der Kindesvater ein brutaler Schläger war?
Welcher Richter kann denn, nachdem er solche Fehlentwicklungen bestätigt hat, nach der Arbeit nach Hause gehen, seine eigenen Kinder liebevoll in den Arm nehmen und sich dann dem Wahn hingeben, dass er gute Arbeit am Rechtsstaat geleistet hat?
Dient er damit wirklich den Grundsätzen gem. Art. 6 GG und dem Staatsbild, an das er eigentlich glaubt? Erkennt er denn nicht, dass er sich mit der unreflektierten Aufrechterhaltung solcher Entwicklungen letztlich zum Werkzeug totalitärer Systeme nach dem Vorbild bolschewistischer Überwachungsstaaten macht, die zudem noch mit der Gier empathieloser Geschäftemacherei einhergeht?
Im Bereich der Jugendfürsorge ist es m.E. schon 5 nach 12, zumal der reißende Wolf der „HelferInnen-Industrie“ erfahrungsgemäß immer gefräßiger wird, je mehr er sich schon einverleibt hat.
Die Menschen in diesem Land sollten so schnell wie möglich Reformen einfordern, damit der reißende Wolf der Gier, der sich schon viel zu lange hinter dem die wahre Motivation verdeckenden Begriff der „Privatisierung“ versteckt hat, endlich eingesperrt wird, gerade im Bereich der Jugendfürsorge, wo kein Platz für skrupellese Geschäftemacherei sein darf.
Fotos: Pixabay / CC0
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Gibt es eine „Kinderklaumafia in Deutschland“? Wird mit der Unterbringung von Kindern in Heimen ein Riesengeschäft gemacht? Besteht die Gefahr, dass pädophile Netzwerke mit Bezügen zum Satanismus und ritueller Gewalt über Kinderheime leichteren Zugriff auf ihre „unschuldigen“ Opfer haben?
Es gibt – wie schon mehrfach betont worden ist – sehr starke Indizien, die die Annahme rechtfertigen, dass wir es hierzulande bei vielen Jugendämtern und Kinderheimen mit einer regelrechten Kinderklaumafia zu tun haben, ggf. mit starken Verbindungen zu satanischen Kreisen, die in ein Netzwerk aus hochrangigen Mitgliedern aus Politik, Verwaltung, Geheimdiensten geschützt werden.
Ist es denn Zufall, dass sich hierzu massenhaft entsprechende Berichte im Web finden, aber keine öffentliche Aufarbeitung oder auch nur Thematisierung in den Mainstream-Medien dazu findet?
Hier ein paar schockierende Videos zum Einstieg in diese Problematik:
Es darf jedenfalls nicht einfach als „Propaganda“ abgetan werden, dass die „höhere Politik“ der westlichen Ländern maßgebend von satanischen Pädophilen (mit-)kontrolliert werden soll, siehe:
http://derwaechter.net/putin-der-westen-wird-von-satanischen-paedophilen-kontrolliert
Dass Putin seinerzeit keinesfalls übertrieben hat, wird u.a. durch folgende Quellen eindrucksvoll bestätigt:
Beispiel Großbritannien:
Beispiel Portugal:
https://www.welt.de/welt_print/article3028080/Portugal-ist-ein-Paradies-fuer-Paedophile.html
Belgien:
http://derwaechter.net/belgien-in-einem-jahr-sind-1720-kinder-verschwunden
Bericht eines Opfers elitärer Satanistenringe in Brüssel (Youtube)
US-Spitzenpolitik:
USA/Hollywood:
https://www.contra-magazin.com/2018/05/mel-gibson-hollywood-ist-institutionalisierte-paedophilie/
Das Milliardengeschäft mit Kindern bzw. das „mit Kindern Kasse machen“ ist im Web Gegenstand unzähliger Beiträge, siehe u.a.
https://www.t-online.de/leben/familie/id_73019698/tv-reportage-mit-kindern-kasse-machen-.html
Dass Kinderopfer im Satanismus eine Rolle spielen, ist ebenfalls etwas, was im Web ausführlich diskutiert wird:
https://www.cover-up-newsmagazine-archiv.de/cia-satanismus
https://www.sektenausstieg.net/sekten/12111-rituelle-gewalt
Dass sich auch hinter einer vermeintlich kindergerechten Traumwelt-Glitzerfassade wie der von Walt Disney übelste, ja sogar satanische Machenschaften verbergen können, beweist das folgende Video, subtil versteckte Pornographie und satanische rituelle Erkennungszeichen in Walt Disney-Filmen offenbart: siehe Youtube
Derart psychopathische Strukturen sollten bekannt sein, damit man alle Bemühungen, den Satanismus und damit auch seine Anhänger und Praktiken „gesellschaftsfähig“ zu machen, siehe u.a.
https://www.fnp.de/frankfurt/wir-wollen-satanismus-gesellschaftsfaehig-machen-10464611.html
wirklich angemessen würdigen kann.
Wer kann angesichts solcher Zusammenhänge noch blind darauf vertrauen, dass alle möglichen Institutionen, die sich im weitesten Sinne mit „Jugend- und Familienhilfe“ befassen, wirklich ausnahmslos bloß „helfen“ wollen, zumal es in diesem Bereich – wie von Verantwortlichen in den o.g. Beiträgen offen eingeräumt wird – immer noch keine wirksame öffentliche Kontrolle gibt?
Ist das Fehlen öffentlicher Kontrolle systemisches Versagen oder politisch gewollt?
Angesichts der obigen Quellen darf nicht daran gezweifelt werden, dass es in dieser Milliardenindustrie der Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen auch viele Scheinheilige und ggf. auch Sadisten geben muss, die sich bloß die eigenen Taschen füllen wollen und – wenn es ganz schlimm kommt – bloß die günstige Gelegenheit zum Übergriff auf Kinder suchen.
Dermaßen mächtige Strukturen, die zudem noch von der offenkundigen Gier nach immer mehr Umsatz gefördert werden, zwangsläufig verbunden mit der über Jahre fortbestehenden Gelegenheit, fortdauernd intensiv und bestimmend in das Leben von Kindern und Jugendlichen einzugreifen und diese letztlich selbstgemachten Verhaltensregeln (der Heimverwaltung und ihrer Mitarbeiter) zu unterwerfen, dürfte jedenfalls ein perfekter Resonanzboden und starker Magnet auch für Sadisten und Pädophile darstellen.
Wenn z.B. der Leiter eines Dezernats einer Kreisverwaltung in Minden-Lübbecke, zu dem auch das Jugendamt gehört, privat die Homepage eines „freimaurerischen Kunstvereins“ betreibt, auf der u.a. auch viel „Kunst“ mit „eigenartig“ entfremdeten Aktfotografien zu sehen ist, die man Kindern und Jugendlichen wohl besser nicht zeigen sollte, siehe:
https://www.newartvisionen.com/impressum.html
Dann dürfen sich Familien zu Recht fragen, was es denn eigentlich zu bedeuten hat, dass ausgerechnet so jemand, der auch noch in freimaurerische Netzwerke eingebunden ist, die Aufsicht über ein Jugendamt ausüben darf.
Betroffene Familien, Kinder und Jugendliche können die Konfrontation mit derart allmächtig wirkenden Strukturen, gegen die es kaum und schon gar nicht schnell wirkende Rechtsbehelfe gibt, somit als Konfrontation mit geradezu psychopathischen Verhaltensmustern erleben.
Kafkas Erzählung „Vor dem Gesetz“, siehe:
https://gutenberg.spiegel.de/buch/erzahlungen-i-9763/16
kann angesichts der Erfahrungen, die Eltern und Kinder, aber auch integre Gutachter in der „Matrix“ von Jugendamt, Heimen, Sachverständigen, wie eine literarische Verharmlosung über die Zustände in Dantes „innersten Höllenkreis“ erscheinen.
Dies mag der folgende Beitrag mit konkreten Einzelfalldarstellungen belegen:
http://www.psychiatrie-und-ethik.de/wpgepde/
siehe auch:
Nach den Erkenntnissen der französischen Psychoanalytikerin und Psychotherapeutin Marie-France Hirigoyen, wie sie auch Eingang in ihr Buch „Die Masken der Niedertracht“ gefunden haben, spaltet der Psychopath seine Opfer äußerst geschickt, denn er beherrscht „die Kunst, die einen gegen die anderen aufzuhetzen, Rivalitäten und Eifersüchteleien zu stiften. Zum perversen Teile-und-herrsche-Repertoire zählen Klatsch, tendenziöse Gerüchte und Lügen. Wesentlich beim Prozess der Beherrschung ist, dass Psychopathen sogleich die Täter-Opfer-Rolle ins Gegenteil verkehren, indem sie ihre rebellierenden Opfer – so wie die sich wehrenden Familien und ihre nach Rückführung zu ihren Familien verlangenden Kinder – wegen Aggressivität und Bosheit anprangern. In einem auf Angst beruhenden totalitären Ablauf soll das Opfer zum passiven Gehorsam gezwungen werden. „Der andere muss sich benehmen, wie der Psychopath es erwartet; er muss denken nach dessen Regeln. Keinerlei kritisches Denken ist mehr möglich“ (siehe ebenda, Seite 140). Hierzu gehört auch, dass der Psychopath stets den Eindruck vermittelt, die alleingültige Wahrheit für sich gepachtet zu haben.
Viele Opferfamilien werden den Eindruck bestätigen, dass sie es in ihrem Kampf gegen die Allianz von Familiengericht, Jugendämtern, Gutachtern und privaten Trägern der Familien- und Jugendhilfe immer wieder mit „zuständigen Sachbearbeitern“ zu tun haben, die nur ihre Wahrnehmung und Beurteilung für die „alleingültige Wahrheit“ halten und jede Kritik abblocken, gerade auch wenn es um die nachteiligen psychischen Auswirkungen für Familie und Kind in solchen Einrichtungen geht.
Bei einem Psychopathen sind Einsicht und Umkehr – so Hirigoyen – jedenfalls nicht erzielbar, ganz gleich, wie sehr sich die betroffene Familie auch um den Nachweis bemüht, das ihr Kind in ihrer Familie sehr viel besser aufgehoben wäre, denn dem Psychopathen fehlt jedes Interesse für den anderen und jede Empathie, aber er will, dass die anderen sich für ihn und seine Entscheidungen interessieren. Die Person des Opfers, der andere Mensch, interessiert den Psychopathen nicht.
Weshalb wurde das Opfer – hier: das seinem Kindeswohl zuwider in einem Heim oder einer Pflegefamlie untergebrachte Kind – dann ausgewählt?
Marie-France Hirigoyen liefert die Erklärung: „Weil es da war und weil es irgendwie unbequem wurde. Das Opfer ist beliebig austauschbar: Es ist für den Psychopathen nur von Interesse, wenn es brauchbar ist ….. Es wird zum Hassobjekt, sobald es sich entzieht oder nichts mehr zu geben hat.“
In einer intakten, wenn auch nicht materiell wohlhabenden Familie, die in einem menschlich gestalteten Sozialstaat angemessene wirtschaftliche Bedingungen zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse vorfindet, drohen solche Gefahren, die stets mit der Unterbringung in Heimen verbunden sein mögen, sicherlich nicht, jedenfalls nicht in diesem Maße.
Es besteht folglich aller Grund zu der Annahme, dass sozial schwache Familien, die sich keinen „Staranwalt“ leisten können und die erst einmal in den Fokus solcher „Helferkreise“ geraten sind, mit der übereilten oder auch offensichtlich willkürlichen Wegnahme ihrer Kinder und der Zerstörung ihrer Familie im Grunde nur auf die Funktion reduziert werden, diesen Institutionen dabei helfen, auf Kosten solcher Familien viel Geld zu verdienen. Und diese Abzocke auf Kosten des Familienglücks wäre noch das kleinste Übel, wenn Kindern von weder menschlich noch fachlich qualifizierten Vertretern dieser Institutionen auch noch großes körperliches und seelisches Leid zugefügt wird.
Eines muss klar sein: Wenn ein staatliches „Wächteramt“, dass letztlich nur dem Schutz der Familie und ihrem vorrangigen Erziehungsauftrag dienen darf, ohne wirksame öffentliche Kontrolle ist, dann „kann“ es sehr schnell zu einem pervertierten Geschäftsmodell degenerieren, das von dem Unglück und Leid von Familien und Kindern lebt, die letztlich – wenn überhaupt – nur staatliche Unterstützung benötigen, nicht aber den Keulenschlag von Sorgerechtsentzug und Kinderwegnahme.
Wenn den betroffenen Familien und Kindern dann auch noch eingebleut wird, dass doch alles nur zu ihrem Wohl geschieht, dann kann staatliche Gewalt zu einer regelrechten Abart ritueller Gewalt geworden. Der Entzug der Kinder und deren Unterbringung wird unter den Bedingungen derart privatisierter Strukturen schnell zu einem gewohnheits- bzw. geschäftsmäßigen Vorgang, zu einem regelrechten „Deal“ zwischen Jugendamt, privaten Träger und Familiengericht, das bei den Opfern schwere traumatische Störungen hinterlässt und kein Entkommen mehr erlaubt.
Wer immer noch glaubt, dass „Privatisierung“ – also die Überführung von öffentlichen Versorgungsbetrieben in die Hände weniger privater Geschäftsleute zur Maximierung privater Gewinne – für die Menschen und Völker dieser Erde irgendeinen Segen hatten, der kann sich durch die Lektüre von so ausgezeichneten (schon vor ca. 20 Jahren verfassten !) Büchern wie „Global brutal: Der entfesselte Welthandel, die Armut, der Krieg“, Broschiert – 1. Januar 2002“ von Prof. Michael Chossudovsky schnell vom Gegenteil überzeugen. Die brutale weltweite Durchsetzung privater Geschäftsinteressen einer empathielosen psychopathischen Clique Superreicher, die schon dutzende Volkswirtschaften zerstört und hunderte Millionen Menschen ins wirtschaftliche Elend gestürzt, Millionen Hungertote (insbesondere in Afrika) und letztlich wohl alle Kriege der Neuzeit (etliche Massenmorde inklusive) verursacht hat, ist ebenso wenig menschlich wie der Satanismus mit seinen rituellen Praktiken.
Es gibt längst alternative Modelle für eine „Humanen Marktwirtschaft“, so wie sie u.a. von Peter Haisenko und Hubert von Brunn in ihrem Buch „Die Humane Marktwirtschaft – Das Wirtschafts- und Finanzsystem zum Wohle aller Menschen“ skizziert worden ist.
Für Kinder- und Jugendheime unter privater Trägerschaft müssen jedenfalls möglichst schnell staatliche Alternativen geschaffen werden, die alle legalen Spielarten eines „Geschäfts mit dem Kind“ unmöglich machen, eben weil es nur noch staatliche Kinder- und Jugendheime gibt, die dann nur noch bei wirklicher Gefährdung des Kindeswohls eingreifen. Solange Kinder- und Jugendheime nur eine Spielart des legalen Plünderns öffentlicher Kassen gem. der Idee aller Public-private-Partnership „PPP“-Modelle sind, die dem Steuerzahler unter dem Strich immer wesentlich teurer zu stehen kommen, kann und wird sich nichts ändern.
Gesunder Menschenverstand reicht also schon vollkommen aus um zu erkennen, wohin es – gerade auch Bereich der Fürsorge für die Kinder unseres Landes – zwangsläufig führt, wenn Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge – so wie die Unterbringung und der Schutz in ihrem Wohl gefährdeter Kinder – privatisiert werden.
Nur ein von Gier zerfressener Psychopath, dem alle menschlichen Folgen schlicht vollkommen gleichgültig sind, kann diese Strukturen wollen.
Zur Vertiefung der Dimension des „rituellen Missbrauchs“gibt es u.a. folgende Sachbücher:
Handbuch Rituelle Gewalt: Erkennen – Hilfe für Betroffene – Interdisziplinäre Kooperation Taschenbuch– 1. August 2010
von Claudia Fliß (Herausgeber), Claudia Igney (Herausgeber)
Jenseits des Vorstellbaren: Therapie bei Ritueller Gewalt und Mind Control Gebundenes Buch – 18. Dezember 2013
von Alison Miller (Autor)
siehe auch Nachrichtenspiegel: Die Kinderfresser unter uns
Fotos: Pixabay / CC0
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