Justizwillkür

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Assange-Verfahren im Covid-19-Vakuum

Assange-Verfahren im Covid-19-Vakuum | Moritz Müller | NachDenkSeiten-Podcast | 11.09.2020

Als Nachtrag zum gestrigen Artikel gibt es über eine erneute Wendung zu berichten. Wegen eines Covid-19-Verdachts beim Ehemann einer der Anklagevertreterinnen ist der Prozess seit gestern Mittag ausgesetzt und geht frühestens ab Montag in ungewisser Form weiter. Ein kurzer Abriss von Moritz Müller aus London.

NachDenkSeiten – Die kritische Website
Artikel-Link: https://www.nachdenkseiten.de/?p=64660
Artikel veröffentlicht am: 11. September 2020 um 12:26
Autor: Moritz Müller (verantw. Redaktion)
Sprecher: Tom Wellbrock
Titelbild: © Moritz Müller

In London scheint die Sonne, aber weiterhin nicht auf Julian Assange

Moritz Müller & Lutz Hausstein

Am Montag ging es in London mit dem Prozess gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange weiter, bei dem er sich gegen eine Auslieferung an die USA, wo ihm lebenslange Haft droht, wehrt. Bzw. er versucht sich zu wehren, denn die Umstände, unter denen der Prozess nun weitergeführt wird, scheinen ihm gegenüber eher feindselig und im wahrsten Sinne des Wortes obskur, denn eine transparente Berichterstattung wird vonseiten des Gerichts auf offensichtliche Weise erschwert. Insofern bestätigt das Verhalten der Richterin bzw. der Justiz die Notwendigkeit einer Organisation wie Wikileaks, die vor fast eineinhalb Jahrzehnten einmal angetreten ist, um Fehlverhalten von Regierungen und Organisationen offenzulegen. Zum Glück hat Julian Assange weiterhin eine Anzahl von engagierten Unterstützern und es gab zum Auftakt auch einiges Interesse der Medien.

Was ist der Mensch ohne garantierten Zugang zum Recht oder die Frage: Was kann der Mensch, wenn er diesen Zugang verloren hat, tun, um ihn wieder herzustellen?

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Bild: Justicia/pixabay/CC0

Der „Kampf um das Recht“ ist also nicht nur eine alltägliche Realität, die auch in jedem mehr oder weniger geordneten rechtsstaatlichen Verfahren anzutreffen ist, sondern ein Phänomen, das so alt ist, wie sich Menschen mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen im Streit befinden und um die Durchsetzung ihres tatsächlich oder vermeintlich bestehenden Rechtsanspruchs befinden, aus welchem Recht auch immer dieser Anspruch abgeleitet sein mag.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie – aus ihrer ganz persönlichen Sicht – ein „idealer“ Rechtsstaat beschaffen sein müsste, damit der sichere Zugang des Menschen „zum Recht“, d.h. die Anrufung eines unabhängigen und objektiven Gerichts möglich ist, das sich ausschließlich dem Auftrag verpflichtet fühlt, Streitfragen durch gerechte Urteile zu lösen und Rechtsfrieden in der Gesellschaft herzustellen?

Diese Frage kann sich – jenseits rein akademisch motivierter Arbeiten – im Grunde nur der Mensch nicht gestellt haben, dessen Vertrauen in die bundesdeutsche Justiz noch nie erschüttert worden ist. Solche Menschen mag es (noch) geben. Menschen aber, die auf Grund ihrer Erfahrungen mit der Justiz in diesem Vertrauen – oder besser: in ihrem „Glauben“ – an die Justiz fundamental enttäuscht worden sind, dürften stets den Wunsch nach einer Justiz verspürt haben, in der solches „Unrecht“ nicht möglich ist oder doch zumindest zuverlässig revidiert werden kann.

Daher frage ich Sie abermals: Wie sollte aus Ihrer Sicht ein idealer Rechtsstaat konzipiert sein?

Ihnen fällt dazu spontan nichts ein? Das ist verständlich, da mich diese Frage selbst über viele Jahre hinweg beschäftigt hat, einfach weil ich davon ausging, dass das Streben der Menschen und Völker nach möglichst großer Rechtssicherheit immer wieder nach einem solchen Ideal ausgerichtet gewesen sein muss, wie auch immer dieses Ideal – abhängig von der Zeit und dem Raum, in dem es formuliert worden ist – jeweils konkret beschaffen gewesen sein mag.

Welche Früchte dieses Streben der Menschen durch die Zeiten auch immer hervorgebracht haben mag und ob man einen „idealen“ Rechtsstaat bloß für eine nie realisierbare Utopie realitätsferner Philosophen, für eine Einrichtung „von Gottes Gnaden“ (als Hinterlassenschaft Gottes oder der Götter, damit auf Erden unter den Menschen Ordnung herrscht), für das Ergebnis eines gesellschaftsrechtlichen „Vertrags“ freier Bürger oder schlicht für ein im Laufe der Zeit vom Willen der Herrschenden geformtes Konstrukt hält: Die Unerlässlichkeit einer gesellschaftlichen Einrichtung, die den Zugang zum Recht garantiert, wird niemand ernsthaft bestreiten.

Um eine fundamentale „Wahrheit“ vorweg zu nehmen, die keinen Anspruch auf „Objektivität“ begründen kann oder soll: Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Realitäten in der Welt wäre es – so meine persönliche Überzeugung – absolut unrealistisch auch nur (begründet) darauf hoffen zu dürfen, dass ein solcher idealer Rechtsstaat  in diesem oder einem anderen Land dieser Erde etabliert werden kann. Diese Überzeugung ist keinesfalls Ausdruck einer persönlichen Resignation oder Abkehr von jedem Bemühen, sich möglichst nachhaltig für eine gerechtere Welt einzusetzen.

Aber ich möchte es einfach als Tatsache hinstellen, dass ein wahrer Rechtsstaat, in dem jeder vor dem Gesetz gleich wäre und jeder für sein Verhalten verantwortlich gemacht werden kann, gerade von den Eliten, für das Ziel der stetigen Vermögensmehrung viele oder vielleicht sogar alle (auch ungesetzlichen) Mittel rechtfertigt, als eine massive Bedrohung empfunden werden muss.

In Zeiten, in denen der dunkle Schatten übermächtig erscheinender politischer und militärischer Einflussnahmen den Lebensalltag ganzer Völker – und damit auch deren Einrichtungen der Rechtspflege – überschatten kann, „kann“ diesen Eliten möglicherweise schon die konkret ausgebildete Idee eines idealen Rechtsstaats als bedrohlich erscheinen, so dass alles vermieden wird, was zur Popularisierung solcher Staatsmodelle beitragen könnte. Denn wenn der (vergeblich) um sein Recht bemühte Mensch schon vergessen hat, wonach er sich sehnen sollte, dann wird er nicht in der Lage sein, sich gezielt für Veränderungen einzusetzen, die ihm – und auch seinen Nachkommen – ein Leben in Rechtssicherheit und Würde näher bringen könnten. Dazu möchte ich nachfolgend noch ein Beispiel bringen.

Was müsste nun der kleinste gemeinsame Nenner oder auch die „Grundformel“  für einen Rechtsstaat sein, der den Namen verdient?

Dazu stelle ich folgende Ausgangshypothese auf:

Ein Rechtsstaat ist nur möglich in einem Staat, der eine effektive Kontrolle aller staatlichen Gewalt- und Machtausübung – einschließlich der rechtsprechenden Gewalt – ermöglicht.

Aber wie könnte dieses  Ziel verwirklicht werden, wenn es immer Menschen sein müssen und werden, die letztlich diese effektive Kontrolle –  zum Wohle aller Menschen – ausüben?

Schon an diesem Ausgangspunkt ergeben sich Probleme, die unbedingt gelöst werden müssen, damit das theoretische Modell effektiver Gewaltenkontrolle – wie auch immer sie in einer Verfassung konkret ausgestaltet wird – nicht schon von allem Anfang an ausgerechnet durch die Menschen korrumpiert werden kann, denen die Machtfülle übertragen wird, die mit einer solchen Kontrolle der Macht zwangsläufig einhergehen muss.

Menschen, die diese Kontrolle – ob nun auf Zeit oder gar auf Dauer – ausüben, müssten in menschlicher und fachlicher Hinsicht in einem solchen Maße qualifiziert, d.h. intelligent und weise, integer und unbestechlich, willens- und durchsetzungsstark sein, dass die „Stellenbeschreibung“ für solche Ämter wohl nur noch auf einen „perfekten Menschen“, einen inkarnierten Messias zu passen scheint, der sich von den Versuchungen der Macht nicht mehr persönlich anfechten und vereinnahmen lässt.

Kann es also verwundern, dass in bisherigen Hochkulturen (zu deren Beurteilung man nicht unbedingt immer ihre letzte Dekadenzphase heranziehen muss, so wie dies heute gerne en vogue ist, um unsere vermeintlich „fortschrittliche“ Zeit in einem etwas besseren Licht erscheinen zu lassen) immer auch das Ideal bestanden hat, dass wahres Kaisertum,  Pharaonentum etc. nur von einer Persönlichkeit getragen werden kann, die sich ganz in den Dienst einer überzeitlichen höheren Gerechtigkeit (vgl. die „Not-Wendigkeit“ der griechischen Stoiker, das Not-Wendende in die Tat umzusetzen) gestellt sah und die sich vor Antritt ihrer Aufgabe im Zuge einer ernsthaften philosophischen Schulung vor dem Zugriff subjektiv-persönlicher Ambitionen läutern musste? Ein jeder befrage sich selbst, ob er sein Leben lieber einem Menschen anvertrauen möchte, der sich unbedingt einer höheren Gerechtigkeit verpflichtet fühlt, von der er glaubt, dass er sie nie und schon gar nicht ungestraft hintergehen kann, oder ob er sein Vertrauen lieber auf Menschen setzen möchte, die in Wahrheit an nichts, sondern nur an die Notwendigkeit glauben, ihr wahres Wesen und ihre wahren Überzeugungen hinter einem Vorhang von schön klingenden Texten verbergen zu müssen. Wäre es angemessen, einen solchen Glauben zu verachten in einer Zeit, in der der Glaube an „Wahlen“ und „Demokratie“, oder auch an „Fürsten“ und „Könige“ immer wieder enttäuscht worden ist, mit fatalen Menschen für unzählige Menschen und Völker?

Das verleitet mich zur nächsten Hypothese:

Das Verlangen absoluter, d.h. unanfechtbarer charakterlich-moralischer Integrität schränkt den Kreis tauglicher „Bewerber“ für ein Amt, das der Kontrolle aller staatlichen Gewalt- und Machtausübung dienen soll, von vornherein massiv ein und muss die Grundvoraussetzung für die Wahl in ein solches Amt sein. Ein Volk, dass dieses Verlangen aufgibt und Bewerber akzeptiert, die diesem Verlangen nicht gerecht werden, gefährdet seinen Rechtsfrieden und sein Glück. Dieses Verlangen beinhaltet die Pflicht eines jeden Bewerbers, keiner „geheimen“ Bruderschaft oder einer solchen Gruppierung mit geheim gehaltenen „Einweihungen“ und Bindungen angehören zu dürfen, die ihre Ideale über die Grundsätze einer selbstbestimmten Verfassung und das Ziel effektiver Kontrolle jeglicher staatlicher Machtausübung stellt, denn die Menschen dürfen nur von denen regiert werden, die sie wollen, nicht von „grauen Eminenzen“, die ihre Macht über geheim gehaltene Bünde und Absprachen ausüben wollen.

In diesen wirren Zeiten ist es sogar möglich, dass sich ein Politiker ganz offen – und auch noch ohne Konsequenzen – einem solchen Verlangen verweigern darf. Joschka Fischer wird folgende Aussage zugeschrieben:

„Deutschland ist ein Problem, weil die Deutschen fleißiger, disziplinierter und begabter als der Rest Europas sind. Das wird immer wieder zu ‚Ungleichgewichten‘ führen. Dem kann aber gegengesteuert werden, indem so viel Geld wie nur möglich aus Deutschland herausgeleitet wird. Es ist vollkommen egal, wofür. Es kann auch radikal verschwendet werden – Hauptsache, die Deutschen haben es nicht. Schon ist die Welt gerettet.“

Wenn er wirklich diese Aussage gemacht hat (es gibt von ihm ja auch noch Vergleichbare, weshalb ich sie für echt halte), dann wäre das ein offenes Bekenntnis zum Verrat an allen Menschen, die in diesem Land leben.

Unter der Herrschaft des Staufers Friedrich II. wäre ein solcher „Verwalter“ deutscher Interessen wohl kaum ungestraft davon gekommen, und das Volk hätte es wohl mit großer Genugtuung zur Kenntnis genommen. Meiner Meinung nach wäre es das Mindeste, wenn diesem „Politiker“, der – soweit bekannt – nie eine Ausbildung abgeschlossen hat, keinen Cent mehr aus deutschen Steuermitteln bekäme und alle erhaltenen Diäten und Versorgungsbezüge erstatten müsste.

Aber wie kann ein Mensch, der für die Wahrnehmung höchster Staatsaufgaben für würdig befunden wird, vom Souverän des Volkes geformt oder auch gezielt ausgebildet werden, damit er schließlich diese Integrität erwerben kann? Ist eine solche Ausbildung überhaupt möglich?

Eine lange Ausbildung, die Lektüre vieler Bücher und möglichst viele akademische Grade garantieren – für sich genommen – keine edle Charakter- und Geisteshaltung. Der edle Charakter ist keine Qualifikation, die sich studieren und durch das Zeugnis einer Universität nachweisen lässt. Kein Hochschulstudium dieser Erde wird jemals einem Menschen mit bösartigem Charakter einen edlen Menschen geformt haben. Die Mehrung des Wissens wird einem solchen Menschen lediglich dazu verhelfen, seine wahren Absichten besser verdecken zu können, insbesondere hinter blumigen Sonntagsreden und schönen Abhandlungen darüber, dass das Recht eine rein rationale und intellektuelle Angelegenheit ist, die sich auf das rationale Erfassen von „Sachverhalten“ und möglichst gescheite rechtliche Würdigen solcher Sachverhalte reduzieren lässt.

Wenn die höchsten Ämter also nicht automatisch für die Männer und Frauen reserviert sein dürfen, die ihren ganzen Ehrgeiz auf eine akademische Karriere und möglichst viel Bücherwissen reduziert haben: Was macht die höchsten Diener des Volkes denn dann zu den besten Dienern des Volkes?

Wer diese Fragen vertieft reflektiert, dem kann es vorkommen, als begäbe er sich auf die Suche nach dem heiligen Gral und dem edlen König, der vom Schicksal dazu bestimmt ist, das Schwert Excalibur aus dem Stein zu ziehen und sein Volk einer goldenen Zukunft zuzuführen.

Die letzten 5000 Jahre Menschheitsgeschichte zeigen: Was der Mensch aus „eigener“ Kraft leistet, hat regelmäßig kaum mehr Tiefe und Bedeutung gehabt wie die Sandkastenspiele von Kindern oder Fußabdrücke am Sandstrand, die das nächste Unwetter egalisiert. Die großen Bauten der Vergangenheit wie die Pyramiden, die den Sturm der Zeiten und die Nebel des Vergessens überdauert haben, erscheinen so übermenschlich und großartig, dass ihre Planung und Realisierung eher das Werk von Göttern als von Menschen gewesen zu sein scheint (so dass es auch Stimmen gibt, die genau diese Ansicht vertreten). Die kleinen und großen Herrscher kamen und gingen, und nur selten haben ihre Ideale die Zeit überlebt, in der sie die ihnen verliehene Macht ausgeübt haben.

Wenn wir also danach fragen, welche Beispiele von Herrschaft die Menschen über Jahrhunderte oder Jahrtausende hinweg zutiefst im positiven Sinne beeindruckt und  inspiriert haben, dann fällt auf, dass es sich dabei ausnahmslos um Herrscher handelt, die ihren Völkern Rechtssicherheit, Frieden und damit auch die Grundlagen jeder Hochkultur bringen wollten.

Ich wage damit die nächste Hypothese:

Der gute „Herrscher“ ist der, der die Freiheit und natürlichen Interessen der Menschen und des Volkes schützt, nicht der, der diese Freiheit und Interessen einer Politik wegen, die von den Menschen regelmäßig nicht einmal legitimiert worden ist, nur einschränkt. Eine Verfassung, die die Freiheit der Menschen und den Zugang zum Recht nicht schützt, kann keine Verfassung sein.

Wenn ich alle Hypothesen zusammen führe, dann ist der ideale Rechtsstaat so konzipiert, dass die höchste Kontrolle aller staatlichen Machtausübung nur durch einen Menschen ausgeübt werden kann, der unbestritten absolut integer, in der Unterscheidung von Recht und Unrecht in höchstem Maße qualifiziert und dem der Schutz von Freiheit und Rechtssicherheit der Menschen heilig ist und dessen Machtanspruch nicht durch Vertreter der Wirtschaftswelt angefochten und untergraben werden kann.

Gab es in der Menschheitsgeschichte schon einmal ein Staatsmodell, das diesem Ideal zumindest sehr nahe kam?

Hier dürften viele Leser ihren persönlichen Favoriten haben, und nicht Wenige werden sich auf den Stifter ihres Glaubens beziehen, dessen Herrschaft oft gerade keine weltliche, sondern lediglich eine geistig-spirituelle war: Jesus, Mohammed, Buddha, Krishna, Rama.

Menschen, die jede Form von Theismus ablehnen, werden angesichts dieser Aufzählung aber beruhigt werden können, wenn ich in dem Kontext zu diesem Artikel meinen persönlichen „Favoriten“ vorstelle:

Der letzte glaubhafte Entwurf zu einem Staatsmodell, das den Rechtsstaat in Europa durchsetzen wollte, geht m.E. auf den Stauferkaiser Friedrich II. (* 26. Dezember 1194 in Jesi bei Ancona, Italien; † 13. Dezember 1250 in Castel Fiorentino bei Lucera, Italien) zurück. Es gibt mehrere Biographien über ihn, und die geradezu hymnisch anmutende „wissenschaftliche Heldensage“ von Ernst Hartwig Kantorowicz dürfte in mehreren Punkten zwar längst zu revidieren, aber immer noch die sprachgewaltigste Darstellung des Lebens und Wirkens dieser Lichtgestalt des Mittelalters, des „Staunens der Welt“ sein.

Den reichen Kaufleuten und lokalen Herrschern (Baronen etc.) gefiel es damals gar nicht, dass sie „ihre“ Richter in „ihren“ Städten in seinem Reich nicht mehr selbst bestimmten durften. Friedrich II. wusste genau wohin bzw. zu welcher Gefahr das führt, eben dazu, dass der reiche Kaufmann über „seinen“ Richter dann nur noch seine Raubzüge legalisiert.

Friedrich den II. folge daraus: Alle Richter sollten von ihm eingesetzt werden, alle Richter sollten alle paar Jahre rotieren, niemand durfte dort richten wo er aufgewachsen war, kein Richter durfte sich dort wo er richtete gesellschaftlich verbinden etc., jedermann konnte sich bei Beschwerden über einen Richter direkt an die Kanzlei des Kaisers wenden, alle Fälle von Korruption wurden schwer bestraft etc.

Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, wenn sie von solchen Eckpfeilern eines Staatsmodells hören, aber mir kam und kommt es so vor, dass ein solches Staatsmodell eine wirklich effektive Kontrolle richterlicher Macht ermöglicht hat.

Nach diesem Modell wäre es also undenkbar, dass ein Richter in einer Partei ist und einem Coup von Bankern und Kaufleuten – wie u.a. die sog. Rettungsschirme für „notleidende“ Banken zeigen – auch noch den Anschein von Rechtsstaatlichkeit verleihen kann. Jeder kann sich selbst ausmalen, was denn von der „Gewaltenteilung“ in der Realität der Rechtspflege noch übrig bleiben würde, wenn sich die (höchsten) Vertreter der einzelnen Gewalten (Verwaltung einschließlich Regierung Rechtsprechung, Gesetzgebung) in ihrer Freizeit gesellschaftlich verbinden und dann auch noch alle privat im gleichen „Club“ treffen. Denn dann wäre es zu einer handfesten Verschwörung, in der private Absprachen die Spielregeln des Rechtstaats suspendieren, nur noch ein sehr kleiner Schritt.

Und es wäre zu Lebzeiten Friedrichs sicherlich undenkbar gewesen, dass nicht ausschließlich der Staat über die Herausgabe staatlichen Geldes entscheidet, sondern eine zinsbasierte Zentralbank die Kontrolle über die Währung seines Staates übernimmt. Er hätte niemals die Akkumulation von privaten Vermögen geduldet, die den Machtanspruch des Kaisers und damit die höchste Priorität von Recht und Ordnung hätten in Frage stellen können.

Das führt mich gleich zu meiner nächsten Hypothese:

In einem Staat darf kein Vermögen und keine Macht (einzelner Privater) stärker sein als die staatliche Kraft, die eine effektive Kontrolle aller staatlichen Machtausübung und damit die Rechtssicherheit des Bürgers garantieren muss und soll. Der Bürger, der durch sein Streben nach Reichtum mächtiger sein will als diese Kraft, will diese Kraft letztlich außer Funktion setzen, damit sein ungehemmtes Streben nach Reichtum und Macht keine rechtsstaatlichen Grenzen mehr kennt. Kein Volk darf zulassen, dass sich ein solcher Reichtum in der Hand Einzelner etablieren kann.

Es ist jedenfalls äußerst bemerkenswert, dass die äußerst beeindruckende Lebensgeschichte des Stauferkaisers Friedrich II. nie in einem abendfüllenden Spielfilm – oder angesichts der Komplexität seines Wirkens und seiner Zeit noch besser: gleich in einer ganzen Serien-Staffel – angemessen verfilmt worden ist. Filmproduzenten und Regisseure aus aller Welt müssten sich eigentlich um diesen unglaublich spannenden Filmstoff regelrecht prügeln, da sie ständig auf der Suche nach großartigen Vorlagen sind, die beste Unterhaltung (und volle Kinos) garantieren. Wie es scheint, könnte das Leben und Wirken dieses Kaisers die Menschen dahingehend inspirieren zu verstehen, was eigentlich ein Herrscher ist, dem das Recht (noch) heilig war und der es mit aller Macht – im Interesse der Menschen – gegen die Intrigen von Kaufleuten und Kurie durchsetzen wollte. Die Idee, was gute Herrschaft und effektive Kontrolle staatlicher Macht und Verantwortlichkeit vor dem Gesetz bedeutet, darf offenbar nicht durch die Verfilmung der Lebensgeschichte dieses Mannes verfilmt werden.

Das Bemühen Friedrichs um ein Staatsmodell, das das Recht über alles – auch über die Privilegien von Kirche  und Papst – stellt, konnte von seinen Erben nur sehr kurze Zeit fortgesetzt werden. Es folgt schon bald die kaiserlose Zeit, und das Mittelalter versank im Chaos.

Wie hat es sich denn – so mein Eindruck – auf die europäische Geschichte ausgewirkt, dass „das Geld“ schon im Mittelalter über die Idee des Rechts – damals im Kaisertum verwirklicht – gesiegt hat und die Idee einer (ob nun von göttlichen Kräften oder menschlichen Bemühungen initiierten) effektiven Kontrolle der Justiz in allen Völkern (weitestgehend) in Vergessenheit geraten ist?

Ein aktuelles Beispiel?

Hören Sie sich bitte einmal die ersten 15 Minuten des nachfolgenden Videos an, was ein – vormaliger – Kollege über höchst geheime Datenbanken von Richtern behauptet hat, die in Freimaurerlogen organisiert sind:

siehe Youtube

Wäre es nicht im vitalen Interesse aller Menschen in diesem Land, dass umgehend umfassend und transparent aufgeklärt wird, ob dieser (vormalige) Anwalt die Wahrheit gesagt hat?

Ein „guter“ Herrscher würde einer solchen Behauptung sofort nachgehen wollen und rückhaltlos und ohne Ansehung der Person aufklären müssen, damit die Glaubwürdigkeit seiner gesamten Justiz nicht ganz schnell zu einem einzigen Trümmerhaufen wird:  Denn wenn die Behauptungen des Herrn Putzhammer zutreffend wären, dann würde das bedeuten, dass es ein Netzwerk aus Vertretern der Justiz und  Bankenwirtschaft gibt, die alle ihnen verfügbaren Informationen über Anwälte für eine Datenbank zur Verfügung stellen, die eine totale (ungesetzliche) Übersicht über alle (anhängigen) Gerichtsverfahren und die wirtschaftliche Situation eines Anwalts ermöglichen (bloß unterstellt, dass es „nur“ diese Informationen sind).

Von solchen Aufklärungsbemühungen kann ich jedenfalls zur Zeit nichts erkennen, und schon das sollte die Menschen in diesem Land beunruhigen, da hier Aussagen in den Raum gestellt werden, die jeden Menschen in diesem Land betreffen, der sich rechtschutzsuchend – ob und über einen Anwalt oder nicht – schließlich an die Gerichte wendet.

Da sich kein Justizminister oder Ministerpräsident oder Kanzler um die Aufklärung dieser Sachverhalte bemüht, bleibt jedem Bürger – auch jedem Anwalt – letztlich nur die Spekulation darüber, ob seine eigenen Erfahrungen es für ihn wahrscheinlich oder unwahrscheinlich erscheinen lassen, ob der Herr Putzhammer die Wahrheit gesagt hat.

Der Ausgangspunkt dieser Spekulation wäre dann konkret folgende Frage:

Haben Sie schon einmal ein Ermittlungs- oder ein (zivil-, strafrechtliches oder verwaltungs- oder sonstiges) Gerichtsverfahren erlebt, bei dem Sie sich gefragt haben, ob das, was Sie erleben, wirklich mit den Grundsätzen eines fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens zugeht?

Von meinen eigenen Erfahrungen möchte ich hier nur die Fälle hervorgeheben, in denen ich (u.a.) wegen der – meines Erachtens eindeutig völkerrechts- und grundgesetzwidrigen sowie strafbaren – Einsätze der Bundeswehreinsätze in Serbien und Syrien Strafanzeige erstattet habe. Diese Anzeigen – und die Reaktionen der in diesem Kontext angesprochenen Staatsanwaltschaften – finden Sie auf meiner Homepage unter:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/aktuelles-interviews/

Kurz und (weniger) gut: Diese Anzeigen waren m.E. in jeder Hinsicht begründet, aber ausnahmslos erfolglos.

Dieser Befund begründet die Annahme, dass selbst schwerste Straftaten ungesühnt bleiben („können“), solange sie nur im Rahmen einer politischen Agenda begangen werden. Die Politik würde dann über dem Recht stehen, und Recht ist dann, was politisch gewollt, und Unrecht, was politisch unerwünscht ist.

Offenbar ist nicht jeder vor dem Gesetz „gleich“, und wenn Art. 97 Abs. 1 GG feierlich verkündet (Zitat): „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.“, dann ändert sich nichts an der Tatsache, dass z.B. ein Strafrichter nur über das richten kann, was ihm auf Grund einer Anklageerhebung zur Entscheidung durchgereicht wird. Ohne Anklage kein Richter, und dies mit allen Konsequenzen, vor allem mit der, dass es politische Eliten gibt, die keine strafrechtliche Verantwortlichkeit mehr fürchten müssen.

Die Aussage, dass die Richter „nur dem Gesetze“ unterworfen sind, kann schon dadurch ins Wanken geraten, wenn vertieft der Frage nachgegangen wird, ob die Bundesrepublik Deutschland im staats- und völkerrechtlichen Sinne überhaupt ein souveräner „Staat“ ist und – falls dies nicht so ist – welches Recht denn dann für alle Bereiche der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland überhaupt das höchste (verbindliche) Recht darstellt.

Kein Jurist kann und darf die Befassung mit diesen Fragen endlos aufschieben. Als ich mich diesen Fragen – auf Grund wiederholter Bitten von vielen Mandanten – schließlich gestellt habe, bin ich zu der Überzeugung gelangt, dass die Schlussfolgerungen, die sich bereits bei angemessener Würdigung der Realpolitik – insbesondere der schon bedingungslosen Gefolgschaft der Regierung Merkel gegenüber der Bush- und Obama-Administration – ergeben haben, auch ihre juristische Bestätigung finden.

Eine Kurzversion meiner Erkenntnisse zur Souveränität Deutschlands vermittelt u.a. folgender Aufsatz:

nachrichtenspiegel.de/2018/05/09/ein-meisterstueck-der-propaganda-die-bundesrepublik-deutschland-ist-souveraen/

Angesichts dieses völkerrechtlichen Durcheinanders ist es für den rechtsschutzsuchenden Bürger – so meine Wahrnehmung – letztlich gar nicht mehr nachvollziehbar, welchem Recht und welcher „Dienstaufsicht“ die bundesdeutschen Vertreter von Verwaltung (einschließlich Regierung), Gesetzgebung und letztlich auch Rechtsprechung denn nun in Wahrheit unterstehen. Wer bestimmt denn Politik, Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung, wenn wir nicht souverän sind? BND und Verfassungsschutz im Auftrage von C.I.A. und US-amerikanischer Präsidenten und Administration? In einem durch globalstrategische Interessen mehr oder weniger offensichtlich fremdbestimmten Land kann die Justiz – wie alle anderen Bereiche der Gesellschaft (Medien, Banken, Wirtschaft) – bei realistischer Betrachtung wohl kaum noch eine unberührte Oase der glückseligen Unabhängigkeit sein.

Und wenn Herr Putzhammer in seinem o.g. Interview die Wahrheit gesagt hat, dann stellt sich erst recht die Frage, welches  (dem nicht eingeweihten Bürger vollkommen unbekannten) Gesetz (von Gruppen wie den Freimaurern) denn möglicherweise „über“ dem bundesdeutschen Gesetz steht, auf das sich der Bürger vor Gericht berufen möchte.

Gilt das geschriebene Recht jetzt nur noch, wenn nicht das – seinem Inhalt nach völlig unbekannte – „Gesetz“ von Freimaurern und möglicherweise auch noch anderen Gruppen widerspricht?

Ein redlicher Kanzler / Ministerpräsident / Justizminister müsste dieser Frage nachgehen. Der einzelne Bürger kann diese Aufgabe niemals leisten, weil ihm hierzu schlicht die Mittel und Durchsetzungsmöglichkeiten fehlen.

Aber selbst wenn wir solche möglichen Realitäten der außergesetzlichen Einflussnahme von organisierten „Geheimbünden“ außer Betracht lassen: Wie kann es sein, dass ein zur Unabhängigkeit verpflichteter Richter einer Partei angehören darf? Ist er dann noch unabhängig, vor allem dann, wenn er als Staatsanwalt letztlich der Aufsicht und Weisungsbefugnis eines Politikers – eben eines Justizministers – unterliegt (vgl. §§ 145, 146 GVG)?

Die Frage muss somit schon sein, ob ein Richter in einem „Rechtsstaat“ überhaupt politisch sein darf, da er als Richter grundsätzlich unabhängig sein muss. Politik hat m. E. überhaupt nichts in der Rechtspflege zu suchen, und die Besetzung von höchsten Richterstellen darf m. E. niemals von parteipolitischen Motiven bestimmt werden.

Als Anwalt interessiert mich auch nur, ob ein Richter das Recht achtet, ob er Verfahren fair gestaltet, allen Beteiligten angemessen rechtliches Gehör gewährt und sich wirklich um ein gerechtes Urteil bemüht. Wenn er sich in der täglichen Praxis so verhält, dann ist mir egal, ob er privat Harry Potter schätzt oder – wie Fermat, der ebenfalls Richter war – Generationen von Mathematikern mit mathematischen Problemen wie „Fermats letzter Satz“ in den Wahnsinn treiben kann.

Gegenwärtig sieht es so aus, dass die Befangenheit eines Richters nur mit einem sog. „Befangenheitsantrag“ gerügt werden kann. Aber jeder Anwalt dürfte schon erlebt haben, dass der Rechtsbehelf des „Befangenheitsantrages“ faktisch nie zur Ablösung des abgelehnten Richters führt, auch dann nicht, wenn ein solcher Antrag für einen Außenstehenden („objektiven Dritten“) in jeder Hinsicht begründet erscheinen muss.  Die Richterschaft hat diesen Rechtsbehelf gesetzeswidrig  faktisch weitestgehend abgeschafft, und effektive Gegenwehr gibt es dagegen nicht. Lesenswert ist in diesem Kontext u.a. der Aufsatz „Dokumentationspflicht in der Hauptverhandlung – Warum eigentlich?“ von Prof. Dr. Endrik Wilhelm, online abrufbar unter:

Dresden https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/15-06/index.php?sz=7

Wenn alle Gewalt wirklich vom Volke ausgehen soll, dann darf es seine Macht nicht einfach irgendwelchen Institutionen übertragen und davon ausgehen, dass damit schon alles Notwendige getan ist. Ein Volk darf nicht einfach alle Macht abgeben und glauben, dass das Ausfüllen eines Wahlzettels alle paar Jahre für weitere Kontrolle der Macht schon ausreicht. Diese Macht darf von ausgewählten Volksvertretern nur verwaltet, aber niemals auf Dauer und schon gar nicht ohne oder gegen den Willen des Volkes „besetzt“ werden.

Ein Volk muss – in allen Bereichen der „Staatsverwaltung“ immer die Möglichkeit haben,  Fehlentwicklungen korrigieren zu können und somit muss jeder Repräsentant staatlicher Macht auch immer für Willkür und Machtmissbrauch vom Volk verantwortlich gemacht werden können. Der Bruch von Verfassungs- und Völkerrecht löst zur Zeit ja keine strafrechtlichen Konsequenzen aus (s.o.), und das bewirkt, dass alles nur noch schlimmer wird.

Im Lichte dieser Erkenntnis sollte jeder Bürger ins Grübeln kommen, der sich nicht mit derart ungelösten Problemen abfinden möchte.

Kennen Sie (also ebenfalls) das Gefühl, sich auf Grund ihrer Erfahrungen mit der „Organen der Rechtspflege“ geradezu in kafkaeske Welten begeben zu haben, die in Erzählungen wie „Vor dem Gesetz“ ihre literarische Verarbeitung gefunden haben? Wer diese Erzählung noch nicht kennt, der sollte sie unbedingt lesen:

https://ace.home.xs4all.nl/Literaria/Txt-Kafka.html

Wenn Sie diese Frage, ob sie solche kafkaesken Realitäten schon einmal erlebt haben, bejahen können, dann werden Sie auch die leidvolle Erfahrung gemacht haben, wie sich die Erfahrung, (tatsächlich oder vermeintlich) einen (regelrechten) Entzug des Rechts erlebt zu haben, nicht nur auf Ihr Wohlbefinden, sondern auf ihre gesamte gesundheitliche Situation und sogar auf ihr gesamtes weiteres gesellschaftliches Leben negativ auswirken kann.

Immer wieder wurde und wird Kritik an den Zuständen in der (Nachkriegs-)Justiz laut, und wer nach Büchern dazu sucht, der wird schnell fündig, siehe u.a.:

Jörg Kachelmann, Recht und Gerechtigkeit: Ein Märchen aus der Provinz

Norbert Blüm: Einspruch!: Wider die Willkür an deutschen Gerichten • Eine Polemik

Rolf Bossi: Halbgötter in Schwarz: Deutschlands Justiz am Pranger

Uwe Ritzer / Olaf Przybilla: Die Affäre Mollath: Der Mann, der zu viel wusste

Sascha Pommrenke / Marcus B. Klöckner: Staatsversagen auf höchster Ebene: Was sich nach dem Fall Mollath ändern muss

Mehmet Daimagüler: Empörung reicht nicht!: Unser Staat hat versagt. Jetzt sind wir dran. Mein Plädoyer im NSU-Prozess

Das Interesse, die Realitäten der deutschen Rechtspflege durch die Lektüre eines solchen Buchs ein wenig besser erfassen zu können, wird sicherlich immer wieder durch konkrete Rechtsfälle geweckt, die bundesweit – und gerade auch außerhalb des Kreises der Juristen – für Aufsehen sorgen.

Ein paar herausragende Beispiele (die viele Leser wohl um weitere Fälle  ergänzen möchten) waren:

Der NSU-Prozess und das Versagen des Staates, die Hintergründe dieser Taten aufzuklären (siehe obige Literaturempfehlung)

Der „Fall Görgülü“ (wobei die Begriffswahl „Fall“ nicht meiner Wortwahl entspricht), siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Fall_Görgülü

Gustl Mollath und der Maßregelvollzug, siehe:

https://www.bayern.landtag.de/fileadmin/images/content/NEU_Drs_16-17741_Mollath_FINAL.pdf

(Anmerkung hierzu: Am 24. November 1933, auf den Tag genau 7 Monate nach der Veröffentlichung der Ermächtigungsgesetze im Reichsgesetzblatt, wurden mit dem Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung (RGBl. Teil I, Seite 995) die Maßregeln der Sicherung und Besserung in das Strafgesetzbuch eingeführt. Die Zweispurigkeit des Strafrechts hat bis heute Bestand (Quelle: Wikipedia. Jeder StGB-Kommentar bestätigt das ebenfalls). Dabei hat bereits das SHAEF-Gesetz Nr. 1 in Art. III Nr. 4 ausdrücklich bestimmt (Zitat): „Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.“ M.E. ist also höchst fraglich, ob der Maßregelvollzug angesichts dessen überhaupt gültiges Recht sein kann und darf.)

Sicherlich könnte man an dieser Stelle so viele Beispiele aufführen, dass es den Umfang eines Buches annehmen würde, aber das würde den Rahmen dieses Artikels bei Weitem sprengen.

Natürlich mangelt es auch nicht an Youtube-Videos, die deutliche Kritik an den Zuständen in der Rechtspflege bzw. an der politischen Instrumentalisierung der Justiz erkennen lassen, siehe u.a.:

„Maulkorb für den Staatsanwalt“ (Youtube)
(in schlechter Ton- und Bildqualität, aber dennoch sehenswert)

Vortrag des Strafverteidigers Prof. Dr. Ulrich Sommer: „Ich habe den Glauben an die Justiz verloren“ (Youtube)

Rechtsanwalt Peter Putzhammer – „Rechtsbankrott durch Logen & Seilschaften“ (Youtube)

Sie können – und sollten sich auch – angesichts dieser Fehlentwicklungen empören. Aber damit darf es nicht getan sein.

Was ist nun zu tun?

Meines Erachtens ist es mit Reformen und Reförmchen nicht (mehr) getan. Die Probleme müssen an der Wurzel angepackt werden, und mir fällt dazu nur folgender Weg ein:

Der de jure immer noch bestehende und durch ein Netzwerk finanzökonomisch-informeller Abhängigkeiten perpetuierte Kriegszustand mit den alliierten Siegermächten muss endlich durch Friedensverträge beendet werden.

Dann – und nur dann – kann sich das deutsche Volk (oder auch: können sich die deutschen Völker) wieder in freier Selbstbestimmung eine Verfassung geben, und das heißt: im Rahmen eines Volksentscheids eine Kommission einsetzen, die in seinem Auftrage einen solchen Entwurf ausarbeiten soll, der eine effektive Kontrolle aller staatlichen Machtausübung ermöglicht, und dann im Rahmen eines weiteren Volksentscheids entscheiden, ob es diesen Entwurf annehmen möchte.

Dieser Weg steht immer noch durch Art. 146 GG offen, und er entspricht sicherlich dem Grundbedürfnis aller Menschen, die sich angesichts der erlebten Realitäten politisch entmündigt und entrechtet fühlen (müssen).

Nur ein souveräner Staat kann wirklich ein Rechtsstaat sein, weil nur dann wirklich alle Macht wieder vom deutschen Volk (und nicht nur von einem nebulösen „Volk“) – gemäß dem Willen des deutschen Volkes – ausgeübt werden kann. Dass gerade diese Begrifflichkeiten im Lichte derzeit von europäischen Spitzenpolitikern forcierter – demokratisch nicht legitimierter – Bestrebungen zur Auflösung der Nationalstaatlichkeit gezielt diskreditiert und in eine ausschließlich negative Konnotation gestellt werden, mag einem ebenfalls zu denken geben.

Wenn dieser souveräne Staat dann auch in die Sicherheitsarchitektur einer Friedensallianz im gesamten eurasischen Raum eingebettet ist, in dem die Menschen und Völker – ohne äußere Bedrohungen durch eine jenseits des Kontinents liegende „Supermacht“ befürchten zu müssen – wieder ein Leben in Einfachheit, Wahrheit und Frieden führen könnten, dann wäre das Paradies schon sehr nahe. Denn angesichts des gegenwärtigen Chaos kann ein Leben in Rechtssicherheit und Frieden nur noch als paradiesisch bezeichnet werden.

Der Mensch kann auf Gott und das Kommen des Messias hoffen und untätig bleiben. Aber wenn er untätig bleibt, dann muss er sich nicht wundern, dass die kafkaeske Erosion des Rechts, die gegenwärtig schon apokalyptische Dimensionen erreicht zu haben scheint, so lange bestehen bleibt, dass er ihre Überwindung nicht mehr erlebt.

Jeder steht in der Verantwortung, den künftigen Generationen ein besseres Leben zu ermöglichen und hierfür zumindest an dem Fundament mitzuarbeiten, auf dem eine neue, gerechte, menschliche Ordnung errichtet werden kann.

Niemand sollte sich sicher fühlen, nur weil er sein Vermögen – auf welchen Wegen auch immer – in diesen Zeiten noch mehren konnte. Denn wenn er Grund zu der Annahme hat, dass er in einem Land lebt, in dem (je)der Mensch seine Rechte verloren hat, dann sollte die Geschichte ihn lehren, dass der Mensch, wenn er erst seine Rechte und damit auch sein Recht auf effektive Verteidigung seiner Rechte verloren hat, irgendwann erst Recht seinen Besitz und auch alles Andere verlieren kann und wird, was die Frucht seiner Arbeit und die Basis seines Glücks gewesen ist. In so einem Land gibt es keine Sicherheit, keine „Gewinner“, sondern nur solche, die schon alles verloren haben, und solche, die noch alles verlieren werden, auch wenn sie sich das bis zuletzt nicht vorstellen wollten oder konnten.

Wilfried Schmitz

Rechtsanwalt

Kontaktdaten unter: https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de

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