Jetzt glaubt man sich gut aufgehoben in einem Jura-Forum das juristische Portal schlechthin, doch was geschieht, auch dort wird zensiert sowie man die Wahrheit ausspricht,so geschehen heute am 23 April 2011. Ich habe mich in die Diskussion einfach einschalten müssen weil ein User Cora88 sowie brainbug anscheinend das Grundgesetz nicht kennen und es mit Füßen treten.
Ich habe folgende Beitrag eingestellt, der innerhalb von 20 min komplett gelöscht wurde, mit der Begründung Verdacht auf mögliche Urheberrechtsverstoß.
Hier der Beitrag, der mir gelöscht wurde:
Verletzung des Grundrechteträgers aufgrund von Anwendung eines zu dem Grundgesetz in Widerspruch stehenden einfachen Gesetzes ( Sozialgesetz ) und der daraus folgenden öffentlich-rechtlichen Streitigkeit von verfassungsrechtlicher Art gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG i.V.m. Art. 100 Abs. 1 GG; 7. sowie 33. Leitsatz BVerfGE 1, 14 und 4. Leitsatz – BVerfGE 6, 32
Die Normen des SGB II vom 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 671) §§ 2 Abs. 1 S. 2 u. 3, Abs. 2 S. 2; 7 Abs. 3, 3.c), Abs. 3a, Abs. 4a; 10 Abs. 2, 5.; 12; 14 S. 2; 15 Abs. 1; 16d; 31; 39, 4.; 40 Abs. 1 S. 1 (vgl. § 21 Abs. 1, 4. SGB X); 50; 51 und 52a schränken einfachgesetzlich folgende Grundrechte ein: Art. 2 Abs. 1, 2; Art. 10 Abs. 1; Art. 11 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1; Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG.
Wie man sieht ist das Thema Hartz IV ein Tabuthema selbst in einem Jura Forum, es wird zensiert auf Teufel komm raus, und nicht nur dort.