Realsatire
Im Schatten des politischen Tumults wurde letzte Woche das Computernetzwerk von Hunter Bidens Kunstgalerie gehackt. Mit den Bankdokumenten sind die Hacker an den Schlüssel gelangt, der das aktuelle Korruptionsschema der Bidens offenlegen wird. Ein Schachzug des Militärs?
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Wie Dr. Strangelove lernte, die Bombe zu lieben, hat uns Stanley Kubrick in seinem gleichnamigen Film erklärt. Doch wie hat Papst Franziskus gelernt, die Covid-Impfung zu lieben? Der Kircheninsider Hubertus Mynarek eröffnet dazu einige überraschende Einblicke:
Papst Franziskus hat dem von einigen Staaten angekündigten bzw. bereits eingeführten Impfzwang noch einen höheren Rang, eine höhere Würde geschenkt, indem er ihn auf das Niveau der höchsten Tugend des Christentums setzte. „Impfen ist ein Akt der Nächstenliebe“, proklamiert der höchste irdische Herr des Christentums.
Viele Menschen, sogar eine ganze Reihe von Katholiken, sind empört, dass sich der Papst hier so vorbehaltlos in den Dienst des Staates stellt, obwohl doch der staatlich verordnete Impfzwang gegen die Würde des Menschen, nämlich seine individuelle Entscheidungsfreiheit, verstößt.
Dabei tut der Papst damit nur etwas, was die Amtskirche seit 2000 Jahren schon immer getan hat, indem sie sich immer zu den mächtigsten Herrschern ins Bett legte, sie unterstützte und dadurch ihre Existenz und die dauerhafte Schenkung von Privilegien aus der Hand der Mächtigen absicherte.
Das sog. Wunder der Unzerstörbarkeit der Kirche, wie es in zahllosen Predigten immer wieder hervorgehoben wird, hat in Wirklichkeit allein seinen Grund in dieser klebrigen Anschleimerei an die jeweils Herrschenden in Staat und Gesellschaft. Horst Herrmann, der kürzlich verstorbene Ordinarius für Kirchenrecht an der Universität Münster, nach seinem Kirchenaustritt Soziologieprofessor an derselben Universität, gab deshalb einem seiner Bücher zu diesem Thema sogar den Titel „Über das prostitutive Verhältnis zwischen Staat und Kirche“.
Natürlich mussten die Oberhirten der Kirche, d. h. die Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle unter dem obersten Hirten, dem Papst, sich ebenfalls sofort einschalten, um als gehorsame Sklaven des päpstlichen Diktators ihre Akzeptanz seiner These von der Impfung als Akt der Nächstenliebe zu bekunden. So läuft das in der Kirche: „Roma locuta causa finita“. Wenn Rom, d. h. der Papst, etwas beschlossen hat, dann ist die Sache beschlossen und beendet, auch wenn Nachdenkliche noch eine Menge Zweifel zu vermelden hätten.
Aber damit noch nicht genug! Denn die Bischöfe sind ja wie die meisten Politiker Leute, die keine Ahnung haben, allerdings über eine Menge Mitarbeiter verfügen, die sie beraten, ihre Redetexte schreiben und ihnen schon helfen, um sie von besonders großen Dummheiten abzuhalten. Sie, die Bischöfe, haben zwar ihre Theologie studiert, bei der von den Theologieprofessoren meist streng darauf geachtet wird, alle Ausflüge in außertheologische Wissenschaftsdisziplinen zu vermeiden, so dass sie fast durchgehend auch von der wissenschaftlichen Medizin in ihrem Studium nichts mitbekommen haben. Aber trotzdem verkünden sie in ihrer „Erklärung zur Debatte um eine temporäre Impfpflicht“, zu der sie durch das Wort des Papstes von der „Impfung als einem Akt der Nächstenliebe“ angeregt wurden, im Brustton unfehlbarer Überzeugung: „Ein breiter wissenschaftlicher Konsens bewertet die Schutzimpfung gegen Covid-19 als einen unerlässlichen Beitrag, um Menschen vor schwerer, ja lebensbedrohlicher Erkrankung zu schützen“.
Was ist hier mehr am Werk? Ignoranz oder Unwahrhaftigkeit? Denn den wissenschaftlichen Konsens in Hinsicht auf die Impffrage gibt es ja gerade nicht. Obwohl die staatsabhängigen Medien sich alle Mühe gaben und geben, die negativen schweren Folgen von Corona-Impfungen zu verschweigen, gibt es doch schon zu viele bekanntgewordene Opfer dieser Impfungen, so dass die Behauptung der Bischöfe von einem „wissenschaftlichen Konsens“ eine glatte Lüge ist.
Aber die armen Bischöfe stecken auch in einer Zwangsjacke, ja in einer doppelten Versklavtheit. Einerseits müssen sie treu wiederkäuen, was der Papst sagt. Andererseits müssen sie den staatlichen Vorgaben folgen, weil doch der Staat ihr größter Geldgeber ist, von dessen Wohlwollen sie daher auch abhängig sind. Und so singen sie denn mit „unerschütterlichem Mut“ das Doppel-Lied vom unfehlbaren Papst und dem sich fast ebenso unfehlbar gebärdenden Staat, der ständig neue Vorschriften zur Corona-Krise oder zur Corona-Pandemie nebst immer stärkeren Sanktionen erlässt, aber auch erstaunlich viele von diesen Vorschriften wieder zurücknimmt, weil es sich um Irrtümer oder Fehleinschätzungen gehandelt habe.
Nur den allergrößten Irrtum, nämlich die Überzeugung von der Notwendigkeit, immer neue Impfungen durchführen zu müssen, um das Volk in der Herdenhaltung fixiert halten zu können und damit zur Akzeptanz der Diktatur, sanfter ausgedrückt: der Demokratur, bereiter zu machen, widerrufen die Herren und Damen da oben, die Merkels und Spahns und jetzt die Lauterbachs und Scholzs auf keinen Fall! Sind doch all diese das Grundgesetz beschränkenden, zum großen Teil sogar aufhebenden Corona-Bestimmungen die beste und wirksamste Einübung in den Untertanengeist der Bürger.
Und Papst Franziskus schwingt mit dieser Tendenz der Politiker fröhlich mit. Er, der sich so gern als Menschenfreund, vor allem als Freund aller Flüchtlinge dieser Welt und als Kooperator aller Religionen und Staaten feiern lässt, hat als oberster Hirte der Kirche ganz besonders den Wunsch, die Gläubigen, also seine Schafsherde in Gehorsam und Unterwürfigkeit an der Stange zu halten.
Er spielt zwar überzeugend die Rolle des Gütigen, Duldsamen, Liberalen, alle Menschen Liebenden, aber im Grunde ist es auch ihm genau wie dem Staat ein Anliegen, die totale Herdenimmunität durchzusetzen und damit die Herdenkollektivität einer gesichtslosen Masse zu erreichen, die sich der Herrschaft sowohl der Kirche wie auch des Staates überhaupt nicht mehr zu widersetzen imstande ist.
Jetzt werden manche empört sein über diese Charakterisierung des Papstes Franziskus. Aber alle, die diesen Papst näher kennen, weisen auf die ursprüngliche Kälte, Härte und eine gewisse Steifheit seines Charakters hin. In gewisser Weise gibt das auch Papst Franziskus selbst zu, und zwar bei der eigenen Begründung seines Eintritts in den Jesuitenorden: „Ich trat bei den Jesuiten ein, weil sie eine avantgardistische Kraft der Kirche waren, weil man in der Gesellschaft Jesu eine militärische Sprache benutzte, weil ein Klima des Gehorsams und der Disziplin herrschte“.
„Militär – Gehorsam – Disziplin“ – diese Worte des Papstes beweisen, dass seine Güte, Liebe und Menschenfreundlichkeit nicht so spontan sind, wie sie von einem Großteil der Medien stets dargestellt werden, sondern vielmehr den Prinzipien der Disziplin, des Gehorsams und der militärischen Strenge gegenüber der Kirche untergeordnet bleiben, den Rahmen dieser Prinzipien nie überschreiten.
Selbst ein dezidiert katholisches Blatt, das dazu noch im katholischsten Verlag Deutschlands, im Herder Verlag erscheint, kommt zu dem Schluss: „Franziskus hat sehr wohl einen feinen Instinkt der Machtausübung. Er kennt die Regeln der Diplomatie, aber auch, wie man sie als ‚Waffen‘ für den eigenen Bedarf manchmal überraschend anders anwenden kann.“
Nochmals der Papst selbst bei seinem Rückblick auf das Motiv seines Eintritts in den Jesuitenorden: „An der Gesellschaft Jesu haben mich drei Dinge berührt: der Sendungscharakter, die Gemeinschaft, die Disziplin“ (so Papst Franziskus im Interview mit Antonio Spadaro am 19.08.2013).
Es ist schier unglaublich, was Ignatius von Loyola, der Gründer des Jesuitenordens, und die von ihm gegründete Gesellschaft an Anstrengungen, Opfern, aber auch an Unsummen unmoralischer Handlungsweisen, Methoden, Taktiken und Strategien für die Missionierung, Disziplinierung und Bekehrung der gesamten Menschheit, ihre Einfügung in die katholische Kirche, aufgebracht haben. „Noch war keine solche Gesellschaft in der Weltgeschichte anzutreffen gewesen. Mit größerer Sicherheit des Erfolgs hatte selbst der alte römische Senat nicht Pläne zur Welteroberung entworfen. Mit größerem Verstand war an die Ausführung einer größeren Idee noch nicht gedacht worden. Ewig wird diese Gesellschaft ein Muster aller Gesellschaften sein, die eine organische Sehnsucht nach unendlicher Verbreitung und ewiger Dauer fühlen“, schrieb der Romantiker Novalis (zit. nach R. Fülöp-Miller, Macht und Geheimnis der Jesuiten, Berlin 1929, 5). Selbst der machtversessene Hitler sah in den Jesuiten das Ideal einer disziplinierten Truppe.
Der Jesuit Prof. Alighiero Tondi, ein hervorragender Kenner und Funktionär des Vatikans, berühmt geworden durch seine Flucht vor den klerikalen Mitbrüdern in die damalige DDR, schrieb dann in seinem im Aufbau-Verlag Berlin herausgegebenen Buch „Die Jesuiten“: „Beim Entwurf der Konstitution des Ordens war es das Ziel des Ignatius, dem Vatikan einen klerikalen Organismus zu schaffen, der militärisch aufgebaut und mit einheitlicher Befehlsgewalt, mit blindem, absolutem Gehorsam, mit Wendigkeit in den Bewegungen und starker Schlagkraft ausgestattet ist. Bis zu jener Zeit gab es in der Kirche nichts Derartiges … Deshalb nannte der Gründer diesen Organismus ‚Kompanie Jesu‘. Aber nach der Lehre des Katholizismus heißt Jesus dienen dem Vatikan dienen; der Orden ist also eine Kompanie von Soldaten im Dienste des Vatikans“.
Von den Regeln des Jesuitenordens sagt Tondi: Diese Regeln, die Art, sie zu interpretieren und zu leben, das alles spiegele „energisch diesen Geist wider, dessen wesentliche Merkmale die Ersetzung der natürlichen Persönlichkeit durch die Persönlichkeit eines Exaltierten, die völlige Einseitigkeit sowohl der Bedürfnisse als auch der Bestrebungen der Menschen, die Unbeugsamkeit und Strenge in der Auffassung und im praktischen Leben und der Fanatismus sind“.
Alle Jesuiten werden gedrillt nach der Regel 32 der Konstitutionen des Ordens: „Alle sollen die freie Verfügung über sich selbst und über ihre Angelegenheiten dem Superior in wahrem Gehorsam überlassen, ihm nichts, auch nicht das eigene Gewissen, verborgen halten, ihm nicht widerstreben, nicht widersprechen und keinesfalls ein seiner Ansicht entgegengesetztes Urteil zeigen …“
Noch schlimmer klingt die Regel 36: „Jeder sei überzeugt, dass, wer unter dem Gehorsam lebt, sich von der göttlichen Vorsehung durch die Superioren so führen und leiten lassen muss, als wäre er ein Leichnam, der sich auf jede Weise drehen und wenden lässt; oder der Stab eines Greises, der dem, der ihn in der Hand hält, überall und zu jedem beliebigen Gebrauch dient.“
Wer nach solchen Regeln indoktriniert und manipuliert wird, der kommt aus dieser Zwangsjacke kaum mehr heraus. Tondi hat es am eigenen Leib erlebt. Obwohl er der in aller Öffentlichkeit gefeierte Aussteiger aus dem Jesuitenorden war und in der DDR mit allen möglichen Ehrungen überhäuft wurde, kehrte er ihr plötzlich den Rücken und landete wieder reumütig zu Füßen des „Heiligen Vaters“.
Glaubt irgendjemand, der noch realistisch denken kann, wirklich, dass der Jesuit Bergoglio alias Papst Franziskus nach so vielen Jahren des Studiums und der Dressur durch seine Superioren weniger indoktriniert und jesuitisch geformt ist als der ihm intelligenzmäßig eindeutig überlegene Prof. Tondi?
Überall, in allen Gegenden der Welt, wo auch immer sie wirkte, hatte die Gesellschaft Jesu stets als oberstes Missionsziel nicht nur die Bekehrung der Menschen zur Annahme der christlichen Lehre, sondern auch die Umformung dieser Menschen zu Sklaven Christi, des Papstes als seinem Stellvertreter und zu gefügigen Kindern der Allmutter Kirche.
Als Bergoglio noch nicht Papst Franziskus, sondern Provinzial, d. h. oberster Chef aller Jesuiten in Argentinien war, wurde er von mehr als der Hälfte seiner Ordensbrüder wegen seiner Härte und Sturheit so gehasst, dass ihm dieser Führungsposten von der Amtskirche entzogen wurde. Er hatte dann ein paar Jahre Zeit, in sich zu gehen und eine neue Lebensstrategie für sich selbst zu entwerfen, denn er sah sich plötzlich für Jahre in den Stand eines gewöhnlichen, nichts zu sagen habenden Mönchs versetzt.
In dieser Zeit muss also sein Entschluss gefallen sein, es mit Milde zu versuchen, wo es doch mit seiner Härte den Menschen und Ordensbrüdern gegenüber nicht geklappt hatte.
Aber man sieht: Es geht hier primär nur um eine veränderte Strategie, nicht wirklich um von Herzen kommende Milde, Güte und Liebe. Sonst könnte er ja nicht neuerdings schon wieder das harte Urteil in die Welt setzen, dass „Impfen ein Akt der Nächstenliebe“ sei.
Denn selbst seine gehorsamen Diener, die Bischöfe, geben in ihrer Erklärung zur Debatte um die Impfpflicht wenigstens zu, dass „eine Impfpflicht ein schwerwiegender Eingriff in die körperliche Integrität und Freiheit des einzelnen Menschen ist“, sie fordern deshalb auch den Staat auf, bezeichnen diese Forderung sogar als „dringend geboten“, dass er „situations- oder gesundheitsbedingte Ausnahmen vorzusehen und auch die rechtlichen Konsequenzen in einem angemessenen Rahmen zu halten habe“. Das Ziel des Staates müsse sein, „Gesundheit und Freiheit gleichermaßen zu schützen“.
Die Intelligenz der Bischöfe reicht aber nicht aus, um zu erkennen und zu begründen, dass beides zusammen im totalen Gleichmaß und völliger Ebenbürtigkeit nicht geht, nicht klappen kann. Das absolute Grundrecht des Menschen ist die Bewahrung seiner Würde, und diese hat zur Voraussetzung nicht die Gesundheit (weil sonst jeder Kranke, jeder Behinderte ein Mensch ohne Würde wäre), sondern die Freiheit jedes menschlichen Individuums, sich frei entscheiden zu können.
Damit ist auch klar und deutlich erwiesen, dass der „unfehlbare“ Papst völlig daneben liegt, wenn er die Nächstenliebe als Waffe einsetzt, um die Leute zur Impfung zu zwingen. „Liebe Gläubige, Ihr habt keine Nächstenliebe, wenn Ihr nicht zur Impfung kommt!“ Das muss gerade jener Papst sagen, dessen Härte in diesem Aufsatz bereits aufgedeckt wurde.
Aber man erkenne hier auch, dass die Kirche „Fortschritte“ macht: Während der ein paar Jahrhunderte dauernden Phase des Inquisitionswütens der Kirche benutzte man noch die Folter und den Feuertod, um die Menschen zum Glauben und zur Einhaltung der Tugenden, u. a. auch der Nächstenliebe, zu zwingen.
Und man hat auch in anderer Hinsicht dazugelernt: Egal, wie das mit dem Impfzwang am Ende ausgeht, man wäscht die Hände in Unschuld. Die eigentliche Verantwortung schieben die Bischöfe dem Staat zu. Es liege „letztlich in der Verantwortung der Regierenden zu beurteilen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und eine temporäre Impfplicht das jetzt angemessene Mittel zum Schutz des Gemeinwohls ist. Zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzes können wir kein detailliertes Votum abgeben und werden uns daher am Begutachtungsverfahren nicht beteiligen“.
Und noch ein „Fortschritt“ der Amtskirche ist feststellbar: Hatten der Papst und die Bischöfe damals den ersten Staatsvertrag mit Hitler geschlossen, wodurch dieser in der Politik und Diplomatie erst salonfähig wurde und Staatsverträge auch mit anderen europäischen Ländern abschließen konnte, so können der heutige Papst und seine Bischöfe jetzt „furchtlos“ dagegen anschimpfen, dass jetzt manche „die staatlichen Maßnahmen zur Pandemieeindämmung mit dem nationalistischen Unrechtsregime in Beziehung gebracht haben. Solche beschämenden Verharmlosungen der NS-Verbrechen dürfen nicht geduldet werden“.
Die Erklärung der Bischöfe endet mit dem Aufruf des Apostels Paulus an die Epheser: „Seid demütig, friedfertig und geduldig, ertragt einander in Liebe“. Das ist zwar pathetisch nett und salbungsvoll, jedoch auch nicht weit entfernt von dem eiskalten Willen der den Staat Regierenden, die durchgehende »Herdenimmunität« aller Bürger zu erreichen und sie dadurch zu einer »Herdenkommunität« gleichgeschalteter Idioten zu machen.
Hinweise
Zum Autor:
Der Philosoph und Theologe Hubertus Mynarek gilt als einer der prominentesten Kirchenkritiker unserer Zeit. Er war Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und der erste Universitätsprofessor der Theologie im deutschsprachigen Raum, der aus Gewissensgründen aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. In einem Offenen Brief an Papst Paul VI. prangerte er dessen Herrschsucht und die Machtstrukturen der kirchlichen Hierarchie an. Eines seiner Hauptwerke ist „Herren und Knechte der Kirche“. Mynarek ist Vertreter eines ökologischen Humanismus, den er u.a. in seinen Büchern „Ökologische Religion“ und „Die Kunst zu sein“ darlegt. Vita siehe mynarek.de.
P.S.: Die Querdenker-Studie der Wirtschaftsforschungs-Humbold GmbH hat inzwischen Konkurrenz bekommen. Eine andere Studie des renommierten Pfrosten-Brummholz-Instituts hält da mit einer weitaus plausibleren Erklärung dagegen: Es waren die frei flottierenden Furze von Karl Lauterbach, die dieses Land down under gebracht haben.
Bild: J. Prilleau
Foto: C. Drosten, Science Media Center Germany, Wie gefährlich wird das neue Coronavirus?, zugeschnitten und nachbearbeitet, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons
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Strafanzeige gegen Prof. Christian Drosten von der Charité in Berlin wegen Betruges und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände
Sehr geehrte Damen und Herren,
immer wieder höre ich, dass es eine Lüge sei zu behaupten, dass man aus dem von Prof. Drosten mitentwickelten PCR-Test auf eine Infektion schließen könne.
So äußerte Prof. Dr. Hockertz in einem Interview vom 30.9.2020, das unter dem Link
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/Interview-mit-Prof.-Hockertz-Final.pdf
vollständig abrufbar ist, wörtlich (Zitat):
„Es ist eine Lüge, aus einem PCR- Test auf eine Infektion zu schließen.“
Im Übrigen möchte ich zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Niederschrift des vollständigen Interviews mit Prof. Dr. Hockertz unter dem obigen Link verweisen, zumal dort die – hinlänglich bekannten – Folgen erläutert werden, die sich aus der massenhaften Anwendung dieses PCR-Tests ergeben haben und immer noch ergeben.
Dr. Lanka soll aus ähnlichen Gründen bereits vor Monaten eine Strafanzeige gegen Prof. Drosten erstattet haben, siehe:
https://bewegung2020.at/wp-content/uploads/2020/08/Druckverteil-Flyer_AnzeigeLanka-Drosten-1.pdf
Mir ist allerdings nicht bekannt, wo Dr. Lanka seine Anzeige eingereicht hat und wie der Stand des Ermittlungsverfahrens hierzu ist.
Falls Sie es aus irgendwelchen Vorurteilen bzw. sentimentalen Gründen nicht für möglich halten, dass Prof. Drosten seit Monaten die gesamte Weltöffentlichkeit in dieser wichtigen Frage angelogen und betrogen hat, dann möchte ich Ihnen einleitend dringend empfehlen, dass Sie sich Zeit für die Lektüre des Buchs „Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein / Engelbrecht nehmen, denn dann werden Sie spätestens schon nach den ersten 100 – 120 Seiten wissen, auf welche Art und Weise die Menschen schon seit mehr als 120 Jahre immer wieder von der pharmazeutischen Industrie und einigen ihrer angeblich so glorreichen Wegbereiter getäuscht worden sind, mit regelmäßig katastrophalsten Folgen für unzählige (gutgläubige) Menschen in aller Welt.
Äußerst aufschlussreich ist insofern auch das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität – Wie die Pharmaindustrie das Gesundheitswesen korrumpiert“ von Peter C. Gotzsche. In diesem Buch werden einige der übelsten Betrügereien der Pharmariesen in dem Kapitel „Die ‚Hall of Shame‘ der Pharmariesen“ (ebenda ab Seite 59) gewürdigt, und es fällt doch auf, dass diese Betrügereien noch gar nicht so lange zurückliegen.
Was – bezogen auf Ende Dezember 2020 – den Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde (VB) eines Richters am Landgericht Berlin von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link
https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/
kostenlos herunterladen kann.
In dieser VB heißt es ab Seite 84 (Zitat):
„Entgegen den mantraartigen Wiederholungen der Politiker und den Verantwortlichen des Robert Koch- Instituts erweist sich der PCR-Test bei genauerer Betrachtung auf Grund neuerer wissenschaftlicher Untersuchungen als erschreckend schwach in seiner Aussagekraft in Bezug auf die Infektiosität einer Person und das Epidemiegeschehen insgesamt. Die Aussagekraft ist so gering, dass sie bereits zweifeln lässt, ob dieser Test in seiner gegenwärtigen Durchführung „DIE“ Grundlage all der Maßnahmen sein kann und darf. Jedenfalls ist dieser Umstand bei der Frage der Angemessenheit der Maßnahmen zu berücksichtigen, was zur Folge hat, dass die einschränkenden Maßnahmen zumindest in ihrem Umfang und in diversen Ausprägungen nicht zu rechtfertigen sind. Im Einzelnen: Ein internationales Team aus 22 renommierten Wissenschaftlern hat in dem kürzlich veröffentlichten „Corman-Drosten Review Report“46 den vom Virologen Christian Drosten (mit)entwickelten PCR-Test für SARS-CoV-2 und die diesbezügliche Publikation einer wissenschaftlichen Prüfung unterzogen und sind zu einem vernichtenden Urteil gekommen: Der Test sei unbrauchbar und für Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Infektion ungeeignet. Im Original heißt es in der Zusammenfassung: „the SARS-CoV-2 PCR test is useless“ sowie „the test unsuitable as a specific diagnostic tool to identify the SARS-CoV- 2 virus and make inferences about the presence of an infection“.
Ansgar Neuhoff fasste am 2. Dezember 2020 die Publikation wie folgt zusammen:47 „[…]
Die weltweite Verwendung dieses Tests beruht auf einer Veröffentlichung von Victor Corman, Christian Drosten und anderen Autoren mit dem Titel „Detection of 1919 novel coronavirus (2019- nCoV) by real-time RT-PCR“ in der Zeitschrift Eurosurveillance am 23.01.2020. Die Veröffentlichung wird daher auch Corman/Drosten-Papier genannt. Darin stellen die Autoren einen diagnostischen Arbeitsablauf und ein realTime-qPCR-Protokoll für den labordiagnostischen Nachweis von SARS-CoV- 2 vor.
Die Wissenschaftler, die das Corman/Drosten-Papier geprüft haben, kommen zu folgender Bewertung: „Weder der präsentierte Test noch das Manuskript selbst erfüllen die Anforderungen für eine akzeptable wissenschaftliche Publikation.“ [im Original: „Neither the presented test nor the manuscript itself fulfils the requirements for an acceptable scientific publication.“]
Nach eigenen Angaben haben die Wissenschaftler eine Punkt-für-Punkt-Überprüfung des Corman/Drosten-Papiers durchgeführt und dabei alle Komponenten des vorgestellten Testdesigns überprüft, die RT-qPCR-Protokollempfehlungen bewertet wurden und die Parameter mit der einschlägigen wissenschaftlichen Literatur zu diesem Thema verglichen.
Im Ergebnis fordern die Wissenschaftler die Zeitschrift Eurosurveillance auf, die Corman/Drosten- Veröffentlichung aufgrund zahlreicher wissenschaftlicher und technischer Fehler zurückzuziehen. Vorwurf: fehlerhaftes Testdesign, fehlende Standardisierung und mangelnde Validierung
Die Wissenschaftler kritisieren insbesondere folgende Punkte:
Besonders erhellend sind auch die Ausführungen dieser VB zu den „Interessenkonflikten“ von Prof. Drosten und einigen RKI-Mitarbeitern.
Dort heißt es ab Seite 87 (Zitat):
„Zuletzt kritisieren die Wissenschaftler auch noch die starken Interessenkonflikte bei den Autoren des Corman/Drosten-Papiers, die zum Teil gar nicht, zum Teil erst nach einem halben Jahr offengelegt wurden.
Der Mitautor Olfert Landt ist der Gesellschafter-Geschäftsführer der TIB-Molbiol GmbH, des Unternehmens, das als erstes PCR-Test-Kits auf Basis des Corman/Drosten-Papiers herstellte und diese millionenfach vertreibt und noch mehr Millionen dafür erhält. Der Unternehmer Landt hat sich also quasi selbst die wissenschaftliche Weihe für seine Produkte verliehen. Landt ist seit 17 Jahren eng mit Christian Drosten verbunden und profitiert von dessen steuerzahlerfinanzierten Arbeiten an der Berliner Charité. Seit 2003 sind sie den nachfolgend aufgeführten Viren mit ihren Tests immer als erste auf den Leib gerückt: SARS-CoV (2003), Vogelgrippe (2005), Schweinegrippe (2009), Chikungunya Virus (2009), MERS (2012), ZIKA (2016), Gelbfieber Brasilien (2017) und SARS-CoV 2 (2020).
Der Mitautor Marco Kaiser ist Berater bei TIB-Molbiol GmbH und zugleich Projektleiter bei GenExpress GmbH, einem Unternehmen, das unter derselben Adresse wie TIB-Molbiol ansässig ist und ebenfalls sein Geld mit PCR-Tests verdient.
Erst ein halbes Jahr nach der Veröffentlichung wurden diese Interessenkonflikte von Landt und Kaiser offengelegt. Nicht offengelegt wurde aber, dass Landt auch Geschäftsführer von GenExpress ist.
Entsprechend der üblichen Auflistung der Mitautoren bei wissenschaftlichen Artikeln haben übrigens die beiden Autoren Landt und Kaiser nach Corman den größten Anteil an dem Corman/Drosten-Papier [Anmerkung: und verdienen daran vermutlich auch am meisten].
Die Autoren Corman und Drosten haben überdies ihre leitenden Funktionen bei der Labor Berlin GmbH bisher nicht offengelegt, einem gewinnorientierten Unternehmen im mittelbaren Eigentum des Landes Berlin, das auch mit PCR-Tests Geld verdient.
Zusatzinformationen
Wenn man sich fragt, warum gerade dieser Drosten-PCR-Test von der Weltgesundheitsorganisation WHO, vom RKI und der Bundesregierung so gepusht und als nicht hinterfragbar erachtet wird, mag man auch einen Blick auf die Verflechtungen werfen:
Christian Drosten gehört zusammen mit einem Vertreter der Bill&Melinda Gates Stiftung, dem Direktor des Wellcome Trusts (auch eine Privatstiftung) und einem Vertreter der WHO zu den sechs Beratern im vom damaligen Bundesgesundheitsminister Gröhe 2017 einberufenen Internationalen Beratergremium zur globalen (!) Gesundheitspolitik […]. Die Gates Stiftung und der Wellcome Trust sind Gründungsmitglieder und gehören zu den Hauptgeldgebern der Impfstoffallianz CEPI. CEPI und Gavi, die andere Impfstoffallianz der Gates Stiftung, wiederum sind die Hauptnutznießer der circa 8 Milliarden Dollar, die auf der von der EU und Deutschland im Mai 2020 veranstalteten Geberkonferenz zusammenkamen […].
Die Co-Autorin des Corman/Drosten-Papiers,Marion Koopmans, ist WHO-Beraterin. Genauso wie Andreas Nitsche, der früher bei TIB-Molbiol tätig war, jetzt beim RKI in leitender Funktion. Ebenfalls beim RKI ist Heinz Ellerbrok in leitender Funktion tätig, er ist zugleich Gesellschafter der von Olfert Landt geleiteten GenExpress GmbH. Die drei und die bereits erwähnte Co-Autorin Chantal
Reusken haben zusammen in der Zeitschrift Eurosurveillance veöffentlicht […]. Und nicht zu vergessen Lothar Wieler, der Präsident des RKI; er sitzt [im] European Advisory Committee on Health Research der WHO.“ (Zitat Ende, Hervorhebungen durch Fettdruck durch Unterzeichner hinzugefügt)
Auf Grund der o.g. Fakten besteht also der dringende Verdacht, dass Prof. Drosten mit seinen Falschaussagen zu PCR-Test nicht nur ihm persönlich nahestehende Personen, sondern auch sich selbst bereichert hat.
Es gibt zahlreiche weitere Quellen, die die absolute Untauglichkeit dieses PCR-Tests belegen.
So hat auch Herr Rechtsanwalt Dr. Reiner Füllmich hat in seiner Klageschrift vom 23.11.2020, die u.a. unter dem Link
https://corona-transition.org/volksverpetzer-de-wurde-von-wolfgang-wodarg-uber-250-000-euro-verklagt
im Volltext abrufbar ist, ab Seite 23 alle aktuell verfügbaren, wissenschaftlich verifizierten Quellen zusammengefasst, die eindeutig belegen, dass der PCR-Test, der auf der Basis des „Drosten-Corman-Papers“ basiert, gleich aus mehreren Gründen vollkommen ungeeignet ist, ein SARS-CoV2-Virus bzw. eine Infektion nachzuweisen.
Darauf sei zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.
Zudem sei daran erinnert, dass nach den Feststellungen von Dr. Lanka bislang noch niemand auch nur ein einziges Virus nachweisen können, siehe u.a. dessen Beitrag „Fehldeutung Virus II“, erschienen im Magazin WISSENSCHAFTPLUS, Ausgabe 02/2020, kostenlos abrufbar unter:
https://wissenschafftplus.de/uploads/article/wissenschafftplus-fehldeutung-virus-teil-2.pdf
Weiter findet sich in dem Offenen Brief von Prof. Dr. Dr. med. Enrico Edinger vom 20.10.2020, abrufbar unter:
folgender bemerkenswerter Ausschnitt aus einem Interview mit Prof. Drosten aus dem Jahre 2014 (!), in dem er folgende Aussagen zur Eignung des PCR-Tests zur Diagnose einer Infektion gemacht hat (Zitat):
Dr. Drosten: Als in Dschidda Ende März diesen Jahres aber plötzlich eine ganze Reihe von Mers-Fällen auftauchten, entschieden die dortigen Ärzte, alle Patienten und das komplette Krankenhauspersonal auf den Erreger zu testen. Und dazu wählten sie eine hochempfindliche Methode aus, die Polymerase-Kettenreaktion (PCR).
WirtschaftsWoche: Klingt modern und zeitgemäß.
Dr. Drosten: Ja, aber die Methode ist so empfindlich, dass sie ein einzelnes Erbmolekül dieses Virus nachweisen kann. Wenn ein solcher Erreger zum Beispiel bei einer Krankenschwester mal eben einen Tag lang über die Nasenschleimhaut huscht, ohne dass sie erkrankt oder sonst irgend etwas davon bemerkt, dann ist sie plötzlich ein Mers-Fall. Wo zuvor Todkranke gemeldet wurden, sind nun plötzlich milde Fälle und Menschen, die eigentlich kerngesund sind, in der Meldestatistik enthalten. Auch so ließe sich die Explosion der Fallzahlen in Saudi-Arabien erklären. Dazu kommt, dass die Medien vor Ort die Sache unglaublich hoch gekocht haben.“
Und so ein Test, der sogar nach den eigenen Aussagen von Prof. Drosten so zufällige Ergebnisse liefert wie ein Münzwurf, wird zur Ermittlung von Fallzahlen für amtliche Statistiken und damit zur Grundlage für äußerst folgenschwere politische Entscheidungen wie die ganzen Anti-Corona-Maßnahmen verwendet?
Angesichts dieser schwerwiegenden Folgen dürfte hier jedenfalls nicht nur der Tatbestand des Betruges zu prüfen sein. Vielmehr müsste Prof. Drosten auch für die vielen schwerwiegenden Folgen der zahlreichen – verfehlten – politischen Maßnahmen strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, die letztlich auch maßgeblich auf den Fallzahlen basieren, die mit seinem PCR-Test ermittelt worden sind.
Auch sollten Sie sich einmal das Video mit dem Titel „Die (geheimgehaltene) Akte Christian Drosten“, abrufbar unter
ansehen, das mittlerweile weit über 1 Millionen Mal abgerufen wurde.
Auf Grund dieses Videos bin ich jedenfalls nicht sicher, ob der Beschuldigte Prof. Drosten überhaupt einen Doktortitel führen darf, so dass ich diesen hier weggelassen habe.
Es gab übrigens schon vor vielen Monatenn zuvor sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
Das alles mögen Sie doch bitte endlich einmal reflektieren, bevor sie sich dazu verleiten lassen, nicht nur weiterhin auf die Stellungnahmen von höchst befangenen RKI-Mitarbeitern oder von Correctiv zu vertrauen.
Ich Übrigen steht der Richter am Landgericht Berlin, der die vorgenannte VB verfasst hat, mit seinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber den zahlreichen äußerst eingriffsintensiven vermeintlichen Anti-Corona-Maßnahmen keinesfalls alleine.
Er weiß sich vielmehr in bester Gesellschaft zahlreicher Juristen und Experten, die sich kritisch mit den offiziellen Narrativen zum Pandemiegeschehen befasst haben.
Es gibt auch noch weitere Aussagen von Prof. Drosten, die allem Anschein nach wissenschaftlich unhaltbar sind und für weitere vorsätzliche Lügen stehen könnten.
Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auch auf den Inhalt des Schreibens von Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, unter im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:
Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik auf falsche Annahmen beruht oder sogar auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert.
Ähnliche grundsätzliche Bedenken hat nach dem AG Dortmund (Urteil vom 2.11.2020 zu der Owi-Sache zu AZ. 733 OWI-127 Js 75/20-64/20) nunmehr auch das AG Weimar in seinem Urteil vom 11.1.2021 zu AZ. 6 OWI-523 Js 202518/20 zum Ausdruck gebracht, siehe hierzu u.a.:
https://www.achgut.com/artikel/ein_vorbildlicher_akt_richterlicher_souveraenitaet_lockdown_gecrashed
https://www.achgut.com/artikel/weimarer_corona-Urteil_stufe_2_der_rakete_gezuendet
Mittlerweile hat sich auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ gegründet, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt, siehe:
https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de
Es darf also zuverlässig davon ausgegangen werden, dass die o.g. Judikate des AG Dortmund und des AG Weimar keine Ausnahmen bleiben werden, sondern lediglich den Anfang einer grundsätzlichen Wende in der bundesdeutschen Rechtsprechung zur Berechtigung der diversen Anti-Corona-Maßnahmen markieren.
Eine solche Kehrtwende ist von den Verfassungsgerichten einiger Länder schon längst vollzogen worden, siehe u.a.:
https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Schulen.php
https://amerika21.de/2021/01/246706/ecuador-ausgangssperre-verfassungswidrig
Aktuell müssen wir aber offenbar noch akzeptieren, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit von Ländern wie Ecuador mehr Mut hat einer politischen Agenda zu widersprechen als (aktuell noch) der Großteil der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit.
Die Seriösität des „Recherchenetzwerks Correctiv“ sollten Sie grundsätzlich hinterfragen, siehe hierzu u.a.:
https://www.achgut.com/artikel/faktencheck_bei_den_faktencheckern_folge_1
https://www.achgut.com/artikel/faktencheckbei_den_faktencheckern_2_die_finanzen
Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):
„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“
Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.
Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.
Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.
Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.
Wenn sich Ihre Behörde nicht für zuständig halten sollte, so wird um eine nachvollziehbare Begründung darum gebeten, warum dies der Fall ist.
Zudem wird in diesem Falle um Abgabe an die aus seiner Sicht zuständige Behörde und entsprechende Abgabenachricht gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift Anzeigeerstatter)