innere Unruhen

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Deutschland und EU auf dem Weg zu Militärdiktatur und Bürgerkrieg? Halbzeitbetrachtungen.

Samstag, 18.8.2012. Eifel. Ein Tag, zu schön zum schreiben. Und ein Tag, der viel zu schön ist, um zu lesen. Eigentlich. Aber manchmal gibt es wichtigere Themen als das Wetter. Bürgerkrieg, zum Beispiel. Nein, nicht den in Syrien sondern den in Deutschland. Von dem haben Sie noch nichts gehört? Ich auch nicht, wäre ja auch viel zu warm dafür – aber unsere Bundesregierung, die geht davon aus, das wir sicher einen Bürgerkrieg bekommen werden. Sie sagen das nicht so direkt, bringen aber ihre Truppen schon mal in Stellung. Das macht man eigentlich nur, wenn man davon ausgeht, das der Feind bald kommt. Wer der Feind ist? Na, Sie und ich – wer sonst?

Der letzte Schritt in diese Richtung war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes das den Einsatz der Bundeswehr im Inneren erlaubt (siehe Spiegel).  Gedacht war die Entscheidung ja irgendwie gegen den „Terrorismus im deutschen Luftraum“ … obwohl man entführte Flugzeuge immer noch nicht abschießen darf. Welchen Terrorismus meinen die dann wohl? Wie viele Terroristen fliegen eigentlich unbemerkt im deutschen Luftraum herum – mal abgesehen von den TUI-Terroristen, die unser Klima nachhaltig versauen. Man hätte diese Entscheidung wie viele andere auch einfach so passieren lassen können … wenn da nicht ein kleiner Nebensatz wäre:  auf keinen Fall darf in demonstrierende Menschenmengen geschossen werden. Da das Unterbewußtsein das Wort „nicht“ nicht verstehen kann, führt das zu interessanten Bildern im Kopf. Wer hatte da eigentlich nachgefragt, wieviel Gewalt die Bundeswehr im Inland entfalten darf – und gegen wen? Warum formuliert eigentlich das Verfassungsgericht eine Selbstverständlichkeit noch einmal deutlich und direkt aus? Natürlich darf in einem demokratischen Rechtsstaat (von dem es dereinst hieß, das nie wieder Krieg von ihm ausgehen soll) nicht von Soldaten in Menschenmengen geschossen werden – normalerweise ist man von solchen Zuständen in der Bundesrepublik meilenweit entfernt.

Das jetzt darüber geredet und geurteilt wird, zeigt, das manche Köpfe in diesem Land nicht meilenweit davon entfernt sind, Köpfe, die wohl über unsere Zukunft mehr wissen als wir – und die sich deshalb schon mal vorbereiten.

Vielleicht hätte man dieses Urteil doch übergehen können … wenn da nicht noch andere Entwicklungen wären, die ebenfalls in eine häßliche Richtung zielen.

Nehmen wir zum Beispiel die zivil-militärische Zusammenarbeit, jenes vor einiger Zeit geschmiedete Bündnis zwischen Bundeswehr und Zivilschutz, das Teile der Streitkräfte eng mit zivilen Stellen verzahnt. Wie das geschieht, erläutert die Streitkräftebasis selbst:

Engagierte Reservisten stehen den Kreisverwaltungen als eine Art militärische Berater zur Seite. Die Beauftragten der Bundeswehr zur Zivil-Militärischen Zusammenarbeit kennen Ihre Heimat und die Verbände vor Ort. Eingesetzt in dem Krisenstab beraten sie – dann wenn es drauf ankommt – zu möglichen Hilfe- und Unterstützungsleistungen der Bundeswehr. Sie vermitteln die richtigen Ansprechpartner.

Unheimlich, oder? Da gibt es eine Organisationsstruktur, die flächendeckend in ganz Deutschland jede Kreisverwaltung in „Notfällen“ beraten (und notfalls kommandieren) kann. Nun gut – wir denken immer noch an Überschwemmungen und glauben an die Ehrlichkeit unserer politischen Kaste. Wir denken nicht daran, das „die Märkte“ ihre Herrschaft auch in diesem Land mit Gewalt absichern wollen. Natürlich nicht.

Aber dann … erfahren wir von noch weitergehenden Maßnahmen, die versuchen, alle 2500 Reservistenkameradschaften im Lande zu instrumentalisieren – unter anderem als Rekrutierungsbüro für neue Reservisten, wie man einem Interview der Ag-Friedensforschung mit dem Präsident des Reservistenverbandes entnehmen kann. Man schafft sich eine „Partei“, die flächendeckend Gleichgesinnte anlockt, Menschen, die „ihr persönliches Zeichen zur Verbundenheit mit unserem Staat setzen“, wie es das Landeskommando Bayern in einem Rundbrief an Reservisten beschreibt.

Böse Zungen könnten behaupten, das man gezielt Nationalisten herausfiltert, Menschen mit einem ganz besonderen Verständnis von „unserem Staat“. Die können dann besondere Einsatzmöglichkeiten finden, wie die TAZ angesichts der Aufstellung des ersten RSUKr-Verbandes ausführt:

Möglich ist jedoch der Einsatz der RSUKr-Einheiten in Rahmen der „Amtshilfe“ zur Unterstützung der Polizei beim „Schutz ziviler Objekte“, „zum Schutz kritischer Infrastruktur“ und bei der „Bekämpfung organisierter und militärischer bewaffneter Aufständischer“ oder „widerstrebender“ Bevölkerungsteile. „Hier haben wir bereits ein Element der militärischen Aufstandsbekämpfung als Unterstützungshilfe für die Polizei“, sagt Gössner.

Nach einer Generalklausel der Europäischen Union könnte der Amtshilfe-Einsatz auch beim politischen Generalstreik gegen Versorgungseinrichtungen, gewaltsamen Massenprotesten, sozialen Unruhen sowie Aktionen des zivilen Ungehorsam durch Streiks und/oder Straßenblockaden im Transport- und Energie- oder Gesundheitswesen möglich sein. Mit dieser Ausrichtung böten die neu aufgestellten RSUKr „allen interessierten und geeigneten Reservisten Chancen des Engagements“, wirbt die Bundeswehr.

Auf einmal steht das Karlsruher Urteil in einem anderen Licht da. Wir dort noch explizit darauf hingewiesen, das die Bundeswehr auf keinen Fall auf Demonstranten schießen darf, formiert sich bei den Reservistenveränden schon Einheiten, die „Aufständische“ bekämpfen, soziale Unruhen angehen und bei „Aktionen des zivilen Ungehorsams“ „Amtshilfe“ leisten.

Hier können dann gewisse, gründlich ausgesiebte Charaktere die Verbundenheit mit „ihrem Staat“ deutlich ausleben und den „widerstrebenden“ Bevölkerungsgruppen zeigen, wo der Hammer hängt – kein Wunder, das man denen deutlich sagen muss, das sie nicht auf ihre Nachbarn schießen dürfen … was sie aber im Rahmen der Amtshilfe für die EU schon längst können.

Scheinbar war den Richtern das bewusst.

Die Gewerkschaft der Polizei hatte sich im Jahr 2000 deutlich zu solchen Plänen geäußert, die heute immer selbstverständlicher werden:

Bereits in der bisherigen öffentlichen und politischen Debatte wurden – neben klaren Bekenntnissen
zur Achtung der verfassungsrechtlich gebotenen Trennung von Bundeswehr und Polizei –
Überlegungen geäußert, die auf eine Verwischung von Aufgabe und Funktion hinauslaufen. Dabei
entspricht es geradezu dem Leit- und Wertebild moderner Demokratien, strikt zwischen innerer und
äußerer Sicherheit zu unterscheiden. Überdies würde eine Verwischung eine Gefahr für die jeweiligen
Berufsbilder darstellen

Zwölf Jahre später hat jede Kreisverwaltung einen militärischen Berater.

Was heißt das eigentlich für das Leit- und Wertebild unserer Demokratie?

„Derlei Überlegungen, der Bundeswehr nicht nur für Auslandseinsätze, sondern auch innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland teilweise polizeiliche Aufgaben zuzuweisen, zeugen nicht nur von einem
erstaunlich unbekümmerten Umgang mit dem Grundgesetz, sondern auch von völliger Unkenntnis der
jeweiligen Funktionen und folglich der völlig verschiedenen Berufsbilder,“ sagte GdP-Vorsitzender
Norbert Spinrath in Berlin.

Muss man dazu noch mehr sagen?

Die Leser der Welt haben in den Kommentaren zu dem Beschluss des Verfassungsgerichtes eine deutliche Meinung geäußert:

Wetten dass – bei einer größeren Demo z.B. gegen kaum noch bezahlbarer Energiepreise – die Polizei/das Militär gegen den Bürger in Stellung gehen. Die Bande da oben muß furchtbare Angst haben.

Meint jedenfalls „amarone“. 545 linksradikale Weltleser stimmen ihr zu.  Noch mehr jedoch (693, um genau zu sein) teilen die Meinung der „Ameise“:

Terroristen sind alle, die gegen Merkel, ESM und Euro sind.

Das die Kaste der regierenden Parteien einen erstaunlich unbekümmerten Umgang mit dem Grundgesetz (und erst recht mit dem Geist des Grundgesetzes, der aus der Erklärung der allgemeinen Menschenrechte gespeist wird) hat, merken halt auch konservative Menschen, das wir uns im Jahre 2012 erkennbar vom Leit- und Wertebild moderner Demokratien entfernt haben, ist für viele Menschen längst akzeptierter Alltag.

Und deshalb weist das Bundesverfassungsgericht noch mal explizit darauf hin, das man hier in diesem Lande immer noch nicht auf Demonstranten schießen darf.

Noch nicht.

Aber es scheint in Planung zu sein … jedenfalls fordert der Kommentator des Fokus schon mal mehr:

Der Beschluss mag eine juristische Meisterleistung sein. Im Kampf gegen den Terrorismus ist er aber keine Hilfe. Er lässt Regierung und Soldaten im Stich, die als letztes Mittel Gewalt anwenden müssten. Deshalb wird es Zeit für eine Grundgesetzänderung….

Da arbeiten Menschen mit viel Geld gezielt an einem neuen Deutschland jenseits des Grundgesetzes.

Und rüsten schon mal auf für die Zeiten nach dem Putsch, weil sie wissen, was dann auf uns zukommt, wenn „die Märkte“ ihre Polit-Kommissare direkt in die Gemeinden schicken.

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