Neue Doku von Janina Lionello und Giovanna Winterfeldt zur Aufarbeitung des Wahnsinns der letzten Jahre.
(Bild: E-Gruppe Berlin)
Knapp 10 Millionen Follower des Instagram-Superstars Johannes Lindner rätseln gerade: Kann etwa doch sein, was nicht sein darf? Soeben noch auf der Couch über „Verschwörungstheoretiker“ witzelnd, dann plötzlich unter der Erde. Das Gekichere seiner Follower ist noch keineswegs verebbt, bleibt jedoch zunehmend im Hals stecken. Denn wenn sogar ein solch kraftstrotzender Vorzeigeathlet in seinen besten Jahren „plötzlich und unerwartet“ mit einer Gehirnblutung abwinkt, wer garantiert dann, dass es mich nicht auch erwischt? – Vor allem, wenn man weiß, dass im eigenen Blut nun dieselbe patentierte Substanz zirkuliert, die sich auch bei Johannes Lindner als „zuverlässig und wirksam“ erwiesen hat?
Auch wenn man es nach außen nicht aussprechen darf, innerlich rumort es. Denn im Netz hat es sich bereits herumgesprochen, was alle Leitmedien, die über den überraschenden Tod der Bodybuilding-Ikone berichten, unisono verschweigen: Dass Lindner vierfach geimpft war und er wenige Wochen vor seinem Tod in einem Interview offen über seinen Impfschaden sprach: erhöhte D-Dimer-Werte und Blutverklumpungen, die zwei vollständige Blutwäschen notwendig machten. Im Zuge dieser kostspieligen Behandlungen wurden aus seinem Blut weiße und schwarze Schlieren sowie Schwermetalle herausgefiltert, deren Herkunft sich der auf gesunde Ernährung bedachte Fitnessprofi nicht erklären konnte.
In seinem Interview äußert er sich schließlich kritisch über die Impfung, die er aufgrund von Gruppendruck durchführen ließ und die er nun offensichtlich bereute. Kein Wort davon in den Leitmeiden, die ansonsten jede noch so abwegige Ursache ausloten, um den „mysteriösen“ Tod des 30jährigen Fitnessstars zu erklären. Seine auf Tiktok berühmten Eisbäder könnten der Grund sein. Oder seine Saunagänge. Oder eine angeborene Muskelkrankheit.
Dass sich Bodybuilder fragwürdige Substanzen zuführen, die zu einem vorzeitigen Ableben führen, mag für manche noch als hinreichende Erklärung herhalten. Schwieriger werden derartige Erklärungsversuche allerdings bei topfitten jungen Athleten ohne Vorerkrankungen, die nach der Impfung ebenfalls entweder verstorben oder nun pflegebedürftig sind. Auf der Website „Good Sciencing“ wird eine Liste mit derzeit über 1.800 Herzstillständen oder schwerwiegenden Problemen geführt, die bei jungen Athleten seit 2021 nach der Impfung aufgetreten sind.
Die Impfung frisst mittlerweile sogar ihre eigenen Befürworter auf. Neben medienwirksamen Impfärzten, die hierzulande zu ihrer Hochform auflaufen konnten und mittlerweile unter der Erde weilen, hat es jüngst den beliebten mexikanischen Fernseharzt und Impfverfechter Dr. Alfredo Victoria Moreno erwischt: Der sportliche durchgeimpfte Arzt, der im Fernsehen am laufenden Band smart lächelnd mRNA-Spritzen verteilte, wachte mit 42 Jahren plötzlich nicht mehr aus seinem Bett auf. Aber keine Panik, liebe Follower von Mailab & Co. – in Mexiko ist es ja bekanntlich sehr heiß. Vermutlich also Hitzetod. Wenn man sich beim allabendlichen Wetterbericht der Tagesschau vor tiefrot eingefärbten Temperaturkarten in unseren kühlen Landen (soweit ich mich entsinne, hinsichtlich seiner Durchschnittstemperatur ca. auf Platz 180 von 195 temperaturüberwachten Ländern) frägt, wie es tagsüber außer Haus arbeitende Menschen überhaupt schaffen, nicht als Grillhähnchen wieder heimgeliefert zu werden, ja wie soll man dann als 42jähriger in solchen Breiten wie Mexiko überleben?
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Mal im Ernst (aus Zeitgründen hier nur c&p mein Kommentar von anderer Stelle):
Für Viele bricht gerade ein Weltbild zusammen. Dass sich die vielgepriesene Impfhostie der gerade erst aus der Taufe gehobenen Staatsreligion der „evidenzbasierten Wissenschaft“ nun als bloßer Rattenköder entpuppt, mit dem skrupellos Geschäfte gemacht wurden (siehe u.a. das offenherzige Bekenntnis eines Pfizer-Produktmanagers bei Project Veritas), wird vielen den Boden unter den Füßen wegziehen.
Dass diese Impfung quasi die große faule Frucht war, die ein im Sterben befindliches spätkapitalistisches System hervorgebracht hat, propagiert aus allen zur Verfügung stehenden Rohren von Politik, Medien, Entertainment, Universitäten, Medizin, Promis, Altrockern, Rappern, Intellektuellen, Youtubern etc., die nun über der Gesellschaft zerplatzt ist und nicht nur erbärmlichen Gestank, sondern richtiggehende Verheerungen anrichtet … sie nicht nur nicht geschützt hat (laut jüngster Statistik weisen Geimpfte ein höheres Erkrankungsrisiko auf als Ungeimpfte), sondern im Gegenteil sogar unheilbare Krankheiten und eine seit dem 2. Weltkrieg nicht dagewesene Übersterblichkeit nach sich zieht … welcher Follower der Science soll mit so einem gewaltigen Kurzschluss klarkommen?
Das ist von der Dimension her mindestens ebenso überwältigend wie für Jungen, die von Kindesbeinen an auf den Führer, die Eroberung von „Lebensraum im Osten“ und den Fortschritt eingeschworen wurden („jedem Bürger seinen Volksempfänger“ –> „jedem seine lebenslangen Impfungen, dann wird gut sein“), und die dann erkennen mussten, dass der vielgepriesene Führer ein größenwahnsinniger Lump war, der sie hinter die Fichte geführt hat. Viele haben sich dieser Einsicht bis zuletzt widersetzt und lieber den Untergang gewählt.
Wenn man zynisch wäre, könnte man nun geneigt sein, sich zurückzulehnen und am Zusammenbruch des stolzen Turmbaus zu Babel 4.0 erfreuen. Was wir derzeit erleben ist allerdings ein nicht ganz ungefährlicher Zustand. Denn die üblichen Betäubungsmittel aus Konsum und Entertainment funktionieren nicht mehr wie gewohnt, um kognitive Dissonanz zu kompensieren. Viele derjenigen, die den ganzen Wahnsinn mitgemacht haben und sogar ihre Kinder achselzuckend der Pharmaindustrie überantwortet haben, werden womöglich nach einem großen Krieg schreien, da ihnen der feste Boden unter ihren Füßen abhandenkommt. Und wenn man die Kommentarspalten der großen Tageszeitungen liest und davon ausgeht, dass die dort zu lesenden Postings nicht nur von NATO-Bots abgesetzt werden, sondern auch von realen „gutbürgerlichen“ Zeitgenossen, dann muss man feststellen, dass dieses Schreien offensichtlich schon begonnen hat.
Wohin dieses Schreien führen wird, wenn wir den südtäuschen Babies nicht die Brust zum Stillen reichen, hat jüngst der US Kriegsreporter und Pulitzer-Preisträger Chris Hedges skizziert: siehe Globalbrige.
(Bild: Public domain/ Wikimedia Commons)
Konzernwissenschaftliche Erklärungsansätze müssen ihrer Natur gemäß versagen. Um dem derzeitigen, apokalyptisch anmutenden Geschehen gerecht zu werden, müssten wir eigentlich aus der Mythologie schöpfen. Doch diese ist nicht mehr lebendig verfügbar. Vice, Bento, Correctiv & Co. haben ja mittlerweile alle Mythen „debunked“. Zumindest der aztekische Nachtgott Tezcatlipoca hat sich davon allerdings nicht beeindrucken lassen und feiert nun kurz nach der Milleniumswende sein Revival. Schon seinerzeit hat er massenweise Menschenopfer eingefordert. Die Anhänger seines Todeskults haben sie ihm willfährig geliefert. Die Geschichtsschreibung berichtet sogar von Bürgern, die sich freiwillig auf den Opferstein legten und es als eine Ehre ansahen, sich von den Hohepriestern des Nachtgotts Herz und Magen aus dem Leib schneiden zu lassen. Doch der Nachtgott wurde durch diese Selbstaufopferungen nicht besänftigt. Er war unersättlich und veranlasste seine Anhänger zu Kriegen gegen benachbarte Länder, deren einziger Zweck es war, Menschen gefangen zu nehmen, die dann auf Opfersteinen rituell geschlachtet und ausgeweidet wurden. Das Fest des „Menschenschindens“ (Tlacaxipehualiztli) galt als eines der wichtigsten im Jahreskalender. Zur Einweihung eines Tempels in Tenochtitlan sollen innerhalb von vier Tagen 80.000 Menschen geopfert worden sein.
Dass dieser Dunkelgott unsichtbar war, tat der Begeisterung, ihm zu dienen, keinen Abbruch. Laut Überlieferung waren breite Teile der Bevölkerung in diesen Todeskult involviert bzw. war der Todeskult zu gewissen Zeiten Staatsreligion. Wer alten Wandbildern nicht traut und bewegte Bilder aus Hollywood bevorzugt, der kann auch einen Blick in Mel Gibsons „Apokalypto“ werfen, wo ein gar nicht so unrealistischer Einblick in die damaligen Praktiken gegeben wird (siehe obigen Youtube-Trailer). Schon damals waren es nur eingeweihte Hohepriester, denen sich der Nachtgott offenbarte und anordnete, was zu tun ist. Das gemeine Fußvolk sah keinen Grund, an den Anordnungen der Nachtgottpriester zu zweifeln. Dass diese Anordnungen grausam und sinnlos waren und eine ehemalige Hochkultur in Dekadenz und Untergang führten, schien keine Rolle zu spielen.
„Aber so dumm wären wir doch heute bestimmt nicht“, höre ich nicht Schafe, sondern aufgeklärte Leitmedienbürger raunen. Nun, Noam Chomsky sieht das durchaus anders. Für den von der New York Times immerhin als „wichtigster Intellektueller der Welt“ bezeichneten Chomsky sind die heutigen Intellektuellen und akademischen Wissenschaftler nichts anderes als eine „Art säkulare Priesterschaft“ der Machtelite, „indem sie Ideen, Pläne, Strategien, Werte, Theorien, Rechtfertigungen und Doktrinen für die ökonomischen und politischen Entscheidungsträger des Herrschaftssystems entwickeln und dem Rest der Bevölkerung verkünden, was sie glauben sollen “ (siehe Nachdenkseiten: „Die Wachhunde der Machtelite“). Dass sich Chomsky im aktuellen Impf-Gemetzel selbst instrumentalisieren hat lassen, lassen wir an dieser Stelle einmal außen vor. Auch Nietzsche wurde ab einem bestimmten Zeitpunkt von geistiger Umnachtung ergriffen – was aber nicht bedeutet, dass seine in der Zeit davor geäußerten, scharfsinnigen Gedanken deswegen wertlos sind.
„In normalen Zeiten würde man sagen: spätestens «wenn es um Leben oder Tod geht», ist jedem die Dringlichkeit eines Themas bewusst. Gerade merkt man verwundert: der Tod scheint relativ egal zu sein. Es gibt etwas wichtigeres als den Tod von Menschen: das Überleben eines Narrativs. Denn an diesem Narrativ hängt die Glaubwürdigkeit von Politikern, Journalisten, der Pharmalobby, großen Stiftungen, Vereinen und NGOs, der EU, der Kirchen, der gesammelten Ärzteschaft, des Justizsystems, der Polizei, der Geheimdienste und Armeen und noch vielen mehr“, meint Milosz Matuschek in seinem jüngsten Essay mit Bezug auf die mysteriöse Übersterblichkeit und das „Plötzliche Erwachsenentod-Syndrom“ (Sudden Adult Death Syndrom – SADS) in zeitlicher Folge der Massenimpfung mit einem experimentellen Serum. Ein großes Sterben, auf das sich unsere geballte Welt der Wissenschaft einfach keinen Reim machen will. Hitze könnte der Grund sein. Oder auch Kälte. Oder auch zu laute Musik.
Die Frage, wie solche suizidale Ignoranz im 21. Jahrhundert möglich ist und wie erwachsene Menschen sich und ihre Kinder achselzuckend auf den Opfertisch neoliberaler Pharmakonzerne legen können, treibt nicht nur den Autor des obigen Essays um, sondern derzeit wohl jeden noch denkenden Menschen. Wie ich schon anmerkte, droht jeder, der sich den gegenwärtigen Irrsinn zu erklären versucht, daran verrückt zu werden. Man muss es also verstehen, wenn auch kritische Blogger inzwischen wieder dazu übergegangen sind, Essensfotos zu posten und über ihren Urlaub zu berichten. Diejenigen, die an vorderer Front gegen den Wahnsinn angetreten sind, sind entweder verzweifelt oder berufen sich, wie Schiffmann, Eifler, Bhakdi etc. nun auf religiöse Erklärungsansätze. In der Tat hat das Ganze eine metaphysische Dimension. Mit den Begriffen, die uns aus historischen Religionen und Kirchen überliefert sind, kommen wir aber nicht wirklich weiter. Diese Worte bzw. Bilder sind in der heutigen, intellektualisierten Zeit kaum noch fassbar. Das, wozu Goethe, Schiller, Hegel etc. die Fundamente gelegt haben, hätten wir weiterentwickeln sollen, dann stünden uns jetzt auch die passenden Werkzeuge und Begriffe bereit, um so einen Drachen zu besiegen wie er derzeit unsere Dörfer in Flammen legt und die Kinder frisst. So aber schreien wir mitten in den Flammen auch noch „Hurra!“.
Aber was sollen wir auch anderes tun? Wir sind in genau die entgegengesetzte Richtung des Weges gegangen, den uns Goethe, Hegel & Co. gedeutet haben, haben fast alles ausradiert, was uns den Schlüssel zu einem sinnvollen Leben und zur Erkenntnis von Gutem und Üblem geben könnte. Damit wird gleichzeitig Hegels Diktum wahr: „Wer den Mut nicht hat, die Freiheit zu erringen, der verdient es, Sklave zu sein“. Ich müsste jetzt weiter ausholen, habe schon einmal einen Artikel über diese Herrschaften geschrieben und spinne damit nicht nur eine Theorie, sondern berichte leider nur, was ich von einer Quelle erfahren habe, die auf Augenhöhe in den Clubs der neoliberalen Puppenspieler saß: Die geistige Aushöhlung, die derzeit schlagend wird, wurde ganz gezielt herbeigeführt. Und laut Bekunden dieser Quelle sei dies sogar eine der obersten Prioritäten dieser Herrschaften. Es geht also keineswegs „immer nur um Macht und Profit“, wie man das ja oft sagen hört. Es geht wirklich um Weltbilder. Es kämpft der praktische Nihilismus mit dem – unpraktischen und daher scheinbar wertlosen – Sinn. Mit den Worten von Jacques Lusseyran: Man führt Krieg gegen das menschliche Ich … „und zwar den gefährlichsten aller Kriege, weil niemand daran denkt, den Krieg als solchen zu erklären.“
Man könnte auch sagen: Der Antilogos kämpft mit dem Logos, um einmal Begriffe ins Feld zu führen, die ich noch nirgends gelesen habe, die aber noch nicht abgegriffen sind und mir zur Stützung einer Arbeitshypothese gegen den Drachen passend erscheinen.
Wer wissen will, wie unsere Reise nun weitergehen wird, der braucht nicht im Darknet nach Verschwörungstheorien suchen, sondern wendet sich am besten direkt an den Pressesprecher von Chomskys säkularen Hohepriestern: den Vorsitzenden des Weltwirtschaftsforums und Elitengilden-Sprachrohr Klaus Schwab. Ich weiß, er wird von vielen verniedlicht und nicht nur Leitjournalisten, sondern auch unzählige Blogger standen sofort Gewehr bei Fuß, um uns zu erklären, dass sie sein Buch gelesen hätten und dass Schwab, der nichts weniger will als die menschliche und digitale Natur zu einem großen Maschinengebilde zu verschmelzen, es doch nur gut meine, er in Wirklichkeit ein ganz netter Onkel sei, der das Gute & Gerne vorantreibt und eben dem Fortschritt dient.
(Bild: E-Gruppe Berlin)
Ob sich die Maschinenphantasie von Schwab als Fortschritt oder eher als Dantes Eishölle erweisen wird, sei dahingestellt. Erinnert sei jedenfalls an seine Ansage im Buch „Covid 19 – The Great Reset“: „Viele von uns fragen sich, wann wir wieder zur Normalität zurückkehren werden. Die kurze Antwort lautet: Nie.“
Die Zahl der Opfer, die dieser offenkundig direkt vom Nachtgott entgegengenommene Beschluss der perpetuierten Antinormalität nach sich zieht, übersteigt die Opferzahlen der aztekischen Menschenschinderfeste bei Weitem. Bereits die kurz nach Ausrufung der „Pandemie“ angestellten Berechnungen waren verheerend. Laut UNICEF-Studie haben die Lockdown-Maßnahmen unmittelbar nach ihrer Verhängung 150 Millionen Kinder zusätzlich in Armut und Elend gestürzt. Laut Oxfam-Studie starben aufgrund der Corona-Maßnahmen ca. 12.000 Menschen pro Tag zusätzlich, ein großer Teil davon Kinder. Und nach Auskunft des Leiters des Welternährungsprogramms WFP vor dem UN-Sicherheitsrat würden über Monate hinweg „an jedem einzelnen Tag 300.000 Menschen verhungern“ (Quelle: Focus). In all diesen Rechnungen war das fatale Scheitern der mRNA-Impfung noch gar nicht mit einkalkuliert. Man sah in der Impfung den Retter. Dass sich die Impfung stattdessen als Sensenmann erweist, der – diesmal großskalig mit Methoden der industriellen Landwirtschaft – eine grausame (Miss-)Ernte einfährt … ja wer hätte das gedacht?
Der Ratschluss, uns nicht mehr in die altbekannte Realität zurückzulassen, wird jedoch noch weitreichendere Folgen haben. Dass der Plan, uns stattdessen in eine volldigitalisierte „neue Normalität“ zu befördern und die Welt zu einem mechatronischen „Internet of Things“ umzubauen, exakt der gleiche Plan ist, wie er schon im Todeskult der Babylonier und der Azteken angestrebt wurde – damals noch auf rituelle Weise und selbst für phantasiebegabte Bürger schwer vorstellbar – möchte ich nur am Rande erwähnen. Das plutokratische Ziel ist so irre, dass ich es selbst nicht glauben würde, wenn ich nicht von einer Quelle aus erster Hand aus diesen Kreisen darüber unterrichtet wäre. Ich kann es also niemandem übelnehmen, der angesichts solchen Wahnsinns sofort die Rollläden herunterlässt und den Fernseher einschaltet, anstatt sich mit solchem Verschwörungsquatsch zu befassen. Es steht natürlich jedem frei, sich weiterhin an die Daten und die „Realität“ zu halten, die ihm evidenzbasierte Quellen wie die Tagesschau, das RKI, das Paul-Ehrlich-Institut liefern oder darauf zu warten, ob nicht im Relotius-Narrenspiegel oder in der Südtäuschen Zeitung einmal das gedruckt steht, was die eigenen Augen sehen können, wenn sie aus dem Fenster auf die Straße gucken. Oder bis einmal die Politiker und Impfärzte ihrer Wahl zugeben: „Tut uns leid, wir haben uns geirrt.“
All der Widersinn und Schwachsinn, der uns von diesen Seiten geliefert wird, ist aber immer noch leichter zu verdauen als die makabre Realität, die für unsereinen nicht einmal vorstellbar, aber wie gesagt, in maßgeblichen plutokratischen Kreisen, die wir im Fernsehen noch niemals zu Gesicht bekommen haben, vollbewusst und mit aller zu Gebote stehenden Macht angestrebt wird. Die bis vor wenigen Jahren ebenfalls noch vollständig unter dem medialen Radar laufenden Bilderberger, Mont-Pèlerin-Gesellschaften & Co. – obwohl vom ehem. UN-Kommissar Jean Ziegler bereits als „mörderisch“ bezeichnet – sind im Vergleich dazu nur vorgelagerte Kindergartenclubs. Und um keine falschen Verschwörungstheorien aufkommen zu lassen: Pausenclowns wie Lauterbach oder Technikfreunde wie Bill Gates, von denen viele glauben, dass sie es sind, die die derzeitige Agenda vorantreiben, haben selbst keine Ahnung von der wirklichen Agenda, der sie dienen. Sie sind aufgrund ihrer Neurosen und ihrer naiven Technikgläubigkeit zwar passende Vehikel zur Umsetzung dieser Agenda, aber in Wirklichkeit vollkommen unbedeutend. Wenn sie nicht da wären, stünde eine Legion an anderen wissenschaftsgläubigen Naivlingen bereit, die den Job genauso gut erledigten. Unsere akademischen Ausbildungsstätten erzeugen Massen an ‚Science Busters‘, wie sie zur Mechatronisierung der Welt im besagten Sinne nutzbar gemacht werden können.
Aber kommen wir zu einem Ende. Wer „evidenzbasierte“ Kost zur Erklärung des gegenwärtigen Geschehens bevorzugt, hat wie gesagt mein vollstes Verständnis. Er läuft dann aber Gefahr, irre zu werden. Denn auf evidenzbasierte Weise ist das, was derzeit geschieht, schlichtweg nicht erklärbar. Er kann es drehen und wenden wie er will, die Fragezeichen werden immerzu nur größer. Was ist also das Ziel besagter Dunkelmänner (wie ich weiß, gibt es dort auch Frauen), die es laut herrschender Diktion schon deswegen nicht geben darf, weil das, was sie betreiben, gar nicht vorstellbar ist – genauso wenig wie das Treiben von Baron Gilles de Montmorency-Laval, verurteilt im Jahre 1440, nachdem er auf seiner Burg über 400 Kinder auf grausame Weise gefoltert und ausgeweidet hatte (siehe welt.de)?
Nun, eigentlich nichts Neues. Auch zu Zeiten des aztekischen Todeskults sowie in diversen Nachfolgekulten bis ins Mittelalter und die Neuzeit hinein (siehe „Die Kinderfresser unter uns oder: Der Wille zur Vernichtung der Menschheit“) war es das erklärte Ziel kleiner aber feiner Kreise, die Erde zu einem sklerotisierten, unbewohnbaren Todesstern umzubauen und die Menschenseelen in ein illusorisches Schattenreich zu befördern. Das Mittel dazu: systematische Grausamkeit und damit „Korrumpierung der menschlichen Atmosphäre“. Dass viele das Gefühl haben, dass unser Klima in Gefahr ist, kommt demnach also nicht ganz von ungefähr. Ähnlich wie im Horrorfilm „Hellraiser“ gilt Anderen zugefügtes Leiden in diesen Kreisen als so etwas wie schwarzes Gold. Eine Währung, die auch schon im Diesseits Dividende abwirft: Angeblich fühlt man sich durch die Traumatisierung und Tötung gewaltig euphorisiert. Auch vollkommen verlotterte Personen, die in heutiger Zeit der Erschöpfung eigentlich an Depression und Burnout leiden müssten, können sich auf diese Art vital und kräftig fühlen.
Die Frage, welcher jenseitige Lohn ihnen für diesen Dienst von ihrem Götzen versprochen wurde, bitte jemand anderen zu stellen. Auch für mich macht ein solcher hardcorefaustischer Pakt keinen Sinn oder ist zumindest sehr kurzsichtig. Ich stelle es mir wenig kuschelig vor, in der Hölle, die sie gerade bereiten, dann eventuell einen Aufseherposten zu erhalten. Die Höhle, aus der uns Platon den Weg hinaus gewiesen hat, soll jedenfalls unentrinnbare Gummizelle werden. Dieses Schattenreich mit historisch ungeahnten technischen Möglichkeiten zu seiner Realisierung steht nun bereit. Niemand kann ihm nachsagen, dass es grau oder schattig wäre, denn es glänzt und piepst in allen Farben: Virtual Reality hat im Verein mit Bio- und Nanotechnologie die Tore weit geöffnet. Nicht nur Google-Chefingenieur Ray Kurzweil, sondern unzählige weitere säkulare Hohepriester arbeiten rund um die Uhr mit Milliardenbudgets auf Hochdampf daran, unseren Verstand in diese neue Realität upzuloaden.
Doch keine Sorge, ich wollte niemandem seine Oktoberfestlaune verderben. X-Mas naht (siehe „Wenn der Endzeitmann kommt …“). Bald werden wir in der lamettaglitzernden virtuellen Welt gemeinsam mit Onkel Olaf („Er kann Kanzlerin“) unter dem transatlantischen X-Mas Baum sitzen und im blässlich-kalten Licht der LED-Kerzen sozial distanziert, maskiert und frisch mit mRNA-Crack gespritzt das kollektiv verordnete Abendgebet beten. Dieses Jahr nicht mehr „Corona Unser“, sondern: „Slava Ukraini“. Und wer meint, dass hinter all diesen kultischen Totenmasken derselbe Ungeist steckt oder dass Corona etwas mit Affenpocken, mit Digitalisierung, Transhumanismus, mit Ukraine oder gar mit Klima zu tun hat, ist zweifellos ein kruder Verschwörungstheoretiker.
[Bild: E-Gruppe Berlin]
„Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er sie beim Kragen hätte.“ (Mephisto in Goethes Faust)
Schon seit einiger Zeit hat Freddy Krueger ein Auge in unser Wohnzimmer geworfen und hie und da an unsere Türe geklopft. Das Klopfen hat jedoch kaum jemandem Gänsehaut verursacht. Es ist im Sitcom-Gelächter der Netflixkiste verebbt. Seit nun sogar der Bundeskanzler verkündet hat, dass es in marktkonformer Demokratie „keine roten Linien mehr geben“ wird, gibt es allerdings auch für Freddy kein Halten mehr. Er hat kurzerhand die Tür eingetreten, uns an der Gurgel gepackt, vom Boden hochgehoben und will nun zum Kehlenschnitt ansetzen.
Solcherart nach Luft röchelnd und mit baumelnden Beinen wollen wir aber immer noch nicht wahrhaben, was es geschlagen hat. Wer noch seine Hände frei hat, benützt sie, um sich und seinen Mitmenschen nach Kräften die Augen zuzuhalten. Man hat anderes zu tun als sich mit dem Offensichtlichen zu beschäftigen. Wer etwas auf sich hält, plant Urlaub. Sofern nicht eines seiner durchgeimpften Kinder mit Myokarditis im Krankenhaus (siehe ndr) oder auf der Psychiatrie liegt oder an sonstigen rätselhaften Gebrechen leidet, werden gerade die Sachen für Korfu und Malle gepackt. Sogar die gut organisierte Lufthansa muss hunderte Urlaubsflüge streichen, da sie gar nicht genügend Personal hat, um die neu erwachte Reiselust zu bedienen (Quelle: rnd). Doch welcher Aluhut wird denn hier unschöne Wörter wie Myokarditis ins Feld führen, wo doch jeder evidenzbasierte Spiegelbildbürger weiß, dass ein solches Herzleiden laut jüngster Statistik „nur“ jeden knapp über Tausendsten Jugendlichen erwischt, der sich den Stoff spritzen lässt, aus dem die Träume neoliberaler Pharmazeutiker gemacht sind? Und ich weiß, ich weiß, die meisten der solidarisch Geimpften sind der Meinung, dass es ihnen „gut geht“. Soweit ich es ersehen kann, sind selbst vormals kerngesunde Leute, die unmittelbar nach der Impfung einen Herzinfarkt, eine Gesichtslähmung, eine Netzhautablösung oder gar eine Erblindung erlitten haben, mit ihrer neu erworbenen Invalidität hellauf zufrieden. Zumindest würden sie niemals den Frieden mit ihren Nachbarn riskieren, indem sie andeuten, dass da irgendwas mit irgendwas zu tun haben könnte. „Better dead than uncool“, raunte schon Don Johnson seinem Kumpel Mickey Rourke zu, bevor er im Jacklässig-Epos „Harley Davidson and the Marlboro Man“ aus einem fahrenden Zug sprang.
Vielfach wird ja beklagt, dass wir das Böse, das derzeit weitgehend unmaskiert vor uns steht, nicht wahrhaben und uns lieber betäuben wollen. Dabei stimmt das gar nicht. Die Film- und Kulturbranche, ein unbeirrbarer Seismograph des Zeitgeschehens, gibt davon Zeugnis. Darin ist das Böse heute schon gewaltig Thema. In den meisten Blockbustern kämpft und rudert die Menschheit gerade um ihr Überleben gegen scheinbar übermächtige, unheimliche Feinde, die mit diabolischer Freude das nackte Grauen zelebrieren.
Die Thematisierung des Bösen in Form von Spielfilmen ist aber gleichzeitig auch die Krux. Denn das Bedürfnis des zeitgenössischen Menschen zur Auseinandersetzung mit dem Bösen wird in den meisten Fällen bereits mit dem Gucken solcher Filme vordergründig befriedigt. Und gleichzeitig ins Reich der Phantasie verwiesen. Denn die Polit- und Influencer-Hampelmänner, die im realen Leben die Bühne beherrschen, wollen doch nur das Gute & Gerne. All die Obamas, Bidens, Macrons, Trudeaus, Rezos, Walulus, Tilos, Campinos und sonstigen Kaputtinos – bereits ihr Knubbelgrinser verbürgt doch, dass sie es nur gut & gerne meinen und entwaffnet von vornherein jeden Spaßverderber. Jedes Mädchen, das zuvor nichts von Hannah Arendts „Banalität des Bösen“ gelesen hat, würde sich mit solchen Grinsekatzen jederzeit wie mit einem Teddybär unter die Bettdecke kuscheln. Und solange unsere Opinion Leaders so hemmungslos selbstüberzeugt aus der Wäsche grinsen, kann es doch nicht ganz so abgründig um uns stehen wie es einem die eigenen Augen und Ohren ansonsten Glauben machen würden.
Und wer nach seinem Einkauf im REWE ein Fazit zieht wie jüngst Gunnar Kaiser, ist zweifellos ein „Schwurbler“.
Dienstag, 25.1.2022. Eifel. Ist Ihnen auch so unwirklich zumute? So, als wäre man versehentlich in eine dystopische Fernsehsendung geraten, in der ein unglaublich fremdartiger Kult die Mehrheit der Menschen befallen hat? Sind Sie auch besonders beunruhigt, weil Sie in einem Land leben, in dem es schon einmal so einen Kult gegeben hat? Ja, ich weiß: es ist heute verpönt und gefährlich, daran zu erinnern, welche Schandflecken es auf dem Gewand der deutschen Geschichte gibt: wer Aspekte der Gegenwart herausarbeitet, die an die Vergangenheit erinnern, wird von der Regierung und den von ihr benutzten gleichgeschalteten Netzwerken in Wirtschaft, Medien und Gesellschaft gleich selbst zum Nazi erklärt – und zum Holocaust-Leugner. Stillschweigend wird vorausgesetzt, dass nur Deutschland allein in der Lage wäre, ein solches wahnhaftes Vernichtungswerk zu beginnen – und selbstverständlich nur zwischen 1933 und 1945. Das ist die amtlich angeordnete Regierungswahrheit, auf die kritische Menschen in dieser Zeit immer wieder stoßen.
Was war zwischen 1933 und 1945 eigentlich los? Wir wissen es nicht. Wir können Daten sammeln und Geschehnisse beschreiben – jedenfalls, wenn man mutig genug ist, sich mit dem vollendeten Grauen dieser Zeit auseinanderzusetzen und der über Nacht alltäglich gewordenenen Bestialität zu stellen … was viele Ängst auslösen kann und manch zartes Gemüt schnell überfordert – aber wirklich wissen, warum es damals geschah und warum gerade hier: dazu gibt es viele Theorien, aber keine, die ihn erschöpfend erklären kann. Vor allem bleibt unerklärlich, warum es eine so hoch stehende Kulturnation getroffen hat (Michael Moore erwähnt das in einem seiner Filme), ein Volk, das schon im ersten Weltkrieg den Horror der Massenvernichtung erlebt hatte – wenn auch in kleinerem Ausmaß
Was meiner Meinung nach sehr wenig Beachtung findet, ist die religiöse Dimension der Bewegung. Wir haben viele Teilbereiche des Faschismus analysiert: seine enge wirtschaftliche Verbundenheit mit Konzernen, die starre Hirarchien schon damals liebten und bis heute praktizieren, seinen psychologischen Ursprung im unterdrückten Sexualleben, seine Fremdfinanzierung aus den USA und vieles mehr, aber die religiöse Dimension harrt noch ihrer Betrachtung. Dabei sind die Grundprinzipien klar erkennbar: in Zeiten der Not schickt die „Vorsehung“ (also: Gott) uns einen vegetarischen Führer (also: Erlöser bzw. Propheten) um die Deutschen (das „auserwählte Volk“) in die lichtvolle Zukunft zu führen (ins gelobte Land – im Osten). So gesehen, erklärt das für mich hinreichend, warum auch heute noch Menschen fanatisch an dem Führer hängen: er war nicht irgendein Politiker, sondern der von Gott ausgewählte Erlöser der Deutschen – sowas hält ewig, selbst wenn man Schicklgruber heißt und aus Österreich kommt. Ich denke: Methoden, die aus der Sektenforschung kommen, könnten hier profunde Ergebnisse zutage fördern – wenn man sie denn anwendet.
Deutschland 2020-2022 (und weiter?) hat wieder einen Kult. Er ist etwas anders gestrickt, aber seitdem die Biontech-Gründer auf Geldscheinen verewigt werden sollen (siehe Stern) tritt meines Erachtens der kultische Charakter klar und erkennbar in den Vordergrund: die Heiligenverehrung hat begonnen. Unser Kult beginnt mit einem bösen Feind aus dem kommunistischen China: entweder aus einem Biolabor entfleucht oder halt irgendwie zufällig im Brutkasten der Natur entstanden zog er von Wuhan aus, die Welt zu vernichten. Doch in Deutschland (und anderen Natoländern) gebären zwei Menschen mit Migrationshintergrund die Lösung – innerhalb kürzester Zeit, fast schon, als hätten sie gewusst, was da kommen wird: Biontech baut einen Impfstoff, der den bösen Virus niederringen soll: das auserwählte Volk wurde gerade von denen gerettet, die kurz zuvor noch geächtet waren – ein Grund, die Grenzen noch weiter aufzumachen. Die Regierung übernimmt schnell die Führung in diesem Kampf der Giganten, Seite an Seite mit Konzernen, deren Strafzahlungen wegen übler Vergehen in der Vergangenheit ausreichen würden, um wissenschaftliche Forschung jahrelang zu finanzieren. Ach halt – da gibt es einen Faktencheck zu diesen Strafzahlungen (siehe dpa-Faktencheck)?
„Derzeit heißt es etwa in Facebook-Postings (archiviert), dass der US-Pharmakonzern Pfizer im Jahr 2009 die höchste Strafe in der Geschichte der USA von 2,3 Milliarden Dollar wegen «Bestechung von Ärzten und Unterdrückung negativer Studienergebnisse» zahlen habe müssen.“
Dies sei teilweise falsch, sagt der Faktencheck. Gut, dass Bestechungsgelder gezahlt werden, wird von den Faktencheckern eingeräumt und vom Handelsblatt bestätigt. Aber die Studien?
„Im Jahr 2004 hatte sich Pfizer laut US-Justizministerium zur Zahlung von über 430 Millionen Dollar bereit erklärt. Die im Jahr 2000 von Pfizer aufgekaufte Firma Warner-Lambert hatte das Epilepsie-Medikament Neurontin für diverse Anwendungen vermarktet, bei denen es Studien zufolge erwiesenermaßen nicht half.“
Das kann man wohl Unterdrückung von negativen Studienergebnissen nennen, oder? Dass der Verfasser des Facebook-Posts (die heißen übrigens jetzt Meta) Jürgen Zinnhobel das nicht so differenziert hat, sollte man nachsehen: er ist normaler Bürger, zugeschüttet mit Informationen, nicht verpflichtet, sie selbst wissenschaftlich korrekt aufzarbeiten – er muss sich aus dem Wust von Daten nur eine Meinung bilden, die seine eigene, persönliche Entscheidung begründen hilft – mehr nicht. Und im Kern hat er halt Recht mit seiner Aussage: Pfizer besticht Ärzte und unterdrückt negative Studienaussagen. Zwischen 1991 und 2012 mussten Pharmakonzerne 30,2 Milliarden Dollar Strafe zahlen – für verbrecherische Aktivitäten (siehe Spiegel), aber ab 2020 sind die auf Befehl der deutschen Bundesregierung und ihrer Netzwerke zu unfehlbaren Heilbringern geworden, die man auf Geldschein druckt, um seiner Verehrung größtmöglichen Ausdruck zu verleihen? Wann folgen die Statuen, die Lobeshymnen, die Dankesgebete? Kleine Heiligenbildchen? Heilige Messen?
Der Schwenk in der Bewertung der Pharmaindustrie vom kriminellen Akteur im Gesundheitswesen zum unkritisierbaren Heilsbringer ist ein Kennzeichen des Kultes, der gerade in Deutschland im sich greift – und das Land in zwei Gruppen spaltet, die sich unversöhnlich gegenüber stehen. Auf der einen Seite die „Zeugen Coronas“ (ein Begriff, den ich 2020 noch zum Kotzen fand, der aber heutzutage wohl präzise beschreibt, womit man es zu tun hat: mit Sektenanhängern, die Glauben vor Wissen setzen), auf der anderen Seite die „Ketzer“ (die ich nicht – wie von der Politik angeordnet – Covidioten nennen möchte, weil: Idioten sind sie ganz und gar nicht). Für Menschen wir mich, die ihr Urteil langsamer, bedächtiger und vorsichtiger aber gründlicher fällen möchten, ist in diesem Drama überhaupt kein Platz mehr: auch ein Zeichen dafür, dass man es mit einem religiösen Kult zu tun hat.
Und wer langsamer urteilt, findet Risse im Glaubenskanon der Sekte, Risse, die von Monat zu Monat breiter werden. Nehmen wir Frankreich, unser großes Vorbild: 91 Prozent sind geimpft, die Neuinfektionen pro Tag liegen bei 300 00 (siehe Tagesschau) – Deutschland liegt mit seiner Impfquote von 71 Prozent weit unter den Infektionszahlen, da darf man fragen: was bringt die Impfung? Nun, der sich stetig verändernde Glaubenskanon (ein Indiz dafür, dass er schnell und unüberlegt zusammengeschustert wurde) begann mit der Aussage, dass eine Impfung vor Infektion schützt, schnell waren es zwei Impfungen, dann drei, dann vier. Dann schütze die Impfung vor schweren Verläufen aber nicht mehr vor der Infektion, dann war man doch auch selbst als Geimpfter noch ansteckend, dann sicher vor der Intensivstation, dann vor dem Tod: genauer gesagt, eine lange Liste von Substanzversagen, die nur wegen der kultischen Herangehensweise nicht zu den zwingend logischen Schlussfolgerungen führt: die Impfung war ein Schuss in den Ofen.
Das findet man – wenn auch erst nach längerem Studium eines Artikels zur „Superimmunität“ auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (siehe BR):
„Sind Sie bereits geimpft, doppelt geimpft oder auch schon geboostert: Vermeiden Sie dennoch jede Ansteckung. Denn auch wer geimpft ist, riskiert bei einer Corona-Infektion eine schwere Erkrankung.“
Schaut man nach Bremen – die Impfmeister Deutschlands – wird einem ganz und gar schwumrig: die haben zwischendurch trotz Impfrekord die höchste Inzidenz (siehe Tagesschau) und bestätigen damit den Trend aus Frankreich: wo viel geimpft wird, gibt es auch viele Infektionen. Aber auch wenn es jetzt einladend ist: für die Schlußfolgerung, dass Impfen Infektionen hervorbringt, ist es zu früh, allerdings darf man – das ist ja Wissenschaft – die Perspektive nicht aus den Augen verlieren, denn es gibt noch mehr Indizien (siehe DeutscheWelle)
„Tatsächlich sinkt die Wirksamkeit der beiden Impfstoffe in der Studie nach drei Monaten in den Minusbereich“ … das heißt: Geimpfte stecken sich häufiger an als Ungeimpfte. Ist auch noch kein Beleg dafür, dass sie mehr schadet als nützt, aber: ein weiteres Indiz, das den Glaubenskanon des Kultes in Frage stellt.
Schauen wir nach Afrika (nach Asien mit seinen erstaunlich niedrigen Zahlen an Corona-Toten hatten wir letzte Woche schon geschaut, siehe Nachrichtenspiegel). Dort steht das Narrativ des Kultes vollkommen als Kaiser ohne Kleider da: Afrika überlebt auch die inzwischen abflauende Omikronwelle ohne Impfung, ohne Maßnahmen und ohne große Katastrophen (siehe Spiegel). Hätten wie nicht einen eher kultisch-religiösen Zugang zum Krankheitsgeschehen, so wäre das mal ein Indiz, das Geschehen anders zu denken, aber im kultischen Rahmen bleibt nur eins übrig: die Realität zugunsten des Glaubens zu leugnen. Realistisch wäre, auch die Argumente impfkritischer Ärzte anzuhören, von denen ist immer mehr gibt – und die zu spannenden Aussagen führen (siehe Ärzte stehen auf): die Impfeffektivität wurde dort mit 58 Prozent angegeben, die absolute Risikoreduktion besagt, dass man 4000 Menschen impfen muss, um eine Hospitalisierung zu verhindern, dabei darf erwähnt werden, dass die öffentlich postulierte Impfeffektivität des Kultes nur und ausschließlich auf Basis der von den Firmen selbst durchgeführten Studien beruht – deren Qualität man zurecht in Zweifel ziehen darf.
Doch wie reagiert der Kult? Nicht mit inhaltlicher Auseinandersetzung, sondern mit Kriminalisierung der Kritiker, mit einer noch nie dagewesenen Diskriminierung Andersdenkender, mit brachialen Maßnahmen gegen jene, die sich dem Kult verweigern. Sie werden „Gefährder“ genannt und damit Bombenlegern des islamistischen Terrors sprachlich gleichgestellt, für sie wurde sogar eigens eine neue Kategorie des Verfassungsschutzes erfunden (siehe Tagesschau)
„Die Verfassungsschutzbehörden haben im vergangenen Jahr den neuen Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ und das neue Beobachtungsobjekt „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“ eingeführt, um die extremistische Verschwörungsideologen in den Blick nehmen zu können.“
Damit werden nebenbei weiter Bereiche der politischen Philosophie – die sich beständig über Legitimität staatlichen Handels Gedanken machen muss – unter Generalverdacht gestellt, durch willkürlichen Gebrauch des Demokratie- bzw des Staatsbegriffes werden „extremistische Verschwörungsideologien“ überhaupt erst geschaffen – ganz unabhängig davon, dass sich zum Beispiel die „Spaziergänger“ der Gegenwart selbst als Wächter von Demokratie und Hüter des Staates im Sinne unseres Grundgesetzes begreifen – und nicht als Agenten irgendeiner verfassungsfeindlichen Philosophie. So wird auch jedwede Kritik an geheim gehaltenen Verträgen zwischen Staaten und Konzernen, die uns als Bürger selbst betreffen, auf einmal zu einem kriminellen Akt, was jeder Regierung Narrenfreiheit garantiert.
Der wird auch gerade massiv ausgenutzt: vollkommen willkürlich verkürzt die Regierung im Sinne des Kultes den „Genesenenstatus“ auf drei Monate, während die benachbarte Schweiz ihn aufgrund wissenschaftlich sinnvoller Daten auf zwölf Monate verlängert (siehe br), dass eine Regierung fernab jeglicher medizinischen Kompetenz entscheidet, welcher Bürger ab wann gesund zu nennen ist bzw. als krank zu gelten hat, ist ein Novum in der Geschichte des Landes – und ein weiters deutliches Indiz für einen quasi-religösen Kult. Sogar der Bundespräsident befeuert diesen Kult, in dem er eine ominöse „schweigende Mehrheit“ anruft, „nicht still bleiben zu dürfen“ gegen diese Gefährder (siehe Tagesschau) – was an dunkle Stellen der deutschen Geschichte erinnert. Nur nebenbei erfährt man von „Polizisten in Zivil“, die innerhalb der Gefährdergruppen mit unklarem Auftrag aktiv sind (siehe Spiegel).
Dabei erreicht der Widerstand immer breitere Kreise in Deutschland – die „schweigende Mehrheit“ hat womöglich ganz andere Überzeugungen, als ihr unterstellt werden. Namhafte Virologen plädieren gegen eine vierte Impfung, weil die neue Variante eher einer Grippe gleicht (siehe presseportal), die Chef der Kassenärztlichen Vereinigung verweigert die Mitarbeit der niedergelassen Kassenärzte – aus guten Gründen – an der momentan angedachten Impfpflicht (siehe rnd) – obwohl man als Arzt bis zu 250 000 Euro zusätzlich pro Monat durch Impfungen verdienen kann (siehe Monitor) – ein kleiner monetärer Grund, warum der Kult bei der Ärzteschaft nicht vom ersten Moment an aus Skepsis stieß … und womöglich auch dazu führte, dass man als Patient beim Thema Nebenwirkungen nicht unbedingt auf konstruktive Mitarbeit der Ärzteschaft rechnen konnte (siehe hierzu den Fall einer nach Impfung erkrankten Berlinerin in der Berliner Zeitung), und das obwohl immer neue Nebenwirkungen auftauchen – wie die Veränderungen des weiblichen Zyklus (siehe Faktastisch).
Wer nun den Kult öffentlich propagiert, wird in den öffentlichen Medien breit eingesetzt, wie Mai Thi Nguyen-Kim und neben dem Bundesverdienstkreuz (siehe Bundespräsident) auch mit einer eigenen Fernsehshow belohnt (siehe Wikipedia). Pikant: ihr Ehemann arbeitet in führender Position für den Pharmakonzern Merk (siehe Linkedin), der an dem Impfboom gerade Milliarden verdient, weil er Biontech zuliefert (siehe Tagesschau): Netzwerke des Kultes, die geeignet sind, Meinungen zu festigen.
Welche Zukunft wird nun dieses Land haben? Schon 2011 informierte das Manager-Magazin über die „Geheimen Machtzirkel der Manager“ – 11 Jahre später machen diese Zirkel ein ganz großes Geschäft, unterstützt von einem Narrativ, das von Tag zu Tag mehr seinen Kultstatus beweist, irrationaler und unglaubwürdiger wird und seinen religiösen Charakter offenbart, der sich mehr im Glauben und Befehlen gefällt als in kritischer Diskussion beweisen möchte.
Oder?
Ein PS noch – bzw. zwei.
Einer der Unterzeichner des Briefes der 380 Leser des oben zitierten Briefes war offenbar Leser von uns – und wusste von der ganzen Aktion nichts. Wir vom Nachrichtenspiegel möchten uns dafür entschuldigen, dass wir an der Veröffentlichung mitgewirkt haben und möchten uns von solch unsauberer Arbeit distanzieren. So geht Widerstand nicht.
Ein Wort noch zu Frau Mai Thi Nguyen-Kim, die unter üblen Kommentaren zu leiden hat – was unschön ist. Uns liegt es fern zu unterstellen, ihr Antrieb beruhe allein auf der Festanstellung ihres Ex-Mannes, wir würden es jedoch begrüßen, wenn man solche Verflechtungen selbst erkennen würde und sich dementsprechend auf dem Gebiet etwas zurückhaltend verhalten würde: das wäre auch einer seriösen Wissenschaft geschuldet. Niemand kann sich davon frei sprechen, dass unter solchen Bedingungen das wissenschaftliche Urteil nicht durch monetäre Verlockungen getrübt wird. Oder?
Warum aus jur. Gründen eine allgemeine/generelle „Impf“-Pflicht nicht möglich ist, vor allem dann, wenn diese „Impfung“ in Wahrheit eine Art „Gentherapie“ ist
Eine solche „Impf“-Pflicht wäre evident verfassungswidrig und nichtig und somit für niemanden verpflichtend.
Die Durchsetzung solcher genetischen Eingriffe im Wege eines „Impfzwangs“ begründet den dringenden Tatverdacht der Verwirklichung gleich mehrerer Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB), insbesondere des Völkermordes.
Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung ist strafbar, ganz gleich, ob diese Nötigung durch Gesetz / Verordnung / Betriebsanweisung etc. erfolgt.
Beschäftigte der Gesundheits- und Pflegeberufe, für die eine Impfpflicht bereits beschlossen wurde, können die nachfolgenden Argumente und Quellen für ihre juristische Verteidigung verwenden, insbesondere um
sich vor Arbeitsgerichten gegen eine Kündigung zu wehren (die wegen Ablehnung einer solchen „Impfung“ ausgesprochen wurde),
sich vor Sozialgerichten wegen der Verhängung einer Sperrfrist zu wehren (die auf Grund einer Kündigung wegen Ablehnung dieser „Impfung“ verhängt wurde),
um damit ihre Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 20 a IfSG zur Wehr zu begründen (wissend, dass das BVerfG im Hinblick auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der gesamten sog. Anti-Corona-Politik als Kontrollinstanz komplett versagt hat !)
I.
Grundgesetzliche Grenzen:
Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG.
Gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sich die Rechtsprechung des BVerfGs offenbar nicht mehr an das GG und die Leitidee einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt.
Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs (als es sich noch an das GG gebunden fühlte) gerade davor, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (vgl. u.a. BVerfGE 88, 203, 251 f.).
Es würde einen Menschen aber zu einem solchen Objekt – hier unverantwortlichen – staatlichen Handelns zu machen, wenn ihm durch eine „Impfpflicht“ ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität aufgezwungen wird, und das besonders dann, wenn die hohen Risiken der neuartigen genetischen „Impf“-Stoffe, die in Wahrheit keine Impfstoffe sind (dazu nachfolgend mehr), von allem Anfang an, schon vor der (extrem verkürzten und ohne Langzeitstudien etc. erfolgten) Zulassung, bekannt sein mussten und auch bekannt waren und zudem seit der Zulassung durch zahlreiche Fälle schwerer und schwerster Nebenwirkungen bis hin zum Tod bestätigt worden sind.
Quellen hierzu u.a. (bewusst starke Einschränkung, da es hierzu dutzende gute Quellen gibt):
1.
Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.
In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.
Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1.223 Todesfälle zu verzeichnen waren.
2.
Zur Impftotenbilanz (Stand 17.7.2021):
www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz
Sehr erhellend sind hierzu auch Hochrechnungen unter Berücksichtigung des gemeinhin bekannten „Underreporting“, siehe hierzu u.a. Beate Bahner, wie vor, Seite 180 ff.
3.
Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:
https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/
4.
Zu den strafrechtlichen Aspekten dieser Covid-19-„Impf“-Kampagne siehe u.a.:
www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoert-staatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html
Sachbuch „Corona-Impfung“ der Rechtsanwältin Beate Bahner, siehe dort u.a. S. 370 ff.
Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen.
Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.
II.
Europarechtliche Grenzen:
Auch nach Art. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt (Zitat):
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“
Nach Art. 3 dieser Charta gilt zudem (Zitat):
„Recht auf Unversehrtheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
(2) Im Rahmen der Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:
Abs. 2 lit. a) ist selbsterklärend.
Vor Gericht könnten konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, dass diese Corona-Impfung in Wahrheit „eugenischen Praktiken“ dient, eben weil es konkrete Hinweise dafür gibt, dass Menschen nach diesen genetischen Eingriffen unfruchtbar bzw. zeugungsunfähig werden (siehe hierzu u.a. Beate Bahner, Corona-Impfung, Seite 143, 144, 175, 259 f. mit weiteren Nachweisen).
Die somit durch diese genetischen Eingriffe aufgenötigten Folgen sind mit dem Recht nach Art. 9 dieser Charta, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, evident nicht nur nicht vereinbar. Sie greifen dieses Recht systematisch an.
Und werden die Körper der Menschen durch solche „gentechnischen Experimente“ hier nicht auch i.S. von Abs. 2 lit. d) zur Erzielung von Gewinnen der Pharmaindustrie „verwendet“, auch wenn dies im Rahmen einer „genetischen Agenda“, die der Reduktion der Weltbevölkerung dienen mag, für die Vorteilnehmer ggf. nur eine nachrangige „Nebenfolge“ ist, eine geradezu teuflische Art von „Win-Win-Situation“ sozusagen?
In dem Antrag einiger Bundestagsabgeordneter vom 24.3.2021 – Drucksache 19/27851 – wird die Resolution 236 der Parlamentarischen Versammlung vom 27.1.2021 wie folgt zutreffend zusammengefasst:
„1.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PVER) beschloss in ihrer hybriden Sitzung vom 27. Januar 2021, die Resolution 236 “Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations“. Der Europarat ist der Zusammenschluss von 48 europäischen Staaten. Die Versammlung hat zwar keine legislativen oder exekutiven Befugnisse, jedoch sind seit seiner Gründung die Entschließungen des Europarats eine Richtschnur demokratischen Handelns in den Mitgliedstaaten und Beginn von staatlichen Gesetzesinitiativen.
2.
Die Resolution beschreibt die ethischen, rechtlichen und praktischen Probleme der Turbo-Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes. So wird bereits unter Nummer 3 deutlich erklärt, dass: „[…] auch rasch eingesetzte, sichere und effektive Impfstoffe kein sofortiges Allheilmittel [sind].“ (Resolution 2361 (2021)).
3.
Auch die mögliche Diskriminierung von nichtgeimpften bzw. impfunwilligen Menschen wird thematisiert:
„7.3. im Hinblick auf die Gewährleistung einer hohen Akzeptanz der Impfstoffe
7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder an- derweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;“ (ebd.)
„7.3.2. dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden;“ (ebd.).“
Quelle:
https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf
Wer die Resolutionen des Europarats für unverbindliches Geschwätz hält, der nehme weiter zur Kenntnis:
III.
Völkerrechtliche Grenzen:
Art. 25 GG stellt klar:
„Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“
Hier ist der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) besonders zu beachten, siehe:
https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte !
Vollständiger Text des Paktes ist hier abrufbar:
Für den Fall drohender bzw. realisierter Impfpflicht dürfte Art. 7 einschlägig
einschlägig sein:
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.“
Artikel 7 Satz 2 des IPbpR verbietet also, dass Irgendjemand, der seinen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten innehat, ohne seine freiwillige Zustimmung einem medizinischen oder wissenschaftlichen Versuch unterworfen wird. Hierdurch wird eine Impfpflicht bereits im Ansatz untersagt.
IV.
Diese genetischen Impfungen sind keine „Impfung“, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz!
Siehe hierzu u.a.:
1.
https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie
2.
3.
Untersetzt wird der experimentelle Charakter der Gen-Injektionen durch die eigenen Angaben der Fa. BioNTech in ihrem englischsprachigen Geschäftsbericht vom September 2020:
Dort heißt es auf Seite 68 im zweiten Absatz:
„Es ist möglich, dass keiner unserer Produktkandidaten oder Produktkandidaten, die wir in Zukunft entwickeln möchten, jemals eine behördliche Genehmigung erhalten wird. Wir verfügen nur über begrenzte Erfahrung in der Einreichung und Unterstützung der Anträge, die zur Erlangung von Marktzulassungen erforderlich sind, und müssen uns möglicherweise auf Vertragsforschungsorganisationen von Drittanbietern oder CROs, Regulierungsberater oder Mitarbeiter verlassen, um uns bei diesem Prozess zu unterstützen. Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keinen Präzedenzfall für eine mRNA-basierte Immuntherapie wie den Typ, den wir entwickeln und der von der FDA, der Europäischen Kommission oder einer anderen Aufsichtsbehörde in anderen Teilen der Welt zum Verkauf zugelassen wird. Obwohl wir davon ausgehen, dass BLAs für unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten in den USA und in der Europäischen Union eingereicht werden, wurden mRNA-Therapien als gentherapeutische Arzneimittel eingestuft. In anderen Ländern werden unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten möglicherweise als neue Arzneimittel betrachtet, keine Biologika oder gentherapeutischen Arzneimittel und erfordern unterschiedliche Marketinganwendungen.“
Originaltext: „… it is possible that none of our product candidates, or any product candidates we may seek to develop in the future, will ever obtain regulatory approval. We have limited experience in filing and supporting the applications necessary to gain marketing approvals and may need to rely on third-party contract research organizations, or CROs, regulatory consultants or collaborators to assist us in this process. To our knowledge, there is no current precedent for an mRNA-based immunotherapy such as the type we are developing being approved for sale by the FDA, European Commission or any other regulatory agency elsewhere in the world. Although we expect to submit BLAs for our mRNA-based product candidates in the United States, and in the European Union, mRNA therapies have been classified as gene therapy medicinal products, other jurisdictions may consider our mRNA-based product candidates to be new drugs, not biologics or gene therapy medicinal products, and require different marketing applications. Securing regulatory approval requires the submission of extensive preclinical and clinical data and supporting information to the various regulatory authorities for each therapeutic indication to establish the product candidate’s safety and efficacy. Securing regulatory approval also requires the submission of information about the product manufacturing process to, and inspection of manufacturing facilities by, the relevant regulatory authority. Any product candidates we develop may not be effective, may be only moderately effective, or may prove to have undesirable or unintended side effects, toxicities or other characteristics that may preclude our obtaining marketing approval or prevent or limit commercial use.“
Weiter heißt es auf Seite 69, zweiter Absatz, des Berichtes:
„Es wurde keine mRNA-Immuntherapie zugelassen und wird möglicherweise auch nie zugelassen werden. Die Entwicklung von mRNA-Medikamenten birgt aufgrund des neuartigen und beispiellosen Charakters dieser neuen Kategorie von Therapeutika erhebliche klinische Entwicklungs- und regulatorische Risiken. Als potenzielle neue Kategorie von Therapeutika wurden unseres Wissens bisher keine mRNA-Immuntherapien von der FDA, EMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen. Die erfolgreiche Entdeckung und Entwicklung mRNA-basierter (und anderer) Immuntherapien durch uns oder unsere Mitarbeiter ist höchst ungewiss und hängt von zahlreichen Faktoren ab, von denen viele außerhalb unserer oder ihrer Kontrolle liegen. Bis heute gab es noch nie ein kommerzialisiertes mRNA-basiertes Produkt. Unsere Produktkandidaten, die in den frühen Phasen der Entwicklung vielversprechend erscheinen, können aus vielen Gründen nicht vorankommen, Verzögerungen in der Klinik oder in der Klinik erfahren oder den Markt nicht erreichen: …“
Originaltext: „No mRNA immunotherapy has been approved, and none may ever be approved. mRNA drug development has substantial clinical development and regulatory risks due to the novel and unprecedented nature of this new category of therapeutics. As a potential new category of therapeutics, to our knowledge, no mRNA immunotherapies have been approved to date by the FDA, EMA or other regulatory agency. Successful discovery and development of mRNA-based (and other) immunotherapies by either us or our collaborators is highly uncertain and depends on numerous factors, many of which are beyond our or their control. To date, there has never been a commercialized mRNA-based product. Our product candidates that appear promising in the early phases of development may fail to advance, experience delays in the clinic or clinical holds, or fail to reach the market for many reasons, including: …“
Quelle:
https://investors.biontech.de/node/8746/html#N1_CORPORATE_INFORMATION
Soweit behauptet wird, diese „Impfung“ wäre kein gentechnischer Eingriff in den Körper, dann liest sich das hier aber anders.
Im Kontext der obigen Ausführungen von BioNTech im Geschäftsbericht unter Betrachtung von Art. 7 Abs. 2 IPbpR ist also eine Subsumtion dahingehend vorzunehmen, dass die Einwohner des Vertragsstaates Bundesrepublik Deutschland (gilt auch für Österreich und die Schweiz) in jedem Falle eine freiwillige Einwilligung zur Injektion von mRNA-Gentechnik geben müssen und im Umkehrschluss eine Impfpflicht – und in der möglichen Eskalation ein Impfzwang – gegen den IPbpR und damit gegen geltendes Völkerrecht verstoßen.
In der Systematik des IPbpR sieht man in weiteren Artikeln, dass Ausnahmen von verbrieften Menschenrechten in bestimmten Fällen zulässig sind, z.B. in Art. 21 IPbPR.
Bei dem Verbot und Gebot in Art. 7 IPbPR gibt es aber keine derartigen Ausnahmetatbestände.
Diese Regelung kann daher nicht außer Kraft gesetzt werden.
4.
Fazit:
Eine Gentherapie ist gerade keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“.
Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen rumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.
Juristen werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie diese bewusste Irreführung der Menschen durch den Gesetzgeber selbst (völker-)strafrechtlich zu werten ist.
Es ist evident, dass diese als „Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie der Menschen gegen den Nürnberger Kodex verstößt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterschlagung der höchst besorgniserregenden Berichte aus aller Welt über die Folgen dieser Massen-„Impfungen“.
V.
Diese genetische „Therapie“ schützt bekanntlich nicht vor einer Infektion vor SARS-Cov-2 und schützt auch nicht davor, das Virus weitergeben zu können.
Diese Tatsache wird durch zahlreiche wissenschaftliche Quellen bestätigt. Das dürfte auch längst allgemein bekannt sein, jedenfalls denen, die noch nicht durch die Dauerpanikmache bei ARD und ZDF und anderen Altmedien total verblödet sind.
Vielmehr besteht Grund zu der Annahme, dass gerade die Geimpften eine Gefahr für die Gesundheit der Ungeimpften darstellen.
Siehe dazu u.a. Beate Bahner, wie vor, S. 230 ff. mit weiterführenden Quellen.
VI.
Diese „Impfstoffe“ sind zudem bekanntlich nur „bedingt“ zugelassen.
Dies wurde zuletzt u.a. in der 81. Sitzung des Corona-Ausschusses erörtert, die immer noch auf der Plattform Odysee abrufbar ist.
Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt.
Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig. Kein Jurist würde das ernsthaft bestreiten.
Dem Probanden bzw. „menschlichen Versuchstier“ steht es frei, an einer derart unverantwortlichen „Studie“ teilzunehmen. Er kann eine solche Studie auch jederzeit abzubrechen.
VII.
Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen, oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- u. Freiheitsrechte.
Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik.
Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.
Wer das anders sieht, der sollte sich einmal selbst fragen, wie er sich die Anmaßung erlauben kann, über das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmen zu können. Hält er sich etwa für Gott? Hat er Rechte am Leben und am Körper seiner Mitmenschen?
Wer jede Aufklärung und Information ablehnt und bereit ist, mit seinem Leben grundlos russisches Roulette zu spielen, weil er gar nicht mehr weiß, was ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Leben eigentlich ist, der mag dies tun. Aber er muss seine Mitmenschen in Ruhe lassen. Die müssen ihn schließlich auch behandeln und beerdigen, wenn er irgendwann in die Statistik der Impfopfer eingehen sollte.
VIII.
Es gibt in vielen Bereichen des Berufslebens auch noch spezifische Einwendungsmöglichkeiten, z.B. nach § 17 a des Soldatengesetzes:
Dort heißt es u.a.:
(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1.
der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2.
der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
…
(3) …
(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.
Ein Soldat würde m.E. also zumindest grob fahrlässig i.S. des § 17 a Abs. 1 SG handeln, wenn er seine Gesundheit und sogar sein Leben mit einer experimentellen Gentherapie gefährden würde, die ausweislich amtlicher Melderegister (wie z.B. der EMA) schon unzählige schwere Nebenwirkungen erfasst hat.
Zudem sind die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG nicht erfüllt, da diese Gentherapie nachweislich gerade nicht (!) geeignet ist, „zur Verhütung oder Bekämpfung“ übertragbarer Krankheiten beizutragen.
Aus den o.g. Gründen ist eine solche „ärztliche Maßnahme“ in Gestalt einer Gentherapie zudem auch eindeutig „unzumutbar“, i.S. des § 17 a Abs. 4 SG, da sie mit erheblichen Gefahren für Leben und (!) Gesundheit verbunden ist.
IX.
Ohne angemessene Aufklärung muss sich ohnehin kein Mensch „impfen“ bzw. gentechnisch „modifizieren“ lassen, das ergibt sich nicht nur aus dem Nürnberger Kodex, sondern auch aus dem nationalen Recht (vgl. u.a. § 630 e BGB, siehe hierzu auch Beate Bahner, ebenda, S. 36 ff., u.a. mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH).
Eine „Impfpflicht“ ist somit selbst dann irrelevant, wenn der Gesetzgeber sich erdreisten würde, eine derart unverantwortliche Gentherapie so anzuordnen.
Eine solche Anmaßung könnte er sich nur solange erlauben, wie er die Menschen über die wahre Natur dieser „Impfungen“ und über ihre – längst feststehenden – extrem hohen Risiken im Unklaren lassen würde.
Aber keine Lüge kann auf Dauer bestehen. Und wehe denen, wenn der Tag kommt, dass die Mehrheit der Menschen aus ihrem massenmedial inszenierten Dauerschock-Dauergehirnwäsche-Tiefschlaf-Zustand erwacht.
Soweit in aller Kürze und Eile einige wesentliche Argumente zusammengefasst, da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte.
X.
Um es ganz deutlich zu sagen:
Wer trotz Kenntnis dieser Daten und Fakten
eine Zulassung eines solchen „Impfstoffs“ beantragt oder gewährt hat oder
sogar eine „Impfpflicht“ mit diesen genetischen Impfstoffen (durch Gesetz oder anderweitig) angeordnet hat
oder sich an der Durchsetzung dieser „Impfpflicht“ in irgendeiner Form beteiligt hat,
oder eine solche Impfpflicht für „verfassungsgemäß“ deklariert hat,
hat m.E. gleich – sei es nun, je nach Tatbeitrag – als Anstifter, Mittäter oder Gehilfe – mehrere Tatbestände des Völkerstrafrechts verwirklicht.
Es besteht insbesondere der dringende Tatverdacht des Völkermordes i.S. des § 6 VStGB:
Meines Erachtens dürften die Tatbestände nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4 VStGB eindeutig erfüllt sein.
Und es besteht m.E. weiter der dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit:
Die Tatbestände nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Nr. 6 Var. 4 („der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt“), Nr. 8, 9 und 10 VStGB dürften ebenfalls eindeutig verwirklicht sein.
An die „Verletzung der Aufsichtspflicht“ nach § 14 VStGB und das „Unterlassen der Meldung einer Straftat“ wird ebenfalls ausdrücklich erinnert.
Staatsanwälte und Richter, die trotz konkreter, belastbarer Anhaltspunkte jetzt immer noch die Aufnahme der Ermittlungen oder die Vornahme von Ermittlungsmaßnahmen, die unter Richtervorbehalt stehen, verweigern, machen sich m.E. nicht nur wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung schuldig, sondern begründen m.E. den Tatverdacht Mittäter und Gehilfen eines Völkermordes zu sein. Denn offenbar bleiben sie untätig, um der Durchsetzung dieser teuflischen Agenda bloß nicht im Weg zu stehen.
13.12.2021
Wilfried Schmitz,
Rechtsanwalt
Unabhängiges Organ der Rechtspflege,
Als Mensch und Anwalt der Würde des Menschen, der Wahrheit, der freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem Schutz des Lebens verpflichtet.
Foto: Justitia/Pixabay/CC0
Warum aus jur. Gründen eine allgemeine/generelle „Impf“-Pflicht nicht möglich ist, vor allem dann, wenn diese „Impfung“ in Wahrheit eine Art „Gentherapie“ ist.
Eine solche „Impf“-Pflicht wäre evident verfassungswidrig und nichtig und somit für niemanden verpflichtend.
Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung wäre strafbar !
I.
Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG.
Gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sich die Rechtsprechung des BVerfGs offenbar nicht mehr an das GG und die Leitidee einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt.
Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs (als es sich noch an das GG gebunden fühlte) gerade davor, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (vgl. u.a. BVerfGE 88, 203, 251 f.).
Es würde einen Menschen aber zu einem solchen Objekt – hier unverantwortlichen – staatlichen Handelns zu machen, wenn ihm durch eine „Impfpflicht“ ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität aufgezwungen wird, und das besonders dann, wenn die hohen Risiken der neuartigen genetischen „Impf“-Stoffe, die in Wahrheit keine Impfstoffe sind (dazu nachfolgend mehr), von allem Anfang an, schon vor der (extrem verkürzten und ohne Langzeitstudien etc. erfolgten) Zulassung, bekannt sein mussten und auch bekannt waren und zudem seit der Zulassung durch zahlreiche Fälle schwerer und schwerster Nebenwirkungen bis hin zum Tod bestätigt worden sind.
Quellen hierzu u.a. (bewusst starke Einschränkung, da es hierzu dutzende gute Quellen gibt):
1.
Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.
In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.
Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1 223 Todesfälle zu verzeichnen waren.
Um es ganz deutlich zu sagen: Wer trotz Kenntnis dieser Daten eine Zulassung eines solchen „Impfstoffs“ beantragt oder gewährt hat, hat gleich mehrere Tatbestände des Völkerstrafrechts verwirklicht.
2.
Zur Impftotenbilanz (Stand 17.7.2021):
www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz
Sehr erhellend sind hierzu auch Hochrechnungen unter Berücksichtigung des gemeinhin bekannten „Underreporting“, siehe hierzu u.a. Beate Bahner, wie vor, Seite 180 ff.
3.
Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:
https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/
4.
Zu den strafrechtlichen Aspekten dieser Covid-19-„Impf“-Kampagne siehe u.a.:
www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoert-staatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html
Sachbuch „Corona-Impfung“ der Rechtsanwältin Beate Bahner, siehe dort u.a. S. 370 ff.
Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen.
Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.
II.
Diese genetischen Impfungen sind keine „Impfung“, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz!
Siehe hierzu u.a.:
1.
https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie
2.
Fazit:
Eine Gentherapie ist gerade keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“.
Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen rumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.
Juristen werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie diese bewusste Irreführung der Menschen durch den Gesetzgeber selbst (völker-)strafrechtlich zu werten ist.
Es ist evident, dass diese als „Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie der Menschen gegen den Nürnberger Kodex verstößt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterschlagung der höchst besorgniserregenden Berichte aus aller Welt über die Folgen dieser Massen-„Impfungen“.
III.
Diese genetische „Therapie“ schützt bekanntlich nicht vor einer Infektion vor SARS-Cov-2 und schützt auch nicht davor, das Virus weitergeben zu können.
Diese Tatsache wird durch zahlreiche wissenschaftliche Quellen bestätigt. Das dürfte auch längst allgemein bekannt sein, jedenfalls denen, die noch nicht durch die Dauerpanikmache bei ARD und ZDF und anderen Altmedien total verblödet sind.
Vielmehr besteht Grund zu der Annahme, dass gerade die Geimpften eine Gefahr für die Gesundheit der Ungeimpften darstellen.
Siehe dazu u.a. Beate Bahner, wie vor, S. 230 ff. mit weiterführenden Quellen.
IV.
Diese „Impfstoffe“ sind zudem bekanntlich nur „bedingt“ zugelassen.
Dies wurde zuletzt u.a. in der 81. Sitzung des Corona-Ausschusses erörtert, die immer noch auf der Plattform Odysee abrufbar ist.
Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt.
Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig. Kein Jurist würde das ernsthaft bestreiten.
Dem Probanden bzw. „menschlichen Versuchstier“ steht es frei, an einer derart unverantwortlichen „Studie“ teilzunehmen. Er kann eine solche Studie auch jederzeit abzubrechen.
V.
Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen, oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- u. Freiheitsrechte.
Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik.
Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.
Wer das anders sieht, der sollte sich einmal selbst fragen, wie er sich die Anmaßung erlauben kann, über das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmen zu können. Hält er sich etwa für Gott? Hat er Rechte am Leben und am Körper seiner Mitmenschen?
Wer jede Aufklärung und Information ablehnt und bereit ist, mit seinem Leben grundlos russisches Roulette zu spielen, weil er gar nicht mehr weiß, was ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Leben eigentlich ist, der mag dies tun. Aber er muss seine Mitmenschen in Ruhe lassen. Die müssen ihn schließlich auch behandeln und beerdigen, wenn er irgendwann in die Statistik der Impfopfer eingehen sollte.
VI.
Es gibt in vielen Bereichen des Berufslebens auch noch spezifische Einwendungsmöglichkeiten, z.B. nach § 17 a des Soldatengesetzes:
Dort heißt es u.a.:
(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1.
der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder
2.
der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
…
(3) …
(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.
Ein Soldat würde m.E. also zumindest grob fahrlässig i.S. des § 17 a Abs. 1 SG handeln, wenn er seine Gesundheit und sogar sein Leben mit einer experimentellen Gentherapie gefährden würde, die ausweislich amtlicher Melderegister (wie z.B. der EMA) schon unzählige schwere Nebenwirkungen erfasst hat.
Zudem sind die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG nicht erfüllt, da diese Gentherapie nachweislich gerade nicht (!) geeignet ist, „zur Verhütung oder Bekämpfung“ übertragbarer Krankheiten beizutragen.
Aus den o.g. Gründen ist eine solche „ärztliche Maßnahme“ in Gestalt einer Gentherapie zudem auch eindeutig „unzumutbar“, i.S. des § 17 a Abs. 4 SG, da sie mit erheblichen Gefahren für Leben und (!) Gesundheit verbunden ist.
VII.
Ohne angemessene Aufklärung muss sich ohnehin kein Mensch „impfen“ bzw. gentechnisch „modifizieren“ lassen, das ergibt sich nicht nur aus dem Nürnberger Kodex, sondern auch aus dem nationalen Recht (vgl. u.a. § 630 e BGB, siehe hierzu auch Beate Bahner, ebenda, S. 36 ff., u.a. mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH).
Eine „Impfpflicht“ ist somit selbst dann irrelevant, wenn der Gesetzgeber sich erdreisten würde, eine derart unverantwortliche Gentherapie so anzuordnen.
Eine solche Anmaßung könnte er sich nur solange erlauben, wie er die Menschen über die wahre Natur dieser „Impfungen“ und über ihre – längst feststehenden – extrem hohen Risiken im Unklaren lassen würde.
Aber keine Lüge kann auf Dauer bestehen.
Und wehe denen, wenn der Tag kommt, dass die Mehrheit der Menschen aus ihrem massenmedial inszenierten Dauerschock-Dauergehirnwäsche-Tiefschlaf-Zustand erwacht.
Soweit in aller Kürze und Eile einige wesentliche Argumente zusammengefasst, da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte.
7.12.2021
Wilfried Schmitz,
Rechtsanwalt
Unabhängiges Organ der Rechtspflege,
Als Mensch und Anwalt der Würde des Menschen, der Wahrheit, der freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem Schutz des Lebens verpflichtet.
Foto: Justitia/Pixabay/CC0
Montag, 22.11.2021. Eifel. Das Thema Corona können viele schon nicht mehr hören, es langweilt, bringt die Synapsen nicht in Schwung und ist außerdem schon dauerhaft bekannt, jeder hat dazu eine festgefahrene Meinung und ist der festen Überzeugung, dass den anderen eh´ nicht mehr zu helfen ist. Gleichzeitig schreitet die Staatsmacht immer weiter voran, ist gerade dabei, die letzte Bastion zu schleifen: die Garantie der körperlichen Unversehrheit … durch eine Impfpflicht für alle, die vor allem die Armen hart treffen wird: sie können sich nicht freikaufen. Ja, eine Impfpflicht wird plötzlich denkbar, aus heiterem Himmel am frühen Montag Morgen (siehe Tagesschau). Sie wird das Leben vieler Menschen beenden, soviel ist jetzt schon klar. Herzmuskelentzündungen, Thrombosen oder – das Neueste – Immunthrombozytopenie (mit tödlichem Ausgang, siehe Rote-Hand-Brief Janssen-Cilag) werden wieder ihre Opfer fordern – und diese Opfer werden billigend in Kauf genommen von einem völlig verängstigten Volk im Impfwahn: wir sind wieder soweit, Menschen zu opfern. Wenn nur so unsere Spaßgesellschaft wieder auf Touren kommt: nur zu. Wen stören schon ein paar dutzend, ein paar hundert, ein paar tausend Tote mehr, wenn man doch dafür wieder in den Urlaub fliegen und in die Disco gehen kann?
Man fragt sich: wo sind eigentlich die Stimmen geblieben, die das Recht auf körperliche Unversehrheit als höchstes, nicht antastbares Gut verstanden haben? Nun – es gibt sie noch. Ganz umfassend wird darüber reflektiert, dass über den eigenen Körper zu bestimmen eine Frage der Menschenrechte ist (siehe Geschichte der Gegenwart) – eine Aussage, die noch vor zwei Jahren niemand in Frage gestellt hätte: „Mein Bauch gehört mir“ war ja gründlich genug durchdiskutiert worden. Doch geht es da um die Rechte von Bürgern, die sich nicht so gerne für experimentelle Impfungen zur Verfügung stellen? Nein – es geht um die Rechte von Transgender-Persönlichkeiten – von denen in Deutschland 0,01413% betroffen sind (siehe Transident) – und nicht etwas 15 Millionen, die momentan noch ungeimpft sind. Beim Thema Transgender funktionieren noch die Warnlampen – beim Thema Corona sind sie alle durchgebrannt. Ein Beispiel? Sarah Frühauf vom MDR durfte in der Tagesschau einen Kommentar ablassen, in dem sie in ungewohnt hetzerischer Manier auf die Ungeimpften losging – und eine Impfpflicht forderte. Journaillie im Dienste des Impfwahns – und bestes Beispiel für ein Systemversagen. Die vierte Macht – jene Instanz, die kritisch über alle anderen Mächte im Staat wachen sollte – ist zur Exekutive des Staates und der Konzerne verkommen, ist schlecht bezahlte Presseabteilung der Marktingfürsten in den Konzernzentralen geworden.
Aber halt! Dürfen wir überhaupt so hart urteilen?
Ist es denn nicht wirklich so, dass uns eine fürchterliche Seuche heimsucht, die uns alle töten will? Schützen wir denn nicht die Geimpften, wenn wir sie zwangsimpfen – weil die sonst bis März alle tot sind? „Nach diesem Winter wird jeder geimpft, genesen oder gestorben sein“ – so der Gesundheitsminister Jens Spahn (siehe fr). Wenn das kein optimistischer Blick in die Zukunft ist! Schauen wir uns doch mal die Fakten an: Corona-Infizierte gabe es bislang in Deutschland 5,4 Millionen. Und gestorben daran sind: 99 000. Die meisten von denen übrigens zu einer Zeit, wo es noch gar keine Impfung ab – aber dazu später mehr. Es sterben also: 1,8 Prozent der Infizierten – falls die Todeszahlen überhaupt korrekt sind. Aber wollen wir hier mal nicht so kritisch sein: 98,2 Prozent der Infizierten überleben die Infektion – es ist also eine glatte Lüge, dass bis März jeder geimpft, genesen oder gestorben sein wird. Für Leute über 80 wird es schlimm werden, wir werden auch einige verlieren, die unter 80 sind – aber das Leben wird weitergehen. Krebs und Herzerkrankungen haben in der Zeit, wo wir Corona feiern, wesentlich mehr Menschen hinweggerafft, ohne dass es jemanden groß gestört hätte … oder wir ein allgemeines Rauchverbot erlassen hätten: grob geschätzt haben wir da über eine Million Menschen in Vergleichszeitraum verloren.
Trotzdem geht die Angstmacherei weiter. Der Tierarzt vom RKI ist ganz vorne mit dabei: alles so düster wie nie (siehe ntv). Wir werden alle sterben. Und besonders schlimm: Weihnachten ist in Gefahr, die größte Konsumschlacht des Jahres ist in ihrer Substanz ernsthaft bedroht (siehe ntv). „Jede Maus“ soll jetzt impfen, impfen, impfen – so der Tierarzt (gab es eigentlich wirklich keinen Humanmediziner für diesen so wichtigen Posten?). Man hört quasi schon selbsternannte Bürgerwehren mit Spritzen durch die Straßen ziehen, um Ungeimpften „allesindenarm“ zu jagen, damit die Idylle unterm Weihnachtsbaum nicht angetastet wird. Und man kann den Bürgern kaum böse sein: die wenigsten verstehen genug von Medizin, um sich auch nur im Ansatz ein Urteil bilden zu können – und noch weniger haben Zeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen.
Angst – das darf man außerhalb von Deutschland wissen – macht Streß … und Streß macht krank. Die Schweizer klären ihre Leute darüber auf (siehe NZZ). Das Stress einen ganz negativen Einfluss auf das Immunsystem hat, kann man in Deutschland leicht bei jeder Krankenkasse nachschauen (siehe tk):
„In stressigen Zeiten ist man besonders anfällig für Erkältungen und andere Krankheiten. Denn Stress beeinflusst die Immunabwehr: Kurzer Stress kann sie anregen, zu langer oder zu starker Stress lässt sie in die Knie gehen.“
Schon faszinierend, wie nachlässig RKI und Regierung durch ihre permanente Angstmacherei mit unserem Immunsystem umgehen – und so selbst zu der Krankheit werden, vor der sie uns angeblich schützen wollen. Systemversagen ist der adäquate Begriff für sowas. Es sind halt einfache Geister, die nur einfach Botschaften verstehen und weiterleiten können, eine einfache Märchenerzählung verbreiten: die böse Seuche trifft auf das dumme Volk und wird von der guten Regierung mit guten Spritzen von der guten Industrie gerettet … mehr Differenzierung überfordert das Expertenhirn.
Aber ist es nicht so, dass die Recht haben könnten? Ist es nicht wirklich so, dass nur die gute Impfung vor einem Desaster bewahrt hat? Dass wir jetzt eine „Pandemie der Ungeimpften“ haben? Da gibt es über die Parteigrenzen hinweg eine unglaubliche Einigkeit zwischen CDU/CSU und Der LINKEN (siehe Monitor)
Jens Spahn, 03.11.2021: „Wir erleben gerade vor allem eine Pandemie der Ungeimpften und die ist massiv.“
Markus Söder, 03.11.2021: „Es ist eine Pandemie der Ungeimpften.“
Bodo Ramelow, 05.11.2021: „Wir haben eine Pandemie der Ungeimpften.“
Aber ist es wirklich so? Die FAZ meldet, dass 45 Prozent auf der Intensivstation geimpft sind (siehe FAZ), der Tagesspiegel rechnet mit 50 Prozent (siehe Tagesspiegel): aus Bayern wird berichtet, dass 30 – 42 Prozent aller Coronatoten vollständig geimpft waren (siehe ntv). Eine Pandemie der Ungeimpften sieht anders aus. Also: wieder eine Regierungslüge, getragen von Parteien, die eigentlich politische Gegner sein sollten – eine Gegnerschaft, die für die Meinungsbildung der Bürger sehr wichtig wäre – die aber noch nicht mal die „unabhängige Presse“ hinbekommt.
Aber bleiben wir fair: trotz der Zahlen auf den Intensivstationen kann eine gewissen Wirkung der Impfung noch vermutet werden – bei einer unwirksamen Impfung müsste man mit 70 Prozent Geimpften rechnen – also dem Anteil, den sie auch an der Gesamtbevölkerung haben. Passt nicht jedem, ist aber Fakt. Ebenso wie die Tatsache, dass eine bundesweite Wirkung der Impferei nicht erkennbar ist. Dafür reicht ein Blick in die Zahlen der letzten 21 Monate.
März 2020. Die Seuche kommt. Keiner geimpft, keiner hatte Masken, alle waren unvorbereitet: wir hatten 5800 Infizierte pro Tag. Schlimme Sache, aber im Mai vorbei. Im Herbst 2020 dann: die Katastrophe: die Seuche kommt mit großer Gewalt zurück: Mittelwerte von im Schnitt 20000 Infizierten pro Tag – trotz medizinischer Maske, Lockdown und AHA-Regeln. Viermal soviel wie zuvor. Aber dann: die Impfung. „Wir impfen Deutschland zurück in die Freiheit“ (Jens Spahn – siehe Welt). Wir wissen aktuell nicht, wie viele Menschen wirklich geimpft sind, gehen aber mal laut RKI von knapp 70 Prozent aus. Das böse Virus trifft also auf eine Bevölkerung, die zu 70 Prozent geschützt ist. Was würden wir erwarten? Nun – Infektionszahlen, die deutlich niedriger sind als im Herbst/Winter 2020/21, als gar niemand geimpft war. Was bekommen wir geliefert? Infektionszahlen, die im fast 200 Prozent höher liegen: aktuell haben wir eine 7-Tages-Infektionsrate von fast 50 000 – und das trotz Impfung.
Alles die Ungeimpften in Schuld, sagen Politik und Medien in einem nie dagewesenen Schulterschluss. Die Regierung versagt nie, die Konzerne auch nicht, die Wissenschaft hat noch nie einen Fehler gemacht: und der aufgeklärte Bürger des 21. Jahrhunderts schluckt diese Lügen einfach so – wahrscheinlich, weil er nur noch schlottert vor Angst. Klar, man darf inzwischen anmerken, dass die Wirkung der tollen Impfung recht schnell nachläßt (siehe NZZ). Ausgangssperren für Ungeimpfte: so reagiert man auf katastrophale Lage (siehe Tagesschau). Boosterimpfungen sollen es richten, die Impferei wird zum Dauergeschäft, die Medien vergessen jegliche ernsthafte Nebenwirkung zu erwähnen (siehe Tagesspiegel): eine solche die Realität verzerrende Allianz zwischen Regierung und Medien hatte es zuletzt 1944/1945 gegeben, als alle vom „Endsieg“ trompeteten, während die Alliierten von allen Seiten (auch von oben) immer näher rückten und schon längst jedem klar war: das war es dann mit dem Reich. Nur darüber reden durfte man nicht. Macht sowas nicht stutzig?
Aber bleiben wir bei den Fakten. Bei den Toten. Kontrollieren wir nochmal die Pandemie der Ungeimpften – weil es sonst niemand tut. Coronatote im Januar – ohne Impfung: im Mittelwert 160 pro Tag. Corona-Tote während der Pandemie der Ungeimpften? … Überraschung: gestern 4. In Worten: VIER. Mittelwert in sieben Tagen: 26. Im Januar hatten wir Tage mit 350 Toten.
Was ist da los? Klarer Fall: die Impfung wirkt! Aber … wir haben doch eine Pandemie der Ungeimpften! Bei denen kann doch die Impfung gar nicht wirken? Und auch die Ungeimpften sterben nicht in dem Ausmaß wie noch zu Beginn des Jahres? Auf jeden Fall muss sich die Politik und ihre Medienblase jetzt mal entscheiden: entweder wirkt die Impfung super (deshalb wenig Tote) – oder wir haben eine Pandemie der Ungeimpften (deshalb viele Tote, die nicht da sind): beides zusammen läßt sich durch die vorliegenden Fakten nicht erklären. Wieso wir dann ständig neue Infektionsrekorde haben … nun ja. Da müssen die sich noch was ausdenken.
Aber was macht man? Impfskeptiker wird das Gehalt gestrichen (siehe br im Falle ungeimpfter Fußballspieler): das nennt man normalerweise Erpressung. Impfskeptiker werden durch „Studien“ zu AfD-Anhängern erklärt (siehe t-online). Es wird sogar ein Bildungsmangel unterstellt – neben einigen anderen unschönen Unterstellungen (siehe DW). Sowas nennt man Rufmord. Ich warte noch auf Pädophilie-Vorwürfe gegenüber Ungeimpften. Das über die seltsamen „Impfgegner“ noch nicht mal halbwegs seriöse Daten existieren (siehe taz): geschenkt.
Darf ich mal zur Aufklärung eine ältere Arbeit zitieren? Wo es um Grippe geht? (siehe: Ärzteblatt von 2018)
„Das größte Risiko ging allerdings ausgerechnet von Menschen aus, die gegen Grippe geimpft waren. Diese waren nach der Untersuchung 6,5 mal häufiger Virusausscheider als nicht geimpfte Personen.“
Könnte man das nicht mal auf Corona bezogen untersuchen?
Nein – weil wir den Rahmen von Rationalität und Wissenschaftlichkeit schon längst verlassen haben und einem religiösen Impfwahn folgen, der trotz der Fakten jegliche Vernunft vermeidet.
PS: Ein Nachwort. Manchmal bleibt hier ein Rechtschreibfehler übrig. Wer einen findet, darf ihn behalten. Manchmal jedoch – Beispiele an Handys habe ich selbst gesehen – wird der Text hier völlig verzehrt dargestellt, beim letzten wurde das Wort „die“ durchgängig durch „sterben“ ersetzt – was bei vielen Lesern Irritationen auslöste und Vermutungen über geheime Botschaften im Text – die es nicht gab. Welche technischen Probleme da auftreten, wissen wir noch nicht, mutmaßlich funken bei einigen Endgeräten Übersetzungsprogramme dazwischen. Hier ist der Text klar lesbar, verständlich formuliert und – soweit ich sehen kann – ohne Fehler. Wenn es trotzdem Probleme gibt: Sorry, liegt nicht an uns.
Bild: E-Gruppe Berlin
„Ist dies auch Wahnsinn, so hat es doch Methode.“
(William Shakespeare)
Bis vor Kurzem konnte man es ja noch als bloße Dummheit unserer bekanntlich nicht unbedingt eigenständig agierenden, einem „Klubzwang“ verpflichteten Politiker abtun. Nachdem sich die Corona-Impfung nun aber definitiv als gescheitert herausgestellt hat (nicht nur als de facto wirkungslos gegenüber Ansteckung und Erkrankung, sondern in einer beunruhigend großen Fallzahl tw. irreversible Nebenwirkungen und Todesfälle zur Folge hat – wobei man über die längerfristigen Wirkungen eines solchen Hochrisikoprodukts wie einer nicht regulär zugelassenen und getesteten mRNA-Genmanipulations-Impfung lieber gar nicht erst nachdenken möchte), ist das weitere Forcieren dieses obskuren Pharmaprodukts keineswegs mehr als bloße Naivität zu bezeichnen.
Die Politiker, die nun entgegen allen Maßstäben der Vernunft und allen offensichtlichen Fakten weiterhin ihrem Wunschdenken einer „technischen“ Kofferlösung huldigen wollen, begehen an ihren Bürgern ab jetzt schlichtweg ein Verbrechen. Dass sie versuchen, dieses Verbrechen durch smartes Lächeln und die eiskalten Scheinwerfer der ihnen zur Gebote stehenden, hochprofessionellen PR-Maschinerie in ein „alternativloses“ Licht zu stellen, ist man gewohnt, wird sie aber von ihrer Schuld nicht freisprechen. Auch nicht der Verweis auf Autoritäten wie die „EMA“ oder andere Regierungen, die aus dem gleichen Liederbuch singen, das der GAVI-Verlag für seine Jungschar kostenfrei bzw. auf Steuerkosten zur Verfügung gestellt hat.
Sogar nach Maßstäben des geltenden Strafrechts wird man einer Straftat ja nicht nur dann schuldig gesprochen, wenn man sie selbst begangen hat, sondern auch, wenn man ihren Vollzug untätig duldet – oder gar an der Hausecke „Schmiere steht“.
„Ich habe die Impfung gut vertragen.“ „Meine Freundin Bibi ist geimpft und es geht ihr gut.“ Wie oft hört man nicht solche Sätze von frisch gespritzten Impflingen? – Die nun frohgemut in die von den Pharmakonzernen bislang nicht durchgeführte Phase der Nebenwirkungs-Langzeitstudie eintreten.
Zum „Gut Vertragen“ könnte man nun weit ausholen, leidliche Erfahrungen der wissenschaftlich aufgeklärten Menschheit mit zunächst aufs höchste gepriesenen Stoffen wie Asbest, PCP, Contergan oder DDT (für das deren Erfinder sogar den Nobelpreis erhalten hat) heranziehen. Ich will stattdessen nur einen Aspekt ansprechen, der mich im persönlichen Gespräch mit Ärzten einigermaßen nachdenklich gestimmt hat.
Wie ich aus Gesprächen mit mehreren Ärzten erfahren habe, ist die Anergie – das Fehlen einer wirklichen Immunreaktion auf ein Antigen bzw. auf einen äußeren Reiz – in Wirklichkeit ein viel bedenklicheres Zeichen als die Allergie, also das Überreagieren. Letztere ist zwar zweifellos lästig, aber auf der anderen Seite doch als Zeichen einer gesunden Reaktionsbereitschaft zu sehen. Nach Beobachtung der Ärzte nimmt diese Reaktionsbereitschaft ihrer Patienten in den letzten Jahren dramatisch ab und reagieren viele auf äußere Reize und fremde Keime nun weitgehend „kalt“.
Man kann das in einer ersten Annäherung auch auf einfache Weise durch eine Kratzprobe überprüfen: Man fährt mit dem Fingernagel kratzend über die Innenseite des Unterarms. Zeigt dieser daraufhin eine Rötung, ist das ein Zeichen guter Reaktionsbereitschaft. Bleibt die Kratzspur weiß bzw. zieht sie keine vermehrte Durchblutung nach sich, dann hat man eine eher reduzierte Reaktionsbereitschaft auf Fremdeinflüsse.
Auch Fieber sei nach Ansicht der Ärzte in den letzten Jahren ziemlich selten geworden, und müsse man sich schon regelrecht freuen, wenn jemand noch richtig fiebern – und damit fremde Keime, Viren und Toxine auf sehr effektive Weise ausscheiden kann. Auch wenn der Fall aufgrund der noch ungeklärten Wirkungsmechanismen der Impfung durchaus etwas komplexer und nicht auf die leichte Schulter zu nehmen ist. Aber demnach könnte man diejenigen, die auf die mRNA/Vektor-Impfung – die aufgrund der gentechnischen Umprogrammierung von Körperzellen in praktisch allen vitalen Organen inklusive dem Rückenmark eine massive Überfremdung unseres Organismus bedeutet (laut dem Arzt Dr. Fiala enthält eine Pfizer-Impfung ca. 2 Billionen genverändernde Lipid-Nanopakete; zum Vergleich: aus ca. 37 Billionen Zellen besteht unser Körper; ein mir bekannter Arzt bezeichnet das als „feindliche Übernahme“) – mit deutlichen Symptomen der Gegenwehr reagieren, womöglich als die Gesünderen ansehen. Während diejenigen, die die Impfung scheinbar „gut vertragen“, die Fremdeinwirkung ohne Gegenwehr in ihr Inneres internalisieren und sich mit diesem Trojaner auf der Festplatte womöglich noch viel schwerwiegenderen Schaden zuziehen werden. Insofern wäre die Verabreichung von fiebersenkenden und entzündungshemmenden Medikamenten, so wie das von vielen Impflingen praktiziert wird, so ziemlich das Ungünstigste, was man zur guten Bewältigung der Impfung machen kann.
[Anm.: Ja, natürlich, einen Disclaimer muss man bei medizinischen Themen setzen: Wenn eine Schwellung oder ein sonstiges Symptom bedrohlich bis lebensbedrohlich wird, was in der Folge der Corona-Impfung leider nicht allzu selten vorkommt, dann kann eine supprimierende Medikamentengabe natürlich notwendig sein.]
Wer sich die Impfung bereits geben hat lassen – nicht wenige haben dies ja nicht in vollständiger Freiheit gemacht, sondern sind mehr oder weniger dazu genötigt worden und erkennen mittlerweile, dass man sie damit nur in ein Impf-Abo mit unabsehbarer Dauer drängen möchte –, der sollte jedenfalls keine unnötigen Ängste entwickeln. Gewiss, sein Organismus und seine Gesundheit sind nun belastet. Aber es gibt keine Belastung, die man nicht auch überwinden könnte. Soweit ich mich richtig erinnere, sind es über 50 Milliarden Körperzellen, die täglichen der Apoptose (dem Zelltod) unterliegen und ganz neu gebildet werden. Nach welchem – geordneten oder ungeordneten und damit tendenziell gesunden oder tendenziell pathologischen – Muster sie gebildet werden, hängt auch davon ab, in welcher Gesamtkondition wir uns befinden, welche Aktivitäten wir pflegen, welche Gedanken und Gefühle wir hegen etc. Wer sich mit dem großen Gebiet der Psychoneuroimmunologie (siehe auch Interview mit dem Psychoneuroimmunologen Prof. DDr. Schubert) beschäftigt, der weiß, dass wir diesbezüglich große individuelle Möglichkeiten haben. Keinesfalls sollte man Angst haben – was auch ein Rat meines Großvaters war, der als Gebirgsjäger WKII überlebt hat: „Diejenigen von uns, die Angst hatten, hat es als erste erwischt.“
Auch ein gentechnischer Fremdeinfluss wie die mRNA-Impfung ist überwindbar, vor allem wenn man weiß, dass die Gene nicht so, wie das die derzeit herrschende Naturwissenschaft predigt, der Anfang und damit Maß und Determinante aller Dinge sind, sondern dass die mittels Elektronenmikroskop sichtbar gemachten Genstrukturen in Wirklichkeit nur die letzte Konsequenz vorangehender innermenschlicher, insbesondere auch gedanklicher Prozesse sind. Wer das weiß bzw. das herrschende Missverständnis umdreht, der wird über ein ganz anderes Selbstbewusstsein samt damit einhergehende Resilienz und gesundheitliche Gestaltungskraft verfügen als jemand, der sich dem herrschenden atomistisch-nihilistisch-mathematistisch-sklerotischen Menschenbild unterordnet. Und wer sich dessen bewusst ist, braucht auch keine Angst vor einer möglichen Zwangsimpfung haben (die angesichts des immer skurrilere Blüten treibenden kollektiven Wahns durchaus im Rahmen des Möglichen liegt).
Es wird ihm zwar nach Verabreichung der Coronaimpfung in den meisten Fällen einige Tage oder Wochen einigermaßen schlecht gehen. Wichtig ist jedoch, dass er sich nicht unter dieser Fremdwirkung aufgibt. Sie betrifft nur die körperliche Ebene, und affektiert als solche natürlich auch die psychische Ebene mit. Man wird also in dieser Zeit wohl nicht in der Stimmung sein, eine Party zu schmeißen und sollte auch nicht unbedingt eine Hochzeit oder dergleichen anberaumen. Aber das Ganze wird vorüber gehen. Nicht heran kommt die Wirkung der Impfung an die höchstpersönliche Ebene, die Viktor Frankl die „spezifisch-humane“ genannt hat. Das ist diejenige Ebene unsere Persönlichkeitskerns, von dem aus wir Entscheidungen treffen und von aus wir auch in erniedrigen Situationen, wo wir äußerlich machtlos sind, einen inneren Sieg erringen können – einfach durch die Haltung, die wir zu einer (Zwangs-) Maßnahme einnehmen. Wie das funktioniert, kann man z.B. bei Viktor Frankl nachlesen, der als KZ-Überlebender erklärt, wie man auch schlimmste äußere Maßregelungen zu einer inneren menschlichen Leistung nutzt. In Wirklichkeit erniedrigt sich hierbei der scheinbar triumphierende Aggressor, während der ungerecht Behandelte seine menschliche Kapazität für die Zukunft steigern kann.
Das Spiel haben wir nur dann verloren, wenn wir innerlich aufgeben. Und genau dazu wollen die Handpuppen des „Great Reset“ uns nun treiben. Wer den Druck und die Ungerechtigkeit hingegen zu nutzen versteht, der wird sehen, dass er sich unter diesen scheinbar unerträglichen Bedingungen menschlich sogar sehr viel weiter entwickelt als er es unter bloßen Schönwetterbedingungen getan hätte.
Falls es also zur Zwangsimpfung kommt: Wichtig ist, dass man sich der Sache bzw. des ganzen Betrugs bewusst ist. Es ist ein großer Unterschied, ob man dieses Bewusstsein aufrechterhält oder ob man sich den Schierling in naivem Glauben injizieren lässt, dass dieser ja etwas Gutes & Gernes sei, was edle konzernwirtschaftliche Wissenschaftler zu unserem Wohl in Rekordzeit und unter Missachtung aller bisher für solche – bislang streng für die Anwendung am Menschen verbotenen -genmanipulierenden Substanzen ausgebrütet haben. Ich verwende nicht gerne Begriffe aus dem Computerjargon für Vergleiche mit dem Menschen. Aber in ersterem Falle des Bewusstseins über den infamen Eingriff und die Unbrauchbarkeit der injizierten Substanz für das körpereigene Immunsystem werden die eigenen „Virenscanner“-Systeme schon ihre gediegene Arbeit machen und diese Substanzen bzw. die davon affektierten Zellen und Virusproteine wieder aus unserem System beseitigen. Und man darf die Effektivität dieser evolutionär herangebildeten körpereigenen Systeme nicht unterschätzen. Es sind großartige und hochintelligente Wirkungskreise, die hier am Werk sind. Die aber immer im Wechselspiel mit unserem individuellen Persönlichkeitskern sind. Nur wenn dieser geistig umnachtet bzw. von Lügen manipuliert ist, erst dann versagen die körpereigenen Ausscheidungssysteme. Denn es ist wie schon gesagt, eben nicht so, dass unsere organischen Systeme von sich aus alles regeln. Sondern diese organischen Systeme brauchen ihrerseits stets neuen, konstruktiven Input, der von der kreativen Auseinandersetzung des Menschen mit sinnvollen Inhalten, also von der geistigen Seite des Menschen kommt. Wer diese leugnet bzw. verlacht, so wie das in den letzten Jahren quasi als Grundkondition des fernsehenden Bürgers herangezogen wurde, der hat im derzeitigen Geschehen natürlich schlechte Karten. Wer diese Dimension des menschlichen Daseins jedoch nutzt bzw. immer mehr ergründet, der hat beste Voraussetzungen, um die aktuelle Druckprobe zu bestehen und psychisch sowie physisch gesund zu bleiben.
Das Bewusstwerden der infamen Handlung bzw. die Analyse des korrumpierten Zeitgeschehens, das dem derzeitigen Impferno zugrunde liegt, ist aber nur der eine Eckpfeiler, um eine mögliche Zwangsimpfung gut zu überstehen. Unverzichtbar, jedoch für sich alleine betrachtet zu wenig. Als zweiten, noch sehr viel bedeutsameren Eckpfeiler, auf dessen rechtzeitigen Aufbau man sogar ungleich mehr Ressourcen aufwenden sollte ist: Dass man es sich nicht nehmen lässt, ganz unabhängig von der äußeren Enge eine solche Innere Dynamik und sogar Begeisterung zu entwickeln – für das was man in seinem Leben noch schaffen bzw. in die Welt bringen möchte –, dass diese Dynamik die Wirkung der fremden Virus-RNA quasi verbrennt und verpufft. Was man sich hierbei an Zielen vornimmt, in die Welt zu bringen, sollte natürlich nicht unbedingt in die Kategorie Gangstarap oder Kakophonie fallen. Jeder, der die Welt weiter mit solchen künstlerischen Ergüssen à la Bushido oder Ducks on Drugs füllen will, kann das natürlich ruhig tun. Es werden diese Inhalte aber wohl nicht die Kraft haben, um das Feuer zu entwickeln, das es braucht, um im inneren Ofen die schon einigermaßen respektable Schwarzschimmelglocke zu verbrennen, die sich mit der Corona-Impfung über das Individuum senken möchte. Auch wenn es uncool klingt, aber die Inhalte, an denen sich dieses Feuer entzünden kann, sollten schon etwas mit den heute, wo das Verlogene, Hässliche und Bösartige reüssiert, etwas aus der Mode gekommenen, aber umso mehr wie ein Lebenselixier wirkenden Ingredienzen des Wahren, Schönen und Guten zu tun haben.
Am Weg der menschlichen Etwurzelung und sozialen Atomisierung, Fragmentierung und politischen Marginalisierung (Chomsky) ist es ein weiteres perfides Meisterstück der Propaganda, dass man es geschafft hat, uns den Weg zu diesen Lebenselixieren weitgehend zu verbarrikadieren. Sich mit ihnen zu beschäftigen, wurde kurzerhand als „Schwurbelei“ verketzert (Stirb, Herz, oder schwurble!) . Wer hingegen der herrschenden Lehre folgt, deren „säkulare Hohepriester“ (© Noam Chomsky) dem Wahren, Schönen und Guten längst abgeschworen haben und stattdessen der Heuchelei, dem Hässlichen und dem Bösartig-Zynischen frönen, über den werden alle Bundesverdienstkreuze, Grimmepreise und sonstigen Comedian-Preise ausgeschüttet, die das System zur Verfügung hat.
Doch zurück zur Impfung. Nicht selten hört man ja: Bevor ich mir diese üble Gentech-Impfung verabreichen lasse, sterbe ich lieber oder tue mir etwas an. Nein Leute, schlagt euch das bitte schleunigst aus dem Kopf, wenn solche Gedanken auftauchen. Genau das wäre übrigens im Sinne des derzeit herrschenden, von Jean Ziegler als „kannibalisch“ bezeichneten Systems: Allen noch gesund und selbständig denkenden Menschen ihr Leben so zu verdrießen, dass sie fast schon nicht mehr am Leben teilnehmen möchten und sich verabschieden. Nein, lassen wir uns keinesfalls verdrängen, wir werden noch gebraucht. Auch wenn wir nun womöglich für geraume Zeit in die „Katakomben“ bzw. in die inneren Emigration ziehen müssen und uns dort vorerst nur mit einem relativ kleinen Kreis an Gleichgesinnten das Überleben sichern müssen. Dieser reduzierte soziale Kontakt kann jedoch zu einem umso intensiveren und freudigeren Erlebnis werden, da man menschlichen Austausch nun umso mehr zu schätzen weiß, wenn man ihn uns verleiden will.
Das Leben ist grundsätzlich großartig! – Auch und gerade in solchen, äußerlich eher makabren und menschenverachtenden Zeiten. Das dürfen wir uns niemals nehmen lassen. Und wer sich diese Begeisterung für das Leben und die inneren Entwicklungsmöglichkeiten als Mensch – die man auch in einem Neo-Biedermeierzeitalter abseits des äußeren, in Wirklichkeit bereits dekadenten Pomps und Entertainments ganz gut ergreifen kann, wenn man seine Zeit zu nutzen versteht – nicht nehmen lässt, der bewirkt, dass der derzeit stattfindende Generalangriff gegen den selbständig denkenden Menschen das regelrechte Gegenteil zur Folge haben wird: Die Ausbildung umso stärkerer, kreativer und empathischer Individuen.
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Ergänzung 15.10.2021 aufgrund berechtigter Einwände zur Verwendung des im Artikel nicht ausreichend substanziierten Begriffs „Bewusstsein“.
(aus Zeitgründen nur c&p als geraffte fb-Splitter:)
Natürlich wird die mRNA-Substanz im Körper ihre Wirkung tun. Sie als „Gift“ zu bezeichnen, ist zwar toxikologisch vielleicht nicht korrekt, aber womöglich noch untertrieben. Es ist wohl sogar eine Art gen-/nanotechnologisches Supertoxin, mit dem wir es hier zu tun haben. Ganz ausschalten wird man diese Wirkung natürlich nicht können. Die mRNA-Pakete machen mit den Zellen zunächst genau das, wozu sie programmiert wurden. Bewusstsein wird das zunächst nicht verhindern. Aber Bewusstsein ist der einzige freie Faktor, der uns in diesem Geschehen noch bleibt. Und Bewusstsein kann die Kondition des Köpers so verändern, dass in der Folge eben alle innerorganischen Regelkreise in Richtung Ordnung, Entgiftung, Eliminierung der chaotisierten Zellen koordiniert werden und wieder der Zustand „Gesundheit“ angepeilt wird.
Wobei das, was ich im Artikel mit ‚Bewusstsein‘ gemeint habe, nichts mit esoterischer „Geistheilung“ oder dgl. zu tun hat. Von solchen Behandlungen rate ich ab, da sie in Regel eben KEINEN Inhalt haben. Es ist aber der – eigenaktiv ergriffene und weitergebildete – neue Inhalt, der zur Gesundheit führt. Alles andere ist nur Kompensation.
Ich gehe sogar weiter: Bloß die alte Gesundheit anzupeilen, wird im Falle eines so massiven Angriffs wie er mit der mRNA-Impfung stattfindet, nicht ausreichen, um ihn zu überwinden. Maßnahmen durch Naturheilkunde-Ausleitung u. dgl. werden also diesmal leider nicht viel nützen, da sie an der gentechnischen Umschreibung der Zellinformation nichts ändern können. Allenfalls helfen Ausleitungs-Maßnahmen gegenüber in der Impfung enthaltenen chemischen Adjuvanzien).
Man muss sich imho vornehmen, die bisherige Kondition durch ganz neue, und eben: idealere („idealistische“ kling so vermessen) Lebenszielsetzungen zu ersetzen – was übrigens auch der Schlüssel zur Überwindung aller anderen im Leben auftretender Krankheiten ist. (Goethe: „Und wer das nicht hat, dieses ‚Stirb und Werde!‘ ist nur ein trüber Gast auf der dunklen Erde.“)
Und da ich selbst mit Medizintechnik zu tun habe kann ich sagen: Man kann es mit messtechnischen Mitteln inzwischen darstellen, wie das Fassen eines neuen, konstruktiven Gedankens eine unmittelbare, ordnende Wirkung auf das Zusammenspiel der vegetativen Funktionen hat (wobei das autonome Nervensystem ebenso wie die Genetik das bisherige Resultat vielfältiger auf uns einwirkender Faktoren ist, aber eben durch Aktivitäten unseres tagwachen Bewusstseins, Handlungen, Entscheidungen, Gefühle, und auch bereits Gedanken, fortwährend geändert wird). Umso intensiver wirkt es, wenn dieser neue Inhalt, z.B. eine Kunst oder ein philosophischer Gedanke, immer weiter bewegt, weiterentwickelt und befestigt wird und schließlich einen konkreten Ausdruck findet.
Ein grundlegendes Missverständnis liegt in einem falschen Verständnis von dem an, wie sich Substanzen im menschlichen Körper verhalten. Nämlich ganz und gar nicht in der Weise, wie man ihre chemische Wirkweise in Reagenzgläsern im Labor etc. beobachten kann. Ab dem Moment, wo eine Substanz in den menschlichen Körper eintritt, muss sie verarbeitet und zu etwas komplett anderem verwandelt und Abfallstoffe ausgeschieden werden. Ab dem Moment, wo man das nicht schafft, wird man krank.
Das gilt im Prinzip auch für alle sonstigen äußeren Reize, die man aufnehmen und verdauen muss: Kälte, Wärme, Gehörtes, Gesehenes, auch Gedanken, PR, Manipulationen, Lügen (die uns heute auf Schritt und Tritt begleiten) … besonders aber: Beleidigungen. In diesem Zusammenhang muss man leider feststellen, dass bereits das Aufschlagen einer x-beliebigen Zeitung bzw. das Lesen eines Artikels meist bereits eine Beleidigung bzw. Erniedrigung des Menschseins ist.
Und mit den neuartigen Gentech-Impfungen kommt nun etwas ziemlich Unverdauliches in den Menschen, das bisherige Belastungsfaktoren weit in den Schatten stellt. Man muss also schon kräftig „einheizen“, um diesen Sondermüll wieder zu verbrennen.
(Bild: E-Gruppe Berlin)
Was wir derzeit erleben (siehe z.B. die Pressekonferenz zu jüngsten Obduktionen an Impfopfern) ist dermaßen surreal, dass viele nun mit ihrem Latein am Ende sind. Meine Arbeitshypothese: Die Medien und bisher etablierten Meinungsmacher / Influencer begehen nun erweiterten Suizid. Sie haben nicht das gemacht, was angestanden wäre: in sich zu gehen, die mittlerweile unerträgliche Heuchelei des von Jean Ziegler als „kannibalisch“ bezeichneten Systems, von dem man zu einem gewissen Grade selbst Teil ist, einzusehen und sich dann vollkommen neu zu gründen. Das schien zu mühsam. Stattdessen zelebriert diese Art von Journalismus nun eine Art erweiterten Selbstmord (intellektuell und in Konsequenz eventuell auch physisch bzw. auf Impfraten). In diesen fatalen Strudel sollen möglichst viele Menschen mit hineingezogen werden, da es am dunklen Meeresgrund ansonsten recht einsam wäre. Viele an sich nicht unbegabt erscheinende Influencer sind zu willfährigen Impfluenzern mutiert und verspielen damit den Rest ihrer Würde. Sie denken, mit „Augen zu und durch“ wird’s schon wieder werden. Frei nach Christoph Sieber („Na dann wear‘ ich sie halt, die fucking Mask!“), verkünden sie ihren Followern: „Na dann impf‘ ich ihn halt, den Scheiß!“.
Dabei realisieren Sie nicht, dass sich die Schlinge nur immer enger zuzieht. Denn vom milliardenschweren Geschäftsmodell mit neuen „Pandemie“-Impfungen und Booster-mRNA werden die konzernwirtschaftlichen Frankensteinstrukturen, die wir erschaffen haben, nicht aus freien Stücken ablassen. Der Knoten kann sich aber nur dann auflösen, wenn wir diese unsägliche Chose einerseits ganz klar demaskieren und von uns weisen – und andererseits ganz neue, menschengerechte Perspektiven fassen. Erst dann kann es sich auflösen! (bloßes Analysieren und Klagen ist zu wenig).
Wie auch immer, jeder darf nun frei entscheiden. Aber wir werden schon bald sehen: Der scheinbar leichtere Weg war der elende. Und der scheinbar schwierigere Weg des eigenständigen Positionierens gegen eine scheinbare Übermacht der herrschenden Meinung war der einzig Gangbare, auf dem man seine Würde (und seine Gesundheit) behalten konnte. Wobei man sich vor Augen halten darf, dass die Entscheidung, vor der jeder Einzelne nun steht, nicht nur eine weitere all der bisherigen, scheinbar relativ folgenlosen Entscheidungen ist, die in seinem Leben bisher getroffen hat. Es ist DIE Weggabelung schlechthin, vor der wir nun stehen. Man tut daher gut daran, sie nicht schnellfertig zu treffen. Es ist nichts weniger als die Entscheidung zwischen selbstbestimmter Individualität und einem Leben in zentralistischem Overkill, vor dem sogar Orwell gegraut hätte.
In jedem von uns findet jetzt ein gewaltiger Kampf statt. Happy End ist diesmal nicht garantiert. Denn wie bereits Goethe gewusst hat: „Sich von einem eigenen Irrtum loszumachen, ist schwer, oft unmöglich bei großem Geist und großen Talenten; wer aber einen fremden Irrtum aufnimmt und halsstarrig dabei verbleibt, zeigt von gar geringem Vermögen.“
„Wie können die Götter sowas zulassen?“, hört man vielerorts die Frage. Nachdem sie den Menschen über Jahrmillionen in mühsamem Stückwerk aufgebaut haben, sehen sie nun untätig zu, wie die Krone der Schöpfung in den Gulli marschiert? Bei aufgeklärten Spiegelbildbürgern wird diese Frage zweifellos nur einen weiteren Lachpruster hervorrufen, doch viele Menschen stellen sie gerade allen Ernstes und können ihretwegen nicht schlafen. Versuchen wir sie also zumindest bildhaft zu beantworten.
Dass Wahrheit zur „Schwurbelei“ erklärt und diejenigen, die sich der Lüge unter Einsatz und vielfacher Vernichtung ihrer bürgerlichen Existenz entgegengestellt haben, kurzerhand zu „Aluhüten“ gemacht wurden – natürlich wird das Leben einen solchen Frevel nicht ungestraft lassen. Der Preis dafür, dass wir es stattdessen zugelassen haben, dass sich die Lüge auf den Thron setzt und wir ihr ins Impferno folgen, wird sogar weitaus größer sein als der von bisherigen Irrwegen der Geschichte.
Es steht also jetzt bereits fest: Södom & Gommerkel, dieser marktkonforme Pfuhl, in dem Cum Ex-Gangster und Lobbyisten jeglicher Couleur ihre hemmungslosen Orgien feiern und in dem sich Groß- und Kleinkriminelle zweifellos wie im besten Deutschland fühlen, das sie je hatten – wird fallen. Sein Fall wird mit der gleichen mathematischen Sicherheit eintreten wie die Tatsache, dass ein Turm aus weichem Kuhdung unweigerlich zusammensackt, wenn man ihn hundert Meter hoch zu stapeln versucht. Da wird alle technotronische Marmelade, die man gerade auf die Fäkal-Zitadelle schmiert, um sie zu stützen, nichts nützen.
Doch um diese gewaltige, bereits qualmende und zum Himmel stinkende Müllburg zu beseitigen, muss Schwung gesammelt werden. Die Abrissbirne, die gerade nach rechts geschwungen wurde, um die lästige Wahrheit endlich zum Schweigen zu bringen und ungestört weiterfeiern zu können, wird mit voller Wucht zurückschwingen und den Bürgern geradewegs das nehmen, was sie durch ihre „Maßnahmen“ krampfhaft erhalten wollten: Ihren Wohlschand und ihre Gesundheit.
Das gigantische Verschrottungsunterfangen, dem wir gerade beiwohnen, wäre unmöglich zu bewerkstelligen gewesen, wenn man den guten & gernen Bewohnern von Södom & Gommerkel gesagt hätte: „Leute, eure Stadt ist dekadent geworden und daher abrissreif. Ihr habt Goethe und alle sonstigen kulturellen Grundlagen zum Teufel geschickt und seid eine Brutstätte von Arroganz, Heuchelei und Perversion geworden, die inzwischen auf die ganze Welt ansteckend wirkt und die daher rechtzeitig abgewrackt werden muss. Also, bitte seht es ein, gebt eure SUVs ab und haltet die Luft an!“
Alle guten & gernen Bürger, denen man so etwas vorschlüge, hätten sich mit Klauen und Zähnen dagegen gewehrt. Niemals hätten sie eingewilligt, dass man ihnen Gesundheit und Wohlstand von außen einfach so abnimmt. Denn ohne Gesundheit und Wohlstand schließlich kein Oktoberfest und kein Ballermann. Die einzige Möglichkeit war es also, die Bürger von sich aus dazu zu bringen, all das abzugeben. Das geht natürlich nicht auf vollbewusste Weise. Dass das, was sich auf unserer bewussten Ebene abspielt, meist recht unbedeutend ist gegenüber dem Geschehen auf der unbewussten Ebene, haben wir bereits erwähnt („Warum die Impfung nicht bloß schnöder Selbstmord ist – Das unterbewusste Motiv der Massen“).
In Wirklichkeit ist die Abrissbirne bereits auf die Bewohner von Södom & Gommerkel zurückgeschwungen. Sie hat das Dach dieser Burg mit einem großen, relativ schmerzlosen Wumms weggerissen. Die Bewohner der Burg hat das nicht sonderlich erschreckt. Es gab sogar viele offene Münder und frenetischen Applaus dafür, dass das Dach endlich ab ist. Die Luft in der marktkonformen Demokratie war bereits stickig, der Casinobetrieb und die Orgien innerhalb dieser Burgmauern machten keinen rechten Spaß mehr. Nun aber wurde die verrauchte Spelunke plötzlich in ein Freiluftbordell verwandelt, wo man endlich allen Mitbürgern, die man hasst, da sie einem diese schwer erträglichen kognitiven Dissonanzen verursachen, im Stile von Orwells Hasstagen unter Anfeuerung von Regierung und Medien nun so richtig in die Fresse hauen kann (siehe z.B. zuletzt in Berlin). Einige Mitbürger wollten schleunigst eine Rettungsplane über die Stadt spannen und das Dach neu eindecken. Man hat die Spielverderber schleunigst dingfest gemacht.
Dass die Abrissbirne nur das Dach weggerissen hat, ist eine weise Fügung des Schicksals. Denn hätte man sie direkt an die Hausmauern prallen lassen, sodass die Netflix-Bildschirme von den Wohnzimmerwänden gefallen wären, dann wäre das Geschrei groß gewesen und die Bürger hätten sich schnell zur Gegenwehr formiert. So aber braucht man nur die Elemente walten lassen. Mit dem kommenden Herbst wird das Cabrio-Feeling immer mehr zum Verdruss werden. Und mit jedem Regenguss wird der Schwarzschimmelbefall zügig voranschreiten. Es braucht also kein Erdbeben und keinen spektakulären Vulkanausbruch, um Södom & Gommerkel dem Erdboden gleich zu machen. Der Niedergang erfolgt auf viel unscheinbarere, aber gleichermaßen effektive Weise: Durch schrittweise Kompostierung. Und ebenso, wie die stolze Rolf Benz-Wohnzimmereinrichtung mit jedem Regenguss nun mehr verfault, so wissen wir inzwischen, dass auch die Gehirne der fernsehenden Bürger mit jeder Boosterimpfung immer mehr zu Brei werden (siehe „Friendly Fire – Ärztliche Stellungnahme zur „programmierten Selbst-Zerstörung des Körpers“ durch Impfung“).
Man vergönne den Schergen, Hofschranzen und Sängerknaben dieser Burg, all den Lobos, Jokos, Tilos, Prechtos und sonstigen Böhmermännern also ruhig noch ihr Lachen über „Aluhüte“ und „Schwurbler“, die gerade aus der noch stolzen Stadt gejagt werden. Es ist ein grauseliges Schicksal, das sie sich eingehandelt haben, indem sie sich zu Minnesängern des Mammon gemacht haben. Und auch ihr Ende wird keineswegs so schmerzlos sein, wie sie sich das vorgestellt haben.
Aber man darf es ihnen auch nicht verübeln. Sie haben gedacht, den leichteren Weg gewählt zu haben – also den Weg, den heute jeder vernünftige, „evidenzbasiert“ denkende Bürger wählen würde. Es war in Wirklichkeit der unendlich schwerere. Welchen Weg man wählt, ist jedermann frei gestellt. Und jede Minute, die man dazu aufwendet, um zu beklagen, welche Richtung Lobo & Co. gewählt haben, wäre verschwendete Zeit. Lobo darf das. Er hatte die Wahl. Ebenso wie Sie und ich. Und obwohl in einer Welt, die ein großes Mosaik ist, in dem jeder Mensch einen unersetzbaren Baustein bildet, der Verlust jedes einzelnen Menschen eine Tragödie ist, so sind es nicht die Einzelschicksale der Lobos selbst, die die größte Tragik bilden. Wir könnten sie verschmerzen. Andere Menschen werden nachkommen und die Aufgaben, vor denen sie versagt haben, übernehmen. Was jedoch wirklich schwer wiegt und eine Last bildet, die die derzeit noch überlegen lächelnden Lobos erdrücken wird, ist, dass sie eine Millionenschaft an Followern, die ihnen vertraut hat, achselzuckend ins offene Messer bzw. in die Impfnadel laufen haben lassen. So etwas ist selbst im Laufe der Ewigkeit kaum wieder gut zu machen. Denn DAS wäre jetzt an sich die große Stunde all der Influencer, Satiriker und Intellektuellen gewesen: Die Coronalüge zu entlarven und dieser unsäglichen Shitshow die Hosen runterzuziehen. Alles andere, wofür sie zuvor von uns Applaus kassiert haben, war in Wirklichkeit nur ein relativ unbedeutendes Vorgeplänkel.
Wenn nur eine Handvoll all der Prechte, Pispers etc. das Wort für die Wahrheit ergreifen würden – der gegenwärtige Spuk wäre schnell beendet. Stattdessen ziehen sie es vor, „anerkannt“ zu bleiben und bei den Statthaltern des von Jean Ziegler als „kannibalisch“ bezeichneten Systems nicht in Ungnade zu fallen. In der Tat wäre es für Precht vorübergehend vorbei damit gewesen, als Keynote-Speaker bei den DAX-Konzernen herumgereicht zu werden und mit den Konzernlenkern Champagner zu schlürfen. Der Kampf wäre heftig gewesen und er hätte von seiner gepflegten Mähne zweifellos Federn lassen müssen. Doch damit hätte er sich ein Verdienst für die Ewigkeit errungen. Indem er nun dem kannibalischen System eine Hommage „Von der Pflicht“ des Bürgers abliefert, stilgerecht mit Coronamaske als Titelcover-Motiv, graviert er seinen Namen stattdessen ins Marmorbuch der Schande, in dem auch die Namen all der anderen Handlanger wie Söder & Co. stehen, die das wohl größte Menschheitsverbrechen aller Zeiten zu verantworten haben.
Fairerweise muss man erwähnen, dass sich Precht immerhin gegen eine Impfpflicht ausspricht. Womöglich wird ihn das einmal als mildernder Umstand vor dem Schwefeltopf retten, wenn seine Seele vor dem Resultat seines intellektuellen CEuvres steht.
Und damit sind wir auch beim Kreuzungspunkt der eingangs gestellten Frage angelangt: Der menschlichen Freiheit. Was jetzt passieren wird? Es steht nicht geschrieben. Es hängt von jedermanns individuellem Willen ab. Die Götter werden nicht mehr eingreifen. Sie haben den Menschen in die Freiheit gestellt. Und wenn sie uns nicht machen ließen, was wir wollen bzw. was wir als richtig erkennen, dann wäre es keine richtige Freiheit. Doch indem sie die Sandkiste, in der wir spielen und unsere Burgen bauen, Naturgesetzen unterworfen haben, haben sie vorgesorgt. Die Gravitation ist nur eines dieser Naturgesetze. Diese werden mit unerbittlicher Konsequenz dafür sorgen, dass alles einstürzt und sich von selbst zerstört, was gegen die Natur ist. Ein neuer Turmbau zu Babel wie er nun mit „Corona-The Great Reset“ nach dem gleichnamigen Drehbuch des World Economic Granden Klaus Schwab angestrebt wird, ist von vornherein zum Scheitern verurteilt (siehe „Die Frostriesen kommen – Warum Klaus Schwabs Visionen scheitern werden“). Ikarus 4.0 wird abstürzen. Jeder, der sich an diesem Turmbau beteiligt, darf das tun und sich eine Zeitlang am Baufortschritt ergötzen, aber er muss wissen, dass er dann von den Trümmern dieses hybriden Machwerks zermalmt wird.
Ganz ungefährlich ist die Situation diesmal aber nicht, auch wenn sie sich in ähnlicher Weise in der Geschichte schon da und dort aufgebäumt hat. Denn noch nie hatte der Mensch solch tiefgreifende und irreversibel wirkende technologische Mittel an der Hand. Nur weil das, was mit dem neoliberal-transhumanistischen Turmbau angestrebt wird, scheitern wird, ist damit nicht gemeint, dass wir uns deswegen also zurücklehnen können und bloß abwarten brauchen. Weit gefehlt. Um das abzuwenden, was uns und unseren Kindern nun droht – nichts weniger als die Digitalisierung, also die Auslöschung des natürlichen, analogen Menschseins, wie das in den Büchern der Transhumanisten wie Schwab auch relativ unverhohlen angekündigt wird –, muss sich jeder von uns im Rahmen seiner Möglichkeit nach Kräften anstrengen.
Wir können es auch vermasseln. Denn obwohl der in Gang befindliche Abriss von Södom & Gommerkel an sich eine Notwendigkeit und eine Rettung vor dem ansonsten noch viel schlimmeren Schicksal der moralischen Vermorschung darstellt, so befinden sich auch Klaus Schwabs Yachtclubfreunde am Sprung, diesen Abriss für ihre eigenen Ziele zu nützen und aus den Trümmern der Stadt ein transhumanistisch-nihilistisches, 5G-überwachtes Utopia der Konzernoligarchen zu formen. Wie bereits gesagt: Dieses Utopia wird mit naturgesetzlicher Sicherheit scheitern, das steht fest. Was aber nicht feststeht ist, ob der Mensch inmitten dieses Scheiterns weiter bestehen wird. Je höher wir den Turmbau zu Babel treiben, umso krachender wird sein Einsturz sein und umso mehr Staubwolken werden aufgewirbelt. Und da wir atmende Wesen sind, ist nicht gewiss, ob wir in einer solchen Atmosphäre noch in gesunder Weise unsere Lungen füllen werden können.
Es wird sich daher sehr viel in der relativ kurzen Zeitspanne nach dem unmittelbar bevorstehenden Niedergang des alten Systems entscheiden. Damit meine ich nicht, dass sich dann bereits entscheidet, ob alles schlecht oder alles gut wird, so wie das vielfach angenommen wird. Um demnächst nicht enttäuscht zu sein, sollte man realistisch sein: Die nähere Zukunft hat grundsätzlich dystopischen und technizistischen, also – natürlich wider euphemistisches Fortschrittsbekunden – genuin menschenfeindlichen Charakter. Nach vielen Hochkulturen, die trotz aller Abirrungen das Wahre, Gute und Schöne in den Mittelpunkt ihrer Kulturentfaltung gestellt haben, besitzt die Menschheit der Gegenwart nun den unwiderstehlichen Drang, auch das Gegenteil ausgiebig kennenzulernen: Das Unwahre, Böse und Hässliche. Wie bereits die Rolling Stones gesungen haben, kommt das radikal Böse natürlich nicht sichtbar hässlich, sondern im glänzenden Gewand daher. Unzählige, realistischerweise die breite Mehrheit wird daher darauf hereinfallen:
„Please allow me to introduce myself
I’m a man of wealth and taste
I’ve been around for a long, long years
Stole many a man’s soul and faith
Pleased to meet you
Hope you guess my name
But what’s puzzling you
Is the nature of my game.“ (Rolling Stones, “Sympathy for the devil”)
Auch haben sich die Handlanger des Bösen (des „Guten und Gernen“) perfekt in Stellung gebracht, um mit einer Tausendschaft an „Global Shapers“ sowie willfährigen Regierungen und Medien nach dem Zusammenbruch möglichst viel Terrain zu okkupieren und mit ihrer technizistischen Agenda zu übersäen. Worauf es jedoch ankommt ist, dass es ihnen nicht gelingt, das gesamte Terrain zu erobern, sondern dass es Regionen gibt – und auch in großräumigen Wüsten sind kleinen Oasen möglich – an denen die Saaten für die Zukunft weiterkultiviert werden. Wo wirkliches Menschsein gedeihen kann. Im schlimmsten Falle werden diese Stätten sehr unscheinbar oder womöglich sogar geheim sein müssen. Aber geben muss es sie.
Und damit wir nach der Großen Kaputtung bzw. dem „Great Reset“ zumindest einen Teil des Erdenrundes im Sinne des Wahren, Guten und Schönen kultivieren können, tun wir gut daran, schon jetzt vorzusorgen. – Nicht, indem wir versuchen, die Katastrophe des Einsturzes der Stadt zu verhindern. Dazu ist es wohl bereits zu spät. Vielmehr, indem wir den größeren Teil unserer freien Ressourcen dazu aufwenden, um jetzt Samen und Pflänzchen zu kultivieren, die wir dann in den Komposthaufen des darniedergegangenen Södom & Gommerkel einsetzen. Und auf Komposthaufen wachsen neue Pflänzchen bekanntlich am besten.
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In Teletubbie-Zeiten, wo alles wurst und auch das eigene Leben vielen nur eine Bratwurst wert ist, ist wohl auch dies wurst. Also nur so nebenbei, als Randnotiz: Ca. 2 Billionen Lipid-Nanopartikel enthält laut jüngsten Berechnungen eine Corona-Impfung (Pfizer). Aus ca. 37 Billionen Zellen besteht der menschliche Körper. Jede Zelle, die von einem der Nanopartikel bzw. der in diesem trojanischen Pferd enthaltenen mRNA affektiert wird, wird von Immunsystem über kurz oder lang als fremd erkannt und zerstört. Dazu der Arzt DDr. Christian Fiala in einer vorgestern veröffentlichten Stellungnahme zur „programmierten Selbst-Zerstörung des Körpers“:
>> Die ungezielte und rein zufällige Verteilung der mRNA im Körper und damit die zufällige Verteilung der Zerstörung von Körperzellen ausgelöst durch die Corona-„Impfung“ kann man mit dem Schuss mit einer Schrotflinte in einen Vogelschwarm vergleichen. Man weiß nicht, wie viele Vögel man trifft, aber die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass man einige Vögel tötet.
(…)
Um beim obigen Beispiel mit der Schrotflinte und dem Vogelschwarm zu bleiben: wenn man öfters auf einen Vogelschwarm schießt, weiß man zwar nicht, was man trifft, aber mit jedem neuerlichen Schuss wird die Anzahl der Vögel kleiner – bis es letztlich keinen Vogelschwarm mehr gibt.
(…)
Mit der mRNA Corona-„Impfung“ werden bewusst und erstmalig in der Geschichte bei gesunden Menschen Körperzellen gentechnisch mittels der mRNA so programmiert, dass sie das Spike-Protein als (fremdes) Antigen auf ihrer Zelloberfläche präsentieren, obwohl sie vollkommen gesund und gar nicht mit dem Virus infiziert sind. Der Wirkmechanismus der Corona-„Impfung“ besteht also darin, gesunde Zellen des eigenen Körpers fälschlicherweise als fremd zu markieren. Das Immunsystem reagiert sofort, erkennt das Antigen als fremd, bildet u.a. Antikörper dagegen und zerstört das Spike-Protein, indem es die Zelle zerstört, die dieses Spike-Protein trägt.
(…)
Demnach enthält eine Injektion die unvorstellbare Anzahl von etwa 2 Billionen Partikeln. Das sind ausgeschrieben 2.000.000.000.000 oder 2.000 Milliarden Partikel. Nun wird man davon ausgehen können, dass nicht jeder Partikel eine gesunde Zelle erreicht und einige Körperzellen von mehreren Partikeln betroffen sind. Ferner sind möglicherweise nicht alle Partikel voll funktionsfähig. Dennoch ist diese unvorstellbar große Zahl an Partikeln, welche zur Zerstörung von gesunden Körperzellen programmiert sind, äußerst relevant, wenn man sich vor Augen hält, dass der menschliche Körper etwa aus 37 Billionen Zellen besteht.
(…)
Nach einer Injektion gehen die Lipid-Naopartikel rasch ins Blut und dann in Körperzellen über, sodass sich nach 1 Stunde bereits die Hälfte davon im ganzen Körper verteilt hat. Die Lipid-Nano-Partikel wurden im oben erwähnten Tierversuch in allen Organen nachgewiesen5, erwartungsgemäß v.a. in der Leber. Allerdings wurden sie auch im Gehirn nachgewiesen, was belegt, dass sie die sehr wirksame Blut-Hirn-Schranke überwinden konnten. Sie wurden auch in den Eierstöcken und im Hoden nachgewiesen, was ebenfalls belegt, dass sie auch die Hoden-Blut-Schranke überwinden konnten. Entsprechend der rein zufälligen Streuung der Lipid-Nano-Partikel im ganzen Körper bilden die Körperzellen in den jeweiligen Organen das Spike-Protein. Dies könnte erklären, warum sich die sehr zahlreichen Nebenwirkungen und Impfschäden ebenfalls zufällig verteilt in vielen Organen finden und sie je nach Schweregrad auch tödlich sein können. Da die Lipid-Nano-Partikel mit dem Blut im Körper verteilt werden, sind in erster Linie diejenigen Zellen betroffen, welche die Blutgefäße auskleiden, die sog. Endothelzellen. Dadurch erklären sich die zahlreichen Blutgerinnsel (Thrombosen, bzw. Embolien), welche als Folge der Corona-„Impfung“ beobachtet wurden. Diese treten u.a. auch im Gehirn auf und führen dort zu teilweise irreversiblen Schädigungen. Dies ist besonders beunruhigend, nicht nur weil das Gehirn das zentrale Organ darstellt, sondern auch weil es zeigt, dass ausgelöst durch die Corona-„Impfung“ sogar solche Organe geschädigt werden, welche durch eine spezielle Schranke vom Immunsystem getrennt sind, wie das Gehirn und die Hoden. <<
Quelle: https://www.initiative-corona.info/fileadmin/dokumente/Corona_Impfung_final.pdf
P.S.: Damit zumindest die Hirne der VIPs nicht zu Brei werden und wir fröhlich weiterboostern können, wurde vorgesorgt. Der bekannte italienische Kriminologe und Psychiater Alessandro Meluzzi berichtet:
„Ein großer Teil von jenen ab einer bestimmten Sphäre aufwärts, die geimpft wurden, haben falsche Impfstoffe erhalten.“ Laut Meluzzi lassen sich Angehörige der Eliten zwar für die Impf-Kampagne ablichten, um andere zur Impfung zu verleiten, erhalten selbst aber eine Fake-Impfung:
„Ich versichere es Ihnen, weil sie es mir auch angeboten haben.“
Die Internet-Tageszeitung Imola Oggi fragte bei Prof. Meluzzi nach, der seine Aussage bestätigte. Ihm sei dies von „maßgeblicher Quelle“ mitgeteilt und angeboten worden. „Bei einem so kolossalen Betrug wie dem, den wir erleben, scheint mir das geradezu normal zu sein.“
Quelle: https://katholisches.info/2021/08/23/alessandro-meluzzi-fake-impfung-fuer-die-eliten
Foto: Pixabay/CC0
(Bild: E-Gruppe Berlin)
Geimpften und Ungeimpften ist wohl gleichermaßen wenig bewusst, was gerade passiert: Nichts weniger als die Einführung einer Apartheid. Naiv, wer glaubt, dass wir da halt nur irgendwie unglücklich reingeschlittert sind. Wie die z.T. sogar schriftlich vorliegenden Planspiele diverser Globalisten-Thinktanks zeigen, wurde die Spaltung der Bevölkerung ganz gezielt geplant und herbeigeführt. Regierungen, die inhaltlich und moralisch bankrott sind – und das kann man heute von fast allen Staaten sagen – haben bekanntlich die Tendenz, einen Ausweg bzw. eine Ablenkung in einem Konflikt zu suchen. Der Krieg, der nun angezettelt wird, richtet sich nicht gegen ein anderes Land, sondern gegen die eigene Bevölkerung.
Auch wenn wir das lieber nicht wahrhaben wollen und stattdessen damit beschäftigt sind, unseren Urlaub zu planen oder uns zu fragen, wie wir mit 2G-Nachweis ins BAP-Konzert reinkommen: Es ist Krieg, der gerade gegen uns geführt wird. Wir täten gut daran, das einmal ganz nüchtern zur Kenntnis zu nehmen. Dann können wir uns auch entsprechend orientieren.
Ergänzung (14.09.2021):
Fragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten und Schulleitern, wenn minderjährige Schüler von Impfteams an Schulen ohne die Einwilligung der Eltern geimpft werden
(Artikel erstmals veröffentlicht am 19.08.2021 auf der Plattform „KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte“, Zweitverwertung mit freundlicher Genehmigung der Autoren; Grafik: E-Gruppe Berlin)
Seit Anpassung der bedingten Zulassung des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer-BioNTech durch die Europäische Arzneimittelzulassungsbehörde EMA ist seit dem 31. Mai 2021 auch die Impfung von Kindern ab 12 Jahren von der bedingten Zulassung umfasst. Die Impfpriorisierung wurde mittlerweile aufgehoben und die Gesundheitsminister der Länder haben beschlossen, allen Jugendlichen ein Impfangebot zu machen[1]. Laut Robert Koch Institut wurden bereits 25,1 % der Kinder und Jugendlichen zwischen zwölf und 18 Jahren geimpft[2]. Aber nicht alle Eltern scheinen von der Möglichkeit Gebrauch machen zu wollen, ihre Kinder impfen zu lassen. Die Meinung der Ärzteschaft zu dem Thema ist gespalten[3]. Von politischer Seite wird aber immer wieder eine Durchimpfung von Kindern und Jugendlichen gefordert[4]. Die Ständige Impfkommission (STIKO) hatte zunächst keine Impfempfehlung für gesunde Kinder und Jugendliche ausgesprochen[5], war wegen dieser Einschätzung allerdings zunehmend unter politischen Druck geraten[6]. Mittlerweile hat die STIKO versucht, „der Politik ein bisschen entgegenzukommen“[7], und empfiehlt die Covid-19-Impfung nun auch für alle Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren[8].
In einigen Bundesländern wird bereits damit begonnen, die Impfung durch Impfteams, die an die Schulen kommen, durchzuführen[9]. Nicht in allen Fällen werden die Eltern mit einer solchen Maßnahme einverstanden sein und eine entsprechende Erklärung abgeben. Es stellt sich also die Frage: Dürfen Kinder und Jugendliche dann ohne die Einwilligung der Eltern geimpft werden?
Immer wieder melden sich Mediziner öffentlich zu Wort und behaupten, es sei rechtlich zulässig, Minderjährige ab 14 Jahren mit entsprechender Einsichtsfähigkeit zu impfen, wenn diese selbst sich damit einverstanden erklärten. Eine Einwilligung der Eltern sei dann nicht erforderlich[10]. So sehr das rechtliche Interesse von juristischen Laien grundsätzlich zu begrüßen ist, so möchten wir doch davor warnen, auf derartige Aussagen zu vertrauen. Die juristische Überprüfung der Thematik ergibt nämlich, dass eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ohne oder gar gegen den Willen der Eltern erhebliche strafrechtliche Konsequenzen für den behandelnden Arzt haben kann.
Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der Fragestellung, ob und inwieweit sich Ärzte und Schulleiter strafbar machen können, wenn Kinder und Jugendliche an Schulen ohne Einwilligung der Eltern geimpft werden. Das Thema zivilrechtliche Haftung sowie die Frage der Wirksamkeit eines Verzichts der Eltern auf ärztliche Aufklärung werden nicht behandelt.
I. Strafbarkeit des impfenden Arztes
1. Objektiver Tatbestand
Zunächst ist festzustellen, dass es sich nach ständiger Rechtsprechung bei ärztlichen Heileingriffen bzw. Präventiveingriffen, die einen Eingriff in die körperliche Integrität darstellen, immer um eine tatbestandliche Körperverletzung handelt[11].
Wie schwerwiegend die Körperverletzung ist, hängt davon ab, ob die Impfung nebenwirkungsfrei bleibt – dann handelt es sich nur um eine einfache Körperverletzung, den kleinen „Pieks“ eben – oder, ob es zu Nebenwirkungen kommt. Wenn es zu gravierenden Nebenwirkungen kommen sollte, kann im Einzelfall auch der Tatbestand der schweren Körperverletzung gem. § 226 Abs. 1 StGB oder sogar der Körperverletzung mit Todesfolge gem. § 227 Abs. 1 StGB verwirklicht sein. Zu denken wäre auch an eine gefährliche Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen oder § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, hier der Spritze), wobei die Rechtsprechung allerdings letztere Tatbestandsvariante bei ordnungsgemäßer Handhabung durch geschultes Personal verneint.
Bei fehlendem Vorsatz (dazu unten), aber einer Verletzung der Sorgfaltspflicht kommen eine fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) und eine fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) in Betracht.
Das Gesetz sieht für diese unterschiedlichen Straftatbestände einschließlich möglicher Strafmilderungen bei minder schweren Fällen folgende Strafrahmen vor:
Dies gilt für jeden einzelnen Fall, also pro geimpften Schüler. Da der behandelnde Arzt im Rahmen einer Impfaktion an einer Schule eine Vielzahl von Schülern impft, kommen auch entsprechend viele Taten in Betracht. Da es sich bei der körperlichen Integrität um ein höchstpersönliches Rechtsgut handelt, ist trotz des engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhanges von einer sogenannten Tatmehrheit gemäß § 53 StGB auszugehen, sodass eine Gesamtstrafenbildung gemäß § 54 StGB erfolgt. Im Ergebnis führt dies aber nicht zur Addition der Einzelstrafen (wie beispielsweise in den USA), sondern zur Erhöhung der sogenannten Einsatzstrafe, also der Strafe, die für den schwersten Fall anzusetzen ist. Bei der Bildung der Gesamtstrafe kommt es stark auf den Einzelfall an. Die Praxis verfährt oft in einer unausgesprochenen „Daumenregel“ so, dass bei zwei Taten etwa die 1,5-fache Strafhöhe angesetzt wird. Bei einer Vielzahl von Taten bewegt man sich oft im Bereich zwischen dem 2-fachen bis 5-fachen derjenigen Strafe, die nur wegen einer Tat verhängt worden wäre. Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren können nicht zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB).
2. Subjektiver Tatbestand
Da das Ausmaß der Beeinträchtigung durch den Eingriff, wie oben angesprochen, sehr variabel ist und von einem kleinen Einstich am Arm bis zu seltenen schweren Nebenfolgen reicht, ist zu prüfen, in welchem Umfang der Arzt mit Nebenfolgen rechnen musste und sie billigend in Kauf nahm (Vorsatz), oder sie zumindest unter Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt herbeigeführt hat (Fahrlässigkeit).
Zum Verständnis für juristisch nicht vorgebildete Leser ist vielleicht ein kleiner Exkurs in den Aufbau eines Straftatbestands hilfreich.
Bei allen Körperverletzungs- und Tötungsdelikten handelt es sich um sogenannte Erfolgsdelikte. Der Begriff des Erfolgs ist hier nicht positiv konnotiert, im Gegenteil: gemeint ist die Folge, also das Ergebnis der Tathandlung, nämlich die körperliche Misshandlung, die Gesundheitsschädigung bzw. der Tod des Opfers.
Bei reinen Vorsatzdelikten wie der einfachen und der gefährlichen Körperverletzung muss sich der Vorsatz des Täters auch auf diesen Taterfolg beziehen. Nun bedeutet Vorsatz, anders als im allgemeinen Sprachgebrauch, nicht etwa gezieltes oder planmäßiges Vorgehen. Es genügt die Kenntnis der Tathandlung, hier des „Pieksens“ und der Tatfolgen (kognitives Element) und der Wille zu ihrer Verwirklichung (voluntatives Element). Dabei wird dieser Wille von der Rechtsprechung schon dann angenommen, wenn der Täter die Tatfolgen billigend in Kauf nimmt, und zwar selbst dann, wenn sie ihm eigentlich unerwünscht sind. Hieraus wird ersichtlich, dass die Schwelle der strafrechtlichen Anforderungen an einen Vorsatz nicht sehr hoch liegt.
Reine Fahrlässigkeitsdelikte wie die fahrlässige Körperverletzung und die fahrlässige Tötung setzen eine Sorgfaltspflichtverletzung des Täters sowie eine Vorhersehbarkeit des Taterfolges voraus. Die Sorgfaltspflichtverletzung kann dabei auch in unzulänglicher Information liegen. Ein Vorsatz ist dem entsprechend nicht erforderlich; die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit kann im Einzelfall sehr schwierig sein und kann in diesem Rahmen nicht weiter vertieft werden.
Eine Mischform stellen die sogenannten erfolgsqualifizierten Delikte wie die schwere Körperverletzung und die Körperverletzung mit Todesfolge dar: Hinsichtlich der Tathandlung („Pieks“) ist Vorsatz erforderlich, hinsichtlich der Tatfolge (schwerer bleibender Gesundheitsschaden bzw. Tod) genügt Fahrlässigkeit (§§ 15, 18 StGB).
Glaubt der Täter irrig, es lägen Tatsachen vor, die sein Verhalten rechtfertigen (zum Beispiel alle Tatsachen, die in rechtlicher Hinsicht eine wirksame Einwilligung darstellen), spricht man von einem sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum, der – vereinfacht gesagt – im Ergebnis den Vorsatz ausschließt. Hier passt aber das Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ – nämlich nicht vor einer Bestrafung wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts.
Das bedeutet für die vorliegende Problematik:
Der Vorsatz des Arztes ist jedenfalls hinsichtlich des „Piekses“ fraglos gegeben und auch bekannte, häufige leichte Nebenwirkungen wie etwa Kopf- und Muskelschmerzen, Schmerzen an der Einstichstelle, grippeähnliche Symptome etc. dürften davon umfasst sein. Es ist davon auszugehen, dass der impfende Arzt das Auftreten von leichteren Nebenwirkungen billigend in Kauf nimmt, um den beabsichtigten Immunisierungserfolg zu erzielen.
Schwerere und seltenere Nebenwirkungen, wie beispielsweise anaphylaktische Reaktionen, Sinusvenenthrombosen oder Myokarditis, werden in der Regel, auch wenn sie bei dem Geimpften auftreten sollten, nicht vom Vorsatz umfasst sein. Zugunsten des behandelnden Arztes ist davon auszugehen, dass er diese Nebenwirkungen gerade nicht billigend in Kauf nehmen will, sondern im jeweiligen Einzelfall darauf vertraut, dass sie nicht eintreten, auch wenn sie statistisch gesehen durchaus vorkommen.
Eine andere Frage ist allerdings, ob dem impfenden Arzt ein Fahrlässigkeitsvorwurf hinsichtlich des Auftretens einer schweren Nebenfolge zu machen sein kann.
Voraussetzung hierfür wäre eine Pflichtverletzung sowie die objektive und subjektive Vorhersehbarkeit der schweren Folge (siehe oben). Bei einer rechtswidrigen Körperverletzung handelt es sich immer um eine Pflichtverletzung, insofern kommt es auf eine weitere Sorgfaltspflichtverletzung dann nicht an, wenn der Jugendliche nicht wirksam eingewilligt hat, denn dann wäre die Rechtswidrigkeit von vornherein gegeben (Näheres dazu unten).
Auch das Auftreten einer schweren Nebenfolge dürfte für den Arzt regelmäßig vorhersehbar sein, wenn eine derartige Folge bei den gemeldeten Verdachtsfällen des US-amerikanischen Center for Disease Control (CDC) oder der Datenbank der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) für gemeldete Nebenwirkungen auftaucht.
Bei einem Arzt wird die subjektive Vorhersehbarkeit der objektiven regelmäßig entsprechen. Das heißt, von einem Mediziner, der Impfungen verabreicht, muss erwartet werden, dass er sich bei der gebotenen Anstrengung seiner Informationspflicht mit der Liste der gemeldeten Nebenwirkungen auseinandergesetzt hat und daher auch mit der Möglichkeit ihres Eintritts, sei sie auch nicht besonders naheliegend, rechnen muss.
Wenn nun die Fahrlässigkeit in Bezug auf eine bei dem geimpften Kind oder Jugendlichen eintretende schwerere Nebenfolge oder des Todes zu bejahen ist, so käme mindestens eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. fahrlässiger Tötung in Betracht. Dabei bleibt es aber nicht, wenn das Grunddelikt (Körperverletzung, § 223 StGB) vorsätzlich begangen wurde, denn dann läge, wie oben dargelegt, der Verbrechenstatbestand des erfolgsqualifizierten Delikts § 226 StGB (schwere Körperverletzung) bzw. § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) vor, was zu einer gravierenden Erhöhung des zu erwartenden Strafmaßes führt, in der Regel wohl einer zu vollstreckenden Freiheitsstrafe, was sicherlich mit einem Berufsverbot nach § 70 StGB, jedenfalls aber mit einem Verlust der Approbation verbunden sein dürfte. Von dieser Fallkonstellation ist insbesondere auszugehen, wenn keine wirksame (!) Einwilligung des Minderjährigen vorliegt (siehe sogleich), der Arzt dies billigend in Kauf genommen hat und eine der genannten schweren Folgen eintritt.
3. Keine Rechtfertigung des Eingriffs durch Einwilligung des Jugendlichen
Angesichts der oben genannten im Raum stehenden Straftaten kommt der Frage der Einwilligung durch den Jugendlichen (natürlich gilt dies erst recht für Kinder, die im Folgenden nicht immer explizit genannt werden) entscheidende Bedeutung zu.
Ist die Einwilligung des Jugendlichen wirksam, entfällt die Rechtswidrigkeit der Tat und damit auch die Strafbarkeit des Arztes. Eine Einwilligung eines Jugendlichen kann aber nur dann wirksam sein, wenn dieser die nötige Einsichtsfähigkeit hat, die Entscheidung auf einem freien Willensentschluss beruht und er Wesen und Tragweite des Eingriffs erkennt und abschätzen kann. Alle drei Voraussetzungen sind bei der Einwilligung in die Covid-19-Impfung höchst problematisch.
3.1. Keine Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen
Um in den medizinischen Eingriff wirksam einwilligen zu können, muss der Jugendliche diesbezüglich einwilligungsfähig sein. Dabei ist nicht auf die Geschäftsfähigkeit im zivilrechtlichen Sinn gem. § 104 BGB abzustellen. Vielmehr liegt die Einwilligungsfähigkeit dann vor, wenn der Jugendliche über eine solche verstandesmäßige, geistige und sittliche Reife verfügt, die es gestattet, die Bedeutung und die Tragweite des konkret in Rede stehenden Eingriffs zu erkennen, die Urteilskraft, um das Für und Wider abzuwägen, sowie die Fähigkeit, das Handeln nach dieser Einsicht zu bestimmen.[12] Die Einwilligungsfähigkeit wird somit von zwei Faktoren maßgeblich bestimmt. Zum einen ist dies die persönliche geistige Fähigkeit des Jugendlichen, und zum anderen ist es die Komplexität des zu beurteilenden Themas. Im Medizinrecht hat man bislang regelmäßig angenommen, dass bei Minderjährigen unter 14 Jahren diese Einsicht in der Regel noch nicht vorhanden ist; bei Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren kommt es auf den Reifegrad und die Art der Behandlung an. Je schwerwiegender, je weniger dringlich, je unübersehbarer in seinen Risiken und Folgen der Eingriff und je jünger der Patient sind, desto eher fehlt die Einwilligungsfähigkeit.[13]
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht in seiner Stellungnahme zur Impfpflicht von Kindern davon aus, dass es sich bei der Impfung aufgrund der möglichen Impfreaktionen und Nebenwirkungen unterschiedlicher Intensität und Dauer um einen schwerwiegenden Eingriff handelt[14]. Dem ist zuzustimmen. Darüber hinaus berührt das Thema Covid-19-Impfung eine solche Vielzahl von komplexen medizinischen und psychosozialen Fragen, dass die Entscheidungsfindung schon für einen Erwachsenen äußerst anspruchsvoll ist. Die Anforderungen an die geistige Reife des Jugendlichen sind daher in diesem Fall so hoch, dass ihnen ein Minderjähriger kaum genügen kann. Hinzu kommt, dass die Impfstudien der Hersteller erst 2022 abgeschlossen sein werden, weshalb bei genauer Betrachtung die Impfungen gegenwärtig noch einen teilweise experimentellen Charakter haben. Vor „Corona“ hätte wohl niemand angenommen, dass in einem solchen Fall nicht die Einwilligung der Eltern eingeholt werden muss. Der Umstand der Krise aber ändert nichts an der Dogmatik der Einwilligungsfähigkeit.
3.2. Kein freier Willensentschluss
Grundsätzlich setzt eine wirksame Einwilligung voraus, dass sie auf einem freien Willensentschluss des Patienten beruht, der auch nach außen hin erkennbar ist. Bei dem hier besprochenen Fall der Impfung durch Impfteams an Schulen ist diese Voraussetzung problematisch. Der Patient hat hier nicht den Arzt aufgesucht, um einen Eingriff vornehmen zu lassen, sondern der Arzt sucht den Schüler aktiv in der Schule auf, um den Eingriff vorzunehmen. Psychologische Untersuchungen zum Konformitätsdruck haben ergeben, dass selbst ein großer Anteil der Erwachsenen in einer Situation mit nur mäßigem Konformitätsdruck nicht mehr in der Lage ist, richtige Antworten abzugeben[15]. Bei der Schulsituation handelt es sich um eine solche mit starkem Konformitätsdruck unter Jugendlichen. Dazu kommt noch die Gegenwart von Lehrern und/oder Direktor als Autoritätspersonen, deren Anweisungen im Schulalltag Folge zu leisten ist. Es ist lebensfremd anzunehmen, dass Jugendliche in einer solchen Situation „frei“ entscheiden. Man stelle sich zur Verdeutlichung vor, zur nächsten Bundestagswahl kämen die Wahlhelfer gleich zu den Bürgern an den Arbeitsplatz und würden dort (im versammelten Kollegenkreis und/oder dem Vorgesetzten) abfragen, wer welche Partei wählt.
Ein freier Willensentschluss ist unter den hier behandelten Umständen kaum möglich, eine Einwilligung des Jugendlichen wird daher regelmäßig auch deshalb unwirksam sein.
3.3. Wirksame Aufklärung?
Eine wirksame Einwilligung setzt ferner voraus, dass der Jugendliche Wesen, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, insbesondere den Grad der Gefährlichkeit, in seinen Grundzügen erkannt hat[16]. Nach hier vertretener Auffassung ist das Thema Covid-19-Impfung derart komplex, die Studien so zahlreich sowie teils widersprüchlich und die Datenlage keineswegs klar, dass ein Minderjähriger mit der Entscheidung über die Impfung regelmäßig überfordert sein wird. Schon aus diesem Grund ist eine Einwilligung des Jugendlichen nicht geeignet, den ärztlichen Eingriff zu rechtfertigen.
Selbst wenn man aber davon ausgeht, dass grundsätzlich eine wirksame Einwilligung auch ohne Eltern möglich wäre, so müsste der Jugendliche zumindest vor Abgabe seiner Einwilligung über das ärztliche Vorgehen und die damit verbundenen möglichen Risiken aufgeklärt worden sein. Nach der Rechtsprechung des BGH muss diese Aufklärung dann besonders umfassend sein, wenn der Eingriff nicht vital indiziert ist. Hier bedarf es einer detaillierten, für den Laien verständlichen Darlegung des Für und Wider[17].
Daraus ergibt sich, dass die Anforderungen an die Aufklärung umso höher sein müssen, desto geringer die potentielle Gefährdung der zu impfenden Person durch den Krankheitserreger ist. Bei Jugendlichen ist das Risiko, an Covid-19 schwer zu erkranken oder gar zu versterben, extrem gering.[18] Nach den offiziellen Meldezahlen der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) lag ausweislich deren Stellungnahme vom 21. April 2021[19] zum damaligen Zeitpunkt in Deutschland die Todesrate von Kindern und Jugendlichen bei 0,00002 %, lediglich vier (!) Kinder und Jugendliche waren in Deutschland an Covid-19 gestorben. Etwa 1.200, mithin weniger als 0,01 %, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Zur Größeneinordnung: In der Saison 2018/19 wurden nach Angaben des RKI insgesamt 7.461 Kinder unter 14 Jahren mit Influenza als hospitalisiert gemeldet, neun verstarben. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wurden im Jahr 2019 durch Verkehrsunfälle 55 Kinder getötet.[20] Eine Studie der Universität Dresden mit dem aufschlussreichen Titel „Long Covid or Long Pandemic Syndrom?“ ergab, dass auch die Symptome des oft ins Feld geführten sogenannten „Long-Covid“ bei Jugendlichen, die vormals erkrankt waren, nicht häufiger auftreten, als bei nicht erkrankten Jugendlichen.[21]
Selbst bei lange etablierten konventionellen Impfungen muss nach der Rechtsprechung auch über solche Gefahren aufgeklärt werden, die äußerst selten auftreten[22]. Erst recht muss dies für die neuartigen Covid-19-Impfstoffe gelten.
Dabei stellt sich das Problem, dass die sogenannte „Überwachung“ der Nebenfolgen so aussieht, dass nur nach dem Meldesystem gemeldete Fälle registriert und gegebenenfalls ausgewertet werden. Es ist daher von einer Untererfassung in unbekannter Höhe auszugehen[23]. Eine gezielte Erhebung aller auftretenden Impfnebenwirkungen ist nicht vorgesehen und es ist auch in keiner Weise sichergestellt, dass mit der Impfung in zeitlichem Zusammenhang stehende Nebenwirkungen und Todesfälle untersucht werden. Verlässliche Aussagen zum Impfrisiko können auf dieser Grundlage nicht gegeben werden.
Trotz der unzureichenden Überwachung sind einige schwere Nebenfolgen bereits zutage getreten und werden als seltene Nebenfolgen geführt. So wurde vom Ausschuss für Risikobewertung (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee, PRAC) beispielsweise mittlerweile beschlossen, Myokarditis und Perikarditis als mögliche Nebenwirkungen in die Fach- und Gebrauchsinformationen beider mRNA-Impfstoffe (Comirnaty/Biontech und Spikevax/Moderna) aufzunehmen[24]. Die genaue Häufigkeit von Myokarditis und/oder Perikarditis nach mRNA-Covid-19-Impfung kann bislang nicht sicher ermittelt werden, da epidemiologische (bevölkerungsbezogene) Studien fehlen. Aus israelischen Daten wurde für junge Männer eine grob kalkulierte Häufigkeit von etwa 1 zu 20.000 nach einer zweiten Dosis Comirnaty errechnet[25].
Eine weitere Besonderheit bei der Covid-19-Impfung ist, dass alle derzeit auf dem deutschen Markt befindlichen Impfstoffe nur eine bedingte Zulassung durch die EMA haben, die sich nicht auf den Schutz vor Ansteckung und Weitergabe des Virus, sondern nur auf den Schutz vor schweren Verläufen bezieht[26]. Das von Politik und Presse häufig thematisierte Ziel der sogenannten „Herdenimmunität“[27] steht dazu im Widerspruch. Auch über dieses Thema und die damit verbundenen Widersprüchlichkeiten müsste sich der Jugendliche im Klaren sein, wollte er eine informierte Einwilligung abgeben.
Nachdem die Ständige Impfkommission (STIKO) zunächst keine Impfempfehlung für gesunde Zwölfjährige bis Siebzehnjährige ausgesprochen hatte und dies unter anderem damit begründet hatte, dass die vorliegenden Daten nicht ausreichten, um die Sicherheit des Impfstoffs für Kinder und Jugendliche mit der erforderlichen Gewissheit beurteilen zu können[28], hat die STIKO ihre Empfehlung nun auch auf gesunde Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren erweitert, weist aber darauf hin, dass die Impfung unverändert erst nach einer Aufklärung über Nutzen und Risiken erfolgen soll[29]. Der Änderung der Empfehlung war massiver politischer Druck vorangegangen[30].
Laut Mitteilung der STIKO zur Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche (16.8.2021) zielt die neue Empfehlung auf den „Schutz der geimpften Kinder und Jugendlichen vor COVID-19 und den damit assoziierten psychosozialen Folgeerscheinungen“ ab[31]. In die Risikoabwägung erstmals mit einbezogen sind somit auch Nachteile, die Kinder aufgrund der Lockdown-Maßnahmen erleiden. Dass diese zum Teil gravierend sind, ergibt eine Studie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf[32]. Schon zuvor hatten Kinder- und Jugendärzte gefordert, diese sogenannten „Kollateralschäden“ bei der Abwägung zu berücksichtigen[33].
Die individuelle Entscheidungsfindung für den Jugendlichen wird dadurch allerdings nicht weniger komplex, eher im Gegenteil. Wenn die psychosozialen Folgeschäden einer Nichtimpfung mit zu berücksichtigen sind, müssten sie auch von der ärztlichen Aufklärungspflicht umfasst sein. Insbesondere wäre das Verhältnis von medizinischer Indikation im engeren Sinne und Impfung als Ausweg aus den beschränkenden Maßnahmen zu erörtern. Nun ist aber noch gar nicht klar, in welchem Umfang die Impfung überhaupt dazu führen wird, dass Jugendliche von beschränkenden Maßnahmen verschont bleiben. Laut neueren Studiendaten aus den USA können geimpfte Menschen, die sich mit der mittlerweile dominierenden Delta Variante von SARS-CoV-2 infizieren, das Virus genauso leicht weitergeben, wie nicht geimpfte Infizierte und weisen eine Viruslast auf, die mit nicht geimpften Delta-Infizierten vergleichbar ist[34]. Es ist also überhaupt nicht absehbar, ob Geimpfte tatsächlich zukünftig von Lockdown-Maßnahmen ausgenommen werden.
Vor dem Hintergrund so vieler Unsicherheiten erscheint es absurd, einem Jugendlichen zuzumuten, hier alleine eine Entscheidung zu treffen, während derselbe Jugendliche nach dem Willen des Gesetzgebers selbst für einen Fahrradkauf die Zustimmung seiner Eltern benötigt[35].
Abschließend ist festzustellen, dass sich in den Medien eine solche Vielzahl von einander widersprechenden Aussagen zum Thema Impfen findet, dass es einem Jugendlichen fast unmöglich sein wird, Wesen und Tragweite des Eingriffs tatsächlich zu überblicken. Vom Appell an die Solidarität über Warnungen vor der Gefährlichkeit der Impfung über Warnungen über die Gefährlichkeit der Krankheit über unterschiedlichste Einschätzungen zum Thema Herdenimmunität über unterschiedliche Beurteilungen der Hygienemaßnahmen ist nahezu jedes Thema umstritten. Wie soll ein Jugendlicher da zu einer informierten Entscheidung kommen?[36]
Dazu kommt, dass manche Jugendliche sich offenbar bei ihrem Impfwunsch nicht von gesundheitlichen Erwägungen leiten lassen, sondern von dem Wunsch nach mehr Freiheit[37]. Darf ein Arzt aber überhaupt einen Eingriff vornehmen, wenn klar wird, dass der Jugendliche die Impfung nicht um der Immunisierung willen möchte, sondern, damit er weniger unter Freiheitseinschränkungen zu leiden hat? Also gewissermaßen die gesundheitlichen Risiken der Impfung in Kauf nimmt, um sich Freiheit zu erkaufen?
3. Das Problem des Erlaubnistatbestandsirrtums in Abgrenzung zum Erlaubnisirrtums
Derjenige, der irrtümlich Tatsachen annimmt, welche bei ihrem Vorliegen sein Handeln gerechtfertigt hätten, handelt im sogenannten Erlaubnistatbestandsirrtum (vgl. § 16 StGB). Ein Schulbeispiel im allgemeinen Strafrecht ist die irrtümliche Annahme einer Notwehrsituation. Jemand glaubt ernsthaft, abends im Park von hinten angegriffen zu werden und schlägt den ihn lediglich überholenden, redlichen Spaziergänger nieder. Hierbei geht es immer um Tatsachen, also um Umstände der Lebenswirklichkeit, die dem Beweis zugänglich sind. Ein Erlaubnistatbestandsirrtum führt im Ergebnis zum Entfallen des subjektiven Tatbestandes beim Vorsatzdelikt. Eine Strafbarkeit aus dem entsprechenden Fahrlässigkeitsdelikt (fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung) bleibt im Raum. Im Notwehrbeispiel wäre unser Spaziergänger daher regelmäßig wegen einer fahrlässigen Körperverletzung strafbar.
Vom Erlaubnistatbestandsirrtum ist die Konstellation des Erlaubnisirrtums (§ 17 StGB) zu unterscheiden. Hier sind dem Handelnden alle relevanten Tatsachen bekannt; er glaubt aber fälschlich, die Situation würde ihn dazu berechtigen, in Rechtsgüter anderer einzugreifen. Der Täter täuscht sich also nicht auf der tatsächlichen, sondern nur auf der rechtlichen Ebene und glaubt, es würde ein Rechtssatz existieren, der ihn zu diesem Handeln berechtigt. Beispiel: Der Vater ohrfeigt den unartigen Sohn in dem Glauben, das elterliche Züchtigungsrecht würde noch existieren. Der Erlaubnisirrtum ist eine Sonderform des Verbotsirrtums. Nur dann, wenn es dem Täter unmöglich war, den Irrtum zu vermeiden, handelt er ohne Schuld und ist damit straffrei. Zu Recht wird dies in der Praxis fast nie angenommen. Immerhin aber kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert werden.
Übertragen auf die Situation der Impfung bedeutet dies Folgendes: Glaubt der Arzt irrtümlich, den Patienten über alle ihm bekannten relevanten Risiken und Nutzen aufgeklärt zu haben oder geht er irrtümlich davon aus, der Patient vor ihm sei fähig, dies im Wesentlichen zu verstehen, die Tragweite seiner Entscheidung zu erfassen und frei einzuwilligen, so unterliegt er einem Erlaubnistatbestandsirrtum. Beispiel: Dem Arzt sind die bei der Covid-19-Impfung zwar eher seltenen, aber durchaus auftretenden und oft folgenschweren Sinusvenenthrombosen nicht bekannt, weshalb er den Patienten nicht über dieses Risiko aufklärt (Sind sie ihm hingegen bekannt – was mittlerweile zum medizinischen Standardwissen gehören dürfte, zumal in der gegenwärtigen regen Diskussion Ärzte besonders gehalten sind, sich zu informieren – und klärt er nicht darüber auf, so kommt mangels wirksamer Einwilligung eine Strafbarkeit nach den Vorsatzdelikten in Betracht.). Oder: Der Arzt ist falsch informiert und glaubt (eher fernliegend) irrtümlich, Covid-19 führe in ähnlicher Größenordnung wie bei Erwachsenen durchaus öfter zu schweren Verläufen und mitunter zum Tode, weshalb er nicht darüber aufklärt, dass derartige Fälle bei Kindern und Jugendlichen extrem selten sind (siehe oben) und er daher die Komponente des Nutzens der Impfung für diese Altersgruppe massiv überbetont.
Hiervon zu trennen ist der Erlaubnisirrtum, was in Rechtsprechung und Literatur leider oft nicht sauber erfolgt – zum Glück eher mit der fehlerhaften Annahme eines Erlaubnistatbestandsirrtums anstatt eines Erlaubnisirrtums und somit zu Gunsten des Arztes.[38] Um bei dem vorstehenden Beispiel zu bleiben: Lediglich ein Erlaubnisirrtum (somit Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung) liegt vor, wenn der Arzt um die Möglichkeit der Sinusvenenthrombosen oder die nur extrem seltenen Fälle von schweren Krankheitsverläufen bis hin zum Tode bei Kindern und Jugendlichen weiß, hierüber aber nicht aufklärt, weil er fälschlich annimmt, hierzu sei er rechtlich nicht verpflichtet.
II. Strafbarkeit des Schulleiters
Wenn, wie oben dargelegt, von einer strafbaren vorsätzlichen Körperverletzung des die Impfung verabreichenden Arztes auszugehen ist, folgt daraus regelmäßig auch eine Strafbarkeit der verantwortlichen Personen in der Schule wegen Beihilfe zu dieser Tat (§§ 223 ff., 27 StGB). Beihilfe im Sinne von § 27 StGB ist die Ermöglichung, Förderung oder Erleichterung der vorsätzlichen Haupttat. Der Schulleiter hat das Hausrecht über die Schule und eine Fürsorgepflicht gegenüber den ihm anvertrauten Schülern. Wenn er Impfteams in die Schule lässt, muss er auch sicherstellen, dass es nicht zu rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der Schüler kommt. Wegen seiner Garantenstellung gemäß § 13 StGB ist er gegenüber den Schülern auch wegen eines möglichen Unterlassens strafbar. Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit wäre daher nicht nur beispielsweise das Absprechen von Terminen mit den Behörden, die die Impfung durchführen wollen und das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, sondern auch das bloße Nichteinschreiten trotz des Wissens oder billigenden Inkaufnehmens, dass ohne wirksame Einwilligung geimpft wird. Über die Inhalte von Aufklärungsgesprächen wird der Schulleiter zwar regelmäßig keine Kenntnis haben. Allerdings wird ihm bewusst sein, dass die meisten Schüler die Tragweite des Eingriffs nicht ausreichend erfassen können. Zudem sind ihm auch die oben beschriebenen Umstände bekannt, die nach hier vertretener Auffassung die Freiwilligkeit der Einwilligung in Frage stellen.
Die Strafbarkeit der Beihilfe folgt – mit Strafmilderung – derjenigen der Haupttat, so dass in Einzelfällen auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe zur schweren Körperverletzung gem. §§ 226, 27 StGB oder Körperverletzung mit Todesfolge gem. §§ 227, 27 StGB gegeben sein kann.
Fazit:
Es ist dringend davon abzuraten, Kinder und Jugendliche ohne Einwilligung der sorgeberechtigten Eltern zu impfen. Regelmäßig hätte dies nach der hier vertretenen Ansicht im günstigsten Fall eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung zur Folge. Je nach dem Erkenntnisstand des Arztes (bzw. des Schulleiters) und den Folgen der Impfung kann sich die Strafbarkeit steigern auf vorsätzliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge, bzw. Beihilfe hierzu. Wir hoffen, mit dieser Erörterung einen Beitrag zur Vermeidung von Straftaten geleistet zu haben.
[1] https://www.zeit.de/gesundheit/2021-08/gesundheitsminister-geben-impfung-fuer-kinder-ab-zwoelf-jahren-frei
[2] Stand vom 18.08.2021: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html
[3] https://www.berliner-zeitung.de/news/aufstand-der-aerzte-gegen-impfpflicht-fuer-kinder-und-jugendliche-li.158776
[4] https://www.br.de/nachrichten/bayern/stiko-zu-corona-impfung-bei-kindern-empfehlung-ab-12-jahren-derzeit-nicht-moeglich,ScMYRZ9
[5] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Infoblatt_Impfung_Kinder_und_Jugendliche.pdf?__blob=publicationFile
[6] https://www.n-tv.de/panorama/STIKO-wehrt-sich-gegen-Soeder-Spitze-article22687315.html; https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/stiko-empoert-ueber-politischen-druck-in-sachen-kinderimpfung-15373/
[7] So STIKO Mitglied Martin Terhardt in der „Abendschau“ des Senders RBB: https://www.berliner-zeitung.de/news/stiko-will-der-politik-beim-kinderimpfen-entgegenkommen-li.176771
[8] https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html
[9] So etwa die Ankündigung für Bayern in der Tagesschau https://www.youtube.com/watch?v=cehfJd96aBU
[10] So etwa Jakob Maske, Bundespressesprecher vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte,
[11] RGSt 25, 375; BGHSt 11, 112; BGH NJW 2000, 885. Ob der Eingriff indiziert war oder mit Einwilligung mit dem Patienten erfolgt ist, wird erst im Rahmen der Rechtsfertigungsgründe geprüft.
[12] Vgl. z.B. Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, StGB § 223 Rn. 56.
[13] Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, StGB § 223 Rn. 57.
[14] So auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags, „Verfassungsmäßigkeit einer Pflicht zur Impfung von Kindern gegen COVID-19“, https://www.bundestag.de/resource/blob/854090/d3e9e990e9f54c1d01aed1880a35d0f8/WD-3-113-21-pdf-data.pdf S. 11
[15] Vgl. etwa das Konformitätsexperiment von Asch https://de.wikipedia.org/wiki/Konformit%C3%A4tsexperiment_von_Asch.
[16] BGH Urt. v. 5.12.1958, VI ZR 266/57, S. 7; zu den gesetzlich geregelten Einzelheiten der umfangreichen mündlichen (!) Aufklärungspflichten nunmehr für das Zivilrecht auch mit Auswirkungen auf das Strafrecht siehe § 630e BGB.
[17] BGH Urt. v. 24.02.1981, VI ZR 68/79, Rn. 17
[18] https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/FAQ_Liste_Impfung_Kinder_Jugendliche.html
[19] Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) vom 21.4.2021, https://dgpi.de/stellungnahme-dgpi-dgkh-hospitalisierung-und-sterblichkeit-von-covid-19-bei-kindern-in-deutschland-18-04-2021/
[20] Zum Ganzen Stellungnahme DGPI und DGKH wie zuvor.
[21] https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2021.05.11.21257037v1
[22] BGH Urt. v. 15.02.2000, VI ZR 48/99, Rn. 18
[23] „Da die Untererfassung der Meldungen von Impfkomplikationen nicht bekannt oder abzuschätzen ist und keine Daten zu verabreichten Impfungen als Nenner vorliegen, kann keine Aussage über die Häufigkeit bestimmter unerwünschter Reaktionen gemacht werden“, Bundesgesundheitsblatt, Dez. 2004, S. 1161
[24] https://www.herzstiftung.de/ihre-herzgesundheit/coronavirus/corona-impfung-myokarditis
[25] https://www.jpost.com/health-science/covid-19-israel-finds-possible-link-between-vaccine-myocarditis-cases-666237
[26] http://www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR
[27] https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/Herdenimmunitaet-Wie-hoch-muss-die-Corona-Impfquote-sein,corona8090.html
[28] https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Infoblatt_Impfung_Kinder_und_Jugendliche.pdf?__blob=publicationFile
[29] https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html
[30] https://www.gesundheitsstadt-berlin.de/stiko-empoert-ueber-politischen-druck-in-sachen-kinderimpfung-15373/
[31] https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-08-16.html
[32] https://www.uke.de/allgemein/presse/pressemitteilungen/detailseite_104081.html
[33] https://www.oldenburger-onlinezeitung.de/nachrichten/kinderaerzte-bei-jugend-impfempfehlung-psycho-soziale-schaeden-achten-69188.html
[34] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/126034/US-Gesundheitsbehoerde-Delta-Variante-so-ansteckend-wie-Windpocken-trotz-Impfung
[35] Nach den Regeln über die beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger gem. §§ 106 ff BGB
[36] Vor diesem Hintergrund erstaunt es, wenn die Auffassung vertreten wird, Jugendliche seien bereits durch die Medien aufgeklärt, so etwa Lorenzen, COVuR 21, 460
[37] https://www.youtube.com/watch?v=cehfJd96aBU
[38] Vgl. zu den wenig aussagekräftigen, allgemeinen Formulierungen Spickhoff/Knauer/Brose, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, StGB § 223 Rn. 96, 98; Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, 30. Aufl. 2019, StGB § 223 Rn. 65f.; zutreffend und klar aber BGH, Urt. v. 04. Oktober 1999 – 5 StR 712/98 –, BGHSt 45, 219 – juris Rn. 21
00:00:00 Bloß nicht faule Tomaten
00:00:45 Kinder bald an Schulen impfen?
00:01:41 #Drosten vs. #Lauterbach
00:03:29 Laschets Versprechen zu #Afghanistan
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#Stiko #Impfung #Afghanistan #Taliban #KarlLauterbach #ZDF #JulianAssange #HeikoMaas #ArminLaschet #AngelaMerkel #WladimirPutin
Gönnen Sie sich die vierundzwanzigste Folge von „Kartoffelmus“! Jeden Sonntagabend hält Margo Zvereva Sie auf dem Laufenden mit einem frischen Überblick über relevante Ereignisse der Woche. Auf Youtube, unserer Webseite oder in unseren Social-Media-Kanälen: Wie servieren nur das Nötigste und Leckerste. Vertraut und sättigend, wie die Kartoffeln – nur auf frische Art und Weise wiedergegeben. „Kartoffelmus“ eben.
Warum wir uns das Denken nicht verbieten lassen sollten … gegenüber Regierenden, die „nicht nur dumm, sondern scheinbar auch bösartig“ sind.
Warum Transhumanismus eigentlich eine alte Idee ist und warum wir nicht nur eine komplett neue, menschengerechte Medizin, sondern auch ein ganz neues Denken brauchen.
Dummheit und Profitgier – Impfen bei Angst (Univ. Prof. Dr. med. Christian Schubert)
[anwaltliche Vorlage zur freien Verwendung]
Eheleute Susanne und Felix Mustermann
Musterstr.
11111 Musterstadt
An das
Bundesverfassungsgericht
Schlossbezirk 3
76131 Karlsruhe
Per Einschreiben mit Rückschein
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchführung von Impfung von Kindern mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Eheleute…., Kontaktdaten wie im Briefkopf angegeben, erheben hiermit für unser Kind… (Name / Geb.-Datum / Adresse, falls nicht identisch)
– Beschwerdeführer –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt … / Alternativ: ohne
erheben hiermit
Verfassungsbeschwerde
gegen
die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung,
sowie
alle Länder der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die jeweilige Landesregierung
– Beschwerdegegner –
wegen
der vor den Beschwerdegegnern erklärten „Angebots“ und der damit beabsichtigten Durchführung von „Impfungen“ („Angebots“) bei Kindern mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen
Wir stellen folgende Anträge:
1.
(Schon) Durch die Empfehlung und die erst recht durch die offensichtlich unmittelbar bevorstehenden Impfungen von Kindern ab 12 Jahren mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen wird unser Kind …. / werden (auch) unsere Kinder u.a. (!) in seinen / ihren nachfolgend genannten Grundrechten und Rechten verletzt bzw. ab dem 7. Juni 2021 verletzt werden:
Art. 1 Abs. 1 GG (Menschenwürde),
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit),
Art. 2 Abs. 1 GG (Rechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit),
Art. 19 Abs. 2 GG (Wesensgehaltsgarantie),
Recht auf Leben, Menschenrecht
gemäß Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948,
Recht auf Leben und Entwicklung
gem. Artikel 6 der UN-Kinderrechtskonvention
Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung und Misshandlung
gem. Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention.
Ausführungen dazu, inwieweit die hier gerügte Impfkampagne zugleich mit einer Verletzung unserer eigenen Grundrechte und Rechte als Eltern korrespondiert, sind hier nicht mehr geboten.
2.
Aus diesem Grunde wird allen Regierungen und Behörden des Bundes und der Länder untersagt,
sich in öffentlichen Empfehlungen oder anderen öffentlichen oder verwaltungsinternen Stellungnahmen für die Impfung von schulpflichtigen und noch nicht oder nicht mehr nichtschulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen auszusprechen,
durch Gesetz
oder
eine Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 6 und 7 IfSG
die Impfung von schulpflichtigen und noch nicht oder nicht mehr nichtschulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen anzuordnen,
3.
Die Bundesrepublik hat uns als Beschwerdeführern die notwendigen Auslagen zu erstatten.
4.
Zudem wird zur Abwehr schwerer Nachteile beantragt, einstweilig – und ohne vorherige mündliche Verhandlung – anzuordnen, dass
allen Regierungen und Behörden des Bundes und der Länder mit sofortiger Wirkung untersagt wird,
sich in öffentlichen Empfehlungen oder anderen öffentlichen oder verwaltungsinternen Stellungnahmen für die Impfung von schulpflichtigen und noch nicht oder nicht mehr nichtschulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen auszusprechen,
durch Gesetz
oder
eine Rechtsverordnung nach § 20 Abs. 6 und 7 IfSG
die Impfung von schulpflichtigen und noch nicht oder nicht mehr nichtschulpflichtigen Kindern und Jugendlichen mit RNA-Impfstoffen, DNA-Impfstoffen oder Viralen Vektor-Impfstoffen anzuordnen,
Die Verletzung der vorgenannten – und nachfolgend noch ergänzend benannten – Grundrechte, Verfassungsgrundsätze und in internationalen Konventionen festgeschriebenen (Kinder- und Eltern-)Rechte wird hiermit ausdrücklich gerügt.
Begründung:
Ausführungen zur Zulässigkeit sind hier nicht mehr veranlasst, da gegen die hier angegriffenen Maßnahmen – auch aus zeitlichen Gründen – nur im Wege einer Verfassungsbeschwerde vorgegangen werden kann.
Unser Kind …. / unsere Kinder, geb…., besucht / besuchen zur Zeit die …(Name der Schule), Klasse..
Wir selbst und unser Kind / unsere Kinder sind durch die hier gerügten „Impfangebote“ und unmittelbar bevorstehende Impfkampagne der Regierungen von Bund und Ländern somit unmittelbar betroffen.
A)
Grundsätzliche Einwendungen:
Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):
„In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).
Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)
B)
Der Webseite der Bundesregierung kann – Stand 29.5.2021 – unter dem Link
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bund-laender-impf-gespraech-1918622
u.a. folgende Erklärung der Bundesregierung entnommen werden (Zitat):
„Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sollen sich bald gegen das Coronavirus impfen lassen können. Wenn die Impf-Priorisierung fällt – in der Regel ab dem 7. Juni – können auch sie einen Impftermin bekommen. Das haben Bund und Länder bei einem Gespräch zum Impfen am Donnerstag beschlossen.
Damit gilt die Aussage, allen Bürgerinnen und Bürgern bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot zu machen, nun auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren – dies bekräftigte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Bund-Länder-Beratungen.“
Diese Erklärung der Bundesregierung, die aus den vorausgegangen Bund-Länder-Beratungen hervorgegangen ist, ist Anlass und zugleich Gegenstand dieser Verfassungsbeschwerde, da sie in jeder Hinsicht unverantwortlich ist.
Zudem lässt die sog. „Anti-Corona-Politik“ seit März 2020 – was sicherlich keiner Vertiefung mehr bedarf – eindeutig erkennen, dass sog. Anti-Corona-Maßnahmen, die ggf. zunächst noch diskutiert und dann nur empfohlen worden sind, so wie zuletzt die Antigen-Tests in Schulen, kurze Zeit darauf auch (teilweise) durch Rechtsverordnungen der Länder und schließlich (teilweise sogar) durch Gesetz des Bundes (vgl. Art. 28 b Abs. 3 S. 1 IfSG) verpflichtend angeordnet worden sind.
Aus den nachfolgenden Gründen – insbesondere unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Erkenntnisse – muss aber unter allen Umständen klargestellt und verhindert werden, dass auch nur ein einziges Kind durch die Verabreichung der hier streitgegenständlichen „Impf“-Stoffe einem gentechnischen Experiment unterzogen wird, das – zuverlässig absehbar – bei unzähligen Kindern mit schwersten Nebenwirkungen bis hin zum Tod verbunden sein wird.
Nur die Höhe der „Verdachtsfälle“ und Impfschäden ist unbekannt, eben weil niemand sagen kann wie sich diese Impfungen – kurzfristig und langfristig – auf das Leben und die Gesundheit aller Kinder auswirken ist. Angesichts der bereits bekannten Fakten ist aber unbestreitbar ist, dass es absehbar zu höchst dramatischen bzw. schweren Schäden an Leib und Leben unzähliger Kinder kommen wird.
C)
(Zur Wahrung der Übersichtlichkeit wird zur Begründung dieser Verfassungsbeschwerde der Inhalt der nachfolgend zitierten Quellen, die nur einen sehr kleinen Ausschnitt der verfügbaren Quellen darstellen, jeweils vollumfänglich in Bezug genommen.)
Die Regierungen von Bund und Ländern haben aus den Erfahrungen der letzten Monate nichts, aber auch gar nichts gelernt.
Da das einleitend zitierte offizielle Impf-„Angebot“ der Regierungen von Bund und Ländern zur Impfung von Kindern und Jugendlichen ab (zunächst) 12 Jahren ab dem 7. Juni realisiert werden soll, jedenfalls keine andere Schlussfolgerung mehr möglich.
Wie allgemein bekannt sein dürfte, will die Bundesregierung Kinder auch „ohne“ bzw. gegen den Rat der STIKO impfen lassen. Stellvertretend für unzählige gleichlautende Medienberichte wird auf den Artikel „Corona Spahn will Jugendliche auch ohne STIKO-Empfehlung impfen“ in ärzteblatt.de verwiesen, abrufbar unter:
Dass STIKO-Mitglieder vor der Kinderimpfkampagne warnen ist ebenfalls allgemein bekannt, siehe hierzu nur:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article231448851/Stiko-Mitglied-warnt-vor-Kinderimpfkampagne-fuer-ueber-Zwoelfjaehrige.html
Weiter ist allgemein bekannt und unstreitig, dass es sich bei neuartigen „Impfungen“ gegen das Coronavirus um so genannte genetische „Impfstoffe“ handelt.
Experten wie Prof. Sucharit Bhakdi, Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Stefan Hockertz oder Clemens G. Arvay warnen die Öffentlichkeit schon seit vielen Monaten in unzähligen Beiträgen, insbesondere YouTube-Videos, Interviews, Artikeln und auch Sachbüchern vor den Gefahren von DNA-, mRNA- und Vektor-Impfstoffen.
Nach der Einschätzung von diesen und anderen namhaften Expertenhandelt sich bei solchen „Impfungen“ aber in Wahrheit gar nicht um „Impfungen“, sondern um eine „prophylaktische Gen-Therapien“ mit vollkommen unbekannten Langzeitfolgen, siehe u.a. Prof. Hockertz in seinem Interview mit der „Basel-Express“, abrufbar unter:
Prof. Bhakdi spricht im Hinblick auf dieses gentechnische Massenexperiment sogar von „systematischem Massenmord“, siehe:
Prof. Hockertz wird in dem Flyer „Die Neue Corona-Impfung“, abrufbar unter:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/A4_Impfflyer_Hockertz.pdf
u.a. wie folgt zitiert:
„Die neue Corona-Impfung
Prof. Dr. Hockertz erklärt viele, teils ernüchternde Hintergründe und Fakten zum kommenden Impfstoff, den die Bundesregierung bereits ab 15.12.2020 zum Einsatz bringen will. Wir haben das gesamte Interview aus der Sendung PUNKT.Preradovic transkribiert und hier einige Kernaussagen zusammengefasst:
….
Wie funktioniert die mRNA Impfung?
Herr Prof. Hockertz erklärt dazu:
Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Hockertz vom 30.9.2020 ist unter dem Link:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/Interview-mit-Prof.-Hockertz-Final.pdf
abrufbar.
Eine solche Gen-Therapie wird auch von zahlreichen weiteren Experten nachdrücklich abgelehnt, u.a. auch von jenen, deren Stellungnahmen in der Broschüre „Wissenswertes zur Corona-Impfung“ wiedergegeben werden, siehe:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2021/02/Ciwi_Impflyer_A5_final_gr.pdf
Die Regierungen von Bund und Ländern hätten die aktuelle Impfkampagne – ungeachtet solcher kritischen Expertenstimmen – evident auch schon deshalb vor Monaten – endgültig – stoppen müssen, alleine schon auf Grund der zahlreichen, seit Ende Dezember 2020 in zunehmendem Maße aus aller Welt bekannt gewordenen Berichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona „im zeitlichen Zusammenhang mit Covid-Impfungen“, welche allgemein zugänglich und u.a. auf der Webseite „corona-blog.net“ abrufbar sind, siehe:
https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/
Es ist nun außerordentlich bemerkenswert, dass nicht nur die Regierungen von Bund und Ländern und die Personen und Institutionen, die zu solchen „Impfungen“ raten, sondern auch die mit einem Etat von mehreren Milliarden ausgestattete öffentlich-rechtlichen Medien und ihre „Faktenchecker“ diese Zahlen offenbar nicht angemessen zu interpretieren verstehen.
Dafür wird jedenfalls von Experten wie den o.g. und in den alternativen Medien seit Monaten immer wieder über neue „Verdachtsfälle“ bzw. höchst dramatische Erkrankungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Impfkampagne berichtet, siehe – stellvertretend für unzählige gleichlautende Berichte – u.a.:
https://www.legitim.ch/post/schockierende-bilder-behörden-verschweigen-massenhaft-corona-impfschäden
Solche Berichte über zahlreiche Gesundheitsschäden und Todesfälle „im zeitlichen Zusammenhang“ mit den in aller Welt eingesetzten Coronavirus-Impfstoffen sind folglich schon längst Legion.
Auf Grund dieser Entwicklungen sind gegen diverse Verantwortliche dieser Impfkampagne bereits zahlreiche Strafanzeigen erstattet worden, u.a. auch durch den Rechtsanwalt Tobias Schmid, der seine Anzeige gleich bei allen bundesdeutschen Staatsanwaltschaften eingereicht hat, siehe:
Dass diese Strafanzeige des Rechtsanwalts Tobias Schmid in jeder Hinsicht begründet war und ist, offenbarten – schon sehr frühzeitig – gerade auch die zahlreichen „Verdachtsfallmeldungen“ „im zeitlichen Zusammenhang zur (aktuellen) Impfkampagne“, wie sie in die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts, der europäischen Datenbank der EMA sowie der VigiAccess-Datenbank der WHO eingegangen sind, siehe u.a.:
Sicherheitsbericht Paul-Ehrlich-Institut vom 7.5.2021 für Zeitraum 27-12-20 bis-30-04-21
https://www.adrreports.eu/de/
Setzt man diese offiziellen Zahlen und vor allem die Zahlen, die in den alternativen Medien auf Grund dieser Zahlen, den weltweiten Berichten und der mutmaßlichen Dunkelziffer (soweit bekannt wird nur ein Teil der Verdachtsfälle gemeldet und erfasst) geschätzt werden, einmal in Relation zu dem tatsächlich gegebenen (d.h. wissenschaftlich fundiert bzw. realistisch abgeschätzten) Risiko, an COVID-19 zu versterben, dann erkennt man sofort, dass das Risiko, durch diese Coronavirus-Impfung (schwer) geschädigt zu werden oder gar zu versterben, das Risiko, an COVID-19 zu versterben, bei Weitem überwiegt.
Dies gilt insbesondere für alle Personen, die – wie Kinder und Jugendliche – keiner Risiko-Gruppe angehören.
Im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit, an COVID-19 zu versterben, sei insbesondre auf die Meta-Studie von Prof. Johann Ioannidis verwiesen, der die IFR hierzu mittlerweile auf 0,15 % ansetzt, wobei sie bei Kindern und Jugendlichen faktisch gegen 0 geht, siehe:
und
tkp.at/2021/03/29/neue-ioannidis-studie-infektionssterblichkeit-weltweit-etwa-015-prozent/
Berücksichtigt man also die Tatsache, dass das Risiko von Kindern und Jugendlichen, an COVID-19 zu versterben, gegen 0 geht, die Anzahl der „Verdachtsfälle“ im Zusammenhang mit den Coronavirus-Impfungen aber geradezu explodiert ist, wir hierbei also – alleine in Europa – offenbar von mehreren tausend Toten und einigen hunderttausend Geschädigten sprechen müssen (Werte, die es in dieser Form im Zusammenhang mit einer Impfkampagne jedenfalls in den letzten Jahrzehnten noch nie gegeben hat), dann ist für jeden Menschen unmittelbar einsichtig, dass die Impfkampagne der Regierungen von Bund und Ländern, insbesondere soweit sie jetzt auf Kinder ab 12 erstreckt werden soll, unter jedem Gesichtsunkt unverantwortlich ist.
Kinder werden einem sehr hohen Schadenrisiko ausgesetzt, wobei die langfristig möglichen Folgen noch vollkommen unbekannt sind. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie an COVID-19 schwer erkranken könnten, faktisch gleich 0.
Und dies gilt umso mehr angesichts der Tatsache, dass – wie ebenfalls längst allgemein bekannt sein muss – zahlreiche Medienberichte und auch offizielle Stellungnahmen der Bundesregierung einräumen, dass diese Coronavirus-„Impfungen“ weder vor einer (weiteren) Ansteckung mit dem SARS-CoV2-Virus noch vor einer Übertragung dieses Virus auf Dritte schützen, siehe u.a.:
https://www.swr.de/wissen/ansteckend-trotz-corona-impfung-forschung-100.html
So heißt es auf dem Portal des Bundesministeriums für Gesundheit unter dem Link
https://www.zusammengegencorona.de/impfen/aufklaerung-zum-impftermin/ablauf-der-corona-schutzimpfung/#faqitem=1bdb0728-98dc-540d-89a8-47e6eb0a181d
u.a. (Zitat):
„Für die COVID-19-Impfstoffe liegen aktuell noch keine Daten vor, ob und ggf. in welchem Zeitabstand eine Auffrischimpfung notwendig sein wird. Die Beantwortung dieser Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer des Impfschutzes nach primärer Impfserie, der Wirkweise des Impfstoffs, möglicher Immunitätsentwicklung gegen Impfstoffkomponenten oder der Wirksamkeit gegen neue Virusmutationen. Bei vielen Standard- oder Indikationsimpfungen ist empfohlen, nach einem bestimmten Zeitintervall eine Auffrischimpfung zum Erhalt des Impfschutzes durchzuführen… .Es ist davon auszugehen, dass Personen, die von einer Corona-Infektion genesen sind, zumindest vorübergehend einen gewissen Schutz vor einer Erkrankung haben. …“
Zudem verdichten sich die Hinweise, dass alle Menschen, die mit den hier in Rede stehenden „Impf“-Stoffen geimpft worden sind, für die Gesundheit aller ungeimpften Menschen eine Gesundheitsgefahr darstellen könnten.
So beschreiben Veröffentlichungen der Johns Hopkins Universität und eine Textstelle aus dem Protokoll der Impfstudie von Pfizer/BioNTech, warum Anti-Corona-Maßnahmen auch – und insbesondere – nach der Impfung angebracht sein könnten: Impfstoff-»Shedding«, das selbstständige, unkontrollierte Ausbreiten von (experimentellen, Gen-verändernden) Impf- und Wirkstoffen, siehe:
Zu der gleichen Einschätzung gelangte Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich nach der Anhörung von Experten im Rahmen der Sitzungen der Stiftung Corona Ausschuss, siehe hierzu u.a.:
Die Welt läuft somit allem Anschein nach Gefahr, nun auch wegen der Folgen dieser Impfkampagne auf Dauer in einen Lockdown versetzt zu werden.
Und wir fragen uns nicht erst seit heute, welches Ziel denn eigentlich mit dieser Impfkampagne verfolgt wird, wenn die hohe Zahl der bekannt gewordenen Verdachtsfälle und die Erfahrungsberichte aus aller Welt einfach ignoriert wurden und weiter ignoriert werden sollen, jetzt gerade auch zum Nachteil der Kinder.
D)
Aus diesen Gründen ist diese VB in jeder Hinsicht begründet.
Die Zielrichtung der hier gestellten Anträge ist hinreichend deutlich.
Die Regierungen von Bund und Ländern dürfen auf der Basis der aktuell verfügbaren Coronavirus-Impfstoffe ein solches „Impfangebot“ bzw. ein solches gentechnisches Experiment unter keinen Umständen für Personen unter 18 Jahren aufrechterhalten oder gar durch Gesetz oder Rechtsverordnung durchsetzen. Ihnen müssen alle denkbaren Optionen genommen werden, eine solche Impfkampagne weiter zu fördern oder gar mit Zwang durchzusetzen.
Im Interesse nicht nur unseres Kindes, sondern aller betroffenen Kinder und Jugendlichen erwarten wir die unverzügliche Abhilfe durch Ihr Gericht.
Diese Impfkampagne von Bund und Ländern verstößt nicht nur gegen Recht und Gesetz, insbesondere – gleich aus mehreren Gründen – gegen die Grundsätze des Nürnberger Kodex, sondern gegen alle christlichen und humanistischen Fundamente der gesamten westlichen Welt.
Es ist das Eine, wenn sich Erwachsene – nach unserer Überzeugung letztlich nur auf Grund unzureichender Kenntnis aller relevanten Fakten und einer dadurch bedingten grundsätzlichen Fehleinschätzung von Sinn, Nutzen und Risiken einer solchen „Impfung“ – aus freiem Entschluss heraus (wenn man die Wirkungen der offiziell verfolgten „Schockstrategie“ einmal unberücksichtigt lässt) für ein solchen großangelegten Feldversuch zur Verfügung stellen und mit Ihrer Gesundheit Poker spielen.
Aber es ist etwas gänzlich anderes, wenn ein solches Experiment auf Kinder und Jugendliche ausgeweitet wird, die selbst regelmäßig nicht ansatzweise die Risiken und möglichen Folgen einer solchen Entscheidung für ein gentechnisches Experiment abschätzen können, vor allem dann, wenn ihre eigenen Eltern – zum eigenen Nachteil – die für jeden greifbaren Informationen ignoriert oder fehlinterpretiert haben.
Man spielt mit dem Leben und der Gesundheit der Kinder kein russisches Roulette. Dieses Recht hat keine Regierung dieser Wellt.
Wer das nicht (mehr) erfassen kann, der hat – die Annahme drängt sich auf – jedes Recht verwirkt, an dem Aufbau einer menschlichen und lebenswerten Welt mitzuwirken.
Über alle Verantwortlichen in Bund und Ländern, die sich an der Förderung und Durchsetzung dieser „Impfkampagne“ beteiligt haben oder noch beteiligen (werden), wird hoffentlich in naher Zukunft nicht nur das vernichtende Urteil aller Eltern, sondern auch das eines nationalen oder internationalen Strafgerichtshofs gefällt werden.
Das gilt auch für den, der jetzt noch nach formalen Vorwänden suchen würde, einer Verfassungsbeschwerde wie dieser den Erfolg zu versagen.
Wer nach formalen Vorwänden sucht, um Kindern den dringend notwendigen Schutz zu versagen, demaskiert sein wahres Wesen selbst.
Jedenfalls muss kein Mensch das Recht studiert haben um augenblicklich erfassen zu können, dass diese „Impf“-Kampagne nicht nur ein eklatantes Regierungsversagen, ja sogar den dringenden Verdacht eines Völkerrechtsverbrechens begründet.
Wer so etwas deckt, der stellt sich auf die Seite des Unrechts und der Täter.
Eine Gesellschaft, die ihre Kinder nicht mehr schützen kann, ist dem Untergang geweiht.
Ein Familienrichter aus Weimar hat am 8.4.2021 demonstriert, was ein Richter ist der seinen Auftrag ernst nimmt. Seinem Beispiel gilt es zu folgen.
Wir hoffen jedenfalls, dass sehr viele Menschen, die sich gerade auch angesichts solcher „Impf“-Kampagnen nicht nur um die Kinder in diesem Lande, sondern um unser aller Zukunft Sorgen machen, mit ihren eigenen VBegründungen und wissenschaftlich fundierten Quellen vergleichbare Verfassungsbeschwerde gegen diese Impfkampagne einreichen werden.
Diese Verfassungsbeschwerde ist wegen der Dringlichkeit unter sehr hohem Zeitdruck entstanden, da die Regierungen von Bund und Ländern diese Impfkampagne von allem Anfang an in einem Tempo forciert hat als gäbe es kein Morgen wenn nicht jeder Mensch umgehend geimpft wird.
Wie es scheint, wird es aber – genau umgekehrt – für viele Menschen kein Morgen mehr geben, eben weil sie sich mit vollkommen unausgereiften genetischen „Impf“-Stoffen haben impfen lassen, die nicht nur mit unabsehbaren langfristigen, sondern – wie schon jetzt überdeutlich geworden ist – auch mit höchst dramatischen kurzfristigen Folgen verbunden sind.
Andere Beschwerdeführer werden für eine solche Verfassungsbeschwerde sicherlich mehr Zeit aufbringen und noch zahlreiche weitere Argumente und Quellen vortragen können.
Es wird davon ausgegangen, dass das Gericht die hier gestellten Anträge – sofern dazu Anlass besteht – so auslegen und als in der Form gestellt behandeln wird, dass dies der Verwirklichung ihres Ziels dienlich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift Eheleute Felix und Susanne Mustermann
Foto: Viper/Pixabay/CC0
youtu.be/RJue8CKkD8M
Gönnen Sie sich die sechzehnte Folge von „Kartoffelmus“! Jeden Sonntagabend hält Margo Zvereva Sie auf dem Laufenden mit einem frischen Überblick über relevante Ereignisse der Woche. Auf Youtube, unserer Webseite oder in unseren Social-Media-Kanälen: Lehnen Sie sich abends mit uns entspannt zurück. Wir servieren nur das Nötigste und Leckerste. Vertraut und sättigend, wie die Kartoffeln – nur auf frische Art und Weise wiedergegeben. „Kartoffelmus“ eben.
00:00:36 Kinder impfen gegen indische Mutante?
00:01:13 Folgen fürs Recht auf Schulbesuch
00:02:05 Manipuliert #Baerbock?
00:03:43 Zukunftspläne von #Giffey und #Söder
00:04:55 #UN sieht Kriegsverbrechen