(anwaltliche Vorlage zur freien Verwendung; Grafik: E-Gruppe Berlin)
Felix Mustermann 22.1.2022
Musterstraße 1
11111 Musterstadt
An die
(für den Sitz Ihrer Landesrundfunkanstalt zuständige Staatsanwaltschaft, z.B.:)
Staatsanwaltschaft Köln
Am Justizzentrum 13
50926 Köln
Zustellung per Fax: 0221 / 477-4050
oder
Per Einschreiben mit Rückschein
(nicht: per Mail)
Einreichung einer Strafanzeige gegen den Intendanten des WDR u.a.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich
Strafanzeige
wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände, insbesondere wegen des Tatverdachts der (Mit-)Täterschaft und der Beihilfe zu Straftaten nach dem StGB, VStGB und AMG
sowie
wegen des Geschehenlassens solcher Straftaten gem. § 357 Abs. 1 und Abs. 2 StGB
gegen
alle Intendanten und alle sonstigen verantwortlichen Mitarbeiter des Westdeutschen Rundfunks (WDR) sowie auch aller anderen deutschen öffentlichen rechtlichem Rundfunk- und Fernsehanstalten,
sowie gegen alle Verwaltungs- und Rundfunkräte sowohl des WDR als auch aller anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten,
Begründung:
A)
Einleitende Anmerkungen:
Warum wird diese Strafanzeige gestellt?
Sie wird gestellt, um katastrophalen Entwicklungen zu widersprechen und öffentlich ein Zeichen zu setzen, damit die Stunde der „tiefen (geistigen) Mitternacht“ der Menschen hoffentlich endlich bald vorübergeht und die Menschen in diesem Land kollektiv aufwachen, eben auch die, die von Politik, Pharmaindustrie und Medien gestreuten Narrativen aufgesessen sind.
Damit niemand glaubt, diese Anzeige würde Fragen betreffen, die für niemanden von Relevanz sind, möchte ich gleich einleitend fragen:
Kennen Sie schon die „Impftoten-Bilanz“ mit 18.928 Todesfällen in der EU – Stand 17.7.2021?
In dem gleichlautenden Artikel des Online-Magazins Rubikon vom 24.7.2021 heißt es u.a.:
„EudraVigilance, die Datenbank der Europäischen Union für Verdachtsmeldungen von Arzneimittelreaktionen, die auch für die Registrierung von Impf-
Nebenwirkungen zuständig ist, meldet – Stand 17. Juli 2021 – die fast
unglaubliche Anzahl von 18.928 Todesfällen und 1.823.219 Verletzungen in der Europäischen Union nach COVID-19-‚Impfungen‘ (1 bis 6). Da üblicherweise nur ein kleiner Teil der Anzahl von Impfschäden gemeldet wird und der Halbsatz ‚steht nicht im Zusammenhang mit der Impfung‘ im Falle von Schäden nach einer ‚Corona-Impfung‘ mittlerweile Standard ist, muss man sogar von einer erheblich größeren Zahl von Todesfällen und Verletzungen ausgehen. Bei den Piloten von British Airways lag der ‚Todesfaktor‘ bei etwa 1:1000 (7) …“.
Quelle: https://www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz
Haben Sie aus den öffentlich-rechtlichen Medien von diesen Zahlen erfahren?
Wenn nicht: Ist es nicht offensichtlich, dass die Bekanntgabe solcher Daten auf die Entscheidung aller Ungeimpften, ob sie sich impfen lassen sollen oder nicht, nicht einen großen Einfluss gehabt hätte?
Wir leben offensichtlich in apokalyptischen Zeiten, in der die Verhältnisse vollkommen auf den Kopf gestellt worden sind und auch schlimmstes, himmelschreiendes Unrecht, das unendliches Leid über Menschen im In- und Ausland bringt, von Vertretern der sog. Leitmedien, gerade auch der sog. öffentlich-rechtlichen Anstalten, aber auch von Vertretern der bundesdeutschen Politik – stets im feinen Anzug und oft mit einem so smarten Lächeln – als „alternativlose“ Politik oder was auch immer sonst dargestellt worden ist.
Damit sind die Fundamente, auf denen nicht nur ein „Rechtsstaat aufgebaut sein muss, nicht nur beschädigt, sondern geradezu in die Luft gesprengt worden, eben weil die Justiz dieses offenkundige Unrecht nicht aufgearbeitet hat.
So, wie ein unschuldig Verurteilter die Angelegenheit aller anständigen Menschen sein muss, so muss die öffentliche Beschuldigung aller Repräsentanten öffentlich-rechtlicher Einrichtungen, die auf Grund ihrer Zuständigkeit und Funktion für diese Entwicklungen mitverantwortlich sind, gleichwohl aber noch nicht beschuldigt, angeklagt und verurteilt worden sind, ebenfalls eine Angelegenheit aller anständigen Menschen sein, die noch den Mut den öffentlichen Widerspruch haben.
Auch wenn nicht alles strafbar sein mag, was jedem redlichen Bürger als strafwürdig erscheinen muss, so muss gerade vor dem Hintergrund der Tragweite und der Folgen des nun schon seit Jahren inszenierten Corona-Panik-Orchesters öffentlich-rechtlicher Medienvertreter sehr genau geprüft werden, ob die Mitwirkung an dieser Propaganda – auch durch das Verschweigen der Leben und Gesundheit aller Menschen äußerst gefährlichen „Corona-Schutzimpfungen“ – nicht doch von den Tatbeständen des StGB oder auch des VStGB erfasst und unter Strafe gestellt wird.
Wenn das Strafrecht gerade in diesem Kontext einfach „nicht angewendet“ und damit faktisch suspendiert wird, dann werden die Menschen in diesem Land zu der Überzeugung gekommen müssen, dass die Justiz nur noch ein System zur Gewährleistung der Herrschaft namentlich wahrscheinlich nicht einmal bekannter „Eliten“ ist, die für ihre Taten keine Strafe mehr fürchten müssen, und das die andere Kehrseite dieser Medaille und die wahre Funktion des „geschriebenen Recht“ nur noch darin besteht, alle Menschen, die gegen krasse Fehlentwicklungen in Staat und Gesellschaft aufbegehren, mit Mitteln des „Rechts“ klein halten und notfalls gesellschaftlich zerstören zu können.
In einer solcherart kafkaesk anmutenden Realität wäre das geschriebene Recht für das Volk nur noch solange gültig, solange sich niemand darauf beruft, während es gegen „Repräsentanten“ der elitären Interessengruppen ganz einfach nicht angewendet wird.
Und wenn das geschriebene Recht so konstruiert ist, dass sogar die, die ihr öffentliches Amt missbrauchen und unendliches Leid und vielfachen Tod in die Welt bringen und vertuschen, einfach straffrei gestellt werden, damit die dahinter stehende Agenda endlich durchgesetzt werden kann und geplante Raubzüge unter Dach und Fach gebracht worden sind, dann werden Gesetzgebung und Rechtsstaat pervertiert und ihrer friedensichernden Funktion beraubt.
Nach Ansicht vieler Menschen, die sich gerade nicht nur aus dem Angebot öffentlich-rechtlicher Sender informieren, ist die gesamte politische Ordnung nur noch Ausdruck einer „Fassadendemokratie, deren Fortbestand existenziell davon ab, dass dem Volk jeden Tag aufs Neue die höchstpersönliche Sicht der Regierung und ihrer grauen Eminenzen als die „objektive und neutrale“ Wahrheit verkauft werden kann.
Ohne diese Dauerberieselung durch Sendeformate mit vorgegebenen Ansichten und Meinungen, denen sich das Volk, am Abend von der täglichen Arbeit ermattet und erholungsbedürftig, oft schon aus Gründen der Bequemlichkeit gerne anschließen möchte, kann ein Volk wohl kaum so nachhaltig getäuscht und ruhig gehalten werden.
Die aktuellen politischen Realitäten nötigen jeden redlichen Bürger in diesem Land dazu endlich öffentlich seine Stimme zu erheben.
Aus diesen Gründen wurde diese Strafanzeige formuliert.
B)
Man stelle sich vor, es findet hierzulande wieder ein Völkermord statt….und (auch) alle Medien schweigen…
Sie werden hiermit darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sehr konkrete Anhaltspunkte / Verdachtsmoment dafür gibt, dass die sog. Anti-Corona-„Impf“-Kampagne, die seit Ende 2020 in vielen Ländern der Welt – auch in Deutschland – gestartet worden ist, die völkerstrafrechtlichen Tatbestände des Völkermordes und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit verkörpert.
Hierzu verweise ich zunächst auf folgende Erkenntnisquellen:
1.
das Rechtsgutachten der Rechtsanwältin Beate Bahner aus Heidelberg vom 27.12.2021 zur Strafbarkeit des Herstellers BioNTech u.a. nach dem Arzneimittelgesetz durch die Herstellung, Verbreitung und Anwendung (Impfung) des Impfstoffs Comirnaty von Pfizer/BioNTech,
im Volltext abrufbar u.a. unter
2.
Eine sehr gute Zusammenfassung zu allen relevanten rechtlichen Aspekten der „Impfung“ mit genetischen „Impf“-Stoffen bietet das Buch „Corona Impfung“ der Rechtsanwältin Bester Bahner.
Die strafrechtlichen Ausführungen zu diesen genetischen „Impf“-Stoffen finden sich dort u.a. auf S. 370 ff.
Die eBook-Version dieses Buchs „Corona Impfung“ ist auf mehreren Portalen kostenlos (!) zugänglich.
Die Rechtsanwältin Beate Bahner hebt in diesem Buch zu Recht besonders hervor dass gerade die „Impfung“ von Kindern mit diesen gentechnischen Corona-„Impf“-Stoffen durch nichts indiziert und zu rechtfertigen ist und nur als Verbrechen bezeichnet werden kann.
3.
die Strafanzeige des Rechtsanwalts Tobias Schmid von März 2021, die – soweit bekannt – bei allen (!) Staatsanwaltschaften in Deutschland eingereicht worden ist, siehe hierzu u.a.:
4.
Beschwerde an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag wegen diverser Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit der Corona-Virus-„Impf“-Kampagne:
Englische Originalfassung dieser Beschwerde ist am Ende des folgenden Artikels verlinkt:
Es sollte leicht feststellbar sein, dass die Situation, wie sie in der obigen Beschwerde dargestellt wird, sehr gut mit der Situation in Deutschland verglichen werden kann.
5.
Dr. Mike Yeadon in der 86. Sitzung des Corona-Ausschusses zu den katastrophalen Nebenwirkungen der genetischen „Impf“-Stoffe (sehr sehenswert) – aus seiner Sicht geht es darum, den Menschen mit diesen „Impf“-Stoffen Schaden zuzufügen:
https://odysee.com/@Corona-Ausschuss:3/Mike-Sitzung-86-de:6
Dr. Mike Yeadon berichtet in diesem Interview auch davon, dass er die Öffentlichkeit auch über Mainstreammedien warnen wollte, seine diesbezüglichen Bemühungen aber abgeblockt wurden. Er legt schlüssig dar, dass diese ganze „Corona-Schutz-Impfkampagne“ sofort beendet worden wäre, wenn die Medien auch nur ein einziges Mal die Öffentlichkeit angemessen über alle gefährlichen Aspekte dieser neuen gentechnischen „Impf“-Stoffe aufgeklärt hätten.
6.
Auch der folgende Artikel hätte die Beschuldigten zu der Erkenntnis veranlassen müssen, dass es zu der kompromisslosen Ablehnung dieser genetischen Corona-„Schutz“-„Impfung“ keine Alternativ gibt:
Geheime Pfizer-Dokumente: 1223 Todesfälle und 158’000 unerwünschte Ereignisse in 90 Tagen nach der Notfallzulassung.
Quelle:
Noch einmal: Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel
„Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“
enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.
In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskuläre Probleme, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.
Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1 223 Todesfälle zu verzeichnen waren.
Die Daten umfassten nur „schwerwiegende“ unerwünschte Wirkungen. Alle Nebenwirkungen, die als „nicht schwerwiegend“ eingestuft wurden, sollten innerhalb von 90 Tagen in einem separaten Bericht verarbeitet werden. Die in diesem Dokument enthaltenen Daten wurden ebenfalls auf freiwilliger Basis erhoben, wie aus dem Abschnitt über die Methodik hervorgeht.
Dennoch kommt das Papier zu dem Schluss, dass der Impfstoff nach der „Überprüfung der verfügbaren Daten“ als sicher und marktreif eingestuft wurde. Kurz darauf genehmigte die FDA die Verwendung im Notfall.
Weitere Dokumente werden in den kommenden Wochen freigegeben. Public Health und Medical Professionals for Transparency haben einen weiteren Antrag eingereicht, der die FDA zwingen soll, die Freigabe der angeforderten Dokumente zu beschleunigen.
Quelle:
https://nationalfile.com/pfizer-documents-reveal-1200-vaccine-deaths-90-day-trial-period/
7.
Äußerst schockierende Daten auch zu der Frage, wie sich diese genetischen „Impfungen“ auf die Schwangerschaft auswirken:
https://nationalfile.com/pfizer-documents-reveal-1200-vaccine-deaths-90-day-trial-period/
8.
Prof. Dr. Martin Schwab von der Uni Bielefeld stellt hierzu in seinem „Musterschreiben Impfung im Gesundheitswesen“ fest: „Mittlerweile sind die hoch gefährlichen und teilweise tödlichen Impfnebenwirkungen in mehr als 1.000 wissenschaftlichen Studien beschrieben (siehe die Auflistung in Anlage 1) – und täglich kommen neue Studien dazu.“
Quelle:
(Anmerkung: an dieser mit viel Fleiß ausgearbeiteten Vorlage des Herrn Prof. Dr. Schwab ist lediglich zu beanstanden, dass ein Mensch gerade nicht aus Angst um seinen Arbeitsplatz seine Bereitschaft zu einem derart lebensgefährlichen Experiment mit seinem Gesundheit und seinem Leben bereit erklären sollte, auch nicht aus „taktischen“ Gründen im Rahmen einer Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber).
9.
Die strafrechtliche Relevanz des beharrlichen Schweigens der Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender im Hinblick auf die erheblichen Gefahren der sog. Corona-„Schutzimpfung“ hat Friedemann-Willemer bereits in seinem Beitrag vom 3.1.2022, abrufbar unter:
https://apolut.net/die-strafrechtliche-relevanz-der-corona-schutzimpfung-von-friedemann-willemer/
zutreffend gewürdigt.
Ein redlicher Staatsanwalt, der sich mit den Fakten auseinandersetzt, wird zu keinem anderen Ergebnis kommen können.
C)
Lediglich der Vollständigkeit halber möchte ich noch etwas zu den mutmaßlichen Gründen des systematischen Versagens der öffentlich-rechtlichen Sender ausführen.
Offene Briefe wie dieser von Januar 2022 (auch an Medienvertreter)
mögen einen Beitrag zur Aufklärung leisten, werden aber von den Verantwortlichen in den Medien und ihren Lenkern mit Sicherheit auch weiterhin ignoriert werden.
Auch Experten wie Prof. Sucharit Bhakdi, Dr. Wolfgang Wodarg, Prof. Stefan
Hockertz warnen die Öffentlichkeit schon seit Frühjahr 2020 und damit seit fast zwei Jahren in unzähligen Beiträgen, insbesondere YouTube-Videos, Interviews, Artikeln und auch Sachbüchern vor den Gefahren von DNA-, mRNA- und Vektor-Impfstoffen.
Nach der Einschätzung von diesen und anderen namhaften Experten handelt sich bei den Corona-„Schutz“-„Impfungen“ aber in Wahrheit gar nicht um „Impfungen“, sondern um eine „prophylaktische Gen-Therapien“ mit vollkommen unbekannten Langzeitfolgen, siehe u.a. Prof. Hockertz in seinem Interview mit der „Basel-Express“, abrufbar unter:
Ebenso vernichtend fällt das Urteil von Prof. Bhakdi aus, siehe:
Prof. Hockertz wird in dem Flyer „Die neue Corona-Impfung“, abrufbar
unter:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/A4_Impfflyer_Hockertz.pdf
u.a. wie folgt zitiert:
„Die neue Corona-Impfung
Prof. Dr. Hockertz erklärt viele, teils ernüchternde Hintergründe und Fakten zum kommenden Impfstoff, den die Bundesregierung bereits ab 15.12.2020 zum Einsatz bringen will. Wir haben das gesamte Interview aus der Sendung PUNKT.Preradovic transkribiert und hier einige Kernaussagen zusammengefasst:
Wie funktioniert die mRNA-Impfung?
Herr Prof. Hockertz erklärt dazu:
Das vollständige Interview mit Prof. Dr. Hockertz vom 30.9.2020 ist unter dem Link:
https://christen-im-widerstand.de/wp-content/uploads/2020/12/Interview-mit-Prof.-Hockertz-Final.pdf
Die hier Beschuldigten sind durch das Verschweigen solcher Fakten für die katastrophalen Folgen in jeder Hinsicht unverantwortliche „Impf“-Kampagne mitverantwortlich.
Und noch viel schlimmer:
Die öffentlich-rechtlichen Sender machen auch noch bei jeder Gelegenheit Werbung für diese Impfkampagne, obschon dies eindeutig gegen das Heilmittelbewerbegesetz verstoßen dürfte.
Dafür reicht schon die Lektüre des Gesetzes, so dass dieser Punkt hier nicht weiter ausgearbeitet werden muss.
Solche Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz durch die öffentliche Werbung für die Corona-Impfungen sind im Übrigen (u.a. auch) von der Kollegin Beate Bahner in ihrem Buch „Corona-Impfung“ (dort ab Seite 373) ausdrücklich bestätigt.
Auf fehlende Kenntnis können sich die Beschuldigten also nicht berufen. Die hier genannten Quellen waren ihnen auch zugänglich, dennoch haben sie diese Impfkampagne sogar öffentlich unterstützt.
Zu diesen jedermann zugänglich Quellen zählt auch eine ganze Reihe sehr informativer Sachbücher, die die offiziellen Narrative dieser „Corona-Pandemie“ einer gründlichen Überprüfung unterzogen haben:
Hier eine kleine Auswahl:
1.
„Virus-Wahn“ von Dr. med. Köhnlein et al.
Schon die ersten 130 Seiten dieses Buchs sollten vollkommen ausreichen, um jeden Menschen endgültig für den Rest seines Lebens von jeder Erscheinungsform des Virus-Wahns zu therapieren.
2.
Weitere gute „Argumente gegen die Herrschaft der Angst“ hat Dr. Wolfgang Wodarg in seinem Buch „Falsche Pandemien“ geliefert.
Es ist auch offensichtlich, dass Dr. Wodarg von denen persönlich angegriffen wird, die ihn in der Sache nicht widerlegen können.
3.
Wer sich neben dem weit verbreiteten Virus-Wahn ggf. auch noch endgültig von dem Wahn befreien möchte, dass die Pharmaindustrie doch nur an der Gesundheit aller Menschen interessiert ist und das Gesundheitswesen frei von jeder Korruption ist, der sollte das Buch „Tödliche Medizin und organisierte Kriminalität“ von Peter C. Gotzsche lesen.
4.
Das Buch „Die Schock-Strategie – Der Aufstieg des Katastrophen-Kapitalismus“ von Naomi Klein sollte schon für jedes Schulkind (das nicht mit der weißen Folter der Masken- und Testpflicht-Pandemie gequält wird) Pflichtlektüre sein.
Es gibt – alleine in diesem „Corona-Komplex“ – so viele Beispiele für die öffentlich-rechtliche Falschberichterstattung, dass man damit Bibliotheken füllen könnte, so dass eine Auswahl wirklich schwerfällt, selbst dann, wenn man sich auf einen konkreten Sachkomplex wie die grob verzerrende und bloß Panik schürende „Berichterstattung“ über die vermeintliche „Corona-Pandemie“ fokussiert.
So kann auch den Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen Sender beispielsweise nicht entgangen sein, dass es keine verfassungsgemäße und damit wirksame Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Maskenpflicht und von Sicherheitsabständen gab und gibt, einer Maskenpflicht freilich, unter der besonders die Schulkinder gelitten haben.
Hierbei sei an das Urteil des AG Weimar vom 11.1.2021 zu AZ. 6 Owi – 523 Js 202518/20 erinnert, wonach die aktuellen Anti-Corona-Maßnahmen nur noch als verfassungswidrig und krasse politische Fehlentscheidung gewertet werden können, siehe:
https://openjur.de/u/2316798.html
Noch umfangreicher ausgearbeitet ist das (freisprechende) Urteil des Amtsgerichts Weimar in der OWi-Sache zu AZ. 6 Owi 583 Js 200030/21 vom 15.3.2021.
Besonders hervorzuheben ist in diesem Kontext auch der Beschluss des Familiengerichts Weimar vom 8.4.2020, das in einem Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB ergangen ist, in dem u.a. bestimmt wurde, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schülern vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, eine Teilnahme an Schnelltests und die Abstandsgebote anzuordnen.
„Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Maßnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Richter führt aus: “Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender „Gegenstände“) … Der Richter stellt fest: “Die Kinder werden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt und in ihren Rechten verletzt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.”
Ein vollständiger Ausdruck des vorgenannten Beschlusses des Familiengerichts Weimar vom 8.4.2021 muss Ihnen sicherlich nicht übermittelt werden. Er ist u.a. unter folgendem Link im Volltext für jeden abrufbar:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird der gesamte Inhalt der vorgenannten richterlichen Entscheidungen mit allen Beweisergebnissen vollumfänglich in Bezug genommen und zum Vortrag dieser Anzeige erhoben.
Auf Grund der Dichte der Beweisführung und der unbestreitbaren hohen Qualifikation der Gutachter, die das Familiengericht Weimar zu Rate gezogen hat, dürften weitere Ausführungen oder gar eine weitere Beweisaufnahme zu den hier entscheidungserheblichen Beweisfragen gar nicht mehr geboten sein.
Gleiches gilt für die Entscheidung des Familiengerichts Weilheim vom 13.4.2021 zu AZ. 2 F 192/21, die im Hinblick auf die Maskenpflicht in einer Realschule eine vergleichbare Anordnung getroffen hat wie das AG Weimar.
Auch diese Entscheidung wird als bekannt vorausgesetzt und muss hier nicht mehr übermittelt werden.
Was den Stand der gesicherten Erkenntnisse und der rechtlichen Bewertung der ganzen unsäglichen „Anti-Corona-Maßnahmen“ schon von Ende Dezember 2020 angeht, so möchte ich auf die sehr gut begründete 190-seitige Verfassungsbeschwerde (VB) des Richters Pieter Schleiter vom Landgericht Berlin von Ende Dezember 2020 verweisen, die jedermann im Web unter dem Link
https://2020news.de/deutscher-richter-erhebt-verfassungsbeschwerde-in-sachen-corona/
kostenlos herunterladen kann.
Diese VB muss jeder zur Kenntnis nehmen, der sich mit der Frage der Verfassungswidrigkeit der Coronaschutzverordnungen der Länder und der (fehlenden) Rechtfertigung der diversen Anti-Corona-Maßnahmen befassen muss. Diese Ausführungen dürfen nicht ignoriert werden.
Nach den Darlegungen dieser VB waren und sind insbesondere das Durchregieren des Bundes über Rechtsverordnungen der Länder im Rahmen der Beschlüsse in den Ministerpräsidenten-Konferenzen, die faktische Selbstentmachtung der Parlamente (Verletzung des Parlamentsvorbehalts) und die weitreichende Ermächtigung eines Gesundheitsministers zur Änderung von Vorschriften des Gesundheitsrechts eindeutig verfassungswidrig.
Die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage dieser VB, die mit ihren grundsätzlichen Ausführungen problemlos auf die Rechtslage in allen Bundesländern übertragen werden kann, wird hiermit vollumfänglich in Bezug genommen-
In dieser VB sind u.a. – was nachfolgend noch vertieft werden wird – ab Seite 84 die von namhaften Wissenschaftlern festgestellten zehn (!) groben Mängel / Fehler dieses PCR-Tests zusammengefasst worden.
Auch diese Tatsache ist von äußerster Relevanz und kann den Redakteuren in den öffentlich-rechtlichen unmöglich entgangen sein
Dieser Umstand sei in diesem Kontext besonders hervorgehoben, da niemand bestreiten wird, dass es ohne wissenschaftlich fundierte Basis – hier die Fallzahlen, die von allem Anfang an die Grundlage zur Beurteilung des Pandemiegeschehens bildeten – letztlich auch keine Basis für epidemiologische Einschätzungen geben kann.
Die offizielle Rechtfertigung dieser ganzen Anti-Corona-Maßnahmen wäre sofort in sich zusammengebrochen, wenn die Medien die Öffentlichkeit darüber aufgeklärt hätten, dass diese PCR-Tests nachweislich untauglich sind, ein bestimmtes Virus und eine Infektion und eine Infektiosität nachzuweisen.
Über solche Zusammenhänge hat auch ein „Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte“ aufgeklärt, das die Berechtigung der Anti-Corona-Politik hinterfragt und bestritten hat, siehe:
https://www.netzwerkkritischerichterundstaatsanwälte.de
Stellvertretend für viele gleichlautende Ausführungen von Juristen kann ich auf den Inhalt des Schreibens von Rechtsanwalt Dr. Fuellmich an Prof. Christian Drosten von der Charité vom 15.12.2020 verweisen, welches im Web u.a. unter dem folgenden Link abrufbar ist:
Die zusammenfassende Darstellung des Rechtsanwalts Dr. Fuellmich zu fünf zentralen Falschbehauptungen des Prof. Drosten, auf denen faktisch die gesamte Anti-Corona-Politik von Bund und Ländern seit Beginn der vermeintlichen „Corona-Pandemie“ gestützt worden ist und immer noch gestützt wird, ist im Hinblick auf alle tragenden Behauptungen mit zahlreichen Quellen unterlegt und legt damit äußerst schlüssig dar, warum die gesamte Corona-Politik ganz offensichtlich auf einem wissenschaftlichen Betrug basiert und warum jeder, der für diese Politik – und ihre Aufrechterhaltung – mitverantwortlich ist, nicht nur mit strafrechtlichen, sondern auch mit haftungsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Das gilt evident nicht nur für Prof. Drosten, sondern für jeden, der hier verantwortlich zeichnet.
Es ist insbesondere auch nachweislich schlicht falsch pauschal zu behaupten, dass „im Falle einer solchen Infektion“ „den Betroffenen“ schwere Krankheitsverläufe drohen, die auch zum Tode führen.
Das weiß man nicht erst seit der Heinsberg Studie von Prof. Streeck besser.
„Mit der Gesamtzahl aller Infizierter kann die Infektionssterblichkeit (IFR)
bestimmt werden. Sie liegt für SARS-CoV-2 für den Ausbruch in der Gemeinde Gangelt bei 0,37 Prozent …“
Quelle: https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020
Wesentlich umfassender und differenzierter ist die Metastudie des höchst
renommierten Stanford-Professors John Ioannidis, die die Infektionssterblichkeit (IFR) von vielen Faktoren abhängig macht und – schon in der ursprünglichen Fassung – noch einmal deutlich geringer ansetzt, eben bei ca. 0,20 %. Bei Personen unter 70 Jahren liegt die IFR noch einmal deutlich geringer.
Original-Text der Studie:
https://corona-ausschuss.de/wp-content/uploads/2020/10/BLT.20.265892.pdf
Über diese Metastudie ist von allen Medien berichtet worden, zumal sie auch von der WHO veröffentlicht worden ist, so dass sie jedem bekannt sein muss, siehe u.a.:
Prof Ioannidis hat die IFR mittlerweile auf den Wert von 0,15 % korrigiert, siehe:
tkp.at/2021/03/29/neue-ioannidis-studie-infektionssterblichkeit-weltweit-etwa-015-prozent/
Weiter hat der Verein Deutsches Netzwerk Evidenzbasierte Medizin e.V. am 13.10.2020 eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht, in der es u.a. heißt:
„Mit großer Zuverlässigkeit kann bereits gesagt werden, dass die Todesfälle in erster Linie ältere und vor allem hochbetagte Menschen betreffen. In Deutschland gab es nur 3 Todesfälle unter dem 20. Lebensjahr. Der Altersmedian der COVID-Verstorbenen liegt bei 82 Jahren und 85% der Verstorbenen waren 70 Jahre oder älter [9]. Kinder scheinen insgesamt weniger empfänglich für eine SARS-CoV-2-Infektion zu sein. In Deutschland waren nur 3,4% der positiv Getesteten unter 10 Jahre alt, und nur 6,4% zwischen 10 und 19 Jahren [9]. Möglicherweise werden Kinder aber auch seltener getestet. Daher sind diese Zahlen des RKI mit Vorsicht zu interpretieren, da sie nicht einer repräsentativen Stichprobentestung entstammen, sondern lediglich die unsystematisch durchgeführten Massentestungen widerspiegeln. Neben dem Alter stellen auch Begleiterkrankungen wesentliche Risikofaktoren dar. In
einer kürzlich publizierten Metaanalyse zeigten sich kardiovaskuläre Vorerkrankungen, Hypertonie, Diabetes mellitus, Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz und Krebs als unabhängige Risikofaktoren für die COVID-19-Letalität [13] …“
Eine weitere Übersicht zur Corona-IFR findet sich auf der Homepage von Swiss Policy Research, und dieser Übersicht kann entnommen werden:
swprs.org/studies-on-covid-19-lethality/
Im Hinblick auf die Datenerhebung in Deutschland ist zu beachten, dass die Daten – ungeachtet der ohnehin gegebenen Untauglichkeit des PCR-Tests – zudem noch dadurch erheblich verzerrt und verfälscht werden, dass hierzulande bekanntlich jeder als „Corona-Toter“ erfasst wird, der „mit“ dem SARS-CoV-2-Virus stirbt. Ob er „an“ diesem Virus gestorben ist, das interessiert das RKI nach den Aussagen des RKI-Chefs Wieler nicht, der wörtlich äußerte:
„Bei uns gilt jemand als Corona-Todesfall, bei dem eine Corona-Infektion nachgewiesen wurde.“
Quelle (mit weiteren Nachweisen):
https://www.rubikon.news/artikel/befehlsverweigerung
Ebenso nachweislich falsch ist die immer noch verbreitete Behauptung, dass das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen nach dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Verminderung des Infektionsrisikos geeignet sei.
Es ist also evident, dass gerade auch diese absurde Maskenpflicht offensichtlich nur der Fortsetzung der Inszenierung eines „Pandemie-Theaters“ diente.
In dem Buch „Virus-Wahn“ wird die Maskenpflicht folgerichtig als „Gipfel der Absurdität“ bezeichnet (ebenda, Seiten 445 – 450 mit zahlreichen Quellen und Studien), was die diesseitige Aussage bestätigt, die aus den hierzu bereits vorgetragenen Quellen abgeleitet wurde.
„So hat etwa das renommierte unabhängige US-Institut National Bureau of Economic Research (NBER) in seiner Metaanalyse mit Daten von 24 Ländern und 25 US-Bundesstaaten im August 2020 aufgezeigt, dass die verordneten Maßnahmen wie Maskentragen das Infektionsgeschehen nicht relevant beeinflussen.“ (ebenda, S. 445 m.w.N.)
Auch eine Studie von Ines Kappstein kommt zu der eindeutigen Erkenntnis:
„Die Empfehlung für MNB im öffentlichen Raum hat
Angesichts der niedrigen Inzidenz von COVID-19 (Juli 2020) und somit auch angesichts der Tatsache, dass eine Überlastung des Medizinsystems und insbesondere der Intensivbehandlungskapazität nicht zu erwarten ist (und im Übrigen auch in den Wochen zuvor nicht gegeben war), ist eine so einschneidende Maßnahme wie die generelle Maskenpflicht für die bei weitem überwiegende Mehrheit aller Bürger im öffentlichen Raum nicht zu begründen und entspricht auch nicht den Empfehlungen der WHO.“
Diese Studie ist im Volltext abrufbar unter:
https://www.thieme-connect.com/products/ejournals/html/10.1055/a-1174-6591
Dass „nichtpharmazeutische Maßnahmen“ wie diese Lockdowns – zu deren Maßnahmen auch diese unsägliche Maskenpflicht gehört – im Hinblick auf die damit angeblich beabsichtigte Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus letztlich keine Wirkung haben, das kann man ebenfalls längst einschlägigen Studien entnehmen, siehe u.a.:
Analyse von Prof. Dr. Werner Müller, abrufbar unter:
https://www.prof-mueller.net/corona/analyse/
Studie von Isaac Ben-Israel, die leider nur in englischer Fassung vorliegt:
Diese Studie kommt zu dem Schluss:
„Our analysis shows that this is a constant pattern across countries. Surprisingly, this pattern is common to countries that have taken a severe lockdown, including the paralysis of the economy, as well as to countries that implemented a far more lenient policy and have continued in ordinary life.“
Übersetzung: „Unsere Analyse zeigt, dass dies ein konstantes Muster in allen Ländern ist. Überraschenderweise ist dieses Muster sowohl in Ländern zu finden, die eine strenge Abriegelung, einschließlich der Lähmung der Wirtschaft, vorgenommen haben, als auch in Ländern, die eine weitaus mildere Politik betrieben und ihr normales Leben fortgesetzt haben.“
Es müsste auch längst allgemein bekannt sein, dass von symptomlosen bzw. gesunden Kindern faktisch ohnehin keine Ansteckungsgefahr ausgeht.
So hat eine große Studie aus Wuhan schon in 2020 den Nachweis geliefert, dass symptomlos „Infizierte“ – also Menschen ohne irgendwelche Krankheitssymptome, und das heißt: gesunde Menschen, die bloß mit einem untauglichen PCR-Test „positiv“ getestet und deshalb irreführend als „infiziert“ bezeichnet wurden und werden – bei der Übertragung von COVID-19 „kaum eine Rolle spielen“:
„Nach Ende eines strengen Lockdowns vom 23. Januar bis zum 08. April wurde in Wuhan zwischen dem 14. Mai und 01. Juni ein stadtweites SARS-CoV-2-Nukleinsäure-Screening-Programm eingeleitet. Dabei gelangten die Forschenden zu einer besonders spannenden Erkenntnis: Asymptomatisch Infizierte scheinen bei der Übertragung von COVID-19 kaum eine Rolle zu spielen. Die Screening-Ergebnisse wurden im Fachjournal „nature communications“ veröffentlicht.“
Quelle u.a.:
https://www.esanum.de/today/posts/covid-19-asymptomatisch-infizierte-uebertragen-corona-selten
Auch das sollte eigentlich längst allgemein bekannt sein.
Von daher kann man es nur noch als höchst willkürlich bezeichnen, wenn auch gesunde Menschen (wie meine Mandantin), die für niemanden eine Gefahr darstellen, vollkommen grundlos dazu genötigt wurden und werden, eine nachweislich nutzlose Maske zu tragen, was sich auch schon daraus ergibt, dass nicht einmal FFP2-Masken vor Viren schützen.
Zudem sollte niemand mehr vollkommen unkritisch die Verlautbarungen des RKI wiederholen, schon deshalb nicht, weil Mitarbeiter des RKI – darunter auch sein Chef Prof. Dr. Wieler – allem Anschein nach in zahlreiche Interessenskonflikte verwickelt sind.
Auch die folgenden Beiträge, Videos und Anmerkungen zum „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten und zum RKI-Chef Prof. Dr. Lothar H. Wieler sind absolut lesens- und sehenswert:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
20.3.2021_Die Akte WielerVerflechtungenUnd_klaTV-18351
Wer also pauschal und den Fakten zuwider behaupten würde, es gäbe keine Gründe, die Aussagen des RKI in Frage zu stellen, wäre bestenfalls extrem schlecht informiert.
Es gibt diese Gründe – wie oben gezeigt – sehr wohl, und diese Gründe müssen auch zur Kenntnis genommen werden.
Und nochmals: Die Fallzahlen – und damit auch die darauf basierenden Empfehlungen – waren und sind absolut unergiebig und wertlos, da sie allesamt auf untauglichen PCR-Tests basieren.
Die Empfehlungen des RKI sind gerade auch angesichts der Tatsache, dass sie die Auswirkungen ihrer Empfehlungen einfach komplett ignorieren, absolut
unverantwortlich.
Müssen wir denn zu den katastrophalen menschlichen und wirtschaftlichen Folgen dieser Lockdown-Politik – lange vor Beginn der so gefährlichen „Corona-Schutz-Impfungen“ – hier noch weiter vortragen?
Die Analyse des BMI-Mitarbeiters Kohn hat diese Folgen schon im Mai 2020 deutlich gemacht, siehe:
http://schlussjetzt.org/BMI-Corona-Papier.pdf
Im Web sind unzählige Berichte von Lockdown-Opfern abrufbar, u.a. über das Portal „Kollateral News“, siehe:
Es gibt unzählige weitere Quellen und mittlerweile auch Studien zu den verhängnisvollen und nicht zu rechtfertigenden Folgen des Lockdowns, allerdings in englischer Sprache, so dass diese hier nicht in Bezug genommen werden sollen.
Es wird auch immer wieder behauptet, dass die überbordenden Warnungen und Aufforderungen von Bund und Ländern im Zuge der Corona-Krise ggf. „umstritten“ waren.
Mit solchen Formulierungen wird letztlich nur davon abgelenkt, dass die kritischen Experten, die von den Mainstream-Medien einfach ignoriert oder auch diskreditiert worden sind, die offiziellen Narrative schon sehr frühzeitig im Hinblick auf alle zentralen Behauptungen des Pandemie-Theaters eindeutig widerlegt haben.
Die „Seuchenerfinder“ haben aus den Fehlern ihrer früheren Fake-Inszenierungen (siehe Schweine- und Vogel-Grippe) offenbar gelernt, so, wie ein Regisseur aus missglückten Theaterproben lernt.
Oder soll es nur ein absoluter Zufall gewesen sein, dass das aktuelle Pandemiegeschehen – wie Paul Schreyer in seinem o.g. Buch nachgewiesen hat – schon seit vielen Jahren in großen Konferenzen durchgespielt worden ist?
Es ist eine altbekannte Wahrheit: Das Geschäft mit der „Krankheit“ wird eben am nachhaltigsten durch das Spiel mit der Angst und im großen Maßstab durch sauber ausgearbeitete Schockstrategien gefördert.
Es sei abermals betont, dass der Einsatz von „Schockstrategien“, wie sie gerade bei der Berichterstattung über Kriege praktiziert wird, nichts „Neues“ ist.
Dieses Phänomen ist u.a. – wie bereits oben erwähnt – von der Sachbuchautorin Naomi Klein in deren Buch „die Schock-Strategie“ vertieft aufgearbeitet worden.
Alles nur „Verschwörungstheorie“?
Experten mögen irgendwann der Frage nachgehen, ob die verfassungswidrige Verfassungswirklichkeit, die wir im Zuge dieser vermeintlichen „Corona-Krise“ nicht nur in diesem Land beobachten müssen, u.a. nur noch mit den Erkenntnissen des Konformitätsexperiments von Asch, des Milgram-Experiments und des Stockholm-Syndroms erklärt werden kann.
Was auch immer die angemessene Erklärung für den gegenwärtigen Verfall der Rechtskultur und die so resignativ wirkende Passivität der meisten Menschen sein mag:
Auf unseriöse und in Wahrheit gar nicht unabhängige Quellen wie die selbsternannten „Faktenchecker“, die von Mainstreammedien– auch von den öffentlich-rechtlichen Medien – so gerne in Bezug genommen werden, sollte und darf sich jedenfalls niemand mehr berufen.
Denn niemand würde diese Faktenchecker noch zitieren, wenn er die beiden Artikel „Faktencheck bei den Faktencheckern“ gelesen hätte, die unter folgendem Link abrufbar sind:
https://www.achgut.com/artikel/faktencheck_bei_den_faktencheckern_folge_1
Es sollte auch berücksichtigt werden, wie diese „Faktenchecker“ weltweit organisiert und vernetzt sind, siehe:
Der Inhalt dieser Artikel spricht für sich und bedarf keines weiteren Kommentars.
Für jeden kritischen Zeitgenossen ist schon seit langer Zeit im Grunde tagtäglich eine massive Verletzung des öffentlich-rechtlichen Programmauftrags beobachten.
Formulierungen des BVerfGs wie die nachfolgende lassen vielmehr nur den Schluss zu, dass sich das BVerfG – jedenfalls in den letzten Jahren vor der Verkündung seines Urteils vom 18.7.2018 (1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17) zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags – nicht einmal ansatzweise kritisch mit der „Berichterstattung“ und dem tatsächlichen Zustand der öffentlich-rechtlichen Medien auseinandergesetzt haben kann (Zitat):
„In der Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in seiner Funktion als nicht allein dem ökonomischen Wettbewerb unterliegender, die Vielfalt in der Rundfunkberichterstattung gewährleistender Anbieter, der durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen Orientierungshilfe bietet, liegt der die Erhebung des Rundfunkbeitrags als Beitrag rechtfertigende individuelle Vorteil. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen muss.“
Es ist schlicht eine Leugnung und grobe Verzerrung der Realität, die Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Medien pauschal als „authentisch“ und „sorgfältig recherchiert“ zu bezeichnen, so dass sie eine „Orientierungshilfe“ geben könne.
Nichts ist weiter von der Wahrheit entfernt.
Hier wird keine Orientierungshilfe gegeben, sondern den Rundfunknutzern durch ständige Manipulation förmlich vorgegeben, was sie als wahr / gut / gerecht / verabscheuungswürdig etc. akzeptieren und was sie tun oder unterlassen sollen.
Das VG München hat in seinem Urteil vom 11.9.2017 – M 26 K 17.3045 zutreffend ausgeführt (Zitat):
„Die Rechtfertigung der Rundfunkfinanzierung wäre nämlich nur dann in Frage gestellt, wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nur im Einzelfall, sondern generell den öffentlich-rechtlichen Auftrag (§ 11 RStV) verfehlen würden und ein strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegeben wäre (vgl. VG Hamburg, U.v. 21.10.2010 – 3 K 2796/09 – juris)…“
Genau das ist vor dem Hintergrund der hier aufgezeigten Entwicklungen undementierbar festzustellen: Ein totales bzw. strukturelles Versagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Wer dieser Frage ernsthaft nachgeht, der kann sich dann auch selbst die Frage beantworten, warum viele Beitragspflichtige die Beitragszahlung verweigern, denn:
„Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Recht der Menschen, die Wahrheit zu erfahren und sich Gehör zu verschaffen, und der Freiheit selbst. Aber im Medienzeitalter ist Unwissenheit Trumpf und das Verschweigen der Wahrheit an der Tagesordnung.“ (aus: John Pilger, Verdeckte Ziele, S. 13)
D)
Noch ein paar Anmerkungen zur angeblichen „Meinungsvielfalt“ in den öffentlich-rechtlichen Medien angesichts des Einflusses transatlantischer und sonstiger Netzwerke:
Die oben angeführten Beispiele beweisen eindrucksvoll, dass die Sendetätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – besonders im Nachrichtenwesen – „gerade“ von dem Willen zur Verbreitung einer Vielfalt an Teil- und Unwahrheiten und hinsichtlich der Benennung der wahren Ursachen vieler bedeutsamer Ereignisse und Entwicklungen von äußerster „Unfreiheit“, ein paar unbequeme Wahrheiten aussprechen zu dürfen, „geprägt“ ist.
Angesichts derartiger Desinformation selbst in Bereichen von allergrößter gesellschaftlicher Relevanz ist es evident, dass es im öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ebenfalls) gerade keine (Meinungs-)„Vielfalt“, gibt. Zur Erreichung gewisser Ziele scheinen offenbar alle rhetorischen und propagandistischen Tricks erlaubt zu sein.
Offenbar muss man nur – wie dies Naomi Klein schon vor mehr als 10 Jahren in ihrem Buch „Die Schock-Strategie“ sehr eindrucksvoll dargelegt hat – ein ganzes Volk nur mit massenmedialer Dauerbeeinflussung in Schockstarre versetzen und dadurch die Kritikfähigkeit des größten Teils der Bevölkerung weitestgehend suspendieren, und schon kann man jede für den Wohlstand und das Glück eines Volkes noch so verhängnisvolle „Reformpolitik“ oder eben auch „Impf“-Kampagne, die in den von Naomi Klein genannten Beispielen stets ausschließlich dem wirtschaftlichen Vorteil sehr wohlhabender Kreise diente, einfach gegen den Willen eines Volkes durchsetzen.
Wer glaubt, dass man ein solches Katastrophen-Pandemie-Theater doch nicht weltweit inszenieren könne, der offenbart damit nur sein Nichtwissen über gewisse Strukturen und Netzwerke, die nachweislich allergrößten Einfluss auf die sog. Leit- bzw. Mainstream-Medien ausüben können.
Zum Einstieg in eine differenzierte Würdigung von „Mainstream-Medien“ sei u.a. folgende Studie von Swiss Policy Research empfohlen, deren Lektüre nur wenige Minuten beansprucht:
https://swprs.org/wp-content/uploads/2018/07/die-propaganda-matrix-spr-hdv.pdf
Wer das dann noch vertiefen möchte, der kann auf ein reichliches Angebot an medienkritischer Literatur zurückgreifen, so z.B. auch auf die Dissertation von Uwe Krüger, die dem Einfluss von elitären Netzwerken auf die Leitmedien und Alpha-Journalisten nachgespürt ist, siehe den kostenlos zugänglichen Auszug des Verlags hierzu unter:
https://www.halem-verlag.de/wp-content/uploads/2013/09/9783869624594_le.pdf
Dass transatlantische Netzwerke heimlich die Demokratie unterwandern, ist aber auch Gegenstand von zahlreichen Sachbüchern wie „Die Macher hinter den Kulissen“ von Hermann Ploppa.
Wenn Politiker in ihrer Funktion als „Rundfunkräte“ versagen, dann wohl auch deshalb, weil viele Spitzenpolitiker – wie u.a. auch Ernst Wolff August 2021 öffentlich bekannt gemacht hat – über diverse Nachwuchsrekrutierungsprogramme sehr eng mit dem World Economic Forum (WEF) vernetzt worden sind, siehe YouTube-Video „Internationale Solidarität – Ernst Wolff im Gespräch mit dem Corona Ausschuss“, abrufbar unter:
youtube.com/watch?v=3a9KKpd1t90
Für Ernst Wolff – und sicherlich nicht nur für diesen – werden die Personen durch diese Vernetzung, durch die sie erklärtermaßen auf die ihnen zugedachte Rolle als „Global Leader“ und „Global Shaper“ vorbereitet werden, endgültig zu „Marionetten“ der Kreise, die (auch) über das WEF organisiert sind.
In diesem Kontext wird darauf hingewiesen, welche Konsequenzen es ganz offensichtlich für Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Sender hat, wenn sie – ob nun zu 9/11 oder zu den Folgen von Uranmunition – öffentlich Wahrheiten aussprechen, die nicht in eine übergeordnete politische Agenda zu passen scheinen. Dokumentarfilmer wie Frieder Wagner – wegen ihrer Dokus über Uranmunition (Siehe YouTube-Video: „Der Arzt und die verstrahlten Kinder von Basra – die Folgen von Uranmunition“) bekommen dann einfach keine Aufträge mehr und fliegen somit faktisch raus.
Was hat denn eine solche Personalpolitik, die Kritiker mundtot macht und transatlantisch vernetzte und „systemhörige“ „Journalisten“ in wichtige Schlüsselpositionen hebt, mit „Demokratie“ und „Meinungsvielfalt“ zu tun?
Eine solche Personalpolitik beweist eindrucksvoll das genaue Gegenteil und erinnert an eine staatliche Zensurpolitik im Sinne eines Staatsmodells DDR 2.0.
Der Medienexperte Prof. Michael Meyen, der in der DDR aufgewachsen ist, hat in seinem Interview in der 64. Ausgabe des Corona-Ausschusses (ab ca. Minute 17:54) vom 6.8.2021 den Zustand der öffentlich-rechtlichen Medien beschrieben und dabei sogar (ab ca. Minute 21) sehr schlüssig darlegen können, warum man als Journalist sogar in der DDR nicht mit solchen existenzvernichtenden Konsequenzen (Zitat: „Fallhöhe war gering“) rechnen musste, wenn man an der Regierung Kritik geübt hat, siehe:
https://www.youtube.com/watch?v=8dLLAwf1Teo&t=1185s
In so einem von Angst beherrschten System können letztlich nur Opportunisten und Duckmäuser Karriere machen, die Redlichen und Mutigen müssen schweigen, oder sie fliegen raus.
Auch die o.g. 190-seitige VB offenbarte bereits – über die verfassungsrechtlichen Einwendungen hinaus – solche Interessenkonflikte, die investigative Journalisten hätten aufgreifen müssen.
So werden in dieser VB ab Seite 87, vorletzter Absatz, auch die Interessenkonflikte einiger RKI-Mitarbeiter thematisiert.
Dort heißt es: „Die Co-Autorin des Corman/Drosten-Papiers, Marion
Koopmanns, ist WHO-Beraterin. Genauso wie Andreas Nitzsche, der früher bei TIB-Molbiol tätig war, jetzt beim RKI in leitender Funktion. Ebenfalls beim RKI ist Heinz Ellerbrok in leitender Funktion tätig, er ist zugleich Gesellschafter der von Olfert Landt geleiteten GenExpress GmbH. Die drei und die bereits erwähnte Co-Autorin Chantal Reusken haben zusammen in der Zeitschrift
Eurosurveillance veröffentlicht (…). Und nicht zu vergessen Lothar Wieler, der Präsident des RKI; er sitzt (im) European Advisory Committee on Health Research der WHO. (…)“
Und schon Monate zuvor gab es sehr kritische Beiträge über den „Goldjungen“ Prof. Christian Drosten, siehe u.a. Rubikon Artikel „Der Goldjunge“, abrufbar unter:
https://www.rubikon.news/artikel/der-goldjunge
Entgegen der Ansicht einiger Verwaltungsgerichte, die die Realität noch nicht hinreichend erfasst und gewürdigt haben, hängt die „Unabhängigkeit der
Rundfunkanstalten und die Vielfalt ihrer Programme“ eben evident nicht nur von der „Finanzierung“ bzw. vom Aufkommen der Beitragszahler ab.
Genauso gut oder schlecht könnte man behaupten, dass Geld einen Menschen anständig macht und noch mehr Geld noch anständiger.
Die Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten hängt maßgeblich davon ab, wer dort mit welchem persönlichen Hintergrund Karriere macht und die wichtigsten Schlüsselpositionen (insbesondere: Intendant, Chefredakteur von Nachrichten-sendungen, Nachrichtensprecher) besetzen darf.
Wenn alle in höchster Position aus dem gleichen transatlantischen Club kommen, dann ist es mit der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zwangsläufig dahin.
Fakt ist:
Kein Gericht hat sich bislang auch nur ansatzweise mit der Frage befasst, in welchem Umfange und in welcher Regelmäßigkeit die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Programmauftrag tatsächlich verletz(t)en und ob diese Verletzungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht aus der Sicht eines Menschen, der sich seinem Gewissen und seinen religiösen Überzeugungen verpflichtet fühlt, im Kontext mit der Zahlung eines Rundfunkbeitrags überhaupt noch zumutbar bzw. zu rechtfertigen sind.
In so ziemlich allen Urteilen aus allen Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist, wenn sie sich zum tatsächlichen Zustand der Medien äußern sollen, regelmäßig zu lesen: „Insoweit ist obergerichtlich geklärt, dass selbst einzelne Verstöße gegen den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht die Rechtmäßigkeit der Erhebung des Rundfunkbeitrags berühren …“.
Einzelne Verstöße???
Wird diese falsche Behauptung wie ein Mantra wiederholt, weil es sich nicht vorstellen kann, was in diesem Land eigentlich nicht (mehr) vorstellbar sein dürfte?
Angesichts der Berichterstattungen in den öffentlich-rechtlichen Medien in den letzten 6 – 7 Jahren ist die Behauptung, dass es doch bloß „einzelne Verstöße“ gebe, endgültig zur Farce geworden.
Die Macher des Portals „Die Propagandaschau“ haben ihre fünfjährige Arbeit wie folgt zusammengefasst:
„5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda“ in der Zeit von September 2013 bis August 2018“, wobei sich der Kläger von ggf. beleidigenden Aussagen in dem nachfolgenden Zitat distanziert, auch wenn er die in diesem Zitat zum Ausdruck kommende scharfe Kritik für gerechtfertigt hält (Zitat):
„5 Jahre Dokumentation verbrecherischer Propaganda sind genug. Ende des Monats wird die Arbeit an diesem Blog eingestellt. Die mehr als 1,7 Millionen Worte in den mehr als 3.000 veröffentlichten Beiträgen würden rund 17 Bücher füllen, wenn man übliche 100.000 Worte für ein Buch zugrunde legt. Auch wenn darunter viele Reblogs und Auszüge aus verlinkten Artikeln in anderen Medien sind, kann sich der eine oder andere vielleicht annähernd ausmalen, wie viel Arbeit hier investiert wurde.
Darunter ist das Schreiben und Layouten der Artikel, Produzieren ungezählter Videos und Grafiken, Verfassen von Tweets und die Administration dreier Blogs (Propagandaschau, Propagandamelder und Propagandaticker) nur ein Teil der täglichen Arbeit gewesen, denn die Hauptarbeit bestand selbstverständlich in Recherche, Sichtung, Studium, Aus- und Bewertung sowie Archivierung einer Unmenge von Quellen und Informationen.
Regelmäßige Leser wissen, dass wir in den mit Zwangsgebühren
finanzierten Staatssendern täglich, systematisch und in allen substanziellen Fragen der Innen- und Außenpolitik belogen und manipuliert werden. Wer das noch bezweifelt oder in Abrede stellt, ist entweder ein vollkommen ahnungsloser Dummkopf oder Teil dieses verbrecherischen Systems, das in den vergangenen Jahren unvorstellbares Leid, Krieg, Terror, Vertreibung, Massenflucht, Ausbeutung, sowie soziale und politische Spaltung und den beginnenden Zerfall der EU bewirkt hat.
Es gehört zur Wahrheit, die Verantwortlichen als das zu bezeichnen, was sie sind: Verbrecher, Abschaum, Massenmörder an der Wahrheit und Massenmörder an Millionen Menschen. Da gibt es nichts zu beschönigen, nichts zu rechtfertigen und nichts zu relativieren. Wer, wissend um die deutsche und europäische Geschichte, erneut ein ganzes Volk je nach Bedarf belügt, sediert, desinformiert, spaltet, zu Krieg und Hass aufstachelt, der ist moralisch noch tiefer als die eigenen Großväter zu verorten, denn die hatten keine Chance, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts noch weitgehend neue Macht der Massenmedien und der Propaganda auch nur annähernd zu durchschauen, geschweige denn, sich gegen ein totalitäres und mörderisches System zur Wehr zu setzen, das diese Macht noch vergleichsweise stümperhaft zur Waffe machte.
Die servilen Täter von heute, die Gniffkes, Klebers, Miosgas, Sievers, Buhrows, Slomkas, Atais, Lielischkies und wie sie alle heißen, kennen aber die Geschichte und sie wissen um die Macht der Medien. Sie töten die Wahrheit vorsätzlich und ohne jeden Skrupel – für einen tausendfachen Judaslohn, den selbst Judas nicht hätte annehmen wollen. Sie haben nicht einen, sie haben Millionen Menschen in der vorwiegend islamischen Welt und Zehntausende Menschen in der Ukraine auf dem nicht vorhandenen Gewissen. Die Banalität des Bösen lächelt freundlich in öffentlich-rechtliche Kameras und lässt hinter einem Vorhang aus Lügen al-Kaida die Drecksarbeit machen.
Was kann man jenen empfehlen, die tatsächlich immer noch glauben, sie würden in ARD und ZDF wahrheitsgemäß, objektiv, unparteilich und umfassend informiert, so wie die Rundfunkstaatsverträge es verlangen? Ganz ehrlich? Diesen Zeitgenossen ist nicht zu helfen. Sie leben in Dummheit und sie werden eines Tages dumm sterben. Die Chance, dass sie nicht „nur“ mediale, sondern auch physische Opfer von Propaganda werden, war nie größer als heute und sie steigt täglich.
Der Krieg der neoliberalen Imperialisten gegen eine Meinungsfreiheit, die als renitenter Widerspruch aufzutreten wagt, eskaliert nicht nur in Deutschland mit Zensur und Verfolgung, sondern auch immer schärfer in den USA, wo wordpress.com zuhause ist. Es ist deshalb abzusehen, dass Bestrebungen, diesem Blog den Stecker zu ziehen, in nicht allzu ferner Zukunft erfolgreich sein werden. Wer später noch mal all die Desinformation und Propaganda der letzten 5 Jahre über den Maidan, Ukrainekrieg, Syrien, Jemen etc. nachlesen will, sollte sich beizeiten unser Offline-Paket herunterladen.“ (Zitat Ende, Fettdruck wurde durch Unterzeichner hinzugefügt)
Quelle:
https://propagandaschau.wordpress.com
Wer allein nur das Archiv der Propagandaschau durchstöbert, der wird erkennen müssen, dass das obige Resümee zu 5 Jahren Propaganda-Dokumentation leider nicht übertrieben ist, sondern voll und ganz den realen degenerierten Zustand der Medien beschreibt.
D)
Jede Strafverfolgungsbehörde kann sich nunmehr selbst die Frage beantworten:
Hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk jemals angemessen über solche Erkenntnisse berichtet, die für alle Menschen in diesem Lande von allergrößtem Interesse sind?
Achtsamkeit bedeutet, dass man sich rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst und dann situationsangemessen reagiert, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt.
Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben, es sei denn, sie wollen sich aus Bequemlichkeit und Feigheit freiwillig selbst in die Reihen der Zufallstheoretiker und Verschwörungsleugner einordnen.
Die Zeiten für eine solche Ignoranz sind längst vorbei. Die Fakten liegen auf dem Tisch.
Die Verantwortlichen in den öffentlich-rechtlichen Sendern können sich zu ihrer Verteidigung nicht, jedenfalls nicht mehr glaubhaft auf ihre Unwissenheit berufen.
Anfang Oktober 2021 hat der ARD-Mitarbeiter Ole Skambraks diese Situation in einem offenen Brief, der unter
https://multipolar-magazin.de/artikel/ich-kann-nicht-mehr
veröffentlicht worden ist, nachdrücklich bestätigt, und in diesem offenen Brief gleich einleitend ausgeführt (Zitat):
„Ich kann nicht mehr schweigen. Ich kann nicht mehr wortlos hinnehmen, was seit nunmehr anderthalb Jahren bei meinem Arbeitgeber, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk passiert. In den Statuten und Medienstaatsverträgen sind Dinge wie „Ausgewogenheit“, „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ und „Diversität“ in der Berichterstattung verankert. Praktiziert wird das genaue Gegenteil. Einen wahrhaftigen Diskurs und Austausch, in dem sich alle Teile der Gesellschaft wiederfinden, gibt es nicht…“
Es ist somit längst überfällig, dass dem „System“ der öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Propaganda endlich einmal die strafrechtlichen Grenzen des totalen Versagens aufzeigt werden.
Denn gerade die einseitige und verzerrende „Berichterstattung“ der öffentlich-rechtlichen Medien über Ursprung, Verlauf und Folgen der „Corona-Pandemie“ und die verhängnisvollen Folgen der genetischen „Impf“-Stoffe hat höchst eindrucksvoll bewiesen, dass diese Medien in für die Gesellschaft äußerst wichtigen Fragen überhaupt keinen öffentlichen Diskurs mehr zulassen, mit fatalen Folgen für die Gesundheit und das Lebensglück von Millionen Menschen.
Wenn durch Mitwirkung bei der P(l)andemie-Schockstrategie sogar schwerste Völkerrechtsverbrechen verwirklicht werden, dann kann sich jeder die Frage beantworten, was in der Realität denn noch von der Rundfunkfreiheit übrig ist und ob eine solche Form der Desinformation und Propaganda gerade unter verfassungsrechtlichen Aspekten bzw. unter Berücksichtigung kollidierender Verfassungsgrundsätze und der Grundrechte (insbesondere der Gewissensfreiheit und der Menschenwürde) auch noch mit einer „Finanzierungsgarantie“ versehen werden darf.
Hochachtungsvoll
Felix Mustermann