Impfpflicht

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Die Fake-Facts der Impfpflicht-Befürworter – Sahra Wagenknecht

Die Omikron-Welle scheint bald ihren Höhepunkt zu erreichen. Und weiterhin wird über die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht diskutiert, am Mittwoch gab es dazu die erste Orientierungsdebatte im Bundestag. Mit den wichtigsten Argumenten der Befürworter setze ich mich in dieser Wochenschau auseinander: Ist die Impfquote in Deutschland wirklich so niedrig? Geht von Ungeimpften tatsächlich eine größere Gefahr für andere aus als von Geimpften? Wie lange schützt die Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf und was ist, wenn es im Herbst tatsächlich neue Mutanten gibt, die jetzt so oft beschworen werden? Und wenn es jetzt nur noch darum geht, eine erneute Überlastung des Gesundheitswesens zu vermeiden: Warum unternimmt die Politik nicht endlich etwas gegen den Pflegenotstand, den es schon vor Corona gab und der sich durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht weiter verschärfen wird? Um diese Fragen und warum es gute Gründe gibt, die gegen eine Impfpflicht sprechen, geht es in meinem Video der Woche.

Video-Ausschnitte:

ARD: Tagesschau vom 19.01.2022: Karl Lauterbach: https://youtu.be/6JeFWSfUC0c

ZDF: Markus Lanz vom 19. Januar 2022: Karl Lauterbach: https://youtu.be/qjfJNKZoPqo

Phoenix: Bundespressekonferenz vom 07.12.2021: Olaf Scholz: https://youtu.be/xbU7C_gLvYc

ARD/Phoenix: Tagesschau 10.12.2021: Karl Lauterbach: https://youtu.be/UcqDOl0o0VA

Dt. Bundestag: 26.01.2022: Dagmar Schmidt, Heike Baehrens, Karl Lauterbach: https://dbtg.tv/cvid/7533310, https://dbtg.tv/cvid/7533316, https://dbtg.tv/cvid/7533352

Mediale Zweifel lassen aufhorchen … – KLARTEXT [POLITIK SPEZIAL]

Die ersten Nachrichten im neuen Jahr 2022 sind gemischt. Medien und Politik attackieren weiter Menschen mit abweichender Meinung. Doch was die geplante Impfpflicht angeht, beobachtet man erste Signale für einen möglichen Rückzug…

SPD: Sponsored by PFIZER! – Charles Krüger

Arbeitssuchendmeldung und Arbeitszeugnis für Pflegekräfte – Klagepaten TV

Tina im Gespräch mit Mella.

Der 10. Dezember 2021 war das magische Datum: Die deutsche Bundesregierung beschließt die sogenannte Impfpflicht im Gesundheitswesen. Kanzler Scholz mag keine roten Linien mehr kennen, aber um so mehr Menschen die in der Pflege und im Gesundheitswesen arbeiten, müssen nun erleben, dass ihre rote Linie überschritten ist.

Ob es sich hier um eine Pflicht handelt, welche Fragen bei den Klagepaten hierzu eingehen und was man nun tun kann, haben wir mit einem Arbeitsrechtler besprochen.

Mella und Tina stellen euch die 3 Musterschreiben vor, die wir hierzu für euch erstellt haben und geben euch alle Informationen die ihr dazu braucht.

BEGRENZTE IMPFPFLICHT : LOHN , ALG , KÜNDIGUNG ? – RA Ellen Rohring

Der Gesetzgeber hat die Rechtsfolgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht leider nicht geregelt.

In diesem Video beantworte ich Eure Fragen

01:34 Regelung gilt erst ab dem 15. März

02:13 was gilt ab dem 15. März

03:25 Gesetzesbegründung

04:04 Grundsatz : ohne Arbeit kein Lohn

04:16 Ausnahmen

05:13 Betriebsrisiko

07:31 Arbeitslosengeld bei unbezahlter Freistellung

10:55 Sonstige arbeitsrechtliche Konsequenzen

11:28 Kündigung „ultima ratio“

12:55 Abmahnung

14:00 Zusammenfassung

14:30 jetzt schon Meldepflicht, um Sperre zu vermeiden?

Rechtsstand : 18.12.2021

Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf.

Für eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung im Arbeitsrecht kontaktiert gerne unsere Kanzlei !

Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn

www.kanzlei-rohring.de

https://kanzlei-rohring.de/impressum/

Nachrichten AUF1 vom 17. Dezember 2021

Bischöfe für Impfpflicht: Katholische Kirche verrät ihre Gläubigen + Wien: Aufrechter Medizin-Professor fristlos entlassen + Und: Der Klima-Schwindel führt erstmals zu Reallohneinbussen

Impfpflicht: Versuchte Verwirklichung schwerer Straftatbestände und juristische Unhaltbarkeit (RA Schmitz)

Impfpflicht: Versuchte Verwirklichung schwerer Straftatbestände und juristische Unhaltbarkeit (RA Schmitz)

Warum aus jur. Gründen eine allgemeine/generelle „Impf“-Pflicht nicht möglich ist, vor allem dann, wenn diese „Impfung“ in Wahrheit eine Art „Gentherapie“ ist 

Eine solche „Impf“-Pflicht wäre evident verfassungswidrig und nichtig und somit für niemanden verpflichtend.

Die Durchsetzung solcher genetischen Eingriffe im Wege eines „Impfzwangs“ begründet den dringenden Tatverdacht der Verwirklichung gleich mehrerer Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB), insbesondere des Völkermordes.

Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung ist strafbar, ganz gleich, ob diese Nötigung durch Gesetz / Verordnung / Betriebsanweisung etc. erfolgt.

Beschäftigte der Gesundheits- und Pflegeberufe, für die eine Impfpflicht bereits beschlossen wurde, können die nachfolgenden Argumente und Quellen für ihre juristische Verteidigung verwenden, insbesondere um

sich vor Arbeitsgerichten gegen eine Kündigung zu wehren (die wegen Ablehnung einer solchen „Impfung“ ausgesprochen wurde),

sich vor Sozialgerichten wegen der Verhängung einer Sperrfrist zu wehren (die auf Grund einer Kündigung wegen Ablehnung dieser „Impfung“ verhängt wurde),

um damit ihre Verfassungsbeschwerde gegen den neuen § 20 a IfSG zur Wehr zu begründen (wissend, dass das BVerfG im Hinblick auf die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der gesamten sog. Anti-Corona-Politik als Kontrollinstanz komplett versagt hat !)

I.

Grundgesetzliche Grenzen:

Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG.

Gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sich die Rechtsprechung des BVerfGs offenbar nicht mehr an das GG und die Leitidee einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt.

Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs (als es sich noch an das GG gebunden fühlte) gerade davor, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (vgl. u.a. BVerfGE 88, 203, 251 f.).

Es würde einen Menschen aber zu einem solchen Objekt – hier unverantwortlichen – staatlichen Handelns zu machen, wenn ihm durch eine „Impfpflicht“ ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität aufgezwungen wird, und das besonders dann, wenn die hohen Risiken der neuartigen genetischen „Impf“-Stoffe, die in Wahrheit keine Impfstoffe sind (dazu nachfolgend mehr), von allem Anfang an, schon vor der (extrem verkürzten und ohne Langzeitstudien etc. erfolgten) Zulassung, bekannt sein mussten und auch bekannt waren und zudem seit der Zulassung durch zahlreiche Fälle schwerer und schwerster Nebenwirkungen bis hin zum Tod bestätigt worden sind.

Quellen hierzu u.a. (bewusst starke Einschränkung, da es hierzu dutzende gute Quellen gibt):

1.

Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.

In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.

Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1.223 Todesfälle zu verzeichnen waren.

2.

Zur Impftotenbilanz (Stand 17.7.2021):

www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz

Sehr erhellend sind hierzu auch Hochrechnungen unter Berücksichtigung des gemeinhin bekannten „Underreporting“, siehe hierzu u.a. Beate Bahner, wie vor, Seite 180 ff.

3.

Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:

https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/

4.

Zu den strafrechtlichen Aspekten dieser Covid-19-„Impf“-Kampagne siehe u.a.:

www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoert-staatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html

Sachbuch „Corona-Impfung“ der Rechtsanwältin Beate Bahner, siehe dort u.a. S. 370 ff.

Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen.

 Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.

 II.

 Europarechtliche Grenzen:

 Auch nach Art. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (2010/C 83/02) gilt (Zitat):

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“

Nach Art. 3 dieser Charta gilt zudem (Zitat):

„Recht auf Unversehrtheit

(1)  Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

(2)  Im Rahmen der  Medizin und der Biologie muss insbesondere Folgendes beachtet werden:

  1. a)  die freie Einwilligung des Betroffenen nach vorheriger Aufklärung entsprechend den gesetzlich festgelegten Einzelheiten,
  2. b)  das Verbot eugenischer Praktiken, insbesondere derjenigen, welche die Selektion von Menschen zum Ziel haben,
  3. c)  das Verbot, den menschlichen Körper und Teile davon als solche zur Erzielung von Gewinnen zu nutzen,
  4. d)  das Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen.“

Abs. 2 lit. a) ist selbsterklärend.

Vor Gericht könnten konkrete Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, dass diese Corona-Impfung in Wahrheit „eugenischen Praktiken“ dient, eben weil es konkrete Hinweise dafür gibt, dass Menschen nach diesen genetischen Eingriffen unfruchtbar bzw. zeugungsunfähig werden (siehe hierzu u.a. Beate Bahner, Corona-Impfung, Seite 143, 144, 175, 259 f. mit weiteren Nachweisen).

Die somit durch diese genetischen Eingriffe aufgenötigten Folgen sind mit dem Recht nach Art. 9 dieser Charta, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, evident nicht nur nicht vereinbar. Sie greifen dieses Recht systematisch an.

Und werden die Körper der Menschen durch solche „gentechnischen Experimente“ hier nicht auch i.S. von Abs. 2 lit. d) zur Erzielung von Gewinnen der Pharmaindustrie „verwendet“, auch wenn dies im Rahmen einer „genetischen Agenda“, die der Reduktion der Weltbevölkerung dienen mag, für die Vorteilnehmer ggf. nur eine nachrangige „Nebenfolge“ ist, eine geradezu teuflische Art von „Win-Win-Situation“ sozusagen?

In dem Antrag einiger Bundestagsabgeordneter vom 24.3.2021 – Drucksache 19/27851 – wird die Resolution 236 der Parlamentarischen Versammlung vom 27.1.2021 wie folgt zutreffend zusammengefasst:

„1.

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PVER) beschloss in ihrer hybriden Sitzung vom 27. Januar 2021, die Resolution 236 “Covid-19 vaccines: ethical, legal and practical considerations“. Der Europarat ist der Zusammenschluss von 48 europäischen Staaten. Die Versammlung hat zwar keine legislativen oder exekutiven Befugnisse, jedoch sind seit seiner Gründung die Entschließungen des Europarats eine Richtschnur demokratischen Handelns in den Mitgliedstaaten und Beginn von staatlichen Gesetzesinitiativen.

2.

Die Resolution beschreibt die ethischen, rechtlichen und praktischen Probleme der Turbo-Entwicklung eines COVID-19-Impfstoffes. So wird bereits unter Nummer 3 deutlich erklärt, dass: „[…] auch rasch eingesetzte, sichere und effektive Impfstoffe kein sofortiges Allheilmittel [sind].“ (Resolution 2361 (2021)).

3.

Auch die mögliche Diskriminierung von nichtgeimpften bzw. impfunwilligen Menschen wird thematisiert:

„7.3. im Hinblick auf die Gewährleistung einer hohen Akzeptanz der Impfstoffe

7.3.1. dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber aufgeklärt sind, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und niemand politisch, sozial oder an- derweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte;“ (ebd.)

„7.3.2. dafür zu sorgen, dass Personen, die nicht geimpft sind, weil dies aufgrund möglicher Gesundheitsrisiken nicht möglich ist oder die betreffende Person dies nicht möchte, nicht diskriminiert werden;“ (ebd.).“

Quelle:

https://dserver.bundestag.de/btd/19/278/1927851.pdf

Wer die Resolutionen des Europarats für unverbindliches Geschwätz hält, der nehme weiter zur Kenntnis:

III.

Völkerrechtliche Grenzen:

Art. 25 GG stellt klar: 

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.“ 

Hier ist der Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) besonders zu beachten, siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Pakt_%C3%BCber_b%C3%BCrgerliche_und_politische_Rechte !

Vollständiger Text des Paktes ist hier abrufbar:

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/ICCPR/ICCPR_Pakt.pdf

Für den Fall drohender bzw. realisierter Impfpflicht dürfte Art. 7 einschlägig
einschlägig sein:

„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.

Artikel 7 Satz 2 des IPbpR verbietet also, dass Irgendjemand, der seinen Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten innehat, ohne seine freiwillige Zustimmung einem medizinischen oder wissenschaftlichen Versuch unterworfen wird. Hierdurch wird eine Impfpflicht bereits im Ansatz untersagt.

IV.

Diese genetischen Impfungen sind keine „Impfung“, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz!

Siehe hierzu u.a.:

1.

https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie

2.

https://www.basel-express.ch/redaktion/gesellschaft/3083-das-ist-keine-impfung-sondern-eine-prophylaktische-gen-therapie

3.

Untersetzt wird der experimentelle Charakter der Gen-Injektionen durch die eigenen Angaben der Fa. BioNTech in ihrem englischsprachigen Geschäftsbericht vom September 2020:

Dort heißt es auf Seite 68 im zweiten Absatz:

„Es ist möglich, dass keiner unserer Produktkandidaten oder Produktkandidaten, die wir in Zukunft entwickeln möchten, jemals eine behördliche Genehmigung erhalten wird. Wir verfügen nur über begrenzte Erfahrung in der Einreichung und Unterstützung der Anträge, die zur Erlangung von Marktzulassungen erforderlich sind, und müssen uns möglicherweise auf Vertragsforschungsorganisationen von Drittanbietern oder CROs, Regulierungsberater oder Mitarbeiter verlassen, um uns bei diesem Prozess zu unterstützen. Nach unserem Kenntnisstand gibt es derzeit keinen Präzedenzfall für eine mRNA-basierte Immuntherapie wie den Typ, den wir entwickeln und der von der FDA, der Europäischen Kommission oder einer anderen Aufsichtsbehörde in anderen Teilen der Welt zum Verkauf zugelassen wird. Obwohl wir davon ausgehen, dass BLAs für unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten in den USA und in der Europäischen Union eingereicht werden, wurden mRNA-Therapien als gentherapeutische Arzneimittel eingestuft. In anderen Ländern werden unsere auf mRNA basierenden Produktkandidaten möglicherweise als neue Arzneimittel betrachtet, keine Biologika oder gentherapeutischen Arzneimittel und erfordern unterschiedliche Marketinganwendungen.“

Originaltext: „… it is possible that none of our product candidates, or any product candidates we may seek to develop in the future, will ever obtain regulatory approval. We have limited experience in filing and supporting the applications necessary to gain marketing approvals and may need to rely on third-party contract research organizations, or CROs, regulatory consultants or collaborators to assist us in this process. To our knowledge, there is no current precedent for an mRNA-based immunotherapy such as the type we are developing being approved for sale by the FDA, European Commission or any other regulatory agency elsewhere in the world. Although we expect to submit BLAs for our mRNA-based product candidates in the United States, and in the European Union, mRNA therapies have been classified as gene therapy medicinal products, other jurisdictions may consider our mRNA-based product candidates to be new drugs, not biologics or gene therapy medicinal products, and require different marketing applications. Securing regulatory approval requires the submission of extensive preclinical and clinical data and supporting information to the various regulatory authorities for each therapeutic indication to establish the product candidate’s safety and efficacy. Securing regulatory approval also requires the submission of information about the product manufacturing process to, and inspection of manufacturing facilities by, the relevant regulatory authority. Any product candidates we develop may not be effective, may be only moderately effective, or may prove to have undesirable or unintended side effects, toxicities or other characteristics that may preclude our obtaining marketing approval or prevent or limit commercial use.“

Weiter heißt es auf Seite 69, zweiter Absatz, des Berichtes:

„Es wurde keine mRNA-Immuntherapie zugelassen und wird möglicherweise auch nie zugelassen werden. Die Entwicklung von mRNA-Medikamenten birgt aufgrund des neuartigen und beispiellosen Charakters dieser neuen Kategorie von Therapeutika erhebliche klinische Entwicklungs- und regulatorische Risiken. Als potenzielle neue Kategorie von Therapeutika wurden unseres Wissens bisher keine mRNA-Immuntherapien von der FDA, EMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassen. Die erfolgreiche Entdeckung und Entwicklung mRNA-basierter (und anderer) Immuntherapien durch uns oder unsere Mitarbeiter ist höchst ungewiss und hängt von zahlreichen Faktoren ab, von denen viele außerhalb unserer oder ihrer Kontrolle liegen. Bis heute gab es noch nie ein kommerzialisiertes mRNA-basiertes Produkt. Unsere Produktkandidaten, die in den frühen Phasen der Entwicklung vielversprechend erscheinen, können aus vielen Gründen nicht vorankommen, Verzögerungen in der Klinik oder in der Klinik erfahren oder den Markt nicht erreichen: …“

Originaltext: „No mRNA immunotherapy has been approved, and none may ever be approved. mRNA drug development has substantial clinical development and regulatory risks due to the novel and unprecedented nature of this new category of therapeutics. As a potential new category of therapeutics, to our knowledge, no mRNA immunotherapies have been approved to date by the FDA, EMA or other regulatory agency. Successful discovery and development of mRNA-based (and other) immunotherapies by either us or our collaborators is highly uncertain and depends on numerous factors, many of which are beyond our or their control. To date, there has never been a commercialized mRNA-based product. Our product candidates that appear promising in the early phases of development may fail to advance, experience delays in the clinic or clinical holds, or fail to reach the market for many reasons, including: …“

Quelle:

https://investors.biontech.de/node/8746/html#N1_CORPORATE_INFORMATION

Soweit behauptet wird, diese „Impfung“ wäre kein gentechnischer Eingriff in den Körper, dann liest sich das hier aber anders.

Im Kontext der obigen Ausführungen von BioNTech im Geschäftsbericht unter Betrachtung von Art. 7 Abs. 2 IPbpR ist also eine Subsumtion dahingehend vorzunehmen, dass die Einwohner des Vertragsstaates Bundesrepublik Deutschland (gilt auch für Österreich und die Schweiz) in jedem Falle eine freiwillige Einwilligung zur Injektion von mRNA-Gentechnik geben müssen und im Umkehrschluss eine Impfpflicht – und in der möglichen Eskalation ein Impfzwang – gegen den IPbpR und damit gegen geltendes Völkerrecht verstoßen.

In der Systematik des  IPbpR sieht man in weiteren Artikeln, dass Ausnahmen von verbrieften Menschenrechten in bestimmten Fällen zulässig sind, z.B. in Art. 21 IPbPR.

Bei dem Verbot und Gebot in Art. 7 IPbPR gibt es aber keine derartigen Ausnahmetatbestände.

Diese Regelung kann daher nicht außer Kraft gesetzt werden.

4.

Fazit:

Eine Gentherapie ist gerade keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“.

Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen rumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.

Juristen werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie diese bewusste Irreführung der Menschen durch den Gesetzgeber selbst (völker-)strafrechtlich zu werten ist.

Es ist evident, dass diese als „Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie der Menschen gegen den Nürnberger Kodex verstößt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterschlagung der höchst besorgniserregenden Berichte aus aller Welt über die Folgen dieser Massen-„Impfungen“.

V.

Diese genetische „Therapie“ schützt bekanntlich nicht vor einer Infektion vor SARS-Cov-2 und schützt auch nicht davor, das Virus weitergeben zu können.

Diese Tatsache wird durch zahlreiche wissenschaftliche Quellen bestätigt. Das dürfte auch längst allgemein bekannt sein, jedenfalls denen, die noch nicht durch die Dauerpanikmache bei ARD und ZDF und anderen Altmedien total verblödet sind.

Vielmehr besteht Grund zu der Annahme, dass gerade die Geimpften eine Gefahr für die Gesundheit der Ungeimpften darstellen.

Siehe dazu u.a. Beate Bahner, wie vor, S. 230 ff. mit weiterführenden Quellen.

VI.

Diese „Impfstoffe“ sind zudem bekanntlich nur „bedingt“ zugelassen.

Dies wurde zuletzt u.a. in der 81. Sitzung des Corona-Ausschusses erörtert, die immer noch auf der Plattform Odysee abrufbar ist.

Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt.

Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig. Kein Jurist würde das ernsthaft bestreiten.

Dem Probanden bzw. „menschlichen Versuchstier“ steht es frei, an einer derart unverantwortlichen „Studie“ teilzunehmen. Er kann eine solche Studie auch jederzeit abzubrechen.

VII.

Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen, oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- u. Freiheitsrechte.

Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik.

Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.

Wer das anders sieht, der sollte sich einmal selbst fragen, wie er sich die Anmaßung erlauben kann, über das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmen zu können. Hält er sich etwa für Gott? Hat er Rechte am Leben und am Körper seiner Mitmenschen?

Wer jede Aufklärung und Information ablehnt und bereit ist, mit seinem Leben grundlos russisches Roulette zu spielen, weil er gar nicht mehr weiß, was ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Leben eigentlich ist, der mag dies tun. Aber er muss seine Mitmenschen in Ruhe lassen. Die müssen ihn schließlich auch behandeln und beerdigen, wenn er irgendwann in die Statistik der Impfopfer eingehen sollte.

VIII.

Es gibt in vielen Bereichen des Berufslebens auch noch spezifische Einwendungsmöglichkeiten, z.B. nach § 17 a des Soldatengesetzes:

  • 17a des Soldatengesetz (SG) schreibt den Soldaten die Pflicht zur Gesunderhaltung vor.

Dort heißt es u.a.:

(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

1.

der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder

2.

der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

(3) …

(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.

Ein Soldat würde m.E. also zumindest grob fahrlässig i.S. des § 17 a Abs. 1 SG handeln, wenn er seine Gesundheit und sogar sein Leben mit einer experimentellen Gentherapie gefährden würde, die ausweislich amtlicher Melderegister (wie z.B. der EMA) schon unzählige schwere Nebenwirkungen erfasst hat.

Zudem sind die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG nicht erfüllt, da diese Gentherapie nachweislich gerade nicht (!) geeignet ist, „zur Verhütung oder Bekämpfung“ übertragbarer Krankheiten beizutragen.

Aus den o.g. Gründen ist eine solche „ärztliche Maßnahme“ in Gestalt einer Gentherapie zudem auch eindeutig „unzumutbar“, i.S. des § 17 a Abs. 4 SG, da sie mit erheblichen Gefahren für Leben und (!) Gesundheit verbunden ist.

IX.

Ohne angemessene Aufklärung muss sich ohnehin kein Mensch „impfen“ bzw. gentechnisch „modifizieren“ lassen, das ergibt sich nicht nur aus dem Nürnberger Kodex, sondern auch aus dem nationalen Recht (vgl. u.a. § 630 e BGB, siehe hierzu auch Beate Bahner, ebenda, S. 36 ff., u.a. mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH).

Eine „Impfpflicht“ ist somit selbst dann irrelevant, wenn der Gesetzgeber sich erdreisten würde, eine derart unverantwortliche Gentherapie so anzuordnen.

Eine solche Anmaßung könnte er sich nur solange erlauben, wie er die Menschen über die wahre Natur dieser „Impfungen“ und über ihre – längst feststehenden – extrem hohen Risiken im Unklaren lassen würde.

Aber keine Lüge kann auf Dauer bestehen. Und wehe denen, wenn der Tag kommt, dass die Mehrheit der Menschen aus ihrem massenmedial inszenierten Dauerschock-Dauergehirnwäsche-Tiefschlaf-Zustand erwacht.

Soweit in aller Kürze und Eile einige wesentliche Argumente zusammengefasst, da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte.

 

X.

Um es ganz deutlich zu sagen:

 Wer trotz Kenntnis dieser Daten und Fakten

 eine Zulassung eines solchen „Impfstoffs“ beantragt oder gewährt hat oder

 sogar eine „Impfpflicht“ mit diesen genetischen Impfstoffen (durch Gesetz oder anderweitig) angeordnet hat

 oder sich an der Durchsetzung dieser „Impfpflicht“ in irgendeiner Form beteiligt hat,

 oder eine solche Impfpflicht für „verfassungsgemäß“ deklariert hat,

 hat m.E. gleich – sei es nun, je nach Tatbeitrag – als Anstifter, Mittäter oder Gehilfe – mehrere Tatbestände des Völkerstrafrechts verwirklicht.

 Es besteht insbesondere der dringende Tatverdacht des Völkermordes i.S. des § 6 VStGB:

 Meines Erachtens dürften die Tatbestände nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 – 4 VStGB eindeutig erfüllt sein.

 Und es besteht m.E. weiter der dringende Tatverdacht des Verbrechens gegen die Menschlichkeit:

 Die Tatbestände nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Nr. 6 Var. 4 („der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt“), Nr. 8, 9 und 10 VStGB dürften ebenfalls eindeutig verwirklicht sein.

An die „Verletzung der Aufsichtspflicht“ nach § 14 VStGB und das „Unterlassen der Meldung einer Straftat“ wird ebenfalls ausdrücklich erinnert.

Staatsanwälte und Richter, die trotz konkreter, belastbarer Anhaltspunkte jetzt immer noch die Aufnahme der Ermittlungen oder die Vornahme von Ermittlungsmaßnahmen, die unter Richtervorbehalt stehen, verweigern, machen sich m.E. nicht nur wegen Strafvereitelung im Amt und Rechtsbeugung schuldig, sondern begründen m.E. den Tatverdacht Mittäter und Gehilfen eines Völkermordes zu sein. Denn offenbar bleiben sie untätig, um der Durchsetzung dieser teuflischen Agenda bloß nicht im Weg zu stehen.

 

13.12.2021

Wilfried Schmitz,
Rechtsanwalt

Unabhängiges Organ der Rechtspflege,
Als Mensch und Anwalt der Würde des Menschen, der Wahrheit, der freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem Schutz des Lebens verpflichtet.

Foto: Justitia/Pixabay/CC0

Herdenimmunität gegen das Denken

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[Unveröffentlichte Verse von Markus Mynarek, mit freundlicher Genehmigung des Autors]

Herdenimmunität gegen das Denken

Bezeichnend ist der Ausdruck Herde,
den fast jeder Mund jetzt spricht,
denn die Herrschenden der Erde
lieben meist das Denken nicht.

Denn immun gegen das Denken
soll jetzt jeder möglichst sein,
denn die Herde soll man lenken,
sie von Denken zu befrei’n.

Drum spricht man ja von Früh bis Spät,
die Denkenden zu hassen,
ganz sinnlos von Herdenimmunität,
denn man wünscht sich nur hirnlose Massen.

So kann sich die heilige Demokratie
die furchtbarsten Fehler erlauben
und muss sich hinterfragen nie.
Man hat ja an den Staat zu glauben.

***

Die lächerliche Impfkampagne

Wir stell’n die blödsten Regeln auf,
die Menschen je erdachten
und nehmen dabei gern in Kauf,
dass uns die Denkenden verachten.

Die Meute soll uns folgen immer
und soll Respekt uns zollen
und soll beklagen mit Gewimmer,
dass Manche uns nicht folgen wollen.

Es ist nicht leicht zu überseh’n,
dass schlecht unsre Impfstoffe sind,
doch soll man lieber dran zugrundegeh’n,
als dass an Freiheit man hinzugewinnt.

Um Gesundheitsschutz kann es nicht geh’n,
wie Astrazeneca bewiesen.
Man muss für’s System nur zu lügen versteh’n.
Schon werden sogar Gifte angepriesen.

***

Die prostituierte Presse

Einst sollte die Presse kontrollieren die Macht
und der Staatsmänner mächtige Hand.
Nun ist sie hysterisch zu hetzen bedacht
gegen die Machtlosen im eigenen Land.

 


Zu dieser Kolumne:
(edit: pw)

Wer nicht genügend Galgenhumor besitzt, der könnte sich ja in der Tat die Haare raufen über die Produkte derjenigen deutschen Presse, die laut Friedensnobelpreisträger Michail Gorbatschow „die bösartigste überhaupt“ ist (Quelle: DiePresse). Auch nach Einschätzung von Peter Sloterdijk ist heute „der Lügenäther so dicht wie seit den Tagen des Kalten Kriegs nicht mehr“, dem Journalismus attestiert er „Verwahrlosung“ und „zügellose Parteinahme“. Sloterdijk: „Die angestellten Meinungsäußerer werden für Sich-Gehen-Lassen bezahlt, und sie nehmen den Job an.“

Einer, der sich mit der Verwahrlosung derjenigen Zunft, die man noch vor wenigen Jahrzehnten als „Vierte Macht im Staate“ bezeichnet hat, nicht widerspruchslos abfinden möchte, ist der Philosoph und Literaturwissenschaftler Markus Mynarek. In seinen Büchern und Gedichten nimmt er den poetischen Kampf mit manch widerspenstigem Sofamonster und Schreibtischtäter auf. Mit besonderer Vorliebe blickt der Autor dabei in den Relotius-Narrenspiegel als repräsentatives Beispiel dafür, wohin es der deutsche Qualitätsjournalismus heute gebracht hat. Aus diesem Köcher werden wir mit freundlicher Genehmigung des Autors in loser Folge einige Streiflichter veröffentlichen bzw. einige Pfeile in Sloterdijks „Lügenäther“ hinausschießen.

Über kollektive Umerziehung, Denkverbote und Heuchelei bzw. den realen Zustand des „besten Deutschland, das wir jemals hatten“ (Frank-Walter Steinmeier) siehe auch Markus Mynareks Buch „Die versklavte Nation“.

Foto: Pixabay/CC0

Warum eine Impfpflicht nichtig und somit für niemanden verpflichtend wäre (RA Schmitz)

Warum eine Impfpflicht nichtig und somit für niemanden verpflichtend wäre (RA Schmitz)

Warum aus jur. Gründen eine allgemeine/generelle „Impf“-Pflicht nicht möglich ist, vor allem dann, wenn diese „Impfung“ in Wahrheit eine Art „Gentherapie“ ist.

Eine solche „Impf“-Pflicht wäre evident verfassungswidrig und nichtig und somit für niemanden verpflichtend.

Jede Form der (versuchten) Nötigung zu einer solchen Impfung wäre strafbar !

 

I.

Jedwede Form von Impfpflicht verletzt insbesondere die Würde eines Menschen gem. Art. 1 Abs. 1 GG und das Grundrecht auf körperliche Unversehrheit gem. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG.

Gem. Art. 1 Abs. 3 GG und Art. 20 Abs. 3 GG ist alle staatliche Gewalt an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden, auch wenn sich die Rechtsprechung des BVerfGs offenbar nicht mehr an das GG und die Leitidee einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gebunden fühlt.

Die Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 GG schützt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs (als es sich noch an das GG gebunden fühlte) gerade davor, dass der Mensch zum Objekt staatlichen Handelns gemacht wird (vgl. u.a. BVerfGE 88, 203, 251 f.).

Es würde einen Menschen aber zu einem solchen Objekt – hier unverantwortlichen – staatlichen Handelns zu machen, wenn ihm durch eine „Impfpflicht“ ein solcher Eingriff in die körperliche Integrität aufgezwungen wird, und das besonders dann, wenn die hohen Risiken der neuartigen genetischen „Impf“-Stoffe, die in Wahrheit keine Impfstoffe sind (dazu nachfolgend mehr), von allem Anfang an, schon vor der (extrem verkürzten und ohne Langzeitstudien etc. erfolgten) Zulassung, bekannt sein mussten und auch bekannt waren und zudem seit der Zulassung durch zahlreiche Fälle schwerer und schwerster Nebenwirkungen bis hin zum Tod bestätigt worden sind.

Quellen hierzu u.a. (bewusst starke Einschränkung, da es hierzu dutzende gute Quellen gibt):

1.

Ein offizielles Dokument von Pfizer mit dem Titel „Cumulative Analysis of Post-Authorization Adverse Event Records Reports“ enthält Daten über unerwünschte Wirkungen des Impfstoffs. Dem Dokument zufolge wurden über einen Zeitraum von 90 Tagen, vom 1. Dezember 2020 bis zum 28. Februar 2021, Zehntausende von unerwünschten Wirkungen des Impfstoffs registriert. 2020 – 28. Februar 2021.

In diesem Zeitraum gab es 1.403 Fälle von kardiovaskulären Problemen, was 3,3 % des Datensatzes entspricht.

Noch beunruhigender ist, dass in dem 90-Tage-Zeitraum auch 1 223 Todesfälle zu verzeichnen waren.

Um es ganz deutlich zu sagen: Wer trotz Kenntnis dieser Daten eine Zulassung eines solchen „Impfstoffs“ beantragt oder gewährt hat, hat gleich mehrere Tatbestände des Völkerstrafrechts verwirklicht.

2.

Zur Impftotenbilanz (Stand 17.7.2021):

www.rubikon.news/artikel/die-impftoten-bilanz

Sehr erhellend sind hierzu auch Hochrechnungen unter Berücksichtigung des gemeinhin bekannten „Underreporting“, siehe hierzu u.a. Beate Bahner, wie vor, Seite 180 ff.

3.

Ständig aktualisierte Medienberichte über Todesfälle und Ausbrüche von Corona im Zusammenhang mit der Covid-Impfung in Deutschland unter:

https://corona-blog.net/tote-im-zusammenhang-mit-der-covid-impfung/

4.

Zu den strafrechtlichen Aspekten dieser Covid-19-„Impf“-Kampagne siehe u.a.:

www.epochtimes.de/politik/deutschland/vertreter-der-impfgeschaedigten-ist-empoert-staatsanwalt-weist-53-seitige-strafanzeige-zurueck-a3472049.html

Sachbuch „Corona-Impfung“ der Rechtsanwältin Beate Bahner, siehe dort u.a. S. 370 ff.

 Eine Verletzung der Menschenwürde ist nie zu rechtfertigen.

 Jedweder Eingriff in die Würde eines Menschen ist von vornherein verfassungswidrig und illegal.

 

II.

Diese genetischen Impfungen sind keine „Impfung“, sondern die Verabreichung einer genbasierten, experimentellen Substanz!

Siehe hierzu u.a.:

1.

https://multipolar-magazin.de/artikel/faktencheck-impfungen-oder-gentherapie

2.

https://www.basel-express.ch/redaktion/gesellschaft/3083-das-ist-keine-impfung-sondern-eine-prophylaktische-gen-therapie

 

Fazit:

Eine Gentherapie ist gerade keine Impfung im klassischen Sinn, sondern ist und bleibt eine Art „Gentherapie“.

Und eine Gentherapie kann dann nicht verpflichtend angeordnet, wenn der Gesetzgeber sinnverfälschend – und zudem von der Öffentlichkeit lange unbemerkt – schon vor vielen Jahren mit den Begriffen rumgespielt und irreführend eine Gentherapie als „Impfung“ bezeichnet bzw. qualifiziert hat.

Juristen werden sich darüber Gedanken machen müssen, wie diese bewusste Irreführung der Menschen durch den Gesetzgeber selbst (völker-)strafrechtlich zu werten ist.

Es ist evident, dass diese als „Impfkampagne“ verschleierte Gentherapie der Menschen gegen den Nürnberger Kodex verstößt, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Unterschlagung der höchst besorgniserregenden Berichte aus aller Welt über die Folgen dieser Massen-„Impfungen“.

III.

Diese genetische „Therapie“ schützt bekanntlich nicht vor einer Infektion vor SARS-Cov-2 und schützt auch nicht davor, das Virus weitergeben zu können.

Diese Tatsache wird durch zahlreiche wissenschaftliche Quellen bestätigt. Das dürfte auch längst allgemein bekannt sein, jedenfalls denen, die noch nicht durch die Dauerpanikmache bei ARD und ZDF und anderen Altmedien total verblödet sind.

Vielmehr besteht Grund zu der Annahme, dass gerade die Geimpften eine Gefahr für die Gesundheit der Ungeimpften darstellen.

Siehe dazu u.a. Beate Bahner, wie vor, S. 230 ff. mit weiterführenden Quellen.

IV.

Diese „Impfstoffe“ sind zudem bekanntlich nur „bedingt“ zugelassen.

Dies wurde zuletzt u.a. in der 81. Sitzung des Corona-Ausschusses erörtert, die immer noch auf der Plattform Odysee abrufbar ist.

Wenn diese Zulassung nur bedingt ist, kann niemand dazu verpflichtet werden, dass er daran teilnimmt.

Die Teilnahme an einer klinischen Studie ist immer freiwillig. Kein Jurist würde das ernsthaft bestreiten.

Dem Probanden bzw. „menschlichen Versuchstier“ steht es frei, an einer derart unverantwortlichen „Studie“ teilzunehmen. Er kann eine solche Studie auch jederzeit abzubrechen.

V.

Jeder Zwang – sei es im Gesundheitswesen, oder sonst in einer Berufsgruppe – ist rechtswidrig und verstößt gegen unsere Grund- u. Freiheitsrechte.

Kein Beamter / Soldat / Richter / Arbeitnehmern verletzt seine Pflichten, wenn er solche „Gentherapien“ ablehnt, insbesondere vor dem Hintergrund der Impftotenstatistik.

Noch deutlicher formuliert: Niemand ist verpflichtet, mit seinem Leben und seiner Gesundheit russisches Roulette zu spielen.

Wer das anders sieht, der sollte sich einmal selbst fragen, wie er sich die Anmaßung erlauben kann, über das Leben und die Gesundheit seiner Mitmenschen bestimmen zu können. Hält er sich etwa für Gott? Hat er Rechte am Leben und am Körper seiner Mitmenschen?

Wer jede Aufklärung und Information ablehnt und bereit ist, mit seinem Leben grundlos russisches Roulette zu spielen, weil er gar nicht mehr weiß, was ein menschenwürdiges, selbst bestimmtes Leben eigentlich ist, der mag dies tun. Aber er muss seine Mitmenschen in Ruhe lassen. Die müssen ihn schließlich auch behandeln und beerdigen, wenn er irgendwann in die Statistik der Impfopfer eingehen sollte.

VI.

Es gibt in vielen Bereichen des Berufslebens auch noch spezifische Einwendungsmöglichkeiten, z.B. nach § 17 a des Soldatengesetzes:

  • 17a des Soldatengesetz (SG) schreibt den Soldaten die Pflicht zur Gesunderhaltung vor.

Dort heißt es u.a.:

(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.

(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie

1.

der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen oder

2.

der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.

(3) …

(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.

Ein Soldat würde m.E. also zumindest grob fahrlässig i.S. des § 17 a Abs. 1 SG handeln, wenn er seine Gesundheit und sogar sein Leben mit einer experimentellen Gentherapie gefährden würde, die ausweislich amtlicher Melderegister (wie z.B. der EMA) schon unzählige schwere Nebenwirkungen erfasst hat.

Zudem sind die Voraussetzungen des § 17 a Abs. 2 Nr. 1 SG nicht erfüllt, da diese Gentherapie nachweislich gerade nicht (!) geeignet ist, „zur Verhütung oder Bekämpfung“ übertragbarer Krankheiten beizutragen.

Aus den o.g. Gründen ist eine solche „ärztliche Maßnahme“ in Gestalt einer Gentherapie zudem auch eindeutig „unzumutbar“, i.S. des § 17 a Abs. 4 SG, da sie mit erheblichen Gefahren für Leben und (!) Gesundheit verbunden ist.

VII.

Ohne angemessene Aufklärung muss sich ohnehin kein Mensch „impfen“ bzw. gentechnisch „modifizieren“ lassen, das ergibt sich nicht nur aus dem Nürnberger Kodex, sondern auch aus dem nationalen Recht (vgl. u.a. § 630 e BGB, siehe hierzu auch Beate Bahner, ebenda, S. 36 ff., u.a. mit Verweis auf Rechtsprechung des BGH).

Eine „Impfpflicht“ ist somit selbst dann irrelevant, wenn der Gesetzgeber sich erdreisten würde, eine derart unverantwortliche Gentherapie so anzuordnen.

Eine solche Anmaßung könnte er sich nur solange erlauben, wie er die Menschen über die wahre Natur dieser „Impfungen“ und über ihre – längst feststehenden – extrem hohen Risiken im Unklaren lassen würde.

Aber keine Lüge kann auf Dauer bestehen.

Und wehe denen, wenn der Tag kommt, dass die Mehrheit der Menschen aus ihrem massenmedial inszenierten Dauerschock-Dauergehirnwäsche-Tiefschlaf-Zustand erwacht.

Soweit in aller Kürze und Eile einige wesentliche Argumente zusammengefasst, da so viele Menschen mittlerweile in Sorge sind, dass eine allgemeine Impfpflicht kommen und ihr Leben zerstören könnte.

 

7.12.2021

Wilfried Schmitz,
Rechtsanwalt

Unabhängiges Organ der Rechtspflege,
Als Mensch und Anwalt der Würde des Menschen, der Wahrheit, der freiheitlich-demokratischen Ordnung und dem Schutz des Lebens verpflichtet.

Foto: Justitia/Pixabay/CC0

Dr. Josef Thoma – Aufruf an das Pflegepersonal

In den Krankenhäusern rumort es. Ärzte und Schwestern machen mobil gegen die Impfpflicht

Der Impfwahn der Kapitalelite: das Ende des Grundgesetzes im Namen der Rendite

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Montag, 6.12.2021. Eifel. Das man sowas noch erleben darf: die Rückkehr des Faschismus in Deutschland im Jahre 2021. Offenbar hatten doch jene Recht, die eine völlige Zerschlagung dieses Landes nach dem zweiten Weltkrieg forderten, weil „der Schoß noch fruchtbar ist, aus dem das kroch“ (B.Brecht). Diesmal sind es nicht die üblichen Verdächtigen (obwohl die sich auch immer mehr Mühe geben), diesmal kommt er ganz harmlos daher, als „Comedy“, vorgetragen von reizenden jungen Damen, die von den GEZ-Gebühren ganz angenehm leben können. So schrieb Sarah Bosetti so wunderschön auf Twitter (siehe Reitschuster):

Wäre die Spaltung der Gesellschaft wirklich etwas so Schlimmes? Sie würde ja nicht in der Mitte auseinanderbrechen, sondern ziemlich weit rechts unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes.“ Ja – die Geschichte mit dem Blinddarm kennen wir schon.

Der SS-Arzt Fritz Klein hatte den schon mal gebracht (siehe RT):

„Aus Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben würde ich einen eiternden Blinddarm aus einem kranken Körper entfernen. Der Jude ist der eiternde Blinddarm im Körper der Menschheit.“

Gruselig, oder? Da ist die Stimme des SS-Arztes (1945 hingerichtet) wieder im Land aktiv, diesmal sind es vom Grundgesetz garantierte Entscheidungen, die Einzelne treffen und treffen dürfen, um die Unverletztlichkeit ihres Körpers einzufordern, die zur Aussonderung aus dem „Gesamtkomplex“ führen, weil sie ja „nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes sind“. Damit ist Frau Bosetti weiter rechts unten gelandet als die von ihr Selektierten – aber das nimmt unsere Presse erstaunlich gelassen hin. Da regt sich die Gedenkstätte Buchenwald über „unerträgliche Relativierung der NS-Verbrechen“ auf, weil einige Vergleiche zur Ausgrenzung der Ungeimpften von der Gedenkstätte mit der Ausgrenzung jüdischer Mitbürger ziehen – aber wenn Menschen wieder zur Selektion anstehen, als überflüssiger Blinddarm bezeichnet werden, dann regt sich niemand von den ach so Guten. Dem Professor, der sich da so künstlich aufregt, sollte man ruhig mal zu denken geben, dass Auschwitz nicht am Anfang der Entwicklung stand, sondern am Ende – und das nicht nur Juden vernichtet wurden, sondern alles, was nicht genug gehorsam zeigte. „Befehl und Gehorsam sind wieder da“ – schreiben die Schweizer über Deutschland (siehe NZZ) – und niemand interessierts?

„Lustige“ Bildchen zur Spaltung in Deutschland zeigen kleine Gruppen von drei Impfskeptikern, die sich über die Spaltung beschweren und einer homogenen Masse von Menschen in Schutzanzügen gegenüberstehen: das ist das Bild des neuen Deutschland – eine homogene Masse von Gehorsamen, die sich über Minderheiten gerne lustig macht. Wer kommt als nächstes dran? Die Dicken? Die Raucher? Die Dieselfahrer? Homosexuelle? Oder wieder Juden und Ausländer? Ja – die Judenfeindlichkeit in Deutschland nimmt wieder zu (siehe mdr), wenn der Zug so weiterrollt, ist auch das wieder denkbar, was bislang unvorstellbar und als unwiederholbar galt.

Wer nun meint, das ist übertrieben – nun ja, dem kann man Recht geben. Auch ich würde die Situation in Deutschland noch nicht mit dem Jahr 1942 vergleichen, als die Vernichtungslager überall ihre grauenhafte Arbeit taten – nur: diese Lager waren das Ergebnis einer politischen Entwicklung, die lange vor 1933 angefangen hatte: auch das dürfen die Leute aus Buchenwald mal gerne wahrnehmen. Die Selektion, der Hass auf Andersdenkende, die schleichende Absonderung ungehorsamer Elemente aus der Gesellschaft begann viel früher. Das alles kann sich nicht wiederholen? Nun – der neue Führer wird nicht mehr Hitler heißen, auch nicht Goebbels, Himmler oder Göring, die neue Einheitspartei wird nicht mehr die NSDAP sein, auch das Hakenkreuz wird verboten bleiben – aber abgesehen von diesen Nebensächlichkeiten: was heißt das schon?

Hören wir dazu mal Herbert Prantl zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich der Coronamaßnahmen (siehe BZ): er – ein glühender Verfechter des Grundgesetzes – sieht durch das Urteil das Grundgesetz „unter Pandemievorbehalt“ gestellt, zitiert wird auch ein gewisser Olaf Scholz, der der Meinung ist, dass es für die „Regierung nun keine roten Linien mehr gibt“. Eine Regierung muss nun nur noch laut „Pandemie“ rufen – schon ist das Grundgesetz Geschichte. Und welche Phantasien da gerade den Scholz umtreiben, will ich gar nicht wissen.

Und da darf man nicht fragen, wo das enden soll? Und wie wir sicher sein können, dass es nicht wieder so endet wie schon einmal? Darf man nicht beunruhigt sein, dass mitten in Europa auf einmal immer mehr Militärs die Corona-Krisenstäbe leiten (siehe Wiwo), so als wären privatwirtschaftlich erfahrende Manager nicht zu Problemlösungen jeder Art fähig, die nicht das Erschießen des Gegners als Mittel der Wahl beinhalten? Wo ist der Aufschrei der Linken über die Militarisierung der Gesellschaft? Sind Generäle die richtigen Exekutivpersonen in einer friedlichen Zivilgesellschaft, die gerade durch die Androhung einer Impfpflicht vor der Aberkennung weiterer Grundrechte steht?

Aber worum geht es eigentlich wirklich? Um die Bekämpfung einer tödlichen Pandemie? 6 Millionen Infizierte registrieren die Behörden seit Beginn der Pandemie, davon sind 100 000 gestorben, nach einer Erstauswertung des statistischen Bundesamtes allerdings nur 83 Prozent wirklich an Corona (siehe destasis): also 83000 Tote in zwei Jahren. Nach einer großen Impfkampagne stehen wir im Herbst 2021 vor Infektionszahlen, die ein Vielfaches von dem ausmachen, was in der ungeimpften Bevölkerung zu beobachten war (siehe statista): da wird man sich doch mal Gedanken über die Wirksamkeit der Impfung machen dürfen? Dabei ist eine Wirkung der Impfung offensichtlich: sie macht viele Menschen sehr sehr reich. Sehr viele Menschen. Zumindest alle jene, die zum Beispiel vor einem Jahr Biontech-Aktien gekauft haben: wer da einhundert Euro investiert hatte, kann heute zweihundertfünfundneunzig Euro und sechzig Cent kassieren und somit seine Investition fast verdreifachen. So wird klar, warum wir einen Chor von Menschen haben, die „impfen, impfen, impfen“ propagieren, Wirkungen hochjubeln und Nebenwirkungen – die für den Aktienkurs enorm gefährlich wären – winzig klein reden.

So erklären sich auch solche besonderen Aktionen wie die der Tagesschau, die jegliches Risiko kleinreden:

„Stephan Baldus, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie und Direktor des Herzzentrums der Universitätsklinik Köln, zweifelt dies an: „Überzeugende Daten, die einen Zusammenhang zwischen mRNA-Impfung und vaskulärer Inflammation oder Thrombogenität [Entzündungen und Verstopfungen der Blutgefäße, die Redaktion] mit entsprechender klinischer Konsequenz zeigen, gibt es meines Wissens und nach erneuter Recherche in der Literatur nicht“, erklärt er gegenüber dem ARD-faktenfinder.“

Vielleicht sollte man dem Herrn Baldus mal einen der Roten-Hand-Briefe der betreffenden Unternehmen schicken – die wissen schon was von der Verstopfung der Blutgefäße (siehe PEI) und seine Kollegen vom Deutschen Herzzentrum in Berlin wissen auch was von Entzündungen (siehe dhzb):

„Es ist bekannt, dass im Zusammenhang mit der Anwendung der mRNA-Impfstoffe Myokarditiden (Herzmuskelentzündungen) auftreten können. Die STIKO hat in ihren Empfehlungen zur Impfung gegen COVID-19 von Kindern und Jugendlichen deshalb auf diese Risiken hingewiesen und diese unerwünschten Ereignisse in ihrer Nutzen-Risiko-Abwägung berücksichtigt.“

Aber das war ja auch nicht anders zu erwarten. Mit den Geldmitteln, die den Konzernen jetzt – und beim Impfabo in aller Zukunft – zur Verfügung stehen, können die jeden Arzt kaufen, jede Studie finanzieren, jede Legende in Umlauf bringen und finden dabei Zuspruch bei allen Aktionären. Natürlich ist da auch der Spiegel mit dabei, der sich zu der irren Aussagen verleiten läßt, dass die Impfstoffe besonders sicher sind, gerade weil sie so superschnell entwickelt worden sind: vielleicht sollten wir in Zukunft auf jede Kontrolle vollkommen verzichten und einfach alles schlucken, was produziert wird?

Doch wie sieht es wirklich aus mit der Sicherheit und Wirksamkeit? Die WHO hatte kürzlich was dazu gesagt (siehe Faktastisch)

„Die Datenlage deutet darauf hin, dass die Übertragung vor dem Auftreten der Delta-Variante durch die Impfstoffe um etwa 60 Prozent reduziert wurde. Mit Delta ist dieser Wert auf etwa 40 Prozent gesunken“

Das unterscheidet sich schon ein wenig von den Jubelmeldungen der Konzerne über 95 Prozent. Wir kommen da sogar in die Sphären von Plazebowirkungen – aber so fies wollen wir jetzt mal nicht sein. Es reicht ja wahrzunehmen, dass geimpfte Menschen bei der Deltavariante eine 251-fache Viruslast mit sich herumtragen und deutlich länger infektiös sind (siehe Lancet) – gegen solche Superspreader helfen auch normal Schutzvorkehrungen wie Masken und Lüften nicht mehr (siehe FAZ).

Auch das Boostern – der letzte Schrei im Impfwahn, ganz nach dem Motto: wenn zwei nicht helfen, dann vielleicht drei – bringt nicht nur so super zufriedenstellende Ergebnisse (außer für die Aktionäre), dafür aber klare Zahlen zu den ernsthaften Nebenwirkungen, die es ja eigentlich fast gar nicht geben sollte (siehe Ärzteblatt):

„Bei 912 Teilnehmer traten insgesamt 1.036 unerwünschte Ereignisse auf, von denen nur 24 als schwer­wiegend eingestuft wurden.“ Insgesamt hatten 2878 Erwachsene an der Studie teilgenommen, womit die Zahl der Nebenwirkungen bei über 30 Prozent liegt, die der ernsthaften Nebenwirkungen bei fast einem Prozent. Impft man 80 Millionen Bürger, kann man also mit 800 000 schweren Nebenwirkungen rechnen – viele davon potentiell tödlich … nur mal so nebenbei erwähnt. Hört sich für mich schon schlimm an.

Womit wir zu einem besonders heiklen Thema kommen: die rätselhafte Übersterblichkeit im Herbst 2021 – eine Übersterblichkeit, die laut Statistischem Bundesamt nicht durch Corona allein zu erklären ist (siehe destasis):

„Im Juli lagen die Sterbefallzahlen noch etwas über dem mittleren Wert der Vorjahre (+2 %), im August lagen sie in dessen Bereich. Im September und Oktober lagen die Sterbefallzahlen mit +10 % wieder deutlich über dem mittleren Wert der Vorjahre. Die gemeldeten COVID-19-Todesfall­zahlen erklären diese Entwicklung nur zum Teil. Die bis jetzt für November verfügbaren Sterbe­fallzahlen übertreffen nochmals stärker den Vergleichswert: In den ersten beiden November­wochen (1. bis 7. und 8. bis 14. November) lagen die Sterbefallzahlen 16 %, in der dritten Novemberwoche (15. bis 21. November) 21 % darüber.“

Einen Kommentar zu den Zahlen lieferte Ulrich Engelke für die Linke in Helmstedt ab (siehe li-he), dort finden interessierte Kardiologen und Leute, die an den Impfungen nichts verdienen auch die Hinweise auf die Gewebeschäden durch das Spikeprotein, das bei allen Impfungen eine Rolle spielt – und zwar nicht von üblichen Querdenkerverdächtigen, sondern vom Paul-Ehrlich-Institut.

Studien, die einen Zusammenhang zwischen Übersterblichkeit und Impfquote herstellen, gibt es ja schon (siehe Rundschau), allerdings auch berechtigte Kritik an der Studie (siehe Tagesschau), die jedoch das zentrale Anliegen übersieht: weitere Untersuchungen anzuregen. Immerhin wird zugegeben: 48 offizielle Impftote haben wir schon – und womöglich noch viel viel mehr, wenn nur genügend gründlich untersucht werden würde. Aber wer will das schon bei einer Rendite von 300 Prozent? Dann doch besser „impfen impfen impfen“ skandieren und notfalls auch mal als Ministerpräsident nicht ganz so korrekte Fakten herbeiphantasieren (siehe Markus Söder, Merkur).

Mal Daten aus der Wissenschaft zur Wirksamkeit der Impfungen? Gerne (siehe Lancet):

„In Germany, the rate of symptomatic COVID-19 cases among the fully vaccinated (“breakthrough infections”) is reported weekly since 21. July 2021 and was 16.9% at that time among patients of 60 years and older This proportion is increasing week by week and was 58.9% on 27. October 2021“

Auf Deutsch: bei über 60-jährigen Patienten steigt das Impfversagen über 58,9 Prozent an – da wäre Plazebo angesagter. Nun – sogar ein Herr Drosten distanziert sich von dem politschen Schlagwort der „Pandemie der Ungeimpften“ (siehe Berliner Zeitung), was aber die Anleger aus Politik und Gesellschaft nicht davon abhält, sie weiter massiv zu propagieren – inklusive einer zunehmenden verbalen Entmenschlichung jener, die die Impfung aus gutem Grund lieber erstmal nicht wollen.

Man darf Verständnis haben für die Menschen, die Angst vor Corona haben und die Impfung als ihre letzte Chance ansehen. Das ist erlaubt. Jeder darf mit seinem Körper machen, was er will – oder eben nicht will. Das in diesem Land im wilden Impfwahn der „Wesentsgehalt des Grundgesetzes“ (siehe Cicero) angegriffen wird, darf aber gleichzeit auch gesehen werde. Man darf auch wahrnehmen, dass die Impfungen ein 54-fach höheres Todesrisiko als alle anderen Impfungen zusammen haben (siehe multipolar). Denkt man in solchen Zusammenhängen an die bevorstehende Impfpflicht, wird klar, was auf uns zukommt: der Staat bringt wieder seine Bürger um. Auch die Kinder. Aber die sind ja für das „Überleben des Gesamtkomplexes“ nicht von Bedeutung. Eigentlich ist kaum jemand für das Überleben des Gesamtkomplexes von Bedeutung – aber wer denkt schon gerne soweit. Ich habe auf jeden Fall Verständnis dafür, dass der Stiko-Chef seine eigenen Kinder nicht impfen lassen würde, auch wenn die Anlegerjournaille ihm dafür öffentlich droht (siehe Handelsblatt).

Verständnis für Frau Bosetti habe ich jedoch nicht. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist halt nicht lustig. Nirgends. Aber nirgends zeigt sich auch die unglaubliche Verrohung der Bürger so deutlich als am Beispiel von Frau Bosetti.

 

 

 

 

 

Der Wahnsinn in Tüten! | #113 Moment Mal! (MMM)

+++ – Markus – Moment Mal! Folge 113 – +++

Der Wahnsinn in Tüten! | #113 Moment Mal! (MMM)

Postfaktisches aus Politik und Gesellschaft mit Markus.
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Niemand hat vor eine Impfpflicht einzuführen! Absolut Niemand! Ja, wer hätte das nur gedacht, dass man Politikern nicht trauen kann. Das ist vor allem für den Tagesspiegel absolut neu. Ich kann auch gar nicht sagen, ob die Haltungsjournalisten aus dieser Postille überhaupt schon zu dieser Erkenntnis gelangt sind.

Interessant auch sind Ärzte, die nur noch Genesene impfen wollen.

Und natürlich darf im besten Deutschland aller Zeiten nicht fehlen, dass da „Ungeimpfte unerwünscht“ sind.

Wieder ein Fall für Ihr Brechbecherchen!



Hier der angesprochene Artikel:

Impfen und Faschismus | Von Markus Fiedler

Basta Berlin (109) – Omikron: Die Impfpflicht kann kommen

Ein Land im Panikmodus: Dank Delta sind die Krankenhäuser überfüllt und nun droht auch noch Omikron! So zumindest klingt es seitens Politik und Medien. All das soll mehr Menschen an die Nadeln bringen und einer möglichen Impfpflicht den Weg ebnen. Ein klarer Wortbruch der Ampel-Parteien. Überraschen wir das jedoch wohl niemanden – leider.

SNA Radio-Moderator Benjamin Gollme und SNA News-Politikchef Marcel Joppa schauen heute auf die „Impf-Nicht“. Das ist die generelle Impf-Pflicht, die vor der Bundestagswahl noch von allen großen Parteien ausgeschlossen wurde. Doch das ist Schnee von gestern, jetzt wird geboostert und gelockdownt. Und wer hat Schuld? Selbstverständlich nicht unsere Politiker, sondern Delta, Omikron und die Ungeimpften! Doch muss man wirklich Panik vor einer neuen Corona-Variante haben? Und welch merkwürdiges Demokratie-Verständnis haben eigentlich so manch Regierende und Wissenschaftler? Basta Berlin: Ein Podcast-Angebot, dass Sie nicht ablehnen sollten…

00:00:00 Teaser und Vorspann
00:00:58 Begrüßung und Themen
00:03:37 Zuschauerpost
00:12:48 Die Impf-Nicht
00:14:44 Österreich
00:21:01 Deutschland
00:40:37 Omikron
00:49:21 Keine Panik
00:52:16 Webtipp: Das Impfbuch
00:54:10 Schreddern: Resolution

Lion Media – Covid-21: Die Agenda geht in die nächste Runde!

Die Angst schwindet, die Impfkampagne stockt und Bidens Impfpflicht scheitert: Fast wäre ein Hauch von Normalität eingekehrt, da taucht plötzlich Covid-21 auf der Bildfläche auf.

 

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Impfpflicht ►Der Urgur, der Bill und der SPD-Ministerpräsident (Nachtrag in Videobeschreibung)

 

► Nachtrag: In Österreich hat Bundeskanzler „Alexander Schallenberg“ (Rotary-Club-Mitglied) bereits die Impfpflicht für seinen Clubkollegen Sahin (Biontech-Chef) eingeführt, inklusive Gefängnisstrafen für Biontech-Verweigerer. https://rotary.de/gesellschaft/nun-gi… ► Warum Rotarier werden? Eine Mitgliedschaft in Rotary eröffnet Ihnen eine Welt von Kontakten zu führenden Vertretern der verschiedensten Berufe. https://www.rotary.org/de/about-rotar… ► SPD-Ministerpräsident Stephan Weil fordert Impfpflicht mit Auffrischungen für „einige Jahre“ https://www.welt.de/wissenschaft/arti… ► SPD-Ministerpräsident Stephan Weil bei den Rotariern https://rotary.de/clubs/distriktberic… ► Ugur Sahin (Rotarier) im Rotary-Magazin: Alles aus Liebe zum Menschen. Leider erklärt er nicht, warum er nicht aus „Liebe zum Menschen“ die Patente freigibt, so wie es Prof. Stöcker getan hat: https://rotary.de/gesundheit/wir-habe… ► Milliardenspende von Bill Gates an den Rotary Club https://www.gatesfoundation.org/about… ► Bill Gates (Impfstoff-Spekulant) und der Rotary Club arbeiten zusammen: https://www.rotary.org/de/rotary-and-…

 

CORONA-LAGE 22.11.: Der Aufstand hat begonnen, folgt der Streik? – Auf1 TV

Es war das größte Demonstrationswochenende in Österreich, seit Beginn der Corona-Ausnahmesituation. Doch: Hat sich die Politik davon beeindrucken lassen? Und warum möchte man in Österreich ausgerechnet am 1. Februar die Impfpflicht einführen und nicht schon mit 1. Dezember? Welche Macht haben die Demonstranten, wenn sie ihre Kraft bündeln?

Miriam Hope – IST SACHSEN DAS DEUTSCHE TEXAS ? + MIRIAM HOPE – AUF ESKALATIONSSTUFE 9 HABEN WIR 2 JAHRE GEWARTET: BEGINNT ES DESWEGEN AM 01.12.!?

… UND -WIE DEIN LEBEN IN 2040 AUSSIEHT, WENN DU ZU DEN UNGEIMPFTEN GEHÖRST !!



MIRIAM HOPE – AUF ESKALATIONSSTUFE 9 HABEN WIR 2 JAHRE GEWARTET: BEGINNT ES DESWEGEN AM 01.12.!?

Impfpflicht – Reiner Kröhnert & Sahra Wagenknecht

Reiner Kröhnert ist Kabarettist

Dr. Sahra Wagenknecht ist Bundestagsabgeordnete der Linken

Bei Corona fällt der Politik nichts besseres ein, als Ungeimpfte zum Sündenbock ihres eigenen Versagens zu machen. Dabei erkranken auch immer mehr Geimpfte, da die Wirkung der Vakzine nachlässt. Statt aber darauf aufmerksam zu machen, und den Menschen – gleich ob geimpft oder ungeimpft – das Testen nahezulegen, wird geschimpft, schikaniert und gespalten was das Zeug hält. Darüber und über die gesellschaftlichen Auswirklungen dieser angstschürenden Corona-Politik hat der Kabarettist Reiner Kröhnert mit der Linken-Abgeordneten Sahra Wagenknecht gesprochen.

Ken Jebsen über den Impf-Faschismus

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