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Strafanzeige gegen 5G – II (nach Antwort des Generalbundesanwalts)

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Auf die Antwort des Generalbundesanwalts vom 24.06.2020, wonach sich dieser für die Tatbestände lt. zuletzt eingereichter Klage gegen 5G nicht zuständig fühle (siehe dazu auch nachfolgende Anmerkung sowie Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt vom 3.7.2020), ergeht nun ein ergänzter und erweiterter Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin.

Privatpersonen, die sich dieser Klage anschließen möchten (woraus keine Kosten entstehen; siehe Hinweis ganz unten), mögen diesen Schriftsatz ebenfalls an die nachfolgende Adresse der StA Berlin adressieren.


An die
Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91
10559 Berlin

Zustellung über das beA    

Selfkant, den 28.6.2020

 Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich wegen des Ausbaus und der Aktivierung des 5G-Mobilfunknetzes

                       Strafanzeige

I.

gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,

sowie gegen

alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern sowie alle Mitarbeiter der aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes und der Länder, die an der Umsetzung (Planung/Genehmigung) / Ausführung des Ausbaus des 5G-Mobilfunknetzes mitgewirkt haben,

somit insbesondere auch gegen:

Frau Dr. Inge Paulini, Leiterin des Bundesamts für Strahlenschutz und alle Mitglieder ihrer Behörde, die auf Grund der Verharmlosung der Gefahren von 5G und durch die Festsetzung viel zu höher Grenzwerte für den (aktuell schon weit fortgeschrittenen) Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes mitverantwortlich sind,

 

II.

gegen alle Vorstandsmitglieder und alle Mitarbeiter aller Mobilfunkunternehmen, die für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in Deutschland verantwortlich sind

wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände,

insbesondere wegen des Tatverdachts

des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,

des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,

des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB

der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB

der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,

der gefährlichen und schweren Körperverletzung (im Amt) durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,

der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB

des Verleitens von Untergebenen zu einer Straftat gem. § 357 StGB,

der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,

 jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

 

Begründung zum Strafantrag:

Ich stelle klar, dass ich keiner Partei angehöre und eine Zuordnung zu irgendwelchen Parteifarben auch nachdrücklich ablehne. Es wäre schlicht unverzeihlich jetzt noch zu schweigen und untätig zu bleiben.

Diese Strafanzeige soll deshalb auch einen Beitrag dazu leisten, die Menschen in diesem Land für die Gefahren durch 5G zu sensibilisieren. Sie wird deshalb veröffentlicht werden.

Eine weitestgehend inhaltsidentische Strafanzeige wurde von mir am 19.6.2020 zunächst beim Generalbundesanwalt eingereicht.

Mit Schreiben vom 24.6.2020 (AZ: 1 AR 905/202), das ich Ihnen anliegend übermittle, teilte er mir mit, dass er sich nicht für sachlich zuständig hält.

Das verwundert freilich, da der Generalbundesanwalt das Gesetz, das seine Zuständigkeiten begründet, kennen müsste und er die Öffentlichkeit auf seiner Homepage unter

https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Generalbundesanwalt/Unsere_Zustaendigkeit/Strafverfolgung/strafverfolgung-node.html

selbst darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).

Eben (auch) solche Straftaten nach dem VStGB wurden von mir am 19.6.2020 zur Anzeige gebracht.

Selbst den juristischen Laien wird es beeindrucken zu erfahren, dass selbst der Generalbundesanwalt als die ranghöchste Staatsanwaltschaft an Deutschland den Anschein erweckt, dass ausgerechnet er für die denkbar schwersten Tatvorwürfe von allergrößter Tragweite für alle Menschen in diesem Land, die gerade auch die Bundesregierung betreffen, nicht zuständig sein soll. Für Tatvorwürfe nach dem VStGB mit dem denkbar größten Inlandsbezug, die sich gegen in Deutschland lebende Beschuldigte richten, will er – trotz eindeutiger gesetzlicher Zuweisung – nicht zuständig sein?

Bemerkenswert auch, dass er meine Anzeige vom 19.6.2020, ergänzt am 22.6.2020, nicht einmal an die aus seiner Sicht (angeblich) zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, sondern mir anheimstellt, dort noch einmal selbst eine Strafanzeige zu erstatten.

Geht man hierzulande so mit schwersten Tatvorwürfen um, die alle Menschen in diesem Land betreffen?? Selbst der Generalbundesanwalt will nicht einmal in der Lage sein, eine solche Anzeige selbst an die (angeblich) zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden oder auch an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag – oder wohin auch immer – weiterzuleiten?

M.E. begründet die willkürliche Verneinung der eigenen Zuständigkeit den Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt, was hier aber nicht weiter vertieft werden soll. Dieser Frage mag zu gegebener Zeit die StA Karlsruhe nachgehen.

Damit komme ich zum Gegenstand dieser Strafanzeige. Die nachfolgenden Ausführungen decken sich im Wesentlichen mit dem Inhalt meiner Anzeige vom 19.6.2020 einschl. Nachtrag vom 22.6.2020:

Unmittelbar veranlasst wurde diese Strafanzeige durch die Nachricht, dass das 5G-Mobilfunknetz seit dem 17.6.2020 schon für 16 Millionen Menschen in Deutschland „verfügbar“ ist und „ab Mitte Juli (2020) schon 50% aller Menschen in Deutschland von dieser 5G-Technologie „profitieren“ sollen, siehe:

https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/5g-boost-fuer-deutschland-602166

Ist dieser „technische Fortschritt“ wirklich – wie das Bild unter dem obigen Link glauben lassen will – ein Grund zu totaler Euphorie?

Hierzu sei gleich einleitend klargestellt:

Unter gepulster Hochfrequenzstrahlung, deren bekanntes Frequenzspektrum von 2G-4G das Phased-Array-Hybridsystem 5G neben den geplanten höheren Frequenzspektren (mit möglicherweise noch unbekannten, zusätzlichen Schadwirkungen) ebenfalls nutzt, sind das Auftreten von oxidativem und nitrosativem Stress, DNA-Strangbrüche, die Bildung freier Radikale, Störungen des Zellstoffwechsels und hormoneller Regelkreise sowie viele weitere diverse biologische Wirkungen durch eine Vielzahl an Studien belegt.

Selbst wenn man nur die EMF-Datenbank der WHO zugrunde legt, finden sich dort etwa 700 wissenschaftliche Studien, in welchen diverse biologische Effekte von Mobilfunkstrahlung festgestellt wurden. Wir sprechen hierbei von Strahlungsintensitäten von knapp über 1000 µW/m2, bzw. wenigen tausend µW/m2, ab welchen solche Schadwirkungen auftreten. Man vergleiche dazu die offiziellen (rein auf thermische Erhitzung des Gewebes abstellenden und aus dem vorigen Jahrhundert stammenden, daher völlig veralteten und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechenden) Grenzwerte von ca. 10.000.000 µW/m².

Sogar der bislang wohl vehementeste Mobilfunk-Lobbyist und vom Bundesamt für Strahlenschutz beauftragte Prof. Lerchl hat bereits im Zuge eigener Studienreihen zugestanden, dass Mobilfunkstrahlung bei Ratten zu einer Promovierung von Krebswachstum führt.

Eine seriös recherchierte und aufschlussreiche Reportage über die Zusammenhänge des für die Festlegung von thermischen Grenzwerten zuständigen Vereins ICNIRP mit der Mobilfunkindustrie findet sich im Tagesspiegel:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384-all.html.

Durch 5G wird die Exposition des Menschen gegenüber gepulster Hochfrequenzstrahlung samt damit einhergehender gesundheitlicher Belastung nun noch in einem gewaltigen Ausmaß gesteigert.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den in einem Abstandraster von 100 – 150 Metern geplanten 5G Basisstationen wird de facto allerortens und ständig mit HF-Leistungflussdichten von mehreren tausend bis hunderttausend µW/m2 zu rechnen sein, dies durch das spezielle „Phased Array“ Beam Phasenmodulationssystem von 5G mit fokussierter Strahlungscharakteristik und in hoher Frequenz wechselnder Pulsmodulation, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus noch unerforscht sind.

Vorgenannte athermische Schadwirkungen werden somit bei einem Großteil der Bevölkerung Tag und Nacht ohne Unterbrechung auf ihren Köper einwirken, wobei es mehr als fraglich ist, ob der Körper die hierbei auftreten Schadfaktoren wie insb. oxidativen und nitrosativen Stress, DNA-Strangbrüche auf die Dauer ausgleichen wird können.

Somit ist es nach derzeitigen Wissenstand über EMF de facto vorprogrammiert, dass es neben Kindern im Embryonal- und Kleinkindstadium auch die Risikogruppen von Kranken, Immungeschwächten und Alten sein werden, welche durch eine permanente Belastung durch gepulste 5G-Hochfrequenzstrahlung irreversible Schäden davontragen werden – also insbesondere Risikogruppen, die man aktuell im Zuge der Coronakrise vorgeblich um jeden Preis schützen möchte.

Auf Grund der Aktivierung von 5G-Netzen in Deutschland ist es m.E. für diese Menschen jetzt schon 5 nach 12. Den Menschen muss sofort bewusst gemacht werden was da auf sie zukommt.

Weiter möchte ich einleitend vorab aus dem demnächst erscheinenden Buch „Corona-Diktatur“ der österreichischen Juristin und BMLV-Mitarbeiterin Monika Donner, zitieren (Änderungen in der Endfassung des Buchs sind also noch möglich):

„Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein.  Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen.“

Diese Zusammenhänge werde ich nachfolgend erläutern, und dann wird deutlich werden, dass 5G kein Grund zur Euphorie, sondern vielmehr ein einziges Horrorszenario für die Menschen in diesem Lande – und weltweit – ist:

I.

Zunächst sei – auszugsweise – der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1.

ein Mitglied der Gruppe tötet,

2.

einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3.

die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1.

einen Menschen tötet,

2.

in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

5.

einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

….

8.

einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.

II.

Dass ionisierende Strahlen für Gesundheit und Leben aller Menschen eine Gefahr verkörpern ist allgemein bekannt. Der Missbrauch ionisierender Strahlung ist deshalb auch in § 309 StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Wenngleich der Missbrauch nicht-ionisierender bzw. elektromagnetischer Felder im StGB (noch) nicht tatbestandlich erfasst ist, so bedeutet dies keineswegs, dass andere Straftatbestände nicht einschlägig sind, wenn Menschen elektromagnetischen Feldern (EMF) – insbesondere hochfrequenter pulsierender EMF – ausgesetzt werden, die in ihrer Wirkung auf Mensch und Natur – wie ich nachfolgend nachweisen werde – unter bestimmten Voraussetzungen vergleichbar schädlich sind.

Die Gefahren und Schäden der EMF-Belastung der Mobilfunk-Technologie, insbesondere der 5. Generation (5G) sind allen Menschen, die sich damit befasst haben, längst allgemein bekannt. Einschlägige Datenbanken und diesbezügliche Literatur sind allen – oft frei bzw. kostenlos – zugänglich.

Nach dem sog. „Vorsorgeprinzip“ (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.

Für die hier Beschuldigten ergibt sich die strengste Beachtung eines solchen Vorsorgeprinzips bereits aus der staatlichen Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – zumindest (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Es gibt bereits seit vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissenschaftliche  Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 5G festgestellten) „Gefahren“, zutreffender: nachgewiesenen Schäden der der gepulsten hochfrequenten EMF-Belastung durch Mobilfunktechnologie, insbesondere der 5. Generation (5G).

Und diese müssen nicht nur den Verantwortlichen des Bundesamtes für Strahlenschutz und den für den Ausbau von 5G verantwortlichen Mobilfunkbetreibern, sondern eben auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestags und der Landtage längst positiv bekannt sein.

Es dürfte somit schlicht unmöglich sein, in verantwortlicher Position noch nie etwas von den Gefahren und Schäden gehört zu haben, die schon zu 5G und auch zu den vorangegangenen Mobilfunkgenerationen vorliegen. Dafür gab und gibt es zu viele Initiativen, Studien und Bemühungen, alle verantwortlichen Stellen aus Verwaltung, Politik und Industrie über die Gefahren von 5G (und auch den Vorgängergenerationen) zu informieren.

Es sind sicherlich hunderte oder tausende Mails oder „Offene Briefe“ wie der des Vereins „diagnose:funk e.V.“ – mit dem ich übrigens in keiner Weise kooperiere – an die Beschuldigte Dr. Inge Paulini, der in der Ausgabe 2/2020 des Magazins „umwelt – medizin – gesellschaft“ unter dem Titel „Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?“ veröffentlicht wurden ist, an alle hier Beschuldigten übermittelt worden oder von diesen anderweitig zur Kenntnis genommen worden.

Der vorgenannte offene Brief ist unter dem Link

https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1566

abrufbar.

Zudem beweisen die „Kleinheubacher Berichte – Band 35 – Vorträge und Berichte der gemeinsamen Tagung des U.R.S.I. Landesausschusses in der Bundesrepublik Deutschland und der ITG-Fachausschüsse“ aus dem Jahre 1991 (!!), von denen ich Ihnen anliegend die Inhaltsübersicht zu den Seiten 185 bis 417 und die Seiten 283 bis 326 übermittle, dass den Verantwortlichen – insbesondere auch der Telekom – schon seit dieser Zeit jedenfalls einige konkrete Hinweise auf schädliche Auswirkungen von EMF bzw. „nichtthermischen Feldwirkungen“ auf biologische Systeme (Immunsystem etc.) bekannt waren.

Die „Auswirkungen der drahtlosen 5G Kommunikation auf die menschliche Gesundheit“ wurden auch auf der Ebene der EU wiederholt von verschiedenen Institutionen und Gremien einer kritischen Würdigung unterzogen, wie sich einem „Briefing“ des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments entnehmen lässt, das unter dem Link

https://www.europarl.europa.eu/thinktank/de/document.html?reference=EPRS_BRI%282020%29646172

für jedermann frei abrufbar ist.

Es hätte somit staatlicher Schutzpflicht entsprochen, alle (!) Aspekte und möglichen Schäden durch die EMF-Belastung von 5G abzuklären, bevor man diese Technologie flächendeckend ausbaut und aktiviert.

Jeder Verantwortliche musste sich somit schon aus eigener Initiative alle notwendigen Informationen verschaffen, wenn die flächendeckende Einführung einer Technologie zur Diskussion steht, die alle Menschen betreffen wird. Und dazu hätte er nicht einmal die Unterstützung von riesigen Verwaltungsapparaten und externen Experten benötigt. Er hätte sich aus frei zugänglichen Quellen informieren können.

Nicht vertieft werden soll hier die Frage, ob es sich in einer Demokratie, die nicht zur bloßen Fassade verkommen ist, nicht ohnehin von selbst verstanden hätte, alle Menschen in diesem Lande vorab über alle möglichen Risiken von 5G zu informieren und dann zu fragen, ob sie – im Wissen um diese Risiken – wirklich so einer Technologie ausgesetzt werden wollen.

Es gibt – frei zugängliche – unabhängige Studien und Dokumentationen in der Forschungsdatenbank der Umwelt- und Verbraucherorganisation „diagnose-funk e.V.“ über die Auswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks (nicht-ionisierende Strahlung) „. Dort heißt es unter dem Link

https://www.emfdata.org/de/ueber-emf-data

u.a. (Zitat):

„Die auf EMF:data eingestellten Studien untersuchen die Gesundheitsrisiken der Mobilfunkstrahlung. Mit der Auswertung wird belegt, dass die Grenzwerte den Bürger nicht ausreichend schützen. Trotz Erkenntnissen über mögliche Gesundheitsrisiken wird das Vorsorgeprinzip beim Mobilfunk ignoriert. Die immer wieder vorgebrachte Behauptung, es gäbe keine relevanten biologischen Effekte unterhalb der Grenzwerte, muss als belegte Falschinformation bezeichnet werden….Die gesundheitlichen Effekte hochfrequenter Strahlung sind alles andere als „unerforscht“. Betrachtet man insbesondere die Studien industrie-unabhängiger Forscher, so ergibt sich ein klares Bild: Mobilfunkstrahlung kann biologische Systeme erheblich schädigen, und Studien belegen immer häufiger, dass die Effekte bereits weit unterhalb der geltenden Grenzwerte beginnen und auch von gesundheitlicher Relevanz sind.“

Im letzten Satz ist das Wort „kann“ nicht mehr vertretbar, wie ich nachfolgend aufzeigen werde.

Eine ebenfalls frei zugängliche wissenschaftliche Referenz-Literaturdatenbank ist das EMF-Portal des Aachener Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit ( ), einer interdisziplinären Einrichtung der Uniklinik RWTH Aachen.

https://www.ukaachen.de/kliniken-institute/institut-fuer-arbeits-sozial-und-umweltmedizin/femu/emf-portal.html

Die Broschüre „Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“ von Klaus Weber (5. Auflage Juni 2019) bietet auf wenigen Seiten eine sehr gute Einführung und Übersicht zu den Schäden durch Mobilfunk und insbesondere 5G und ist nach dem Willen des Autors zur Weitergabe an alle Interessenten bestimmt, so dass ich sie Ihnen anliegend übermittle:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/06/2019_Broschuere_MobilfunkDieVerschwiegeneGefahr_4Auflage.pdf

Eines der besten und auch umfangreichsten Bücher zu dieser Thematik dürfte „Stress durch Strom und Strahlung – Band 1″ des Sachverständigen für Baubiologie Wolfgang Maes sein, das auf mehr als 1000 Seiten einen umfassenden Einblick in die Problematik der EMF-Belastung bietet, gerade auch mit sehr vielen Einzelfalldarstellungen und Quellen. Wer (nur) das gelesen hätte, der könnte nicht mehr dementieren oder auch nur ernsthaft bezweifeln, dass elektromagnetische Felder schon – lange vor 5G – in unzähligen Fällen nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Betroffenen hatten.

Dieses Buch sollte m.E. jeder haben, der sich über die Gefahren durch Strom und Strahlung in seinem eigenen Haus informieren will. Mit diesem Buch werden sich nun auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden befassen müssen.

Das Vortragsskript von Wolfgang Maes ist frei abrufbar:

https://baubiologie.de/site/wp-content/uploads/vortrag-paradies.pdf

Eine weitere hervorragende Quelle ist auch das am 1.6.2020 in 1. Auflage auf Deutsch erschienene Buch „EMF“ von Dr. Joseph Mercola, das hunderte Studien benennt, die die vielfältigen schädlichen Auswirkungen von EMF auf Körper und Gesundheit des Menschen belegen.

Dort heißt es u.a.:

„Zwar ist es richtig, dass nichtionisierende Strahlung, wie sie Ihr Mobiltelefon und Ihr WLAN absondern, eine geringere Frequenz besitzen, um Hydroxyl-Radikale zu erschaffen oder signifikante Hitzeschäden zu verursachen, doch stimmt es nicht, dass nichtionisierende Strahlung Ihrer DNA keinen Schaden zufügen kann. Das kann sie sehr wohl und tut sie auch, indem sie nämlich Peroxinitrit und im nächsten Schritt Carbonat-Radikale produziert. Wie sich gezeigt hat, war die Peroxinitrit-Produktion das fehlende Puzzleteil, das erklärt, warum nichtionisierende Strahlung genauso schädigende Wirkung entfalten kann wie ionisierende Röntenstrahlung.“

Weiter hat u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht – ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat – in seinem Forschungsbericht „Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN – Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit“ eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos abrufbar unter:

https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/

Unter folgendem Link ist das Skript von  Prof. em. Martin L. Pall frei abrufbar, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University:

https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf

Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird auch von Prof. Adlkofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. Es finden sich dort auch zahlreiche Verweise auf weitere Quellen.

Zu den besten und wohl am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell, Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B – „möglicherweise krebserregend“ – einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, da Mobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1 – „eindeutig krebserregend“ – eingestuft werden müsste.

Besonders erwähnenswert ist auch die jüngste, großangelegte und teuerste Mobilfunkstudie des US-Gesundheitsamtes, die zu dem Ergebnis kam, dass Mobilfunkstrahlung bei Versuchstieren nicht nur Schäden in den DNA-Strängen der Hirnzellen verursacht, sondern auch signifikant mehr bösartige Tumore im Gehirn sowie an den Nervenzellen des Herzmuskels als bei einer nicht bestrahlten Kontrollgruppe:

(https://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html )

Diese Erkenntnisse wurden sodann von 15 externen, von der US-Regierung hinzugezogenen Instituten bzw. Experten bestätigt. Sogar im Abstract dieser Studie heißt es nun: „Clear evidence of tumors“.

Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-praevention-therapie/

und den Bamberger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

und den „Internationaler Ärzte-Appell 2012“, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

Eine weitere sehr gute Einführung und Übersicht zu den mit 5G verbunden Gefahren ist das Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel „Mit 5G in eine strahlende Zukunft“, siehe: https://www.expresszeitung.com

Es gibt – wie gesagt – mittlerweile überall in der Welt viele Bürger-Initiativen zu dieser Thematik so u.a. auch:

https://www.attention-5g.eu/?l=de

www.buendnis-5g-frei.de

Kurz und gut: Man müsste schon auf einem anderen Planeten ohne jede Verbindung zum Planeten Erde gelebt haben, wenn man – ganz gleich, in welcher Funktion – in irgendeiner Weise mit Mobilfunktechnologien befasst war und trotzdem noch nie etwas von den o.g. Ärzte- und Bürger-Initiativen und Veröffentlichungen gehört hätte.

III.

Über die Gefahren/Schäden hinaus, die sich mit den o.g. Quellen aufarbeiten lassen, hat sich u.a. auch der Dipl.-Biologe Matthias Lüderitz in seinem Artikel  „Der „Corona-Krimi – die Entschlüsselung eines komplexen Geschehens zur digitalen Versklavung“ der Menschheit“, den ich Ihnen ebenfalls anliegend übermittle, vertieft mit den aus seiner Sicht bestehenden Zusammenhängen zwischen der angeblichen SARS-CoV-2-Pandemie, 5G und der Überwachung der Menschheit befasst.

Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich vollständig auf diese Anlage verweisen und sie damit zum Gegenstand meines Vortrages erheben.

Alles nur „Verschwörungstheorie“?

Achtsamkeit bedeutet, dass man sich rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst, dann situationsangemessen reagiert und erst dann auf Gott vertraut, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt. Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben.

Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen = Psychopathen) das Menschen antun könnten. Wer das erst einmal realisiert hat, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden Pläne gibt wie die, wie sie von Monika Donner oder Matthias Lüderitz beschrieben werden.

Es gibt mittlerweile viele kritische Stimmen, die in der aktuellen „Corona-Politik“, die offensichtlich auf eine Impfung aller Menschen in der Welt hinauslaufen soll, und in dem ebenfalls derzeit ablaufenden massiven Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes einen äußerst besorgniserregenden Zusammenhang erkennen, der sich gegen die natürlichen Lebens- und Freiheitsinteressen aller Menschen richtet.  In diesem Kontext möchte ich besonders die YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:

https://www.ink.ag

hervorheben, die hoffentlich nicht ebenfalls der willkürlichen „Zensur“ anheimfallen werden:

www.youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo

www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo

In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.

Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.

Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wirtschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht wirksam sein soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für gründlichste Aufarbeitung. Herr Dr. med. Klinghardt wäre somit ein wichtiger sachverständiger Zeuge, der über die von ihm angesprochenen Erfahrungen und Themen sachverständig Auskunft geben könnte.

Allem Anschein nach ist auch nach meiner Wahrnehmung aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich alles erlaubt, um der „Alternativlosigkeit“ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.

Hierzu habe ich bereits in meiner Verfassungsbeschwerde (und meinen Nachträgen dazu) gegen diverse Impfpflichten und Impfpflicht-Verordnungsermächtigungen im IfSG alles gesagt, siehe:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/

Es würde den Rahmen sprengen, das hier alles im Detail zu wiederholen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf meine Verfassungsbeschwerde verweisen.

In so einem, von wissenschaftlicher Scharlatanerie und massivster wirtschaftlicher Einflussnahme beeinflussten Politik ist jedenfalls ein Ausbau von 5G weder verfassungsrechtlich noch strafrechtlich gesehen zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil: Verfassungsrecht und Strafrecht gebieten den sofortigen Stopp des 5G-Ausbaus.

Menschen sind keine Versuchstiere für letztlich gewinnorientierte Interessen von Mobilfunk-Konzernen und Mobilfunk-Konzern-nahen NGOs und Politikern.

Die mittel- und langfristigen gesundheitlichen und auch gesellschaftlichen Folgen sind m.E. nicht absehbar, wenn 5G landesweit aktiviert wird. Aber mit absoluter Gewissheit dürfte feststehen: Alle Menschen, die dem Strahlungsfeld von 5G ausgesetzt sind, werden erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, und diese Risiken werden sich millionenfach verwirklichen.

IV.

Wenn man diese Gefahren durch 5G erst einmal aufgearbeitet und erfasst hat, dann ist schon selbsterklärend, warum die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände verwirklicht worden sind.

Man hat schon jetzt ca. 16 Millionen Menschen in diesem Lande – im Wissen und Wissen müssen der Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie – erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, was nicht nur mit einer (aktuell bzw. seit der Aktivierung von 5G zumindest schon versuchten) gefährlichen (vgl. § 224 Nr. 4 und 5, aber ggf. auch schon Nr. 3) und schweren (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3) Körperverletzung (vgl. § 223 StGB) aller betroffenen Menschen einhergeht.

Viele, insbesondere schon alte und kranke Menschen werden – wie zahlreiche Studien und auch die klinischen Erfahrungen von Dr. med. Klinghardt beweisen – an den Folgen dieser zusätzlichen, mit 5G einhergehenden EMF-Belastung krank oder noch kranker werden und sterben, was uns dann schon in den Bereich der §§ 222, 212 und 211 StGB führt.

Meines Erachtens erfüllt es (zumindest) die Mordmerkmale der Habgier, der Heimtücke, der Grausamkeit und der „gemeingefährlichen Mittel“, wenn man zumindest billigend und (vordergründig) aus reinem Profitinteresse, möglicherweise aber auch auf Grund einer weit über Profitinteressen hinausgehenden Agenda  alle Gefahren/Risiken zu 5G verharmlost und in Kauf nimmt und die (nicht informierten) Menschen dadurch in trügerischer Sicherheit wiegt (arglos macht, so dass sie sich nicht einmal mehr zur Wehr setzen), so dass sie letztlich alle mit dem „gemeingefährlichen Mittel“ der 5G-Mobilfunktechnologie so krank gemacht werden, dass sie förmlich dahinsiechen und schließlich sterben (und der Öffentlichkeit dann ggf. als 2. Welle einer angeblichen Pandemie verkauft werden können) oder auch (zudem noch) in jeder Hinsicht kontrollierbar gemacht werden können.

In dieser Dimension kann man dann nur noch davon sprechen, dass mit 5G absehbar eben nicht nur „ein Mitglied der Gruppe“/“ein Mensch“ getötet wird, was nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1 Nr. 1 schon reichen würde, sondern gleich alle Menschen in diesem Lande unter „Lebens“-Bedingungen gestellt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Millionen Menschen bis hin zum Tod krank machen und zerstören können und absehbar auch werden.

Aus diesem Grunde sind m.E. alle o.g. Varianten der §§ 6 und 7 VStGB einschlägig.

V.

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.

Es ist beabsichtigt – wie schon oben gesagt – diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.

Mir ist natürlich bewusst, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht „unabhängig“ sind, das kann man schon aus dem Gesetz ablesen (vgl. §§ 146 und 147 GVG) und hat kürzlich auch der EuGH festgestellt – Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az. C-508/18 und C-82/19 PPU).

Damit ist das Problem aber nur unzureichend beschrieben. Die strikte Dursetzung der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz ist aus den Gründen, die u.a. auch in dem Artikel unter nachfolgendem Link ausgeführt werden, nach der Ansicht vieler Menschen jedenfalls in einem „Parteienstaat“ nur noch eine – längst durchsichtig gewordene – Fassade:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade- gewaltenteilung-im-parteienstaat/

Natürlich gibt es – neben Quellen aus dem Web – auch noch zahlreiche Bücher wie „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller, die sich kritisch mit der Geschichte und dem Zustand der Justiz befassen und erhebliche Fehlentwicklungen in der Justiz offenbaren, richterliches Versagen eingeschlossen, so dass sich niemand mehr über ein gesundes Misstrauen der Bürger gegenüber der Justiz wundern darf.

Zu diesem gesunden Misstrauen gehört auch das kritische Hinterfragen von Beziehungsgeflechten, die politische und wirtschaftliche Interessen über die vitalen Interessen der Menschen in diesem Land stellen.

Sie sollten sich also gründlich überlegen, ob Sie sich in diesem Kontext (wirtschafts-)politischer Einflussnahme beugen wollen. Denn damit würden sie nicht nur zum Nachteil aller Menschen in diesem Lande Ihren gesetzlichen Auftrag verletzen und – so meine Beurteilung – eine Strafvereitelung im Amt begehen, sondern zugleich Ihre eigenen Familien den hier dargestellten Gefahren aussetzen.

Im Interesse der Menschen in diesem Lande hoffe ich, dass Ihre Behörde ihrer Verantwortung vor dem Gesetz und den Menschen gerecht wird.

Sie dürfen jedenfalls nicht erwarten, dass die Menschen, sobald sie die höchst realen Risiken von 5G erfasst haben, einfach hinnehmen werden, dass sie – gemeinsam mit ihren Familienangehörigen – durch 5G „nachweislich“ krank gemacht worden sind.

 

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

Anhang:

beA.Kleinheubacher Berichte 1991 (Über die Wechselwirkungen elektromagnetischer Felder mit dem Immunsystem)

 

Hinweis:

Diese Strafanzeige wird von zahlreichen Menschen unterstützt und von diesen ebenfalls mit jeweils eigener Anschlusserklärung an den Generalbundesanwalt übermittelt werden.

Am Einfachsten wäre es dann wohl, wenn jeder Mitunterzeichner auf einem separaten Blatt erklärt, dass er sich meiner Strafanzeige anschließt und die Strafanzeige aus den gleichen Gründen stellt.

Einfach ein Fax oder Schreiben (nicht nur eine Mail) an den Generalbundesanwalt schicken mit der (so oder so ähnlich abgefassten) Anschlusserklärung (Vorlage):

„Ich, der Unterzeichner, Frau/Herr…., wohnhaft… erkläre hiermit, dass ich mich der Strafanzeige des Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz vom 19.06.2020 wegen des Tatverdachts des Völkermordes im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Aktivierung von 5G anschließe und aus den gleichen Gründen Strafanzeige erstatte..
Eine Kopie dieser Strafanzeige übermittle ich Ihnen anliegend.
Über den Fortgang der Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden….“

Und weil es so oft gefragt wird:

Eine solche Strafanzeige kann jeder stellen, auch ohne Anwalt. Eine Strafanzeige löst keine Kosten aus. Die Strafanzeige ist m.E. hoch begründet, da die Quellen eindeutig sind: EMF ist schädlich, und das muss allen Verantwortlichen bekannt sein, so dass der massive Ausbau von 5G nicht zu rechtfertigen oder zu entschuldigen ist.

Wer diese Anzeige auch noch an andere Behörden und Gerichte (IStGH in Den Haag etc.) schicken möchte, der kann es gerne tun bzw. selbst übernehmen.

Wilfried Schmitz


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

zum Weiterlesen (Nachrichtenspiegel): 5G, digitale Transformation und Künstliche Intelligenz

Miesepeter des Universums oder freie und liebesfähige Menschen? –
Auf die Knie vor Gott KI!

Auf dem Weg zur digitalen Transformation und zum Final Handshake

Welcome to the Final Show

externer Bloglink Infos EMF:

Dr. M. Pall et al. zu 5G, Zeugungsunfähigkeit, Starlink-Satelliten, etc.

siehe auch Youtube / Diagnose Funk e.V.:

„War Gaming für den Profit. Mobilfunkstrahlung, Krebsgefahr & Industrielobbyismus“

 

 

Ergänzung vom 3.7.2020:

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe              

Zustellung über das beA
und per Fax: (0721) 81 91 8590

Selfkant, den 3.7.2020

 Ihr AZ: 1 AR 905/20; Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Oberamtsrat Lindner

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorgenannten reiche ich hiermit

Dienstaufsichtsbeschwerde

gegen Oberamtsrat Lindner ein.

Mit Schreiben vom 24.6.2020 (AZ: 1 AR 905/202), das ich Ihnen anliegend übermittle, teilte mir Oberamtsrat Lindner mit, dass er Ihre Behörde im Hinblick auf meine Strafanzeige vom 19.6.2020, ergänzt am 22.6.2020, nicht für sachlich zuständig hält.

Das verwundert freilich, da der Generalbundesanwalt das Gesetz, das seine Zuständigkeiten begründet, kennen müsste und er die Öffentlichkeit auf seiner Homepage unter

https://www.generalbundesanwalt.de/DE/Generalbundesanwalt/Unsere_Zustaendigkeit/Strafverfolgung/strafverfolgung-node.html

selbst darüber belehrt, dass er für die Verfolgung der in § 120 Abs. 1 GVG genannten Delikte zuständig ist, insbesondere also auch für die Verfolgung von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (vgl. § 120 Abs. 1 Nr. 8 GVG).

Eben (auch) solche Straftaten nach dem VStGB wurden von mir am 19.6.2020 zur Anzeige gebracht.

Selbst den juristischen Laien wird es beeindrucken zu erfahren, dass selbst der Generalbundesanwalt als die ranghöchste Staatsanwaltschaft an Deutschland den Anschein erweckt, dass ausgerechnet er für die denkbar schwersten Tatvorwürfe von allergrößter Tragweite für alle Menschen in diesem Land, die gerade auch die Bundesregierung betreffen, nicht zuständig sein soll. Für Tatvorwürfe nach dem VStGB mit dem denkbar größten Inlandsbezug, die sich gegen in Deutschland lebende Beschuldigte richten, will er – trotz eindeutiger gesetzlicher Zuweisung – nicht zuständig sein?

Bemerkenswert auch, dass er meine Anzeige vom 19.6.2020, ergänzt am 22.6.2020, nicht einmal an die aus seiner Sicht (angeblich) zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, sondern mir anheimstellt, dort noch einmal selbst eine Strafanzeige zu erstatten.

Geht man hierzulande so mit schwersten Tatvorwürfen um, die alle Menschen in diesem Land betreffen?? Selbst der Generalbundesanwalt will nicht einmal in der Lage sein, eine solche Anzeige selbst an die (angeblich) zuständigen nationalen Strafverfolgungsbehörden oder auch an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag – oder wohin auch immer – weiterzuleiten?

M.E. begründet die willkürliche Verneinung der eigenen Zuständigkeit den Tatverdacht der Strafvereitelung im Amt, was hier aber nicht weiter vertieft werden soll. Dieser Frage mag zu gegebener Zeit die StA Karlsruhe nachgehen.

 

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

 

Strafanzeige gegen 5G – den wohl fatalsten Versuch von Wissenschaftsbetrug und Vertuschung des 21. Jahrhunderts

An den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
Herrn Dr. Peter Frank
Brauerstr. 30, 76135 Karlsruhe                                                                           

Zustellung über das beA
und per Fax: (0721) 81 91 8590

                                                                                                             Selfkant, den 19.6.2020

Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich wegen des Ausbaus und der Aktivierung des 5G-Mobilfunknetzes

                       Strafanzeige

I.

gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel,

sowie gegen

alle Mitglieder der Regierungen von Bund und Ländern sowie alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der aller sonstigen deutschen Behörden / Dienststellen des Bundes und der Länder, die sich an der Umsetzung / Ausführung des Ausbaus des 5G-Mobilfunknetzes mitgewirkt haben,

somit insbesondere auch gegen:

Frau Dr. Inge Paulini, Leiterin des Bundesamts für Strahlenschutz

und alle Mitglieder ihrer Behörde, die auf Grund der Verharmlosung der Gefahren von 5G und durch die Festsetzung viel zu höher Grenzwerte für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes mitverantwortlich sind,

II.

gegen alle Vorstandsmitglieder und alle Mitarbeiter aller Mobilfunkunternehmen, die für den Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes in Deutschland verantwortlich sind

wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände,

insbesondere wegen des Tatverdachts

des Völkermordes gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 VStGB,

des Verbrechens gegen die Menschlichkeit gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5 und Nr. 8 VStGB,

des Mordes durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 211, 13 StGB

der vorsätzlichen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 212, 13 StGB

der fahrlässigen Tötung durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 222, 13 StGB,

der gefährlichen und schweren Körperverletzung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 223, 224, 226, 340, 13 StGB,

der Nötigung im Amt durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 240 Abs. 4, 13 StGB

des Geschehenlassens von Straftaten gem. § 357 StGB,

der Misshandlung Schutzbefohlener durch aktives Tun und Unterlassen gem. §§ 225, 13 StGB,

jeweils (soweit Vorsatzdelikte in Bezug genommen werden) auch gemeinschaftlich gem. § 25 Abs. 2 StGB.

 

Begründung zum Strafantrag:

Ich stelle klar, dass ich keiner Partei angehöre und eine Zuordnung zu irgendwelchen Parteifarben auch nachdrücklich ablehne.

Diese Strafanzeige soll auch einen Beitrag dazu leisten, die Menschen in diesem Land für die Gefahren durch 5G zu sensibilisieren. Sie wird deshalb veröffentlicht werden.

Unmittelbar veranlasst wurde diese Strafanzeige durch die Nachricht, dass das 5G-Mobilfunknetz seit dem 17.6.2020 schon für 16 Millionen Menschen in Deutschland „verfügbar“ ist und „ab Mitte Juli (2020) schon 50% aller Menschen in Deutschland von dieser 5G-Technologie „profitieren“ sollen, siehe:

https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/5g-boost-fuer-deutschland-602166

Ist dieser „technische Fortschritt“ wirklich – wie das Auftreten der drei Herren auf dem Bild unter dem obigen Link glauben lassen wollen – ein Grund zu totaler Euphorie?

Einleitend möchte ich vorab aus dem demnächst erscheinenden Buch „Corona-Diktatur“ der österreichischen Juristin Monika Donner, hauptberuflich Ministerialrätin im österreichischen BMLV, zitieren (Änderungen in der Endfassung des Buchs sind also noch möglich):

„Mitten in der COVID-19-Krise wurde das deutsche 5G-Netz rasant ausgebaut, wie die Telekom stolz herausposaunt: »Trotz der Corona-Krise haben wir 5G ohne Umwege ausgebaut.« Bis Mitte Juni 2020 wurden über 12.000 Antennen für die Abdeckung von 16 Millionen Menschen fertiggestellt. Der flächendeckende Ausbau kreuz und quer durchs Land soll dermaßen rasant stattfinden, dass bereits Mitte Juli halb Deutschland mit 5G »versorgt« ist, also rund 40 Millionen Menschen. Bis Jahresende 2020 sollen 40.000 Betriebsstationen aktiv sein.  Mit dem 5G-Ausbau während COVID-19 werden offenbar fünf Fliegen mit einer Klappe erschlagen. Erstens lenkte die medial verbreitete Corona-Panik vor dem 5G-Ausbau ab. Zweitens konnten während des Lockdowns keine Anti-5G-Aktionen wie Sitzdemos stattfinden. Drittens wurde mit dem rasanten 5G-Ausbau hinter dem Rücken der Bevölkerung das künftige Trugbild der »zweiten COVID-19-Welle« vorbereitet. Denn ein dichteres 5G-Netz wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu vielen neuen Sterbefällen führen, die sogleich der Bevölkerung offiziell als neue Corona-Tote präsentiert werden. Viertens kann dadurch ein weiteres Trugbild geschaffen werden: die Regierung habe mit der Ankündigung der »zweiten Welle« rechtgehabt, während die Kritiker angeblich falsch lagen. Und fünftens könnte man gegen letztere intensiver vorgehen, indem man ihnen eine Sorglosigkeit im Umgang mit COVID-19 andichtet. Dass es genau umgekehrt ist, wird sich nur dem aufmerksamen Beobachter erschließen.“

Diese Zusammenhänge werde ich nachfolgend erläutern, und dann wird deutlich werden, dass 5G kein Grund zur Euphorie, sondern vielmehr ein einziges Horrorszenario für die Menschen in diesem Lande – und weltweit – ist:

I.

Zunächst sei der Wortlaut des jeweils 1. Absatzes der §§ 6 und VStGB in Erinnerung gerufen (Zitat):

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1.

ein Mitglied der Gruppe tötet,

2.

einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3.

die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

  1. ….

5. ….

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1.

einen Menschen tötet,

2.

in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

3. …. 4. … 5.

einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

6. …. 7. …. 8.

einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

9. …. 10. …

wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

Auf die Zitierung der anderen oben genannten Straftatbestände des StGB wird hier verzichtet.

 

II.

Dass ionisierende Strahlen für Gesundheit und Leben aller Menschen eine Gefahr verkörpern ist allgemein bekannt.

Der Missbrauch ionisierender Strahlung ist deshalb auch in § 309 StGB ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Wenngleich der Missbrauch nicht-ionisierender bzw. elektromagnetischer Strahlen im StGB (noch) nicht tatbestandlich erfasst ist, so bedeutet dies keineswegs, dass andere Straftatbestände nicht einschlägig sind, wenn Menschen elektromagnetischen Feldern ausgesetzt werden, die in ihrer Wirkung auf Mensch und Natur – wie ich nachfolgend nachweisen werde – unter bestimmten Voraussetzungen vergleichbar schädlich sind.

Die Gefahren von 5G und auch schon der 5G vorausgegangenen Mobilfunk-Technologie-Generationen sind allen Menschen, die sich damit befasst haben, längst allgemein bekannt. Die einschlägige Literatur ist allen zugänglich.

Nach dem sog. „Vorsorgeprinzip“ (von der UNESCO ausgerufen und von der EU übernommen) kann nur die bewiesene Unschädlichkeit ein Vorhaben rechtfertigen, die bestehende Möglichkeit der Unschädlichkeit hingegen nicht. Dieses Prinzip ergibt sich m.E. aber auch schon aus dem gesunden Menschenverstand, ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl unterstellt.

Für die hier Beschuldigten ergibt sich die strengste Beachtung eines solchen Vorsorgeprinzips bereits aus der staatlichen Pflicht, Leben und Gesundheit der Menschen in diesem Lande zu schützen, was eine Garantenstellung i.S. des § 13 StGB begründet und somit im Falle einer (vorsätzlichen) Verletzung dieser Schutzpflicht – in Verbindung mit den jeweils einschlägigen Straftatbeständen – (auch) eine Strafbarkeit wegen Unterlassen begründen kann.

Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfGs gilt (Zitat):

 In seinem klassischen Gehalt schützt Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit vor staatlichen Eingriffen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erschöpft sich das Grundrecht jedoch nicht in einem subjektiven Abwehrrecht gegenüber solchen Eingriffen. Aus ihm ist vielmehr auch eine Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das geschützte Rechtsgut abzuleiten, deren Vernachlässigung von dem Betroffenen grundsätzlich mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemacht werden kann (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>; 77, 381 <402 f.>). Die Schutzpflicht gebietet dem Staat, sich schützend und fördernd vor gefährdetes menschliches Leben zu stellen, es insbesondere vor rechtswidrigen Eingriffen Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 39, 1 <42>; 46, 160 <164>; 49, 89 <141 f.>; 53, 30 <57>; 56, 54 <73>). Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 <98>).

Bei der Erfüllung dieser Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG kommt dem Gesetzgeber wie der vollziehenden Gewalt jedoch ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 77, 170 <214>). Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, kann nur begrenzt nachgeprüft werden. Das Bundesverfassungsgericht kann eine Verletzung der Schutzpflicht daher nur dann feststellen, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 56, 54 <80 f.>; 77, 381 <405>; 79, 174 <202>; stRspr).“ (BVerfG – 2 BvR 1676/10)

Es gibt bereits seit vielen Jahren zahlreiche höchst alarmierende wissen-schaftliche Studien und Veröffentlichungen über die (schon vor Einführung von 5G festgestellten) Gefahren der Mobilfunktechnologie.

Und diese müssen nicht nur den Verantwortlichen des Bundesamtes für Strahlenschutz und den für den Ausbau von 5G verantwortlichen Mobilfunkbetreibern, sondern eben auch den Mitgliedern des Deutschen Bundestags längst positiv bekannt sein.

Es dürfte schlicht unmöglich sein, in verantwortlicher Position noch nie etwas von den Gefahren durch 5G gehört zu haben. Dafür gibt es zu viele Initiativen, Studien und Bemühungen, alle verantwortlichen Stellen aus Verwaltung, Politik und Industrie über die Gefahren von 5G (und auch den Vorgängergenerationen) zu informieren.

Es sind sicherlich hunderte oder tausende Mails oder „Offene Briefe“ wie der des Vereins „diagnose:funk e.V.“ an die Beschuldigte Dr. Inge Paulini, der in der Ausgabe 2/2020 des Magazins „umwelt – medizin – gesellschaft“ unter dem Titel „Wann gibt es in Deutschland wieder einen Strahlenschutz?“ veröffentlicht wurden ist, an alle hier Beschuldigten übermittelt worden oder von diesen anderweitig zur Kenntnis genommen worden.

Der vorgenannte offene Brief ist unter dem Link

https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1566

abrufbar.

Aber selbst wenn dies nicht der Fall gewesen wäre, hätte es staatlicher Schutzpflicht entsprochen, die Gefahren von 5G abzuklären, bevor man diese Technologie flächendeckend ausbaut und aktiviert.

Jeder Verantwortliche muss schon aus eigener Initiative tätig werden, wenn die flächendeckende Einführung einer Technologie zur Diskussion steht, die alle Menschen betreffen wird.

Eines der besten Bücher zu dieser Thematik dürfte „Stress durch Strom und Strahlung – Band 1″ des Sachverständigen für Baubiologie Wolfgang Maes sein, das auf mehr als 1000 Seiten einen umfassenden Einblick in die Problematik bietet, gerade auch mit sehr vielen Einzelfalldarstellungen und Quellen. Wer (nur) das gelesen hätte, der könnte nicht mehr bezweifeln, dass elektromagnetische Felder schon in unzähligen Fällen nachweislich erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Betroffenen hatten.

Dieses Buch sollte m.E. jeder – nicht nur jeder Anti-5G-Aktivist – haben, der sich über die Gefahren durch Strom und Strahlung in seinem eigenen Haus informieren möchte. Mit diesem Buch werden sich nun auch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden befassen müssen.

Eine weitere hervorragende Quelle ist auch das am 1.6.2020 in 1. Auflage auf Deutsch erschienene Buch „EMF“ von Dr. Joseph Mercola, das hunderte Studien benennt, die die vielfältigen schädlichen Auswirkungen von EMF auf Körper und Gesundheit des Menschen belegen.

Einige der dieser Studien und Quellen möchte ich besonders hervorheben:

„Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“ von Klaus Weber (4. Auflage), das auf 37 Seiten eine sehr gute Einführung und Übersicht zu den Schäden durch 5G bietet. Es ist unter dem Link

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/wp-content/uploads/2020/06/2019_Broschuere_MobilfunkDieVerschwiegeneGefahr_4Auflage.pdf

abrufbar.

Weiter hat u.a. Prof. em. Prof. Dr. med. habil. Karl Hecht – ein Mann, der sich jahrzehntelang, auch als Gutachter, mit dieser Materie befasst hat – in seinem Forschungsbericht „Gesundheitsschädigende Effekte von Smartphone, Radar, 5 G und WLAN – Wissenschaftlich begründete Warnung eines Arztes vor den Todsünden der digitalisierten Menschheit“ eine sehr gute Übersicht über die äußerst negativen Auswirkungen und Implikationen von Mobilfunkstrahlung gegeben, für jeden kostenlos abrufbar unter:

https://kompetenzinitiative.com/forschungsberichte/gesundheitsschaedigende-effekte-der-strahlenbelastung/

Unter folgendem Link ist das Skript von  Prof. em. Martin L. Pall frei abrufbar, einem der profiliertesten (emeritierten) Professoren für Genetik, Zellbiologie, Biochemie/Biophysik und Medizinische Wissenschaften an der Washington State University:

https://5gunplugged.com/wp-content/uploads/2019/07/2019-03-25_RZ-pall-webvorlage.pdf

Dieses Skript von Prof. Pall über die schädlichen Nebenwirkungen von Mobilfunkstrahlung wird auch von Prof. Adlkofer, dem seinerzeit. Leiter der europäischen REFLEX-Studie, empfohlen. Es finden sich dort auch zahlreiche Verweise auf weitere Quellen.

Zu den besten und wohl am schwersten zu entkräftenden Mobilfunk/Krebs-Studien zählen diejenigen von Prof. Dr. Lennart Hardell, Professor für Onkologie und Epidemiologie von Krebserkrankungen am Universitätskrankenhaus von Örebro (Schweden). Die Hardell-Studien waren seinerzeit einer der gewichtigsten Gründe, warum die IARC der WHO die Mobilfunkstrahlung zumindest in der Klasse 2B – „möglicherweise krebserregend“ – einstufen musste. Diese Klassifikation gilt unter Experten mittlerweile als überholt, da Mobilfunkstrahlung aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Studienergebnisse unbedingt in Klasse 1 – „eindeutig krebserregend“ – eingestuft werden müsste.

Besonders erwähnenswert ist auch die jüngste, großangelegte und teuerste Mobilfunkstudie des US-Gesundheitsamtes, die zu dem Ergebnis kam, dass Mobilfunkstrahlung bei Versuchstieren nicht nur Schäden in den DNA-Strängen der Hirnzellen verursacht, sondern auch signifikant mehr bösartige Tumore im Gehirn sowie an den Nervenzellen des Herzmuskels als bei einer nicht bestrahlten Kontrollgruppe: (https://ntp.niehs.nih.gov/results/areas/cellphones/index.html )

Diese Erkenntnisse wurden sodann von 15 externen, von der US-Regierung hinzugezogenen Instituten bzw. Experten bestätigt. Sogar im Abstract dieser Studie heißt es nun: „Clear evidence of tumors“.

Kompakte, leicht lesbare und gleichzeitig seriöse Informationen über den erschreckenden Forschungsstand zum Thema „gepulste Hochfrequenzstrahlung“ findet sich auch auf der Webseite des schon o.g. Vereins „diagnose: funk e.V.“ unter:

http://www.diagnose-funk.org

Es gab im Übrigen schon mehrere Appelle von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen, um die Öffentlichkeit auf die erheblichen gesundheitlichen Gefahren der Mobilfunktechnologie hinzuweisen, z.B. den Freiburger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/freiburger-appell-mobilfunk-gesundheit-praevention-therapie/

und den Bamberger Appell, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/bamberger-appell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

und den „Internationaler Ärzte-Appell 2012„, siehe:

http://www.aerzte-und-mobilfunk.eu/aerzte-appelle/internationaler-aerzteappell-mobilfunk-praevention-therapie-gesundheit/

Wer auf Grund der erlebten Komfortzone des technologischen Fortschritts ausrufen möchte: Aber „mehr Paradies geht (doch) nicht mehr“?!, dem sei folgendes Vortragsskript des (mittlerweile verstorbenen) Baubiologen Wolfgang Maes empfohlen:

https://baubiologie.de/site/wp-content/uploads/vortrag-paradies.pdf

Eine weitere sehr gute Einführung und Übersicht zu den mit 5G verbunden Gefahren ist das (für jeden online nachbestellbare, m.E. sehr günstige) Heft Nr. 25 der ExpressZeitung mit dem Titel „Mit 5G in eine strahlende Zukunft„, siehe:

https://www.expresszeitung.com

Es gibt mittlerweile auch viele Bürger-Initiativen zu dieser Thematik (bitte selbst im Web suchen, es bilden und vernetzen sich immer mehr Initiativen gegen 5G), so u.a. auch:

https://www.attention-5g.eu/?l=de

www.buendnis-5g-frei.de

Kurz und gut: Man müsste schon auf einem anderen Planeten ohne jede Verbindung zum Planeten Erde gelebt haben, wenn man – ganz gleich, in welcher Funktion – in irgendeiner Weise mit Mobilfunktechnologien befasst war und trotzdem noch nie etwas von den o.g. Ärzte- und Bürger-Initiativen und Veröffentlichungen gehört hätte.

 

III.

Über die Gefahren hinaus, die sich mit den o.g. Quellen aufarbeiten lassen, hat sich u.a. auch der Dipl.-Biologe Matthias Lüderitz in seinem Artikel

„Der „Corona-Krimi – die Entschlüsselung eines komplexen Geschehens zur  „digitalen Versklavung“ der Menschheit“,

den ich Ihnen ebenfalls anliegend übermittle, vertieft mit den aus seiner Sicht bestehenden Zusammenhängen zwischen der angeblichen SARS-CoV-2-Pandemie, 5G und der Überwachung der Menschheit befasst.

Zur Vermeidung von Wiederholungen möchte ich vollständig auf diese Anlage verweisen und sie damit zum Gegenstand meines Vortrages erheben.

Alles nur „Verschwörungstheorie“?

Achtsamkeit bedeutet, dass man sich rechtzeitig mit allen Warnhinweisen angemessen befasst, dann situationsangemessen reagiert und erst dann auf Gott vertraut, nicht, dass man alle Warnhinweise pauschal als „Verschwörungstheorie“ diffamiert und ignoriert und sich dann selbst und andere in trügerischer Sicherheit wiegt.

Das gilt insbesondere für jene, die auf Grund ihrer Funktion dem staatlichen Auftrag, menschliches Leben zu schützen, zu dienen haben.

Es sind in den letzten 100 Jahren schon wiederholt Dinge geschehen, von denen sich vorher niemand vorstellen konnte, dass Personen (ohne Empathie und Gewissen = Psychopathen) das Menschen antun könnten.

Wer erst einmal realisiert hat, dass es Personen ohne Empathie und Gewissen gibt, die zu jeder Grausamkeit fähig sind, wenn dies nur der Realisierung ihrer kranken Ziele dient, der dürfte auch kein Problem mehr damit haben es für möglich zu halten, dass es solche menschenverachtenden Pläne gibt wie die, die in dem anliegendem Dokument beschrieben werden.

Der Diplom-Biologe M. Lüderitz ist auch bei Weitem nicht der Einzige, der in der aktuellen „Corona-Politik“, die aus den bereits genannten Gründen offensichtlich auf eine Impfung aller Menschen in diesem Lande hinauslaufen soll, und in dem ebenfalls derzeit ablaufenden massiven Ausbau des 5G-Mobilfunknetzes einen äußerst besorgniserregenden Zusammenhang erkennt, der sich gegen die natürlichen Lebens- und Freiheitsinteressen aller Menschen richtet.

Das Grundproblem besteht darin, dass derzeit wohl nur einem Bruchteil der Menschen in diesem Lande – oder auch anderswo – bewusst ist, welche gesundheitlichen Gefahren mit elektromagnetischen Feldern (EMF) verbunden sind, obschon diese Gefahren – wie oben gezeigt – schon seit vielen Jahren beschrieben und nachgewiesen werden.

Zudem möchte ich in diesem Kontext noch besonders auf folgende YouTube-Videos mit dem deutschen Arzt Dr. med. Dietrich Klinghardt, Gründer des Instituts für Neurobiologie, siehe:

https://www.ink.ag

hinweisen, die hoffentlich nicht ebenfalls bald der „Zensur“ anheimfallen werden:

youtube.com/watch?v=KK0aBeOtLJ0&feature=emb_logo

youtube.com/watch?time_continue=1&v=FAymhD3EkeE&feature=emb_logo

In beiden Videos erläutert Dr. med. Klinghardt die verhängnisvollen Auswirkungen von EMF, insbesondere auch des 5G-Mobilfunknetzes, u.a. auf das Immunsystem und Blut-Hirn-Schranke von Menschen.

Im 2. Video berichtet er über seine eigenen, in höchstem Maße aufschlussreichen klinischen Erfahrungen mit COVID-19-Patienten im Evergreen-Hospital in den USA, in dem er regelmäßig arbeitet, und dabei u.a. auch über ein längst bekanntes und – auch von ihm selbst – erfolgreich eingesetztes Heilmittel gegen COVID-19 sowie über die Langzeitkonsequenzen von Impfstoffen, zu denen u.a. die Erkrankung an Krebs zählt.

Zudem bestätigt er, dass es aus ärztlicher Sicht keinerlei (!) Rechtfertigung für die seit Monaten praktizierte weitgehende Einschränkung von Grund- und Menschenrechten auf Grund dieser angeblichen SARS-CoV-2-„Pandemie“ gibt. Er spricht von „brutalem Missbrauch der Wirtschaft“, die darin bestehe, dass es pseudowissenschaftliche Bemühungen gibt, die zeigen sollen, dass die von ihm angesprochene Behandlung nicht funktionieren soll. Schließlich vertritt er ebenfalls die Auffassung, dass die WHO längst unter den bestimmenden Einfluss von Bill Gates geraten ist.

Die Aussagen von Dr. med. Klinghardt sind so konkret, dass man sie nicht einfach als „Verschwörungstheorie“ abtun kann. Sie geben vielmehr Anlass für gründlichste Aufarbeitung. Herr Dr. med. Klinghardt wäre somit ein weiterer Zeuge, der über die von ihm angesprochenen Erfahrungen und Themen sachverständig Auskunft geben könnte.

Allem Anschein nach ist auch nach meiner Wahrnehmung aktuell – in gewissen politischen Kreisen und ihnen kritiklos folgenden Mainstreammedien – so ziemlich alles erlaubt, um der „Alternativlosigkeit“ eines Impfstoffs gegen SARS-CoV-2 den Weg zu bereiten.

Hierzu habe ich bereits in meiner Verfassungsbeschwerde (und meinen Nachträgen dazu) gegen diverse Impfpflichten und Impfpflicht-Verordnungsermächtigungen im IfSG alles gesagt, siehe:

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/corona-hype/

Es würde den Rahmen sprengen, das hier alles im Detail zu wiederholen. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf meine Verfassungsbeschwerde verweisen.

In so einem, von wissenschaftlicher Scharlatanerie und massivster wirtschaftlicher Einflussnahme beeinflussten Politik ist jedenfalls ein Ausbau von 5G weder verfassungsrechtlich noch strafrechtlich gesehen zu rechtfertigen. Ganz im Gegenteil: Verfassungsrecht und Strafrecht gebieten den sofortigen Stopp des 5G-Ausbaus.

Menschen sind keine Versuchstiere für letztlich gewinnorientierte Interessen von Mobilfunk-Konzernen und Mobilfunk-Konzern-nahen NGOs und Politikern.

Die gesundheitlichen und auch gesellschaftlichen Folgen sind m.E. nicht absehbar, wenn 5G landesweit aktiviert wird.

Aber mit absoluter Gewissheit dürfte feststehen: Alle Menschen, die dem Strahlungsfeld von 5G ausgesetzt sind, werden erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden, und diese Risiken werden sich millionenfach verwirklichen.

 

IV.

Wenn man diese Gefahren durch 5G erst einmal aufgearbeitet und erfasst hat, dann ist schon selbsterklärend, warum die hier zur Anzeige gebrachten Straftatbestände verwirklicht worden sind.

Man hat schon jetzt ca. 16 Millionen Menschen in diesem Lande – im Wissen und Wissenmüssen der Gefahren der 5G-Mobilfunktechnologie – erheblichen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt, was nicht nur mit einer (aktuell bzw. seit der Aktivierung von 5G zumindest schon versuchten) gefährlichen (vgl. § 224 Nr. 4 und 5, aber ggf. auch schon Nr. 3) und schweren (vgl. § 226 Abs. 1 Nr. 3) Körperverletzung aller betroffenen Menschen einhergeht.

Viele, insbesondere schon alte und kranke Menschen werden – wie die Erfahrungen von Dr. med. Klinghardt beweisen – an den Folgen dieser zusätzlichen, mit 5G einhergehenden Strahlenbelastung krank oder noch kranker werden und sterben, was uns in den Bereich der §§ 222, 212 und 211 StGB führt.

Meines Erachtens erfüllt es (zumindest) die Mordmerkmale der Habgier, der Heimtücke, der Grausamkeit und der „gemeingefährlichen Mittel“, wenn man zumindest billigend und (vordergründig) aus reinem Profitinteresse, möglicherweise aber auch auf Grund einer weit über Profitinteressen hinausgehenden Agenda alle Gefahren zu 5G verharmlost und in Kauf nimmt und die (nicht informierten) Menschen dadurch in trügerischer Sicherheit wiegt (arglos macht), so dass sie letztlich alle mit dem „gemeingefährlichen Mittel“ der 5G-Mobilfunktechnologie so krank gemacht werden, dass sie förmlich dahinsiechen und schließlich sterben (und der Öffentlichkeit dann ggf. als 2. Welle einer angeblichen Pandemie verkauft werden können) oder auch (zudem noch) in jeder Hinsicht kontrollierbar gemacht werden können.

In dieser Dimension kann man dann nur noch davon sprechen, dass mi6 5G absehbar eben nicht nur „ein Mensch“ getötet wird, was nach §§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 7 Abs. 1 Nr. 1 schon reichen würde, sondern gleich alle Menschen in diesem Lande unter „Lebens“-Bedingungen gestellt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit alle Menschen bis hin zum Tod krank machen und zerstören können und absehbar auch werden.

Aus diesem Grunde sind m.E. alle o.g. Varianten der §§ 6 und 7 VStGB einschlägig.

 

V.

Der in § 152 Abs. 2 StPO verankerte sog. Legalitätsgrundsatz besagt (Zitat):

„Sie (die Staatsanwaltschaft) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.“

Ihre Behörde ist somit verpflichtet, wegen der hier angezeigten Straftaten einzuschreiten.

Es ist beabsichtigt – wie schon oben gesagt – diese Strafanzeige öffentlich zu machen.  Von daher bitte ich um Aufnahme der Ermittlungen.  Über den Fortgang Ihrer Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden.

Zudem bitte ich um umgehende Bestätigung des Zugangs dieser Strafanzeige.

Mir ist natürlich bewusst, dass die Staatsanwaltschaften in Deutschland nicht „unabhängig“ sind, das kann man schon aus dem Gesetz ablesen (vgl. §§ 146 und 147 GVG) und hat kürzlich auch der EuGH festgestellt – Urteil des EuGH vom 27.5.2019 zu Az. C-508/18 und C-82/19 PPU).

Damit ist das Problem aber nur unzureichend beschrieben. Die strikte Durchsetzung der „Gewaltenteilung“ und damit auch der Unabhängigkeit der Justiz ist aus den Gründen, die u.a. auch in dem nachfolgenden Artikel näher ausgeführt werden, jedenfalls in einem „Parteienstaat“ nach der Ansicht sehr vieler Menschen nur noch eine Fassade, allerdings eine Fassade, die auch für juristische Laien längst vollkommen durchsichtig geworden ist, siehe – stellvertretend für unzählige vergleichbare Quellen – u.a.:

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2019/05/13/fassade- gewaltenteilung-im-parteienstaat/

Natürlich gibt es – neben Quellen aus dem Web – auch noch zahlreiche Bücher wie „Furchtbare Juristen“ von Ingo Müller oder auch – ganz aktuell – „Urteil Ungerecht“ von dem Richter Thorsten Schleif, die sich kritisch mit der Geschichte und dem Zustand der Justiz befassen und erhebliche Fehlentwicklungen in der Justiz offenbaren, richterliches Versagen eingeschlossen, so dass sich niemand mehr über ein gesundes Misstrauen der Bürger gegenüber der Justiz wundern darf.

Zu diesem gesunden Misstrauen gehört auch das kritische Hinterfragen von Beziehungsgeflechten, die politische und wirtschaftliche Interessen über die vitalen Interessen der Menschen in diesem Land stellen.

Sie sollten sich also gründlich überlegen, ob Sie sich in diesem Kontext (wirtschafts-)politischer Einflussnahme beugen wollen. Denn damit würden sie nicht nur zum Nachteil aller Menschen in diesem Lande Ihren gesetzlichen Auftrag verletzen, sondern zugleich Ihre eigenen Familien den hier dargestellten Gefahren aussetzen.

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

 

ERGÄNZUNG:
Zur Gesundheitsschädlichkeit von gepulster Hochfrequenzstrahlung

Selfkant, den 22.6.2020

Ihr AZ: noch unbekannt, Meine Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Dorothea Merkel wegen Beteiligung am Völkermord und am Verbrechen gegen die Menschlichkeit zum Nachteil der in Deutschland lebenden Menschen gem. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) u.a. vom 19.6.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der vorgenannten Strafsache möchte ich noch Folgendes ergänzen:

Unter gepulster Hochfrequenzstrahlung, deren bekanntes Frequenzspektrum von 2G-4G das Phased-Array-Hybridsystem 5G neben den geplanten höheren Frequenzspektren (mit möglicherweise noch unbekannten, zusätzlichen Schadwirkungen) ebenfalls nutzt, sind das Auftreten von oxidativem und nitrosativem Stress, DNA-Strangbrüche, die Bildung freier Radikale, Störungen des Zellstoffwechsels und hormoneller Regelkreise sowie viele weitere diverse biologische Wirkungen durch eine Vielzahl an Studien belegt.

Selbst wenn man nur die EMF-Datenbank der WHO zugrunde legt, finden sich dort etwa 700 wissenschaftliche Studien, in welchen diverse biologische Effekte von Mobilfunkstrahlung festgestellt wurden. Wir sprechen hierbei von Strahlungsintensitäten von knapp über 1000 µW/m2, bzw. wenigen tausend µW/m2, ab welchen solche Schadwirkungen auftreten. Man vergleiche dazu die offiziellen (rein auf thermische Erhitzung des Gewebes abstellenden und aus dem vorigen Jahrhundert stammenden, daher völlig veralteten und nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechenden) Grenzwerte von ca. 10.000.000 µW/m² (UMTS).

Sogar der bislang wohl vehementeste Mobilfunk-Lobbyist und vom Bundesamt für Strahlenschutz beauftragte Prof. Lerchl hat bereits im Zuge eigener Studienreihen zugestanden, dass Mobilfunkstrahlung bei Ratten zu einer Promovierung von Krebswachstum führt.

Eine seriös recherchierte und aufschlussreiche Reportage über die Zusammenhänge des für die Festlegung von thermischen Grenzwerten zuständigen Vereins ICNIRP mit der Mobilfunkindustrie findet sich im Tagesspiegel:

https://www.tagesspiegel.de/gesellschaft/mobilfunk-wie-gesundheitsschaedlich-ist-5g-wirklich/23852384-all.html.

Durch 5G wird die Exposition des Menschen gegenüber gepulster Hochfrequenzstrahlung samt damit einhergehender gesundheitlicher Belastung nun noch in einem gewaltigen Ausmaß gesteigert.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den in einem Abstandraster von 100 – 150 Metern geplanten 5G Basisstationen wird de facto allerortens und ständig mit HF-Leistungflussdichten von mehreren tausend bis hunderttausend µW/m2 zu rechnen sein, dies durch das spezielle „Phased Array“ Beam Phasenmodulationssystem von 5G mit fokussierter Strahlungscharakteristik und in hoher Frequenz wechselnder Pulsmodulation, deren Auswirkungen auf den menschlichen Organismus noch unerforscht sind.

Vorgenannte athermische Schadwirkungen werden somit bei einem Großteil der Bevölkerung Tag und Nacht ohne Unterbrechung auf ihren Köper einwirken, wobei es mehr als fraglich ist, ob der Körper die hierbei auftreten Schadfaktoren wie insb. oxidativen und nitrosativen Stress, DNA-Strangbrüche etc. auf die Dauer ausgleichen wird können.

Somit ist es nach derzeitigen Wissenstand über EMF de facto vorprogrammiert, dass es neben Kindern im Embryonal- und Kleinkindstadium auch die Risikogruppen von Kranken, Immungeschwächten und Alten sein werden, welche durch eine permanente Belastung durch gepulste 5G-Hochfrequenzstrahlung irreversible Schäden davontragen werden – also insbesondere Risikogruppen, die man aktuell im Zuge der Coronakrise vorgeblich um jeden Preis schützen möchte.

Die Broschüre „Mobilfunk – die verschwiegene Gefahr“ von Klaus Weber ist mittlerweile in der 5. Auflage erschienen, so dass ich sie Ihnen anliegend noch einmal in 5. Auflage übermittle.

 

Hochachtungsvoll

Wilfried Schmitz
Rechtsanwalt

 

Ergänzung vom 28.06.2020:

Auf die Antwort des Generalbundesanwalts vom 24.06.2020, wonach sich dieser für die vorgenannten Straftaten trotz maximal denkbarem Inlandsbezug und substantiierter Tatbestände nach dem VStGB (als in § 120 Abs. 1 GVG definitiv aufgezählte Zuständigkeit des Generalbundesanwalts) nicht zuständig fühle, ergeht nun ein ergänzter und erweiterter Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin:

Strafanzeige gegen 5G – II (nach Antwort des Generalbundesanwalts)

siehe dazu auch:  Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Strafvereitelung im Amt vom 3.7.2020

 

Hinweis:

Diese Strafanzeige wird von zahlreichen Menschen unterstützt und von diesen ebenfalls mit jeweils eigener Anschlusserklärung an den Generalbundesanwalt übermittelt werden.

Am Einfachsten wäre es dann wohl, wenn jeder Mitunterzeichner auf einem separaten Blatt erklärt, dass er sich meiner Strafanzeige anschließt und die Strafanzeige aus den gleichen Gründen stellt (hierzu die Klage an die StA Berlin gemäß vorangehend angeführtem neuen Link adressieren).

Einfach ein Fax oder Schreiben (nicht nur eine Mail) an den Generalbundesanwalt schicken mit der (so oder so ähnlich abgefassten) Anschlusserklärung (Vorlage):

„Ich, der Unterzeichner, Frau/Herr…., wohnhaft… erkläre hiermit, dass ich mich der Strafanzeige des Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz vom 19.06.2020 wegen des Tatverdachts des Völkermordes im Zusammenhang mit dem Ausbau und der Aktivierung von 5G anschließe und aus den gleichen Gründen Strafanzeige erstatte..
Eine Kopie dieser Strafanzeige übermittle ich Ihnen anliegend.
Über den Fortgang der Ermittlungen möchte ich unterrichtet werden….“

Und weil es so oft gefragt wird:

Eine solche Strafanzeige kann jeder stellen, auch ohne Anwalt. Eine Strafanzeige löst keine Kosten aus. Die Strafanzeige ist m.E. hoch begründet, da die Quellen eindeutig sind: EMF ist schädlich, und das muss allen Verantwortlichen bekannt sein, so dass der massive Ausbau von 5G nicht zu rechtfertigen oder zu entschuldigen ist.

Wer diese Anzeige auch noch an andere Behörden und Gerichte (IStGH in Den Haag etc.) schicken möchte, der kann es gerne tun bzw. selbst übernehmen.

Wilfried Schmitz


Bild: Justitia/Pixabay/CC0

zum Weiterlesen (Nachrichtenspiegel): 5G, digitale Transformation und Künstliche Intelligenz

Miesepeter des Universums oder freie und liebesfähige Menschen? –
Auf die Knie vor Gott KI!

Auf dem Weg zur digitalen Transformation und zum Final Handshake

Welcome to the Final Show

externer Bloglink Infos EMF:

Dr. M. Pall et al. zu 5G, Zeugungsunfähigkeit, Starlink-Satelliten, etc.

siehe auch Youtube / Diagnose Funk e.V.:

„War Gaming für den Profit. Mobilfunkstrahlung, Krebsgefahr & Industrielobbyismus“

 

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