Frau Lorenz-Hoffmann ist seid der letzten Vorstandswahl am 11.10.2014 kein Mitglied des Vorstandes der Linken in Neukölln mehr und ist außerdem aus der Partei DIE LINKE ausgetreten.
So bleibt sie nur noch ein Mensch mit einer unappetitlichen Meinung, von denen es viel zu viele gibt und über die jede weitere geschriebene Zeile reine Zeitverschwendung ist.
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..ausgerechnet durch ein Mitglied des (ehemaligen) Vorstandes der LINKEn in Neuköln.
Vor einigen Tagen musste ich einen wirklich üblen Kommentar von einem Mitglied des Bezirksvorstands DIE LINKE Neukölln (Hartz IV, Mitgliederbetreuung (BO Rixdorf, AG Hartz IV)) (sic!), Frau Franziska Lorenz-Hoffmann auf der FB-Seite des Sat 1 Frühstücksfernsehens lesen und hab mich auch prompt auf meiner Facebook-Seite darüber echauffiert. So weit, so Gut.
Heute, oops, ist der Beitrag verschwunden. Und auch alle anderen Spuren ihrer verbalen Entgleisung.
Hmm, Google gefragt und keine Antwort erhalten – allerdings kam am Ende der Seite der nette Hinweis:
„Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzrechts entfernt.“
Kurz war noch auf Google.com ein Suchergebnis vorhanden, das auf den inzwischen ebenfalls entfernten Originalkommentar bei Sat 1 hinwies. Das ist nun auch weg.
Warum sollte ein Mitglied in Amt und Würden einer Partei, die sich für ein freies Internet ohne Zensur einsetzt, so was tun?
Ich zitiere einfach mal den Kommentar (siehe auch die angeklebten Screenshots), dann wird es verständlicher:
„wieso kann sich einer nit Harz4 ein iphone 6 kaufen. Ich hoffe der wird gekürzt und fliegt aus der Massnahme, das müssen nur wir die Steuerzahler bezahlen. das ist ein Schmarotzer“ (Rechtschreibung wie Original)
Ok, es kann schon mal passieren, daß, wenn man Krank ist (siehe die Screenshots mit den Rechfertigungsversuchen), die wahre Gesinnung den eingebauten Zensor überlistet. Dazu muß man dann aber stehen, schnellstens zurücktreten oder wenigstens eine glaubhafte Entschuldigung abliefern, denn solche Meinungen haben bei den Linken nichts zu suchen. Ist ja auch eher ein SPD Ding.
Aber dann versuchen, das Internet zensieren, wenn der Shitstorm losbricht?
Wir sind nicht mehr in der DDR, Frau Lorenz-Hoffmann. Da hat ja selbst der CSU-Abgeordnete Stracke (der mit den „faulen Krüppeln“) mehr Eier in der Hose. Der hat zwar den Shitstorm mit jeder Menge sinnloser Posts auf seiner Facebook-Seite weit nach unten gedrückt, aber eben keine Zensurmaßnahmen angeordnet.
Ist es das, was uns erwartet, wenn DIE LINKE mal mehr als ein paar Prozent bekommt? Hartz4 Bashing und Zensur der Berichterstattung?
Damit niemand später behauptet, ich hätte mir das aus den Fingern gesaugt, ein PDF mit den Screenshots gibt es hier zum Download (rechte Maustaste klicken und „Ziel speichern unter“ wählen):
(Der Verfasser ist seid vielen Jahren Mitglied der Partei DIE LINKE, aber hat inzwischen arge Zweifel. Nicht nur deshalb… )
Update, 23.10.2014:
Hier noch zwei Videos nachgelegt. Die PHO zum Besuch von Angela Merkel am 12.9.2013 in Neuss und zum anschließenden Wahlergebnis das Video „das Stockholm-Syndrom“. Wir konnten uns nicht nehmen lassen auch den Nachrichtenspiegel daran teilhaben zu lassen. Besser später als nie 😉
Das Video „Merkel in Neuss“ beginnt mit 10-minütigem Merkel-Gequake. Diese Politposse und das ganze Erlebte auf dem Münsterplatz in Neuss wird ab der 10. Minute von der PHO kommentiert.
Jedoch das Video „Die PHO zum Wahlergebnis …“ macht klar, dass Deutschland am Stockholm-Syndrom leiden muss!
…Ich brauche niemanden der für mich Kriege führt, Menschen vergiftet und Leute verarscht. Das kann ich selber… wenn ich es WILL!….
…Erschreckend wozu der Mensch trotz offensichtlicher VERARSCHE bereit ist und wie schnell alles vergessen wird. Einen Lebensmittelskandal nach dem anderen, Hartz4, Aufstocker, Zeitarbeiter, Hohe Mieten, Lobbyismus, Euro Hawk, Vorratsdatenspeicher, NSA, etc..etc..etc..etc..etc..etc..etc..etc..ect..etc.. etc..etc..etc..etc..etc..etc..etc..etc..ect..etc..
Doch der Wähler gehorcht…und Greift selbst nach dem Messer, das ihn ohnehin schon verletzt hat. Schon mal überlegt, was Politik noch wäre, wenn man sie aus dem Tv und Zeitschriften verbannen würde?! Schon mal überlegt, wo die Politiker noch erwünscht wären, wenn sie niemand wählen würde?! Sie wären nur noch bekannt als die…die niemand haben wollte.
Gruß,
die PHO.
Da die endgültige (und vollständige) Version aus schnitttechnischen Gründen noch ein paar Tage auf sich warten lässt, hier die ersten 2/3 der Rede von Oskar Lafontaine in Krefeld. Dann war die Speicherkarte voll 🙁
Quick and Dirty zusammengedengelt und mit schlechter Videoqualität schnell hochgeladen. Die Worte sind wichtiger als das Bild.
Von Missverständnissen und dem Konkurrenzkampf um den „richtigen Weg“ gegen den „Tanz ums goldene Kalb“
Ein verspätetes Wort zum Sonntag vom Einsiedler, einem Wald- und Wiesenphilosophen ohne Examen
Meine Wilderei im Territorium eines ausgewiesenen Platzhirschen wird der Leser hoffentlich verzeihen- schliesslich gebietet die Emanzipation auch die Befreiung aus der Vorherrschaft von „ausgewiesenen Experten“.
Es soll hier niemand persönlich angegriffen werden, doch der Konflikt um die causa Boes hat mal wieder gezeigt, warum es leider (bisher) kein breites Bündnis für artgerechte Menschhaltung gibt. Unsere nur zu menschlichen Schwächen führen ein gefährliches Eigenleben, das man nur durch bessere Beobachtung und den Mut zur kreativen Pause entschärfen kann. Das heisst: sich immer mal wieder zu fragen, ob nicht vielleicht auch genau das Gegenteil dessen wahr sein könnte, was man gerade spontan denkt. Bei dieser Übung kann man sehr viel über sich und andere lernen.
Falsche Wahrnehmung/ unzureichende Differenzierung ist am Anfang ein Irrtum, in der Mitte ein Unrecht und am Ende ein Verbrechen. So möchte ich hier frei nach einem fernöstlichen Sprichwort warnen (das ich leider nicht wiederfinde). Unser eingefleischtes Freund- Feind- Denken mag entwicklungsgeschichtlich nützlich gewesen sein, als eine schnelle Entscheidung nötig war, gegen wen man gerade sein Leben verteidigen musste. In unserer komplexen sozialen Wirklichkeit führt es uns leider allzu häufig auf Irrwege. Über Stigmatisierung und Ausgrenzung bis hin zur Vernichtung (auch unschuldiger) Verdächtiger reichen die Folgen, die letztlich auch uns selbst schaden.
Besonders bei der dringend notwendigen Formierung eines breiten Bündnisses gegen eine immer offensichtlicher desaströse Politik und Kultur können wir uns zuviel „friendly fire“ nicht erlauben. Daher sollten wir unsere Aufmerksamkeit auf das Erkennen und Verstehen solcher Prozesse lenken, denn gescheiterte Kommunikation ist letztlich die Ursache der meisten Krisen. (Womit keineswegs bestritten werden soll, dass es Personen und Institutionen gibt, die von Vornherein gesellschaftsfeindliche Ziele verfolgen.)
Wenn wir jemanden missverstehen, liegt das häufig an mangelnder Kenntnis der betreffenden Person und deren Umständen oder an unserer momentanen Unaufmerksamkeit. Aus einem solchen Missverständnis aber entstehen schnell Diskrepanzen und Verletzungen, Zerwürfnisse, manchmal sogar Krieg, im Extremfall gar Scheiterhaufen und Konzentrationslager.
Zu einer menschenwürdigen Gesellschaft kommen wir nur, wenn wir u.a. selbst lernen, menschlicher miteinander umzugehen, das heisst auch: andere nicht zu verurteilen. Dafür gibt es vier gute Gründe: Zum einen gebietet es die Vernunft, wenn wir wissen, dass keiner von uns in der Lage ist, alle Umstände zu erkennen, die für die Beurteilung einer Situation relevant sind. Zweitens der Pragmatismus: jeder weiss, dass sich ein Verurteilter zum Gegenangriff genötigt fühlt und der Konflikt dadurch eskaliert, die Rollenverteilung damit zementiert wird. Drittens fordert dies die Nächstenliebe oder für religiös Unbedarfte der kategorische Imperativ nach Kant. Und nicht zuletzt verurteilen wir automatisch stets mit dem Anderen auch einen Teil von uns selbst mit, denn unser Unterbewusstsein unterscheidet nicht zwischen uns und dem anderen. Verurteilen wir uns aber selbst, dann sabotieren wir uns selbst in unserer (Selbst-) Liebesfähigkeit, verlieren unsere Gelassenheit und reagieren auf die nächste Situation vorbelastet, kriegen etwas „in den falschen Hals“ und damit beginnt das Spiel von vorn.
Am Ende eines solchen Prozesses führen wir Krieg gegen Jeden ausserhalb unseres engsten Umfeldes und lieben wir nur noch die Waren, die uns von der allgegenwärtigen Werbung mit dem Etikett der Makellosigkeit präsentiert und damit zum Fetisch stilisiert werden. Unser angeborenes höchstes Streben nach Wahrheit, Schönheit und Liebe wird so pervertiert und vor den Karren der skrupellosen Profitmaximierung gespannt.
Lassen wir das nicht zu! Kämpfen wir GEMEINSAM gegen den inszenierten Tanz ums goldene Kalb, das uns die unwissenden und korrumpierten Politiker und ihre Steigbügelhalter als Ersatz für eine angeblich nicht realisierbare menschenwürdige Gemeinschaft vorsetzen!
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Mit Dank an den Einsiedler
Detlev erläutert seine Gedanken, Ansichten zu den katastrophalen Verhältnissen in der NWO NGO BRD. Am sog. „Tag der Arbeit“, einem Relikt aus stürmischen Zeiten, gefeiert und missbraucht in vielen Fällen, mit kommunistischen Wurzeln, d. h. der von den DIMs hergestellten kontrollierten Opposition, widmet sich Wake News einem Thema, das Millionen von Menschen in der Bundesrepublik Deutschland unter den Nägeln brennt! Hartz IV, ein Arbeits-/Fron- und Unterdrückungsinstrument der Mächtigen, die mittels roher Gewalt, menschenverachtendem Handeln Mitmenschen demütigen, versklaven, quälen und foltern, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken.
Und weil die Webseite (meiner Meinung nach) eine Zumutung ist, hier der Direktlink zur Sendung:
http://wakenews.net/week2.01-05-2012.Sondersendung_Hartz_IV_fallt_Wake_News_Radio.mp3
P.S.
unser Webdesigner bietet gerne seine Hilfe zum Thema Übersichtlichkeit an…
„Das können wir nur begrüßen, dass der DGB sich endlich mit deutlicherer Lautstärke der Kritik von Prof.Dr.jur. Johannes Münder an der Verfassungswidrigkeit der Hartz IV-Regelleistungen erinnert und sich damit seinem Ruf nach Karlsruhe anschließt, der bereits Inhalt unserer Musterklage gegen den Regelsatz vom 28. April gewesen ist,“ (siehe hier) stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin fest. „Immerhin hat Münder diese Verfassungsbedenken bereits während des Gesetzgebungsverfahrens vorgetragen. Und das Dokument war seit mehr als einem halben Jahr auf der Internetseite des DGB zu finden.“
Spät aber nicht zu spät kündigt – nach Ansicht der Hartz4-Plattform – Annelie Buntenbach nun endlich für den DGB die Absicht an, in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde vorlegen zu wollen.
Dabei appelliert die Hartz4-Plattform insbesondere an den DGB, sich hinsichtlich seiner ergänzenden Kritik am Bildungspaket nicht nur auf juristische Experten zu stützen, sondern für die Kinder Diejenigen zu Rate zu ziehen, die sich seit Jahrzehnten der Interessen der Kinder annehmen und am besten wissen, was Kinder und ihre Eltern tatsächlich brauchen. „Das ist in erster Linie das ihnen durch den Gesetzgeber abgesprochene Vertrauen, das den Geist von Westerwelle und Missfelder spiegelt. Denn nicht staatliche Verwaltungen sondern alleine die Familien wissen, was Kinder brauchen,“ so Brigitte Vallenthin. Dabei weist die Arbeitslosen-Initiative insbesondere auf die Stellungnahmen zur Hartz IV-Gesetzgebung durch den Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) und den Deutschen Kinderschutzbund (DKSB) hin, die Inhalt des von der Hartz IV-Plattform unterstützten, am 18. August eingereichten, Eilverfahrens gegen Kinderregelsatz und Bildungspaket sind. Die weisen nach, dass die gesamten Leistungen für Kinder vom Gesetzgeber überhaupt nicht ermittelt und berechnet, sondern abermals „ins Blaue“ geschätzt wurden. Folglich seien die gesamten Kinder-Regelleistungen – Regelsatz und Bildungspaket – auf den Prüfstand zu stellt und jedem Kind eine antrags- und diskriminierungsfreie Barleistung zu Verfügung zu stellen. (siehe hier und hier).
„Wir können nur hoffen, dass es sich bei dieser plötzlichen Erkenntnis des DGB nicht nur um Wahlkampf-Trommeln gen Berlin handelt – sondern dass Annelie Buntenbach dieses Mal ernst macht mit ihren Ankündigungen für einen Rechtsweg nach Karlsruhe, die wir wir aus der Berliner Gewerkschaftszentrale ja nicht zum ersten mal hören,“ wünscht sich Brigitte Vallenthin.
Wiesbaden, 05. September 2011
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Fon/Fax0611-1721221
Mobil 01525-3520721
info@hartz4-plattform.de
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Presseerklärung:
… und trotz Erklärung der Rechtswidrigkeit durch die Bundesagentur für Arbeit – Androhung vollständiger Streichung von Leistungen
Acht Monate nachdem das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Grundrecht auf „Teilhabe“ als „unverfügbar“ und mit „Garantie“ zugesichert hat, ist dies auch für die Antragstellerin in dem am 17. August bei einem Sozialgericht eingereichten Eilverfahren immer noch nicht in Sicht. Denn erst mal pocht jetzt – 8 Wochen nach Antragstellung – die Behörde auf die so genannte „Mitwirkungspflicht“. Die lautet: 4 Zusatzanträge, 4 Teilnahme-Bestätigungen von Schule und anderen, zahlreiche Zahlungsnachweise, Dokumentation von Zeugnissen, Schulnoten und „blauem Brief“, 4 Anbieter-Konto-Angaben, Vertrag mit dem Mittagessen-Anbieter, Freistellung von Datenschutz gegenüber Jobcenter, Jugendamt, Kita, Schule, Sportverein, Musik- und Nachhilfelehrer sowie eine Selbstauskunft des Nachhilfelehrers. Bis zur Abgabe plant die Behörde schon mal einen weiteren Monat ein – Bearbeitungszeit nicht mitgerechnet. Das Jobcenter scheint wenig zu interessieren, dass bis dahin bereits ¾ des Jahres der Kinder-Grundrechts-Garantie verstrichen sind.
„Un-verfügbares Kinder-Grundrecht heißt für die zur Umsetzung des sog. Bildungspakets verpflichteten Jobcenter offensichtlich nicht verfügbar,“ stellt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin empört fest. „Anders lassen sich die unüberwindbaren Hürden, die die Verwaltungen davor auftürmen, nicht erklären. Hier wird nicht – im Sinne des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09.02.2010 – ein Grundrecht verwirklicht. Hier wird ein Grundrecht systematisch verweigert“.
In den Bildungspaket-Antrag einer Alleinerziehenden ist erst in dem Moment Bewegung gekommen, als der von der Hartz4-Plattform unterstützte Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht eingegangen war. Eine Woche später nämlich erhielt die Antragstellerin vom Jobcenter eine „Aufforderung zur Mitwirkung“. Die hat es allerdings in sich.
Für zwei Tagesausflüge im zurückliegenden Schuljahr solle
die Schulleitung eine Bestätigung ausstellen,
mitteilen, mit welchem Datum die Eltern darüber informiert worden waren,
den Namen des Klassenlehrers, der Klassenlehrerin benennen,
eine telefonische Kontaktmöglichkeit angeben und
eine Bankverbindung der Schule mitteilen, auf die die Leistung überwiesen werden solle.
Außerdem solle Nachweis für selbst bereits geleistete Zahlungen erbracht werden.
Für mehrtägige Klassenfahrten
ist derselbe Anforderungskatalog zu belegen – zusätzlich noch mit Dokumentation der Einzelpositionen für die Gesamtkosten, und zwar:
„1. Verpflegung,
2. Hin- und Rückfahrt,
3. Besichtigungen und kulturelle Veranstaltungen,
4. Taschengeld.“
Für Nachhilfe
will das Bildungspaket offensichtlich nicht im pädagogisch sinnvollen Moment unterstützen – dann nämlich, wenn Anschub-Hilfen bereits bei noch guten Leistungen vorbeugend und motivierend sinnvoll sind. Der Voraussetzungs-Katalog setzt hier erst in dem Moment ein, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen und die Motivation er Schülerinnen und Schüler bereits im Keller ist.
Ein Lernförderungs-Bedarf könnte sich danach begründen, wenn „zwei Klassenarbeiten aus dem laufenden Schuljahr im selben Fach mit den Noten „mangelhaft“ oder eine Klassenarbeit mit der Note „ungenügend“ vorliege,
„eine Benachrichtigung der Schule über eine Versetzungsgefährdung (so genannter „blauer Brief“)“ zugestellt worden sei,
sich ein „Hinweis auf dem Halbjahreszeugnis über eine Versetzungsgefährdung“ befände,
„Krankheit bedingte Nicht-Teilnahme am Unterricht für eine Dauer von sechs Wochen oder mehr“ nachgewiesen werde oder
im „besonderen Einzelfall (z.B. Vorbereitung für die Nachprüfung)“ notwendig sei, gegenüber dem Jobcenter „näher begründet“ werden müsse.
Wenn Kinder bereits Lernförderung erhalten hätten, könne ein Folge-Antrag gestellt werden
„nur wenn die Höchstförderung von 35 Stunden noch nicht erreicht wurde“.
Dafür „benötigt“ die Jobcenter-Verwaltung „die letzten drei Zeugnisse“ sowie
„eine Bescheinigung der Einrichtung bzw. Person, wodurch die Durchführung der Lernförderung sowie die regelmäßiger Teilnahme daran bestätigt wird.“
Bei der Schule müsse beantragt werden, zu bescheinigen,
„dass die Lernförderung zusätzlich erforderlich ist, weil sie von der Schule“ nicht „gewährleistet werden kann,“
solle die Schule bescheinigen, ob „ein Antrag auf Hilfen zur Erziehung (…) gestellt“ wurde,
einen „Vorschlag“ für die Lernförderung machen sowie
„bestätigen, dass die Lernförderung geeignet ist, um die (…) wesentlichen Lernziele (wie Versetzung in die nächste Klassenstufe, Erreichen des Schulabschlusses) zu erreichen“.
In dem Zusammenhang stellt sich auch bereits die juristische Frage, wer im Nachhinein für die Kosten haftet, wenn dieses sog. Lernziel nicht, bzw. nicht im ersten Anlauf erreicht wird und – wie bereits geschehen – Sozialgerichte in dem Falle die Rückerstattung der Kosten von den Eltern fordern.
Dann folgt die Aufforderung zu mehrere Freigaben des Datenschutzes
– für die Schule gegenüber dem Jobcenter, verbunden mit der Einwilligung, „dass die Schule auf Verlangen die entsprechenden personenbezogenen Daten (Zeugnisse, Klassenarbeiten, sonstige Leistungsnachweise) zur Verfügung stellt.“
– Für das Jugendamt gegenüber dem Jobcenter, das ggf. „Auf Verlangen Angaben bestätigen“ solle.
– Und dem angeforderten Einverständnis, „eine Kopie des Bewilligungsbescheides an den Anbieter der Lernförderung zu senden“ ohne das der unterzeichnende Antragsteller weiß, welche personenbezogenen und zu schützenden Sozialdaten dieser Bescheid enthält.
– Obendrein der Warnhinweis, dass auch das Finanzamt kontrollieren könne und zwar mit der geforderten Bestätigung, man „habe den Anbieter der Lernförderung auf etwaige steuer- und sozialversicherungsrechtliche Pflichten hingewiesen.“
Und es kommen noch weitere Hürden mit dem „Zusatzfragebogen Lernförderung“ hinzu:
„Name“ und „Anschrift“ des Nachhilfelehrers seien anzugeben und wenn der
nicht „von der Schule empfohlen“ worden sei, so müssten „selbst gesuchte Kräfte der Stadt (…) die erforderlichen Daten im Rahmen einer Selbstauskunft übermitteln.“
Abschließend zum Thema „Lernförderung“ erfolgt der „freundliche“ Hinweis:
„Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass trotz Anforderung der Zahlungsbelege noch keine Entscheidung über eine mögliche Bewilligung getroffen wurde.“
Für die Mittagsverpflegung wird abermals St. Bürokratius heftig bemüht:
ist die „regelmäßige“ Teilnahme „am gemeinschaftlichen Mittagessen“ zu bestätigen.
werden „die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Anbieter des Mittagessens“ sowie
die „Kostennachweise“ verlangt und
obendrein wieder die Unterschrift unter mehrere Freigaben von Datenschutz:
– gegenüber der „Schule“,
– dem „Träger“ – von dem wohl kein Unterzeichner weiß, wer das ist und wem er seine geschützten Daten zukommen lassen soll sowie
– dem „Caterer“ – mit Sicherheit ein Unternehmen, das an keinerlei Schweigepflicht gebunden ist.
Wird schließlich verlangt, man solle nachweisen, ob man am NRW-Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilnimmt. Auch dieses enthält bereits eine noch ungeniertere Datenschutz-Freistellung – nämlich die, „dass ich mit der Offenlegung der Bedürftigkeit an den Träger der Mittagsverpflegung einverstanden bin.“
Für die Schüler-Monatskarte sei
Für Sportverein, Musikunterricht und Freizeit sollen jeweils
Der gesammelte Diskriminierungs-Katalog endet mit:
„Bitte beachten Sie: Haben Sie bis zum genannten Termin nicht reagiert oder die geforderten Unterlagen nicht eingereicht, können die Leistungen ganz versagt werden, bis Sie die Mitwirkung nachholen.“
Es ist ein Skandal, findet die Hartz4-Plattform, wie hier mit Existenzverlust gedroht wird, um Datenschutz-Aufhebungen und diskriminierende Nachweise einzutreiben. Denn dieser Satzbaustein aus der Amtspost entspricht exakt dem bereits Anfang August im Zusammenhang mit dem Jobcenter Berlin von der Bundesagentur für Arbeit als „rechtswidrig“ zurückgewiesenen. „Für uns als Bürgerinitiative stellt sich die Frage: Kann das Kinder-Grundrecht auf Bildung und Teilhabe als Bestandteil ihres „menschenwürdigen Existenzminimums“ – so wie es das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 09.02.2010 festgeschrieben hat – mit dem vermeintlichen Anspruch einer sog. Mitwirkung aus dem Sozialgesetzbuch „versagt werden? Die Antwort kann nur lauten: NEIN!“ stellt Brigitte Vallenthin fest.
Wiesbaden, 30. August 2011
Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Den gesamten Text kann der geneigte Leser hier (klick) einsehen und, wenn er ihn Verstanden hat, kann Sie/Er hier (klick) mit seiner Unterschrift seine/ihre Unterstützung bekunden.
Wir leben in einer Zeit weltweit aufflammender Revolutionen. Selbst in Deutschland ist die Lage inzwischen so angespannt, dass man befürchten muss, auch hier eine Revolte auszulösen, nur weil man sich wieder entschieden auf den Boden der grundgesetzlich garantierten Menschenrechte stellt; nur weil man auf die natürlichste Weise ein Recht wieder in Anspruch nimmt, welches einem selbst dann gehören würde, wenn es nicht im Grundgesetz verankert wäre.
Man kann eine solche Inanspruchnahme der Menschenrechte deshalb scheuen. Sie aber zu unterlassen bedeutet, dass sich die Unrechtsverhältnisse immer weiter etablieren.
Ich möchte deshalb folgende praktische Konsequenzen ziehen:Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf „Erwerbsarbeit“ lehne ich in jeder Weise ab.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
– unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
– und unabhängig davon, ob sie einen „Erwerb“ ermöglicht oder nicht!Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von abermillionen Menschen macht – und fordere deshalb dazu auf:
– alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32, auch Paragraph 36 a, SGB XII
– und den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.
Natürlich rechne ich mit Sanktionen, weil man nach SGB II kaum anders als mit Sanktionen auf eine solche Ankündigung reagieren kann.
Wenn ich Sanktionen erhalte, ist im Sinne der Wiedereinsetzung der Grundrechte der Klageweg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geöffnet. Es wird darum gehen, ob der Mensch in Deutschland ein bedingungsloses Existenzrecht hat, oder ob er sich ein menschenwürdiges Leben erst verdienen und dafür Zwangsgehorsam, Zwangsarbeit oder unwürdige Niedrigstlohnarbeiten leisten muss. Weiter wird es darum gehen, ob der Staat bestimmen darf, was Sinn im Leben eines einzelnen Bürgers macht, oder ob das Urteil darüber nicht jedem Einzelnen selbst zu überlassen ist, weil anders das Selbstbestimmungsrecht nicht gewährleistet werden kann.
Wenn ich Sanktionen nicht erhalte, erheben wir diese Situation zum Präzedenzfall: Sanktionsfreiheit muss dann für alle gelten!
Sehr geehrte Angeschriebene – ich ahne, wie groß die Fragen und wie hoch die Hürden für ein Umdenken und Umsteuern auf sozialem Felde sind. So möchte ich den Brief nicht enden, ohne Ihnen die volle Mitwirkung meinerseits als auch diejenige einer großen Anzahl von mit mir verbundenen Freunden und Experten (Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, Unternehmer, Manager, Banker, Staatsbeamte, Philosophen, Politiker, Kleriker, Künstler, Gewerkschaftler, Betroffener in Hartz IV usw.) zuzusichern. Denn dass Lösungsansätze, die da sind, auch aufgegriffen werden können, darauf kommt es vor allen Dingen an.
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Die Würde des Menschen ist unantastbar !
oder
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Presseerklärung:
Forderung: 500 € Kindergrundsicherung und Begründung für Verfassungswidrigkeit der Kinderregelleistungen
„Bei der am Wochenende eingereichten Eilklage gegen das Hartz4-Bildungspaket würdigt das Sozialgericht ganz offensichtlich die Ernsthaftigkeit des Anliegens,“ ist Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin überzeugt. Denn bereits wenige Stunden nach Abgabe des Original-Schriftsatzes samt Anlagen ging bei der Klägerin Eingangsbestätigung mit Vorab-Fax ein. „Grund genug zu der Hoffnung, dass das Gericht sich – im Sinne millionenfach betroffener Familien und ihrer Kinder – ebenso engagiert der inhaltlichen Begründung des Rechtsschutzantrages annimmt. Immerhin geht es um nicht weniger als das Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ für Kinder. Auf dessen Erfüllung müssen Kinder und Jugendliche nun bereits seit 8 Monaten vergeblich warten – und das obwohl eine „unverfügbarer“ Leistungsverpflichtung für staatliche Organe mindestens seit dem Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 09. Februar 2010 besteht,“ erinnert Vallenthin.
In der von der Hartz4-Plattform unterstützten Eilklage wurde Ruhen des Verfahrens beantragt, um dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Grundsatzfrage zur Überprüfung vorzulegen, ob die neue gesetzliche Festlegung und Ausführungsregelung der Kinderbedarfe mit der Verfassung vereinbar ist und die Vorgaben seines Urteils in Sachen Hartz IV erfüllt.
Zur Begründung stützt sich die Eilklage vor allem auf die – bereits vor Verabschiedung des neuen Hartz IV-Gesetzes am 06.10.2010 dem Gesetzgeber vorgelegte – Stellungnahme des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie nahezu gleich lautend des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB), die eine Regelleistung in Form einer Kinder-Grundsicherung von mindestens 500 €, basierend auf Berechnungen des Statistischen Bundesamtes für notwendig halten. Diese müsse, so die Empfehlung des VAMV an den Gesetzgeber, diskriminierungsfrei und antragslos sowie ausnahmslos jedem Kind als Barleistung gewährt werden und solle grundsätzlich nicht in Form von Sachleistungen und Gutscheinen erfolgen. Über die Hartz IV-Regelbedarfe hinaus streben VAMV und DKSB an, dass diese Leistung unabhängig vom Einkommen der Eltern in Form eines Kinder-Grundeinkommens jedem Kind in Deutschland zustehen müssten.
Das sozialgerichtliche Eilverfahren weist vor allem auf die folgende verfassungswidrige Missachtung des Bundesverfassungsgerichtsurteils hin:
1. Der Kinderregelsatz wurde nicht gemäß Urteils-Vorgaben, „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht sowie nachvollziehbar auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren (…) bemessen. “ (BVerfG-Urteil, 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, Leitsatz 3)
Denn, so verfügt das Urteil aus Karlsruhe weiter:
Schätzungen „ins Blaue hinein“ laufen (…) einem Verfahren realitätsgerechter Ermittlung zuwider und verstoßen deshalb gegen Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG.
Damit geprüft werden kann, ob die vom Gesetzgeber getroffenen Wertungen und Entscheidungen der verfassungsrechtlichen Garantie eines menschenwürdigen Existenzminimums entsprechen, trifft den Normgeber die Obliegenheit, sie nachvollziehbar zu begründen; das ist vor allem zu fordern, wenn er von seiner selbst gewählten Methode abweicht. “ (BverfG-Urteil …., Rn 171)
2. Diese Abweichung treffe ganz besonders zu für die Abtrennung des Anteils Bildung und Teilhabe aus dem durch den Regelsatz festzulegenden gesamten „menschenwürdigen Existenzminimum“ im Sinne des Urteils sowie der Errichtung zusätzlicher Hürden durch ergänzende Antragsverfahren.
Denn das BVerfG habe unmissverständlich angeordnet:
„Der gesetzliche Leistungsanspruch muss so ausgestaltet sein, dass er stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt.“ (BverfG-Urteil …., Rn 137)
Die Eilklage rügt ebenfalls, dass – selbst bei den aktuell unzureichenden Bildungspaketleistungen – mangels Verfügbarkeit der Antragsformulare im zuständigen Jobcenter und über eine nahezu unerreichbare Internetsuche vor die Antragstellung fast unüberwindlichen Hürden aufgebaut seien. Darüber hinaus, sei es unzumutbar, dass die Antragstellerin selbst 7 Wochen nach Antragstellung noch nicht einmal Antwort geschweige denn irgendeine Leistung von der Behörde erhalten habe.
Die Antragstellerin dokumentiert dem Gericht ebenfalls in allen Einzelpositionen, dass sie – ohne hohe Ansprüche zu stellen – für Schule, Lernhilfe, Schwimmverein, Gitarrenunterricht und Fahrtkosten vom elterlichen Regelsatz und ihrem bescheidenen Hinzuverdienst aus geringfügiger Beschäftigung in diesem Jahr bereits 1.507, 70 € auf die Kinder-Bedarfe umschichten musste. Weitere mindestens 960,80 € sind noch offen, die sie sich vom Munde wird absparen müssen, damit ihr Kind nicht auf sein Gundrecht für ein „Mindestmaß an Teilhabe“ verzichten muss, das ihm der Gesetzgeber und die ausführenden Verwaltungen verweigern. Und – gestützt auf die Verfassungsgrundsätze Diskriminierungsverbot und Gleichheitsgebot – werde sie auch nicht bereit sein, bei Dritten wie Schule, Verein, Musiklehrer oder anderen ihren Hartz IV-Bezug offenbarende Nachweisdokumente einzuholen.
„Über die Voraussetzung einer irreversiblen Notlage, wie sie das Sozialgerichtsgesetz für Eilentscheidungen im einstweiligen Rechtsschutz fordert, dürfte hier angesichts des bereits 2005 vom Bundesverfassungsgericht angemahnten „Gegenwärtigkeitsprinzips“ bei Sozialleistungen wohl nicht der geringste Zweifel bestehen,“ glaubt die Sprecherin der Hartz4-Plattform.
In dem Urteil heißt es nämlich:
Wenn „während des Hauptsacheverfahrens (…) jedoch das Existenzminimum nicht gedeckt“ ist, so kann „diese möglicherweise längere Zeit dauernde, erhebliche Beeinträchtigung (…) nachträglich nicht mehr ausgeglichen werden. Der elementare Lebensbedarf eines Menschen kann grundsätzlich nur in dem Augenblick befriedigt werden, in dem er entsteht.“
„Angesichts derart erdrückender Beweise für begründete Zweifel an der Verfassungskonformität der aktuellen Gesetzeslage bezüglich Kinderregelsatz und Bildungspaket können wir uns nur schwer vorstellen, dass das Sozialgericht diese Frage nicht schnellstmöglich auf den Weg nach Karlsruhe bringt – je rascher, desto besser. Umso eher haben wenigstens die Kinder in Hartz IV-Familien endlich Aussicht auf die ihnen vom BVerfG „garantierte“ Chance, am Leben in dieser Gesellschaft auch tatsächlich „teilhaben“ zu können“, hofft Brigitte Vallenthin.
Wiesbaden, 22. August 2011
Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
www.hartz4-plattform.de
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Oops, das hätte ich ja beinahe vergessen:
„Und dann drücke uns mal ordentlich die Daumen: wir haben Freitag die erste mündliche Verhandlung in Sachen Sanktionen-nach-Karlsruhe.
Viele ReingauSommerSonnenGrüße
Brigitte“
Nicht nur ich drücke die Daumen, unsere Leser auch. Oder?
Presseerklärung:
Gegen Verfassungswidrigkeit und Missachtung kritischer Stellungnahmen vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter sowie vom Deutschen Kinderschutzbund. Die Hartz4-Plattform unterstützt diesen Rechts-Weg zum Bundesverfassungsgericht und lädt gleichzeitig musikalisch auf ihre Website ein mit: Unser Lied für Berlin: „Beiß doch in den Chip“
„Ist es wieder so einer der „Zufälle“ aus dem von der Leyen-Ministeriums, dass ausgerechnet diejenigen Stellungnahmen zum Kinderregelsatz im neuen Hartz IV-Gesetz weder in die parlamentarische noch in die öffentliche Diskussion gelangten, die der Ministerin Lieblingskind Bildungspaket in Grund und Boden verurteilen?“ fragt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Wir kennen solche Merkwürdigkeiten ja spätestens, seit die so genannte Neuberechnung des Regelsatzes im Herbst 2010 centgenau auf derselben Zahl landete, die bereits 2008 der Existenzminimumbericht des Finanzministeriums angeordnet hatte. In diesem Falle ist das aber besonders schäbig, weil um die Hartz IV-Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das stets wählerwirksamen angebliche Wohl der Kinder stets in aller Politiker Munde war und die Ministerin von der Urteilsverkündung bis zur Gesetzesverabschiedung sich ob ihrer tatsächlichen Missachtung der Kinder in ihrem Gesetz noch nicht einmal schämte, scheinheilig ihre und die Tränendrüsen anderer werbewirksam zu aktivieren. Und der mediale Bätterwald rauscht da bis heute eifrig mit,“ stellt Brigitte Vallenthin enttäuscht fest.
Trotz gegenteiliger Beweise der wichtigsten Verbände zur Vertretung der Interessen von Kindern – des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) sowie des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB) – geniert sich die ehemalige Familienministerin von der Leyen nicht, auf der Internetseite ihres derzeitigen Ministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die staatliche Bildungszuteilung auch noch durch Diskriminierung der Eltern mit den Worten zu rechtfertigen: damit „die Leistung auch tatsächlich zu den Kindern kommt“. Dass jetzt nach 8 Monaten das seit 1. Januar verpflichtende Grundrecht auf Bildung bei den Kindern immer noch nicht angekommen ist, ist nach Auffassung der Hartz4-Plattform eine einzige Schande – die allerdings nach Sachverständigen-Einschätzung zu erwarten war.
Die Hartz4-Plattform ist davon überzeugt, dass es kein Zufall war, wenn die kritischen Stimmen von VAMV und DKSB gegen die ministeriellen Gesetzespläne – trotz fristgerechter Einreichung – nicht gehört und nicht öffentlich diskutiert wurde – vermutlich nicht diskutiert werden sollten.
„Auf dem Weg nach Karlsruhe hoffen wir, alle Betroffenen ein wenig aufheitern zu können mit
unserem Lied für Berlin: „Beiß doch in den Chip“.
Und wir laden jede und jeden, der mag ein, es von www.hartz4-plattform.de herunterzuladen – vielleicht auch aufs Handy, um sich die Wartezeit im Jocenter ein wenig zu versüßen?“ freut sich Brigitte Vallenthin.
[audio:http://www.hartz4-plattform.de/media/Beisz_doch_in_den_Chip.mp3]
Über die Einzelheiten zur Begründung der Eilklage mit Antrag auf Vorlage beim BVerfG wird die Hartz4-Plattform in den nächsten Tagen ausführlich berichten.
Wiesbaden, 18. August 2011
Brigitte Vallenthin, Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
FRAU VON DER LEYEN !
ICH HAB DA MAL EINIGE FRAGEN AN SIE
am 06.06.11 fand im bundestag eine öffentliche anhörung statt.
es ging um abschaffung von sanktionen im zweiten buch sozialgesetzbuch und leistungseinschränkung im zwölften buch sozialgesetzbuch. in kurz: es ging um abschaffung von sanktionierungsmaßnahmen.
vornean der markante §31 sgb2
ein deligierter des aktionsbündnisses potsdamergegenhartz nahm als beobachter am hearing teil, um vorort die beriebene politik beurteilen zu können, damit diese beurteilung vielen genossen und allem voran den genossen der sbb zukomme. das hearing, so muss vorweg bemerkt werden, war nicht irgendein beliebiges hearing, sondern eines, dass direkt die hartzgesetze betrifft mehr noch: es betrifft einen ganz besonders wesentlichen teil der gesetze. deshalb kann es den genossen des hartzwiderstandes nicht egal sein, was dort vorgetragen wurde.
die genossen des hartzwiderstandes sehen ihre arbeit durchaus nicht engstirnig. und einjeder weiß, dass wir eine schöne welt hätten, wenn es tatsächlich nur hartzprobleme gäbe. aber so ist es nicht.
der gesamte kapitalismus mit seiner ausbeutementalität steht am pranger.
die zerstörung der erde steht am pranger, wenn erde, wasser, luft vergiftet und vernichtet werden.
man kann sich nicht um alles kümmern und hat auch nicht die mittel und die macht dazu.
deshalb mögen sich die genossen des widerstandes, die vor inzwischen vielen jahren mit der einführung von hartz auf die straßen getrieben wurden, auf den kern ihres ausganges besinnen: agenda2010 und hartz4. die genossen mögen nicht locker lassen und das ziel, für gerechtigkeit zu kämpfen, nicht aus den augen lassen. das ziel bleibt somit unbeirrt im fadenkreuz!
und deshalb ist es auch notwendig, dass die genossen in ihrem kampf gegen ungerechtigkeit wissen, was an der front gespielt wird. die frontlinie verlief am 06.06.11 durch den bundestag hindurch, dort wo das hearing stattfand. das hearing fand statt im bundestag, und zwar im marie-elisabeth-lüders-haus. das sei zusätzlich aus technischen gründen heraus genannt. es befindet sich im kanzlergebäudekomplex und und bietet vom großen sitzungssaal aus blick auf die spree. der sitzungssaal hat zwei bereiche: einen unten und einen oben. unten sitzen die teilnehmer und oben das öffentliche publikum. der beobachter, der nun für die genossen die informationen zusammenträgt, saß als zuschauer oben auf der tribüne mit blick nach unten zu den teilnehmern. der beobachter konnte von seiner tribüne aus leider nicht in alle detaills einblicken – deshalb die kurze beschreibung der räumlichkeiten.
der großteil der schilder auf den tischen vor ihren kandidaten aufgestellt, welche die deligierten kenntlich machten, waren ohne fernglas nicht erkennbar. der beobachter konnte nicht genau ermitteln, wer in welcher funktion und wie auf welche weise geladen, dort saß und das wort hatte. es waren bereiche auszumachen, solche wo die parteien ansässig waren und solche wo die deligierten vertreten waren. auffallend war, dass die befragung von den parteien ausging, währenddessen die deligierten die antworten gaben.
die deligierten waren:
deutscher gewerkschaftsbund (der sich leider nicht sehr weit zu fenster hinauslehnte – vertane chance!)
bundesvereinigung der deutschen arbeitgeberverbände (ein arbeitnehmerverband hat gefehlt)
institut für arbeitsmarktforschung und berufsforschung (watn datn?)
deutscher verein für öffentlich und private fürsorge ev (wer sind die?)
diakonisches werk der ekd ev (fiel nicht als diakonisch auf)
deutscher richterbund (vielleicht im zusammenhang mit den rechtsvertreten der jobcenter?)
usw usw…
warum die es ausgerechnet waren, denen man das wort gab und nicht den betroffenen, das zeigt die ungerechtigkeit hier im lande an. die auswahl der deligierten ist ohnedies erklärungsbedüfrtig. die aussagen der deligierten ergaben denn am ende auch nur einen einzigen undifferzierten einheitsbrei. schwitzten sie womöglich nur ihre krankheiten aus?
ein einziger deligierter muss jedoch unbedingt aus dem einheitsbrei hervorgehoben werden.
das ist herr prof. dr. lessenich.
er war mit abstand der einzige, der die probleme, die mit sanktionierungsmöglichkeiten zusammenhängen, anprangerte und verurteilte und mit ihnen scharf ins gericht ging. immerhin, er ist nicht vom arbeitgeberverband oder gar von den jobcentern, er ist vielmehr vom Institut für Soziologie, Arbeitsbereich Gesellschaftsvergleich. in diesem falle von der Friedrich-Schiller-Universität Jena
seine aussagen waren zb:
dass der umut über androhung und anwendung von santionierungsmöglichkeiten längst eine bereite geselschaftliche bewegung ingang gesetzt hat.
dass der gesellschaftliche nerv sei getroffen sei.
dass die einhaltung von bürgerrechten und menschenwürde angemahnt werden müssen.
dass das soziale wertesystem infrage gestellt sei.
dass kaum darüber infomationen zv stünden, ob die praktizierten santionierungen überhaupt denn wirkten oder gar disfunktional wirkten.
dass untersucht zu werden habe, wie eine wohlhabende gesellschaft denn mit ihren schwächsten mitgliedern umgeht.
dass ein absenken des existenzminimums nicht verfassungskonform sein könne.
dass zu viele nicht ins arbeitrecht fallen, sondern nur ins armenrecht.
dass man an die un erinnern muss, die freiheit vor not und angst proklamiert.
dass seitens des staates vor materialler not geschützt zu werden hat und es zu keinet politisch produzierter angst kommen darf.
dass ein abschreckungsregime nicht zu rechtfertigen ist.
dass dadurch der kontakt gerade junger menschen zu ihrer behörde geblockt wird und so auf diese weise nicht zum einvernehmlichen zusammenarbeiten hinführen kann.
dass das sanktionierungssystem der gegenwart den betroffenen bürgern unter generalverdacht stellt unwillig zu sein und ihm fehlverhalten unterstellt.
dass der bürger, selbst der ältere, erziehungsbedüftig sei, existensminimum und bürgerrechte aber seien bedingungslos zu gewähren.
so weit zu prof lessenich, den man für sein couragiertes auftreten zu danken hat!
unter den deligierten waren auch vertreter der jobcenter.
zb ein herr norbert maul.
er ist irgendwie vom jobcenter, irgendwie leiter eines jobcenters, irgendwie in duisburg.
man konnte es eigentlich nicht in erfahrung bringen.
oder ein anderer (älterer beglatzter), der plötzlich nur erklärte, er sei dafür nicht zuständig (kommentar dazu: wäre er doch besser zuhause geblieben!)
über 90 minuten hinweg gaben all diese deligierte auf befragung von parteientsandten (cdu/csu…spd…fdp…grüne…linkspartei) ihre stereotypen statements ab. im wesentlichen bestätigten sie lediglich die santionierungsmöglichkeiten als geeignetes unverzichtbares mittel und stellten fest, dass kein handlungsbedarf entstünde. es sei gut und richtig auf sanktionierungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können; denn es gäbe in der bevölkerung viele unwillige, denen man anders nicht beikommen könne.
es will scheinen, als hätten wir es in der bevölkerung, die zu einem nicht unerheblichen teil vom arbeitsmarkt wegrationalisiert worden sind, mit erziehungsbedürftigem unmündigem wahrscheinlicb lästigem klientel zu tun. die einmütigkeit der deligierten untereinander war signifikant. sie alle gaben fast ausnahmslos 90 minuten lang offenbar gelangweilt und vielleicht sogar angewidert statements ab: emotionslos, anteilnahmelos, geradezu apathisch.
jeder hat nun die möglichkeit, die 90 minunten über sich zu ergehen lassen:
Streit um Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher: Statements von Prof. Dr. Stephan Lessenich:
Die Anhörung in voller Länge:
Donald Gaertner
potsdamergegenhartz.de/infos.htm
Videoquelle:
Hölderlin
(aus den Kommentaren gefischt und hier eingestellt)
Dienstaufsichtsbeschwerde zurückgewiesen:
Städtischer Datenschutzbeauftragter stellt sich schützend vor Verletzung von Sozialgeheimnis und Verstoß gegen Schutz der Sozialdaten
In den Verfahren wegen rechtswidrigen Datenschutz-Verstoßes eines Wiesbadener Sozialverwaltungsbeamten hat jetzt als erstes die unterste juristische Ebene reagiert. Das Personalund Organisationsamt des Magistrats der Landeshauptstadt Wiesbaden hat durch die „Personalbetreuung Beamte“ die am 15. Mai an den Leiter des Wiesbadener Amtes für Soziale Arbeit, Franz Betz, gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde mit Posteingang 16. Mai „als unbegründet zurückgewiesen“. Vor dieser Entscheidung hatte die ablehnende Behörde „den städtischen Datenschutzbeauftragten in den Vorgang eingebunden“.
Das Prüfungsergebnis – „nach vorliegenden Unterlagen und den Ausführungen der Fachabteilung, die mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten abgestimmt sind, liegen keine Gründe vor, die eine Dienstaufsichtsbeschwerde rechtfertigen“ – toppt nach Ansicht der Hartz4-Plattform an Respektlosigkeit der Verwaltung gegenüber den Bürgern fast noch den ursprünglich skandalösen, rechtswidrigen Umgang der Verwaltung mit persönlichen Daten. Die Arbeitslosen-Initiative ist empört, wie die Sache gegen alle Fakten-, Akten- und Rechtslage mit der Umkehr der Täter-Opfer- Rolle lapidar abgetan wird. Die Antragsstellern bei Sozialbehörden nicht unvertraute Begründung:
Sie sind „Ihren Mitwirkungspflichten nicht in dem geforderten Maße nachgekommen“ sei eine vollkommene Verdrehung der Tatsachen. Dabei sei es zutiefst erschütternd, dass in diesem Zusammenhang von zur Dienstleitung verpflichteten Verwaltungen einer Bürgerin etwas aufgetischt wird, das man nicht anders als wahrheitswidrige Schutzbehauptungen bezeichnen könne. Bereits seit 2008 ging es für die Rentnerin – inzwischen längst auch durch die Instanzen des Sozialund Landessozialgerichts – um die Rücknahme von Direktzahlungen durch die Verwaltung an ihren Energieversorger, weil man angeblich nicht sicher sein könne, dass sie ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkomme und das Geld anderweitig ausgeben würde. In diesem Zusammenhang hatte der Sachbearbeiter – gegen den ausdrücklich erklärten Willen der Rentnerin sowie entgegen seinen im Sozialgesetzbuch und im Strafgesetzbuch angeordneten Pflichten zum Datenschutz – sich gegenüber ihrem Energielieferanten als Mitarbeiter der Sozialbehörde zu erkennen gegeben und sich für legitimiert erklärt, Informationen aus deren persönlichem Buchungskonto bei ihrem Vertragspartner einzuholen. Die Rentnerin hatte deshalb am 16. Mai Strafantrag gegen den Sachbearbeiter gestellt sowie den Bundesdatenschutzbeauftragten, den Hessischen Datenschutzbeauftragten eingeschaltet und beim Amt für Soziale Arbeit Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Wie dann die Sache in der Zurückweisung begründet wird, hört sie sich ganz wie eine Bestätigung des öffentlich kolportierter Vorurteils über unwillige „Sozialschmarotzer“ an:
• „Um die Jahresabschlussrechnung des Energielieferanten prüfen zu können, ist es erforderlich, die Unterlagen komplett vorzulegen.
• Da Sie nur die erste Seite der Rechnung übermittelt hatten und der Aufforderung auf Vervollständigung nicht nachgekommen sind, war der Leistungssachbearbeiter gezwungen, die Rechnung im Austausch mit dem Energieversorger zu prüfen.
• Dadurch konnten fehlende Informationen ergänzt, die Nachforderung nachvollzogen und ausgeglichen werden, obwohl Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht in dem geforderten Maße nachgekommen sind.“
Hätten sich das Personalamt und der städtische Datenschutzbeauftragte beim Rechtsamt der Stadt Wiesbaden, Ulrich Quetscher, nicht nur die Ausreden des Sachbearbeiters angehört, so hätten sie in der Verwaltungsakte leicht die wahrheitsgemäßen Tatsachen finden können:
• Am 11. Februar ging die Jahresrechnung bei der Rentnerin ein und noch am selben Tage hat der Sachbearbeiter die 1. Rechnungsseite mit dem Abschlussergebnis erhalten.
• Fast drei Wochen später, am 1. März erhielt sie mit der Post von ihm die Nachforderung für weitere Rechnungsseiten.
• Bereits drei Tage später, am 4. März lagen auf seinem Schreibtisch die „geforderten“ zusätzlichen Rechnungsseiten.
Nachdem also bereits am 4. März dem Sachbearbeiter die „Unterlagen komplett“ vorlagen, stellt sich die Frage:
• Warum war er dann 10 Tage danach, am 14. März, nach Ansicht der Wiesbadener Personalverwaltung angeblich „gezwungen“, beim Energieversorger anzurufen, um die ihm längst vorliegenden „Informationen zu ergänzen“?
Tatsächlich muss der Verwaltungsakte zu entnehmen sein, dass seine Absicht eine ganz andere war, als er gegen alle sozial- und strafrechtlichen Vorschriften zum Datenschutz verstieß:
• Inzwischen hatte die Rentnerin nämlich am 24. Februar aus ihrem Regelsatz die offene Energierechnung mit letzter Frist selber ausgeglichen – um nicht deshalb in der Schuld bei ihrem Energieversorger zu bleiben, weil es wieder einmal zu einer amtsseitigen Verzögerung der Zahlung kommt.
• Dies hat sie sofort dem Sachbearbeiter mitgeteilt und um eilige Überweisung gebeten, da die Zahlung fast ihr gesamtes Geld für März aufgebraucht hatte.
• Als die Energie-Zahlung auch drei Wochen später bei ihr immer noch nicht eingegangen war, hat sie am 11. März Eilklage beim Sozialgericht eingereicht, weil ihr das fürs Amt vorverauslagte Geld fürs tägliche Leben fehlte.
• Erst drei Tage danach – die Behörde hatte zu diesem Zeitpunkt sicher bereits die Information über die Klage – telefonierte der Sachbearbeiter am 14. März zum erstem Mal mit dem Energieversorger – ganz offensichtlich um dort – quasi wie ein polizeilicher Ermittler – die Glaubwürdigkeit der tatsächlichen Überweisung der Rentnerin zu hinterfragen. Und das, obwohl diese ihm den Überweisungsbeleg zugestellt hatte.
• Diese Chronologie offenbart ganz offensichtlich, dass sein Anruf vermutlich nur vor dem amtsüblichen Hintergrund des Generalverdachts des Betruges gegenüber allen Antragstellern im Sozialrecht geschah – und zwar im Zusammenhang mit einer dann am 24. März dem Sozialgericht zugestellten Stellungnahme des Amtes zur Eilklage der Rentnerin.
• Diese tatsächliche Begründung für den Datenschutz-Verstoß bescheinigt der Energieversorger dann auch noch einmal schriftlich am 13. Mai: „Die Anrufe von Herrn (…) begründeten sich in der Prüfung der Zahlungseingänge und der entsprechenden Verbuchung in Ihrer Verbrauchsabrechnung, welche am 8. Februar an Sie versandt wurde.“
• Eine Hotline-Mitarbeiterin des Energielieferanten hatte das noch deutlicher formuliert: er hätte „überprüfen“ wollen, ob die „Zahlung mit der Jahresrechnung zusammen passe, die ihm vorliege.“
Obwohl nun nachweislich der Datenschutz-Verstoß eindeutig nichts mit einer angeblich notwendigen Überprüfung der Rechnung zu tun haben konnte, schlussfolgert die Personalbetreuung-Beamte in ihrem Ablehnungsschreiben zur Dienstaufsichtsbeschwerde weiterhin im Widerspruch zur Aktenlage:
• „Das Vorgehen des Leistungssachbearbeiters ist nachvollziehbar und begründet.
• Ein Verstoß gegen die Datenschutzrichtlinien wird von dem städtischen Datenschutzbeauftragten nicht gesehen.“
Inzwischen wurde gegen das verantwortliche Amt für Soziale Arbeit auch Klage beim Sozialgericht eingereicht – und zwar gegen die Verletzung des „Sozialgeheimnisses“ gemäß § 35 SGB I in Verbindung mit dem Verstoß gegen den „Schutz der Sozialdaten“ gemäß §§ 67 und 67b SGB X.
Nach Ansicht der Hartz4-Plattform stehe man als Bürger einfach nur noch fassungslos vor derartigem amtlichen Verdrehen von Tatsachen durch einen vom Datenschutzbeauftragten im Rechtsamt aufgespannten Schutzschirm für die Verwaltung. Dabei sei doch die Verwaltung ursprünglich nach gesellschaftlicher demokratischer Übereinkunft als Dienstleister zur Umsetzung der Sozialpolitik und der Erlangung der Rechte der Bürger beauftragt. In diesem Zusammenhang stelle sich die besorgte Frage, ob mittlerweile in der Sozialverwaltung das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung endgültig auf der Strecke bleibe – das der Bundesdatenschutzbeauftragte doch inzwischen ganz ausdrücklich in seinem Namen trage. Da ist die Hartz4-Plattform wenig verwundert, dass angesichts solcher – sich täglich in deutschen Amtsstuben wiederholender Vorfälle – nach aktueller GfK-Umfrage die Politiker allesamt abgrundtief in der Bürgergunst abstürzen und ihnen inzwischen 91 % der Menschen nicht mehr vertrauen – also nur noch 9 % den Politikern trauen, noch einmal 5 % weniger als im Vormonat -, wenn die Politik es zulässt, dass ihre Verwaltungen derart willkürlich mit Recht und Gesetz umgehen.“
Wiesbaden, 21. Juni 2011
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
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PRESSEERKLÄRUNG
vom 23. Mai 2011
Verfassungswidrige Hartz IV-Sanktionen: Abschalten ! – sofort !
Hartz4-Plattform fragt:
Warum stellt sich kein Gericht „schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen“?
„Unmittelbar nach dem Urteil vom 09. Februar 2010 hat unsere Bürgerinitiative festgestellt, dass das Bundesverfassungsgericht mit der Verkündung eines „unanfechtbaren, menschenwürdigen Existenzminimums gleichzeitig den Hartz IV-Sanktions-Paragrafen 31 – nach neuem Gesetz auf vier Paragrafen verteilt – gekippt hat,“ erklärt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin anlässlich der Bundestagsanhörung in dieser Woche.
Seit Mitte Februar letzten Jahres brach dann ein deutlich vernehmbares öffentliches Schweigen zum Thema aus. Das Bundessozialgericht bot obendrein – statt die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen zu bestätigen – eine gute Woche später mit seinem Urteil vom 18. Februar sogar noch ein Ausweichmanöver bekannt. Erst 16 Monate später ringen sich jetzt die Sachverständigen von DGB, Diakonischem Werk und Deutschem Verein in ihren schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung zu der Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Existenzminimum kürzenden Sanktionen durch – nach Ansicht der Hartz4-Plattform eher verlegen und zögerlich. Gleichzeitig stützt dagegen Uwe Berlit in seiner Gesetzeskommentierung die wenig überzeugende Argumentation der Bundesregierung:
– „Die Gesetzesbegründung verweist – insoweit zutreffend – darauf, dass nach dem Bundesverfassungsgericht das Grundgesetz nicht die Gewährung bedarfsunabhängiger, voraussetzungsloser Sozialleistungen gebietet“.
Einzig der Soziologie-Professor, Stephan Lessenich von der Uni Jena hat sich am 06. Juni gegen die Menschenwürde verletzenden und das Bundesverfassungsgerichts-Urteil vom 09. Februar missachtende „Sanktions-Regime“ überzeugend ins Zeug gelegt. Dafür erhält er Beifall und das applaudierende Publikum kassiert eine Rüge von der Ausschussregie.
Prof. Dr. Stephan Lessenich, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Institut für Soziologie:
– kritisiert, dass das „Sanktions-Regime“ der „sichtbarste Ausdruck eines Sozialstaates ist, der sich als paternalistischer Erziehungsstaat versteht“ und der – „seine Bürgerinnen und Bürger und ihre Fähigkeit zur Selbstverantwortung nicht ernst nimmt“ sondern – sie „als erziehungsbedürftig betrachtet.“
– Sanktionen seien der „Restbestand einer armenrechtlichen Tradition, der Tradition der Armenhäuser, wo Hilfebedürftige auf Grundrechte verzichten mussten -, die nicht in die moderne Zeit passt“.
– Nach Prof. Lessenich „müssten die Rechte im Mittelpunkt stehen – das was die Vereinten Nationen als Freiheit von Angst und Freiheit von Not bezeichnen“. Er plädiert dafür,- „die Fähigkeit zur Selbstbestimmung ernst zu nehmen“ und dafür, dass- „das Existenzminimum als Bürgerrecht bedingungslos zu gewähren ist.“
Deutscher Gewerkschaftsbund DGB (schriftliche Stellungnahme):
– „Die derzeitige Sanktionspraxis verstößt (…) gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, insbesondere das Urteil vom 9. Februar 2010. Kürzungen in das Existenzminimum hinein sind hoch problematisch unterhalb des physischen Existenzminimums nach Auffassung des DGB verfassungswidrig.“
– „Die Sanktionsregelungen (Absenkung des Regelbedarfs im SGB II) halten dem Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums nicht stand, jedenfalls dann nicht, wenn die Gewährung von ergänzenden Sachleistungen oder anderen geldwerten Leistungen dem Ermessen des Leistungsträgers obliegt.“
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (schriftliche Stellungnahme):
– „Im Fürsorgesystem, zu dem auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende zählt, wäre der Einsatz von Sanktionen als „Bestrafung“ verfehlt. Sie sind hingegen ein Mittel, das im Einzelfall erforderlich sein kann, um die Ziele der Grundsicherung zu erreichen. Auszuschließen ist, dass Sanktionen mit dem Ziel eingesetzt werden, den Leistungsträger finanziell zu entlasten.“
– „Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Arbeitsunwilligen erstens einen sehr kleinen Anteil aller Leistungsberechtigten ausmachen, zweitens nur wenige Sanktionen wegen Ablehnung eines Arbeitsangebotes verhängt werden und drittens Leistungen gekürzt werden, die das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sichern sollen.“
Diakonisches Werk (schriftliche Stellungnahme):
– „Die Würde des Menschen wird beschädigt, wenn dessen subjektive Eigenheiten, Möglichkeiten und Ziele vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt werden. Eine Kürzung der Regelleistung bis hin zur kompletten Streichung widerspricht der Menschenwürde. Ein menschenwürdiges Leben unterhalb des Existenzminimums ist nicht möglich.“
– „ Einkommensarme Menschen haben ebenso ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben in Würde und in Freiheit wie die, die über genügend Einkommen verfügen.“
– „Tatsächlich hat aber das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 nochmals verdeutlicht, dass es ein verfassungsmäßiges Recht auf die Sicherung des sozialen und kulturellen Existenzminimums gibt. Dieses ist durch den Staat zu gewährleisten.“
„Wir fragen uns,“ so Brigitte Vallenthin, „warum nicht der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 umgesetzt wird, dass nämlich „die Gerichte sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen müssen“. (1 BvR 569/05, 12.05.2005) Dass Jobcenter, Bundesagentur für Arbeit sowie Bundesministerium für Arbeit und Soziales sich offenbar hierzu nicht verpflichtet fühlen und unter keinen Umständen ihr Züchtigungs-Instrument aus der Hand geben wollen, wundert uns längst nicht mehr. Enttäuscht sind wir allerdings, dass seit dem 09. Februar 2010 kein einziges Gericht unmissverständlich zur Verfassungswidrigkeit der Sanktionen im Zweiten Sozialgesetzbuch Farbe bekannt hat.“
Die Links zu den Videos der Ausführungen von
– Prof. Dr. Lessenich und der
– gesamten Ausschussitzung
stehen auf: www.hartz4-plattform.de
Wiesbaden, 09. Juni 2011
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Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
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Lieber Werner, liebe Leser !
Nach meinen Beitrag „Ghettos in Dresden ? Wo die geballte Armut wohnt“ möchte ich auf ein Problem hinweisen, was Armut eben auch mit sich bringt, mit nicht vorhersehbaren Konsequenzen, nämlich der Anstieg von Schuldnern in Dresden.
WO DIE ARMUT ZU HAUSE IST, SIND DIE SCHULDEN NICHT WEIT
Aus dem jetzt veröffentlichten „Dresdner Schuldneratlas 2010“ kann man entnehmen, dass die Anzahl der Schuldner in Dresden wieder gestiegen ist. Die „gute Nachricht“ ist, dass Prohlis und Reick, wo ich wohne, nicht die meisten Schuldner hat, die „schlechte Nachricht“ ist, dass in Prohlis und Reick die größte Zunahme an Schuldnern zu verzeichnen hat. Das dürfte auch an der Anzahl von Leistungsbeziehern liegen welche, unabhängig ob Hartz IV, Beziehern von Grundsicherung und Leistungen der Sozialhilfe, in Prohlis und Reick wohnen und leben.
All zu oft herrscht die Meinung vor, das die Betroffenen selbst daran Schuld seien, was einfach so nicht stimmt. Unerträglich finde ich es, wenn man gerade Einkommensschwache pauschal für ihre Schulden ausschließlich selbst verantwortlich macht. Ja, der Eine oder Andere kommt zu der Auffassung ARM = FAUL= Schulden.
Was jedoch offenbar keine Rolle zu spielen scheint, ist die Tatsache, dass die Einkommensschwachen eben keinen Einfluss auf Mietpreiserhöhungen, Erhöhungen der
Energiepreise haben und schon gar nicht auf die Preissteigerungen für Lebensmittel und Produkte
welche man eben so braucht. Aus der Erhöhung der Regelsätze bei Hartz IV um 5,00 Euro ist ein dickes MINUS geworden, gemessen an den gestiegenen Preisen auf breiter Front.
So herrscht bei vielen die Meinung vor, Leistungsbezieher bekommen zum Beispiel Energiekosten vom Staat erstattet, was nicht stimmt. Diese Kosten müssen vom Leistungsbezieher vom zustehenden Regelsatz selbst bezahlt werden. Und das die Kosten für Strom und andere Energieträger weiter steigen, macht vielen große Sorgen.
Die Ankündigung der GAGFAH die Mieten innerhalb von drei Jahren um 20 % zu erhöhen, könnten auch zu mehr Schuldnern führen. Selbst im Stadtrat hat man das Problem „erkannt“ und ist „besorgt“ über die Entwicklung. Hilfreich wäre es, wenn die Stadt als Miteigentümer der DREWAG einen „Sozialtarif für Strom“ einführen würde und darauf hinwirkt, Wohnungen von der GAGFAH zurückzukaufen um die Bereitstellung von Wohnungen für Leistungsbeziehern sicherzustellen, denn Mieterhöhungen durch die GAGFAH, belasten letztlich die Stadtkasse, welche ja für die Kosten für Unterkunft für Leistungsbezieher aufkommen müssen.
Wenn die Politiker der Stadt auf Preissteigerungen nicht reagieren und Maßnahmen treffen, wird Prohlis und Reick in absehbarer Zeit nicht nur bei der „ARMUT Spitze sein, sondern auch Platz eins bei den SCHULDNERN einnehmen“.
Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht
Lieber Werner, Liebe Leser !
Wenn man die Presse und die veröffentlichte Meinung zu der Tragödie in einen Jobcenter in Frankfurt am Main verfolgt, wird nur darüber geschrieben wie man die Sicherheitsmaßnahmen erhöhen kann und die Mitarbeiter von Armutsbehörden besser schützt.
Die zu Tode gekommene Christy Schwundeck wird als „Monster“ dargestellt. Das kann man nicht so stehen lassen.
ALS CHRISTY SCHWUNDECK EIN SCHUSS TRAF WAR SIE BEREITS IN EINEM MEER VOLLER TRÄNEN ERTRUNKEN. DENN NUR WER DAS UNRECHT SIEHT, VERSTEHT DIE VERZWEIFLUNG.
Zum GEDENKEN AN CHRISTY SCHWUNDECK habe ich ein Video angefertigt denn FRAGE NICHT NACH SCHULD EIN MENSCH IST GESTORBEN.
GEDENKEN AN CHRISTY TOD IM JOBCENTER WARUM
Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht
Die festzustellende Gewalteskalation in Argen und Jobcenter hat nun zu einer Tragödie am 19.05.2011geführt und einen vorläufigen Höhepunkt gefunden.
Nein ich möchte hier nicht darüber schreiben, wer Schuld ist, dass am Ende eine Frau zu Tode gekommen ist und ein Polizist gesundheitlichen Schaden davon getragen hat. Ob die Umstände je geklärt werden können, darf jedoch bezweifelt werden, denn einer der beteiligten Personen kann hierzu keine Auskunft mehr geben.
Was aber vorhersehbar war ist, dass diese Form der Eskalation, nur eine Frage der Zeit war. Aus all den bekanntgewordenen verbalen und körperlichen Auseinandersetzungen zwischen „Kunden“ und Angestellten von ARGEN/JOBCENTER wurde anscheinend nicht nach Ursachen gesucht und die sich daraus richtigen notwendigen Schlussfolgerungen gezogen.
Nein, man beschränkte sich auf eine Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen in den „Behörden“ weil der mutmaßliche „Gewalttäter“ immer der „Kunde“ ist, was dann die Verschärfung von Sicherheitsmaßnahmen rechtfertigte.
Da werden Besucher von „Wachpersonal“ bis zum Schreibtisch der Sachbearbeiter geführt, ja je nach Einschätzung des SB, was er von den Besucher hält, verbleiben die „Privatpolizisten“ der ARGEN/JOBCENTER während der Abfertigung betreffender Personen, im Zimmer oder unmittelbar davor. Nun ist nur logisch, dass nach der Tragödie am 19.05.2011 zunächst die Sicherheitskonzepte in den „Armutsbehörden“ in Frage gestellt werden und verschärft werden sollen. Die Frankfurter Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld (CDU) kündigte an „………dass wir uns ganz genau anschauen, wie die Arbeitsbedingungen dort sind und ob wir die Dinge verbessern können oder müssen“.
Auch die Geschäftsführerin des Frankfurter Jobcenters, Claudia Czernohorsky, will die Sicherheitskonzepte auf den Prüfstand stellen. Sie könne sich vorstellen, dass zum Beispiel Schließfächer angeschafft werden, in die die Kunden am Eingang ihre Taschen einschließen müssen. Das man eine „Waffe“ auch am Körper mit sich führen kann, dürften solche Überlegungen sich in der Praxis als Nutzlos erweisen. „Wäre es nicht sicherer, wenn man den „Kunden“ beim betreten der „Armutsbehörden“ Handschellen und Fußfesseln anlegt und den Sachbearbeiter zuführt ? Und um ganz sicher zu gehen, könnte man auch die Sachbearbeiter hinter „Panzerglas verstecken und die Anwendung der Schusswaffe erlauben“.
Nein, mal im ERNST. Ursachen solcher Gewalteskalationen sind in der katastrophalen Sozialgesetzgebung zu suchen, so sieht es auch die Deutsche Polizeigewerkschaft,in Auswertung des aktuellen Falles. Denn die Deutsche Polizeigewerkschaft übt nach dem Vorfall scharfe Kritik an den Hartz-IV-Regelungen. Die Politik scheint dies aber nicht zu beeindrucken.
Erinnert sei an die Aussage der bayrischen Sozialministerin, welche einen verstärkten
„ Leidensdruck“ für Hartz IV Empfänger fordert.
Und genau solche Forderungen führen letztlich zu diesen Tragödien wie am 19.05.2011 !
Und der Irrsinn geht weiter, als wäre nichts gewesen !
Frank Ullrich
Dresdner Sozialwacht
Energieversorger erlaubt Sozialbehörde Zugang zu persönlichen Kunden-Konto-Daten
Wie die Hartz4-Plattform jetzt erfuhr, hat ein Sachbearbeiter der Wiesbadener Sozialverwaltung im März und April durch Verletzung seiner Amts- und Rechtspflichten bezüglich des Sozialdatenschutzes gegen den § 203 des Strafgesetzbuches (StGB) sowie gegen die Sozialgesetzbücher (SGB I und SGB X) verstoßen. In diesem Zusammenhang kam ihm die lasche Sicherheits-Abfragen der Hotline eines örtlichen Energieanbieters entgegen, wodurch er an persönliche Kunden-Kontodaten einer aufstockenden Rentnerin gelangte. Pikant an der Geschichte ist: der Sachbearbeiter und seine Behörde sind Prozessgegner der Rentnerin vor dem Sozialgericht. Streitgegenstände sind unter anderem persönliche Konto-Daten seiner Prozessgegnerin, die er sich jetzt bei deren Vertragspartner erschlichen hat. „Inzwischen sind die Staatsanwaltschaft, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, der Hessische Datenschutzbeauftragte sowie der Leiter des Wiesbadener Amtes für Soziale Arbeit eingeschaltet,“ bestätigt Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin. „Wir hoffen, dass kurzfristig wirksame Firewalls vor den Datenschutz gezogen werden – sowohl bei den Sozialverwaltungen zum Schutze der Bürger als auch bei dem Energie-Lieferanten zum Schutze seiner Vertragspartner. Darüber hinaus erwarten wir, dass der Verstoß gegen das Sozialgesetz sowie das angezeigte mutmaßliche Vergehen gemäß Strafgesetzbuch nicht unter dem Schutzschirm der Verwaltung ungeahndet bleibt, sondern die rechtlichen Konsequenzen hat, die jedem anderen Bürger drohen würden, der nicht im Staatsdienst arbeitet.“
Die Verletzung des Sozialdatenschutzes beruht vor allem auf dem § 35 SGB I, „Sozialgeheimnis“, der sicher stellen soll:
„Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (…) von den Leistungsträgern nicht unbefugt (…) genutzt werden (Sozialgeheimnis).“
Laut § 67b SGB X ist die Nutzung von Sozialdaten nur in sehr engen gesetzlichen Grenzen zulässig und zwar
nur, „soweit der Betroffene eingewilligt hat. Und: „Die Einwilligung des Betroffenen ist nur wirksam, wenn sie auf dessen freier Entscheidung beruht. Die Einwilligung und der Hinweis“ – des Leistungsträgers „auf den Zweck der vorgesehenen (…) Nutzung“ – „bedürfen der Schriftform.“
Der Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft hat vor allem den § 203 StGB, „Verletzung von Privatgeheimnissen“ zum Inhalt. Darin heißt es in Absatz 2, 2.:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe (…) wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis (…) offenbart, das ihm als (…) für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten (…) anvertraut worden (…) ist. Einem Geheimnis (…) stehen Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse eines anderen gleich, die für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung erfasst worden sind.“
Seit Jahren schikaniert der Wiesbadener Sachbearbeiter die Rentnerin mit dem Verbot, ihre Strom- und Gas-Abschläge von ihrem Konto abbuchen lassen zu dürfen. Seine Unterstellung: sie würde nicht zuverlässig ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, wenn nicht das Amt direkt überweise. Durch die unübersichtliche Zahlungsweise der Sozialbehörde ist so seit 4 Jahren ein kaum mehr zu durchdringendes Buchungschaos entstand. Die Sache wurde bereits zu einer unendlichen Geschichte für die Sozialrichter. Anfang des Jahres 2011 war – wie alle Jahre wieder mit Eingang der Jahres-Schlussrechnung für Strom und Heizung – das Chaos erneut auf seinem Jahreshöhepunkt. Gegen den ausdrücklichen Willen der Rentnerin benutzte der Sachbearbeiter ihre persönlichen Daten und „legitimierte“ sich zusätzlich bei deren Energieanbieter mit dem Hinweis, er rufe im Namen des Amtes für Soziale Arbeit an. Obendrein erklärte er am Hotline-Telefon: ihm liege die Rechnung der Rentnerin vor und er müsse überprüfen, ob diese auch tatsächlich die Rechnungssumme bezahlt habe. Dabei nahm er billigend in Kauf, nicht nur die von Amts wegen zu schützenden Daten der Rentnerin, insbesondere ihre Leistungsberechtigung an Dritte beim Energieanbieter weiter zu geben – persönliche Verhältnisse, über die sie ihren Vertragspartner aus gutem Grund angesichts öffentlicher Diskriminierungen à la Westerwelle oder Missfelder gerade nicht in Kenntnis hatte setzen wollen. Durch den Anschein eines Überprüfungs-Erfordernisses stellte der Sachbearbeiter sie auf diese Weise auch noch in den Verdacht des Betruges – so als sei er befugt quasi polizeiliche Ermittlungen vorzunehmen. Nach dieser „Legitimation“ – wie der Energieanbieter es nannte – öffnete die Hotline dem Anrufer sämtliche Datenschutz-Türen – die eigentlich die persönlichen Daten seiner Kundin hätten schützen müssen – und erteilte ihm die gewünschten Auskünfte über „rechnungsrelevante Zahlungseingänge und Kundenkonto-Buchungen“.
Diese Ereignisse einschließlich der Schilderung des Inhalts der Anfrage wurden – nach Auskunft von zwei Hotline-Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeitern des Service-Points protokolliert – mit Nennung der Behörde, des Namens und Telefonnummer des Sachbearbeiters. Nicht nur das: diese Gesprächsprotokolle über amtliche „Ermittlungen“ am 14. März und 06. April 2011 sind offensichtlich von jedem Mitarbeiter des Energieanbieters einsehbar – wie Hotline- und Service-Point-Mitarbeiter bestätigten.
So auskunftsfreudig allerdings wie gegenüber dem Sachbearbeiter aus dem Amt für Soziale Arbeit Wiesbaden – der genauso gut jeder beliebige andere am Telefon hätte sein können – war der Energieanbieter gegenüber der Rentnerin, seiner Kundin, keineswegs. Sie war zwar von der Hotline in den Service-Point vor Ort geschickt worden, um sich persönlich die Gesprächsprotokolle abholen zu können. Ab dann aber wurde nur noch verzögert und gemauert:
– Zunächst hieß es: wir machen Ihnen das gleich fertig, eine viertel Stunde später aber: wir müssen das Dokument noch von unserer Vorgesetzten unterschreiben lassen, schicken es ihnen dann aber sofort mit der Post zu.
– Anstelle des avisierten Hotline-Protokolls kam einen Tag später per eMail jedoch ein offizieller 2-fach unterschriebene Brief mit dem Inhalt: „wir benötigen eine unterschriebene, schriftliche Vollmacht, denn laut Bundesdatenschutzgesetz sind Auskünfte über personenbezogene Daten eines Vertragspartners nur bei Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht möglich.“
– Am mittlerweile dritten Tag des Bemühens um Auskunft aus den eigenen Daten, begab sich die „Vertragspartnerin“ abermals in den Service-Point und erteilte dem Energielieferanten die gewünschte Vollmacht, ihr selber Auskünfte über ihre persönlichen Daten geben zu dürfen. Ihre Bitte, dass dies am vierten Tag endlich erfolgen möge, blieb ungehört.
– Endlich am fünften Tage kam eine eMail, die erneut zwar nicht den vollständigen Inhalt der beiden Gesprächsprotokolle enthielt, dafür aber den viel versprechenden Hinweis: „Wir versichern Ihnen dass“ XY-Energie-Anbieter „den Datenschutz sehr ernst nimmt.“
– Mit dürren Worten wurden die beiden Termine sowie die „telefonische Anfrage“ des „Amt für Sozialarbeiten“ bestätigte und darüber hinaus festgestellt: weil der Anrufer sich „ordnungsgemäß legitimiert hat waren wir berechtigt, die angefragten Informationen zu erteilen“ – ganz ohne schriftliche „Vollmacht“ der „Vertragspartnerin“.
– Und noch eine bemerkenswerte Anmerkung enthielt das Schreiben: „Wir weisen darauf hin, dass die Überweisung der monatlichen Abschläge von der Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgen.“ Wollte man damit etwa sagen, dass jeder, der eine Überweisung im Namen von Vertragspartnern tätigt, gleichzeitig zur Einholung „personenbezogener Daten“ „legitimiert“ ist?
– Am Ende blieb die Bitte um vollständige Gesprächsprotokolle erfolglos. Die Kundenbetreuung erklärte: „wir werden keine über unsere eMail hinaus gehenden Informationen und keine Daten der internen Einträge heraus geben“ und
– meinte mit Schreiben, das am sechsten Tag einging: „Bitte wenden Sie sich hierzu an das Sozialamt Wiesbaden.“
– Ironisches I-Tüpfelchen des höchst offiziell zweifach unterschriebenen, allerdings nur von einseitiger Freude getragenen Briefes: „Wir freuen uns, wenn wir Ihnen den Grund unserer Entscheidung nachvollziehbar darlegen konnten.“
– Übrigens: ein vom Energieanbieter selbst angebotener Passwortschutz war wohl nur eine Beruhigungspille. Beim darauf folgenden Anruf war die Datenschutztür weiterhin sperrangelweit geöffnet.
Jetzt ist Strafantrag gemäß § 203 StGB wegen „Verletzung von Privatgeheimnissen“ sowie § 186 StGB wegen „übler Nachrede“ gegen den Sachbearbeiter des Amtes für Soziale Arbeit bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden gestellt worden. Gleichzeitig wurde der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ersucht, zu prüfen, ob erstens durch den Sachbearbeiter die Gesetzespflichten aus dem Datenschutzgesetz und ebenso die des Sozialgesetzbuches – insbesondere bezüglich des § 35 SGB I („Sozialgeheimnis“) in Verbindung mit den §§ 67, 67 b und 67 c (Sozialdaten-„Begriffsbestimmung“ , „Zulässigkeit der Datenverarbeitung und Nutzung“, „Datenspeicherung, -veränderung und nutzung“) verletzt wurden. Die Anfrage richtet sich zweitens darauf, ob die nahezu von jedermann zu erfüllende so genannte „Sicherheits-Abfrage“ des Wiesbadener Energieversorgers ausreicht, um die Kontodaten seiner Vertragspartner ausreichend zu schützen. Drittens wurde der Datenschutzbeauftragte ersucht, zu erklären, welche zusätzlichen Schutz-Maßnahmen er in beiden Fällen jeweils für erforderlich hält. Bereits Anfang letzter Woche wurde der Hessische Datenschutzbeauftragte um Prüfung und Abhilfe der amtlichen Verletzung des Sozialgeheimnisses ersucht. Und dem Leiter des Amtes für Soziale Arbeit ging eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu. Antworten stehen in allen Fällen noch aus.
„Dieser nach unseren Erkenntnissen durchaus nicht einmalige Datenschutz-Skandal hat aktuell zusätzliche Brisanz vor dem Hintergrund wiederholter Beteuerungen im Zusammenhang mit der Volkszählung,“ so Brigitte Vallenthin. „Da wird zwar ständig beschworen, dass die Daten sicher seien und auch an keine Behörde – beispielsweise weder Finanzamt noch Sozialbehörde – weiter gegeben würden. Angesichts des vorliegenden Falles, stellt sich uns allerdings die Frage, ob wir das glauben können.“
Wiesbaden, 17. Mai 2011
—
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform
keine Armut! – kein Hunger! – kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
info@hartz4-plattform.de
www.hartz4-plattform.de
www.grundeinkommen-wiesbaden.de
Hartz4-Plattform rät:
jetzt eilig rückwirkende Anträge stellen für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Freizeiten, Nachhilfe und Schulbus oder Bahn
„Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus der Berliner Gesetzgeber: Ursula von der Leyens neues Hartz IV-Gesetz schiebt zum 30. April dem Grundrecht auf „menschenwürdiges Existenzminimum“ und Teilhabe mal eben den Riegel vor,“ empört sich Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin.
„Klammheimlich im allerletzten Paragrafen 77 lässt sie einfach beim hochgejubelten Bildungspaket diejenigen Eltern und Kinder durch den Rost fallen, die bis dahin nicht erfahren haben, dass sie ihr vom Verfassungsgericht am 9. Februar letzten Jahres zugesichertes „unverfügbares“ Grundrecht auf Teilhabe nur auf Antrag kriegen. Und wer bis dahin nicht Bescheid weiß, hat nach dem Willen der „kinderlieben“ Sozialministerin Pech gehabt und und bleibt auf den Kosten für Mittagessen, Sport, Musik, Ausflüge, Klassenfahrten, Freizeiten, Nachhilfe sowie Schulbus sitzen, obwohl er es vom Amt hätte zurück fordern können.“ so Brigitte Vallenthin.
„Wenn schon nicht die BA-Verwaltungen ihren Informationspflichten nachkommen“, erklärt Brigitte Vallenthin,“ dann wollen wenigstens wir als Bürgerinitiative versuchen, noch möglichst viele Menschen über ihre Möglichkeiten aufzuklären“:
Weil – nach der Übergangsregelung im § 77 des neuen Gesetzes – die folgenden „Leistungen (…) als zum 1. Januar 2011 gestellt“ gelten – sofern sie „bis zum 30. April 2011 beantragt“ werden, gibt es – rückwirkend letztmalig bis Antragstellung zum 30. April:
• Mittagessen:
da, wo’s Mittagessen gibt – in Schulen und Kindertageseinrichtungen – kann man „bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung“ einen „Mehraufwand“ von täglich 1 € bekommen. Das sind monatlich 26 €. Das gilt in Schulen nur „unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.“ und ebenso auch in Kindertagesstätten.
• Sport, Musik, sonstige kulturelle Bildung ebenso Ferienfreizeiten:
wenn man an außerschulischen Bildungsangeboten bereits teilgenommen hat, so gibt es dafür monatlich 10 €.
• Schulbus oder Bahn:
für „Schülerbeförderung“ zur „nächst gelegenen Schule“ gibt es die „tatsächlichen Aufwendungen“ für die Monatskarte.
• Schulausflüge und Klassenfahrten:
auch dafür werden die „tatsächlichen“ Kosten anerkannt und bezahlt – auch für die, die bereits stattgefunden haben.
• Nachhilfeunterricht
wird ebenfalls erstattet. Das Gesetz drückt sich allerdings darum, die Höhe zu beziffern; es spricht lediglich von „berücksichtigt“. Ob diese „Lernförderung“ allerdings „geeignet“ und „erforderlich“ ist, muss die Schule bescheinigen. Und dann sieht das Gesetz vor, auch diese Kosten rückwirkend zu erstatten.
Alle diese, aus dem Regelsatz bislang vom Munde abgesparten Leistungen – also nicht nur Spiel, Spaß und Essen – kann man für das 1. Vierteljahr 2011 zurückfordern – und zwar bar ausgezahlt.
Dringender Hinweis der Hartz4-Plattform: „unbedingt eine Eingangsbestätigung für die Anträge mit nach Hause nehmen!“ erinnert Brigitte Vallenthin. „Es könnte sonst vielleicht passieren, dass die Anträge „verloren“ gegangen oder „nicht angekommen“ sind. Sowas sei schon mal vorgekommen, hört man.“ Weiter rät Brigitte Vallenthin: „Alle Anträge können formlos eingereicht werden. Sie sollten aber unbedingt auch die Fortführung der Leistungen ab 1. April beinhalten. Denn ohne Papierkrieg, gibt es auch dann das Bildungspaket nicht.“
Wiesbaden, 14. April 2011
Brigitte Vallenthin
Presse
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