Die Politik hat mal wieder eine Idee. Wer sich nicht impfen lässt, obwohl er oder sie es könnte, soll ohne Lohn in Quarantäne. Ist dann einfach mal Pech! Steht ja auch so in § 56 Abs. 1 Satz 3 IfSG. Problem: Nach der Systematik des § 56 IfSG wird hier der Arbeitgeber entschädigt, da er ja das Entgelt auch für die Quarantänezeit weiterzahlen muss. Ist es also so einfach, dem Arbeitnehmer einfach die Lohntüte zu kürzen oder wurde auch diese Maßnahme wieder nicht zu Ende gedacht.
Ohne der Pointe des heutigen Videos vorwegzugreifen. Aber wieder einmal lädt der Staat seine Regelungswut auf dem Rücken privatrechtlicher Beziehungen ab. Sogar in dem uns alle erschütternden Fall aus Idar-Oberstein wirft der Tankstellenverband der Politik vor, die Durchsetzung der Corona-Regeln abzuwälzen. Nicht nur die Maskenpflicht sorgt an Tankstellen für Konfliktpotenzial: