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EU ändert Regelung zum Schutz vor Gentechnik für Covid-Impfstoff

Ein Kommentar von Bernhard Loyen.

Das Entsetzen ist groß, die Meinung annähernd einheitlich. Russland geht hinsichtlich eines Impfstoffes gegen das Sars.Cov-2 Virus fahrlässig mit seinen Bürgern um. Die Süddeutsche weiß, dass Putin mit der Gesundheit seiner der Menschen in Russland spiele (1). Die ZEIT analysiert umgehend das Mittel als Möchtegernimpfstoff (2). Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ließ den Deutschlandfunk wissen, dass er die Zulassung des russischen Coronavirus-Impfstoffs nach verkürzter Testphase für gefährlich hält (3). Zulassung oder Registrierung? Zur russischen und erweiterten Impfstoffdebatte empfehle ich zwei im Schriftartikel verlinkte Beiträge auf den NachDenkSeiten (4,5).

Ist die geheuchelte Empörung hinsichtlich gesundheitlicher Gefährdung der Menschen, speziell aus den Reihen der Politik angebracht? Es findet sich die EU-Verordnung 2020/1043 des Europäischen Parlaments und Rates vom 15.Juli 2020 (6). Das Thema lautet im Behördenduktus, Zitat: Verordnung über die Durchführung klinischer Prüfungen mit genetisch veränderte Organismen enthaltenden oder aus solchen bestehenden Humanarzneimitteln zur Behandlung oder Verhütung der Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) und deren Abgabe.

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